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Berlin: Dealer legen Drogenproben in Briefkästen – Polizei warnt Eltern


In Kürze:

  • Die Berliner Polizei registriert erstmals Fälle, in denen Drogenproben gemeinsam mit Werbematerial in Briefkästen verteilt wurden.
  • Die Päckchen enthalten unter anderem Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch, Marihuana oder 3-MMC und könnten von Kindern mit Süßigkeiten verwechselt werden.
  • Bürger sollen die Sendungen nicht öffnen oder entsorgen, sondern die Polizei verständigen.
  • Die Ermittler sehen darin eine neue Form der Kundenakquise im illegalen Drogenhandel.

 
In Berlin warnt die Polizei vor einer neuen Vertriebsmethode von Drogenhändlern. Demnach sind in mehreren Briefkästen der Stadt Päckchen mit Proben illegaler Betäubungsmittel aufgetaucht.
Bislang wurden kleine Mengen Ketamin, Kokain, Ecstasy, Haschisch und Marihuana in solchen Päckchen gefunden. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden tauchten zudem Proben von 3-MMC auf. Dabei handelt es sich um eine synthetische, stimulierende Substanz aus der Gruppe der Cathinone.

Polizei Berlin: Dealer greifen zu immer aggressiveren Strategien

Die Verpackungen seien mit bunten Symbolen versehen. Sie enthielten auch eine Kontaktmöglichkeit zum jeweiligen Händler. Die Polizei warnt insbesondere vor einem möglichen Vergiftungsrisiko für Kinder. Die Aufmachung der Päckchen ist so gestaltet, dass diese Kaugummis, Bonbons oder Süßigkeiten darin vermuten könnten.
Der Polizei Berlin zufolge handelt es sich um eine neue Vertriebsmasche von Drogenhändlern. Diese soll ihnen den Zugang zu neuer Kundschaft verschaffen. Neu ist die Vorgehensweise allerdings nicht. Der hart umkämpfte Markt veranlasst die Akteure zu immer aggressiveren Strategien. In mehreren Stadtteilen waren bereits zuvor Aufkleber mit Telefonnummern mutmaßlicher Dealer an Laternen und Hauswänden aufgetaucht.
In Lokalen verteilen Händler häufig bunte Infokarten, auf denen sie ihre WhatsApp-Kanäle bewerben. Die nun verteilten Gratisproben in Briefkästen stellen eine weitere Ausweitung dieser Strategie dar. Um eine Ortung zu erschweren, nutzen die Dealer häufig Wegwerf-SIM-Karten sowie Messenger-Konten, Weiterleitungen oder Kanäle auf ausländischen Diensten. Teilweise verwenden die Urheber auch lediglich QR-Codes.

Polizei warnt vor Gefahr für Kinder

Vor allem Eltern sollten besonders vorsichtig sein, da ein generelles Vergiftungsrisiko besteht. Sollten Kinder an die Päckchen geraten, empfiehlt die Polizei, umgehend den Giftnotruf unter 030 192 40 oder die 112 anzurufen. Die Sicherheitsbehörden fordern Bürger, die solche Proben in ihren Briefkästen finden, dazu auf, diese nicht zu öffnen. Stattdessen sollen sie die Funde umgehend melden.
Die Polizei warnt zudem eindringlich davor, die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen: „Die Drogenhändler machen so vor allem Werbung für ihr Geschäft. Darum von unserer Seite noch einmal der Hinweis: Es ist verboten, Werbung für Drogen zu machen. Es ist verboten, sich auf Anzeigen dieser Art zu melden.“
Gegenüber der Epoch Times erklärte ein Sprecher der Polizei Berlin, dass die Werbung für Lieferdienste von Betäubungsmitteln kein neues Phänomen sei. Neu sei allerdings, dass den Posteinwürfen Proben von Betäubungsmitteln beigefügt würden.
Bislang seien drei Fälle bekannt geworden, in denen Täter neben der Werbung für den Lieferdienst auch Proben in Hausbriefkästen eingeworfen hätten. In allen drei Fällen sei der Bezirk Steglitz-Zehlendorf der Tatort gewesen. Der Berliner Polizei sei nicht bekannt, ob in anderen deutschen Städten ähnliche Phänomene beobachtet worden seien. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte man zu den drei konkreten Fällen keine weiteren Angaben machen.
Der Rückgriff auf Messengerdienste und QR-Codes stelle eine Anpassung an veränderte Kommunikationsgewohnheiten dar. Diese kämen innerhalb der Zielgruppe ebenfalls häufiger zum Einsatz. Eine Steigerung der Nachfrage erwarte man aufseiten der Behörden nicht. Allerdings könnten die neuen Strategien die Anbahnung illegaler Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Konsumenten erleichtern.
Gegenüber der Epoch Times erklärte der Sprecher zudem, wer Betäubungsmittel auffinde, solle diese nicht selbst entsorgen oder eigenständig zur Polizei bringen. Stattdessen sollten die Einsatzkräfte umgehend verständigt werden: „Diese berät zum weiteren Vorgehen und stellt die Betäubungsmittel sicher. Für die Finderin oder den Finder ergibt sich hieraus kein strafrechtlicher Vorwurf.“