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Angeklagte im Fabian-Mord will sich am 6. August erstmals äußern

Die wegen des Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau will sich am 6. August erstmals vor Gericht äußern. Dies kündigte ihr Verteidiger Thomas Löcker am Ende des 13. Verhandlungstags vor dem Landgericht Rostock an.
In welchem Umfang und zu welchen Punkten sich die 30-Jährige äußern werde, sei noch offen. Die Kammer will für die Aussage den Vormittag des 6. August reservieren.
Zwischen dem 9. Juli und dem 6. August ist eine vierwöchige Verhandlungspause angesetzt, die die Verteidigung zur Vorbereitung nutzen will.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den aus Güstrow stammenden Jungen am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und die Leiche anschließend angezündet zu haben. Die Angeklagte hatte den Fund des Leichnams am 14. Oktober der Polizei gemeldet und angegeben, ihn zufällig beim Spaziergang mit dem Hund entdeckt zu haben. Bislang schwieg sie vor Gericht.

Widersprüchliche Aussagen einer früheren Freundin

Eine ehemalige Freundin und Nachbarin der Angeklagten sagte am 18. Juni als Zeugin aus, die 30-Jährige habe ihr am Morgen des 14. Oktober am Telefon gesagt: „Wir haben ihn gefunden. Er ist tot.“
Die Zeugin berichtete weiter, sie sei mit der Angeklagten und zwei Hunden zum Fundort an einem Tümpel bei Klein Upahl gefahren. Dort habe die Angeklagte zielstrebig das Gelände abgesucht. Die Zeugin äußerte den Verdacht, die Angeklagte habe sie und die Hunde nur für ein Alibi mitgenommen. „Das kam mir alles sehr komisch vor.“
Zuvor hatten bereits zwei andere Zeugen ausgesagt, sie seien mit der Angeklagten am Abend des 13. Oktober am selben Ort gewesen, wo die stark verbrannte Leiche des Jungen lag.

Beziehungsprobleme und finanzielle Lage

Die Zeugin berichtete zudem von schwierigen Beziehungsproblemen zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Das Verhältnis habe zwischen Harmonie und Eskalation geschwankt.
„Man wusste nie, was einen erwartet.“ Finanziell habe die Angeklagte stets unter Druck gestanden.
Der Prozess wird am 23. Juni fortgesetzt. Dann sollen mehrere Polizeibeamte gehört werden. Insgesamt sind Verhandlungstage bis zum 10. September terminiert. (dpa/red)
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Fall Fabian: Ein Smartphone als Spurenquelle

Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden.
Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte.
An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt.
Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe.

Angeklagte sprach von Brandleiche

Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der heute als Zeuge vor Gericht aussagte.
Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden.
Anhand der Kameraaufnahme ihres Pkw wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt. (dpa/red)
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Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.

Detaillierte Fotos werden gezeigt

Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.

Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?

Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Lange Zeugenliste

Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.

Beziehungsprobleme als Tatmotiv?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
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Richter an Fabians Vater gerichtet: „Ich flehe Sie fast an“

Mit verschränkten Armen dreht sich die Angeklagte im Gerichtssaal 2.002 des Landgerichts Rostock auf ihrem Drehstuhl hin und her. Gerade gibt das Gericht Einblick in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Rostock, die sie beschuldigt den achtjährigen Fabian aus Güstrow ermordet zu haben.
Da ist das Video einer Überwachungskamera, das während der Verhandlung abgespielt wird. Es zeigt den Wagen der Angeklagten binnen weniger Minuten zweimal unweit Fabians Adresse am Vormittag des 10. Oktobers 2025.
Im entsprechenden Zeitraum wurde Auswertungen zufolge nach zuvor permanenter Aktivität das Display von Fabians Handy deaktiviert. Es wurde demnach erst wieder am Nachmittag angeschaltet, als seine Mutter nach Hause kam, dort das Handy, aber nicht den Jungen auffand.
Außerdem wird das Foto eines Waldweges gezeigt, das am Vormittag des mutmaßlichen Tattages mit dem Handy der 30-Jährigen gemacht wurde und auch ihren Hund zeigt. Laut Ermittlern befindet sich der Weg unweit des späteren Fundortes von Fabians Leiche.

Auffällige Internet-Suchen

Die Angeklagte schweigt vor Gericht bislang zu den Vorwürfen. Ihr wird vorgeworfen, den Jungen am 10. Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer getötet zu haben.
Das Tatmotiv soll mit dem Ende der mehrjährigen Beziehung zusammenhängen, die sie zu Fabians Vater hatte, und die er im August 2025 beendete.
Den Ermittlungen zufolge wurde mit dem Account der Angeklagten am Tag des Verschwindens frühzeitig nach Stichworten wie „Polizei“ oder auch „Person vermisst“ im Internet gesucht.
Den Ausführungen des Gerichts zufolge passierte dies schon, bevor Fabians Vater ihr mitteilte, dass sein Sohn vermisst wird.
Über den Account der 30-jährigen Beschuldigten wurde demnach ferner am Tag nach Verschwinden des Jungen mit Stichworten gesucht wie „fressen Wildschweine tote Menschen“.

Vater glaubt an Unschuld der Angeklagten

Mittlerweile sind beide nach Aussage des Vaters wieder ein Paar. Er habe die Frau, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, regelmäßig in der Untersuchungshaft besucht. Und er sagt: „Ich glaub‘ an ihre Unschuld.“
Im Gericht werden auch Audionachrichten der Angeklagten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlägt, unter anderem bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem damals noch vermissten Jungen zu suchen. Schlussendlich wurde die Leiche unweit des Ortes gefunden. Den Fund hatte die Beschuldigte der Polizei gemeldet.
Der dritte Verhandlungstag im Prozess um Fabians Tod ist eine Marathonsitzung – einziger Zeuge: der Vater des Jungen. Seine Befragung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag vergangene Woche begonnen.
Anhand der im Prozess präsentierten Nachrichten wird deutlich, wie der Vater und die Angeklagte auch nach der Trennung vom Sommer 2025 ausgiebig die Probleme der Beziehung diskutierten. „Sie drehen die Beziehung hin und her“, sagt der Vorsitzende Richter Holger Schütt.

„Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“

Dabei ging es wiederholt auch um das angespannte Verhältnis der Beschuldigten zur Familie von Fabians Vater. Demnach störte sie, dass er für Absprachen den Sohn betreffend Kontakt mit der Mutter hielt.
Bereits kurz vor Fabians Verschwinden hatten sich der Vater und die Angeklagte zeitweise wieder angenähert.
Der Vater relativiert auf Nachfrage Chat- und Audionachrichten oder auch eigene vorhergehende Aussagen, die zuungunsten der Beschuldigten ausgelegt werden könnten.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack zeigt sich vom zurückhaltenden Engagement des Vaters im Verfahren irritiert, der sich anders als Fabians Mutter nicht als Nebenkläger anwaltlich vertreten lässt.
Er hatte bislang nach eigener Aussage keine direkte Akteneinsicht und bezieht seine Informationen nur aus den Medien oder von Dritten. „Haben Sie Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“, fragt Nowack ihn.
Auch Richter Schütt wird angesichts der teilweisen zurückhaltenden Aussagen des Zeugen deutlich: „Ich flehe Sie fast an, das ist Ihr Sohn, nicht meiner.“

Trauerrede per ChatGPT

Deutliche Emotionen zeigt die Beschuldigte kaum. Auch Fabians Mutter gibt sich bewusst gefasst, aufrecht sitzend den Blick nach vorn gerichtet mit den Händen auf dem Tisch.
Tränen fließen bei der Beschuldigten, als es um den Tod eines Pferdes vor wenigen Jahren geht. Dieses kannte sie laut Fabians Vater seit ihrer Jugend und bestritt mit ihm erfolgreich Turniere. Bei den entsprechenden Schilderungen muss die Angeklagte zum Taschentuch greifen.
Gegen Ende des langen Prozesstages liest Rechtsanwalt Thomas Löcker eine berührende Trauerrede für Fabian vor, wohl in dem Versuch, die Beschuldigte als einfühlsamen Menschen darzustellen.
Sie hatte die Rede für den Vater verfasst, nachdem dieser vor der Beerdigung um Hilfe gebeten hatte. Allerdings verweist Richter Schütt später auf die Auswertung des Handys der Frau.
Demnach stammten die Formulierungen nur zum Teil von ihr. Sie fütterte damit die Künstliche Intelligenz von ChatGPT, die letztlich die Rede verfasste. (dpa/red)