Category: deutschland
Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen.
Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Das sieht eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Der Schritt ist Teil einer im Dezember von Bund und Ländern vereinbarten sogenannten föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Punkten zum Abbau von Bürokratie in der Bundesrepublik.
Dazu zählt auch, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf künftig im Reisepass der Wohnort nicht mehr geändert werden muss. Auch diese entsprechende Änderung des Passgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.
Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll.
Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (dpa/afp/red)
Das Bundesverteidigungsministerium ist mit der Personalentwicklung der Bundeswehr grundsätzlich zufrieden, will sich aber nicht festlegen, ob die aktuelle Entwicklung ausreicht, um eine Wehrpflicht zu vermeiden.
Die Entscheidung treffe am Ende nicht das BMVg, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch, 20. Mai, der dts Nachrichtenagentur.
„Wenn es dazu kommen sollte – das bedeutet, entweder erfordert es die sicherheitspolitische Lage oder eben der Aufwuchs der Streitkräfte – dann würde es einen größeren politischen Prozess geben, wo ein neues parlamentarisches Verfahren, ein Gesetzgebungsverfahren dranhängt.“
Deutlich mehr Neueinstellungen und Bewerbungen
„Die Zahlen sprechen für sich“, so der Sprecher. „Wir haben zweistellige Zuwachsprozentzahlen bei den Einstellungen und den Bewerbungen.“
Der saisonal bedingte Abgang im Frühjahr sei jetzt durch und der April sei ein sehr starker Einstellungsmonat gewesen. „Wenn dieser Weg so weitergeht, werden wir die personellen Zielzahlen erreichen dieses Jahr und in den nächsten Jahren.“
Das Ministerium hatte am Vortag bereits eine positive Entwicklung der Personalzahlen der Bundeswehr für den Monat April gemeldet. Demnach wurde mit aktuell rund 185.900 Soldaten im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Zuwachs von über 3.400 Personen verzeichnet.
Im Vergleich zum Vormonat März kletterte die Gesamtstärke aber nur um rund 500 Soldaten.
Mit rund 9.500 Neueinstellungen gab es dieses Jahr Stand 30. April bisher ein Plus von elf Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für April wurden rund 3.700 Einstellungen gemeldet, nach rund 500 im März.
Die Zahl der Bewerbungen für eine militärische Laufbahn lag laut Mitteilung des Ministeriums Stand Ende April bei 28.800 und damit um 21 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum.
Das offizielle strategische Ziel der Bundeswehr lautet aktuell, bis Mitte der Dreißigerjahre auf 260.000 Aktive anzuwachsen.
Im gleichen Zeitraum ist ein paralleler Aufwuchs der Reserve von derzeit rund 70.000 Reservisten auf dann mindestens 200.000 Personen vorgesehen. (dts/red)
Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
Start für 2027 vorgesehen
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.
Digitale Ausweise und Nachweise
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)
Die Bundesregierung will neue Anreize schaffen, um mehr syrische Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen.
Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) prüft eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro, wie das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.
Innenministerium prüft Pauschalbetrag
Bislang erhalten Rückkehrer im Schnitt 1.000 Euro als Unterstützung für den Neuanfang in Syrien. Allerdings ist die derzeitige Rückkehrprämie mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da der genaue Betrag individuell für jeden Flüchtling berechnet wird.
Bei der gegenwärtig geprüften Förderung in Höhe von 8.000 Euro soll es sich hingegen um einen Pauschalbetrag handeln.
Angesichts der bislang überschaubaren Zahl an syrischen Rückkehrern wurde zuletzt die Forderung nach mehr Anreizen laut. Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, sagte kürzlich im „Spiegel“, die derzeitige Prämie reiche seiner Meinung nach nicht aus. Über die Höhe solle man sprechen.
Der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym hält attraktivere Rückkehrprämien für einen „sinnvollen Baustein“, mahnte aber: „Geld alleine ist kein Heilsbringer.“ Der Migrationsrechtsexperte forderte eine Mischung aus „Zuckerbrot und Peitsche“.
Neben Anreizen und Geldleistungen brauche es umgekehrt auch Drohungen wie laufende Widerrufsverfahren von Schutztiteln und erste Abschiebeflüge.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es für richtig, über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden können, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, sagte er dem Focus.
Ziel müsse es sein, ausreisepflichtigen Personen ohne Bleibeperspektive einen geordneten Neustart im Herkunftsland zu ermöglichen und zugleich den Sozialstaat nachhaltig zu entlasten.
Gleichzeitig pocht der CDU-Politiker auf mehr Abschiebungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr funktioniere dauerhaft nur dann, wenn ausreisepflichtige Personen wüssten, dass andernfalls auch konsequent abgeschoben werde.
Kritik von Grünen und Experten
Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt hingegen aus der Opposition. Der Grünen-Politiker Max Lucks sagte dem Focus, es sei völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschten und das BAMF die desolate Lage im Land weitgehend ausblende.
Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, solle sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern.
In Deutschland leben derzeit über 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 haben einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder eines Flüchtlingsschutzes.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der Bürgerkrieg in Syrien beendet. Für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt es damit „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland“, wie er im vergangenen November sagte. (dts/red)
In Kürze:
- Hebammen warnen, dass die neue Gesundheitsreform Personalmangel, Überlastung und überfüllte Kreißsäle zurückbringen könnte.
- Dank besserer Finanzierung und zusätzlicher Stellen hatte sich die Lage in der Geburtshilfe zuletzt deutlich entspannt.
- Nun drohen Sparmaßnahmen, ausgerechnet die zeitintensive Geburtshilfe zu treffen – mit Folgen für Hebammen und werdende Mütter.
Wenn bei einer Geburt etwas schiefläuft, denken viele an medizinische Komplikationen. Hebammen wie Maren Clausen denken vor allem daran, wie schnell Kreißsäle wieder an ihre Belastungsgrenzen geraten könnten.
Dabei hatte sich die Situation zuletzt spürbar entspannt. Nach Jahren des Personalmangels kamen mehr Hebammen in die Kliniken, Stellen wurden besser finanziert und viele Geburtsstationen konnten erstmals aufatmen. Auch Maren Clausen, die seit fast 20 Jahren in Schleswig-Holstein arbeitet, erlebte diese Entwicklung.
Mit der neuen Gesundheitsreform wächst nun jedoch die Sorge, dass die alten Probleme in der Geburtshilfe zurückkehren.
Effiziente Geburt: Die Logik der Reform
Denn während die Bundesregierung ihre erste große Sozialreform auf den Weg gebracht hat, befürchten Hebammen erneut Zustände, die sie längst überwunden glaubten: überfüllte Kreißsäle, fehlendes Personal und Frauen in den Wehen auf der Suche nach freien Betten. Die neue Gesundheitsreform soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren und Milliarden einsparen. Doch gerade in der Geburtshilfe wächst die Sorge, dass ausgerechnet dort gespart wird, wo Zeit und menschliche Präsenz lebensentscheidend sind.
Die Bundesregierung rechnet für das kommende Jahr mit einem Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nina Warken will mit ihrem Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegensteuern. Vorgesehen sind unter anderem höhere Medikamentenpreise, Einschränkungen bei der kostenlosen Familienversicherung, der Wegfall der Homöopathieerstattung und gedeckelte Vergütungen im Gesundheitswesen. Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Leistungserbringer sollen finanziell künftig nur noch so stark wachsen dürfen wie die Einnahmen der Krankenkassen. Epoch Times berichtete.
Warken betont, dass alle Beteiligten zur Stabilisierung beitragen sollen – Ärzte und Krankenhäuser ebenso wie Pharmaunternehmen, Krankenkassen, Versicherte und Patienten. Im Gesetzentwurf heißt es, die Herausforderungen könnten nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bewältigt werden. Kritiker, darunter auch Stimmen aus der SPD, sehen jedoch eine unausgewogene Lastenverteilung zulasten der Versicherten.
Sparpolitik im Kreißsaal
Doch die Sparlogik betrifft auch einen Bereich der Medizin, der sich nur begrenzt rationalisieren lässt. Geburten halten sich nicht an Dienstpläne, und Kinder kommen nicht nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Welt. Eine Geburtsstation muss rund um die Uhr Personal, Räume und Technik bereithalten – auch dann, wenn gerade wenig passiert. Deshalb galt die Geburtshilfe im stark ökonomisierten deutschen Gesundheitssystem lange als Problemfall: hohe Kosten, geringe Planbarkeit und vergleichsweise niedrige Erlöse.
Die Folgen waren über Jahre sichtbar. Kreißsäle wurden geschlossen. Vor allem auf dem Land verschwanden kleine Geburtsstationen. Hebammen arbeiteten unter Bedingungen, die viele heute nur noch mit bitterem Sarkasmus beschreiben.
„Es war nicht nur chaotisch und unberechenbar, wir gingen durch den hohen Arbeitsanfall ständig über unsere Kräfte“, sagt Maren Clausen über die Zeit vor rund zehn Jahren. Sie erinnert sich an Nächte, in denen eine Hebamme gleichzeitig drei oder vier Frauen betreute, an Schichten ohne Pause und an Frauen, die unter Wehen in andere Kliniken geschickt wurden, weil keine Kapazitäten mehr frei waren. Ein Gutachten des IGES-Instituts von 2022 bestätigte diese Zustände: Mehr als jedes dritte Krankenhaus musste zeitweise Schwangere abweisen. Dabei fordern Fachverbände seit Jahren eine Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt.
Als zu Beginn der Corona-Pandemie die Geburtenrate stieg, verschärfte sich die Lage zusätzlich. Geburtsstationen arbeiteten teilweise „wie im Feldlazarett“, berichtete eine Ärztin der „Berliner Zeitung“. Krankenwagen fuhren mit Hochschwangeren von Klinik zu Klinik, weil Betten und Personal fehlten. Viele Hebammen verließen daraufhin den Beruf. Andere blieben, reduzierten jedoch ihre Arbeitszeit. Rund drei Viertel der Klinikhebammen arbeiten heute in Teilzeit.
Ein kurzer Aufschwung – und neue Unsicherheit
Erst in den vergangenen Jahren entspannte sich die Situation langsam. Der Hebammenberuf wurde akademisiert, die Zahl der Studienplätze deutlich erhöht. Vor allem aber änderte sich die Finanzierung. Hebammenstellen in Kliniken wurden aus einem Pflegebudget bezahlt, das unabhängig von Fallpauschalen funktionierte und damit nicht von der Zahl der Geburten abhängig war. Für viele Häuser bedeutete das erstmals verlässlich finanzierte Stellen statt permanenter Improvisation.
Die Wirkung war unmittelbar: mehr Bewerbungen, mehr fest angestellte Hebammen, weniger teure Leasingkräfte und höhere Gehälter. Viele Geburtsstationen konnten sich erstmals seit Jahren stabilisieren. Und genau diese Entwicklung steht nun wieder zur Disposition.
Denn das neue Spargesetz koppelt die Budgets enger an die Einnahmen der Krankenkassen. Wachsen diese nur begrenzt, wachsen auch die Mittel für Kliniken und Personal nur begrenzt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt deshalb vor einem Rückfall in alte Zustände. Die geplanten Kürzungen seien für DHV-Präsidentin Annika Wanierke „schlicht skandalös“. Sie gefährdeten die Existenz von Hebammen und damit auch die geburtshilfliche Versorgung. Bei freiberuflichen Hebammen sieht der Entwurf vor, Vergütungssteigerungen künftig an die Grundlohnrate zu koppeln und bis 2029 zu begrenzen – ein Einfrieren, das für viele ein Berufs-Aus bedeuten könnte.
Besonders heikel ist das, weil viele Hebammen den aktuellen Moment eigentlich als Wendepunkt erlebt hatten. Nach Jahren der Überlastung schien der Beruf wieder attraktiver zu werden. In einigen Kliniken wurden erstmals wieder Stellen ausgeschrieben, die Zahl der Angestellten stieg und nach einem Geburtenpeak in der Corona-Zeit sank die Geburtenrate 2025 im vierten Jahr in Folge auf den niedrigsten Stand seit 1946, was die Lage in vielen Kreißsälen kurzfristig entspannte.
Doch mit der geplanten Reform wächst erneut die Sorge vor einer Abwanderung aus dem Beruf.
Hebammen unter Effizienzdruck
„Die Politik sagt ständig, sie brauche mehr Fachkräfte“, sagt Clausen. „Aber gleichzeitig werden die Bedingungen so gedeckelt, dass viele irgendwann nicht mehr können.“ Maren Clausen kennt inzwischen viele junge Kolleginnen, die Konsequenzen ziehen: Einige wechseln in Teilzeit, andere wollen den Beruf ganz verlassen. Viele erinnern sich noch gut an die Jahre der Dauerüberlastung und wollen dorthin nicht zurück.
Das ist ein Widerspruch, der weit über die Geburtshilfe hinausweist. Denn die Gesundheitsreform folgt einer Logik, die viele Bereiche des Sozialstaats prägt: Stabilität soll über Effizienz erreicht werden. Leistungen müssen messbar, planbar und finanzierbar sein. Doch genau hier kollidiert die politische Logik mit der Realität der Geburt. Die Arbeit einer Hebamme besteht zu großen Teilen aus etwas, das in keiner Bilanz auftaucht, nämlich Anwesenheit.
Vielleicht liegt genau darin das eigentliche Problem, findet Clausen.
Für sie behandelt die moderne Gesundheitspolitik Versorgung zunehmend wie ein steuerbares System. Geburt sei jedoch kein industrieller Vorgang, sagt die erfahrene Hebamme. „Sie ist unberechenbar, körperlich, chaotisch. Sie folgt keiner Taktung.“ Gerade deshalb geraten Hebammen unter Druck. Ihre Arbeit lässt sich nur schwer in ökonomische Modelle pressen. In politischen Debatten taucht dieser Konflikt kaum auf. Dort geht es um Milliarden, Beitragssätze und Finanzierungsmodelle, während die Geburtshilfe oft zur Randnotiz wird.
Vor wenigen Wochen begleitete Maren Clausen eine Geburt in einem kleinen Krankenhaus an der Küste. Draußen peitschte Regen gegen die Fenster, drinnen lag eine Frau seit Stunden in den Wehen – keine Komplikationen, keine Notoperation, nur eine lange, intensive Geburt. Clausen blieb die ganze Nacht an ihrer Seite.
Für viele Hebammen ist genau diese Zeit der Kern ihrer Arbeit. Und genau sie könnte im Gesundheitssystem erneut knapper werden.
Die Bundesregierung hat ihr Ausbauprogramm für den Zivilschutz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch von Innenminister c (CSU) vorgelegte Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“. Bis 2029 sollen damit zehn Milliarden Euro investiert werden.
Vorgesehen sind zusätzliche Investitionen etwa in Ausrüstung und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) und weiterer Organisationen. Bereitgestellt werden sollen auch mehr als tausend Spezialfahrzeuge, die dem THW sowie im Krisenfall auch den Ländern zur Verfügung stehen würden. Ein Bauprogramm soll Gebäude unter anderem des THW krisensicher machen.
Neue Stabsstelle zur besseren Koordination
Kern des Programms ist ein sogenanntes 3‑A‑Modell. Es steht für Auftrag, Ausstattung und Ausbildung, ergänzt durch Maßnahmen zur besseren Alarmierung und Lenkung der Bevölkerung zu Schutzräumen und Hilfsangeboten.
Zur stärkeren Verzahnung von ziviler und militärischer Verteidigung soll im Bundesinnenministerium die Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ eingerichtet werden, die Planung und Koordination zentral übernehmen soll. Für die Ausstattung sind bis 2029 rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Dazu gehört die Beschaffung von mehr als 1.000 Spezialfahrzeugen und der bereits laufende Kauf von mindestens 110.000 stapelbaren Feldbetten mit Auslieferung in den Jahren 2027 bis 2029. Dazu gehört auch ein umfangreiches Bauprogramm zur Modernisierung von Anlagen sowie zusätzliche Mittel für Personal und Technik. Geplant ist außerdem der Ausbau einer medizinischen Bundes-Taskforce an mehr als 50 Standorten für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten.
Im Bereich Ausbildung sollen bundesweit einheitliche Standards für Einsatzkräfte, wie „chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren“-Lagen (CBRN), eingeführt und Zivilschutzunterricht an Schulen etabliert werden. Das Innenministerium will zudem öffentliche Zufluchtsräume wie Bunker, gesicherte Keller, U‑Bahnschächte, Tunnel und Tiefgaragen erfassen und in das digitale Warnsystem sowie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Nina‑App) integrieren, damit diese Bürgern im Gefahrenfall den schnellsten Weg zu Schutzräumen anzeigt.
Oberst vermisst ein abgestimmtes Konzept
„Wir rüsten auf beim Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung“, sagte Dobrindt der „Bild“. Es gehe um eine „klare Kante gegen hybride Bedrohungen“ und um „konsequente Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte“. Militärische und zivile Verteidigung würden daher für mehr Sicherheit und Widerstandsfähigkeit vernetzt. Dobrindt hatte bereits im September 2025 angekündigt, dass er an einem neuen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schmiede (Epoch Times berichtete).
Kritik an Dobrindts Plänen formulierte Björn Stahlhut gegenüber „Euronews“. Er ist Oberst d.R. und Experte Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. Nach seiner Auffassung existiert kein wirklich abgestimmtes Konzept, das Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen im Zivilschutz und Katastrophenschutz verbindet.
Einen Zivilschutzunterricht an Schulen einzurichten, hält Simone Oldenburg ( Linke) für falsch. Die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern meint, Lehrkräfte dürften nicht als Notnagel der Regierung missbraucht werden. Laut „Münchner Merkur“ wirft sie Dobrindt mangelndes Verständnis für den Schulalltag und die bereits hohe Belastung des Lehrpersonals vor. Besonders kritisiert sie die Fokussierung auf Kinder und Jugendliche; zuerst müsse die Aufklärung der Erwachsenen erfolgen, fordert sie.
Landkreise fordern mehr Zivilschutz-Investitionen
Der Deutsche Landkreistag fordert mehr Anstrengungen beim Zivilschutz über die geplanten Investitionen des Bundes hinaus. Angesichts der veränderten Sicherheitslage, hybrider Bedrohungen, möglicher Anschlags- und Kriegsszenarien sowie zunehmender Naturkatastrophen sei es richtig, die staatliche Krisenvorsorge deutlich ernster zu nehmen und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Kay Ruge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Dabei dürfe ein solcher Aufwuchs allerdings nicht allein aus der Perspektive des Bundes betrachtet werden. Bevölkerungsschutz funktioniere vor allem vor Ort: in den Landkreisen und Gemeinden, mit den dortigen Leitstellen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und Verwaltungsstäben, sagte er.
Wie viel von den anzuschaffenden Fahrzeugen und weiteren Ausstattungsgegenständen im Wege ergänzender Ausstattung am Ende tatsächlich bei den Landkreisen ankommen werde, lasse sich erst beurteilen, wenn der genaue Inhalt des Paktes bekannt sei. „Angesichts der deutlich veränderten Bedrohungslage werden jedenfalls weitere Investitionen erforderlich sein“, mahnte Ruge. Der Pakt könne daher nur ein erster Schritt sein. Die Landkreise erwarteten, dass der Bund seine neuen Finanzierungsmöglichkeiten auch über den Pakt hinaus umfassend nutze, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.
Entscheidend sei eine abgestimmte Gesamtstrategie. Länder und kommunale Spitzenverbände müssten deshalb von Beginn an eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Die aktuellen Entwicklungen sehe man demnach als ersten Schritt zu einem abgestimmten, gemeinsamen Vorgehen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, sagte Ruge.
(Mit Materialien der Agenturen)
Die Bundesregierung rechnet fest mit der Teilnahme eines deutschen Astronauten an den künftigen US-Mondmissionen.
Allerdings dämpfte Forschungsministerin Dorothee Bär allzu hohe Erwartungen an den ersten Flug: Zwar sei sicher, dass der erste Europäer auf dem Weg zum Mond aus Deutschland stammen werde, sagte Bär den Sendern RTL und ntv. Ob er als Bonus auch auf dem Mond aussteigen dürfe, habe man noch nicht versprochen.
Die Pläne seien nach den jüngsten Umstellungen durch die NASA zeitlich angepasst worden. Bär sagte: „Realistisch ist es, dass wir ab der Artemis-5-Mission mit an Bord sein können.“
Dass sich Deutschland bei der Vergabe der Astronauten-Plätze durchsetzen konnte, liege an der starken Position innerhalb der europäischen Weltraumorganisation ESA und der Abhängigkeit der Amerikaner von europäischer Technik.
Das in Bremen gebaute European Service Module sorge maßgeblich dafür, „dass die Astronauten an Bord atmen können“, so die Ministerin.
Die NASA brauche Europa. Dennoch sei die Nominierung eines Deutschen hart umkämpft gewesen: „Wie es in der Politik üblich ist, waren das harte Kämpfe. Auch mit unseren Nachbarländern.“ (dts/red)
In Kürze:
- Der rasche Zubau bei Windkraft und Solar macht sich bemerkbar.
- Ihre Stromerzeugung bleibt dennoch hinter dem Zuwachs zurück.
- Windkraft scheint zu stagnieren: Von 2020 bis 2025 stieg ihre Nennleistung um 25,2 Prozent, die Einspeisung nur um 1,2 Prozent.
- Ursachen liegen im Wind selbst sowie an Abschaltungen durch die Netzbetreiber aufgrund Tausender Solaranlagen.
- Das Überangebot an Strom führt immer häufiger zu Minuspreisen an der Strombörse.
In der Nordsee, in der Ostsee, vor allem in Norddeutschland, aber auch zunehmend in Süddeutschland: An immer mehr Orten entstehen Windkraftanlagen. Gleichzeitig findet vielerorts das sogenannte Repowering statt, bei dem die Betreiber ältere Windräder durch neuere und immer größere und leistungsstärkere ersetzen.
Das alles hat dazu geführt, dass die installierte Leistung der Windkraft in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Der Blick auf die tatsächlich erzeugte Jahresleistung der Windkraft überrascht jedoch. Hier ist kein entsprechender Anstieg erkennbar.
Zubau bei „Erneuerbaren“
Zu den „erneuerbaren“ Energiequellen zählen neben der Windkraft auch Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Biogasanlagen und die Geothermie. Die Energieerzeugung der drei letztgenannten Kraftwerksarten blieb in den vergangenen Jahren weitestgehend konstant. Wasserkraft und Geothermie können aufgrund der Geografie nur bedingt ausgebaut werden. Biomasse steht im Flächenkonflikt mit der Nahrungsmittelerzeugung, weshalb sich hier nur geringe Veränderungen zeigen. Sie gehören jedoch zu den grundlastfähigen Kraftwerken, die unabhängig vom Wetter konstant Strom liefern. 2025 kamen sie zusammen auf 51,7 Terawattstunden (TWh).
Stärkere Veränderungen waren hingegen bei Wind und Solar zu beobachten. Vor allem der Gesamtertrag bei den Solaranlagen legte kräftig zu. Von 2015 bis 2025 hat er sich auf zuletzt 70,1 TWh nahezu verdoppelt. Der größte Anstieg ereignete sich mit 10,4 TWh im vergangenen Jahr. Wesentlicher Grund dafür ist der stetige Zubau von Solaranlagen.
Trotz dieser Steigerung ging die Gesamtjahresleistung der „Erneuerbaren“ im Vorjahresvergleich zuletzt minimal um 0,7 auf 252,9 TWh zurück. Das deckt sich mit Meldungen über leicht rückläufige Stromeinspeisungsanteile.
Überraschung bei der Windkraft
Neben Rückgängen bei Wasserkraft und Biogas sank vor allem der Ertrag bei der Windkraft um 5,1 auf 131,2 TWh im Jahr 2025. Die Windkraft erlebte damit den zweiten Jahresrückgang in Folge. Zuvor ging es sichtbar bergauf, auch wenn während der Corona-Zeit in den Jahren 2021 und 2022 die Stromerträge generell niedriger waren.
Im Jahr 2020 war der Ertrag mit 129,6 TWh fast auf dem Niveau von 2025. Der Zuwachs beim Vergleich dieser beiden Jahre liegt lediglich bei 1,2 Prozent. Das überrascht.
Durch den konstanten Zubau kletterte die installierte Leistung aller Windkraftanlagen in Deutschland von 62,3 Gigawatt (GW) im Jahr 2020 auf 78,0 GW im Jahr 2025. Hier beträgt der Anstieg 25,2 Prozent.
Die Unterscheidung der Windkraftanlagen an Land und auf See ist dabei gering. Während die Anlagen an Land im genannten Vergleichszeitraum einen Zuwachs von 25,4 Prozent hatten, war er bei den Anlagen auf See mit 24,4 Prozent nur geringfügig weniger. Erstere speisten 2025 ihrerseits lediglich 2,3 Prozent mehr Strom ins Netz ein als fünf Jahre zuvor. Windkraft auf See verzeichnete im selben Zeitraum sogar einen leichten Rückgang in Höhe von 0,3 Prozent.
Große Erzeugungslücke auch bei Solar
Dass die „Erneuerbaren“ eine immer zentralere Rolle in der Stromerzeugung einnehmen, zeigt sich an der installierten Leistung. Von 116,8 GW im Jahr 2020 stieg die Nennleistung auf inzwischen 202,8 GW an.
Das entspricht innerhalb von knapp 5,5 Jahren einem Anstieg um 73,6 Prozent. Gleichzeitig liegt der Zuwachs bei der Erzeugung von 2020 bis 2025 bei Wind und Solar nur bei knapp 15 Prozent, womit die Lücke der „erwarteten Erzeugung“ hier noch größer als bei der Windkraft allein ist. Der enorme Zubau geht vor allem auf (kleine) Solaranlagen zurück, die „Lücke“ auch. Dazu später mehr.
Während die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen zwischen 2020 und 2025 um 116,3 Prozent anstieg, wuchs ihre Einspeisung „nur“ um 54,4 Prozent. Das bedeutet, dass auch bei Solar ein erhebliches Manko herrscht. Es ist nur weniger sichtbar.
Während immer mehr Anlagen Energie aus Sonne und Wind gewinnen sollen, sinkt die installierte Leistung im Bereich der fossilen Kraftwerke, vor allem beim Kohlestrom. Hintergrund davon ist der gesetzlich festgelegte Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038.
Im Jahr 2020 hatte die Bundesrepublik noch Braun- und Steinkohlekraftwerke im Umfang von 44,6 GW Nennleistung. 2025 waren es nur noch insgesamt 30,1 GW. Das entspricht einem Rückgang von 32,5 Prozent. Die Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle sank im selben Zeitraum dennoch nur um 20,7 Prozent von 117,6 auf 93,3 TWh.
Eine Frage von Standort und Wetter
Sowohl bei Windkraft- als auch bei Solaranlagen stellt sich die Frage nach einer Erklärung der Differenz zwischen Zubau und Ertragszuwachs. Oder anders formuliert: Wo sind die fehlenden Prozente der zu erwartenden Energieerzeugung?
Ein wesentlicher Punkt ist der Standort. Nachdem zunächst die windstärksten und sonnenreichsten Standorte bebaut wurden, müssen sich Betreiber nun weniger geeigneten Flächen zuwenden. Entsprechend niedriger fallen die Strommengen pro Gigawatt neu installierter Leistung aus. Das lässt auch den Durchschnitt aller Anlagen sinken.
Wie viel Strom ein Windrad oder eine Solaranlage letztlich einspeisen kann, hängt jedoch nicht von Durchschnittswerten ab, sondern von den tatsächlichen Bedingungen vor Ort. Gerade für die Jahre 2024 und 2025 haben Forscher „außergewöhnlich windarme Witterungen“ registriert. Davon betroffen sind sowohl Windkraftanlagen an Land als auch auf See.
Energieumwandlung im Windschatten
Auch eine Beeinflussung des Windes durch die hierzulande inzwischen rund 31.000 Windkraftanlagen selbst ist nicht ausgeschlossen, sondern geradezu wahrscheinlich. Nach dem Energieerhaltungssatz kann Energie weder erzeugt werden noch verloren gehen. Windräder wandeln dabei die lineare Bewegung der Luft zunächst in die Drehbewegung der Rotorblätter und diese wiederum in elektrischen Strom um. Somit bleibt in der Atmosphäre letztlich weniger Windenergie zurück. Das bedeutet: Je mehr Windräder es gibt, umso weniger Wind weht, und damit ist letztlich weniger Windenergie vorhanden.
Das hat zur Folge, dass sich hintereinanderstehende Windkraftanlagen, vor allem aber Windparks, gegenseitig den Wind wegnehmen. Die erste Windkraftanlage, auf die der Wind ungebremst trifft, kann noch die meiste Energie aus dem Wind ziehen. Alle dahinterliegenden Anlagen stehen im Windschatten der ersten Anlage und sind ihren Turbulenzen ausgesetzt. Insgesamt steht ihnen somit weniger Wind zur Verfügung. Dadurch sinkt letztlich deren Stromertrag. Entsprechende Simulationen kamen auf einen Ertragsverlust von insgesamt 34,1 bis 38,2 Prozent.
„Windkraftanlagen sind Wettermacher. An immer mehr Standorten und daher in immer mehr regionalen und globalen Windsystemen fehlt Wind“, fasst der ehemalige Wirtschaftsredakteur und Ressortleiter der FAZ, Klaus Peter Krause, dieses Phänomen zusammen. Auch der Physiker Dieter Böhme bestätigte diese Energieverschiebung schon vor rund vier Jahren. Seiner Aussage nach würden allein die deutschen Windräder der Atmosphäre jeden Tag eine Energiemenge von umgerechnet 20 Hiroshima-Atombomben entziehen.
Ein ähnlicher, wetterwirksamer Zusammenhang existiert bezüglich Photovoltaikanlagen, die sich deutlich stärker aufheizen als ihre Umgebung. Das hat zwei Folgen. Einerseits sinkt der Wirkungsgrad von Solarzellen aufgrund thermischer Verluste mit steigenden Temperaturen. Zugleich führen höhere Temperaturen zu höherer Verdunstung und damit unter anderem zu mehr Wolken.
Solar kontra Windkraft
Der vielleicht wichtigste Faktor ist jedoch technischer Natur: In Zeiten von besonders günstigen Bedingungen oder geringem Stromverbrauch müssen Solar- und Windkraftanlagen zunehmend abgeschaltet werden, um das Stromnetz zu stabilisieren. Konkrete Daten, welche Strommengen Drosselungen zum Opfer fallen, liegen nicht vor.
Windräder sind im Vergleich zu Solaranlagen in diesem Punkt im Nachteil, weil alle Turbinen steuerbar sein müssen. Das ist bei Solaranlagen unter 25 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) nicht der Fall und hat dazu geführt, dass aktuell rund 50 GW an installierter Solarleistung nicht steuerbar sind. Das heißt, der Netzbetreiber kann sie bei Bedarf nicht drosseln. Wenn die Sonne scheint, schieben sie ihren Strom ungebremst in die Netze.
Um einen Stromüberschuss und daraus folgende Störungen im Netz zu vermeiden, drosselt der Netzbetreiber stattdessen die übrigen Energieerzeuger, einschließlich Windkraftanlagen. Dieser Effekt ist regelmäßig in den Stromdaten zu erkennen. Vormittags sinkt der Windkraftertrag, ist zur Solarspitze am Mittag vergleichsweise niedrig und steigt am späten Nachmittag wieder an, um am nächsten Morgen wieder zu sinken.

Die Daten zur Stromerzeugung Deutschlands der Woche vom 6. bis 12. April 2026 zeigen deutlich, wie die Einspeisung aus Windkraft (blaugrau) sinkt, wenn die Einspeisung aus Solaranlagen (gelb) tagsüber steigt.
Foto: Bildschirmfoto/energy-charts.info/Fraunhofer ISE
Dennoch sind auch Solaranlagen von den Abschaltungen betroffen. Die Netzbetreiber können zwar nicht auf alle Anlagen zugreifen, größere Anlagen und damit ein Großteil der installierten Leistung sind aber ebenfalls regelbar. Das dürfte der Grund dafür sein, dass auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik über 60 Prozentpunkte hinter dem Zubau zurückbleibt.
Minuspreise sorgen für hohe Ausgaben
Die Folgen für die Verbraucher durch diese zunehmend wetterabhängige Stromerzeugung sind Minuspreise an den Strombörsen. Wie bei allen Produkten entscheiden auch bei der Stromerzeugung Angebot und Nachfrage über den Preis. Um das Netz aufrecht und stabil zu halten, müssen jedoch Stromerzeugung und -verbrauch stets auf demselben Niveau sein. Hinzu kommt, dass Strom „leicht verderblich“ ist, denn er kann bisher kaum gespeichert werden.
Wenn Windkraft und Solar bei der sogenannten Hellbrise viel Strom erzeugen, ist das aufgrund der hohen installierten Leistung mittlerweile häufig schon zu viel. Dieses Überangebot sorgt für niedrige Preise, die immer öfter deutlich unter null fallen. Normalerweise bietet ein Händler seine Ware nicht zu einem Minuspreis an, weil er dem „Käufer“ dann Geld geben muss. In der Wirtschaft kommt das in der Regel bei Abfall vor, den man loswerden will.
Die Anzahl der Stunden mit Null- oder Minuspreisen stieg in den vergangenen 16 Jahren dabei stark an. Während es im gesamten Jahr 2010 nur 12 Stunden gab, waren es im vergangenen Jahr 652 Stunden – ein neuer Rekordwert, wie der Datenexperte Rolf Schuster von der Bundesinitiative Vernunftkraft ermittelte. Damit einher ging auch die Entwicklung der Höhe der negativen Preise.
Das Ausmaß dieser zeigte der 1. Mai 2026. Hier traf der feiertagsbedingt niedrige Stromverbrauch auf hohe Einspeisung einer Hellbrise. Zugleich hatten auch die Nachbarländer zu viel Strom aus Wind und Solar und ihrerseits bereits negative Preise. In der Folge fiel der Börsenstrompreis in Deutschland an den Spotmärkten auf die technische Untergrenze von –499,99 Euro pro Megawattstunde. Das sind 49,99 Cent pro Kilowattstunde, die der Stromkunde für den in dieser Zeit von ihm verbrauchten Strom erhält.
Was zunächst nach günstigem Strom klingt, ist es jedoch nur bedingt, denn es sind Großkunden, oft aus dem Ausland, die Strom und Geld von Deutschland erhalten. Der normale Stromkunde profitiert ohne besondere Tarife davon nicht. Im Gegenteil, er muss über Abgaben und Steuern die aus dem Bundeshaushalt finanzierte „EEG-Umlage“ zahlen. Die Aufwendungen für einen Tag Hellbrise liegen dabei regelmäßig im neunstelligen Bereich. Die „Kugel Eis“ für die Energiewende zahlen wir somit nicht mehr monatlich, wie im Jahr 2004 gesagt wurde, sondern täglich.
Binnen 24 Stunden nach Start des Verfahrens gibt es nach Angaben des Bundesumweltministeriums bereits knapp 17.000 Anträge für die neue Elektroauto-Kaufprämie.
Minister Carsten Schneider (SPD) warb für die Alternative zu Wagen mit Verbrennungsmotor: „Es gibt immer schnellere Autos, günstigere Modelle und mehr Ladesäulen. Zudem ist man unabhängig von Krisen in der Welt und hohen Spritpreisen.“
Förderfähig sind Kauf und Leasing neuer Elektroautos, bestimmter Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Letztere sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Voraussetzung ist eine Zulassung des Fahrzeugs seit dem 1. Januar dieses Jahres. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Prämie gilt nur für Privatautos, nicht für Dienstwagen. Die Fördermittel sollen für bis zu 800.000 Fahrzeuge ausreichen. (dpa/red)
Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.
Ihr Ziel: Militärisch nutzbare Hochtechnologie
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.
Zehn nicht-tatverdächtige Personen in sechs Bundesländern betroffen
Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (dts/dpa/afp/red)
Angesichts ausbleibender Reformprojekte übt der Chef des Münchner Ifo-Instituts scharfe Kritik an der Arbeit der Bundesregierung.
„Der entscheidende Fehler ist, dass die Koalition kein Konzept entwickelt hat, wo sie hin will. Im Koalitionsvertrag gibt es ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, die man mehr oder weniger erfolgreich abarbeitet. Mehr gibt es nicht“, sagte Fuest dem „Stern“.
Die Bundesregierung benötige eine glaubwürdige Gesamtstrategie, wie sie Deutschland in den nächsten Jahren wieder wettbewerbsfähig aufstellen wolle. Ein Plan, der die Menschen überzeuge und motiviere. „Das bisherige Agieren der schwarz-roten Koalition hat eher zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt“, sagte Fuest.
Für gesetzliche Begrenzung der Staatsquote
Mit Blick auf die steigenden öffentlichen Ausgaben fordert Fuest eine Begrenzung der Staatsquote. „Ich halte eine gesetzliche Regelung für dringend geboten, die die Staatsquote begrenzt, beispielsweise auf unter 50 Prozent.“
Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen konsequent Ausgaben kürzen, unter anderem bei den Subventionen. „Ich würde vorschlagen, die Subventionen in den nächsten fünf Jahren schrittweise zu halbieren. Ein solcher mehrjähriger Ansatz schafft Planbarkeit und Vertrauen.“
Sorgen um Zukunft führen zu Rückgang des Kosmus
Für den Rückgang der Konsumausgaben der Bürger sieht der Ifo-Chef die Bundesregierung in der Mitverantwortung. „Viele machen sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft. Hinzu kommt kurzfristige Verunsicherung durch Fehler wie das Vor und Zurück mit der Entlastungsprämie.“
Für alle Bürger, die sich auf eine Entlastung eingestellt haben, sei das Scheitern eine negative Nachricht, die Fragen zur Professionalität des Krisenmanagements aufwerfe. In der aktuellen geopolitischen und ökonomischen Krise erwarteten die Menschen eine gut durchdachte Politik. (dts/red)
Das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Grundsatzurteil.
Das Gericht wies die Revisionen in zwei entsprechenden Verfahren als unbegründet zurück. In beiden Fällen hatten die Kläger Verstöße gegen einfach-gesetzliches Recht und das Grundgesetz geltend gemacht.
Im ersten Verfahren ging es um ein Grundstück in Karlsruhe, dessen Eigentümerin eine niedrigere Bewertung des Grundsteuerwerts aufgrund unterschiedlicher Nutzungsteile forderte.
Das Finanzamt hatte jedoch den gesamten Bodenrichtwert für die Berechnung herangezogen. Der BFH bestätigte die Vorgehensweise des Finanzamts und sah keine Verletzung von Bundes- oder Landesrecht.
Pauschalisierenden sind möglich
Im zweiten Verfahren klagte ein Ehepaar aus Stuttgart, das eine Herabsetzung des Grundsteuerwerts wegen Verkehrslärms und anderer individueller Merkmale ihres Grundstücks beantragte.
Auch hier bestätigte der BFH die Berechnung des Finanzamts und sah keine Verfassungswidrigkeit. Der BFH teilte mit, dass der Gesetzgeber bei der Grundsteuererhebung typisierende und pauschalierende Regelungen treffen dürfe, um die Verwaltung zu vereinfachen.
Die neuen Regeln zur Grundsteuer gelten seit dem vergangenen Jahr. Bereits im November hatte der BFH entschieden, dass das in elf Ländern geltende Bundesmodell bestehen bleiben kann.
Nach der Entscheidung zu der Regelung in Baden-Württemberg sind am BFH auch noch Verfahren gegen die Landesgrundsteuermodelle in Hamburg, Hessen und Bayern anhängig. Das Gericht plant mündliche Verhandlungen für die Ländermodelle Hamburg und Hessen voraussichtlich im November 2026 und für das Landesmodell Bayern in der ersten Jahreshälfte 2027. (dts/red)
Nach dem angekündigten Abzug von Ryanair-Jets aus Berlin stößt die Lufthansa-Tochter Eurowings in entstehende Lücken im Flugplan. Die Gesellschaft will zum Winterflugplan zwei neue Maschinen am Hauptstadtflughafen BER stationieren und zusätzliche Flüge anbieten.
Als neues Ziel nennt die Airline die bisherige Ryanair-Destination Bologna in Italien. Zudem soll es zusätzliche Flüge zu den Kanarischen Inseln Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa geben.
Die Eurowings-Flotte am BER wächst damit auf elf Flugzeuge, die annähernd 50 Ziele anfliegen. Mehr als 300 Crew-Mitglieder sind den Flugzeugen zugeordnet. „Wir glauben an Berlin und sehen – allen Krisen zum Trotz – gute Perspektiven für den Standort“, sagte Eurowings-Chef Max Kownatzki.
Ryanair zieht sich etwas zurück – wegen hohen Steuern und Gebühren
Vor wenigen Tagen hatte Ryanair bekanntgegeben, ihre sieben Flugzeuge aus Kostengründen abzuziehen und das Winter-Flugangebot in Berlin um die Hälfte zu kürzen. Als Gründe führten die Iren hohe staatliche Steuern und Gebühren sowie weiter steigende Flughafenentgelte an.
Die Gewerkschaft ver.di sieht in dem Abzug eher eine Reaktion auf die Gründung eines Standort-Betriebsrats bei der Ryanair-Tochter Malta Air. Am 21. Mai berät der Bundestag über die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer, die Ryanair als nicht ausreichend kritisiert hat.
Lufthansa-Gruppe in Berlin Marktführer
Mit den zusätzlichen Eurowings-Flügen wächst die Präsenz der Lufthansa-Gruppe als Marktführer in der Hauptstadt. Neben Eurowings fliegen auch Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und SunExpress regelmäßig von und nach Berlin.
Mit rund 30 Prozent des Angebots sei man Marktführer. Die größten Konkurrenten Easyjet (elf Jets) und Ryanair haben ihr Programm in den vergangenen Jahren zurückgefahren.
Auch Eurowings-Chef Kownatzki kritisiert die Kostenstruktur an deutschen Flughäfen. Es brauche dringend international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, damit der geplante Netzausbau nachhaltig erfolgreich sein könne.
Er sagte: „Die seit 2019 mehr als verdoppelten Steuern und Gebühren führen dazu, dass viele Airlines inzwischen einen Bogen um Deutschland machen. In Verbindung mit dem rapiden Anstieg der Kerosinkosten wirken sie wie ein Stoppschild für Investitionen in Deutschland.“ (dpa/red)
Das Gastgewerbe in Deutschland hat im März 2026 kalender- und saisonbereinigt real 2,2 Prozent und nominal 1,3 Prozent weniger umgesetzt als im Februar 2026.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 sank der Umsatz real um 5,2 Prozent, wohingegen er nominal um 2,5 Prozent stieg, teilte das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mit.
Damit befindet sich der reale Umsatz im Gastgewerbe auf dem niedrigsten Niveau seit März 2022, als die Auswirkungen der Coronakrise noch spürbar waren.
Gastronomie tritt auf der Stelle
Im Februar 2026 verzeichnete das Gastgewerbe gegenüber Januar 2026 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse einen realen Anstieg von 0,2 Prozent (vorläufiger Wert: 0,0 Prozent). Nominal stieg der Umsatz im Februar 2026 gegenüber Januar 2026 um 0,5 Prozent (vorläufiger Wert: 0,4 Prozent).
Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen verzeichneten im März 2026 gegenüber Februar 2026 ein Umsatzminus von real 5,6 Prozent und nominal 3,4 Prozent. Gegenüber März 2025 sank der Umsatz real um 4,2 Prozent, wohingegen er nominal um 2,6 Prozent stieg.
In der Gastronomie sank der Umsatz im März 2026 gegenüber Februar 2026 real um 0,1 Prozent und stieg nominal um 0,2 Prozent. Im Vergleich zum März 2025 sank der Umsatz real um 5,7 Prozent und stieg nominal um 2,3 Prozent. (dts/red)
2026 wird mit weiteren Insolvenzen gerechnet. Ökonomen erwarten in diesem Jahr auch einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. „In manchen Branchen geht es mittlerweile nur noch ums reine Überleben“, sagt Jonas Eckhardt von der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
Auch unseren Insolvenz-Ticker 2026 ergänzen wir fortlaufend. Die vorherigen Meldungen von 2025 finden Sie hier und hier.
HEUTE9:40 Uhr
Maschinenbauer Schuler will Gemmingen aufgeben
In Gemmingen steht die Produktion des Maschinenbauers Schuler vor dem Aus, es sollen 90 von 200 Stellen wegfallen. Die Schuler Group GmbH firmiert seit 2025 unter dem Namen ANDRITZ und gilt als weltweit führender Hersteller von Anlagen in der Blechumformung.
Hergestellt werden unter anderem Pressen, Biegemaschinen, Platinenschneidanlagen oder Stanzautomaten – auch für die Kunststoffindustrie. Das Tradiitionsunternehmen wurde 1839 gegründet.
Entwicklungsabteilungen, die auf Automatisierungskomponenten spezialisiert sind, sollen an einen anderen Standort verlagert werden. Die Produktion in Gemmingen sei nicht mehr wirtschaftlich, der Standort soll offenbar im Ganzen aufgegeben werden.
18. Mai9:46 Uhr
Industrieofenbauer ELIOG macht dicht
Der Industrieofenbauer ELIOG in Thüringen meldet Insolvenz an. ELIOG ist ein mittelständischer Weltmarktführer für Spezialöfen, die unter anderem in der Metallurgie und der Auto- und Glasindustrie zum Einsatz kommen.
Der Spezialmaschinenbauer wurde 1924 in Düsseldorf gegründet und verlagerte seine Produktion nach dem Zweiten Weltkrieg nach Römhild in Südthüringen. Zu DDR-Zeiten firmierte er als VEB Elektro Industrieofen- und Gerätebau Meinigen/Römhild. Seit 2011 gehört er zur Rupprecht-Gruppe. Betroffen von der Insolvenz sind 74 Mitarbeiter.
12. Mai15:00 Uhr
Discounter Mac Geiz insolvent
Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
Die Lage für Discounter ist schwierig: Auch die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht.
Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria.
7. Mai11:34 Uhr
Elektonik-Zulieferer IAV schließt Werk in Berlin
Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
5. Mai13:12 Uhr
BioNTech will sparen
Das Biotechnologieunternehmen BioNTech will mehrere Standorte schließen.
„BioNTech plant, die Produktionsstandorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie an den Standorten von CureVac zu schließen, wovon insgesamt bis zu rund 1860 Stellen betroffen sein könnten“, erklärte das Mainzer Pharmaunternehmen. Das soll jährlich Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro bringen.
22. Apr.11:20 Uhr
Druckmaschinenhersteller Manroland schließt in Offenbar
Der Druckmaschinenhersteller Manroland schließt sein Werk in Offenbach. Ab 31. Mai werden keine neuen Maschinen mehr gebaut, so die IG Metall. Nach dem 1. Juni werden noch letzte Aufträge abgearbeitet und der Betrieb abgewickelt. Gespräche mit möglichen Käufern im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts dauern an.
Ein Großteil der 750 Beschäftigten muss zum 1. Juni gehen, 84 Mitarbeiter bleiben für die weiteren Arbeiten übergangsweise im Werk. Das 1871 gegründete Unternehmen stellte Bogenoffsetdruckmaschinen her. 2012 wurde das Unternehmen von der Langley Holding plc übernommen.
16. Apr.11:21 Uhr
Autozulieferer meldet Insolvenz an
Steckverbindungen, insbesondere hochwertige System für die Auto- und Nutzfahrzeugindustrie, hat die Firma Erich Jaeger GmbH entwickelt und seit über 90 Jahren produziert. Nun muss das hessische Unternehmen im Wetteraukreis mit weltweit rund 1.000 Mitarbeitern, davon 200 in Deutschland, ein Insolvenzverfahren eröffnen.
Das Verfahren läuft am Amtsgericht Friedberg. Global gibt es vier Produktionsstandorte: Deutschland, Mexiko, Tschechien und China sowie mehrere Vertriebsbüros. Gesucht werden neue Investoren, der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
12. Apr.10:06 Uhr
72 Feneberg-Filialen im Süden in Insolvenz
Die Supermarktkette Feneberg ist insolvent, sie beantragte am 9. Januar ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Kempten. Am 1. April wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet. Der Betrieb in den Filialen geht uneingeschränkt weiter.
Feneberg ist der größte selbstständige Edeka-Händler und betreibt mit rund 3.000 Beschäftigten 72 Filialen im Süden Bayerns. Filialen gibt es vor allem im Allgäu, Oberbayern, Schwaben, Oberschwaben und der Bodenseeregion. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ habe die Kette angeblich rund 200 Millionen Euro Schulden.
9. Apr.17:06 Uhr
Spedition Betz International hat Insolvenz angemeldet
Die Spedition Betz International GmbH hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Tübingen wurde das Insolvenzverfahren am 7. April eingeleitet.
Derzeit wird geprüft, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann, es gebe Interessenten. Betroffen sind 140 Mitarbeiter. Die Spedition wurde 1979 gegründet und gehört zur Willi Betz-Gruppe.
15. März8:39 Uhr
Tegut verlässt Deutschland
Die Supermarktkette Tegut verlässt Deutschland, das teilt der Schweizer Mutterkonzern Migros mit. Tegut gehört seit 2012 dem Schweizer Unternehmen. Es sind rund 7.400 Mitarbeiter betroffen. Die Marke soll nicht weitergeführt werden, Tegut sei „langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig“.
Einen Teil der knapp 300 Filialen übernimmt Edeka, ebenso das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger Bäckerei und die Smart Retail Solutions. Es fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.
18. Feb.9:15 Uhr
Kinderwagenhersteller insolvent
Der ostdeutsche Kinderwagenhersteller Zekiwa geht ins Insolvenzverfahren. Der Hersteller in Kretzschau (Sachsen-Anhalt) stellte Mitte Februar beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag.
Das Unternehmen galt zu DDR-Zeiten und bis in die 1990er-Jahre hinein als einer der größten Kinderwagenhersteller Europas. Es werden auch Puppenwagen produziert. Als Gründe nennt die Geschäftsführung vor allem rückläufigen Umsatz, steigende Kosten – und den Geburtenrückgang in Deutschland.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, es wird ein Investor gesucht.
12. Feb.12:03 Uhr
Atlas wird saniert
Die Atlas-Gruppe hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Bei dieser Variante der Insolvenz, die auf den Erhalt des Unternehmens abzielt, bleibt das Management im Amt, während es durch externe Sanierungsberater und einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter unterstützt wird.
Grund für das Verfahren soll eine seit „längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat“, sein, so der Baumaschinenhersteller.
Das Unternehmen produziert seit über 100 Jahren Bagger, Ladekrane und anderes schweres Baugerät. Der Umsatz lag zuletzt bei etwa 150 Millionen Euro. Rund 400 Mitarbeiter sind in den betroffenen Gesellschaften der Gruppe beschäftigt.

Baumaschinenbranche in der Krise. Die Atlas-Gruppe ist nun auch betroffen.
27. Jan.18:02 Uhr
Hammer-Raumstylisten stellen Insolvenzantrag
Die Hammer Raumstylisten GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel sei die Fortführung und nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Zu der Firma gehört die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte Fachmarktkette Hammer. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Standorte bleiben demnach geöffnet.
Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hat bundesweit 93 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium übernommen worden. Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, bei dem die Vermögenswerte auf die neu gegründete Hammer Raumstylisten GmbH übergingen.
28. Jan.11:43 Uhr
Landmaschinen-Händler insolvent
Die August Bruns Landmaschinen GmbH in Cloppenburg hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Die Firma vertreibt und vermietet Landmaschinen und bietet zudem technischen Service für Land- und Baumaschinen an.
Das Unternehmen ist auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Es stehen 170 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Als Ursache wird die allgemeine Lage angegeben: Die Nachfrage nach Landmaschinen sei eingebrochen, auch die Zulassungen sinken. Landwirte verschieben Neuanschaffungen.
Hoffnung wird in neuen strategischen Partnerschaften und im Ausbau des technischen Service gesehen. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1948 gegründet.
24. Jan.21:30 Uhr
Hotelbetreiber insolvent
Der Hotelbetreiber Revo Hospitality hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Davon betroffen sind rund 140 Gesellschaften im deutschsprachigen Raum – darunter Hotels in Rostock (Vienna House Sonne am Neuen Markt), Stralsund (Hotel Baltic) und auf Rügen (Aedenlife Hotel in Trent). Ebenso zwei Holiday Inn in München, der Pullman Schweizerhof in Berlin und einige Mercure Hotels in verschiedenen Städten.
Insgesamt hat das Unternehmen in zwölf Ländern Europas 250 Hotels. Der Betrieb läuft zunächst weiter, das Insolvenzgeld ist bis März gesichert. Als Ursachen wurden gestiegene Lohnkosten, die Anhebung der Mindestlöhne und höhere Ausgaben für Mieten, Energie und Lebensmittel genannt. Bis 2025 firmierte die Gruppe unter dem Namen HR-Group.
10. Jan.10:11 Uhr
Hersteller von Papierschneidemaschinen insolvent
Das Perfect Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen meldete Insolvenz in Eigenregie an. Das Traditionsunternehmen stellt in Sachsen Papierschneidemaschinen für die grafische Industrie her und bezeichnet sich als den weltweit ältesten Hersteller dieser Maschinen.
Derzeit sind 86 Mitarbeiter betroffen, der Geschäftsbetrieb wird über das Insolvenzgeld bis Februar abgesichert. Ziel ist derzeit, einen passenden Investor zu finden. Das Unternehmen beliefert Kunden in über 70 Ländern.
8. Jan.11:34 Uhr
Zalando schließt Standort Erfurt
Der deutsche Modeversandhändler Zalando schließt Ende September sein Logistikzentrum in Erfurt mit 2.700 Beschäftigten. Das teilte der DAX-Konzern mit Hauptsitz in Berlin mit. Aktuell würden die Beschäftigten über die Pläne informiert.
Grund ist eine Neuausrichtung des konzerneigenen europaweiten Logistiknetzwerks nach der Übernahme des Online-Modehändlers About You 2025. Die Erfurter Betreibergesellschaft des Standorts und Konzerntochter stelle demnach zum Jahresende den Betrieb ein. Bis dahin laufe die Arbeit unverändert weiter.
Das Logistikzentrum Erfurt wurde 2012 eröffnet, es ist der einzige konzerneigene Logistikstandort in dieser Größe in Ostdeutschland. Weitere große Logistikzentren betreibt Zalando in Gießen, in Lahr im Schwarzwald und in Mönchengladbach. Insgesamt sollen nach dem geplanten Umbau 14 Logistikzentren in sieben Ländern verbleiben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Der Bundestag berät heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.
Worum geht es konkret?
Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen.
Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können Käufern Gewährleistung einfordern.
Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.
Hubig: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“
Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“ – für den Geldbeutel und für die Umwelt.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun. (dpa/red)
In Kürze:
- AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
- Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
- Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
- Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.
Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.
Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos
Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.
Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.
Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich
Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.
Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht
Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.
Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln
Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.
Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten
Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.
Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD
Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Erwerb eines Führerscheins bezahlbarer machen. Am Mittwoch soll das entsprechende Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Zuvor präsentierte Grundzüge der Reform reichen von Online-Theoriestunden bis zu Fahrstunden mit Familienangehörigen. Ein Überblick:
Fahren üben mit Familienangehörigen
Was in Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden.
Die Begleitpersonen müssen mindestens seit sieben Jahren einen Führerschein haben, das Auto muss gekennzeichnet sein. In Österreich ist es eine blaue Tafel mit weißem L.
Diese Neuerung „wollen wir nicht direkt in den Regelbetrieb überführen“, sagte Schnieder jedoch im Februar. Zunächst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren.
Theoretische Fahrausbildung
Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform.
Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen und sich dann – ohne Bestätigung einer Fahrschule – zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten, auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann ihre Kosten senken.
Die Prüfungsfragen – derzeit 1.169 – sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen müssen richtig beantwortet werden.
Praktische Fahrausbildung
Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden – je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt. Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
Die Fahrprüfung soll 40 Minuten dauern, die Fahrtzeit dabei 25 Minuten. Derzeit dauert eine Prüfung 55 Minuten mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten. Zweck der Verkürzung auch: mehr Prüfungen pro Tag und damit verkürzte Wartezeiten auf die Prüfung.
Zudem sollen die Regeln für die Qualifikation der Prüfer in Theorie und Praxis verändert werden: Die theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden müssen. Um als Fahrerlaubnisprüfer anerkannt zu werden, soll zudem künftig kein Ingenieursstudium mehr nötig sein.
Mehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen
Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Stattdessen sollen sie die Preise den Eckpunkten zufolge nun an eine zentrale Datenbank melden – von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, so dass Verbraucher die Preise vergleichen können.
Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten: Die Technischen Prüfstellen sollen Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfungen melden müssen. (afp/red)
Damit Deutschland für die Bewältigung von Krisen und möglichen kriegsbedingten Gefahren in Zukunft besser gerüstet ist, will die Bundesregierung viel Geld investieren. Bei der neuen Strategie für den Zivil- und Bevölkerungsschutz geht es nicht nur um Milliarden, sondern auch um die Verfügbarkeit von ehrenamtlichem Personal und private Vorsorgemaßnahmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was genau wird jetzt beschlossen?
Das Kabinett berät jetzt über sogenannte Eckpunkte aus dem Bundesinnenministerium. Das ist kein Gesetzentwurf, sondern ein Plan für bessere staatliche Vorsorge. Die Zivilbevölkerung im Kriegs- oder Spannungsfall zu schützen, ist Aufgabe des Bundes.
Da die dafür notwendigen Ressourcen auch für den Katastrophenschutz verwendet werden können, um den sich die Länder kümmern müssen, ist der Bevölkerungsschutz Dauerthema bei der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern.
In seinem Plan führt Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) unter anderem aus, wofür er in den nächsten Jahren Geld ausgeben will – konkret ist die Rede von zehn Milliarden Euro bis 2029. Es geht unter anderem um die Beschaffung von Fahrzeugen, Spezialgeräten und Material für den Notfall.
Marode Gebäude sollen instand gesetzt, ehrenamtliche Strukturen gestärkt werden. Im Fokus steht dabei vor allem das Technische Hilfswerk mit seinen rund 2.200 hauptamtlichen Mitarbeitern und etwa 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Was können das THW und andere Organisationen leisten?
Viel, denn durch regelmäßige Übungen und Einsätze – zum Beispiel als Helfer nach Erdbeben im Ausland – haben sie Erfahrungen, auf die sie im Ernstfall zurückgreifen können. Ein Großeinsatz für das THW war etwa die Hilfe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Dort mussten unter anderem Gebäude leergepumpt sowie Trinkwasser, Strom und Nahrungsmittel organisiert und verteilt werden.
Zu den Fähigkeiten der THW-Gruppen gehört auch die Bergung von Menschen. Im März 2022 nahm das Ukraine Ankunftszentrum Berlin im ehemaligen Flughafen Tegel seine Arbeit auf. Hier halfen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst die Aufnahme, Versorgung und Verteilung von zehntausenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zu organisieren.
Woher stammt das Geld?
Im März 2025 wurde beschlossen, dass die Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt.
Das eröffnet Möglichkeiten für kreditfinanzierte Ausgaben in diesen Bereichen. Die Schuldenbremse sieht eigentlich vor, dass Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite nicht durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen dürfen. Dem Bund ist die Aufnahme neuer Kredite in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet. Es gibt Ausnahmen für Notsituationen.
Warum jetzt?
Vor allem mit Blick auf den Ukrainekrieg und hybride Angriffe – dazu zählen etwa Sabotage, Spionage, Desinformation – sieht die Bundesregierung einen gestiegenen Bedarf, Deutschland krisenfester zu machen. Dazu gehören etwa Vorkehrungen, um eine gute medizinische Versorgung auch bei einem größeren Anfall von Verletzten sicherstellen zu können.
„Bisher war die Finanzierung im Zivil- und Katastrophenschutz unzureichend, zudem hat man das Thema jahrelang vernachlässigt“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.
Was sagen die Innenminister der Länder?
Dass der Bund für den Bevölkerungsschutz mindestens zehn Milliarden Euro ausgeben sollte, ist eine Forderung der Innenministerkonferenz.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagte bei der Frühjahrskonferenz der Innenminister im Juni 2025, dieses Geld werde allein zum raschen Aufbau moderner Zivilschutzstrukturen bis spätestens 2029 benötigt.
„Wir müssen uns darauf einstellen, dass Russland in naher Zukunft bereit sein könnte, einen Mitgliedsstaat der NATO anzugreifen“, sagte damals Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD).
Was können und sollen Bürger tun?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Checklisten an. Die sollen helfen, sich auf verschiedene Krisenszenarien vorzubereiten. Zu dem, was jeder vorrätig haben sollte, zählen demnach unter anderem mehrere Liter Trinkwasser, Feuerzeug, Camping-Grill und ein solarbetriebenes Radio sowie ein Schlafsack und Verbandsmaterial. (dpa/red)
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigen die Schaffung eines „digitalen Sozialportals“ an.
Geplant sei „ein einheitlicher Zugang zur Sozialverwaltung für Bürgerinnen und Bürger – unabhängig davon, welche Behörde am Ende zuständig ist“, schreiben die beiden Bundesminister in einem gemeinsamen Gastbeitrag für das Nachrichtenportal „t-online“.
„Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort.“
„Leistungen sollen künftig einfach von zu Hause beantragt werden können“, schreiben sie und weiter: „Der Stand eines Antrags soll jederzeit einsehbar sein. Ohne Papierformulare. Ohne Postwege. Ohne unnötige Termine vor Ort. (…) Ein digitaler Workflow macht aus vielen einzelnen Behördenschritten heute zukünftig ein schnelles bürgerfreundliches Verfahren.“
Dafür müssten die Verwaltungssysteme modernisiert und miteinander verbunden werden. So sollen sie etwa an das bundesweite Datenaustauschsystem NOOTS angeschlossen werden.
Ebenfalls eine wichtige Rolle soll das EUDI-Wallet, „die digitale Brieftasche auf dem Smartphone“, spielen. Künstliche Intelligenz solle zudem die Verwaltung entlasten.
Den Sozialstaat neu bauen
Es gehe jedoch nicht darum, persönliche Beratung zu ersetzen. „Entscheidungen über Leistungen bleiben in menschlicher Hand“, schreiben Bas und Wildberger. Die Minister kündigen an: „Jetzt beginnt die Umsetzung.“
Ein Expertengremium unter der gemeinsamen Leitung beider Ministerien nimmt am 20. Mai die Arbeit auf.
„Wir werden den Sozialstaat nicht von heute auf morgen neu bauen“, so Bas und Wildberger. „Aber wir können ihn Schritt für Schritt einfacher, schneller und wirksamer machen.“
Am Mittwochnachmittag tagt zum ersten Mal das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Zuvor wollen Bas und Wildberger vor die Presse treten. (dts/afp/red)































































