Das Rettungsschiff «Sea-Watch 5» liegt im Hamburger Hafen und wird von Geflüchteten und Mitgliedern von Flüchtlingshilfsorganisationen getauft: Eine Sektflasche zerschellt am Schiff, das für die Rettung von Bootsmigranten ins Mittelmeer geschickt wird. - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
In Kürze:
Die Staatsanwaltschaft Brindisi ermittelt gegen den Kapitän der „Sea-Watch 5“ wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Auslöser sind Frontex-Videoaufnahmen, die eine Übergabe von Migranten auf See dokumentieren sollen.
Sea-Watch weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Verleumdungskampagne.
Der Fall dürfte die Debatte über die Rolle privater Seenotrettungsorganisationen erneut anfachen.
Auf Grundlage von Videoaufnahmen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex hat die Staatsanwaltschaft Brindisi Ermittlungen gegen die zivile Seenotrettungsorganisation Sea-Watch eingeleitet. Dem niederländischen Kapitän der „Sea-Watch 5“, Anne van Dam, wird „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ vorgeworfen. Darauf stehen bis zu 20 Jahre Haft. Am 15. Mai lief die „Sea-Watch 5“ mit 166 geretteten Drittstaatsangehörigen – überwiegend aus Bangladesch – in den Hafen von Brindisi ein.
Sea-Watch und Schnellboot trafen 73 Kilometer vor Libyen aufeinander
Anlass für die Ermittlungen ist ein Video, das Frontex-Mitarbeiter am 11. Mai 2026 aus einem Helikopter rund 73 Kilometer vor der libyschen Küste aufgenommen haben sollen. Die Aufnahmen sind Teil der Ermittlungsakten. Einen Zusammenschnitt veröffentlichte die französische Zeitung „Le Figaro“ auf X.
«Le Figaro» a consulté une vidéo de Frontex, l’agence européenne chargée du contrôle des frontières, montrant des passeurs remettre des migrants à l’ONG Sea-Watch en mer Méditerranée, le 11 mai. La justice italienne a ouvert une enquête pour «aide à l’immigration illégale.… pic.twitter.com/iuRHm11bce
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Das Video zeigt die Übergabe von mehreren Dutzend Menschen von einem Schnellboot im Mittelmeer an Freiwillige von Sea-Watch. Das Boot ist nicht überfüllt. Fünf Personen in paramilitärischer Aufmachung und offenbar bewaffnet führen das Kommando. Vieles deutet darauf hin, dass es sich um Handlanger professioneller Schleuser handeln könnte. Frontex bestätigte, am Tag der Aufnahmen mit dem Helikopter „Eagle 1“ einen Überwachungseinsatz in dem Gebiet durchgeführt zu haben.
Nur Seenotrettung oder darüberhinausgehende Kooperation?
Dem „Figaro“ zufolge ereignete sich das Zusammentreffen der Boote um kurz nach 10:00 Uhr Ortszeit. Verfügbare Aufnahmen der Übergabe sind zwischen sieben und 30 Minuten lang. Sie zeigen, wie Beiboote zwischen der „Sea-Watch 5“ und dem Schnellboot pendeln und rund 90 Migranten auf das Schlauchboot der NGO gebracht werden. Vier Tage später läuft die „Sea-Watch 5“ in Brindisi ein.
Im Raum steht nun die Frage, inwieweit die Seenotretter schon im Vorfeld über die Ankunft des Schnellboots in Kenntnis gewesen seien – und ob es sogar eine Absprache gegeben haben könnte. Sollte es, wie einige Medien und Politiker seit Jahren vermuten, eine Kooperation mit Schleusern geben, würde dies über eine Seenotrettung hinausgehen. Es könnte in einem solchen Fall der Tatbestand der Beihilfe zu irregulärer Migration erfüllt sein.
Der „Figaro“ berichtet, die „Sea-Watch 5“ habe vor der libyschen Küste auf das mutmaßliche Schleuserboot „gewartet“. Bei dessen Eintreffen habe die Besatzung des Rettungsschiffs der Mannschaft „zugewunken“.
Bisher keine Verurteilungen gegen Seenotretter
Sea-Watch weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Organisation erklärt, das Boot am Horizont entdeckt und Rettungsteams vorausgeschickt zu haben, um die Lage zu prüfen. Von bewaffneten Schleusern an Bord habe man nichts gewusst; auch die Rettungscrew habe dies nicht erkannt. In einer Pressemitteilung schilderte Sea-Watch ihre Darstellung des Einsatzes.
Die Maskierten hätten damit gedroht, Menschen ins Meer zu werfen, heißt es. Deshalb habe man versucht, die Situation zu deeskalieren. Während das in Medien veröffentlichte Video willkürlich zusammengeschnitten worden sei, habe Sea-Watch die Behörden über alle Details der Rettungsaktion informiert. Die NGO bezeichnet die gegen sie erhobenen Vorwürfe als Teil einer „Verleumdungskampagne“ durch rechtsextreme Kreise.
Italienische Staatsanwaltschaften haben seit Beginn der privaten Seenotrettungsmissionen von Sea-Watch im Jahr 2015 mehrfach gegen die Organisation und andere Seenotretter ermittelt. Zu den bekanntesten Fällen zählen das Verfahren gegen die heutige EU-Abgeordnete Carola Rackete sowie der Fall „Iuventa“. Zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise kam es bislang jedoch nicht. Allerdings hatten Verfahren häufig eine monatelange Beschlagnahmung von Schiffen zur Folge.
Sea-Watch kritisiert Frontex wegen Pullbacks
Die NGO wirft ihrerseits Frontex vor, mit der libyschen Küstenwache zusammenzuarbeiten. Mehrfach habe die EU-Grenzschutzagentur nicht eingegriffen, wenn diese Boote mit Geflüchteten abgefangen und die Menschen im Rahmen sogenannter Pullbacks nach Libyen zurückgeführt worden seien.
Die Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Schutzsuchenden nach Libyen lehnt Sea-Watch ab. Nach Ansicht der Organisation drohen den Betroffenen dort Folter, unmenschliche Behandlung, unzumutbare Unterbringung oder Zwangsarbeit unter Bedingungen, die der Sklaverei ähneln könnten.
Die in der Seenotrettung tätigen NGOs geben an, in zehn Jahren ihrer Arbeit 175.000 Menschen gerettet zu haben. Nach Angaben internationaler Organisationen kamen seit 2010 im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen über das Mittelmeer mindestens 35.000 Menschen ums Leben. Die Bundesregierung unterstützte die Arbeit privater Seenotretter in den vergangenen Jahren finanziell, kündigte im Vorjahr jedoch das Ende dieser Förderung an.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron begrüßt US-Außenminister Marco Rubio vor einem Treffen im Élysée-Palast. Mit dabei sind US-Sondergesandter Steve Witkoff (Mitte) und Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot. - Foto: Ludovic Marin/ AFP via Getty Images
In Kürze:
Die USA stellen bis zu fünf Millionen US-Dollar für ausgewählte europäische Organisationen bereit.
Gefördert werden Projekte zur Meinungsfreiheit, Migration, nationaler Souveränität und „Lawfare“.
Friedrich Merz kritisiert mögliche Einflussversuche auf europäische Politik und Wahlen.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will ausgewählte Organisationen in Europa mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen insgesamt fünf Millionen US-Dollar an Gruppen fließen, die sich mit Themen wie Meinungsfreiheit, nationaler Souveränität, Migration und Zensur befassen und damit Anliegen vertreten, die nach Ansicht Washingtons den gemeinsamen westlichen Werten entsprechen.
Das Außenministerium kündigte das Förderprogramm am 13. Juli an. Unterstützt werden sollen Organisationen, die sich mit „Herausforderungen in den Bereichen nationale Souveränität, Migration, Zensur und Lawfare (Rechtskriegführung) im Einklang mit unserer gemeinsamen politischen Philosophie, Rechtsordnung und dem westlichen Erbe“ beschäftigen.
Trump-Regierung nennt Förderschwerpunkte
US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance und weitere hochrangige US-Regierungsvertreter haben in den vergangenen Monaten wiederholt ihre Sorge über gesellschaftliche Entwicklungen in Europa geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen eine aus ihrer Sicht zu hohe Zuwanderung sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Fördergelder an zwei oder drei Organisationen vergeben werden. Der größte Empfänger könnte dabei bis zu drei Millionen US-Dollar erhalten.
In der Ankündigung verweist das Außenministerium auf eine Rede von Außenminister Marco Rubio auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort erklärte er, die transatlantischen Beziehungen müssten gestärkt werden, um „moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit“ gemeinsam zu bewältigen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Seit Jahrhunderten basiert die transatlantische Partnerschaft auf einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität. Europäische Regierungen entfernen sich jedoch zunehmend von diesen Grundlagen – durch übermäßige Eingriffe supranationaler Bürokratien und parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen konzentrieren, welche demokratischen Entscheidungen weniger rechenschaftspflichtig sind.“
US-Außenminister Marco Rubio hält am 14. Februar 2026 auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz in München eine Grundsatzrede.
Foto: Johannes Simon/Getty Images
Kritik an Europas Regulierung
In der Mitteilung erhebt das US-Außenministerium schwere Vorwürfe gegen europäische Regierungen und supranationale Institutionen. Diese würden staatliche Macht nutzen, um grundlegende Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung zu untergraben – etwa durch weit gefasste Gesetze gegen Hassrede und Regelungen für Online-Inhalte, die nach Ansicht Washingtons die Meinungsfreiheit einschränken und politische Beteiligung erschweren.
Zugleich greift die Erklärung die Kritik der Trump-Regierung am sogenannten „Lawfare“ auf. Darunter versteht sie die gezielte Nutzung von Rechtssystemen zu politischen Zwecken. Politisch motivierte Strafverfahren, sogenannte SLAPP-Klagen, Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung und behördliche Sanktionen gegen abweichende Meinungen würden demnach zunehmend eingesetzt, um Meinungsfreiheit und gesellschaftliches Engagement einzuschränken.
Nach Auffassung des Außenministeriums entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung: Einzelpersonen und Organisationen könnten aus Angst vor langwierigen oder kostspieligen Gerichtsverfahren davon abgehalten werden, ihre Ansichten öffentlich zu äußern – selbst dann, wenn Vorwürfe letztlich unbegründet seien.
Darüber hinaus behauptet das Außenministerium, Medienaufsichtsbehörden würden unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ eingesetzt, um Medien mit abweichenden Positionen zu untersuchen oder zu sanktionieren. Dies untergrabe nach Ansicht Washingtons den unabhängigen Journalismus und die demokratische Rechenschaftspflicht.
„Eine Auslöschung der Zivilisation“: Warnung vor Europas Entwicklung
In ihrer im vergangenen Jahr veröffentlichten nationalen Sicherheitsstrategie fordert die Trump-Regierung dazu auf, „Widerstand zu fördern“ gegen den politischen Kurs, den Europa nach ihrer Einschätzung derzeit einschlägt.
Das Strategiepapier warnt, Europa laufe aufgrund von Massenmigration, sinkenden Geburtenraten und dem Verlust nationaler Souveränität an der Europäischen Union Gefahr, eine „Auslöschung der Zivilisation“ zu erleben. Sollte dieser Kurs fortgesetzt werden, werde Europa in „20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein“, heißt es in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Dokument.
Weiter heißt es: „Es ist daher keineswegs offensichtlich, ob bestimmte europäische Länder künftig noch über ausreichend starke Volkswirtschaften und Streitkräfte verfügen werden, um verlässliche Verbündete zu bleiben.“
Zudem erklärt die Trump-Regierung: „Wir wollen, dass Europa europäisch bleibt, sein zivilisatorisches Selbstvertrauen zurückgewinnt und seinen gescheiterten Fokus auf regulatorische Überregulierung aufgibt.“
Kritik übt Washington auch an europäischen Regelungen für das Internet, darunter am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union und am britischen Online Safety Act. Nach Auffassung der US-Regierung schränken diese Vorschriften die Meinungsfreiheit ein – insbesondere bei Kritik an der Einwanderungspolitik – und belasten zugleich amerikanische Technologieunternehmen mit umfangreichen Auflagen.
Befürworter der Gesetze halten dagegen, dass sie notwendig seien, um Hassrede sowie Falsch- und Desinformation im Internet wirksam zu bekämpfen.
Merz warnt vor möglicher Einflussnahme
US-Präsident Trump und führende Mitglieder seiner Regierung haben sich wiederholt öffentlich für europäische Politiker und Parteien ausgesprochen, die ihre politischen Ansichten teilen. Genannt werden unter anderem der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sowie die Alternative für Deutschland (AfD).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 15. Juli die Sorge, die Trump-Regierung könnte sich in den deutschen Wahlkampf einmischen. Nach der Ankündigung des Förderprogramms erklärte er auf einer Pressekonferenz: „Wir unsererseits mischen uns nicht in amerikanische Wahlen ein. Umgekehrt möchte ich nicht, dass die amerikanische Regierung oder regierungsnahe Institutionen sich in deutsche Wahlen einmischen.“
Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach Angaben des US-Außenministeriums können sich Einzelpersonen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen um die Fördergelder bewerben. Politische Parteien sind von dem Programm ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, stellte die Initiative bereits während einer Europareise im Februar vor. Ziel sei es, „die Meinungsfreiheit in den westlichen Demokratien zu fördern – und genau das wird meine Vergabe von Fördermitteln unterstützen“.
Rogers betonte zudem, die US-Regierung setze sich „mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit“ ein. Ohne freie Meinungsäußerung gebe es keine Selbstverwaltung und keine demokratische Willensbildung, da unterschiedliche Standpunkte öffentlich vertreten werden müssten.
Polizei in Italien (Symbolbild). - Foto: Christoph Sator/dpa
Nach dem Tod eines Marokkaners bei einem Polizeieinsatz in Bologna hat die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse verlangt.
Es müsse „der Wahrheit auf den Grund“ gegangen werden, schrieb die Regierungschefin im Onlinedienst X. „Es ist zwingend, dass etwaige Verantwortlichkeiten mit der größten Unerbittlichkeit festgestellt werden.“
Die Aufklärung müsse „ohne Vorurteile und Gefälligkeiten wem auch immer gegenüber“ geleistet werden.
Auch die marokkanische Regierung in Rabat fordert schnellstmögliche Aufklärung. Der Tod des 42-jährigen Abderrahim Fakir müsse „vollständig aufgeklärt“ werden, erklärte am Dienstagabend das marokkanische Außenministerium.
Die Verantwortlichen müssten identifiziert und „die angemessenen rechtlichen Maßnahmen voll umgesetzt“ werden.
Polizisten drückten ihn zu Boden
Nach dem Tod des 42-jährigen Marokkaners, der im Alter von fünf Jahren nach Italien gekommen war und gültige Papiere hatte, im norditalienischen Bologna waren am Montag Ermittlungen eingeleitet worden.
Er war Videobildern zufolge von zwei Polizisten, die auf ihm saßen und ihn festhielten, über Minuten den Bauch nach unten auf den Boden gedrückt worden. „Zu Hilfe, zu Hilfe! Es reicht!“, rief Abderrahim Fakir, während Rettungssanitäter daneben standen und zusahen.
Der Marokkaner blieb reglos mit dem Gesicht nach unten auf dem Asphalt liegen, während die Polizisten ihm Hände und Füße fesselten. Nach einer Weile drehten Sanitäter den Mann auf den Rücken und transportierten ihn ab.
Die Hintergründe der Festnahme waren zunächst unklar. Nach italienischen Medienberichten sprachen die beteiligten Polizisten von einer psychiatrischen Krise des Mannes.
Gegen die zwei Polizisten und die vier Sanitäter wurden Ermittlungen eingeleitet. Es wurde auch eine Autopsie des Opfers angeordnet.
Proteste in Bologna
In Bologna kam es am 20. Juli zu heftigen Protesten. Hunderte Menschen gingen auf die Straße und forderten Gerechtigkeit für Abderrahim Fakir.
Die Schwester von Fakir, Khadija, erhob schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Der Zeitung „Corriere della Sera“ sagte sie: „Die Polizei muss uns beschützen. Wenn jemand aufgeregt ist, dann muss man ihn beruhigen und ihn nicht wie einen Hund töten.“
Der Fall erinnerte an den Tod des Schwarzen George Floyd in den USA, der ebenfalls von Polizisten auf den Boden gedrückt worden und bei dem Polizeieinsatz gestorben war.
Vizeregierungschef Matteo Salvini verteidigte den Polizeieinsatz. Die Beamten hätten sich „professionell verhalten“, sagte er. Senatorin Ilaria Cucchi von den Grünen hingegen prangerte eine „unmenschliche Tat“ an und warf der Regierung vor, „Hass und Rassismus“ zu fördern. (afp/red)
Die Tötung eines 22-jährigen Studenten in Trier hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sichtlicht bewegt. Ein offenbar psychisch kranker Afghane hat die Tat gestanden. Dobrindt empfinde tiefe Trauer und sprach den Angehörigen, den Eltern und den Freunden sein tiefes Beileid aus.
Der geständige Täter, der als gut integriert galt, litt laut Staatsanwaltschaft an einer psychischen …
Polizei in Italien (Symbolbild). - Foto: Christoph Sator/dpa
Nach dem Tod eines Marokkaners bei einem Polizeieinsatz in Bologna hat die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eine lückenlose Aufklärung der Vorkommnisse verlangt.
Es müsse „der Wahrheit auf den Grund“ gegangen werden, schrieb die Regierungschefin im Onlinedienst X. „Es ist zwingend, dass etwaige Verantwortlichkeiten mit der größten Unerbittlichkeit festgestellt werden.“
Die Aufklärung müsse „ohne Vorurteile und Gefälligkeiten wem auch immer gegenüber“ geleistet werden.
Polizisten drückten ihn zu Boden
Nach dem Tod des 42-jährigen Marokkaners, der im Alter von fünf Jahren nach Italien gekommen war und gültige Papiere hatte, im norditalienischen Bologna waren am Montag Ermittlungen eingeleitet worden.
Er war Videobildern zufolge von zwei Polizisten, die auf ihm saßen und ihn festhielten, über Minuten den Bauch nach unten auf den Boden gedrückt worden. „Zu Hilfe, zu Hilfe! Es reicht!“, rief Abderrahim Fakir, während Rettungssanitäter daneben standen und zusahen.
Der Marokkaner blieb reglos mit dem Gesicht nach unten auf dem Asphalt liegen, während die Polizisten ihm Hände und Füße fesselten. Nach einer Weile drehten Sanitäter den Mann auf den Rücken und transportierten ihn ab.
Die Hintergründe der Festnahme waren zunächst unklar. Nach italienischen Medienberichten sprachen die beteiligten Polizisten von einer psychiatrischen Krise des Mannes.
Proteste in Bologna
In Bologna kam es am 20. Juli zu heftigen Protesten. Hunderte Menschen gingen auf die Straße und forderten Gerechtigkeit für Abderrahim Fakir.
Die Schwester von Fakir, Khadija, erhob schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Der Zeitung „Corriere della Sera“ sagte sie: „Die Polizei muss uns beschützen. Wenn jemand aufgeregt ist, dann muss man ihn beruhigen und ihn nicht wie einen Hund töten.“
Der Fall erinnerte an den Tod des Schwarzen George Floyd in den USA, der ebenfalls von Polizisten auf den Boden gedrückt worden und bei dem Polizeieinsatz gestorben war.
Vizeregierungschef Matteo Salvini verteidigte den Polizeieinsatz. Die Beamten hätten sich „professionell verhalten“, sagte er. Senatorin Ilaria Cucchi von den Grünen hingegen prangerte eine „unmenschliche Tat“ an und warf der Regierung vor, „Hass und Rassismus“ zu fördern. (afp/red)
Die Zahl der Asylerstanträge war im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum. (Symbolbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems haben die italienischen Behörden zwölfmal abgelehnt, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für die sie zuständig wären, wie aus einer Analyse der EU-Kommission hervorgeht.
Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass sich die genannten Fälle nach hiesiger Kenntnis nicht auf Deutschland, sondern ausschließlich auf andere Mitgliedsstaaten bezögen. In den ersten drei Wochen seit Inkrafttreten der Asylreform habe es keine Fälle zwischen Italien und Deutschland gegeben, auf die die neuen Regeln anzuwenden gewesen wären.
Der EU-Bericht macht aber deutlich, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass sich die italienischen Behörden aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach Italien abstimmten.
Die EU-Kommission teilte zu dem Bericht mit, Italien habe zwar große Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden.
Wichtiger Teil der neuen EU-Asylregeln
Die Analyse betrachtet die ersten drei Wochen der Umsetzung der neuen Regeln, die am 12. Juni mit der EU-Asylreform (Geas) in Kraft getreten waren. Sie konzentriert sich lediglich auf Zypern, Spanien, Griechenland und Italien, da die vier Länder mit wichtigen EU-Außengrenzen ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben.
Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber zurücknehmen, die regelwidrig zum Beispiel nach Deutschland weitergezogen sind. Denn: Grundsätzlich ist das Mitgliedsland für Asylverfahren zuständig, in dem Schutzsuchende erstmalig in der EU ankommen.
Jahrelang gab es daher Streit zwischen den Mitgliedsländern. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die EU-Asylreform sollte einen Ausgleich schaffen und den Streit befrieden.
Griechenland, Zypern und Spanien stehen besser da
Während Zypern und Spanien der EU-Kommission keine Sorgen bereiten, ist die Brüsseler Behörde bei Griechenland mit einem Urteil noch zurückhaltend. Die bisherigen griechischen Maßnahmen zeigten die Bereitschaft des Landes, die Umsetzung der neuen Regeln sicherzustellen, heißt es.
Acht Anfragen für die Übernahme von Asylsuchenden hat Griechenland von anderen Mitgliedsländern laut Bericht bisher bekommen. Als der Bericht erstellt wurde, hatten die griechischen Behörden noch Zeit für eine Rückmeldung, da die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen waren.
Da die neuen Regeln seit weniger als einem Monat angewendet würden, müssten die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als vorläufig betrachtet werden, teilt die EU-Kommission mit. Eine umfangreichere Analyse soll im Oktober folgen. Sollten sich Länder wie Italien nicht an die Regeln halten, könnten sie den Anspruch auf Solidarität verlieren.
Ein EU-Beamter sagte, die Analyse zeige, dass die EU-Kommission genaustens verfolge, ob die Regeln umgesetzt würden.
Dobrindt verhandelte mit Griechenland und Italien
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende vergangenen Jahres nach eigenen Angaben Vereinbarungen zu den Rückübernahmen mit Italien und auch Griechenland getroffen. Der „Bild“-Zeitung sagte er Anfang Dezember 2025: „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben.“
Aus dem griechischen Migrationsministerium hatte es daraufhin geheißen, Griechenland habe dafür erreicht, dass es bis zum Inkrafttreten der europäischen Asylreform keine Asylbewerber zurücknehmen müsse. Wenn jemand also illegal nach Griechenland und bis zum 12. Juni 2026 weiter nach Deutschland reiste, wurde die Person nicht zurück nach Griechenland gebracht. Das hatte in der Vergangenheit ohnehin kaum noch funktioniert.
Verzögert sich Ende der Grenzkontrollen deshalb?
Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit eine vollständige Umsetzung der EU-Asylregeln auch mit dem Ende der umstrittenen deutschen Grenzkontrollen verknüpft, die im September 2024 eingeführt worden waren.
Langfristig setzt Dobrindt darauf, dass die Reformen des Migrationssystems funktionieren, um wieder aus Grenzkontrollen auszusteigen. Die sind im Schengen-Raum den Regeln nach eigentlich nicht dauerhaft vorgesehen.
EU-Kommissar: Ende der Grenzkontrollen an der Zeit
Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bekräftigte daher zuletzt seine Forderung nach einem Ende der deutschen Grenzkontrollen. Es sei jetzt an der Zeit, die innereuropäischen Grenzkontrollen schrittweise abzuschaffen, sagte Magnus Brunner der dpa und anderen Mitgliedern des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) in Brüssel.
Brunner begründete seine Forderung damit, dass die EU-Außengrenzen besser geschützt würden und die Zahlen der illegalen Grenzübertritte dramatisch zurückgegangen seien. Die EU-Behörde Frontex hatte im ersten Halbjahr etwa ein Drittel weniger irreguläre Grenzübertritte an den Außengrenzen Europas verzeichnet.
Auch der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, sprach sich für die Aufhebung der deutschen Grenzkontrollen aus. „Diese Kontrollen bringen fast nichts und verstoßen gleichzeitig gegen grundlegendes europäisches Recht“, sagte der frühere SPD-Chef der Deutschen Presse-Agentur.
Leider bleibe ein Aufschrei bisher aus. „Aber ich glaube, wenn jetzt viele Menschen in den Urlaub fahren und dann später bei der Rückreise nach Deutschland im Stau stehen, dann wird da einiger Ärger entstehen.“ (dpa/red)
Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sieht nicht gut aus. - Foto: Jan Woitas/dpa
In Kürze:
2025 waren durchschnittlich rund 1,036Millionen Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos.
Besonders betroffen sind ältere Erwerbsfähige.
Der Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger unter den Langzeitarbeitslosen ist seit 2018 deutlichgestiegen.
Nach Einschätzung des IAB erschweren unter anderem Sprachförderung, Anerkennung von Abschlüssen und Kinderbetreuung den Einstieg in Beschäftigung.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat insgesamt mehr als ein Drittel erreicht. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die „WELT“ berichtete. Auf offiziellen Webseiten der Arbeitsagentur oder des Bundestages ist sie nicht verfügbar.
Als Langzeitarbeitslose sind Personen definiert, die mindestens seit einem Jahr ohne Beschäftigung sind. Im Jahr 2025 gab es der Auswertung zufolge im Schnitt rund 1.036.000 Betroffene. Das entsprach 35,1 Prozent aller knapp 3 Millionen Erwerbslosen im Bundesgebiet. Gegenüber 2024 bedeutete das ein Plus von 64.000 Erwerbsfähigen, die mindestens ein Jahr lang nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Deutlich mehr Arbeitslose als vor den Krisen der 2020er-Jahre
Im Jahr 2018 – vor Corona und den Kriegen in der Ukraine und im Iran – betrug die Anzahl der Arbeitslosen etwa 2,34 Millionen. Von diesen waren 813.400 als langzeitarbeitslos gemeldet. Das Verhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen hat sich in dieser Zeit ebenfalls verändert.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen ohne deutschen Pass hat sich der Sonderauswertung zufolge seit 2018 um zehn Prozentpunkte auf 33 Prozent erhöht. Eine genauere Aufschlüsselung, wie viele EU-Staatsangehörige und wie viele Angehörige von Drittstaaten betroffen seien, scheint bislang nicht öffentlich verfügbar. Auch können bis heute keine Detailangaben etwa über das Geschlechterverhältnis, den Grad der Erwerbsfähigkeit oder die Zeiträume vorangegangener Beschäftigung öffentlich eingesehen werden.
Am häufigsten sind ältere Erwerbsfähige von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Im Vorjahr waren 345.000 Menschen über 55 Jahre ein Jahr lang und länger ohne Beschäftigung. Von diesen waren 75 Prozent deutsche Staatsangehörige. Allerdings hatte es auch dort eine Verschiebung gegeben: Vor acht Jahren verfügten nur 14,5 Prozent der Langzeitarbeitslosen über 55 Jahre über keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Mehr über einen längeren Zeitraum Arbeitslose auch unter jüngeren Menschen
Unter deutschen Staatsangehörigen stieg die Zahl der Betroffenen im Segment über 55 seit 2018 um 29 Prozent. Die Gesamtzahl der älteren nichtdeutschen Staatsangehörigen in dieser Altersgruppe hingegen hat sich mit einem Plus von 155 Prozent mehr als verdoppelt.
Ein Faktor, der dabei eine Rolle spielt, ist der Auswertung zufolge jener der abgeschlossenen Berufsausbildung. Von den älteren Langzeitarbeitslosen ohne deutschen Pass verfügen 80 Prozent über keine anerkannte Qualifikation dieser Art. Unter den deutschen Staatsangehörigen sei es knapp die Hälfte.
Deutlich im Steigen begriffen ist unterdessen auch die Anzahl der sehr jungen Langzeitarbeitslosen. Im Jahr 2025 waren unter den 15- bis 24-jährigen Erwerbsfähigen rund 34.400 Personen langzeitarbeitslos.
Der Anteil der nichtdeutschen Staatsangehörigen lag dabei bei 32 Prozent. Gegenüber 2018 kam dies zahlenmäßig in etwa einer Verdopplung gleich. Unter jungen Menschen mit deutschem Pass gibt es im Vergleich zu damals in absoluten Zahlen etwa 53 Prozent mehr Langzeitarbeitslose.
Einstieg in den Arbeitsmarkt dauert bei Asylbewerbern länger
Zu möglichen Ursachen gibt die Sonderauswertung wenig Auskunft. Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verweist gegenüber „WELT“ auf einen längeren Zeitraum, der gerade bei Asylbewerbern oder Geflüchteten aus der Ukraine zur Integration in den Arbeitsmarkt einzukalkulieren sei.
Studien der Einrichtung aus den vergangenen Jahren nennen unter anderem lange Wartezeiten auf Sprachkurse und Verzögerungen bei der Anerkennung von Qualifikationen als Faktoren. Bei Geflüchteten aus der Ukraine kommt der hohe Frauenanteil dazu. In vielen Fällen erschweren hier Kinderbetreuungspflichten den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Allerdings habe der Anteil der Zugewanderten, die in Beschäftigung stehen, in den vergangenen Jahren zugenommen.
Insgesamt weist die Arbeitsagentur bereits seit Jahresbeginn 2023 eine Zunahme der Beschäftigung nur noch im Segment der nichtdeutschen Erwerbsfähigen aus. Als möglicher Grund dafür wird die Überalterung der deutschen Erwerbsbevölkerung angegeben. Der Rückgang der Beschäftigung deutscher Staatsangehöriger etwa infolge von Eintritten in den Ruhestand ist seit Mitte 2025 so groß, dass er durch Beschäftigungszuwächse bei nichtdeutschen Staatsangehörigen nicht mehr kompensiert werden könne.
Überalterung: Beschäftigung nur noch bei nichtdeutschen Staatsangehörigen im Steigen begriffen
Im April 2026 sank die Zahl der deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber 2025 um etwa 259.000 auf 28,87 Millionen. Die Beschäftigung bei nichtdeutschen Staatsangehörigen stieg im gleichen Zeitraum um rund 188.000 auf 5,97 Millionen.
Dabei hat sich den jüngsten Zahlen zufolge die Beschäftigung unter Nichtdeutschen aus EWR-Ländern und der Schweiz um etwa 38.000 verringert. Deutliche Zuwächse gab es hingegen bei ukrainischen Staatsangehörigen (plus 67.000) und Staatsangehörigen der wichtigsten Asylherkunftsländer (plus 54.000). Ein Plus von 18.000 gab es im Vergleichszeitraum bei Staatsangehörigen der Westbalkan-Staaten.
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. (Archivbild) - Foto: Robert Michael/dpa
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, wo sie für die Sicherheit zuständig ist, festgestellt. Wie aus ihrem Jahresbericht für 2025 hervorgeht, stieg die Zahl der Gewaltdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle.
Gemäß der Eingangsstatistik der Bundespolizei zählen zur Gewaltkriminalität sämtliche Körperverletzungs- und Raubdelikte, Straftaten gegen das Leben, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Taten, die sich gegen die öffentliche Ordnung richten. Sexualdelikte werden separat erfasst.
Über 3.100 Polizisten angegriffen
Bei Gewaltdelikten mit bekannten Tatverdächtigen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger demnach bei 53 Prozent. Ein Messer wurde bei 3,9 Prozent aller Gewaltdelikte mitgeführt.
3.185 Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden den Angaben nach angegriffen – ein Anstieg um 7,4 Prozent. Dabei schlugen, traten, bissen oder bespuckten Angreifer die Beamten.
Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 53 Prozent derjenigen, die Einsatzkräfte angriffen, standen laut Bundespolizei unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Dass die Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei – also vor allem auf dem Gebiet der Bahnanlagen, an 13 Flughäfen und an den Grenzen – registrierten Straftaten 2025 insgesamt um 5,8 Prozent auf rund 604.700 Straftaten gesunken ist, hat vor allem damit zu tun, dass weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt wurden.
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmals Asyl beantragt haben, ist seit 2023 deutlich gesunken.
Im Mai 2025 wurden die Grenzkontrollen intensiviert. Seither werden – abgesehen von Ausnahmen etwa für Kranke und Schwangere – auch Asylsuchende zurückgewiesen.
Bis zu 14.000 Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild)
Foto: Peter Kneffel/dpa
Werden die Grenzkontrollen weiter verlängert?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in Aussicht gestellt, die Binnengrenzkontrollen zu lockern, sollte die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) so funktionieren, wie erhofft.
Kern der Reform, deren Regeln seit dem 12. Juni gelten, ist eine Registrierungspflicht für alle Asylsuchenden an den Außengrenzen. Menschen, die aus Staaten stammen, bei denen eine Anerkennung als schutzbedürftig wenig wahrscheinlich ist, sollen dort ein schnelles Asylverfahren durchlaufen.
Im Schengen-Raum sind Kontrollen an den Binnengrenzen eigentlich nicht vorgesehen. Wenn Mitgliedstaaten sie dennoch vorübergehend einführen, müssen sie die EU-Kommission darüber vorab informieren und die Maßnahme begründen. Die Kontrollen an den deutschen Landgrenzen gelten bis September 2026.
Bundespolizeipräsident Dieter Romann sagte: „Die flexiblen und smarten Grenzkontrollen haben auch 2025 ihre Wirkung gezeigt.“ Ob und wie lange sie fortgesetzt würden, hänge auch vom Gelingen und der Wirkung der Geas-Reform ab.
In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Reform hat die Bundespolizei zwar etliche unerlaubte Einreisen festgestellt, die an den Außengrenzen nicht registriert worden waren. Jedoch ist gut möglich, dass die Menschen bereits vor dem 12. Juni in die EU gekommen waren.
Gründe für den Rückgang irregulärer Migration
Die Bundespolizei führt den Rückgang der irregulären Migration auf mehrere Faktoren zurück. Zum einen habe die geänderte Zurückweisungspraxis eine „Signalwirkung“ gehabt, zum anderen kämen weniger Migranten aus wichtigen Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, der Türkei und der Ukraine nach Deutschland.
Vor allem die Grünen hatten sich bei den Verhandlungen über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel-Koalition für den Anspruch auf einen Pflichtanwalt bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingesetzt. (Archivfoto)
Foto: Boris Roessler/dpa
Viele Rückführungen scheitern
Von den 58.795 Rückführungen, die im vergangenen Jahr geplant wurden, scheiterten 34.848 – in mehr als 33.000 Fällen bereits vor der Übergabe der Ausreisepflichtigen durch die Länder an die Bundespolizei.
In 1.353 Fällen seien Rückführungen nach Übernahme durch die Bundespolizei abgesagt worden, vor allem weil Transportunternehmen die Beförderung verweigerten, sich der Zielstaat querstellte, der Abzuschiebende passiven Widerstand leistete oder wegen eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses in letzter Minute.
Mehr Personal
Wie bereits in den Jahren zuvor stieg die Zahl der Beschäftigten der Bundespolizei 2025 an – um 0,7 Prozent auf 55.369 Mitarbeiter (Stichtag 31. Dezember). Neue Aufgaben kamen etwa bei der Drohnenabwehr hinzu.
Die Zahl der Einsatzstunden sank laut Jahresbericht im gleichen Zeitraum um rund 6,4 Prozent – die für Grenzschutz-Aufgaben stieg jedoch um 5,2 Prozent. In seinem Grußwort im Jahresbericht dankt Dobrindt den Polizisten für ihren Einsatz an den Grenzen.
Dieser trage dazu bei, „dass wir das Migrationsgeschehen neu ordnen konnten“. Seit Mai 2025 seien „über 32.000 illegale Einreisen unmittelbar verhindert, Schleuserkriminalität eingedämmt und das Asylsystem entlastet worden“. (dpa/red)
Foto: seewhatmitchsee / iStock; Montage: Epoch Times
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Reform der Einkommensteuer
Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.
Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.
Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.
Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
Rund 900 Menschen wurden bei Protesten und Ausschreitungen in Südafrika festgenommen.
Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt und kündigte eine härtere Migrationspolitik an.
Wirtschaftliche Probleme, politische Instabilität und hohe Kriminalität gelten als zentrale Ursachen der Eskalation.
Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der hohen Gewaltkriminalität bleibt fraglich.
Südafrika wird seit mehreren Wochen von einer Welle fremdenfeindlicher Rhetorik und Ausschreitungen in verschiedenen Städten erschüttert. Wie „SBS News“ berichtet, nahm die Polizei am Dienstag, dem 30. Juni, landesweit rund 900 Personen wegen verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit den Unruhen fest.
Nach Angaben des stellvertretenden Nationalen Polizeikommissars Tebello Mosikili verliefen am Mittwoch 108 der insgesamt 120 landesweiten Kundgebungen friedlich. Bei zwölf Veranstaltungen mussten die Sicherheitskräfte jedoch eingreifen, nachdem es am Rande der Proteste zu Gewalttaten, Plünderungen und Raubdelikten gekommen war.
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Demonstranten bei einer Kundgebung der Bewegung „March and March“ in Durban am 30. Juni 2026.
Foto: Rajesh Jantilal/AFP via Getty Images
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Die Polizei hält die Menge in Durban in Schach.
Foto: Rajesh Jantilal/AFP via Getty Images
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Hunderte Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung warteten am 29. Juni 2026 am „Durban Drive In“ im Zentrum von Durban. Von hier wollen sie mit Bussen in ihre Heimat zurück.
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Am 29. Juni 2026, vor dem „Durban Drive In“ in Durban. Migranten müssen sich derzeit auf eigene Kosten zur Grenze begeben.
Foto: Marco Longari/AFP via Getty Images
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Gegen-Demonstranten und Aktivisten gegen Fremdenfeindlichkeit.
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Mancherorts kam es zu Ausschreitungen: Während einer Demonstration in Johannesburg am 30. Juni 2026.
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Demonstration in Johannesburg.
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Manche kamen in Johannesburg mit Stöcken und skandieren Parolen.
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Demonstranten heben Steine auf, um sie auf Personen zu werfen, die sie für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung halten, 30. Juni 2026, Johannesburg.
Foto: Emmanuel Croset/AFP via Getty Images
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Polizei während der Demonstration am 30. Juni 2026 in Kapstadt.
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Demonstranten am 29. Juni 2026 in Soweto.
Foto: Emmanuel Croset/AFP via Getty Images
Einige Festnahmen betrafen zudem undokumentierte Einwanderer, die gegen Ausweispflichten verstoßen hatten, sowie Personen, die ihnen Unterkunft gewährten. In Johannesburg wurde nach einer Plünderung im Stadtteil Alexandra ein junger Mann erschossen. Ein ausländischer Staatsangehöriger sprang aus dem achten Stock eines Gebäudes, nachdem er befürchtet hatte, von Randalierern angegriffen zu werden.
Gewalt trifft auch legale Einwanderer
Im Vorfeld hatte die von der ehemaligen Radiomoderatorin Jacinta Ngobese-Zuma organisierte Bewegung „March and March“ irregulär im Land lebenden Einwanderern ein „Ultimatum“ gestellt. Sie sollten Südafrika bis zum 30. Juni verlassen. Tatsächlich richteten sich die Ausschreitungen jedoch auch gegen ausländische Staatsangehörige, die sich teils seit Jahren legal im Land aufhalten.
Die südafrikanische Zeitung „News24“ berichtet von selbst ernannten Bürgerwehren, die Passanten und Geschäftsleute anhalten, ihre Ausweise kontrollieren oder sie zur Polizei bringen. Um nicht selbst ins Visier des Mobs zu geraten, sollen einige Vermieter ihre ausländischen Mieter vor die Tür gesetzt haben. Davon seien unter anderem rund 100 Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo betroffen gewesen.
Präsident Cyril Ramaphosa verurteilte die Gewalt, kündigte zugleich jedoch eine strengere Migrationspolitik sowie härtere Strafen für Personen an, die undokumentierte Migranten beschäftigen. Gleichzeitig warnte er vor Selbstjustiz, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rassismus. Die Sicherheitsbehörden wurden inzwischen in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.
Ausländer machen nur vier Prozent der Bevölkerung Südafrikas aus
Die derzeit größte Gewaltwelle gegen Einwanderer seit Mai 2008 fällt in eine politisch angespannte Phase. Im November 2026 sollen landesweite Kommunalwahlen stattfinden, wobei die Wahlkommission auch einen Termin im Januar 2027 nicht ausschließt. Gleichzeitig wächst die südafrikanische Wirtschaft nur noch schwach. Im ersten Quartal 2026 lag das Bruttoinlandsprodukt 1,9 Prozent über dem Vorjahreswert.
Für das Gesamtjahr rechnen Ökonomen lediglich mit einem Wirtschaftswachstum von etwas mehr als einem Prozent. Mitte der 2000er-Jahre hatte dieses noch bei über fünf Prozent gelegen. Für viele Menschen wird es dadurch zunehmend schwieriger, Armut und Arbeitslosigkeit zu überwinden. Gruppierungen wie „March and March“ oder „Operation Dudula“ beziehen Einwanderung in ihre politischen Positionen ein. Nach Angaben der Statistikbehörde Stats SA machen Einwanderer rund vier Prozent der Bevölkerung aus.
Hinzu kommt eine zunehmende politische Instabilität. Der seit dem Ende der Apartheid dominierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat seine jahrzehntelange absolute Mehrheit verloren. Parteispaltungen und der wachsende Einfluss kleinerer Parteien haben das Vertrauen in die Regierungsfähigkeit des ANC zusätzlich geschwächt. Korruptionsvorwürfe sowie die Wahrnehmung, dass staatliche Institutionen ihre Aufgaben in vielen Bereichen nur eingeschränkt erfüllen, verstärken die Unzufriedenheit in der Bevölkerung.
Kriminalität schon vor 1994 auf hohem Niveau – und seit 2012 wieder steigend
Bewegungen wie „March and March“ thematisieren irreguläre Einwanderung im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität. Tatsächlich ist die Kriminalitätsbelastung vor allem in großen Städten erheblich – auch das Auswärtige Amt rät Reisenden deshalb zur Vorsicht.
Im Jahr 2024 war in Südafrika eine Mordrate von knapp 42 pro 100.000 Einwohner zu beklagen. Dies entsprach einer Anzahl von 26.232 Tötungsdelikten oder etwa 72 pro Tag. Zuletzt ging die Kriminalitätsrate leicht zurück, verharrte jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. In Umfragen erklären 54 Prozent der Bürger, dass ihnen die Kriminalität im Lande Sorgen bereite.
Ein direkter Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und der jüngeren Entwicklung der Gewaltkriminalität lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht eindeutig ableiten. In einzelnen Regionen kann es jedoch zu einer Verstärkung bestehender Problemlagen kommen. Vielmehr ist das hohe Maß an Gewaltkriminalität in Südafrika ein seit Jahrzehnten bekanntes Problem. Noch 1993 – im letzten Jahr vor dem Ende der Apartheid – lag die Mordrate bei 70 auf 100.000 Einwohner. Bis 2012 ging diese auf etwa 30 zurück, ehe sie anschließend wieder anstieg.
Südafrika als Zielland für Einwanderer aus ärmeren Nachbarländern
Der Großteil der Kriminalität konzentriert sich auf bestimmte Hotspots, in denen organisierte Kriminalität eine erhebliche Rolle spielt. Unter Präsident Jacob Zuma verstärkten sich zudem Probleme mit Vetternwirtschaft und Korruption innerhalb der Polizei, was deren Effektivität deutlich beeinträchtigte. Parallel dazu bildeten sich Bürgerwehren, häufig in Form bewaffneter Selbstschutzorganisationen. In vielen Fällen verlief diese Entwicklung entlang ethnischer oder religiöser Linien.
Südafrika bleibt trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten die größte Volkswirtschaft in Subsahara-Afrika. Menschen aus Nachbarländern wie Simbabwe, Lesotho, Eswatini, Mosambik oder Malawi versuchen daher häufig, ihren Lebensmittelpunkt ins wohlhabendere Südafrika zu verlagern. Verschärfungen der Migrationspolitik führen regelmäßig zu verstärkten Versuchen irregulärer Einreise. Gleichzeitig leben auch zahlreiche Arbeitsmigranten aus Ländern wie Pakistan oder Bangladesch im Land.
Der Aufstieg von Bewegungen wie „March and March“ könnte bei den Kommunalwahlen insbesondere für die Economic Freedom Fighters problematisch werden. Die Bewegung rund um den Linkspolitiker Julius Malema profitierte in der Vergangenheit von verbreiteter Unzufriedenheit und Proteststimmung. Sie beruft sich auf den Marxismus-Leninismus sowie den antikolonialen Vordenker Frantz Fanon und hatte unter anderem eine umfassende Enteignung weißer Farmer als Mittel zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit vorgeschlagen.
Vision „Afrika ohne Grenzen“ könnte Malema Stimmen kosten
Mittlerweile stößt ihr Ansatz eines vereinten Afrikas ohne Grenzen selbst in Teilen der eigenen Wählerschaft auf nachlassende Zustimmung. Malema warnte in mehreren Reden vor einer Wiederkehr von Tribalismus und gesellschaftlicher Spaltung innerhalb der afrikanischen Bevölkerung.
Bereits im Mai sagte er auf einer Kundgebung: „Heute jagt ihr die Menschen aus Simbabwe, weil ihr glaubt, sie nähmen eure Jobs weg. Morgen sagt ihr, die Venda aus Johannesburg gehörten nicht hierher, übermorgen sind es die Zulu aus Gauteng. Wenn ihr einmal das Feuer des Hasses entfacht, könnt ihr nicht mehr kontrollieren, welches Haus es verbrennt – es wird das ganze Dorf verbrennen.“
Nach seiner Ansicht gebe es keine Migrationskrise, sondern eine Krise staatlichen Versagens. Sowohl Südafrikaner als auch Asylsuchende litten unter der Unfähigkeit der Behörden, verlässliche Dokumente bereitzustellen, die Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen.
Der Supreme Court hat über das US-Geburtsrecht entschieden. (Archivfoto) - Foto: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.
Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte
Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.
Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt
Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.
Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.
Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.
Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)
Die britische Innenministerin Shabana Mahmood. - Foto: Joe Giddens/PA Wire/dpa
In Kürze:
Großbritannien will sein Einwanderungs- und Asylrechtverschärfen: Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Rückzahlungspflicht für anerkannte Asylbewerber vor.
Sie sollen bis zu 10.000 Pfund staatlicher Unterstützung zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen.
Weitere Maßnahmen umfassen schnellere Abschiebungen und längere Wartezeiten auf dauerhafte Aufenthaltsrechte.
Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen, Wissenschaftlern und Teilen der Labour Party.
Am Dienstag, 30. Juni, plant Großbritanniens Innenministerin Shabana Mahmood, den Entwurf für ein verschärftes Einwanderungs- und Asylgesetz ins Parlament einzubringen. König Charles III. hatte dieses Vorhaben der Regierung im Mai in seiner Rede zur Eröffnung des neuen Parlamentsjahres angekündigt.
Ein Element des Gesetzespakets wird eine Art Selbstbehalt sein, der künftig für diejenigen gelten soll, deren Asylantrag bewilligt wird. So sollen anerkannte Asylbewerber künftig pauschal 10.000 Pfund (rund 11.615 Euro) an den britischen Staat zurückzahlen, sobald sie ein hinreichendes eigenes Einkommen erzielen.
Ohne Rückzahlung kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien
Der BBC zufolge wird das Gesetz für alle Asylanten gelten, sobald diese eine Arbeitserlaubnis haben. Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten erfolgen. Bevor der Betrag nicht beglichen ist, soll es keinen Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis geben. Die Einkommensgrenze, ab der die Zahlungsverpflichtung greifen soll, sowie die Höhe des monatlichen Betrags müssen noch definiert werden.
Die britische Regierung unter Führung der Labour-Party beabsichtigt, die Einkommensgrenze so zu bestimmen, dass die Betroffenen nicht in Armut geraten. Gleichzeitig soll die Rückzahlungspflicht auch für Personen gelten, deren Asylantrag später abgelehnt wird – sofern sie nur die Einkommensschwelle erreichen und sie nach Großbritannien zurückkehren. Die Asylberechtigung soll alle 2,5 Jahre überprüft werden.
Ministerin Mahmood erklärte dazu, dass Unterstützung bei Gewährung von Asyl „ein Recht, aber auch mit Pflichten“ darstelle. Sie fügte hinzu:
„Sobald diese Menschen etwas beitragen und dem britischen Volk dessen Großzügigkeit zurückbezahlen können, erwarten wir, dass sie dies auch tun.“
Asylanten sollen verstärkt in Kasernen untergebracht werden
Die Regierung plant, mit dieser Maßnahme die jährlichen Asylkosten zu senken, die zuletzt auf rund 4,64 Milliarden Euro angewachsen waren. Wer als Asylant ein eigenes Einkommen erzielt, soll sich mittels dieses Selbstbehalts an den Kosten für Unterbringung und Unterstützung beteiligen.
Zu den weiteren Elementen der Gesetzesvorlage gehört auch die schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Auch sollen diese verstärkt in ehemaligen Kasernen untergebracht werden.
Die Regierung in Großbritannien beabsichtigt, zudem kontingentierte legale Fluchtwege einzuführen, sogenannte „capped safe and legal routes“, die von interessierten Sponsoren mitfinanziert werden sollen. Dafür kommen nach Vorstellung der Downing Street etwa Universitäten, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Betracht.
In Summe will die britische Regierung mit ihrem Paket mögliche Anreize zur irregulären Migration, sogenannte Pull-Faktoren, minimieren. Die Theorie, dass die Höhe von Sozialleistungen einen signifikanten Einfluss auf das Fluchtziel von Zuwanderern habe, findet in der Fachwelt Befürworter und Gegner.
Geflüchtetenhilfsorganisationen wie der Refugee Council üben deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen. Sie sprechen von einer „zusätzlichen Fluchtsteuer“, die unfair und praktisch kaum umsetzbar sei. Insbesondere seien sie eine zusätzliche Belastung für Menschen, die mittellos nach Großbritannien gekommen seien. Sie weisen darauf hin, dass Asylanten während ihres laufenden Verfahrens vorwiegend deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen seien, weil sie gar nicht arbeiten dürften.
Das Migration Observatory der University of Oxford glaubt nicht, dass nennenswerte Summen durch die Rückzahlungsregel in den Haushalt zurückfließen werden. Auch anerkannte Asylsuchende erzielten noch Jahre nach ihrer Ankunft nur geringe Einkommen. Nur etwa 13 Prozent erzielten nach fünf Jahren ein Jahreseinkommen von 20.000 Pfund jährlich. Selbst acht Jahre nach der Anerkennung liege der Medianverdienst nur bei etwa 23.000 Pfund, mehr als die Hälfte arbeite zum Mindestlohn.
Verschärfungen auch für reguläre Arbeitskräfte
Abseits der Asylproblematik sieht der Entwurf des neuen Gesetzes auch für andere Einwanderer deutliche Verschärfungen vor.
So soll die Wartezeit auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die meisten regulär ins Land gekommenen Einwanderer von fünf auf zehn Jahre steigen. Wer mit einem Pflege- oder Gesundheitsvisum ins Land gekommen ist, soll sogar 15 Jahre warten müssen. Sogar 20 Jahre soll die Wartezeit auf eine permanente Aufenthaltsbewilligung betragen, wenn ein Einwanderer länger als 12 Monate Sozialleistungen bezogen hatte.
Widerstand in der Regierung
Widerstand gegen das Vorhaben gibt es auch innerhalb der regierenden Labour Party selbst. Staatssekretär für Migration Mike Tapp kritisierte in der „Times“ die geplanten Verschärfungen für ausländische Pflegekräfte. Auch die geplante Verschärfung von Visaregeln für bereits legal im Land lebende Drittstaatsangehörige bezeichnete Tapp als „unbritisch“ und kontraproduktiv.
Die Regierung ist verpflichtet, Asylbewerber unterzubringen, wenn diese sich während der Prüfung ihres Antrags ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Im März 2026 befanden sich laut der BBC 93.653 Personen in britischen Asylunterkünften. Die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung eines Asylbewerbers für eine Nacht in einer privat gemieteten Unterkunft betragen 27 Euro, in einem Hotel 167 Euro – während die Unterhaltszahlungen zwischen 11 Euro und 57 Euro pro Person und Woche liegen.
Von April 2025 bis März 2026 haben insgesamt rund 94.000 Menschen im Vereinigten Königreich Asyl beantragt. Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
London: Das Parlamentsgebäude (Houses of Parliament) mit Victoria Tower, Big Ben und Westminster Bridge. - Foto: lexKozlov/iStock
Asylbewerber in Großbritannien sollen künftig mehrere tausend Euro zu den Kosten für ihre Unterbringung und Unterstützung beitragen. Das geht aus Plänen des britischen Innenministeriums hervor.
Demnach sollen Betroffene bis zu 10.000 Pfund – umgerechnet mehr als 11.000 Euro – pro Person zurückzahlen, sobald sie über ein Einkommen verfügen, wie britische Medien unter Berufung auf das Innenministerium berichten.
Der Betrag soll den Plänen zufolge in monatlichen Raten entrichtet werden, ähnlich wie bei einem Kredit. Erst wenn der Betrag vollständig beglichen ist, gibt es demnach Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.
Erste Lesung im Unterhaus
Die Pläne sind Teil der sogenannten „Immigration and Asylum Bill“, die am Dienstag zunächst für eine erste Lesung ins Unterhaus eingebracht wird. Das Thema Migration ist in Großbritannien seit Jahren politisch stark aufgeladen.
Auch beim Austritt des Landes aus der EU spielte es eine große Rolle. Brexit-Vorkämpfer Nigel Farage liegt auch deshalb mit seiner Partei Reform UK in den Umfragen vor der Regierungspartei Labour.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Der Nachrichtenagentur PA zufolge wurden im vergangenen Jahr etwa vier Milliarden Pfund für die Unterkünfte und Unterstützung von Asylsuchenden ausgegeben. Innenministerin Mahmood bezeichnete diesen Betrag als zu hoch.
„Sobald Menschen einen Beitrag leisten und die Großzügigkeit der britischen Bevölkerung zurückzahlen können, erwarten wir von ihnen, dass sie dies tun“, sagte sie demnach. Eine Unterstützung für Asylsuchende sei ein Recht, aber „auch mit Verantwortung verbunden“.
Kritik an den Plänen kommt etwa von der Direktorin des Migration Observatory von der Universität Oxford, Madeleine Sumption. Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten verdiene genug, um einen Beitrag leisten zu können, sagte sie.
Zoe Dexter von der Menschenrechtsorganisation Helen Bamber Foundation bezeichnete das Vorhaben als „zutiefst ungerecht und völlig kontraproduktiv“. (dpa/red)
Ein Pro-Ukraine-Demo. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von der geplanten Aufhebung des automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer in einer bestimmten Altersklasse wären in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Personen betroffen.
Die Anzahl der in Deutschland „aktuell aufhältigen“ ukrainischen Männer im Alter zwischen 23 und 60 betrage zum Stichtag 31. Mai genau 265.804 Personen, teilte das Bundesinnenministerium am Montag, 29. Juni, mit.
Öffentlich bekannt war bislang nur die Zahl der Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren, die zum Stichtag 9. März bei 349.520 lag und binnen zwölf Monaten um rund 52.000 gestiegen war. Außerdem lebten zu diesem Zeitpunkt 500.393 ukrainische Frauen im Alter zwischen 18 und 63 Jahren in Deutschland.
Die EU-Kommission will auf Bitte der ukrainischen Regierung den automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren beenden. Die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen, für Deutschland hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits klar gemacht, dass er dafür ist.
Nachdem Russland 2022 den Krieg gegen die Ukraine gestartet hatte, war das Kriegsrecht im Land ausgerufen worden – inklusive eines Ausreiseverbotes für alle wehrpflichtigen Männer im Alter 23 und 60 Jahren. Trotzdem schafften es viele ins Ausland. Zum Einsatz an der Front dürfen in der Ukraine nur Männer ab 25 Jahren verpflichtet werden. (dts/red)
Bundesverwaltungsgericht Leipzig.(Archiv) - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. (Archivbild) - Foto: Siddiqullah Alizai/AP/dpa
Vertreter der islamistischen Taliban sind erstmals seit ihrer Machtübernahme in Afghanistan von der EU-Kommission zu Gesprächen in Brüssel empfangen worden. Bei dem Austausch auf „technischer Ebene“ ging es um die Abschiebungen von Afghanen in ihre Heimat, wie die Europäischen Kommission bestätigte.
Ziel der Gespräche ist es demnach, mehr Rückführungen aus der EU von afghanischen Staatsangehörigen, die Straftaten begangen haben und ein Sicherheitsrisiko darstellten, zu ermöglichen.
Das afghanische Außenministerium teilte mit, es sei eine „historische Reise“ gewesen und sprach von „produktiven Gesprächen“. Hauptthema sei die Wiederaufnahme umfassender konsularischer Dienstleistungen für Afghanen im europäischen Raum gewesen.
Umstritten sind die Kontakte wegen der andauernden Menschenrechtsverletzungen der Taliban, die seit 2021 wieder an der Macht sind. So wird der Gruppe vorgeworfen, Menschen willkürlich festzunehmen und zu foltern sowie Frauen zu unterdrücken und ihnen Bildung zu verwehren.
Die Pressefreiheit wird stark eingeschränkt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte sich im Mai zudem auch besorgt über Pläne verschiedener EU-Mitgliedsstaaten zu verstärkten Abschiebungen nach Afghanistan gezeigt. Diese könnten Menschenrechte schwächen und Menschen Gefahren aussetzen.
Taliban versuchen Anerkennung zu erlangen
Nach Angaben der EU-Kommission nahmen auch Vertreter von 15 Mitgliedsländern an den Gesprächen teil. Bereits im Januar hatte es demnach ein Treffen zu dem Thema in Kabul gegeben. 20 europäische Staaten – darunter auch Deutschland – hatten die EU-Kommission zuvor gebeten, bei der Koordinierung von Abschiebungen nach Afghanistan zu unterstützen.
Die Brüsseler Behörde wählt den Begriff der „technischen Ebene“, da die EU die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkennt und sich den Angaben zufolge nicht die politischen Spitzen, sondern Beamte auf Fachebene austauschen.
Ein Treffen zwischen Taliban-Vertretern und EU-Offiziellen in Europa ist politisch auch deshalb heikel, weil es durch die Taliban-Führung im eigenen Land als diplomatischer Gewinn ausgeschlachtet werden könnte. Die Gruppe versucht, durch Abschiebe-Deals mit europäischen Staaten Anerkennung zu erlangen.
Deutschland lässt mehr Taliban-Diplomaten zu
Die EU-Kommission bemüht sich zu betonen, dass die Gespräche nicht einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Offiziell erkennt auch Deutschland die in Kabul regierende islamistische Terrorgruppe nicht an, führt jedoch ebenfalls auf technischer Ebene Gespräche mit Vertretern der Islamisten, um weitere Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan zu erleichtern.
Dafür sollen bis zu vier weitere Diplomaten der Taliban nach Deutschland kommen, wie die Bundesregierung am Montag bestätigte. Es müssten mehr Identitäten festgestellt und Pässe ausgestellt werden, so dass zusätzliche afghanische Konsularbeamte benötigt würden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende erklärt, regelmäßiger und mehr nach Afghanistan abschieben zu wollen. „Künftig sind drei Charterflüge pro Monat möglich“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Wer für die Taliban nach Brüssel kam
An den Gesprächen nahm für die Taliban nach eigenen Angaben unter anderem der afghanischen Außenamtssprechers Abdel Kahar Balchi teil, der als einer der zentralen Kommunikatoren der islamistischen Taliban gilt.
Er spricht fließend Englisch mit neuseeländischem Akzent – Medienberichten zufolge hat Balchi seine Jugendjahre in Neuseeland verbracht. Kurz nach der Machtübernahme der Islamisten im August 2021 trat Balchi zum ersten Mal öffentlich auf, als er für den obersten Taliban-Sprecher Sabiullah Mudschahid übersetzte.
Insgesamt sind nach Angaben des belgischen Außenministeriums von afghanischer Seite fünf Anträge für ein Visum gestellt worden. Das belgische Außenministerium teilte mit, dass es als Gastgeberstaat der EU-Institutionen verpflichtet sei, solche Treffen zu erleichtern und nicht zu behindern.
Belgischer Außenminister distanziert sich von Einladung
Gleichzeitig teilte ein Sprecher mit, der belgische Außenminister Maxime Prévot billige die Entscheidung nicht, Vertreter der Taliban nach Brüssel einzuladen.
„Er würde es niemals akzeptieren, dass die belgische Regierung in ihrem eigenen Namen diese Personen zu Gesprächen in Belgien einlädt“, hieß es.
Österreich führt ebenfalls bereits seit längerem technische Gespräche mit den Taliban, um mehr abschieben zu können. Eine Delegation des österreichischen Innenministeriums reiste Anfang 2025 nach Afghanistan; im September besuchten Taliban-Vertreter Wien. Norwegen hatte bereits Anfang 2022 eine Einladung an Vertreter der Islamisten ausgesprochen.
Taliban verwehren Frauen Bildung und Jobs
Im Sommer 2021 hatten die Taliban nach einer Blitzoffensive in Afghanistan wieder die Macht an sich gerissen. Seither beschneiden sie systematisch den Zugang von Frauen und Mädchen zu höherer Bildung und dem Arbeitsmarkt.
Erst vor knapp zwei Wochen hatten Sicherheitskräfte der Taliban in der westafghanischen Stadt Herat Proteste brutal niedergeschlagen. Die Vereinten Nationen sprachen infolge von mindestens zwei Toten, einer davon ein Junge. Menschen hatten protestiert, nachdem Sittenwächter in der Stadt Dutzende Frauen aufgrund angeblicher Verstöße gegen Kleiderregeln festgenommen hatten. (dpa/red)
Ein Verwaltungsmitarbeiter der Taliban am 22. Juni 2026 im Gebäude des Ministeriums für Information und Kultur in der Stadt Kandahar in Afghanistan. - Foto: Sanaullah SEIAM / AFP via Getty Images
Die Taliban-Regierung in Afghanistan baut mit Billigung der Bundesregierung ihre inoffizielle diplomatische Präsenz in Deutschland aus. Die personelle Verstärkung um „nicht mehr als vier“ afghanische Konsularbeamte solle die Voraussetzung schaffen für das Ziel der Bundesregierung, mehr afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
Für die Abschiebungen sei die Mitarbeit afghanischer Stellen erforderlich, sagte der Sprecher weiter. „Es müssen mehr Pässe ausgestellt werden, es müssen mehr Identitäten geprüft werden.“ Deshalb sei es nötig, „dass hier mehr Konsularbeamte daran mitarbeiten, genau das zu ermöglichen, was die Bundesregierung zum Ziel hat“.
Bis zu drei Charterflüge im Monat
Am Wochenende hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass künftig bis zu drei Charterflüge im Monat mit abzuschiebenden Afghanen von Deutschland nach Kabul fliegen sollen. Eine entsprechende Vereinbarung sei in „technischen Gesprächen“ mit Taliban-Vertretern erzielt worden.
Dies sei ein „erfreuliches Ergebnis“, sagte der Außenamtssprecher am Montag. Es sei im Interesse der Bundesregierung, dass die Steigerung der Abschiebezahlen „schnell beginnt“. Er kündigte zugleich eine gründliche Prüfung der afghanischen Konsularvertreter an, die zusätzlich nach Deutschland kommen. „Wir werden uns diese Leute natürlich ganz genau anschauen.“
Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit August 2021 geschlossen. Allerdings unterhält die Bundesregierung technische Kontakte mit Taliban-Vertretern, bei denen es etwa um Abschiebungen, um Zugang für humanitäre Hilfe und um Menschenrechte geht. (afp/red)
Bericht über großflächigen organisierten Kindesmissbrauch und institutionelle Versäumnisse in England
Opferzahlen und Täterdeutungen sind umstritten und nicht eindeutig belegbar.
Faktenprüfer und Hilfsorganisationen widersprechen zentralen Interpretationen
In Großbritannien sorgt derzeit ein neuer Bericht über organisierten sexuellen Kindesmissbrauch für breite politische und gesellschaftliche Diskussionen. Auslöser sind schwerwiegende Vorwürfe über das Ausmaß und die Struktur solcher Fälle sowie die Rolle staatlicher Institutionen im Umgang damit.
Laut der Untersuchung seien mindestens 250.000 überwiegend weiße Mädchen von organisierten Banden im gesamten Vereinigten Königreich sexuell ausgebeutet worden. Die Täter sollen „vorwiegend muslimische Pakistaner“ gewesen sein. Der Bericht stößt jedoch auf Kritik.
Die am 16. Juni veröffentlichte Untersuchung fordert eine nationale Initiative gegen mutmaßlich jahrzehntelange institutionelle Versäumnisse von Polizei, lokalen Behörden und mehreren Regierungen.
Der 219 Seiten lange Report wurde von der Independent Rape Gang Inquiry (Unabhängige Untersuchung zu Vergewaltigungsbanden) erstellt, einer privat finanzierten Initiative unter der Leitung des Parlamentsabgeordneten Rupert Lowe. Er führt inzwischen die Partei Restore Britain, die Nigel Farages Reform-Partei von rechts herausfordert – unter anderem mit der Forderung nach einer deutlich härteren Einwanderungs- und Integrationspolitik.
Die Untersuchung stützt sich auf Beweise von Überlebenden, Angehörigen, Whistleblowern, Experten und ehemaligen Amtsträgern.
Der Bericht stellt fest, dass organisierte sexuelle Ausbeutung von Kindern über Jahrzehnte hinweg in Städten und Gemeinden im gesamten Vereinigten Königreich stattgefunden habe und dass öffentliche Institutionen wiederholt versäumt hätten, einzugreifen.
Die Opfer seien häufig ignoriert, angezweifelt, kriminalisiert oder eher als Täter denn als schutzbedürftige Kinder behandelt worden.
Der Bericht gibt zudem an, dass die vorgelegten Beweise darauf hindeuten, dass organisierte sexuelle Ausbeutung in mindestens 149 kommunalen Bezirken stattgefunden habe.
Die Autoren argumentieren außerdem, dass die Angst vor sozialen Konsequenzen und dem Vorwurf des Rassismus dazu beigetragen habe, dass bestimmte Täter nicht überprüft und bekannte Muster aus früheren Fällen nicht öffentlich aufgearbeitet wurden.
Ein Polizeiauto in Großbritannien.
Foto: BrianAJackson/iStock
Politische Reaktionen und öffentliche Debatte
Lowe und eine Gruppe britischer Abgeordneter – darunter der ehemalige konservative Kabinettsminister Sir Gavin Williamson, der unabhängige Abgeordnete Alex Easton und der konservative Abgeordnete Sir Christopher Chope – drängen die Regierung zu einer formellen Stellungnahme.
Der Bericht hat in den sozialen Medien und in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregt. Elon Musk griff das Thema auf der Plattform X auf und schrieb, dass „die Politiker, die bei den Vergewaltigungen im Vereinigten Königreich weggeschaut haben, ins Gefängnis gesteckt werden müssen“.
Für die Untersuchung wurden zudem rund 800.000 Pfund von mehr als 23.000 Spendern über Crowdfunding gesammelt.
Die Debatte findet zeitgleich mit einer eigenen Untersuchung der Regierung statt. Sie folgt auf große Skandale im Zusammenhang mit der organisierten sexuellen Ausbeutung von Kindern in Rotherham, Rochdale, Oldham und anderen Städten.
Im Juni 2025 machte der „Casey Report“ das Versagen der Institutionen deutlich, Kinder und junge Mädchen vor Vergewaltigung, Ausbeutung und schwerer Gewalt zu schützen:
„Es gibt zahlreiche Belege für die sexuelle Ausbeutung von Kindern, für Systemversagen und für notwendige Verbesserungen, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern wirksamer zu bekämpfen.“
Die Regierung akzeptierte alle zwölf Empfehlungen der Leiterin der Überprüfung, Baroness Louise Casey. Dazu gehört auch die Einberufung einer nationalen Untersuchung zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Diese wurde im April gestartet und wird von Baroness Anne Longfield, der ehemaligen Kinderbeauftragten für England, geleitet. Die Untersuchung soll Versäumnisse im Umgang mit sogenannten Grooming-Gangs in England und Wales aufdecken und dabei auch Faktoren berücksichtigen, die die Ausbeutung ermöglicht haben. Dazu zählen die ethnische Zugehörigkeit, Religion und Kultur von Tätern und Opfern.
Die Untersuchung soll bis zu drei Jahre dauern und verfügt über ein Budget von rund 65 Millionen Pfund (rund 76 Millionen Euro).
Titelbild des „Daily Mirror“ vom 27. August 2014. „Der abscheuliche sexuelle Missbrauch junger Mädchen durch asiatische Banden dauerte 16 Jahre, weil die Verantwortlichen Angst hatten, als rassistisch abgestempelt zu werden, wenn sie dagegen vorgingen …“
Foto: Bildschirmfoto/Daily Mirror
Die Herkunft der Täter
Der aktuelle Bericht von Rupert Lowe wurde von Organisationen, die sich gegen sexuelle Gewalt einsetzen, kritisiert.
Rape Crisis England & Wales begrüßte zwar die Untersuchung institutioneller Versäumnisse, stellte jedoch die Schlussfolgerung infrage, dass Einwanderung die zentrale Ursache sei. Die Organisation verwies auf fehlende belastbare Belege für eine landesweit überrepräsentierte ethnische Gruppe.
Zudem verwies die Organisation auf offizielle Auswertungen, die zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der Tätergruppen kommen. Allerdings erwähnt der von der Regierung beauftragte Bericht von Baroness Louise Casey, dass in den drei untersuchten Polizeibezirken
„im Zusammenhang mit gruppenbezogener sexueller Ausbeutung von Kindern ein überproportionaler Anteil an Männern mit asiatischem ethnischem Hintergrund zu verzeichnen ist.“
Hinzu komme die erhebliche Anzahl von Tätern asiatischer Herkunft, die in lokalen Auswertungen und bei aufsehenerregenden Strafverfahren wegen sexueller Ausbeutung von Kindern im ganzen Land identifiziert wurden, was laut Casey eine weitere Untersuchung rechtfertigt.
In ihrer Stellungnahme wies sie zudem auf die Zurückhaltung der Behörden hin, „die ethnische Zugehörigkeit der Täter zu prüfen“, und erklärte, dies sei nicht rassistisch:
„Anstelle einer genauen Untersuchung haben wir Verschleierung erlebt. In einem Vakuum werden unvollständige und unzuverlässige Daten so verwendet, dass sie den Zielen derjenigen dienen, die sie präsentieren. Das System behauptet, es gebe ein überwältigendes Problem mit weißen Tätern, obwohl dies nicht bewiesen werden kann. Das tut niemandem einen Gefallen, am wenigsten den Angehörigen der asiatischen, pakistanischen oder muslimischen Gemeinschaften, die unnötigerweise leiden, weil Menschen mit böswilligen Absichten diese Vernebelung nutzen, um Hass zu säen und zu verbreiten.“
Full Fact, eine britische Faktenprüfungsorganisation, kommt nach unabhängigen Recherchen zu dem Ergebnis, dass es keine verlässliche nationale Gesamtzahl der Opfer von Grooming-Gangs gebe. Häufig genannte Zahlen wie „über 250.000 Opfer“ oder „bis zu einer Million Opfer“ beruhen demnach auf Extrapolationen aus einzelnen lokalen Fällen und würden nicht als belastbare statistische Schätzungen gelten.
Auch beteiligte Personen, die solche Hochrechnungen ursprünglich formuliert hatten, bezeichneten diese später selbst als unzuverlässig. Darunter zählt auch Sarah Champion, Labour-Abgeordnete für Rotherham, die eine frühe Extrapolation von bis zu 1 Million Fällen genannt hatte und diese später selbst als unzuverlässig einstufte.
Insgesamt wird in diesen Einordnungen betont, dass es zwar umfangreiche dokumentierte Fälle gibt, das tatsächliche Gesamtausmaß jedoch statistisch nicht exakt bestimmbar ist.
Menschen auf dem Weg über den Ärmelkanal.(Archiv) - Foto: Gareth Fuller/PA Wire/dpa
Bei der versuchten Überfahrt von Frankreich über den Ärmelkanal nach Großbritannien ist eine Migrantin ums Leben gekommen. Die Frau starb nach Angaben britischer und französischer Behörden sowie von Aktivisten, nachdem sie britische Gewässer erreicht hatte.
Das Boot, mit dem die Frau unterwegs war, habe während der Überfahrt keine Hilfe angefordert. Britische Behörden hätten es abgefangen und die bewusstlose Insassin gefunden.
Trotz medizinischer Hilfe sei die Frau gestorben, teilte ein britischer Regierungssprecher mit. Die britischen und französischen Behörden machten zunächst keine Angaben zur Identität der gestorbenen Migrantin.
„Diese jüngste Tragödie unterstreicht die schrecklichen Gefahren von Überfahrten mit kleinen Booten“, sagte der britische Regierungssprecher. London arbeite „weiterhin unermüdlich mit den französischen Behörden und unseren Partnern in Übersee zusammen, um diese gefährlichen Überfahrten zu verhindern“.
Die französischen Behörden meldeten an diesem Wochenende mehrere versuchte Überfahrten über den Ärmelkanal. Grund dafür war demnach die ruhige Wetterlage.
Laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP, die auf offiziellen britischen und französischen Angaben beruht, kamen in der Region im vergangenen Jahr mindestens 29 Migranten auf See ums Leben. In diesem Jahr starben demnach bislang mindestens neun Menschen bei den Überfahrten.
Großbritannien hat seine Einwanderungs- und Asylpolitik unter Premierminister Keir Starmer erheblich verschärft. Im April vereinbarten Frankreich und Großbritannien eine Neuauflage ihres Abkommens zur Bekämpfung der irregulären Migration über den Ärmelkanal.
London hat Paris immer wieder vorgeworfen, zu wenig dagegen zu tun, dass Migranten von den französischen Küsten aus die gefährliche Überfahrt über den Ärmelkanal in Richtung Großbritannien antreten.(afp/red)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will deutlich mehr Abschiebungen nach Afghanistan. (Archivbild) - Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
In Absprache mit der radikalislamischen Taliban-Regierung in Kabul weitet die Bundesregierung die Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat aus.
Künftig seien drei Charterflüge pro Monat für derartige Abschiebungen möglich, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Darüber hinaus seien „jederzeit“ auch Einzelrückführungen über Linienflüge nach Afghanistan möglich.
Die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der afghanischen De-Facto-Regierung hätten „auf technischer Ebene“ stattgefunden, sagte die Sprecherin weiter. Damit bestätigte sie einen Bericht der „Bild am Sonntag“.
Diesem Bericht zufolge befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft in Deutschland.
Die Grünen forderten Dobrindt zur Offenlegung seiner Absprachen mit den radikalislamischen Taliban auf. Angesichts der angekündigten Ausweitung der Rückführungsflüge stelle sich „die Frage, welchen Forderungen der islamistischen Taliban sich die Bundesregierung gebeugt hat, um die Abschiebungen zu ermöglichen“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Filiz Polat am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
„Die Antwort darauf ist uns der Innenminister schuldig.“ Dobrindt mache Deutschland durch seine „Zusammenarbeit mit den Taliban erpressbar“ und werte die Taliban-Regierung auf, der schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
Auch die Organisation Pro Asyl hatte kürzlich die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan scharf kritisiert – insbesondere wegen der damit einhergehenden diplomatischen Aufwertung der radikalislamischen Taliban.
„Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschland ein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematisch verfolgt“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. „Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht.“
Die Unionsfraktion wies derartige Kritik am Sonntag zurück. „Die Abschiebung von Vergewaltigern, Gefährdern und Drogenhändlern auch nach Afghanistan macht Deutschland sicherer“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der Nachrichtenagentur AFP. „Genau darum geht es: Wir sind der Sicherheit und dem Wohle Deutschlands verpflichtet und kommen durch diese Abschiebeflüge dieser Verpflichtung nach.“(afp/red)