Die Deutsche Bundesbank hat ihre aktuellen Schätzungen über Rücküberweisungen von Einwanderern in ihre Herkunftsländer veröffentlicht. (Archivbild) - Foto: Ole Spata/dpa
In Kürze:
Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr alsverdoppelt.
Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.
Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.
Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen
In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.
Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler
Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).
In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar
Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.
Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten
Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.
Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen
Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
In bestimmten Fällen war die doppelte Staatsbürgerschaft schon früher möglich. Seit einer Reform der Ampel-Regierung ist sie generell erlaubt. (Symbolbild) - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.
Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 Prozent und 98 Prozent.
Die wenigen, die keinen Doppelpass wählten, taten dies demnach in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.
Andrang etwas niedriger als 2024
Insgesamt sank 2025 die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge – um etwa 10 Prozent auf rund 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (rund 36.100).
Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt sind sowohl Andrang als auch Bearbeitungsstau groß. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muss.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Menschen aus der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.
Sprachkenntnisse und Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes
Wer den deutschen Pass möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.
Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens.
Anfrage beim Verfassungsschutz
Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es eine Anfrage beim Verfassungsschutz, etwa ob es zum Antragsteller Hinweise auf Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt.
Laut Mediendienst Integration lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.
In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil ein Ausländer kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollte. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.
Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.
Reform ermöglicht Doppelpass für alle neu Eingebürgerten
Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat.
Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit verweigert.
Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung 2025 wieder gekippt.
Dass die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen.
Auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten. (dpa/red)
Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten
Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.
Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht hier noch aus.
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.
Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell – also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat – ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.
Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich
Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.
Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge
Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.
In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. (dpa/red)
Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, geht weiter zurück. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.
Dobrindt spricht von „Migrationswende“
Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
Unter anderem kamen aus Syrien 67 Prozent weniger Menschen als 2024 und aus der Türkei sowie aus Afghanistan jeweils 41 Prozent weniger. - Foto: Boris Roessler/dpa
Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gesunken. 2025 wanderten rund 235.000 mehr Menschen nach Deutschland ein als aus, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Im Vorjahr lag die Nettozuwanderung noch bei rund 430.000 Menschen, nachdem 2022 ein Höchststand von 1,462 Millionen erreicht worden war.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 1,48 Millionen Zuzüge und 1,25 Millionen Fortzüge erfasst. Die Zahl der Zuzüge sank gegenüber 2024 um 13 Prozent. Die Zahl der Fortzüge verringerte sich leicht um 2,0 Prozent.
Eine Ursache war laut Statistikern die geringere Zuwanderung aus den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden. So kamen aus Syrien 67 Prozent weniger Menschen als 2024 und aus der Türkei sowie aus Afghanistan jeweils 41 Prozent weniger.
Auch die Nettozuwanderung aus der Ukraine war 21 Prozent niedriger als 2024. Geflüchtete aus der Ukraine müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz.
EU-Länder: Deutlich weniger Zuzüge aus Polen und Bulgarien
Ein weiterer Grund für die sinkende Nettozuwanderung war eine weiter rückläufige Zuwanderung aus den Staaten der Europäischen Union. Demnach zogen 2025 rund 54.000 Menschen mehr in andere EU-Staaten, als von dort nach Deutschland kamen.
Besonders deutlich war der Rückgang bei den Zuzügen aus Polen und Bulgarien. Eine Zunahme des Wanderungssaldos im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Niederlande und Rumänien.
Bei deutschen Staatsbürgern war 2025 erneut ein Wanderungsverlust von 97.000 Menschen festzustellen. Die meisten zogen in die Schweiz, Österreich und Spanien.
Innerhalb Deutschlands wurden 2025 knapp eine Million Wanderungen über die Bundeslandgrenzen erfasst. Das war rund ein Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei verzeichnete Brandenburg mit einem Plus von 9.000 Menschen den größten Wanderungsgewinn, gefolgt von Bayern und Schleswig-Holstein. Die größten Wanderungsverluste gab es hingegen in Berlin mit 12.000 Menschen. Es folgten Thüringen und Nordrhein-Westfalen. (afp/red)
Die US-Regierung hat ihre Pläne für einen erschwerten Zugang zu der als Green Card bekannten unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung abgeschwächt. Die Green Card sollte nur noch aus dem Ausland beantragt werden können.
Das US-Heimatschutzministerin teilte der „New York Times“ am 29. Mai (Ortszeit) mit, dass die neue Regelung letztlich nicht für alle Antragsteller gelte. Diese neue Regel solle „auf Einzelfallbasis“ gelten.
„Sie diente lediglich als Erinnerung für die Beamten, von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen“, sagte das Ministerium demnach. Die Beamten könnten entscheiden, ob sie von Antragstellern verlangen, die USA zu verlassen, um ihren Antrag zu stellen.
Green Card im Ausland beantragen
In der vergangenen Woche hatte die zuständige Einwanderungsbehörde USCIS erklärt, dass Bewerber die Green Card fortan in den meisten Fällen aus dem Ausland beantragen müssen und sich nicht bereits in den USA aufhalten dürfen. Ausnahmen sollte des demnach nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ geben.
Laut einem Bericht der „Washington Post“ vergeben die USA jährlich mehr als eine Million Green Cards. Mehr als die Hälfte der Bewerber hielt sich demnach bisher bei Antragstellung bereits in den USA auf.
USCIS-Sprecher Zach Kahler hatte vergangene Woche erklärt, Nicht-Einwanderer wie Studenten, Zeitarbeiter oder Touristen kämen für eine kurze Zeit und für einen bestimmten Zweck in die USA – und sollten das Land dann wieder verlassen. „Ihr Besuch sollte nicht als erster Schritt im Green-Card-Prozess dienen.“
Die neue Regelung solle verhindern, dass Menschen nach einer verweigerten Green Card illegal in den USA bleiben und dann von den Einwanderungsbehörden für eine Abschiebung aufgespürt werden müssten, sagte der Behördensprecher.
Kritik von mehreren Seiten
Mehrere Menschenrechtsorganisationen sowie Anwaltskanzleien hatten die geplante Maßnahme kritisiert. Der demokratische Abgeordnete Chuy Garcia bezeichnete sie als „absurd und grausam“.
Sie „wird Tausende legale Einwanderer, darunter Ehepartner von US-Bürgern, dazu zwingen, ihr Zuhause, ihre Familie und ihre Arbeit für Wochen oder sogar Monate zu verlassen, um ihre Green Card außerhalb der Vereinigten Staaten zu erhalten“, sagte er. (afp/red)
Erst zum Hausarzt, dann zum Facharzt? Auch für Deutsche ist es manchmal nicht einfach, schnell die notwendige Behandlung zu erhalten. (Symbolbild) - Foto: Pia Bayer/dpa
Wer nach Deutschland flüchtet, stößt vor allem in den ersten Jahren nach der Ankunft auf Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Neben langen Wartezeiten erschwerten auch finanzielle Belastungen und teils große Entfernungen eine rasche Behandlung. Zudem fällt es vielen Flüchtlingen demnach schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zu orientieren.
Auch aus ökonomischer Sicht, sei diese Unterversorgung problematisch, sagt die Autorin der DIW-Studie, Louise Biddle. Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechtere das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“.
An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Flüchtlinge teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.
Jeder dritte Teilnehmer der repräsentativen Befragung (33,1 Prozent) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält.
Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzten ist die Situation vergleichsweise gut.
Bei Fachärzten gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage – 2019 waren es noch 33 Tage.
Ukrainer berichteten laut Studie rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht-ukrainische Flüchtlinge, die nach 2021 eingereist sind.
Von ihnen gaben 14 Prozent an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf diejenigen zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.
Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzte und Sozialämter ab.
Flüchtlinge aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die den von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht.
Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus. (dpa/red)
Die steigende Zahl der Einbürgerungen sorgt in der Koalition für eine neue Debatte über das Staatsangehörigkeitsrecht. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
In der Union gibt es angesichts hoher Einbürgerungszahlen Forderungen nach möglichen Rechtsverschärfungen. Mit der SPD zeichnen sich dabei unterschiedliche Positionen ab. Ein Überblick über die Debatte:
Worum geht es?
Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – ein Rekord seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
Im vergangenen Jahr dürften es deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie bereits veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. So stark wie im Vorjahr fiel der Anstieg aber 2025 wohl nicht aus.
Viele Neubürger der vergangenen zwei Jahre stammen aus EU-Staaten, aus Syrien, der Türkei und aus Russland.
Wie das Statistische Landesamt mitgeteilt hatte, erhielten im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 14.311 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – 16,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
In Bayern wurden nach offiziellen Angaben 59.573 Menschen durch Einbürgerung Deutsche – ein Plus von etwa zehn Prozent.
Kritische Stimmen aus der Union
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, würde gerne mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Er sprach sich dafür aus, die Einbürgerungsfrist wieder von fünf auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen. Das sei in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein.
Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.
„Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU), der „Welt“.
Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte seiner Ansicht nach jedoch auf Ausnahmefälle begrenzt werden.
Ampel-Koalition reformierte das Staatsangehörigkeitsrecht
Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte das Staatsangehörigkeitsrecht geändert. Ihre Reform trat Ende Juni 2024 in Kraft.
Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung aber im vergangenen Jahr wieder gekippt.
SPD will das Fass nicht mehr aufmachen
Dafür, dass die SPD den mit CDU und CSU gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht noch einmal nachbessern will, gibt es momentan keine Anzeichen.
Im Gegenteil: Dass jetzt mehr Menschen Deutsche werden, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist aus Sicht der Sozialdemokraten ein positives Signal.
„Das bedeutet, dass viele Menschen hier arbeiten, die Sprache sprechen und angekommen sind“, sagt SPD-Innenpolitiker Hakan Demir und fügt gleich hinzu: „Wir werden daran nichts ändern.“
Er fände es – auch mit Blick auf Gastronomen und andere Unternehmer, die über die Abschiebung von Mitarbeitern klagen – besser, darüber zu sprechen, „wie wir Bleibeperspektiven für die schaffen, die hier arbeiten und integriert sind“.
CSU sieht Einbürgerung nicht generell negativ
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies bei der Vorstellung der Einbürgerungszahlen für sein Bundesland vor einigen Tagen auf die relativ hohen Voraussetzungen für eine Einbürgerung hin.
Er betonte: „Eingebürgert werden können bei uns nur besonders gut integrierte Personen, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie viele Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in Deutschland gelebt haben.“
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe, „dass es eine besondere Aufmerksamkeit der Behörden geben muss, damit eingewanderter Antisemitismus nicht zu eingebürgertem Antisemitismus wird“.
Kritik aus der Opposition
Die Linken-Migrationspolitikerin Clara Bünger bezeichnete die Vorschläge aus der Union für eine erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als „Schlag ins Gesicht all jener, die seit Jahren hart arbeiten und längst Teil dieser Gesellschaft sind“.
Statt Menschen dauerhaft auf Bewährung leben zu lassen, solle Teilhabe gestärkt und der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden. (dpa/red)
Die Zahl der Einbürgerungen ist zuletzt gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Marijan Murat/dpa
In Deutschland zeichnet sich nach einem Pressebericht ein neuer Einbürgerungsrekord ab. Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, erhielten im vergangenen Jahr mindestens 309.852 Menschen den deutschen Pass. Damit liege die Zahl über dem bundesweiten Rekordwert von 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024.
Die Daten stammen der „Welt am Sonntag“ zufolge aus 14 Bundesländern. Mehrere von ihnen teilten sie auf Anfrage der Zeitung mit, andere hätten sie bereits selbst veröffentlicht. Teilweise handele es sich noch um vorläufige Werte. Aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt lägen bisher keine Zahlen vor.
Kommunen mit rückläufigen Zahlen erwarten nächsten Einbürgerungsboom
Auch aus den Ländern Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein gebe es keine Gesamtzahlen, hieß es weiter. Allerdings hätten fast alle Städte und Kreise dieser Länder ihre Einbürgerungsdaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Mehrere Kommunen berichteten, dass sie aktuell rückläufige Antragszahlen erlebten, allerdings bereiteten sie sich schon auf den nächsten Einbürgerungsboom vor, berichtete die Zeitung weiter. Denn im kommenden Jahr dürften nach Einschätzung mehrerer Behörden zunehmend Ukrainer nach dem deutschen Pass streben.
„Da die erste große Fluchtwelle mit dem Beginn des Ukraine-Konflikts am 24.02.2022 einsetzte, erreichen die ersten Geflüchteten die notwendige fünfjährige Voraufenthaltszeit im Frühjahr 2027“, sagte ein Sprecher des Landkreises Aurich der Zeitung. Im März 2027 laufe der bislang gewährte kollektive Schutzstatus aus. „Um Rechtssicherheit zu erlangen, nutzen dann vermutlich viele Geflüchtete die verkürzte Fünfjahresfrist zur Einbürgerung.“
Im Vergleich zu den Geflüchteten von 2015/2016 profitierten Ukrainer „von erheblichen strukturellen Vorteilen“. Dank des sofortigen Arbeitsmarktzugangs könnten viele die geforderte eigenständige Lebensunterhaltssicherung deutlich schneller vorweisen.
Zudem entfielen langwierige Asylverfahren und Identitätsprüfungen. Es werde deswegen „mit einem erneuten sprunghaften Anstieg der Antragszahlen gerechnet“.
Andere Kommunen rechneten dem Bericht zufolge ebenfalls mit steigenden Antragszahlen, betonen allerdings, dass für Ukrainer aus dem aktuellen Schutzstatus heraus kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe. Wie die Abfrage zeige, bestünden zum Teil unterschiedliche Auffassungen darüber, wie mit ukrainischen Flüchtlingen umzugehen ist, die den deutschen Pass anstreben. (afp/red)
Die Zahl der Einbürgerungen ist zuletzt gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Marijan Murat/dpa
Der Unionspolitiker Alexander Throm will nach dem sich abzeichnenden Einbürgerungsrekord in Deutschland mit Rechtsverschärfungen gegensteuern.
„Wir konnten das Schlimmste der Ampelreform beim Staatsbürgerschaftsrecht wieder abschaffen, nämlich die Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren“, sagte Throm, der innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion ist, der „Welt“.
Der CDU-Politiker forderte: „Unabhängig davon wäre es richtig, die Einbürgerungsfrist wieder auf acht Jahre zu verlängern und die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft abzuschaffen.“ Dies sei bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht durchsetzbar gewesen.
Throm schlug vor, alternativ könne eine Einbürgerung direkt aus einem Schutzstatus heraus ausgeschlossen sein. Zunächst müsse sich ein Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis erarbeiten. Erst danach dürfe dann eine Einbürgerungsfrist beginnen.
Eine Niederlassungserlaubnis ermöglicht ebenfalls einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzung ist, dass in der Regel mindestens 60 Monate Einzahlung in die Rentenversicherung nachgewiesen werden.
Auch Hessens Innenminister Roman Poseck warb für Rechtsänderungen. „Es ist richtig, dass wir den Menschen, die schon lange hier sind und zum Erfolg des Landes beitragen, eine Perspektive für eine vollständige Identifikation bieten“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“.
Vor allem beim Thema der Mehrstaatlichkeit sehe er Nachholbedarf. „Die doppelte Staatsbürgerschaft erschwert die Integration“, sagte Poseck. Ein klares Bekenntnis zur deutschen Staatsbürgerschaft gehe mit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht in gleicher Art und Weise. Er forderte: „Deshalb sollte diese auf Ausnahmefälle begrenzt werden.“
Die „Welt am Sonntag“ hatte am Vortag berichtet, im vergangenen Jahr hätten mehr als 309.000 Menschen den deutschen Pass erhalten. Damit würde die Zahl über dem bundesweiten Rekordwert von knapp 292.000 Einbürgerungen im Jahr 2024 liegen. Die Daten sind noch unvollständig.
Die Ampel-Koalition hatte das Staatsangehörigkeitsrecht 2024 reformiert. Seither darf, wer Deutscher wird, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Zudem reichen als Voraussetzung fünf statt bisher acht Jahre Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese „Turbo-Einbürgerung“ hatte die schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr wieder gekippt. (dpa/red)
US-Präsident Donald Trump. - Foto: Kevin Dietsch/Getty Images
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump erschwert den Zugang zu der als Green Card bekannten unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in den USA. Bewerber müssen die Green Card fortan in den meisten Fällen aus dem Ausland beantragen und dürfen sich nicht bereits in den USA aufhalten, wie die zuständige Einwanderungsbehörde USCIS am Freitag mitteilte.
„Fortan muss ein Ausländer, der sich vorübergehend in den USA aufhält und eine Green Card will, für eine Bewerbung in sein Heimatland zurückkehren“, erklärte USCIS-Sprecher Zach Kahler. Ausnahmen gebe es nur bei „außergewöhnlichen Umständen“.
Laut einem Bericht der „Washington Post“ vergeben die USA jährlich mehr als eine Million Green Cards. Mehr als die Hälfte der Bewerber hielt sich demnach bisher bei Antragstellung bereits in den USA auf.
USCIS-Sprecher Kahler erklärte, Nicht-Einwanderer wie Studenten, Zeitarbeiter oder Touristen kämen für eine kurze Zeit und für einen bestimmten Zweck in die USA – und sollten das Land dann wieder verlassen. „Ihr Besuch sollte nicht als erster Schritt im Green-Card-Prozess dienen.“ Die neue Regelung solle verhindern, dass Menschen nach einer verweigerten Green Card illegal in den USA bleiben und dann von den Einwanderungsbehörden für eine Abschiebung aufgespürt werden müssten, erklärte der Behördensprecher.
Trump hat den Kampf gegen die irreguläre Migration zu einem der Hauptanliegen seiner Präsidentschaft gemacht und auch legale Wege für eine Einwanderung in die USA eingeschränkt. Im Wahlkampf hatte der Rechtspopulist versprochen, Millionen von Migranten ohne gültige Papiere abzuschieben. Das rabiate Vorgehen der Behörden bei Abschieberazzien hat immer wieder für Empörung gesorgt und zu Protesten geführt. (afp/red)
Rund 900.000 Syrer leben derzeit in Deutschland ohne deutschen Pass – über 500.000 davon nur mit befristetem Schutzstatus. (Archiv). - Foto: via dts Nachrichtenagentu
Das Bundesinnenministerium erwägt laut einem Pressebericht eine höhere Rückkehrprämie für Geflüchtete aus Syrien. Im Gespräch sei ein Betrag von 8000 Euro, berichtete das Magazin „Focus“ am Mittwoch, 20. Mai unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen.
Bisher gibt es für freiwillige Rückkehrer durchschnittlich eine Unterstützungsleistung von etwa 1000 Euro.
Zudem wird derzeit die Höhe der Prämie aufwendig für jeden oder jede Geflüchtete individuell berechtigt. Nun geprüft wird laut Bericht hingegen eine pauschale Zahlung pro Person. Das Ziel sei, die Zahl der freiwilligen Ausreisen zu erhöhen.
Rückkehrprämie für Syrer: Deutliche Kritik von den Grünen
In Deutschland leben demnach aktuell gut 900.000 Syrer ohne deutschen Pass. Mehr als 500.000 von ihnen haben lediglich einen befristeten Aufenthaltstitel auf Grundlage eines subsidiären Schutztitels oder einer Anerkennung als Flüchtling.
Auch der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hatte kürzlich eine höhere Rückkehrprämie ins Gespräch gebracht.
Deutliche Kritik an solchen Überlegungen kam von Seiten der Grünen. „Es ist völlig abenteuerlich, über erhöhte Rückführungsprämien für Syrien zu spekulieren, während dort Islamisten herrschen und das Bamf die desolate Lage im Land weitgehend ausblendet“, sagte der Grünen-Politiker Max Lucks dem „Focus“.
CDU: Mehr Geld für Rückkehr statt Integrationsleistungen
Während die Bundesregierung Integrationsleistungen kürze, „sollte sie nicht noch mehr Steuergeld für ideologiegetriebene Politik verpulvern“, fügte er hinzu.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält es hingegen für richtig, „über stärkere finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien nachzudenken“. Wenn dadurch mehr Syrer zu einer Ausreise bewegt werden könnten, könne dies auch ökonomisch sinnvoll sein.
„Selbst höhere Unterstützungsleistungen im vierstelligen oder in einzelnen Fällen auch im unteren fünfstelligen Bereich wären gemessen an den langfristigen Kosten von Sozialleistungen häufig weiterhin ein Gewinn für den Staat“, gab er zu bedenken. Poseck forderte zudem allerdings auch mehr Abschiebungen nach Syrien.
266.100 Syrer zahlen Sozialbeiträge ein
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gingen allerdings nach Stand von September 2025 rund 317.000 der in Deutschland lebenden Syrer einer Erwerbstätigkeit nach.
Davon waren demnach gut 266.100 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie bezogen also keine Sozialleistungen, sondern zahlten in das Sozialsystem ein. Dabei war die Erwerbstätigkeit von Männern im Durchschnitt höher als die von Frauen. (afp/red)
Abschiebezentren sollen kommen: Die EU hat sich weitgehend auf die neue Rückführungsverordnung geeinigt. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Die EU ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit.
„Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart“ – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.
Zeitpunkt noch offen
Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren.
Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.
Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.
Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen
Deutschland bemüht sich derzeit gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht.
Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. (dpa/red)
Wien setzt künftig auf begrenzte Quoten beim Familiennachzug von Flüchtlingen. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Asylpakts hat Österreich Quoten für den Familiennachzug beschlossen.
Laut einem Beschluss des Parlaments in Wien vom Mittwoch, 20. Mai, sollen die Quoten ab Juli gelten, wobei sie auf Grundlage der Aufnahmekapazitäten berechnet werden und nach Angaben der Regierung „sehr niedrig“ ausfallen könnten.
Regierung verweist auf Belastung
Im vergangenen Sommer hatte Österreich die Familienzusammenführungen ausgesetzt.
Nach Regierungsangaben waren 2023/2024 mehr als 17.000 Menschen, zumeist Kinder aus Syrien, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich eingereist.
Das Aussetzen der Regelung begründete das Innenministerium mit der Belastung öffentlicher Einrichtungen und einer „Bedrohung“ für das 9,2 Millionen Einwohner zählende Land.
EU verschärft Asylpolitik
Österreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die auf eine strengere Einwanderungspolitik dringen. Die EU hat ihre Migrations- und Asylpolitik zuletzt deutlich verschärft.
2024 hatte Brüssel eine Reform der Asylregeln beschlossen. Der Asylpakt sieht unter anderem Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie Abschiebezentren in Drittstaaten vor.
Im Jahr 2025 ging die Zahl der irregulären Einreisen in das europäische Hoheitsgebiet laut der Grenzschutzagentur Frontex bereits um mehr als 25 Prozent zurück. (afp/red)
Pakistanische Soldaten stehen am 19. März 2026 an der pakistanisch-afghanischen Grenze in Chaman in der Provinz Belutschistan. - Foto: Abdul Basit/AFP via Getty Images
Bis Ende des Jahres werden nach Schätzungen der UNO fast drei Millionen Afghanen aus dem Ausland in ihr Land zurückkehren. Einem UN-Bericht zufolge handelt es sich bei mehr als der Hälfte von ihnen um Frauen und Kinder.
Seit September 2023 sind bereits 5,9 Millionen afghanische Staatsbürger – vorwiegend aus den Nachbarländern Iran und Pakistan – in ihre Heimat zurückgekehrt. Das entspricht zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung.
In den ersten vier Monaten 2026 kehrten demnach bereits etwa 600.000 Afghanen aus Pakistan und dem Iran zurück. Für die kommenden acht Monate werden laut dem Bericht „schätzungsweise 1,7 Millionen Rückkehrer aus dem Iran und 1,1 Millionen aus Pakistan erwartet“.
Die meisten sind in den Nachbarstaaten geboren
Die meisten von ihnen seien in den Nachbarländern geboren und aufgewachsen oder hätten zumindest seit Jahren nicht mehr in ihrer Heimat gelebt.
Sie hätten „entweder schwache oder keine Verbindungen zu ihren Herkunftsgemeinden“, erklärte der für Afghanistan zuständige humanitäre UN-Koordinator Tajudeen Oyewale.
Die UNO und NGOs fordern 100,7 Millionen US-Dollar (rund 86 Millionen Euro) für Sofortmaßnahmen an den Grenzen zum Iran und zu Pakistan, um dort lebensrettende Hilfe zu leisten.
Dem Bericht zufolge sind für die Wiedereingliederungsmaßnahmen der Rückkehrer 428,5 Millionen Dollar nötig. (afp/red)
Migranten versuchen den Ärmelkanal nach Großbritannien zu überqueren. (Archivbild) - Foto: Sameer Al-Doumy/AFP/dpa
Mehr als 200.000 Migranten haben nach Behördenangaben seit 2018 in kleinen Booten den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien überquert.
Laut einer am Wochenende veröffentlichten offiziellen Statistik wurde die Schwelle am Freitag, 8. Mai, mit der Ankunft von 70 Menschen überschritten. Demnach kamen seit Beginn der Zählung vor sieben Jahren insgesamt 200.013 Bootsmigranten in Großbritannien an.
Gefährliche Route mit Todesopfern
Die meisten Boote starteten von der Küste Nordfrankreichs. 2025 kamen bei versuchten Überfahren laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP mindestens 29 Menschen ums Leben, in diesem Jahr gab es bislang sechs Todesopfer.
Großbritannien hat seine Einwanderungs- und Asylpolitik unter Premierminister Keir Starmer von der Labour-Partei deutlich verschärft.
Im vergangenen Monat vereinbarten Frankreich und Großbritannien eine Neuauflage ihres Abkommens zur Bekämpfung der irregulären Migration über den Ärmelkanal.
Die migrationsfeindliche Rechtsaußen-Partei Reform UK hatte bei den Regionalwahlen vor wenigen Tagen starke Zugewinne erzielt, Starmer steht unter erheblichem innenpolitischen Druck.
Seine Innenministerin Shabana Mahmood will den Schutz für Geflüchtete zurückfahren und automatische Sozialleistungen für Asylbewerber beenden.
Starmers konservativer Vorgänger Rishi Sunak hatte unter den Slogan „Stoppt die Boote“ erfolglos versucht, die Zahl der Migranten zu verringern.
Starmer wählte den Slogan „Zerschlagt die Gangs“ und versprach, Schleuserbanden in den Fokus zu nehmen, um das Problem zu bekämpfen. Bislang hat er dabei nicht mehr Erfolg als sein Vorgänger. (afp/red)
Foto: Omer Messinger/Getty Images; Montage: Epoch Times
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Bas-Aussage löst Debatte aus
Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.
In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.
Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.
Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.
Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.
Das Treffen zwischen dem chinesischen Staatschef Xi Jinping und dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán am 8. Juli 2024 in Peking konnte in China auf einer Großbildleinwand verfolgt werden. - Foto: Pedro Pardo/AFP via Getty Images
In Kürze:
Ungarns strategische Partnerschaft mit China wird durch Investitionen, Kredite und große Industrieprojekte gestärkt.
Die wachsende chinesische Präsenz wirft Fragen zu politischem Einfluss, möglicher Überwachung und diplomatischem Druck auf – und stellt damit eine zunehmende Herausforderung für Ungarn und Europa dar.
Im 28. Stock des höchsten Gebäudes Budapests, in einem Restaurant mit Rundum-Panoramablick, empfing der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán mit seiner Frau Anikó Lévai den chinesischen Staatschef Xi Jinping und dessen Gattin Peng Liyuan. Am Mittagstisch begingen sie die Unterzeichnung der gerade vollzogenen 18 strategischen Abkommen zwischen den beiden Ländern.
Während des Essens im Mai 2024 sprachen sie möglicherweise über ihr erstes Treffen im Jahr 2009. Damals reiste Orbán als Oppositionsführer nach Peking und Xi war noch Chinas Vize. Das Treffen vor über 16 Jahren legte den Grundstein für ein „Goldenes Zeitalter“ zwischen Peking und Budapest.
Chinesische Unternehmen zählen bereits jetzt – nach den deutschen – zur zweitgrößten Investorengruppe im Land. Im November 2025 gab die ungarische Regierung bekannt, dass „im vergangenen Jahr 31 Prozent der chinesischen Investitionen in Europa in unser Land geflossen sind“. Laut dem ungarischen Außenminister gingen gleichzeitig 20 Prozent der chinesischen Investitionen in Europa nach Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich.
Die ungarische Regierung gibt sich überzeugt, dass es möglich ist, unabhängig von Ideologie und Prinzipien mit China Geschäfte zu machen. Kritische Stimmen warnen jedoch vor dem wachsenden Einfluss Pekings und den damit verbundenen Gefahren. Welchen Preis haben diese Beziehungen tatsächlich?
Im Jahr 2011, anlässlich des Besuchs des damaligen chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao in Budapest, sagte Orbán: „Wir haben historische Hilfe von China erhalten, und wir benötigen diese, um den Weg der wirtschaftlichen Umstrukturierung fortsetzen zu können.“ Es bedeute eine „enorme Sicherheit“, wenn China Staatsanleihen kaufe, fügte er hinzu.
Hinter dieser Formulierung verbarg sich mehr als eine diplomatische Floskel. Denn Jiabao kündigte damals an, dass China „eine bestimmte Menge“ ungarischer Staatsanleihen kaufen werde. Zusätzlich stellte Peking einen Kredit in Höhe von 1 Milliarde Euro in Aussicht.
Seitdem greift Ungarn regelmäßig auf chinesisches Kapital zurück. Über sogenannte Panda-Anleihen erhalten Investoren aus China Zugang zu ungarischen Staatsanleihen – meist in Tranchen von mehreren hundert Millionen Euro, mit Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren.
Eine mögliche wirtschaftliche Abhängigkeit Ungarns von China ist nun messbar. Ein Blick in die offiziellen Daten des ungarischen Zentrums für Staatsschuldenmanagement zeigt: Die beiden größten Einzelkredite Budapests stammen aus China. Zusammen belaufen sie sich auf rund 2,3 Milliarden Euro – mehr als ein Viertel aller ausländischen Kredite.
Parallel dazu nehmen auch die chinesischen Großprojekte in Ungarn Gestalt an. Dieses Jahr soll die Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Budapest–Belgrad in Betrieb gehen. Das umstrittene Projekt im Umfang von über 2 Milliarden Euro wurde zu 85 Prozent aus chinesischen Krediten finanziert.
Zudem planen zwei Schlüsselakteure der chinesischen Industrie – der Batteriehersteller CATL und der E-Autobauer BYD – dieses Frühjahr ihre Produktion in ungarischen Werken zu starten.
Die Baustelle für ein Werk des chinesischen Batterieherstellers CATL in der Nähe von Debrecen, der zweitgrößten Stadt Ungarns, am 5. Mai 2024. Das Unternehmen errichtete mit Unterstützung der ungarischen Regierung sein zweites Werk in Europa.
Foto: Attila Kisbenedek / AFP via Getty Images
Auch im digitalen Bereich ist die Präsenz Chinas sichtbar. Zwei der drei ungarischen Mobilfunkanbieter haben ihre 5G-Netze mit chinesischer Technologie aufgebaut – mit ZTE und Huawei. Das Unternehmen Huawei, das in vielen westlichen Ländern als sicherheitskritisch eingestuft wird, hat 2013 in Budapest sein größtes Logistikzentrum außerhalb Chinas eröffnet.
Was als wirtschaftlicher Rettungsanker begann, hat sich längst zu einer strategischen Verflechtung entwickelt.
Chinesen in Ungarn und Pekings Strategie
Die ungarische Regierung hat zudem das Wachstum der chinesischen Bevölkerung im Land unterstützt.
Budapest hat kein Chinatown – und doch ist China längst da. Die Anzahl der in Ungarn lebenden Chinesen hat sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Die chinesische Gemeinschaft in Ungarn gilt daher als die größte chinesische Minderheit Mitteleuropas.
Offiziell sind es laut Volkszählung aus dem Jahr 2022 18.154 Menschen. Inoffiziell dürften es deutlich mehr sein. Besonders in der Hauptstadt ist ihre Präsenz unübersehbar – nicht in einem eigenen Viertel, sondern konzentriert um asiatische Märkte und chinesische Geschäfte.
Eine Recherche des Nachrichtenportals „Index“ unterscheidet drei Generationen. Die ersten chinesischen Arbeiter kamen Ende der 1980er-Jahre, als Ungarn ein Visaerleichterungsabkommen mit China abschloss. Seitdem ist die zweite Generation herangewachsen. Dazu kommen neue Ankömmlinge. Viele von ihnen kommen über sogenannte Ansiedlungsanleihen – ein staatliches Programm, bei dem Investoren durch den Kauf von Staatsanleihen ein Aufenthaltsrecht erwerben konnten.
Was als Migration von Gastarbeitern begann, hat sich längst gewandelt. Heute kommen aus China vermehrt wohlhabende Unternehmer und gut ausgebildete Akademiker – manche auf der Flucht vor politischer Verfolgung, andere auf der Suche nach besseren Perspektiven. Für viele ist Ungarn jedoch kein Ziel, sondern eine Zwischenstation. Ein Sprungbrett für ihre Kinder in den Westen.
Drachentänzer beim chinesischen Neujahrsfest in Budapest.
Foto: Zoltan Tarlacz/iStock
Parallel dazu wächst auch die institutionelle Präsenz Chinas im Land: Inzwischen existieren chinesische Schulen, Organisationen und auch sechs Konfuzius-Institute. Dazu kommen chinesischsprachige Medien, kulturelle Programme und staatlich unterstützte Veranstaltungen während der chinesischen Feiertage.
Im Jahr 2024 strahlte das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Ungarn von der Propagandaabteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas produzierte Dokumentarfilme aus. Dazu gehörte auch die Sendung „Xi Jinpings Gedanken mit klassischen Zitaten – internationale Version“.
Der frühere Botschafter in Peking, Sándor Kusai, erklärte in einem Interview mit dem ungarischen investigativen Rechercheportal „Direkt36“, welche Strategie Peking im Hintergrund dabei verfolge. Peking hoffe, durch Kontakte zur ungarischen Elite „die kulturelle Expansion voranzutreiben“, um ein positives Klima für solche Projekte wie die Neue Seidenstraße in Ungarn zu erreichen.
„Sie gehen dabei klug vor, denn sie wissen, dass die Eroberung des [europäischen] Hinterlandes die halbe Miete ist.“
Ein unsichtbarer Gast
Mit chinesischen Investoren, Unternehmern, Studenten und Arbeitskräften kommen aber nicht nur Kapital und Arbeitskraft nach Ungarn.
„Alle Organisationen und Bürger [Chinas] sind verpflichtet, die nationale Geheimdienstarbeit gemäß dem Gesetz zu unterstützen und mit ihr zusammenzuarbeiten sowie über die ihnen bekannten Geheimnisse Stillschweigen zu bewahren.“
Was vielleicht zuerst abstrakt klingt, kann konkrete Folgen haben.
Der ehemalige ungarische Geheimdienstmitarbeiter Ferenc Katrein beschreibt die Existenz eines in Ungarn weitverzweigten Spionagenetzwerks gegenüber „Direkt36“. Zahlreiche chinesische Studenten und Geschäftsleute im Westen würden Informationen liefern – „viele Zehntausende“, oft scheinbar belanglose Details. Erst in Peking, so seine Einschätzung, werden diese Fragmente zusammengeführt – zu einem Gesamtbild mit strategischem Wert.
Laut einem ehemaligen ungarischen Geheimdienstmitarbeiter liefern im Westen lebende chinesische Studenten und Geschäftsleute Informationen an Peking. (Symbolbild)
Foto: Moshe Einhorn/iStock
Der ungarische China-Experte Tamás Matura geht noch weiter. Im Rahmen des Rechercheprojekts MapInfluenCE (früher ChinfluenCE) beschreibt er das Phänomen wie folgt:
„Die chinesische Regierung dringt in alle Beziehungen ein – ob auf staatlicher, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Ebene“, so Matura.
Das Regime in Peking betreibt seit mehr als acht Jahrzehnten ein wirksames Instrument, seine Interessen im Inland sowie weltweit durchzusetzen: die Einheitsfront. Das ist die sogenannte chinesische „Wunderwaffe“, wie sie nach Mao auch später Xi im Zusammenhang mit Pekings Einfluss im Ausland bezeichnet.
Die Einheitsfront dient der politischen Einflussnahme und Unterdrückung, oft über angebliche Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Partei nutzt sie unter anderem, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, unerwünschte politische, weltanschauliche oder religiöse Gruppen zu marginalisieren und die öffentliche Wahrnehmung Chinas gezielt zu formen.
Einheitsfront-Gruppen in Ungarn
Xi kündigte im Jahr 2022 auf dem 20. Parteitag der Kommunistischen Partei an, dass eine „umfassende Einheitsfront“ aufgebaut werden solle, um „große Einigkeit und Solidarität zu schmieden“. Er sagte, dass „alle Söhne und Töchter der chinesischen Nation“ dazu ermutigt werden sollen, sich der „Verwirklichung des chinesischen Traums von der nationalen Erneuerung“ zu widmen.
Recherchen von „Direkt36“ zufolge wurden in Ungarn mindestens 56 Personen und 26 Organisationen identifiziert, die mit der Einheitsfront direkt in Verbindung stehen.
Der China-Analyst Peter Mattis vom US-Thinktank Jamestown Foundation beschreibt ihre Funktion gegenüber „Radio Free Asia“ mit den Worten: „Einheitsfront-Gruppen werden ganz konkret als Deckmantel für das Ministerium für Staatssicherheit genutzt […] Ich stelle mir die Einheitsfront wie hohes Gras vor, das absichtlich angebaut wird, um darin Schlangen verstecken zu können.“
Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Einheitsfront in Ungarn sorgte in den vergangenen Jahren vor allem der Betrieb von zwei illegalen chinesischen Polizeistationen in Budapest für großes Aufsehen.
Obwohl die chinesische Botschaft deren Existenz bestritt und auch das ungarische Innenministerium sagte, nichts von solchen Polizeistationen zu wissen, war auf den Gebäuden – in der Golgota Straße und der Cserkesz Straße in Budapest – noch lange Zeit das Wappen der Polizei des Landkreises Qingtian, Zhejiang Provinz, zu sehen. Diese wurden erst nach dem Bekanntwerden der Stationen entfernt.
Ausschnitt aus einem Video, das der ungarische Oppositionsabgeordnete Márton Tompos aufgenommen hat, als er eine illegale chinesische Polizeistation in Budapest besuchte. An dem Gebäude ist das Wappen der Polizei eines südchinesischen Landkreises zu sehen.
Foto: Screenshot/Video von Márton Tompos
Die ungarischen Organisationen der Einheitsfront organisierten auch Aktionen anlässlich des Besuchs des chinesischen Staatschefs in Ungarn im Mai 2024. Während des Aufenthalts von Xi tauchten plötzlich Hunderte Chinesen mit roten Mützen in Budapest auf.
Unterstützer des chinesischen Staatschefs Xi Jinping am 9. Mai 2024 in Budapest.
Foto: Attila Kisbenedek/AFP via Getty Images
Während des Besuchs des chinesischen Staatschefs Xi Jinping in Budapest im Mai 2024 wurde die Flagge von Mitgliedern der tibetischen Gemeinschaft von Peking-Sympathisanten zerrissen. Eine Demonstrantin beklagte, dass die Polizei nicht dagegen vorgegangen sei.
Neben der öffentlichen Zurschaustellung von Sympathie schien die Aufgabe dieser Chinesen auch darin zu bestehen, andere Gruppen einzuschüchtern. So kam es in einigen Fällen zu Drohungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Mitgliedern der lokalen tibetischen Gemeinschaft. Einige Chinesen aus der Gruppe drohten ungarischen Politikern, die während des Besuchs mit EU-Flaggen durch die Straßen von Budapest zogen.
Peking entgegenkommen
Die Zusammenarbeit von Budapest mit dem Regime in Peking wird immer enger. Die Orbán-Regierung vertritt dabei eine „ideologiefreie Außenpolitik“. (Siehe erster Teil.) Dies wirft moralische, prinzipielle, rechtliche und ideologische Fragen auf.
So sorgte etwa die Ankündigung der ungarischen Regierung aus dem Jahr 2024 für Aufsehen in den Medien, wonach im Rahmen einer polizeilichen Zusammenarbeit chinesische Polizisten gemeinsam mit ihren ungarischen Kollegen auf den Straßen patrouillieren könnten.
Zu sensiblen Themen bezieht Budapest oft keine Stellung. Dazu zählen Menschenrechtsverletzungen, Fälle von illegaler Überwachung oder konkrete diplomatische Vorfälle zwischen den beiden Ländern.
Ein Beispiel für Letzteres ist der Fall des kanadisch-ungarischen Doppelstaatsbürgers Michael Kovrig, der fast drei Jahre von Peking in Untersuchungshaft gehalten wurde. Der ehemalige kanadische Diplomat galt weithin als Opfer von chinesischer Geiseldiplomatie. Im Gegensatz zu 26 anderen Ländern entschied sich Budapest, sich während seines Prozesses in der Öffentlichkeit nicht zu der Inhaftierung von Kovrig zu äußern.
Auch im Hinblick auf die Verfolgung von Falun Gong sowie der Uiguren in China hat die Orbán-Regierung bisher öffentlich keine Stellung bezogen.
Wenn chinesische Delegationen Ungarn besuchen, lehnt die Polizei oft Gegendemonstrationen entlang der Routen ab. In einzelnen Fällen wurden Personen, die der tibetischen Minderheit oder der ebenfalls in China verfolgten Falun-Gong-Bewegung angehören, während solcher Besuche zur Einwanderungsbehörde vorgeladen. Ziel dürfte es sein, ihre Teilnahme an Protestaktionen zu verhindern.
Gerichte gewähren zudem nur in Ausnahmefällen politisches Asyl für Flüchtlinge, die dieses mit Verfolgung durch das chinesische Regime begründen. So ist es der Falun-Gong-Praktizierenden Zhang Xiaoping in Jahrzehnten nicht gelungen, einen Flüchtlingsstatus von den ungarischen Behörden gewährt zu bekommen.
Dies, obwohl zahlreiche Stellungnahmen der Europäischen Union und des US-Kongresses inzwischen bestätigt haben, dass Falun-Gong-Praktizierende in China einer lebensgefährlichen Verfolgung ausgesetzt sind. Besonders betroffen sind diejenigen, die wie sie aktiv regelmäßig an Protesten vor der chinesischen Botschaft teilnehmen.
Falun-Gong-Praktizierende protestieren vor der chinesischen Botschaft in Budapest gegen die anhaltende Verfolgung in China.
Foto: Mit freundlicher Genehmigung der Freunde von Falun Gong in Ungarn
Ungarns Regierung will China nicht „belehren“
Der ungarische Außenminister äußerte sich im Jahr 2016 anlässlich eines Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs mit chinesischen Vertretern beim ASEM-Treffen in der Mongolei wie folgt: Europa könne die Schwierigkeiten nur dann überwinden, wenn es „anstelle von politischem Druck und Belehrung die Zusammenarbeit mit jenen asiatischen Ländern anstrebt, die ein außerordentlich schnelles Wirtschaftswachstum vorweisen können“. Die ungarische Regierung habe daher nicht vor, China zu „belehren“.
Warum die Souveränität Ungarns durch die enge Beziehung mit China grundsätzlich nicht beeinträchtigt werde, erklärte Orbán im Jahr 2024 nach seinem Treffen mit Xi gegenüber der Presse.
Der chinesische Staatschef Xi Jinping und Ministerpräsident Viktor Orbán am 9. Mai 2024 in der Budaer Burg in Budapest.
Foto: Vivien Cher Benko/Pool/AFP via Getty Images
Laut Orbán verfüge Ungarn über ein striktes Sicherheitsprotokoll, das das Land vor sämtlichen Akteuren schütze, also bei Bedarf auch vor China. Er begründet auch, warum das Recht von Demonstranten, während des Besuchs des chinesischen Staatschefs zu protestieren, eingeschränkt werde. „Im eigenen Land herrscht Meinungsfreiheit, aber den hierher kommenden Gästen steht das Gastrecht zu. Diese beiden Rechte müssen in Einklang gebracht werden“, so Orbán.
Er fügte hinzu: Man werde nicht zulassen, dass der Wert des Besuchs der nach Ungarn kommenden Gäste untergraben werde, deshalb würden die Demonstranten räumlich von der Begrüßung des Gastes getrennt.
Erfahrungen mit Pekings Druck
Die Erklärungen der ungarischen Regierung stoßen bei Experten wie Matura und direkt Betroffenen oft auf Skepsis.
Fest steht: Peking hat mehrfach deutlich gemacht, dass Kritik oder Schritte Ungarns, die Peking missfallen, die Zusammenarbeit ernsthaft gefährden könnten. Öffentlich dokumentiert wird das selten – doch konkrete Beispiele gibt es.
Erste Erfahrungen mit Pekings Druck machten ungarische Politiker Ende der 1980er-Jahre. Nach dem Systemwechsel organisierte der ungarische Milliardär Sándor Demján eine Wirtschaftsmesse in Taiwan und unterzeichnete als inoffizieller Vertreter Ungarns ein Memorandum.
Über einen rasch einsetzenden und intensiven Druck aus Peking auf die ungarische Regierung berichtete der ungarische Sinologe und Historiker Péter Vámos in seinem Buch „Ungarisch-chinesische Beziehungen 1949–1989“. Peking lehnte es schon damals strikt ab, dass andere Länder offizielle oder bedeutende wirtschaftliche Beziehungen zu Taiwan unterhielten, da es Taiwan als Teil seines Staatsgebiets betrachtet.
Es ist nicht bekannt, zu welchem Grad Ungarns Souveränität unter Pekings Einfluss leidet und welchen Preis das Land dafür zahlt. Dabei gilt es auch zu beachten, dass die ungarische Regierung auch unter Druck von westlichen Interessen steht.