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Wann kommt Teil zwei der Regierungsumbildung?

Nach der Bekanntgabe der ersten Personalveränderungen im Bundeskabinett ist weiter offen, wie es mit der Regierungsumbildung weitergeht. Verkehrsminister Patrick Schnieder hatte seine geplante Entlassung bereits am Freitag in einer SMS an Abgeordnete bekanntgegeben, ohne dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sie anschließend bestätigt hat. Die Suche nach einer Nachfolgelösung läuft nach der kurzfristigen Absage des Bundestagsabgeordneten und Finanzexperten Fritz Güntzler weiter.
Der einzige Name, über den bisher in der Union spekuliert wurde, ist wegen seiner Verkehrsexpertise Steffen Bilger. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion saß von 2009 bis 2018 im Verkehrsausschuss des Parlaments und war anschließend bis 2021 Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium.

Auch eine Staatsministerin soll gehen

Neben dem Verkehrsminister soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch die Staatsministerin für Sport im Kanzleramt, Christiane Schenderlein, abgelöst werden. Die 44-jährige Sächsin soll bereits über den geplanten Schritt informiert worden sein. Ihr solle möglichst eine Sportlerin nachfolgen, heißt es.
Merz hatte am Freitag nur gesagt, dass es weitere Veränderungen im Kabinett geben werde, über die er „zu gegebener Zeit“ informieren werde. Zuvor hatte er Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als künftige Kanzleramtschefin, CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann als künftigen Gesundheitsminister und Digital-Staatssekretär Philipp Amthor (CDU) als künftigen Bund-Länder-Staatsminister im Kanzleramt vorgestellt. Wann er die noch ausstehenden Personalien bekanntgibt, ist offen.

Wird Hoppermann CDU-Generalsekretärin?

Fest steht dagegen, dass Merz am Montag um 12.00 Uhr in seiner Funktion als Parteichef in der CDU-Zentrale die Nachfolgerin oder den Nachfolger von Generalsekretär Carsten Linnemann vorstellt, der Gesundheitsminister wird. Dafür ist schon seit einigen Tagen die bisherige Schatzmeisterin Franziska Hoppermann im Gespräch. Ganz sicher soll das aber noch nicht sein. Sollte sie es werden, müsste auch der Schatzmeister-Posten neu besetzt werden.
Offen ist außerdem, wer Amthor als Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium nachfolgt.

Kanzler hat Termine in Bayreuth und Paderborn

Am Wochenende hat Merz Termine außerhalb Berlins. Heute ist er beim Festakt zum 150. Jubiläum der Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth, wo er auf CSU-Chef Markus Söder trifft. Und am Sonntagabend nimmt er am traditionellen Libori-Mahl mit Unternehmern in Paderborn teil, wo er auch seinem künftigen Gesundheitsminister Linnemann begegnen wird, der aus Paderborn stammt. (dpa/red)
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GKV: Freiwillige Mehrkosten für Hilfsmittel steigen deutlich

Gesetzlich Krankenversicherte haben 2025 wieder deutlich mehr Geld für höherwertige Hilfsmittel ausgegeben. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf den Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.
Die freiwilligen Mehrkosten summierten sich demnach auf rund 1,13 Milliarden Euro und lagen damit knapp neun Prozent über dem Vorjahrswert. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlichen Eigenzahlungen je Mehrkostenfall nach einem leichten Rückgang im Vorjahr um sieben Prozent auf 158,61 Euro. Damit legten sie deutlich stärker zu als die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel, die um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro stiegen.

Immer mehr Versicherte zahlen drauf

Für den Bericht wertete der Spitzenverband Daten zu 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen aus dem Jahr 2025 aus. In 77,7 Prozent der Fälle erhielten Versicherte ihre Hilfsmittel ohne Mehrkosten. In rund 7,1 Millionen Fällen oder 22,3 Prozent der Versorgungen entschieden sie sich dagegen für eine höherwertige Versorgung und zahlten den Aufpreis selbst. Der Anteil dieser Mehrkostenfälle stieg damit leicht gegenüber dem Vorjahr und erreichte den höchsten Stand seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 2019.
„Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln“, sagte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, den Zeitungen. Zusätzliche Zahlungen seien nur vorgesehen, wenn sich Versicherte bewusst für Leistungen entschieden, die über das medizinisch Notwendige hinausgingen.
Für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten der wirtschaftlichen Regelversorgung. Versicherte müssen dabei lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten. Entscheiden sie sich dagegen für eine höherwertige Ausführung, etwa aus Komfort- oder Ästhetikgründen, müssen sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
Verbandschef Oliver Blatt, der auch die Pflegekassen vertritt, warnt: «Die Hütte brennt». (Archivbild)

Verbandschef Oliver Blatt, der auch die Pflegekassen vertritt, warnt: „Die Hütte brennt“. (Archivbild)

Foto: Britta Pedersen/dpa

Hörhilfen treiben Zusatzkosten

Besonders ins Gewicht fielen Hörhilfen. Obwohl sie lediglich 5,9 Prozent aller Mehrkostenfälle ausmachten, entfielen wegen der hohen Eigenbeteiligungen rund 62 Prozent aller Mehrkosten auf diese Produktgruppe. Versicherte zahlten hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich – mit Abstand mehr als bei allen anderen Hilfsmitteln.
Schuheinlagen waren die Produktgruppe mit dem höchsten Anteil an Mehrkostenvereinbarungen: In mehr als jedem zweiten Versorgungsfall entschieden sich Versicherte für eine höherwertige Ausführung. Insgesamt konzentrierten sich 96 Prozent aller Mehrkostenfälle auf lediglich acht Produktgruppen, darunter Einlagen, Hör- und Sehhilfen, Bandagen, Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie.
Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb mehr Transparenz über die Gründe für Mehrkostenvereinbarungen. Leistungserbringer sollten den Krankenkassen künftig mitteilen müssen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Nur so lasse sich beurteilen, ob zusätzliche Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen nach Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus beruhten oder ob Versicherte ihren gesetzlichen Leistungsanspruch nicht ausreichend kannten. (dts/red)
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Deutschland und USA planen Treffen gegen Linksextremismus

Ein gemeinsam mit den USA geplantes Treffen zur Bekämpfung von Linksextremismus soll nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Herbst in Deutschland stattfinden. „Die Veranstaltung ist für den Herbst 2026 avisiert“, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage des Nachrichtenportals T-Online mit. „Die Abstimmungen dazu stehen noch am Anfang. Weitergehende Details stehen noch nicht fest“ Ob Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an dem „Workshop auf Fach- und Expertenebene“ teilnehmen werde, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, hieß es weiter.
Auftakt für den engeren Austausch war ein international besetztes Treffen mit US-Außenminister Marco Rubio zum Kampf gegen Linksextremismus in Washington am 16. Juli. Rubio kündigte bei diesem Treffen an, dass die nächste Veranstaltung „mit Partnern in Deutschland“ stattfinden solle. Der „Spiegel“ berichtete vergangene Woche unter Berufung auf das Bundesinnenministerium, dass es sich um einen „Workshop von Fachexperten“ handeln werde, der „auch aus logistischen Gründen“ in Deutschland stattfinden werde.

Antifa-Protest in Deutschland.(Symbolbild)

Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images

Deutschland von linksextremer Gewalt betroffen

Das Bundesinnenministerium teilte weiter mit, dass Deutschland in der Konferenz am 16. Juli seine Bereitschaft erklärt habe, eine solche Veranstaltung auszurichten. „Dies liegt im eigenen sicherheitspolitischen Interesse.“ Deutschland sei von linksextremistisch motivierter Gewalt selbst betroffen, so der Sprecher mit Verweis auf den Anschlag auf die Berliner Stromversorgung Anfang des Jahres. Zugleich würden die deutschen Behörden über umfangreiche Erfahrungen und Analysekapazitäten in diesem Bereich verfügen. „Die Bekämpfung des Linksextremismus ist ein prioritäres Anliegen des Bundesministeriums des Innern.“
US-Außenminister Rubio warb in Washington für eine bessere, länderübergreifende Koordination und für einen intensiveren Informationsaustausch. Dazu teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit, dass der fachliche Austausch mit internationalen Partnern zu extremistisch motivierter Gewalt etabliert sei und fortlaufend stattfinde. Ein Austausch von Daten erfolge ausschließlich auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und datenschutzrechtlichen Anforderungen. „Neue Instrumente oder Verfahren sind im Nachgang der Konferenz nicht geschaffen worden.“ (dts/red)
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Pistorius wirbt intern für AfD-Verbotsverfahren

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) soll sich intern dafür ausgesprochen haben, zeitnah ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustoßen. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf mehrere Quellen. In der letzten Sitzung des SPD-Präsidiums vor der Sommerpause soll Pistorius intensiv dafür geworben haben, nächste Schritte zu einem Verbot zu gehen.
Nachdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte Ende Juni ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht hatte, seien aus Pistorius` Sicht die Voraussetzungen da, einen Verbotsantrag zu stellen. Einfach abwarten und nichts tun, sei keine Option mehr. Die SPD müsse den Prozess jetzt vorantreiben, sagte Pistorius dem Vernehmen nach.

Boris Pistorius (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Forderungen nach Entscheidung in Karlsruhe

Auch Georg Maier (SPD), Innenminister in Thüringen, wirbt für ein Verbotsverfahren. „Die Debatte über ein AfD-Verbot wird leider noch immer so geführt, als ginge es vor allem um eine politische Mutprobe“, sagte Maier dem „Spiegel“. Dabei verpflichte die wehrhafte Demokratie zum Handeln, wenn die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung angegriffen würden. „Ich appelliere an die Union, dieser historischen Verantwortung gerecht zu werden.“
Auch in der Union sprechen sich einzelne Stimmen für ein Verbotsverfahren aus. „Es braucht endlich den Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen“, sagte etwa Dennis Radtke, Chef des Arbeitnehmerflügels der Union, dem „Spiegel“. Nur das Verfassungsgericht könne darüber entscheiden. Es sei „höchste Zeit, Karlsruhe damit zu beauftragen“. (dts/red)
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Bonn im Verkehrschaos: Marode Infrastruktur legt Stadt lahm

Die deutsche Infrastrukturkrise, die sich in den vergangenen Jahren in immer mehr Städten bemerkbar macht, hat nun auch Bonn erfasst. Seit Juni 2026 steckt die frühere Bundeshauptstadt in einem Verkehrskollaps.
Wie zuvor in Dresden mit der Carolabrücke oder in Berlin mit der A100 ist ein Schaden an einer Brücke der Ausgangspunkt einer Kettenreaktion, die am Ende Auswirkungen auf den gesamten Stadtverkehr hat.

Straßenbahnverkehr in Bonn zu vier Fünfteln außer Gefecht

Am 3. Juni wurde die vollständige Sperrung der Bonner Nordbrücke, auch Friedrich-Ebert-Brücke genannt, die Teil der A565 ist, angekündigt. „Strukturelle Schäden am Tragwerk“ machten laut der Autobahn GmbH des Bundes eine weitere Verwendung unmöglich. Vielmehr sei ein Abriss unumgänglich und ein Neubau wird vor 2028 nicht abgeschlossen sein.
Anfang der Woche zogen dann die Stadtwerke Bonn kurzfristig 60 von 75 Straßenbahnen aus dem Verkehr. Grund dafür war die Befürchtung „frühzeitigerer Materialermüdung“ an einigen Bauteilen. Wann hier wieder eine Normalisierung zu erwarten ist, bleibt offen.
Derzeit versuchen die Kölner Verkehrs-Betriebe, durch die Leihgabe von 20 Straßenbahnen auszuhelfen. Die Situation macht jedoch deutlich, wie gering auch die Reserven des ÖPNV sind.
Die für Pendler wichtige linke Rheinstrecke der Bahn fällt wegen einer Streckensanierung aus. Die Rodenkirchener Brücke in Köln ist auch in einem wenig zufriedenstellenden Zustand und muss ersetzt werden.

IHK befürchtet täglichen Schaden von mehr als 1 Million Euro

Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich. Die IHK NRW schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden allein durch den Ausfall der Nordbrücke auf über 1 Million Euro täglich. Eine ADAC-Modellrechnung geht von mehr als 170 Millionen Euro Schaden pro Jahr bei einer längerfristigen Sperrung aus.
Unternehmen klagen über längere Lieferzeiten, steigende Transportkosten, Planungsunsicherheit, Lieferengpässe und sinkende Umsätze im Einzelhandel. Die IHK NRW befürchtet durch die angespannte Verkehrslage auch langfristig einen Wettbewerbsnachteil.
Für Radfahrer und Fußgänger könnte im Spätsommer 2026 eine teilweise Freigabe der Nordbrücke erfolgen. Der Autoverkehr soll Ende 2028 dort wieder rollen.
Eine Vielzahl der Brücken in der Stadt stammt aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Die Nordbrücke wurde 1967 eröffnet.
Notwendige Sanierungen finden häufig spät oder noch gar nicht statt. Bisweilen erfolgt eine Instandhaltung erst zu einem Zeitpunkt, als die Schäden als kritisch zu erkennen waren. Dass Ausweichstrecken nicht selten selbst in die Jahre gekommen sind, verschärft das Problem.
Bonn steht in dieser Situation auch noch vor haushaltspolitischen Herausforderungen, die zuletzt ein rigides Sparprogramm erforderlich machten. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, strebt die Stadt laut dem Verwaltungsvorstand Einsparungen in „dreistelliger Millionenhöhe“ für das Jahr 2027 an.
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Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg

Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss.
Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.
Karlsruhe nannte die pauschalen Vorgaben des Innenmnisteriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot, es müsse der Einzelfall geprüft werden.
Eine Sprecherin Dobrindts sagte dagegen der „Welt“: „Das Bundesverfassungsgericht folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung, wonach Aufnahmeerklärungen auch wieder aufgehoben werden können, wenn sich das politische Interesse ändert“. Das Bundesverfassungsgericht gebe dem Bundesinnenministerium auf, „bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen“, betonte sie.
Die Grünen bezeichneten die Entscheidung als eine „schmerzhafte Niederlage“ für Dobrindt. Für dessen Ressort „zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats“, sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Nachrichtenagentur AFP. „Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt.“
Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan.
Die nun in Karlsruhe erfolgreiche Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen. Über diese Menschenrechtsliste sollten Menschen eine Aufnahme in Deutschland bekommen können, die sich durch ihr gesellschaftliches Engagement exponiert und sich dabei zum Beispiel für deutsche Belange einsetzten und durch die Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im August 2021 gefährdet waren.
Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für „ungültig und erloschen“ – ihre Visaanträge wurden abgelehnt.
Auf Ebene der Verwaltungsgerichte unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten.
Wie Karlsruhe in dem Beschluss mitteilte, ist eine sogenannte Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin möglich und zulässig – diese Erklärung muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Die Frau war nach der Zusage der Aufnahme im Herbst 2024 nach Islamabad in Pakistan ausgereist, wo sie seitdem mit ihren Söhnen lebt. Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun gegebenenfalls mit einer Zwischenentscheidung prüfen, ob die Unterstützung der Familie in Pakistan fortgesetzt werden muss.
Es sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik dazu von Verfassung wegen verpflichtet ist. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet wird und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.
Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland.
Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.
Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Initiative Kabul Luftbrücke handelt es sich bei der erfolgreichen Klägerin um eine afghanische Frauenrechtsaktivistin mit zwei minderjährigen Kindern. Beide Organisationen unterstützen Betroffene mit einer Musterverfassungsbeschwerde. Wie sie am Freitag mitteilte, liegen noch 30 weitere entsprechende Beschwerden beim Verfassungsgericht.
Die Karlsruher Entscheidung sei „deutlich“ sowie „eine gute Nachricht für die Grundrechte“, erklärte die Juristin Mareile Dedekin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. „Die Bundesregierung darf ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.“
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte die Bundesregierung zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Sie müsse davon betroffene Fälle „unverzüglich individuell prüfen, die zugesagte Aufnahme ermöglichen und die Unterstützung der Wartenden so lange fortsetzen, bis eine verfassungsgemäße Entscheidung im Einzelfall vorliegt“, verlangte Pro Asyl.
„Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod“, erklärte Linken-Fraktionsvize Clara Bünger. Die Bundesregierung müsse jetzt „alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen“.(afp/red)
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24. Juli: Merz baut Kabinett um | Klopp offiziell vorgestellt | China sanktioniert deutsche Firmen

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Merz baut Kabinett um

Nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn baut Bundeskanzler Merz das Kabinett und die Parteiführung um. Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Spahns Nachfolger werden. Gesundheitsministerin Nina Warken wechselt ins Kanzleramt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann soll Gesundheitsminister werden. Verkehrsminister Schnieder soll auch ausgetauscht werden. Sein Nachfolger ist noch nicht bekannt.

Klopp offiziell vorgestellt

Jürgen Klopp ist der neue Bundestrainer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der DFB stellte den 59-Jährigen in Frankfurt vor. Sein Vertrag beginnt am 15. August und läuft bis zur Weltmeisterschaft 2030. Klopp sprach von einer großen Ehre. Zum 1. Januar 2027 übernimmt zudem Per Mertesacker den Posten des DFB-Geschäftsführers Sport.

China sanktioniert deutsche Firmen

Als Reaktion auf die neuen EU-Sanktionen gegen Russland hat China Exportkontrollen gegen 14 europäische Unternehmen verhängt, darunter Rheinmetall sowie zwei weitere deutsche Firmen. Betroffen sind Lieferungen sogenannter Dual-Use-Güter. Die EU prüft derzeit die Auswirkungen dieser Maßnahmen.

Mehr ausländische Häftlinge

Der Anteil ausländischer Häftlinge ist erneut gestiegen. Inzwischen machen ausländische Inhaftierte 44,8 Prozent der rund 60.400 Gefängnisinsassen in Deutschland aus. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt vor einer Überforderung der Anstalten, die unter anderem durch Sprachbarrieren und Subkulturen verursacht wird.

Neue US-Zölle

Ab heute führen die USA neue Zölle von 10 bis 12,5 Prozent auf Importe aus mehr als 60 Handelspartnern, darunter auch die Europäische Union, ein. Die Regierung unter Präsident Trump begründet die Maßnahmen mit dem Kampf gegen Zwangsarbeit. Ausgenommen sind unter anderem Energie, Lebensmittel und bestimmte Industriegüter.
 
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Merz und Merkel auf dem Grünen Hügel: Bayreuther Festspiele beginnen

Die Bayreuther Festspiele werden im 150. Jahr ihres Bestehens am Samstag (18.00 Uhr) mit vielen prominenten Gästen eröffnet. Bundeskanzler Friedrich Merz, Altkanzlerin Angela Merkel (beide CDU), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie verschiedene Mitglieder der Bundesregierung und der bayerischen Landesregierung werden auf dem Grünen Hügel erwartet. Dazu kommen Prominente aus Film, Fernsehen und Musikgeschäft – darunter die irische Musiklegende Johnny Logan.
Anders als üblich gibt es zur Festspieleröffnung im Jubiläumsjahr keine Inszenierung einer Wagner-Oper, sondern eine Aufführung von Beethovens neunter Symphonie.
Die musikalische Leitung hat Dirigent Christian Thielemann. Das Werk spielte nach Angaben der Stadt Bayreuth im Leben Richard Wagners eine besondere Rolle und wurde etwa bei der Grundsteinlegung des Festspielhauses 1872 gespielt. Die Festspiele dauern bis Ende August.

Bayreuth plant 2027 “Parsifal” mit Thielemann und Neo Rauch

Die Bayreuther Festspiele stehen vor ihrem großen Jubiläum, doch sie blicken darüber hinaus. Es soll künftig immer zwei Neuproduktionen geben auf dem Grünen Hügel – mehr Geld gibt es aber nicht.
Die Bayreuther Festspiele setzen im kommenden Jahr auf ein bewährtes Team: Künstler Neo Rauch und Dirigent Christian Thielemann bringen eine Neuinszenierung der Richard-Wagner-Oper „Parsifal“ auf die Bühne. Das teilte Festspiel-Chefin Katharina Wagner mit.
Thielemann und Rauch hatten bereits in der gefeierten „Lohengrin“-Produktion zusammengearbeitet, die von 2018 bis 2025 auf dem Grünen Hügel lief. Rauch hatte damals schon das Bühnenbild entworfen – und wie damals soll auch beim „Parsifal“ seine Frau Rosa Loy wieder dabei sein.

„Die wollen alle ständig immer ‚was Neues sehen“

Allerdings werden die Künstler mit Einschränkungen zurechtkommen müssen. Weil es künftig immer zwei neue Produktionen pro Jahr geben soll, hat „jede Produktion nur die Hälfte der heutigen Mittel zur Verfügung“, wie Geschäftsführer Hans-Dieter Sense sagte. Es habe sich aber „herausgestellt, dass die Produktionen eine kürzere Lebensdauer“ haben. Die Publikumsgewohnheiten hätten sich geändert: „Die wollen alle ständig immer ‚was Neues sehen“.
Neben dem „Parsifal“ soll es 2027 eine neue Interpretation des „Lohengrin“ geben, wie Wagner sagte. Außerdem kehrt die gefeierte „Tannhäuser“-Inszenierung von Regisseur Tobias Kratzer noch einmal zu den Festspielen zurück – dieses Mal soll es wirklich das letzte Mal sein. Eine zweite Wiederaufnahme gibt es mit den „Meistersingern“.

Bund und Bayern geben mehr Geld nach Bayreuth

Die Bayreuther Festspiele bekommen künftig mehr Geld von Bund und Land. Die Förderung werde dauerhaft um je bis zu einer Million Euro aufgestockt, teilte Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) mit.
Nach Angaben aus dem Haus von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sind für das kommende Jahr mehr als 5,2 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die Festspiele vorgesehen.
In diesem Jahr flossen rund 4,2 Millionen Euro von Berlin nach Bayreuth, ebenso viel zahlte der Freistaat Bayern. Dazu kamen je 200.000 Euro zur Finanzierung der Feierlichkeiten zu 150 Jahren Festspiele. Richard Wagner (1813-1883) veranstaltete 1876 erstmals die Bayreuther Festspiele.
In den vergangenen Jahren hatte Festspielchefin Katharina Wagner immer wieder angemahnt, dass das Festival mehr Mittel brauche, um vor allem Tarifsteigerungen finanzieren zu können.
Neben Bund und Land gehören auch die Stadt Bayreuth sowie die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth zu den Gesellschaftern. Sie haben aber geringere Anteile. Blume sagte, er gehe davon aus, dass auch die anderen beiden Gesellschafter bereit seien, ihre Zuwendungen aufzustocken. „Bayreuth ist und bleibt Weltspitze, weil der Grüne Hügel den Mut hat, sich immer wieder neu zu erfinden“, sagte Blume.(afp/dpa/red)
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Anteil nichtdeutscher Häftlinge steigt auf 45 Prozent

Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht.
2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.
Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft.
Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.

Seit Jahren tendenzieller Anstieg

Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.
Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent.
Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.

Anstalten droht Überforderung

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung.
Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.
Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende.
„Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können – und Gruppen auch zu separieren“, so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt. (dts/red)
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Hat München sein Wasserproblem selbst verursacht?


In Kürze:

  • In München gilt seit 15. Juli eine befristete Allgemeinverfügung zum Wassersparen unter Androhung hoher Bußgelder.
  • Zwischen 9 und 19 Uhr gelten unter anderem Verbote für PoolbefüllungGartenbewässerung und private Wasserspiele.
  • Die öffentliche Begründung spiegelt gerade diese zeitliche Einschränkung nicht wider, doch die Ursache liegt anscheinend woanders:
  • Während der Untergrund ausreichend Wasser liefert, wurden die städtischen Wasserspeicher in den letzten Jahrzehnten nicht angemessen ausgebaut
  • Die Einschränkungen dienen nicht zum Schutz angeblich knappen Grundwassers, sondern der veralteten Infrastruktur.

 
Private Springbrunnen, Wasserspiele und Bewässerungsanlagen dürfen in München seit Mitte Juli tagsüber nicht mehr betrieben werden; Autos und Terrassen, Wände oder Dächer nicht mehr gewaschen werden; Badebecken und Regentonnen nicht befüllt und selbst Gärten dürfen – im Zeitraum von 9 bis 19 Uhr – nicht aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bewässert werden.
Als Begründung verweist die bayerische Landeshauptstadt auf eine drohende Wasserknappheit infolge der anhaltenden Trockenheit. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Angesichts der zeitlichen Einschränkungen, erscheinen die Maßnahmen seltsam, denn wer bis 8:59 Uhr Pool und Regentonnen gefüllt hat, kann darin anschließend ungestraft planschen oder daraus den Garten bewässern.
Die von Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) erlassene Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme selbst liefert keine ausführliche Begründung. Diese kann lediglich beim Referat für Klima- und Umweltschutz eingesehen oder angefordert werden. Auch das stellt einen eher unüblichen Vorgang dar.
Nach Medienberichten aber begründet die Stadt den Schritt mit der Trockenheit nach der jüngsten Hitzewelle sowie einem deutlichen Anstieg des Wasserverbrauchs. Der Oberbürgermeister erklärte hierzu:
„Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert.“
Weiter sagte Krause:
„Ich bitte alle Münchnerinnen und Münchner, sich an die Regeln zu halten, damit sich die Grundwasserpegel erholen. Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel, lassen Sie uns damit sorgsam umgehen.“

Wie ist die tatsächliche Versorgungslage?

Nach Angaben der Stadtwerke München stammen rund 75 Prozent des Trinkwassers aus dem Mangfalltal, 15 Prozent aus dem Loisachtal und etwa 10 Prozent als Reserve aus der Münchner Schotterebene. Da drei Viertel der Versorgung aus dem Mangfalltal stammen, kommt der Entwicklung des dortigen Grundwasserstandes besondere Bedeutung zu.
Die veröffentlichten Messdaten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zeigen jedoch, dass sich der Grundwasserstand derzeit im Bereich des langjährigen Mittels bewegt. Aus den Grundwasserständen allein lässt sich daher kein akuter Wassernotstand ableiten.

Wo liegt dann das eigentliche Problem?

Ein Blick auf die Versorgungsstruktur liefert eine mögliche Erklärung: Aus dem Mangfalltal werden laut den Stadtwerken München rund 2.800 Liter Wasser pro Sekunde – etwa 10.000 m³ pro Stunde – über ein Gefälle von rund 100 Höhenmetern nach München geleitet. Die Förderkapazität einer solchen Leitung ist aufgrund hydraulischer Randbedingungen und der Rohrreibungsverluste begrenzt.
Auf Grundlage der von den Stadtwerken veröffentlichten Versorgungsanteile ergibt sich auf Basis der oben genannten Menge eine tägliche Förderung von etwa:
  • rund 250.000 m³ aus dem Mangfalltal,
  • etwa 50.000 m³ aus dem Loisachtal,
  • rund 32.000 m³ aus der Münchner Schotterebene.
Insgesamt stehen damit ungefähr 332.000 m³ Trinkwasser pro Tag zur Verfügung. Dieses Wasser gelangt zunächst in Hochbehälter und nicht unmittelbar zu den Verbrauchern.

Die Bedeutung der Hochbehälter

Nach Angaben der Stadtwerke München verfügen die drei zentralen Trinkwasserhochbehälter – Kreuzpullach, Deisenhofen und Forstenrieder Park – über ein gemeinsames Speichervolumen von rund 306.000 m³ beziehungsweise 306 Millionen Litern. Dieses Volumen entspricht ungefähr dem durchschnittlichen Tagesverbrauch der Landeshauptstadt.
Ihre eigentliche Aufgabe besteht jedoch nicht in einer langfristigen Bevorratung, sondern im Ausgleich täglicher Verbrauchsschwankungen. Während der Verbrauch in den Morgen- und Nachmittagsstunden besonders hoch ist, werden die Speicher nachts wieder aufgefüllt.

Wo entsteht der Engpass?

Bei einem üblichen Tagesverbrauch von etwa 300.000 bis 350.000 m³ reicht die verfügbare Förderleistung für eine sichere Versorgung aus. Während der jüngsten Sommertage stieg der Wasserverbrauch nach Angaben der Stadt jedoch zeitweise auf über 400.000 m³ pro Tag. Damit entstand rechnerisch ein tägliches Defizit von rund 50.000 m³.
Unter der Annahme eines dauerhaft derart hohen Verbrauchs, würden die Hochbehälter kontinuierlich entleert. Das vorhandene Speichervolumen wäre dann nach wenigen Tagen weitgehend aufgebraucht. Rechnerisch wäre nach etwa sechs Tagen mit erheblichen Versorgungsproblemen zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Allgemeinverfügung – einschließlich ihrer zeitlichen Ausprägung – als kurzfristige Maßnahme zur Stabilisierung der Versorgung grundsätzlich nachvollziehbar. Ob die öffentliche Begründung mit einer allgemeinen Wasserknappheit die eigentliche Ursache des Problems vollständig und richtig beschreibt, erscheint dagegen diskussionswürdig.

Wurde die Infrastruktur ausreichend ausgebaut?

Eine mögliche Erklärung liegt in der langfristigen Entwicklung Münchens: Die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt ist in den vergangenen 20 Jahren um rund 25 Prozent gewachsen. Gleichzeitig wurden laut im Internet verfügbaren Informationen weder die Speicherkapazitäten der Hochbehälter in vergleichbarem Umfang erweitert, noch die Wassergewinnung entsprechend ausgebaut.
Dass die Versorgung dennoch über viele Jahre funktionierte, dürfte vor allem auf einen sparsameren Wasserverbrauch und effizientere Nutzung zurückzuführen sein. Diese Einsparungen konnten den steigenden Bedarf bislang weitgehend kompensieren.
Die außergewöhnlich hohen Verbrauchsspitzen während der jüngsten Hitzeperiode scheinen dieses System jedoch an seine Leistungsgrenze gebracht zu haben.

Ein weiteres Risiko

Hinzu kommt ein strukturelles Risiko: Rund 75 Prozent des Münchner Trinkwassers stammen aus einem einzigen Gewinnungsgebiet.
Sollte dieses Gebiet durch technische Störungen, Verunreinigungen oder außergewöhnliche Naturereignisse beeinträchtigt werden oder gleichzeitig eine der beiden übrigen Versorgungsquellen ausfallen, könnte die Versorgung der Landeshauptstadt erheblich erschwert werden.
Gerade vor dem Hintergrund einer wachsenden Bevölkerung stellt sich daher die Frage, ob die Trinkwasserinfrastruktur Münchens ausreichend resilient und redundant an heutige und an die zukünftigen Anforderungen angepasst ist.
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Merz baut Regierung um

Bundeskanzler Friedrich Merz nutzt den Rücktritt von CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn für einen größeren Umbau seiner Regierung und auch der CDU-Parteiführung. Das Personalpaket, das er am Vormittag im Kanzleramt in Berlin vorstellte, fällt zunächst kleiner aus als erwartet. Merz kündigte aber weitere personelle Veränderungen an.
  • Dass Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) an die Stelle von Spahn treten soll, hatte Merz bereits angekündigt.
  • Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rückt dafür auf den Posten im Kanzleramt nach.
  • Für sie soll CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Gesundheitsminister werden.
  • Der bisherige Parlamentarische Staatssekretär im Digitalministerium, Philipp Amthor (CDU), soll den Staatsminister für die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Kanzleramt, Michael Meister, ablösen.

Merz hatte größere Rochade bereits angedeutet

Bereits am Sonntag hatte Merz angedeutet, dass es einen größeren Personalumbau geben könnte. „Es könnte eine Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte er im ZDF. Nach den von ihm nun genannten personellen Veränderungen ist zunächst offen, wer anstelle von Linnemann das Amt des CDU-Generalsekretärs übernehmen soll. Auch weitere Veränderungen innerhalb der Bundesregierung sind im Gespräch.

Warken gilt als durchsetzungsstark

Mit Warken holt sich Merz eine Ministerin ins Kanzleramt, die mit dem Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung gerade einen wichtigen Reformschritt gegangen ist. Sie gilt als klar in ihrer Linie und durchsetzungsfähig. Im Kanzleramt muss sie die Arbeit der Koalition und die Zusammenarbeit mit den Ländern koordinieren.

Linnemann geht mit Verzögerung ins Kabinett

Linnemann hatte schon nach der Bundestagswahl die Chance, ins Kabinett zu wechseln, ließ sie aber ungenutzt. Er war bereits vor der Wahl als Ressortchef eines Superministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales im Gespräch. Zur Fusion der wichtigen Ministerien kam es aber nicht. Linnemann hätte trotzdem ins Kabinett wechseln können, entschied sich aber für die Parteizentrale. Nun soll er als Gesundheitsminister mitten in den Reformprozess einsteigen und gleich die Pflegereform stemmen.

Amthor wird als großes CDU-Talent gehandelt

Der erst 33-jährige Amthor gilt nicht wenigen als einer der talentiertesten jungen CDU-Politiker. Im Digitalministerium kümmerte er sich zuletzt vor allem um den Bürokratieabbau. Mit der Ablösung Meisters reagiert Merz auf die große Unzufriedenheit der Landesregierungen, die sich eine bessere Zusammenarbeit mit dem Bund wünschen.

Spahn löste Personalrochade aus

Die Personalrochade hatte Spahn am Samstag mit seinem Rücktritt als Unionsfraktionschef im Bundestag ausgelöst. Zuvor hatte er öffentlich gemacht, dass er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen haben. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot. Mit seinem Rückzug reagierte er auf scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. (dpa/red)
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Insa-Umfrage: AfD in Berlin auf Platz eins

Knapp zwei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin liegt die AfD bei einer repräsentativen Umfrage das erste Mal vorn. Wenn am nächsten Sonntag gewählt würde, käme die Partei nach der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag des Nachrichtenportals „Nius“ auf 19 Prozent. CDU und Linke folgen mit jeweils 18 Prozent dicht dahinter, wie „Nius“ berichtet.
Die Grünen kommen der Umfrage zufolge auf 16 Prozent, die SPD auf 13 Prozent. FDP und BSW wären mit jeweils 4 Prozent nicht im Landesparlament vertreten. Die sonstigen Parteien erreichen zusammen 8 Prozent. CDU, Grüne und SPD haben erklärt, nicht mit der AfD koalieren zu wollen.
Für die repräsentative Umfrage wurden den Angaben zufolge 1.000 Berliner zwischen dem 14. und 21. Juli online befragt – nach dem Rückzug des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner als CDU-Spitzenkandidat. Die Fehlertoleranz liegt bei plus/minus 3,1 Prozentpunkten. Neuer Spitzenkandidat der CDU ist Finanzsenator Stefan Evers.
Wahlumfragen sind generell immer mit Unsicherheiten behaftet. Unter anderem erschweren nachlassende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen den Meinungsforschungsinstituten die Gewichtung der erhobenen Daten.
Grundsätzlich spiegeln Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen für den Wahlausgang.

In einer Umfrage lag zuletzt die Linke vorn

Eine ebenfalls repräsentative, am 16. Juli veröffentlichte Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Senders RBB kam zu anderen Ergebnissen: Dabei lag die Linke mit 22 Prozent vorn, die CDU mit 20 Prozent auf Platz zwei, gefolgt von den Grünen mit 17 und der AfD mit 16 Prozent.
Die SPD kam bei der Sonntagsfrage auf 12 Prozent. Die Abgeordnetenhauswahl ist am 20. September. (dpa/red)
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BSI warnt nach OpenAI-Vorfall vor KI-gesteuerten Cyberangriffen


In Kürze:

  • BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
  • Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
  • Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
  • Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.

 
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.

BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung

Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.

Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur

Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“

BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen

Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Kabinettumbildung: Warken soll Kanzleramtschefin werden, Linnemann neuer Gesundheitsminister

Der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zieht eine Kabinettsumbildung nach sich. Medienberichten zufolge soll Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) neue Kanzleramtschefin werden.
An die Spitze des Gesundheitsministeriums soll dann CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann rücken. Das berichteten am Donnerstag, den 23. Juli, unter anderem die „Bild“-Zeitung und „Spiegel Online“. Am Mittwoch war Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) für das Amt des Unionsfraktionschefs nominiert worden. Warken wäre die erste Frau an der Spitze des Kanzleramts.

Weitere Personalien im Gespräch

Für die Nachfolge von Linnemann als CDU-Generalsekretär sind laut „Bild“ die Bundestagsabgeordneten Franziska Hoppermann und Catarina dos Santos-Wintz im Gespräch. „Spiegel Online“ zufolge soll die CDU-Schatzmeisterin Hoppermann auf Linnemann folgen.
„Bild“ berichtete außerdem, Digital-Staatssekretär Philipp Amthor (CDU) solle wohl als Bund-Länder-Beauftragter ebenfalls ins Kanzleramt wechseln.

Regierung hält sich noch bedeckt

Regierungssprecher Stefan Kornelius wollte die Berichte zunächst nicht kommentieren. „Der Bundeskanzler wird die Personalentscheidungen bekannt geben, wenn alle offenen Punkte geklärt sind“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. „Bild“ zufolge soll Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Kabinettsumbildung am Freitag bekanntgeben.

Kritik aus der Opposition

Noch vor der offiziellen Verkündung kam Kritik aus der Opposition – vor allem mit Blick auf die künftige Führung des Gesundheitsministeriums. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen, sagte der „Augsburger Allgemeinen“, gerade wegen der großen Aufgabe würden sich viele Beschäftigte und Patienten fragen, welches Signal diese Personalentscheidung sende.
Entstehe der Eindruck, dass für das Gesundheitsministerium weder gesundheitspolitische Erfahrung noch ministerielle Führungserfahrung oder besondere medizinische Fachkenntnis entscheidend seien, beschädige das das Vertrauen.
Auch von der Linkspartei kam Kritik. „Linnemann ist ein sozialpolitischer Hardliner und das lässt Schlimmes befürchten“, sagte der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar der „Rheinischen Post“.
In Zeiten, in denen die Bundesregierung den Menschen einen Tiefschlag nach dem anderen verpasse, wäre es kein gutes Zeichen, wenn jemand Minister werde, der bisher vor allem dadurch aufgefallen sei, nach unten zu treten.

Hintergrund des Rücktritts

Die Parteichefs von CDU und CSU, Bundeskanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, hatten Kanzleramtschef Frei am Mittwoch als Nachfolger des zurückgetretenen Unionsfraktionschefs Spahn vorgeschlagen.
Spahn war am Samstag nach Vorwürfen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten. (afp/red)
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Bund denkt über Startbasis für Bundeswehr-Trägerraketen nach

Die Bundesregierung prüft den Aufbau einer eigenen Startbasis für Trägerraketen der Bundeswehr, um militärische Satelliten ins All befördern zu können.
Das sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bei einem Besuch des Raketenherstellers Isar Aerospace in Ottobrunn bei München. „Es gibt keine gesicherte Kommunikation für unsere Streitkräfte ohne Satelliten im Weltall“, sagte der SPD-Politiker.
Satelliten gebe es zu wenige, „noch dazu zu wenige, die wir selber hochbringen können“. Die Kapazitäten der bisherigen Raketenstartplätze in Norwegen oder Großbritannien werden nach Pistorius‘ Einschätzung in Zukunft nicht mehr ausreichen.
„Deswegen denken wir aktuell auch über einen bundeswehreigenen Startplatz nach“, sagte der Verteidigungsminister. „Denn unsere nationale Sicherheit darf eben am Ende nicht im Stau, nenne ich es mal, kommerzieller Warteschlangen hängen bleiben.“

„Am Anfang der Überlegungen“

In welchem Land eine Startbasis gebaut werden könnte, sagte Pistorius nicht. „Wir sind am Anfang der Überlegungen“, sagte er lediglich. „Das ist auch für uns ein komplett neues Terrain, auf dem wir uns bewegen.“
In der Raumfahrtbranche gilt Deutschland wegen seiner dichten Besiedlung als grundsätzlich nicht geeignet. Startplätze für Trägerraketen werden üblicherweise in Küstennähe gebaut, damit die Raketen im Falle eines Absturzes ins Wasser fallen und nicht an Land aufschlagen.

Derzeit haben die USA ein „Fast-Monopol“ in der westlichen Welt

Nach Worten von Isar Aeospace-Chef Daniel Metzler wurden im vergangenen 330 Raketen in elf Ländern ins All geschossen, davon nur acht aus Europa. „Bis 2029 sind die ohnehin knappen Startkapazitäten weltweit beinahe ausgebucht, und das bedeutet, wir müssen mehr Startkapazitäten bauen.“
Die meisten europäischen Satelliten werden seit Jahren vom US-Unternehmen Space X des Unternehmers Elon Musk in ihre Umlaufbahnen befördert. Das ist bei europäischen Raumfahrtunternehmen nicht zuletzt deswegen unpopulär, weil die Auftraggeber in den USA die technischen Spezifikationen ihrer Satelliten offenlegen müssen.

Isar Aerospace will mit Segen des Bunds die Lücke schließen

Bei der Diskussion geht es um Konstellationen kleiner Satelliten in erdnahen Umlaufbahnen wenige hundert Kilometer über dem Erdboden. Da ein erdnaher Satellit in diesen vergleichsweise niedrigen Umlaufbahnen jeweils nur einen kleinen Teil der Erdoberfläche beobachten kann, sind für ein umfassendes Bild verknüpfte Satellitennetzwerke notwendig.

Isar Aerospace entwickelt die Trägerrakete „Spectrum“ für erdnahe Satelliten – bisher gab es einen Teststart. (Symbolbild)

Foto: Chandan Khanna / AFP via Getty Images

Isar Aerospace arbeitet an der Entwicklung einer Trägerrakete namens „Spectrum“ für den Transport erdnaher Satelliten ins All. Bisher gab es einen Teststart im vergangenen Jahr.
Der zweite Testflug wurde bisher vier Mal verschoben, soll aber nach Metzlers Worten in Kürze folgen. Ziel sind 40 Raketenstarts im Jahr. Nach Angaben von Isar Aerospace ist das Unternehmen bereits bis 2028 ausgebucht, obwohl die Rakete nicht in Serienfertigung ist. Ob auch die Bundeswehr Aufträge an Isar Aerospace vergeben hat, sagte Pistorius nicht. (dpa/red)
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23. Juli: Sozialausgaben steigen | Weitere AfD-Kadidaten zur Überprüfung | Messerattacke in Stuttgart

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Sozialausgaben steigen

Die Sozialausgaben Deutschlands sind auf den zweithöchsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1960 angestiegen. Sie machten im vergangenen Jahr rund 1,43 Billionen Euro und über 30 Prozent der Wirtschaftsleistung aus. Den größten Anstieg wiesen demnach die Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf, wie aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Weitere AfD-Kadidaten zur Überprüfung

Vor der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen prüfen die örtlichen Wahlausschüsse weitere AfD-Kandidaten auf ihre Verfassungstreue. Nach den Ausschlüssen von Martin Sichert und Reinhild Goes werden nun auch Jessica Schülke, Stephan Bothe und Robert Preuß überprüft. Möglich machen dies neue Regeln im Kommunalwahlgesetz, die für Bewerber um Spitzenämter gelten.

Messerattacke in Stuttgart

In einem Stuttgarter Einkaufszentrum ist eine Frau mit einem Messer angegriffen und angezündet worden. Den Ermittlern zufolge wurde die 47-Jährige bei der Attacke schwer verletzt. Die Polizei fasste den 54-jährigen Tatverdächtigen. Opfer und Täter kannten sich. Die Schwerverletzte wurde in eine Klinik gebracht.

Neue Russlandsanktionen

Die EU-Staaten haben sich auf das 21. Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Geplant sind weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie Einreiseverbote für russische Soldaten. Mehrere Staaten setzten jedoch Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch – darunter Deutschland, Portugal, Frankreich und Griechenland.

Brot am Sonntag

Bislang dürfen Handwerksbäcker an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und verkaufen. Tankstellen können ihre Backstationen dagegen sonntags den ganzen Tag nutzen. Das Bäckereihandwerk sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Der Präsident des Handwerksverbandes, Jörg Dittrich, fordert, dass Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt wird.
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AfD-Kandidaten im Prüfverfahren: Schülke in Hannover zugelassen – Preuß in Gifhorn


In Kürze:

  • Jessica Schülke darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
  • Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen in Niedersachsen an.
  • Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer Vorabprüfung der Wählbarkeit.
  • Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer Empfehlung der Kommunalaufsicht.

 
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.

Einige Kandidaten in Gutachten genannt

Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.

Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen

In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor

Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.

Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren

Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
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Sozialausgaben wachsen schneller als Wirtschaft – Bürgergeld erstmals rückläufig


In Kürze:

  • Sozialausgaben steigen 2025 auf 1,431 Billionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand.
  • Die Sozialleistungsquote erreicht 32,0 Prozent des BIP, bleibt aber unter dem Corona-Rekord von 32,5 Prozent.
  • Gesundheit, Pflege und Renten treiben den Ausgabenanstieg, während die Bürgergeld-Ausgaben leicht zurückgehen.
  • Sozialbeiträge gewinnen gegenüber staatlichen Zuschüssen weiter an Bedeutung.

 
Die Sozialausgaben in Deutschland sind im Jahr 2025 auf ein neues nominelles Rekordhoch gestiegen – allerdings nicht auf eine Rekordquote. Wie aus dem jüngst vorgelegten Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, wuchsen die Sozialausgaben auf 1.431,0 Milliarden Euro. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von 36,6 Prozent.
Im selben Zeitraum wuchs das BIP um 26,4 Prozent auf 4.470 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als die Sozialausgaben. Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhte sich die Summe der Sozialausgaben um 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote wuchs damit von 31,3 auf 32,0 Prozent des BIP.

Sozialausgaben steigen schneller als die Wirtschaftsleistung

Mit den 1.431 Milliarden Euro haben die Sozialausgaben einen neuen historischen Höchstbetrag erreicht. Allerdings stellen die 32 Prozent des BIP keine Rekordquote dar. Der bisherige Höchstwert in diesem Bereich war 32,5 Prozent im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2019 hatte die Quote bei 29,6 Prozent gelegen, im Jahr 2010 bei 29,5 Prozent – und 1991 bei 24,8 Prozent.
Ein Aspekt, der die Steigerung der Sozialleistungsquote beeinflusst, war auch im Jahresvergleich die unterschiedliche Dynamik. Während die Sozialausgaben von 2024 auf 2025 um 5,7 Prozent anwuchsen, stieg das BIP um 3,3 Prozent. Wachsen die Sozialausgaben aber schneller als die Wirtschaftsleistung, steigt dadurch auch automatisch die Quote.
Was die Einzelbereiche anbelangt, liegen die Ausgaben für Gesundheit und Alterssicherung mittlerweile fast gleichauf. Die Leistungen für Krankheit und Invalidität summieren sich auf etwa 564,6 Milliarden Euro – fast gleichauf sind mit 563,3 Milliarden Euro jene für Alter und Hinterbliebene. Zuvor waren die Ausgaben für die Alterssicherung deutlich höher.

Kranken- und Pflegekosten wachsen besonders stark

Allerdings haben die Bereiche Krankheit und Invalidität deutlich zugenommen. So stiegen die Ausgaben im Bereich der Krankenversicherung um 7,7 Prozent und bei der Pflege um 11,2 Prozent. Die Leistungen für Krankheit insgesamt stiegen im Jahresvergleich um 7,2 und jene für Invalidität um 6,4 Prozent. Damit entfällt inzwischen rund ein Zehntel der Wirtschaftsleistung insgesamt auf die Bereiche Gesundheit und Pflege – was den wachsenden Finanzierungsdruck dort unterstreicht.
Der größte Zweig der Sozialversicherung bleibt von den Leistungen gesehen mit rund 432 Milliarden Euro die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt auf 351 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung auf 73 Milliarden Euro. Die Sondersysteme wie private Krankenversicherung oder Berufsständische Versorgungswerke kommen insgesamt auf ein Leistungsvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Insgesamt entfallen etwa 30 Prozent aller Sozialausgaben auf Leistungen der Rentenversicherung.
Ein deutliches Plus war auch bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen. Der Zuwachs von 39,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 45,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht einem Plus von 15,7 Prozent. Neben einer steigenden Zahl an Arbeitslosen spielt dabei auch ein höheres Arbeitslosengeld infolge der Lohnzuwächse in den vergangenen Jahren eine Rolle.

Bürgergeld als rückläufige Leistung

Rückläufig sind hingegen die Aufwendungen für das Bürgergeld. Die Summe der dafür anfallenden Leistungen war von 53,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 58,2 Milliarden Euro im darauffolgenden Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr zeichnet sich ein Rückgang um 1,2 Prozent auf 57,5 Milliarden Euro ab.
Damit ist das Bürgergeld die einzige größere Sozialleistung mit rückläufiger Entwicklung. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich im Jahresvergleich um 91.000. Insgesamt sank die Zahl der Empfänger, einschließlich Kindern, um 185.000.
Was insgesamt ebenfalls auffällt, ist ein langfristiger Strukturwandel weg von klassischen Geldleistungen hin zu Sachleistungen. So sind im Jahr 2010 noch 33,5 Prozent aller erbrachten Sozialtransfers Sachleistungen und 61,1 Prozent Geldleistungen gewesen. Im laufenden Jahr beträgt das Verhältnis 38,2 zu 57,4 Prozent. Diese Entwicklung könnte ihre Wurzel im Ausbau kostenintensiver Leistungen für Gesundheit und Pflege haben.

Sozialausgaben in immer geringerem Maße durch Staatszuschüsse finanziert

Demgegenüber ist die Steuerfinanzierung von Sozialleistungen zurückgegangen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der Staatszuschüsse an der Finanzierung noch bei 35,5 Prozent – mittlerweile sind es 32,8 Prozent. Dagegen tragen die Arbeitgeber 34,5 und die Versicherten 31,0 Prozent der Finanzierung des Sozialbudgets 2025.
Hatten die Versicherten e 2010 noch 249 Milliarden Euro zur Finanzierung beigetragen, sind es nun 470 Milliarden. Der Anteil stieg damit von 30,3 auf 31,6 Prozent. Auch das weist auf eine höhere Belastung der Bürger durch Sozialabgaben und Eigenbeiträge hin.
Die 2025er-Werte des Sozialbudgets sind voraussichtliche Schätzwerte.
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Demokratieförderung: Prien verteidigt geplante Streichungen bei NGOs

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.

Programm „Demokratie leben!“ wird überarbeitet

Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.

Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen

Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)