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Union und SPD: Alkoholverbot mit Bahn-Personal durchsetzen

Union und SPD sehen die Bahn bei der Durchsetzung des geplanten Alkoholverbots an Bahnhöfen in der Pflicht.
„Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), der „Welt“. „Dazu gehört aber auch, dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt.“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte: „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“

Bahn soll mehr Personal stellen

Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz rief die Bahn in der „Welt“ dazu auf, das Personal für die Überwachung des Alkoholverbots bereitzustellen: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn. Sie muss dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen.“
Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Dobrindt möchte mit Bahnchefin sprechen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt im Grundsatz den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“.
Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben.
Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium.
Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.

Auswirkungen für Obdachlose befürchtet

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht.
„Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß.
In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden. (dpa/red)
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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21. Juli: Lagebild zu Sexualdelikten | Reiche plant Pachtdeckelung | Alkoholfreie Bahnhöfe

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Lagebild zu Sexualdelikten

Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei über 17.000 Fälle – rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts hervor. Das BKA weist darauf hin, dass die Statistik nur die bekannt gewordenen Fälle abbildet. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.

Reiche plant Pachtdeckelung

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Änderungen bei Windenergie, Agri-PV und Biogas vor. Geplant sind unter anderem Begrenzungen bei Pachtzahlungen und Kürzungen von Förderzuschlägen. Verbände aus Land-, Forst- und Energiewirtschaft kritisieren die Pläne und fordern Nachbesserungen.

Verdächtiger von Stade tot in Zelle gefunden

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde heute morgen im Rahmen der Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in Bremervörde leblos aufgefunden. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.

Alkoholfreie Bahnhöfe

Auf allen Bahnhöfen Deutschlands soll ab dem 15. Oktober ein Alkoholverbot gelten. Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol dürfen dann dort nicht mehr getrunken werden. Die Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt, dass das Verbot konsequent umgesetzt werden kann.

Mehr Gas und Öl aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bundeskanzler Merz sieht das Land als interessanten Partner, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Besonders der Süden Deutschlands könne von den Lieferungen profitieren, da die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sei oder ausgebaut werden könne.
 
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Weniger Zuschüsse für Heizungstausch – neue Regeln gelten

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Neue Regeln für die Förderung

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

KfW: Bestehende Zusagen gelten

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
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Reiche plant Kürzung der Pacht – zum Ärger für Landwirte


In Kürze:

  • Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
  • Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
  • Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
  • Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.

 
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.

Was will der Bund damit erreichen?

Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kritik von Verbänden

Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.

Zuschlag für Agri-PV bleibt

Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.
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Merz und Söder binden bei Spahn-Nachfolge Fraktion eng ein

Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.

Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft

Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.

Dobrindt will keine falsche Spur legen

Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“

Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst

Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.

Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu

Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.

Bürger uneins über das geltende Verbot

Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
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Evonik-Chef Kullmann über Energiewende: „1.000 Milliarden Euro gekostet – und nichts gebracht“


In Kürze:

  • Evonik-CEO Christian Kullmann kritisiert die Energiewende als teuer und wirtschaftlich schädlich und fordert einen späteren Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen.
  • Das Fachmagazin „Cleanthinking“ widerspricht und verweist auf Fortschritte bei Versorgungssicherheit, erneuerbaren Energien und geringerer Importabhängigkeit.
  • Im Mittelpunkt der Debatte stehen die Zukunft des Emissionshandels, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Folgen der Energiewende für Unternehmen und Verbraucher.

Zwischen Evonik-CEO Christian Kullmann und Martin Jendrischik, dem Herausgeber des Magazins für erneuerbare Energien, „Cleanthinking“, ist eine Kontroverse entbrannt. Anlass sind Aussagen Kullmanns in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (RP). In diesem hat er sich kritisch über die Bilanz der Energiewende geäußert und eine Verschiebung des Kohleausstiegs in NRW gefordert.

Evonik-Chef fordert Ende der „Greta-Hörigkeit“

Kullmann sprach gegenüber der RP von einer Energiewende, die „1.000 Milliarden Euro gekostet – und nichts gebracht“ habe. Die Nutzung der Braunkohle im einwohnerstärksten Bundesland werde „mindestens bis 2033“ erforderlich sein, so der Manager des Chemieunternehmens – voraussichtlich sogar noch länger.
Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist ein Ausstieg bis 2030 vorgesehen, was deutlich vor 2038 als Bundesvorgabe liegt. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte jedoch stets einen Vorbehalt geäußert: Ein vorzeitiger Ausstieg sei nur dann gesichert, wenn rechtzeitig neue wasserstofffähige Gaskraftwerke und andere sichere Optionen für den Backup-Betrieb bereitgestellt würden.
Kullmann forderte auch ein Ende der „Greta-Hörigkeit“ der Politik und eine Verschiebung des Klimaneutralitätsziels von 2045 auf 2050. Der Manager kritisierte eine „Netzinfrastruktur wie in Albanien“, die Deutschland aufweise. Der deutsche Anteil an den globalen CO₂-Emissionen betrage gerade mal 1,6 Prozent. Deshalb sei es für das Weltklima „unerheblich, wann wir klimaneutral werden“. Für das Überleben der deutschen Chemie sei es das aber nicht.

Kullmann hadert mit Kosten, Bürokratie und Energiewende

Der Evonik-CEO hatte bereits im Oktober des Vorjahres eine „Radikalreform“ des europäischen Emissionshandels (ETS) gefordert. Der CO₂-Preis zerstöre die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere in den energieintensiven Branchen. Im Juni hatte Kullmann beim „Werkstattgespräch“ der CDU zur Industrie- und Klimapolitik zudem auch die Belastungen durch Verpflichtungen der Taxonomie kritisiert. Dies ist das Klassifikationssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Kullmann soll dazu laut dem Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Thorsten Alsleben , folgendes gesagt haben:
„Ein elementarer Nachteil bei uns sind die Kosten für Energie. Zusätzlich haben wir irre Belastungen durch Taxonomie, durch reine Bürokratie, die kein Gramm CO₂ spart. Ich beschäftige einige Hundert Mitarbeiter nur für diese Bürokratie.“
Der Chemiekonzern wird eigenen Angaben zufolge von 2027 bis 2029 etwa 3.200 Arbeitsplätze einsparen. Zudem solle das Polyestergeschäft des Konzerns in Deutschland enden. Der Standort Witten wird voraussichtlich schließen.
In seinem Magazin „Cleanthinking“ übt Martin Jendrischik deutliche Kritik an den Aussagen des Chemiemanagers. Diesem wirft er eine einseitige und verkürzte Darstellung vor und spricht von den bisherigen Kosten der Energiewende als „Investition in ein unabhängiges Energiesystem“. Auf 25 Jahre hochgerechnet kosteten Importe fossiler Energieträger Deutschland das Doppelte, so „Cleanthinking“. Pro Jahr seien es derzeit 81 Milliarden Euro.

„Cleanthinking“ sieht deutsches Stromnetz als stabil

Jendrischik tritt auch der Einschätzung entgegen, die Energiewende habe „nichts gebracht“. Im ersten Halbjahr 2026 hätten die Erneuerbaren 58 Prozent des Stromverbrauchs gedeckt. Deutschland habe mit einem durchschnittlichen Ausfall von 11,7 Minuten pro Kunde im Jahr 2024 eines der stabilsten Stromnetze. In den USA seien es im Schnitt 78 Minuten pro Jahr. In Europa sei die Versorgung nur in der Schweiz zuverlässiger.
Speziell die Importabhängigkeit von Russland sei durch die Energiewende in kürzester Zeit von 35 auf 0,1 Prozent gesunken, schrieb „Cleanthinking“ weiter. Mitte 2026 gebe es außerdem dem Bundesverband der Solarwirtschaft zufolge eine installierte Batteriespeicherkapazität von rund 28 Gigawattstunden.
Der Kohleausstieg 2030, so heißt es weiter, sei im Rheinischen Revier gesetzlich verankert, eine Reserveoption gebe es bis 2033 für einzelne Blöcke. Eine Verschiebung bisheriger Wegmarken entwerte bereits getätigte Investitionen. Das ETS sei zudem ein „marktwirtschaftliches Instrument“, das Innovation belohne. Andere Länder wie China, Südkorea oder Kalifornien verwenden ebenfalls ein Emissionshandelssystem.

Zentrale Fragen zur Energiewende bleiben offen

Befürworter sehen den ETS als „marktwirtschaftlich“, weil ein Gut, nämlich CO₂-Zertifikate, wie auf einem Markt gehandelt werden soll. Kritiker hingegen betrachten ihn als Gebühr – denn für die Zertifikate existiere nur deshalb eine Nachfrage, weil die Politik diese vorschreibe.
„Cleanthinking“ verweist auf Beispiele wie Salzgitter, das ab 2026 grünen Stahl für die Autoindustrie produziere, und Covestro. Dessen Chef Markus Steilemann habe dem ETS einen „Bombenjob“ attestiert. Covestro wird Milliarden Euro in neue Standorte investieren – allerdings in China und den Vereinigten Arabischen Emiraten, weil Europa zu teuer ist.
Jendrischik unterscheidet in seiner Analyse zwischen dem kurzfristigen, quartalsorientierten Denken von Managern und dem langfristigen von Unternehmern. Allerdings lässt auch er Antworten auf Fragen offen, die Unternehmen und Verbraucher im Kontext der Energiewende gleichermaßen beschäftigen. Eine davon lautet, wie energieintensive Branchen kurzfristig auf die Kostennachteile im globalen Wettbewerb reagieren sollen. Eine andere ist, wann der Verbraucher durch die Energiewende nicht nur mit stabileren, sondern auch mit niedrigeren Energiepreisen rechnen könne.
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Pistorius hält an Einstieg in den Rüstungskonzern KNDS fest

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung trotz des verschobenen Börsengangs am geplanten Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS festhält.
Beim Besuch des KNDS-Werks in Kassel sagte er, Ziel sei es, wichtige Schlüsseltechnologien unter deutschem Einfluss zu sichern und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Frankreich zusammenzuarbeiten. Über die konkrete Ausgestaltung werde in den kommenden Wochen entschieden.

Börsengang vorerst verschoben

Deutschland und Frankreich hatten Ende Juni vereinbart, dass sich der Bund an KNDS beteiligt. Grundlage dafür sollte ein Börsengang des Unternehmens sein. Wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten wurde dieser Anfang Juli jedoch verschoben.
Geplant war, dass der französische Staatsanteil von 50 auf 40 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollte der Bund einen gleich großen Anteil von der deutschen Eigentümerfamilie Wegmann übernehmen. Weitere 20 Prozent sollten an die Börse gehen.

KNDS zählt zu den wichtigsten Rüstungskonzernen

KNDS entstand aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter. Der Konzern beschäftigt rund 11.000 Mitarbeitende und betreibt weltweit 34 Standorte, davon elf in Deutschland.
Zu den bekanntesten Produkten gehören der Kampfpanzer Leopard 2, der Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Boxer-Fahrzeug sowie die Panzerhaubitze 2000.

Know-how soll in Deutschland bleiben

Pistorius betonte, KNDS sei ein zentraler Partner der Bundeswehr und stehe für deutschen Maschinenbau sowie moderne Verteidigungstechnologie. Mit dem geplanten Einstieg wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass wichtiges Know-how erhalten bleibt und die Zusammenarbeit mit Frankreich langfristig gesichert wird.

Verteidigungsminister Boris Pistorius testet bei einem Bundeswehr-Besuch in Unna die Steuerung einer „Gereon“-Drohne von ARX Robotics.

Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images

Unterstützung für Autoindustrie in der Rüstungsproduktion

Der Verteidigungsminister sprach sich außerdem dafür aus, dass Unternehmen aus der Automobilbranche stärker in die Rüstungsproduktion einsteigen. Die Branche verfüge über große Erfahrung bei der schnellen und flexiblen Produktion. Eine Umstellung der Fertigung könne helfen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entwicklung finde seine volle Unterstützung. (afp/red)
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Nach Messerangriff in Trier: Merz sichert Angehörigen Unterstützung zu


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
  • Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
  • Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.

 
Knapp eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf den 22-jährigen Studenten Marius D. in Trier hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich an die Eltern gewandt. Wie „BILD“ zuerst berichtete, hat der Kanzler 10 Minuten lang mit Thomas und Elke D. gesprochen.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder und der Chef der Staatskanzlei, Marcus Klein, setzten sich mit den Eltern in Verbindung. Die politischen Vertreter aus Bund und Land boten ihnen Unterstützung, etwa im Bereich der Opferbetreuung, an.

Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer

Der Vater des getöteten 22-Jährigen sprach von einem „sehr emotionalen“ Gespräch mit dem Kanzler. Die Eltern hätten dem Kanzler zugleich die Botschaft mitgegeben, dass die Politik handeln und Beschlüsse fassen müsse, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Beide waren selbst kommunalpolitisch bei der CDU engagiert. Seit Montagmorgen liegt im Rathaus von Landstuhl, der Heimatgemeinde der Familie, ein Kondolenzbuch aus.
Dem bislang letzten Polizeibericht vom Donnerstag der Vorwoche zufolge ereignete sich die Bluttat am Mittwoch, als sich der Student auf dem Rückweg von einem Einkauf befand. Der mutmaßliche Täter kam ihm auf dem Gehweg entgegen. Aus ungeklärtem Anlass stach dieser mindestens zweimal mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf den Oberkörper von Marius D. ein.
D. brach zusammen und starb trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Tatverdächtige entfernte sich vom Tatort, doch die Polizei konnte ihn in der näheren Umgebung festnehmen.

Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand spreche vieles dafür, dass sich die Tatbeteiligten zuvor nicht gekannt hätten und Marius D. ein Zufallsopfer gewesen sei. Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, habe die Tat gegenüber der Polizei zugegeben.
Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Laut Polizei soll er bereits zuvor und in jüngerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung gewesen sein. Der Tatverdächtige galt als gut integriert.
Dem SWR zufolge lebte er seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, wo er sowohl eine Schule als auch eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte. Seit vier Jahren arbeitete er in einem Unternehmen in Trier. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben, der 22-Jährige galt als verlässlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

Afghane war nicht ausreisepflichtig

Inwieweit die Bluttat im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen steht, soll nun geklärt werden. Ein Sachverständiger soll ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen erstellen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Dauer der Ermittlungen von mehreren Wochen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder sprach von einer „entsetzlichen Tat“ und fügte hinzu:
„Gewalt mit Messern zerstört Leben und erschüttert unsere Gesellschaft. Dafür darf es in Deutschland keinen Platz geben.“
Dem Innenministerium des Landes zufolge war der Tatverdächtige als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, allerdings bestand ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“. Entsprechend war ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Im Jahr 2023 erteilte ihm die zuständige Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis.
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Umfrage: Zwei von drei Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar

Auch im Urlaub ist die Mehrheit der Berufstätigen dienstlich erreichbar. Komplett ab schaltet nur ein Drittel, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. 66 Prozent sind dagegen trotz Urlaubs dienstlich ansprechbar – vor allem, um die Erwartungen anderer zu erfüllen.
Wie Bitkom ausführte, hält sich damit das Niveau der Vorjahre. 2025 und 2024 hatten mit 67 Prozent beziehungsweise 66 Prozent ebenfalls rund zwei Drittel angegeben, im Urlaub erreichbar zu sein.
Für die aktuelle Erhebung wurden im April und Mai repräsentativ 1.004 Menschen ab 16 Jahren befragt, davon 358 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren.

Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erwarten es

Grund für die Erreichbarkeit ist demnach meist, dass die Befragten der Erwartung anderer gerecht werden wollen: 53 Prozent derjenigen, die im Urlaub beruflich erreichbar sind, sagen, ihre Kollegen erwarten dies von ihnen, gefolgt von der Erwartung von Vorgesetzten (47 Prozent).
Rund ein Drittel (34 Prozent) meint, Kunden erwarten Erreichbarkeit, 16 Prozent geben an, aus eigenem Antrieb im Urlaub für berufliche Anliegen verfügbar zu sein.
Am häufigsten reagieren Berufstätige im Urlaub dabei auf Kurznachrichten (62 Prozent) oder Anrufe (61 Prozent). 22 Prozent sind per Mail ansprechbar, 14 Prozent nehmen Videocalls wahr und sieben Prozent lassen sich über Kollaborationstools kontaktieren.

Ständig verfügbar sein

„Möglichkeiten zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte das Gefühl haben, auch im Urlaub ständig verfügbar sein zu müssen“, mahnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
„Wer sich wirklich erholen kann, lebt nicht nur gesünder, er arbeitet auch produktiver.“
Rohleder warb dafür, Vertretungslösungen rechtzeitig zu organisieren und Erwartungen „transparent“ zu kommunizieren.
„Regeln zur Erreichbarkeit für den Fall der Fälle schaffen Klarheit für alle Beteiligten“, erläuterte er. Ziel solle indes immer sein, „dass man eine solche Notlösung überhaupt nicht erst in Anspruch nehmen muss“. (afp/red)
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Waldbrand-Experte kritisiert Löschstrategie im Müritz-Nationalpark

Ein internationaler Fachmann für Waldbrandmanagement kritisiert die Löschstrategie beim Brand im Müritz-Nationalpark scharf. Lindon Pronto, Mitgründer der Initiative Waldbrand-Klima-Resilienz, bezeichnete den Einsatz im „Spiegel“ als „fachlich schwer nachvollziehbar“ und warf den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern vor, bewährte Alternativen ignoriert zu haben.
Der als freier Berater tätige Deutsch-Amerikaner erklärte, der Einsatz von Kreisregnern sei im Kampf gegen das Feuer untauglich. Es sei unsinnig, pauschal solche riesigen Forstflächen zu bewässern, vor allem im Sommer bei Hitze, Wind und Wasserknappheit.

Brandenburg bot Minenräumer an

Wenn er sich im Ausland umsehe, dann mache das niemand so. Auch Wasserabwürfe aus Hubschraubern seien wenig sinnvoll, so Pronto: Aus der vorgeschriebenen Sicherheitshöhe von 1.000 Metern verdunste das Wasser, bevor es den Boden erreiche.
Rein wasserbasierte Taktiken könnten Feuer zwar verlangsamen, aber nicht zuverlässig stoppen oder löschen, sagte Pronto. Dem Experten zufolge hat Brandenburg angeboten, einen ferngesteuerten Minenräumer des Typs MV-4 einzusetzen, der für Brände auf munitionsbelastetem Gelände geeignet sei.
Mecklenburg-Vorpommern habe abgelehnt. „Der MV-4 war die Geheimwaffe, die den Unterschied hätte ausmachen können. Stattdessen steht er nach wie vor ungenutzt in einer Garage in Brandenburg.“
Ein Bundeswehr-Hubschrauber wirft Löschwasser über einem Waldbrand im Müritz-Nationalpark ab

Ein Bundeswehr-Hubschrauber wirft Löschwasser über einem Waldbrand im Müritz-Nationalpark ab

Foto: Jens Büttner/dpa

Pronto: Auf Wetterumschwung zu hoffen, ist keine Strategie

Angesichts von mehr als 150 Millionen Euro, die Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Landesregierung in Waldbrandvorsorge investiert hat, zeige das Feuer im Nationalpark, dass erhebliche fachliche und operative Lücken bestünden, so der Experte.
Pronto, der zwischen 2007 und 2014 selbst als Feuerwehrmann in Kalifornien gegen Großbrände gekämpft hat, forderte ein unabhängiges nationales Kompetenzzentrum für Vegetationsbrandmanagement. Sein Fazit: Einfach nur auf einen Wetterumschwung zu hoffen, sei keine Strategie. (dts/red)
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Deutsche Bahn plant Alkoholverbot an allen Bahnhöfen

Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen – die Deutsche Bahn plant einen radikalen Schritt mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten.
Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst über das sogenannte Alkoholkonsumverbot.

Ausnahmen für Bahnhofsgastronomie

„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte Bahnchefin Evelyn Palla laut Mitteilung. Es gehe dabei um den Schutz der Kollegen und der Reisenden.
Ausgenommen sein soll der Konsum innerhalb der lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit ebenfalls nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn auch selbst Alkohol.

Anlass für Verbot ist ein gewalttätiger Vorfall von Freitag

Bislang gilt ein Konsumverbot in mehr als 30 Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe in Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Regelung soll über das Hausrecht der Bahn ausgeweitet werden.
Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. „Als nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei“, teilte die Bahn mit.
In einigen Kommunen wird das Alkoholkonsumverbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen könne es bei den Stationen geben, wenn zum Beispiel die Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Ein Auslöser für das Verbot war ein Vorfall am 17. Juli in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Bahn-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso die Tür nachgab. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.

In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.

Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa

Bahn verspricht sich von Verbot weniger Streitereien

Die Einhaltung des geplanten Verbots dürfte von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, teilte die Bahn mit.
Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht, bei einigen anderen Bahnunternehmen dagegen schon. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht.
Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.

Verbände reagieren positiv – Probleme bei Durchsetzung?

Beim Fahrgastverband Pro Bahn, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt der Plan der Deutschen Bahn grundsätzlich gut an.
„Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte EVG-Chef Martin Burkert der dpa.
„Wir wissen aus der Praxis, dass schon Ticketkontrollen immer wieder zu Eskalationen führen können. Deshalb darf die Durchsetzung des Alkoholverbots nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Nötig sei mehr eigenes, gut geschultes Sicherheitspersonal und eine deutlich stärkere Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen.

Bundespolizei für Alkoholverbot auch in Zügen

Die Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass das Verbot angesichts der aktuellen Personallage konsequent umgesetzt werden kann. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, im „Frühstart“ von RTL/ntv.
Gleichzeitig plädierte er für ein Alkoholverbot auch in Zügen. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen“, sagte Poitz.
Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Mehrheit der Fahrgäste durch die Maßnahme steigen wird. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
„Hier sehen wir beim Thema Rauchverbot bereits heute, dass spätestens, wenn Zugpersonal außerhalb der Rauchverbotszonen raucht, deren Einhaltung durch die Fahrgäste endgültig aufgegeben wird“, schrieb der Verband auf Anfrage. (dpa/red)
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Deutsche Bahn plant Alkoholverbot an allen Bahnhöfen – Dobrindt sieht Diskussionsbedarf

Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen – die Deutsche Bahn plant einen radikalen Schritt mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten.
Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst über das sogenannte Alkoholkonsumverbot.

Ausnahmen für Bahnhofsgastronomie

„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte Bahnchefin Evelyn Palla laut Mitteilung. Es gehe dabei um den Schutz der Kollegen und der Reisenden.
Ausgenommen sein soll der Konsum innerhalb der lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit ebenfalls nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn auch selbst Alkohol.

Innenminister sieht Diskussionsbedarf

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Vorstoß der Deutschen Bahn für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen grundsätzlich begrüßt, sieht aber auch Diskussionsbedarf.
Er finde es „erstmal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings eine „problematische“, fügte er hinzu.
Er verstehe das Anliegen, „dass man mit dem Thema Alkohol an den Bahnhöfen möglicherweise etwas, was auch an Aggressionspotenzialen da vorhanden ist, reduzieren kann oder glaubt, dass man das reduzieren könnte“, sagte der Minister.
Er würde gerne mit Bahnchefin Evelyn Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“, die sie zu dieser Idee veranlasst hätten, fügte Dobrindt hinzu. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“

Anlass für Verbot ist ein gewalttätiger Vorfall von Freitag

Bislang gilt ein Konsumverbot in mehr als 30 Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe in Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Regelung soll über das Hausrecht der Bahn ausgeweitet werden.
Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. „Als nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei“, teilte die Bahn mit.
In einigen Kommunen wird das Alkoholkonsumverbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen könne es bei den Stationen geben, wenn zum Beispiel die Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Ein Auslöser für das Verbot war ein Vorfall am 17. Juli in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Bahn-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso die Tür nachgab. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.

In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.

Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa

Bahn verspricht sich von Verbot weniger Streitereien

Die Einhaltung des geplanten Verbots dürfte von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, teilte die Bahn mit.
Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht, bei einigen anderen Bahnunternehmen dagegen schon. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht.
Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.

Verbände reagieren positiv – Probleme bei Durchsetzung?

Beim Fahrgastverband Pro Bahn, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt der Plan der Deutschen Bahn grundsätzlich gut an.
„Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte EVG-Chef Martin Burkert der dpa.
„Wir wissen aus der Praxis, dass schon Ticketkontrollen immer wieder zu Eskalationen führen können. Deshalb darf die Durchsetzung des Alkoholverbots nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Nötig sei mehr eigenes, gut geschultes Sicherheitspersonal und eine deutlich stärkere Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen.

Bundespolizei für Alkoholverbot auch in Zügen

Die Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass das Verbot angesichts der aktuellen Personallage konsequent umgesetzt werden kann. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, im „Frühstart“ von RTL/ntv.
Gleichzeitig plädierte er für ein Alkoholverbot auch in Zügen. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen“, sagte Poitz.
Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Mehrheit der Fahrgäste durch die Maßnahme steigen wird. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
„Hier sehen wir beim Thema Rauchverbot bereits heute, dass spätestens, wenn Zugpersonal außerhalb der Rauchverbotszonen raucht, deren Einhaltung durch die Fahrgäste endgültig aufgegeben wird“, schrieb der Verband auf Anfrage. (dpa/red)
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Mehr als 17.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder

Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 17.126 Fälle, das waren rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021.
Das geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde.
Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren.

Deutlich mehr Mädchen Opfer sexueller Gewalt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, legten die Zahlen in Berlin vor.
Das Bundeslagebild basiert auf Daten der bereits veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik und nimmt besonders die Bereiche sexueller Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen in den Blick.

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Den Angaben zufolge wurden insgesamt 18.736 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern registriert, ein Anstieg um 3,6 Prozent. Ein Kind kann dabei in der Statistik mehrfach erfasst werden, wenn es wiederholt Opfer wurde. 13.870 der Opfer waren Mädchen, 4.866 Jungen.
Auch die Zahl der Tatverdächtigen stieg erneut, von 12.368 auf 12.823. Es handele sich hauptsächlich um männliche, alleinhandelnde Tatverdächtige.

Dobrindt: Kinder besser schützen

Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden.
Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.

Zahlen zeigen nur einen Teil

Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten.
Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. (dpa/red)
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Steuereinnahmen sind im Juni gesunken

Die Steuereinnahmen des deutschen Staates sind im Juni um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Das steht im neuen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums, der heute veröffentlicht wird.
Einnahmen aus der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer waren im Vorjahresvergleich rückläufig. Auch die Einnahmen aus der Energiesteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie der Stromsteuer gingen zurück.

Mehr Einnahmen bei der Lohnsteuer

Gegen den Trend zulegen konnten unter anderem die Lohnsteuer und vor allem die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Unter den aufkommensstarken Bundessteuern verzeichneten auch die Tabaksteuer, die Versicherungsteuer und die Kfz-Steuer Aufkommensanstiege.
Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe in den Monaten Mai und Juni wird sich nach Einschätzung des Ministeriums wegen des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und Kassenverbuchung ab Juli im Aufkommen zeigen.

Einnahmen einiger Ländersteuern stiegen

Die Einnahmen aus den Ländersteuern erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresmonat sogar deutlich um rund 10 Prozent. Das war maßgeblich bedingt durch einen Aufkommensanstieg bei der Erbschaftsteuer.
Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, lag dagegen nur moderat höher als im Juni 2025, heißt es im Monatsbericht.
Rechnet man die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für das gesamte erste Halbjahr 2026 zusammen, beträgt das Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum bisher 0,8 Prozent.
Damit sich die letzte Steuerschätzung für das Gesamtjahr bewahrheitet, müssen die Steuereinnahmen im zweiten Halbjahr 2026 aber noch etwas kräftiger zulegen. Denn erwartet worden war zuletzt ein Jahresplus von 1,2 Prozent. (dts/red)
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20. Juli: Union berät Spahn-Nachfolge | 27 Jahre Verfolgung | Rekordstrafe gegen AliExpress

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Union berät Spahn-Nachfolge

Die Unionsfraktion will am 29. Juli über die Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn abstimmen. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Personalie zügig klären. Als Favorit gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Sollte er den Fraktionsvorsitz übernehmen, wäre eine Kabinettsumbildung erforderlich. Auch weitere Kandidaten werden gehandelt.

27 Jahre Verfolgung

Am 20. Juli jährt sich der Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal. Weltweit finden Gedenkveranstaltungen statt, darunter am Brandenburger Tor in Berlin. Die Exilchinesin Liu Wei berichtete dort von ihrer Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, Folter und Zwangsmaßnahmen. Die Aktionen machen auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die Kommunistische Partei Chinas aufmerksam.

Solarboom

Der Ausbau von Solarenergie in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 stärker gewachsen als im Vorjahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen als Gründe. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einer Verlangsamung des Ausbaus. Netzbetreiber weisen zudem auf begrenzte Kapazitäten der Stromnetze hin.

Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU belegt den Online-Marktplatz AliExpress mit einer Strafe von 550 Millionen Euro. Nach Angaben der EU-Kommission wurden gefälschte und gefährliche Produkte häufig nicht rechtzeitig entfernt. Illegale Händler hätten ihre Geschäfte vielfach fortsetzen können. Zudem seien rechtswidrige Produkte teilweise sogar beworben worden. Die EU wirft AliExpress unlauteren Wettbewerb zulasten seriöser Unternehmen vor.

Streit um die Straße von Hormus

Die Kämpfe zwischen den USA und dem Iran dauern an. In der neunten Nacht in Folge griffen sich beide Seiten gegenseitig an. Der Iran setzt die strategisch wichtige Straße von Hormus als Druckmittel gegen die internationale Schifffahrt ein. US-Außenminister Marco Rubio fordert deshalb andere Staaten auf, die Sicherheit der wichtigen Handelsroute zu unterstützen.

 
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Wer folgt auf Spahn? CDU/CSU-Fraktion entscheidet Ende Juli


In Kürze:

  • Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
  • Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
  • Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.

 
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.

Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten

Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.

Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten

Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.

Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“

Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
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Fußfessel-Überwachung wird stark ausgebaut

Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) für die Fußfessel umfassend ausgebaut werden. Zu den derzeit rund 30 Stellen für die bundesweite Überwachung sollen 72 hinzukommen, sagten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der GÜL in der Justizvollzugsanstalt im südhessischen Weiterstadt.
Hessen überwacht die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des reformierten Gewaltschutzgesetzes kommendes Jahr mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen.
Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.

Erfahrungen in Hessen

Hessen setzt seit Anfang 2025 auf die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Dabei erhalten neben den Gewalttätern auch gefährdete Frauen – freiwillig – einen Tracker.
Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der Schutzperson. Nähern sich Aggressor und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf.

Häusliche Gewalt ächten

Nach den Worten von Heinz gab es seither keine körperlichen Übergriffe. Gerade eine Gewalttat wie jüngst mit einer Machete in Kelkheim zeige, wie wichtig besserer Schutz ist. „Wegschauen ist keine Lösung. Wir müssen häusliche Gewalt ächten“, sagte Hubig. Keine Tötung und keine Übergriffe, das müsse das Ziel sein. (dpa/red)
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AfD-Bundesspitze schaltet Kommission im NRW-Machtkampf ein

Der große Knall im Streit zwischen der AfD-Bundesspitze und der Führung des größten AfD-Landesverbandes in Nordrhein-Westfalen bleibt zunächst aus. Der Bundesvorstand verzichtet im Machtkampf mit Landeschef Martin Vincentz auf kurzfristige drastische Schritte und beschloss in einer Schaltkonferenz lediglich die Prüfung möglicher Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesverbands und die Einsetzung einer Untersuchungskommission.
Diese soll nach dpa-Informationen so ausgestattet werden, dass sie auch mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern die Finanzen des NRW-Landesverbands und die Aufnahmepraxis neuer Mitglieder genauer unter die Lupe nehmen kann.
Damit dürfte der Konflikt nur vertagt sein und könnte spätestens wieder aufbrechen, wenn die Kommission Unstimmigkeiten findet.

NRW-Machtkampf auf Bundesspitze ausgeweitet

Hintergrund ist ein interner Machtkampf in der NRW-AfD, der sich zu einem Konflikt mit der Bundesspitze ausgeweitet hat. Es geht um die Aufstellung von Kandidaten der AfD für die Landtagswahl 2027 in NRW und dabei um den künftigen Einfluss unterschiedlicher Lager in der Partei.
Der NRW-Landesverband ist seit langem in ein eher gemäßigt auftretendes Lager rund um Landeschef Vincentz und ein weiter rechts stehendes Lager um den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich gespalten.
Eskaliert war der Konflikt beim Parteitag in Marl zur Wahl der Kandidaten für die Landtagswahl. Bei solchen Aufstellungen legen Parteien die Reihenfolge ihrer Kandidaten fest.
Je weiter vorn ein Kandidat auf der Liste steht, desto höher sind die Chancen ins Parlament einzuziehen. Umfragen zufolge könnten mindestens die ersten 30 Plätze für ein Landtagsmandat nach der Landtagswahl 2027 reichen. Derzeit sitzen 12 AfD-Abgeordnete im Parlament in Düsseldorf.

Vincentz-Leute dominieren Kandidatenliste

Die Plätze 1 bis 10 wurden zwischen beiden Lagern aufgeteilt, so dass alle Bewerber dort ohne Gegenkandidaten antraten. Bei weiter dahinter liegenden Plätzen trat der interne Streit dann aber offen zu Tage.
Die Vincentz-Gegner warfen seinem Lager vor, nur die eigenen Leute zu wählen, anstatt alle Strömungen in der Partei zu berücksichtigen. Um die Wahl weiterer Listenplätze zu verzögern, nominierten sie daher zeitweise mehr als eigene 90 Kandidaten für einen Listenplatz.
Weil sich jeder Kandidat per Rede vorstellen kann, sprengte das vorübergehend den Zeitrahmen des Parteitags.

AfD-Bundeschefs fordern Abbruch und Neuwahl

Schließlich intervenierten auch die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Sie warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor und forderten, die Wahl abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen.
Sie warnten davor, dass die Kandidatenliste am Ende rechtlich nicht zugelassen werden könnte, mit der Konsequenz, dass die AfD nicht zur Landtagswahl antreten kann. Das war in Bremen bei der Bürgerschaftswahl 2023 schon einmal passiert.

Gegenvorwurf: Sabotage

Vincentz wiederum warf dem gegnerischen Lager vor, es gehe offensichtlich nur darum, „eine für den Bundesvorstand genehme Landtagsliste zu generieren“. Noch vor Weidels und Chrupallas Forderung zum Abbruch der Veranstaltung schrieb er an das AfD-Führungsgremium und erhob Sabotagevorwürfe.
Es stehe im Raum, dass sich „mindestens fünf Mitglieder des aktuellen Bundesvorstandes“ direkt oder indirekt „an der Sabotage der Aufstellung der Landesliste“ beteiligt oder zumindest teilweise Kenntnis gehabt hätten. Kritisch äußerte er sich vor allem über einige Vertreter aus dem Umkreis von Parteichefin Weidel.
Weidels Co-Chef Chrupalla grenzte er dagegen von den Vorwürfen ab, indem er ihm für ein Statement auf X dankte, in dem Chrupalla geschrieben hatte, eine gut und breit aufgestellte Landesliste erreiche man „mit konstruktiver Zusammenarbeit, nicht mit taktischer Blockade von Mehrheiten“.

NRW-Landesspitze gibt nicht nach

Nach mehreren Schreiben und Wortwechseln hatte die NRW-AfD den Parteitag am vergangenen Freitag dennoch fortgesetzt. Eine klare Mehrheit der knapp 500 Delegierten stimmte gegen einen Abbruch. Daraufhin verließen die Vincentz-Gegner unter Protest den Saal – und nahmen somit keinen Einfluss mehr auf die Benennung der weiteren Kandidaten für die NRW-Landtagswahl im kommenden Jahr. Wie aus Parteikreisen verlautete, wurden am Ende der Versammlung die allermeisten der insgesamt 82 Plätze mit Unterstützern von Vincentz besetzt. Er selbst kam auf Platz 1 der Landesliste.
Die Landespartei beantragte zudem beim Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Bundesspitze, um eine Einmischung aus Berlin zu verhindern. (dpa/red)
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Professorin hält Vorlesung über „Trans-Identitäten“ und löst Demonstrationen aus


In Kürze:

  • An der HHU Düsseldorf sind für den 21. Juli Demonstrationen gegen eine Vorlesung von Prof. Dr. Ute Johanna Bayen angekündigt.
  • AStA und eine Trans-Organisation fordern die Entlassung der Professorin sowie ein Campusverbot.
  • Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert die Forderungen als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit und verlangt Rückhalt für die Lehre.

 
An der Heinrich-Heine-Universität (HHU) in Düsseldorf haben mehrere Gruppen für Dienstag, den 21. Juli, zu einer Demonstration aufgerufen. Einige von ihnen fordern die Entlassung der dort lehrenden Professorin Dr. Ute Johanna Bayen. Sie ist seit 2007 an der Universität tätig und arbeitet am Institut für Experimentelle Psychologie, wo sie die Arbeitsgruppe für Mathematische, Kognitive und Entwicklungspsychologie leitet. Zuvor forschte sie elf Jahre lang in den USA.

Vorwürfe gegen Bayen wegen Aussagen zu Trans-Identitäten

Für diesen Tag ist eine Veranstaltung der Professorin im Rahmen ihrer Vorlesung „Grundlagen der Psychologie: Entwicklungspsychologie“ angesetzt. Wie die Initiatoren des Protests in Erfahrung gebracht haben wollen, plant Bayen sich dort mit der Frage sogenannter Trans-Identitäten zu befassen. Nach Angaben der Protestinitiatoren vertritt Bayen den Standpunkt, deren Existenz sei wissenschaftlich nicht haltbar.
Vielmehr gefährde die Verbreitung von „Trans-Ideologie“ Kinder und Jugendliche. Diese Aussagen seien „nicht nur transphob und menschenfeindlich, sondern auch wissenschaftlich nicht belegt“, heißt es. Neben dem SDS Düsseldorf und der örtlichen Juso-Hochschulgruppe soll laut „WELT“ auch der CDU-nahe Studentenverband RCDS den Protestaufruf verbreitet haben.
Verifizieren lässt sich dies nicht mehr, da der Instagram-Account der Gruppe inzwischen gelöscht wurde und andere mit dem Thema verbundene Social-Media-Kanäle bereits seit Längerem nicht mehr aktiv sind. Um ein Zeichen gegen „Transfeindlichkeit in der Lehre“ zu setzen, rufen die Initiatoren zur Teilnahme an einer Kundgebung auf. Dazu solle man „gerne Prideflaggen und Plakate etc.“ mitbringen. Auch ein Besuch der Veranstaltung im Hörsaal 3B sei möglich. Weiter heißt es: „Bitte bleibt während der Vorlesung friedlich, versucht wissenschaftlich zu diskutieren und seid bunt.“

AStA und Trans-Organisation fordern Entlassung kritischer Professorin

Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und der Trans-Organisation TINBy geht der reine Demonstrationsaufruf nicht weit genug. Sie fordern weitergehende Konsequenzen, die nicht bei einer „klaren Stellungnahme des Rektorats und des Lehrpersonals“ sowie einer Absage der Vorlesung enden sollen.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern beide Organisationen die „Verhängung eines Campusverbots und Entlassung von Prof. Ute Johanna Bayen“. Außerdem solle eine „Überprüfung aller Aussagen“ Bayens auf „wissenschaftliche Fundiertheit“ erfolgen. Darüber hinaus fordern sie die Einrichtung einer „internen Antidiskriminierungsbeauftragten“.
Die Unterzeichner kritisieren zudem die „Inkonsequenz“ der HHU. Diese lasse die „transfeindliche Veranstaltung“ zu – „kurz nach dem Campus CSD und noch bevor die (Pride-)Flagge wieder abgehängt wird“. Dadurch entstehe der Eindruck, dass die Universität „trans“ Studenten und Lehrer nur im Rahmen des Campus CSD akzeptiere.

„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ fordert Campusverbot für Bayen-Gegner

Demgegenüber weist das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ die Forderungen der Gegner der Lehrveranstaltung zurück. Man schließe sich zwar der Forderung nach einer „klaren Stellungnahme des Rektorats“ an, heißt es in einer Mitteilung auf X. Diese solle sich jedoch „gegen Wissenschaftsfeindlichkeit und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit“ richten. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: „Ein Campusverbot für die Angreifer wäre auch zu erwägen, zumindest für den Tag, an dem die angegriffene Vorlesung stattfinden wird.“