Landwirte, die ihr Land für Windkraftanlagen verpachten, müssen nach den Plänen der Regierung künftig mit deutlich weniger Einnahmen rechnen. - Foto: Sina Schuldt/dpa
In Kürze:
Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.
Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.
Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.
Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.
CDU-Chef Merz bindet die Fraktion bei der Spahn-Nachfolge eng ein. - Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.
Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft
Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.
Dobrindt will keine falsche Spur legen
Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“
Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst
Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.
Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu
Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.
Bürger uneins über das geltende Verbot
Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München sind in Rumänien Verdächtige festgenommen worden, die in Deutschland einen Menschen zu einer Nierenspende gezwungen haben sollen. - Foto: Matthias Balk/dpa
In Rumänien sind ein Mann und eine Frau festgenommen worden, die einen anderen Mann dazu gezwungen haben sollen, in Deutschland seine Niere zu Transplantationszwecken zu spenden.
Wie die für organisiertes Verbrechen zuständige Staatsanwaltschaft DIICOT in Bukarest mitteilte, wurde damit ein europäischer Haftbefehl auf Antrag aus München vollstreckt.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in München bestätigte die Festnahmen auf Anfrage der dpa und kündigte an, die Auslieferung zu beantragen. Ein Haftrichter im westrumänischen Timisoara (Temesvar) solle nun über die Auslieferung der festgenommenen Rumänen nach Deutschland entscheiden.
Die Festgenommenen seien „herausragende Mitglieder“ einer „verbrecherischen Gruppe“ in Timisoara, berichtete DIICOT. Der Vorwurf laute auf „schwerer Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme“. Rumänischen Medienberichten zufolge handelt es sich um ein Ehepaar.
Opfer wurde mit Drohung gegen seine Eltern erpresst
Der festgenommene Mann habe wegen eines schweren Nierenleidens ein Spenderorgan benötigt und zusammen mit der Frau das ebenfalls aus Rumänien stammende Opfer dazu gezwungen, einer Spende seiner Niere zuzustimmen – erpresst mit der Drohung, dass seine Eltern in Rumänien getötet werden könnten, berichtete DIICOT.
Das Opfer sei in einer Wohnung in München festgehalten worden. Die Verdächtigen hätten ihm seine Ausweise weggenommen und jeden Kontakt zu dessen Familie verhindert.
Zudem habe das Opfer für die Verdächtigen unbezahlt arbeiten sowie Auto-Kaufverträge unterschreiben müssen. Zur Nierenspende sei es in einer deutschen Klinik gekommen. Das Opfer habe dabei wahrheitswidrig angegeben, ein Neffe des Verdächtigen zu sein.
Die Verdächtigen wurden nun in der südwestrumänischen Kleinstadt Caransebes gefasst. Bereits im März dieses Jahres hatten rumänische Ermittler im nahegelegenen Timisoara Hausdurchsuchungen vorgenommen, wo die Gruppe mehrere Immobilien besitzt.
Zeitgleich fanden hierzu auch in München Hausdurchsuchungen statt, wie die Staatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt bestätigte. (dpa/red)
Kanzler Merz würdigt den Friedensvertrag zwischen Aserbaidschan und Armenien als Chance für mehr Stabilität in der Region. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Deutschland will künftig mehr Gas aus dem Kaukasusstaat Aserbaidschan beziehen. „Seitdem wir vor viereinhalb Jahren die Gaslieferungen aus Russland gestoppt haben, suchen wir natürlich nach neuen Bezugsquellen – und hier spielt Aserbaidschan eine wichtige Rolle“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem Treffen mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am Dienstag in Berlin.
Aserbaidschan sei eines der wenigen Länder in der Region, das mehr Energie produziere als es selbst verbrauche, sagte Merz.
„Insofern ist Aserbaidschan für uns ein interessantes Partnerland, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.
“ Dies betreffe insbesondere den Süden Deutschlands, weil die Infrastruktur bis dorthin bereits ausgebaut sei oder ausgebaut werden könne.
Grundsätzlich sollen die Energieimporte aus Aserbaidschan diversifiziert werden und auch Wasserstoff umfassen, betonte der Bundeskanzler.
Deutschland und Aserbaidschan bekräftigten in einer am Dienstag unterzeichneten Erklärung ihren Wunsch nach einer vertieften Partnerschaft.
Merz würdigt Friedensvertrag mit Armenien
Merz beglückwünschte Alijew zu dem Friedensvertrag, den Aserbaidschan und Armenien 2025 in Anwesenheit von US-Präsident Donald Trump geschlossen hatten.
„Dieser historische Vertrag eröffnet die Chance, einen Jahrzehnte währenden Konflikt zu überwinden“, sagte der Kanzler. Eine größere Stabilität in der Region ermögliche auch eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Alijew war am Vormittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfangen worden. Steinmeier hatte 2005 als erstes deutsches Staatsoberhaupt den Kaukasusstaat besucht.
Treffen mit russischen Vertretern sorgt für Aufmerksamkeit
Alijew bestätigte Medienberichte, nach denen sich kürzlich deutsche Politiker in Baku mit russischen Vertretern getroffen haben.
Dabei handle es sich um den früheren Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD) und Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU). Auf russischer Seite habe der russische Ex-Regierungschef Viktor Subkow teilgenommen. Die sogenannte „Baku-Connection“ trifft sich nach Medienberichten regelmäßig seit 2024.
Aserbaidschan zwischen Energiepartner und Kritik
Aserbaidschan bezieht einen Großteil seiner Staatseinnahmen aus dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, auch in die EU. Das Land streitet mit dem benachbarten Armenien seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion um die Region Bergkarabach.
Baku hatte das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, völkerrechtlich aber zu Aserbaidschan gehörende Gebiet im September 2023 in einer Militäroffensive komplett unter seine Kontrolle gebracht.
2025 verständigten sich beide Länder zwar auf ein Ende der bewaffneten Konfrontationen, ihr Verhältnis bleibt aber angespannt. Aserbaidschan steht zudem in der Kritik wegen seines Umgangs mit Oppositionellen und kritischen Journalisten. (afp/red)
Nach der Schießerei in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade mit sechs Toten laufen die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat weiter. (Archivbild) - Foto: Kai Moorschlatt/dpa
Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten hat der in Untersuchungshaft sitzende 45-jährige Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde am Dienstagmorgen, 21. Juli, gegen 6:05 Uhr im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde leblos aufgefunden.
Der Mann hatte bereits keine Körpertemperatur mehr. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor.
Sofortmaßnahmen
Das Justizministerium teilte mit, dass die Justizvollzugsanstalt bereits einen umfassenden Sofortbericht erstellt. Die Angehörigen des Verdächtigen sowie die Hinterbliebenen der Getöteten wurden informiert. Auch der zuständige Landtagsunterausschuss wurde unterrichtet. Die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen laufen weiter.
Der 45-Jährige soll vor drei Wochen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade während eines Hilfeplangesprächs sechs Beschäftigte der Einrichtung und des Jugendamts erschossen haben. Bei den Opfern handelte es sich um vier Frauen und zwei Männer. Hintergrund der Tat war nach Ermittlungen mutmaßlich ein Sorgerechtsstreit.
In der Einrichtung waren zu diesem Zeitpunkt die drei Monate alte Tochter des Verdächtigen sowie die 34-jährige Kindsmutter untergebracht. Der Mann wurde unmittelbar nach der Tat auf der Flucht festgenommen.
Weitere Beteiligte
Gemeinsam mit dem Verdächtigen wurde eine 65-Jährige festgenommen, die das Fluchtauto gesteuert haben soll. Sie hat enge Verbindungen zur Familie und soll die Patentante der Tochter sein. Es laufen Ermittlungen auch gegen die 65-Jährige und die 34-jährige Kindsmutter hinsichtlich möglicher Tatbeteiligung.
Andacht in Stade.
Foto: Carsten Neff/dpa
Reaktionen
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprachen den Betroffenen ihr Mitgefühl aus. (afp/red)
Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius gibt am 21. Juli 2026 während eines Besuchs beim Versorgungsbataillon 7 der Bundeswehr in Unna eine Erklärung ab. - Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung trotz des verschobenen Börsengangs am geplanten Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS festhält.
Beim Besuch des KNDS-Werks in Kassel sagte er, Ziel sei es, wichtige Schlüsseltechnologien unter deutschem Einfluss zu sichern und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Frankreich zusammenzuarbeiten. Über die konkrete Ausgestaltung werde in den kommenden Wochen entschieden.
Börsengang vorerst verschoben
Deutschland und Frankreich hatten Ende Juni vereinbart, dass sich der Bund an KNDS beteiligt. Grundlage dafür sollte ein Börsengang des Unternehmens sein. Wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten wurde dieser Anfang Juli jedoch verschoben.
Geplant war, dass der französische Staatsanteil von 50 auf 40 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollte der Bund einen gleich großen Anteil von der deutschen Eigentümerfamilie Wegmann übernehmen. Weitere 20 Prozent sollten an die Börse gehen.
KNDS entstand aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter. Der Konzern beschäftigt rund 11.000 Mitarbeitende und betreibt weltweit 34 Standorte, davon elf in Deutschland.
Zu den bekanntesten Produkten gehören der Kampfpanzer Leopard 2, der Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Boxer-Fahrzeug sowie die Panzerhaubitze 2000.
Know-how soll in Deutschland bleiben
Pistorius betonte, KNDS sei ein zentraler Partner der Bundeswehr und stehe für deutschen Maschinenbau sowie moderne Verteidigungstechnologie. Mit dem geplanten Einstieg wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass wichtiges Know-how erhalten bleibt und die Zusammenarbeit mit Frankreich langfristig gesichert wird.
Verteidigungsminister Boris Pistorius testet bei einem Bundeswehr-Besuch in Unna die Steuerung einer „Gereon“-Drohne von ARX Robotics.
Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Unterstützung für Autoindustrie in der Rüstungsproduktion
Der Verteidigungsminister sprach sich außerdem dafür aus, dass Unternehmen aus der Automobilbranche stärker in die Rüstungsproduktion einsteigen. Die Branche verfüge über große Erfahrung bei der schnellen und flexiblen Produktion. Eine Umstellung der Fertigung könne helfen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entwicklung finde seine volle Unterstützung. (afp/red)
53 Prozent derjenigen, die im Urlaub beruflich erreichbar sind, sagen, ihre Kollegen erwarten dies von ihnen (Symbolbild). - Foto: Steffen Kugler/dpa
Auch im Urlaub ist die Mehrheit der Berufstätigen dienstlich erreichbar. Komplett ab schaltet nur ein Drittel, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. 66 Prozent sind dagegen trotz Urlaubs dienstlich ansprechbar – vor allem, um die Erwartungen anderer zu erfüllen.
Wie Bitkom ausführte, hält sich damit das Niveau der Vorjahre. 2025 und 2024 hatten mit 67 Prozent beziehungsweise 66 Prozent ebenfalls rund zwei Drittel angegeben, im Urlaub erreichbar zu sein.
Für die aktuelle Erhebung wurden im April und Mai repräsentativ 1.004 Menschen ab 16 Jahren befragt, davon 358 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren.
Grund für die Erreichbarkeit ist demnach meist, dass die Befragten der Erwartung anderer gerecht werden wollen: 53 Prozent derjenigen, die im Urlaub beruflich erreichbar sind, sagen, ihre Kollegen erwarten dies von ihnen, gefolgt von der Erwartung von Vorgesetzten (47 Prozent).
Rund ein Drittel (34 Prozent) meint, Kunden erwarten Erreichbarkeit, 16 Prozent geben an, aus eigenem Antrieb im Urlaub für berufliche Anliegen verfügbar zu sein.
Am häufigsten reagieren Berufstätige im Urlaub dabei auf Kurznachrichten (62 Prozent) oder Anrufe (61 Prozent). 22 Prozent sind per Mail ansprechbar, 14 Prozent nehmen Videocalls wahr und sieben Prozent lassen sich über Kollaborationstools kontaktieren.
Ständig verfügbar sein
„Möglichkeiten zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte das Gefühl haben, auch im Urlaub ständig verfügbar sein zu müssen“, mahnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
„Wer sich wirklich erholen kann, lebt nicht nur gesünder, er arbeitet auch produktiver.“
Rohleder warb dafür, Vertretungslösungen rechtzeitig zu organisieren und Erwartungen „transparent“ zu kommunizieren.
„Regeln zur Erreichbarkeit für den Fall der Fälle schaffen Klarheit für alle Beteiligten“, erläuterte er. Ziel solle indes immer sein, „dass man eine solche Notlösung überhaupt nicht erst in Anspruch nehmen muss“. (afp/red)
Gibt es Streit, ist oft Alkohol im Spiel. - Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa
Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen – die Deutsche Bahn plant einen radikalen Schritt mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten.
Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst über das sogenannte Alkoholkonsumverbot.
Ausnahmen für Bahnhofsgastronomie
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte Bahnchefin Evelyn Palla laut Mitteilung. Es gehe dabei um den Schutz der Kollegen und der Reisenden.
Ausgenommen sein soll der Konsum innerhalb der lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit ebenfalls nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn auch selbst Alkohol.
Anlass für Verbot ist ein gewalttätiger Vorfall von Freitag
Bislang gilt ein Konsumverbot in mehr als 30 Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe in Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Regelung soll über das Hausrecht der Bahn ausgeweitet werden.
Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. „Als nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei“, teilte die Bahn mit.
In einigen Kommunen wird das Alkoholkonsumverbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen könne es bei den Stationen geben, wenn zum Beispiel die Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Ein Auslöser für das Verbot war ein Vorfall am 17. Juli in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Bahn-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso die Tür nachgab. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.
Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
Bahn verspricht sich von Verbot weniger Streitereien
Die Einhaltung des geplanten Verbots dürfte von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, teilte die Bahn mit.
Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht, bei einigen anderen Bahnunternehmen dagegen schon. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht.
Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.
Verbände reagieren positiv – Probleme bei Durchsetzung?
Beim Fahrgastverband Pro Bahn, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt der Plan der Deutschen Bahn grundsätzlich gut an.
„Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte EVG-Chef Martin Burkert der dpa.
„Wir wissen aus der Praxis, dass schon Ticketkontrollen immer wieder zu Eskalationen führen können. Deshalb darf die Durchsetzung des Alkoholverbots nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Nötig sei mehr eigenes, gut geschultes Sicherheitspersonal und eine deutlich stärkere Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen.
Die Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass das Verbot angesichts der aktuellen Personallage konsequent umgesetzt werden kann. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, im „Frühstart“ von RTL/ntv.
Gleichzeitig plädierte er für ein Alkoholverbot auch in Zügen. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen“, sagte Poitz.
Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Mehrheit der Fahrgäste durch die Maßnahme steigen wird. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
„Hier sehen wir beim Thema Rauchverbot bereits heute, dass spätestens, wenn Zugpersonal außerhalb der Rauchverbotszonen raucht, deren Einhaltung durch die Fahrgäste endgültig aufgegeben wird“, schrieb der Verband auf Anfrage. (dpa/red)
Gibt es Streit, ist oft Alkohol im Spiel. - Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa
Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen – die Deutsche Bahn plant einen radikalen Schritt mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten.
Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst über das sogenannte Alkoholkonsumverbot.
Ausnahmen für Bahnhofsgastronomie
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagte Bahnchefin Evelyn Palla laut Mitteilung. Es gehe dabei um den Schutz der Kollegen und der Reisenden.
Ausgenommen sein soll der Konsum innerhalb der lizenzierten Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Von Verboten innerhalb der Züge ist derzeit ebenfalls nicht die Rede. In ihren Fernzügen verkauft die Bahn auch selbst Alkohol.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Vorstoß der Deutschen Bahn für ein Alkoholverbot an Bahnhöfen grundsätzlich begrüßt, sieht aber auch Diskussionsbedarf.
Er finde es „erstmal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings eine „problematische“, fügte er hinzu.
Er verstehe das Anliegen, „dass man mit dem Thema Alkohol an den Bahnhöfen möglicherweise etwas, was auch an Aggressionspotenzialen da vorhanden ist, reduzieren kann oder glaubt, dass man das reduzieren könnte“, sagte der Minister.
Er würde gerne mit Bahnchefin Evelyn Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“, die sie zu dieser Idee veranlasst hätten, fügte Dobrindt hinzu. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“
Anlass für Verbot ist ein gewalttätiger Vorfall von Freitag
Bislang gilt ein Konsumverbot in mehr als 30 Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe in Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Regelung soll über das Hausrecht der Bahn ausgeweitet werden.
Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. „Als nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei“, teilte die Bahn mit.
In einigen Kommunen wird das Alkoholkonsumverbot dem Konzern zufolge auch auf den Bahnhofsvorplätzen gelten, wenn sie der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen könne es bei den Stationen geben, wenn zum Beispiel die Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.
Ein Auslöser für das Verbot war ein Vorfall am 17. Juli in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Bahn-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten.
Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso die Tür nachgab. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein.
In diesem Regionalzug kam es zu der Prügelei.
Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
Bahn verspricht sich von Verbot weniger Streitereien
Die Einhaltung des geplanten Verbots dürfte von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. „Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, teilte die Bahn mit.
Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht, bei einigen anderen Bahnunternehmen dagegen schon. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht.
Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Fahrgäste habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.
Verbände reagieren positiv – Probleme bei Durchsetzung?
Beim Fahrgastverband Pro Bahn, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt der Plan der Deutschen Bahn grundsätzlich gut an.
„Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen kann das Sicherheitsgefühl stärken und die Aufenthaltsqualität verbessern. Entscheidend ist aber, dass es konsequent und mit Augenmaß durchgesetzt wird“, sagte EVG-Chef Martin Burkert der dpa.
„Wir wissen aus der Praxis, dass schon Ticketkontrollen immer wieder zu Eskalationen führen können. Deshalb darf die Durchsetzung des Alkoholverbots nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.“
Nötig sei mehr eigenes, gut geschultes Sicherheitspersonal und eine deutlich stärkere Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen.
Die Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass das Verbot angesichts der aktuellen Personallage konsequent umgesetzt werden kann. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, sagte Alexander Poitz, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, im „Frühstart“ von RTL/ntv.
Gleichzeitig plädierte er für ein Alkoholverbot auch in Zügen. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen“, sagte Poitz.
Pro Bahn erwartet, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Mehrheit der Fahrgäste durch die Maßnahme steigen wird. Wichtig sei, dass das Bahnpersonal mit gutem Vorbild vorangehe und zum Beispiel ein Feierabendbier dann auch erst außerhalb der Bahnhöfe öffne.
„Hier sehen wir beim Thema Rauchverbot bereits heute, dass spätestens, wenn Zugpersonal außerhalb der Rauchverbotszonen raucht, deren Einhaltung durch die Fahrgäste endgültig aufgegeben wird“, schrieb der Verband auf Anfrage. (dpa/red)
Die Polizei registriert steigende Fallzahlen bei sexueller Gewalt gegen Kinder und sieht ein großes Dunkelfeld. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 17.126 Fälle, das waren rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021.
Das geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde.
Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren.
Deutlich mehr Mädchen Opfer sexueller Gewalt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, legten die Zahlen in Berlin vor.
Das Bundeslagebild basiert auf Daten der bereits veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik und nimmt besonders die Bereiche sexueller Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen in den Blick.
Die Fallzahlen bei jugendpornografischen Inhalten stiegen um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und verdoppelten sich in den letzten 5 Jahren, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Bundeslagebildes zu Sexualdelikten gegen Kinder und… pic.twitter.com/gJjDQXkq0I
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Den Angaben zufolge wurden insgesamt 18.736 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern registriert, ein Anstieg um 3,6 Prozent. Ein Kind kann dabei in der Statistik mehrfach erfasst werden, wenn es wiederholt Opfer wurde. 13.870 der Opfer waren Mädchen, 4.866 Jungen.
Auch die Zahl der Tatverdächtigen stieg erneut, von 12.368 auf 12.823. Es handele sich hauptsächlich um männliche, alleinhandelnde Tatverdächtige.
Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden.
Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.
Zahlen zeigen nur einen Teil
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten.
Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. (dpa/red)
In der energieintensiven Stahlindustrien läuft bei manchen Unternehmen ein Umbau der Produktion. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
In Deutschlands angeschlagener Stahlbranche geht es wieder etwas aufwärts, die Situation bleibt jedoch angespannt.
Wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl in Berlin mitteilte, wurden im ersten Halbjahr rund 18,6 Millionen Tonnen Rohstahl produziert und damit neun Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Im ersten Halbjahr 2025 war es um knapp 12 Prozent nach unten gegangen, die Produktionsmenge vom ersten Halbjahr 2024 wurde bisher nicht wieder erreicht – damals waren es 19,4 Millionen Tonnen.
Die aktuellen Zahlen zeigten keine nachhaltige Trendwende, hieß es von dem Verband: Auf das Jahr hochgerechnet käme man 2026 auf rund 37 Millionen Tonnen und läge damit unter der Marke von 40 Millionen Tonnen, die für eine wirtschaftlich tragfähige Auslastung nötig seien.
Sorgenvoll blicken Branchenvertreter auf die noch immer schwache Nachfrage in den für die Stahlhersteller so wichtigen Branchen Bau, Maschinenbau und Autoindustrie.
„Echte Erholung beginnt erst, wenn auch die reale Stahlnachfrage zurückkehrt“, sagt die Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, Kerstin Maria Rippel. „Die steigende Produktion darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Stahlindustrie weiterhin in einer schwierigen Lage befindet.“
Die Zuwächse seien vor allem Ausdruck einer technischen Gegenbewegung, etwa weil Firmenkunden ihre Lager auffüllten.
Hoffnungsvoll blickt die heimische Branche auf neue EU-Zollregeln, die seit Juli gelten. Unter bestimmten Kriterien wird bei Stahlimporten ein Zusatzzoll fällig.
Billigimporte aus Asien erschweren den deutschen Herstellern bislang die Geschäfte. „Das Handelsschutzinstrument ist für den Stahlstandort Deutschland und Europa unverzichtbar“, sagt Rippel.
„Es sorgt dafür, dass sich eine künftige Erholung der Nachfrage auch tatsächlich in einer höheren Kapazitätsauslastung der Stahlunternehmen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten niederschlagen kann.“
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl fordert von der Politik zusätzliche Nachfrageimpulse ein, damit sich ihre Branche nachhaltig erholen könne.
Mit Blick auf die geplanten staatlichen Infrastruktur-Investitionen von 500 Milliarden Euro in den kommenden Jahren sagt Rippel, diese angekündigten Investitionen müssten möglichst schnell in der Wirtschaft ankommen. „Daraus kann ein entscheidender Konjunkturimpuls erwachsen.“
Die Branchenvertreterin spricht sich zudem dafür aus, dass bei öffentlichen Beschaffungen heimische Stahlfabrikanten bevorteilt werden sollten: In die Vergabeverfahren sollte ein verbindliches „Made-in-EU-Kriterium“ einfließen.
Deutschlands Stahlbranche ist unter Druck, wegen Überkapazitäten baut der größte heimische Stahlhersteller Thyssenkrupp Steel Europa Tausende Stellen ab.
Die Energiekosten belasten die Firmen stark. Es gibt auch positive Nachrichten: So hob der Stahlhersteller Salzgitter kürzlich seine Prognose für das Jahr 2026 an. (dpa/red)
Audi produziert bereits seit mehr als drei Jahrzehnten in Győr, Ungarn. - Foto: Attila Kisbenedek/AFP via Getty Images
In Kürze:
Ungarn entwickelt sich zum bevorzugten Produktionsstandort deutscher Autobauer, und das nicht nur wegen niedriger Lohnkosten.
Entscheidend sind eine langfristige Industriepolitik, der Ausbau von Zulieferern und Batteriefertigung sowie schnelle Investitionsprozesse.
Die Elektromobilität verändert die Standortwahl. Neue Werke entstehen dort, wo Produktion, Lieferketten und Infrastruktur optimal zusammenspielen.
Als der damalige BMW-Vorstandschef Oliver Zipse Ende September letzten Jahres das neue BMW-Werk im ungarischen Debrecen eröffnete, machte er deutlich, welche Bedeutung der Standort für das Unternehmen hat.
Das Werk sei innerhalb des weltweiten Produktionsnetzwerks der BMW Group ein „Pionier“ – als erstes vollelektrisches Werk des Konzerns, als erster Produktionsstandort ohne fossile Energieträger und als erstes Werk für die Fahrzeuge der „Neuen Klasse“. Zipse nannte den Standort einen „entscheidenden Faktor für den zukünftigen Erfolg der BMW Group“.
BMW steht mit dieser Entscheidung nicht allein. Mercedes-Benz baut sein Werk in Kecskemét für die nächste Generation elektrischer Fahrzeuge aus. Nach Angaben des Unternehmens wird Kecskemét damit „der größte Automobilproduktionsstandort in Ungarn und einer der größten im weltweiten Produktionsnetzwerk von Mercedes-Benz“. Audi produziert bereits seit mehr als drei Jahrzehnten in Győr.
Damit zählt Ungarn heute zu den wichtigsten europäischen Produktionsstandorten der deutschen Automobilindustrie. Das wirft eine Frage auf: Warum entstehen ausgerechnet dort neue Werke deutscher Hersteller und nicht in Deutschland?
Mehr als niedrige Löhne
Die Arbeitskosten sprechen zunächst für Ungarn. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostete 1 Arbeitsstunde im produzierenden Gewerbe dort zuletzt durchschnittlich 15,20 Euro, in Deutschland rund 45 Euro.
Doch dieser Unterschied allein erklärt nicht, weshalb gerade Ungarn zu einem der wichtigsten Investitionsstandorte der deutschen Automobilindustrie geworden ist. Vergleichbare Lohnkosten finden sich auch in anderen Ländern Mittel- und Osteuropas.
Die eigentliche Frage lautet deshalb: Warum errichtet BMW sein modernstes Werk ausgerechnet in Debrecen und nicht in Deutschland? Schließlich befinden sich die Konzernzentrale, große Entwicklungszentren und ein erheblicher Teil der Forschung weiterhin in München. Eine ausdrückliche Antwort gibt BMW in seiner Pressemitteilung vom September darauf nicht.
Die Anforderungen an neue Produktionsstandorte haben sich aber offenbar verändert. Debrecen ist nicht nur das erste Werk des Konzerns für die Fahrzeuge der „Neuen Klasse“. Dort werden auch die Hochvoltbatterien der sechsten Generation nach dem Grundsatz „Local for Local“ direkt auf dem Werksgelände montiert. Nach Angaben des Unternehmens ist Debrecen der erste von weltweit fünf BMW-Standorten, an denen diese Batterien in Serie gefertigt werden.
Dazu kommt ein weiterer Faktor. Ungarn wirbt seit Jahren gezielt um internationale Industrieunternehmen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die staatliche Investitionsagentur HIPA, die dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Handel unterstellt ist.
Nach eigenen Angaben begleitet sie Unternehmen während des gesamten Ansiedlungsprozesses. Im Rahmen ihres „Komplettanbieter-Modells“ unterstützt sie Investoren unter anderem bei der Standortwahl, bei der Erschließung der notwendigen Infrastruktur, bei der Suche nach Zulieferern und bei der Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Zwischen 2014 und Ende 2025 begleitete die Agentur nach eigenen Angaben 2.305 Investitionsprojekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 66 Milliarden Euro. Dadurch seien fast 187.000 neue Arbeitsplätze entstanden.
Die Entscheidung für einen Produktionsstandort fällt heute deshalb nicht mehr allein über die Lohnkosten. Für Hersteller wird es zunehmend wichtig, ob sich Fahrzeugproduktion, Batteriemontage und ein Netz von Zulieferern an einem Standort miteinander verbinden lassen. Genau diese Voraussetzungen hat Ungarn in den vergangenen Jahren gezielt ausgebaut.
Ein Mercedes-Benz GLB ist anlässlich des Starts der Serienproduktion im Werk in Kecskemét, Ungarn, am 19. Januar 2026 zu sehen.
Foto: Attila Kisbenedek/AFP via Getty Images
Das industrielle Ökosystem
Ein neues Automobilwerk entsteht heute selten isoliert. Mit ihm siedeln sich Zulieferer, Logistikunternehmen und weitere Dienstleister an. Genau auf diese Entwicklung verweist BMW selbst bei der Eröffnung des Werks in Debrecen. Nach Angaben des Unternehmens entstehen dort mehr als 2.000 direkte Arbeitsplätze. Zugleich hätten sich weitere Zulieferer und Dienstleister in der Region angesiedelt sowie Industrieparks und Verkehrsinfrastruktur weiterentwickelt.
Zu diesem Netzwerk gehört inzwischen auch der Zulieferer ZF. Das Unternehmen hat in Debrecen eine neue Achsenproduktion aufgebaut und beliefert von dort unter anderem BMW. Parallel dazu entstehen in Ungarn neue Kapazitäten für die Batterieproduktion. Damit rücken Fahrzeugwerke, Zulieferer und Batteriefertigung räumlich enger zusammen. Für die Hersteller ist das ein Vorteil.
Neue Werke entstehen heute nicht mehr losgelöst von ihrem Umfeld. Entscheidend ist vielmehr, ob sich Produktion, Zulieferer und Infrastruktur an einem Standort möglichst eng verzahnen lassen. Genau ein solches industrielles Umfeld ist in Ungarn in den vergangenen Jahren entstanden.
Ein neuer Wettbewerb
Der Erfolg Ungarns erklärt sich allerdings nicht allein aus den eigenen Stärken. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen für neue Industrieinvestitionen verändert.
Forschung, Entwicklung und die Konzernzentralen der deutschen Hersteller bleiben voraussichtlich in Deutschland. Neue Produktionswerke entstehen dagegen dort, wo Unternehmen die nächste Fahrzeuggeneration möglichst effizient in die Serienfertigung überführen können.
Dass Deutschland dabei unter Druck geraten ist, beschreibt inzwischen auch der Verband der Automobilindustrie ungewöhnlich deutlich. In einem Positionspapier verweist der Verband darauf, dass mehr als 70 Prozent der Automobilzulieferer Investitionen in Deutschland streichen, verschieben oder in andere Regionen verlagern. Als Ursachen nennt der Verband zu viel Bürokratie, mangelnde Flexibilität und insgesamt zu hohe Kosten, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beeinträchtigten.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Investitionen von BMW, Mercedes-Benz und Audi in Ungarn in einem anderen Licht. Sie sprechen dafür, dass Unternehmen neue Werke heute nicht mehr allein nach den Arbeitskosten auswählen.
Auch wichtig sind Rahmenbedingungen, die eine schnelle Umsetzung neuer Produktionskonzepte ermöglichen. Dazu gehören verfügbare Industrieflächen, eingespielte Zuliefernetzwerke, planbare Investitionsprozesse und die Möglichkeit, Fahrzeug- und Batteriefertigung eng miteinander zu verzahnen.
Was Ungarn anders macht
Die Entwicklung zeigt in erster Linie eines: Der Wettbewerb um neue Automobilwerke wird heute anders geführt als noch vor wenigen Jahren. Die Entscheidung fällt nicht mehr allein dort, wo Fahrzeuge möglichst günstig produziert werden können. Ebenso entscheidend ist, ob ein Standort den Unternehmen die Voraussetzungen bietet, neue Technologien schnell in die industrielle Fertigung zu überführen.
Genau darin liegt die eigentliche Leistung Ungarns. Das Land hat sich nicht auf einen einzelnen Standortvorteil verlassen. Über viele Jahre entstand ein industrielles Umfeld, das internationale Hersteller heute für ihre Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Dass deutsche Autobauer ihre Produktionskapazitäten in Ungarn ausgebaut haben oder weiter ausbauen, spricht dafür, dass diese Strategie aus Sicht der Unternehmen aufgegangen ist.
Der Aufstieg Ungarns erzählt deshalb weniger die Geschichte eines deutschen Niedergangs als die eines veränderten industriellen Wettbewerbs in Europa. Deutschlands Stärke bleibt die Entwicklung neuer Fahrzeuge. Ungarns Stärke besteht zunehmend darin, diese Fahrzeuge unter den Bedingungen der Elektromobilität in die Serienproduktion zu bringen. Genau diese Arbeitsteilung erklärt, warum die Milliardeninvestitionen deutscher Hersteller in den vergangenen Jahren immer häufiger im Land der Magyaren gelandet sind.
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Union berät Spahn-Nachfolge
Die Unionsfraktion will am 29. Juli über die Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn abstimmen. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Personalie zügig klären. Als Favorit gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Sollte er den Fraktionsvorsitz übernehmen, wäre eine Kabinettsumbildung erforderlich. Auch weitere Kandidaten werden gehandelt.
Am 20. Juli jährt sich der Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal. Weltweit finden Gedenkveranstaltungen statt, darunter am Brandenburger Tor in Berlin. Die Exilchinesin Liu Wei berichtete dort von ihrer Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, Folter und Zwangsmaßnahmen. Die Aktionen machen auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die Kommunistische Partei Chinas aufmerksam.
Der Ausbau von Solarenergie in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 stärker gewachsen als im Vorjahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen als Gründe. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einer Verlangsamung des Ausbaus. Netzbetreiber weisen zudem auf begrenzte Kapazitäten der Stromnetze hin.
Die EU belegt den Online-Marktplatz AliExpress mit einer Strafe von 550 Millionen Euro. Nach Angaben der EU-Kommission wurden gefälschte und gefährliche Produkte häufig nicht rechtzeitig entfernt. Illegale Händler hätten ihre Geschäfte vielfach fortsetzen können. Zudem seien rechtswidrige Produkte teilweise sogar beworben worden. Die EU wirft AliExpress unlauteren Wettbewerb zulasten seriöser Unternehmen vor.
Die Kämpfe zwischen den USA und dem Iran dauern an. In der neunten Nacht in Folge griffen sich beide Seiten gegenseitig an. Der Iran setzt die strategisch wichtige Straße von Hormus als Druckmittel gegen die internationale Schifffahrt ein. US-Außenminister Marco Rubio fordert deshalb andere Staaten auf, die Sicherheit der wichtigen Handelsroute zu unterstützen.
Kevin Keegan wurde in Hamburg als Legende verehrt. (Archivbild) - Foto: picture alliance / dpa
Die englische Fußball-Legende Kevin Keegan ist tot. Der frühere HSV-Profi starb im Alter von 75 Jahren an den Folgen seiner Krebserkrankung, wie die britische Nachrichtenagentur PA mit Verweis auf eine Erklärung seiner Familie mitteilte. Keegan spielte von 1977 bis 1980 für den Hamburger SV und wurde 1979 mit dem Traditionsclub deutscher Meister. Zudem war er lange für den FC Liverpool und später auch für Newcastle United erfolgreich.
Anfang Januar hatte seine Familie öffentlich gemacht, dass Keegan an Krebs erkrankt sei und sich einer Behandlung unterziehen müsse. Einen Tag nach dem WM-Finale gaben seine engsten Angehörigen „in tiefer Trauer“ bekannt: „Kevin kämpfte gegen den Krebs und war in seinen letzten Augenblicken von seiner Frau und seinen Töchtern umgeben.“
Glanzzeit als Spieler
Begonnen hat für Keegan alles als Spieler. Sein großer Durchbruch gelang ihm 1971 mit seinem Wechsel zum FC Liverpool. Mit seinem aggressiven Spielstil und seinem unermüdlichen Willen eroberte der Angreifer die Herzen der Fans. Zudem gab es mit ihm Titel: In sechs Jahren an der Anfield Road holte er drei englische Meisterschaften, den FA Cup und 1977 den Europapokal der Landesmeister.
Später arbeitete Keegan noch als Trainer: Er führte Newcastle United 1996 beinahe zur Meisterschaft und Englands Nationalteam 2000 zur EM. An den Glanz seiner Spielerkarriere knüpfte er als Coach aber nicht an.
„Kevin war mehr als nur ein legendärer Fußballer und Trainer. Für Generationen von Fans war er das schlagende Herz von Newcastle United“, teilte sein Ex-Club in einem Nachruf auf „King Kev“ mit. Auch Liverpool äußerte seine Trauer um die Vereinsikone. (dpa/red)
Bund und Länder wollen mehr Schutz. - Foto: Andreas Arnold/dpa
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) für die Fußfessel umfassend ausgebaut werden. Zu den derzeit rund 30 Stellen für die bundesweite Überwachung sollen 72 hinzukommen, sagten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der GÜL in der Justizvollzugsanstalt im südhessischen Weiterstadt.
Hessen überwacht die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des reformierten Gewaltschutzgesetzes kommendes Jahr mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen.
Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.
Erfahrungen in Hessen
Hessen setzt seit Anfang 2025 auf die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Dabei erhalten neben den Gewalttätern auch gefährdete Frauen – freiwillig – einen Tracker.
Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der Schutzperson. Nähern sich Aggressor und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf.
Häusliche Gewalt ächten
Nach den Worten von Heinz gab es seither keine körperlichen Übergriffe. Gerade eine Gewalttat wie jüngst mit einer Machete in Kelkheim zeige, wie wichtig besserer Schutz ist. „Wegschauen ist keine Lösung. Wir müssen häusliche Gewalt ächten“, sagte Hubig. Keine Tötung und keine Übergriffe, das müsse das Ziel sein. (dpa/red)
AfD-Landeschef Martin Vincentz während des Landesparteitags in Marl. - Foto: Henning Kaiser/dpa
Der große Knall im Streit zwischen der AfD-Bundesspitze und der Führung des größten AfD-Landesverbandes in Nordrhein-Westfalen bleibt zunächst aus. Der Bundesvorstand verzichtet im Machtkampf mit Landeschef Martin Vincentz auf kurzfristige drastische Schritte und beschloss in einer Schaltkonferenz lediglich die Prüfung möglicher Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesverbands und die Einsetzung einer Untersuchungskommission.
Diese soll nach dpa-Informationen so ausgestattet werden, dass sie auch mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern die Finanzen des NRW-Landesverbands und die Aufnahmepraxis neuer Mitglieder genauer unter die Lupe nehmen kann.
Damit dürfte der Konflikt nur vertagt sein und könnte spätestens wieder aufbrechen, wenn die Kommission Unstimmigkeiten findet.
NRW-Machtkampf auf Bundesspitze ausgeweitet
Hintergrund ist ein interner Machtkampf in der NRW-AfD, der sich zu einem Konflikt mit der Bundesspitze ausgeweitet hat. Es geht um die Aufstellung von Kandidaten der AfD für die Landtagswahl 2027 in NRW und dabei um den künftigen Einfluss unterschiedlicher Lager in der Partei.
Der NRW-Landesverband ist seit langem in ein eher gemäßigt auftretendes Lager rund um Landeschef Vincentz und ein weiter rechts stehendes Lager um den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich gespalten.
Eskaliert war der Konflikt beim Parteitag in Marl zur Wahl der Kandidaten für die Landtagswahl. Bei solchen Aufstellungen legen Parteien die Reihenfolge ihrer Kandidaten fest.
Je weiter vorn ein Kandidat auf der Liste steht, desto höher sind die Chancen ins Parlament einzuziehen. Umfragen zufolge könnten mindestens die ersten 30 Plätze für ein Landtagsmandat nach der Landtagswahl 2027 reichen. Derzeit sitzen 12 AfD-Abgeordnete im Parlament in Düsseldorf.
Vincentz-Leute dominieren Kandidatenliste
Die Plätze 1 bis 10 wurden zwischen beiden Lagern aufgeteilt, so dass alle Bewerber dort ohne Gegenkandidaten antraten. Bei weiter dahinter liegenden Plätzen trat der interne Streit dann aber offen zu Tage.
Die Vincentz-Gegner warfen seinem Lager vor, nur die eigenen Leute zu wählen, anstatt alle Strömungen in der Partei zu berücksichtigen. Um die Wahl weiterer Listenplätze zu verzögern, nominierten sie daher zeitweise mehr als eigene 90 Kandidaten für einen Listenplatz.
Weil sich jeder Kandidat per Rede vorstellen kann, sprengte das vorübergehend den Zeitrahmen des Parteitags.
AfD-Bundeschefs fordern Abbruch und Neuwahl
Schließlich intervenierten auch die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Sie warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor und forderten, die Wahl abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen.
Sie warnten davor, dass die Kandidatenliste am Ende rechtlich nicht zugelassen werden könnte, mit der Konsequenz, dass die AfD nicht zur Landtagswahl antreten kann. Das war in Bremen bei der Bürgerschaftswahl 2023 schon einmal passiert.
Gegenvorwurf: Sabotage
Vincentz wiederum warf dem gegnerischen Lager vor, es gehe offensichtlich nur darum, „eine für den Bundesvorstand genehme Landtagsliste zu generieren“. Noch vor Weidels und Chrupallas Forderung zum Abbruch der Veranstaltung schrieb er an das AfD-Führungsgremium und erhob Sabotagevorwürfe.
Es stehe im Raum, dass sich „mindestens fünf Mitglieder des aktuellen Bundesvorstandes“ direkt oder indirekt „an der Sabotage der Aufstellung der Landesliste“ beteiligt oder zumindest teilweise Kenntnis gehabt hätten. Kritisch äußerte er sich vor allem über einige Vertreter aus dem Umkreis von Parteichefin Weidel.
Weidels Co-Chef Chrupalla grenzte er dagegen von den Vorwürfen ab, indem er ihm für ein Statement auf X dankte, in dem Chrupalla geschrieben hatte, eine gut und breit aufgestellte Landesliste erreiche man „mit konstruktiver Zusammenarbeit, nicht mit taktischer Blockade von Mehrheiten“.
NRW-Landesspitze gibt nicht nach
Nach mehreren Schreiben und Wortwechseln hatte die NRW-AfD den Parteitag am vergangenen Freitag dennoch fortgesetzt. Eine klare Mehrheit der knapp 500 Delegierten stimmte gegen einen Abbruch. Daraufhin verließen die Vincentz-Gegner unter Protest den Saal – und nahmen somit keinen Einfluss mehr auf die Benennung der weiteren Kandidaten für die NRW-Landtagswahl im kommenden Jahr. Wie aus Parteikreisen verlautete, wurden am Ende der Versammlung die allermeisten der insgesamt 82 Plätze mit Unterstützern von Vincentz besetzt. Er selbst kam auf Platz 1 der Landesliste.
Die Landespartei beantragte zudem beim Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Bundesspitze, um eine Einmischung aus Berlin zu verhindern. (dpa/red)
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
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Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Der ADAC erwartet zum Ferienwochenende auf vielen Autobahnen lange Staus. (Archivbild) - Foto: Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa
Aufgrund der Ferien in vielen Bundesländern erwartet der ADAC am kommenden Wochenende starken Fernreiseverkehr. Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg befänden sich derzeit alle Bundesländer in den Sommerferien, teilte der Automobilklub am Montag in München mit.
Am Wochenende könne der Ferienverkehr daher einen neuen Höhepunkt erreichen. Auch der Urlaubs- und Transitverkehr aus dem Ausland nehme aufgrund von Schulferien zu.
Ferienverkehr nimmt zu
Die Autobahnen sollen dem ADAC zufolge vor allem am Freitagnachmittag und Samstagvormittag stark befahren sein. Neben Urlaubern seien dann auch zahlreiche Tagesausflügler unterwegs.
Besonders voll dürfte es demnach auf den Strecken in Richtung Süddeutschland, Alpen sowie Nord- und Ostsee werden. Bei schönem Wetter gilt dies zusätzlich auf den Straßen zu Ausflugszielen etwa im Mittelgebirgsraum und an Seen.
Baustellen bremsen Verkehr
Bundesweit wird der Verkehr dem ADAC zufolge durch rund 1000 Baustellen zusätzlich ausgebremst. Am Wochenende soll es außerdem zu einem erhöhten Stauaufkommen aufgrund des Rückreiseverkehrs kommen.
An den deutschen Grenzen könne es aufgrund von Kontrollen zu längeren Wartezeiten kommen.
Wartezeiten im Ausland
Auf viel genutzten Reiserouten im Ausland müssen Urlauber laut ADAC ebenfalls Geduld mitbringen. In Österreich gelte dies etwa auf der West-, Pyhrn-, Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn.
Staugefährdet seien ebenfalls die Arlberg- und Fernpass-Route, hieß es. Auf der Luegbrücke komme es wegen Sanierungsarbeiten weiter zu Einschränkungen.
In der Schweiz müsse insbesondere auf der Gotthardroute, der San-Bernardino-Route sowie den Autobahnen A1 und A3 mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Reisende auf dem Weg an die niederländische Nordseeküste müssten sich auf eine Vollsperrung der A12 zwischen Grijsoord und Maanderbroek einstellen.
An staugefährdeten Streckenabschnitten in Deutschland und Österreich ist laut ADAC zudem am Wochenende mit Abfahrtssperren zu rechnen, um Ausweichverkehr zu vermeiden. (afp/red)
Modul um Modul, Gigawatt um Gigawatt: Der Boom der Photovoltaik in Deutschland läuft ungebremst weiter. - Foto: Jan Woitas/dpa
In Kürze:
Der Solarenergie-Ausbau in Deutschland legt im ersten Halbjahr 2026 stärker zu als im Vorjahreszeitraum.
Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist die Entwicklung unter anderem auf internationale Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen in Berlin zurückzuführen.
Der Verband warnt vor einer Verlangsamung des weiteren Ausbaus.
Die Netzbetreiber weisen jedoch verstärkt auf begrenzte Netzkapazitäten hin.
In der ersten Jahreshälfte 2026 setzte sich der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter fort.
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist die Entwicklung unter anderem auf den gestiegenen Wunsch vieler Haushalte nach mehr Energieunabhängigkeit infolge internationaler Energiekrisen zurückzuführen.
Zusätzlich hätten die angekündigten Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die EEG-Förderung für neue Solaranlagen ab 2027 weitgehend abzuschaffen, in den vergangenen Wochen zu Vorzieheffekten geführt.
Zahl der Solaranlagen steigt weiter
BSW-Solar gibt für den Zeitraum von Januar bis Ende Juni dieses Jahres einen Zuwachs der installierten Solarleistung von rund 7,4 Gigawatt (GW) an. Im Vorjahreszeitraum waren es rund 6,8 GW, was einem Plus von rund 9 Prozent entspricht.
Der Verband orientierte sich dabei am Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das Energieportal „Energy Charts“ gibt für die erste Jahreshälfte 2026 ebenfalls einen Zubau von 7,8 GW an.
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Die installierte Solarleistung in Deutschland stieg laut Daten des Energieportals „Energy Charts“ von 118 GW Ende Dezember auf 125,8 GW Ende Juni.
Die Entwicklung der installierten Solarleistung in Deutschland von 2002 bis heute. Aktuell sind 126,2 GW am Netz. Seit Mai 2022 hat sich dieser Wert verdoppelt.
Nach aktuellem Stand gibt es in Deutschland mehr als 6 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 126,2 GW. Zusammen mit rund 2,7 Millionen stationären Batteriespeichern decken sie inzwischen rund ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs. Gemäß den gesetzlichen Ausbauzielen soll die installierte Solarleistung bis 2030 auf 215 Gigawatt steigen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, warnte Mitte Juli jedoch davor, dass das aktuelle Ausbautempo nicht ausreiche, um das Ausbauziel für 2030 dauerhaft zu erreichen. Er sagte:
„Derzeit befinden wir uns zwar noch auf dem gesetzlichen Ausbaupfad. Das ist jedoch vor allem Sondereffekten zu verdanken. Die kommenden Jahre sind kein Selbstläufer.“
Carsten Körnig ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Körnig begründete dies mit dem wachsenden Strombedarf durch mehr E-Autos, Wärmepumpen, Rechenzentren und Klimaanlagen. Daher dürfe die Politik den Ausbau von Solaranlagen nicht verlangsamen.
Dabei blickte der Verband auf die geplanten Änderungen im Rahmen der EEG-Reform und des sogenannten Netzpakets. Nach Einschätzung des BSW-Solar könnten insbesondere die vorgesehene Streichung der EEG-Förderung für neue Anlagen, die Direktvermarktungspflicht für kleinere Gebäudesolaranlagen sowie der Wegfall von Entschädigungen bei netzbedingten Einspeisebeschränkungen den Solarausbau verlangsamen.
Kurz darauf, am 18. Juli, wurde bekannt, dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihre Pläne für Änderungen bei der Solarförderung abgemildert hat. Demnach soll für Anlagenbetreiber übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate gelten. Erst danach müssten sie auf die Direktvermarktung umsteigen.
Erst kürzlich gab jedoch 50Hertz-Chef Stefan Kapferer zu bedenken, dass Deutschlands Stromnetz nach seiner Einschätzung nicht ausreichend auf die wachsenden Mengen an Solarstrom vorbereitet sei. Er empfiehlt eine Änderung der Prioritäten.
Anstatt den weiteren Ausbau von Solarparks zu forcieren, sei laut Kapferer für „fünf oder sechs Jahre“ unter anderem ein stärkerer Netzausbau notwendig. Dabei verwies er auf regionale Unterschiede. Zugleich betonte er, dass er den Ausbau erneuerbarer Energiequellen nicht bremsen wolle.
Dass die Netzkapazitäten regional begrenzt sind, zeigen mehrere Beispiele. So wollte der Chemiekonzern BASF an seinem Hauptsitz im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen einen großen Solarpark errichten. Der zuständige Netzbetreiber konnte das Vorhaben jedoch nicht genehmigen, da die notwendige Netzinfrastruktur fehlte.
Auch die Verkehrswende wird durch begrenzte Netzkapazitäten beeinflusst. So wurde ein Tankstellenbetreiber aus Baden-Württemberg, der neue Ladesäulen für E-Lkw errichten will, eigenen Angaben zufolge auf einen Netzengpass in der Region Mittelbaden hingewiesen. Das teilte der lokale Energieversorger mit. Demnach sei das Stromnetz bislang nicht für die zusätzlichen Strommengen ausgelegt.