Tag: Deutschland
Überschattet vom Todesfall eines Fans hat das Kellerduell in der 2. Fußball-Bundesliga zwischen Eintracht Braunschweig und Dynamo Dresden keinen Sieger gefunden. Vor 20.915 Zuschauern gab es ein 2:2 (1:1)-Unentschieden.
Die Treffer erzielten Nicolai Rapp (3. Minute) und Thomas Keller (72.) für Dynamo sowie Maximilian Entrup (5.) und Mehmet Aydin (68., Foulelfmeter) für die Eintracht.
Der Anpfiff hatte sich wegen des Einsatzes auf der Haupttribüne um 15 Minuten verzögert. Rettungskräfte schirmten den Einsatzort mit großen weißen Planen ab. Per Stadiondurchsage wurde mitgeteilt, dass ein Mensch um sein Leben kämpfe.
In der Halbzeit gab der Stadionsprecher dann bekannt, dass der Fan auf dem Weg in das Krankenhaus gestorben sei. Auf Wunsch der Familie wurde das Spiel mit der Anfeuerung der Fans fortgesetzt.
„Trotz sofort eingeleiteter Maßnahmen ist der betroffene Eintracht-Fan leider auf dem Weg ins Krankenhaus verstorben“, teilte die Eintracht in den sozialen Medien mit. „Unsere Gedanken und unser tiefes Mitgefühl gelten seiner Familie und seinen Angehörigen.“
Auf dem Rasen ging es sofort zur Sache. Schon nach wenigen Sekunden sah Robert Wagner die Gelbe Karte. Der Dresdner Mittelfeldspieler schloss die hektische Anfangsphase mit der Dynamo-Führung durch Rapp und dem Eintracht-Ausgleich durch Entrup mit einem Schuss an die Latte (8.) ab.
Nach der Pause entschied der Unparteiische Lars Erbst nach einem Foul von Tobias Raschl an Andi Hoti auf Elfmeter für Braunschweig. Aydin verwandelte sicher. Keller stellte mit dem zweiten Dresdner Treffer im Anschluss an eine Ecke den Ausgleich her. Durch das Remis bleiben beide Teams im Tabellenkeller.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat Kanzler Friedrich Merz (beide CDU) bei den geplanten Reformen zur Stärkung der Wirtschaft zu mehr Gesprächsbereitschaft gegenüber den Gewerkschaften aufgefordert. Deutschland brauche „einen Ruck und vor allem die Bereitschaft, wettbewerbsfähiger zu werden – gegenüber Polen, China und anderen Standorten“, sagte Kretschmer der Chemnitzer „Freien Presse“ vom Samstag. Merz „sollte dabei stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen“.
„Gerade in den Industriegewerkschaften gibt es viele, die wissen, was auf dem Spiel steht“, sagte Kretschmer. Den Arbeitnehmervertretern sei klar, „dass wir Produktion und gute Arbeitsplätze in Deutschland nur sichern können, wenn wir wieder wettbewerbsfähiger werden“.
Kretschmer: „Wir müssen auf Wachstum setzen“
Die Vorstellung, Deutschland lasse sich „passiv sanieren, indem wir die Ausgaben den Einnahmen anpassen, wird nicht funktionieren“, sagte der CDU-Politiker. „Wir müssen auf Wachstum setzen.“ Dafür müsse auch mehr beim Thema Energiepreise und Deregulierung getan werden.
Notwendig sei aber auch, den Menschen besser zu vermitteln, warum beispielsweise bei den Renten Reformen nötig seien. „Das Leitbild muss sein: Wir tun das, weil Menschen, die gearbeitet haben, einen sicheren Lebensabend haben sollen“, sagte Kretschmer. „Das können wir nicht nur kalt mit Zahlen erklären, sondern mit einem konservativen und bürgerlichen Herz.“
„Wir müssen die Herausforderungen lösen, die die Bevölkerung umtreiben“, forderte der Ministerpräsident. „Nur sind wir inzwischen auf einer schiefen Ebene, die sich immer mehr beschleunigt. Es ist allerhöchste Zeit zu handeln.“
Druck auf Merz wächst nach AfD-Wahlsieg
Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt sieht sich CDU-Chef Merz auch in der eigenen Partei massiv unter Druck. Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels (CDA), Dennis Radtke, hatte am Freitag erklärt, der von Merz vertretenen Kurs einer „CDU pur“ sei gescheitert. Er forderte „einen Kurswechsel – bei den Inhalten, bei der politischen Erzählung, bei der Kommunikation.“ (afp/red)
Kremlchef Wladimir Putin hat das starke Ergebnis der AfD bei der jüngsten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt auch auf Fehler des Westens zurückgeführt. Alles, was derzeit in Europa passiere, sei das Ergebnis systematischer Fehler westlicher Staaten in Fragen der Politik, Sicherheit und Wirtschaft, sagte Putin bei einer Pressebegegnung in Neu-Delhi. Zugleich stellte er den Vorwurf in den Raum, dass die Regierungen europäischer Staaten einen offenen Konflikt mit Russland provozierten und damit ihre Bürger verunsicherten – was sich dann auch in den Wahlergebnissen in Deutschland niederschlage.
Die Bürger der europäischen Länder verstünden, was passiere, sagte Putin, der sich zurzeit wegen des Gipfeltreffens der Staatengruppe Brics am Wochenende in Indien aufhält. Er denke, darauf beruhten auch die Ergebnisse in der Bundesrepublik.
Der kremlnahe TV-Korrespondent Pawel Sarubin veröffentlichte ein Video auf Telegram, in dem die Aussagen Putins zu hören sind. Demnach war der Kremlchef zuvor nach einem Kommentar zum Ergebnis der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag gefragt worden. Putin legte in einer langen Antwort seine Sicht auf die Lage in Europa dar.
Putins Sicht auf die Lage in Europa
Russland bedrohe keine europäischen Länder und habe gar keine Grundlage für einen Konflikt mit ihnen, da mit dem Ergebnis des Zweiten Weltkriegs alle Fragen geklärt worden seien, sagte Putin. Er hatte aber auch vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine erklären lassen, dass Moskau keinen Krieg plane.
Der Konflikt gehe vielmehr von den europäischen Staaten aus, gab Putin zu verstehen. „Wollen sie die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs revidieren? Zu was treiben sie die Völker ihrer Länder? Zu einem Krieg mit der Russischen Föderation? Jetzt reden sie darüber, dass sie darüber nachdenken, wie sie Truppen auf das Gebiet der Ukraine bringen könnten. Das bedeutet Krieg mit Russland.“
Putin hatte im Februar 2022 den Befehl zum Angriff auf die Ukraine gegeben. Mittlerweile dauert der Krieg seit mehr als viereinhalb Jahren an. Eine Koalition aus mehr als 35 Ländern verständigte sich Anfang des Jahres darauf, der Ukraine rechtsverbindlich zuzusichern, sie nach einem etwaigen Friedensschluss und im Fall eines erneuten russischen Angriffs nicht allein zu lassen. Außerdem steckte sie den Rahmen für eine multinationale Truppe ab, die als Abschreckung dienen und in Friedenszeiten die ukrainischen Streitkräfte unterstützen soll – etwa bei der Ausbildung von Soldaten sowie der Sicherung des Luftraums und der Seegebiete.
Die bisherigen Vermittlungsbemühungen im Ringen um ein Ende des Kriegs, zuletzt vonseiten der USA, brachten keinen Durchbruch.
Vorwürfe hybrider Kriegsführung und Reaktion Medwedews
EU-Staaten werfen Russland immer wieder hybride Kriegsführung vor. Darunter versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und Desinformationskampagnen, um die öffentliche Meinung etwa vor Wahlen zu beeinflussen.
Die Bundesregierung schrieb russischen Geheimdiensten auch einen versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle zu. Die Drohne war Anfang August in der Nähe eines ukrainischen Transportflugzeugs gefunden worden. Russland bestreitet den Vorwurf.
In einer Reaktion auf deutsche Strafmaßnahmen deswegen erklärte der Vizechef des russischen nationalen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew: „Sie verdienen einen direkten Schlag gegen alle deutschen Produktionsstätten für Militärtechnik“ und „durchaus auch einige andere Orte in Berlin“. Der Ex-Präsident fällt immer wieder mit Drohungen etwa zu Atomschlägen gegen westliche Hauptstädte wie Berlin, London oder Paris auf. (dpa/afp/red)
Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.
Ranghohe Funktionäre der islamistischen Palästinenserorganisation bereiteten demnach spätestens seit Sommer vergangenen Jahres einen „Mordanschlag“ in einem der beiden Länder vor. Stattfinden sollte er rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023, also im Oktober vergangenen Jahres. Potenzielle Ziele waren „Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen“, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Angeklagten hätten die Tat vorbereiten sollen.
Die Anklage erfolgte beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts, den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.
Festnahmen und Waffenfunde
Die ersten drei Tatverdächtigen nahmen die Ermittler kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlich geplanten Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Der Bundesanwaltschaft zufolge begann der militärische Arm der Hamas – die sogenannten Kassam-Brigaden – schon vor längerer Zeit, Waffendepots für Anschläge in Europa anzulegen.
In den Folgemonaten wurden dann weitere sechs Männer in Deutschland und anderen Ländern festgenommen – zuletzt in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos inzwischen von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.
Von den insgesamt neun Beschuldigten in dem Fall klagte die Behörde nun sieben an. Ein in Großbritannien gefasster Verdächtiger sei noch nicht nach Deutschland überstellt worden, teilte sie mit. Er spielte demnach bei der mutmaßlichen Hamas-Operation „eine herausgehobene Rolle“ und war an die Führungsebene der Organisation angebunden.
Der Mann soll darüber hinaus Teile der Waffenbestände der Gruppe nach Wien gebracht und in der österreichischen Hauptstadt gelagert haben. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll er auch das mutmaßliche Bekennervideo erstellt haben, das den Anschlag ankündigte.
Unter den sieben Angeklagten sind zwei deutsche sowie jeweils ein dänischer und bulgarischer Staatsbürger. Die drei anderen wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Libanon geboren. Angaben zum Alter der Beschuldigten machte die Behörde nicht.
Hamas-Netzwerk in Deutschland
Die Hamas ist in Deutschland seit November 2023 mit einem umfassenden Betätigungsverbot belegt und darf hierzulande nicht aktiv sein. Sie wird strafrechtlich als eine terroristische ausländische Vereinigung eingestuft. Die Miliz ist im palästinensisch besiedelten Gazastreifen aktiv und kämpft gegen Israel. Sie spricht dem jüdischen Staat das Existenzrecht ab und propagiert eine islamistische Ideologie.
Die Hamas wird auch von der EU und den USA als terroristische Organisation eingestuft. Laut Verfassungsschutzbericht 2025 verfügt sie trotz des gegen sie ausgesprochenen Betätigungsverbots in Deutschland weiter über ein Netzwerk aus Anhängern und Unterstützern. Es konzentriert sich demnach schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Berlin und leistet in erster Linie logistische und finanzielle Unterstützung, etwa durch Spendensammlungen. Laut Verfassungsschutz beteiligt es sich außerdem auch an propalästinensischen Protesten.
Darüber hinaus werden dem Inlandsgeheimdienst zufolge seit 2023 auch „operative Aktivitäten“ der Hamas in Deutschland verzeichnet. Dazu gehören Festnahmen wie die im jetzt angeklagten Fall. Bereits im März dieses Jahres verurteilte das Berliner Kammergericht vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach versteckten Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien gesucht. Sie waren im Dezember 2023 gefasst worden. Belege für konkrete Anschlagspläne gab es in dem Fall nicht. (afp/red)
Eine Woche vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern befürchten CDU-Politiker ein Scheitern beim Wiedereinzug ins Parlament. „Die Sorge vor dem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde ist da“, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Marc Reinhardt, dem „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). Auch der frühere Partei- und Fraktionschef der Landes-CDU, Eckhardt Rehberg, sagte: „Es gibt nach den Umfragen die Gefahr, dass die CDU aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern herausfällt.“
In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen führt derzeit die AfD vor der SPD. Die CDU sank zuletzt auf sieben Prozent ab und steht damit nur noch knapp über der Schwelle für den Einzug ins Parlament. In einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen steht die CDU ebenfalls bei sieben Prozent. Sollte sie so auch bei der Wahl abschneiden, wäre das ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl seit Gründung der Bundesrepublik.
„Die Lage der CDU Mecklenburg-Vorpommern ist gerade alles andere als schön“, sagte Vize-Fraktionschef Reinhardt. „Viele Menschen sind unzufrieden, die Bundesregierung gibt keinen Rückenwind.“ CDU-Wahlkämpfer würden öfter auf Kanzler Friedrich Merz angesprochen. Er sei aber Optimist und wolle bei der Wahl noch „Richtung zehn Prozent“, was „bescheiden genug“ sei.
CDU-Spitzenkandidat Daniel Peters sagte Welt-TV, die Partei befinde sich durch die zunehmende Zuspitzung des Wahlkampfes und die anhaltende Kritik an der Bundesregierung „in einer ernsten Lage“. „Wir führen mittlerweile einen Existenzkampf.“
Kritik am Wahlkampf von Ministerpräsidentin Schwesig
Reinhardt sagte, das eigentliche Problem bestehe darin, dass Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) einen „inhaltsleeren Populismus-Wahlkampf“ betreibe. „Sie polarisiert, denkt nur an sich. Die CDU gerät so zum Mühlstein zwischen ganz rechts und links.“
Auch Ex-Partei-Funktionär Rehberg machte Schwesig für die schlechten Umfragewerte der CDU mitverantwortlich. Schwesig mache mit ihrer Polarisierung „die AfD stark“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Außerdem ziehe sie über einen AfD-oder-ich-Wahlkampf „Stimmen aller anderen Parteien ab“. Und gleichzeitig leide die Landes-CDU „unter dem miesen Ansehen der Bundesregierung“.
Grünen-Co-Bundeschefin Franziska Brantner kritisierte Schwesig ebenfalls. Der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag) sagte sie: „Ein Wahlsieg von Manuela Schwesig ist wertlos, wenn die Grünen nicht in den Landtag einziehen.“ (afp/dpa/red)
Nach dem Anschlagsversuch auf den Flughafen Leipzig/Halle führen die Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden einem Medienbericht zufolge direkt zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Die „Welt am Sonntag“ berichtet, geheime Ermittlungsunterlagen würden einen mutmaßlichen GRU-Mitarbeiter als Logistiker der Operation benennen. Die Erkenntnisse gelten demnach als Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung, Russland für den versuchten Drohnenanschlag verantwortlich zu machen.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen handelt es sich bei den Verdächtigen um den Russen Oleg L. und den Belarussen Andrei K. Die Vorbereitung und Logistik soll L. organisiert haben. Er werde von Sicherheitsbehörden dem GRU zugerechnet, schreibt die „Welt am Sonntag“.
Ein- und Ausreise ohne Beobachtung
Nach Erkenntnissen der Ermittler reiste L. dem Bericht zufolge über die Türkei nach Deutschland ein und später über den Flughafen Berlin-Brandenburg in Richtung Serbien aus. Nach Informationen von „Welt am Sonntag“ war den Ermittlern bereits bei der Einreise bekannt, dass der Russe dem Umfeld des GRU zugerechnet wird. Nach seiner Einreise wurde er dennoch nicht observiert. Inzwischen soll er sich wieder in Russland aufhalten, schreibt die Zeitung.
Anfang August war am Flughafen Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden, in deren Nähe sich ukrainische Frachtflugzeuge befanden. Der Flughafen ist Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine. Die Spur zu den Verdächtigen führte laut der „Welt am Sonntag“ unter anderem über DNA-Spuren an einer Antennenkonstruktion zur Steuerung der Drohnen.
Die Zeitung schreibt, nach Erkenntnissen der Behörden sei der in Leipzig eingesetzte Sprengstoff möglicherweise über Bulgarien und Serbien nach Deutschland gelangt. Die Ermittler gehen demnach davon aus, dass er in Hohlräumen von Lastwagen transportiert und anschließend in Erddepots versteckt wurde.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hatte Moskau Anfang September für den versuchten Sprengstoffanschlag am Leipziger Flughafen verantwortlich gemacht und neue Strafmaßnahmen gegen Russland angekündigt. Moskau weist die Vorwürfe zurück.
Die „Bild“-Zeitung hatte im August berichtet, im Fall der Drohnenattacke von Leipzig gebe eine konkrete DNA-Spur. Diese ist demnach identisch mit einer Spur, die bereits in Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. (afp/red)
Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt.
Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt.
In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte – wie auch Vertreter der Münchner Brauereien – hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.
Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro – sofern beide Zelte einbezogen werden – zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.
„Schwierige Fragen“ auf hohem juristischem Niveau
„Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf“, die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein.
Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, „die wir uns nicht leicht machen“. Dennoch folge das Gericht – eben nach vorläufiger Einschätzung – nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe.
Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.
Betriebspflicht der Wirte?
Es sei ein „starkes Stück“, den Fall nicht dem EuGH vorzulegen, kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es keine Betriebspflicht gebe. „Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?“, rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.
Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in diesem Verfahren nicht.
Entscheidung am 16. Oktober
Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt „Schottenhamel“ und das „Paulaner“-Festzelt beantragt.
Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide.
Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen.
Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen – und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft.
Egger und die anderen Wirte
Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte Egger der „Süddeutschen Zeitung“ vor einiger Zeit.
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.
Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde.
Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. (dpa/red)
Nach der Einigung im VW-Aufsichtsrat auf einen schärferen Sparkurs drängt die Arbeitnehmerseite auf Gespräche mit dem Management. Dazu beschloss die Tarifkommission der IG Metall einstimmig, eine Klausel aus dem Zukunftstarifvertrag von Ende 2024 in Anspruch zu nehmen. Das teilte die Gewerkschaft in Hannover mit. Volkswagen begrüßte den Schritt wenig später und erklärte, für Gespräche zur Verfügung zu stehen.
In dem Gespräch will die Gewerkschaft die Einhaltung der Zukunftszusagen überprüfen. Im Zentrum stehen sollen demnach Investitionen in neue Modelle, Zukunftsprodukte und Produktionsverfahren.
„Wir akzeptieren keine Politik des Aufschiebens, Relativierens oder Verwischens verbindlicher Zusagen. Wer von den Beschäftigten Verzicht verlangt, muss selbst verlässlich liefern“, sagte der niedersächsische IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger. VW dürfe seine Seite des Pakets nicht nachträglich zur Disposition stellen. Die Erwartung sei, dass die Gespräche noch in diesem Quartal stattfinden, also bis Monatsende.
Das Verfahren ändert der Gewerkschaft zufolge nichts an den Bestimmungen des Tarifvertrags und löst keine Kündigung desselben aus. Auch die bis Ende 2030 vereinbarte Beschäftigungssicherung werde dadurch nicht angetastet.
Tarifabschluss mit weitreichenden Zugeständnissen
Der Tarifabschluss war 2024 hart erkämpft worden. Erst nach Warnstreiks und einem einwöchigen Verhandlungsmarathon kurz vor Weihnachten gab es eine Einigung. Der Kompromiss sieht den Abbau von 35.000 Jobs in Deutschland bis 2030 vor.
Außerdem wurden diverse Bonuszahlungen und Zulage gekürzt und Lohnerhöhungen auf Eis gelegt. Im Gegenzug verzichtet der Autokonzern auf betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen – und sagte Investitionen und neue Produkte für die deutschen Standorte zu.
Die Arbeitnehmer haben nun aber erhebliche Zweifel daran, ob Volkswagen an den vereinbarten Investitions- und Produktzusagen uneingeschränkt festhalten will. „Die Zugeständnisse der Belegschaft aus der Auseinandersetzung 2024 gab es nicht zum Nulltarif, sie wurden im Vertrauen auf die Zusagen gemacht“, sagte VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo. Deshalb erwarte sie, dass diese Vereinbarungen Bestand haben.
VW: Maßnahmen reichen nicht aus
Volkswagen begrüßte den Schritt der IG Metall und teilte mit: Das Gespräch sei nötig, um die 2024 beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen und sich gleichzeitig den zusätzlichen Herausforderungen zu stellen, vor denen die gesamte Automobilindustrie stehe.
Das wirtschaftliche Umfeld habe sich in den vergangenen 18 Monaten grundlegend verändert – unter anderem durch geopolitische Spannungen, Handelsbarrieren, veränderte Märkte und den zunehmenden Wettbewerb chinesischer Hersteller.
„Vorstand und Aufsichtsrat sind übereinstimmend der Überzeugung, dass die Ende 2024 vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichen, um die gemeinsam vereinbarte operative Umsatzrendite von 9 Prozent zu erwirtschaften“, hieß es.
Konzern steht vor historischem Umbau
Der Aufsichtsrat des Autobauers hatte sich vergangene Woche einstimmig auf einen „Zukunftsplan“ des Vorstands geeinigt. Das finanzielle Kernziel: Von 100 Euro Umsatz sollen dann 9 Euro operativer Gewinn übrig bleiben. Zum Halbjahr waren es 3,80 Euro.
Das Management um VW-Chef Oliver Blume will unter anderem rund 50.000 Stellen weltweit streichen – zusätzlich zu den bisherigen Plänen. „An die Marken und Gesellschaften ergeht der Auftrag, diese im Detail auszuplanen“, hieß es von dem Autobauer.
Die Hälfte davon könnte auf deutsche Standorte entfallen. Konkrete Abbauprogramme müssen noch mit Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden.
Zukunft der Werke ungewiss
Außerdem sieht der Vorstand derzeit keine wettbewerbsfähige Folgebelegung für die VW-Werke in Emden, Zwickau, Hannover sowie den Audi-Standort in Neckarsulm. Das hat der Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.
Schließungen wurden aber nicht beschlossen. Bis Mitte 2027 soll nun vielmehr ein Konzept für eine wettbewerbsfähige europäische Produktionsstruktur vorliegen. Für die vier bedrohten Standorte werden „parallel und ergänzend alternative Verwendungsmöglichkeiten geprüft“, hieß es. (dpa/red)
Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 haben die Bundesregierung rund 50,4 Milliarden Euro gekostet.
Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Haushaltspolitikers Sebastian Schäfer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Das Geld floss in die Entlastung von Verbrauchern und die Stabilisierung der Märkte.
„Brandmauer“ gegen Preise und „Doppelwumms“
Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP reagierte damals auf die massiv gestiegenen Energiepreise. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einer „Brandmauer gegen hohe Preissteigerungen“, Kanzler Olaf Scholz (SPD) nannte das Paket mit Energiepreisbremsen sowie Unternehmenshilfen einen „Doppelwumms“.
Moskau war lange ein wichtiger Gas- und Öllieferant für Europa gewesen, doch nach dem Überfall auf die Ukraine und der Unterstützung westlicher Politiker für das Land verschlechterten sich die Beziehungen. Russland drosselte die Gaslieferungen über den Sommer immer weiter, bis es im September 2022 zum Lieferstopp über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 kam.
Größter Posten Strompreisbremse
Den größten Posten machte der aktuellen Auskunft zufolge die Ende 2022 beschlossene Strompreisbremse mit 16,3 Milliarden Euro aus. Damit sicherte der Staat Haushalten und kleineren Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Strompreisbremse wurde durch eine Abschöpfung der Erlöse etwa von Ökostrom-Produzenten mitfinanziert, die stark von hohen Preisen profitiert hatten.
14,3 Milliarden Euro für die Gaspreisbremse
Für die Gaspreisbremse gab der Bund 14,3 Milliarden Euro aus. Damit garantierte der Staat Verbrauchern und Wirtschaft eine Preisobergrenze für große Teile ihres Gasverbrauchs. Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen wurde so für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde zugesichert.
Für Wärmekunden betrug der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs galt der ganz normale Vertragspreis – das sollte dafür sorgen, dass es weiter einen Anreiz zum Gassparen gab.
Die beiden Bremsen galten für das gesamte Jahr 2023. Der Bundestag verlängerte sie bis Ende März 2024. Doch schon wenige Tage später kassierte die Bundesregierung den Schritt wieder. Grund war ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023, das riesige Lücken in den Bundeshaushalt riss – die Regierung musste kurzfristig sparen.
Ein Dezember ohne Abschlagszahlung
Weitere 8,5 Milliarden Euro kostete die Soforthilfe, mit der die Bundesregierung im Dezember 2022 einmalig die Abschlagszahlungen für Gas übernahm. Gas- und Fernwärmekunden wurden für den Monat Dezember 2022 vollständig von ihrer Abschlagszahlung freigestellt, sie mussten also nichts zahlen. Anspruch auf Soforthilfe hatten vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Insgesamt listet das Finanzministerium 27 Posten auf. Dazu gehören auch mehr als sechs Milliarden Euro für die „Energiepreispauschale“ an Rentner. Nicht berücksichtigt sind unter anderem niedrigere Steuereinnahmen durch die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas.
Warnung vor neuen Energieabhängigkeiten
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Schäfer warnt indes vor neuen einseitigen Abhängigkeiten bei der Energieversorgung. „Wir dürfen uns nie wieder in solch einseitige und riskante Abhängigkeiten begeben“, sagte Schäfer der dpa. Der Import von Öl und Gas habe über Jahre Milliarden in die Kriegskasse des russischen Präsidenten Wladimir Putin gespült und zugleich Europas Sicherheit und politische Handlungsfähigkeit geschwächt.
Aus den Erfahrungen müsse der Staat Konsequenzen ziehen und Risiken frühzeitig erkennen, strategische Abhängigkeiten verringern und die Widerstandsfähigkeit stärken. Eine vorausschauende Haushaltspolitik müsse auch die finanziellen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen unzureichender Vorsorge berücksichtigen, forderte Schäfer. (dpa/red)
Die AfD hat die Auflösung des Thüringer Landtags beantragt, um damit den Weg für Neuwahlen freizumachen. Landtagspräsident Thadäus König (CDU) berief auf den Antrag hin für den 7. Oktober eine Plenarsitzung ein, wie die Parlamentsverwaltung am Freitag in Erfurt mitteilte.
Mit ihrem Antrag auf Auflösung des Landtags dürfte die AfD kaum Erfolg haben. Dies müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden. Die AfD als stärkste Fraktion im Parlament stellt 32 von 88 Abgeordneten.
Außerdem gehören dem Parlament die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD, dem BSW-Nachfolger Thüringen Gerecht sowie die Linke und mehrere fraktionslose Abgeordnete an.
AfD-Fraktionschef Björn Höcke hatte den Schritt bereits angekündigt und dies mit dem Zerfall der BSW-Fraktion begründet, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat.
Das Thüringer BSW um ihre ehemalige Vorsitzende, Finanzministerin Katja Wolf, hatte sich im Streit um die Regierungsbeteiligung im Freistaat endgültig mit der BSW-Bundesspitze überworfen.
In der vergangenen Woche traten fast alle Abgeordneten der Landtagsfraktion aus der Partei aus. Der Gründung einer neuen Partei namens Thüringen Gerecht folgte am Mittwoch die Bildung einer gleichnamigen Fraktion, der zehn frühere BSW-Mitglieder angehören. Die bisherige BSW-Fraktion löste sich auf.
Die Fraktion Thüringen Gerecht trat auch formal in die Regierungskoalition mit CDU und SPD ein. Alle drei Partner bekannten sich zu dem 2024 noch mit dem BSW ausgehandelten Koalitionsvertrag und wollen die gemeinsame Arbeit fortsetzen.
Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD um ihren Landes- und Fraktionschef Höcke drängt bereits seit längerer Zeit auf den Sturz von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) und forderte wiederholt Neuwahlen.
Bereits zweimal in diesem Jahr scheiterte die AfD im Landtag zudem damit, Voigt durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt zu drängen. Hintergrund war unter anderem der Entzug von Voigts Doktortitel wegen Plagiatsverdachts durch die Technische Universität Chemnitz.(afp/red)
Als einzige Partei im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt will das BSW Gespräche mit der Wahlsiegerin AfD führen. Weil ihr die absolute Mehrheit zum Durchregieren fehlt, braucht die AfD Unterstützer.
Das BSW will zwar nicht mit der Partei koalieren, ist aber zur Zusammenarbeit bei Sachthemen bereit. Es gibt zahlreiche Schnittstellen. Einige Beispiele aus den Wahlprogrammen:
Mehr Bürgerbeteiligung
Sowohl AfD als auch BSW wollen in Sachsen-Anhalt Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide erleichtern und die Hürden dafür senken.
Aufarbeitung der Coronapandemie
Beide Parteien wollen im Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Pandemie einrichten.
Innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz
Beide Parteien wollen den Katastrophenschutz ausbauen sowie Feuerwehren und Polizei stärken. Die AfD will die Landespolizei auf mindestens 7500 Vollzugsbeamte aufstocken, das BSW fordert bis 2028 einen Aufbau auf rund 7000 Stellen.
Kritisch sehen beide die Rolle des Verfassungsschutzes und unterstellen diesem, ein politisches Machtinstrument zu sein. Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD will die Behörde zu einem Inlandsgeheimdienst umbauen, vorrangig zur Terror- und Spionageabwehr.
Bei der Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollen nach ihrem Willen nur noch „harte, objektiv feststellbare Kriterien“ ausschlaggebend sein – so etwa die Bereitschaft zur Gewalt.
Das BSW fordert unter Verweis auf das Recht auf Meinungsäußerung die Abschaffung der Extremismuskategorie der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats, die einst zur Hochzeit der Querdenkerdemonstrationen eingeführt wurde. Medienberichten zufolge strich das Bundesamt für Verfassungsschutz diese eigenständige Kategorie vor einigen Monaten wieder.
Wirtschaft und Energieversorgung
AfD und BSW wollen die Meisterausbildung fördern, um handwerkliche Berufe aufzuwerten. Einig sind sich beide Parteien auch in dem Ziel, die Strom- und Benzinpreise für Unternehmen und Privathaushalte zu senken. Das ist allerdings keine Ländersache. Die AfD kündigte in ihrem Regierungsprogramm daher eine Bundesratsinitiative zur Absenkung der Stromsteuer an.
Auch Auflagen für Windkraft- und Fotovoltaikanlagen wären in beiderseitigem Interesse. So sollen Solaranlagen bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen wie Dächer oder Parkplätzen installiert werden. Damit enden aber schon die Gemeinsamkeiten bei erneuerbaren Energien.
Während das BSW diese für „unverzichtbar“ hält und für einen „maßvollen“ Ausbau plädiert, plant die AfD die Kappung jeglicher Subventionen für die Energiewende und ein Windkraftmoratorium.
Gemeinsamkeiten lassen sich hingegen speziell beim Blick auf Russland erkennen. Sowohl AfD als auch BSW fordern ein Ende der Sanktionen und eine Wiederaufnahme der Gasimporte aus Russland nach Deutschland über die Nord-Stream-Pipeline.
Medien
Die Parteien wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mindestens reformieren und werfen ihm zu viel politische Nähe und aufgeblasene Strukturen vor. Die AfD will noch weitergehen und die Rundfunkstaatsverträge umgehend kündigen.
Familie und Bildung
AfD und BSW streben beitragsfreie Kitas und für alle kostenlose Schulbücher an. Übereinstimmendes Ziel ist auch, angesichts des Geburtenrückgangs Grundschulen vor allem auf dem Land zu erhalten – etwa durch niedrigere Vorgaben für Schülerzahlen. Schnittmengen gibt es auch beim Thema Digitalisierung – das BSW will bis Klasse acht keine Smartphones und Tablets im Unterricht, die AfD will Smartphones bis einschließlich Klasse zehn untersagen.
Es gibt aber auch nicht zu vereinbarende Unterschiede zwischen beiden Parteien. Während die AfD das mehrgliedrige Schulsystem ausbauen und sogar die Wiedereinführung von Haupt- und Realschule prüfen will, tritt das BSW für ein längeres gemeinsames Lernen ein und findet, das gegliederte Schulsystem habe sich „überlebt“.
Differenzen bei Asyl, Inklusion und sexueller Orientierung
Auch in anderen zentralen Punkten gibt es zwischen AfD und BSW keine Übereinstimmung. Während die AfD etwa beim Haushalt auf einer Schuldenbremse zum Schutz kommender Generationen besteht, befürwortet das BSW die Aufnahmen von Schulden für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung.
Das BSW steht darüber hinaus uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl, während die AfD dieses gern abschaffen würde. Das BSW befürwortet eine gezielte, staatlich gesteuerte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, die AfD will hingegen keine „kulturfremden“ Fachkräfte und möchte das Problem des Fachkräftemangels in erste Linie durch eine „Geburtenwende“ und die Rückholung gut ausgebildeter Deutscher aus dem Ausland lösen.
Die AfD bezeichnet die Ehe aus Mann und Frau als Normalität. Das BSW verweist auf die Rechte aller Bürger – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Nicht zuletzt will die AfD die Inklusion in Schulen beenden, während das BSW die Inklusion Behinderter flächendeckend umsetzen und stärken will.(afp/red)
„Wir haben Strafanzeige gegen Merz wegen verleumderischer Beleidigung erstattet!“ So steht es auf einem Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf der Social-Media-Plattform 𝕏 von Donnerstagabend, 10. September.
Damit will sich die Oppositionspartei gegen eine Anschuldigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigen. Bei seiner Rede während der Haushaltsberatungen im Bundestag am Mittwoch warf er der AfD vor, dass deren Konzept der sogenannten Remigration „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ sei.
Seine Rede hielt Merz als Reaktion auf den Wahlausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei dem die AfD 43,8 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt und die mit Abstand stärkste Partei war. Sie hat die dort bisher regierende CDU, die 17,2 Prozent erreichte, auf Platz zwei verwiesen.
AfD: Merz hat Grenze überschritten
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, schrieb, dass Merz mit seiner Rede „mal wieder eine Grenze überschritten“ habe. Dieses Mal sei die Anschuldigung jedoch „strafrechtlich relevant“.
Weiter erklärte er: „Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss.“
Nach Auffassung der AfD handele es sich dabei „um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger“.
Was „ethnische Säuberung“ und Remigration bedeutet
Mit ethnischer Säuberung ist das Entfernen einer ethnischen oder auch religiösen Gruppe aus einem bestimmten Land oder Gebiet gemeint. Solche Prozeduren erfolgten in der Geschichte meist durch gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Der Begriff „Remigration“ steht in der Migrationsforschung für die freiwillige oder normale Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt“.
Nach eigenen Angaben will die AfD im Rahmen ihrer geplanten Remigrationskampagne ausreisepflichtige Ausländer konsequent abschieben. Zudem will sie das Aufenthaltsrecht verschärfen. Davon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ (unterstützenden) Schutz betroffen. Wenn in ihrem Heimatland wieder Frieden einkehrt, wolle die AfD durchsetzen, dass ihr Aufenthaltsrecht nicht weiter verlängert wird.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine öffentliche Reaktion des Bundeskanzlers oder der Unionsfraktion auf die Strafanzeige der AfD vor.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
Als Reaktion auf die Arbeit einer Expertenkommission hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am Freitag rasche gesetzliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt angekündigt. Auch auf der EU-Ebene wird an Regelungen gearbeitet.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in der kommenden Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.
Wie könnte ein Verbot aussehen?
Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.
Was könnte die EU von den Konzernen verlangen?
Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.
Wer würde die Einschränkungen durchsetzen?
Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll.
Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.
Welche Kritik gibt es?
Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzer ihr Alter nachweisen müssen.
Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.
Wann könnte das Verbot kommen?
Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein. Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Ministerin Prien auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. (afp/red)
Im Juni 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.266 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Anstieg im ersten Halbjahr
Von Januar bis Juni 2026 wurden 12.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Eine höhere Zahl von Unternehmensinsolvenzen gab es zuletzt mit 13.253 Fällen im 1. Halbjahr 2013.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Halbjahr 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 18,5 Milliarden Euro. Von Januar bis Juni 2025 hatten die Forderungen bei rund 28,2 Milliarden Euro gelegen.
Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Halbjahr 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im 1. Halbjahr 2026.
Verkehrsbranche stark betroffen
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im 1. Halbjahr 2026 insgesamt 36,2 Unternehmensinsolvenzen.
Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 71,6 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 59,6 Fällen und das Baugewerbe mit 53,4 Insolvenzen.
Im Juni 2026 gab es 6.839 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 5,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Für das 1. Halbjahr 2026 wurden 38.932 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, so die Statistiker. (dts/red)
Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.
Weitere Verluste möglich
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.
Kontrollen werden überprüft
Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.
Opposition fordert Konsequenzen
Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln?
Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.
Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?
Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist.
Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr.
Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Ein bis zwei Euro für jeden Brief
Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, „werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren“.
Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen.
Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.
Informationen künftig auch digital?
Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. „Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.“
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr.
Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren. (dpa/red)
Drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover bestätigt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kandidaten der CDU, Peter Karst. Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche der Handwerkskammer Hannover, und Karst sei einer von ihnen, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, der Beschuldigtenstatus ergebe sich aus Karsts Funktion als Hauptgeschäftsführer der Kammer, das bedeute nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Wurden Sozialabgaben nicht gezahlt?
Eine Prüfung durch das Hauptzollamt Hannover habe ergeben, dass von rund 300 Honorarkräften der vergangenen Jahre 73 Personen zugleich in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer stehen. Möglicherweise könnte daher eine Beitragspflicht für die gesetzliche Sozialversicherung bestanden haben, diese hätte gegebenenfalls abgeführt werden müssen.
Inhaltlich geht es bei den Ermittlungen daher um einen Anfangsverdacht, dass Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut worden sein könnten. Insbesondere gehe es um die Bezahlung von Honorarkräften für Meistervorbereitungskurse, so die Staatsanwaltschaft.
Was Karst zu den Ermittlungen sagt
Karst selbst ging heute vor die Presse und sagte in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer: „Es geht, wie ich seit heute weiß, um Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitenden, die in ihrer Freizeit als Honorardozenten und -dozentinnen tätig waren, und um freiberufliche Honorardozenten.“ Er unterstütze die rechtliche Aufarbeitung umfassend.
„Sollten sich aus den Ermittlungen Handlungsbedarfe ergeben, werden wir natürlich die notwendigen Konsequenzen hieraus ziehen.“
Karst zufolge nahm das Hauptzollamt Hannover die Prüfung bei der Handwerkskammer im März nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor. „Gegenstand waren insbesondere Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten, Vergütungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 2021.“ Um welche Arbeitsverhältnisse es konkret gehe, wisse er nicht.
Staatsanwaltschaft: Handwerkskammer kooperiert
Von einer Durchsuchung sprach Karst ausdrücklich nicht. Er bestätigte aber, dass heute Ermittler zur Handwerkskammer kamen. „Es sind Ermittler im Haus, und wir kooperieren mit diesen Ermittlern“, sagte er. Private Räume von ihm seien nicht durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es seien Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Objekte der Handwerkskammer in Hannover und Garbsen gestellt und in dieser Woche erlassen worden. Es sei heute aber nicht zur Vollstreckung gekommen, weil die Handwerkskammer kooperiere und alle Unterlagen freiwillig herausgebe. Die Daten seien gesichert worden und würden nun ausgewertet.
Karst stellte Vorwürfe in Zusammenhang mit Wahlkampf
Gestern hatte Karst als OB-Kandidat erklärt, ihm liege zu einem etwaigen Verfahren gegen ihn nichts vor. Der CDU-Kandidat stellte die Verbreitung möglicher Vorwürfe dabei in einen Zusammenhang mit der Schlussphase des Wahlkampfs.
So seien in den vergangenen Tagen auch Wahlplakate von ihm systematisch zerstört worden und mehrfach Wahlkampf-Postkarten aus gastronomischen Betrieben verschwunden.
Die Vorfälle seien dokumentiert und angezeigt worden, teilte sein Wahlkampfbüro gestern mit. Karst beschuldigte keinen bestimmten politischen Mitbewerber. Karsts Partei stellte den Zeitpunkt des Einsatzes der Ermittler infrage.
„Nach Angaben von Peter Karst hat das Hauptzollamt bereits im März Unterlagender Handwerkskammer geprüft“, heißt es in einem Schreiben des CDU-Stadtverbandes Hannover.
Drei Tage vor der Wahl komme es nun zu dem Einsatz. Anders als Karst und die Staatsanwaltschaft nennt die Partei den Einsatz eine Durchsuchung.
„Wir erwarten deshalb, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen dessen, was ein laufendes Ermittlungsverfahren zulässt, schnellstmöglich für Klarheit sorgt.“ Die Partei betonte, hinter ihrem OB-Kandidaten zu stehen. (dpa/red)
Mit Raketen und Sprengvorrichtungen wollte er die Stromversorgung in drei Bundesländern sabotieren, jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Daniel V.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Karlsruher Behörde die Ermittlungen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Daniel V. war am Dienstag festgenommen worden. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.
Festnahme nach öffentlicher Fahndung
Eine Woche nach dem Beginn der Sabotageserie in drei Bundesländern wurde er nach einer öffentlichen Fahndung gefasst. Die Polizei nahm ihn in der Nähe des Kraftwerks Weisweiler in Nordrhein-Westfalen fest. Er kam in Untersuchungshaft.
Sabotage mit Raketen und Zündern
Daniel V. soll laut Bundesanwaltschaft unter Hochspannungsleitungen in der Nähe von Umspannwerken in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen diverse Silvesterraketen oder ähnliche Gegenstände platziert haben, die mit Zündern, Zeitschaltern und Drähten verbunden waren.
„Die Vorrichtungen sollten zu voreingestellten Zeiten in Richtung der Hochspannungsleitungen geschossen werden, um Kurzschlüsse auszulösen.“
Kurzschlüsse und Stromausfälle
Im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack (Brandenburg) und Bergheim-Rheidt (Nordrhein-Westfalen) kam es demnach am 1. September tatsächlich zu Kurzschlüssen, sodass eine vorübergehende Notabschaltung der Leitungen erforderlich war.
In Bergheim-Rheidt mussten zwei nahegelegene Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Zudem war die Stromversorgung in einem angrenzenden Ort zeitweilig beeinträchtigt.
Die Daniel V. zur Last gelegten Taten „zielten mutmaßlich auf die Verursachung großflächiger Stromausfälle“, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.
„Dies war geeignet, in der Bevölkerung das Zutrauen in den Schutz der kritischen Infrastruktur zu schwächen und damit schädlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu nehmen.“
Bekennerschreiben führten zu Verdächtigem
Zunächst war unklar gewesen, wer mutmaßlich hinter den Sabotageakten steckte. Die Ermittler prüften insbesondere eine fremdstaatlich gesteuerte Sabotage sowie einen linksextremistischen Hintergrund.
Am Donnerstag vergangener Woche wurden dann Bekennerschreiben bekannt, die von dem 48-Jährigen stammen sollen. Die Behörden stuften sie als authentisch ein. Darin wurden die Anschläge mit Kritik an der Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe begründet.
Die Ermittlungen konzentrierten sich fortan zunehmend auf Nordrhein-Westfalen. Schließlich wurde der Verdächtige am Dienstagvormittag festgenommen.
Weitere Sprengmittel entdeckt
Bei seiner Festnahme hatte er laut Ermittlern weitere Sprengmittel dabei. Widerstand leistete er nicht. Im Umfeld des Kraftwerks Weisweiler stießen die Beamten auf ein Zelt im Unterholz, das mit weiteren Sprengladungen versehen war.
Debatte über Schutz kritischer Infrastruktur
Die Anschläge hatten tagelang für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte darüber ausgelöst, wie sich kritische Infrastruktur besser schützen lässt.
Dabei ging es unter anderem um bislang nicht erlaubte regelmäßige Drohnenflüge zur Überwachung von Stromleitungen sowie um eine Ausweitung der Videoüberwachung auf das Umfeld von Anlagen. (afp/red)
Ein Erdbeben hat am frühen Abend die Region an der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erschüttert. Das Beben hatte nach ersten Angaben des GFZ Helmholtz-Zentrums für Geoforschung und des Landeserdbebendienstes Baden-Württemberg eine Stärke von 3,3 beziehungsweise 3,4. Von größeren Auswirkungen berichtete die Polizei aber nicht.
Auf Katwarn schrieb der Erdbebendienst Südwest von einem „schwachen Erdbeben“ um 17.27 Uhr bei Worms in Rheinland-Pfalz. Das Erdbeben sei vermutlich im Umkreis von etwa 20 Kilometern um das Epizentrum herum spürbar, hieß es auf Katwarn und beim Landeserdbebendienst.
Die Angaben seien aber nicht geprüft und basierten auf automatischen Messungen, hieß es in der Warnung. Eine Sprecherin der Polizei Ludwigshafen verwies auf Anfrage ebenfalls auf die Katwarn-Meldung.
Nach Angaben einer Pressesprecherin der Feuerwehr Worms lag das Epizentrum am Stadtrand von Worms. Die vom GFZ als Epizentrum veröffentlichten Koordinaten liegen weniger als einen Kilometer von der Autobahn 61 südlich von Worms und etwas mehr als acht Kilometer von der Landesgrenze zu Baden-Württemberg entfernt. Die Tiefe des Erdbebens gab das GFZ mit zehn Kilometern an.
Nach ersten Erkenntnissen (fast) keine Schäden
Ein Polizeisprecher in Worms sagte: „Es gab definitiv mehr Anrufe aufgrund der Erschütterung.“ Er selbst habe das Erdbeben auf der Dienststelle auch wahrnehmen können. Es sei eine kleine bis mittlere zweistellige Anzahl an Anrufen wegen des Bebens eingegangen, sagte er.
In einem Wormser Stadtteil sei ein Baum umgefallen. „Das kann aufgrund des Erbebens gewesen sei“, sagte der Sprecher. Sicher sagen könne man das aber nicht.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sagte, „es gab keine Personenschäden, es muss sich keiner weiter sorgen“. Die Stadt Worms schrieb auf Instagram: „Spürbare Nachbeben sind in den kommenden Tagen möglich, aber nicht sicher.“
Ein Sprecher der Polizei Mannheim berichtete, dass die Erschütterungen auch im Präsidium zu spüren gewesen seien: „Es war ein bisschen befremdlich.“ Wie weit die Ausläufer in der Region zu spüren gewesen seien, konnte er zunächst nicht einschätzen. Hinweise auf Verletzte oder Schäden gebe es bislang nicht.
Worms liegt im Süden von Rheinland-Pfalz in der Nähe zur baden-württembergischen Grenze und hat etwa 88.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In Gebäuden im Stadtzentrum war das Beben laut einer dpa-Reporterin deutlich zu spüren. In den Häusern wackelte es für mehrere Sekunden. Betroffene berichteten, sie dachten, dass etwas gegen das Gebäude gefahren sei, in dem sie sich befanden.
Ansonsten blieb die Lage auf den Straßen der Stadt nach dem Ereignis ruhig. Menschen schlenderten entspannt durch die Innenstadt oder saßen an dem sonnigen Abend vor Cafés. Fußgänger auf den Straßen hatten das Beben teils gar nicht bemerkt.
Starke Erdbeben in Deutschland selten
Immer wieder bebt in Deutschland die Erde. Nur sehr selten fallen dabei aber Häuser in sich zusammen. Minimale Beben dagegen zeichnen die Erdbebenforscher ständig auf. Damit ein Beben spürbar wird, müssen Besonderheiten hinzukommen: entweder eine besonders große Stärke oder ein Erdbebenherd, der nahe der Oberfläche liegt.
Erdbeben im Südwesten sind kein seltenes Phänomen: Baden-Württemberg ist das seismisch aktivste Bundesland Deutschlands. Durchschnittlich einmal pro Monat bebt die Erde hier spürbar. Die meisten dieser Erschütterungen sind aber harmlos, kaum mehr als ein kurzer Schrecken.
Nach Angaben des Erdbebendienstes Südwest konzentriert sich die Erdbebentätigkeit in Deutschland zu einem großen Teil in den Regionen entlang des Rheins und angrenzenden Gebieten.
„Als Nahtstelle Mitteleuropas stellen der Oberrheingraben, das Mittelrheingebiet und die Niederrheinische Bucht eine geologische Schwächezone dar, an der vermehrt Erdbeben auftreten“, heißt es.
Auch wenn es immer mal wieder zu Beben kommt: Ein Trend etwa zu mehr oder stärkeren Bodenbewegungen ist laut Experten nicht zu erkennen. (dpa/red)
Es ist der erste Staatsbesuch eines Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland: Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan ist am Donnerstag erst von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und später von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfangen worden.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) stellten im Vorfeld Milliardeninvestitionen in der deutschen Wirtschaft in Aussicht. Neben Wirtschaftsfragen sollte es auch um die Außen- und Sicherheitspolitik gehen.
Gespräche mit Steinmeier
Steinmeier empfing den Scheich am Vormittag in Berlin mit militärischen Ehren an der Villa Borsig. Anschließend kamen die Staatspräsidenten nach Angaben des Bundespräsidialamtes zu einem Vier-Augen-Gespräch sowie zu einem Gespräch mit ihren Delegationen zusammen.
Beide Staatsoberhäupter hätten betont, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit ihrer Länder weiter ausbauen zu wollen. Außerdem sei es um die Konflikte im Nahen Osten und in der Golfregion, im Sudan sowie in der Ukraine gegangen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begrüßt den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, in der Villa Borsig in Berlin.
Foto: Omer Messinger/Getty Images
Irankrieg und neue Partnerschaften
Im von den USA und Israel begonnenen Iran-Krieg wurden die Emirate mehrfach vom Iran angegriffen. Die VAE sind ein Verbündeter der USA, die in dem Golfstaat auch Soldaten stationiert haben.
Deutschland und die VAE bemühen sich angesichts der unberechenbaren Außenpolitik der USA darum, ihre Partnerschaften zu diversifizieren.
Beziehungen zu Israel
Die VAE hatten 2020 im Rahmen der Abraham-Abkommen in einem historischen Schritt diplomatische Beziehungen mit Israel aufgenommen. US-Präsident Donald Trump hatte die Abkommen während seiner ersten Amtszeit auf den Weg gebracht und damit die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten ermöglicht.
Streit um den Sudan
Im Sudan-Konflikt wird den Emiraten indes regelmäßig vorgeworfen, die RSF-Miliz zu unterstützen, die für Gräueltaten verantwortlich gemacht wird. Die VAE weisen die Vorwürfe zurück.
Im Sudan, dem drittgrößten Land Afrikas, liefern sich seit April 2023 die Armee von Militärherrscher Fattah al-Burhan und die paramilitärische RSF einen blutigen Machtkampf.
Treffen mit Merz
In Berlin, wo strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschten und die Polizei mit vielen Kräften im Einsatz war, besuchte der Präsident der VAE auch die Neue Wache, die Zentrale Gedenkstätte Deutschlands für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Anschließend begrüßte ihn Merz am Kanzleramt. Dort sollten am Nachmittag auch Erklärungen unterzeichnet werden mit dem Ziel, die Partnerschaft zwischen beiden Ländern zu vertiefen. Eine gemeinsame Pressekonferenz war nicht geplant.

Bundeskanzler Friedrich Merz empfängt den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohamed bin Zayed Al-Nahyan, im Bundeskanzleramt in Berlin.
Foto: Ralf Hirschberger / AFP via Getty Images
Milliarden für Wirtschaft und Technologie
Im Zentrum des Staatsbesuchs in Deutschland stehen nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin neben Wirtschaftsfragen auch außen- und sicherheitspolitische Themen.
Demnach war eine Absichtserklärung zu einer umfassenden Kooperation etwa bei dem Ausbau von KI-Rechenzentren in Vorbereitung. Zudem war unter anderem mit Blick auf die Bereiche Wirtschaft, Energie und Umwelt die Gründung eines deutsch-emiratischen Investitionsrats geplant.
Die Staatsministerin im Außenministerium der VAE, Lana Nusseibeh, sagte, im Rahmen des Besuchs würden eine Reihe von Ankündigungen und milliardenschweren Vereinbarungen in den Bereichen Investitionen, Wirtschaft, Technologie, Künstliche Intelligenz und Energie bekannt gegeben werden.
In der „Welt“ kündigte sie an, es würden „voraussichtlich 40 bis 45 Vereinbarungen zwischen Regierungen und Unternehmen unterzeichnet – mit Investitionen in Milliardenhöhe in die deutsche Wirtschaft und umgekehrt Chancen für deutsche Unternehmen in den Emiraten“.
VAE streben strategische Partnerschaft an
Die Bundesrepublik sei unter anderem führend bei Technologie, Innovation und sauberer Energie, sagte Nusseibeh der Zeitung. Bei dem Besuch wollten die Emirate die Beziehungen zu Deutschland zu einer strategischen Partnerschaft ausbauen.
Zudem halte ihre Regierung den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU für realistisch, sagte Nusseibeh weiter. „Wir sind wechselseitig bedeutende Handelspartner: die VAE als Tor zum Nahen Osten, Europa als riesiger Wirtschaftsraum.“
Berlin hat nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen ein großes Interesse an einem Abschluss eines solchen Abkommens. Die VAE sind demnach der wichtigste Handelspartner für Deutschland am Golf.
Weiterreise nach München
Für Donnerstagabend war ein Staatsbankett vorgesehen. Am Freitag reist der Präsident der Emirate weiter nach München, wo er am Vormittag von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) empfangen wird.
Gegen Mittag nimmt er dann auf Einladung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) an einem Wirtschaftsforum teil, danach endet sein Staatsbesuch in der Bundesrepublik. (afp/red)
























