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Mord an Luise: Familie erhält 125.000 Euro Schmerzensgeld

Der brutale Tod der zwölfjährigen alten Luise aus Freudenberg im Siegerland ist ein Schock gewesen – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimstadt.
Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.
Mehr als drei Jahre später hat das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkündet. Dabei ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen“.
Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro.
Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.
Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einstehen.
Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

War es Mord?

„Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn.
Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Wie lange kämpfte Luise mit dem Tod?

Für die Höhe des Schmerzensgelds gilt die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte.
Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar.
Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Was war geschehen?

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr.
Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht.
Dort hätten sie zunächst versucht Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.
Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Wer hat Luise getötet?

Zwei tatverdächtige Mädchen von damals 12 und 13 Jahren gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.
Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden.
Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.

Was ist zum Motiv bekannt?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird.
Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“

Warum gab es keinen Strafprozess?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag.
Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen. (dpa/red)
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Schwerer Unfall: Zwei zwölfjährige Radfahrer in Dinslaken gestorben

Nach einem schweren Verkehrsunfall im nordrhein-westfälischen Dinslaken sind zwei zwölfjährige Radfahrer gestorben.
Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Polizei in Wesel und die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilten.
Am Nachmittag berichteten die Ermittler, dass die beiden Zwölfjährigen in einem Krankenhaus an ihren Verletzungen gestorben sind. Das dritte Kind erlitt den Angaben zufolge leichte Verletzungen. Die Autofahrerin kam schwer verletzt in ein Krankenhaus.
Mehrere Rettungswagen sowie ein spezialisiertes Unfallaufnahmeteam waren im Einsatz. Die umliegenden Straßen waren während der Unfallaufnahme gesperrt. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauerten an. (afp/red)
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Umfrage zum Kinderreport: Große Mehrheit für einheitliche Bildungsstandards

Um benachteiligten Kindern bessere Chancen im Bildungssystem zu geben, fordert eine große Mehrheit in Deutschland einheitliche Bildungsstandards und mehr staatliche Investitionen.
Eine am Dienstag, 26. Mai veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass sowohl die große Mehrheit der Erwachsenen als auch Kinder und Jugendliche eine verbindliche Demokratiebildung in den Schulen als wichtig erachten.
Zudem sehen sie deutlich mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler als zentrale Maßnahme, um Teilhabe und demokratisches Lernen zu stärken.

91 Prozent für gleiche Bildungsstandards

Wie aus der in Berlin vorgestellten Umfrage des Instituts Forsa für den Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerks hervorgeht, sprach sich die große Mehrheit der Befragten dafür aus, dass die Bedingungen und Standards in Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland gleich sein sollten.
Das forderten 91 Prozent der Erwachsenen und 87 Prozent der Minderjährigen.
Beide Gruppen sprachen sich auch für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen aus. Eine Mehrheit war dafür, dass Schulen mit vielen sozial benachteiligten Kindern finanziell gefördert werden sollten.

Große Mehrheit für faire Bildung und mehr Unterstützung

Forsa befragte für den Kinderreport 1002 Erwachsene sowie 1006 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren vom 7. bis zum 16. Januar online.
90 Prozent der erwachsenen Befragten und 88 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden zudem, dass die Bildung in Kita und Schule kostenlos sein sollte. Das gelte auch für Lehrmaterialien.
Vor allem die Erwachsenen plädierten außerdem für mehr qualifiziertes Personal, das pädagogische Fachkräfte von Organisationsaufgaben entlasten sollte.
Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprachen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern.

Schicksalsfrage für unsere Nation

Mehr Investitionen in das Bildungssystem seien „kein Nice-to-have“, sie seien vielmehr „eine Art von Schicksalsfrage für unsere Nation“, sagte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bei der Vorstellung des Kinderreports 2026.
So könne das Fachkräfteproblem nur gelöst werden, wenn jedem Kind ein erfolgreicher Bildungsgang ermöglicht werde, „je nach seinen Talenten und Neigungen“.
80 Prozent der Erwachsenen und 78 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben außerdem an, dass geflüchtete Kinder die Möglichkeit haben sollten, schnell nach ihrer Ankunft in die Schule zu gehen.
Gefragt wurde auch nach möglichen Maßnahmen, um sozial benachteiligte Kinder direkt besser zu unterstützen. 94 Prozent der erwachsenen Befragten hielten dabei verbindliche Lern- und Sprachförderung für wichtig, 91 Prozent Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.

Bildungschancen hängen vom Geldbeutel ab

Ähnlich sahen es mit 88 beziehungsweise 86 Prozent die Kinder und Jugendlichen.
Bildungschancen in Deutschland seien nach wie vor ungleich verteilt, kritisierte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund. Sozialer Aufstieg hänge „heute mehr denn je vom Portemonnaie des Elternhauses“ ab.
„Fehlende Kita-Plätze, ein bundesweit ungleiches Bildungssystem und unzureichende Investitionen in Personal und Ausstattung sind auch im Jahr 2026 weiterhin Realität.“ Besonders betroffen von Barrieren im Bildungssystem seien „Kinder, die in Armut leben oder einen Migrationshintergrund haben“.
Eine große Mehrheit der Befragten war außerdem dafür, dass in Schulen gelernt werden sollte, wie der Staat und das Gemeinwesen zusammenspielen.
„Es darf uns auch nicht kalt lassen, wenn 94 Prozent der Kinder an der Schule lernen wollen, wie Demokratie funktioniert und Schule einfach keine Zeit findet“, kritisierte Siegesmund.
Prien sagte dazu, die Demokratie in Deutschland hänge „wahrscheinlich entscheidend davon ab, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen eine gute Bildung erfahren, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, kritisch zu denken und politische, historische Sachverhalte auch kritisch bewerten zu können“. (afp/red)
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deutschland

Bildungsreformen: Kinder wünschen kostenlose Bildung für alle

Für eine bessere Bildung der Kinder in Deutschland wünschen sich in einer Umfrage neun von zehn Erwachsenen mehr Personal in Schulen und Kitas sowie bundesweit einheitliche Lernstandards. Dies geht aus dem „Kinderreport“ des Deutschen Kinderhilfswerks hervor.
Dafür wurden zum einen zwischen dem 7. und 16. Januar jeweils gut 1.000 Erwachsene ab 18 Jahren. Zum anderen fragten die Forscher Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 17 Jahren. Beide Befragungen waren online.
Hintergrund der Frage nach Veränderungen sind die schlechten Noten für das deutsche Bildungssystem, wenn es um Chancengleichheit unabhängig von Bildung und Einkommen der Eltern geht.

Zusätzliches Personal und mehr Geld

Bei den Erwachsenen nannten 93 Prozent in der Forsa-Umfrage zusätzliches Personal an Schulen und Kitas als wichtig oder sehr wichtig.
Es folgten einheitliche Bildungsstandards mit 91 Prozent und Kostenfreiheit von Bildung von der Kita bis zur Schule mit 90 Prozent. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bildungseinrichtung wie Kita, Schule und Jugendarbeit sehen 88 Prozent.
84 Prozent halten eine stärke finanzielle Förderung für Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Kinder für wichtig oder sehr wichtig.
Für ein längeres gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Leistungsniveaus sprachen sich 59 Prozent der Erwachsenen und eine knappe Hälfte der Minderjährigen aus.

Kinder gewichten etwas anders

Bei den Kindern und Jugendlichen, für die die Fragen altersgerecht angepasst wurden, war die Gewichtung etwas anders. Als wichtig oder sehr wichtig nannten 88 Prozent kostenlose Kitas, Schulen und Unterrichtsmaterial.
87 Prozent finden es wichtig oder sehr wichtig, dass in Deutschland für alle Schulen ähnliche Regeln gelten, damit alle Kinder die gleichen Chancen bekommen.
78 Prozent der jungen Befragten sagten, geflüchtete Kinder sollten in Deutschland schnell in die Schule gehen können. 72 Prozent fanden es wichtig oder sehr wichtig, dass Schulen, Kitas und Angebote wie Jugendtreffs stärker zusammenarbeiten.
Die Umfrage ist den Angaben nach repräsentativ. (dpa/red)
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gesellschaft

Mehr Kinder in Deutschland als vermisst gemeldet

In Deutschland sind mehr als 1.900 Kinder als vermisst gemeldet – etwas mehr als vor einem Jahr. Zum Stichtag 1. Mai gab das Bundeskriminalamt (BKA) die Zahl derartiger Vermisstenfälle mit bundesweit 1.933 an.
Ein Jahr zuvor seien es 1.810 offene Fälle gewesen, teilte die Ermittlungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur zum heutigen Tag der vermissten Kinder mit. Darunter sind den Angaben zufolge aktuelle Vermisstenmeldungen, aber auch jene, die seit Jahren ungeklärt sind.

Hohe Aufklärungsquote

Die meisten Fälle können laut BKA aufgeklärt werden. Im vergangenen Jahr habe es insgesamt 19.253 Fälle vermisster Kinder gegeben – 18.509 hätten sich erledigt. Die Behörde sprach von einer Aufklärungsquote von 96,5 Prozent.
Zum Vergleich: 2018 waren demnach insgesamt 15.500 Kinder als vermisst gemeldet. „Auch wenn die Fallzahlen deutlich gestiegen sind, so bleibt die Aufklärungsquote nahezu gleichbleibend hoch“, teilte ein Sprecher mit. Gemeint sind Fälle von Mädchen und Jungen bis einschließlich 13 Jahren.

Was ist über die Hintergründe bekannt?

„Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass nach drei Monaten bereits 96 Prozent der Fälle erledigt sind“, teilte der Sprecher mit. Bei einem Großteil der vermissten Kinder handele es sich um Fälle von Kindesentziehungen, Dauerausreißern oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. „Auch kann Streit mit den Eltern als mögliche Ursache angeführt werden.“
Nur bei einem sehr geringen Teil müsse von einem Unglücksfall oder einer Straftat ausgegangen und befürchtet werden, „dass sich die Betroffenen in einer Situation der Hilflosigkeit befinden oder nicht mehr am Leben sind“, so der Sprecher. Der älteste ungeklärte Vermisstenfall stammt aus dem Jahr 1957.
Laut BKA gelten Minderjährige für die Polizei als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist. (dpa/red)
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deutschland

Social-Media-Verbot für Kinder – Dobrindt: „Wenig zielführend“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht ein gesetzliches Social-Media-Verbot für Kinder skeptisch. „Ein einfaches Verbot halte ich für schwer durchsetzbar und auch deswegen für wenig zielführend“, sagte Dobrindt der Funke Mediengruppe. Der CSU-Politiker sieht vielmehr die Eltern in der Pflicht.
„Die Grundsatzentscheidung, ab wann ein Kind ein Handy erhält, trifft nicht der Staat“, sagte der Minister. „Die treffen die Familien und die Eltern.“ Möglichkeiten der Begleitung und auch der Kontrolle gebe es es heute schon. „Aber die Notwendigkeit der Beschäftigung der Eltern damit, wie die Nutzung der Kinder mit Smartphones ausschaut, ist dazu ebenfalls notwendig“, mahnte Dobrindt.

Probleme nicht durch Verbot gelöst

Die Verantwortung lasse sich nicht komplett abschieben, weder in die eine noch in die andere Richtung, mahnte er. Staatliches Handeln an dieser Stelle funktioniere nicht ohne die Begleitung der Familien.
„Es ist zu einfach, eine Lösung darin zu suchen, dass der Staat nur etwas zu verbieten braucht, was tief in das Informationsverhalten unserer Gesellschaft eingedrungen ist und damit eng zum Alltag gehört, und die Probleme wären verschwunden“, sagte Dobrindt den Funke Medien.
Mehrere EU-Länder, darunter Dänemark, Frankreich, Spanien und Griechenland, wollen Online-Netzwerke wie Tiktok und Instagram für Jugendliche unter 15 oder 16 Jahren verbieten.
In Deutschland arbeitet aktuell eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU)eingesetzte Expertenkommission an konkreten Handlungsempfehlungen zum „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich bereits für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren ausgesprochen. (afp/red)
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meinung vital

Lassen Sie das Desinfektionsmittel weg und trainieren Sie Ihr Immunsystem

Die vorherrschende Antwort der konventionellen Pharma- und Impfstoffindustrie lautet, dass funktionelles Wohlbefinden aus einer Pille, einer Nadel oder irgendeiner Art von medizinischer Behandlung resultiert.
Als Landwirt mit Tausenden Tieren und ohne Tierarztrechnungen kann ich bezeugen, dass die vorherrschende konventionelle Vorstellung in der Viehwirtschaft darin besteht, dass ein krankes Tier anscheinend pharmazeutisch benachteiligt ist.
Ich vertrete ein völlig gegensätzliches Paradigma: Ein krankes Tier zeugt von meinen eigenen Fehlern. Vielleicht habe ich schwaches Zuchtmaterial gewählt. In vielen Jahrzehnten der Nutztierhaltung hatte ich ein halbes Dutzend wirtschaftlich bedeutsame Krankheitsausbrüche bei verschiedenen Arten. Jedes einzelne Mal war das Problem meine Schuld – Hygiene, Ernährung, Stress, Unbehagen und Giftstoffe. Ein Tier kann aus vielen Gründen krank werden, von denen keiner darin besteht, dass es medizinisch unterversorgt war.

Was „trainiert“ Immunsysteme?

Das bringt mich zu den Menschen. In seinem ikonischen „New York Times“-Bestseller „Guns, Germs and Steel“ („Arm und Reich“) erklärt Jared Diamond den Aufstieg von Kulturen, die in der Nähe von domestiziertem Vieh lebten. Menschengruppen, die eine enge Beziehung zu domestizierten Nutztieren pflegten, entwickelten bessere Immunsysteme.
Vor vielen Jahren beobachtete der britische Epidemiologe David Strachan, dass Kinder mit mehr älteren Geschwistern weniger Allergien hatten, was darauf hindeutet, dass ein früher Kontakt mit Infektionen dauerhaften Schutz bietet.
Viele in diesem Forschungsbereich schlossen sich dieser „Hygienehypothese“ an und postulierten, dass das Immunsystem wie ein Muskel ist und regelmäßiges Training braucht, um stark zu sein. In Übereinstimmung mit Diamonds allgemeinen Erkenntnissen wird diese Theorie am besten durch Forschung in Finnland gestützt.
Vor etwa zwei Jahrzehnten begannen Forscher in Finnland, dieses Konzept des „Immunsystems als Muskel“ zu untersuchen, indem sie den allgemeinen Gesundheitszustand von eng verwandten Kindern (Cousins oder Geschwistern) verglichen, die in unterschiedlichen Umgebungen lebten. Die Ergebnisse verliehen der Vorstellung, dass das Immunsystem ähnliche Eigenschaften wie ein Muskel besitzt, erhebliches Gewicht.
Kinder, die auf Bauernhöfen aufwuchsen und schon als Kleinkinder in den Stall gingen – und Sie wissen, was ein Kleinkind mit allem macht, was es an den Fingern hat –, waren weitaus robuster als ihre städtischen Altersgenossen. Ein bisschen Mist, Dreck und schimmeliges Heu oder Getreide stimulierten das Immunsystem und verringerten die Anfälligkeit für Erkältungen, Grippe und andere häufige Kinderkrankheiten.
Nun zu einer persönlichen Offenlegung: Freunde, die mich kennen, wissen, dass ich routinemäßig aus Kuhtränken mit den Kühen trinke. Ich tue es nicht, weil ich durstig bin, sondern weil ich eine größere Vielfalt an Kleinstlebewesen in meinem Mikrobiom haben möchte. Und ich möchte einen gewissen Kontakt zu jedem unsichtbaren Widersacher haben, der da draußen sein mag. Der Punkt ist, mein Immunsystem zu trainieren, damit es, wenn etwas wirklich Ernstes auftaucht, stark genug ist, um es abzuwehren.
Ja, ich könnte morgen sterben. Aber seit Jahrzehnten lebe ich viele Jahre ohne die üblichen Probleme, die die meisten Leute plagen. Das ist kein Stolz; es ist die demütige Anerkennung, dass wir einen ehrfurchtgebietenden und wunderbar erschaffenen Körper haben, der bereit ist, Gesundheit zu beherbergen, wenn wir ihm nur den Hauch einer Chance geben.

Desinfektion über den Wolken

Wenn ich in ein Flugzeug steige und der Flugbegleiter mit einem Korb voll antimikrobieller Desinfektionstücher dasteht, lächle ich zunächst. Dann lehne ich mich vor und sage höflich: „Nein, danke. Ich möchte wirklich Ihre Keime.“ Die Situation erzeugt immer einen fragenden Blick. Zweifellos sorgt es auch für Gespräche des Personals in der Bordküche. Vielleicht sagen sie: „Hast du diesen Spinner da drüben gesehen? Er will meine Keime.“
Auf einem kürzlichen Flug nahm ein Paar die Plätze A und B ein, ich saß auf C am Gang. Mit Masken bekleidet setzten sie sich hin und holten sofort Desinfektionstücher heraus. Tabletts, die Rückenlehne und Armlehnen – alles wurde gründlich abgewischt. Dann bot sie mir ihre Tücher an und ich sagte: „Nein, danke, Ma’am. Ich möchte wirklich Ihre Keime einatmen.“
Die Maske verbarg das Gesicht, das entsetzt gewesen sein muss.
Sobald wir in der Luft waren, kamen die Snacks heraus: Pringles, Twizzlers, Reese’s Pieces, Erfrischungsgetränke. Ich glaube, sie hatten eine ganze Supermarktsnackabteilung in ihrem sperrigen Handgepäck. Ich beobachtete sie 1 Stunde lang, wie sie all diesen Müll in sich hineinfutterten. In der 2. Stunde – es war ein 3-stündiger Flug – drückten sie den Rufknopf. Ich fragte mich, was das wohl sollte.
„Wir haben Probleme mit dem Zucker. Können Sie uns bitte etwas Apfelsaft bringen?“
Wollen Sie mich veralbern? Nachdem sie alles sterilisiert und dann Zucker und künstliche Stoffe konsumiert hatten, war mein vorherrschender Gedanke: „Und diese Leute gehen wählen.“ Müll zu essen und Keimparanoia sind ein Rezept für immunologische Fehlfunktionen, aber wir sehen diese Art von dystopischem Verhalten viel zu oft.

Streichelzoo und Dreck

Glücklicherweise scheint es sich herumzusprechen, dass eine muskelähnliche Immunologie real ist. Neue Mütter, die ihre Kleinkinder in Streichelzoos und zu Schlammpfützen bringen, scheinen die neue Manie im Bereich der Wellness für Kleinkinder zu sein. Dies ist eine gesunde Veränderung und ein Trend, der viele Vorteile bringen könnte.
Falls findige Unternehmer in dieser Kolumne so lange bei mir geblieben sind, hier ist mein Vorschlag für ein Millionen-Dollar-Geschäft: Verkaufen Sie mit Kompost und Dreck angereicherte durchlässige Matten an Städter, die sich nach einer robusten Immunfunktion sehnen. Es könnte ein Abonnementservice sein, bei dem alle vier Monate jemand kommt, den alten Kompost und Dreck ausschüttet und die Matte mit neuem Material füllt. Es könnte eine Fußmatte sein oder vielleicht sogar eine Matte, auf die man tritt, wenn man aus der Dusche kommt, um all diese guten Sachen an die nackten Füße zu bekommen.
Ich bin sicher, jemand ist schlau genug, um herauszufinden, wie man das Land in die Stadt bringt. Sicherlich schlage ich nicht vor, dass wir zu offenen Abwasserkanälen und fehlender Kühlung zurückkehren. Ich behaupte, dass die Menschheit zu steril werden kann. Unser aus Milliarden Mitgliedern bestehendes Mikrobiom ist nicht steril, und das wichtigste Maß für Vitalität ist die mikrobielle Vielfalt im Darm. Sie müssen mir keine Provision für die Idee zahlen. Nennen Sie sie einfach beim Namen und legen Sie los.
Wenn wir echte Lebensmittel essen, unverarbeitet, erhalten wir diese mikrobielle Vielfalt und unser Immunsystem genießt ein gewisses Training. Als technisch hoch entwickelte Gesellschaft sind wir zu steril geworden und unser Immunsystem leidet darunter.
Gehen wir wieder nach draußen, in unsere Gärten, in den Dreck. Teilen wir ein paar Keime und genießen wir es, unser Immunsystem zu trainieren. Besuchen Sie wenigstens mal einen Bauernhof.
Das ist doch ein besserer Ansatz, als unser Immunsystem zu schwächen und uns stattdessen auf Spritzen und Tabletten zu verlassen, um den körperlichen Verfall aufzuhalten – finden Sie nicht auch?
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Ditch the Sanitizer and Exercise Your Immune System“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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ausland

Kleinkinder in Portugal ausgesetzt: Französische Mutter und Stiefvater verhaftet

Im Fall der mutmaßlichen Aussetzung zwei französischer Kleinkinder in Portugal hat ein Richter übereinstimmenden Medienberichten zufolge Untersuchungshaft für die Mutter und den Stiefvater angeordnet. Die beiden Franzosen seien dringend der schweren Körperverletzung und Kindesaussetzung verdächtig, habe der zuständige Richter António Fialho am Gericht der Stadt Setúbal mitgeteilt. Mutter und Stiefvater kommen aus Colmar im Elsass nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Die 41-jährige Mutter der beiden drei und fünf Jahre alten Brüder und der 55-jährige Stiefvater sollen die Kinder am Dienstag an einer abgelegenen Landstraße nahe Alcácer do Sal südöstlich von Lissabon ausgesetzt haben. Einem Autofahrer waren die weinenden und verwirrten Kinder aufgefallen. Er nahm sie in seine Obhut und verständigte die Polizei. Am Donnerstag waren die Mutter und der Stiefvater nach einer landesweiten Fahndung festgenommen worden.
Die Jungen seien inzwischen in einer französischsprachigen Pflegefamilie untergebracht, berichteten mehrere portugiesische Medien übereinstimmend. Dort sollten sie bleiben, bis Portugal über einen Antrag Frankreichs auf Rückkehr der Brüder entschieden habe. Der leibliche Vater soll sich demnach bereits auf die Reise nach Portugal gemacht haben.

Mutter und Stiefvater sollen psychische Probleme behauptet haben

Der staatliche TV-Sender RTP und die Zeitung „Correio da Manha“ berichteten unter Berufung auf Quellen in der portugiesischen Nationalgarde der Republik (GNR), die Mutter und der Stiefvater hätten sich während eines Gefangenentransports abgesprochen, vor Gericht eine psychische Störung geltend zu machen. Das habe ein Polizist gehört, der die beiden Franzosen während der Fahrt am Freitag bewachte. Während die Mutter vor Gericht geschwiegen habe, sei der Stiefvater eher kooperativ aufgetreten. Das Gericht in Setúbal äußerte sich zunächst nicht zu diesen Berichten.
Die Frau firmiert im Internet als Sex-Therapeutin. Bei dem Mann soll es sich portugiesischen Medienberichten zufolge um einen früheren französischen Polizisten handeln, der wegen Depressionen aus dem Dienst ausgeschieden sei. LRTP berichtete, er sei schon 2010 wegen häuslicher Gewalt gegen seine erste Ehefrau verurteilt worden. Die Mutter der Kinder habe er „vor einigen Monaten“ kennengelernt.
Die französische Zeitung „Le Parisien“ schrieb, der ehemalige Gendarm sei damals wegen Belästigung und Gewalt gegen die Mutter seiner Tochter zu neun Monaten Haft mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auf seiner Facebook-Seite habe er verschwörungstheoretische und antisemitische Inhalte gepostet.

Zwei Haftbefehle aus Frankreich

Der GNR-Sprecher, Oberstleutnant Carlos Canatário, hatte in einem RTP-Interview gesagt, gegen die beiden Franzosen lägen auch zwei europäische Haftbefehle aus Frankreich wegen Kindesentzug und Vernachlässigung eines 16-jährigen weiteren Sohns der Mutter vor.
Die beiden müssten deshalb auch vor einem Berufungsgericht erscheinen, das für solche ausländischen Anträge zuständig sei. Auch dort könnte Haft angeordnet werden. Bei Vernehmungen durch die Polizei hätten sich die beiden bisher nicht kooperationsbereit gezeigt, sagte Canatário, ohne Details zu nennen.

Die Mutter soll die Kinder entführt haben

Bislang hatten die Mutter das Sorgerecht und der Vater ein Besuchsrecht für die Jungen, wie die französische Zeitung „Dernières Nouvelles d’Alsace“ unter Berufung auf den Staatsanwalt von Colmar, Jean Richert, berichtete. Der leibliche Vater habe die Mutter und die Kinder bei der Polizei in Colmar als vermisst gemeldet. Dort hatte man sich schon Sorgen gemacht, weil die Kinder nicht mehr zum Kindergarten gekommen waren. In Frankreich sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Aussetzung Minderjähriger eingeleitet worden, berichtete „Le Parisien“. (dpa/red)
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deutschland

Familienministerin Prien prüft Einschnitte beim Elterngeld

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) prüft zur Konsolidierung des Haushaltes 2027 auch Einsparungen beim Elterngeld. Sie werde sich als Teil der Regierung „solidarisch“ daran halten, was der schwarz-rote Koalitionsausschuss an Einsparungen beschlossen habe, und arbeite an „konstruktiven Lösungen“, sagte Prien der Zeitung „Welt“ (Freitagsausgabe).
„Zu einer verantwortlichen Politik gegenüber Familien und kommenden Generationen gehört auch eine Politik, die den Haushalt konsolidiert.“

Sparvorgabe für Prien: 350 Millionen beim Elterngeld

Laut den im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkten zum Haushalt muss Prien in ihrem Ressort mehr als 500 Millionen Euro einsparen, davon 350 Millionen Euro beim Elterngeld.
Wie sie die Einsparziele konkret erreichen will, wolle sie „in der Regierung und mit den Fraktionen“ verhandeln, sagte Prien. Im Familien- und Bildungsbereich wolle sie jedenfalls „um jeden Cent“ kämpfen.
Es gebe aber verschiedene Stellschrauben, sagte die Ministerin. Eine davon sei die Dauer des Elterngeld-Bezugs. „Da ist für mich klar: Weil der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erst nach zwölf Monaten entsteht, muss Elterngeld mindestens diese zwölf Monate absichern.“
Derzeit beträgt die Laufzeit des Basiselterngeldes 14 Monate, sofern mindestens zwei Monate davon vom Vater genommen werden.

Prien prüft Dauer und Höhe des Elterngeldes

Weitere Stellschrauben seien die Partnerschaftlichkeit der Mütter- und Vätermonate, die Höhe des Elterngeldes und die Lohnersatzrate, sagte Prien. „Ich würde uns aber nicht empfehlen, bei der Höhe runterzugehen. Das Elterngeld wurde seit Einführung nie erhöht.
Wenn wir ein Modell finden, mit dem wir trotz der Sparzwänge noch etwas verbessern können, würde das den Familien in unserem Land signalisieren: Wir unterstützen euch.“ Zudem würden wegen sinkender Geburtenzahlen weniger Haushaltsmittel benötigt. „Die Demografie ist also eine weitere Stellschraube.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den Mindestsatz von 300 Euro und den Höchstsatz von 1800 Euro, die seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 gleichgeblieben sind, anzuheben und Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung zu setzen.

Elterngeld als Investition in junge Frauen

Sie hätte „erhebliche Bedenken, erneut an die Einkommensgrenzen zu gehen“, sagte die Ministerin. „Es ist uns wichtig, dass junge, gut ausgebildete Frauen weiterhin Kinder bekommen.
Deshalb muss man aufpassen, den Charakter der Leistung nicht zu verändern.“ Das Elterngeld sei bewusst eine Familienleistung „und eine Investition in das Potenzial erwerbstätiger Frauen“. Entscheidend seien aber auch gute Kinderbetreuung, verlässliche Ganztagsangebote und gute Schulen. (afp/red)
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10 Milliarden Euro für den Zivilschutz: Bundeskabinett billigt Dobrindts Pläne

Die Bundesregierung hat ihr Ausbauprogramm für den Zivilschutz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch von Innenminister c (CSU) vorgelegte Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“. Bis 2029 sollen damit zehn Milliarden Euro investiert werden.
Vorgesehen sind zusätzliche Investitionen etwa in Ausrüstung und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) und weiterer Organisationen. Bereitgestellt werden sollen auch mehr als tausend Spezialfahrzeuge, die dem THW sowie im Krisenfall auch den Ländern zur Verfügung stehen würden. Ein Bauprogramm soll Gebäude unter anderem des THW krisensicher machen.

Neue Stabsstelle zur besseren Koordination

Kern des Programms ist ein sogenanntes 3‑A‑Modell. Es steht für Auftrag, Ausstattung und Ausbildung, ergänzt durch Maßnahmen zur besseren Alarmierung und Lenkung der Bevölkerung zu Schutzräumen und Hilfsangeboten.
Zur stärkeren Verzahnung von ziviler und militärischer Verteidigung soll im Bundesinnenministerium die Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ eingerichtet werden, die Planung und Koordination zentral übernehmen soll. Für die Ausstattung sind bis 2029 rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Dazu gehört die  Beschaffung von mehr als 1.000 Spezialfahrzeugen und der bereits laufende Kauf von mindestens 110.000 stapelbaren Feldbetten mit Auslieferung in den Jahren 2027 bis 2029. Dazu gehört auch ein umfangreiches Bauprogramm zur Modernisierung von Anlagen sowie zusätzliche Mittel für Personal und Technik. Geplant ist außerdem der Ausbau einer medizinischen Bundes-Taskforce an mehr als 50 Standorten für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten.
Im Bereich Ausbildung sollen bundesweit einheitliche Standards für Einsatzkräfte, wie „chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren“-Lagen (CBRN),  eingeführt und Zivilschutzunterricht an Schulen etabliert werden. Das Innenministerium will zudem öffentliche Zufluchtsräume wie Bunker, gesicherte Keller, U‑Bahnschächte, Tunnel und Tiefgaragen erfassen und in das digitale Warnsystem sowie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Nina‑App) integrieren, damit diese Bürgern im Gefahrenfall den schnellsten Weg zu Schutzräumen anzeigt.

Oberst vermisst ein abgestimmtes Konzept

„Wir rüsten auf beim Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung“, sagte Dobrindt der „Bild“. Es gehe um eine „klare Kante gegen hybride Bedrohungen“ und um „konsequente Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte“. Militärische und zivile Verteidigung würden daher für mehr Sicherheit und Widerstandsfähigkeit vernetzt. Dobrindt hatte bereits im September 2025 angekündigt, dass er an einem neuen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schmiede (Epoch Times berichtete).
Kritik an Dobrindts Plänen formulierte Björn Stahlhut gegenüber „Euronews“. Er ist Oberst d.R. und Experte Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. Nach seiner Auffassung existiert kein wirklich abgestimmtes Konzept, das Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen im Zivilschutz und Katastrophenschutz verbindet.
Einen Zivilschutzunterricht an Schulen einzurichten, hält Simone Oldenburg ( Linke) für falsch. Die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern meint, Lehrkräfte dürften nicht als Notnagel der Regierung missbraucht werden. Laut „Münchner Merkur“ wirft sie Dobrindt mangelndes Verständnis für den Schulalltag und die bereits hohe Belastung des Lehrpersonals vor. Besonders kritisiert sie die Fokussierung auf Kinder und Jugendliche; zuerst müsse die Aufklärung der Erwachsenen erfolgen, fordert sie.

Landkreise fordern mehr Zivilschutz-Investitionen

Der Deutsche Landkreistag fordert mehr Anstrengungen beim Zivilschutz über die geplanten Investitionen des Bundes hinaus. Angesichts der veränderten Sicherheitslage, hybrider Bedrohungen, möglicher Anschlags- und Kriegsszenarien sowie zunehmender Naturkatastrophen sei es richtig, die staatliche Krisenvorsorge deutlich ernster zu nehmen und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Kay Ruge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Dabei dürfe ein solcher Aufwuchs allerdings nicht allein aus der Perspektive des Bundes betrachtet werden. Bevölkerungsschutz funktioniere vor allem vor Ort: in den Landkreisen und Gemeinden, mit den dortigen Leitstellen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und Verwaltungsstäben, sagte er.
Wie viel von den anzuschaffenden Fahrzeugen und weiteren Ausstattungsgegenständen im Wege ergänzender Ausstattung am Ende tatsächlich bei den Landkreisen ankommen werde, lasse sich erst beurteilen, wenn der genaue Inhalt des Paktes bekannt sei. „Angesichts der deutlich veränderten Bedrohungslage werden jedenfalls weitere Investitionen erforderlich sein“, mahnte Ruge. Der Pakt könne daher nur ein erster Schritt sein. Die Landkreise erwarteten, dass der Bund seine neuen Finanzierungsmöglichkeiten auch über den Pakt hinaus umfassend nutze, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.
Entscheidend sei eine abgestimmte Gesamtstrategie. Länder und kommunale Spitzenverbände müssten deshalb von Beginn an eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Die aktuellen Entwicklungen sehe man demnach als ersten Schritt zu einem abgestimmten, gemeinsamen Vorgehen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, sagte Ruge.
(Mit Materialien der Agenturen)
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Von der Kindheit bis ins hohe Alter – wie unsere Träume mit uns reisen


In Kürze:

  • Aktiver Prozess: Träume sind keine Zufallsprodukte, sondern ein geordneter Vorgang, bei dem Logik und Vernunft pausieren.
  • Lebensbegleiter: Von kindlichen Urängsten über den Stress der Jugend bis zur Ruhe des Alters spiegeln Träume unsere psychische Entwicklung wider.
  • Wandel der Erinnerung: Häufigkeit und Vielfalt von Träumen erreichen ihren Höhepunkt im frühen Erwachsenenalter.

 
Früh am Morgen reiben wir uns die Augen. Eben noch war er gefühlt ganz nah, dieser Traum. Doch kaum sind wir vollständig aus dem Schlaf erwacht, beginnt er, sich zu verflüchtigen. Und bald, nach dem Aufstehen, ist er fast nicht mehr greifbar. Was wir soeben noch bildhaft und emotional nachhallend im Kopf hatten, entzieht sich nach kürzester Zeit unserer Erinnerung.
„Träume sind Schäume“, lautet ein volkstümliches Sprichwort, das bis zu den Brüdern Grimm zurückverfolgt werden kann. Doch gerade ihre flüchtige und schwer greifbare Natur macht sie seit Jahrhunderten zu einem Gegenstand besonderer Faszination. Auch die Wissenschaft versucht weiterhin, herauszufinden, was im schlafenden Gehirn geschieht und wie sich das Träumen im Kielwasser des Lebensflusses fortentwickelt.
So verändern sich die flüchtigen Nachtbilder im Laufe eines Lebens auf bemerkenswerte Weise. Was ein Kind träumt, unterscheidet sich grundlegend von dem, was einen älteren Menschen nachts „beschäftigt“. Die Wissenschaft bezeichnet dies als Kontinuitätshypothese. Erstmals 1971 formuliert, besagt sie, dass unsere Träume das widerspiegeln, was wir im Wachleben wahrnehmen und empfinden. Wer im Urlaub entspannt, sieht Sonne und Sand. Wer sich im Berufsleben sorgt, wird im Schlaf ins Büro versetzt. Was uns tagsüber bewegt, taucht nachts wieder auf – und so wandelt sich das Traumleben mit jedem Lebensabschnitt.

Das schlafende Gehirn ist hoch aktiv

Rund ein Drittel des Lebens verbringen wir schlafend, einen großen Teil davon träumend. Jede Nacht durchläuft unser Gehirn mehrere Schlafzyklen. Dazu gehören vier bis sechs REM-Phasen, die sogenannten „Rapid Eye Movements“, in denen sich die Augen im Schlaf schnell hin und her bewegen, die übrigen Muskeln aber zum Schutz wie gelähmt sind, während das Gehirn auf Hochtouren arbeitet.
In erster Linie bietet der REM-Schlaf die Bühne für lebhafte, emotionale und bisweilen bizarre Träume. Forscher vermuten, dass die geschlossenen Augen den visuellen Szenen im Traum „folgen“. Doch auch im Nicht-REM-Schlaf träumen wir, nur dass es dann nicht von außen beobachtbar ist.
Was beide Zustände gemeinsam haben: Träume entstehen, wenn hintere Bereiche der Großhirnrinde aktiv bleiben, während der präfrontale Kortex, zuständig für rationales Denken und Selbstkontrolle, heruntergefahren ist. Das erklärt, warum Träume so selten logisch sind – und warum sich darin sogar konkrete Inhalte ablesen lassen.
Die Aktivierung ähnlicher Netzwerke wie im Wachzustand erklärt außerdem, warum geträumte Gesichter, Räume oder Bewegungen oft täuschend real erscheinen. Sicher ist: Träumen ist ein aktiver, geordneter Prozess, den die Forschung heute in Hirnscans sichtbar machen kann.

Unterschiedliche Schlafphasen werden in einem sogenannten Hypnogramm dargestellt. Hier folgt auf die Wachphase (W) etwas Leichtschlaf (N1), unterbrochen von erneutem Wachwerden, schließlich Tiefschlaf (N3) sowie REM-Schlaf (R).

Die Schlafphasen sind von charakteristischen Hirnwellenmustern geprägt (v.o.l.n.u.r). Leichter Schlaf (N1): Kurz nach dem Einschlafen geht das Gehirn zu Theta-Wellen (4–7 Hz) über; Übergangsphase (N2): Zu Theta-Wellen gesellen sich sogenannte Schlafspindeln (rot unterstrichen) und K-Komplexe; Tiefschlaf (N3): Delta-Wellen (0,1–4 Hz) mit hoher Amplitude treten in den Vordergrund; REM-Schlaf (R): Gehirnwellen ähneln dem Leichtschlaf, ergänzt durch schnelle willkürliche Bewegungen der Augäpfel (1–4 Hz, rot unterstrichen). Die Diagramme umfassen jeweils 30 Sekunden, EEG-Daten durch roten Kasten hervorgehoben.

Foto: ts/Epoch Times nach MrSandman/Wikimedia Commons/gemeinfrei

Eine traumhafte Reise durchs Leben

Die Grundlagenforschung zum kindlichen Träumen geht auf den Schlafforscher David Foulkes zurück, der von den 1970er- bis in die 1990er-Jahre systematisch untersuchte, wie Kinder träumen. Seinen Erkenntnissen zufolge sind die Träume der Kleinsten vergleichsweise schlicht. In ihnen kommen Tiere, statische Objekte und einfache Handlungen vor. Auch sorgen Monster und dunkle Gänge häufig für bedrohliche Szenarien. Doch das ändert sich im Laufe der Entwicklung rasch. Kinder träumen anders als Erwachsene – intensiver, ängstlicher und oft in Wiederholungen.
Michael Schredl, wissenschaftlicher Leiter des Schlaflabors am Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim, vermutet, dass Kinder im Verlauf ihrer psychischen Entwicklung den Umgang mit Furcht erst lernen müssen. „Das kleine Kind schreit, wenn es Angst hat und schon sprechen kann, nach der Mutter oder dem Vater.“
Je älter das Kind werde, desto mehr sei es selbst beim Umgang mit Angstgefühlen gefordert. „Diese Fähigkeiten zur Selbstständigkeit treten dann natürlich auch im Traum auf. Die Studienlage zeigt, dass im Mittel die Alptraumhäufigkeit ab dem 10. Lebensjahr abnimmt. Welche Bilder für Ängste gewählt werden, ist sehr variabel. Träume sind sehr kreativ, besonders wenn es um die Erzeugung von Angstgefühlen beim Traum-Ich geht.“
Mit der Pubertät verändern sich diese Muster erneut. In dieser Zeit passiere natürlich viel im Körper, aber auch in der Psyche. Hormonelle Einflüsse und körperliche Veränderungen, Beziehungen zum anderen Geschlecht und auch Leistungsanforderungen beeinflussen die allgemeine Befindlichkeit – und auch die Traumwahrnehmung. So durchleben Teenager im Traum beispielsweise Stresssituationen aus dem Schulalltag, familiäre Konflikte oder den ersten Liebeskummer.

Was die Forschung misst

Auch der kanadische Schlafforscher Tore Nielsen untersuchte diese Auswirkungen, unter anderem dokumentiert in einer der größten Studien auf diesem Gebiet. Knapp 29.000 Teilnehmer im Alter von 10 bis 79 Jahren füllten einen detaillierten Fragebogen aus. Das Ergebnis war eindeutig: Die Häufigkeit des detaillierten Traumerlebens und die Erinnerung daran steigen von der Jugend bis ins frühe Erwachsenenalter und nehmen danach kontinuierlich ab.
Ebenso schwindet die Vielfalt der Traumthemen linear mit dem Alter, wie die Forschungsergebnisse zeigten, bei Männern früher als bei Frauen. Die gewonnenen Erkenntnisse basierten allerdings ausschließlich auf der Selbstauskunft der Probanden, ohne Schlaflabormessungen. Nielsen selbst wies darauf hin, dass der Rückgang der Traumerinnerung stärker ausfällt, als es die biologischen Veränderungen des REM-Schlafs allein erklären könnten. Offenbar spielen neben dem Schlaf auch psychologische und lebensstilbedingte Faktoren eine Rolle.
Im Erwachsenenleben werden Träume in der Regel etwas alltäglicher. So neigen Erwachsene dazu, häufiger vom Zuspätkommen zu träumen, oder sie suchen vergeblich etwas, das sie dringend brauchen. Dabei handelt es sich um klassische Alltagsfrustrationen, die sich, entsprechend der Kontinuitätshypothese, direkt aus dem Wachleben speisen. Im hohen Alter berichten viele Menschen dann von sogenannten weißen Träumen. Sie erinnern sich zwar daran, geträumt zu haben, können aber, unabhängig von dem, was sie geträumt haben, kaum noch Inhalte benennen.

Träume bewusst erleben

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, Träume vollständig zu erinnern und ins menschliche Bewusstsein zu integrieren. Schlafmediziner empfehlen dafür einfache Rituale. Schon wenige Stichworte in einem Traumtagebuch, direkt nach dem Aufwachen, können ausreichen, um Muster sichtbar zu machen, wie zum Beispiel das Benennen wiederkehrender Orte oder Situationen aus dem Alltag. So werde es möglich, sich mit den Träumen auseinanderzusetzen und ihnen, im Falle eines Albtraums, vielleicht den Schrecken zu nehmen.
Es lässt sich zudem direkt in den Ablauf und Inhalt von Träumen eingreifen. Bei diesem Phänomen handelt es sich um luzides Träumen. Der Schlafende macht sich durch ein wenig Übung gezielt bewusst, dass er träumt, indem er sich jeweils am Tage wiederholt fragt, ob er wach ist oder träumt. Diese Strategie geht nach einer Weile automatisch ins Traumerleben über. Schredl empfehle das luzide Träumen gerne Menschen, die ausloten wollen, was das eigene Bewusstsein leisten und wie man es vertiefen kann.

Vom vergangenen und geträumten Abschied

Im Alter werden die Träume der meisten Menschen entspannter. „Das hängt mit der Lebensqualität zusammen: Wenn das Älterwerden im Wachzustand entspannt ist, sind es die Träume auch.“ Aber es gebe auch Ausnahmen. So können sich auch 20 Jahre nach der Pensionierung noch vereinzelt stressige Berufsträume einstellen. Hier rät Schredl: „Es empfiehlt sich, von vorneherein in jungen Jahren einen Job zu suchen, der Spaß macht und nicht mit einer Dauerbelastung verbunden ist.“
Zum Ende des Lebens nimmt das Träumen wiederum noch einmal eine besondere Qualität an. So träumen Menschen im Hospiz häufig vom Abschied, von Reisen oder von Begegnungen mit längst Verstorbenen.
Der Schlafforscher der Universität Mannheim sieht darin weder Zufall noch bloße Romantik. „Auch hier gilt, dass die Träume alles aufgreifen, sowohl den konstruktiven Umgang mit der Begrenztheit des Lebens als auch die Ängste im Alltag. Das kann ein wichtiger Hinweis sein: Die Qualität der Träume kann anzeigen, ob ein Mensch vermehrt emotionale Unterstützung für seinen Weg braucht.“ So bleibt das Träumen ein lebenslanger und bedeutungsvoller Begleiter, mit viel Raum für eine bewusste und begleitende Gestaltung, bis zuletzt.
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gesellschaft

Mehrheit befürwortet Social-Media-Verbot für Kinder unter 14

Zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus.
Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt), die auf der Medienkonferenz re:publica in Berlin vorgestellt wurde.
Die Studie wirft ein Schlaglicht auf eine zunehmend emotional geführte gesellschaftliche Debatte. Spätestens seit Australien im Dezember 2025 ein entsprechendes Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft gesetzt hat, werden auch hierzulande und auf EU-Ebene Forderungen nach ähnlichen Einschränkungen lauter.
Doch während der Wunsch der Bürger nach Regulierung immens ist, warnte auf der re:publica die Wissenschaft vehement vor vorschnellen Maßnahmen.

Verbot nur für jüngere Kinder

Die Umfragedaten zeigen ein differenziertes Stimmungsbild: Die Zustimmung zu einem Verbot hängt massiv von der gesetzten Altersgrenze ab.
Während das Verbot für unter 14-Jährige auf breite Zustimmung stößt, nimmt die Befürwortung mit steigendem Alter deutlich ab. Für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen wendet sich das Blatt komplett: Hier sind mehr Menschen gegen ein Verbot als dafür.
Unsicher sind die Befragten allerdings, ob ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche überhaupt umgesetzt werden kann. 59 Prozent der Bevölkerung glauben schlichtweg nicht daran, dass ein gesetzliches Verbot die Nutzung durch Kinder tatsächlich verhindern kann.
Selbst unter den Befürwortern eines solchen Schritts ist mehr als die Hälfte (55 Prozent) skeptisch, was dessen Wirksamkeit angeht.

Widerspruch aus der Wissenschaft

In Berlin verwiesen die Forschende des bidt, des Center for Advanced Internet Studies (CAIS) und des Weizenbaum-Instituts darauf, dass die Einführung des Verbots in Australien, vor allem mit den Risiken für die mentale Gesundheit junger Menschen begründet worden sei.
Die Perspektiven Jugendlicher seien jedoch vor der Entscheidung kaum berücksichtigt worden.
„Pauschale Social-Media-Verbote ersetzen oft die Debatte über wirksame Plattformregulierung“, sagte Josephine B. Schmitt, wissenschaftliche Koordinatorin am CAIS.
„Sie suggerieren politische Handlungsfähigkeit, verschieben die Verantwortung aber auf junge Menschen, statt Plattformen konsequent zu regulieren.“
Soziale Medien seien für Jugendliche nicht nur Risikoräume, sondern auch Orte für Information, Austausch, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe, sagte Schmitt. „Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume.“

Plattformen in die Verantwortung nehmen

Der Psychologe und Wirtschaftsinformatiker Hannes-Vincent Krause forderte, in einem angstgetriebenen Diskurs nicht in „blinden Aktionismus“ zu verfallen. Ein Verbot sei wissenschaftlich weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Effektivität tragbar.
Statt pauschaler Plattformverbote brauche es eine klare Regulierung von problematischen Inhalten durch die Provider und eine angemessene Vermittlung von Medienkompetenz.
Für die Studie befragte Statista+ Research im Auftrag des bidt online 2.500 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, um Einstellungen der Bevölkerung zu einem Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche zu erfassen. Die dargestellten Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung der Bundesrepublik. (dpa/red)
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gesellschaft

Unicef-Studie: Deutschland bei Kinderwohl unterdurchschnittlich

Deutschland hat im internationalen Vergleich des kindlichen Wohlbefindens erneut unterdurchschnittlich abgeschnitten. Das ergab eine Studie des UN-Kinderhilfswerks Unicef, in der das Wohlbefinden von Kindern in 37 Ländern der EU und der OECD untersucht wurde. Deutschland belegte Platz 25.
Die Studie zeigt, dass in Ländern mit hoher Einkommens- und Vermögensungleichheit viele Kinder unter Bedingungen aufwachsen, die ihre körperliche und mentale Gesundheit sowie ihre schulischen Kompetenzen beeinträchtigen.
Die Kinderarmutsquote in Deutschland stagniert seit Jahren bei 15 Prozent, und die Einkommensungleichheit hat sich verschärft. Menschen im wohlhabendsten Fünftel der Bevölkerung verfügen heute über fünfmal so viel Einkommen wie Menschen im ärmsten Fünftel.

Bildung: 60 Prozent der 15-Jährigen erreichen Mindestkompetenzen

Im Bildungsbereich schnitt Deutschland ebenfalls schlecht ab: Nur 60 Prozent der 15-Jährigen erreichten die Mindestkompetenzen in Lesen und Mathematik, was Platz 34 von 41 Ländern bedeutet.
Besonders groß ist der Abstand zwischen Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten und privilegierten Familien. Unter den Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichen 46 Prozent die grundlegenden Kompetenzen. In privilegierten Familien sind es 90 Prozent.

Unicef will „Top-Priorität“ gegen Kinderarmut

Unicef Deutschland fordert daher entschlossenes politisches Handeln, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und in benachteiligte Kinder zu investieren.
„Die Bekämpfung der Kinderarmut muss politische Top-Priorität werden“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland.
Die Bundesregierung solle ein Maßnahmenpaket zur finanziellen Absicherung von benachteiligten Kindern entwickeln und die Zugänglichkeit von Leistungen verbessern, so das Kinderhilfswerk. Zudem sollten Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass alle Kinder Zugang zu Ressourcen wie gut ausgestatteten Schulen, Arztpraxen und Spielplätzen haben. (dts/red)
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deutschland

Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
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gesellschaft

Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt

Ein Kinderarzt aus Brandenburg ist wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen angeklagt worden.
Einen Großteil der über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren begangenen Taten soll der Beschuldigte „im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit“ begangenen haben, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte.
Der Mediziner war demnach bei einer Klinikgruppe tätig, die Taten sollen sich zwischen 2013 und 2025 ereignet haben.
Der Mann wurde im November nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kinds in einer Klinik in Rathenow festgenommen. Die Mutter hatte ihn angezeigt. Der damals 45-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft.
Die Anklage erfolgte beim Landgericht Potsdam. Es muss den Fall nun prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dem Arzt werden verschiedene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen, darunter etwa schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. (afp/red)
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gesellschaft

Kinderarzt wegen 130 sexualisierter Straftaten angeklagt

Ein Kinderarzt an einer Klinik im Havelland in Brandenburg wird wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt.
Hierzu zählen unter anderem die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung, viele davon während seines Dienstes, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte.
Der Kinderarzt sitzt seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Dimension der Vorwürfe war bislang nicht bekannt. Die Straftaten sollen sich laut Anklagebehörde innerhalb von zwölf Jahren ereignet haben.

Justiz: Großteil der Taten im Dienst als Kinderarzt

Im Januar dieses Jahres war zunächst bekanntgeworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll.
Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes kam es zu Durchsuchungen der Polizei. Die Ermittler stellten eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere mutmaßliche Opfer gab. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.
Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 ereignet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
„Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.“ Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Klinik: Vertrauen von Familien erschüttert

Die Vorwürfe erschütterten das Vertrauen von Patienten und ihren Familien, hatte die Havelland Klinikgruppe nach Bekanntwerden der Ermittlungen gesagt. Es wurde auch ein Hinweistelefon eingerichtet.
Die Staatsanwaltschaft hielt sich in dem Fall seit Monaten bedeckt.
Zu weiteren Fragen machte die Behörde auch nach Bekanntgabe der Anklagehebung am Nachmittag keine Angaben und verwies auf das Landgericht Potsdam. Dort hieß es, die Akte liege der Pressestelle noch nicht vor. Weitere Auskünfte könnten erst nach Durchsicht erteilt werden, so eine Sprecherin des Gerichts.
Laut Staatsanwaltschaft wurde am 6. Mai Anklage gegen den Kinderarzt erhoben.
Der frühere Landesinnenminister René Wilke (SPD) hatte im Januar gesagt, durch sehr zügige polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einer Anzeige sei „jemand dingfest gemacht worden, von dem ansonsten weitere Gefahren auch für Kinder ausgegangen wären“.

Klinikgruppe überprüfte Schutzmechanismen

Die Havelland-Kliniken hatten im Januar bereits angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten aufzuarbeiten.
Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vier-Augen-Prinzip – wonach zwei Personen anwesend sein müssen – verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt.
Angesichts des Missbrauchsverdachts gegen den Kinderarzt wollte sich die Landeskrankenhausgesellschaft mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen. (dpa/red)
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„Horrorhaus“-Fall: Deutsche Eltern in Spanien verurteilt

Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen: Als die Polizei im April 2025 ein Haus am Stadtrand von Oviedo im Norden Spaniens betrat, waren selbst erfahrene Ermittler erschüttert.
Der Einsatzleiter sprach von einem „Horrorhaus“. „Eine solche Situation hatten wir hier in Oviedo noch nie“, erzählte er damals sichtlich mitgenommen vor Journalisten.
Jetzt, ein gutes Jahr später, wurden die deutschen Eltern unter anderem wegen psychischer Gewalt gegen ihre Kinder zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Mann (54) und die Frau (49) wurden vom Provinzgericht auch wegen Vernachlässigung in der Familie schuldig gesprochen, wie die Justiz in Oviedo in der nordspanischen Region Asturien mitteilte.

Anwälte der Eltern erwägen Einspruch

Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Freiheitsberaubung seien beide hingegen freigesprochen worden, hieß es.
Bei der mehrtägigen mündlichen Verhandlung im März hatte die Staatsanwaltschaft für den Deutschen und für die Deutsch-Amerikanerin eine Haftstrafe von jeweils 25 Jahren und vier Monaten gefordert.
Die Verteidigung erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Javier Muñoz, der Anwalt der Mutter, zeigte sich nach der Verkündung des Urteils zwar „mäßig zufrieden“ – insbesondere, weil das Gericht die drei Vorwürfe der Freiheitsberaubung verworfen habe.
Man sei aber der Auffassung, „dass dieser Fall vor allem sozial und fürsorgerisch hätte behandelt werden müssen – und nicht strafrechtlich“, sagte er der Zeitung „La Nueva España“.

Die Eltern hatten Angst vor Krankheiten

Das Paar hatte seine drei Kinder nach Behördenangaben dreieinhalb Jahre lang in Oviedo in einem verwahrlosten Haus voller Müll eingesperrt.
Die Eltern beteuerten immer wieder und auch beim Prozess ihre Unschuld. Sie behaupteten, sie hätten ihre drei kleinen Kinder vor der Außenwelt isoliert, um sie vor einer Ansteckung mit Krankheiten wie Corona zu schützen.
Die Opfer, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, wurden Ende April 2025 in Fitoria am Stadtrand Oviedos befreit, nachdem eine misstrauische Nachbarin die Polizei alarmiert hatte.

Inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze

Den Beamten bot sich während des dreieinhalbstündigen Einsatzes ein Bild des Grauens. „Alle waren fassungslos“, sagte damals der Einsatzleiter Javier Lozano vor Journalisten.
Medien veröffentlichten erschütternde Details, die ein Sprecher der Polizei in Oviedo auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. „Die Kinder waren schmutzig, in Schlafanzügen und schwer vernachlässigt“, hieß es. Sie seien auch „deutlich unterernährt“ gewesen.
Das Haus sei „überall mit Müll übersät“ gewesen, „selbst unter den Betten“. Man habe dort inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze gefunden.

Achtjährige konnten weder lesen noch schreiben

Die Kinder hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen, und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft.
„Wir haben drei Minderjährigen das Leben zurückgegeben. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in diesem Land passieren könnte“, sagte Einsatzleiter Lozano.
Die Zwillinge konnten nach dem Bericht der Ermittler weder lesen noch schreiben. Alle drei Kinder waren demnach unbeweglich, gingen gebückt und hatten Schwierigkeiten, Treppen zu steigen.
Einen Arzt hatten sie zuletzt 2019 in Deutschland gesehen. Die Eltern sollen die gesundheitlichen Probleme der Familie selbst diagnostiziert und behandelt haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei auch große Mengen verschiedener Medikamente ohne ärztliche Verschreibung.
Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Es werde nach der Verurteilung unter anderem erwogen, sie zur Adoption freizugeben, sagte eine Justizsprecherin.
Die Behörden hatten nach eigenen Angaben zeitweilig geprüft, ob die Eltern der Mutter die Vormundschaft für die Kinder übernehmen könnten, nachdem das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hatte.
Diese Option erwies sich jedoch als wenig praktikabel, da die Großeltern in die USA zurückgekehrt seien. Weitere Angehörige konnten bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden. (dpa/red)
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.
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Zehnjähriger überfährt eigene Mutter mit Transporter

Ein Zehnjähriger hat in Hessen seine Mutter mit einem Transporter totgefahren. Der Unfall ereignete sich beim Rangieren des Fahrzeugs, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Darmstadt am Mittwoch mitteilten.
Demnach soll der Zehnjährige am Dienstag auf einem Privatgrundstück in Alsbach-Hähnlein versucht haben, den Transporter umzuparken. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug.
Die Mutter wollte eingreifen, wurde dabei aber von dem Wagen erfasst. Die 39-Jährige erlag ihren Verletzungen vor Ort. Der Junge durchbrach mit dem Transporter noch das Hoftor und stieß gegen ein weiteres Fahrzeug. Er blieb unverletzt. Die Ermittlungen liefen.(afp/red)