Kanzler Merz würdigt den Friedensvertrag zwischen Aserbaidschan und Armenien als Chance für mehr Stabilität in der Region. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Deutschland will künftig mehr Gas aus dem Kaukasusstaat Aserbaidschan beziehen. „Seitdem wir vor viereinhalb Jahren die Gaslieferungen aus Russland gestoppt haben, suchen wir natürlich nach neuen Bezugsquellen – und hier spielt Aserbaidschan eine wichtige Rolle“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem Treffen mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am Dienstag in Berlin.
Aserbaidschan sei eines der wenigen Länder in der Region, das mehr Energie produziere als es selbst verbrauche, sagte Merz.
„Insofern ist Aserbaidschan für uns ein interessantes Partnerland, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.
“ Dies betreffe insbesondere den Süden Deutschlands, weil die Infrastruktur bis dorthin bereits ausgebaut sei oder ausgebaut werden könne.
Grundsätzlich sollen die Energieimporte aus Aserbaidschan diversifiziert werden und auch Wasserstoff umfassen, betonte der Bundeskanzler.
Deutschland und Aserbaidschan bekräftigten in einer am Dienstag unterzeichneten Erklärung ihren Wunsch nach einer vertieften Partnerschaft.
Merz würdigt Friedensvertrag mit Armenien
Merz beglückwünschte Alijew zu dem Friedensvertrag, den Aserbaidschan und Armenien 2025 in Anwesenheit von US-Präsident Donald Trump geschlossen hatten.
„Dieser historische Vertrag eröffnet die Chance, einen Jahrzehnte währenden Konflikt zu überwinden“, sagte der Kanzler. Eine größere Stabilität in der Region ermögliche auch eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Alijew war am Vormittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfangen worden. Steinmeier hatte 2005 als erstes deutsches Staatsoberhaupt den Kaukasusstaat besucht.
Treffen mit russischen Vertretern sorgt für Aufmerksamkeit
Alijew bestätigte Medienberichte, nach denen sich kürzlich deutsche Politiker in Baku mit russischen Vertretern getroffen haben.
Dabei handle es sich um den früheren Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD) und Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU). Auf russischer Seite habe der russische Ex-Regierungschef Viktor Subkow teilgenommen. Die sogenannte „Baku-Connection“ trifft sich nach Medienberichten regelmäßig seit 2024.
Aserbaidschan zwischen Energiepartner und Kritik
Aserbaidschan bezieht einen Großteil seiner Staatseinnahmen aus dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, auch in die EU. Das Land streitet mit dem benachbarten Armenien seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion um die Region Bergkarabach.
Baku hatte das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, völkerrechtlich aber zu Aserbaidschan gehörende Gebiet im September 2023 in einer Militäroffensive komplett unter seine Kontrolle gebracht.
2025 verständigten sich beide Länder zwar auf ein Ende der bewaffneten Konfrontationen, ihr Verhältnis bleibt aber angespannt. Aserbaidschan steht zudem in der Kritik wegen seines Umgangs mit Oppositionellen und kritischen Journalisten. (afp/red)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Förderung von Ökostrom zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen. (Archivbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.
Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.
Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.
Weniger Abregelungen
Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“.
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.
Katherina Reiche (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Mehr Biomasse
Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. (dpa/red)
Das US-Militär spricht von angegriffenen militärischen Zielen im Iran. (Archivbild) - Foto: Seaman Daniel Kimmelman/US Navy/AP/dpa
Die USA und der Iran haben sich am Freitag die bislang schwersten gegenseitigen Angriffe seit dem Wiederaufflammen des Kriegs geliefert.
Nach Angaben iranischer Staatsmedien wurden bei den US-Angriffen im Iran acht Menschen getötet und 20 verletzt, bei iranischen Angriffen in der autonomen Kurdenregion im Irak starben laut einer iranisch-kurdischen Exil-Oppositionsgruppe neun ihrer Mitglieder.
Teheran griff zudem Ziele in Kuwait, Bahrain und Katar an. Die iranischen Revolutionsgarden kündigten an, ihre Angriffe fortzusetzen, bis die USA ihre Attacken an der Südküste des Iran und in der Straße von Hormus beendeten.
Die USA griffen die Islamische Republik in der Nacht zum Freitag am sechsten Tag in Folge an. Das US-Regionalkommando Centcom schrieb von Angriffen auf „dutzende iranische militärische Ziele“, darunter Küstenüberwachungs- und Luftabwehrstellungen sowie Logistik- und Marineanlagen.
Iranische Staatsmedien berichteten von Angriffen auf Brücken, einen Bahnhof, einen Hafen, einen Flughafen und Telekommunikationseinrichtungen sowie von Schäden am Stromnetz im Süden.
Das iranische Energieministerium rief die Bevölkerung infolge der Schäden an der Energieinfrastruktur zum Stromsparen auf. Seit Wiederaufnahme der Kämpfe wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 400 verletzt.
Der Kommandeur der Luftwaffe der Revolutionsgarden, Madschid Musawi, erklärte, „effektive und gezielte Angriffe aus dem ganzen Iran gegen den Feind“ würden fortgesetzt, „bis an der südlichen Küste und der Straße von Hormus wieder Ruhe eingekehrt ist“.
In Kuwait wurden nach Behördenangaben Militäreinrichtungen und ein Kraftwerk mit angeschlossener Meerwasserentsalzungsanlage getroffen. Der Angriff löste einen Brand aus und beeinträchtigte mehrere Produktionseinheiten. Mehrere Soldaten wurden bei Drohnenangriffen auf Militärlager und Stützpunkte verletzt.
Das Golfemirat Katar erklärte, einen Raketenangriff abgewehrt zu haben. In der Hauptstadt Doha waren Explosionen zu hören, ein Kind wurde durch herabstürzende Trümmerteile verletzt. Die iranischen Revolutionsgarden erklärten, US-Radarsysteme und Militärflugzeuge angegriffen zu haben, um „den Aggressor zu bestrafen“.
In Bahrain meldete das Militär, es habe „mehrere iranische Luftangriffe abgewehrt“. Iranischen Staatsmedien zufolge galten die Angriffe US-Hubschraubern und -Flugzeugen auf einem Luftwaffenstützpunkt. Jordanien schoss nach eigenen Angaben drei iranische Raketen ab.
In der autonomen Kurdenregion im Irak wurden laut der Exil-Oppositionsgruppe Komala neun ihrer Mitglieder getötet. Die US-geführte Koalition gegen die Dschihadistenmiliz IS fing nach kurdischen Angaben acht Drohnen über der Regionalhauptstadt Erbil ab. Die Regionalregierung sprach von einer „eklatanten Verletzung der irakischen Souveränität“.
Die Revolutionsgarden meldeten zudem Angriffe auf zwei US-Radaranlagen im Oman und den Stützpunkt Al-Tanf in Syrien. Aus syrischen Militärkreisen wurde ein Angriff auf Al-Tanf dementiert. Vor der Küste des Oman wurde ein Tanker nach Angaben der britischen Behörde UKMTO von einem „unbekannten Geschoss“ getroffen und leicht beschädigt.
Die USA hatten in den vergangenen Tagen erneut eine Blockade gegen iranische Häfen verhängt. Der Iran beansprucht die Kontrolle über die Straße von Hormus, durch die vor dem Krieg etwa ein Fünftel des weltweiten Öl- und Flüssiggastransports verlief. Der Schiffsverkehr ging zurück.
China und Pakistan riefen beide Seiten zur Einstellung der Kämpfe und zur Wiederaufnahme der Verhandlungen auf. Das Weiße Haus erklärte, US-Präsident Donald Trump bleibe offen für Diplomatie und Washington stehe weiter mit Teheran in Kontakt. Die Bundesregierung forderte Iran „dringend“ zum Ende der Angriffe auf.
Der Krieg begann am 28. Februar mit Angriffen Israels und der USA auf den Iran. Teheran reagierte mit Angriffen auf Israel und US-Ziele sowie der faktischen Schließung der Straße von Hormus.
Seit Anfang April galt eine brüchige Waffenruhe. Mitte Juni unterzeichneten beide Seiten eine Absichtserklärung, die binnen 60 Tagen zu einem Friedensabkommen führen sollte; seit dem 7. Juli eskalieren die Kämpfe erneut.
Nach Einschätzung des Iran-Experten Hamidresa Asisi von der Stiftung Wissenschaft und Politik zielen die USA diesmal offenbar darauf, Irans Kontrolle über die Straße von Hormus zu schwächen und letztlich zu beenden.
Der Nahost-Experte David Khalfa von der Jean-Jaurès-Stiftung warnte, die Meerenge werde für beide Seiten zur Falle. Die Eskalationslogik entgleite ihnen zunehmend und berge das Risiko einer breiteren regionalen Konfrontation.(afp/red)
Die EU-Kommission schlägt eine Reform des europäischen Emissionshandels für Industrie und Luftverkehr vor. (Symbolbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die europäische Industrie soll mehr und länger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen dürfen als bisher geplant. Die EU-Kommission schlug am Freitag vor, den europäischen Emissionshandel (ETS) anzupassen und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten langsamer zu senken.
Brüssel reagiert damit auf Druck aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten, die Kosten für kriselnde Branchen senken wollen.
Langsamerer CO2-Abbau
Die EU deckelt mit dem ETS die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bestimmte Sektoren insgesamt ausstoßen dürfen. Darunter fallen etwa die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Chemieindustrie, Strom- und Wärmeproduzenten sowie Düngemittelhersteller.
Die Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen, deren Gesamtzahl jedes Jahr sinkt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Bislang sollte die Zahl der Zertifikate bis Ende 2039 auf Null sinken.
Die Kommission will sie nun langsamer reduzieren, sodass der Emissionshandel in den 2040er-Jahren weitergeht. Es könnte bis 2046 oder 2048 dauern, bis die betroffenen Industrien ihre CO2-Emissionen vollständig ausgleichen, sagte eine EU-Beamtin in Brüssel.
Kostenlose Zertifikate verlängert
Einige Unternehmen erhalten kostenlose Zertifikate, damit ihnen im internationalen Wettbewerb kein Nachteil durch die ETS-Kosten entsteht. Diese kostenlosen Zertifikate gehen an diejenigen Firmen, die pro Tonne des fertigen Produkts am wenigsten CO2 ausstoßen.
Eigentlich sollten 2034 die letzten kostenlosen Zertifikate ausgegeben werden, diese Frist will die Kommission auf Ende 2037 verlängern.
In Zukunft sollen die kostenlosen Zertifikate aber für viele Unternehmen an Investitionen in die Abkehr von Öl und Gas geknüpft werden. Damit können alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder die Elektrifizierung gefördert werden.
Die Kommission gab am Freitag außerdem als Ziel aus, bis 2040 fast die Hälfte des Energiebedarfs in der EU elektrisch zu decken – bisher ist es weniger als ein Viertel.
Änderungen für Flugverkehr
Brüssel schlug außerdem Änderungen für den Flugverkehr vor. Bisher sind nur innereuropäische Flüge vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU greifen, den Vorschlägen vom Freitag zufolge aber nur bis zu einer gewissen Entfernung.
Drehkreuze wie Istanbul oder Abu Dhabi wären betroffen, Langstreckenflüge in die USA oder nach China aber nicht.
Mögliche Streitpunkte
Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Rat der 27 EU-Länder und im Europaparlament. Zu den Streitpunkten dürfte gehören, was mit den milliardenschweren Einnahmen aus dem Emissionshandel passiert.
Die Kommission will, dass mindestens die Hälfte des Geldes zweckgebunden in Investitionen in der Industrie fließt, nicht mehr in den allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten.
Trotz der Reform soll der Emissionshandel das Kernstück der europäischen Klimapolitik bleiben. Die EU habe bewiesen, dass ein CO2-Preis funktioniere, erklärte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra.
„Europas Wettbewerbsfähigkeit wird auf sauberen Energien aufgebaut sein, nicht auf fossilen Brennstoffen“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre auszustoßen, wie von natürlichen Senken wie etwa Wäldern und technischen Speichern aufgefangen werden kann.
Kohlendioxid ist dabei das wichtigste Treibhausgas. Für ein Zwischenziel 2030 ist die EU Forschern zufolge auf einem guten Weg, danach wird es aber schwieriger. (afp/red)
Ein Arbeiter läuft am 18. Mai 2026 durch das Tunnelsystem des Onkalo-Endlagers in Eurajoki im Südwesten Finnlands. Wenn die finnische Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) in ihrer abschließenden Bewertung grünes Licht gibt, kann eine Betriebsgenehmigung erfolgen. - Foto: Alessandro Rampazzo/AFP via Getty Images
In Kürze:
Das finnische Endlager „Onkalo“ soll etwa zum kommenden Jahreswechsel in Betrieb gehen.
Dort können weltweit erstmals hoch radioaktive Abfälle eingelagert werden – für mindestens 100.000 Jahre.
Die radioaktiven Brennelemente sind vierfach abgeschirmt. Drei Abschirmungen wurden bereits erfolgreich getestet, die vierte Schicht steckt im umgebenden Gestein.
Deutschland befindet sich nach wie vor auf der Standortsuche. Ein Ergebnis wird 2027 erwartet.
Wohin auf Dauer mit dem Atommüll? Diese Frage müssen sich alle Länder stellen, die aktuell Kernreaktoren betreiben oder in der Vergangenheit betrieben haben.
Der Antwort am nächsten ist Finnland. Dort soll schon Ende 2026 oder Anfang 2027 das weltweit erste tiefengeologische Endlager für hoch radioaktiven Atommüll in Betrieb gehen. Deutschland ist hingegen noch weit entfernt vom Betrieb eines solchen Endlagers.
Onkalo – die „Höhle“ unter Finnland
Das finnische Endlager trägt den Namen „Onkalo“, was auf Deutsch „Höhle“ bedeutet. Es befindet sich auf der Halbinsel Olkiluoto an der Südwestküste des Landes, wo sich auch die gleichnamigen Kernreaktoren Olkiluoto 1, 2 und 3 befinden.
Zumindest der Eingang von Onkalo ist an der Oberfläche zu erkennen. Der überwiegende Teil des Bauwerks befindet sich jedoch unter der Erdoberfläche – in rund 1,8 Milliarden Jahre altem Grundgestein.
Zunächst führen ein spiralförmiger Zugangstunnel sowie vier vertikale Schächte mehrere Hundert Meter in die Tiefe. Zu den Schächten gehören ein Personenschacht, zwei Lüftungsschächte und ein Schacht für die Uranbehälter. Insgesamt kommt das Tunnelsystem auf eine Länge von rund 50 Kilometern.
Grafische Darstellung des Endlagers Onkalo unter der Erdoberfläche. Das Bild links oben soll den heutigen Status quo darstellen, links unten den Zustand in einigen Tausend Jahren und rechts den Zustand in 100.000 Jahren.
Das eigentliche Endlager befindet sich in einer Tiefe von 400 bis 430 Metern. Dort will Posiva Oy, das finnische Entsorgungsunternehmen und Betreiber der Anlage, künftig bis zu 6.500 Tonnen Uran in Spezialbehältern verwahren.
Die besondere Herausforderung ist die Anforderung an die Langlebigkeit dieses Bauwerks. Es muss nicht nur über Jahrhunderte, sondern über viele Jahrtausende hinweg gewährleistet sein, dass keinerlei radioaktive Strahlung an die Oberfläche gelangt und die abgebrannten Brennelemente für mindestens 100.000 Jahre keine Bedrohung für Mensch und Natur darstellen.
Am 18. Mai 2026 waren ein Arbeiter und ein Besucher im Untergrund des Onkalo-Endlagers in Eurajoki im Südwesten Finnlands unterwegs, das voraussichtlich das weltweit erste Endlager für radioaktive abgebrannte Brennelemente sein wird. Das geologische Endlager für abgebrannte Brennelemente steht kurz vor der Inbetriebnahme.
Foto: Alessandro Rampazzo/AFP via Getty Images
Vier Schutzschichten für 100.000 Jahre
Für die Endlagerung der Brennstäbe hat sich Posiva für die sogenannte KBS-3V-Methode entschieden. Hintergrund dieses in Schweden entwickelten Konzepts ist, dass gleich mehrere Schutzschichten das Uran umschließen. „KBS“ steht für das schwedische Wort „Kärnbränslesäkerhet“ und bedeutet „Sicherheit von Kernbrennstoffen“. Die „3“ bezeichnet die Version und der Buchstabe „V“ die vertikale Platzierung der Kanister.
Zunächst werden die radioaktiven Brennstäbe in einen Behälter aus Gusseisen gelegt. Dieser ist äußerst stabil und soll auf Dauer möglichen äußeren Einflüssen standhalten. Anschließend kommt jeder Gusseisenbehälter in einen 12 Tonnen schweren Behälter aus Kupfer mit einer Wandstärke von 5 Zentimetern. Kupfer gilt als äußerst korrosionsbeständig.
Posiva will diese Kupferbehälter schließlich in das Endlager in rund 430 Metern Tiefe bringen. Dort kommen sie in ein rund 8 Meter tiefes, vertikales Loch mit einem Durchmesser von rund 1,75 Metern. In den Zwischenraum wird anschließend Bentonit gefüllt, das die dritte Schutzschicht darstellt. Die vierte und letzte Schicht ist das umgebende Gestein, konkret: kristalliner Gneis. Dies soll über ein Jahrhunderttausend eine effektive Abschirmung gewährleisten.
Das Uran wird zunächst in Gusseisen- und Kupferbehälter gepackt und tief unter der Erdoberfläche in einem Tunnelsystem in Bohrlöcher gelegt.
Aktuell befinden sich abgebrannte Brennstäbe aus Kernreaktoren noch in Abklingbecken und Zwischenlagern, wo sich ihre Radioaktivität bereits deutlich reduziert. In Onkalo werden die abgebrannten Brennstäbe zunächst in der oberirdischen Verkapselungsanlage in die Gusseisen- und Kupferbehälter eingepackt.
Anschließend gelangen die Kupferbehälter über den vertikalen Aufzugsschacht in die Tiefe. Dort nimmt ein ferngesteuertes Transportfahrzeug die Kapsel entgegen und bringt sie zum unterirdischen Behälterlager.
Die Bohrlöcher für die Endlagerung der Behälter in den unterirdischen Stollen bereiten speziell dafür gebaute Bohrmaschinen vor. Anschließend kommen die Bentonit-Lehmblöcke in das Endlagerloch. Bentonit verhindert, dass Wasser in die Nähe des Behälters gelangt, und schützt ihn so vor Gesteinsbewegungen.
Ein ferngesteuertes Transportfahrzeug bringt den Behälter vom Behälterlager zum Endlagertunnel und setzt den Behälter mit einer Genauigkeit von nur wenigen Millimetern in das Endlagerloch ein. Sobald der Behälter in Position ist, wird der obere Teil des Lochs ebenfalls mit Bentonit-Pufferblöcken verfüllt, sodass der Behälter komplett davon umgeben ist. Sind alle Bohrlöcher befüllt, wird auch der Stollen mit körnigem Bentonit-Ton aufgefüllt und versiegelt.
Erfolgreicher Test für die Einlagerung
In der ersten Junihälfte 2026 testete Posiva erstmalig die Einlagerung eines Behälters in ein Loch mit Bentonit-Puffer. Dieser Behälter enthielt noch keine Brennelemente.
Der technische Leiter von Posiva, Juha Riihimäki, teilte mit, dass die Installation auf Anhieb erfolgreich verlief. Er bezeichnete diesen Test als einen wichtigen Schritt für den Start des Endlagerungsvorgangs. Der eigentliche Installationsprozess sei ein Schlüsselelement für die langfristige Sicherheit der Endlagerung. Laut Riihimäki erfülle dieser Erfolg auch die regulatorischen Anforderungen.
Um die Verfahrenslizenz zu erhalten, muss Posiva laut Riihimäki nachweisen können, „dass die Installation des Endlagerungsbehälters sicher und nach Plänen erfolgen kann“. Das ist mit dem erfolgreichen Test geschehen.
Beim erfolgreichen Test für den Vollbetrieb hat Posiva einen leeren Behälter für Brennstäbe in einem Senkloch platziert.
Nach Angaben des Unternehmens sind für die kommenden Wochen einige abschließende, oberirdische Tests am Transportfahrzeug geplant. In der zweiten Jahreshälfte sollen schließlich tief im Inneren des Olkiluoto-Grundgesteins Inbetriebnahmetests stattfinden.
Das finnische Endlager verschlang Schätzungen zufolge bisher rund 1 Milliarde Euro. Rechnet man noch den jahrzehntelangen Betrieb mit den geplanten Einlagerungen hinzu, erhöhen sich die Gesamtkosten auf rund 5 Milliarden Euro.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Deutschland ist hingegen noch weit entfernt von der Inbetriebnahme eines eigenen Endlagers für hoch radioaktiven Atommüll. Seit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2017 sucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stattdessen weiterhin aus einer Vielzahl von Teilgebieten einen geeigneten Standort. Nach dem Ausschlussverfahren soll sie geeignete Standortregionen ausfindig machen. Der Vorschlag der BGE ist Ende 2027 zu erwarten.
Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss hierzulande strenge Mindestanforderungen erfüllen. Die Tiefe muss mindestens 300 Meter betragen. Ebenso muss das Grundgestein bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Infrage kommen nur Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein. Eine Voraussetzung ist eine geringe Gebirgsdurchlässigkeit, also wie viel Wasser oder andere Flüssigkeiten das Gestein durchlässt.
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Navigator zur Endlagersuche für hoch radioaktiven Atommüll.
Bisher gibt es in der Bundesrepublik noch keinen favorisierten Standort für ein künftiges Endlager für hoch radioaktiven Atommüll. Doch die BGE hat bereits viele Regionen als ungeeignet eingestuft. Stand November 2025 haben aber bereits manche Regionen die Prüfung „weitestgehend bestanden“. Auf der Karte sind diese türkis markiert. Sie befinden sich im baden-württembergischen Schwarzwald, in Ostbayern sowie östlich von Heidelberg.
In Deutschland existieren aktuell damit lediglich 16 Zwischenlager für radioaktive Abfälle. In speziellen, oberirdischen Lagergebäuden stehen momentan auch die hoch radioaktiven Brennelemente in insgesamt 1.750 Castorbehältern.
Dabei wird zwischen zentralen und dezentralen Zwischenlagern unterschieden. Dezentrale Zwischenlager befinden sich an Standorten von Kernkraftwerken. Davon gibt es hierzulande zwölf. Die Zwischenlager wie Gorleben und Ahaus gelten als zentral. Zudem gibt es die Zwischenlager Jülich und Lubmin. Sie befinden sich in der Nähe einer ehemaligen kerntechnischen Anlage.
Jeden Mittwoch trifft sich das Bundeskabinett. Dieses Mal soll es vor allem um Bürokratieabbau gehen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Das Kabinett hat die Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Dieser soll insbesondere die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft finanzieren.
Der Regierungsentwurf sieht schrittweise sinkende Einnahmen und Ausgaben bis 2030 vor.
Angesichts von Sparzwängen sei es gelungen, im Einvernehmen mit den Ressorts die Programmausgaben anzupassen und auf klare Prioritäten auszurichten, hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Das schaffe auch Spielraum für die notwendige Entlastung des Bundeshaushalts.
Finanziert vor allem aus CO2-Zertifikaten
Der Klima- und Transformationsfonds war unter der Ampel-Regierung aus dem Energie- und Klimafonds hervorgegangen – ein Sondervermögen des Bundes, das 2010 per Gesetz eingerichtet wurde.
Der KTF soll über den Bundeshaushalt hinaus Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende ermöglichen. Dazu zählt etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die energetischen Gebäudesanierung oder der Ausbau der Elektromobilität.
Finanziert wird der KTF vorwiegend durch Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels sowie seit 2025 auch durch Zuschüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Ausgaben von je rund 40 Milliarden Euro vorgesehen
Laut dem Regierungsentwurf sind im KTF in den Jahren 2027 bis 2029 Ausgaben von jeweils gut 40 Milliarden Euro vorgesehen.
Die größten Posten sind dabei der Klimaschutz im Gebäudebereich (13 Milliarden Euro im Jahr 2027) und Entlastungen bei den Energiekosten (13,3 Milliarden Euro im Jahr 2027). In diesen Bereichen sollen die Ausgaben bis 2030 auf gut zehn Milliarden beziehungsweise 11,6 Milliarden Euro sinken.
Die Einnahmen des Fonds sollen nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung von 38,9 Milliarden im Jahr 2027 sukzessive auf 32,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 sinken.
Zuletzt hatte es heftige Kritik von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegeben, aus dem KTF kommendes Jahr 2,7 Milliarden Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Dies wird im Finanzministerium als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gesehen. Allein für 2027 musste eine Lücke von 34 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geschlossen werden.
Als weitere Einsparungen im KTF nennt das Ministerium eine höhere Effizienz bei der Mittelvergabe, eine schrittweise Reduzierung der Förderung in bestimmten Bereichen, etwa bei Wärmepumpen, sowie den Abbau bei der Förderung von Kleinstprogrammen.
Der KTF-Wirtschaftsplan soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. (afp/red)
Viele Kunden, die Fernwärme beziehen, erlebten bereits einen Preisschock: Die Preise haben sich massiv erhöht. - Foto: Thomas Kienzle/AFP via Getty Images
In Kürze:
Fernwärme ist eine wichtige Säule der Wärmewende in Deutschland.
Von aktuell rund 10 Prozent Anteil an der Wärmeversorgung sollen daraus künftig fast fünfmal so viel werden.
Nord- und vor allem ostdeutsche Regionen sind am weitesten mit der Verbreitung.
Das größte Ausbaupotenzial liegt in Ballungsgebieten.
Deutschland befindet sich mitten in einem energetischen Großumbau. Ein zentraler Block davon ist die Wärmewende. Ziel ist es, fossile Brennstoffe möglichst weit zu reduzieren, um eine Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung von privaten Haushalten und Unternehmen zu erreichen.
Eine Heizvariante, die in Zukunft eine größere Bedeutung haben soll, ist die Fernwärme. Schon jetzt ist sie nach Gas und Öl die drittwichtigste Heizart in der Bundesrepublik, wenn man nur den Wohnungsbestand betrachtet.
Wie groß ihr Potenzial sein könnte, ermittelte kürzlich das Forschungsinstitut Prognos. Laut ihrem neuen Fernwärmeatlas wäre künftig fast jede zweite Wohnung in Deutschland mit Fernwärme beheizbar.
Fernwärme zu 10 Prozent verbreitet
Im Jahr 2023 deckte die Fernwärme bundesweit 10 Prozent der gesamten Wärmenachfrage ab. Fernwärme kommt meist in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz. Bei den Wohnungen lag der Anteil bei 15 Prozent, der aller Gebäude bei 6 Prozent. Bei den Wohnungen stieg diese Quote im darauffolgenden Jahr auf rund 15,5 Prozent. Dass hier ein eher langsames Wachstum stattfindet, zeigt sich am Anteil des Jahres 1998, der damals schon bei 14,3 Prozent lag.
Im Osten und Norden Deutschlands ist die Fernwärme stärker ausgebaut. Damit sind diese Regionen auch prädestiniert für den weiteren Fernwärmeausbau. Berlin, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind die Bundesländer mit den höchsten Fernwärmeanteilen – heute und morgen.
Manche Städte besitzen bereits ein ausgeprägtes Fernwärmenetz. Klarer Spitzenreiter ist Flensburg im Norden Schleswig-Holsteins mit einem Versorgungsanteil von 94 Prozent. Auf Platz zwei mit einem Fernwärmeanteil von 74 Prozent liegt Wolfsburg in Niedersachsen. Dahinter folgen Rostock, Mannheim und Kiel mit jeweils 51 bis 55 Prozent. Von den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern besitzen 98 Prozent bereits ein Fernwärmenetz.
Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
Im Jahr 2020 zählte die Bundesrepublik insgesamt rund 3.800 Wärmenetze. Eine aktuellere Zahl liegt nicht vor. Eine Gesamtzahl der Städte und Ortschaften mit einem oder mehreren Wärmenetzen, ist nicht veröffentlicht. Im Hauptbericht 2024 des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK kommen alle Bundesländer in Summe auf eine Wärmenetzlänge von mehr als 35.000 Kilometer.
In Zukunft halb Deutschland mit Fernwärme versorgt?
Bis zum Jahr 2045 möchte die Bundesregierung die Zahl der angeschlossenen Haushalte etwa verdreifachen und damit knapp ein Viertel des Wärmebedarfs durch Fernwärme decken. Laut Prognos könne der Anteil bis dahin sogar auf knapp 48 Prozent ansteigen. Damit wären rund 20 Millionen Wohnungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen.
Davon liegen heute schon rund 11 Millionen Wohnungen in Gebieten mit einem vorhandenen Wärmenetz. Davon wiederum sind rund 6,4 Millionen Haushalte bereits angeschlossen. Die übrigen 4,6 Millionen Wohnungen könnten durch die sogenannte Verdichtung, also die nachträglichen Anschlüsse weiterer Gebäude an eine bestehende Fernwärmeleitung hinzukommen.
In Energie ausgedrückt, lag Deutschlands gesamter Wärmebedarf im Jahr 2023 bei 552 Terawattstunden (TWh). Die Fernwärme lieferte rund 52 TWh oder rund zehn Prozent. Das zukünftige Fernwärmepotenzial wird auf rund 200 TWh geschätzt.
Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
Laut Prognos könnte in 55 kreisfreien Städten der Fernwärmeanteil künftig bei über 75 Prozent liegen, sofern diese ihre Potenziale vollständig ausschöpfen. Insgesamt haben Städte bessere Voraussetzungen für Fernwärme als Landkreise mit dünnerer Besiedelung – eben aufgrund der höheren Ballungsdichte. Daher ist der Fernwärmeanteil in den Städten im Schnitt vier- bis fünfmal höher als in den Landkreisen.
Je höher die Anschlussdichte, desto wirtschaftlicher die Fernwärme. Wenn mehr Gebäude sich auf einer bestimmten Fläche befinden, ist die Verlegung der Rohre pro angeschlossenem Gebäude günstiger.
10 Bundesländer oder 264 Landkreise (66 Prozent) könnten laut Prognos-Prognose in Zukunft ihre Fernwärme zudem zu mehr als der Hälfte aus lokalen „erneuerbaren“ Energien erzeugen. Zusätzlich könnten auch Luft-Wärmepumpen genutzt werden.
Um das Fernwärmepotenzial besser ausschöpfen zu können, müssen Betreiber vielerorts erst die Netze ausbauen. Manche Regionen besitzen noch gar kein oder kaum ein Fernwärmenetz. Das ist vor allem in ländlichen und dünn besiedelten Gegenden in West- und Süddeutschland der Fall.
Besonders schwach ist die Fernwärme im Bundesland Rheinland-Pfalz ausgebaut. Hier liegt der Fernwärmeanteil nach Wärmeverbrauch bei nur 3 Prozent. Kaum besser sieht es mit jeweils 5 Prozent in Hessen und Niedersachsen aus. Auch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegt der Fernwärmeanteil noch im einstelligen Prozentbereich.
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Fernwärmeanteile nach Wärmeverbrauch in den verschiedenen Bundesländern.
Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
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Bestand und Ausbaupotenziale der Bundesländer bei der Fernwärme.
Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
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Das Fernwärmepotenzial von Wohnungen nach Regionen.
Foto: Prognos AG, Fernwärmeatlas, 2026 – in Kooperation mit Handelsblatt und Tagesspiegel Background.
Das mengenmäßig größte Ausbaupotenzial besitzt das bevölkerungsstärkste Bundesland NRW. Besonders das Rhein-Ruhrgebiet ist das größte deutsche Ballungszentrum mit entsprechend großem Fernwärmeausbaupotenzial. Mit Berlin, Rhein-Main, Hamburg, München und Stuttgart leben in diesen Ballungszentren rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung.
Wie funktioniert Fernwärme überhaupt?
Die Fernwärme besitzt eine zentrale Heizstruktur. An einem Ort entsteht die Wärme, die über ein Rohrsystem direkt zu angeschlossenen Wohnhäusern und Betrieben gelangt. Dort heizt sie Räume über die üblichen Heizsysteme und kann zugleich für Warmwasser sorgen.
Die Erzeugungseinheit ist meist eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, die Wärme aus Erdgas, Kohle, Biomasse, Müllverbrennung oder industrieller Abwärme gewinnt und aufgrund ihrer Größe effektiver arbeitet als verteilte Einzelanlagen. Der Wärmetransport erfolgt über Wasserleitungen.
Das neue Heizwerk Memmingen-Benningen wurde am 12. März 2026 eingeweiht. Es kombiniert einen Hackschnitzelkessel mit lokalen erneuerbaren Energiequellen, darunter ein nahegelegener Solarpark.
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Die zentral erzeugte Wärme gelangt durch gut isolierte Wasserleitungen zu den Verbrauchern.
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Zwei große Ziele
Das Forschungsinstitut hat im Zuge der Transformation der Fernwärme zwei klare Ziele benannt. Das erste Ziel stellt wie erwähnt den Ausbau der Wärmenetze und den Anschluss von weiteren Kunden dar, während das zweite Ziel die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung ist.
Bezüglich ersterem sollen besonders die Neuanschlüsse baldmöglichst mehr Tempo erfahren. Vor fünf Jahren lag die jährliche Zubaurate bei 25.000 bis 35.000 neuen Anschlüssen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Anvisiert sind bis zum Jahr 2030 jedoch rund 100.000 neue Gebäude pro Jahr, was einer Verdrei- bis Vervierfachung entspricht. Wie hoch die Chancen stehen, dass ein Fernwärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt allerdings unter anderem von Faktoren wie der Finanzierung ab.
Das Zweite soll die Klimabilanz verbessern. Dafür streben die Akteure eine Reduzierung der Verwendung fossiler Brennstoffe an. Gleichzeitig spielen bei der Fernwärmeerzeugung laut Prognos erneuerbare Energien und Abwärme eine immer größere Rolle. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist die Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis 2045.
Doch selbst wenn eine Fernwärmeleitung existiert oder neu gebaut wird, ist nicht immer garantiert, dass in einer Region auch alle Gebäude daran angeschlossen werden. Hierzu äußerte sich Stefan Beismann, Firmenkundenvorstand bei der DZ-Bank, gegenüber dem „Handelsblatt“. Er warnte:
„Wenn man ein Fernwärmenetz auf 10.000 Abnehmer auslegt, aber dann entscheiden sich 7.000 Bürger in dem Gebiet für eine Wärmepumpe, wird sich das Netz unter den heutigen Bedingungen nicht rentieren.“
Beismann machte deshalb klar, dass Landesbürgschaften ein wichtiger Baustein dafür sein könnten, dass Stadtwerke einen besseren Zugang zu Finanzierungen für Fernwärmeprojekte bekämen.
Weitere Möglichkeiten seien Haftungsfreistellungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Finanzierung über die kommunalen Träger. Deshalb dürften die kommunalen Wärmepläne auch nur grobe Anhaltspunkte sein.
Fernwärme bietet den Verbrauchern Vor- und Nachteile. Das Gute daran ist, dass diese Heizart einen hohen Komfort bietet. Im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung gibt es keinen Heizkessel und andere Komponenten. Nur ein Wärmetauscher befindet sich im Gebäude. Das spart Platz.
Hinzu kommt eine staatliche Förderung für den Anschluss ans Fernwärmenetz. Die Boni sind dieselben wie bei der Förderung für Wärmepumpen. Je nachdem, für welche Boni die Bedingungen erfüllt sind, kann die Förderquote bis zu 70 Prozent betragen.
Fernwärme ist auf Verbraucherseite wartungsarm und läuft meist zuverlässig. Technisch ist teils auch die Fernkälteversorgung möglich, sodass weder eine eigene Heizungs- noch Klimaanlage nötig ist. Im Schadensfall hat der Verbraucher jedoch praktisch keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.
Zugleich haben Fernwärmekunden keine Anbieterwahl wie Gaskunden. Es herrscht ein Quasi-Monopol mit fester Bindung an den entsprechenden Netzbetreiber. Daher sind Fernwärmeverträge größtenteils langfristiger Natur und zeigen selbst regional große Preisunterschiede. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist immer mit erheblichen Kosten einer kompletten Neuanschaffung verbunden.
Der Preis bildet sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, ähnlich wie beim Stromtarif. Demnach variiert der Arbeitspreis typischerweise zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Im Zuge der Energiekrise erlebten viele Fernwärmekunden Anfang 2024 eine hohe Nachzahlungsaufforderung von teils über 1.000 Euro sowie Tarifanpassungen nach oben.
Das zeigt, dass die Fernwärme aktuell noch stark an die Preise für fossile Energieträger gebunden ist. Mit der geplanten Dekarbonisierung soll die Fernwärme künftig weniger anfällig für Krisen dieser Art sein. Inwiefern das gelingt und wie sich die Preise für diese Heizart entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
China beherrscht den Markt für zahlreiche wichtige Rohstoffe, während die EU bei der Förderung und Verarbeitung stark abhängig bleibt. (Archivbild) - Foto: Leonie Asendorpf/dpa
Die Europäische Union ist nach Einschätzung des Münchner Ifo-Instituts nicht ausreichend mit einer eigenen Förderung von Rohstoffen wie Kobalt, Germanium und Seltenen Erden versorgt. Die Rohstoffe kämen „fast vollständig aus dem Ausland“, teilte das Institut zu einer am Dienstag, den 14. Juli, veröffentlichten Studie mit. Die EU laufe deshalb Gefahr, ihre selbst gesteckten Ziele für die Rohstoffversorgung zu verfehlen.
Ziele für mehr Unabhängigkeit
Brüssel hat eine Liste der Rohstoffe aufgestellt, die für Batterien, Halbleiter, erneubare Energien und die Rüstungsindustrie unverzichtbar sind. Bis 2030 will die EU zehn Prozent ihres Bedarfs dieser Rohstoffe selbst aubbauen, 40 Prozent selbst verarbeiten und ein Viertel selbst recyceln. Außerdem sollen nicht mehr als 65 Prozent eines Rohstoffs von einem einzigen Lieferanten stammen.
China dominiert den Markt
Neun der vom Ifo untersuchten Rohstoffe werden der Studie zufolge bislang gar nicht in Europa abgebaut. Die Anteile der EU an der weltweiten Förderung bleiben marginal, während China den Weltmarkt für zahlreiche der wertvollen Metalle dominiert und Patente für die Verarbeitung hält.
Ifo warnt vor langwieriger Erschließung
„Europa sollte bereits heute stabile Partnerschaften mit rohstoffreichen Ländern aufgebaut haben und eigene Vorkommen systematisch erschließen, bisher gibt es aber kaum mehr als Absichtserklärungen und zu viele Unklarheiten“, erklärte Ifo-Forscherin Isabella Gourevich. In der EU gebe es zwar zahlreiche unerschlossene Vorkommen, die Erschließung einer Mine dauere aber bis zu 18 Jahre.
EU sucht neue Handelspartner
Die EU hat in den vergangenen Monaten mehrere Handelsabkommen geschlossen, die auf die Versorgung mit Rohstoffen abzielen. Australien sagte der EU zu, die Zölle auf Rohmaterialien zu senken und von Exportbeschränkungen abzusehen. Im Handel mit Indonesien sicherte sich die EU nach Angaben aus Brüssel eine Vorzugsbehandlung, auch wenn Ausfuhrzölle bestehen bleiben. (afp/red)
Bewegungsmangel ist eine Sachen, die wir leicht angehen können. - Foto: Svetlana Mishchenko/iStock
In Kürze:
Osteoporose und Sarkopenie – also Knochen- und Muskelschwund – nehmen bereits in jüngeren Jahren ihren Anfang.
Knochen und Muskeln wachsen durch Belastung. Fehlt diese, verkümmern sie.
Auch die Biochemie von Knochen und Muskeln bestimmt, ob sie schwinden oder wachsen.
Doch gesunde Knochen und Muskeln brauchen nicht nur Sport und eine gute Ernährung, sondern auch Energie in den Zellen.
Der Abbau von Knochen, Muskeln und Kraft gehört zu den folgenschwersten Aspekten des Alterns. Denn Gebrechlichkeit ist einer der stärksten Prädiktoren für Pflegebedürftigkeit und Tod nach dem 65. Lebensjahr.
Doch glücklicherweise kann man diesem Abbau sehr gut entgegenwirken und ihn sogar umkehren. Personen, die ihre muskuloskelettale Kraft erhalten, sind laut Studien weitaus besser in der Lage, auch vieles andere länger zu bewahren: Unabhängigkeit, Gleichgewicht, Stoffwechsel und sogar die kognitive Widerstandsfähigkeit, die sich aus körperlicher Leistungsfähigkeit ergibt.
Um diesen Verfall umzukehren, bedarf es einer umfassenderen Perspektive. In meiner Praxis prüfe ich jeden Patienten anhand des ACES-Modells für Gesundheit und Medizin. Dieses Modell beschreibt vier Dimensionen, die beeinflussen, wie der Körper im Laufe der Zeit seine Struktur bewahrt oder verliert – Anatomie, Chemie, Energie und Seele.
Knochen- und Muskelschwund ist selten auf ein Versagen in nur einer dieser Dimensionen zurückzuführen. Die Behandlung von nur einer oder zwei Dimensionen – hier ein Rezept, dort ein Nahrungsergänzungsmittel – kann oftmals nicht verhindern, dass viele ältere Patienten immer wieder stürzen und Belastungen des Alltags nicht mehr gewachsen sind.
Anatomie: Der Körper wird durch das geformt, was man von ihm verlangt
Knochen und Muskeln sind lebendes Gewebe und reagieren direkt auf Belastung: Widerstand, Stöße und Gewicht, die das Gewebe wirklich herausfordern.
Nimmt man das weg, erhalten die Osteoblasten – die Zellen, die Knochen aufbauen – einfach keinen Befehl mehr, zu arbeiten.
Für die Muskeln gilt dieselbe Regel, mit einer gravierenden Ergänzung: Der Körper baut aktiv Gewebe ab, das er als entbehrlich einstuft. Ab etwa dem 40. Lebensjahr werden die Muskeln zunehmend unempfänglich für die Signale, die sie einst aufgebaut haben, wie etwa Bewegung oder Protein aus der Nahrung. Dieses Phänomen wird in der Fachsprache als anabole Resistenz beschrieben.
Das bedeutet vereinfacht, dass dasselbe Protein und Training, die mit 30 noch zum Muskelaufbau führten, mit 60 nicht mehr ausreichen. Wer den Reiz nicht verstärkt, verliert jedes Jahr ein wenig mehr an Muskelmasse.
Das moderne Leben beschleunigt all diese physiologischen Veränderungen. Der durchschnittliche Erwachsene sitzt heute ungefähr zehn Stunden pro Tag. Die Hüftbeuger verkürzen sich, die Gesäßmuskeln werden inaktiv, der obere Rücken rundet sich nach vorne und die hintere Muskelkette, also die gesamte Muskulatur der Körperrückseite – das strukturelle Rückgrat der menschlichen Bewegung sozusagen –, verkümmert.
Geben Sie Ihrem Skelett und Ihren Muskeln einen Anreiz, zu bleiben. Für die meisten Erwachsenen heißt das: Krafttraining zwei- bis dreimal pro Woche. Das bedeutet,große Muskelgruppen mit einem sinnvollen Gewicht, gepaart mit einer leichten Stoßbelastung, zu trainieren. Selbst etwas so Einfaches wie auf den Zehenspitzen oder Fersen stehen, kann den Knochen dazu anregt, sich zu erneuern.
Sie müssen die Belastung im Laufe der Zeit steigern, denn Muskeln und Knochen passen sich an den Reiz an, nicht an Wiederholungen. Wenn Sie noch keine Erfahrung mit Krafttraining haben, beginnen Sie unter Anleitung eines Trainers oder Physiotherapeuten, der Ihnen sichere Übungen empfehlen kann.
Die Biochemie von Knochen und Muskeln wird selten eingehend untersucht – da sie normalerweise über die Standard-Laboruntersuchungen hinausgeht.
Vitamin D
Der optimale Serumspiegel von Vitamin D liegt zwischen 30 und 50 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Unterhalb dieses Wertes stockt die Kalziumaufnahme. Um die Funktion des Bewegungsapparats aufrechtzuerhalten, empfehle ich allerdings 50 bis 80 ng/ml.
Schnell zuckende Fasern brauchen Vitamin D. Mit ihm sind sie schnell und stark genug, um uns aufzufangen, wenn wir stolpern. Deshalb äußert sich ein Vitamin-D-Mangel nicht nur in Knochenschwund, sondern auch in echter Muskelschwäche und -unsicherheit, was zu einem deutlich höheren Sturzrisiko führt.
Vitamin K2
Vitamin K2 leitet Kalzium in die Knochen und weg von den Blutgefäßen. Ein Patient, der Kalzium und Vitamin D ohne K2 einnimmt, baut möglicherweise schwache Knochen auf und lässt gleichzeitig seine Arterien verkalken.
Magnesium
Der Körper benötigt Magnesium, um Vitamin D zu aktivieren und Muskeln anzuspannen. Gleichzeitig hilft Magnesium, den Spiegel des Hormons Parathormon zu regulieren, der den Kalzium- und Phosphatstoffwechsel steuert.
Ein subtiler Mangel äußert sich in Krämpfen, unruhigem Schlaf und unerklärlicher Müdigkeit.
Protein
Protein brauchen wir, um die Muskelmasse zu erhalten. Erwachsene über 40 benötigen etwa 1,2 bis 1,5 Gramm Eiweiß pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag. Dabei ist nicht nur die Gesamtzufuhr wichtig, sondern auch, dass wir das Protein über den Tag verteilt und nicht in einer großen Mahlzeit aufnehmen.
Hormone
Hormone sind für den Erhalt von Knochen und Muskeln unerlässlich, nehmen aber im mittleren Alter ab. Dazu gehören unter anderem IGF-1 (insulinähnlicher Wachstumsfaktor 1), Wachstumshormon, DHEA (Baustein für die Produktion wichtiger männlicher und weiblicher Sexualhormone, darunter Testosteron und Östrogen) sowie Schilddrüsenhormone.
Den Hormonhaushalt zu bestimmen und – sofern klinisch angebracht – wiederherzustellen, kann zu Ergebnissen führen, die kein Trainingsprogramm allein erreichen kann.
Bitten Sie Ihren Arzt um eine Untersuchung, die über das Wesentliche hinausgeht: Vitamin D, Magnesium (idealerweise Magnesium in den roten Blutkörperchen) und, je nach Ihrer Krankengeschichte, die relevanten Hormone.
Beziehen Sie den Großteil Ihres Proteins aus proteinreichen Vollwertnahrungsmitteln. Eine gute Quelle sind unter anderem
Essen Sie bei jeder Mahlzeit proteinreiche Lebensmittel und versuchen Sie nicht, die benötigte tägliche Proteinmenge nur bei einer Mahlzeit zu sich zu nehmen.
Betrachten Sie Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin D und K2 sowie Magnesium als gezielte Korrektur gemessener Mangelzustände und nicht als wahlloses Einnehmen von Tabletten. Gehen Sie eine Hormontherapie als eine sorgfältige Entscheidung an, die Sie gemeinsam mit einem sachkundigen Arzt treffen.
Selbst ein makelloses Training und eine perfekte Ernährung können scheitern, wenn dem Körper die zelluläre Energie fehlt, um darauf zu reagieren. Der Aufbau von Knochen und Muskeln ist stoffwechseltechnisch aufwendig und hängt von gesunden Mitochondrien ab – den Kraftwerken unserer Zellen.
Personen mit chronischer Müdigkeit, anhaltenden postviralen Syndromen oder erheblicher toxischer Belastung verlieren laut Untersuchungen schneller an Muskel- und Knochenmasse. Das kommt dadurch, dass die zelluläre Energie für deren Wiederaufbau beeinträchtigt ist.
Der Wiederaufbau findet im Schlaf statt, denn der Körper schüttet Wachstumshormone vor allem im Tiefschlaf aus. Genau während dieser Zeit baut der Körper Muskelproteine auf, baut altes Knochengewebe ab und ersetzt es durch neues.
Sechs Stunden Schlaf können nicht das leisten, was acht Stunden ermöglichen, ganz gleich, wie diszipliniert Ihr Training auch sein mag.
Stellen Sie sicher, dass sie ausreichend schlafen:
Halten Sie regelmäßige Schlafenszeiten ein,
sorgen Sie für ein dunkles und kühles Schlafzimmer,
verzichten Sie spätabends auf Bildschirme und auf Alkohol, da beides den Tiefschlaf beeinträchtigt.
Wenn Ihre Müdigkeit in keinem Verhältnis zu Ihrem Leben zu stehen scheint, nehmen Sie sie ernst, anstatt sie einfach zu ignorieren. Fragen Sie Ihren Arzt zusätzlich nach Schilddrüsen-, Eisen- und B12-Werten sowie – sofern Ihre Vorgeschichte dies nahelegt – nach umweltbedingten und stoffwechselbedingten Faktoren.
Die deutschen Gasspeicher füllen sich nur langsam. - Foto: al_la/iStock
In Kürze:
Die deutschen Gasspeicher sind zu 43,9 Prozent gefüllt, der niedrigste Füllstand seit mindestens 15 Jahren.
Die Tendenz ist schwach steigend, wegen fehlender wirtschaftlicher Anreize für die Speicherbetreiber.
Bei eisigem Winter droht ein Gas-Aus Ende Januar, sofern die Speicher zum 1. November zu 76 Prozent gefüllt sind.
Die Erreichung dieses Niveaus ist jedoch fragwürdig.
Die Befüllungsphase der deutschen Gasspeicher über die Sommermonate ist etwa zur Hälfte abgeschlossen. Deren Füllstand beträgt aktuell 43,9 Prozent (Stand: 11. Juli). Das bedeutet, dass von der Gesamtkapazität von 246,8 Terawattstunden (TWh) aktuell etwa 109,2 TWh tatsächlich eingespeichert sind, wie die Initiative Energien Speichern (INES) berichtet.
Nach vorläufigen Schätzungen vom Gasfüllstandsportal AGSI stieg der Füllstand um 0,29 Prozentpunkte im Vergleich zum Vortag – bei sommerlichen Temperaturen. Am Tag davor war die Zunahme bei nur 0,09 Prozentpunkten. An den davorliegenden Julitagen betrug der Anstieg höchstens 0,27 Prozentpunkte.
Der Verlauf des Füllstands der deutschen Erdgasspeicher. Die rote Linie stellt die Füllstände von 2026 dar.
Foto: Bundesnetzagentur
Die gute Nachricht: Laut INES ist eine Befüllung der Gasspeicher bis zum 1. November 2026 auf den gebuchten Vermarktungsstand vom 24. Juni von 76 Prozent technisch betrachtet noch möglich.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgegebene Füllstandsvorgabe bis dahin liegt allerdings bei 80 Prozent für alle Kavernenspeicher sowie für vier wichtige süddeutsche Porenspeicher. Alle übrigen Porenspeicher sollten bis dahin einen Füllstand von 45 Prozent erreichen.
Weniger gut sehen laut INES jedoch die Marktbedingungen aus. Sie entscheiden maßgeblich, ob Deutschland das anvisierte Füllstandsniveau erreicht. Nach ihren neuesten Analysen warnt die Initiative vor einer baldigen Versorgungssicherheitslücke. Sebastian Heinermann, INES-Geschäftsführer, teilte hierzu mit:
„Entscheidend ist […], dass hierfür auch ausreichende Buchungen vorliegen und die gebuchten Kapazitäten tatsächlich genutzt werden. Andernfalls steigt das Risiko für die Versorgungssicherheit im kommenden Winter erheblich.“
Nach Angaben von INES erschwert der weiterhin bestehende negative Sommer-Winter-Spread wirtschaftliche Einspeicherungen. Es bestünden „kaum Anreize, die gebuchten Kapazitäten tatsächlich zu befüllen“. Einfach ausgedrückt: Die Gaspreise sind aktuell zu hoch.
Die Initiative fordert daher eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Speicherbetreiber. Erst dann könnten sie die Speicher vor Beginn des Winters stärker befüllen. Nur so lasse sich die Gasversorgung auch bei extremen Kaltwetterlagen, die den Gasverbrauch zusätzlich erhöhen, zuverlässig absichern.
Wie hoch der Gasbedarf im Winter ist, hängt unter anderem stets von den Außentemperaturen ab. Sind sie milder, müssen die Menschen weniger heizen, der Vorrat hält länger. Für solch ein Szenario gibt INES bereits Entwarnung: „Für durchschnittliche Winter ist die Versorgung abgesichert.“ Das gelte jedoch nur, wenn die Gasspeicher bis zum 1. November zu mindestens 76 Prozent befüllt sind.
INES-Prognose für die Entwicklung des durchschnittlichen deutschen Gasspeicherfüllstandes mit der Erwartung von 76 Prozent zum 1. November 2026.
Anders sieht es jedoch bei extrem niedrigen Wintertemperaturen aus. „Bei einem außergewöhnlich kalten Winter steigen die Risiken jedoch erheblich“, gab Heinermann zu bedenken.
In einem Szenario mit Temperaturen wie im Referenzjahr 2010 könne ein Speicherfüllstand von 76 Prozent nicht ausreichen, um die Versorgung vollständig sicherzustellen.
Nach den INES-Modellrechnungen wären die Speicher dann Ende Januar leer. Es käme im Februar und März 2027 zu Unterdeckungen von bis zu 9 Terawattstunden (TWh) pro Monat. An einzelnen Tagen könne der Gasmangel sogar bis zu 2 TWh pro Tag betragen.
Heinermanns zufolge müssten daher schon heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen. Erst dann reiche der Gasvorrat auch bei sehr niedrigen Temperaturen.
Der aktuelle Füllstand von 43,9 Prozent unterbietet alle vorliegenden Füllstandswerte jenes Kalendertages der letzten 15 Jahre. Demnach liegt er laut AGSI auch unter dem von der Bundesnetzagentur angegebenen Minimum der Jahre Oktober 2018 bis September 2021 von 44,5 Prozent (siehe Grafik ganz oben).
Ursache sind zum einen die hohen Ausspeicherungen am Ende des vergangenen Winters. Der Tiefpunkt war am 25. Februar mit 20,5 Prozent. Wegen plötzlich eingetretener frühlingshaften Temperaturen hielt sich der Füllstand über diesem Wert und stieg seitdem moderat an.
In den gut 4,5 Monaten seitdem stieg der Füllstand um 23,4 Prozentpunkte. Bis zum 1. November sind es noch gut 3,5 Monate. Dann ist der Hochpunkt zu erwarten. Allerdings kann er je nach Wetterlage auch schon vorher eintreten. Im vergangenen Jahr war der Hochpunkt bereits Ende September erreicht.
Eine Befüllung um weitere rund 18 Prozentpunkte würde einen Füllstand von rechnerisch circa 62 Prozent bedeuten. Damit wäre die Füllstandsvorgabe zum 1. November klar verfehlt. Sollte der Hochpunkt wie im Vorjahr früher eintreten, könnte das Niveau des Wendepunktes sogar noch niedriger ausfallen. Dann wäre für Deutschland eine Gasmangellage realistisch.
Allerdings hängt die Entwicklung von verschiedenen Faktoren ab. Mit den richtigen Maßnahmen kann ein Engpass vermieden werden. Ebenso können sich bei einer Mangellage die europäischen Länder mit Gaslieferungen gegenseitig unterstützen. Der durchschnittliche Füllstand aller Gaspeicher in der EU laut AGSI liegt bei 51,8 Prozent (Stand: 11. Juli).
Dietmar Woidke (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat seine Forderung nach einer Aufteilung des deutschen Strommarktes bekräftigt. „Wir sind in Deutschland seit Jahren in einer falschen Richtung unterwegs“, sagte Woidke der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe).
Statt etwa günstigen Ökostrom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt werde, entstünden für viele Milliarden Stromautobahnen, „damit der Norden den Süden günstig mit Windstrom versorgen kann“, beklagte Woidke. Deshalb brauche es unterschiedliche Preiszonen in Deutschland.
Bislang gibt es bundesweit eine sogenannte Gebotszone für Strom. Der Großhandelspreis ist deshalb in ganz Deutschland derselbe. Er bildet sich auf Basis der günstigsten Stromproduktion, dies ist häufig Windenergie aus den nördlichen Bundesländern. Der Süden profitiert dann von den günstigen Preisen.
Übertragungsnetzkapazitäten nicht ausreichend
Die Übertragungsnetzkapazitäten reichen aber nicht immer aus, um den Strom in alle Regionen zu transportieren. Dann müssen die Netzbetreiber eingreifen und die Einspeisungen aus den Kraftwerken anpassen. Dadurch entstehen wiederum Kosten.
Die Debatte über eine Aufteilung der Stromgebotszone gibt es schon lange. Für kleinere Strompreiszonen setzen sich neben Woidke auch die Regierungschefs mehrerer anderer nördlicher Bundesländer ein. Von der Bundesregierung können sie sich allerdings kaum Unterstützung erhoffen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“
Woidke: Verschenken unseren Standortvorteil
Woidke hält das für einen Fehler. In Brandenburg sei der Strom dadurch teurer, als er sein müsste, sagte der SPD-Politiker. „Wir verschenken hier eigentlich gerade unseren Standortvorteil.“
Im Übrigen sei es besser, wenn sich neue Unternehmen im Norden ansiedelten, als wenn sie gar nicht nach Deutschland kämen, fuhr Woidke fort. „Oder wenn ein Unternehmen Deutschland deshalb nicht verlässt, weil es hier Regionen gibt, in denen es mit viel erneuerbarem Strom günstiger produzieren kann.“
Auch die CSU, die vehement gegen eine Aufspaltung kämpft, müsse dies einsehen, sagte Woidke. Zwar kämpfe jeder für sein Bundesland. Allerdings müsse auch den Bayern als Teil der Regierungskoalition daran gelegen sein, „dass ganz Deutschland nach vorn kommt“. (afp/red)
Bundesratssitzung. (Archivbild) - Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.
Neues Heizungsgesetz
Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Recht auf Reparatur
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.
Vorrang für Infrastruktur
Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.
Diäten-Erhöhung ausgesetzt
Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.
Spritpreis-Deckel
Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.
„Nur Ja heißt Ja“-Regelung
Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.
Bewahrung der Schulpflicht
Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.
Existenzrechts Israels
Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.
Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle
Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Kein „Reinregieren“ mehr?
„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
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Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
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Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Bundestag stimmt zu: Neue Gaskraftwerke für Deutschland - Foto: Patrick Pleul/dpa
Der Bundestag hat den Plan zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke in den nächsten fünf Jahren gebilligt. Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg und den Ausbau von Ökostrom flankieren und befürchtete Lücken in der Stromversorgung vermeiden.
Auf Verbraucher kommen damit ab 2031 zusätzliche Kosten für eine neue Umlage zu, mit der die Förderung in Milliardenhöhe für die Betreiber finanziert werden soll.
Im Parlament stimmten Union und SPD für die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab. In der Debatte warnte die AfD vor Milliardenkosten und erneuerte die Forderung nach Rückkehr zur Atomkraft.
Grüne und Linke kritisierten, dass sich Deutschland noch abhängiger von Gasimporten mache und die Kosten unübersichtlich seien. Union und SPD verteidigten das Vorhaben, das nun in den Bundesrat geht.
Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten beginnen, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoß schädlicher Klimagase verbunden ist.
Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann „klimaneutral“ mit Wasserstoff laufen. Das heißt, sie müssen jetzt schon so geplant werden, dass ein Umstieg möglich ist – der Fachbegriff heißt „H2-ready“.
Der Ausbau an Ökostrom soll weitergehen – schon 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien kommen. Auch das Ziel des Kohleausstiegs bis 2038 bekräftigt die Regierung.
Die neuen Kraftwerke halten Union und SPD aus zwei Gründen für nötig: Zum einen drohe andernfalls ab 2031 eine „Versorgungslücke“; zum anderen sollen die Gaskraftwerke bei „Dunkelflauten“ einspringen, wenn zu wenig Wind- und Solarenergie erzeugt wird.
Dafür soll ab 2032 ein sogenannter Kapazitätsmarkt entstehen. Das heißt, Kraftwerksbetreiber werden dafür bezahlt, dass sie Kapazitäten vorhalten, die gerade nicht gebraucht werden.
In der Schlussdebatte bezeichnete Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) das Kraftwerksgesetz als „Sicherheitsgurt“ für die deutsche Stromversorgung. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sagte, man dürfe nicht den Fehler machen, zu viel Kapazität an Gaskraftwerken aufzubauen. Aber es dürfe auch keine Lücke entstehen.
Milliardenkosten erwartet
Die Förderkosten sollen ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt werden. In ihrem ursprünglichen Entwurf ging die Bundesregierung von 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 und danach von jährlichen Kosten von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro aus. Im parlamentarischen Verfahren wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen, die aus Sicht von Kritikern die Kosten hochtreiben könnten.
Wie die Deutsche Umwelthilfe vorrechnet, wurden Gebotshöchstgrenzen bei der Auktion der neuen Kraftwerkskapazitäten von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt hochgesetzt.
Damit könnten die auf die Stromkunden umgelegten Kosten 2031 nach Angaben des Verbands auf mehr als 4 Milliarden Euro steigen. Die Umwelthilfe moniert zudem, dass Batteriespeicher als Alternative zu neuen Kraftwerken benachteiligt würden.
Energiebranche zufrieden
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt die neuen Regelungen hingegen als tragfähigen Kompromiss. „Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Sie begrüßte die Anhebung des Höchstgebotswertes, weil damit Wettbewerb in den Ausschreibungen und ausreichend Gebote gesichert würden.
Auch der Energiekonzern RWE äußerte sich erfreut. „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zügig erteilt und die Auktionen im Herbst starten können“, erklärte RWE-Chef Markus Krebber.
„Erste Anlagen könnten dann um 2030 in Betrieb gehen.“ Das Unternehmen will drei wasserstofffähige Gaskraftwerke mit rund drei Gigawatt Leistung an eigenen Kraftwerksstandorten in Nordrhein-Westfalen bauen.
Abschied vom Südbonus
Im Gesetz geändert wurde – nach Protest aus dem Norden und dem Osten – der ursprüngliche Plan eines „Südbonus“: Vorgesehen war zunächst, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten vorrangig in den „netztechnischen Süden“ gehen. Dies umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Nun soll der Südbonus erst greifen, wenn ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten gegangen ist. Zugute kommt dies Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. (dpa/red)
Am späten Sonntagvormittag fiel in der niederländischen Stadt der Strom aus. Der Netzbetreiber hatte die Region vom Netz getrennt. - Foto: HildaWeges/iStock
In Kürze:
Am Sonntag kam es in den Niederlanden zu einem Brownout.
Der Netzbetreiber trennte erstmalig absichtlich eine Region mit tausenden Haushalten vom Netz.
Die Ursache war offenbar ein Mangel in der Stromerzeugung.
Auch in Deutschland müssen die Bürger stets mit einem Stromausfall rechnen.
Licht, E-Herd und Waschmaschine: Alles, was Strom benötigt, funktionierte am Sonntagvormittag, den 5. Juli, bei rund 18.000 niederländischen Haushalten zeitweise nicht mehr. Betroffen waren Einwohner in und um Tilburg, eine Stadt im Süden des Nachbarlandes.
Der Grund war eine absichtliche Abschaltung des lokalen Netzbetreibers Enexis. Damit wollte er eine Überlastung des Stromnetzes in diesem Gebiet verhindern, wie das niederländische Nachrichtenmedium „De Telegraaf“ berichtet.
Solch eine kontrollierte Abschaltung durch den lokalen Netzbetreiber nennt man auch Brownout. Zu dieser letzten Maßnahme greift ein Netzbetreiber, um einen Blackout, also einen großflächigen, unkontrollierten Stromausfall zu verhindern.
Die dunkelblauen Gebiete sind die Netzzonen des Netzbetreibers Enexis. Wegen besonders hohem Stromverbrauch sah sich der Versorger gezwungen, am Vormittag des 5. Juli 2026 tausenden Haushalten den Strom abzustellen.
Eine Sprecherin von Enexis teilte mit, dass es in ihrem Netzgebiet „noch nie zuvor vorgekommen“ sei, dass sie den Haushalten aus diesem Grund den Strom abstellen mussten.
„Eine Überlastung kann zu größeren und lang anhaltenden Stromausfällen führen. Daher schaltet man lieber einen Teil ab, um zu verhindern, dass diese Überlastung zu Schäden [an der Netzinfrastruktur] führt“, erklärte sie. Ihrer Aussage nach hätten die letzten Stromkunden gut eine halbe Stunde nach der Maßnahme wieder Strom gehabt.
Die niederländischen Netzbetreiber kämpfen ohnehin mit einem Strommangel. Das bedeutet, das Land an der Nordsee produziert selbst nicht ausreichend Strom, um den Bedarf zu decken. Selbst mit Stromimporten wird es gelegentlich knapp. Deswegen trat ab 1. Juli schon ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher in Kraft.
Öffentliche Stromdaten für die Niederlande vom 29. Juni bis 5. Juni 2026.
Beim Blick auf die reine inländische Stromerzeugung ohne Stromhandel fällt jedoch auf, dass am Sonntag eine Kraftwerksart komplett weggefallen ist: die Kohlekraft. Auch die Verstromung von Erdgas war am Wochenende deutlich geringer als in der ersten Wochenhälfte.
Öffentliche Stromdaten für die Niederlande vom 29. Juni bis 5. Juni 2026.
Andererseits hatte Deutschland am Sonntagmittag einen Stromüberschuss durch eine Hellbrise, also viel Strom durch Solar und Windkraft. Zur Zeit des Brownout in den Niederlanden betrug Deutschlands Stromüberschuss rund 18 Gigawatt (GW) – mehr als genug, um die Lücke in den Niederlanden zu füllen. Obwohl auch knapp 2 GW in das Nachbarland flossen, reichte dies offenbar doch nicht. Denn gleichzeitig flossen rund 0,6 GW von Südniederlande nach Belgien.
Die Entscheidung, den Brownout einzuleiten, traf Enexis, weil der Stromverbrauch in der Region Tilburg plötzlich noch höher war als erwartet, so die Sprecherin. Wie es zu diesem Lastanstieg kam, ist bislang unklar. Die Untersuchungen laufen dazu. Doch das Energieunternehmen gibt Entwarnung. Laut der Sprecherin „gibt es keinen Grund anzunehmen, dass sich dies einfach so wiederholen wird“.
Normalerweise kommt es eher im Winter zu einem hohen Verbrauch, wenn die Menschen heizen oder mittags oder abends kochen. Im Sommer belasten vielmehr die teils hohen Ströme von Solar- und Windkraftanlagen die teils dürftig ausgebauten Netze. Tatsächlich befinden sich direkt in oder bei Tilburg mehrere Solar- und Windparks.
Neben Tilburg gingen am Sonntag auch in den umliegenden Gemeinden Gilze, Goirle und Hilvarenbeek die Lichter aus. Auf den Straßen fielen die Ampeln aus, mancherorts saßen Bewohner in den betroffenen Gebieten in Aufzügen fest.
Die Region, in welcher der Brownout stattfand, war nur rund 80 Kilometer von der Grenze zu Deutschland entfernt. Somit stellt sich die Frage, wie wahrscheinlich eine solche Abschaltung hierzulande ist.
Erst kürzlich sagte der Energieexperte Stefan Spiegelsperger im Interview, dass „wir uns daran gewöhnen müssen, dass in Zukunft öfter mal der Strom für mehrere Stunden weg ist“. Dabei wies er darauf hin, dass Stromausfälle hier keine Seltenheit sind. „Wir haben ohnehin 170.000 Stromausfälle pro Jahr in Deutschland“, erklärte er. „Ungefähr 100.000 davon sind geplant, 70.000 ungeplant.“
Spiegelsperger empfiehlt, sich auf solche Szenarien vorzubereiten. Das gehe schon mit einer Powerbank oder einem kleinen Notstromaggregat, um wichtige Geräte wie den Kühlschrank noch eine Weile versorgen zu können. Ebenso rät er zur Lagerung einiger Lebensmittel- und Trinkvorräte.
Die Windräder in der Nord- und Ostsee weisen inzwischen eine Leistung von 10,2 Gigawatt auf. (Archivbild) - Foto: Kurt Desplenter/BELGA/dpa
Die Bundesregierung will mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 errichten lassen. Derzeit sind knapp zehn Gigawatt installiert. Doch die Situation der Branche habe sich „dramatisch verschlechtert“. „Windturbinen, Logistik, Kabel – alles ist teurer geworden. Im Fünf-Jahres-Vergleich liegt die Kostensteigerung bei 30 bis 40 Prozent, über 15 Jahre bei mehr als 50 Prozent“, so Stamatelopoulos, Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers EnBW. Deshalb schlägt er vor: „Lasst uns erst einmal 55 Gigawatt bauen, und dann sehen wir weiter.“
EnBW betreibt bislang mit Baltic I, Baltic II, Hohe See und Albatros vier Parks. Im Spätsommer soll zudem He Dreiht mit rund 960 Megawatt hinzukommen. 55 der 64 Turbinen seien bereits installiert und etwa 30 davon in Betrieb.
Den Kurs von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigt Stamatelopoulos grundsätzlich. „Die Bundesregierung geht Dinge an, die seit langer Zeit geregelt werden müssen. Die Energiewende ist ein Langzeitprojekt, und das, was vor 20 Jahren richtig war, muss nicht unbedingt jetzt auch noch richtig sein.“ Jedoch verkaufe Reiche ihre Politik „mitunter kommunikativ schlecht“.
Zudem hält er den geplanten Redispatchvorbehalt für falsch. Er schlägt stattdessen vor, dass die Betreiber von Wind- und Solarparks jeweils für fünf Jahre auf je 200 Stunden Entschädigung verzichten, wenn in einem Jahr fünf bis zehn Prozent des erzeugten Stroms abgeregelt werden müssen. Anders als bei Reiches Vorschlag könne „die Bank dieses Risiko der Erlösminderung konkret abschätzen“, sodass der Bau leichter zu finanzieren werde. (dts/red)
Eine Kerngruppe der Opec+ weitet die Ölproduktion im August aus. (Archivbild) - Foto: Ali Haider/EPA/dpa
Die sieben wichtigsten Mitgliedstaaten der Opec+ wollen ihre Ölförderquote abermals anheben. Saudi-Arabien, Russland und fünf weitere Länder beschlossen am Sonntag angesichts positiver Signale für die Schifffahrt in der Straße von Hormus, ab August „die Produktion um 188.000 Barrel pro Tag anzupassen“, teilte die Organisation erdölexportierender Länder und ihrer Partner (Opec+) mit. Schon vor einem Monat war die Förderquote um die gleiche Menge für den Juli angehoben worden.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt. Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt. Die Sperrung durch Teheran ließ die Öl- und Spritpreise weltweit in die Höhe schießen. Mitte Juni schlossen die beiden Länder ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges, das auch eine Öffnung der Meerenge vorsah.
Mehr Schiffe passieren die Straße von Hormus
Seit der Unterzeichnung des Abkommens nimmt die Schifffahrt in der Region wieder zu und der Ölpreis nähert sich wieder dem Niveau von vor dem Iran-Krieg.
Analyst Giovanni Staunovo von der Schweizer Bank UBS sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Ölförderung liege im Augenblick aber wahrscheinlich „noch immer unter den Zielen von Opec+“.
Laut Ole Hansen von der Saxo Bank braucht es Zeit, bis die gedrosselte Erdöl-Förderung wieder voll hochgefahren ist. Sollte sich der Schiffsverkehr weiter stabilisieren, werde sich im Juli wahrscheinlich eine Verbesserung bei der Produktion zeigen und im August eine Beschleunigung, sagt er AFP. Laut dem Analysten Jorge León von Rystad Energy erwarten für das kommende Jahr „alle einen Überschuss“.
Der Kerngruppe der Opec+ gehören Saudi-Arabien, Russland, Irak, Kuwait, Kasachstan, Algerien und der Oman an. Der tägliche globale Bedarf an Öl liegt bei rund 100 Millionen Barrel. Die Gruppe will am 2. August über ihre weitere Förderpolitik beraten.
Frankreich und Großbritannien arbeiten mit dem Oman an einer Absicherung der Schifffahrt durch die Straße von Hormus (Archivbild). - Foto: Amirhosein Khorgooi/ISNA/AP/dpa
Nach der iranischen Ablehnung einer internationalen Marinemission in der Straße von Hormus wollen Frankreich und Großbritannien mit dem Oman eine sichere Schifffahrt durch die Meerenge gewährleisten. „Das Sultanat Oman hat sich bereit erklärt, mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit der Schifffahrt in seinen Hoheitsgewässern zu gewährleisten“, teilten Paris und London in einer gemeinsamen Erklärung am Abend mit.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprach von einer „positiven Entwicklung“ nach „konstruktiven Gesprächen“ mit dem Sultan von Oman am Montag dieser Woche, weshalb Frankreich die Präsenz seiner Marine in der Region anpasse. Der Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ kehre in seinen Heimathafen in Toulon zurück, während die französischen Minenräumkräfte und ihre Eskorte weiterhin vor Ort bereitständen, um gemeinsam mit Partnern einzugreifen. Bereits nach dem Treffen mit dem Sultan hatte Macron von einer gemeinsamen Minenräumung mit dem Oman und internationalen Partnern in der Straße von Hormus gesprochen.
Wie schon am Montag hat der Iran die britisch-französische Initiative entschieden zurückgewiesen und vor jeglichen ausländischen Machtdemonstrationen gewarnt. „Die Straße von Hormus ist kein Aufmarschgebiet für militärische Machtdemonstrationen nichtregionaler Mächte“, schrieb Vizeaußenminister Kasem Gharibabadi auf der Plattform X. Die Sicherheit der Meerenge liege ausschließlich bei den beiden Anrainerstaaten Iran und Oman. Teheran fungiere als „verantwortungsvoller Garant‘ für die Sicherheit der Wasserstraße und warne eindringlich vor den Folgen solchen „Abenteurertums““, so der Vizeminister.
Während die Machthaber in Teheran die Durchfahrt durch die Straße von Hormus kontrollieren und dafür Gebühren erheben wollen, geht es den USA und weiteren Ländern um eine uneingeschränkte und gebührenfreie Durchfahrt. Irans Revolutionsgarden warnten, dass Durchfahrten nur auf von Teheran festgelegten Routen sicher seien. Ein Handelsschiff, das die Straße von Hormus unter Nutzung der Küstenverkehrszone vor Oman durchfuhr, wurde kürzlich angegriffen. Der neue französisch-britische Vorstoß unter Einbeziehung des Oman würde eine Absicherung dieser Küstenverkehrszone bedeuten.
Eine Abkehr von der ursprünglich geplanten internationalen Marinemission, deren Umsetzung bislang nicht absehbar ist, sollen die gemeinsamen Planungen mit dem Oman nicht sein. „Frankreich und das Vereinigte Königreich sind ebenfalls bereit, eine umfassendere multinationale Militärmission zur Unterstützung der Freiheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus zu entsenden“, hieß es in der Erklärung weiter. (dpa/red)
Ein Ermittlungsrichter setzte den Haftbefehl gegen Serhij K. in Vollzug. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.
Festnahme im Italien-Urlaub
Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.
Auslieferung nach Deutschland
Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.
Im Auftrag eines fremden Staates?
Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.
BGH sieht keine Immunität
So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.
Polen lehnte Auslieferung ab
Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)
Das Regasifizierungsnetz des LNG-Terminals (Flüssigerdgas) Cavaou in Fos-sur-Mer in Frankreich am 22. Juni 2023. Verschiedene Industriebetriebe, die mit Öl und Gas handeln, sind von der schrittweise wirkenden EU-Methanverordnung direkt betroffen. - Foto: Clement Mahoudeau/AFP via Getty Images
In Kürze:
Mehrere EU- und Nicht-EU-Staaten äußern Kritik an der EU-Methanverordnung.
Mit dieser Neuregelung will die EU die Treibhausgasemissionen weiter reduzieren.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das zunächst eine Mehrbelastung.
Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dauern bis 2030.
Elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union forderten in der vergangenen Woche eine Verschiebung der Umsetzung der EU-Methanverordnung (EUMR) um mindestens drei Jahre. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Tschechien, die Slowakei, Polen, Italien und die Niederlande.
Auch Deutschland hat sich inzwischen diesem Appell angeschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb „dringend“ für eine Überarbeitung der Methanverordnung. Am Freitag, 26. Juni, sagte sie vor einem Treffen der EU-Energieminister in Luxemburg:
„Wir brauchen mindestens eine Verschiebung oder eine Aussetzung der Methanverordnung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland sicher mit Gasimporten, aber auch mit Mineralölprodukten wie Kerosin versorgen kann. Wir werden mit der Kommission sehr ernsthaft darüber sprechen müssen, dass wir unsere Versorgungssicherheit auf gar keinen Fall aufs Spiel setzen können.“
Was bedeutet die EU-Methanverordnung?
In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung dazu führen, dass Gasimporte und Mineralölprodukte ab 2027 nur noch eingeführt werden könnten, wenn sie die Vorgaben erfüllen, argumentierte Reiche.
Bei der Gas- und Ölförderung wird das Treibhausgas Methan freigesetzt. Um dies zu reduzieren, brachte die EU-Kommission die Methanverordnung auf den Weg. Sie trat 2024 in Kraft.
Die Regelung verlangt hauptsächlich, dass bei Gasimporten die Methanemissionen entlang der Lieferkette berücksichtigt werden müssen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Staaten, beim Import von Energie aus Drittstaaten verschiedene Berichts- und Überwachungsmaßnahmen einzuhalten. Diese Vorgaben werden schrittweise zwischen 2025 und 2030 eingeführt.
So sollen die Regeln beispielsweise ab 2027 auch für importiertes Gas und Öl gelten. Einfuhrverbot ist in der Verordnung allerdings nicht vorgesehen, sollte ein Staat die Anforderungen nicht erfüllen. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Verstöße etwa mit Geldbußen ahnden.
Die Methanverordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das wiederum soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamen oder stoppen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Methan eine stärkere Fähigkeit, Wärme in der Atmosphäre zu speichern, als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Das „Treibhauspotenzial“ von Methan sei über einen Zeitraum von 100 Jahren 29,88-mal so hoch wie das von CO₂. Auf einer Zeitskala von 20 Jahren betrage der Faktor sogar 82,5, hieß es.
„Die Reduzierung der Methanemissionen ist daher notwendig, um die Klimaziele des Europäischen Grünen Deals für 2050 zu erreichen“, erklärte die EU-Kommission. Weiter hieß es, dass ein Drittel der durch menschliche Aktivitäten verursachten Methanemissionen aus dem Energiesektor stamme. Zudem bezeichnete die Kommission Methan als den „zweitgrößten Verursacher des Klimawandels“.
Kritik auch von außerhalb der EU?
Die elf EU-Staaten sind jedoch nicht die einzigen Kritiker des EU-Plans. Ebenso haben Energiebeauftragte aus vier Ländern – den Vereinigten Staaten, Katar, Nigeria und Algerien – am Dienstag, dem 23. Juni, einen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU geschickt. Darin warnen sie davor, dass die Umsetzung der geplanten Methanvorschriften die regionale Öl- und Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
Die vier Staaten wiesen auch darauf hin, dass die meisten Exporteure, die Energieprodukte an die EU verkaufen, „die Anforderungen der EUMR an die Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Methanemissionen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erfüllen können“.
Zudem seien „laut einer unabhängigen, umfassenden Branchenanalyse fast alle EU-Ölimporte und ein erheblicher Teil der EU-Erdgasimporte“ ab Januar 2027 nicht mehr mit der EUMR konform. „Selbst bei einer anpassungsfähigen und flexiblen Umsetzung sind erhebliche negative Auswirkungen auf Versorgung und Preise sicher“, so die Länder.
EU-Importeure haben bereits damit begonnen, Öl und Gas einzukaufen, das für die Lieferung im kommenden Jahr gelagert werden soll. Derzeit gebe es jedoch „keinen gangbaren Weg“, um die EUMR-Vorschriften einzuhalten, heißt es in dem Schreiben.
Was sind die Schritte?
Bis zum 5. Mai 2025 waren die Energiehandelsakteure gemäß der Verordnung dazu verpflichtet, ihre erste Umsetzungsplanung vorzulegen und drei Monate später die ersten Berichte zu den geschätzten Methanemissionen einzureichen.
Spätestens am 5. Februar dieses Jahres mussten die Akteure erneut detaillierte Berichte zur Menge der Methanemissionen für selbst betriebene Anlagen abgeben. Ab diesem Zeitpunkt waren zunehmend direkte Messungen nötig, um genauere Werte zu erhalten.
Bis zum 5. Februar 2027 müssen entsprechende Berichte für nicht selbst betriebene Anlagen eingereicht werden. Anschließend sollen die Berichte jährlich erfolgen. Zusätzlich müssen unabhängige Prüfstellen diese verifizieren.
Schon jetzt müssen EU-Importeure Informationen unter anderem zu Herkunft, Transportweg und Emissionsminderung der Lieferanten melden. Ab dem 1. Januar 2027 ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass sogenannte MRV-Standards der Lieferanten EU-äquivalent sind. MRV steht für „Measurement, Monitoring, Reporting and Verification“ und bezeichnet ein dreistufiges Standard- und Qualitätssicherungssystem zur Erfassung von Treibhausgasemissionen und Klimaschutzprojekten.
Eine weitere Berichterstattung zur Methanintensität der Importe müssen die Lieferanten ab 5. August 2028 abgeben. Ab 5. August 2030 gilt schließlich ein maximaler Methanintensitäts-Grenzwert. Dieser soll von der EU-Kommission noch festgelegt werden.
Wer ist konkret betroffen und welche Sorgen gibt es?
Bereits am 13. April richtete der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten einen „dringenden Appell“ zur Änderung der EUMR an die EU-Energieminister. Dem Verband gehören weltweit führende Energiekonzerne wie Chevron, ConocoPhillips, BP und ExxonMobil an.
Neben diesen und anderen Unternehmen des Erdöl- und Erdgassektors sind auch Bergwerksbetreiber des Kohlesektors direkt von der EU-Neuregelung betroffen. Ebenso betrifft dies Importeure und Erzeuger von Rohöl, Erdgas und Kohle, die diese Brennstoffe in der EU vertreiben.
Die EUMR in ihrer derzeitigen Form stelle ein Risiko für die Energiesicherheit der EU dar, warnte der Verband. Er hob hervor, dass bis zu 43 Prozent der Erdgasimporte und rund 90 Prozent der Rohölimporte der EU ab Januar 2027 wahrscheinlich nicht den Vorschriften entsprechen würden.
„Darüber hinaus belastet die Verordnung auch die heimischen Produzenten und Infrastrukturbetreiber der EU erheblich, indem sie kostspielige und unverhältnismäßige Maßnahmen vorschreibt, die nur geringen Nutzen bringen oder möglicherweise sogar zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen führen“, erklärte der Verband.
Und weiter: „Dies könnte den Rückgang der heimischen Produktion in Europa weiter beschleunigen, seine strategische Autonomie schwächen und die Energiewende verteuern.“
Was bedeutet die Verordnung für die Industrie?
Um die genannten Schritte umsetzen zu können, müssen sich die von der EU-Methanverordnung betroffenen Industrieunternehmen neu ausrichten. Die Regulierungen werden zunehmend strenger, während sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle gleichzeitig erhöhen.
Einerseits bedeutet diese Anpassung einen Mehraufwand für die Unternehmen, der meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Andererseits können sie sich durch eine frühzeitige Umstellung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wenn Unternehmen nachweislich ihre Methanemissionen reduzieren, können sie mögliche regulatorische Strafgebühren oder Sanktionen vermeiden. Da inzwischen viele Länder und Unternehmen auf Umweltbewusstsein achten, lässt sich zudem ein positives Image aufbauen und die Kundenbindung stärken.
Was bedeutet die Verordnung für die Energiesicherheit?
Bezüglich der Auswirkungen der Methanverordnung auf die Versorgungssicherheit gibt es unterschiedliche Perspektiven. Als positiv werden die Auswirkungen von der EU-Kommission selbst sowie von der US-amerikanischen nichtstaatlichen Umweltschutzorganisation „Environmental Defense Fund“ bewertet. Letztere sieht darin „ein strategisches Instrument, um die Energiesicherheit Europas zu stärken“.
Laut einer Analyse von Rystad Energy werde sich das globale LNG-Angebot jährlich um rund 4 Prozent erhöhen. Das habe zur Folge, dass von 2028 bis 2032 ein Überangebot entsteht. Dies gebe der EU die Freiheit, von den Lieferanten mehr Transparenz und Umweltleistung zu verlangen, ohne den Zugang zu Gas zu gefährden.
Doch es gibt auch Kritiker wie den US-Energieminister Chris Wright. Er erklärte am Mittwoch, dem 24. Juni, dass die „verrückten“ Methanvorschriften der EU den Import von LNG aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die den Brief unterzeichnet haben, unmöglich machen würden. Wright warnte, dass dies die EU-Länder einem Risiko aussetze. Er sagte: „Es besteht ein erhebliches Risiko von Stromausfällen oder Heizungsproblemen im kommenden Winter.“