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Knapp drei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat ein Foto von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und CDU-Fraktionschef Guido Heuer Diskussionen in den sozialen Medien ausgelöst.
Das Bild war bei einer Podiumsdiskussion in Halberstadt (Landkreis Harz) entstanden, der CDU-Mann stützt sich auf die Schulter des AfD-Politikers, beide Abgeordnete haben die Hand am selben Mikrofon. Über die Veranstaltung hatte zunächst die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet, auf der Plattform X verbreitete auch der Berliner Journalist Robin Alexander das Foto.
Heuer wies den entstandenen Eindruck einer Vertrautheit am Rande des Landesparteitags der CDU in Dessau-Roßlau zurück. „Das war eher Konfrontation, keine Verbrüderung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Es habe für mehrere Podiumsteilnehmer nur zwei Mikrofone gegeben. In der Situation habe er Siegmund ins Mikro gegriffen, weil dieser „die Unwahrheit“ gesagt habe. „Das war alles.“
Die Landtagswahl in Sachsen‑Anhalt ist für den 6. September terminiert. In Wahlumfragen lag die AfD zuletzt mit Werten um 40 Prozent weit vor der CDU mit um die 25 Prozent. Immer wieder gibt es Spekulationen, ob die beiden Parteien nach der Wahl zusammenarbeiten könnten. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat das mehrfach ausgeschlossen. Zum Foto sagte der Regierungschef der dpa: „Man sollte das Foto nicht überbewerten.“ Guido Heuer habe lediglich nach einem Mikro gegriffen, so Schulze.
Siegmund setzt ohnehin auf eine Alleinregierung der AfD und geht die CDU immer wieder scharf an. „Wir können unser Land nicht mit denen retten, die es in diese Lage gebracht haben“, postete er bei X.
Der „Magdeburger Volksstimme“ sagte Siegmund: „Wichtig ist mir – bei allen politischen Differenzen – ein vernünftiger Umgang miteinander.“ Die „künstliche Aufregung“ um das Foto zeige nur „die Verzweiflung unserer politischen Gegner“.(dpa)
In Kürze:
- Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit Anfang April als „unplausibel“.
- Die Bundesregierung beruft sich in mehreren Dokumenten darauf, hält aber am Kurs ihrer Klimapolitik fest.
- Die RCP-Modelle prognostizieren die mögliche Entwicklung der Treibhausgaskonzentration bis zum Jahr 2100.
- RCP8.5 geht von einem hohen Verbrauch fossiler Brennstoffe und keinen Klimaschutzmaßnahmen aus.
- Mehrere Wissenschaftler kritisierten schon früh den fehlenden Bezug des Extremmodells zur Realität.
Mit Temperaturen von teils über 30 Grad Celsius in der letzten Maiwoche 2026 in Deutschland, Frankreich und sogar in Großbritannien bleibt die Diskussion um den Klimawandel präsent.
Mit verschiedenen Klimamodellen versuchen Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten vorherzusagen, wie sich die klimatischen Bedingungen auf unserer Erde künftig weiterentwickeln könnten. Insbesondere die Veränderung der mittleren Temperatur der Atmosphäre ist von großem Interesse. Viele Regierungen und Organisationen befürchten mit steigenden Temperaturen mehr Naturkatastrophen, Schäden – und letztlich höhere Kosten.
Das extreme Emissionsszenario RCP8.5 gilt seit dem 7. April offiziell als „unplausibel“, also als nicht schlüssig. Das bedeutet, dass es die Realität nicht widerspiegelt. Während die einen RCP8.5 für Betrug oder Übertreibung halten, sehen andere die aktuelle Neubewertung als Beleg für die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen.
Zehntausende Studien ohne wissenschaftliche Grundlage?
Die neue Einstufung der Extremszenarien als „unplausibel“ könnte weitreichende Konsequenzen für die Klimapolitik etlicher Länder haben. Viele politische Kampagnen und Gesetze basieren auf wissenschaftlichen Arbeiten, die sich am bisherigen Extremszenario orientierten.
Eine Google-Scholar-Suche ergab laut dem Wissenschaftsportal „Issues“, dass es allein im Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte Juni 2021 weltweit mehr als 8.500 Artikel gab, die „unrealistische Basisszenarien“ verwendeten. Fast 7.200 davon basierten auf dem RCP8.5-Modell.
Insgesamt ist die Rede von Zehntausenden Forschungsarbeiten, die sich am RCP8.5-Modell oder dem vergleichbaren SSP5-8.5-Modell orientierten – und weiterhin orientieren. Diesen Arbeiten wurde mit der Neubewertung von RCP8.5 im schlimmsten Fall die wissenschaftliche Grundlage entzogen. Mindestens jedoch müssten ihre Ergebnisse ebenfalls auf Plausibilität geprüft werden.
Basiert die deutsche Klimapolitik auf dem Extremszenario?
Auch in der Politik spielt RCP8.5 eine wichtige Rolle. Neben Staaten wie den USA, Großbritannien, Japan und den Niederlanden berufen sich zahlreiche Banken, darunter die Weltbank und die Europäische Zentralbank, darauf.
In Deutschland hatte die Ampelregierung das extreme Klimaszenario für ihre „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ 2021 (KWRA 2021) sowie für neue Gesetze zugrunde gelegt. Ebenso beziehen sich die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ (DAS 2024) sowie das „Bundes-Klimaanpassungsgesetz“ (KAnG) indirekt auf die Extremszenarien. Sie bauen auf der KWRA 2021 auf oder beziehen sich darauf.

Besonders der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck und seine Partei der Grünen haben einen Schwerpunkt auf die Erreichung der Klimaziele gelegt.
Foto: von Sean Gallup/Getty Images
Energiewende, Wärmewende oder konkrete Instrumente wie der CO₂-Preis basieren ihrerseits nicht direkt auf den Extremszenarien. In den entsprechenden Gesetzen und offiziellen Papieren werden RCP8.5 und SSP5-8.5 nicht namentlich als Treiber für die jeweiligen Maßnahmen genannt. Sie dienen jedoch dazu, die vom Bund gesetzten Klimaziele umzusetzen. Ziel der Politik ist es, das genannte Extremszenario zu vermeiden.
Bundesregierung spricht von Erfolg und plant keine Neuausrichtung
KWRA 2021, DAS 2024 und KAnG sollen allesamt Anpassungen in Bezug auf Deutschlands Klimaschutzpolitik bewirken. Nach der Neubewertung der Extremszenarien stellt sich die Frage, ob diese entsprechend anzupassen sind. Die Entschärfung mancher Klimamaßnahmen könnte eine mögliche logische Folge sein.
Eine Anfrage der Epoch Times an das Bundesumweltministerium (BMUKN) zu den Auswirkungen des Wegfalls extremer Klimamodelle beantwortete die Behörde nur knapp. Sie bezeichnete die Entwicklung lediglich als „ein Erfolg für die Klimapolitik“.
Entsprechend sieht die Regierung keinen Bedarf, eine Anpassung in ihrer Klimapolitik vorzunehmen. „Jedes Zehntelgrad weniger Erwärmung kann die Risiken des menschengemachten Klimawandels und seine Folgekosten senken“, so der Ministeriumssprecher.
Hohe Emissionen bleiben Standard
Am 18. Mai 2026 veröffentlichte der Expertenrat für Klimafragen seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgas-(THG)-Emissionen für 2025 und zu den Projektionsdaten für 2026. Dieser Expertenrat ist ein wissenschaftliches Gremium, das eine entscheidende Rolle beim Monitoring der deutschen Klimapolitik und bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes spielt.
Wie aus der Veröffentlichung hervorgeht, arbeitet das Gremium nach wie vor mit denselben Emissionsbudgets. Ein direkter Bezug zu den RCPs oder anderen Klimamodellen ist in den entsprechenden Dokumenten nicht erkennbar. Allerdings ist dieser auch nicht auszuschließen.
Klaren Bezug zu den Extremszenarien nimmt hingegen das mecklenburg-vorpommersche Klimaportal „klima.mv“. Dort heißt es unter anderem, dass für künftige Analysen, wie „die nächste Risikoanalyse des Bundes (und voraussichtlich auch der Bundesländer) das etwas niedrigere Szenario SSP3-7.0“ relevant sein werde. Demnach ist anzunehmen, dass bei aktuellen Analysen, wie im Fall der oben genannten „Klimawirkungs- und Risikoanalyse“ des Bundes 2021 geschehen, das höhere Extremszenario SSP5-8.5 – eine Erweiterung von RCP8.5 – als Grundlage diente.
Im Rahmen des Klimaportals bezeichnet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV das RCP8.5-Szenario als „weiter wie bisher“. Eine Bezeichnung, die schon früh für Widerstand sorgte. SSP3-7.0 ist ebenfalls ein Hochemissionsszenario, an dem es Kritik gibt.

Zukünftige Temperaturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern laut dem dortigen Ministerium für Klimaschutz.
Was ist „RCP8.5“ eigentlich, wo kommt es her und was sagt es aus?
RCP steht für „Representative Concentration Pathway“ und heißt übersetzt: Repräsentativer Konzentrationspfad. Das ist die Bezeichnung für künftige Emissionsszenarien, die der Weltklimarat, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), verwendet hat.
Die RCP-Szenarien entstanden ab 2007 durch sogenannte Bewertungsmodellgruppen, um Daten für weitere Klimamodelle zu liefern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die weltweiten Klimaschutzbemühungen noch überwiegend am Anfang. Der weltweite Anteil von Windkraft und Photovoltaik machte rund 3 Prozent aus. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hatten diese beiden Energiequellen einen Anteil von 17,3 Prozent an der weltweiten Stromproduktion.
Große Aufmerksamkeit erhielten die Szenarien erstmals in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen des Fünften Sachstandsberichtes (AR5) zum Klimawandel. Parallel dazu stellte der Weltklimarat die Szenarien RCP6, RCP4.5 und RCP2.6 vor. Die RCP-Szenarien ersetzten die früheren SRES-Szenarien (Special Report on Emissions Scenarios) aus dem Jahr 2000.
Im Zeitraum von 2016 bis 2018, also nach dem Pariser Klimaabkommen, entwickelten Wissenschaftler zusätzlich das Szenario RCP1.9. Die Forscher ergänzten es speziell, um einen ambitionierten Konzentrationspfad darzustellen, der dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Abkommens entspricht.
In allen Fällen geht es dabei um die Entwicklung der Konzentration von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre. Das für das IPCC relevanteste Treibhausgas in Bezug auf die Erderwärmung ist Kohlenstoffdioxid (CO₂). Daneben existieren weitere, einschließlich Methan und Wasserdampf.
Darauf aufbauend versuchen die Wissenschaftler, die resultierende Erwärmung bis zum Jahr 2100 vorherzusagen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei der sogenannte Strahlungsantrieb. Er beschreibt die Änderung der Energiebilanz der Erde, oder anders gesagt, wie viel mehr oder weniger Energie auf der Erde ankommt. Das hängt unter anderem vom Reflektionsvermögen der Wolken ab.
Das Szenario RCP8.5 steht in diesem Zusammenhang für eine Steigerung der eingestrahlten Energie um rund 8,5 Watt pro Quadratmeter (W/m²) bis zum Jahr 2100. Als Referenz gilt die vorindustrielle Zeit um 1850, die das Ende der Kleinen Eiszeit markiert.
Bis etwa 1975 lag der Strahlungsantrieb unter 1,0 W/m². Anschließend ist der Wert auf aktuell rund 3,0 W/m² angestiegen. Beim möglichen Entwicklungspfad des RCP8.5-Szenarios wäre der Strahlungsantrieb bis 2100 somit fast dreimal so hoch wie heute.
Frühe Kritik am Extremmodell
Damit derartige Werte erreicht werden, nimmt das Szenario ein weltweit hohes Bevölkerungs- und langsames Einkommenswachstum an. Zudem fallen die Fortschritte bei der Energieeffizienz und Technologie allgemein niedrig aus. Gleichzeitig schließt man jegliche Klimaschutzmaßnahmen aus. Diese Annahmen hätten eine deutliche Steigerung der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Folge, was letztlich die Treibhausgasemissionen – und den zu erwartenden Temperaturanstieg – stark erhöhen würde.
Bis zum Jahr 2100 nimmt das RCP8.5-Modell einen CO₂-Anteil in der Atmosphäre von mehr als 1.200 Teile pro Million (ppm) an. Aktuell liegt er bei rund 430 ppm. Auf diese Weise errechnete man einen Anstieg der Temperaturen von 2,6 bis 4,8 Grad Celsius bis 2100.
Einer der frühesten Kritikpunkte an RCP8.5 lautete, dass es unmöglich sei, die erforderlichen Mengen an Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Würde die Menschheit den prognostizierten Entwicklungspfad beschreiten, gingen uns bereits deutlich vor Ende des Jahrhunderts die fossilen Brennstoffe aus. Mit anderen Worten: Selbst wenn wir es darauf anlegen würden, wäre das Szenario unerreichbar.
Trotz dieses fundamentalen Widerspruchs zwischen Modell und Wirklichkeit, wurde – und wird – das Szenario vielfach als „business-as-usual“ beziehungsweise als „weiter-wie-bisher“ bezeichnet. Sprich, es sei die wahrscheinlichste Entwicklung, wenn sich nichts grundlegend ändert.
Neben der anfänglichen Unmöglichkeit haben die Entwicklungen seit 1990 – speziell der massive Ausbau der „erneuerbaren“ Energien oder strengere Emissionsrichtlinien – das extreme Szenario immer unrealistischer werden lassen. Viele Wissenschaftler wie Prof. Roger Pielke Jr. kritisierten daher den zunehmenden Verlust des Realitätsbezugs in den Szenarien. Der Professor der Universität Colorado Boulder bezeichnete dies im Jahr 2021 als „ein Versagen der Selbstkorrektur in der Wissenschaft“. Bezogen auf RCP8.5, das er als das am häufigsten verwendete RCP-Szenario identifizierte, sagte er:
„RCP8.5 […] repräsentiert nicht nur eine unglaubwürdige Zukunft im Jahr 2100, sondern eine Gegenwart, die bereits erheblich von der Realität abweicht.“
Verstärkte Kritik am RCP8.5-Modell kam laut dem Klimaportal „Carbon Brief“ aber schon in den 2010er-Jahren auf. So fragten die Forscher Justin Ritchie und Hadi Dowlatabadi 2017: „Warum kehren Klimaszenarien zu Kohle zurück?“
Wie aus dem Titel zu entnehmen ist, ist der Hauptkritikpunkt die Annahme einer vollständigen Rückkehr der Gesellschaft zur Kohleverbrennung, um Energie zu gewinnen. Da zu dieser Zeit bereits große Anstrengungen zur Verbreitung von grüneren Technologien existierten, bezeichneten Ritchie und Dowlatabadi RCP8.5 als „einen unwahrscheinlichen Referenzfall“. Sie warnten eindrücklich:
„RCP8.5 sollte keine Priorität für die künftige wissenschaftliche Forschung haben oder ein Maßstab für politische Studien sein.“
Am Anfang war die Zukunft „von Natur aus unvorhersehbar“
Die Ersteller dieses Klimamodells hatten nicht beabsichtigt, es als business-as-usual zu etablieren und als das wahrscheinlichste Szenario darzustellen. Im SRES-Report aus dem Jahr 2000 heißt es wörtlich:
„Das Autorenteam ist sich weitgehend einig, […] dass die Zukunft von Natur aus unvorhersehbar ist […]. Daher ist die Entwicklung eines einzigen ‚Best-Guess‘- oder ‚Business-as-usual‘-Szenarios weder wünschenswert noch möglich.“
Letztlich ignorierte das IPCC jedoch seine eigenen Aussagen. Forscher bezeichneten die RCP-Szenarien schon bald als plausibel und wiesen ihnen Wahrscheinlichkeiten zu. RCP8.5 ernannten sie in diesem Zuge zum einzigen Business-as-usual-Szenario der Klimamodellreihe.
Somit erhielt das RCP8.5 den Status als das wahrscheinlichste Zukunftsszenario, sofern die Regierungen dieser Welt keine weiteren Klimaschutzmaßnahmen einleiteten. Dies verlieh dem Extremmodell unter den RCPs sowie unter Hunderten Referenzszenarien der IPCC-Szenariodatenbank einen besonderen Stellenwert und Beachtung in Wissenschaft und Politik.
Nachfolger von RCP8.5 ebenfalls umstritten und zurückgezogen
Im Sechsten Sachstandsbericht (AR6, 2021 bis 2023) entwickelte das IPCC die RCPs zu den sogenannten Shared Socioeconomic Pathways (Gemeinsame sozioökonomische Entwicklungspfade, kurz SSPs) weiter. Dies fand statt, weil die RCP-Modelle aus AR5 nur die Strahlungsantriebe und die damit verbundenen Treibhausgaskonzentrationen beschrieben hatten. Sie gaben keinen Aufschluss darüber, durch welche Faktoren eine Gesellschaft zu diesem Pfad gelangen würde.
Die SSP-Modelle aus dem AR6 kombinieren hingegen fünf verschiedene gesellschaftliche Szenarien (SSP1 bis SSP5) mit Emissionspfaden. Durch ihre sozioökonomischen Aspekte sind die Szenarien besser für bestimmte Analysen geeignet. Aus RCP8.5 wurde dabei SSP5-8.5.
Dieses neue Extremszenario ging von einem hohen Wirtschaftswachstum und hohen Emissionen aus. Diese sollten einen tiefergehenden Einblick bieten, wie eine Welt ohne zukünftige Klimapolitik aussehen könnte.
Die Kritik der Wissenschaftsgemeinde und die Selbstkorrektur der Klimaorganisationen führten letztlich dazu, dass RCP8.5 nicht mehr als relevant gilt. Bei der jüngsten Neubewertung der Klimamodelle haben 44 IPCC-Autoren neben RCP8.5 auch die Szenarien SSP5-8.5 und SSP1-1.9 als „unplausibel“ bezeichnet. Welche Rolle diese Szenarien weiterhin in Forschung und Politik einnehmen werden, wird die Zeit zeigen müssen.
Unter den noch plausiblen Szenarien gilt nun SSP3-7.0 als das „höchste Szenario“. Es geht von nur noch knapp halb so hohen Emissionen und einer Erwärmung von 2,8 bis 4,6 Grad Celsius aus. Auch hierin werden Annahmen getroffen, die unter Fachleuten heute als unplausibel gelten. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Weltbevölkerung und – den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen zum Trotz – bis zum Ende des Jahrhunderts ungebremst ansteigende Emissionen.

Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert.
Foto: The Honest Brocker/Substack im Auftrag von Roger Pielke Jr.
Maitemperaturrekord von 1922
Unabhängig von Prognosen lohnt sich auch immer ein Blick in die Vergangenheit. Im vergangenen Jahrhundert waren im Mai in Deutschland ebenfalls gelegentlich Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius aufgetreten. Den Rekord stellte Hamburg mit 36,6 Grad auf – im Mai 1922.
Was anstieg, ist die Anzahl der heißen Maitage in den vergangenen Jahren. Im vorherigen Jahrhundert waren Tage mit Temperaturen über 30 Grad im Mai noch eine Seltenheit.
Ebenso lag die mittlere Maitemperatur hierzulande im ausgewählten Zeitraum von 1961 bis 1990 bei rund 12 Grad. Von 1991 bis 2020 kletterte die durchschnittliche Maitemperatur auf rund 13,3 Grad an. In diesem Zeitraum nahm auch die Sonnenscheindauer zu und Städte und Verkehrsflächen wuchsen.
Die SPD-Landesvertreterversammlung in Wismar wählte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Samstag mit 98,9 Prozent erneut auf Listenplatz eins und damit zur Spitzenkandidatin der Sozialdemokraten.
Die 52-Jährige studierte Finanzwirtin hatte 2017 die Regierungsgeschäfte in Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Von 2008 bis 2011 war sie Sozialministerin ihres Bundeslands. Danach gehörte sie sechs Jahre lang der Bundesregierung als Arbeitsministerin beziehungsweise Familienministerin an.
Den Wahlkampf sieht Schwesig vor allem als Duell zwischen der SPD und der AfD und hofft, auch dank ihres Amtsbonus eine AfD-Regierungsmehrheit verhindern zu können. 2021 gewann die SPD die Landtagswahl mit Schwesig als Spitzenkandidatin mit rund 39 Prozent. Davon war sie ein halbes Jahr zuvor noch weit entfernt gewesen.
In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September gewählt. Eine Umfrage vom Mai sah die AfD mit 36 Prozent vorn, gefolgt von der SPD mit 26 Prozent und deren derzeitigem Koalitionspartner, der Linken, mit 13 Prozent. Die CDU kam auf zehn Prozent. Das BSW könnte mit fünf Prozent erstmals in den Landtag einziehen. Die Grünen würden mit vier Prozent den Wiedereinzug verpassen, ebenso die FDP mit zwei Prozent.
Für die AfD soll im Fall einer entsprechenden Parlamentsmehrheit der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm Ministerpräsident werden. Er tritt ohne Absicherung auf der Landesliste nur als Direktkandidat im selben Schweriner Wahlkreis wie Schwesig an.
Die Linke geht mit Bildungsministerin Simone Oldenburg an der Spitze in den Landtagswahlkampf, bei der CDU ist es Landeschef Daniel Peters. Außerdem sollen Peter Schabbel (BSW), Claudia Müller (Grüne) und Jakob Schirmer (FDP) auf Platz eins der Landeslisten ihren Parteien zum Einzug in den Landtag verhelfen. (afp/red)
Ein 30-jähriger Mann wird verdächtigt, seine Partnerin getötet zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Hildesheim am Samstag mitteilte. Die Polizei fand demnach in der Nacht in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus die tote Frau sowie mehrere äußerlich unverletzte Kinder. Nachbarn hätten die Einsatzkräfte verständigt, weil sich der Mann im Hausflur „auffällig“ verhalten habe.
Die Beamten trafen den Mann vor Ort an, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Sie betraten die Wohnung und fanden dort „mehrere Kinder sowie eine leblose Frau“ vor. „Aufgrund der festgestellten Verletzungen wird derzeit von einem Tötungsdelikt ausgegangen“, hieß es weiter. Der 30-Jährige wurde vorläufig festgenommen, weitere Angaben machten die Behörden zunächst nicht. (afp/red)
Mit dem Ende der Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg am Sonntag (14. Juni) wird auch ein kleiner Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn wirksam. Damit seien neue Angebote und für einige Verbindungen auch kürzere Reisezeiten verbunden, teilte die Bahn mit. Sie bat Reisende, sich über die genaue Abfahrtszeit ihrer Züge zu informieren.
Für Zehntausende Pendler gehen mehr als zehn Monate Ersatzverkehr und Umleitungen auf der Strecke zwischen den beiden Millionenstädten zu Ende. Die Fernzüge fahren von Sonntag an zwischen Hamburg und Berlin wieder im Halbstundentakt, die Regionalzüge verkehren auf den üblichen Linien. Bis Ende des Monats müssen die Fernzüge teils langsamer fahren, weil Technik getestet wird.
52 Fahrten pro Tag
Die Zahl der täglichen direkten Fernverkehrszüge mit ICE und Railjet RJ soll auf der Strecke von 38 auf 52 Fahrten wachsen, berichtete die Bahn. Auch Büchen (Schleswig-Holstein), Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) und Wittenberge (Brandenburg) gehen wieder ans Netz. Täglich halten laut Bahn über 20 Fernzüge in Büchen, Ludwigslust und Wittenberge. Der Umweg über Stendal, Salzwedel und Uelzen hat ein Ende.
Die Strecke Berlin–Hamburg wird mit der Wiederinbetriebnahme demnach ein zentraler Korridor auf der Dreiländer-Direktverbindung von Prag über Berlin und Hamburg nach Kopenhagen. Der Railjet fährt die Strecke dreimal täglich pro Richtung.
Was ändert sich noch?
Zwischen Hamburg und Dresden verkürzt sich die Fahrzeit um etwa 40 Minuten auf rund dreieinhalb Stunden. Die Züge verkehren täglich achtmal pro Richtung. Alle Direktverbindungen nach und von Budapest, Bratislava, Prag und Wien stehen ab Sonntag wieder zur Verfügung.
Ab Sonntag können Fahrgäste auch erstmals mit dem ICE L von Berlin nach Westerland (Sylt) fahren. Ab 11. Juli soll es ohne Umsteigen von Köln nach Sylt gehen. Ab diesem Tag fährt nach Angaben der Bahn auch ein ICE L ab Frankfurt/Main über Gießen ohne Umsteigen nach Westerland. (dpa/red)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Niedrigere Beiträge im Blick
„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.
Mehr Entlastung geplant
Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung für Reformen als unzureichend kritisiert.
Es sei klar, „dass das, was derzeit an Reformen angedacht ist, bei Weitem nicht ausreicht, um Deutschland wieder auf einen dynamischen Wachstumspfad zu bringen“, sagte Grimm der „Welt am Sonntag“.
Technologischer Fortschritt entscheidend
Der entscheidende Hebel für nachhaltiges Wachstum sei aus ihrer Sicht der technologische Fortschritt. Aber ausgerechnet hier werde „bei uns systematisch ausgebremst“.
Wenn Deutschland im Technologiewettbewerb mitspielen wolle, müsse es die Regulierung anpassen, forderte die Professorin der Technischen Universität Nürnberg.
Als Vorbild nannte Grimm Länder wie Dänemark und Schweden. Diese zeigten, „dass ein innovationsfreundlicheres regulatorisches Umfeld und ein flexibler Arbeitsmarkt die Anpassungsfähigkeit einer Volkswirtschaft deutlich erhöhen können“.
Reformen, die nicht wehtun, aber wenig bewirken
Statt einer solchen Deregulierung würden in Deutschland „immer wieder Reformen diskutiert, die den Wählern nicht so wehtun, aber auch wenig bewirken würden – was enorme politische und ministerielle Kapazitäten bindet“.
Ein Beispiel sei die Einbeziehung von Beamten in die Sozialversicherungen: „Das klingt nach Reform, bringt aber nichts, weil die Ansprüche ja bestehen bleiben.“ Ähnlich sei es beim Ehegattensplitting: „Viel Aufwand, kaum Wachstumseffekt“, sagte Grimm.
„Währenddessen wächst der geopolitische Druck, und Europas wirtschaftliche Schwäche nimmt zu.“ (afp/red)
Die Lücke zwischen ausscheidenden Babyboomern und jungen, neuen Arbeitskräften könnte in den kommenden zehn Jahren deutlich größer werden als bislang angenommen.
Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) berichtet.
Lücke wird immer größer
Nach der Vorausberechnung des Instituts wird die Lücke im Jahr 2036 bei rund 4,3 Millionen Arbeitskräften liegen. Noch vor zwei Jahren hatte das Institut diese Differenz zwischen ausscheidenden und neuen Arbeitskräften noch mit knapp drei Millionen beziffert.
Sie ist demnach nach aktuellen Daten gut 1,3 Millionen größer als 2024 geschätzt.
Der Prognoseanstieg ist eine Folge einer neuen Bevölkerungsvorausberechnung, die auf neueren Daten des Statistischen Bundesamts beruht. Danach hat sich der demografische Ausblick für Deutschland verschlechtert.
So sinkt nach den neuen Daten der Bevölkerungsstand bis 2045 um 2,9 Prozent auf etwa 81,1 Millionen Personen. In der vorherigen Prognose aus dem Jahr 2024 war das IW noch von einem moderaten Wachstum bis 2040 ausgegangen.
Arbeiten muss attraktiver werden
In dem neuen IW-Bericht heißt es, bis 2036 würden lediglich 9,8 Millionen Personen das erwerbsfähige Alter erreichen. Auf Basis der Bevölkerungsprognose resultiere somit eine Lücke von 4,3 Millionen Personen.
Das Erwerbspersonenpotenzial sinke bis 2036 von 55 Millionen im Jahr 2025 um 6,9 Prozent auf 51,2 Millionen Personen. Langfristig gehe das Erwerbspersonenpotenzial bis 2045 um 8,3 Prozent auf 50,4 Millionen Personen zurück.
Die Politik müsse daher mehr tun, um das Arbeitskräftepotenzial zu erhöhen. Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte sei noch ausbaufähig. Im Inland gebe es ungenutztes Potenzial vor allem bei ausländischen Frauen. Zudem müsse die Pro-Kopf-Arbeitszeit gesteigert werden. Während Deutschland im internationalen Vergleich bereits eine hohe Erwerbsbeteiligung aufweise, sei dafür die Pro-Kopf-Arbeitszeit gering, so das arbeitgebernahe Institut.
Arbeiten müsse attraktiver werden. Von zentraler Bedeutung sei dabei die Frage, inwieweit sich Arbeiten lohne.
Selbst die meisten Vollzeitbeschäftigten könnten sich eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit vorstellen, wenn die Belastung mit Steuern und Sozialbeiträgen geringer wäre, schreibt das Institut. (dts/red)
Der Vorstandschef von Deutschlands größtem Rüstungskonzern Rheinmetall, Armin Papperger, schließt nicht aus, dass Frankreich nach dem Aus für das deutsch-französische Kampfflugzeug FCAS auch beim Panzer-Projekt MGCS aussteigt.
„Eine Gefahr ist immer da, aber es ist noch nichts entschieden“, sagte Papperger der „Welt am Sonntag“.
Papperger warnt vor Kürzungen
Frankreich plane bereits, das Budget für das MGCS-Projekt drastisch zu kürzen. Im Gespräch sei ein Betrag „von weniger als der Hälfte“ der bisherigen Planungen. „Wir haben null Entscheidungen über das finale Budget“, sagte Papperger.
Die Konsequenz eines gekürzten Budgets wären demnach Streichungen von Leistungsanteilen und dadurch auch weitere Verzögerungen bei dem Vorhaben. „Wenn man weniger Geld zur Verfügung hat, wird man nicht schneller und wir sind jetzt schon sehr langsam“, sagte der Rheinmetall-Chef.
Bisher haben die vier beteiligten Unternehmen in dem seit fast zehn Jahren laufenden Programm demnach erst 25 Millionen Euro erhalten. „Das ist natürlich sehr wenig Geld“, sagte Papperger.
Kampfflugzeug und Panzer
Die beiden Rüstungsprojekte FCAS und MGCS waren praktisch zeitgleich 2017 gestartet worden. Damals kündigten der französische Präsident Emmanuel Macron und die damalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Vorhaben an.
Während FCAS als Kernelement die Entwicklung eines Kampfflugzeugs der sechsten Generation als Nachfolger des Eurofighters und des französischen Kampfflugzeugs Rafale zum Ziel hatte, stehen bei MGCS (Main Ground Combat System) die Entwicklung eines bodengebundenen Kampfsystems und die gemeinsame Entwicklung eines Panzerns als Nachfolger des deutschen Leopard 2 und des französischen Leclerc im Mittelpunkt.
Als Brückenlösung haben die von deutscher Seite beteiligten Unternehmen – Rheinmetall und KNDS Deutschland – vor gut einem Jahr zudem schon die Entwicklung eines Leopard 3 gestartet. Die ersten Exemplare sollen Anfang der 2030er Jahre in Dienst gestellt werden, während die Einsatzbereitschaft des MGCS-Panzers erst in den 2040er Jahren erwartet wird.
„Das ist eine Wahnsinnszeit“, sagte Papperger in dem Interview. „Ich kann heute nicht sagen, ob es überhaupt ein MGCS geben wird.“
Kritik an zu viel nationalem Denken
Der Rheinmetall-Chef sieht außerdem erhebliche Hürden für eine Konsolidierung des europäischen Rüstungsmarkts. Das Scheitern des FCAS-Kampfflugzeugs sei wahrscheinlich eine Mixtur aus staatlichen und industriellen Uneinigkeiten gewesen.
Es werde noch immer sehr national gedacht, zum Schutz von Eigeninteressen. „Wenn man eine Konsolidierung in Europa machen möchte, müsste das natürlich auch irgendwie politisch mit unterstützt werden. Aber das sehen wir im Augenblick nicht“, sagte Papperger.
Die Konsolidierung müsse über die Firmen erfolgen. „Es wird nur manchmal behindert über Regierungen. Vor allem dann, wenn auch Staatsbetriebe mit dabei sind“, sagte Papperger und fügte als Erklärung hinzu: „Die Regierungen wollen bei Staatsbetrieben ihren Einfluss haben und natürlich wollen sie die Konsolidierung nicht.“ (afp/red)
In Kürze:
- Mehr als 400 Unternehmer beim Tag des Familienunternehmens
- Stiftungsvorstand fordert schnelle und entschlossene Reformen
- Merz: Land kann sich in der Welt wieder einen vorderen Platz erarbeiten
Die Stiftung Familienunternehmen fordert die Bundesregierung auf, umfassende Reformen durchzusetzen, um den Rückgang der privaten Investitionen in Deutschland zu stoppen. Zum Tag des Familienunternehmens in Berlin am 11. und 12. Juni machte die Stiftung die Politik auf einen erheblichen Handlungsbedarf aufmerksam. An der Veranstaltung mit mehr als 400 Unternehmern nahmen neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch mehrere Bundesminister teil.
Unternehmen investieren in Erhalt, nicht in Erweiterung
„Viele Familienunternehmen haben bisher durchgehalten, obwohl in Deutschland seit drei Jahren Wachstum fehlt. Der Gegenwind für die Unternehmen nimmt von Tag zu Tag zu. Wir benötigen rasche Reformentscheidungen“, sagte Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung, im Hotel Adlon in der Nähe des Brandenburger Tores.
So seien die privaten Investitionen so stark eingebrochen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. In den 1960er-Jahren hätten Investitionen noch 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgemacht. Im vergangenen Jahr sei aber die Netto-Investitionsquote erstmals seit Jahrzehnten ins Minus geraten. „Unser Kapitalstock ist überaltert und schrumpft. Unternehmen investieren am Standort Deutschland vorwiegend in den Ersatz vorhandener Anlagen und weniger in die Erweiterung“, sagte Kirchdörfer.
Als Ursachen nannte er hohe Kosten, langwierige Genehmigungsverfahren sowie übermäßige Bürokratie in Deutschland und Europa. Zwar investierten viele Familienunternehmen weiterhin, den Schwerpunkt ihrer Investitionen verlagerten sie jedoch zunehmend ins Ausland. Es komme dringend darauf an, wettbewerbsfähige Standortbedingungen zu schaffen, betonte Kirchdörfer.
Merz sieht bei Reformen „viel Zaghaftigkeit“
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte in seiner Rede am Donnerstag, er sehe immer noch „sehr viel Zaghaftigkeit“, was notwendige Reformen angehe. Er sage das ohne jede Larmoyanz: „Eine wohlhabende Gesellschaft zu verändern, ist viel schwieriger, als ein Land nach Krieg und Zerstörung wieder aufzubauen“, fuhr er fort.
„Das, was wir uns vorgenommen haben umzusetzen, erfordert Veränderungsbereitschaft aus dem Wohlstand heraus bzw. vielleicht aus einer Wohlstandsillusion heraus.“ Es werde sich jedoch tatsächlich als eine Illusion erweisen, „wenn wir jetzt nicht handeln und die nötigen Veränderungen mit dieser Koalition auf den Weg bringen“.
Es gebe keinen Grund, „dass wir als Land, als Gesellschaft nicht wieder an uns selbst glauben“. Merz zweifelt auch nicht daran, „dass unser Land sich wieder einen vorderen Platz in dieser sich verändernden Welt erarbeiten kann“. Es möge sein, dass viele an alten Sicherheiten festhalten wollten, die längst nicht mehr wirkten. Dies sei eine Illusion, aber nicht der Weg. „Für alle, die sich aufmachen und Chancen nutzen, ist weitaus mehr drin.“
In der anschließenden Diskussion forderte Merz von den Unternehmern, dass sie sich stärker in der Öffentlichkeit engagierten.
Er machte einen „ganz praktischen Vorschlag“ als Reaktion auf Kirchdörfers Frage, wie man angesichts einer Stimmung, die gegen Unternehmer und Reiche gerichtet sei, junge Menschen motivieren könne, Unternehmer zu werden:
„Mir fällt auf, dass in den letzten Jahren die Zahl derer, die bereit gewesen sind, sich öffentlichen Diskussionen zu stellen, aus dem Bereich der Unternehmen deutlich abgenommen hat. Es gibt nicht mehr viele, die bereit sind, sich mal an einem Sonntagabend in eine Talkshow zu setzen.“
Mehr auf dem Golfplatz als in Talkshows
Das sei mühsam und auch immer wieder frustrierend.
„Aber ich werbe dafür, dass Sie auch stärker in die Öffentlichkeit gehen. Haben Sie Podcasts, die Sie regelmäßig bespielen? Gehen Sie regelmäßig raus zu Interviews? Gehen Sie regelmäßig raus in die Talkshows, wo Sie sich mal der Debatte stellen. Das sind nicht mehr so ganz viele.“
Er treffe jedenfalls sonntags „mehr Leute auf dem Golfplatz als abends in den Talkshows. Deswegen ist mein Appell an Sie. Sie müssen raus. Sie müssen raus mit den Botschaften, die Sie haben. Sie müssen der Bevölkerung zeigen, was Unternehmertum heute ausmacht.“
Die Chefin des Maschinenbauers Trumpf, Nicola Leibinger-Kammüller vom Kuratorium der Stiftung, reagierte:
„Ich habe in meinem ganzen Leben […] noch nie so viel Frust gesehen, wie auf dieser Messe. Ich habe mit verschiedensten Unternehmern gesprochen, die sagen, sie haben Kinder, die sind gut ausgebildet, die sind willig, die sind fleißig, die arbeiten, aber die sagen, wir können nicht guten Gewissens die Nachfolge an die Kinder übergeben. Wir wickeln unsere Unternehmen ab!“
Die Union sieht sie „in Geiselhaft ist zwischen links und rechts.“
Darauf entgegnet Merz, dass er bei den Wahlen die absolute Mehrheit knapp verfehlt habe. Nun müsse er mit der SPD reagieren: „Und das ist nicht so ganz einfach.“
Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu.
Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)
Es stellte dabei nicht in Frage, dass es sich beim Versenden solcher Nachrichten um Dienstvergehen handelt, die disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen müssen.
Differenziert positionierte sich das Gericht aber in der Frage, ob das Verschicken anscheinend rassistischer oder anderweitig gegen Grundprinzipien des Rechtsstaats gerichteter Chats zudem automatisch darauf schließen lässt, dass der Betreffende wegen fehlender Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sei.
Entsprechend weitreichende Entscheidungen durch Disziplinargerichte setzten „eine Aufklärung des Kontexts der Meinungsäußerung und der subjektiven Einstellung des Beamten voraus“, betonte das Gericht.
Es müsse sichergestellt sein, dass derartige Äußerungen auch „von einer entsprechenden inneren Einstellung“ getragen und nicht etwa durch „äußere Einflussfaktoren der gruppenspezifischen Kommunikation“ zu erklären seien, etwa einer Art „Überbietungswettbewerb“ in Chats.
Demnach läge auch in dieser Konstellation ein Verstoß gegen zentrale Pflichten des Beamtentums vor – namentlich gegen die Pflicht, dem in Beamte gesetzten Vertrauen sowie der dem Beruf entsprechenden Achtung gerecht zu werden.
Eine Zurückstufung bei der Besoldung sei auch im Fall rassistischer oder das NS-Unrecht relativierender Äußerungen ohne eine entsprechende innere Einstellung „der Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wäre dann aber ungerechtfertigt.
Mit seinem Urteil vom Donnerstag hob es zugunsten des Feuerwehrmanns eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Bremen aus dem vergangenen Jahr auf.
Es hatte den Hauptbrandmeister in einem vom Land Bremen angestrengten Disziplinarklageverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil es von einem Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht ausging. Das Oberverwaltungsgericht muss nun unter Beachtung der von den Leipziger Richtern aufgestellten Kriterien neu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies dabei auf die vom beklagten Feuerwehrmann vorgetragene Schilderung, er habe sich in dem Chat von anderen Teilnehmern anstacheln lassen und über seine eigentlichen Einstellungen hinausgehenden Beiträge verschickt.
Es handle sich um eine denkbare Möglichkeit, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Es sei in dem Fall daher noch „weitere Sachaufklärung erforderlich“.
Hintergrund ist ein Skandal um Bilder und Textnachrichten in einer von Bremer Feuerwehrangehörigen betriebenen Gruppe im Messengerdienst Whatsapp in den Jahren 2013 bis 2015.
Nach früheren Gerichtsangaben soll der Beamte darin unter anderem Meinungsäußerungen verschickt haben, die Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe verächtlich machten oder von Nationalsozialisten begangene Unrechtstaten verharmlosten.(afp/red)
Der Bundestag hat verschärfte Regelungen gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Damit soll verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen.
Verhindert werden soll mit dem Gesetz auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet oder gestärkt wird.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Kontrollinstrumente sollen deshalb verstärkt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt.
Dies wäre etwa der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Liegt die Genehmigung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.
Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings nicht erforderlich sein. Wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise dieser tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.
Die Ausländerbehörde soll dies aber prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
Eine Genehmigung kann nach den neuen Regelungen auch wieder entzogen werden. Dies wäre möglich, wenn die Zustimmung Folge von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung ist beziehungsweise auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht.
Zudem drohen bei falschen oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, künftig Strafen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun noch der Bundesrat. Möglich wäre das in der nächsten Sitzung am 10. Juli.(afp/red)
Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz hat US-Präsident Donald Trump einen handschriftlichen Brief mit Glückwünschen zum 80. Geburtstag geschrieben.
Er werde im Weißen Haus von einem Boten überreicht, heißt es aus Regierungskreisen in Berlin. Am kommenden Montag überreicht Merz dem US-Präsidenten außerdem beim G7-Gipfel im französischen Évian am Genfer See persönlich ein Geschenk. Was es ist, wurde noch nicht verraten.
Geburtstagsfeier mit Käfigkampf
Trump feiert seinen 80. Geburtstag am Sonntag vor dem Weißen Haus in Washington mit vielen Gästen und einem Käfigkampf.
Direkt im Anschluss reist er zum G7-Gipfel nach Frankreich, wo er am Abend mit Merz und den anderen Staats- und Regierungschefs der Gruppe wirtschaftsstarker westlicher Demokratien zusammentreffen wird.
Golfschläger als Gastgeschenk beim Antrittsbesuch
Von Merz ist Trump bereits bei dessen ersten USA-Besuchen reich beschenkt worden. Bei seinem Antrittsbesuch vor fast genau einem Jahr brachte Merz eine Kopie der Geburtsurkunde von Trumps Großvaters aus Kallstadt in der Pfalz und einen Golfschläger als Gastgeschenk mit.
Im März schenkte der Kanzler Trump bei seinem dritten Washington-Besuch seit Amtsantritt die Nachbildung eines Freundschafts- und Handelsvertrags zwischen den USA und Preußen aus dem Jahr 1785.
Verhältnis zwischen Merz und Trump abgekühlt
Merz und Trump hatten im vergangenen Jahr einen sehr guten Start miteinander. Zuletzt ist das Verhältnis der beiden nach deutlicher Kritik des Kanzlers am Iran-Krieg aber erheblich abgekühlt. Als Reaktion kündigte der US-Präsident den Abzug von Truppen aus Deutschland an.
Ein bilaterales Treffen der beiden am Rande des G7-Gipfels gilt zwar als wahrscheinlich, ist aber noch nicht sicher. (dpa/red)
Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.
1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen
Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Saal 2.002 voll besetzt
Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.
Brüssel dämpft Erwartungen
Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.
Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?
Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“
Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker
Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.
SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts
Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.
Grünen-Chef sieht verpasste Chance
Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
Das deutsche Heer will schnell mehr Drohnen und unbemannte Waffensysteme einsetzen. Für die Landstreitkräfte der Bundeswehr habe das Zusammenspiel von Panzertruppen und Einheiten, die Drohnen steuern, „höchste Bedeutung“, sagte der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, beim Besuch der Militärübung „Freedom Shield 2026“ in Litauen.
Die im vergangenen Jahr in Dienst gestellte deutsche Panzerbrigade 45 trainiert bei der Militärübung erstmals das Gefecht auf litauischem Boden und hat auch 350 Drohnen dabei. Dem Inspekteur wurden dabei Gefechtsstände und Konzeptionen für den Drohneneinsatz vorgestellt.
Übung an der Ostflanke der NATO
Ihn habe überzeugt, wie im Gefechtsstand der Drohneneinsatz gesteuert wurde, sagte Freuding. Er fügte an: „Ich glaube, wir haben im ganzen Spektrum noch viel Luft nach oben.“ Es müssten unbemannte Systeme in der Truppe integriert werden „mehr und mehr, tiefer und tiefer, auf allen Ebenen“.
Für die Übung an der Ostflanke der NATO wurden rund 2.900 Soldaten – darunter 2.300 aus Deutschland – und rund 800 Fahrzeuge aus acht NATO-Staaten auf dem Truppenübungsplatz Pabrade zusammengezogen, der etwa 20 Kilometer von der Grenze zu Belarus entfernt ist.
Brigade mit 4.800 Soldaten bis 2027
Die Panzerbrigade in Litauen wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch Russland zugesagt. Sie soll bis 2027 mit einer Gesamtstärke von 4.800 Soldaten und 200 zivilen Mitarbeitern als Kampfverband voll einsatzfähig sein. Bislang sind rund 1.800 Angehörige in Litauen stationiert.
„Diese Übung hat eine große Bedeutung für die Abschreckung an der Ostflanke“, sagte Freuding. Es sei die erste eigenständige Übung der Panzerbrigade mit dem Beinamen Litauen. Das zeige, „dass wir nicht nur PowerPoint-Präsentationen zur Abschreckung nutzen, sondern dass real hier eine Brigade im Aufwuchs ist“.
General verweist auf die Aufrüstung Russlands
Freuding bezeichnete die sicherheitspolitische Lage auf Nachfrage als „angespannt“. „Wir kennen alle die Fähigkeiten, die Russland kontinuierlich ausbaut, trotz der enormen Verluste, die Russland im Krieg gegen die Ukraine erleidet“, sagte er.
Freuding verwies auch darauf, dass Russland seine Streitkräfte auf 1,5 Millionen Soldaten in der aktiven Truppe aufstocken wolle. Experten sagten, so Freuding, Russland werde das Ziel in diesem Jahr erreichen.
Nordische NATO-Partner hätten zudem erklärt, Russland baue Mobilisierungsstützpunkte und militärische Strukturen insgesamt aus. Freuding: „Insofern nehmen wir die Sicherheitslage sehr, sehr ernst.“
NATO-Partner sind stärker im Baltikum präsent
Deutschland und die Niederlande haben entschieden, gemeinsam das Engagement in Baltikum zu verstärken und in Estland ein neues taktisches Hauptquartier der NATO zu leiten. Das Deutsch-Niederländische Korps soll Mitte des Jahres diese neue Rolle übernehmen.
Das zusätzliche Hauptquartier für die Region stärkt nach Angaben der Verteidigungsministerien beider Länder den Zusammenhalt der NATO und unterstützt die Abschreckung gegenüber Russland.
Das mehr als 30 Jahre alte Korps soll die Führung der NATO-Truppenteile sowie der nationalen Elemente der Landstreitkräfte übernehmen, die in Estland und Lettland stationiert sind. Es wird den Angaben zufolge verantwortlich für die Leitung von Übungen sowie im Ernstfall für die Verteidigung der Ostflanke.
Bisher ist dafür das NATO-Hauptquartier in Polen zuständig. Die Einrichtung und Leitung eines Hauptquartiers für die baltischen Staaten war seit dem NATO-Gipfel 2023 im Gespräch. (dpa/red)
Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.
Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet
Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.
Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten
Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
Mit Kundgebungen in Berlin und Völklingen machen Beschäftigte der Stahlindustrie Druck auf die Bundesregierung. Unter dem Motto „Stahl hat Zukunft – bei uns!“ marschierten Stahlarbeiter vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium.
Nach Angaben der IG Metall beteiligten sich rund 1.700 Beschäftigte aus mehr als 40 Betrieben. Im saarländischen Völklingen nahmen zudem an mehreren Demonstrationszügen insgesamt 8.500 Menschen teil, wie die Polizei mitteilte.
Die Gewerkschaft fordert mehr Hilfe der Politik für die kriselnde Stahlindustrie, die unter der Wirtschaftsflaute, hohen US-Zöllen auf Stahl sowie Konkurrenz durch Billigstahl, besonders aus Asien, leidet.
2025 war die Produktion der deutschen Stahlindustrie, die besonders in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland vertreten ist, auf 34,1 Millionen Tonnen Rohstahl gefallen – ein Tiefstand seit der Finanzkrise 2009.
„Politik muss Möglichkeiten schaffen“
Zudem warnt die IG Metall davor, Klimavorgaben in Europa aufzuweichen und damit den Umbau der Branche zu grünem Stahl zu gefährden. „Wir wollen grünen Stahl produzieren, unsere Stahlwerke werden, soweit es geht, klimaneutral. Doch die Politik muss konsequent die Möglichkeit dafür schaffen“, sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Kerner.
Er warnte, den europäischen Emissionshandel, der im Juli auf EU-Ebene auf den Prüfstand kommen soll, infrage zu stellen. Dies treibe „Zehntausende Arbeitsplätze ins Risiko“. Zugleich brauche es Unterstützung für Unternehmen, die die Investitionen in die klimafreundliche Produktion nicht allein stemmen könnten.
Grüne und Linke springen bei
Unterstützung bekamen die Stahl-Beschäftigten in Berlin von der Vorsitzenden der Linken, Ines Schwerdtner. „Stahl ist systemrelevant“, sagte sie.
Die Krise der Branche sei nicht von den Beschäftigten verursacht, sondern Folge einer unzureichenden Unterstützung beim Umbau zu klimafreundlicher Produktion. Auch der Parteichef der Grünen, Felix Banaszak, unterstützte die Stahlarbeiter.
Die Bundesregierung hat bereits einen Industriestrompreis für energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie auf den Weg gebracht. Zudem beschlossen die EU-Staaten Schutzmaßnahmen, um die heimische Stahlbranche vor Konkurrenz zu schützen. Das geht der IG Metall aber nicht weit genug.
Sie kritisiert, dass der Industriestrompreis zeitlich befristet ist, unter Finanzierungsvorbehalt steht und nur „homöopathisch“ gegen teure Energie wirke. (dpa/red)
Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.
KI-Antworten sind Googles eigene Worte
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.
Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google
Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
























































