Categories
ausland ticker

Urteil: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA – Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport

Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte

Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.

Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt

Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.

Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an  Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)

Categories
etplus ticker wirtschaft

Glyphosat-Urteil: Oberster Gerichtshof der USA stärkt Bayer-Tochter Monsanto


In Kürze:

  • Supreme Court hebt Schadensersatzurteil gegen Monsanto im Fall Monsanto v. Durnell auf.
  • Bundesstaaten dürfen nach Auffassung des Gerichts keine zusätzlichen Krebswarnhinweise verlangen, wenn die EPA diese nicht vorschreibt.
  • Das Urteil betrifft die Zuständigkeit zwischen Bundesrecht und einzelstaatlichem Deliktsrecht – nicht die wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat.
  • Für Bayer könnte die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf tausende noch anhängige Verfahren in den USA haben.

 
Der Supreme Court der USA hat der Bayer-Tochter Monsanto einen möglicherweise weitreichenden Erfolg rund um sein Pflanzenschutzmittel Glyphosat verschafft. Am Donnerstag, 25. Juni, fällte der Oberste Gerichtshof sein Urteil im Fall Monsanto v. Durnell. Darin beschränkten die Verfassungsrichter mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen die Befugnisse von Bundesstaaten, über staatliches Deliktsrecht zusätzliche Kennzeichnungspflichten zu begründen.
Konkret geht es um das Produkt „Roundup“, dessen Wirkstoff Glyphosat ist. Der Supreme Court entschied, dass Bundesstaaten Hersteller grundsätzlich nicht wegen fehlender Warnhinweise auf mögliche Krebsrisiken haftbar machen dürfen, wenn die US-Umweltbehörde EPA einen solchen nicht verlangt. Das Urteil könnte Bedeutung für mehrere tausend noch anhängige Verfahren gegen Monsanto in den USA entfalten.

Streit um Glyphosat: Gefahr oder unbedenkliches Hilfsmittel?

Im Jahr 2018 hat die Bayer AG Monsanto übernommen. Damit ist der Konzern auch in zehntausende anhängige Klagen eingetreten, die sich gegen das Tochterunternehmen richten. Im Regelfall geht es dabei um „Roundup“. Die Kläger leiden unter dem sogenannten Non-Hodgkin-Lymphom, einer Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Alle hatten zuvor den Unkrautvernichter über viele Jahre hinweg verwendet.
Die Kläger sehen nicht nur eine Korrelation zwischen beiden Ereignissen, sondern auch eine Kausalität. Sie stützen sich unter anderem auf eine Bewertung der Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) aus dem Jahr 2015, wonach Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ sei.
Eine Risikobewertung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA kam im selben Jahr zu dem Schluss, dass „weder epidemiologische Daten noch Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs beim Menschen zeigen“. Es gibt eine Vielzahl an weiteren Studien, die für oder gegen eine Unbedenklichkeit von Glyphosat sprechen.

WHO betont grundsätzliches Krebsrisiko – EPA die Wahrscheinlichkeit

Dass dieselben Daten zu unterschiedlichen Bewertungen führen können, liegt oft in unterschiedlichen Forschungsfragen begründet. Die Kläger stützen sich regelmäßig auf Gefahrbewertungen wie jene der IARC. Diese stellen regelmäßig auf die grundsätzliche Eignung eines Stoffes ab, Krebs zu erzeugen. Regulierungsbehörden hingegen bewerten das reale Risiko bei typischer Exposition. Sie betrachten, in welcher Menge Menschen bei bestimmungsgemäßer Anwendung oder im Alltag realistischerweise mit dem Stoff in Berührung kommen.
Die Kläger in den Monsanto-Verfahren werfen Monsanto vor, die Bevölkerung nicht hinreichend vor einem Krebsrisiko gewarnt zu haben. Es handelt sich um sogenannte Failure-to-Warn-Klagen. Der regelmäßig damit verbundene Vorwurf lautet, Monsanto hätte explizit auf dem Etikett Warnhinweise bezüglich des Krebsrisikos anbringen müssen.
Im Jahr 1974 hatte die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Glyphosat erstmals registriert. Sie hatte den Wirkstoff mehrfach überprüft. Dabei kam sie wiederholt zu dem Ergebnis, dieses sei „not likely to be carcinogenic to humans“ – eine karzinogene Wirkung auf Menschen sei nicht wahrscheinlich.

Supreme Court verweist auf ähnliche Bewertungen in anderen Ländern

Aus diesem Grund verlangte die EPA auch keinen entsprechenden Warnhinweis auf ein mögliches Krebsrisiko. Der Supreme Court verwies auch darauf, dass weltweit die EPA-ähnlichen Behörden zu ähnlichen Einschätzungen gekommen seien. Dies sei etwa in Kanada, Australien, Japan und der EU der Fall gewesen.
Ein Geschworenengericht in Missouri hatte jedoch dem Kläger John Durnell im Jahr 2023 mehr als eine Million US-Dollar an Schadensersatz zugesprochen. Er hatte nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre lang „Roundup“ benutzt. Mittlerweile wurde bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Das Berufungsgericht in Missouri bestätigte das Urteil, Monsanto zog daraufhin vor den Supreme Court.
Dieser hob das Urteil nun auf. Dabei ging er gar nicht erst auf die Frage ein, inwieweit Glyphosat Krebs erregen kann oder nicht. Vielmehr beschränkte sich das Oberstgericht auf eine Frage der Reichweite von Gesetzgebungskompetenzen. Die Mehrheitsmeinung sagte, das Bundesrecht verdränge in diesem Fall das Recht der Bundesstaaten.

EPA-Einschätzung zu Glyphosat bleibt relevant

Das Gesetz FIFRA (Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act) sieht nicht vor, dass Bundesstaaten Kennzeichnungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel verlangen, die über jene des Bundes hinausgehen oder davon abweichen. Die EPA habe auf dieser Grundlage „Roundup“ ohne Krebswarnung zugelassen und ihre Entscheidung mehrfach bestätigt.
Hersteller seien gesetzlich verpflichtet, das von der EPA vorgeschriebene Etikett zu verwenden. Entsprechend sei Missouri nicht dazu ermächtigt, Monsanto dafür haftbar zu machen, dass kein Krebshinweis darauf enthalten sei. Einen solchen zu verlangen, wäre Sache der Bundesbehörde gewesen. Diese ist – so die Meinung der Senatsmehrheit – nicht nur eine beratende Behörde. Sie entscheide aktiv, welche Warnungen erforderlich seien und welche nicht.
Richter Brett Kavanaugh, der diese verfasste, argumentierte, der Kongress habe ausdrücklich bundesweit einheitliche Kennzeichnungen gewollt. Könne jeder Bundesstaat eigene Etiketten mit Warnhinweisen drucken, gäbe es keine bundesweit einheitlichen Kennzeichnungen mehr. Um das zu verhindern, sei der FIFRA verabschiedet worden. Hersteller müssten sich daher an die Vorgaben der EPA halten, Hersteller dürften nicht davon abweichen. Die Bundesstaaten dürften deshalb aber auch nicht von der Bundesvorgabe abweichende Landesregeln verlangen.

Zwei Richter im Supreme Court weichen ab

Das Minderheitsvotum kam von Richter Ketanji Brown Jackson und Neil Gorsuch. Diese erklärten, die EPA-Zulassung sei keine verbindliche gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich eine Registrierung. FIFRA verbiete zusätzliche Anforderungen, nicht aber Klagen, die ähnliche Ziele verfolgten wie das Bundesrecht – nämlich die Durchsetzung ausreichender Warnpflichten. Zudem nehme das Urteil den Geschädigten eine wichtige Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Das Urteil dürfte nun das Scheitern einer Vielzahl an Klagen nach sich ziehen, die sich auf die gleiche Anspruchsgrundlage stützen. Es bedeutet jedoch nicht, dass Klagen gegen Monsanto auf anderer Grundlage nicht noch möglich wären. Für Bayer bedeutet das Urteil grundsätzlich aber eine Stärkung seiner Position. Es stärkt zugleich die Rolle der EPA als maßgebliche Bundesbehörde für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln.
US-Präsident Donald Trump hatte Glyphosat und phosphoreszierte Herbizide im Februar 2026 in einer Exekutivverordnung als entscheidende Chemikalien für die nationale Verteidigung eingestuft. Der Schritt hat Unmut in der sogenannten MAHA-Bewegung („Make America Healthy Again“) ausgelöst, die als strikter Gegner von Glyphosat gilt.