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Erster Staatsbesuch in Deutschland: Präsident der Emirate – Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan

Es ist der erste Staatsbesuch eines Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland: Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan ist am Donnerstag erst von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und später von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfangen worden.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) stellten im Vorfeld Milliardeninvestitionen in der deutschen Wirtschaft in Aussicht. Neben Wirtschaftsfragen sollte es auch um die Außen- und Sicherheitspolitik gehen.

Gespräche mit Steinmeier

Steinmeier empfing den Scheich am Vormittag in Berlin mit militärischen Ehren an der Villa Borsig. Anschließend kamen die Staatspräsidenten nach Angaben des Bundespräsidialamtes zu einem Vier-Augen-Gespräch sowie zu einem Gespräch mit ihren Delegationen zusammen.
Beide Staatsoberhäupter hätten betont, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit ihrer Länder weiter ausbauen zu wollen. Außerdem sei es um die Konflikte im Nahen Osten und in der Golfregion, im Sudan sowie in der Ukraine gegangen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begrüßt den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, in der Villa Borsig in Berlin.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Irankrieg und neue Partnerschaften

Im von den USA und Israel begonnenen Iran-Krieg wurden die Emirate mehrfach vom Iran angegriffen. Die VAE sind ein Verbündeter der USA, die in dem Golfstaat auch Soldaten stationiert haben.
Deutschland und die VAE bemühen sich angesichts der unberechenbaren Außenpolitik der USA darum, ihre Partnerschaften zu diversifizieren.

Beziehungen zu Israel

Die VAE hatten 2020 im Rahmen der Abraham-Abkommen in einem historischen Schritt diplomatische Beziehungen mit Israel aufgenommen. US-Präsident Donald Trump hatte die Abkommen während seiner ersten Amtszeit auf den Weg gebracht und damit die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten ermöglicht.

Streit um den Sudan

Im Sudan-Konflikt wird den Emiraten indes regelmäßig vorgeworfen, die RSF-Miliz zu unterstützen, die für Gräueltaten verantwortlich gemacht wird. Die VAE weisen die Vorwürfe zurück.
Im Sudan, dem drittgrößten Land Afrikas, liefern sich seit April 2023 die Armee von Militärherrscher Fattah al-Burhan und die paramilitärische RSF einen blutigen Machtkampf.

Treffen mit Merz

In Berlin, wo strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschten und die Polizei mit vielen Kräften im Einsatz war, besuchte der Präsident der VAE auch die Neue Wache, die Zentrale Gedenkstätte Deutschlands für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Anschließend begrüßte ihn Merz am Kanzleramt. Dort sollten am Nachmittag auch Erklärungen unterzeichnet werden mit dem Ziel, die Partnerschaft zwischen beiden Ländern zu vertiefen. Eine gemeinsame Pressekonferenz war nicht geplant.

Bundeskanzler Friedrich Merz empfängt den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohamed bin Zayed Al-Nahyan, im Bundeskanzleramt in Berlin.

Foto: Ralf Hirschberger / AFP via Getty Images

Milliarden für Wirtschaft und Technologie

Im Zentrum des Staatsbesuchs in Deutschland stehen nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin neben Wirtschaftsfragen auch außen- und sicherheitspolitische Themen.
Demnach war eine Absichtserklärung zu einer umfassenden Kooperation etwa bei dem Ausbau von KI-Rechenzentren in Vorbereitung. Zudem war unter anderem mit Blick auf die Bereiche Wirtschaft, Energie und Umwelt die Gründung eines deutsch-emiratischen Investitionsrats geplant.
Die Staatsministerin im Außenministerium der VAE, Lana Nusseibeh, sagte, im Rahmen des Besuchs würden eine Reihe von Ankündigungen und milliardenschweren Vereinbarungen in den Bereichen Investitionen, Wirtschaft, Technologie, Künstliche Intelligenz und Energie bekannt gegeben werden.
In der „Welt“ kündigte sie an, es würden „voraussichtlich 40 bis 45 Vereinbarungen zwischen Regierungen und Unternehmen unterzeichnet – mit Investitionen in Milliardenhöhe in die deutsche Wirtschaft und umgekehrt Chancen für deutsche Unternehmen in den Emiraten“.

VAE streben strategische Partnerschaft an

Die Bundesrepublik sei unter anderem führend bei Technologie, Innovation und sauberer Energie, sagte Nusseibeh der Zeitung. Bei dem Besuch wollten die Emirate die Beziehungen zu Deutschland zu einer strategischen Partnerschaft ausbauen.
Zudem halte ihre Regierung den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU für realistisch, sagte Nusseibeh weiter. „Wir sind wechselseitig bedeutende Handelspartner: die VAE als Tor zum Nahen Osten, Europa als riesiger Wirtschaftsraum.“
Berlin hat nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen ein großes Interesse an einem Abschluss eines solchen Abkommens. Die VAE sind demnach der wichtigste Handelspartner für Deutschland am Golf.

Weiterreise nach München

Für Donnerstagabend war ein Staatsbankett vorgesehen. Am Freitag reist der Präsident der Emirate weiter nach München, wo er am Vormittag von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) empfangen wird.
Gegen Mittag nimmt er dann auf Einladung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) an einem Wirtschaftsforum teil, danach endet sein Staatsbesuch in der Bundesrepublik. (afp/red)
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Studie: Mehrheit wünscht sich „ernsthaften Dialog“ zwischen Politik und Bürgern

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen wünscht sich einer Studie zufolge einen „ernsthaften Dialog“ zwischen Politik und Bevölkerung, bevor wichtige politische Entscheidungen getroffen werden. Knapp zwei Drittel bevorzugen zwar eine repräsentative Demokratie, wie aus der am Donnerstag, den 10. September, von der Universität Hohenheim veröffentlichten Umfrage für den Demokratie-Monitor 2026 hervorgeht. Sie wollen aber trotzdem, dass gewählte Politiker die Bürger anhören und deren Empfehlungen beachten.
Etwa 30 Prozent der Befragten bevorzugten dagegen direkt-demokratische Entscheidungen, bei denen die Bürger selbst über wichtige politische Fragen abstimmen. Laut Umfrage plädieren dabei 14 bis 16 Prozent dafür, wichtige Entscheidungen direkt von der Bevölkerung treffen zu lassen.
Weitere 13 bis 17 Prozent wollen eine direkt-demokratische Variante, die um einen vorangehenden Dialog ergänzt wird. Nur fünf bis 14 Prozent wünschen eine repräsentative Demokratie ganz ohne vorherigen Dialog.
„Die Bürger wollen gar nicht unbedingt selbst entscheiden. Sie wollen aber transparent und verlässlich informiert werden und mitreden können“, ordnete Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim die Ergebnisse ein. Befragt wurden im August bundesweit 4059 Menschen durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa.

Unterschiede zwischen den Parteien

Über alle Parteien hinweg bevorzugten die Befragten laut Studie dabei eine repräsentative Demokratie mit Dialog-Elementen. Nur AfD-Anhänger zogen zu 60 Prozent direkt-demokratische Varianten vor. Je unzufriedener Menschen mit der Politik seien, desto eher sprächen sie sich für direkt-demokratische Varianten aus, erklärte Brettschneider.

Unzufriedenheit mit Beteiligungsmöglichkeiten

Bislang seien auf Bundesebene allerdings nur zehn Prozent der Befragten mit den Beteiligungsmöglichkeiten zufrieden. 56 Prozent waren dagegen unzufrieden und 34 Prozent geteilter Meinung. Auf Landesebene waren ebenfalls nur 15 Prozent zufrieden, auf kommunaler Ebene waren es 38 Prozent.
Trotz Interesses an mehr Dialogmöglichkeiten gaben nur 40 Prozent der Befragten an, sich aktiv daran beteiligen zu wollen. Weitere 40 Prozent wollten den Verlauf solcher Dialoge lediglich verfolgen, 20 Prozent hatten gar kein Interesse.

Keine „Demokratie-Müdigkeit“

„Damit sich Menschen an Politik beteiligen, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein. Sie müssen wollen, sie müssen können und sie müssen gefragt werden“, erklärt Brettschneider. Auf Basis der Ergebnisse könne in Deutschland nicht von einer Demokratie-Müdigkeit die Rede sein.
Zudem gaben 39 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zehn Jahren an einem Beteiligungsverfahren teilgenommen zu haben, meist auf kommunaler Ebene.

Wahlen bleiben wichtigste Form der Beteiligung

Neben der dialogischen Bürgerbeteiligung sieht die Studie vor allem die Wahlteilnahme (72 Prozent) oder politische Äußerungen am Arbeitsplatz oder im Freundeskreis (69 Prozent) als wesentliche Formen politischen Engagements. 66 Prozent beteiligten sich zudem an Unterschriftensammlungen.
35 Prozent gaben an, in den vergangenen zehn Jahren an einer genehmigten Demonstration teilgenommen zu haben.
Etwa ein Viertel der Befragten bestätigte zudem, bereits einen Politiker in der eigenen Gemeinde kontaktiert zu haben. Jeweils 15 Prozent suchten das Gespräch zu Landtags- oder Bundestagsabgeordneten. (afp/red)
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Angeklagte im Fabian-Prozess streitet Schuld weiter ab

Äußerlich wirkt die Angeklagte meist gefasst, als sie im Prozess zum Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet. Emotional wird sie vor allem bei der Schilderung einer früheren von Alkohol und Brutalität geprägten Beziehung. Da ist sie den Tränen nahe, während sie die Gewalt in der Beziehung zum Vater Fabians eher im Alltagston beschreibt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat die 30-Jährige das Kind heimtückisch ermordet. Die Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin vehement. Bei der Befragung stellt Richter Holger Schütt mehrere ihrer Angaben infrage. Vor gut zwei Wochen hatte die Angeklagte in einer stundenlangen Erklärung ihre Sicht der Ereignisse dargestellt, zunächst ohne Nachfragen zuzulassen. Nun ist sie umgeschwenkt.
Die Befragung diene dazu, Widersprüche und Unklarheiten der getroffenen Aussagen zu klären, nicht aber die Angeklagte vorzuführen, macht Schütt zu Beginn des 27. Verhandlungstags deutlich. „Es ist kein förmliches Kreuzverhör, wie man es aus amerikanischen Filmen kennt“, sagt der Richter.

Angeklagte wird stundenlang befragt

Und doch wird die Befragung Stunden in Anspruch nehmen, denn es gibt viele Widersprüche zu klären. Schütt fragt die Angeklagte nach der Beziehung zum Kindesvater, zu einem früheren Partner, mit dem die Angeklagte ein eigenes Kind hat, zu finanziellen Sorgen, aber auch zu Depressionen, Eifersucht und ihrem widersprüchlichen Verhältnis zu Fabian.
Die 30-Jährige soll den Achtjährigen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Auch am 27. Verhandlungstag warteten die Menschen vor dem Landgericht in Rostock in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich demnach schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.

„Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“

Die Angeklagte hat eine Beteiligung an der Tat einmal mehr abgestritten. Stattdessen stellt sie sich als Beschützerin Fabians in einer von Gewalt geprägten Beziehung zum Kindesvater dar. „Er hat mehrfach die Hand gegen die Kinder erhoben“, sagt sie an einer Stelle. Sie sei dazwischen gegangen und habe Gewalt abbekommen.
Schon in ihrer Erklärung hatte sie behauptet, Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt zu haben. Doch bei der Befragung sagt sie auch, hätte der Vater Fabians ihren Sohn geschlagen, hätte sie ihn aus der Wohnung geworfen. Warum sie dann an der Beziehung zu dem Mann trotz seiner Gewalt gegen Fabian festgehalten habe, fragt irritiert der Richter.

Widersprüche und ein emotionaler Ausbruch

Immer wieder spielt das Gericht auch Sprachnachrichten vor, die Widersprüche zu der Erklärung der Angeklagten deutlich machen. So wundert sich Schütt an einer Stelle über eine Sprachnachricht der Angeklagten, in der sie Fabian „falsches Spiel“ unterstellt. Es klinge so, als ob „Sie nicht wollten, dass er Kontakt zu seinem Vater hat“, meint Schütt.
Dies ist insofern relevant, weil nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Angeklagte den Mord verübt hat, um den Kindesvater für sich allein zu haben.
Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen habe. Sie selbst hatte während der seit mehr als vier Monaten laufenden Verhandlung eingeräumt, unter Eifersuchtsanfällen und Kontrollzwang zu leiden.
Doch an diesem Verhandlungstag bleibt die Angeklagte bei ihrer Version: „Woher sollte ich wissen, dass Fabian an diesem Tag verschwindet? Ich habe damit nichts zu tun“, sagt sie in einem emotionalen Ausbruch.

Richter zweifelt an Aussagen

Sie sei nie bei dem getöteten Kind in der Wohnung gewesen, aus der sie Fabian gelockt haben soll. „Ich kenne die Wohnung nicht.“ Sie wisse auch nicht, in welcher Etage er mit seiner Mutter gewohnt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Am Tag der Tat will sie nur in Güstrow gewesen sein, weil ihre Großeltern sie in die Kleinstadt geschickt hätten, um Geld für sie von der Bank abzuholen. Das zieht der Richter in Zweifel. Bei einer früheren Gelegenheit habe sie die Begebenheit als ihre eigene Initiative dargestellt, sagt Schütt.
Vor allem das Ausschalten des Handys zur mutmaßlichen Tatzeit weckt Skepsis beim Richter. Das von ihr angeführte Alibi hält er deshalb nicht für schlüssig. Auch nach 27 Verhandlungstagen stützt sich die Beweisführung weiterhin auf Indizien. Die Nachfragen des Richters zeigen jedoch, dass er eine Reihe von Angaben der Angeklagten infrage stellt. (dpa/red)
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Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: CDU auf historischem Tief – AfD weiter vorn

Rund anderthalb Wochen vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD einer Umfrage zufolge weiter vorn, die SPD folgt aber mit nur wenig Abstand. Die am Donnerstag, den 10. September, veröffentlichte Erhebung des Instituts Insa für den „Nordkurier“ sah die AfD bei 36 Prozent. Im Vergleich zu einer ähnlichen Umfrage von vor vier Wochen blieb ihr Wert damit stabil.
Die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig machte hingegen weiter Boden gut und legte im Vergleich zu Mitte August um vier Punkte auf 33 Prozent zu. Die mit der SPD regierende Linke lag weiter stabil bei elf Prozent.

CDU auf historischem Tief

Die oppositionelle CDU büßte im Vergleich zur vorangegangenen „Nordkurier“-Umfrage drei Punkte ein und erreichte nur noch sieben Prozent – ein historisch niedriger Wert für die Partei.
Die Grünen kamen weiterhin auf fünf Prozent und könnten damit den Wiedereinzug in den Schweriner Landtag knapp schaffen. Das BSW kam unverändert auf vier Prozent und würde damit den Einzug verpassen.
Auch die FDP, die in der aktuellen Umfrage zahlenmäßig nicht mehr aufgelistet wird, würde klar an der Fünfprozenthürde scheitern und aus dem Parlament ausscheiden. Insa befragte vom Dienstag vergangener Woche bis Dienstag 1000 Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern.

Kopf-an-Kopf-Rennen erwartet

Damit deutet derzeit vieles auf ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen AfD und SPD bei der Wahl am Sonntag kommender Woche hin. Rot-Rot-Grün hätte nach der Umfrage im neuen Landtag eine Mehrheit, weitere denkbare Konstellationen zeichnen sich dagegen nicht ab. Eine Koalition mit der AfD schließen die anderen Parteien aus.

Ergebnis von 2021

Die Wahl vom September 2021 gewann in Mecklenburg-Vorpommern die SPD mit 39,6 Prozent vor der AfD mit 16,7 Prozent, der CDU mit 13,3 Prozent und der Linken mit 9,9 Prozent.
Auch die Grünen und die FDP zogen mit 6,3 Prozent beziehungsweise 5,8 Prozent damals in den Schweriner Landtag ein. Das BSW trat damals noch nicht an. (afp/red)
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NATO-Generalsekretär nennt deutsche Reaktion auf Leipziger Drohnenvorfall „ausgewogen“

NATO-Generalsekretär Mark Rutte hat die Reaktion Deutschlands auf den Russland zugeschriebenen Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle begrüßt.
Die Antwort auf den Vorfall von Anfang August sei „entschlossen und ausgewogen“ ausgefallen, sagte Rutte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) in Berlin.
Die NATO stehe solidarisch an der Seite der Bundesrepublik nach dem „rücksichtslosen hybriden Angriff in Leipzig“, fügte Rutte hinzu.

Wadephul dankt Rutte

Wadephul seinerseits dankte Rutte persönlich und der NATO für die „Solidarität“, die das Verteidigungsbündnis nach der Reaktion der Bundesregierung auf den Anschlagsversuch gezeigt habe. „Das war für uns ein sehr wichtiges Signal, für Deutschland, auch für die gesamte Allianz“, sagte der Bundesaußenminister.
Anfang August war am Flughafen Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden, in deren Nähe sich ukrainische Frachtflugzeuge befanden. Die Bundesregierung macht Russland für den Anschlagsversuch verantwortlich.
Sie ordnete die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September an, außerdem die Schließung des russischen Kulturzentrums in Berlin, auch „Russisches Haus“ genannt.
Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Wadephul: Lage „anspruchsvoller“ geworden

Wadephul sagte bei der Pressekonferenz mit Rutte, durch dem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle sei „die Bedrohung durch Russland besonders greifbar“ geworden. Er reihe sich in „zunehmende russische Aggressionen gegen Europa und die NATO“ ein.
Seit dem NATO-Gipfel Anfang Juli im türkischen Ankara sei die sicherheitspolitische Lage „noch einmal anspruchsvoller“ geworden, sagte der Bundesaußenminister. Die NATO müsse ihre Fähigkeiten „weiter ausbauen“.
Wadephul sagte auch, Deutschland leiste einen „sehr substanziellen Beitrag“ innerhalb der NATO für ein stärkeres Europa. „Wir setzen diesen Kurs sehr konsequent fort, auch angesichts der aktuellen innenpolitischen Diskussion hier in Deutschland.“ Es sei „richtig, mit Konsequenz an der Seite der NATO zu stehen“. (afp/red)
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Schrille Handys: Alarmsysteme in Deutschland getestet

In Deutschland sind am Donnerstag wieder die Warnsysteme für den Katastrophenfall getestet worden.
Bund, Länder und Kommunen lösten am sogenannten bundesweiten Warntag über diverse Kanäle einen Probealarm aus – darunter über offizielle Warnapps wie Nina und Katwarn sowie das Cell-Broadcast-System für Mobiltelefone. Einer erste Bilanz des zuständigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zufolge erfolgten die Warnungen „zuverlässig“.
Der Warntag ist als Test für die Kommunikationsabläufe bei Katastrophen und anderen Großschadensereignissen gedacht und soll die Bevölkerung sensibilisieren. Das Thema Bevölkerungsschutz gewinnt zusätzlich wegen der angespannten sicherheitspolitischen Lage an Bedeutung.
Der erste Warntag 2020 war noch von gravierenden Pannen überschattet, spätere Warntage liefen den Behörden zufolge dagegen weitgehend erfolgreich.

Dobrindt: Warnsysteme funktionieren zuverlässig

Gegen 11:00 Uhr verbreiteten die Behörden zunächst einen Probealarm, 45 Minuten später erfolgte planmäßig die testweise Entwarnung. Der Warntag wirbelte unter anderem auch eine Sitzung des Bundestags in Berlin kurz durcheinander. Die Debatte wurde wegen des Lärms schrillender Handys für etwa eine halbe Minute unterbrochen.
Der diesjährige Warntag habe gezeigt, „dass unser Bundeswarnsystem und die daran angeschlossenen Warnkanäle zuverlässig funktionieren und im Ernstfall Millionen von Bürgerinnen und Bürgern warnen“, sagte BBK-Präsidentin Grit Tüngler in Bonn.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: „Unsere Warnsysteme funktionieren zuverlässig, erreichen unsere Bevölkerung auf den unterschiedlichsten Wegen und sind wichtiger Teil unseres leistungsstarken Bevölkerungsschutzes.“
Nach BBK-Angaben erfolgten die Testwarnungen „bundesweit zuverlässig“ unter anderem über Radio, Fernsehen, digitale Stadtinformationstafeln und Warnapps. Örtlich kamen dem Bundesamt zufolge auch Sirenen sowie Lautsprecherwagen bei dem Probedurchlauf zum Einsatz.
Relevant ist laut Bundesregierung nicht nur die Anzahl der Sirenen, sondern auch wie modern die aufgestellten Warnanlagen sind. (Archivfoto)

Relevant ist laut Bundesregierung nicht nur die Anzahl der Sirenen, sondern auch wie modern die aufgestellten Warnanlagen sind.

Foto: Patrick Pleul/dpa

Umfrage und Analyse

Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Umfrage, deren Ergebnisse das BBK wissenschaftlich auswerten lässt. Jeder kann daran online bis zum 17. September unter www.warntag-umfrage.de teilnehmen. Die Analyse dient dem Bundesamt zufolge dazu, die Abläufe weiter zu optimieren.
Der bundesweite Warntag findet immer am zweiten Donnerstag im September unter Federführung des BBK statt. Die Behörden lösen eine Probewarnung aus, die genauen Abläufe variieren je nach Ort.
Zudem sind Medien aufgerufen, die Warnmeldungen zu verbreiten – etwa per Durchsage im Radio. Auch Betreiber digitaler Anzeigetafeln sind eingebunden, ebenso die Deutsche Bahn mit ihren bundesweiten Fahrgastinformationssystemen.

Sirenen wieder aufgestellt

Naturkatastrophen wie die verheerende Flut im Ahrtal 2021 rückten die Bedeutung von Alarmsystemen in Notfällen in den vergangenen Jahren wieder stärker ins Bewusstsein.
Das Thema Bevölkerungsschutz gewann aber auch wegen zunehmender internationaler Spannungen mit dem Ukrainekrieg an Bedeutung. So wurden in vielen Städten wieder Sirenen installiert, die nach dem Ende des Kalten Kriegs in den 90er Jahren abgebaut worden waren.
Im vergangenen Jahr erreichte der bundesweite Probealarm des Warntags laut Befragungen für das BBK mehr als 90 Prozent der Bevölkerung. Die größte Reichweite hatten demnach Warnapps, der Mobilfunkdienst Cell Broadcast sowie Sirenen. Sirenen erreichten laut BBK zwei von drei Befragten.
Der diesjährige Warntag war der insgesamt sechste. Nach den Pannen von 2020 hatte es 2021 keinen neuerlichen Durchlauf gegeben. Erst 2022 folgte wieder ein bundesweiter Test der Informationssysteme. (afp/red)
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Ifo-Studie wirft Regierung Zweckentfremdung bei Verteidigungsschulden vor

Das Münchner Ifo-Institut hat der Bundesregierung eine Zweckentfremdung von Mitteln vorgeworfen, die über eine Ausnahme der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben vorgesehen seien.
Mehr als ein Drittel (38,5 Prozent) der zusätzlichen Schulden sei im vergangenen Jahr nicht in zusätzliche Ausgaben für den Verteidigungsbereich geflossen, erklärte das Institut am Donnerstag. Das Bundesfinanzministerium wies die Kritik zurück und warf dem Institut vor, falsche Maßstäbe anzulegen.

Finanzielle Ausnahmen für anderes genutzt als beabsichtigt

Bei der Kritik geht es um die sogenannte Bereichsausnahme für Verteidigung. Durch diese fallen alle Ausgaben in diesem Bereich, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, nicht mehr unter die Schuldenbremse im Grundgesetz.
Dies war im März 2025 durch den scheidenden Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen worden.
„Ein großer Teil der zusätzlichen Schulden hat nicht zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben geführt“, stellte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger fest.
„Stattdessen wurde der freigewordene Ausgabenspielraum im Kernhaushalt für andere Zwecke genutzt.“
Das Ifo vergleicht dabei Ausgaben, die schon 2024 theoretisch unter die im Jahr darauf eingeführte Bereichsausnahme gefallen wären mit denen im Jahr 2025. Hierbei stellt das Institut ein Plus von 17,6 Milliarden Euro fest. Die dafür aufgenommenen Schulden hätten sich 2025 aber auf 28,6 Milliarden Euro belaufen.
„Damit bleiben elf Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht zu zusätzlichen Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit geführt haben“, folgert das Institut. „Daraus ergibt sich, dass 38,5 Prozent der Mittel für andere Zwecke eingesetzt wurden.“

Finanzamt: Ifo verwendet andere Maßstäbe

„Die Ifo-Studie wendet nicht die rechtlichen Maßstäbe an, die von Bundestag und Bundesrat mit der Bereichsausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurden“, sagt das Bundesfinanzministerium dazu. „Die Studie ist deshalb rechtlich und methodisch falsch. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.“
„Entscheidende Größe für den durch die Bereichsausnahme geschaffenen zusätzlichen fiskalischen Spielraum“ sei „nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben im Jahr 2024, sondern die Höhe von ein Prozent des BIP“, hieß es aus dem Finanzressort weiter.
Zudem sehe das Grundgesetz für die Bereichsausnahme anders als für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität „auch kein Kriterium der Zusätzlichkeit vor“.
Ifo-Forscherin Höslinger forderte ihrerseits als Konsequenz aus ihren Berechnungen, mittelfristig den Beginn der Bereichsausnahme auf einen Wert von über ein Prozent des BIP zu erhöhen.
Damit könne vermieden werden, „dass Verteidigungsausgaben langfristig die Staatsverschuldung und Zinskosten erhöhen“. Zudem lasse sich so sicherstellen, „dass Verteidigungsausgaben nicht dauerhaft aus dem regulären steuerfinanzierten Haushalt verdrängt werden“. (afp/red)
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Bär wirbt für Partnerschaften bei Raumfahrt – auch außerhalb der EU

Mit Blick auf die Raumfahrtpolitik hat Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Ausbau von Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern gefordert.
„In diesen geopolitisch herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass wir auch außerhalb der Europäischen Union enge Partnerinnen und Partner haben“, sagte Bär am Donnerstag am Rande eines internationalen Raumfahrttreffens in Paris.
Ziel sei es, solche „Wertepartnerschaften“ neu aufzubauen oder zu verstärken. Bär verwies dabei insbesondere auf Norwegen, von wo am 5. September erstmals eine in Deutschland konzipierte Trägerrakete ins All gestartet war.

EU-Präsidentin Ursula von der Leyen (ml) und der französische Präsident Emmanuel Macron (mr) am 10. September 2026 beim Internationalen Weltraumgipfel im Grand Palais in Paris.

Foto: Aurelien Morissard/POOL/AFP via Getty Images

Ein Weltraumbahnhof in Europa

Auch mit Großbritannien, Australien, Neuseeland und Japan müsse die Zusammenarbeit verstärkt werden. Bär zeigte sich optimistisch, dass der norwegische Weltraumbahnhof Andöya weiter ausgebaut werde. „Wenn BMW, Audi und Mercedes Autos bauen, dann reicht ja auch nicht eine einzige Autobahn.“
Die norwegische Industrieministerin Cecilie Myrseth verwies auf die Vorteile eines Weltraumbahnhofs auf dem europäischen Kontinent: „Die geographische Lage und die Nähe zur Arktis sind wichtig“, betonte sie. „Wir haben die Arktis-Kompetenz“, fügte sie hinzu.
Die europäischen Trägerraketen starten bislang vom Weltraumbahnhof Kourou, der in Französisch-Guayana liegt, einem französisches Übersee-Département im Nordosten Südamerikas.

Macron: Europa sollte eigenes Programm für bemannte Raumflüge entwickeln

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bekräftigte auf dem Raumfahrttreffen seine Forderung, dass Europa ein eigenes Programm für bemannte Raumflüge entwickeln solle.
„In zwei Jahren möchte ich sehen, wie die erste europäische Frachtkapsel Nyx an der Internationalen Raumstation andockt. In fünf Jahren soll der erste europäische Mondlander Argonaut auf der Oberfläche des Mondes landen“, sagte Macron.
An dem von Deutschland und Frankreich organisierten Treffen nahmen nach französischen Angaben Regierungsvertreter von 60 Staaten sowie Vertreter internationaler Organisationen und zahlreicher Unternehmen teil. Mehrere US-Unternehmen hatten ihre Teilnahme kurzfristig abgesagt, darunter SpaceX und Blue Origin. (afp/red)
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Berliner SPD: Ermittlungen gegen Spitzenkandidat Krach – Pressekonfenz angekündigt

Nach Bekanntwerden von Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach hat seine Partei weitere Details genannt. Demnach habe es „über den Jahreswechsel den Versuch einer Spende an die SPD Berlin in Höhe von 9.900 Euro“ gegeben, teilte Schatzmeister Fabian Fischer mit. „Auf Weisung unseres Spitzenkandidaten wurde umgehend entschieden, diese Spende abzuweisen.“
Zuvor hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) darüber berichtet. Dem Bericht zufolge soll ein Unternehmer am 29. Dezember 2025 9.900 Euro auf das Konto der SPD Berlin überwiesen haben. Krach soll am 7. Januar von der SPD-Landesgeschäftsführung informiert worden sein und die Rücküberweisung am Tag danach angeordnet haben, hieß es in dem Bericht. Das Geld sei am 9. Januar an den Absender zurücküberwiesen worden. Ein Sprecher der Berliner SPD bestätigte die Angaben.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Krach, sie äußerte sich aber nicht zu konkreten Vorwürfen und verwies auf die Unschuldsvermutung. Am Mittwoch waren mehrere Objekte in Hannover und Berlin durchsucht worden.
Für 12:00 Uhr am Donnerstag hat die SPD eine kurzfristige Pressekonferenz angekündigt, um sich über die Vorfälle zu äußern.

Was bisher zu dem Fall bekannt ist

Nach Angaben von Krach geht es um ein Vergabeverfahren zu einem Klinikverkauf in der Region Hannover, wo er als Regionspräsident für den Wahlkampf beurlaubt ist. Den Vorwurf der Beeinflussung wies er als haltlos zurück. Er habe „in keinster Weise irgendeine Summe von diesem Bieter, weder privat noch als SPD-Landesvorsitzender, jemals angenommen“.
In Berlin wird in anderthalb Wochen ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Krach war im Sommer 2025 aus Hannover nach Berlin gewechselt, um Spitzenkandidat für die SPD zu werden. Von seiner bisherigen Tätigkeit als Regionspräsident ließ er sich beurlauben.
Aus seiner Partei bekommt Krach Rückendeckung. Er habe gestern sowohl im geschäftsführenden Landesvorstand als auch in der Fraktion sehr ausführlich berichtet, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) dem rbb. Er habe noch einmal betont, dass die Vorwürfe haltlos seien und dies auch mit Fakten begründet. „Und wir haben keinen Anlass, an der Wahrheit seiner Aussagen zu zweifeln.“
Krach habe dargelegt, dass das Bieterverfahren in seiner Amtszeit verlaufen sei, sagte Giffey. Der Bieter habe eine Spende geschickt. „Er ist dann am Ende im Verfahren sowieso unterlegen, aber Steffen Krach hat sofort reagiert und hat gesagt: „Diese Spende kann ich nicht annehmen“.“ Das Geld sei innerhalb von 24 Stunden zurücküberwiesen worden.

Krach wurde das Handy abgenommen

Zur Frage, ob der Zeitpunkt der Ermittlungen kurz vor der Kommunalwahl in Niedersachsen und der Berlin-Wahl für sie zumindest merkwürdig sei, sagte Giffey: „Also der Zeitpunkt ist schon sehr speziell.“ Man wundere sich auch über die Art und Weise, dass sein Zuhause durchsucht und ihm das Handy weggenommen worden sei. „Es besteht ja keine Fluchtgefahr bei ihm.“ Sie wolle darüber aber nicht urteilen.
Die Berliner SPD steuert laut Umfragen auf ihr historisch schlechtestes Ergebnis zu, die Ermittlungen werden mitten in der heißen Wahlkampfphase bekannt. Krach will heute an einer Veranstaltung mit SPD-Chef Lars Klingbeil teilnehmen. Außerdem ist eine Diskussion der Klimaschutzbewegung Fridays for Future mit Luisa Neubauer und anderen Berliner Spitzenkandidaten geplant. (dpa/red)
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Freie Fahrt erst 2040? Bahn-Chefin Palla kündigt weniger Korridorsanierungen pro Jahr an

Die Deutsche Bahn will künftig pro Jahr weniger Korridorsanierungen einzelner Strecken vornehmen. Die Anzahl der jährlichen Sanierungen werde an das Finanzierungsvolumen angepasst, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla in Berlin.
Zudem habe die bisherige Erfahrung gezeigt, „dass vier Korridorsanierungen pro Jahr (…) zu viel ist“.
An dem Sanierungskonzept, das auf teils monatelange Vollsperrungen zentraler Strecken setzt, will Palla nicht grundlegend rütteln. Es werde sich aber weiter nach hinten verschieben.
„Die zeitliche Verzögerung wird davon abhängen, wie viele wir dann machen pro Jahr.“ Es werde voraussichtlich auf zwei bis drei Sanierungen pro Jahr hinauslaufen statt bisher vier.

Der Zeitplan wird neu gestrickt

Das überarbeitete Konzept werde derzeit mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt und solle bald vorgestellt werden. Genaue Jahreszahlen wollte Palla nicht nennen.
Als Gründe für die Anpassung nannte Palla neben Erfahrungen aus den ersten Großbaustellen auch die Frage, wie viel Geld im Sondervermögen des Bundes für alle Generalsanierungen in Summe zur Verfügung stehen wird.
Das Konzept der Korridorsanierungen war vom ehemaligen Bahn-Chef Richard Lutz und dem ehemaligen Verkehrsminister Volker Wissing eingeführt worden.
Ursprünglich sollten mehr als 40 Korridore schon bis 2030 saniert sein – dieser Zeitplan wurde dann gestreckt. Mehrere Schienenwege wurden bereits saniert, allerdings teils mit Verspätungen und höheren Kosten als ursprünglich geplant.
Mit der neuen Strategie könnte es sein, dass die Sanierungen nicht mehr innerhalb der 2030er Jahre abgearbeitet werden können.

Bessere Koordinierung, weniger Störungen bei den Umleitungen

Mit weniger Sanierungen pro Jahr soll es laut Palla künftig besser laufen. „Wir wollen auch besser darauf achten, wie die Korridorsanierungen dann geografisch im Netz angesiedelt sind, wie sie zeitlich aufeinanderfolgen“, sagte Palla.
Zuletzt war bekannt geworden, dass es durch die Sanierung der Strecke Hannover-Berlin wegen einer noch nicht bereiten Parallelstrecke für die Zeit der Bauarbeiten zu deutlich größeren Einschränkungen für die Fahrgäste kommen wird.
Kritik daran, dass es auch auf bereits sanierten Strecken, etwa auf der Strecke Hamburg-Berlin, weiterhin häufig zu Störungen kommt, will Palla mit einem anderen Erwartungsmanagement begegnen.
Es gehe „auch um das Thema, welches Leistungsversprechen wollen wir auch ganz konkret abgeben?“, sagte die Bahn-Chefin. „In welchem Ausmaß wollen wir die Störfälle auf der dann sanierten Strecke dann auch reduzieren? Welche Zustandsnote wollen wir erreichen? Welche Baufreiheit garantieren wir?
Bei der Sanierung der Infrastruktur sei es insgesamt wichtig, künftig die Bereiche Bauen und Fahren besser in Balance zu bringen. „Wir müssen besser priorisieren, wir müssen Bauen und Fahren besser verzahnen“, sagte Palla. (afp/dpa/red)
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Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt – sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum „Vehikel“ machen, um Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)

Mieterbund: „Unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag

Der Mieterbund klagte im April 2025 gegen die Deutsche Annington Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH. Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.
Der Mieterbund kritisierte das als „unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag. Zum einen sei für Mieter in der konkreten Vertragsgestaltung nicht eindeutig erkennbar, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens zur Anbahnung des Stromliefervertrags führt.
Zum anderen könnten sich Mieter veranlasst sehen, einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie abzuschließen, um den Abschluss des Mietvertrags nicht zu gefährden. Damit verzichteten sie „faktisch auf ihre freie Wahl des Stromversorgers“.

Was bedeutet das Urteil?

Das OLG erließ laut Mieterbund ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, nachdem die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch „in letzter Minute“ anerkannt hatten.
Das Urteil bedeutet laut Mieterbund, dass die beanstandete Klausel künftig nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung in Mietverträgen der Deutsche Annington verwendet werden darf. Die Vonovia Energie darf sich demnach nicht mehr auf die Klausel berufen. Betroffene Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln.
Die Entscheidung des OLG sei „von grundsätzlicher Bedeutung“, erklärte der Mieterbund: „Sie macht nicht nur deutlich, dass Mieterinnen und Mieter klar und transparent erkennen können müssen, welche Verträge sie abschließen und welche zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Sie schützt Mieterinnen und Mieter auch davor, in einer ohnehin schwierigen Wohnungssituation zusätzliche Leistungen akzeptieren zu müssen, die sie möglicherweise gar nicht wünschen.“
Wer eine Wohnung vermietet, dürfe die besondere Abhängigkeit der  Wohnungssuchenden nicht dazu nutzen, ihnen weitere Verträge unterzuschieben oder die Wahl eines bestimmten Anbieters nahezulegen. „Das gilt für Strom genauso wie für andere Zusatzleistungen.“ (afp/red)
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Konten geplündert: Früherer Sparkassen-Mitarbeiter unter Verdacht

Ein früherer Mitarbeiter der Sparkasse Iserlohn soll systematisch Kundenkonten geplündert und mehrere Zehntausend Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt gegen den Mann, wie ein Behördensprecher mitteilte.
Er werde verdächtigt, „unberechtigt Gelder von Kundenkonten auf eigene Konten überwiesen zu haben“. Besonders der Tatzeitraum 2024 und 2025 stehe im Fokus der Ermittlungen.

Mutmaßlich Schaden von mehreren zehntausend Euro

Die genaue Schadenshöhe, die Zahl der Geschädigten und die Zahl der Tathandlungen sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, wie es bei der Staatsanwaltschaft hieß. Es stehe eine Summe von mehreren Zehntausend Euro im Raum.
„Da zumindest in einigen Fällen auch die Konten von verstorbenen Personen betroffen sind, gestalten sich die Ermittlungen aufwendig.“ Denn hier seien die Transaktionen mitunter nicht unmittelbar bemerkt worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Tatverdächtigen in zwei Verfahren. Dem einen liege eine Anzeige des Hauptzollamts wegen Verdachts der Geldwäsche zugrunde, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft dpa. Dem Hauptzollamt waren demnach diverse Finanztransaktionen des Beschuldigten aufgefallen.
Das zweite Ermittlungsverfahren beruhe auf einer Verdachtsmeldung der Sparkasse Iserlohn im Sauerland. Weitere Angaben seien aktuell nicht möglich. Mehrere Medien hatten über den Fall berichtet.

Sparkasse: haben den Geschädigten die Beträge erstattet

Die Sparkasse berichtete, es seien zu Jahresbeginn unautorisierte Buchungen auf Kundenkonten aufgedeckt worden. Diese seien „durch eine Person durchgeführt worden, die mittlerweile nicht mehr in unserem Hause tätig ist“, schilderte eine Sprecherin auf Anfrage. „Unsere Sicherheitsmechanismen und Prüfroutinen im Haus haben hier gegriffen.“
Von den Buchungsvorgängen sei eine „geringe Zahl“ von Kunden betroffen. „Zum Teil waren diese verstorben.“ Die Sparkasse sei sofort proaktiv an die geschädigten Kunden und an die Erben der Verstorbenen herangetreten, habe informiert und die Beträge erstattet.
Das geschädigte Geldinstitut habe „alles dafür getan, um eine größtmögliche Transparenz zu schaffen und alle betroffenen Kunden schadlos zu stellen“. Detail-Infos könne man angesichts des laufenden Verfahrens nicht geben. (dpa/red)
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Bundesweiter Warntag: Sirenen und Handy-Alarm im Test

Sirenen heulen und das Handy schrillt – da dürfte mancher hochschrecken. Grund zur Unruhe gibt es nicht: An diesem Donnerstag werden anlässlich des jährlich stattfindenden sogenannten Warntags bundesweit um 11:00 Uhr Alarmsysteme getestet.
Getestet wird, ob die Behörden die Bevölkerung im Notfall gut erreichen.  „Im Grunde simulieren wir damit einen Ernstfall: Kommt die Warnung an? Und wissen die Menschen, was sie damit anfangen sollen?“, erklärt das Bonner Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Gegen 11:45 Uhr wird eine Entwarnung gesendet. „Für die Bevölkerung ist es ebenso wichtig, zu erfahren, wenn eine Gefahr vorbei ist“, heißt es vom BBK. Eine verlässliche Entwarnung stärke das Vertrauen in das System.

Wer löst die Warnung aus?

Das passiert zentral, über das Modulare Warnsystem des Bundes. Das ist ein öffentliches Warn- und Kommunikationssystem für den Notfall, das vor allem auf die Datenübertragung per Satellit setzt, zur Sicherheit aber auch über Kabel. Daneben können Kommunen eigene Warnkanäle testen.
Der Alarm wird über Sirenen, digitale Anzeigetafeln, Apps auf dem Handy, den UKW-Rundfunk, das Digitalradio und die Technologie Cell Broadcast verbreitet. Daneben können auch Lautsprecherwagen auf den Alarm hinweisen. Ob das passiert, ist Entscheidung der Kommunen.
Ein an- und abschwellender Sirenen-Heulton bedeutet Warnung. Ein heulender Dauerton signalisiert das Ende des Probealarms beziehungsweise im Ernstfall, dass die Gefahr vorbei ist.

Warum höre ich selbst am Warntag keine Sirene?

Die Teilnahme am Warntag ist freiwillig. Es kann also sein, dass Kommunen zwar über Sirenen verfügen, diese aber nicht auslösen – oder dass es keine Sirene in der Nähe gibt.
Im vergangenen Jahr wurden laut BBK 66 Prozent der Menschen in Deutschland über eine Sirene erreicht, ein steigender Anteil.
Für die Sirenen sind Länder und Kommunen zuständig. Das BBK weiß von rund 48.000 aktiven Sirenenstandorten. Hinzu kommen mobile Sirenen.
Seit 2021 unterstützt der Bund die Errichtung, Reparatur und Modernisierung von Sirenen. Im vergangenen Jahr wurden laut BBK im Rahmen des Förderprogramms rund 11.868.700 Euro zur Errichtung von Sirenen abgerufen. Im laufenden Jahr wurden demnach bisher rund 4.089.800 Euro in den Ausbau der Sireneninfrastruktur investiert.

Wie funktioniert Cell Broadcast?

Bei Cell Broadcast geht die Warnung an alle dafür vorbereiteten Handys in einer bestimmten Funkzelle. Damit werden auch Touristen und andere Menschen mit ausländischen Mobilfunknummern erreicht, die sich gerade in Deutschland aufhalten.
Das Verfahren ist – anders als etwa ein Versand per SMS – laut BBK anonym; Mobilfunknummern oder andere Daten der Empfänger müssen nicht bekannt sein.
In diesem Jahr werden über Cell Broadcast erstmals auch Entwarnungen verschickt. Das funktioniert laut BBK seit Ende November vergangenen Jahres.
Außerdem wird in diesem Jahr auch über das Digitalradionetz DAB+ gewarnt. Der Automatic Safety Alert soll Hörer auch dann erreichen, wenn Mobilfunk und Internet nicht funktionieren – und dazu bei Bedarf auch Radios im Standby-Betrieb anschalten. Das System soll ab diesem Monat eingeführt werden.

Wie viel Prozent der Bevölkerung werden beim Warntag erreicht?

Um das zu ermitteln, führt das BBK Umfragen zum Warntag durch. Im vergangenen Jahr wurden demnach mehr als 90 Prozent der Teilnehmer über mindestens einen Warnkanal erreicht.
Wenn man Warnungen erhalten will, ob Probealarme oder im Ernstfall, sollte das Handy eingeschaltet sein und sich nicht im Flugmodus befinden. Zudem rät die Bundesregierung dazu, das Betriebssystem aktuell zu halten.
Daneben gibt es spezielle Warn-Apps wie Nina. Dabei ist es wichtig, einen Ort anzugeben, zu dem man Hinweise erhalten will. Das können auch Hinweise zu ganz lokalen Vorfällen wie Bränden sein. (dpa/red)
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Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: BSW will mit AfD sprechen

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat das BSW ein Angebot zu Gesprächen mit der AfD angenommen. Wie ein Sprecher des BSW am Mittwochabend, den 9. September mitteilte, sprach sich der Landesvorstand am Abend einstimmig dafür aus, mit der AfD zu sprechen.
„Beim Treffen mit der AfD werden wir uns über die Themen Energieversorgung, Bildung und Friedenspolitik austauschen“, erklärte er. Angaben zu Ort und Zeitpunkt machte er nicht.

BSW will mit allen Parteien sprechen

BSW-Landeschef Thomas Schulze hatte vor der Sitzung am Abend erklärt: „Für uns gilt weiterhin, was wir im Wahlkampf gesagt haben: Wir sind grundsätzlich bereit, mit allen Parteien zu sprechen.“
Die Ablehnung von Gesprächen durch andere Parteien sei ein „schlechter politischer Umgang“ und „kein gutes Zeichen für die demokratische Kultur in unserem Land“.

AfD reklamiert Regierungsauftrag

Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag deutlich mit 43,8 Prozent gewonnen. Die Partei verpasste aber eine absolute Mehrheit knapp.
Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund reklamiert den Regierungsauftrag für sich. Ob und wie er gegebenenfalls Ministerpräsident werden könnte, ist noch offen.

Andere Parteien schließen Kooperation aus

Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. CDU, SPD, Grüne und Linke schließen jede Kooperation mit ihr aus, das gilt auch außerhalb Sachsen-Anhalts.

BSW schließt Unterstützung nicht kategorisch aus

Einzig das BSW, das mit gut fünf Prozent in den Landtag in Magdeburg einzog, schließt eine politische Unterstützung der AfD zumindest nicht kategorisch aus – auch wenn es den Eintritt in eine formelle Koalition nach Angaben von Parteigründerin Sahra Wagenknecht bislang ablehnt.  (afp/red)
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Wohnungsnot in Europa: EU nimmt Ferienwohnungen ins Visier

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.
„Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln“, sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.

Gemeinsamer Rahmen, lokale Entscheidungen

Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Die EU-Kommission schlägt den zuständigen Behörden vor, wie sie selbst den Wohnungsmarkt vor Ort bewerten können und welche Maßnahmen beschlossen werden könnten. Dabei geht es neben Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand.
Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt jedoch in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit. Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Das Gesetz solle für mehr Sicherheit sorgen, wie unter anderem Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen.
Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.

Jørgensen: Gesetz wird Wohnungsprobleme nicht sofort lösen

„Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte Jørgensen. Aber dadurch könne ein Faktor, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verließen, angegangen werden.
Kritik an dem Gesetzentwurf wurde nach der Vorstellung laut: „Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen“, kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg.
Die Präsidentin der EU-Regionen, Kata Tüttö, sprach von einem ersten wichtigen Schritt, verwies aber auch auf die Notwendigkeit von mehr Investitionen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommission für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034.
Darin schwäche sie die Rolle der Städte und Regionen bei der Steuerung der EU-Investitionen drastisch und streiche alle Finanzinstrumente, die bisher von den lokalen Behörden zur Unterstützung und zur Verbesserung der Qualität ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt würden.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. „Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten.“ Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben.

Millionen Übernachtungen

2025 waren nach Zahlen des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent.
Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen. (dpa/red)
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Ministerin Bär bekräftigt Forderung nach eigenem Zugang zum Weltraum

Kurz vor Beginn eines internationalen Raumfahrttreffens in Paris hat Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) eine größere Produktion europäischer Trägerraketen gefordert. Ziel sei es, zusammen mit europäischen Partnern „Zugang zum All haben“, sagte sie am Mittwoch in Paris. Dies sei nicht nur für Wachstum und Wohlstand wichtig, sondern auch für Sicherheit und Souveränität.

Bär lobt Erfolg von Isar Aerospace

Bär würdigte den jüngsten Testflug einer in Bayern konzipierten Trägerrakete als eine „sensationelle Erfolgsgeschichte“. Das Unternehmen Isar Aerospace hatte am Samstag von Norwegen aus eine Trägerrakete erfolgreich ins Weltall gebracht.
US-Geschäftsmann Elon Musk habe bei Space X vier Versuche gebraucht, Isar Aerospace habe es bereits beim zweiten Versuch hinbekommen, betonte Bär. „Jetzt hat Deutschland bewiesen, dass wir Raketen bauen können, und jetzt geht es darum, in die Serienproduktion zu gehen“, fügte sie hinzu.

Isar Aerospace will Produktion hochfahren

Der Chef von Isar Aerospace, Daniel Metzler, kündigte an, die Produktion hochzufahren. „Das ist nur der Anfang einer neuen Industrie in Deutschland“, betonte er.
Um in Europa dauerhaft Satellitendaten nutzen zu können, müsse das Problem des „Flaschenhalses“ gelöst werden, nämlich der eigene Zugang zum All.
Die Rakete von Isar Aerospace auf dem Startplatz in Norwegen. (Handout)

Die Rakete von Isar Aerospace auf dem Startplatz in Norwegen. (Handout)

Foto: Brady Kenniston/Isar Aerospace, Photo Wingmen Media/AP/dpa

Raumfahrttreffen in Paris

Zu dem von Deutschland und Frankreich organisierten Treffen werden Regierungsvertreter von 60 Staaten erwartet. Dazu kommen Vertreter internationaler Organisationen und zahlreicher Unternehmen. Mehrere US-Unternehmen hatten ihre Teilnahme kurzfristig abgesagt, darunter SpaceX und Blue Origin.
Der Gipfel sei eine Gelegenheit für die europäischen Staaten, ihre Raumfahrtstrategie für die kommenden Jahre zu koordinieren, erklärte das französische Präsidialamt vorab. (afp/red)
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GAU im Wahlkampf: Berliner SPD-Chef im Visier von Ermittlern

Schwerer Rückschlag für die SPD im Berliner Wahlkampf: Eineinhalb Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach aufgenommen.
Drei Objekte in Hannover und Berlin seien in dem Zusammenhang durchsucht worden, sagte eine Sprecherin der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Zu konkreten Vorwürfen äußerte sie sich nicht und verwies auf ermittlungstaktische Gründe. Es gelte die Unschuldsvermutung. Krach ließ Vorwürfe durch einen Sprecher zurückweisen.
Der 47-Jährige war 2021 zum Präsidenten der Region Hannover gewählt worden, ist aber seit geraumer Zeit beurlaubt. Denn im Sommer vergangenen Jahres folgte er dem Ruf der Berliner SPD, um die Spitzenkandidatur für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September zu übernehmen. Inzwischen wurde Krach auch zum SPD-Chef in Berlin gewählt, er bildet mit der Abgeordneten Bettina König eine Doppelspitze.

Zusammenhang mit Krankenhaus?

Laut Berichten der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ und des „Tagesspiegels“ stehen die Ermittlungen in Zusammenhang mit dem ehemaligen Krankenhaus Lehrte als Teil des kommunalen Klinikums Region Hannover. Es gehe um den Vorwurf der Bestechlichkeit.
An dem Standort wurde im Juli ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) eröffnet, der Klinik-Betrieb eingestellt und an einen anderen Standort verlagert. Krach hatte sich in seiner Zeit als Regionspräsident für den Umbau eingesetzt. Er war bis zu seiner Kandidatur für die Berliner SPD Aufsichtsratsvorsitzender des Regionsklinikums.
Der „Tagesspiegel“ meldete, in Berlin seien die Schöneberger Wohnung und die SPD-Landesparteizentrale in Wedding durchsucht worden. Die Region Hannover bestätigte auf dpa-Anfrage, dass Büroräume Krachs in Hannover durchsucht wurden.

Krach: „Habe nichts zu verbergen“

Krach wies die Vorwürfe als haltlos und als „Unterstellungen“ zurück. „Ich habe nichts zu verbergen“, sagte der dem RBB. Er wolle mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
„Ich will da absolute Transparenz und ich bin da ganz entspannt.“
Sein Sprecher hatte sich zuvor auf dpa-Anfrage ähnlich geäußert: „Als SPD Berlin und im Namen unseres Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten Steffen Krach weisen wir die Unterstellungen in aller Entschiedenheit zurück.“
In den Hannoveraner Krach setzte die Berliner SPD, die derzeit als Juniorpartner der CDU mitregiert, große Hoffnung. Er wurde mit breiter Mehrheit zum Spitzenkandidaten und später auch zum Parteichef gewählt.
Er durfte damit in der von Flügeln geprägten Berliner SPD auf breite Unterstützung zählen. Und die Berliner Politik war ihm nicht neu: Von 2014 bis 2021 war der Politologe Staatssekretär für Wissenschaft in der Hauptstadt.

SPD steht in Umfragen schlecht da

Allerdings ist die anfängliche Euphorie inzwischen Ernüchterung gewichen. Denn die SPD steuert bei der Wahl am 20. September auf ihr historisch schlechtestes Ergebnis zu. Zwischen 11 und 15 Prozent standen in Umfragen zuletzt zu Buche – damit liegen die Sozialdemokraten in fast allen Erhebungen hinter CDU, Linken, Grünen und AfD auf Platz fünf. Dennoch bieten sich Regierungsoptionen in möglichen Dreierbündnissen mit CDU und Grünen oder mit Linken und Grünen.
Nun erlebt die Berliner SPD kurz vor dem Wahlgang eine Art Super-GAU. Ermittlungen gegen ihren Spitzenmann dürften Gift für den Wahlkampf sein.
„Natürlich zerschießt das jegliche Choreografie für den Wahlkampfendspurt“, sagte der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der Freien Universität Berlin der Deutschen Presse-Agentur.
„Eigene Themen zu setzen wird jetzt kaum möglich sein. Jetzt ist erst einmal Krisenkommunikation angesagt.“

CDU-Konkurrent sieht Bringpflicht bei Krach

Von der politischen Konkurrenz äußerte sich zunächst nur CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers. „Die Fragen zu dieser Entwicklung muss Steffen Krach beantworten.
Ich habe volles Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden.“ Evers selbst weiß nur zu gut, welche Überraschungen ein Wahlkampf mit sich bringen kann.
Der Finanzsenator sprang erst Mitte Juli als CDU-Spitzenkandidat ein, nachdem der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wegen falscher Angaben über seine Abläufe bei einem großen Stromausfall im Januar einen Rückzieher gemacht hatte.
Krach ist nicht der erste Spitzenkandidat, der während eines Wahlkampfs ins Visier der Justiz gerät. So ermittelte im Sommer 2024 wenige Wochen vor der Landtagswahl in Brandenburg die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den damaligen CDU-Spitzenkandidaten Jan Redmann wegen dessen Alkoholfahrt mit einem E-Scooter. Er musste unter anderem eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen. (dpa/red)
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Überhöhte Werkstattkosten – BGH entlastet Kaskoversicherer

Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, weiß: Jetzt beginnt der Ärger. Versicherung informieren, gegebenenfalls Gutachten einholen, Fahrzeug reparieren lassen – und die Werkstattrechnung bezahlen.
Doch wer zahlt beim sogenannten Werkstattrisiko – also dann, wenn eine Autowerkstatt überhöhte Kosten berechnet? Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun auch für Kaskoversicherer sehr klar beantwortet. (Az. IV ZR 235/25).

Was hat der BGH entschieden?

Kaskoversicherungen sind in der Regel nicht zuständig für zu Unrecht erhobene Werkstattkosten. Das Werkstattrisiko verbleibe hier beim Versicherungsnehmer, entschied der BGH.
Denn in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die sich auch die nun unterlegene Klägerin berufen hatte, habe sich die Kaskoversicherung zur Übernahme „erforderlicher Kosten“ für die fachgerechte Reparatur verpflichtet. Dazu gehörten überteuerte Positionen oder unnötige Arbeiten aber ausdrücklich nicht, hieß es in der Begründung des Senats.

Worum ging es im vorliegenden Fall?

Geklagt hatte eine vollkaskoversicherte Frau, die im Dezember 2020 beim Einparken ihr Auto beschädigt hatte. Sie ließ es reparieren und meldete den Schaden bei ihrem Versicherer HUK24, einer Online-Tochter der HUK-Coburg. Diese zahlte zwar – zog aber neben dem vereinbarten Selbstbehalt zusätzlich rund 390 Euro von der Gesamtrechnung ab.
Sie begründete dies mit überhöhten Kosten der Werkstatt. Diese habe Positionen abgerechnet, die für die Instandsetzung des Unfallwagens nicht erforderlich gewesen seien. Die Frau zog vor Gericht, verlor in den Vorinstanzen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Heilbronn – und unterlag nun auch vor dem BGH.

Was bedeutet eigentlich Werkstattrisiko?

Das Werkstattrisiko regelt, wer die Kosten trägt, wenn nach einem Unfall eine Werkstatt unnötige Reparaturen abrechnet. Dazu zählen Arbeiten, die überteuert sind, fehlerhaft oder gar nicht durchgeführt, aber dennoch in Rechnung gestellt wurden.
Solche Kosten dürfen im Haftpflichtrecht grundsätzlich nicht zulasten des Geschädigten gehen. Für das Kaskoversicherungsrecht gelten diese Grundsätze aber nicht, stellte der 4. Senat nun unmissverständlich klar.

Was hatte der BGH denn bisher zum Werkstattrisiko gesagt?

Im Haftpflichtrecht sprach er bereits deutliche Worte. Der Kern: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt nicht der Geschädigte, sondern der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung das Risiko für überhöhte, fehlerhafte oder verzögerte Werkstattleistungen.
Das gilt nach einem jüngsten BGH-Urteil aus dem Jahr 2024 sogar dann, wenn die Werkstatt Positionen für Arbeiten abrechnet, die gar nicht durchgeführt wurden. Damit soll verhindert werden, dass jemand, der nicht schuld an einem Unfall ist, auf solchen Kosten sitzenbleibt.

Was sagt der Versicherer zum Urteil?

Er begrüßt die aktuelle Entscheidung. „Für uns als Versicherer ist es wichtig, dass nur tatsächlich erforderliche und angemessene Reparaturkosten erstattet werden – das dient letztlich auch der Beitragsstabilität für alle Versicherten“, so ein Sprecher der HUK-Coburg.
Das Urteil bestätige die Rechtsauffassung, dass das sogenannte Werkstattrisiko im Kaskoversicherungsrecht anders zu bewerten sei als im Haftpflichtrecht.

Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher?

Höhere Versicherungsbeiträge wegen des Werkstattrisikos sind damit nicht zu befürchten, da der Versicherungsnehmer das Risiko trägt. Verbraucher sollten bei Abschluss einer Kaskoversicherung aber darauf achten, dass sie mit Blick auf das aktuelle Urteil aufgeklärt und informiert werden, sagte Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Er erwarte im Übrigen auch, dass die Versicherer in Beratungen zu einer Kaskoversicherung ihre potenziellen Kunden künftig sehr deutlich darauf hinweisen, dass sie für das Werkstattrisiko im Zweifel nicht einstehen.
Auch sollten Verbraucher Werkstattrechnungen sehr genau prüfen und kontrollieren. Am besten sei es allemal, dem Versicherer im Schadensfall einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorzulegen und diesen absegnen zu lassen, rät Experte Grieble.
Gegen Rabatte böten Kaskoversicherer zudem auch Verträge an, bei denen man im Schadensfall an eine bestimmte, vom Versicherer ausgewählte Werkstatt gebunden ist. In solchen Fällen dürfte das Werkstattrisiko nicht beim Verbraucher liegen, wie auch der BGH andeutete. (dpa/red)
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US-Rüstungsfirma will Marschflugkörper in Sachsen bauen

Das US-Rüstungsunternehmen Covenant will in Sachsen eine umfangreiche Produktion weitreichender Marschflugkörper aufbauen. „Im ersten Jahr werden wir etwa 1.000 Stück produzieren und dann auf 5.000 Stück hochfahren. Das ist unser Ziel für die Jahresproduktion“, sagte Covenant-Chefin Abigail Denburg.
Die Produktion des Marschflugkörpers Anthem soll demnach im kommenden Jahr im Raum Leipzig für europäische Kunden beginnen. Das in Washington ansässige Unternehmen hat auch noch eine Fabrik in Dallas/Texas zur Versorgung der US-Streitkräfte sowie einen Standort in Israel.
„Das Werk von Covenant im Norden Israels unterstützt die Bereiche Technik und Fertigung, und das Unternehmen greift in hohem Maße auf israelische Fachkräfte aus dem Bereich der Verteidigungstechnik zurück“, schrieb die „Jerusalem Post“ dazu. „Haaretz“ berichtete, vor einem geheimen Waffentest in Marokko habe ein Frachtflugzeug das Material dafür in Israel abgeholt.
Anthem kann einen 200 Kilogramm schweren Gefechtskopf tragen. Zu Medienberichten, wonach die Reichweite 1.500 Kilometer beträgt, äußert sich das Unternehmen nicht. Anthem wird als Waffe für Präzisionsschläge tief im gegnerischen Gebiet („deep strike“) bezeichnet.
Das Unternehmen will das Waffensystem deutlich günstiger anbieten als bislang auf dem Markt verfügbare Systeme. Covenant erklärt dazu, Anthem werde einen sechsstelligen Betrag kosten, also weniger als eine Million, während andere Waffensysteme dieser Art üblicherweise mehrere Millionen US-Dollar pro Stück kosten. Tests mit der Waffe gab es Berichten zufolge in den USA und in Marokko.

Umfangreiche Waffenarsenale sollen Gegner abschrecken

Die Massenproduktion hat eine militärische Bedeutung und soll Kunden durchhaltefähig machen. Denburg sagt dazu: „Abschreckung ist eine Kalkulation des Feindes, und diese Kalkulation ändert sich, wenn man über umfangreiche Waffenarsenale verfügt. Wenn man ein Ziel erreichen und einmal angreifen kann, schreckt das den Feind nicht unbedingt ab.“
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist Covenant bereits in Gesprächen mit der Bundeswehr und der Beschaffungsbehörde, ohne dass dies offiziell bestätigt wird. Denburg sagte – ohne einen direkten Bezug zu Deutschland – es gebe bereits einen Produktionsvertrag für Lieferungen von Deutschland aus beginnend im ersten Quartal 2027. „Dieser europäische Kunde wird selbst entscheiden, wann er dies bekanntgeben möchte“, sagte sie dazu.

Covenant hat Ex-General als Berater

Covenant wurde erst 2024 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Washington. Der Standort Leipzig biete sich für eine Fabrik an, weil es dort hervorragende Fachkräfte gebe, so das Unternehmen.
Die Firma hat nach eigenen Angaben in drei Finanzierungsrunden mehr als 250 Millionen US-Dollar (215 Millionen Euro) von Investoren eingeworben. Unter den Geldgebern ist auch der Founders Found, bei dem Peter Thiel zu den Mitgründern zählt. Er ist bekannt für seine libertären und rechtskonservativen Positionen, seine Nähe zu US-Präsident Donald Trump und seine Kritik an liberalen Demokratien.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte in der Vergangenheit „ausdrücklich“ Bedenken gegen Thiel geteilt. Öffentlich diskutiert wurde auch, ob neue Abhängigkeiten entstehen oder ob nicht die Gefahr größer ist, im Spannungsfall ohne ausreichend gefüllte Munitionslager dazustehen.
In Deutschland hat das Unternehmen nach eigenen Angaben Generalleutnant a.D. Andreas Marlow als Berater. Er war bis 2025 Stellvertreter des Heeresinspekteurs und leitete von 2022 an auch die EU-Ausbildungsmission für die ukrainischen Streitkräfte. Ein in Europa produziertes Programm für Langstreckenflugkörper sei „das fehlende Puzzlestück in unserer Abschreckungsarchitektur“, wird Marlow zitiert.

Ist Anthem eine Alternative für den Tomahawk?

Deutschland und die europäischen Nato-Verbündeten bemühen sich derzeit, weitreichende Waffensysteme als Antwort auf die russische Bedrohung zu beschaffen und auch selbst zu entwickeln. Beim Nato-Gipfel in Ankara hatte sich die Bundesregierung mit den USA auf den Kauf von US-Marschflugkörpern des Typs Tomahawk geeinigt.
Die Deutsche Marine hatte Anfang September einen zuvor geheim gehaltenen Test des israelischen Raketensystems Lora – eine ballistische Rakete – erfolgreich abgeschlossen. Deutschland selbst verfügt bereits über den Marschflugkörper Taurus des Rüstungskonzerns MBDA, ist damit aber von einer Massenproduktion weit entfernt.
Die europäischen Nato-Staaten verfügen derzeit auch noch nicht über eigene Mittelstreckenwaffen. Mittelfristig wollen mehrere Verbündete ein eigenes Waffensystem für weitreichende Präzisionsangriffe („deep precision strike“) auf sogenannte Hochwertziele eines Gegners beschaffen. Dazu wurde 2024 auf dem Nato-Gipfel in Washington das Projekt Elsa („European Long-Range Strike Approach“) angestoßen. (dpa/red)
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Schlechte PISA-Ergebnisse: Merz bietet Ländern Zusammenarbeit bei Bildung an

Nach Bekanntwerden der schwachen Ergebnisse der neuen PISA-Studie hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den Bundesländern eine Zusammenarbeit zur Stärkung der Bildung angeboten.
„Ich will den Ländern ausdrücklich anbieten, dass wir noch einmal gemeinsam zu einer großen Kraftanstrengung finden, um die Situation der Bildung in Deutschland zu verbessern“, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verwies auf eine nötige Altersgrenze bei Social Media.
Schulbildung ist in Deutschland Ländersache, der Bund kann aber begrenzt unterstützen. Bildung sei „eine der zentralen Aufgaben unseres Landes, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche eine Chance haben“, betonte der Kanzler. Die am Dienstag bekannt gewordenen Ergebnisse, wonach Deutschlands Schülerinnen und Schüler in Mathematik und Lesekompetenz schlechter abschnitten als je zuvor, bezeichnete Merz als „ernüchternd“.

SPD will sich stärker um Bildung kümmern

Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte im Bundestag, über die Pisa-Ergebnisse müsse gesprochen werden – auch selbstkritisch. Er werbe dafür, „dass wir, auch wenn das nicht primär unsere Zuständigkeit ist, uns viel, viel stärker um die Bildungspolitik in diesem Land kümmern“.
Kanzler Merz wies in seiner Rede zugleich darauf hin, dass der Staat alleine nicht die Bildungsprobleme des Landes lösen könne. „Man kann Bildung und Erziehung nicht an den Staat outsourcen“, sagte Merz. „Auch die Familien, auch die Eltern gehören dazu und haben eine Verantwortung. Wenn wir das gemeinsam wahrnehmen, dann können wir das Problem lösen.“

Grüne fordern mehr Zusammenarbeit

Die Grünen forderten ebenfalls eine bessere Zusammenarbeit der Länder. „Wir müssen endlich raus aus dem föderalen Klein-Klein“, sagte Parteichefin Franziska Brantner der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch.
„Die Länder bleiben für Bildung verantwortlich. Aber sie und der Bund müssen viel stärker zusammenarbeiten, voneinander lernen und erfolgreiche Konzepte verbindlich übernehmen.“

Prien fordert Altersgrenze bei Social Media

Bildungsministerin Prien, die die PISA-Ergebnisse am Dienstag vorgestellt hatte, zeigte sich im RBB überzeugt, dass das schlechte Abschneiden auch mit der Social-Media-Aktivität der jungen Menschen zusammenhängt.
„Dass die Kinder sich nicht mehr konzentrieren können, dass sie keine Ausdauer mehr haben, dass sie auch nicht mehr in der Lage sind, sinnentnehmend zu lesen, hat etwas mit Social Media und Bildschirmzeit zu tun.“
Deshalb seien sowohl eine Altersbeschränkung als auch eine bessere Medienerziehung nötig, betonte die CDU-Politikerin: „Wir können nicht riskieren, dass unsere Kinder im digitalen und KI-Zeitalter immer weniger in der Lage sind, kritisch zu denken und immer weniger in der Lage sind, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen.“ Sie werde deshalb in den nächsten Wochen entsprechende Vorschläge im Kabinett vorlegen. Zugleich setzt sie auf eine europäische Lösung.

Prien sieht Zusammenhang mit Social Media: Die Bildungsministerin fordert eine Altersbeschränkung und bessere Medienerziehung für Kinder und Jugendliche. (Symbolbild)

Foto: Saeed Khan / AFP via Getty Images

Expertenkommission schlägt Altersgrenze vor

Ende Juni hatte eine vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission ihre Empfehlungen für eine Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vorgelegt.
Die Kommission schlug dabei entweder eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren oder Beschränkungen für einzelne Social-Media-Angebote vor. Prien ließ bereits da erkennen, dass sie eine Altersgrenze von 13 Jahren für den richtigen Weg hält, auch mit 14 Jahren gehe sie noch mit.

PISA zeigt Zusammenhang mit sozialem Hintergrund

Die PISA-Studie hatte auch gezeigt, dass sich Leistungsunterschiede weiterhin auch mit dem gesellschaftlichen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler erklären lassen. Der Paritätische forderte vor diesem Hintergrund Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.
„Wir können es uns nicht leisten, dass Kinder aus einkommensarmen Haushalten schon in der Kindheit abgehängt werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbands, Joachim Rock. „Deshalb brauchen wir jetzt eine deutliche Anhebung der Teilhabeleistungen und mehr Familien, die davon profitieren können.“

Linke kritisieren Merz

Die Linken kritisierten unterdessen Merz für dessen Äußerung, Bildung und Erziehung könne man „nicht an den Staat outsourcen“. Das sei „zynisch“, erklärte Bildungsexpertin Nicole Gohlke. Eltern „können keine fehlenden Lehrkräfte einstellen, keine maroden Schulgebäude sanieren und keine Schulsozialarbeit ersetzen“.
Dafür sei die Politik zuständig. „Statt Verantwortung ins Wohnzimmer abzuschieben, braucht es endlich eine echte Bildungswende: mit dauerhaft auskömmlicher Finanzierung von Kitas und Schulen, ausreichend Personal, guten Ganztagsangeboten für alle und der Abschaffung des Kooperationsverbots.“ (afp/red)