Nach jahrelanger Vorbereitung tritt am Samstag der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag, den 30. Juli, darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werden soll.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Gewerkschaften äußerten aber Zweifel, ob die Schulen darauf ausreichend vorbereitet sind.
Ministerin Prien spricht von „Meilenstein“
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hingegen sprach von einem „Meilenstein“. Die Ganztagsbetreuung sei „ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, erklärte sie.
Stufenweise Einführung seit 2021
Das Ganztagsförderungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Der Rechtsanspruch wird verzögert und stufenweise eingeführt, weil an vielen Schulen zunächst Kapazitäten für die Betreuung geschaffen werden mussten.
Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter würden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent.
Gewerkschaften kritisieren fehlende Plätze und Qualität
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach wie vor viele Betreuungsplätze fehlten. „Um allein den aktuellen Bedarf decken zu können, werden zum Start im August noch rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Laut nationalem Bildungsbericht können nur sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, wies aber auf fehlende einheitliche Qualitätsstandards hin.
„Ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, erklärte Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi warf den Bundesländern eine unzureichende Vorbereitung vor. „Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, erklärte Verdi-Vizechefin Christine Behle. So fehlten an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung.
Bund stellt Milliarden bereit
Ministerin Prien hob hingegen die finanzielle Unterstützung durch den Bund hervor. Der Rechtsanspruch sei „eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die Bundesregierung stellt nach Angaben von Priens Ministerium bis 2029 insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert würden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
Darüber hinaus beteilige sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesanteil steige ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. (afp/red)


