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Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben. Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub in den Schweizer Alpen.
Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte dpa den Eingang der Anklageschrift vom 13. April, ohne den Namen des Beschuldigten zu nennen. Zuvor hatte das „Manager Magazin“ berichtet.
Christian Haub wird vorgeworfen, 2021 im Verschollenheitsverfahren um seinen Bruder – den früheren Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub – eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben.
Nach dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub hatte Christian Haub die alleinige Geschäftsführung des milliardenschweren Handelskonzerns übernommen, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.
Im April 2018 von einer Skitour nicht mehr zurückgekehrt: Karl-Erivan Haub.

Im April 2018 von einer Skitour nicht mehr zurückgekehrt: Karl-Erivan Haub.

Foto: Roland Weihrauch/dpa

Was der Anwalt sagt

Mark Binz, der Anwalt von Christian Haub, bestätigte den Eingang der Anklageschrift. Er erwartet, dass das Landgericht sie nicht zulässt.
Bei den Vorwürfen gegen Christian Haub geht es laut „Manager Magazin“ um Bilder von Überwachungskameras, die seinen Bruder nach dessen vermeintlichem Skiunfall in Moskau zeigen sollen.
„Der Vorwurf der Anklage beschränkt sich darauf, dass Christian Haub ein Foto nicht erwähnt hat, auf dem er selbst Wochen zuvor seinen Bruder nicht erkannt hatte, für das es keine Metadaten gibt“, teilte Binz mit.
Laut einem Behördengutachten liege die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung mit dem Gesicht des Verschollenen bei lediglich 50 Prozent. Das Foto sei damit wertlos, so Binz.

Anwalt legt Beschwerde ein

Laut Anwalt fehlt es seinem Mandanten „an jeglichem Motiv, etwas zu verschweigen, zumal er die Versicherung aus freien Stücken, also unaufgefordert abgeben hat“. Binz hat nach eigenen Angaben im März Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den leitenden Ermittler, Oberstaatsanwalt Tim Engel, erhoben. „Wegen einseitiger Ermittlungen“, wie es heißt.
Die Beschwerde werde geprüft, habe aber keinen Anlass zu vorläufigen Maßnahmen gegeben, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie habe auch keinen Ablauf auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens.
Die offenbar aufgestellte Behauptung des Verteidigers, der Ermittler habe „noch schnell Anklage erhoben – aus Trotz?“ liege nicht nur völlig neben der Sache, sondern sei geradezu abenteuerlich, erklärte der Sprecher.
Eine Sprecherin von Tengelmann teilte mit: „Das ist eine private Angelegenheit von Herrn Haub, daher nehmen wir unternehmensseitig keine Stellung.“
Die Staatsanwaltschaft hatte 2024 wegen Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Christian Haub eingeleitet. In der Strafanzeige war unter anderem vorgebracht worden, dass dem Beschuldigten – entgegen seinen Angaben – belastbare Hinweise darauf vorgelegen hätten, dass sein Bruder noch leben könnte.

Karl-Erivan Haub 2021 für tot erklärt

Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war im April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt.
Die Familie geht davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. 2021 wurde er vom Kölner Amtsgericht für tot erklärt. Immer wieder kursieren seitdem aber Medienberichte mit Zweifeln am Tod des erfahrenen Skiläufers. Das Gericht hielt sie nicht für belegbar.
Im laufenden Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst danach kann das Hauptverfahren eröffnet werden. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte der Gerichtssprecher nicht. (dpa/red)
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Starker Impuls oder Steuerverschwendung? Lob und Kritik an der E-Auto-Prämie


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
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Mega-Batteriespeicher nahe dem Kernkraftwerk Grohnde geplant


In Kürze:

  • Am ehemaligen Kernkraftwerk Grohnde soll der Energiecluster Emmerthal entstehen.
  • Mit bis zu 1.870 Megawatt Leistung ist er größer als bisher alle Stromspeicherprojekte Deutschlands.
  • Trotz höherer Leistung als das benachbarte ehemalige Kraftwerk ist der Jahresenergieertrag des Speichers deutlich geringer.
  • Derweil geht der Rückbau des Kernkraftwerks weiter voran. Bis 2037 soll das KKW Grohnde verschwinden.

 
Deutschland wandelt seine einstigen Kernkraftstandorte zunehmend in Standorte für Stromspeicher um. Nach Philippsburg, Brokdorf und Gundremmingen folgt nun auch der niedersächsische Ortsteil Grohnde diesem Plan.
Hier soll in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kernkraftwerks Grohnde bis 2028 einer der größten Stromspeicher der Bundesrepublik entstehen: der Energiecluster Emmerthal.
Dafür vorgesehen sind bis zu drei große Batteriespeichersysteme (BESS) auf einer Fläche von insgesamt 35 Hektar. Die Betreiber dieser Batterieparks sind die Betreiber Green Energy Storage Initiative (GESI), FRV Deutschland und Elements Green. Wenn das Projekt fertiggestellt ist, dürfte es das größte Batterieprojekt Deutschlands sein. In unmittelbarer Umgebung existieren weitere Energieprojekte und -anlagen
Laut dem Lageplan der Gemeinde Emmerthal ist in diesem Rahmen auch eine neue Photovoltaikanlage geplant. Daneben befindet sich ein bestehender Windpark mit acht Windkraftanlagen. Eine überregionale Stromtrasse verläuft ebenfalls durch das Gebiet. Ebenso sind auf dem Plan zwei weitere BESS eingezeichnet, wozu es aber keine genauen Informationen gibt.

Standortplan des Energieclusters Emmerthal und der Batteriespeicherprojekte (BESS), Stand: 01.03.2026.

Mehr Leistung als das Kernkraftwerk?

Laut den Angaben wird der künftige Energiecluster eine Leistung von mindestens 1.470 Megawatt (MW) aufweisen, die sich aus dem Batteriepark von GESI und FRV Deutschland ergibt. Diese beiden sind bereits festgelegt.
Wenn auch der Speicher von Elements Green eine Baugenehmigung erhält, steigt die Gesamtleistung auf rund 1.870 MW und die gesamte Speicherkapazität auf rund 7.800 Megawattstunden (MWh). Das ist mehr als die aktuell bestehende bundesweite Großspeicherkapazität von 5.380 MWh.
Die Leistungen und Kapazitäten der einzelnen Projekte sehen wie folgt aus:
  • GESI: 870 MW Leistung / 3.840 MWh Kapazität
  • FRV Deutschland („Grohnde III“): 600 MW/2.400 MWh (plus benachbarte Solaranlage)
  • Elements Green: bis zu 400 MW (noch nicht final festgelegt)
Die Gesamtleistung liegt damit klar über der des im Jahr 2021 stillgelegten Kernkraftwerks, das eine Leistung von 1.360 MW hatte.

Batterien sind keine Kraftwerke

Doch das ist der einzige technische Punkt, in dem der geplante Energiecluster das KKW übertrifft. Während der Druckwasserreaktor seine Leistung – bis auf seltene Wartungen – dauerhaft und grundlastfähig abgeben konnte, beinhaltet der Prozess der Batteriespeicher Lade- und Entladezyklen.
Das bedeutet, dass der Energiecluster Emmerthal nur für wenige Stunden seine Leistung abgeben kann. Anschließend müssen die Akkus erneut geladen werden – vorzugsweise mit überschüssigem Strom aus Wind- oder Photovoltaikkraftwerken. Diesen Strom geben die Speicher zeitversetzt ab.
Die Batterieparks von GESI und FRV sind sogenannte 4-Stunden-Anlagen, bezogen auf die Dauer für ihre komplette Entladung bei Volllast. Bei halber Last, also wenn sie konstant statt 1.470 MW nur 735 MW abgeben, würde die vollgeladene Anlage 8 Stunden bis zur Entladung laufen.
In Emmerthal setzt GESI auf moderne LiFePO4-Großspeicher, also Lithium-Eisenphosphat-Akkumulatoren. Die theoretische Anzahl ihrer Ladezyklen liegt bei 3.000 bis 6.000. Damit  übertreffen sie andere Batterietypen teilweise um ein Vielfaches. Die tatsächliche Zyklenzahl hängt allerdings vom Betriebsmodus ab.
Wenn der Energiecluster sich einmal pro Tag auf- und entlädt, hält die Anlage 8,2 bis 16,4 Jahre. Allerdings gibt es über das Jahr immer wieder einige Tage am Stück, in denen es keinen Überschussstrom gibt. Diese summieren sich auf mehrere Wochen im Jahr. Bleiben die Batterieparks leer, können sie auch nicht zur Energieversorgung beitragen.

Wie viel Strom bringt der Energiecluster pro Jahr?

Um nun die Jahresenergiemenge zu ermitteln, ist die Kapazität relevant. Bekannt sind nur die Daten der Speicherprojekte von GESI und FRV. In Summe kommen sie auf 6.240 MWh. Angenommen, diese Batterieparks hätten 350 Vollzyklen pro Jahr, würde sich daraus eine jährliche Energiemenge von 2.184.000 MWh oder 2.184 Gigawattstunden ergeben.
Davon sind rund 10 Prozent als Verluste abzuziehen, da der Wirkungsgrad einer Großbatterie bei rund 90 Prozent liegt. Somit dürfte die Jahresenergie dieser beiden Batterieparks voraussichtlich knapp 2 Millionen MWh betragen.
Während seiner 32-jährigen Betriebsdauer hat der Kernreaktor Grohnde pro Jahr rund 10 Millionen MWh Grundlastkapazität bereitgestellt. Das ist fünfmal mehr Energie, als beim Energiecluster zu erwarten ist. Diese Lücke könnte auch der dritte Batteriespeicher nicht schließen.

Nutzen für die Energiewende

Wie Kernkraftwerke zuvor zur stabilen Stromversorgung beigetragen haben, sollen auch die Batteriespeicher für mehr Netzstabilität sorgen. Sie können Stromspitzen reduzieren und können so die Nutzbarkeit von Windkraft- und Solaranlagen erhöhen.
Aktuell müssen die Netzbetreiber diese Anlagen bei viel Strom regelmäßig drosseln oder komplett abschalten, um einen Zusammenbruch der Netze zu vermeiden. Der teils hohe Überschuss an Strom drückt zudem immer öfter den Börsenstrompreis nach unten. Auch Minusstunden kommen bei viel Sonnenschein in den Sommermonaten vermehrt vor.
Den gespeicherten Überschussstrom können die Batterien in den Abendstunden abgeben. Bei diesem zweiten Tageshochpunkt beim bundesweiten Verbrauch kommt oftmals zu wenig Strom von den deutschen Kraftwerken. Diesen Strommangel gleichen die Netzbetreiber häufig mit teuren Stromimporten aus.

Rückbau des Kernkraftwerks läuft weiter

Währenddessen hat Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) am Freitag, 15. Mai, dem Betreiber PreussenElektra die zweite und letzte Rückbaugenehmigung für den Atommeiler symbolisch übergeben.
Somit seien laut dem Energieunternehmen alle rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Rückbau erfüllt. PreussenElektra geht davon aus, dass die Rückbauarbeiten der Anlage noch bis zum Jahr 2037 andauern. Ab Herbst ist vorgesehen, mit der Demontage der Einbauten des Reaktordruckbehälters anzufangen.
Der Rückbau begann Ende 2023 an Komponenten des primären Kühlkreislaufs. Bei den Abbauarbeiten ist bereits schwach und mittel radioaktiver Atommüll angefallen. Dieser darf auf dem Kraftwerksgelände lagern, da das vorgesehene Endlager Konrad noch nicht fertiggestellt ist.
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Fast 2.000 Anträge auf neue Förderung für E-Autos in 30 Minuten


In Kürze:

  • Bereits während der Vorstellung der neuen Förderung gingen fast 2.000 Anträge ein.
  • Reine E-Autos können mit bis zu 6.000 Euro gefördert werden.
  • Kritik gibt es an der Beschränkung auf Neufahrzeuge und an den hohen Kosten des Programms.
  • Das Förderprogramm läuft zunächst bis 2029 und umfasst 3 Milliarden Euro.

 
Wer sich ein neues Elektroauto anschafft und dabei auf Geld vom Staat setzt, kann das seit Dienstag beantragen. Am Vormittag wurde das entsprechende Online-Portal während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Bereits 1.858 Anträge sollen eingegangen sein.
Schneider betonte, man verspreche sich von der neuen Förderung mehr Erfolg, mehr Effizienz und mehr Ausgewogenheit als von früheren Programmen. Immerhin seien diese stärker darauf ausgerichtet, einkommensschwächeren Haushalten einen Weg in die Elektromobilität zu eröffnen.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Allerdings gilt die Prämie nicht für gebrauchte Elektroautos. Förderfähig sind nur der Kauf und das Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wurden.
Umweltminister Schneider hob hervor, dass mit der Prämie ein „industriepolitischer Impuls“ gesetzt werden solle, um den Absatz von Neuwagen anzukurbeln. Dies werde „im Nachgang“ auch den Gebrauchtmarkt stärken, der zuletzt ohnehin bereits stark angezogen habe. Dies hat für Kritik gesorgt.
Viele Haushalte könnten sich trotz der Prämie keinen Neuwagen leisten, argumentierte Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, dass die neue E-Auto-Prämie „an der sozialen Realität vieler Menschen vorbei“ gehe, wie der verkehrspolitische Sprecher Jorrit Bosch erklärte. „Besonders absurd ist, dass Plug-in-Hybride und importierte Fahrzeuge gefördert werden, günstigere gebrauchte E-Autos aber außen vor bleiben.“

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.
Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.
Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Programm ist vorerst bis 2029 angelegt, es hat ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Das BAFA setzt das Programm um.

Autohändler wollen Schutz gegen mögliche Haftungsrisiken

Derzeit reichen die Fördermittel für bis zu 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung beantragt werden. Minister Schneider erklärte, es bleibe demzufolge noch genügend Zeit.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert jedoch eine „einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird“. Dies sei erforderlich, um Betrieben bei der Erfassung von Daten und Voraussetzungen, die sie nicht selbst überprüfen können, Rechtssicherheit zu geben.

Autoexperte: „Markt hätte Nachfrage nach E-Autos ohnehin gestärkt“

Kritik an dem Programm hatte der bekannte Automobilmarkt-Experte Ferdinand Dudenhöffer vom Bochumer Center Automotive Research geäußert. Er erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, es sei „schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“.
Dudenhöffer geht davon aus, dass der Markt selbst für einen Nachfrageschub bei E-Autos sorgen wird. Immerhin seien diese preisgünstiger geworden, was viele zuvor Zögernde überzeuge. Außerdem würden Reichweiten und Batterien besser. Die hohen Spritpreise würden die Bereitschaft zur Elektromobilität erhöhen.
Ökonomen wie Michael Bräuninger von Economic Trend Research in Hamburg zufolge setzt dies jedoch einen anhaltend großen Abstand der Ladekosten zu den Treibstoffkosten voraus. Vor allem aber müssen Menge und Verfügbarkeit von Strom hinreichend gewährleistet sein, um auch eine stärkere Nachfrage nach E-Autos auffangen zu können.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen
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19. Mai: AfD-Chefin beliebter als Söder | E-Auto-Förderung gestartet | Trump verschiebt Angriffspläne

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AfD-Chefin beliebter als Söder

Alice Weidel ist im aktuellen INSA-Politikerbarometer beliebter als Markus Söder. Im Vergleich zur Vorwoche verbessert sich die AfD-Chefin um vier Plätze und erreicht Rang 4. Das Ergebnis der Umfrage steht damit im Einklang mit den jüngsten politischen Trends in Deutschland. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.

E-Auto-Förderung gestartet

Wer ein neues Elektroauto kauft, kann jetzt staatliche Förderung beantragen. Die Bundesregierung stellt drei Milliarden Euro bereit, um die kriselnde Branche zu stützen. Es gibt jedoch auch Kritik: Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer hält die Kaufprämie für Steuerverschwendung. Die Nachfrage nach E-Autos steige ohnehin, der Markt hätte sich seiner Einschätzung nach selbst reguliert.

Trump verschiebt Angriffspläne

US-Präsident Donald Trump hat einen geplanten Angriff auf den Iran kurzfristig gestoppt. Grund sei die Einschätzung, dass ein „Deal mit Teheran“ zustande kommen könnte. Trump machte jedoch deutlich: Scheitern die Gespräche, seien militärische Schritte weiterhin möglich.

Neuer Standort für Stromspeicher

Am ehemaligen niedersächsischen Kernkraftwerk Grohnde soll ein neuer Batteriepark entstehen. Bis 2028 soll er leistungsmäßig der größte Stromspeicher Deutschlands werden. Währenddessen schreitet der Rückbau des Kernkraftwerks weiter voran. Bis 2037 soll das KKW Grohnde vollständig zurückgebaut sein.

KI-Gefahr für Jugendliche

Das Kompetenzzentrum für Jugendschutz hat 2025 über 15.000 Verstöße im Internet registriert – zum Großteil im Bereich sexualisierte Gewalt. Neue KI-Funktionen schafften auf jugendaffinen Plattformen Risiken in einer neuen Dimension, sagte ihr Leiter, Stefan Glaser. Problematisch seien vor allem frei gestaltbare KI-Gesprächspartner, die Minderjährige beraten, coachen oder mit ihnen Beziehungen simulieren.
 
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Merz wirbt für Koalition – ohne sich „gegenseitig öffentlich rote Linien“ aufzuzeigen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine schwarz-rote Regierungskoalition nach den Streitereien der vergangenen Wochen zu Mut und Kompromissbereitschaft auf dem Weg zu den großen Reformen aufgerufen.
Vor seinem ersten Besuch in der SPD-Fraktion als Bundeskanzler appellierte er an den Koalitionspartner, aber auch an die eigenen Reihen, in der Reformdebatte darauf zu verzichten, sich „gegenseitig öffentlich rote Linien“ aufzuzeigen. „Wir brauchen jetzt Ruhe, wir brauchen Vertrauen, wir brauchen aber auch Mut in der Regierung.“

Entweder gemeinsam erfolgreich sein oder gemeinsam scheitern

Die Koalition eine das Ziel, „miteinander nachzuweisen, dass aus der politischen Mitte unseres Landes heraus Entscheidungen möglich sind, dass Regierung möglich ist“, sagte der Kanzler.
In der Fraktionssitzung erteilte er nach Angaben von Teilnehmern allen Spekulationen über eine Minderheitsregierung erneut eine klare Absage und beschwor die Kompromissfähigkeit. „Entweder wir haben gemeinsam Erfolg oder wir scheitern zusammen“, wird er zitiert.
Die Atmosphäre und der Applaus wurden anschließend als „gut“ beschrieben. SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas nahm an der Sitzung teil, Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) ließ sich entschuldigen. Er ist beim G7-Finanzministertreffen in Paris.
Merz war zuletzt vor seiner Wahl zum Bundeskanzler vor gut einem Jahr in der SPD-Fraktion. Sein jetziger Besuch war eigentlich für die Fraktionssitzung am 5. Mai unmittelbar vor dem ersten Jahrestag der Regierung geplant. Wegen der gleichzeitigen Wiederwahl von Jens Spahn als Unions-Fraktionschef wurde der Auftritt aber um zwei Wochen verschoben.

Merz: Ein „Streit muss zu Ergebnissen führen“

Die Koalition hat schwere Wochen hinter sich. Nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März, die für die SPD desaströs verliefen und für die CDU durchwachsen, hat sie sich immer weiter in Streitigkeiten verstrickt.
In den Umfragen ist die Zufriedenheit mit der Regierung auf einen Tiefststand abgerutscht. Die AfD hat die Union als stärkste Partei inzwischen abgehängt.
Zuletzt wurden Zweifel daran laut, ob die Achse zwischen Merz und Vizekanzler Klingbeil noch funktioniert. Der Kanzler sah sich um den Jahrestag der Regierung herum genötigt, Spekulationen über ein vorzeitiges Ende der Koalition zurückzuweisen.
Auf dem Katholikentag in der vergangenen Woche räumte er die Defizite des ersten Jahres offen ein. „Zur Demokratie gehört Streit. Aber der Streit muss zu Ergebnissen führen. Und vielleicht streiten wir im Augenblick zu viel und bringen zu wenig Ergebnisse.“

Am 30. Juni will Koalition über Reformpaket entscheiden

Nun will Merz das Ruder herumreißen. Die nächsten sechs Wochen werden entscheidend. Der Fahrplan für das große Reformpaket, das sich die Koalition vorgenommen hat, steht. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger nannte den 30. Juni als Datum für die entscheidende Sitzung des Koalitionsausschusses.
Bis dann dürften die Grundzüge stehen. Es geht um die Einkommensteuer, Rente, Pflege, die Arbeitskosten und den Bürokratieabbau.
Vorher ist am 10. Juni ein Treffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaftern geplant. Die Stimmung ist gereizt – vor allem bei den Gewerkschaften. Das bekam Merz beim DGB-Bundeskongress zu spüren, wo er ausgepfiffen wurde.

„Ich bin mir sicher, dass wir da rauskommen“

In der SPD-Fraktion versucht der Kanzler die Stimmung Richtung Zuversicht zu drehen. Er bedankt sich bei den Regierungsmitgliedern, betont das Gemeinsame, adressiert die Reformen und spricht sich klar für diese Koalition aus.
„Auch wenn wir im Augenblick stimmungsmäßig nicht in der besten Verfassung sind, ich bin mir sicher, dass wir da rauskommen“, sagt Merz schon vor der Fraktionssitzung.
Zumindest für diesen einen Tag läuft es erstmal wieder in der Koalition. Das gab es schon öfter, dann kippte die Stimmung wieder. Die großen Momente der Wahrheit kommen erst noch.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nennt den Besuch des Kanzlers aber erst einmal „ein starkes Zeichen der Gemeinsamkeit“. Ähnlich äußert sich Unions-Fraktionschef Spahn.
Auf die Frage, ob er im Gegenzug demnächst auch die in der Unionsfraktion nicht besonders beliebte SPD-Vorsitzende Bas zu einem Gegenbesuch einladen wolle, antwortete Spahn, man sei beständig im Austausch miteinander. „Ich würde jetzt Einladungen nicht über die Presse erklären. Aber grundsätzlich können wir uns das natürlich gut vorstellen.“ (dpa/red)
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US-General bestätigt Aus für Raketenpläne in Deutschland

Der US-General und NATO-Oberbefehlshaber Alexus Grynkewich hat bestätigt, dass die Vereinigten Staaten vorerst keine weitreichenden Mittelstreckenwaffen in Deutschland stationieren werden.
Die zuvor geplante Verlegung eines sogenannten „Long Range Fires Battalion“ werde nicht beginnen, sagte der US-General, der gleichzeitig auch Befehlshaber des für Europa zuständigen US-Militärkommandos Eucom ist.
Grynkewich erklärte zudem, dass der von US-Präsident Donald Trump angekündigte Abzug von rund 5.000 Soldaten aus Europa zu einem beträchtlichen Teil über die Rückkehr eines sogenannten Brigade Combat Teams erfolgen werde.
Zu möglichen weiteren Anpassungen der US-Truppenstärke in Europa sagte Grynkewich, kurzfristig erwarte er keine anderen Ankündigungen. Langfristig sollte man durchaus mit weiteren Rückverlegungen rechnen, da Europa seine Fähigkeiten und Kapazitäten weiter ausbaue und mehr Verantwortung für die konventionelle Verteidigung Europas übernehme.

Es ging um Tomahawk-Raketen und Hyperschallwaffen

Eine Abmachung aus dem Jahr 2024 hatte eigentlich vorgesehen, dass die USA von 2026 an in Deutschland wieder Mittelstreckenwaffen mit konventionellen Sprengköpfen stationieren, die weit bis nach Russland reichen.
Darunter sollten Marschflugkörper vom Typ Tomahawk mit einer Reichweite von bis zu 2.500 Kilometern sein, Raketen vom Typ SM-6 und neu entwickelte Hyperschallwaffen.
Zuletzt hatten sich allerdings Hinweise verdichtet, dass sich die Trump-Regierung nicht an die von der Vorgängerregierung getroffene Absprache halten will. Vorausgegangen war ein verbaler Schlagabtausch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Trump.

Schlagabtausch mit Merz

Merz hatte bei einer Diskussion mit Schülern gesagt, die USA könnten den Krieg nicht schnell beenden, „weil die Iraner offensichtlich stärker sind als gedacht und die Amerikaner offensichtlich auch in den Verhandlungen keine wirklich überzeugende Strategie haben“.
Trump attackierte Merz im Anschluss persönlich und warf ihm vor, keine Ahnung zu haben, wovon er spreche. Danach kündigte er den Abzug von Soldaten aus Deutschland an.
Auf die Frage, ob die USA die 2024 von Präsident Joe Biden zugesagten Tomahawk-Mittelstreckenraketen an Deutschland liefern, sagte Merz dann wenig später in der ARD: „Wie ich es im Augenblick sehe, gibt es auch aus den USA heraus ganz objektiv kaum eine Möglichkeit, Waffensysteme dieser Art abzugeben.“
Die Hoffnung der Bundesregierung ist nun, dass Deutschland Tomahawk-Marschflugkörper zumindest kaufen kann.
Zudem wird geprüft, ob nicht ein Joint Venture zwischen deutschen und amerikanischen Unternehmen geschaffen werden könnte, um Tomahawk-Marschflugkörper künftig auch in Deutschland produzieren zu können. Darüber hatte zunächst die „Welt“ berichtet. (dpa/red)
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Bonus für die Fernwärme: Berlin baut einen riesigen Tauchsieder


In Kürze:

  • Das Land Berlin baut einen 120-Megawatt-Tauchsieder.
  • Überschüssiger Strom soll damit wieder an Wert gewinnen.
  • Die Anlage soll Netzengpässe entschärfen.
  • In den Wintermonaten droht die Anlage tagelang stillzustehen.

 
Das Land Berlin beginnt mit dem Bau eines riesigen Tauchsieders. Die sogenannte Power-to-Heat-Anlage (PtH-Anlage) soll Strom in Wärme umwandeln, und dadurch das städtische Fernwärmenetz unterstützen. Sie soll Ende 2028 mit einer Leistung von 120 Megawatt (MW) in Betrieb gehen.
Baubeginn der PtH-Anlage war am 4. Mai. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, errichtet das landeseigene Energieversorgungsunternehmen Berliner Energie und Wärme (BEW) die Anlage zusammen mit dem Netzbetreiber 50Hertz am Heizkraftwerk Berlin-Mitte.
Das Funktionsprinzip ist so wie bei einem haushaltsüblichen Tauchsieder, der Trinkwasser erhitzt, um beispielsweise einen heißen Tee zuzubereiten. Die Anlage in Berlin soll künftig genau das tun, allerdings in weitaus größerem Maßstab – und ohne Teebeutel.

Ein einfacher Tauchsieder in einer Teetasse.

Foto: Yuriy Gluzhetsky/iStock

Überschussstrom durch Windkraft und Solar

Gespeist wird die aus drei 40-MW-Elektrodenkesseln bestehende Anlage allerdings nicht mit beliebigem Strom. Normalerweise ist die Wärmeerzeugung durch Strom eher teuer, da dafür ein vergleichsweise hoher Energieeinsatz nötig ist – besonders bei hohen Strompreisen.
Als Grundlage dient laut BEW der Überschussstrom, der immer häufiger durch Windkraft- und Solaranlagen entsteht. Die Netzbetreiber haben zunehmend Probleme, diesen zu „entsorgen“. Das sorgt reihenweise für Abschaltungen von Windkraft- und Solaranlagen.
Der Wert dieses Stroms liegt dann oft bei null Euro oder sogar darunter pro Megawattstunde, sodass Minuspreise an der Strombörse – entstehen. So sank etwa der durchschnittliche Marktwert von Solarstrom im April aufgrund des Überangebots auf 1,3 Cent pro Kilowattstunde.

In der Woche vom 11. bis 17. Mai 2026 gab es relativ häufig überschüssigen Strom (schwarze Kreise, der Bereich über der schwarzen Lastlinie).

Foto: Bildschirmfoto/energy-charts.info/Fraunhofer ISE; Bearbeitung: mf/Epoch Times

Der große Tauchsieder ist somit vordergründig für das künftige Engpassmanagement gedacht. Er soll dann anspringen, wenn im Nordosten Deutschlands mehr „erneuerbarer“ Strom zur Verfügung steht, als die Region gerade benötigt.
Gleichzeitig soll der Einsatz fossiler Brennstoffe in der Wärmeversorgung sinken. BEW spricht von einer jährlichen Einsparung von rund 76.000 Tonnen CO₂ in den ersten fünf Betriebsjahren. Durch den Einsatz der PtH-Anlage müsse das mit Erdgas befeuerte Heizkraftwerk Mitte seltener laufen.

Was kostet die Anlage?

Der Netzbetreiber 50Hertz gibt einen Finanzierungsaufwand von bis zu 75 Millionen Euro für das Projekt an. Der Anschluss erfolgt über das Hochspannungsnetz von Stromnetz Berlin.
Eine staatliche Förderung soll dabei nicht nötig sein, da sich der Tauchsieder nach rund fünf Betriebsjahren amortisiert haben soll.

Saisonales Problem nicht gelöst

Die Anlage soll – zumindest rein rechnerisch – im Winter mehr als 30.000 Haushalte mit Fernwärme versorgen.
Die Fernwärme sorgt auch für Warmwasser, das die Menschen im Land ganzjährig benötigen. Über den Sommer soll die neue Anlage Warmwasser für rund 360.000 Haushalte bereitstellen.
In den Sommermonaten herrscht oft ein Stromüberschuss durch die vielen Photovoltaikanlagen, wenn der Heizbedarf niedrig oder gar nicht vorhanden ist.
Bis in den Winter, wenn die Heizungen wieder laufen, kann die PtH-Anlage die Wärme jedoch nicht erhalten. Sie muss diese zeitnah, also innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen, abgeben.
Im Herbst und im Winter gibt es durch Dunkelflauten jedoch immer wieder Phasen, in denen Deutschland über Tage hinweg keinen Überschussstrom hat. Besonders von den Solaranlagen kommt in der dunklen Jahreszeit wenig Strom. Zu diesen Zeiten müssen die fossilen Kraftwerke einspringen.

Eine Woche mit nahezu keinem Überschussstrom im November 2025. Hier würde die PtH überwiegend stillstehen.

Entschärfung von Netzengpässen

Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe der Berliner Landesregierung, wies darauf hin, dass das Projekt das „intelligente Zusammenspiel“ von Strom- und Wärmesystemen demonstriere. Die Nutzung von „erneuerbarem“ Strom statt Abregelung stärke laut Fischer die Versorgungssicherheit sowie den Klimaschutz und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung der Stadt.
Dirk Biermann vom 50Hertz-Vorstand verwies ebenfalls auf die positive Systemwirkung. Er erklärte, dass flexible Verbraucher wie PtH-Anlagen bei Stromüberfluss kurzfristig Strom aufnehmen könnten. Dadurch ließen sich Netzengpässe entschärfen.
Laut BEW soll die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung für Berlin „ein zentraler Hebel“ zur Erreichung der landeseigenen Klimaziele bis 2045 sein. Der Umbau der Infrastruktur soll im laufenden Betrieb erfolgen, ohne dass es zu Unterbrechungen bei der Wärmeversorgung kommt.
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Mehr als 15.000 Verstöße gegen Jugendschutz im Netz gemeldet

Die von Bund und Ländern finanzierte Plattform Jugendschutz.net hat im vergangenen Jahr 15.099 Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Netz registriert. In den meisten Fällen ging es um Missbrauchsdarstellungen von Kindern (12.334 Fälle) und Jugendpornografie (1.091), wie aus dem Jahresbericht der Stelle hervorgeht, der in Berlin vorgelegt wurde.
Andere Bereiche wie politischer Extremismus, Cybermobbing, Pornografie oder Gewalt machten einen vergleichsweise geringen Anteil der entdeckten Verstöße aus.
In 96 Prozent der Fälle (14.520) konnte den Angaben zufolge bei den Anbietern die Entfernung der Verstöße erreicht werden. In fast 6.500 Fällen seien unmittelbar die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet worden.
„Die erneut alarmierenden Zahlen zeigen, wie weit wir noch davon entfernt sind, Kindern und Jugendlichen eine sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen“, sagte die Bundesministerin für Bildung und Jugend, Karin Prien (CDU).
Viele Anbieter täten noch immer zu wenig für Kinder- und Jugendschutz. Da digitale Angebote und KI-Programme für junge Menschen immer bedeutsamer würden, müssten „Sicherheit, Schutz und klare Regeln endlich mit der technologischen Entwicklung Schritt halten“, so Prien.

Gesamtzahl geht zurück – Aussagekraft aber gering

Im Vergleich zum Vorjahr (17.630 Fälle) ging die Gesamtzahl zwar zurück. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Zahl unter anderem von der Meldebereitschaft abhängt. So gibt es auf Jugendschutz.net ein Online-Formular, über das Nutzer Missbrauchsdarstellungen oder andere Verstöße auf Webseiten oder auf Social Media melden können.
„Auf Basis der jährlichen Zahlen lassen sich daher nur bedingt Aussagen zur Verschärfung oder Verbesserung von Gefahrenlagen treffen“, heißt es.
Das Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten durchsucht Internet und Social-Media-Plattformen nach Gefahren für junge Nutzer.
Dabei helfen Hinweise über sein Beschwerdeportal und auch von Partnerorganisationen aus dem Ausland. In den Blick genommen werden auch Online-Angebote mit Kostenfallen, ungeeigneter Werbung oder möglichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten von Minderjährigen.

Kritik: Anbieter schaffen keine wirksamen Schutzvorkehrungen

Die Stelle schaut sich zudem an, welche Schutzvorkehrungen Anbieter von Online-Spielen oder Dienste wie Instagram, YouTube und Tiktok treffen. Hier geht es etwa um Einstellungen, mit denen eine ungefragte Kontaktaufnahme durch Fremde verhindert wird oder um die Anbieter-eigenen Meldesysteme.
Der Leiter von Jugendschutz.net, Stefan Glaser, kritisierte: „Statt wirksame Schutzvorkehrungen zu treffen, schaffen die Anbieter immer neue Einfallstore und bauen ihre manipulativen Geschäftsmodelle weiter aus.“
Besonders im Bereich Künstlicher Intelligenz rase die Entwicklung. Glaser nannte Chat-Roboter, die inzwischen die Funktion emotionaler Sparringspartner erfüllten. „Damit verbundene parasoziale Beziehungen verzerren die Realität und erschweren die Einordnung, was künstlich und was echt ist.“
In seinem Jahresbericht lenkt Jugendschutz.net den Blick konkret auf folgende Gefahren:

„Charakter-Bots“

Die Experten sehen problematische Aspekte bei sogenannten Charakter-Bots – frei gestaltbaren KI-Gesprächspartnern, die zunehmend echt wirkten. „Sie beraten, coachen oder simulieren Beziehungen“. Durch lückenhafte Filter und unzureichende Sicherheitseinstellungen besteh
t demnach die Gefahr, dass solche Roboter auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen beschreiben oder die Rolle von Minderjährigen einnehmen, „die sexualisiert agieren“.

KI-Profile in Social Media

Storys und Posts von Nutzern, die gar keine sind? Mögliche KI-Profile auf Social-Media-Plattformen werden als „Einfallstor für Risiken“ bezeichnet. Schon in einer früheren Veröffentlichung von Jugendschutz.net hieß es: Verschiedene Anbieter trainierten KI darauf, menschliches Verhalten in Social Media zu imitieren. Das solle die Angebote interessanter machen und Nutzer dazu verleiten, mehr Zeit in den Diensten zu verbringen.

„KI-Models“, „KI-Influencer“ und „Skinnytok“

Dazu kommen „KI-Influencer“, die Perfektion als Maßstab setzten mit negativen Folgen für das Selbstbild von Minderjährigen oder „KI-Models“, die „übernatürlich schöne Körper“ zeigten und „die vor allem in der Masse negativen Einfluss auf die eigene Körperwahrnehmung von Kindern und Jugendlichen ausüben“.
Jugendschutz.net warnt darüber hinaus vor einer Verherrlichung von Essstörungen und vor Verharmlosung von Magersucht und Bulimie durch Videos unter dem Hashtag „Skinnytok“ (Skinny=dünn) bei Tiktok, in denen dünn sein idealisiert wird.

„Umschlagplatz für gewaltverherrlichende Inhalte“

Die Jugendschützer nehmen auch die Plattform Discord ins Visier, wo sich Leute in Chaträumen zu den unterschiedlichsten Themen austauschen. Es handele sich um einen „Umschlagplatz für viele rechtsextreme, menschenfeindliche und gewaltverherrlichende Inhalte“.
Dazu gehörten NS-Propaganda, Hass gegen Minderheiten sowie drastische Gewaltvideos. Bestimmte Chaträume konfrontierten junge Menschen „humoristisch oder strategisch verschleiert“, beiläufig mit entsprechenden Inhalten und beeinflussten ihre Weltsicht. Die Moderation sei oft unzureichend, Meldungen führten nicht zeitnah zur Löschung. (dpa/red)
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„München Mord“- Star Alexander Held stirbt mit 67 Jahren

Der Film- und Fernsehschauspieler Alexander Held ist tot. Er starb bereits am vergangenen Dienstag, 19. Mai im Alter von 67 Jahren überraschend nach kurzer Krankheit, wie der eng mit ihm befreundete TV-Produzent Sven Burgemeister der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Held lebte zuletzt im österreichischen Erl in Tirol und war unter anderem bekannt für seine Rolle in der ZDF-Krimireihe „München Mord“. Zudem spielte der gebürtige Münchner in Filmen wie „Sophie Scholl – Die letzten Tage“, „Der Schuh des Manitu“ oder „Der Untergang“.

Gentleman mit Feinsinn und Witz

„Als Freund und Produzent war Alexander Held ein Geschenk: ein Mensch, ein Gentleman, ein Herr mit Feinsinn, Witz und großer Zuwendung“, würdigte Burgemeister. Als Schauspieler sei er voller Überraschungen gewesen – mit unbeirrbarer Haltung – und habe all seinen Auftritten Tiefe verliehen.
Der Produzent dankte Held für sein Vertrauen, seine enorme Loyalität und die vorbehaltlose Aufmerksamkeit, die er allen geschenkt habe. „Er wird uns allen unglaublich fehlen. Alexander bleibt für immer ein Held für mich“, sagte Burgemeister, der bei mehr als 30 Filmen mit ihm zusammengearbeitet hat.

Domspatz und Löwen-Torwart

Held besaß viele Talente. Er konnte wunderschön singen – von 1968 bis 1970 war er Solosänger bei den Regensburger Domspatzen. Als Jugendlicher stand er für den Traditionsclub 1860 München im Tor und gewann mit dem Löwen fünfmal die Jugendmeisterschaften. Doch wegen einer Verletzung platzte der Traum von der Profikarriere.
Die wahre Berufung Helds wurde die Schauspielerei. Nach einer Ausbildung an der renommierten Otto-Falckenberg-Schule startete er 1980 an den Münchner Kammerspielen. Weitere Stationen waren unter anderem die Freie Volksbühne Berlin unter Hans Neuenfels, das Staatsschauspiel Hannover und die Salzburger Festspiele.
Sein Filmdebüt feierte Held 1993 in der Kult-Krimireihe „Derrick“. Viele weitere Auftritte folgten, auch für internationale Produktionen wie „Schindlers Liste“ von Steven Spielberg.
Privat hatte Held sein Glück mit Patricia Fugger gefunden, einer gebürtigen Gräfin Fugger von Babenhausen. 2005 heirateten die beiden.
Neun Jahre später dann ein Schicksalsschlag für den Schauspieler: mit nur 51 Jahren starb seine Frau. Mit bewegenden Worten widmete er ihr nach seinem Tod 2014 den Bayerischen Fernsehpreis als bester Serien-Darsteller. (dpa/red)
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INSA-Ranking: Alice Weidel steigt auf Platz 4 – auch Reichinnek gewinnt Zustimmung


In Kürze:

  • Boris Pistorius bleibt laut INSA Deutschlands beliebtester Politiker vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
  • AfD-Chefin Alice Weidel verbessert sich um vier Plätze auf Rang 4.
  • Friedrich Merz landet im Politikervergleich auf dem letzten Platz.
  • In aktuellen Wahlumfragen liegt die AfD bundesweit deutlich vor der Union.

 
Das am Montag, 18. Mai, von INSA für „BILD“ erhobene Politikerranking bestätigt die aktuellen Stimmungstendenzen in der deutschen Politik. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
Auffällig ist hingegen der deutliche Sprung von AfD-Chefin Alice Weidel, die sich im Vergleich zur Vorwoche um vier Plätze verbessert und inzwischen Rang 4 erreicht. Damit überholt sie unter anderem Markus Söder.
Nicht auf der Liste vertreten war Johann Wadephul, der in anderen Umfragen zuletzt ebenfalls hohe Beliebtheitswerte bis in den Bereich von Platz 4 erreicht hatte.

INSA-Umfrage: Weidel profitiert von hoher Bewertung im eigenen Lager

Das INSA-Institut befragte vom 15. bis 18. Mai insgesamt 2.005 Wahlberechtigte, die Politiker auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten sollten. Alice Weidel erhielt dabei von Anhängern der eigenen Partei einen sehr hohen Wert von 8,5, während sie bei Wählern anderer Parteien deutlich schwächer abschneidet.
Insgesamt erreicht sie so einen Durchschnittswert von 4,0 Punkten und liegt damit knapp vor den CSU-Politikern Markus Söder und Alexander Dobrindt, die jeweils auf 3,9 kommen.
An der Spitze steht weiterhin Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius mit 5,0 Punkten als bestplatzierter SPD-Politiker. Parteichef Lars Klingbeil folgt mit 3,7 Punkten auf Rang 13, während Ko-Vorsitzende Bärbel Bas mit 3,4 Punkten auf Platz 17 zurückfällt.

Neben Weidel, Reichinnek und Schwerdtner gewinnen an Zustimmung

Boris Pistorius bleibt sowohl bei SPD- als auch bei Unionsanhängern auf Platz 1 der Beliebtheitsskala – ein Ergebnis, das vor allem für die Union bemerkenswert ist. Unter deren Anhängern liegt er noch vor Ministerpräsident Hendrik Wüst, der mit 4,1 Punkten Platz 3 erreicht. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz landet hingegen mit 2,7 Punkten auf dem letzten Platz unter den 20 abgefragten Politikern.
Mit 4,4 Punkten belegt Ministerpräsident Cem Özdemir Rang 2 und ist damit der einzige Vertreter seiner Partei in den Top 10. Franziska Brantner verbessert sich leicht auf 3,5 Punkte und Rang 15, während Katharina Dröge mit 3,4 Punkten knapp dahinter liegt.
Zu den Gewinnern zählt auch die Linkspartei: Heidi Reichinnek erreicht mit 3,6 Punkten Platz 10 und zieht an CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vorbei. Parteisprecherin Ines Schwerdtner verbessert sich ebenfalls auf 3,5 Punkte und überholt damit Lars Klingbeil.

INSA sieht Friedrich Merz auf dem letzten Platz aller abgefragten Politiker

Im aktuellen INSA-Ranking liegt der designierte FDP-Chef Wolfgang Kubicki mit konstanten 3,9 Punkten auf Platz 7. Sahra Wagenknecht folgt mit 3,7 Punkten auf Platz 9 und bleibt damit unter den zehn bestbewerteten Politikern, ebenso wie Vertreter nicht mehr im Bundestag vertretener Parteien.
Julia Klöckner fällt mit ebenfalls 3,7 Punkten von Platz 5 auf Platz 8 zurück. AfD-Co-Vorsitzender Tino Chrupalla verbessert sich um zwei Plätze auf Rang 14 und erreicht 3,5 Punkte.
Am unteren Ende des Rankings stehen CDU-Politiker Katherina Reiche (3,2) und Jens Spahn (2,8) noch vor Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, der damit den letzten Platz unter den abgefragten Politikern belegt.
Der Umfragetrend zeigt sich im Einklang mit weiteren Umfragen jüngerer Zeit, die einen deutlichen Absturz der CDU und Zugewinne für die AfD ausweisen. Am 16.5. präsentierte INSA eine Umfrage zur Bundestagswahl, bei der die AfD mit mittlerweile 29 Prozent deutlich vor der Union (22 Prozent) liegt. Die Grünen ziehen mit 14 Prozent (plus 1,5) an der SPD vorbei, die nur noch auf 12 Prozent (minus 1) käme.

AfD legt in mehreren Umfragen zu – auch auf Kosten der CDU

Im Gegensatz zum Politikerranking verliert die Linke laut INSA bundesweit an Zustimmung und käme nur noch auf 10 Prozent (minus 1). FDP und BSW würden trotz prominenter und gut bewerteter Vertreter keinen Einzug in den Bundestag schaffen und liegen jeweils bei 3 Prozent (minus 0,5).
Deutlich voran liegt die AfD laut INSA auch in Sachsen-Anhalt mit 42 Prozent. Die CDU kommt dort nur noch auf 24 Prozent. Darüber hinaus wären dort nur noch Linke (12 Prozent) und SPD (6 Prozent) im Landtag vertreten.
In Berlin hingegen kann sich die CDU mit 20 Prozent noch an der Spitze halten. Die AfD liegt dort bei 18 Prozent, dahinter rangieren SPD (16 Prozent) sowie Grüne und Linke mit je 15. In beiden Bundesländern wird im Herbst gewählt.
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Widerstand in SPD gegen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige

In der SPD kommt aus den Bundesländern Widerstand gegen von der Regierung geplante Mehrbelastungen für Pflegebedürftige.
„Anstatt zu entlasten, erhöht Frau Ministerin Warken den Druck auf Pflegebedürftige und ihre Familien“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) der „Bild“-Zeitung vom Dienstag, 19. Mai.
Das Vorhaben der schwarz-roten Regierung sei keine Reform, es blieben „lediglich höhere Zuzahlungen“.

Schwesig warnt vor Mehrbelastung

„Wer die Erhöhungsstufen bei den Pflegeheimzuschüssen streckt, der hilft den wenigsten“, warnte Schwesig.
„Das ist eine Verschiebung des Problems auf Kosten der Schwächsten“. Die SPD-Politikerin forderte stattdessen „ein Gesamtkonzept mit Bund, Ländern, Kommunen und Pflegeeinrichtungen“.
Schwesig bezog sich auf Berichte, wonach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig bis zu sechs Monate länger die Kosten komplett selbst tragen müssen. Warken will damit das Defizit der Pflegeversicherung begrenzen.

Kritik von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra

Ablehnend äußerte sich auch Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). „Einfach Leistungen zu streichen, führt uns nicht weiter“, sagte sie ebenfalls der „Bild“-Zeitung.
„Greifen Zuschüsse zur Pflege im Heim erst später, führt das in letzter Konsequenz zu mehr Altersarmut.“ (afp/red)
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Im Euroraum nimmt die Beschäftigung zu – in Deutschland ab

In Deutschland waren im ersten Quartal dieses Jahres weniger Menschen erwerbstätig als zuvor. Die Zahl der Erwerbstätigen sank im Vergleich zum Vorquartal um 486.000 Personen oder 1,1 Prozent auf 45,6 Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtete. Bereinigt um die zum Jahresbeginn üblichen Saisoneffekte bleibt immer noch ein Rückgang um 61.000 Menschen oder 0,1 Prozent.
Der Rückgang setzt einen seit Sommer 2025 verzeichneten Negativtrend fort. Auch im Jahresvergleich ging die Beschäftigung zurück: Sie lag 0,3 Prozent unter dem Wert aus 2025.

Jobs in der Industrie und am Bau fehlen

Vom Stellenabbau besonders stark betroffen sind das Produzierende Gewerbe (-2,1 Prozent) und das Baugewerbe (-1,1 Prozent). Diesen Verlusten standen nur geringe Zuwächse in den Dienstleistungsbereichen gegenüber: Hier nahm die Beschäftigung um 45.000 Personen oder 0,1 Prozent zu.
Allein der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit wuchs deutlich um 181.000 Stellen (+1,5 Prozent).
In der Volkswirtschaft sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig versicherten Arbeitnehmer um 120.000 oder 0,3 Prozent auf 42 Millionen, die der Selbstständigen um 37.000 oder 1,0 Prozent auf 3,6 Millionen. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen blieb mit 15,7 Milliarden Stunden unverändert – weniger Personen arbeiten etwas länger.
Im Euroraum stieg die Erwerbstätigkeit im gleichen Zeitraum um 0,5 Prozent, in der gesamten EU um 0,6 Prozent. Deutschland entwickelt sich damit schwächer als der europäische Durchschnitt. (dpa/red)
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Auto-Experte Dudenhöffer kritisiert E-Auto-Prämie: „Schade um das Steuergeld“

Der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer hat die staatliche Prämie für den Kauf eines Elektroautos als Steuergeldverschwendung kritisiert.
„Das Geld hätte man sich sparen können, das hätte der Markt selbst geregelt“, sagte Direktor des Bochumer Center Automotive Research der „Augsburger Allgemeinen“ vom Dienstag. „Schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss.“

Nachfrage ist gestiegen

Dudenhöffer betonte, die Nachfrage nach E-Autos sei nicht zuletzt wegen der durch den Irankrieg gestiegenen Spritpreise und sinkender Neuwagenpreise bereits angestiegen. „Viele Interessierte mit nicht ganz so dickem Geldbeutel waren anfangs sehr zurückhaltend, aber das ändert sich gerade“, sagte er der Zeitung.
„Die Batterien halten länger, die früher schlechten Preise haben sich deutlich verbessert und gleichen sich denen der Verbrenner an.“ Das E-Auto könne Diesel und Benziner inzwischen ganz einfach ersetzen.
Das E-Auto wird laut Dudenhöffer auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt normal. „Gebrauchte Elektroautos bewähren sich im Alltag“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Wer sich einen Wagen kauft, der fünf bis sechs Jahre halten soll, der gehe heute keine technologischen Risiken mehr ein.
Die E-Auto-Prämie kann ab Dienstag beantragt werden. Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die staatliche Förderung 1.500 bis 6.000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Das Umweltministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann.(afp/red)
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Tarifrunde bei der Telekom: ver.di ruft zu drei Tagen Warnstreik auf

Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Telekom hat die Gewerkschaft ver.di für Dienstag bis Donnerstag zu neuen Warnstreiks aufgerufen. Zudem fänden Kundgebungen und Aktionen an acht Orten statt, teilte Verdi am Montagabend mit.
Mit den Warnstreiks will die Gewerkschaft den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen, ein „deutlich nachgebessertes Angebot“ vorzulegen.
Die Gewerkschaft fordert in der Tarifrunde eine Entgeltsteigerung in Höhe von 6,6 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Zusätzlich verlangt sie die Einführung eines ver.di-Mitgliederbonus in Höhe von 660 Euro im Jahr; auch die Ausbildungsvergütungen sollen steigen.
Bereits in der vergangenen Wochen hatte ver.di die Beschäftigten mehrmals zu Warnstreiks aufgerufen. Beteiligt hätten sich insgesamt 32.000 Beschäftige, teilte die Gewerkschaft mit. Die vierte Verhandlungsrunde ist in der kommenden Woche am Dienstag und Mittwoch geplant. (afp/red)
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Fast jede fünfte Tankstelle verstößt gegen 12-Uhr-Regel

Tausende Tankstellen haben nach Darstellung eines Verbraucherdienstes gegen die im April eingeführte 12-Uhr-Regel verstoßen.
Demnach erhöhten 2.995 von 15.240 Tankstellen bis zum Stichtag 11. Mai die Preise insgesamt rund 17.000 Mal zu unerlaubten Zeiten, wie aus einer Auswertung des Verbraucherdienstes „Mehr-Tanken“ auf Basis von Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe hervorgeht. Die Quote betrug also etwa 19,7 Prozent – fast jede fünfte Tankstelle.
Der Zeitraum von 11:30 bis 12:30 Uhr wurde bewusst ausgeklammert, um mögliche Verzerrungen durch vorzeitige oder verzögerte Preismeldungen auszuschließen. „Mehr Tanken“ gehört zum Medienhaus „Motor Presse Stuttgart“.
Am höchsten war die Quote laut Auswertung in Bayern mit 25,6 Prozent, am niedrigsten in Berlin mit 8,2 Prozent.
Die 12-Uhr-Regel gilt seit 1. April und schreibt vor, dass Tankstellen nur einmal am Tag – um 12:00 Uhr mittags – die Preise anheben dürfen. Senkungen sind dagegen immer möglich. Die Vorgabe wurde eingeführt, nachdem der Iran-Krieg zu stark steigenden Spritpreisen geführt hatte. Die Regelung soll Kunden mehr Orientierung geben.

Tankstellenbetreiber weisen Vorwürfe zurück

Die Tankstellenbetreiber wollen sich nichts vorwerfen lassen. „Wir haben zunächst Hinweise, dass wir mit den Auswirkungen eines schlecht gemachten Gesetzes konfrontiert sind, nicht mit bewussten Regelverstößen“, wird Daniel Kaddik, Chef des Bundesverbandes Freier Tankstellen, in der „Sächsischen Zeitung“ und der „Leipziger Volkszeitung“ zitiert.
Änderungen würden über Kassensysteme laufen, müssten anschließend von Automaten, Preismasten und Zapfsäulen verarbeitet werden, bevor die Daten ans Kartellamt gehen. Schon langsame Leitungen oder laufende Tankvorgänge könnten dazu führen, dass eine Preisänderung erst verzögert übermittelt wird. (dpa/red)
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Angriffe auf Parteivertreter: Anstieg um knapp 40 Prozent

Die Zahl der Angriffe auf Mitglieder von Parteien hat im vergangenen Jahr massiv zugenommen. Nachdem in den Vorjahren Mitglieder der Grünen am stärksten betroffen gewesen waren, wurden 2025 Politiker und sonstige Mitglieder der AfD besonders häufig attackiert. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion, die dpa vorliegt.
Demnach registrierte die Polizei im vergangenen Jahr bundesweit 5.140 Straftaten, die sich gegen Parteirepräsentanten beziehungsweise Parteimitglieder richteten. Im Jahr 2024 fanden sich in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität 3.690 solcher Taten. 2023 hatte die Polizei 2.790 Angriffe auf Parteiangehörige gezählt.

AfD am häufigsten betroffen

Mit 1.852 Angriffen war die AfD im vergangenen Jahr besonders stark betroffen, wobei die Polizei die gegen ihre Vertreter gerichteten Straftaten überwiegend dem linken Spektrum zuordnete.
Stark zugenommen haben 2025 die gegen die CDU gerichteten Straftaten. Zählte die Polizei 2024 noch rund 420 Delikte, von denen Repräsentanten beziehungsweise Mitglieder der CDU betroffen waren, so waren es im vergangenen Jahr 1.171 Straftaten, die sich gegen ihre Vertreter richteten. 168 Delikte betrafen Angehörige der CSU.
Politiker beziehungsweise Mitglieder der Grünen wurden im vergangenen Jahr in 1.005 Fällen Ziel eines Angriffs und damit etwas seltener als in den zwei Vorjahren, als die Partei auf Bundesebene noch an der Ampel-Regierung beteiligt war. Damals waren Repräsentanten und Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit jeweils rund 1.200 Angriffen häufiger attackiert worden als die Vertreter anderer Parteien.
Häufiger als gegen Parteivertreter gerichtete Gewaltdelikte, von denen es im vergangenen Jahr laut Bundesregierung 193 gab, sind sogenannte Äußerungsdelikte.
Dazu zählen unter anderem Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung. 2025 wurden der Polizei demnach 1.289 Äußerungsdelikte bekannt, die Parteivertreter betrafen. Weitere Delikte, die Politiker betreffen können, sind etwa Farbschmierereien an Wohnhäusern oder Störungen am Infostand.

Das linke und rechte Spektrum

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage weiter ausführt, registrierte die Polizei 2025 insgesamt 121 gegen AfD-Mitglieder gerichtete Gewaltdelikte, bei denen mehrheitlich eine politisch links motivierte Haltung der mutmaßlichen Täter maßgeblich war.
Vertreter der Grünen waren in 13 Fällen von Gewalt betroffen. Politiker der Linken erlebten den Angaben zufolge in 16 Fällen Gewalt. Jeweils zwölf Gewaltdelikte richteten sich gegen Vertreter von CDU und SPD.
Gewalttaten, die von der Polizei klar dem rechten Spektrum zugeordnet wurden, betrafen 2025 vor allem Vertreter der Linken. Die meisten Delikte, die Grünen-Vertreter zum Ziel hatten, konnten keinem spezifischen Phänomenbereich zugeordnet werden.
„Wer die AfD und ihre Wähler ständig diffamiert, delegitimiert, moralisch entrechtet und sogar entmenschlicht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratiefeinde daraus einen vermeintlichen Auftrag zur Gewalt ableiten“, sagt der AfD-Innenpolitiker Martin Hess. Der Linksextremismus werde von den etablierten Parteien verharmlost.

Besonders ernste Vorfälle

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern, das sich mit dem linken Spektrum beschäftigt (GETZ-L), wurden im vergangenen Jahr laut Bundesregierung elf Sachverhalte thematisiert, bei denen es um Angriffe oder geplante Angriffe auf Einrichtungen oder Repräsentanten von Parteien ging.
Davon betrafen sieben Sachverhalte die AfD, drei die CDU/CSU und einer die Grünen. Im GETZ-R, das entsprechende Vorgänge mit rechtem Hintergrund bearbeitet, kamen jeweils zwei Sachverhalte zur Sprache, die sich gegen die SPD und die Grünen richteten.
Für Schlagzeilen sorgten 2025 unter anderem die Grünen-Kommunalpolitiker Matthias Kaiser und Felix Kalbe, als sie in einem offenen Brief an den Thüringer Innenminister, Georg Maier (SPD) schrieben: „In den vergangenen Wahlkämpfen im letzten Jahr – Kommunal im Haupt- und Ehrenamt, Europa, Landtag – war es „normal“, auf offener Straße beleidigt oder angespuckt zu werden.“
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage ausführt, beziehen sich die Zahlen für das Gesamtjahr auf alle Parteien, die Anfang 2025 im Bundestag waren. Dazu zählten damals auch die FDP und das BSW, die im Parlament aktuell nicht mehr vertreten sind.
Gegen BSW-Vertreter richteten sich im vergangenen Jahr 51 Straftaten. 167 Delikte zielten gegen Mitglieder beziehungsweise Repräsentanten der FDP, wobei in etwa gleich viele Delikte rechten (33) und linken (35) Tatverdächtigen zugeordnet wurden. (dpa/red)
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18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

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Stromsteuer soll sinken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.

Zweifel am Heizungsgesetz

Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

Trump macht Druck

US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.

Neuer Ministerpräsident

In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.
 
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Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
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Neues Heizungsgesetz könnte zum Fall für Karlsruhe werden


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Heizungsgesetz entschärfen soll.
  • Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – verbunden mit einer schrittweisen Beimischung sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Kritiker aus den Reihen der Grünen und der Union selbst halten mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich.
  • Streitpunkt ist, ob die Lockerungen mit dem Klimabeschluss von Karlsruhe aus dem Jahr 2021 vereinbar sind.

 
Am Mittwoch, 13. Mai, hat das Bundeskabinett neben weiteren Vorhaben auch die Entwurfsfassung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll das endgültige Aus für das sogenannte Heizungsgesetz besiegeln, das die frühere Ampel-Regierung auf Initiative ihres Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verabschiedet hatte.
Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der Union selbst kommen nun Bedenken. Sie bezweifeln, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. Grund dafür ist insbesondere der sogenannte Klimabeschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2021. In diesem hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Reiche verspricht „alltagstaugliches“ Heizungsgesetz

Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnet das Gesetz als einen Schritt, um „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen.
Insbesondere soll es strikte Vorgaben abmildern und mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer bei der Wahl der Heizung bringen. Außerdem betone es die Technologieoffenheit.
Das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, speziell dessen Paragraf 71, sieht eine Verpflichtung vor, neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem ist ein verbindliches Ende der Verwendung fossiler Energien in Heizanlagen ab dem Jahr 2045 vorgesehen.
Mit Reiches Gesetz soll auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Für diese soll es lediglich eine ansteigende Beimengungsquote für klimafreundliche Brennstoffe im Sinne einer „Bio-Treppe“ ab 2029 geben. Auf diese Weise bleibt deren Einbau ebenso zulässig wie jener von Wärmepumpen, hybriden Lösungen und Biomasse-Heizungen oder der Anschluss an Fernwärmenetze. Allerdings hält man an der CO₂-Bepreisung fest und Vermieter müssen die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen.

Klimabeschluss erhob Netto-Null zum Verfassungsauftrag

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat sich dem „SPIEGEL“ zufolge skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert. Der Chef der KlimaUnion, eines Vereins, der sich für Klimapolitik innerhalb der CDU/CSU starkmacht, hat ein Rechtsgutachten über das neue Gesetz in Auftrag gegeben. Er sieht einen möglichen Konflikt mit dem Karlsruher Klimabeschluss.
Ähnlich sieht es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, der fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet.
In dem Klimabeschluss begründet das Bundesverfassungsgericht mit einer „objektivrechtlichen Schutzverpflichtung […] in Bezug auf künftige Generationen […], Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels“ durch Klimaschutzmaßnahmen zu schützen.
Es geht von einem verbleibenden CO₂-Budget aus, das bis zum Inkrafttreten des verbindlichen Netto-Null-Ziels für das Jahr 2045 verbleibe. Verbrauchten derzeitige Generationen zu viel davon, könnten die Freiheitsrechte künftiger Generationen infrage gestellt werden.
Einige Gegner der aktuellen Regelung gehen davon aus, dass die Abmilderung von Vorgaben die Lasten für künftige Generationen vergrößere. Zudem leiten klimabewegte Vereinigungen wie Green Legal Impact Germany aus dem Klimaschutzgebot des Artikels 20a Grundgesetz ein Verschlechterungsverbot ab. Dies würde im Kern bedeuten, dass einmal beschlossene Klimaschutzvorgaben von einer folgenden Regierung nicht mehr zurückgedreht werden dürften.

Umweltjurist: Heizungsgesetz nicht sakrosankt – zusätzliche Emissionen jedoch zu kompensieren

Dem widersprechen laut „SPIEGEL“ Berater der Bundesregierung wie Christian Calliess, der an der FU Berlin Umweltrecht lehrt und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen war.
Er sieht Spielraum für eine Anpassung von Maßnahmen, solange der Gesetzgeber „die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine Evaluierungspflicht hinsichtlich der Klimaziele vor. Diese soll jedoch erstmals 2030 stattfinden.
Was die „Bio-Treppe“ angeht, räumt der Gesetzentwurf ein, dass eine „belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten […] derzeit nicht möglich“ sei. Es ließen sich auch „keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“. Das heißt, die Regierung ist sich nicht sicher, wie teuer die Ökobrennstoffe für den Heizungsnutzer sein und in welchem Umfang sie zur Verfügung stehen werden.
Aus diesem Grund könnten „die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert“ werden. Dies könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht als möglicher Angriffspunkt erweisen.
Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine strikte Linie von 2021 durchhält. Aktuelle politische und ökonomische Kosten überzogener Klimavorgaben könnten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen. Auch deutet sich im sogenannten UN-Weltklimarat eine Abkehr vom Rückgriff auf Worst-Case-Szenarien an, die als unrealistisch bewertet werden und sich deshalb auch nicht mehr als politisches Argument für zu rigide Klimaschutzmaßnahmen eignen.