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Warken will Honorarkürzung für Psychotherapeuten offenbar nicht beanstanden

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will laut einem Medienbericht die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht anfechten.
„Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, zitierte die „Rheinische Post“ aus einem Papier des Ministeriums.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen, was in der Ärzteschaft auf teils heftige Kritik stieß.

Hintergrund der Honorar-Entscheidung

Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist.
Die GKV hatte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung gefordert, die KBV lehnte dies ab. Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über das Gremium. Es hatte nach der Entscheidung laut „Rheinischer Post“ zusätzliche Informationen und eine ergänzende Stellungnahme angefordert.
In dem nun dazu erstellten Papier wird dem Bericht zufolge betont, die Aufsicht beschränke sich „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen“. Hingegen würden „rein fachliche Gründe oder Bedenken“ nicht geprüft.

Bedarfsplanung und Wartezeiten

Aktuell nehmen demnach 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
Dies seien 54,61 Prozent mehr als 2014, vor allem wegen der stark steigenden Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Gleichwohl nehme das Ministerium Kritik an langen Wartezeiten für Termine sehr ernst, hieß es weiter.
Das Gesundheitsministerium werde daher „in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen“, wird in dem Papier demnach angekündigt.
So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen „und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden“.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung. Die KBV hatte eine Klage gegen die Maßnahme eingereicht. (afp/red)

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