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Bundesverteidigungsministerium stellt weitere Beiträge zu Hormus-Initiative in Aussicht

Berlin hat weitere Beiträge zu einer möglichen multinationalen Initiative zur Sicherung der Straße von Hormus in Aussicht gestellt.
Deutschland könne auch durch Minenabwehrsysteme, Minentaucher und spezialisierte Kräfte zum Schutz von Schiffen – sogenannte Vessel Protection Tems – unterstützen, teilte das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstagabend in Berlin mit.

Bedingungen für deutsche Beteiligung

Außerdem sei „eine hochrangige Beteiligung deutscher Stabsoffiziere in den Führungsstäben der Mission“ möglich.
Das Ministerium bekräftigte, dass eine deutsche Beteiligung an der von Frankreich und Großbritannien angeregten Initiative erst erfolgen würde, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt seien.
Diese umfassten neben der Beendigung der Kampfhandlungen eine klare völkerrechtliche Grundlage sowie ein Bundestagsmandat.

Deutsche Schiffe im Einsatz

Zuvor hatte sich bereits das deutsche Minenjagdboot „Fulda“ auf den Weg ins östliche Mittelmeer gemacht, um einen Einsatz in der Straße Hormus möglicherweise zu unterstützen.
Verstärkt werden soll das Minenjagdboot im Mittelmeer durch den deutschen Tender „Mosel“, der derzeit im Auftrag der Nato an einem Einsatz gegen Schleppernetzwerke in der Ägäis beteiligt ist.
Der Iran-Krieg hatte am 28. Februar mit Luftangriffen der USA und Israels begonnen. Als Reaktion sperrte das iranische Militär faktisch die Straße von Hormus, durch die normalerweise rund ein Fünftel des weltweiten Öl- und Gastransports erfolgt. (afp/red)
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Mehrere chinesische Schiffe dürfen Straße von Hormus durchqueren

Iranischen Medienberichten zufolge hat die Marine des Landes mehreren chinesischen Schiffen seit vergangener Nacht die Durchfahrt durch die Straße von Hormus erlaubt.
„Infolge einer Entscheidung der Islamischen Republik wurde einer Reihe chinesischer Schiffe die Durchfahrt durch die Straße von Hormus im Rahmen der vom Iran verwalteten Transitprotokolle gestattet“, berichtete die Nachrichtenagentur Tasnim am Donnerstag, 14. Mai. Die von Peking geforderte Durchfahrt habe am Mittwochabend begonnen, hieß es weiter.

Erlaubnis zur Durchfahrt für mehr als 30 Schiffe

Die Nachrichtenagentur Fars veröffentlichte einen ähnlichen Bericht. Das Staatsfernsehen berichtete, „mehr als 30 Schiffen“ sei die Durchfahrt genehmigt worden, wobei unklar war, ob es sich dabei ausschließlich um chinesische Schiffe handelte.
Teheran hat die für den Welthandel extrem wichtige Meerenge seit Beginn des Kriegs mit Israel und den USA am 28. Februar weitgehend gesperrt. Normalerweise wird rund ein Fünftel der weltweiten Öl- und Flüssigas-Transporte sowie anderer wichtiger Rohstoffe über die Schiffsroute abgewickelt.
Die Blockade der Straße von Hormus hat die Weltmärkte verunsichert und den Iran in eine einflussreiche Lage versetzt. Die Vereinigten Staaten verhängten ihrerseits eine Seeblockade gegen iranische Häfen. US-Präsident Donald Trump ist derzeit zu einem Staatsbesuch in Peking, wo er sich mit Chinas Präsident Xi Jinping auch über die Folgen des Iran-Krieges austauschte. (afp/red)
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Kontrollrat: Heizungsgesetz schwach und praxisfern

Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz kritisiert.
NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.
Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“
Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.

Normenkontrollrat fordert Überarbeitung des Gesetzes

Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der Normenkontrollrat. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar.
Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen.
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Heizungsgesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird. (dpa/red)
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Spritpreise: Schweden kündigt weitere Senkung der Kraftstoffsteuern an

Zur Eindämmung der Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Energiepreissteigerungen infolge des Iran-Krieges will Schweden die Steuern auf Kraftstoffe weiter senken. Wie die Regierung in Stockholm am Mittwoch mitteilte, soll sich die zeitlich befristete Steuersenkung auf 2,4 Kronen je Liter (umgerechnet 0,22 Euro) belaufen.
Dies werde dazu führen, dass der Preis für einen Liter Benzin oder Diesel an den Zapfsäulen unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer etwa drei Kronen (0,27 Euro) günstiger ausfalle.
„Wir stehen derzeit vor der schwersten globalen Energiekrise, die die Welt je erlebt hat“, sagte Energieministerin Ebba Busch bei einer Pressekonferenz. „Die Lage im Nahen Osten bleibt instabil, und wir werden auf die Probe gestellt werden“, fügte sie hinzu.
Finanzministerin Elisabeth Svantesson wies zudem darauf hin, dass Schwedens Wirtschaft „noch das gesamte laufende Jahr über“ von den Auswirkungen des Kriegs beeinflusst werde, selbst wenn dieser morgen ende.
Gelten sollen die Steuersenkungen vom 1. Juli bis zum 30. November. Zustimmen muss diesem Tankrabatt allerdings noch die EU, da Schweden die Steuern auf Kraftstoffe bereits auf das zulässige Mindestmaß abgesenkt hat.
Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 7,7 Milliarden Kronen geschätzt. Sie ist Teil eines von der Regierung vorgestellten Krisenpakets, das ein Gesamtvolumen von 17,5 Milliarden Kronen hat. (afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Damit reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung.

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„Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Bereits die Ampelregierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht vor.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Trotz Zöllen: Chinesische E-Autobauer planen langfristige US-Strategie


In Kürze:

  • Wegen der hohen Zölle in den USA entwickelt China neue Strategien für den Automarkt.
  • Analysten: China hat Führungsrolle bei E-Fahrzeugen mit vielen Mitteln erzwungen.
  • USA sehen Software in chinesischen Fahrzeugen als Bedrohung an.
  • Chinesische Autohersteller könnten zur Gefahr für die US-Produktion werden.

 
Chinesische Hersteller von Elektrofahrzeugen scheinen aufgrund von Zöllen, politischer Überwachung, Softwarebeschränkungen und Handelsspannungen weitgehend vom US-Markt ausgeschlossen zu sein. Branchenanalysten gehen jedoch davon aus, dass viele von ihnen weiterhin eine langfristige Strategie für einen späteren Markteintritt verfolgen.

Große Unternehmen sind geduldig

Diese Strategie ähnelt dem schrittweisen Aufstieg japanischer und koreanischer Automobilhersteller wie Toyota und Hyundai in den USA. Sie erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Druck auf chinesische Automobilhersteller zunimmt, im Ausland zu expandieren.
„Chinesische Automobilhersteller verfolgen wahrscheinlich eine langfristige Strategie. Große Unternehmen sind geduldig genug, um eine schrittweise Expansion über ein Jahrzehnt oder länger anzustreben“, erklärte Stephanie Brinley, leitende Automobilanalystin bei S&P Global Mobility’s Auto Intelligence Service, gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
Die Toyota Motor Corporation kündigte 1985 den Bau eines Werks in Kentucky an. 1988 baute der Automobilhersteller seine Produktion in den USA aus und begann dort mit der Fertigung des Modells Camry. Die Hyundai Motor Manufacturing Alabama nahm 2005 die Produktion auf, nachdem der Mutterkonzern bereits 1986 in den US-Markt eingetreten war und später seine Fertigungspräsenz in den Vereinigten Staaten weiter ausgebaut hatte.
Laut Brinley könnte es bei chinesischen Elektroautoherstellern zwar schneller gehen als bei Toyota oder Hyundai, dennoch werde ein bedeutender Ausbau im US-Markt voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

China exportierte 2025 sieben Millionen Fahrzeuge

Chinesische Marken hätten einen „langfristigen Plan und eine langfristige Strategie zur Expansion auf globalen Märkten“. Doch könnten sie auch „mehr produzieren, als sie auf ihrem Heimatmarkt verkaufen können. Daher müssen sie in andere Märkte exportieren.“
Laut dem globalen Energiebericht der Internationalen Energieagentur vom 20. April 2026 machten Elektrofahrzeuge 2025 erstmals mehr als die Hälfte aller jährlichen Autoverkäufe in China aus.
Wie Daten des chinesischen Automobilherstellerverbands zeigen, exportierte das Land im vergangenen Jahr sieben Millionen Fahrzeuge. Das entspricht einem Plus von fast 21 Prozent gegenüber 2024. Die Exporte von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen haben sich mehr als verdoppelt und erreichten 2,615 Millionen Einheiten.
Peking fördert im Rahmen einer umfassenden Industriestrategie seit Jahren den Fahrzeugexport, insbesondere im Bereich der Elektromobilität. Ein Strategiepapier des chinesischen Handelsministeriums aus dem Jahr 2009 bezeichnete dies als „Schlüsselfaktor für die Transformation des chinesischen Außenhandelsmodells“.
Im Juni 2023 verlängerte China die Steuerbefreiungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 2027. Damit soll das Wachstum des Marktes für Elektrofahrzeuge weiter unterstützt werden.
„China hat sich nicht natürlich zur Führungsnation bei Elektroautos entwickelt. Es hat sich diesen Vorsprung mit staatlicher Steuerung, Größe und Kontrolle der Lieferkette regelrecht erarbeitet und liegt nun deutlich vor den USA“, sagte Lauren Fix, Autoanalystin und Gründerin von Car Coach Reports, gegenüber Epoch Times.

Rasante Entwicklungen

Fix erklärte, chinesische Autohersteller würden sich rasant von günstigen Kleinwagen hin zu SUVs und sogar Pick-ups für Exportmärkte entwickeln, „um höhere Gewinnmargen und eine Nachfrage nach amerikanischem Vorbild zu erzielen“.
Die Beijing Auto Show, die vom 25. April bis 4. Mai 2026 stattfand, präsentierte eine Vielzahl elektrischer SUVs und größerer Modelle chinesischer Hersteller. Der Automobilkonzern Geely stellte den Zeekr 8X vor, einen luxuriösen Plug-in-Hybrid-SUV, der mit dem Porsche Cayenne konkurrieren soll.
Yijing, ein Joint Venture für Elektrofahrzeuge zwischen Dongfeng Motor Corp. und Huawei, präsentierte den sechssitzigen SUV X9. BYD hob in seiner Pressemitteilung vom 24. April die SUV-Varianten Fangchengbao Formula X und Yuan Plus hervor.
Brinley erklärte, der Trend zu größeren SUVs und einem markanteren Fahrzeugdesign spiegele möglicherweise sowohl veränderte Verbraucherpräferenzen in China als auch umfassendere globale Ambitionen wider, anstatt ausschließlich auf den US-Markt ausgerichtet zu sein. Zudem führte sie aus, dass die verbesserte Batteriereichweite den Druck auf stark aerodynamische Designs verringert habe. Dies ermögliche den Herstellern mehr Flexibilität bei der Entwicklung größerer Fahrzeuge und entspreche zugleich den sich wandelnden Kundenwünschen.
Trotz ihrer globalen Expansionsbestrebungen sehen sich chinesische Automobilhersteller in den USA weiterhin erheblichen Hindernissen gegenüber. Die USA erheben derzeit gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes einen 100-prozentigen Zoll auf chinesische Elektrofahrzeuge.

US-Regierung erlässt einschränkende Bestimmungen

Washington hat zudem aus Gründen der nationalen Sicherheit Maßnahmen ergriffen, um chinesische Fahrzeugtechnologie zu blockieren. Im Januar verabschiedete das US-Handelsministerium endgültige Bestimmungen, die die Einfuhr und den Verkauf bestimmter vernetzter Fahrzeuge sowie zugehöriger Software oder Hardware mit Verbindungen zu China oder Russland einschränken.
Offizielle Stellen erklärten, die Technologie könne es ausländischen Unternehmen ermöglichen, sensible Daten zu sammeln oder aus der Ferne auf Fahrzeuge in den USA zuzugreifen. Die Regelungen traten am 17. März 2025 in Kraft.
Der Kongress erwägt zudem weitere Verschärfungen. Am 29. April brachten die Senatoren Bernie Moreno und Elissa Slotkin einen Gesetzentwurf ein, der die Importbestimmungen für chinesische Pkw in den USA weiter verschärfen soll. Slotkin erklärte am selben Tag in einem Facebook-Post, dass chinesische Fahrzeuge sowohl ein wirtschaftliches als auch ein nationales Sicherheitsrisiko darstellten.
„Wir müssen jetzt handeln und die richtigen Entscheidungen treffen“, sagte sie. „Die Strategie der Kommunistischen Partei Chinas, ihre Produkte massiv zu subventionieren, die Konkurrenz zu unterbieten und anschließend ein Monopol in diesem Sektor zu errichten, gefährdet die Automobilindustrie Michigans und Millionen von Arbeitnehmern.“

USA-Mexiko-Kanada-Abkommen wird überprüft

In einer Rede vor dem Detroit Economic Club im Januar erklärte US-Präsident Donald Trump, er sei grundsätzlich offen dafür, dass chinesische Autohersteller Fabriken in den USA errichteten, sofern dadurch amerikanische Arbeitsplätze geschaffen würden. Trump wird am 14. und 15. Mai in Peking erwartet. Dort dürfte er mit dem chinesischen Staatschef Xi Jinping auch über Handels- und Technologiefragen sprechen.
Die Handelsregeln in Nordamerika erschweren den Marktzugang zusätzlich. Nach dem United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) müssen Fahrzeuge strenge regionale Produktionsanforderungen erfüllen, um zollfrei importiert werden zu können. So schreibt das Abkommen vor, dass 75 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus Nordamerika stammen müssen. Zudem muss ein erheblicher Teil der Produktion von Arbeitnehmern erfolgen, die mindestens 16 US-Dollar pro Stunde verdienen.
Das USMCA steht derzeit zur Überprüfung an. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer geht davon aus, dass sich die Verhandlungen über eine Verlängerung über den 1. Juli hinausziehen könnten. Stephanie Brinley erklärte dazu, dass Washington voraussichtlich strengere Anforderungen an die regionale Wertschöpfung und die Arbeitsbedingungen stellen werde. Noch größere Hürden könnten jedoch die Softwarebeschränkungen darstellen. „Das ist eine Hürde“, sagte sie. „Ich weiß nicht, wie sie diese überwinden wollen.“
Die neuen Vorgaben würden chinesische Autohersteller dazu zwingen, zentrale Softwaresysteme eigens für den US-Markt neu zu entwickeln. Das erhöhe die Kosten und schwäche einen ihrer wichtigsten Wettbewerbsvorteile, erläuterte Brinley. „Um ein Fahrzeug einer chinesischen Marke in den USA zu verkaufen, muss man im Grunde die gesamte Software neu entwickeln. Man kann nicht einfach das autonome Fahrsystem, das derzeit in einem BYD-Fahrzeug eingesetzt wird, in ein Modell für den US-Markt übernehmen“, sagte sie. „Wenn der Vorteil darin besteht, dass chinesische Fahrzeuge günstiger und damit zu niedrigeren Preisen angeboten werden können, wird dieser Preisunterschied deutlich geringer ausfallen.“

Unternehmen ändern ihre Strategie

Obwohl der direkte Zugang zum US-Markt weiterhin eingeschränkt ist, bauen chinesische Autohersteller ihre Aktivitäten in anderen Teilen Nordamerikas aus.
Ein Bericht von Benchmark Mineral Intelligence vom 4. März zeigt, dass chinesische Elektrofahrzeuge in den USA weniger als ein Prozent der Verkäufe ausmachen. In Mexiko stellt sich die Lage jedoch anders dar: Dort entfielen im vergangenen Jahr 89 Prozent der verkauften Elektroautos auf chinesische Hersteller.
Kyle Peacock, Geschäftsführer von Peacock Tariff Consulting, erklärte gegenüber der Epoch Times, dass Zölle direkte Importe zwar erschwerten, chinesische Unternehmen jedoch nicht zwangsläufig aufhielten. „Sie halten die Autos fern, nicht die Unternehmen“, sagte Peacock. „Die Unternehmen selbst ändern einfach ihre Strategie.“
Auf die Frage, ob Mexiko oder Kanada als Hintertür zum US-Markt dienen könnten, sagte Peacock: „Dasselbe Elektrofahrzeug aus Mexiko wird mit etwa 2,7 Prozent besteuert, aus Kanada hingegen mit null Prozent. Um jedoch von den niedrigen Zollsätzen des USMCA-Abkommens zu profitieren, müssen 75 Prozent der Fahrzeugkomponenten aus Nordamerika stammen. Batterien und Teile dürfen nicht nach China zurückverfolgt werden können.“
„Ein chinesischer Autohersteller kann also Mexiko oder Kanada nutzen, aber nur, wenn er tatsächlich den Großteil seiner Lieferkette dorthin verlagert“, so Peacock. „Das ist teuer und zeitaufwendig.“
Lauren Fix erklärte, Kanada könne potenziell als Drehscheibe für chinesische Autohersteller dienen. Sie warnte jedoch, dass der politische Druck aus Washington, D.C. wahrscheinlich zunehmen würde, sollten in China produzierte Fahrzeuge über kanadische Montagewerke in die USA gelangen.
Im Januar unterzeichneten Ottawa und Peking ein Abkommen, das die kanadischen Zölle auf eine begrenzte Zahl chinesischer Elektrofahrzeugimporte von 100 Prozent auf 6,1 Prozent senkte. Zugleich erlaubt Kanada die Einfuhr von bis zu 49.000 Fahrzeugen im ersten Jahr. In den kommenden fünf Jahren soll diese Quote schrittweise auf rund 70.000 Fahrzeuge pro Jahr steigen.

Neue chinesische Marken als Gefahr für den US-Markt

Unabhängig davon haben die kanadischen Behörden am 1. März ein Genehmigungssystem eingeführt, das die Einfuhr von bis zu 24.500 in China hergestellten Elektrofahrzeugen zu einem niedrigeren Zollsatz bis einschließlich August ermöglicht. Die von Global Affairs Canada ausgestellten Genehmigungen sind 60 Tage gültig. Voraussetzung ist, dass die Importeure in Kanada ansässige Automobilhersteller oder autorisierte Vertreter sind und die geltenden Sicherheitsstandards einhalten.
Branchenanalysten warnen, dass chinesische Autohersteller den US-Markt erheblich verändern könnten, falls die Marktzugangsbarrieren sinken. „Wenn chinesische Autohersteller in den US-Markt eintreten, wird sich die Preisgestaltung über Nacht verändern“, sagte Lauren Fix. Sie fügte hinzu, dass chinesische Unternehmen die „Detroit Three“ – Ford Motor Company, General Motors und Stellantis – dazu zwingen könnten, entweder ihre Gewinnmargen zu senken oder ihre Effizienz und Innovationskraft zu steigern.
„Ein solcher Druck würde einen regelrechten technologischen Wettlauf auslösen. Er würde jedoch auch die amerikanische Fertigungsindustrie, Zulieferernetzwerke und gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze gefährden. Genau deshalb werden die politischen Entscheidungsträger nicht tatenlos zusehen, wie die Profitabilität der Branche unter Druck gerät.“
Stephanie Brinley warnte zudem davor, chinesische Autohersteller als homogene Gruppe zu betrachten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der US-Markt drei oder vier neue chinesische Marken verkraften könnte“, sagte sie. „Der Markt ist gesättigt. Der Einstieg in den US-Markt ist nichts für schwache Nerven.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Chinese EV Makers Playing Long Game for US Market, Analysts Say“. (deutsche Bearbeitung: os) 
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USA verhängen Sanktionen wegen Irans Ölexporten nach China

Die USA haben vor der Reise von Präsident Donald Trump nach Peking ihre Sanktionen gegen den Iran wegen Öl-Exporten nach China verschärft.
Die neuen Maßnahmen richten sich gegen drei iranische Verantwortliche und neun Unternehmen mit Sitz in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten, wie das Finanzministerium in Washington am Montag mitteilte. China ist ein wichtiger Abnehmer von iranischem Öl.
Unter den Sanktionen werden Vermögenswerte der Betroffenen in den USA eingefrorenen, zudem werden Geschäfte von US-Unternehmen und -Bürgern mit ihnen untersagt.

USA: Iran verschleiert Ölexporte nach China

Die US-Regierung warf den iranischen Revolutionsgarden vor, die Ölexporte nach China über „Scheinfirmen“ zu verschleiern und die Einnahmen an die Führung in Teheran umzuleiten.
Trump wird am Mittwochabend (Ortszeit) in Peking erwartet, am Donnerstag und Freitag sind Gespräche mit Staatschef Xi Jinping geplant. Dabei geht es unter anderem um den Iran-Krieg und die Handelspolitik.
Begleitet wird der US-Präsident von einer Wirtschaftsdelegation. Es ist die erste China-Reise Trumps seit seiner ersten Amtszeit 2017. (afp/red)
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Speicherbetreiber sehen Unsicherheit bei Gas-Versorgung

Deutschland könnte aus Sicht der Speicherbetreiber Schwierigkeiten mit der Gasversorgung bekommen, wenn der kommende Winter besonders kalt wird. Bei einem Temperaturniveau wie im Jahr 2010 drohe Versorgungsknappheit im Januar, Februar und März 2027, teilte der Branchenverband Initiative Energien Speichern (Ines) mit.
Hohe Gaspreise und veränderte Marktbedingungen infolge des Iran-Krieges führten derzeit zu „erheblichen Unsicherheiten mit Blick auf den Winter 2026/27“.
Schon in den vergangenen Monaten wurde wegen der stark gestiegenen Preise laut Ines weniger Gas eingespeichert als üblich, am 1. Mai seien die deutschen Gasspeicher nur zu 26 Prozent gefüllt gewesen.

Speichern rechnet sich für Händler oft nicht

Für den 1. November dieses Jahres haben Gashändler und andere Akteure zwar eine Kapazität von 76 Prozent in den Speichern gebucht – es ist nach Ines-Angaben aber unsicher, ob sie die Speicher vor dem Winter aber tatsächlich in diesem Umfang nutzen.
„Gas ist für den kommenden Winter derzeit günstiger als für den Sommer verfügbar. Damit fehlen dem Markt derzeit jegliche ökonomischen Anreize zur Einspeicherung von Gas in die Speicher“, heißt es in der Analyse des Verbands.
„Um auch auf einen sehr kalten Winter vorbereitet zu sein, müssen Speicherkapazitäten nicht nur ausreichend gebucht, sondern auch befüllt sein“, sagte Ines-Geschäftsführer Sebastian Heinermann.
„Wir wissen bereits aus dem letzten Winter, dass eine Buchungs- und Befüllungssituation in Höhe von 76 Prozent nur reicht, wenn das Wetter mitspielt.“

Kalter Winter könnte zu Knappheit führen

Wird es so kalt wie im besonders kalten Jahr 2010, könnten nach dem entsprechend durchgerechneten Szenario im ersten Vierteljahr 2017 insgesamt 20 Terawattstunden Gas fehlen.
„In den Modellrechnungen kann an einzelnen Tagen über 35 Prozent des Gasverbrauchs nicht mehr gedeckt werden“, erläuterte Ines.
Der Verband empfiehlt, EU-weit Füllstände, Verbräuche und Gas-Importe in einem Monitoring zu überwachen, die Gas- und Wasserstoffinfrastruktur weiterzuentwickeln und bei extrem kalten Temperaturen im Winter die Verbraucher dafür zu sensibilisieren, Gas einzusparen.

Gasverbrauch deutlich gestiegen

2025 verzeichneten die Speicherbetreiber einen Gasverbrauch von 910 Terawattstunden, 6,9 Prozent mehr als 2024. Der kalte Januar dieses Jahres habe zusätzlich dazu geführt, dass sich die Speicher leerten – wegen der hohen Preise infolge der Sperrung der Straße von Hormus würden sie aber nicht wieder so schnell befüllt wie üblich.
Ines vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 17 Mitgliedsunternehmen, die 90 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität betreiben. (dpa/red)
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Gasspeicher in Deutschland auf Vierjahrestief – Warnung vor Engpässen

Die Gasspeicher in Deutschland sind so wenig gefüllt wie seit vier Jahren nicht mehr – und den Energieunternehmen fehlt offenbar jeder Anreiz, daran etwas zu ändern.
Am 1. Mai lag der durchschnittliche Speicherfüllstand in Deutschland lediglich bei rund 26 Prozent – ein Niveau, das zuletzt im Krisenjahr 2021/2022 erreicht wurde, teilte die Initiative Energien Speichern e. V. (INES), ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher, am Dienstag, 12. Mai, mit.
Aufgrund der stark gestiegenen Preise wollen die Marktakteure derzeit kein Gas auf dem Großmarkt kaufen und einspeichern – denn für den Winter kann derzeit in der Theorie viel günstiger eingekauft werden.
Das Problem: Es könnte die Situation eintreten, dass Gasversorger im Winter dann zwar einen Anspruch auf Lieferung haben, das Gas aber physisch nicht vorhanden ist.
„In einem kalten Szenario mit einem Temperaturniveau des Referenzjahres 2010 zeigen die Analysen Versorgungsknappheiten“, teilte INES mit.
In diesem Fall könnte in den Monaten Januar, Februar und März 2027 eine Unterdeckung von insgesamt 20 TWh auftreten. In den Modellrechnungen könnte demnach an einzelnen Tagen sogar über 35 Prozent des Gasverbrauchs nicht mehr gedeckt werden.
Der Markt kauft derzeit Gas auf dem Großmarkt in einem Umfang ein, der eine Befüllung der Gasspeicher von 76 Prozent bis zum 1. November erwarten lässt.
Die Speicherbetreiber sind diesbezüglich weiterhin skeptisch, ob das ausreicht: „Wir wissen bereits aus dem letzten Winter, dass eine Buchungs- und Befüllungssituation in Höhe von 76 Prozent nur reicht, wenn das Wetter mitspielt.“ (dts/red)
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Proteste stoppen Gaskraftwerksbau für Rechenzentrum in Hessen

In Maintal bei Frankfurt am Main verzichtet das US-Unternehmen EdgeConneX laut einem Bericht des „Spiegel“ auf den Bau eines Gaskraftwerks zum Betrieb eines Rechenzentrums.
Die Bürgermeisterin von Maintal, Monika Böttcher (parteilos) teilte dem Magazin mit, EdgeConneX wolle das Projekt nicht gegen den Widerstand der Bevölkerung und der Stadtverordnetenversammlung durchsetzen.
Die Proteste richteten sich laut Bericht nicht gegen das Rechenzentrum selbst, sondern gegen die Tatsache, dass für seinen großen Strombedarf ein eigenes Gaskraftwerk errichtet werden sollte.
Das Unternehmen EdgeConneX habe ihr mitgeteilt, dass es nach Alternativen für die Stromversorgung des Rechenzentrums suche, erklärte Böttcher laut „Spiegel“. Ob es Alternativen gebe, wie diese aussehen könnten und wann das Unternehmen sich wieder melden will, sei aber unklar.
EdgeConneX habe sich aber nicht final gegen ein Rechenzentrum in Maintal entschieden, betonte die Bürgermeisterin. Lokalpolitiker sagten dem „Spiegel“, EdgeConneX sei von einem geplanten Investitionsvolumen von rund einer Milliarde Euro ausgegangen.
Rechenzentren, nötig etwa für die Künstliche Intelligenz, haben einen enormen Energieverbrauch. Außerdem nehmen sie viel Platz ein, der dann nicht mehr für den Bau von Wohnungen oder Freizeit- und Grünanlagen zur Verfügung steht. (afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
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„Gaspreiskrise“ droht: Bundesrat fordert Berlin zum Handeln auf


In Kürze:

  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Gasversorgung für den kommenden Winter sicherzustellen.
  • Die Gasspeicherfüllstände sind mit 27,3 Prozent auf einem niedrigen Niveau.
  • Eine ausreichende Befüllung über den Sommer ist durch die geopolitische Lage ungewiss.
  • Bundesnetzagentur mahnt zur Gelassenheit.

 
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Strategie zu entwickeln, um die Gasspeicherfüllstände bis zur Heizperiode 2026/2027 auf ein angemessen sicheres Niveau zu heben.
Die Länderkammer stimmte am Freitag, 8. Mai, einer Entschließung mit dem Titel „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ zu.

Speicher füllen sich nur langsam

Hintergrund ist die Befürchtung, dass sich die Gasspeicher bis November nicht ausreichend befüllen. Die Betreiber der Gasspeicher füllen diese nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Über die Sommermonate kaufen sie Erdgas günstig bei niedriger Nachfrage ein, lagern es und verkaufen es im Winter teurer.
Aufgrund des Irankrieges und der Blockade der Straße von Hormus ist der Gaspreis jedoch zunächst stark angestiegen – von 3,3 Cent pro Kilowattstunde (Ct./kWh) auf 6,2 Ct./kWh. Zwar sank er inzwischen wieder auf 4,4 Ct./kWh, aber durch den erhöhten Preis ist eine normale Befüllung für die Betreiber wenig attraktiv.
Hinzu kommt der allgemein niedrige durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher. Nach dem Tiefstand von 20,7 Prozent am 23. Februar ging es nur langsam aufwärts.
Momentan beträgt der Füllstand 27,3 Prozent (Stand: 8. Mai 2026), der Anstieg zum Vortag lag bei 0,1 Prozentpunkten. Der aktuelle Füllstand ist somit 7,8 Prozentpunkte niedriger als ein Jahr zuvor. Der Füllstand von Deutschlands größtem Gasspeicher Rehden beträgt nur 3,9 Prozent.
Allgemeines Ziel bis zum 1. November sind 80 Prozent für die meisten Kavernenspeicher und 45 Prozent für bestimmte Porenspeicher. Im Schnitt beträgt das gesetzliche Soll somit rund 70 Prozent bundesweit. In den kommenden 175 Tagen bis dahin muss der durchschnittliche tägliche Anstieg des Speicherfüllstandes also 0,244 Prozentpunkte betragen.

Durchschnittlicher Füllstand der deutschen Gasspeicher im Verlauf.

Foto: Bildschirmfoto Bundesnetzagentur

Energiepreisschocks gefährden Konjunktur

Mit dem Beschluss des Bundesrates steht nun das Ziel im Raum, die Gefahr steigender Kosten im kommenden Winter abzuwenden. Der Krieg im Nahen Osten habe signifikante und schon jetzt spürbare Preiseffekte auf den Weltmärkten ausgelöst, heißt es in der Begründung zur Initiative. Diese hat das Bundesland Saarland eingereicht, Mecklenburg-Vorpommern ist dem beigetreten.
Demnach würden sich die aktuellen Preissteigerungen bis zum Ende des Jahres auch auf die Kunden in Deutschland auswirken – trotz mittelfristiger Vertragsbindungen.
Die Rede ist von möglichen Versorgungsengpässen im kommenden Winter, ausgelöst durch eine Kältewelle oder ausbleibende Lieferungen. Die Folge davon könnten laut der Begründung Preisschocks sein, die private Haushalte und produzierende Unternehmen gleichermaßen in Bedrängnis brächten.
Die jüngsten Erfahrungen hätten zudem gezeigt, dass Energiepreisschocks die Konjunktur gefährden, die Inflation antreiben und Arbeitslosigkeit verursachen können.

Aufruf, Versorgung sicherzustellen

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung zudem auf, geeignete Maßnahmen zu finden, um Erdgas einsparen zu können. Das soll die Versorgung sicherstellen und starke Preisanstiege verhindern.
Ihrer Ansicht nach müsse der Bund diese Maßnahmen dann schnellstmöglich auf den Weg bringen. Diese seien zudem eine Anregung, eine strategische Gasreserve für Deutschland einzuführen, die strikt für Gasversorgungsnotfälle ausgestaltet werden solle. Es stehe im Vordergrund, die Gasversorgungssicherheit und Resilienz zu stärken.
Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung die Entschließung erhalten. Wann und wie sie die Vorschläge und Anregungen aufgreift, stehe ihr laut dem Bundesrat frei.

Bundesnetzagentur: Keine Hektik notwendig

Die Bundesnetzagentur sieht in der aktuellen Lage trotz der vergleichsweise niedrigen Speicherstände keinen Grund zur Sorge. „Sich Mitte Mai schon volle Speicher zu wünschen, kann ich emotional verstehen“, sagte der Behördenchef Klaus Müller dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Ökonomisch und physikalisch ist das aber nicht notwendig, ergänzte er.
Müller verwies auf die vier Flüssiggasterminals an Nord- und Ostsee, die schon im letzten Winter stark geholfen hätten. Gasspeicher seien immer noch wichtig, „aber diese Fixierung, wie sie in 2022/2023 noch richtig war, die ist so nicht mehr notwendig.“
Trotzdem seien in den vergangenen zwei Wochen drei Prozentpunkte eingespeichert worden, „also zu einem sehr frühen Zeitpunkt“, sagte Müller dem RND. Die Kavernenspeicher, die großen Speicher in Deutschland, könnten innerhalb von 30 Tagen befüllt werden. Die Gashändler seien nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. „Aber man muss jetzt nicht in Hektik verfallen“, betonte Müller.
(Mit Material von dts)
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Tankrabatt: Landkreistag für Entlastung der Menschen jenseits der Städte

Nach dem Scheitern der „Entlastungsprämie“ im Bundesrat plädiert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) für eine Verlängerung des Tankrabatts.
Für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt sei der Tankrabatt enorm wichtig, sagte Schulze der „Rheinischen Post“. Pendler, Pflegedienste, Handwerker oder auch Landwirte müssten täglich weite Strecken fahren – das gehe ins Geld. Schulze ergänzte, man wolle den Tankrabatt an das Ende der Auseinandersetzungen im Nahen Osten koppeln. Dazu habe man bereits einen Antrag in den Bundesrat eingebracht.
Zugleich verteidigte Schulze das Nein des Bundesrats zur „Entlastungsprämie“. Die Länder, genauso wie der Bund, wollten „Entlastungen“ für die Menschen im Land, aber die Prämie in der jetzigen Form funktioniere so nicht und wäre bei zu wenigen angekommen.
Auf die Frage, ob das Bundesrats-Veto an der Autorität von Kanzler Friedrich Merz (CDU) kratze, sagte Schulze, man solle das nicht auf eine Person reduzieren. „Es sind Entscheidungen der Bundesregierung – und bei solchen Themen müssen die Länder zukünftig besser eingebunden werden.“

Flächenländer: Hilfen sind existenziell

Der Deutsche Landkreistag verlangt nach dem Stopp der Einmalzahlung eine rasche Einigung auf eine Anschlusslösung für den Ende Juni auslaufenden Tankrabatt. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Landkreistag-Präsident Achim Brötel sagte der Zeitung, wenn man sich die geopolitische Lage anschaue, sehe es für ihn nicht nach einem baldigen Absinken der Energiepreise aus. Deshalb müsse die Regierung schon jetzt überlegen, wie die Betroffenen auch im Sommer und womöglich darüber hinaus entlastet werden könnten.
Ob das über einen Tankrabatt, über eine Anhebung der Pendlerpauschale oder andere Instrumente erreicht werde, sei für ihn zweitrangig. Wichtig sei, dass die Entlastung am Ende auch bei den Menschen jenseits der Städte ankomme.
„Dafür braucht es rechtzeitig eine Lösung, aber nicht schon wieder den nächsten Streit innerhalb der Koalition“, so Brötel wörtlich.
Weitere Hilfe sei für viele Menschen in ländlichen Räumen existenziell. „Dort sind die Wege zum Arbeitsplatz in der Regel deutlich weiter. Deshalb schlagen die hohen Spritkosten da auch besonders hart zu“, sagte der Präsident der Landkreise. Wenn das Ziel tatsächlich ernst genommen werde, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, müsse es dafür zwingend einen Ausgleich geben. (dts/red)
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Energiekrise: Sri Lanka erhöht abermals die Strompreise

Angesichts der durch den Irankrieg hervorgerufenen Energiekrise hat die Regierung von Sri Lanka eine deutliche Erhöhung der Strompreise angekündigt.
Stromkunden, die mehr als 180 Kilowattstunden im Monat verbrauchen, müssen ab Montag einen Aufschlag von 18 Prozent zahlen, kündigte die Versorgungskommission des Inselstaates am Sonntag an.
Für Kunden, deren Konsum darunter liegt, soll sich am Preis nichts ändern. Der Schritt folgt auf verschiedene andere Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch in Sri Lanka gesenkt werden soll.

Benzin ist rationiert

„Der Preisanstieg wird auf die Industrie, Hotels, Unternehmen und Regierungsbehörden sowie religiöse Kultstätten angewandt werden, die mehr als 180 Einheiten pro Monat verbrauchen“, hieß es in der Mitteilung der Kommission.
Schon im vergangenen Monat waren die Strompreise um 40 Prozent erhöht worden. Benzin wurde um mehr als 35 Prozent teurer, zudem wurde die Zuteilung rationiert.

Autofahrer stehen am 1. März 2026 an einer Tankstelle in Kegalle in Sri Lanka Schlange, nachdem die Lage im Nahen Osten Panik und Angst vor Versorgungsengpässen unter Verbrauchern ausgelöst hatten.

Foto: Ishara S. Kodikara/AFP via Getty Images

Ende März hatten die Behörden des südasiatischen Inselstaates angeordnet, dass die Lichter von Straßenbeleuchtungen und Reklametafeln ab 21:00 Uhr ausgeschaltet werden. Zudem wurden eine Vier-Tage-Woche eingeführt und Homeoffice-Regelungen wieder in Kraft gesetzt, um das Verkehrsaufkommen und damit den Spritverbrauch zu verringern.
Die hohen Energiepreise haben die Inflation in Sri Lanka mehr als verdoppelt, offiziellen Angaben zufolge lag sie im April bei 5,4 Prozent.
Der Inselstaat hatte sich in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Internationalen Währungsfonds von einem wirtschaftlichen Zusammenbruch im Jahr 2022 erholt, als das Land seine Auslandsschulden nicht mehr begleichen konnte. Die hohen Energiepreise drohen nun, die Konjunktur abzuwürgen. (afp/red)
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Umfrage: Verzicht auf Öl, Gas und Kohle eher keine Option

Im Alltag neigen die Menschen zu einfachen Einsparungen angesichts des Irankriegs. Bei der generellen Abkehr von fossilen Brennstoffen bleibt ein Großteil weiterhin zögerlich. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag eines Vergleichsportals, aus der die Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorab zitieren.
Den Ergebnissen zufolge gaben rund zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) an, aufgrund der gestiegenen Kosten bewusster mit Energie umzugehen.

Einfache Maßnahmen im Haushalt

Davon vermieden 56 Prozent den Stand-by-Betrieb technischer Geräte, 52 Prozent reduzierten gezielt ihren Stromverbrauch. 55 Prozent drehten die Heizung herunter, 47 Prozent sparten beim Warmwasser.
Auch beim Verkehr zeigte sich ein Effekt: 48 Prozent ließen laut der Befragung wegen hoher Spritpreise häufiger das Auto stehen. Stattdessen stiegen viele Deutsche öfter aufs Fahrrad um (29 Prozent) oder nutzten häufiger Bus und Bahn (24 Prozent).
Gut ein Viertel (27 Prozent) sparte nach eigenen Angaben hingegen keine Energie ein. Als Hauptgrund nannte die Mehrheit (52 Prozent) dieser Gruppe, bereits zuvor sparsam gewesen zu sein und kein weiteres Einsparpotenzial zu sehen.
Besonders ausgeprägt war diese Haltung bei den 70- bis 79-Jährigen (65 Prozent). Weitere 22 Prozent derjenigen, die keine Energie einsparen, spürten die gestiegenen Energiekosten zwar im Geldbeutel, empfanden das aber als finanziell verkraftbar.
Rund 18 Prozent wollten ihre Alltagsgewohnheiten grundsätzlich nicht ändern; ebenso viele gaben an, die höheren Energiekosten kaum zu bemerken.

Verzicht auf Öl, Gas und Kohle eher keine Option

Sich grundsätzlich von fossilen Brennstoffen abzukehren, ist für viele Deutsche derzeit keine Option.
Zwar hatte knapp ein Viertel der Befragten (23 Prozent) bereits Maßnahmen ergriffen und weitere 38 Prozent planten entsprechende Schritte, dennoch blieb mit 40 Prozent eine große Gruppe bislang passiv – trotz steigender Energiekosten und politischer Debatten über Versorgungssicherheit.
Wenn bereits gehandelt wurde, standen Energiesparmaßnahmen (48 Prozent) und die Nutzung von Sonnenenergie (68 Prozent) im Fokus. Deutlich seltener wurden aufwendigere Investitionen wie Gebäudedämmung (26 Prozent), moderne Heizsysteme (19 Prozent) oder der Umstieg auf ein Elektroauto (22 Prozent) umgesetzt.
Ein ähnliches Bild zeigte sich bei denjenigen, die künftig unabhängiger von fossilen Energien werden möchten. Auch hier setzten viele zunächst auf Verbrauchsreduktion (49 Prozent) und Solarlösungen (46 Prozent). Größere strukturelle Veränderungen, wie beispielsweise ein neues Heizsystem (16 Prozent) oder eine Gebäudedämmung (13 Prozent), kamen für viele offenbar weniger in Frage.
Die Umfrage wurde vom Marktforschungsinstitut Innofact im April 2026 online durchgeführt. Befragt wurden 1.013 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren. (dts/red)
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Einfache Wege zu mehr Leichtigkeit im Alltag

Manchmal erscheint uns das Leben schwer. Wir fühlen uns erdrückt von Sorgen, Verpflichtungen und Ballast – verstärkt durch unsere inneren Monologe sowie die ständige Informationsflut. Doch auch wenn das Leben anspruchsvoll sein kann, müssen wir uns von dieser Last nicht überwältigen lassen. Wir können uns bewusst dazu entscheiden, mehr Leichtigkeit in unseren Alltag einzuladen. Dadurch verbessern wir nicht nur unser eigenes Wohlbefinden, sondern schenken diese positive Energie auch unseren Mitmenschen.
Hier sind elf einfache Wege, um „leichter zu Leben“:

1. Lachen Sie mehr

Wenn es Ihnen wie den meisten Menschen geht, könnten Sie ein herzhaftes Lachen sicher gut gebrauchen. Lachen wirkt befreiend, macht glücklich und ist gesund. Es klärt die Luft, löst Spannungen und erinnert uns daran, uns selbst nicht zu ernst zu nehmen. Schon ein leises Kichern kann Ihnen sofort ein Gefühl der Erleichterung verschaffen.
Erinnern Sie sich an eine lustige Begebenheit, schauen Sie sich einen Comedy-Sketch an oder rufen Sie jemanden an, der Sie immer zum Lächeln bringt. Achten Sie auf die absurden und albernen Seiten des Lebens. Wenn Sie die Dinge lockerer nehmen können, löst sich die Schwere fast wie von selbst.

2. Organisieren Sie sich

Unordnung kann uns auf subtile Weise Kraft rauben. Wenn man das Gefühl hat, die Kontrolle zu verlieren, wirkt das Chaos im Außen oft belastend. Es kann eine große Erleichterung sein, sich nur ein paar Minuten Zeit zu nehmen, um einen kleinen Bereich neu zu strukturieren.
Nutzen Sie täglich nur 10 Minuten für Ihre Organisation: Löschen Sie überflüssige E-Mails, misten Sie eine Schublade aus oder bereiten Sie Ihre Kleidung für den nächsten Tag vor. Wenn Sie dies konsequent tun, werden Sie erstaunt sein, wie viel befreiter Sie sich bereits nach kurzer Zeit fühlen werden.

3. Bitten Sie um Hilfe

Mut und Klarheit zu beweisen und um Hilfe zu bitten, verschafft Ihnen nicht nur Unterstützung, sondern stärkt auch die Verbindung zu Ihren Mitmenschen. Oft zögern wir, weil wir niemandem zur Last fallen möchten. Doch tatsächlich fühlen sich viele Menschen geehrt, wenn man sich ihnen anvertraut. Wenn Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, danach zu fragen.

4. Gönnen Sie sich ausreichend Schlaf

Schlaf ist das Fundament Ihrer Regeneration. Er hilft Ihnen, klar zu denken, reduziert Stress und stärkt Ihr Immunsystem. Gehen Sie ein wenig früher ins Bett. Bereits 15 Minuten zusätzlicher Schlaf können einen spürbaren Unterschied machen, damit Sie den nächsten Tag entspannter angehen können.

5. Achten Sie auf Ihre Ernährung

Körper und Geist bilden eine Einheit. Wer seinen Körper nicht optimal nährt, kann sein volles Potenzial nur schwer ausschöpfen. Wählen Sie vollwertige, nährstoffreiche Lebensmittel und reduzieren Sie verarbeitete Produkte sowie übermäßigen Zucker. Geben Sie Ihrem Körper die Energie, die er für eine optimale Vitalität benötigt.

6. Erzielen Sie kleine Fortschritte

Perfektionismus tarnt sich oft als Ehrgeiz, führt jedoch häufig zu Stillstand. Wenn Perfektion der einzige Maßstab ist, erscheint das Ziel oft unerreichbar.
Konzentrieren Sie sich stattdessen auf kleinste Fortschritte. Senken Sie bewusst Ihre Ansprüche, wenn Sie etwas Neues beginnen – sei es ein Fitnessprogramm oder ein berufliches Projekt. Fragen Sie sich: „Was ist der kleinste Schritt, den ich heute tun kann?“ Gehen Sie diesen Schritt, und die Dynamik wird sich von selbst entwickeln.

7. Deaktivieren Sie Benachrichtigungen

Ihre digitalen Geräte sollten Werkzeuge sein, keine Herren über Ihre Zeit. Jede unnötige Benachrichtigung unterbricht Ihren Fokus und steigert das Stressempfinden. Wenn Sie wieder selbst entscheiden, wann Sie digitale Medien nutzen, gewinnen Sie Ihre Selbstbestimmung zurück. Deaktivieren Sie alle nicht notwendigen Push-Meldungen und steuern Sie Ihre Aufmerksamkeit wieder bewusst selbst.

8. Überprüfen Sie Ihren inneren Dialog

Niemand kommuniziert so intensiv mit Ihnen wie Sie selbst. Welche Geschichten erzählen Sie sich? Wir neigen dazu, negativen Urteilen in unserem Kopf unhinterfragt Glauben zu schenken.
Notieren Sie sich zur Übung wiederkehrende negative Gedanken und formulieren Sie das genaue Gegenteil daneben. Wenn Sie etwa denken: „Ich bringe nie etwas zu Ende“, setzen Sie dem bewusst den Gedanken entgegen: „Ich besitze die Kraft, meine Projekte erfolgreich abzuschließen.“ Lesen Sie diese neuen Sätze regelmäßig, bis sie die alten Muster ersetzen.

9. Verstehen Sie Ihre Emotionen

Gefühle sind flüchtig und können unseren Blick trüben. Nicht jede emotionale Laune erfordert eine sofortige Reaktion. Lernen Sie, Ihre Stimmungen neugierig zu beobachten, ohne sich von ihnen beherrschen zu lassen. Wenn Sie sich niedergeschlagen fühlen, verändern Sie Ihre Physiologie: Gehen Sie spazieren oder legen Sie Musik auf. Sie werden überrascht sein, wie schnell Bewegung belastende Gefühle vertreiben kann.

10. Erlauben Sie sich Freude

Wann haben Sie das letzte Mal etwas rein zum Vergnügen getan? Besonders leistungsorientierte Menschen vergessen oft, sich unbeschwerte Momente zu erlauben. Überlegen Sie, was Ihnen wirklich Freude bereitet, und integrieren Sie diese kleinen „Inseln des Glücks“ bewusst in Ihren Alltag.

11. Finden Sie Vertrauen

Das Leben ist selten ohne Herausforderungen. Doch gerade an diesen Hindernissen können wir wachsen. Vertrauen Sie darauf, dass auch schwierige Phasen einen Sinn haben und Ihnen die Chance bieten zur Weiterentwicklung bieten. Mit dieser neugierigen und offenen Geisteshaltung begegnen Sie Widrigkeiten nicht mehr mit Widerstand, sondern mit wahrer innerer Leichtigkeit.
 
Der Artikel erschien im Original bei theepochtimes.com mit dem Titel „11 Simple Ways to Lighten Your Life“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss.
Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Irankrieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Städte- und Gemeindebund begrüßt den Stopp

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Bundesratsentscheidung begrüßt. „Bei dem Vorschlag des Bundes handelte es sich um ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Tagesspiegel“.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien in einer existenziellen Finanzkrise, so Berghegger. Sie wären in ihrer Rolle als Arbeitgeber, bei aller Wertschätzung für den großen Einsatz ihrer Mitarbeiter, ohnehin nicht in der Lage gewesen, diese Prämie zu zahlen. Die Länder hätten zurecht auf zusätzlich drohende Einnahmeverluste aufgrund von Steuerausfällen für Länder und Kommunen hingewiesen. „Insofern ist es gut, dass diese Idee jetzt vom Tisch ist“, sagte Berghegger.

Kritik aus Grünen, SPD und Linken

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung.
„Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.
„Es ist wirklich die unfähigste Bundesregierung aller Zeiten“, sagte Linken-Ko-Chefin Ines Schwerdtner. Statt frühzeitig mit den Ländern und Kommunen „pragmatische Lösungen zur Entlastung der Menschen zu finden“, würden „Gesetze halb fertig präsentiert und scheitern anschließend am Widerstand im Bundesrat“.

Steuerfreie Prämien gab es schon in anderen Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. (dpa/red)
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gesellschaft

Widerstand der Bügerinitiativen – und der Widerstand gegen sie


In Kürze:

  • Lange Zeit leistete die bayerische Bürgerinitiative BIZEK Widerstand gegen einen geplanten Windpark.
  • Der Bau von elf neuen Windkraftanlagen ist dennoch in Vorbereitung.
  • Um das zu erreichen, war vonseiten der Behörden selbst viel Widerstand gegen die Bürgerinitiative nötig.
  • Auch andere Bürgerinitiativen gegen Windkraft erleben unterschiedliche Schwierigkeiten.

 
„Immer, wenn ich in den Kitschenrain gehe, laufe ich mit Tränen in den Augen durch den Wald. Ich möchte nicht wissen, wie alles nach der Fertigstellung aussieht“, teilte Karin Bauer, Hochschulsekretärin von der Uni Bayreuth, der Epoch Times mit.
Im Waldgebiet Kitschenrain, das rund 15 Kilometer südlich der nordbayerischen Stadt Bayreuth liegt, sollen elf neue Windkraftanlagen entstehen. Die Vorbereitungsarbeiten laufen bereits auf Hochtouren. „Ende 2025 wurde mit den Fällungen der Bäume begonnen“, schilderte Bauer. „Die Fällungen erstrecken sich über mehrere Kilometer – und das alles sieht sehr schlimm aus.“
Im Jahr 2010 erfuhren Bauer und ihre Mitstreiterin Rosemarie Ballwieser erstmals von den Plänen – damals sollten es noch 18 Windräder sein. Daraufhin bildeten sie mit anderen Anwohnern eine Bürgerinitiative, um das Projekt zu verhindern. Bauer ist allerdings keine Gegnerin der Energiewende. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Erneuerbare. Wir sind gegen Windräder im Wald – also den Standort“, schilderte sie ihren Standpunkt und den von der Bürgerinitiative BIZEK (Bürgerinitiative zum Erhalt des Kitschenrain).
Trotz Umfragen per Unterschriftenlisten mit – laut Bauer – teils „überwältigender Mehrheit gegen den Bau der Windräder“ und anderen Aktionen genehmigte letztlich das Landratsamt Bayreuth den Bau des Windparks Schnabelwaid.

Zwei Gegnerinnen der geplanten Windkraftanlagen im Wald, Karin Bauer (r.) und Rosemarie Ballwieser (l.), am 17. Juli 2023 in Schnabelwaid. Dort haben die Einwohner und die Gemeinde letztlich der Installation von Windkraftanlagen neben ihrem ländlichen bayerischen Dorf zugestimmt.

Foto: Christof Stache/AFP via Getty Images

Nach aktuellem Stand sollen im Kitschenrain elf Anlagen vom Typ Vestas V172 mit je 7,2 Megawatt (MW) Nennleistung entstehen. Die künftige Betreiberfirma ist Uhl Windkraft. In Summe kommt der Windpark auf eine Nennleistung von 79,2 MW. Uhl Windkraft datiert die Inbetriebnahme auf 2027.

Kein Einzelfall

In den vergangenen Jahren hat es hierzulande in zahlreichen Regionen solche konfliktreichen Situationen gegeben. Weil viele Bürger mit neuen Windkraftprojekten in ihrer Nähe nicht einverstanden waren, bildeten sich Hunderte Bürgerinitiativen.
Vor gut fünf Jahren kam die Recherchegruppe „Europäische-Energiewende-Community“ zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der tatsächlich aktiven Bürgerinitiativen bei 290 liegt. Die genaue Zahl, wie viele Bürgerinitiativen gegen Windkraft heute existieren und wirklich aktiv sind, ist nicht bekannt.
Zum einen herrscht hier eine vollkommen dezentrale Struktur, gleichzeitig sind keine Kontrollmechanismen bekannt, die die Bürgerinitiativen erfassen. Die einzelnen Gruppen agieren gänzlich eigenständig.
Ob eine Bürgerinitiative aktiv ist, hängt maßgeblich vom Engagement der Mitglieder ab – und von der jeweiligen Situation vor Ort. Wenn sich bei der Planung für ein geplantes Windkraftprojekt nichts mehr tut oder der Widerstand erfolgreich scheint, flaut die Aktivität der Initiative meist ab.
Das war auch bei der BIZEK für knapp zehn Jahre der Fall. Nach Angaben von Bauer habe die Firma Uhl gegen Ende 2010 ihre Baupläne zunächst eingestellt. Auch der Bürgermeister vom Markt Schnabelwaid, Hans-Walter Hofmann, habe daraufhin per Brief der Regierung von Oberfranken mitgeteilt, die Windräder nicht mehr bauen zu wollen. Der Widerstand schien erfolgreich gewesen zu sein, BIZEK musste nichts mehr unternehmen – vorerst.
Im Juli 2020 erfuhr die Bürgerinitiative, dass es neue Pläne für die Windräder im Kitschenrain gebe. Die BIZEK trat daraufhin wieder in Aktion.

Wie gehen Bürgerinitiativen generell vor?

Die Vorgehensweise vieler Bürgerinitiativen entspricht dabei reiner Basisarbeit. Sie informieren zunächst sich selbst und anschließend ihre Mitmenschen über die jeweilige Situation vor Ort. Ebenso „äußern sie verstärkt bei den Politikern in Gemeinde- und Kreistagssitzungen ihren Unmut“. Das erklärte Thomas Lang von der Bürgerinitiative Für-sinnvolle-Energie im Landkreis Harburg und Sprecher von 25 Bürgerinitiativen.
„Maßnahmen der Bürgerinitiativen gibt es zu den Themen Schall, Ewigkeitschemikalien, Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutz – Gefährdung von Insekten, Fledermäusen und Vögeln, Blinkfeuer, Schlagschatten und die Gefährdung durch Havarien wie Brand oder Bruch von Rotorblättern“, so Lang. Weitere häufig diskutierte Themen sind der Infraschall und der Wertverlust der Immobilien in der direkten Umgebung.
„Die Medien verbreiten diese Informationen leider nicht“, beklagte Lang. „Viele Medien sperren sich sogar, die von den Bürgerinitiativen übermittelten Daten und Presseberichte zu drucken, und tragen damit zur Desinformation ihrer Nutzer bei.“
Lang habe zudem beobachtet, dass viele Menschen bereits von der regionalen Politik der „Geheimhaltung“ enttäuscht wären. Deshalb würden die Menschen inzwischen wachsamer verfolgen, was in den Amtsblättern steht.
Ein Problem sei ebenfalls, dass die örtliche Presse „so gut wie keine Information“ über die Windkraftprojekte erhält und Informationsveranstaltungen selten sind. Laut Lang komme es zudem vor, dass mancherorts Flächennutzungspläne gar nicht erst geändert würden, „um die Einspruchsmöglichkeit der Bevölkerung zu unterbinden“.

Auf welche Widerstände stoßen die Bürgerinitiativen?

Während die Bürgerinitiativen meist engagierten Widerstand gegen die Windkraft in ihrer Nachbarschaft leisten, erfahren sie selbst ebenso Widerstand. Wie im Falle von BIZEK zeigt sich das in der Ablehnung von Unterschriftenlisten, Petitionen oder Bürgerbegehren durch Bürgermeister und Behörden.
Eine weitere Methode liegt im Bereich der Gegen-Informationsverbreitung. Während Bürgerinitiativen über die erwähnten Auswirkungen und Nachteile von Windkraftanlagen informieren, gehen die Gemeinden mancherorts ähnlich vor. Mit Informationsveranstaltungen und Hausverteilungen versuchen sie, die Zustimmung der Bevölkerung für das Windkraftprojekt zu gewinnen.
So verteilten die Behörden am Schnabelwaid im Februar 2022 einen eigenen zwölfseitigen Flyer an die Haushalte. Darin waren mehrere Punkte aufgeführt, die die Bürger vom geplanten Windprojekt überzeugen sollten. Unter anderem wurden Zuwächse in der regionalen Wertschöpfung genannt. Demzufolge prognostizierte die Firma Uhl für die Gemeinde einen Ertrag von rund 2 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit von 20 Jahren. Das seien Einnahmen zur freien Verfügung, ohne selbst ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen. Zudem stuften die Behörden mehrere „Behauptungen“ der BIZEK als falsch ein.

Wenn Bürgerbegehren, dann auch ein Ratsbegehren

In dem Streitfall gab ein Verwaltungsgericht 2023 der BIZEK recht, wie ein Protokoll belegt. Die lokalen Behörden mussten ein von der Bürgerinitiative beantragtes Bürgerbegehren zulassen.
Einen Monat später beschlossen der Bürgermeister und der Gemeinderat laut Bauer, gleichzeitig zum Bürgerbegehren ein Ratsbegehren durchzuführen. Damit hatten die Bürger drei Stimmen. Je eine für oder gegen das Ratsbegehren und den Bürgerentscheid und eine für eine Stichfrage, welches Begehren im Zweifelsfall zu bevorzugen sei.
Die Fragestellung beim Ratsbegehren im April 2023 zielte auf das Thema der Wasserversorgung in der Region ab. Dabei sei durch die Gemeindeverwaltung „insbesondere zu gewährleisten, dass die gemeindliche Trinkwasserversorgung aus den Quellen am Kitschenrain nicht gefährdet wird“.

Stimmzettel für das Ratsbegehren und den Bürgerentscheid.

Foto: BIZEK

Bauer zeigte sich ungläubig: „Wie kann jemand gewährleisten, dass die Trinkwasserversorgung beim Bau von Windrädern nicht gefährdet ist?“ Zudem habe ein im April 2022 fertiggestelltes Gutachten von einem Ingenieurbüro für Hydrogeologie und Umweltschutz darauf hingewiesen, dass die Windräder unter anderem die Quellen verunreinigen könnten.
Demnach sei „von einem sehr hohen Gefährdungspotenzial des Grundwassers bei Eingriffen in den Untergrund auszugehen“. Dieser Eingriff ist spätestens beim Fundamentbau gegeben.

Denkbar knappes Ergebnis

Das Ergebnis der Bürgerbefragung fiel nicht mehr so deutlich aus wie bei den Unterschriftenlisten. Für das Ratsbegehren haben 300 Schnabelwaider gestimmt, 260 stimmten dagegen. „Unser Bürgerbegehren wurde aufgrund eines Patts für ungültig erklärt und abgewiesen“, berichtete Bauer. Am Ende standen sich dort jeweils 277 Für- und Gegenstimmen gegenüber. „Wobei wir bei der Stichfrage um einige Stimmen vor dem Ratsbegehren lagen und damit die Wahl gewonnen hätten.“
Der regionale Planungsverband Oberfranken Ost stimmte in einer internen Abstimmung geschlossen für das Windkraftvorranggebiet im Kitschenrain. Dieses Ergebnis reichte schließlich, um dem Windpark Schnabelwaid grünes Licht geben zu können.
Die Firma Uhl berief sich bei unserer Anfrage nach der Berechtigung des Windparks auf das Ergebnis des Bürgerentscheids. „Die Mehrheit [hat] für die Weiterführung der Windparkplanung gestimmt“, so Dr. Matthias Pavel von der Firma Uhl. „Der Windpark wird also nicht gegen den Willen der Bevölkerung gebaut, sondern mit deren Unterstützung. Diese Unterstützung ist auch vor Ort spürbar.“
Zuletzt standen Anschuldigungen wie angebliche Bestechung im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark gegen drei Personen im Raum. Einer der drei ist Bürgermeister Hofmann. Nach einer Untersuchung der Polizei sollen sich die Vorwürfe jedoch nicht bestätigt haben. Laut Medienberichten will Hofmann selbst rechtliche Schritte prüfen.

Widerstand trifft auf Widerstand – nicht nur im Kitschenrain

Auf reichlich Widerstand stieß auch die baden-württembergische Bürgerinitiative Pro-Heuchelberg e. V. Für den Höhenzug bei Heilbronn sind 13 Windkraftanlagen mit jeweils 250 Metern Gesamthöhe geplant. Wie Ingolf Weber, Vorstand der Bürgerinitiative, schilderte, war schon der Start der Bürgerinitiative schwierig. „Schon die Gründung als eingetragener Verein war ein kleiner Hindernislauf“, sagte er gegenüber Epoch Times. Weiter kritisierte er: „Pachtverträge, Abmachungen, Gutachten – alles wird behandelt, als handele es sich um Staatsgeheimnisse.“
Er fasst den Widerstand gegen die Bürgerinitiative zusammen: „Wir kämpfen nicht nur gegen Windräder, sondern gegen ein System, das Bürgerbeteiligung als Störung empfindet. Aber wir bleiben dran – weil Demokratie nicht funktioniert, wenn man sie nur dann zulässt, wenn sie bequem ist.“
Im Fall von Bauer am Kitschenrain scheint der Kampf gegen die Windmühlen verloren. Der Bau des Windparks Schnabelwaid befindet sich in Vorbereitung. Zu Trauer der Hochschulsekretärin über die Abholzungen gesellt sich nun eine Befürchtung: „Stehen erst einmal die Windräder, kommen immer noch welche dazu – wie auf der anderen Seite des Dorfes im Lindenhardter Forst.“
Studien nähren dies. In Gegenden, in denen bereits Windkraftanlagen stehen, akzeptieren Menschen sie eher als in Gegenden, in denen sich noch keine befinden.
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gesellschaft

Flugausfall: Erstattung auch bei teurem Kerosin

Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Verbraucher auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung.
Wie die Europäische Kommission mitteilte, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende. „Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen“, bekräftigte die Brüsseler Behörde.
Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.
Infolge der wegen des Iran-Kriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie etwa die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab.
Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Kommission. „Sollte der Konflikt jedoch andauern, könnten Versorgungsunterbrechungen auftreten, insbesondere bei Kerosin“, hieß es. Reisende müssten möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.

Ticketpreis darf nicht nachträglich verändert werden

Die EU-Kommission stellte darüber hinaus klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Anfang an klar sein muss und nicht nachträglich noch erhöht werden darf. So seien etwa Treibstoffzuschläge nicht zulässig.
Bei Pauschalreisen gälten unter Umständen andere Regeln.
Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission zudem hervorgeht, prüfen Branchenvertreter derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen aufrechterhalten zu können.
Hier sieht die EU-Kommission keine Hindernisse, sondern verweist auf entsprechende Regelungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA. (dpa/red)
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Benzin, Diesel, Heizöl: Energiepreise sind wie in früheren Krisen stark gestiegen

Die aktuellen Preissteigerungen für Energieprodukte im Vorjahresvergleich sind teilweise ähnlich hoch wie in früheren Ölkrisen und Weltwirtschaftskrisen. Unmittelbar nach Beginn des Kriegs gegen die Ukraine vor vier Jahren fielen sie stärker aus.
Das zeigt eine vergleichende Betrachtung des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Preise für Erdöl und daraus raffinierte Mineralölprodukte sowie für Erdgas in den vergangenen 50 Jahren und auf verschiedenen Wirtschaftsstufen.
Im März 2026 zahlten Verbraucher an Tankstellen in Deutschland durchschnittlich 17,3 Prozent mehr für Superbenzin und 29,7 Prozent mehr für Diesel als ein Jahr zuvor. Kraftstoffe insgesamt waren 20,0 Prozent teurer. Die Verbraucherpreise für leichtes Heizöl stiegen um 44,4 Prozent gegenüber März 2025.
Die Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Energieprodukten unmittelbar zu Beginn des Kriegs gegen die Ukraine waren stärker ausgefallen als aktuell – allerdings vor dem Hintergrund des damals niedrigeren Ausgangsniveaus im Vorjahr
Im März 2022 zahlten private Verbraucher an den deutschen Tankstellen durchschnittlich 41,9 Prozent mehr für Superbenzin und 62,7 Prozent mehr für Diesel als ein Jahr zuvor. Kraftstoffe insgesamt waren 46,8 Prozent teurer. Für leichtes Heizöl mussten private Verbraucher sogar fast zweieinhalb Mal so viel (+144,4 Prozent) bezahlen wie im März 2021.

Historische Vergleiche und Entwicklungen

Ähnliche Entwicklungen wie aktuell im Zuge des Kriegs im Nahen Osten waren bislang lediglich im Zusammenhang mit den beiden Ölkrisen 1974 und 1980 sowie der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 zu beobachten.

1973/74

Wie in der aktuellen Lage waren auch in den Jahren 1973/74 hohe Preissteigerungen für Erdöl und Mineralölprodukte auf allen Wirtschaftsstufen zu verzeichnen. Im November 1973 stiegen die Einfuhrpreise für Erdöl gegenüber dem Vormonat Oktober um 41,7 Prozent. Einen Monat zuvor hatte der Jom-Kippur-Krieg begonnen, der als Auslöser der ersten Ölkrise gilt.
Die in der OPEC organisierten erdölexportierenden Staaten hatten damals ihre Fördermenge gedrosselt, um Druck auf westliche Staaten auszuüben. Im März 1974 war importiertes Erdöl schließlich mehr als drei Mal so teuer wie ein Jahr zuvor (+221,1 Prozent gegenüber März 1973). Die Preise für die daraus im Inland erzeugten Mineralölprodukte hatten bereits im Februar 1974 ihre bis dahin höchste Vorjahresveränderungsrate erreicht (+66,4 Prozent gegenüber Februar 1973).

Foto der arabischen Delegation bei der OPEC-Konferenz in Wien, aufgenommen am 16. März 1974. In der Mitte der lächelnde Scheich Ahmed Zaki Yamani, Ölminister von Saudi-Arabien.

Foto: AFP via Getty Images

Für die privaten Verbraucher erreichte der Preisanstieg für Kraftstoffe ebenfalls im Februar 1974 einen Höhepunkt, mit einem Plus von 32,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für leichtes Heizöl mussten private Verbraucher bereits im Dezember 1973 Höchstpreise bezahlen (+183,3 Prozent gegenüber Dezember 1972).
Die Preise für Erdgas folgten den Erdölpreisen über mehrere Jahre mit einem zeitlichen Verzug. So verzeichneten die Preise für importiertes Erdgas erst im Mai 1975 mit einem Plus von 114,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat den höchsten Anstieg.
Ebenfalls im Mai 1975 wurde Erdgas für alle Abnehmergruppen um 66,6 Prozent teurer, vor allem bedingt durch den großen Preisanstieg für Industriekunden mit einer hohen Abnahmemenge (+95,0 Prozent gegenüber Mai 1974). Für private Verbraucher wurde der höchste Anstieg der Erdgaspreise bereits im Februar 1975 mit einem Plus von 17,6 Prozent gegenüber Februar 1974 erreicht.

1979/80

Während der zweiten Ölkrise 1979/1980 sahen sich Verbraucher ebenfalls mit deutlichen Preissteigerungen für Heizöl und Kraftstoffe konfrontiert. Die zweite Ölkrise wurde im Wesentlichen durch die Förderausfälle im Zusammenhang mit der Islamischen Revolution im Iran seit Januar 1979 und dem im September 1980 begonnenen Ersten Golfkrieg ausgelöst.
Im Frühjahr 1979 beschleunigte sich der Preisanstieg für importiertes Erdöl und erreichte mit einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahresmonat im März 1980 seinen Höhepunkt (+101,4 Prozent). Bis zum Jahr 1985 blieben die Importpreise für Erdöl auf einem hohen Niveau. Den Höchststand erreichten sie im März 1985, bevor sie bis zum Ende der 1980er Jahre wieder stark sanken.

Abgeordnete des iranischen Parlaments beraten am 2. November 1980 in Teheran über das Schicksal der sechs US-Diplomaten, die als Geiseln in der amerikanischen Botschaft festgehalten werden.

Foto: -/AFP via Getty Images

Für private Verbraucher kostete schon im Juli 1979 leichtes Heizöl 110,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Kraftstoffpreise erreichten im September 1981 einen damals historischen Höchststand und waren 27,7 Prozent teurer als im September 1980.
Auch in dieser Krise folgte der Preisanstieg für importiertes Erdgas den hohen Preisanpassungen für Erdöl erst mit einem zeitlichen Verzug im September 1981 (+62,7 Prozent gegenüber September 1980). Für private Verbraucher kam es bereits im Januar 1981 mit einem Plus von 22,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zum höchsten Preisanstieg.

2007/2008

Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise war durch deutliche Schwankungen der Energiepreise geprägt. Ihren Anfang nahm die Finanzmarktkrise im August 2007 mit dem sprunghaften Anstieg der Interbankfinanzkredite in den Vereinigten Staaten.
Den Höhepunkt erreichte sie im September 2008 mit dem Zusammenbruch der US-Großbank Lehman Brothers, im Oktober 2009 folgte die Eurokrise, ausgelöst durch die Korrektur der Daten zur griechischen Nettoneuverschuldung.

Anleger, die in Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers investiert haben, demonstrierten 2008 in Düsseldorf.

Foto: Federico Gambarini/dpa

Im Juli 2008 erreichten die Preise für importiertes Erdöl ihren bis dahin höchsten Stand: Importiertes Erdöl kostete 50,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ebenfalls im Juli 2008 verzeichneten die Verbraucherpreise für Kraftstoffe und Heizöl Höchststände. Leichtes Heizöl war für Verbraucher 59,2 Prozent teurer als im Vorjahresmonat, Kraftstoffe kosteten 15,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Nach einem Einbruch in der zweiten Jahreshälfte 2008 stiegen die Importpreise für Erdöl mit der wirtschaftlichen Erholung dann weiter stark an, bis sie im März 2012 einen neuen Höchststand erreichten. Die Folgezeit war geprägt von volatilen Ölimportpreisen.

2020 und 2022

In der Coronakrise verlief die Entwicklung der Energiepreise entgegengesetzt zur Entwicklung in der Finanzmarktkrise: Auf einen starken Rückgang der Energiepreise zu Beginn der Corona-Pandemie folgte ein deutlicher Anstieg.
Nachdem die Importpreise für Erdöl im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie bis April 2020 nachfragebedingt gefallen waren, stiegen sie – auch infolge der raschen wirtschaftlichen Erholung – ab Juni 2020 wieder an.

Tankstellen in Schönefeld, Deutschland, im Juni 2020.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Im März 2022, dem ersten Monat des Kriegs gegen die Ukraine, stiegen die Preise für importiertes Erdöl nochmals deutlich an und lagen 87,5 Prozent über dem Vorjahresmonat. Bis Juni 2022 stiegen sie weiter und übertrafen den vorherigen Höchststand aus dem März 2012 deutlich.
Auch die bereits zuvor beobachteten deutlichen Preisanstiege für importiertes Erdgas verstärkten sich mit Kriegsbeginn, die Erdgaspreise lagen im März 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat 330,5 Prozent höher. Nach weiteren starken Anstiegen erreichten sie im August 2022 ihren historischen Höchststand. (dts/red)