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CSD-Anschlag: Innensenatorin und Polizei beantworten Fragen der Berliner Abgeordneten

Vier Tage nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv weiter offen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik sollen deswegen dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten.
Dazu kommt der Innenausschuss des Landesparlaments zu einer Sondersitzung zusammen. Spranger und Slowik müssen über die Maßnahmen der Polizei vor und nach dem Anschlag Auskunft geben und auf Fragen der Abgeordneten antworten.

Radikalisierung verhindern

In der politischen Debatte über den Anschlag rückt die Prävention in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Radikalisierung verhindern lässt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt den Ländern dafür mehr Geld in Aussicht.
In der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses dürfte es unter anderem darum gehen, ob beim Umgang mit dem polizeibekannten Islamisten und bei seiner Überwachung Fehler gemacht wurden.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat.
Das berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und die Sender NDR und WDR. Sein Verhalten soll nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante.

Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bekennervideo mit Treueschwur auf IS

Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des CSD fuhr Abdul B. nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem Auto mehrere Menschen an. Danach soll er vermutlich mit einer Machete weitere Menschen verletzt haben.
Eine Frau wurde getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn gestellt hatten, erschossen.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein islamistisches Bekennervideo fand. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Laut „Spiegel“ spricht der Mann in dem Video auf Arabisch. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.

Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht

Bundesfamilienministerin Prien stellte den Ländern vor dem Hintergrund des CSD-Anschlags mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“, die bisher nicht dafür vorgesehen waren. Sie sagte: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, diesen Betrag einzusetzen.“
„Für mich ist dieser erschütternde Anschlag Anlass, um die Ausrichtung von „Demokratie leben!“ bei der Extremismusprävention nachzuschärfen und dabei das Thema Deradikalisierung in den Fokus zu nehmen.“ Dabei will sich Prien mit den Ländern und mit Verbänden beraten, auch mit den muslimischen Gemeinschaften.
Deradikalisierungsprogramme zielen darauf, junge Leute mit intensiver Beratung von ihren radikalen Ansichten abzubringen. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass solche Programme erfolgreich sein könnten, sagte die Ministerin.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Betreffenden offen dafür seien. „Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen.“
Als eine andere Möglichkeit, Radikalisierung vorzubeugen, brachte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner Islamunterricht an Schulen ins Spiel. Er sagte: „Es gibt immer wieder Jugendliche, die durch radikal religiöse Kontakte in sogenannten Hinterhofmoscheen radikalisiert werden.“
„Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.

SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren

Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sprach sich für mehr Prävention aus.
„Wir sollten uns auf die Ursachen des Terrors konzentrieren und wo nötig, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und die Präventionsarbeit – namentlich die politische Bildung – ausbauen und nicht kürzen“, sagte er der dpa.„Wir müssen islamistischer Radikalisierung ebenso wie jeder anderen Radikalisierung hier in Deutschland entgegentreten.“

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.

Foto: AFP via Getty Images

Zu Aussagen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, aus dessen Sicht Gefährder keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben sollten, sagte Demir, ihn wundere, „dass die Forderung jetzt aufkommt, nachdem ein deutscher Islamist mit Migrationsgeschichte und einem Pass“ den schrecklichen Anschlag am Rande des Berliner CSD begangen habe. Er sagte:
„Mit der SPD wird es keine Reform der doppelten Staatsangehörigkeit geben. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, ist es richtig, dass sie auch mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen.“

Antisemitismusbeauftragter: Sympathiebekundung strafbar machen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte eine Verschärfung des Strafrechts.
„Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Den Anschlag bezeichnete Klein als „Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft“.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht.“ Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden. (dpa/red)
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Arbeitgeberpräsident warnt vor einem verlorenen Jahrzehnt

Spitzenverbände der Wirtschaft fordern die Bundesregierung zu weiteren, tiefgreifenden Reformen auf. Laut Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sei dieses Jahrzehnt von Rezession und Stagnation geprägt.
„Das letzte große Geschäftsjahr der deutschen Wirtschaft war 2019, seitdem verwalten wir den Rückstand“, sagte Dulger. „Unsere Wettbewerber müssen gar nichts besonders gut machen – es reicht, dass sie weiterfahren, während wir auf dem Standstreifen stehen. Wenn das so bleibt, sind die Zwanzigerjahre für dieses Land ein verlorenes Jahrzehnt.“

Industrie: Reformen umsetzen

Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), sagte dpa, der BDI begrüße, dass die Bundesregierung jetzt in die Umsetzung von Reformen komme.
„Aber dabei darf es nicht bleiben: Vertrauen in den Standort entsteht erst, wenn weitere Entlastungsschritte bei Steuern, Bürokratie, Energie- und Infrastrukturkosten folgen und spürbar in den Unternehmen ankommen.“

Mini-Wachstum von 0,5 Prozent und Reformpaket

Die schwarz-rote Koalition einigte sich Anfang Juli auf ein Reformpaket. Geplant sind etwa Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sowie zur Stabilisierung der Sozialabgaben. Steuerzahler sollen entlastet, Zukunftsbranchen gefördert werden. Beschlossen ist bereits ein Sparpaket bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die deutsche Wirtschaft steckt in einer langen Schwächephase. Die Bundesregierung senkte infolge des Irankriegs mit Preissprüngen bei Öl und Gas ihre Konjunkturprognose und erwartet für 2026 nur noch ein Mini-Wachstum von 0,5 Prozent.
Für 2027 wird mit einem Wachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Wirtschaftsverbände klagen seit langem über Standortnachteile in Deutschland wie steigende Sozialabgaben, hohe Energiepreise oder zu viel Bürokratie.

Dulger: Zu hohe Abgaben, zu hohe Energiekosten

„Das Reformpaket ist ein Kurswechsel, deshalb begrüße ich es“, sagte Dulger. „Aber wir hatten sieben Jahre Stagnation, während unsere Wettbewerber gute Jahre hatten. Diesen Abstand holt kein Beschluss in einer Sitzungsnacht auf. Zu hohe Abgaben, zu hohe Energiekosten, zu viel Bürokratie, dazu eine Infrastruktur aus dem vergangenen Jahrhundert – das ist der Zustand des Standorts.“ Deutschland brauche einen massiven Umbau.
Viele Dinge gehörten auf den Prüfstand, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. „2025 ging fast jeder dritte Euro unserer Wirtschaftsleistung in den Sozialstaat – nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 1,4 Billionen Euro.“
Die Bürokratie koste die Wirtschaft 146 Milliarden im Jahr. „Aus Brüssel kommen Vorgaben, und in deutschen Amtsstuben werden sie mit bürokratischem Ehrgeiz umgesetzt. Den einen großen Wurf, der dieses Dilemma löst, gibt es nicht. Es wird ein Jahrzehnt Arbeit, und wir haben schon eines verloren.“
Mit Blick auf Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte Dulger: „Ich erwarte vom Bundeskanzler und von der Bundesregierung, dass sie den Menschen sagen, worauf dieses Land zusteuert.
Reformen müssen erklärt werden: Wir reformieren die sozialen Sicherungssysteme nicht, um sie zu schleifen, sondern um sie zu behalten. Wer das nicht erklärt, darf sich über Widerstand nicht wundern.“

BDI: In Firmen muss wieder Vertrauen entstehen

Gönner sagte, das Reformpaket könnte einen Schub auslösen. Zusammen mit einer Stabilisierung der Energiepreise könne das wieder Planungssicherheit geben. Vertrauen entstehe aber erst, wenn die im Reformpaket verabredeten Schritte im Herbst konkret umgesetzt werden und spürbar in den Unternehmen ankommen. Für den Mittelstand sei der Abbau von Bürokratie zentral.
Das Paket enthalte richtige, wichtige und gute Ansätze, was das Thema Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau angehe.
„Für uns zählt, was die Unternehmen im Herbst konkret vorfinden: Führt die Bundesregierung die Verabredungen konsequent in die Umsetzung? Dann bin ich überzeugt, dass neues Vertrauen in den Standort entsteht und dass auch Investitionsentscheidungen für Deutschland wieder wahrscheinlicher werden.“
Bei Unternehmen sei schleichend Vertrauen in die Politik verloren gegangen. „Wir hatten vor zwei Jahren unter der früheren Bundesregierung schon mal ein Wirtschaftsprogramm, von dem nichts umgesetzt wurde, weil die Regierung dann im Herbst zerbrach. Wir haben bereits vier Jahre Stagnation und Rezession hinter uns“, sagte Gönner.
„Viele Unternehmen haben gewartet und überlegt, wo sie den nächsten Wachstumsschritt gehen. Eigentlich würden sie gern hier investieren.“ Klar sei: „Wenn die nächste Investition im Ausland erfolgt, wird dort die Produktion hochgefahren und nicht in Deutschland. Hier bleiben dann bestenfalls noch Erhaltungsinvestitionen, aber keine Neuinvestitionen.“

Zu spät im „Fitnessstudio“?

Auf die Frage, ob und welche Fehler die Industrie gemacht habe, sagte Gönner: „Wir hatten viele Jahre, in denen alles auf unser Wirtschaftsmodell eingezahlt hat. Da verändert man nicht ohne Not. Vielleicht haben wir deshalb manche Signale erst spät erkannt. Ich vermute, wir waren nicht früh genug im Fitnessstudio – oder haben zu spät gemerkt, dass wir überhaupt hinmüssen.“ (dpa/red)
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Stiftung Warentest: Günstige Maschinengeschirrspülmittel schlagen teure

Günstige Maschinengeschirrspülmittel schlagen teure, Tabs sind besser als Caps – das ist das Ergebnis des aktuellen Spülmitteltests von Stiftung Warentest.
Sie nahm 16 Mittel unter die Lupe, darunter gepresste Tabletten aus Pulver (Tabs) und Päckchen mit flüssigen und festen Teilen (Caps). Der Preis reichte von neun bis 27 Cent pro Spülgang. Drei Mittel fielen durch, eins davon wegen eines gewässerbelastenden Silberschutzmittels.

Getestet wurden Multiprodukte

Vertreten waren bekannte Handels- und Drogeriemarkt-Eigenmarken ebenso wie etablierte Markenprodukte. Alle Mittel im Test waren sogenannte Multiprodukte, die Reiniger, Klarspüler und Enthärter kombinieren.
Für den Test wurden „elf Schmutzarten streng nach Vorgabe zubereitet und aufgetragen“, wie die Stiftung am Mittwoch mitteilte.
Lasagne, Eigelb und Frühstücksflocken entfernten viele Mittel problemlos – andere dagegen „scheiteren schon an alltäglichem Schmutz“, wie Projektleiterin Dorit Munzke berichtete.

Einige Mittel versagten

Im Reinigungstest versagten laut Stiftung Warentest die All in 1 Liquid Caps der Edeka-Eigenmarke Gut & Günstig.
Die All-in-1 Spül-Tabs Limone von Frosch setzten dem Maschinensieb mit Kalkbelägen so stark zu, dass der Geschirrspüler ausfiel. Frosch teilte der Stiftung mit, die Rezeptur sei seit Dezember 2025 geändert.
Die Caps Finish Powerball Ultimate Plus bewerteten die Tester im Punkt Gewässerbelastung mit Mangelhaft.
Sie prüften die Mittel in fünf Kategorien: Reinigen, Klarspülen, Kalkbeläge verhindern, Trocknen und Schonen des Materials. Hinzu kamen Gewässerbelastung und Nutzerfreundlichkeit der Verpackung. (afp/red)
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Fachmann sieht wenig Erfolgschancen für EU-Elektrifizierungsplan


In Kürze:

  • Mit dem EU-Elektrifizierungsplan plant die EU-Kommission, den Verstromungsanteil zu erhöhen.
  • Der Diplom-Ingenieur Frank Hennig sieht hingegen „völlig verschiedene“ Bedingungen in den einzelnen Staaten.
  • Unternehmen in der EU erleiden seiner Aussage zufolge durch den Plan wettbewerbliche Nachteile gegenüber globalen Mitbewerbern.
  • Um ausreichend flexibel verfügbaren Strom zu produzieren, müsse Deutschland in erster Linie die Gaskraft weiter ausbauen.

 
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie den Stromanteil am gesamten Endenergieverbrauch in der Europäischen Union deutlich erhöhen will. Mitte Juli hat sie genauere Details zu ihrem Plan vorgestellt, um „Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen“.
Was es mit diesem Plan genau auf sich hat und was das konkret für die Menschen in Europa und Deutschland bedeutet, schildert Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, im Interview mit Epoch Times.
Herr Hennig, welche Maßnahmen plant die Europäische Union umzusetzen, um die Elektrifizierung voranzubringen? Haben Sie genauere Informationen dazu?
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission gibt einen Überblick über diese Elektrifizierung, ausführlicher wird das Arbeitsdokument eines „Elektrifizierungsaktionsplans“. Zunächst geht es um öffentliche Konsultationen mit Interessengruppen, dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, dem EU-Parlament und anderen. Es gibt also noch keine konkret beschlossenen Vorgaben, bisher nur aufgeschriebene Ziele der Kommission. Später sollen Richtlinien geändert und neue Gesetzesinitiativen umgesetzt werden.
Das Ziel ist, im Sinne des Green Deal eine EU-weite Beschleunigung der Elektrifizierung durchzuführen. Das soll natürlich auf Grundlage emissionsfreier oder -armer Stromproduktion geschehen.

Eine Umsetzungsvariante des Elektrifizierungsplans der EU-Kommission: Ladesäulen für E-Autos für mehr Elektromobilität, gespeist von als sauber geltenden Kraftwerken.

Foto: chirawan/iStock

Einige Zahlen wie ein Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 und eine Einsparung von fossilen Importen im Wert von jährlich 260 Milliarden Euro scheinen kaum von seriösen Berechnungen gedeckt zu sein, eher von Studien am grünen Tisch bereitgestellt.
In Deutschland wird dieses Ziel schon seit Jahren unter der Überschrift „Sektorenkopplung“ verfolgt. Das Vorhaben ist also nicht grundsätzlich neu – abgesehen von den angeführten Zielzahlen.
Inwiefern halten Sie eine Steigerung des Verstromungsanteils von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren für realistisch?
Das ist kaum möglich. Elektrifizierung ist mehr als nur eine Erhöhung der Stromproduktion. Im Gegensatz zu den Sektoren Wärme und Verkehr müssen im Stromsystem Angebot und Verbrauch sekundengenau übereinstimmen. Das bedeutet, die Netze auf allen Spannungsebenen stark auszubauen, die Zahl grenzüberschreitender Leitungen (Interkonnektoren) zu vervielfachen und riesige Kapazitäten an Stromspeichern zu installieren.
Die Bedingungen sind zudem in den einzelnen EU-Ländern völlig verschieden. Schweden und Frankreich könnten dieses Ziel aufgrund ihres günstigen Energiemixes erreichen. Schweden mit seinen 10,5 Millionen Einwohnern und wenig Schwerindustrie hat sich die Dekarbonisierung im Energiebereich bis 2045 vorgenommen, und das ist realistisch. Die Erneuerung des Kernkraftwerksparks und das gute Aufkommen an Wasserkraft, Biomasse und Wind bieten gute Ansätze zum Ausbau der Elektrifizierung.
Kohlelastige Länder wie Polen, Tschechien oder Griechenland werden ein solches Ziel kaum erreichen können, solange der Einstieg bzw. der Ausbau der Kernenergie dort bislang nicht wirkt und weil die verfügbaren Naturenergien eher überschaubar sind.
Kann die Nutzung der fossilen Energieträger erfolgreich reduziert werden?
Der Rückgang fossiler Energieträger hängt von den verfügbaren Alternativen ab. Prinzipiell können durch den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren die Emissionen gesenkt werden, regelbare und gesicherte Stromproduktion bleibt aber notwendig. Kommt diese aus emissionsarmer Produktion wie Kernkraft, Wasser und Biomasse, ist die Elektrifizierung im Sinne der EU-Kommission möglich.
Eine zeitliche Entkopplung von Stromproduktion und –verbrauch, um die volatile Einspeisung natürlicher Zufallsenergie vermehrt zu nutzen, würde jedoch Speicherkapazitäten in nicht finanzierbaren Größenordnungen erfordern. Batteriespeicher helfen zwar beim Ausgleich des Tagesganges, aber nicht über längere Fristen.
Dringender wären intersaisonale Speicher, worauf die grüne Wasserstoffstrategie abhebt. Grüner Wasserstoff ist gegebenenfalls für die stoffliche Nutzung wirtschaftlich, nicht aber im Bereich der Stromspeicherung. Die zahlreichen Verfahrensschritte senken den Gesamtwirkungsgrad einer Stromspeicherung auf unter 25 Prozent ab, sodass man weniger von Stromspeicherung als von Stromverschwendung sprechen muss.
Der Ansatz, grünen Wasserstoff via Ammoniak aus den Sonnenländern der Welt in großen Mengen zu importieren, schafft neue Abhängigkeiten von Staaten, die teils politisch nicht stabil und nicht unabhängig sind und in denen die Menschenrechtslage nicht unseren Vorstellungen entspricht. Schon das Lieferkettengesetz könnte hier einen Import verhindern. Zudem würde die EU-Methanverordnung auch auf Wasserstoff als Treibhausgas angewendet werden müssen, was die Importbedingungen ebenfalls verschlechtert.
Die gegenwärtige Lieferkrise und die Preisentwicklung bei Öl und Gas durch die Kriege in der Ukraine und im Iran zeigen die Folgen solcher Abhängigkeiten deutlich auf. Die EU wäre gut beraten, ihre eigene Basis verfügbarer Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle zu erhalten und nicht zu schleifen. Moderne Technologien in fossilen Kraftwerken führen zu weniger Emissionen, und der Wechsel von alten zu neuen Kraftwerken würde helfen, Emissionen zu senken.
Auch die CCS-Technologie für Kohlenstoffabscheidung, vom IPCC der UN empfohlen, würde bei den hohen CO2-Zertifikatepreisen wirtschaftlich darstellbar sein. Die Mehrzahl der EU-Staaten baut die Kernkraft aus oder steigt neu ein, dies wirkt aber erst mittelfristig ab den 2030er-Jahren.
Was bedeutet der EU-Plan für die Unternehmen in der EU und vor allem für die in Deutschland? Manche beklagen die teils ohnehin schon strengen Klimaauflagen.
Zu den zu erwartenden Kosten äußert sich die EU nicht, abgesehen von den Einsparungen durch vermiedene Brennstoffimporte. Im Industriebereich ist eine Streckung der Kürzung von kostenlosen Zuteilungen an Emissionszertifikaten in der Diskussion, was aber das Problem nur verschiebt. Durch die Verknappung und Verteuerung der Zertifikate wird der wettbewerbliche Nachteil gegenüber globalen Mitbewerbern immer größer, was die Abwanderung vor allem der energieintensiven Industrie aus der EU begünstigt.
Demgegenüber steht kein messbarer Erfolg hinsichtlich der Klimaentwicklung. Verantwortbare Politik bräuchte ein Monitoring, das die Kosten der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung des Anteils fossiler Energieträger mit dem erreichten Ergebnis, nämlich der Verhinderung eines Temperaturanstiegs, ins Verhältnis setzt.
Die EU-Vorgaben müssen in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Bisher legte Deutschland freiwillig eine Schippe drauf und verschärfte die Vorgaben wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach Aussage des Bundeskanzlers soll das künftig nicht mehr der Fall sein.
Die EU-Vorgaben zur Elektrifizierung bedeuten vor allem weitere Bürokratie und Berichtspflichten, die ja bei uns nach dem sogenannten Reformpaket der Bundesregierung zurückgedrängt werden sollten. Die Marktbedingungen für Unternehmen in Deutschland werden weiterhin schwieriger, was die Standortverlagerung eher beschleunigen wird.
Andere Länder gehen mit EU-Vorgaben eher mediterran um. Die Verrechnung von Emissionszertifikaten wird von den nationalen Behörden kontrolliert. Verstöße müssen durch nationale Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden. Ob das überall umgesetzt wird, wenn beispielsweise staatliche Energieunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, darf bezweifelt werden. In Abwandlung könnte man sagen: Die EU ist groß, Brüssel ist weit.
Welche Auswirkungen sind im deutschen Stromnetz mit der geplanten Elektrifizierung zu erwarten?
Die Windkraft in Deutschland wurde übrigens von 1991 bis heute und ab heute für neu in Betrieb gehende Anlagen für weitere 20 Jahre subventioniert. Daran wird deutlich, dass sie nicht marktfähig ist.
Heute müssen auch die noch zu bauenden Ersatzkraftwerke wie auch bereits vorhandene Reservekraftwerke und „besondere technische Betriebsmittel“ sowie sogenannte Netzbooster (Großbatterien an Netzengstellen) subventioniert werden.
Im Jahr 2026 werden zudem die Netzentgelte staatlich gestützt und es gibt einen subventionierten Industriestrompreis. Würde man die staatlichen Unterstützungsgelder unserem Stromsystem entziehen, würde es zusammenbrechen.

Auflistung der staatlichen Zuschüsse 2026 für das deutsche Stromsystem.

Foto: Frank Hennig

Die Elektrifizierung in Deutschland unter Bedingungen des Atom- und Kohleausstiegs bewirkt, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit neue Gaskraftwerke in großer Zahl gebaut werden müssen.
Im Wärmesektor sollen Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Der Strom für diese kommt im Winter, also in Zeiten geringen Solarstrom-Aufkommens, dann auch aus Gaskraftwerken, was sicher nicht im Sinne der EU-Kommission ist.
Die EU will mit dem Plan auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Potenziale stärken. Wie kann sie dies schaffen?
Der Ansatz der EU-Kommission, die Gemeinschaft wie einen Zentralstaat zu führen, war bisher nicht erfolgreich und wird es auch künftig nicht sein. Solange der „Green Deal“ und die globale „Klimarettung“ das höchste Ziel sind und der technisch-technologische Fortschritt nicht dem freien Markt überlassen wird, sondern Überzeugungen von Beamten und Kommissaren, wird die EU im globalen Wettbewerb wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Die Dekarbonisierung mithilfe der Elektrifizierung des Energiesystems bedeutet einen Umbau, keine Erweiterung, keine höhere Qualität. Es gab vorher ein funktionierendes System, ein solches soll es auch nach der Dekarbonisierung geben.
Das führt zu hohen Kosten, insbesondere für den kleinteiligen Ausbau der wetterabhängigen Erneuerbaren, den Netzausbau auf allen Spannungsebenen, nötige Stromspeicher und die hohen Systemkosten für die Integration zufällig erzeugten Stroms.
Haben andere Industrieländer oder Staatenbündnisse außerhalb der EU ähnlich ambitionierte Klimapläne? 
Eine Elektrifizierung als Folge von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie einem steigenden Anteil von Wärmepumpen und E-Mobilen findet fast überall statt. Jedoch ist das meist Marktakteuren überlassen, die auch die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten anwenden.
In der EU und Deutschland gibt es zunehmend ein unions- bzw. staatswirtschaftliches System, das vor allem mit den Instrumenten Verbot und Subvention arbeitet. Im Energiesystem gibt es nur noch wenige marktgetriebene Investitionen, meistens erfolgen sie subventionsgetrieben.
 Sehen Sie eine effizientere Lösung für eine schnelle Dekarbonisierung in der EU?
Aus mir nicht erklärlichem Grund soll die Dekarbonisierung möglichst schnell erfolgen. Dadurch steigen die Kosten enorm. Seit es Energieversorgung im heutigen Sinn gibt, wurden die Systeme permanent umgebaut und weiterentwickelt. Das europäische Stromnetz im heutigen Zustand ist über etwa 120 Jahre gewachsen.
Der Neubau einer 110-Kilovolt-Ebene – das sind noch nicht die großen Stromautobahnen – dauert heute etwa acht bis zwölf Jahre. Für den Bau neuer Windkraftanlagen oder großer PV-Freiflächenanlagen werden drei bis fünf Jahre benötigt. Der Netzausbau wird den Rückstand nie aufholen können, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität hat.
Es leidet jedoch die Netzstabilität, und die Kosten wachsen exponentiell an. Eine Dekarbonisierung im Sinne eines Zurückdrängens fossiler Brennstoffe wird es weltweit geben. Dazu werden alle Energiequellen genutzt werden, auch Kernkraft und saubere Kohle. Trotz des starken Zubaus an Erneuerbaren fangen diese nicht den Anstieg des globalen Energiebedarfs ab.
Die Entscheider in Politik und Wirtschaft stehen unter Druck von Ideologie und der entsprechenden Lobby. Es fehlt der Mut zu kräftigen sachgerechten Entscheidungen, die aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung nötig wären.
 Was bedeutet der EU-Plan konkret für die Menschen?
Der Weg zu immer teurer werdender Energie wird weiter beschritten. International wirken Krisen und Kriege, die Folgen des Green Deals betreffen aber nur die EU-Länder. Preiswerte Energie ist aber Voraussetzung für gutes Wirtschaften, für Wohlstand und ein gutes Lebensniveau.
Leider sehe ich bei der gegenwärtigen Organisationsform der EU mit den Ambitionen in Brüssel und einer devot folgenden Bundesregierung in Berlin kein Licht am Horizont.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Maurice Forgeng.
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Erste totale Sonnenfinsternis seit 1999: Was Beobachter erwartet


In Kürze:

  • Am 12. August 2026 wird Europa Zeuge einer totalen Sonnenfinsternis. Das letzte derartige Ereignis lag im vergangenen Jahrtausend.
  • Weite Teile Europas – einschließlich Deutschland – sehen eine partielle Sonnenfinsternis.
  • Die sogenannte Totalität, jener Bereich, in dem die Sonne vollständig hinter dem Mond verschwindet, ist nur in einem schmalen Streifen von wenigen Hundert Kilometern Breite sichtbar.
  • Die besten Beobachtungsbedingungen bieten der Norden Russlands, Grönland, Island und Spanien – vorausgesetzt, das Wetter spielt mit.

 
Für Jamie Carter fühlte sich die erste totale Sonnenfinsternis wie ein kosmischer Fehler an. Der ganze Himmel verwandelte sich in einen Sonnenuntergang. Tiere verstummten plötzlich, als wäre es Nacht geworden. Die Sonne erschien als schwarze Scheibe, gekrönt von einem Lichtkegel.
Am 12. August wird der erfahrene Astronomieautor und Reiseleiter dieses Erlebnis erneut genießen. Er wird an Bord eines Schiffes nach Grönland reisen, um dort eine Astronomiereise zu leiten und Vorträge zu halten. Dies wird Carters neunte totale Sonnenfinsternis sein. Die sogenannte Totalität, das Zeitfenster, in dem der Mond die blendende Sonnenscheibe vollständig verdeckt, beträgt nur wenige Minuten.

Das Unsichtbare wird sichtbar

„Totalität ist transformativ“, sagte er der Epoch Times. „Ich habe Menschen gesehen, die unkontrolliert lachten, in Tränen ausbrachen, sprachlos dastanden oder einfach nur ungläubig starrten. Das Gehirn hat Mühe, das Gesehene zu verarbeiten.“
Manchmal hat man kurz das Gefühl, die Sonne könnte nie wiederkehren.
„Natürlich kehrt sie zurück – aber in diesen kostbaren Momenten fühlt es sich an, als ob das Universum kurz eine Seite von sich offenbart, die wir eigentlich nie zu sehen bekommen sollten“, so Carter. „Wenn man eine erlebt hat, erscheint einem die Jagd nach Sonnenfinsternissen plötzlich als der naheliegendste Weg, die Welt zu sehen.“
Die ikonische silberne Lichtkrone, die nur bei totalen Sonnenfinsternissen sichtbar wird, ist die Sonnenkorona, die schwer fassbare äußere Atmosphäre der Sonne. Normalerweise vom blendenden Licht der Photosphäre überstrahlt, ist dieser Kranz aus überhitztem, perlmuttweißem Plasma für das bloße Auge unsichtbar – außer während der Totalität. Er hängt am verdunkelten Himmel, surreal geformt von den intensiven Magnetfeldern der Sonne.
Die Physik hinter diesem Spektakel beruht auf einer verblüffenden kosmischen Konstellation. Die Sonne ist etwa 400-mal größer als der Mond, aber 400-mal weiter von der Erde entfernt. Dadurch gleichen sich ihre Größenverhältnisse aus unserer Perspektive aus, sodass der Mond zwar die Sonnenoberfläche vollständig verdecken kann, die Korona aber sichtbar bleibt.
Diese Verdunkelung des Himmels fällt zudem mit dem Höhepunkt des jährlichen Perseiden-Meteorstroms zusammen, sodass Beobachter mit besonders dunklem Himmel sogar Sternschnuppen in der Mittagsdämmerung sehen können. Gleichzeitig sorgt ein hilfsbereiter Neumond für einen tiefschwarzen Himmel.

Am 12. August ist es wieder soweit

In exakt zwei Wochen zeigt sich das beeindruckende Naturschauspiel erneut, zunächst im hohen Norden. Der Schatten des Mondes legt in gut 4 Stunden sodann rund 8.300 Kilometer zurück.
Nachdem er zuerst in der abgelegenen Wildnis Nordrusslands auf Land trifft, streift der dunkelste Teil des Mondschattens, der Kernschatten, über die eisigen Fjorde Ostgrönlands und Islands. Er überquert den Polarkreis und zieht nach Westeuropa.
Im Nordatlantik dauert die Totalität 2 Minuten und 18 Sekunden. Sonnenfinsternisbeobachter wie Carter in Scoresby-Sund, Grönland, erwarten eine partielle Sonnenfinsternis ab 15:34 Uhr Ortszeit, die Totalität beginnt hier um 16:34 Uhr. Reykjavik, Island, erlebt die partielle Dunkelheit um 17:48 Uhr.
Die spanische Atlantikküste erreicht der Mondschatten kurz vor Sonnenuntergang. Das Zeitfenster beträgt hier etwas weniger als 2 Minuten. Allerdings beginnt die partielle Phase erst um 19:34 Uhr, während die Totalität ihren Höhepunkt um 20:29 Uhr deutscher Zeit erreicht. Dieser Umstand macht auch die Städte im spanischen Inland – wie Saragossa – zu idealen Beobachtungsorten.
Nach einem Besuch auf Mallorca verliert sich der Mondschatten schließlich über dem Mittelmeer.

Totale Sonnenfinsternis in Teilen Europas

Durch weite Ozeanpassagen wohnen weltweit verhältnismäßig wenige Menschen innerhalb des schmalen, etwa 290 Kilometer breiten Streifens, in dem die totale Sonnenfinsternis sichtbar ist. Mitteleuropa kam dabei zuletzt am 11. August 1999 in den Genuss des Himmelsspektakels. Spanien musste sogar noch erheblich länger warten. Die letzte totale Sonnenfinsternis über der Iberischen Halbinsel ereignete sich 1905.
Millionen Menschen erleben indes eine partielle Sonnenfinsternis – dabei erzeugt der Halbschatten des Mondes, die Penumbra, eine sichelförmige Sonne.

Partielle Sonnenfinsternis über Deutschland am 10. Juni 2021.

Foto: Olivier Maire/KEYSTONE/epa/dpa/dpa

Von Deutschland aus gesehen bedeckt der Mond etwa 80 bis 90 Prozent der Sonnenfläche, sodass wir zumindest in den Genuss einer partiellen Sonnenfinsternis kommen. Damit ist der Bedeckungsgrad erheblich größer bei der letzten partiellen Sonnenfinsternis im Juni 2021.
Zeitlicher Verlauf der partiellen Sonnenfinsternis für ausgewählte deutsche Städte

Zeitlicher Verlauf der partiellen Sonnenfinsternis am 12. August 2026 für ausgewählte deutsche Städte.

Foto: kms/Epoch Times

Achtung: Augenschutz beachten!

Die größte Gefahr bei der Beobachtung einer Sonnenfinsternis geht von der blendenden Sonne aus. Direktes Hineinschauen in die Sonne während der partiellen Phase kann zu dauerhaften Netzhautschäden führen.
Herkömmliche Sonnenbrillen bieten, unabhängig von ihrem UV-Schutz oder ihrer Tönung, keinerlei Schutz vor der intensiven Sonnenstrahlung. Während der partiellen Phase müssen Beobachter zertifizierte Sonnenfilter oder spezielle Sonnenfinsternisbrillen verwenden, die tausendfach dunkler sind als normale Sonnenbrillen.
Spezielle Sonnenfinsternisbrillen sollen die Augen der Beobachter schützen. Ein Muss. Foto: Victor Sanchez/iStock

Spezielle Sonnenfilter und Finsternisbrillen lassen nur rund ein Hunderttausendstel des Lichtes durch. Ein Muss, um die Augen der Beobachter zu schützen.

Foto: Victor Sanchez/iStock

Kurz bevor die Sonne verschwindet, erzeugen die letzten Lichtstrahlen, die noch durch die Mondtäler hindurchscheinen, ein schimmerndes Phänomen, das als Baily’sche Perlen oder als „Diamantring-Effekt“ bekannt ist.
Erst wenn dieser Ring erlischt und die helle Sonnenscheibe vollständig verdeckt ist, ist es sicher, die Schutzbrille abzunehmen und mit bloßem Auge hinzusehen. Sobald die Totalität endet, muss die Sonnenfinsternisbrille jedoch wieder aufgesetzt werden.
Bei einer totalen Sonnenfinsternis wird der Bereich um die Sonne herum sichtbar. (Archivbild)

Bei einer totalen Sonnenfinsternis wird der Bereich um die Sonne herum sichtbar. Zum Schutz der Augen können Beobachter jedoch erst nach dem sogenannten Diamantring ihre Schutzbrillen absetzen.

Foto: Robert F. Bukaty/AP/dpa

Für Carter und seine Mitreisenden an Bord des Forschungsschiffs „New Scientist Discovery Tours“ wird sich die Reise zum Scoresby-Sund in Grönland lohnen. Sie hoffen auf klaren Polarhimmel, um die volle Dauer der Dämmerung mitten am Tag zu erleben.
„Selbst nach acht vorangegangenen Sonnenfinsternissen“, sagte Carter, „gibt es auf der ganzen Welt nichts Vergleichbares zu diesen wenigen außergewöhnlichen Minuten.“
Weder Carter noch Spanien muss dabei allzu lange auf die nächste totale Sonnenfinsternis warten. Bereits am 2. August 2027 wird der Mond die Sonne erneut vollständig bedecken – dann sogar für über 6 Minuten.
(Mit Material von theepochtimes.com)
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28. Juli: CSD-Anschlag – aktueller Stand | Erdbeben in Japan | Sommerwetter in Deutschland

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CSD-Anschlag – aktueller Stand

Die Polizei hat auf dem Handy des CSD-Attentäters ein IS-Bekennervideo gefunden. Ein Vermummter, mutmaßlich Abdul B., leiste darin einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat. Für Diskussionen sorgte zuletzt die Frage, warum Abdul B. nach seiner Verurteilung frei kam. Das zuständige Gericht erklärte, durch die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Urteil nicht rechtskräftig geworden. Abdul B. erhielt eine Jugendstrafe von 22 Monaten. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen 2 Jahre und 10 Monate.
Derweil werden politische Forderungen nach Konsequenzen laut. CSU-Chef Markus Söder forderte den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für Gefährder, CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will islamistische Moscheevereine verbieten. SPD und Grüne fordern eine Stärkung von LGBTQ-Rechten im Grundgesetz und die Linke sieht Rechtsextremisten in der Verantwortung.

Erdbeben in Japan

Ein Erdbeben der Stärke 7,1 hat den Südwesten Japans erschüttert. Mindestens 50 Menschen wurden verletzt, Straßen und Gebäude wurden teilweise schwer beschädigt. Die Polizei berichtet zudem von einer Explosion in einem Einkaufszentrum infolge des Bebens. Das vollständige Ausmaß der Schäden wird noch ermittelt.

Sommerwetter in Deutschland

In Deutschland rollt die nächste Hitzewelle an. Vor allem im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden morgen Temperaturen von über 35 Grad erwartet. Nur im Norden bleibt es etwas kühler. Den Höhepunkt erreicht die Hitze am Donnerstag – dann sind auch kräftige Gewitter möglich.

Börsensturz

Japanische und koreanische Aktien von Chipherstellern sind heute massiv eingebrochen. Auslöser war ein Bericht über einen möglichen chinesischen Technologiesprung für die Chipproduktion, die dem wichtigsten Hersteller ASML Konkurrenz machen könnte.
 
 
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„KI-Zeitenwende“ in der Bundeswehr – Verteidigungsfähigkeit erhöhen

Angesichts des rasanten technischen Fortschritts und der zunehmenden Automatisierung der Kriegsführung rüstet sich die Bundeswehr für das Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Ranghohe Offiziere und Vertreter des Verteidigungsministeriums stellten am Dienstag, den 28. Juli, in Berlin die Kernpunkte der neuen KI-Strategie vor.

Technologische Zeitenwende

Die vom damaligen Kanzler Olaf Scholz 2022 ausgerufene sicherheitspolitische Zeitenwende gehe einher mit einer „technologischen Zeitenwende“, sagte Generalleutnant Michael Vetter, Abteilungsleiter Innovation und Cyber im Verteidigungsministerium.
Die Truppe müsse Cloud Computing und Quantentechnologie ebenso beherrschen wie die Automatisierung von Waffensystemen und die systematische Vernetzung innerhalb der Bundeswehr und mit den Nato-Partnern.
KI habe „durchaus disruptiven Charakter“ und verändere die Art der Kriegsführung. Als Beispiel nannte Vetter die Ukraine. „Wir reden nicht mehr über Theorie, wir sind mitten in der Anwendung.“

Informations-, Führungs- und Wirkungsüberlegenheit

Für eine erfolgreiche Abschreckung im KI-Zeitalter nannte Vetter einen „Dreiklang“: Informationsüberlegenheit, Führungsüberlegenheit und Wirkungsüberlegenheit. Dabei gehe es um das Beherrschen riesiger Datenmengen und den technologischen Vorsprung bei KI-gestützten Waffensystemen wie Drohnen oder Fernlenkwaffen.
„Die KI hilft uns schlichtweg, verteidigungsfähiger zu werden“, betonte Flotillenadmiral Christian Bock, Leiter des Innovationszentrums der Bundeswehr.
Der Bundestag bewilligte die Beschaffung im Dezember 2025. Das von der Airbus-Rüstungssparte gemeinsam mit deutschen Start-ups entwickelte System soll die taktische Überwachung großer Räume an der Nato-Ostflanke ermöglichen.
Drohnen und Sensoren sammeln Daten in der Luft und am Boden und fügen sie quasi in Echtzeit zu einem einheitlichen Lagebild zusammen. Zwei Kampfbataillone der Litauen-Brigade sollen spätestens ab Mitte 2027 damit ausgerüstet werden.
Auch als „bürokratische Organisation“ müsse die Bundeswehr schlagkräftiger werden, sagte Vetter – etwa indem Soldatinnen und Soldaten mithilfe von KI von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Bei KI-Waffensystemen soll stets ein Mensch am Ende der Befehlskette stehen. (Archivbild)

Foto: Ronny Hartmann / AFP via Getty Images

Mensch bleibt am Ende der Befehlskette

Bei allen KI-Anwendungen stehe immer ein Mensch am Ende der Befehlskette, betonte Vetter. Dass Maschinen selbst entscheiden, ob und welche Ziele sie angreifen, solle möglichst ausgeschlossen werden.
In ihrem KI-Konzept gibt sich die Bundeswehr klare Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang. Internationale Normen, das Völkerrecht, Nato-Regularien und das Grundgesetz fließen ein.
„Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die eine völkerrechtskonforme Waffenprüfung durchführen, auch für KI-gestützte Waffensysteme“, sagte Jan-Peter Ganschow, zuständig für KI-Governance im Ministerium.
Ein Kriegsgeschehen erfordere eine „nochmalige Betonung von Recht und Ethik“ – etwa bei der Frage, „ob eine Maschine einen minderjährigen Kombattanten bekämpfen darf“. (afp/red)
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Dobrindt will Fußfesseln, Präventivhaft und strengeres Strafrecht für Gefährder

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:

Was ist ein Gefährder?

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“

Was wird nun erwogen?

Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.

Was würde sich ändern?

Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.
Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.
Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Könnten solche Änderungen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.
Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“
Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“
Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“ (dpa/red)
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Elektroauto-Boom verliert an Tempo

Weltweit werden immer mehr Elektroautos zugelassen, die Wachstumsgeschwindigkeit lässt aber nach. In einer Untersuchung von 43 wichtigen Märkten kommt die Unternehmensberatung PwC für das erste Halbjahr auf rund 6,6 Millionen Neuzulassungen rein batteriebetriebener Stromer (BEVs).
Das ist zwar immer noch ein Plus von 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, es geht aber bei weitem nicht mehr so schnell nach oben wie früher. Noch im ersten Halbjahr 2025 hatte ein Plus von mehr als einem Drittel gestanden, im Gesamtjahr 2025 war es noch knapp ein Drittel.
Entscheidend für die Verlangsamung ist China. Der mit Abstand größte Elektroautomarkt der Welt schrumpfte laut PwC im ersten Halbjahr um 5 Prozent auf knapp 3,6 Millionen BEVs.
Immerhin ging es im zweiten Quartal aber bereits wieder leicht aufwärts. Weil parallel der Gesamtmarkt schrumpfte, machten die reinen Stromer dort im zweiten Quartal 44 Prozent der Neuzulassungen aus.

USA im Minus – Europa legt kräftig zu

In den USA sanken die Elektroautoneuzulassungen sogar. 460.000 BEVs im ersten Halbjahr sind ein Minus von 22 Prozent. Sie machen dort nur 6 Prozent des Markts aus.
Sehr viel besser ist die Entwicklung in Europa. In der EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zählten PwC knapp 1,6 Millionen BEVs und damit 33 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Das war ein Marktanteil von 22 Prozent. Besonders starkes Wachstum gab es unter anderem in Frankreich, Italien aber auch Deutschland, das vor dem Vereinigten Königreich und Frankreich erneut der größte Einzelmarkt Europas war.
„Die Ölpreisentwicklung wirkt wie ein externer Beschleuniger für die Verbreitung der Elektromobilität“, sagt Harald Wimmer von PwC.
„Entscheidend ist jedoch vor allem die technologische Reife der aktuellen Modellgeneration: hohe Reichweiten, wettbewerbsfähige Preise und klare Vorteile bei den Betriebskosten. Das verändert die Marktlogik nachhaltig.“ (dpa/red)
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Merz für Kürzung des EU-Haushalts um mehrere 100 Milliarden

Bundeskanzler Friedrich Merz will einen um mehrere 100 Milliarden Euro kleineren EU-Haushalt für die nächsten Jahre als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Bei dem Budgetentwurf müsse in allen Bereichen gekürzt werden, sagte Merz bei einem Treffen mit Irlands Premierminister Micheál Martin in Dublin.
„Diese Kürzungen sind zwingend, unabhängig davon, wie weit wir bei den neuen Eigenmitteln kommen“, so der Kanzler.
Der EU-Haushalt ist eines der politisch sensibelsten Themen in Brüssel. Er wird für sieben Jahre festgelegt, aktuell wird über das Budget für 2028 bis 2034 verhandelt.
Finanziert wird der riesige Topf überwiegend aus einem Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten. Als größte Volkswirtschaft der EU zahlt Deutschland den mit Abstand größten Beitrag.

Merz nennt Kommissionsvorschlag „unausgewogen“

Die Europäische Kommission schlägt inflationsbereinigt (zu Preisen von 2025) rund 1,76 Billionen Euro vor, die für verschiedene EU-Vorhaben genutzt werden sollen – etwa Verteidigungsbeschaffung, Agrarpolitik, Strukturförderung oder das Austauschprogramm Erasmus.
Den Kommissionsvorschlag sowie einen derzeit auf dem Tisch liegenden Kompromissvorschlag mit nur geringen Kürzungen wies Merz vehement zurück. „Eine so weite und große Ausdehnung des europäischen Budgets ist für uns nicht tragbar. Die Zahlen sind nicht ausgewogen.“
Seit Juli hat Irland den rotierenden Vorsitz der EU-Staaten inne und ist damit dafür zuständig, die Haushaltsverhandlungen voranzutreiben.
Es wird erwartet, dass Irland im Oktober einen neuen Kompromissvorschlag präsentiert. „Ich vertraue darauf, dass ihr, lieber Micheál, einen realistischen Vorschlag vorlegen werdet“, sagte Merz an Irlands Regierungschef gewandt.

Kompromiss soll bis Ende des Jahres gefunden werden

Ziel ist es derzeit, bis Ende des Jahres zu einem Kompromiss zu kommen und somit auch vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich.
Eine Verständigung über den Umfang des neuen Gemeinschaftsbudgets unter den EU-Staaten bis Ende des Jahres gilt allerdings als äußerst ambitioniert, da die Vorstellungen der 27 Mitgliedstaaten sehr weit auseinanderliegen.
Neben Deutschland sprechen sich auch weitere Länder, die unter dem Strich mehr einzahlen als sie herausbekommen, für einen kleineren Haushalt aus. Dazu zählen etwa die Niederlande, Schweden und Dänemark.
Sogenannte Nettoempfängerstaaten wollen den bestehenden Vorschlag nicht weiter kürzen. Der Haushalt, der offiziell Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) heißt, muss einstimmig beschlossen werden.
Daneben tragen sogenannte Eigenmittel als Einnahmequelle bei, die direkt nach Brüssel fließen – etwa Zölle auf Einfuhren aus dem außereuropäischen Ausland.
Ob es neue Eigenmittel geben soll und, wenn ja, wie sie aussehen wollen, ist auch Teil der Debatte unter den EU-Staaten. Die Kommission schlägt unter anderem eine Abgabe für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro vor. (dpa/red)
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)
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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
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Hitze erreicht Deutschland – Donnerstag bis 39 Grad möglich

Fast im ganzen Land wird heute die 30-Grad-Marke überschritten, teilt der Deutsche Wetterdienst mit. In einigen Regionen werden es mehr als 35 Grad.
Das sind der Vorhersage zufolge Teile Nordrhein-Westfalens und Hessens sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland, weite Teile Baden-Württembergs und Teile Frankens, wie DWD-Meteorologe Thorsten Kaluza sagte.
„Insbesondere am Oberrhein sind Höchstwerte von 38 Grad möglich“, erklärte der Meteorologe. Der DWD gab Warnungen vor starker Wärmebelastung für die Westhälfte und den Süden Deutschlands heraus.

Kühler bleibt es nur ganz im Norden

„Außen vor sind nur der äußerste Norden und Nordosten, das heißt die deutschen Nord- und Ostseeinseln, Teile Schleswig-Holsteins, Vorpommern, und der äußerste Nordosten Brandenburgs“, sagte der Meteorologe.
Tagsüber ist es vielfach heiter bis sonnig und trocken. Es folgt stellenweise eine tropische Nacht, es wird also nicht kühler als 20 Grad – insbesondere im Westen und in städtischen Regionen.

Donnerstag heißester Tag

Den Höhepunkt erwartet der DWD am Donnerstag, es wird in weiten Teilen Deutschlands heiß – über 35 Grad. Werte bis 38 oder 39 Grad seien möglich, teilte der Wetterdienst mit.
Weniger warm wird es demnach im Norden, an der Nordseeküste und in Teilen Schleswig-Holsteins kann die 30-Grad-Marke unterschritten werden.
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland werden voraussichtlich die 35 Grad nicht erreichen, da im Tagesverlauf von Westen Wolken aufziehen, aus denen bis in den Norden teils kräftige Schauer fallen.
Vor allem der Norden muss sich auf kräftigere Gewitter einstellen, die West- und Südwesthälfte auf Sturmböen.

Hitze wird in den Süden gedrängt

Eine Kaltfront drängt die größte Hitze am Freitag in den Süden. „Das bedeutet bei teils dichter Bewölkung in der Nordhälfte von der Küste aus nach Süden zunehmend 21 bis 29 Grad“, teilte Meteorologe Kaluza mit. Im Nordosten müsse mit Schauern und Gewittern gerechnet werden.
In Baden-Württemberg und Bayern werden es dagegen noch um 33 Grad, am östlichen Donauverlauf möglicherweise bis 36 Grad.
Auch im Süden sind kräftige Schauer und Gewitter möglich. Im Süden hält sich die Hitze voraussichtlich auch am Wochenende, wie der DWD vorhersagt. (dpa/red)
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Mercedes: Höherer Gewinn mit sinkenden Verkaufszahlen

Der Autobauer Mercedes-Benz hat im zweiten Quartal deutlich weniger Autos verkauft und im Autogeschäft 26 Prozent weniger Gewinn erzielt als im Vorjahr. Der Absatz ging um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück, wie der Stuttgarter Konzern am Dienstag mitteilte. Demnach konnten Steigerungen bei den Verkaufszahlen in Europa um vier und in den USA um zehn Prozent einen Einbruch in China um 30 Prozent nicht ausgleichen.
Belastet wurde das Ergebnis zusätzlich durch eine Sonderabschreibung in China in Höhe von 704 Millionen Euro. Mercedes-Benz betonte jedoch, dass der chinesische Markt weiterhin eine hohe strategische Bedeutung für den Konzern habe.
Trotz der schwächeren Entwicklung im Autogeschäft stieg der Konzerngewinn erstmals seit 2023 wieder gegenüber dem Vorjahr. Er erhöhte sich von 957 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro und damit um 13,5 Prozent. Das operative Ergebnis (Ebit) legte um 21,5 Prozent auf rund 1,55 Milliarden Euro zu. Gestützt wurde das Ergebnis vor allem durch Sparmaßnahmen, Effizienzsteigerungen sowie das starke Van-Geschäft und die Finanzdienstleistungssparte.
Zum höheren Konzerngewinn trugen außerdem ein Sonderertrag aus dem geplanten Verkauf der Leasingtochter Athlon.

Prognose gesenkt – E-Auto- und Van-Geschäft legen zu

Die Prognose für das Gesamtjahr passte Mercedes-Benz nach unten an und erwartet nun einen Gesamtabsatz leicht unter Vorjahresniveau. Auch beim Konzernumsatz rechnet das Unternehmen nun mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im zweiten Quartal sank der Umsatz um 3,3 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro, knapp 23 Milliarden davon entfielen auf das Autogeschäft.
Zugleich erhöhte das Unternehmen die Erwartung an den Anteil von E-Autos am Gesamtabsatz von 23 auf 25 Prozent. Im zweiten Quartal verkaufte Mercedes den Angaben nach 52.852 Elektroautos – 51 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wachstumstreiber war vor allem Europa, wo der Absatz um 87 Prozent zulegte.
Auch im Bereich Kleinlaster liefen die Geschäfte gut. Der Absatz erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf rund 94.000 Fahrzeuge. Der Umsatz stieg um gut fünf Prozent, das operative Ergebnis verbesserte sich um knapp drei Prozent. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum positiven Konzernergebnis leistete die Finanzdienstleistungssparte, deren operativer Gewinn um 70 Prozent zulegte.

Halbjahresbilanz bleibt rückläufig

Die Halbjahresbilanz fällt allerdings weiterhin schwächer aus als im Vorjahr. Der Konzerngewinn sank in den ersten sechs Monaten um 6,3 Prozent auf rund 2,52 Milliarden Euro. Der Umsatz ging um 4,1 Prozent zurück, das operative Ergebnis verringerte sich um 3,1 Prozent.
Mercedes-Benz hatte bereits 2025 einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Der Konzerngewinn halbierte sich damals von 10,4 auf 5,3 Milliarden Euro. Als Reaktion verschärfte der Autobauer im Juni 2026 sein Sparprogramm. (afp/red)
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Mercedes: Höherer Gewinn mit sinkenden Verkaufszahlen

Der Autobauer Mercedes-Benz hat im zweiten Quartal deutlich weniger Autos verkauft und im Autogeschäft 26 Prozent weniger Gewinn erzielt als im Vorjahr. Der Absatz ging um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück, wie der Stuttgarter Konzern am Dienstag mitteilte. Demnach konnten Steigerungen bei den Verkaufszahlen in Europa um vier und in den USA um zehn Prozent einen Einbruch in China um 30 Prozent nicht ausgleichen.
Belastet wurde das Ergebnis zusätzlich durch eine Sonderabschreibung in China in Höhe von 704 Millionen Euro. Mercedes-Benz betonte jedoch, dass der chinesische Markt weiterhin eine hohe strategische Bedeutung für den Konzern habe.
Trotz der schwächeren Entwicklung im Autogeschäft stieg der Konzerngewinn erstmals seit 2023 wieder gegenüber dem Vorjahr. Er erhöhte sich von 957 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro und damit um 13,5 Prozent. Das operative Ergebnis (Ebit) legte um 21,5 Prozent auf rund 1,55 Milliarden Euro zu. Gestützt wurde das Ergebnis vor allem durch Sparmaßnahmen, Effizienzsteigerungen sowie das starke Van-Geschäft und die Finanzdienstleistungssparte.
Zum höheren Konzerngewinn trugen außerdem ein Sonderertrag aus dem geplanten Verkauf der Leasingtochter Athlon.

Prognose gesenkt – E-Auto- und Van-Geschäft legen zu

Die Prognose für das Gesamtjahr passte Mercedes-Benz nach unten an und erwartet nun einen Gesamtabsatz leicht unter Vorjahresniveau. Auch beim Konzernumsatz rechnet das Unternehmen nun mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im zweiten Quartal sank der Umsatz um 3,3 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro, knapp 23 Milliarden davon entfielen auf das Autogeschäft.
Zugleich erhöhte das Unternehmen die Erwartung an den Anteil von E-Autos am Gesamtabsatz von 23 auf 25 Prozent. Im zweiten Quartal verkaufte Mercedes den Angaben nach 52.852 Elektroautos – 51 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wachstumstreiber war vor allem Europa, wo der Absatz um 87 Prozent zulegte.
Auch im Bereich Kleinlaster liefen die Geschäfte gut. Der Absatz erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf rund 94.000 Fahrzeuge. Der Umsatz stieg um gut fünf Prozent, das operative Ergebnis verbesserte sich um knapp drei Prozent. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum positiven Konzernergebnis leistete die Finanzdienstleistungssparte, deren operativer Gewinn um 70 Prozent zulegte.

Halbjahresbilanz bleibt rückläufig

Die Halbjahresbilanz fällt allerdings weiterhin schwächer aus als im Vorjahr. Der Konzerngewinn sank in den ersten sechs Monaten um 6,3 Prozent auf rund 2,52 Milliarden Euro. Der Umsatz ging um 4,1 Prozent zurück, das operative Ergebnis verringerte sich um 3,1 Prozent.
Mercedes-Benz hatte bereits 2025 einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Der Konzerngewinn halbierte sich damals von 10,4 auf 5,3 Milliarden Euro. Als Reaktion verschärfte der Autobauer im Juni 2026 sein Sparprogramm. (afp/red)
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Mercedes: Konzerngewinn steigt auf rund 1,09 Milliarden Euro

Der Autobauer Mercedes-Benz hat im zweiten Quartal deutlich weniger Autos verkauft und im Autogeschäft 26 Prozent weniger Gewinn erzielt als im Vorjahr. Der Absatz ging um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück, wie der Stuttgarter Konzern am Dienstag mitteilte. Demnach konnten Steigerungen bei den Verkaufszahlen in Europa um vier und in den USA um zehn Prozent einen Einbruch in China um 30 Prozent nicht ausgleichen.
Belastet wurde das Ergebnis zusätzlich durch eine Sonderabschreibung in China in Höhe von 704 Millionen Euro. Mercedes-Benz betonte jedoch, dass der chinesische Markt weiterhin eine hohe strategische Bedeutung für den Konzern habe.
Trotz der schwächeren Entwicklung im Autogeschäft stieg der Konzerngewinn erstmals seit 2023 wieder gegenüber dem Vorjahr. Er erhöhte sich von 957 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro und damit um 13,5 Prozent. Das operative Ergebnis (Ebit) legte um 21,5 Prozent auf rund 1,55 Milliarden Euro zu. Gestützt wurde das Ergebnis vor allem durch Sparmaßnahmen, Effizienzsteigerungen sowie das starke Van-Geschäft und die Finanzdienstleistungssparte.
Zum höheren Konzerngewinn trugen außerdem ein Sonderertrag aus dem geplanten Verkauf der Leasingtochter Athlon.

Prognose gesenkt – E-Auto- und Van-Geschäft legen zu

Die Prognose für das Gesamtjahr passte Mercedes-Benz nach unten an und erwartet nun einen Gesamtabsatz leicht unter Vorjahresniveau. Auch beim Konzernumsatz rechnet das Unternehmen nun mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im zweiten Quartal sank der Umsatz um 3,3 Prozent auf rund 32 Milliarden Euro, knapp 23 Milliarden davon entfielen auf das Autogeschäft.
Zugleich erhöhte das Unternehmen die Erwartung an den Anteil von E-Autos am Gesamtabsatz von 23 auf 25 Prozent. Im zweiten Quartal verkaufte Mercedes den Angaben nach 52.852 Elektroautos – 51 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Wachstumstreiber war vor allem Europa, wo der Absatz um 87 Prozent zulegte.
Auch im Bereich Kleinlaster liefen die Geschäfte gut. Der Absatz erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf rund 94.000 Fahrzeuge. Der Umsatz stieg um gut fünf Prozent, das operative Ergebnis verbesserte sich um knapp drei Prozent. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum positiven Konzernergebnis leistete die Finanzdienstleistungssparte, deren operativer Gewinn um 70 Prozent zulegte.

Halbjahresbilanz bleibt rückläufig

Die Halbjahresbilanz fällt allerdings weiterhin schwächer aus als im Vorjahr. Der Konzerngewinn sank in den ersten sechs Monaten um 6,3 Prozent auf rund 2,52 Milliarden Euro. Der Umsatz ging um 4,1 Prozent zurück, das operative Ergebnis verringerte sich um 3,1 Prozent.
Mercedes-Benz hatte bereits 2025 einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Der Konzerngewinn halbierte sich damals von 10,4 auf 5,3 Milliarden Euro. Als Reaktion verschärfte der Autobauer im Juni 2026 sein Sparprogramm. (afp/red)
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Leuchtkäfer sorgen wieder für märchenhafte Lichter


In Kürze:

  • Leuchtkäfer erzeugen ein märchenhaftes Licht in lauen Sommernächten.
  • Ihre Larven verbringen drei Jahre auf dem Boden, bevor sie sich in die Luft erheben.
  • In dieser Zeit leuchten sie noch nicht, aber halten Schädlinge in Schach: Sie fressen Schnecken – und zwar täglich.
  • Dunkle Gärten ohne Beleuchtung und feuchte Wiesen bieten ihnen ideale Lebensbedingungen und uns die Möglichkeit, sie zu beobachten.

 
Wer hat sie gesehen, die sanft dahinschwebenden Lichter der lauen Sommernächte? Im diesjährigen Juni gab es nach langem Warten davon besonders viele: Leuchtkäfer, die wir von klein an Glühwürmchen nennen.
Es gibt einige Arten davon in Europa. Bei uns verbreitet sind der Große (Lampyris noctiluca) und der Kleine Leuchtkäfer (Lamprohiza splendidula). Die Winzlinge sind total spannende Tierchen – nicht nur, weil sie Licht produzieren.
Glühwürmchen erzeugen Licht aus eine chemischen Reaktion – doch nicht alle Leuchtkäfer leuchten und fliegen.

Glühwürmchen erzeugen Licht aus einer chemischen Reaktion – doch nicht alle Leuchtkäfer leuchten und fliegen.

Foto: Tobias/iStock

Beim Großen Glühwürmchen leuchtet nur das flugunfähige Weibchen, bei den Kleinen auch die fliegenden männlichen Käfer. Das heißt: fliegende Glühwürmchen sind immer männliche Vertreter des Kleinen Leuchtkäfers. Die Lichter sind Signale zum Anlocken von Paarungspartnern und artspezifisch. Auch die Larven und Puppen haben Leuchtorgane, wofür ist nicht bekannt.

Schöne Helfer im Garten

Wollen wir die stillen, langsam schwebenden Lichter bei uns im Garten bewundern, sollten wir Folgendes beachten: So wenig wie möglich künstlich beleuchten, sowie unsere Wiese nicht zu kurz halten, damit sie feucht bleibt.
Doch die Käfer sind nicht nur schön anzusehen, auch werden sie uns durch ihre Anwesenheit wesentlich im Garten helfen: Während ihres Larvenstadiums leben sie drei Jahre am Boden im Gras und fressen Schnecken. Die Larve, die dem weiblichen Käfer sehr ähnelt, tötet die Schnecke mittels Giftbiss und frisst sie dann über den ganzen Tag auf. Das heißt, sie verspeist ein Mehrfaches ihrer eigenen Körpergröße (7 bis 12 Millimeter).
Nach etwa drei Jahren verpuppen sie sich und im Sommer schlüpfen die fertigen Käfer. Diese wiederum fressen überhaupt nichts. Nach der Paarung sterben die Männchen sofort, die Weibchen direkt nach der Eiablage. Ab Mitte Juli liegen dann die Eier über den Winter auf dem Boden in der Vegetation.
Beim Großen Leuchtkäfer (Lampyris noctiluca) leuchten nur die Weibchen, dafür fliegen sie nicht.

Beim Großen Leuchtkäfer (Lampyris noctiluca) leuchten nur die Weibchen, dafür fliegen sie nicht.

Foto: Ian_Redding/iStock

Freuen wir uns darauf, dass sie in unseren dunklen Gärten still und friedlich schwebend leuchten und uns verzaubern werden, als wären wir inmitten einer Märchenwelt. Und keine Sorge, drei Jahre müssen wir nicht warten. Auch schon im nächsten Sommer kann es wieder neu entwickelte Glühwürmchen geben.
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Bayern: Achtjähriger stirbt nach Badeunfall in Freibad

Drei Tage nach einem Badeunfall in einem Freibad in Bayern ist ein achtjähriger Junge gestorben. Das Kind starb am Montagabend in einem Klinikum, wie das Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth mitteilte.
Der Achtjährige war am Freitag mit Freunden in einem Freibad in Naila im Landkreis Hof. Später entdeckten Badegäste den Jungen leblos im Nichtschwimmerbecken und begannen umgehend mit Wiederbelebungsversuchen.
Anschließend wurde er in eine Klinik gebracht, wo er trotz intensivmedizinischer Behandlung nun starb. Die Kriminalpolizei leitete Ermittlungen zum Unfallhergang ein.(afp/red)
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Attentäter war „Hochrisikoperson“: Hintergründe zum CSD-Anschlag des Abdul B.


In Kürze:

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
  • Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
  • Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

 
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Was über Abdul B. bekannt ist

Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Streit über den Umgang mit Gefährdern

Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Rechtsstaatliche Grenzen

Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt

Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
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Stiftung Warentest testet Kinderwagen – manche sind zu kurz bemessen

Die Stiftung Warentest hat in ihrem aktuellen Test von Kinderwagen in mehreren Modellen bedenkliche Weichmacher und umweltschädliche PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, gefunden.
Der Bereichsleiter Untersuchungen bei Stiftung Warentest, Holger Brackmann, erklärte, er sei „erstaunt“: Die Stoffe seien schon seit Jahren verboten. „Da müssen die Anbieter dringend nachbessern“, forderte er.
Stiftung Warentest prüfte zwölf Kinderwagen – neun Kombikinderwagen für ein Kind sowie drei Modelle für zwei Kinder. Die Wagen stammen von bekannten Marken wie Britax Römer, Bugaboo, Hauck, Joolz, Maxi Cosi und Stokke. Die Preisspanne reicht von rund 400 Euro bis über 1.500 Euro.

Vier Kinderwagen überzeugten

Nur vier Kinderwagen konnten die Tester insgesamt gut überzeugen. Problem neben Weichmachern und PFAS waren bei einigen Modellen die Maße.
Einige Liegewannen seien so schmal oder kurz bemessen, dass Babys schon nach wenigen Monaten darin keinen Platz mehr finden, aber auch noch zu klein sind, um in den Sitz zu wechseln, kritisierte Stiftung Warentest. Damit sei der Wagen aus ergonomischer Sicht für eine Weile nicht nutzbar.
Eltern sollten beim Kauf außerdem auf eine gut verstellbare Schieberhöhe achten, damit der Wagen zur eigenen Körpergröße passt, wie die Tester empfahlen.
Gravierende Sicherheitsmängel stellten sie bei keinem Modell fest, außerdem erwiesen sich alle Wagen als „ausgesprochen robust“. (afp/red)