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AfD-Politikerin Huy scheitert mit Klage gegen Ausschluss aus Abgeordnetenvereinigung

Die AfD-Politikerin Gerrit Huy ist mit einer Klage gegen ihren Ausschluss aus einer Abgeordnetenvereinigung gescheitert. Das Landgericht Berlin erklärte in einem am Montag veröffentlichten Urteil den Ausschluss der Bundestagsabgeordneten aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) für rechtens. (Az 88 O 155/25)
Der Verein hatte seine Entscheidung mit ihrer Teilnahme an einem Potsdamer Treffen von Politikern und Unternehmern im November 2023 begründet, wo der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner laut Medienberichten sein sogenanntes Remigrationskonzept zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vorgestellt haben sollte. Durch ihre Teilnahme und ihre fehlende Distanzierung von dieser Veranstaltung habe die AfD-Abgeordnete das Ansehen der DPG in grober Weise beschädigt.
Der Verein hält sich dem Gericht zufolge damit an den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum. Die Positionen Sellners stünden den Zielen der Parlamentariervereinigung diametral entgegen – dem Bekenntnis zur Menschenwürde, zur Demokratie und zum Rechtsstaat sowie die ausdrückliche Ablehnung jeder Benachteiligung wegen Herkunft, Ethnie oder Religion.
Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Dagegen kann die Klägerin Berufung zum Kammergericht Berlin einlegen zu. Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft ist eine überparteiliche Vereinigung von Abgeordneten des Bundestags, der deutschen Landtage und des Europaparlaments. Ihm gehören etwa 2000 Mitglieder an, darunter 129 Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion.(afp/red)
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Talfahrt geht weiter: VW verkauft weniger Autos

Europas größter Autobauer VW verliert bei den Verkäufen weiter an Boden. Weltweit lieferte der Konzern von Juli bis September 1,89 Millionen Fahrzeuge aller Marken aus. Das waren 14,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Unternehmen in Wolfsburg mitteilte. Im zweiten Quartal hatte der Rückgang bei 8,6 Prozent gelegen, zu Jahresbeginn bei 4,0 Prozent.
In den ersten neun Monaten des Jahres kam Volkswagen den Angaben nach auf gut 6 Millionen Auslieferungen. Das waren 9,0 Prozent oder rund 600.000 weniger als im Vorjahreszeitraum.

Schwaches China-Geschäft belastet

Zuwächse in Europa und Südamerika konnten den Einbruch vor allem in China nicht ausgleichen. Dort lieferte VW im dritten Quartal knapp 406.000 Fahrzeuge aus – 38,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In den ersten neun Monaten sanken die Auslieferungen in der Volksrepublik um 30,2 Prozent auf 1,38 Millionen. Volkswagen kämpft dort mit einem rückläufigen Gesamtmarkt, starkem Preisdruck und wachsender Konkurrenz heimischer Hersteller.
„Der deutlich rückläufige Gesamtmarkt in China bleibt eine branchenweite Herausforderung. Gleichzeitig beginnen unsere neuen, lokal entwickelten Elektromodelle ihre Wirkung zu entfalten“, teilte Audi-Vertriebsvorstand Martin Sander mit, der das Ressort auch im Gesamtkonzern betreut. Gegenüber dem Vorjahresquartal habe man in der Volksrepublik im dritten Quartal rund 30 Prozent mehr elektrifizierte Fahrzeuge übergeben können. Dazu zählen neben reinen E-Autos auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.

Nachfrage in Europa nach E-Autos steigt

Ein Lichtblick ist das Geschäft mit E-Autos in Europa. „In unserem Heimatmarkt sehen wir einen deutlich beschleunigten Trend zu vollelektrischen Fahrzeugen. Hauptgründe dafür sind die derzeit hohen Kraftstoffpreise und das größere Angebot an Einstiegsmodellen“, sagte Sander laut Mitteilung. Für den ID. Polo und seine Schwestermodelle VW ID. Cross, Škoda Epiq und Cupra Raval liegen demnach inzwischen fast 150.000 Bestellungen vor. Das sei ein toller Erfolg, der zeige, dass man mit den vier Modellen den Zeitgeist getroffen habe.
In Europa war von Januar bis September jedes fünfte ausgelieferte Modell ein reiner Stromer – insgesamt gut 586.000 von rund 2,96 Millionen Fahrzeugen. Das dürfte sich noch weiter verstärken: Die Auftragseingänge für Elektroautos auf dem Heimatkontinent stiegen im dritten Quartal um mehr als die Hälfte. Der E-Anteil am Auftragsbestand lag bei rund 40 Prozent, sagte Sander weiter.
Weltweit war aber auch die Nachfrage nach VW-Stromern rückläufig. Im dritten Quartal sanken die Auslieferungen vollelektrischer Fahrzeuge um 4,7 Prozent auf gut 240.000. In China gingen sie um 30,1 Prozent zurück, in den USA sogar um 86,4 Prozent. Von Januar bis September hat Volkswagen insgesamt rund 679.000 E-Autos ausgeliefert (minus 5,4 Prozent).

Audi und Porsche verlieren zweistellig

Bei den Konzernmarken fiel die Entwicklung unterschiedlich aus. Die Kernmarke Volkswagen Pkw lieferte im dritten Quartal mehr als 946.000 Fahrzeuge aus – und damit 19,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Audi kam auf fast 315.000 Fahrzeuge und damit auf ein Minus von 19,7 Prozent.
Auch Porsche verlor deutlich: Im dritten Quartal setzten die Stuttgarter etwas mehr als 56.000 Sport- und Geländewagen ab – ein 15-Prozent-Minus. Stabil zeigte sich Škoda mit 256.700 Auslieferungen. Die Nutzfahrzeugholding Traton, zu der unter anderem Scania und MAN gehören, steigerte ihre Verkäufe um 10,5 Prozent auf rund 78.900 Fahrzeuge. (dpa/red)
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Mehr Befugnisse, mehr Kontrolle? Bundestag berät über Geheimdienstreform

Wie weit dürfen die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste gehen? Mit dieser Frage befasst sich eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, 12. Oktober 2026. Im Mittelpunkt steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts.
Der Livestream beginnt um 11.30 Uhr:

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Neben dem Regierungsentwurf beraten die Sachverständigen auch einen Antrag der AfD-Fraktion. Dieser fordert eine Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des BND.
Nach den Regierungsplänen sollen die Befugnisse des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei der Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten erheblich ausgeweitet werden. Zudem sollen die Dienste erstmals die Möglichkeit erhalten, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Grüne, Linke und FDP kritisieren, dass die Pläne gegen das sogenannte Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen verstoßen. Dieses gilt als Lehre aus dem Nationalsozialismus, als die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit umfassenden Machtbefugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie Juden und andere Gruppen vorging.
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[Live ab 13:30 Uhr] Nach CDU-Krisentagung: Merz zum „spürbaren Politikwechsel“

Findet die CDU einen Weg aus ihrer existenziellen Krise? Die Parteiführung schließt heute ihre zweitägigen Beratungen über die Konsequenzen aus den Wahlniederlagen im September ab. Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz wird anschließend zusammen mit Generalsekretärin Franziska Hoppermann die Ergebnisse vorstellen.
Epoch Times überträgt den Livestream ab 13:30 Uhr:

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Die CDU war am 20. September in Mecklenburg-Vorpommern erstmals aus einem Landtag geflogen. In Berlin wurde sie am selben Abend von der Linken von Platz eins verdrängt, die jetzt versucht, eine Regierung mit SPD und Grünen zu bilden. In Sachsen-Anhalt hatte die Partei zwei Wochen zuvor fast 20 Prozentpunkte verloren. Dort stellt sich der AfD-Politiker Ulrich Siegmund nun im Dezember zur Wahl für das Ministerpräsidentenamt.
Auch auf Bundesebene ist die Union in nie geahnte Tiefen abgesackt. In mehreren Umfragen liegt sie 17 Monate nach Vereidigung der schwarz-roten Bundesregierung unter 20 Prozent – im Vergleich zu 28,5 Prozent bei der Wahl Anfang 2025. Es ist erst sechs Jahre her, dass sie in Umfragen noch an die 40 Prozent erreichte. (dpa/sk)
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[Live ab 13:30 Uhr] Pressekonferenz nach CDU-Krisenklausur mit Merz und Hoppermann

Findet die CDU einen Weg aus ihrer existenziellen Krise? Die Parteiführung schließt heute ihre zweitägigen Beratungen über die Konsequenzen aus den Wahlniederlagen im September ab. Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz wird anschließend zusammen mit Generalsekretärin Franziska Hoppermann die Ergebnisse vorstellen.
Epoch Times überträgt den Livestream ab 13:30 Uhr:

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Die CDU war am 20. September in Mecklenburg-Vorpommern erstmals aus einem Landtag geflogen. In Berlin wurde sie am selben Abend von der Linken von Platz eins verdrängt, die jetzt versucht, eine Regierung mit SPD und Grünen zu bilden. In Sachsen-Anhalt hatte die Partei zwei Wochen zuvor fast 20 Prozentpunkte verloren. Dort stellt sich der AfD-Politiker Ulrich Siegmund nun im Dezember zur Wahl für das Ministerpräsidentenamt.
Auch auf Bundesebene ist die Union in nie geahnte Tiefen abgesackt. In mehreren Umfragen liegt sie 17 Monate nach Vereidigung der schwarz-roten Bundesregierung unter 20 Prozent – im Vergleich zu 28,5 Prozent bei der Wahl Anfang 2025. Es ist erst sechs Jahre her, dass sie in Umfragen noch an die 40 Prozent erreichte. (dpa/sk)
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Trump: Russland und Ukraine vereinbaren „Energie-Waffenstillstand“


In Kürze:

  • US-Präsident Donald Trump verkündet einen sofort geltenden Energie-Waffenstillstand zwischen Russland und der Ukraine, eine offizielle Bestätigung Moskaus liegt bislang nicht vor.
  • Kiew unterstützt die Vereinbarung, meldet jedoch einen russischen Angriff auf ein Heizkraftwerk in Charkiw.
  • Eine zuvor angekündigte Vereinbarung sieht Diesellieferungen aus Russland vor und sorgt für Kritik im US-Kongress.

 
US-Präsident Donald Trump hat am Sonntag, 11. Oktober, einen „Energie-Waffenstillstand“ zwischen der Ukraine und Russland verkündet. Wie Trump auf Truth Social schrieb, sei dieser „sofort in Kraft“, beide Parteien hätten zugestimmt. In seinem Beitrag forderte Trump beide Seiten auch dazu auf, die Vereinbarung nicht zu brechen. Die Ukraine meldete unterdessen bereits einen weiteren russischen Angriff auf ein Heizkraftwerk.

Energie-Waffenstillstand folgt auf Diesel-Vereinbarung

Bereits am Freitag hatte der US-Präsident eine Vereinbarung mit Russland verkündet. Diese umfasse die „sofortige Freigabe von mehr als 300.000 Tonnen Diesel, um Sorgen bezüglich steigender Energiekosten infolge weltweiter Treibstoffengpässe entgegenzuwirken“. Die Vereinbarung folge einer „höchst erfolgreichen Unterredung“ mit Russlands Präsident Wladimir Putin. Im November werde Russland „weitere 500.000 Tonnen freigeben und unmittelbar danach eine Million“. Danach sollen laut Trump in kurzer Zeit weitere drei Millionen Tonnen folgen.
Das Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen des US-Finanzministeriums erteilte am Freitag eine bis zum 7. April 2027 befristete Generallizenz. Sie erlaubt Geschäfte rund um Verkauf, Lieferung und Einfuhr von Diesel russischer Herkunft und soll so die Umsetzung der Vereinbarung ermöglichen. Am selben Tag hatten die US-Unterhändler Steve Witkoff und Jared Kushner in Miami mit einer ukrainischen Delegation verhandelt.
Wie die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times unter Berufung auf Regierungsquellen berichtete, sollten die Unterhändler einen „neuen, umfassenden Vorschlag“ diskutieren. Dieser sei „auf alle Aspekte des Konflikts fokussiert und soll ein Ende des Krieges mit sich bringen“.

Selenskyj kritisiert Vereinbarung mit Moskau

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj kritisierte die Vereinbarung mit Russland umgehend. Auf X schrieb er, Russland habe „den Krieg gewählt, und sie werden ihn erst beenden, wenn sie den Eindruck haben, ihre Fähigkeit, ihn zu führen, sei beeinträchtigt“. Die Dieselexporte würden es dem Kreml ermöglichen, mehr Waffen zu produzieren und mehr Söldner für den Krieg zu verpflichten. Er nannte die Vereinbarung eine „schwache Entscheidung starker Partner“.
US-Präsident Trump sagte daraufhin am Samstag, die Ukraine brauche einen neuen politischen Führer. Selenskyj habe „mehrfach“ die Chance gehabt, den Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu beenden, und diese nicht genutzt. Mit seinem Verhalten schade er US-amerikanischen Bauern.
Trump äußerte: „Das ist ein Krieg, der nie hätte beginnen sollen, und ich denke, es ist an der Zeit, dass die Ukraine einen neuen Präsidenten bekommt.“

Kiew unterstützt den Energie-Waffenstillstand

Selenskyj hatte nach der Ankündigung zunächst gesagt, er sei über den Energie-Waffenstillstand nicht informiert. Am Sonntag sagte er dann, die Ukraine unterstütze ihn. Auf X schrieb er, er habe darüber mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte, Kanadas Premierminister Mark Carney und Finnlands Präsident Alexander Stubb gesprochen.
In seinem Beitrag hieß es, die Ukraine „unterstützt den Waffenstillstand, und es ist wichtig, dass ihn auch Russland unterstützt“. Man erwarte Details von der amerikanischen Seite. Die Ukraine, so Selenskyj, „unterstützt immer vollständig alle Schritte zur Deeskalation, zum Schutz von Leben und Entscheidungen, die erforderlich sind, um den Krieg zu beenden und dauerhaften Frieden zu gewährleisten“.
Aus Russland gab es keine offiziellen Reaktionen auf die Ankündigung des Energie-Waffenstillstands – obwohl staatliche Nachrichtenagenturen wie „TASS“ darüber berichteten. Bereits Mitte September hatte Trump einen Energie-Waffenstillstand in Aussicht gestellt und gesagt, dass es zwischen den Kriegsparteien eine Einigung gebe. Eine offizielle Bestätigung beider Seiten gab es darüber auch damals nicht. Die Hoffnung darauf erwies sich als kurzlebig.

Ukraine meldet Angriff auf Heizkraftwerk in Charkiw

Mittlerweile wirft die Ukraine Russland vor, bereits gegen den Energie-Waffenstillstand verstoßen zu haben. Selenskyj sprach von Angriffen auf die Stadt Charkiw im Osten des Landes mit Drohnen und Gleitbomben. Dabei habe es nach ukrainischen Angaben sechs Verletzte gegeben, zudem sei ein Heizkraftwerk getroffen worden.
Selenskyj hatte am Wochenende gesagt, dass Russland allein in der Vorwoche etwa 200 Energieanlagen in der Ukraine angegriffen habe. Zudem habe es 153 getötete und rund 700 verletzte Zivilisten gegeben. Russische Staatsmedien sprechen von einem Angriff auf ein militärisches Logistikzentrum in der Region Mykolajiw und ein Schiff in Tschornomorsk, das Militärgüter geladen habe. Die Angaben beider Seiten lassen sich nicht unabhängig überprüfen.

Kritik im US-Kongress an Diesel-Deal mit Russland

Unterdessen gibt es aus dem US-Kongress Kritik an dem von Präsident Trump verkündeten Diesel-Deal mit Russland. Abgeordnete und Senatoren aus beiden Parteien signalisierten ihren Unmut über die Vereinbarung und die mit der Generallizenz des Finanzministeriums verbundene vorübergehende Aussetzung von Sanktionen.
Der republikanische Kongressabgeordnete Don Bacon äußerte am Freitag, es sei „nötig, niedrigere Dieselpreise für amerikanische Landwirte, Viehzüchter und Verbraucher zu erreichen“. Öl aus Russland zu kaufen sei jedoch die falsche Antwort. Der demokratische Senator Chris Van Hollen sprach von „einem strategischen Desaster nach dem anderen“. Erst habe Trump „einen dummen und illegalen Krieg gegen den Iran begonnen, der die Dieselpreise hochtrieb“. Jetzt wolle er „Putins illegalen Krieg gegen die Ukraine mitfinanzieren, indem er von ihm Diesel kauft“.
Der Whip der Republikaner im Senat, John Barrasso, sagte hingegen, der Präsident wolle sich lediglich seine Flexibilität erhalten, den Krieg zu beenden. Während die Vereinbarung die Möglichkeit gebe, Dieselpreise zu senken, schaffe sie auch einen „neuen Hebel für den Präsidenten, den er im Interesse einer langfristigen Friedenslösung gegen Putin nutzen könnte“. Sein Amtskollege im Repräsentantenhaus, Tom Emmer, äußerte, Trump höre lediglich auf die notleidenden Amerikaner. Er sei der „Präsident des Friedens“, seine jüngsten Schritte seien „ein weiteres Beispiel dafür, wie er ohne Scheuklappen denkt“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Erneut Angriff in Saudi-Arabien: Ein Mensch auf Flughafen von Riad getötet

Bei einem Angriff am Sonntag auf den internationalen Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad ist ein Mensch getötet worden. Elf weitere Menschen seien verletzt worden, erklärte die saudiarabische Luftfahrtbehörde im Onlinedienst X. Bei dem Getöteten handele es sich um einen Pakistaner. Das Ausmaß der Sachschäden werde noch ermittelt.
Die von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition gegen die jemenitische Huthi-Miliz hatte zuvor mitgeteilt, ein Geschoss sei im Terminal 4 des Flughafens eingeschlagen und habe einen Brand ausgelöst. Die Luftabwehr habe zudem „einen Marschflugkörper in der Nähe des Flughafens abgefangen und zerstört“, teilte der Koalitionssprecher Turki al-Maliki mit.
Journalisten der Nachrichtenagentur AFP und Bewohner Riads hatten zuvor zwei starke Explosionen gehört. „Das ganze Haus hat gebebt“, berichtete ein Mann aus dem Stadtviertel Al-Aarid im Norden der Hauptstadt. Nach Angaben von Anwohnern eilten zudem Rettungswagen zum Flughafen, der im Nordosten der Hauptstadt liegt. Gut eine Stunde später wurde Riad erneut von zwei heftigen Explosionen erschüttert.
Die Huthi-Miliz erklärte, sie habe seit Samstag mehrere Angriffe auf den Flughafen von Riad verübt. Der Huthi-Militärsprecher Jahja Saree erklärte, die Miliz habe in den vergangenen 24 Stunden vier „Operationen mit ballistischen Raketen, Marschflugkörpern und Drohnen ausgeführt“. Ziele waren demnach der Flughafen von Riad, der Flughafen von Dammam im Osten Saudi-Arabiens sowie zwei Anlagen des staatlichen Ölkonzerns Aramco.
Am Samstag waren bei einem Angriff auf den Flughafen von Riad nach saudiarabischen Angaben zwölf Menschen getötet und 309 weitere verletzt worden. Die indische Botschaft in Riad gab am Sonntag den Tod eines Inders bekannt, der bei dem Angriff verletzt worden war. Damit stieg die Zahl der Todesopfer auf 13.
Der Flughafen ist seit Samstag geschlossen; die Schließung soll bis Montag 23.00 Uhr MESZ andauern, wie es auf der Website Flightradar24 hieß. Die von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition machte die Huthi-Miliz für den Angriff verantwortlich und kündigte eine entschiedene Reaktion an.
Saudi-Arabien führt seit 2015 eine Militärkoalition an, die die international anerkannte Regierung des Jemen im Kampf gegen die Huthis unterstützt. Die pro-iranische Miliz kontrolliert seit Jahren weite Teile des Jemen, darunter die Hauptstadt Sanaa. Zuletzt übernahm sie nach einer Blitzoffensive die Kontrolle über große Teile der Küste an der strategisch und wirtschaftlich wichtigen Meerenge Bab al-Mandab. (afp)
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Trump verkündet Energie-Waffenstillstand zwischen Russland und Ukraine


In Kürze:

  • US-Präsident Donald Trump verkündet einen sofort geltenden Energie-Waffenstillstand zwischen Russland und der Ukraine, eine offizielle Bestätigung Moskaus liegt bislang nicht vor.
  • Kiew unterstützt die Vereinbarung, meldet jedoch einen russischen Angriff auf ein Heizkraftwerk in Charkiw.
  • Eine zuvor angekündigte Vereinbarung sieht Diesellieferungen aus Russland vor und sorgt für Kritik im US-Kongress.

 
US-Präsident Donald Trump hat am Sonntag, 11. Oktober, einen „Energie-Waffenstillstand“ zwischen der Ukraine und Russland verkündet. Wie Trump auf Truth Social schrieb, sei dieser „sofort in Kraft“, beide Parteien hätten zugestimmt. In seinem Beitrag forderte Trump beide Seiten auch dazu auf, die Vereinbarung nicht zu brechen. Die Ukraine meldete unterdessen bereits einen weiteren russischen Angriff auf ein Heizkraftwerk.

Energie-Waffenstillstand folgt auf Diesel-Vereinbarung

Bereits am Freitag hatte der US-Präsident eine Vereinbarung mit Russland verkündet. Diese umfasse die „sofortige Freigabe von mehr als 300.000 Tonnen Diesel, um Sorgen bezüglich steigender Energiekosten infolge weltweiter Treibstoffengpässe entgegenzuwirken“. Die Vereinbarung folge einer „höchst erfolgreichen Unterredung“ mit Russlands Präsident Wladimir Putin. Im November werde Russland „weitere 500.000 Tonnen freigeben und unmittelbar danach eine Million“. Danach sollen laut Trump in kurzer Zeit weitere drei Millionen Tonnen folgen.
Das Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen des US-Finanzministeriums erteilte am Freitag eine bis zum 7. April 2027 befristete Generallizenz. Sie erlaubt Geschäfte rund um Verkauf, Lieferung und Einfuhr von Diesel russischer Herkunft und soll so die Umsetzung der Vereinbarung ermöglichen. Am selben Tag hatten die US-Unterhändler Steve Witkoff und Jared Kushner in Miami mit einer ukrainischen Delegation verhandelt.
Wie die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times unter Berufung auf Regierungsquellen berichtete, sollten die Unterhändler einen „neuen, umfassenden Vorschlag“ diskutieren. Dieser sei „auf alle Aspekte des Konflikts fokussiert und soll ein Ende des Krieges mit sich bringen“.

Selenskyj kritisiert Vereinbarung mit Moskau

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj kritisierte die Vereinbarung mit Russland umgehend. Auf X schrieb er, Russland habe „den Krieg gewählt, und sie werden ihn erst beenden, wenn sie den Eindruck haben, ihre Fähigkeit, ihn zu führen, sei beeinträchtigt“. Die Dieselexporte würden es dem Kreml ermöglichen, mehr Waffen zu produzieren und mehr Söldner für den Krieg zu verpflichten. Er nannte die Vereinbarung eine „schwache Entscheidung starker Partner“.
US-Präsident Trump sagte daraufhin am Samstag, die Ukraine brauche einen neuen politischen Führer. Selenskyj habe „mehrfach“ die Chance gehabt, den Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu beenden, und diese nicht genutzt. Mit seinem Verhalten schade er US-amerikanischen Bauern.
Trump äußerte: „Das ist ein Krieg, der nie hätte beginnen sollen, und ich denke, es ist an der Zeit, dass die Ukraine einen neuen Präsidenten bekommt.“

Kiew unterstützt den Energie-Waffenstillstand

Selenskyj hatte nach der Ankündigung zunächst gesagt, er sei über den Energie-Waffenstillstand nicht informiert. Am Sonntag sagte er dann, die Ukraine unterstütze ihn. Auf X schrieb er, er habe darüber mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte, Kanadas Premierminister Mark Carney und Finnlands Präsident Alexander Stubb gesprochen.
In seinem Beitrag hieß es, die Ukraine „unterstützt den Waffenstillstand, und es ist wichtig, dass ihn auch Russland unterstützt“. Man erwarte Details von der amerikanischen Seite. Die Ukraine, so Selenskyj, „unterstützt immer vollständig alle Schritte zur Deeskalation, zum Schutz von Leben und Entscheidungen, die erforderlich sind, um den Krieg zu beenden und dauerhaften Frieden zu gewährleisten“.
Aus Russland gab es keine offiziellen Reaktionen auf die Ankündigung des Energie-Waffenstillstands – obwohl staatliche Nachrichtenagenturen wie „TASS“ darüber berichteten. Bereits Mitte September hatte Trump einen Energie-Waffenstillstand in Aussicht gestellt und gesagt, dass es zwischen den Kriegsparteien eine Einigung gebe. Eine offizielle Bestätigung beider Seiten gab es darüber auch damals nicht. Die Hoffnung darauf erwies sich als kurzlebig.

Ukraine meldet Angriff auf Heizkraftwerk in Charkiw

Mittlerweile wirft die Ukraine Russland vor, bereits gegen den Energie-Waffenstillstand verstoßen zu haben. Selenskyj sprach von Angriffen auf die Stadt Charkiw im Osten des Landes mit Drohnen und Gleitbomben. Dabei habe es nach ukrainischen Angaben sechs Verletzte gegeben, zudem sei ein Heizkraftwerk getroffen worden.
Selenskyj hatte am Wochenende gesagt, dass Russland allein in der Vorwoche etwa 200 Energieanlagen in der Ukraine angegriffen habe. Zudem habe es 153 getötete und rund 700 verletzte Zivilisten gegeben. Russische Staatsmedien sprechen von einem Angriff auf ein militärisches Logistikzentrum in der Region Mykolajiw und ein Schiff in Tschornomorsk, das Militärgüter geladen habe. Die Angaben beider Seiten lassen sich nicht unabhängig überprüfen.

Kritik im US-Kongress an Diesel-Deal mit Russland

Unterdessen gibt es aus dem US-Kongress Kritik an dem von Präsident Trump verkündeten Diesel-Deal mit Russland. Abgeordnete und Senatoren aus beiden Parteien signalisierten ihren Unmut über die Vereinbarung und die mit der Generallizenz des Finanzministeriums verbundene vorübergehende Aussetzung von Sanktionen.
Der republikanische Kongressabgeordnete Don Bacon äußerte am Freitag, es sei „nötig, niedrigere Dieselpreise für amerikanische Landwirte, Viehzüchter und Verbraucher zu erreichen“. Öl aus Russland zu kaufen sei jedoch die falsche Antwort. Der demokratische Senator Chris Van Hollen sprach von „einem strategischen Desaster nach dem anderen“. Erst habe Trump „einen dummen und illegalen Krieg gegen den Iran begonnen, der die Dieselpreise hochtrieb“. Jetzt wolle er „Putins illegalen Krieg gegen die Ukraine mitfinanzieren, indem er von ihm Diesel kauft“.
Der Whip der Republikaner im Senat, John Barrasso, sagte hingegen, der Präsident wolle sich lediglich seine Flexibilität erhalten, den Krieg zu beenden. Während die Vereinbarung die Möglichkeit gebe, Dieselpreise zu senken, schaffe sie auch einen „neuen Hebel für den Präsidenten, den er im Interesse einer langfristigen Friedenslösung gegen Putin nutzen könnte“. Sein Amtskollege im Repräsentantenhaus, Tom Emmer, äußerte, Trump höre lediglich auf die notleidenden Amerikaner. Er sei der „Präsident des Friedens“, seine jüngsten Schritte seien „ein weiteres Beispiel dafür, wie er ohne Scheuklappen denkt“.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Auf dem Sprung nach Berlin: Schweitzer wird neuer Arbeitsminister

Nicht einmal zwei Jahre amtierte Schweitzer als Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz, da bedeutete die Landtagswahl im März auch schon wieder das Aus. Nach dem Wahlsieg der CDU nahm Schweitzer seinen Hut und ging in die zweite Reihe zurück – als Abgeordneter und SPD-Fraktionschef im Landtag.
Schweitzer hatte erst im Juli 2024, mitten in der laufenden Legislaturperiode, das Amt des Regierungschefs von seiner langjährigen Vorgängerin Malu Dreyer (SPD) übernommen. Eigentlich war es ein optimaler Start für den mit 2,06 Metern auffallend groß gewachsenen Sozialdemokraten: Der in Landau in der Pfalz geborene 53-Jährige erhielt damals bei der Ministerpräsidentenwahl im Landtag sogar mehr Stimmen, als die ihn tragende Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Sitze hat. Am Ende reichte es nicht für eine weitere Amtszeit.
Schweitzer, der die ersten sechs Jahre seines Lebens auf Binnenschiffen verbrachte, gehört seit vielen Jahren zu den etablierten Politikern der Landespolitik. In SPD und Regierung bekleidete der 53-Jährige wichtige Ämter, vor seiner Wahl zu Dreyers Nachfolger war er Landesminister für Arbeit und Soziales.

Politischer Laufbahn

Der verheiratete Vater dreier Kinder gehört der SPD schon seit seiner Jugend an, führte in den 90er Jahren zeitweise den rheinland-pfälzischen Landesverband der Nachwuchsorganisation Jusos. Von 2006 bis 2009 und nach Unterbrechung erneut ab 2013 sitzt der vegan lebende Sozialdemokrat im Landtag.
Zwischen 2011 und 2013 war der Jurist und frühere Dozent einer Berufsakademie Generalsekretär der Landes-SPD. Seit Mai führt er nun wieder die SPD-Fraktion im Landtag, deren Chef er bereits von 2014 bis 2021 war. Schweitzer führt aktuell auch die Landes-SPD kommissarisch und ist einer der Vize-Chefs der Bundes-SPD.
Lange zurück liegt ein dunkler Fleck in seiner sonst tadellosen Laufbahn. 2014 geriet er als Gesundheitsminister unter Druck, weil er sich mit einem Anruf in einem Bewerbungsverfahren seines Schwagers eingeschaltet hatte – der Vorwurf der Vetternwirtschaft stand im Raum. Schweitzer, langjähriger Fan des Fußballvereins 1. FC Kaiserslautern, konnte diesen Vorwurf aber längst vergessen machen.
Für seine Amtsvorgängerin Malu Dreyer war Schweitzer „der richtige Mann“ in der Mainzer Staatskanzlei. Er habe durch seine vielen Ämter alle nötigen Erfahrungen und zudem die Fähigkeit, Menschen anzusprechen und zu begeistern, sagte sie damals.

Wahlniederlage

Auch nach seiner Wahlniederlage meldete sich Schweitzer aus Mainz zu Wort – und sparte dabei nicht mit Kritik am Berliner Koalitionspartner CDU und Kanzler Friedrich Merz. Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt Anfang September warf er Merz vor, dieser habe viele Menschen im Zuge der Reformdebatten durch „manche ungeschickte, aber nicht unabsichtliche Äußerungen vor den Kopf gestoßen“.
Und an anderer Stelle kritisierte er in Medien, „dass die Art, wie Friedrich Merz agiert, wie er Themen in die gesellschaftliche Debatte einbringt, dieser Bundesregierung nicht hilft“. Das Wahlergebnis von Sachsen-Anhalt hatte Schweitzer zufolge „sehr viel mit der Bundesregierung, ihrer Performance, aber natürlich auch mit dem Kanzler selbst zu tun“.
Auch in der Koalitionsdebatte um die Rentenreform, deretwegen die nun zurückgetretene Arbeitsministerin Bas erheblich unter Druck stand, sieht Schweitzer noch Diskussionsbedarf. Nach dem Wahldesaster in Sachsen-Anhalt forderte er Änderungen an dem rentenpolitischen Reformkurs der Bundesregierung.
Vorschläge, bei denen Menschen weniger von dem bekämen, was sie sich zuvor erarbeitet hätten, „dürfen von der SPD keine Unterstützung bekommen“, bekundete er. Als neuer Arbeitsminister kann sich der Zwei-Meter-Mann nun dafür in vorderster Front einsetzen. (afp/red)
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Plus 20 Prozent: Porto kann so stark steigen wie noch nie

Der Briefversand wird sich in Deutschland aller Voraussicht nach so stark verteuern wie noch nie. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte in Bonn ihren Plan, dem zufolge das Briefporto zum Januar 2027 um 20,35 Prozent steigen kann. Es geht um den „Preis-Erhöhungsspielraum“ – um diesen Wert soll die Deutsche Post die für die Jahre 2027 und 2028 prognostizierte Gesamtmenge aller Briefe und Postkarten verteuern dürfen.
2022 hatte der durchschnittliche Preisaufschlag 4,6 Prozent betragen; 2025 war mit 10,48 Prozent der bisherige Höchstwert erreicht worden, der sich mit dem neuen Vorhaben nun fast verdoppelt. Die eingeräumten Spielräume für Preiserhöhungen hat die Post bislang immer voll genutzt, das dürfte sie auch dieses Mal tun. Auch Pakete sollen spürbar teurer werden.

Porto für Standardbrief könnte auf 1,14 Euro steigen

Welche Briefart wie teuer wird, steht bislang nicht fest. Das entscheidet die Post später selbst. Sollte sie den Erhöhungsspielraum auf jede Briefart gleich anwenden, würde der Inlandsversand eines Standardbriefs ab Januar 1,14 Euro kosten. Möglicherweise geht die Post aber auch in 5-Cent-Schritten vor, dann werden es also 1,10 oder 1,15 Euro – und in einer anderen Briefart dann etwas mehr oder etwas weniger als der Durchschnittswert es ermöglicht. Bislang werden für einen bis zu 20 Gramm schweren Standardbrief 95 Cent fällig.
Seit 2012 hätte sich das Porto eines Standardbriefs damit in etwa verdoppelt, damals waren es 55 Cent. Neben dem Standardbrief gibt es noch den Maxibrief, Großbrief, Postkarten und weitere Briefarten.
Im Vergleich zu europäischen Nachbarstaaten ist der Briefversand noch relativ günstig. In Österreich liegt das Porto für einen Standardbrief bei einem Euro und in den Niederlanden bei 1,40 Euro. In Frankreich sind es 1,52 Euro – dort steht schon fest, dass das Porto für einen Standardbrief zum Jahreswechsel auf 1,67 Euro steigt.

Es werden immer weniger Briefe verschickt

Im Digitalzeitalter sinkt die Briefmenge seit langem, da die Firmen und Verbraucher immer stärker auf E-Mails und Chatnachrichten setzen. Wurden im Jahr 2005 in Deutschland noch 16,9 Milliarden Briefsendungen verschickt, so waren es 2025 nur noch knapp 9,4 Milliarden. Tendenz weiter sinkend. Die Kosten für die Post steigen hingegen, sie muss recht viele Briefkästen, Filialen und Postboten haben.
In anderen EU-Staaten ist der Wandel noch deutlicher, die Niederländische Post berichtet von einem Rückgang der Briefmenge um 70 Prozent binnen 20 Jahren. In Deutschland fiel der Strukturwandel der Postbranche zunächst vergleichsweise moderat aus, das ändert sich aber allmählich – immer mehr Post von Behörden und Firmen wird auf digitale Kanäle umgestellt.
„Wenn die Kosten unter anderem aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auf weniger Briefe zu verteilen sind, steigen die Preise“, sagt der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Nach seiner Darstellung wollte die Post einen noch kräftigeren Preisaufschlag genehmigt bekommen: Müller wies darauf hin, dass die Regulierungsbehörde unter den von der Post geforderten Anpassungen geblieben sei und diverse Positionen, die der Bonner Konzern geltend gemacht hat, nicht berücksichtigt habe.

 Neues Porto gilt für zwei Jahre

Die Deutsche Post darf das Porto nicht selbst festlegen, sondern sie ist auf die Zustimmung der Bundesnetzagentur angewiesen. Dies geschieht in einem mehrstufigen „Price-Cap-Maßgrößenverfahren“: Nach dem nun publizierten Entwurf des Erhöhungsspielraums wird die Branche konsultiert, nach den Wortmeldungen der Logistiker legt die Regulierungsbehörde die Vorgabe fest. Danach entscheidet die Post, welche Briefart im Rahmen dieses Erhöhungsspielraums wie teuer wird. Das wiederum prüft die Bundesnetzagentur und gibt dann das Porto für 2027 frei.
Neben den Briefen geht es bei den geplanten Preiserhöhungen auch um Porti für Pakete und für Geschäftskunden-Sendungen, also Post von Firmen und Behörden. Diese sollen ebenfalls steigen – bei Paketen um 10,72 Prozent und damit ebenfalls deutlich höher als vor zwei Jahren, als es 7,21 Prozent gewesen waren. Bei der Geschäftskunden-Post schlägt die Bundesnetzagentur einen Erhöhungsspielraum von ebenfalls 20,35 Prozent vor – es ist der gleiche Wert wie bei Privatkunden. Die neuen Porti gelten für die Jahre 2027 und 2028.

Deutsche Post und DHL sind Marktführer

Die Deutsche Post ist hierzulande mit großem Abstand Marktführer bei Briefen und Paketen. Zu den kleineren Brief-Konkurrenten gehören die Citipost aus Hannover, die Pin Mail GmbH aus Berlin und die BWPost aus Stuttgart – keiner von ihnen ist bundesweit tätig, vielmehr sind sie bei der bundesweiten Zustellung auf den Konkurrenten Deutsche Post angewiesen und zahlen dafür Geld. Zu den Paketkonkurrenten gehören Hermes, DPD, GLS und UPS.
All diese Wettbewerber des Bonner DHL-Konzerns, dessen deutsches Stammgeschäft Deutsche Post AG heißt, sind nicht an die Portovorgaben der Bundesnetzagentur gebunden, da sie kein Universaldienstleister sind – sie haben sich also nicht verpflichtet, überall in Deutschland Sendungen auszutragen und ein engmaschiges Netz an Infrastruktur zu betreiben.
Die Deutsche Post macht circa 85 Prozent ihres Briefgeschäfts mit Firmen- und Behördenkunden und 15 Prozent mit Privatkunden. Unter dem Begriff Privatkunden sind die Briefe gemeint, die in Briefkästen eingeworfen oder in Filialen abgegeben werden – es geht also auch um Sendungen von Steuerberatern, Anwälten, Vereinen und anderen kleinen Firmen, die ihre Briefe selbst frankieren und selbst zum Briefkasten oder in die Filiale bringen.
Bei der Beförderung und Zustellung von Briefen hat die Post einen gewissen Zeitdruck. 95 Prozent der heute eingeworfenen Sendungen müssen nach drei Werktagen beim Empfänger sein und 99 Prozent nach vier Werktagen. Diese staatliche Vorschrift gilt seit Anfang 2025, vorher war der Zeitdruck höher. (dpa/red)
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Ministerpräsident Schnieder weist Mitschuld-Vorwürfe nach Bas-Rücktritt zurück

CDU-Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder zeigte Verständnis für die persönliche Entscheidung der SPD-Politikerin, wies jedoch ihre Kritik am politischen Umgang mit ihr entschieden zurück. „Also den Teil der Erklärung kann ich da nicht nachvollziehen. Das muss man dann auch aushalten“, sagte er dem Fernsehsender „Welt“. Wenn man Vereinbarungen nicht einhalte, wenn man auch entsprechende Entwürfe nicht auf den Tisch lege, wenn man damit nicht ins Kabinett gehe, dann müsse man sich irgendwann fragen lassen, warum das nicht so sei.
Mit dem Ausscheiden von Bas sieht Schnieder nun die SPD in der Pflicht, die seit Monaten diskutierte Rentenreform endlich vorzulegen. „Es gibt eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Es gibt auch klare Zusagen im Koalitionsausschuss. Diese Rentenreform müssen wir durchbringen. Wir brauchen Beitragsstabilität und wir brauchen endlich auch für die Menschen im Land eine Zukunftsperspektive, nämlich dass Altersvorsorge künftig gesichert ist und besser wird als das, was wir jetzt haben. Der Entwurf ist von Bärbel Bas nie vorgelegt worden. Die SPD ist aufgefordert, das zu tun.“
Ob Bas die zentrale Bremserin der Reform gewesen sei, wollte Schnieder zwar nicht bestätigen, allerdings stellte er fest: „Wir warten auf die entsprechenden Entwürfe und die müssen kommen, und die müssen aus ihrem Haus kommen oder sollten aus ihrem Haus kommen. Und jetzt ist die Nachfolgerin oder der Nachfolger aufgefordert, das jetzt in die Hände zu nehmen.“ (dts/red)
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Arztgeheimnis, Staatstrojaner, KI: Was die Geheimdienstreform für Bürger bedeutet


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse zur Abwehr von Spionage, Sabotage und hybriden Angriffen geben.
  • Geplant sind unter anderem Staatstrojaner, KI-gestützte Datenanalysen und erweiterte biometrische Abgleiche.
  • Kritiker warnen vor Eingriffen in Grundrechte, ärztliche Vertraulichkeit und Datenschutz. Der Bundestag berät noch, verfassungsrechtliche Fragen sind offen.

 
Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, ist am 6. Oktober unter Spionageverdacht festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Hanning sitzt in Untersuchungshaft und bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Über den Fall wurde international berichtet. Er wirft Fragen auf: Wie gut sind Staatsgeheimnisse beim BND geschützt? Was muss bei den deutschen Nachrichtendiensten geändert werden?

Reform schon länger geplant

Doch es bedurfte gar nicht erst des Falls Hanning, um bei der Bundesregierung ein Nachdenken über Reformen bei den Geheimdiensten auszulösen. Diese hatten CDU/CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Als Anlass für die geplanten Änderungen nennt die Bundesregierung, dass die „staatliche Souveränität“ und das „Gemeinwesen“ vermehrt mit Bedrohungen aus dem In- und Ausland „konfrontiert“ seien.
Die Bundesregierung nennt vermehrte Spionage, Sabotage und sogenannte hybride Angriffe. Deshalb benötigten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der BND „zeitgemäße Befugnisse“, „um wirksam agieren zu können“.
Am 12. August beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) und brachte ihn am 24. September im Bundestag zur ersten Lesung ein. Hauptziel der Reform ist es, den BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von reinen Informationssammlern zu Geheimdiensten mit Handlungsbefugnissen umzubauen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Nachrichtendienst“ und „Geheimdienst“ oft gleichbedeutend verwendet. Selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bezeichnen die deutschen Nachrichtendienste in einer Ausarbeitung als „Geheimdienste“.
Streng genommen gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Begriffen: Ein Nachrichtendienst sammelt lediglich Informationen und wertet sie aus, ein Geheimdienst geht weiter und nutzt die Informationen für eigene aktive Operationen, um Gegner oder Angriffe auszuschalten. Insbesondere der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad ist mit solchen Operationen bekannt geworden. Künftig sollen auch die beiden wichtigsten deutschen Nachrichtendienste zu solchen Geheimdiensten umgestaltet werden.
In der Debatte im Bundestag am 24. September sprach die für den BND zuständige Kanzleramtsministerin Warken von der „größten Novellierung“ des Nachrichtendienstrechts in der Geschichte des Landes. Deutschland sei ständiges Ziel hybrider Angriffe geworden, die eine akute Gefahr darstellten. Dabei habe man sich bislang zu häufig darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“. Mit der Reform würden die deutschen Nachrichtendienste nun konkurrenzfähiger gemacht, so Warken weiter. Dazu würden ihre Aufklärungsbefugnisse gestärkt, damit der BND und das BfV Bedrohungen rechtzeitig entdecken könnten.
Warken sagte zudem, die Reform sehe auch die Anwendung aktiver Maßnahmen vor, etwa die Abschaltung der Server von staatlichen Hackergruppen. Es wäre ihrer Meinung nach nicht vertretbar, wenn der BND bei einer besonders relevanten Bedrohung, die von anderen Stellen nicht abgewendet werden könne, tatenlos zusehen würde.

Bald „echte“ Geheimdienste?

Bundesinnenminister Dobrindt sagte, mit dem Reformgesetz lege die Bundesregierung den „Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten“, die zu „echten Geheimdiensten“ würden. „Aus Informationsbeschaffung über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror – das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie.“
Der Inlandsnachrichtendienst, offiziell Verfassungsschutz genannt, ist bisher vielschichtig organisiert. Es gibt zum einen das Bundesamt für Verfassungsschutz und zum anderen 16 Landesämter (LfV), für jedes Bundesland eines. Diese Behörden arbeiten sowohl autonom als auch untereinander zusammen. Ihre Struktur ist uneinheitlich. Die LfV sind teilweise unmittelbar im jeweiligen Landesinnenministerium angesiedelt oder als eigenständige Landesoberbehörde dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet.
Der für das Ausland zuständige BND hat bisher die Aufgabe, „im Ausland Informationen zu sammeln, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung“ für Deutschland sind. BND-Mitarbeiter sind zum Beispiel in jeder deutschen Botschaft im Ausland vertreten.
Der dritte Nachrichtendienst ist in erster Linie für die Bundeswehr relevant: Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) klärt unter Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr extremistische und sicherheitsgefährdende Handlungen oder Denkweisen auf. Ergeben sich Schnittstellen mit dem Verfassungsschutz, informiert das BAMAD den Inlandsgeheimdienst entsprechend.

Was bringt die Reform für die Bürger?

Einerseits soll ein erhöhter Schutz vor digitalen Bedrohungen hergestellt werden, andererseits könnte das Gesetz tiefgreifende Einschnitte in die digitalen und privaten Freiheitsrechte jedes Einzelnen nach sich ziehen. Die technischen Aufklärungsmöglichkeiten sollen laut Gesetzentwurf umfassend ausgeweitet werden.

Staatstrojaner

Der Verfassungsschutz und der BND sollen bei konkreten Gefährdungslagen gezielt Staatstrojaner einsetzen können, um Smartphones und Computer zu infiltrieren. Juristisch spricht man dabei von Quellen-Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise Online-Durchsuchung. Entsprechende Passagen finden sich in den Entwürfen für die einzelnen Nachrichtendienstgesetze.
Die Befugnisse für Online-Durchsuchungen sind unter anderem in den §§ 23, 25 und 26 des Entwurfs zum Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG-E) geregelt. Die Regelungen für den BND finden sich in den §§ 37 bis 39 des Entwurfs zum BND-Gesetz.
Künftig könnte damit die Kommunikation auf den Geräten überwachter Personen inklusive verschlüsselter Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal mitgelesen und ausgewertet werden. Chats, Fotos und Standortdaten wären für die Dienste dann einsehbar.
Laut Bundesregierung reicht das Spektrum von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, etwa gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis zu erheblich eingriffsintensiven, etwa gegen ein privat genutztes Mobiltelefon. Auch elterliche Kontroll-Apps oder Familien-Sicherheitssysteme könnten erfasst werden.
Für die Installation der Spionagesoftware könnte zudem das heimliche Betreten von Wohnungen nötig werden. Kritiker sehen darin eine erhebliche Aufweichung der Unverletzlichkeit der Wohnung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, eine „Geheimpolizei“ zu ermöglichen. Der Verfassungsschutz werde damit seiner Meinung nach „zur Stasi 2.0 umgebaut“.

Wie erhält man Auskunft über gesammelte Daten?

Wer sich überwacht fühlt, hat ein grundsätzliches Auskunftsrecht. Nach § 15 BVerfSchG-E kann auf Antrag Auskunft über gespeicherte Daten verlangt werden. Allerdings muss die betroffene Person auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen und ein besonderes Interesse darlegen. Zudem sieht der Entwurf weitreichende Ausnahmen vor, in denen eine Auskunft unterbleiben kann.
Diese sind allgemein formuliert, etwa mit dem Hinweis auf eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung oder des Quellenschutzes, und könnten daher von der Behörde vielfach als Grund für eine Auskunftsverweigerung angeführt werden. Im Entwurf des BND-Gesetzes ist dies in § 9 unter Verweis auf § 15 BVerfSchG-E geregelt.

KI zur Datenanalyse

Der Gesetzentwurf schafft erstmals eine explizite, eigenständige Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI-Systemen durch deutsche Nachrichtendienste. Damit sollen riesige Datenmengen in kürzester Zeit verarbeitet werden. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass auch unbescholtene Bürger ins Visier eines Geheimdienstes geraten, ohne etwas falsch gemacht zu haben.

Biometrischer Datenabgleich

Auch die „Verwendung von Tools für den biometrischen Abgleich von Bilddaten“ soll erleichtert werden. Der gemeinnützige Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte bereits vor Vorlage des Gesetzentwurfs mit Verweis auf die KI-Verordnung der EU (AI Act), dass künftig massenhaft Daten völlig unbeteiligter Menschen abgeglichen würden. Die GFF verweist auf das sogenannte Flächendeckungsverbot, das das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2018 formuliert hat. Es soll verhindern, „dass der Staat ohne hinreichenden Anlass den gesamten öffentlichen Raum nach potenziellen Treffern durchsucht“, so die GFF.

Arztgeheimnis betroffen

Anders als Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Geistliche oder Abgeordnete sollen künftig Ärzte und Psychotherapeuten abgehört und überwacht werden können. Nach § 32 BVerfSchG-E sollen dem Inlandsgeheimdienst Befugnisse eingeräumt werden, die er bisher nicht hatte. So sollen Patientengespräche in Praxen abgehört und aufgezeichnet werden können, indem der Geheimdienst die Praxisräume zuvor heimlich betritt und Abhörgeräte installiert.
Diese Maßnahmen sollen möglich werden, wenn das öffentliche Aufklärungsinteresse des Staates im Fall von Verdacht auf Terrorismus, Spionage oder andere Bedrohungen größer ist als das Vertraulichkeitsinteresse von Patient und Arzt. Dagegen gibt es Protest aus der Ärzteschaft.
Die Bundesärztekammer etwa warnte vor einer Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Wenn Patienten intimste oder psychische Probleme aus Angst vor staatlicher Überwachung verschweigen würden, gefährde dies die medizinische Behandlung.

Aufweichung des Trennungsgebots

Eine weitere wesentliche Änderung findet sich in § 59 BVerfSchG-E. Bisher gilt ein Trennungsgebot zwischen der Polizei, die eingreifen darf, und den Nachrichtendiensten, die nur beobachten dürfen. Dieses Prinzip soll aufgeweicht werden. Den Verfassungsschützern soll bei terroristischen oder hybriden Bedrohungen erlaubt werden, „aktive Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen, um Gefahren abzuwehren, wie die Bundesregierung auf ihrer Website schreibt.
Wörtlich heißt es dort: Wenn die Dienste „Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, sollen die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selbst eingreifen können. Das kann etwa das Abschalten eines ausländischen Servers sein, von dem aus ein Cyberangriff unmittelbar bevorsteht.“

Kontrolle soll gebündelt werden

Auf derselben Seite verweist die Bundesregierung darauf, dass der Unabhängige Kontrollrat die Zuständigkeit für alle Nachrichtendienste des Bundes erhalten soll. „Damit soll die aktuelle Zersplitterung der Rechtskontrolle aufgehoben und eine stringente gerichtsähnliche Spruchpraxis ermöglicht werden“, heißt es weiter.
Dabei soll der Kontrollrat „besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen der Nachrichtendienste“ vorab genehmigen. Das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium bleibe von der Novelle unberührt.

Muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Über den Gesetzentwurf, der mehr als 600 Seiten umfasst, wird weiter im Bundestag beraten, zumal auch der Bundesrat Einwände erhoben hat. Da das Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, kann es dazu kommen, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht die endgültigen Grenzen der Geheimdienstreform stecken muss.
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Die nächste Solar-Insolvenz: Geldnot bei Next2Sun


In Kürze:

  • Next2Sun hat für zwei Tochtergesellschaften Insolvenz beantragt.
  • Trotz Unterstützung von Aktionären und Geschäftspartnern reicht das eingeworbene Kapital nicht aus.
  • Mehrere andere deutsche Solarfirmen gingen in den vergangenen Monaten ebenfalls in die Insolvenz.

 
Die Next2Sun-Gruppe hat für zwei Gesellschaften die Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das im saarländischen Dillingen ansässige Solarunternehmen leitete diesen Schritt nach einer internen Finanzprüfung ein.
Der 2015 gegründete Solarbetrieb hat bisher Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im In- und Ausland mit einer installierten Gesamtleistung von über 65 Megawatt realisiert. Next2Sun beschäftigt aktuell mehr als 140 Mitarbeiter an Standorten in Deutschland, Österreich, Polen und Japan. Ziel der Gruppe sei es, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Pionier mit eigenem Konzept

Next2Sun bezeichnet sich als preisgekrönten Markt- und Technologieführer für eigene PV-Lösungen unter anderem in der Landwirtschaft. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für senkrecht montierte PV-Anlagen als Ergänzung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dieses Konzept ermögliche die doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, da die Landwirte die Zwischenräume weiterhin gut zum Anbau von Feldfrüchten nutzen könnten.
Zwar fällt der Gesamtstromertrag durch den 90-Grad-Winkel der Module geringer aus. Angesichts der solaren Stromspitzen in den Mittagsstunden in Deutschland kann das aber ein Vorteil sein. Laut Next2Sun sorge die senkrechte Montage für eine antizyklische Stromerzeugung, da die Technologie mehr Strom in den Morgen- und Abendstunden generiere. Das trage somit zu einer besseren Netzstabilität und einem geringeren zusätzlichen Speicherbedarf bei.
Next2Sun

Der Ausbau der Solarenergie boomt in Deutschland weiter.

Foto: U. J. Alexander/iStock

Das Konzept passt damit zu den Zielen der Energiewende. Zudem wächst die Photovoltaik in Deutschland weiterhin stark. Das gesetzliche Ausbauziel für 2026 von 128 Gigawattpeak (GWp) installierter Leistung wurde bereits im August erreicht. Das Ausbautempo entspricht in etwa dem des Vorjahres, in dem rund 17,5 GWp Solarleistung neu hinzukamen. Die installierte Photovoltaikleistung in Deutschland lag Anfang Oktober 2026 bei rund 130,4 GWp.

Zu wenig Finanzspielraum

Die Entscheidung für die Insolvenz erfolgte jedoch aus wirtschaftlichen Gründen. Eine Anfang Oktober von Next2Sun durchgeführte Finanzprüfung beleuchtete alle eingegangenen Verpflichtungen und relevanten Finanzierungsangebote. Dabei schlussfolgerte das Solarunternehmen:
„Bei dieser Bewertung wurde deutlich, dass einige dieser Angebote nicht das notwendige Maß an Engagement boten, das erforderlich war, um den Kapitalbedarf des Unternehmens mit ausreichender Sicherheit für eine nachhaltig gesicherte mittelfristige Fortsetzung des Betriebs zu decken.“
Einfach ausgedrückt: Es fehlte Geld. Vor diesem Hintergrund sah sich das Unternehmen eigenen Angaben zufolge gezwungen, beim zuständigen Amtsgericht Saarbrücken die Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu beantragen.
Dieser Schritt sei trotz der Unterstützung von zahlreichen Aktionären, Investoren, Kunden und Geschäftspartnern nötig gewesen. Von der Insolvenz seien die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH betroffen. Nach aktuellem Stand seien die Next2Sun AG und die Next2Sun Projekt GmbH nicht betroffen.
Die Gruppe wolle deshalb den Geschäftsbetrieb der Next2Sun Projekt GmbH fortsetzen und alle laufenden Projektentwicklungen aktiv vorantreiben. Auch die Projektgesellschaften, die bereits in Betrieb genommene Agri-PV-Anlagen betreiben, seien nicht insolvent.

Insolvenz auch bei anderen Solarunternehmen

Die Next2Sun-Gruppe reiht sich mit ihrem Insolvenzantrag in eine Reihe von Insolvenzen in der Solarbranche ein. Bereits im vergangenen Jahr traf es die deutschen Tochtergesellschaften des Schweizer Solarmodulherstellers Meyer Burger. Da sich letztlich kein Investor mehr fand, gab es für die Standorte in Sachsen und Sachsen-Anhalt keine Rettung mehr. Rund 600 Mitarbeiter mussten sich auf die Suche nach einer anderen Arbeitsstelle machen.
Im Frühling dieses Jahres mussten der Bitburger Solarmodulhersteller Soluxtec und der Stecker-Solarspezialist Priwatt Insolvenz anmelden. Im Juli berichtete das Fachportal „Photon“, dass ein chinesischer Investor die Modulproduktion von Soluxtec in Föhren fortführen und ausbauen wolle. Kunden des Balkonkraftwerkanbieters Priwatt, die bezahlt haben und auf Lieferung oder Rückzahlung warten, sollten ihre Forderungen schnell beim Insolvenzverwalter anmelden.
Darüber hinaus meldeten im September gleich zwei Solarunternehmen aus Hamburg Insolvenz an. Zunächst beantragte die Enerparc AG die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wenige Tage später folgte deren Schwestergesellschaft pvwerk GmbH mit einem Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung. Laut der Sanierungskanzlei PLUTA, die pvwerk im Verfahren begleitet, befinden sich derzeit rund 100 von Enerparc beauftragte Solarpark- und Batteriespeicherprojekte im Bau. Welche davon fertiggestellt werden können, wird nun in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter von Enerparc geprüft.
Weitere Solarfirmen, die in den vergangenen Monaten Insolvenz angemeldet haben, sind die BSH GmbH & Co. KG und Energiekonzepte Deutschland.
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Bärbel Bas tritt von allen Ämtern zurück – Schweitzer soll neuer Arbeitsminister werden

Bärbel Bas tritt als Arbeitsministerin und als SPD-Chefin zurück. Sie begründete den Schritt in einer öffentlichen Mitteilung mit dem Tod ihrer Stieftochter und mit öffentlichen Angriffen auf sich, auch aus den Reihen des Koalitionspartners. Politiker aus der Union hatten Bas zuletzt scharf dafür kritisiert, dass sie Gesetzentwürfe zu geplanten Reformvorhaben zum Beispiel in der Rente nicht schnell genug vorlege. Sie hatten ihr vorgeworfen, die Reformen zu verschleppen und zu blockieren.
Auf Instagram schrieb Bas:
„Heute wende ich mich mit einer sehr persönlichen Nachricht an Euch. Nach dem Tod meiner Stieftochter habe ich festgestellt, dass ich Zeit brauche, um die Trauer zu verarbeiten. Diese möchte ich mir ausreichend nehmen. Darüber hinaus muss ich leider feststellen, dass die öffentlichen Angriffe auf mich, leider auch aus den Reihen des Koalitionspartners, in dieser für mich persönlich schwierigen Zeit weiter forciert wurden.
Da ich momentan nicht die Kraft aufbringen kann, kurzfristig meine Regierungs- und Parteiarbeit vollumfänglich auszuüben, habe ich mich entschieden, beide Ämter aufzugeben.
Deshalb habe ich meinen Co-Vorsitzenden und Vizekanzler Lars Klingbeil darüber informiert, dass ich mein Amt als Parteivorsitzende mit dem heutigen Tag niederlege.
Gleichzeitig habe ich den Bundeskanzler gebeten, mich aus dem Amt der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu entlassen.
Dieser Schritt ist mir nicht leichtgefallen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums jetzt eine starke Hausleitung verdient haben, die mit voller Kraft die anstehenden Gesetze und Reformvorhaben vorantreibt.
Am Ende meiner Zeit als Ministerin möchte ich vor allem eines sagen: Danke für die Unterstützung, die ich im gesamten Haus erfahren habe.
Gleiches gilt für meine Partei.
Die SPD wird die richtigen Schlüsse aus den zurückliegenden Wahlen ziehen und wieder eine politische Kraft werden, die unser Land in eine gute Zukunft führt. Die Weichen dafür sind u. a. mit dem Konvent und dem Grundsatzprogrammprozess gestellt.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Lars Klingbeil und Matthias Miersch für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bei Euch allen in Partei und Fraktion für die Unterstützung bedanken.
Heute endet für mich ein Kapitel, aber nicht die Geschichte. Denn was bleibt, sind nicht die Ämter, die wir getragen haben, sondern Spuren, die wir in den Herzen der Menschen hinterlassen.
Danke, dass ich ein Stück dieses Weges mit Euch gehen durfte. Nicht jeder Schritt war einfach. Nicht jede Entscheidung war leicht. Und sicherlich ist nicht alles gelungen. Aber eines war für mich immer klar: Es lohnt sich, für das einzustehen, woran wir glauben.
Im Deutschen Bundestag werde ich weiterhin die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises Duisburg vertreten und hoffe sehr, bald wieder mit voller Kraft meine Arbeit erfüllen zu können.
Glück auf und Freundschaft
Eure Bärbel Bas“

Alexander Schweitzer soll Bundesarbeitsminister werden

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas als SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin steht ihre Nachfolge im Ministeramt offenbar bereits fest. Wie mehrere Medien am Montag übereinstimmend berichten, soll der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer ins Kabinett nachrücken. Derzeit ist er noch Chef der SPD-Fraktion im Mainzer Landtag.
SPD-Chef Klingbeil äußerte sich über die Entscheidung von Bas: „Hinter den Ämtern sind wir alle nur Menschen“, betonte er. Deshalb könne er den Schritt persönlich nachvollziehen. „Die Angriffe gegen sie in den letzten Tagen ihrer Trauer waren unanständig. Sowas gehört sich nicht“, betonte der Vizekanzler. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch würdigte, Bas habe Haltung gezeigt, auch wenn es unbequem wurde. „Aber die Kraft ist endlich.“
(dpa/dts/red)
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Die Unruh kommt von dir – von Angelus Silesius

Die Unruh kommt von dir

Nichts ist, das dich bewegt,
du selber bist das Rad,
das aus sich selbsten läuft
und keine Ruhe hat.
 
Aus „Epigramme“ von Angelus Silesius (1624–1677)
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Bärbel Bas tritt als SPD-Vorsitzende und Arbeitsministerin zurück

Bärbel Bas tritt als Arbeitsministerin und als SPD-Chefin zurück. Sie begründete den Schritt in einer öffentlichen Mitteilung mit dem Tod ihrer Stieftochter und mit öffentlichen Angriffen auf sich, auch aus den Reihen des Koalitionspartners, der Union.
Auf Instagram schrieb sie:

„Heute wende ich mich mit einer sehr persönlichen Nachricht an Euch.

Nach dem Tod meiner Stieftochter habe ich festgestellt, dass ich Zeit brauche, um die Trauer zu verarbeiten. Diese möchte ich mir ausreichend nehmen.

Darüber hinaus muss ich leider feststellen, dass die öffentlichen Angriffe auf mich, leider auch aus den Reihen des Koalitionspartners, in dieser für mich persönlich schwierigen Zeit weiter forciert wurden.

Da ich momentan nicht die Kraft aufbringen kann, kurzfristig meine Regierungs- und Parteiarbeit vollumfänglich auszuüben, habe ich mich entschieden, beide Ämter aufzugeben.
Deshalb habe ich meinen Co-Vorsitzenden und Vizekanzler Lars Klingbeil darüber informiert, dass ich mein Amt als Parteivorsitzende mit dem heutigen Tag niederlege.
Gleichzeitig habe ich den Bundeskanzler gebeten, mich aus dem Amt der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu entlassen.
Dieser Schritt ist mir nicht leichtgefallen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums jetzt eine starke Hausleitung verdient haben, die mit voller Kraft die anstehenden Gesetze und Reformvorhaben vorantreibt.
Am Ende meiner Zeit als Ministerin möchte ich vor allem eines sagen: Danke für die Unterstützung, die ich im gesamten Haus erfahren habe.
Gleiches gilt für meine Partei.
Die SPD wird die richtigen Schlüsse aus den zurückliegenden Wahlen ziehen und wieder eine politische Kraft werden, die unser Land in eine gute Zukunft führt. Die Weichen dafür sind u. a. mit dem Konvent und dem Grundsatzprogrammprozess gestellt.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Lars Klingbeil und Matthias Miersch für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bei Euch allen in Partei und Fraktion für die Unterstützung bedanken.
Heute endet für mich ein Kapitel, aber nicht die Geschichte. Denn was bleibt, sind nicht die Ämter, die wir getragen haben, sondern Spuren, die wir in den Herzen der Menschen hinterlassen.
Danke, dass ich ein Stück dieses Weges mit Euch gehen durfte. Nicht jeder Schritt war einfach. Nicht jede Entscheidung war leicht. Und sicherlich ist nicht alles gelungen. Aber eines war für mich immer klar: Es lohnt sich, für das einzustehen, woran wir glauben.
Im Deutschen Bundestag werde ich weiterhin die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises Duisburg vertreten und hoffe sehr, bald wieder mit voller Kraft meine Arbeit erfüllen zu können.
Glück auf und Freundschaft
Eure Bärbel Bas“
(dpa/red)
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„Genug gearbeitet“ – Veränderung: Große Ziele brauchen kleine Umsetzungsrituale

Veränderung klingt oft groß. Transformation, Digitalisierung, Kulturwandel, KI-Strategie, neue Führung, neue Prozesse. Große Worte erzeugen Aufmerksamkeit. Im Alltag erzeugen sie häufig Müdigkeit.
Denn Menschen verändern sich nicht, weil ein Ziel groß ist. Sie verändern ihr Verhalten, wenn der nächste Schritt klar, machbar und wiederholbar ist.
Viele Veränderungsprojekte scheitern nicht an fehlender Einsicht. Sie scheitern an fehlender Übersetzung. Nach dem Workshop ist allen klar, was besser werden soll. Am Montag danach ist wieder Alltag. Kunden rufen an, E-Mails kommen, alte Routinen sind schneller als neue Absichten.
Ein Unternehmen wollte die Zusammenarbeit verbessern. Die erste Idee war ein großes Kulturprogramm. Wir begannen kleiner: ein wöchentliches 20-Minuten-Ritual mit drei Fragen: Was ist offen? Was blockiert? Was entscheiden wir heute? Nach sechs Wochen hatte sich mehr verändert als nach mehreren früheren Strategierunden.
Genug gearbeitet. Genug Veränderung angekündigt, die im Alltag keinen festen Platz bekommt.
Umsetzungsrituale haben drei Vorteile:
  • Sie machen Fortschritt sichtbar.
  • Sie halten Verantwortung lebendig.
  • Sie verhindern, dass Themen nach der ersten Begeisterung verschwinden.
Ein gutes Ritual ist klein genug, um durchgehalten zu werden, und konkret genug, um Wirkung zu erzeugen. Zehn Minuten können reichen, wenn sie verbindlich sind. Ein großes Projektmeeting kann wirkungslos sein, wenn niemand entscheidet.
Für Veränderungen rund um KI, Bürokratieabbau, Zusammenarbeit oder Führung gilt dasselbe: Nicht die große Ansage zählt, sondern die nächste gelebte Wiederholung.
Vier Fragen helfen bei der Übersetzung:
  • Was machen wir ab nächster Woche anders?
  • Wann prüfen wir das?
  • Wer achtet darauf, dass es nicht untergeht?
  • Was beenden wir, damit das Neue Platz hat?
Veränderung braucht auch Geduld. Nicht als Ausrede, sondern als Führungsdisziplin. Wer nach zwei Wochen alles wieder umbaut, produziert Erschöpfung. Wer nie nachsteuert, produziert Stillstand. Die Kunst liegt dazwischen: dranbleiben, beobachten und anpassen.
Beim b-steps summit geht es genau um diese Brücke: nicht nur gute Impulse, sondern Arbeit an der Umsetzung. Denn Erkenntnis ohne nächsten Schritt wird schnell zur weiteren Belastung.
Genug gearbeitet. Welches große Ziel braucht bei Ihnen ein kleines Ritual, das morgen beginnt?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Regionale Erbschaftsteuer und Privilegien für Firmenerben: Karlsruhe verhandelt Bayern-Klage

Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben das in der Vergangenheit oft kritisiert – sie fordern eine Regionalisierung der Steuer. Das Thema beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht.
Heute (14:00 Uhr) verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. Der Freistaat will von den höchsten deutschen Richtern unter anderem klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung erwartet.

Vorschriften zu Freibeträgen und Steuersätzen

Eine abstrakte Normenkontrolle können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags in Karlsruhe einreichen. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei dieser Art von Verfahren unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit unter allen infrage kommenden Aspekten, ob eine Rechtsnorm mit der Verfassung vereinbar ist.
Konkret greift der Freistaat die Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen und zu den Steuersätzen an. Dem Bund fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz – er sei also gar nicht zuständig, diese Dinge vorzuschreiben, sondern die Länder. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden, meint die bayerische Staatsregierung. Und: die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.

Bayerns Finanzminister: Weg nach Karlsruhe unumgänglich

„Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu“, erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.
Bayern setze sich seit Jahren bei Bund und Ländern für eine Reform der Erbschaftsteuer ein. „Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert – die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht“, so Füracker. Die Freibeträge hätten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren. Die drastisch gestiegene Inflation verstärke diesen Effekt zusätzlich.

Steuereinnahmen gehen an die Länder

Erbschaftsteuer bezahlen muss grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Steuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Schätzungen zufolge wechseln 200 bis 400 Milliarden Euro jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Im Jahr 2025 kassierte der Staat dabei Steuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro. Auch wenn die Erbschaftsteuer in einem Bundesgesetz geregelt ist: als Ländersteuer fließen die Einnahmen komplett in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Bundesregierung plant Reform der Erbschaftsteuer

Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung. Da hören die Gemeinsamkeiten aber schon auf. Während die SPD gern längst begonnen hätte und die Debatte treibt, wollen CDU und CSU erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
Am Dienstag wird das Gericht in einem zweiten Verfahren ebenfalls zur Erbschaftsteuer verhandeln – diesmal geht es darum, ob die umfassenden Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die SPD will künftig verhindern, dass große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. CDU und CSU lehnen die Vorschläge ab. Aber auch innerhalb der Union ist man sich beim Thema teils uneinig. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.

Stiftung Familienunternehmen befürchtet „Steuer-Katastrophe“

Der Chef der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer, warnt vor einer Katastrophe für den Standort Deutschland, sollten die Verschonungsregeln für Firmenerben bei der Erbschaftsteuer wegfallen. „Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen wie Fabriken, Maschinen, Patente sind für Familienunternehmen existenziell wichtig. Sie dienen dazu, dass Familienunternehmen über Generationen hinweg bestehen können“, sagte Kirchdörfer der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Das Ausland beneide Deutschland um seine große Vielfalt an kleinen, mittleren und großen Familienunternehmen. „Höhere Erbschaftsteuern auf Betriebsvermögen würden dazu führen, dass Familienunternehmen weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung hätten. Im Endeffekt würden sie auch Arbeitsplätze kosten. Es kommt entscheidend darauf an, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zu erhalten“, sagte Kirchdörfer der „Rheinischen Post“.

DIHK-Chef: Erbschaftsteuer könnte Familienbetriebe gefährden

Auch der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, verteidigt die Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer für Firmenerben gegen Kritik. „Hinter jedem Familienunternehmen stehen Menschen, Beschäftigte, Auszubildende und oft ganze Regionen, die von diesem Betrieb leben. Wer sie schützen will, muss das produktive Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer weiterhin verschonen“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Es gehe nicht um Privilegien. „Die Verschonung ist keine Subvention, sondern unterliegt festen Vorgaben wie der Weiterführung des Betriebs oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen“, so der DIHK-Chef weiter. Betriebsvermögen sei „in aller Regel im Unternehmen gebunden“ und stehe den Nachfolgern nicht als Geld zur Verfügung. „Es steckt in Maschinen, Hallen und Innovationen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung trifft deshalb unmittelbar die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens“, sagte Adrian.
Fehle die Verschonung, könnten bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer fällig werden. „Dann bleibt vielen Erben nur, Teile des Betriebs oder den ganzen Betrieb zu verkaufen, um diese Steuer überhaupt zahlen zu können“, warnte der DIHK-Präsident.
(dpa/afp/dts/red)
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12.10.2026 | Söder: „Merz bleibt Bundeskanzler“ | Deutschland schickt Tornados zur NATO-Übung

HEUTE6:40 Uhr

Deutschland schickt Tornados zu Atomwaffenübung der NATO

Für das am Dienstag beginnende NATO-Manöver „Steadfast Noon“ verlegt die deutsche Luftwaffe drei Tornados von Büchel zur Aviano Air Base in Norditalien. Geübt wird die nukleare Verteidigung des Bündnisgebiets. Zum Einsatz kommen Übungsbomben.

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HEUTE6:28 Uhr

Söder: „Merz bleibt Bundeskanzler“

Die CDU-Führung beendet heute ihre zweitägigen Beratungen über Konsequenzen aus Wahlniederlagen. Friedrich Merz und Generalsekretärin Franziska Hoppermann stellen Ergebnisse und Maßnahmen vor. CSU-Chef Markus Söder bekräftigte: „Friedrich Merz bleibt Bundeskanzler.“

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HEUTE5:36 Uhr

AfD-Zusammenarbeit: BSW-Bundesvorstandsmitglied Klaus Ernst droht mit Austritt

BSW-Bundesvorstandsmitglied Klaus Ernst droht mit Austritt, falls die Partei ihr Verhältnis zur AfD nicht klärt, und fordert klare Abgrenzung. Anlass ist die Unterstützung des BSW für Tobias Rausch als ersten AfD-Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt.

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HEUTE4:33 Uhr

Südkorea: Nordkorea feuert erneut ballistische Raketen ab

Nordkorea hat nach südkoreanischen und japanischen Angaben erneut mehrere ballistische Raketen abgefeuert. Die Geschosse seien aus dem Gebiet um die Hauptstadt Pjöngjang abgefeuert worden, berichtete Südkoreas amtliche Nachrichtenagentur Yonhap.
 
Mit Material von Nachrichtenagenturen

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Nach Annullierung: Einzelkandidatin Binder gewinnt Bürgermeisterwahl in Strausberg

Nach der Annullierung des ersten Urnengangs hat die parteilose Einzelkandidatin Annette Binder die wiederholte Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg gewonnen.
Bei der Stichwahl am Sonntag bekam Binder 64,9 Prozent der Stimmen, wie die Wahlleitung mitteilte. Sie setzte sich damit gegen ihren parteilosen Gegenkandidaten Robert Krause durch, der auf 35,1 Prozent kam.
Im Februar hatte bereits eine Bürgermeisterwahl in der Mittelstadt mit knapp 28.000 Einwohnern stattgefunden, wobei es aber Unstimmigkeiten gab.
Der Landkreis Märkisch-Oderland stellte Strafanzeige, weil von den mehr als 4000 versandten Briefwahlunterlagen nur etwa 2800 an die Wahlbehörde zurückkamen.
Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Unterschlagung oder der Manipulation gegen einen der Kandidaten. Das Verfahren gegen ihn wurde aber inzwischen eingestellt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder sah keinen hinreichenden Tatverdacht.
Die Wahl vom Februar wurde außerdem zunächst annulliert. Die anstehende Stichwahl wurde abgesagt, was das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder aber im März im Eilverfahren für rechtswidrig erklärte. Die Stichwahl fand statt, Binder gewann.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärte die Wahl allerdings nach Einsprüchen für ungültig, weswegen sie nun wiederholt wurde. Der Kandidat, gegen den ermittelt worden war, trat im zweiten Anlauf nicht mehr an.(afp/red)