Seit 1997 etabliert: Das St. Petersburger Wirtschaftsforum dient Russland als globale Dialogplattform (Archivbild) - Foto: Dmitri Lovetsky/AP/dpa
In St. Petersburg beginnt am Mittwoch das mehrtägige Wirtschaftsforum, das jährlich von der russischen Regierung veranstaltet wird.
Das Treffen – offiziell St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) – findet seit 1997 statt, nach eigener Darstellung ist es eine Plattform für den „Dialog zwischen Geschäftskreisen aus Russland, aufstrebenden Märkten und der ganzen Welt“.
In diesem Jahr kommen Vertreter aus mehr als 130 Ländern, darunter den USA.
Anteil wächst: Unicredit sichert sich 34,4 Prozent der Commerzbank-Aktien. (Archivbild) - Foto: Kirill KUDRYAVTSEV / AFP via Getty Images
Die italienische Großbank Unicredit kann ihren Anteil an der Commerzbank trotz Widerstands aus Deutschland auf 34,4 Prozent erhöhen. Die bisher starke Resonanz spiegele den Wert wider, den die Investoren in dem Übernahmeangebot von Unicredit sähen, erklärte das Geldhaus am Dienstag, 2. Juni.
Commerzbank-Aktionäre hätten bisher Aktien im Umfang von rund 7,6 Prozent des Grundkapitals angedient. Mit den bisherigen Anteilen Unicredits belaufe sich die Beteiligung damit auf 34,4 Prozent.
Unicredit hatte ihr freiwilliges Übernahmeangebot Anfang Mai vorgelegt, es läuft aber noch bis zum 16. Juni. Die Bank erhält die Aktien erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Es war das erklärte Ziel des als nicht sonderlich attraktiv bewerteten Tauschangebots, zunächst die Commerzbank-Anteile der Italiener auf über 30 Prozent zu steigern. Bislang hielt die Unicredit rund 25 Prozent der Anteile.
Ehrgeizige Ziele statt Banken-Fusion
Die Frankfurter Bank lehnt eine Übernahme ab und hat auf ehrgeizige Geschäftsziele gesetzt, um ihre Aktionäre zu überzeugen, ihre Anteile nicht zu veräußern.
Die Commerzbank-Führung und ihre Beschäftigten sowie auch die Bundesregierung haben sich seit dem ersten Einstieg der Unicredit gegen die Übernahme-Pläne ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kritisierte das Vorgehen der italienischen Großbank im Mai erneut scharf. „Feindliches und aggressives Vorgehen lehnen wir entschieden ab“, sagte er bei einer Veranstaltung der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „So wird Vertrauen zerstört und nicht neues Vertrauen ermöglicht.“ (afp/red)
Die Stadt Dresden stufte das CSD-Straßenfest zunächst als reine Unterhaltung ein. (Symbolbild) - Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.
Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war am Vormittag des 2. Juni 2026 als Redner auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum zu Gast. - Foto: Patrick Pleul/dpa
In Kürze:
Kanzler Merz zu Gast bei der Unternehmerkonferenz Ostdeutsches Wirtschaftsforum
Der Regierungschef erhofft sich Bereitschaft aller Bürger zur konstruktiven Begleitung der anstehenden Reformen
Reform-Gipfel mit Interessenvertretern im Kanzleramt für den 10. Juni geplant
Kabinett soll kurz nach Beginn der Sommerpause zusammenkommen, um über Streichung von Gesetzen zu beraten
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warb angesichts der wirtschaftlichen Probleme und schwierigen Reformvorhaben um mehr Zuversicht in Deutschland.
„Wir müssen die Potenziale nutzen, die wir in unserem Land haben“, forderte Merz am Dienstag, 2. Juni, auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow.
Während seiner knapp halbstündigen Rede betonte der Kanzler wiederholt, dass die Bundesregierung „keine leichten Aufgaben“ zu lösen habe:
„Wir sind bedrängt von ganz links und von ganz rechts. Darunter sind viele, die ganz grundsätzlich in Frage stellen, ob unser Staat denn überhaupt noch handlungsfähig sei.“
Alle gesellschaftlichen Kräfte gefragt
Es treffe zu, dass sowohl der Staat als auch die Parteien in den vergangenen Jahren „nicht mehr gut genug“ gewesen seien, räumte Merz in seiner „Keynote“ ein. Es existiere auch eine „berechtigte Enttäuschung über verschleppte Entscheidungen auf vielen Ebenen“, sagte Merz, ohne ins Detail zu gehen.
Nun gelte es eben, „besser zu werden“, Vertrauen zurückzugewinnen und zu „zeigen, dass es geht“.
„Ich will dafür keinen Vertrauensvorschuss, aber ich will sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“, sandte Merz einen Appell aus. „Das betrifft die Belegschaften, das betrifft die Unternehmen, das betrifft die Verbände, das betrifft die Gewerkschaften, das betrifft große gesellschaftliche Institutionen.“
Der Kanzler fuhr fort:
„Wir wollen jetzt und müssen gemeinsam zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme unseres Landes zu lösen.“
Eine gute Woche bis zum Reform-Gipfel im Kanzleramt
Wie vor wenigen Tagen bekannt geworden war, soll es am 10. Juni einen Reform-Gipfel im Kanzleramt geben, an dem neben Regierungsvertretern auch Arbeitgeber und Gewerkschaften teilnehmen werden. Nach Informationen von ntv tauschten sich kurz vor dem vergangenen Wochenende bereits Interessenvertreter aus, ohne ihre Zwischenergebnisse zu offenbaren.
Am 30. Juni plant dann zudem der Koalitionsausschuss erneut zusammenzutreffen, um die Reformthemen Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau, Einkommensteuer und Rente möglichst abschließend zu beraten. Bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 10. Juli wolle sich die schwarz-rote Koalition auf ein großes Reformpaket verständigen.
Merz will „hausgemachte“ Probleme durch „Fortschrittssprünge“ lösen
Zu Beginn seiner Ausführungen in Bad Saarow hatte Merz die hohe Innovationskraft Deutschlands mit seinen Start-up-Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen hervorgehoben.
Gerade der Osten des Landes besitze mit den Technologie- und Forschungsstandorten viele „Innovationstreiber“ und darüber hinaus „reichhaltige Erfahrungen“ mit Transformationsprozessen, erklärte Merz vor einem Publikum, das überwiegend aus regionalen Unternehmern bestand (Video ab ca. 2 Min. auf YouTube).
Der Halbleiterstandort Sachsen sei etwa „eines der bedeutendsten Mikroelektronikcluster ganz Europas“, so der Kanzler. Jeder dritte in Europa gefertigte Chip stamme mittlerweile aus Sachsen. Die erfreuliche Entwicklung werde verstärkt durch die Ansiedlung der neuen Chipfabrik von TSMC und die Eröffnung eines neuen Werkes von Infineon, sagte Merz. Die beiden Investitionsvorhaben entstehen in Dresden.
Konkret gehe es aber nicht nur in Ostdeutschland darum, die „hausgemachten Wachstumshindernisse“ abzubauen, indem man den mittlerweile zu teuer gewordenen Standort Deutschland wieder bezahlbar und damit wettbewerbsfähiger mache.
Merz sprach zudem davon, auf Leistungsgerechtigkeit, unternehmerischen Mut und ein „gutes Miteinander in der Gesellschaft“ setzen zu wollen. Dazu bedürfe es jedoch verschiedener weiterer „Fortschrittssprünge“ im Bereich der Unternehmensbesteuerung, der Energiekosten, der Bürokratie, der Lohnzusatzkosten, der Digitalisierung und der Infrastruktur.
Eine neue Kraftwerkstrategie sei im Bundeskabinett beschlossen worden, erklärte Merz. Es handele sich um einen „Plan für grundlastfähige Stromerzeugung“ mittels Reserve-Gaskraftwerken, der allerdings keineswegs den „Ausstieg aus den Regenerativen“ oder einen „Wiedereinstieg in die Fossilen“ bedeuten würde.
Ferner arbeite die Bundesregierung gerade an einer „Work-and-Stay-Agentur“, die das Gesamtverfahren zur Fachkräfteeinwanderung innerhalb einer zentralen Onlineplattform ermöglichen solle. „Wir trennen die beiden Verfahren – Asyl und Fachkräfteeinwanderung“, versprach Merz.
Auch an der „lange überfälligen“ Reform der sozialen Sicherungssysteme werde derzeit im Hintergrund weiter gearbeitet.
Für den 15. Juli kündigte der Kanzler eine Kabinettssitzung an, bei der es möglichst ausschließlich um die Abschaffung von Gesetzen gehen solle. Auch die Bürger könnten jederzeit unter „Einfach-Machen.gov.de“ entsprechende Vorschläge zum Bürokratieabbau einreichen, die dann von KI ausgewertet werden, kündigte Merz an.
Auf der Suche nach neuen Handelspartnern
Angesichts der sicherheitspolitischen Lage benötige Deutschland zudem „neue Handelspartnerschaften, zum Beispiel für sichere Lieferketten, für neue Absatzmärkte und für Fachkräfte“, gab Merz zu bedenken.
Das Mercosur-Abkommen zwischen der EU und mehreren Staaten Südamerikas sei in Kraft getreten, betonte der Kanzler. Ein bereits getroffenes Handelsabkommen mit Indien befinde sich noch im Ratifizierungsprozess, ein weiteres Abkommen mit Mexiko sei „auf dem Weg“. Bei der Suche nach weiteren Handelspartnern sei für ihn die Frage entscheidend, wer die „Überzeugung von regelbasierter globaler Ordnung“ teile, mahnte Merz.
Davon abgesehen dränge er darauf, so Merz, dass sich die EU auf ihre Kernaufgaben zurückbesinnen solle, nämlich auf die gemeinsame Verteidigungsbereitschaft und die Handelspolitik. „Überreglementierung“ gehöre nicht zu den EU-Kernaufgaben.
Merz wünscht sich positivere Stimmung
Gegen Ende seiner Rede betonte Merz, dass er „überhaupt keinen Grund“ für „grundlegende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit unserer Gesellschaft“ sehe.
„Es liegen nicht die besten Jahre unseres Landes hinter uns, sondern es liegen sehr gute Jahre vor uns.“
Dafür müsse man allerdings gemeinsam und nicht gegeneinander arbeiten und die „sehr deutschen Reflexe des Schlechtredens“ sowie „parteipolitische Spielchen“ hinter sich lassen. Einen „Big Bang“, also einen „großen Befreiungsschlag“, werde es aber nicht geben.
Während der anschließenden Podiumsrunde zum Thema „Technologie, Energie und Industrie im Standortwettbewerb“, sagte Ex-Commerzbank-Chef Martin Blessing, der persönliche Beauftragte von Merz für Investitionen, er sei viel unterwegs und viele Investoren im Ausland blickten positiver auf Deutschland als die Deutschen selbst.
Die Debatte um einen möglichen Kanzlersturz, die sich in den vergangenen Tagen vor dem Hintergrund der schwachen Umfragewerte des Regierungschefs vorwiegend in den Medien abgespielt hatte, erwähnte Merz selbst mit keinem Wort.
Angesprochen auf sein aktuelles Verhältnis zum Koalitionspartner, stellte Merz klar: „Ich suche keinen anderen. Und ich habe auch keinen anderen.“ Es gebe einen ganz einfachen Grund, sich nicht der AfD zuzuwenden: „Diese Partei will in die Zeit vor Adenauer zurück“, so Merz.
Das Ostdeutsche Wirtschaftsforum gilt nach Darstellung der Bundesregierung als „eine der wichtigsten Plattformen für alle Themen rund um den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland“.
Vertreter aller 193 Staaten: Bangladeschs Außenminister Rahman wird neuer Präsident der UN-Vollversammlung. (Symbolbild). - Foto: SanderStock / iStock
Der Außenminister von Bangladesch, Khalilur Rahman, wird ab September neuer Präsident der UN-Vollversammlung. Die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen wählten den 72-Jährigen am Dienstag, 2. Juni in New York zum Nachfolger der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne).
Er setzte sich mit 99 Stimmen gegen den Diplomaten Andreas Kakouris aus dem EU-Land Zypern durch, der 91 Stimmen erhielt.
Rahman war erst im Februar als Außenminister von Bangladesch vereidigt worden. Den Posten als Präsident der UN-Vollversammlung übernimmt er im September für ein Jahr. In dem Gremium sind alle 193 UN-Mitgliedstaaten vertreten.
Baerbock hat das Amt seit dem vergangenen September inne. Sie war von 2021 bis 2025 Außenministerin unter der rot-grünen Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die 45-Jährige hat sich bisher nicht öffentlich geäußert, ob sie nach dem Posten bei den Vereinten Nationen ein neues Amt anstrebt. (afp/red)
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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“
Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.
Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.
Kubicki-Effekt
Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.
In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
Die Angeklagte (l-r), wird von den Rechtsanwälten Andreas Ohm und Thomas Löcker verteidigt. - Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.
Detaillierte Fotos werden gezeigt
Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.
Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?
Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.
Lange Zeugenliste
Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.
Beziehungsprobleme als Tatmotiv?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
Seit über 200 Jahren begleitet diese deutsche Erfindung Menschen weltweit zur Arbeit oder in den Urlaub. - Foto: kotangens/iStock
In Kürze:
Vor über 200 Jahren erfand ein deutscher Freiherr das erste Fahrrad – vielleicht wegen eines Schlittschuhs oder Vulkanausbruchs.
Über rund fünf Jahrzehnte wurden die zeitweise verbotenen und kritisch beäugtenZweiräder immer größer – und schneller.
Ein Engländer entwickelte 1885 das uns heute geläufige Fahrrad – sein Durchbruch gelang letztlich erst mit einem illegalen Radrennen.
Zehn Jahre später erhielt die erste Laufmaschine einen elektrischen Antrieb – bis das Konzept wieder aufgegriffen wurde, sollte fast ein Jahrhundert vergehen.
Es war ein besonderer Schritt für seinen Entwickler und ein revolutionärer für die Welt: die Erfindung des Fahrrads. Heute begleitet das zweirädrige Fortbewegungsmittel Menschen weltweit in den Urlaub, zur Arbeit oder zum Bäcker.
Der Begriff „Fahrrad“ ist inzwischen so geläufig, wie sein Tretpedal oder seine Gangschaltung. Doch erst 1885 führten Mitglieder der Radfahrvereine in Deutschland den Namen ein. Zuvor bezeichneten die Deutschen mit „Fahrrad“ primär Motorräder, während das unmotorisierte Zweirad „Laufmaschine“ oder „Draisine“ hieß. Bis 1920 fand auch die französische Bezeichnung „Veloziped“ Verwendung.
Bis heute haben sich mit „Drahtesel“ oder „Stahlross“ weitere scherzhafte Bezeichnungen in unserem Sprachgebrauch etabliert – ergänzt durch dialektspezifische Namen. So heißt das Fahrrad im Niederdeutschen auch „Fietse“, im Münsterland „Leeze“ oder in Bayern einfach „Radl“.
Doch egal welcher Name heute verwendet wird, die über 200-jährige Erfindung wird am Weltfahrradtag am 3. Juni geehrt. Moderne Drahtesel zeichnen heute im Wesentlichen vier Punkte aus: zwei durch einen Rahmen verbundene Räder, einen Tretkurbelantrieb, zwei gleich große Räder und luftgefüllte Gummireifen. Die ersten Fahrräder erfüllten jedoch nur einen Teil dieser Bedingungen.
Der Muskelkraftwagen (1420) – die Vorgänger
Mit menschlicher Kraft angetriebene und lenkbare Fortbewegungsmittel gab es lange vor der Erfindung des Fahrrads. Der älteste Beleg eines sogenannten Muskelkraftwagens stammt aus dem Jahr 1420 und ist eine Zeichnung des italienischen Arztes Johannes de Fontana (1395–1455). Sein Gefährt soll demnach mittels Seilzug und Trommelmechanismus bewegt worden sein.
Eine weitere bekannte Entwicklung stammt aus dem Jahr 1655 von Stephan Farfler (1633–1689). Damit der ab der Hüfte gelähmte Uhrmacher aus Nürnberg mobil blieb, baute er einen dreirädrigen Wagen mit Handkurbelantrieb. Ähnliche Fahrzeuge gibt es bis heute.
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Zeichnung des Muskelkraftwagens von Johannes de Fontana.
Als offizielle Geburtsstunde des Zweirads gilt das Jahr 1817. Es wird gemunkelt, dass der Ausbruch des indonesischen Vulkans Tambora im Jahr 1815 zur Erfindung des Fahrrads führte. Weil sich das Wetter verschlechterte und es zu Missernten kam, sollen Lasttiere vermehrt auf den Tellern der Hungernden gelandet sein. Um Güter dennoch zu transportieren, habe der deutsche Forstbeamte Karl Freiherr von Drais (1785–1851) aus Karlsruhe den Drahtesel erfunden.
Der deutsche Forstbeamte Karl Freiherr von Drais (1785–1851) aus Karlsruhe gilt als Vater des Fahrrads.
Die Draisine (1817) – Erfindung und Verbot des Fahrrads
Laut dem erfinderischen Deutschen selbst soll er die Inspiration für seine Draisine, wie er sein Fahrrad nannte, von Schlittschuhen genommen haben. Bis heute sind deren Kufen häufig an zwei hintereinander liegenden Punkten unter den Schuhen befestigt. Mit dem Umschwenken von vormals vier Rädern auf zwei schuf Karl von Drais damit das erste Fahrrad der Geschichte.
Dafür verband er zwei gleich große Holzräder mit Eisenreifen über einen hölzernen Rahmen so miteinander, dass das Vorderrad lenkbar war. Zusätzlich stattete von Drais sein Gefährt mit einem ausklappbaren Ständer, Bremsen und einem Gepäckträger aus. Angetrieben wurde die 25 Kilogramm schwere Draisine wie ein Laufrad durch Abstoßen mit den Beinen.
Am 12. Juni 1817 soll von Drais auf diese Weise seine erste, 15 Kilometer lange Probefahrt von Mannheim nach Schwetzingen innerhalb einer Stunde absolviert haben. Damit war er viermal so schnell wie die Postkutschen der damaligen Zeit. Um den Bekanntheitsgrad seiner Erfindung zu steigern, organisierte er zudem öffentliche Fahrten und Veranstaltungen und sorgte damit für Staunen in der Bevölkerung.
So schnell wie sein Rad rasten die Meldungen von seiner Erfindung durch Europa. Überall bauten Findige die Draisine nach – häufig jedoch ohne Bremsen. Weil das Balancieren ungewohnt war und es wegen der schnellen Fortbewegung häufig zu Unfällen kam, wurde das Fahrrad in Deutschland vielerorts verboten.
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Darstellung der Draisine von Karl von Drais aus einer dreiseitig gedruckten Beschreibung von 1817.
Das Künzelsauer Schubstockrad (1850) – mit Handantrieb und Fußlenkung
Freunde des Zweirads ließen sich jedoch nicht vom Fahrrad abbringen. Bereits kurz nach der Erfindung der Draisine schlugen Erfinder zahlreiche Verbesserungen vor oder entwickelten das Fahrrad weiter – etwa zum sogenannten Schubstockrad.
Erste Anregungen dieser Art kamen 1817, kurz nach Erfindung der Draisine, von Johann Carl Bauer. Sie beinhalteten zwei Hinterräder und einen Antrieb über Schubstöcke, auch „Jungnickelsche Hebel“ genannt. Erstmals technisch umgesetzt wurde diese Idee jedoch erst 1850 in Künzelsau, Baden-Württemberg, wo der Schmied Heinrich Färber ein Schubstockrad baute.
Das Fahrrad von Färber besaß zwei mit Eisen beschlagene Holzräder und einen Sattel. Mit 50 Kilogramm, 120 Zentimetern Höhe, 56 Zentimetern Breite und 182 Zentimetern Länge war die Konstruktion groß und schwer. Das Vorderrad war kleiner als das Hinterrad (Durchmesser: 42 und 80 Zentimeter) und an dessen Aufhängung waren Fußrasten angebracht.
Die Fortbewegung selbst erfolgte ohne Bodenkontakt der Füße durch das schnelle Vor- und Zurückbewegen eines langen Hebels, an dem zwei Schubstangen befestigt waren. Sobald der Fahrer saß und den Hebel zu sich zog, wurden die Stangen nach hinten und damit gegen den Boden gedrückt. Das Abstoßen sorgte dafür, dass sich die Konstruktion bewegte. Gelenkt wurde mit den Füßen auf den Rasten am Vorderrad.
Das Schubstockrad wurde von Hand betrieben und hatte eine Fußlenkung.
Die mit Schubstöcken angetriebenen Räder gerieten mit der Erfindung des Tretkurbelrades bald in Vergessenheit. Umstritten ist jedoch, welcher deutsche Ingenieur der Erfinder dieses Radtyps ist.
Zur Auswahl stehen zwei mögliche Kandidaten aus Bayern: der deutsche Ingenieur und Arzt Joseph von Baader (1763–1835) aus München sowie der Schreiner und Musikinstrumentenbauer Philipp Moritz Fischer (1812–1890) aus Oberndorf bei Schweinfurt.
Das Fahrrad von Joseph von Baader ist mit seinem geraden Holzrahmen und den zwei gleich großen Rädern im Aussehen noch stark an die Draisine angelehnt – die einzige Neuerung ist die Tretkurbel am Vorderrad. Der Münchner Arzt soll sein Tretkurbelrad gebaut haben, um schneller zwischen seinen Patienten umherfahren zu können.
Das Rad von Fischer erinnert dagegen optisch an ein Moped. Es besaß ebenfalls eine am Vorderrad angebrachte Tretkurbel, jedoch zusätzlich ein Scheinwerferlicht und zwei ungleich große Räder. Sein Zweirad baute der Schreiner vermutlich auch zum Eigenbedarf.
Ob der deutsche Mechaniker Heinrich Mylius (1813–1892) aus dem thüringischen Friedrichsthal seinerseits eine Rolle spielte, ist umstritten. Sein angeblich 1845 erfundenes Fahrrad scheint aufgrund der speziellen Form der Hinterradgabel deutlich jünger zu sein.
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Skizze des Tretkurbelrades von Joseph von Baader (1763–1835) aus München.
Dasselbe Tretkurbel-Prinzip entwickelte unabhängig davon der französische Wagenbauer Pierre Michaux (1813–1883) mit seinem Sohn Ernest ab 1861. Laut Überlieferungen kam den Franzosen diese Idee, nachdem sie die Draisine eines Kunden reparieren sollten. Kurzerhand sollen sie zusätzlich einen Tretkurbelantrieb angebracht haben.
Ihre Konstruktion besaß wiederum zwei mit einem Holzrahmen verbundene Holzräder mit Eisenbereifung, wobei das Vorderrad etwas größer war als das Hinterrad mit 90 Zentimetern Durchmesser. Wegen ihrer ruckeligen Fahrweise erhielten die Räder scherzhaft den Namen „Knochenschüttler“.
Die Familie Michaux stellte ihre Erfindung 1867 auf der Weltausstellung in Paris aus und erlangte dadurch größere Bekanntheit. Mit mehr als 400 Exemplaren waren die sogenannten Michaulinen die ersten in großer Stückzahl hergestellten Fahrräder.
Nur ein Jahr später kam es am 1. November bei Bordeaux zum ersten Fahrradrennen der Welt. Dabei traten vier Frauen auf Michaulinen gegeneinander an – Siegerin war Mademoiselle Julie. Das Rennen sorgte fortan in Frankreich für einen Fahrrad-Boom, sodass immer mehr Menschen – einschließlich des Adels – zum Drahtesel griffen.
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Ernest Michaux im Jahr 1868 mit seiner Michauline.
Das Rad bewegte sogar den französischen Adel: Napoléon Eugène Louis Bonaparte (l.) und sein Freund Alberto di Roccagiovine (r.) beim Fahren von Michaulinen im Jahr 1869.
Ebenfalls technisch zu den Tretkurbelrädern gehören die Hochräder mit ihren markanten, sehr unterschiedlich großen Rädern. Als Erfinder gilt die Firma Compagnie Parisienne der Gebrüder Olivier, die das Geschäft der Familie Michaux übernahm. Mit ihrer Entwicklung wollten die Gebrüder Olivier die Radrennen als neu aufgekommenen Volkssport unter französischen Männern weiter anfeuern.
Das erste Hochrad besaß einen Rahmen aus Eisen und Räder mit Holzspeichen, wodurch das Rad 40 Kilogramm wog. Charakteristisch für das Hochrad sind das große Vorder- und das kleine Hinterrad mit 127 und 35 Zentimetern Durchmesser. Die großen Vorderräder machten die Fahrzeuge schneller. Um auf das Fahrrad aufzusteigen, mussten die Fahrer springen oder die Hilfe einer zweiten Person in Anspruch nehmen. Erst bei späteren Modellen wurden Fußrasten als Aufstiegshilfen angebaut.
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Das Hochrad „Ariel“ war mit seinem enorm großen Vorderrad besonders für Radrennen und Artistik geeignet.
Aber auch in Deutschland wurden Hochräder gebaut. Der bekannteste Hersteller war Heinrich Büssing (1843–1929) aus Wolfsburg, der später den Lastkraftwagen und den Omnibus erfand.
Ab 1871 ersetzten Fahrradbauer die hölzernen Speichen durch Draht oder Stahl und die Räder erhielten Vollgummireifen. Eine wichtige Neuerung kam zudem von dem englischen Fabrikanten James Starley (1830–1881). Er ersetzte die radial angeordneten Speichen durch tangential angeordnete, um die Kräfte besser abzuleiten und die Räder belastbarer zu machen.
Dies hatte jedoch zur Folge, dass die großen Vorderräder zwingend richtigherum eingebaut werden mussten, damit das Rad beim Treten nicht in sich zusammenbrach. Um dies zu verhindern, entwickelte Starley 1874 seine einfach tangential angeordneten Speichen zu gekreuzten Tangentialspeichenrädern weiter.
In der Anfangszeit waren Räder mit radialen Speichen (l.) üblich. 1871 erfand der Engländer James Starley die einfach tangentiale Anordnung der Speichen (m.) und 1874 die gekreuzt tangentiale Anordnung.
Foto: kms/Epoch Times
Das Einrad (um 1870) – 200 Kilometer an einem Tag
Die nächste Schwierigkeitsstufe im Fahrradfahren entwickelte der Italiener Alexander Giovanni Battista Scuri um 1870 mit dem Einrad. Er war vermutlich auch der Erste, der die spezielle Fahrweise erlernte.
1880 war es dann so weit: Scuri soll innerhalb eines Tages mit seinem Einrad von Mailand nach Turin gefahren sein, was einer Strecke von etwa 200 Kilometern entspricht. Fortan war das Einrad besonders bei Artisten beliebt.
Die ersten Modelle dieser Art besaßen zusätzlich eine Lenkstange, die heute nicht mehr üblich ist. Ebenso ungewohnt ist der Name „Monocycle“, wie man zur Zeit seiner Erfindung das Einrad in Deutschland nannte.
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Ein frühes Einrad mit Haltestange (Baujahr um 1870).
Das hohe Sicherheitsrad (1878) – Räder an die Kette gelegt
Da die in den 1870er-Jahren beliebten Hochräder bald enorme Größen erreichten und es zu gefährlichen Stürzen kam, wurde dieser Radtyp zu einem sogenannten hohen Sicherheitsrad weiterentwickelt.
Dieser Bestrebung gingen vor allem Ingenieure in England nach. So beinhalteten die Modifizierungen unter anderem die Verkleinerung der Vorderräder und die Verlagerung des Fahrradschwerpunktes in Richtung Hinterrad.
Besonders Edouard Carl Friedrich Otto (1841–1905) sorgte mit seinem 1878 in London entwickelten Fahrrad „Kangaroo“ für mehr Sicherheit. Der gebürtige Berliner fügte seinem Rad zudem einen Kettenantrieb hinzu. Der erste war er damit aber nicht. Erfunden und erstmals an einem Hochrad verbaut wurde ein solcher Mechanismus ein Jahr zuvor in Frankreich.
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Mit Hochrädern kam es häufig zu schweren Stürzen und lebensgefährlichen Verletzungen – eine Lösung musste her.
Das Bicyclette (1879) – Hinterradantrieb wird Serie
Einen weiteren Schritt in die Richtung unseres modernen Fahrrads ging der Engländer Harry John Lawson mit seinem Bicyclette. Bisher besaßen die Zweiräder meist einen Vorderradantrieb mittels Trethebeln.
1879 fügte Lawson seinem Drahtesel jedoch einen Kettenantrieb auf das Hinterrad hinzu. In seiner restlichen Erscheinung ähnelte das Fahrrad des Engländers mit seinen ungleich großen Rädern immer noch einem Hochrad.
Das Bicyclette, erfunden von dem Engländer Harry John Lawson im Jahr 1879.
Bereits vor Lawson gab es vier Erfinder aus Schottland und Frankreich, die einen Hinterradantrieb konstruierten. Diese älteren Modelle wurden jedoch mit Schwinghebeln statt Ketten bewegt, wie der schottische Schmied Kirkpatrick Macmillan (1812–1878) im Jahr 1839 erstmals anwandte.
Das Sicherheitsniederrad (1885) – Durchbruch dank illegalem Radrennen
Doch alle Fahrradtypen konnten sich letztlich nicht gegen das Sicherheitsniederrad des Engländers John Kemp Starley (1855–1901) durchsetzen. Er war der Neffe von James Starley, der die modernen Tangentialspeichenräder erfunden hatte.
John Kemp Starley wollte das neue Fahrrad in puncto Rahmenform, Sicherheit und Kraftverhältnis verbessern. Sein erster Prototyp, der „Rover I“, wurde von der Presse jedoch stark kritisiert. Man glaubte nicht an die gute und schnelle Fahrweise der Neuentwicklung.
Daraufhin baute Starley einen zweiten Prototyp, den „Rover II“, der als Vorbild heutiger Fahrräder gilt. Um Aufsehen zu erregen und seine Kritiker zu überzeugen, veranstaltete Starley ein illegales Radrennen. Sein Rover II brillierte, ein neuer Weltrekord wurde aufgestellt und die Beliebtheit des Sicherheitsniederrades stieg.
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Das Sicherheitsniederrad „Rover“ von John Kemp Starley.
Im Vergleich zu vorherigen Radtypen besaß das neue Modell zwei gleich große Räder sowie Steuerung und Bremsen an den Vorderrädern. Ab den 1880er-Jahren folgten zahlreiche Erfindungen wie die Gangschaltung, die Rücktrittbremse und luftgefüllte Reifen, die heute zur Standardausrüstung eines modernen Fahrrads gehören.
Das Damenrad (1889) – Einstieg aus Holland
Seit der Erfindung des ersten Fahrrads waren Frauen aufgrund der Kleidernorm benachteiligt, was das Fahren des Zweirads betraf. So galt es als üblich, dass Frauen lange Röcke oder Kleider trugen, die jedoch beim Fahrradfahren störten.
Als einer der Ersten baute der Engländer Dennis Johnson 1819 eine Draisine so um, dass Frauen mit langem Rock gefahrlos Rad fahren konnten. Sporadisch wurden Räder fortan frauenfreundlich umgebaut und vom weiblichen Geschlecht gefahren.
Der große Durchbruch gelang jedoch erst mit der Entwicklung des Sicherheitsniederrades. So baute John Kemp Starley 1889 ein Modell eigens für Damen, das „Rover Ladys Safety“. Niederländische Fahrradhersteller kopierten dieses Modell, fügten einen Vollkettenschutz und Seitenverkleidungen hinzu und schufen so das bekannte Hollandrad.
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Mit langen Röcken und Kleidern war für Frauen die Gefahr groß mit dem Fahrrad zu stürzen.
Heutige Damen- oder Hollandräder besitzen einen Vollkettenschutz und Seitenverkleidungen.
Foto: hadot/iStock
Das Tandem (1890er-Jahre) – gemeinsam radeln
Nachdem das Fahrrad für jedes Geschlecht technisch fahrbar war, tüftelten Ingenieure daran, mit einem Drahtesel mehr als eine Person zu bewegen. Wie auch beim Damenrad legte Starleys Sicherheitsniederrad den Grundstein für das Tandem.
Obwohl es bereits erste Patente in den 1880er-Jahren gegeben hat, gilt der Däne Mikael Pedersen (1855–1929) als Erfinder des ersten Tandems. Er baute sein Pedersen-Fahrrad für zwei Personen um und entwickelte mit dem „Quad“ auch ein Tandem für Vier.
1896 baute die US-amerikanische Firma „Waltham Manufacturing Company“ mit ihrem Zehner-Tandem „Oriten“ das größte Tandem der Welt. Dieses war knapp 140 Kilogramm schwer und über 7 Meter lang, was die Grenze des physikalisch Umsetzbaren bildete. Heutige Tandems werden daher meist wieder nur für zwei bis vier Personen gebaut.
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Die Gebrüder Opel auf ihrem Fünfer-Tandem um 1912.
Im 20. Jahrhundert entstanden keine neuen Fahrradtypen – lediglich die zusätzliche Ausrüstung wurde weiter verbessert oder das Sicherheitsniederrad für spezielle Zwecke angepasst. Dazu gehört auch das heute bei Kindern und jungen Erwachsenen beliebte BMX.
Dies ist eine Weiterentwicklung aus den 1960er-Jahren, als in den USA Tricks und Stunts mit kleinen Fahrrädern immer beliebter wurden. Charakteristisch dafür sind deshalb der stabile Rahmen, der hohe Lenker und die Metallrohre an den Achsen der Vorder- und Hinterräder. Eine modifizierte Art des BMX kam in den 1970er-Jahren nach Europa und wurde dort als Bonanzarad verkauft.
Das BMX wurde in den 1960er-Jahren in den USA erfunden.
Foto: Henfaes/iStock
Das Mountainbike (1973) – zunächst nur bergab
Ebenfalls eine US-amerikanische Weiterentwicklung des Fahrrads ist das Mountainbike, welches im Jahr 1973 erfunden wurde. Die ersten Modelle besaßen stabile Räder mit dicken Ballonreifen und waren relativ schwer, weshalb sie vor allem für Abfahrten im Gelände verwendet wurden. Als erster Hersteller eines Mountainbikes nach modernem Standard gilt der Designer und Anwalt Joe Breeze aus Kalifornien.
Das erste Mountainbike eignete sich nur für Abfahrten im Gelände. Heute gibt es dafür spezielle Downhill-Bikes.
Foto: Sandra Alkado/iStock
Das E-Fahrrad (1982) – ein Jahrhundert mit Hilfsmotor
Ähnlich wie bei E-Autos gab es schon früh die ersten elektrisch angetriebenen Fahrräder, die sich, wie ihre vierrädrigen Gefährten, jedoch nicht dauerhaft durchsetzen konnten. Als Erster versah Ogden Bolton aus den USA 1895 seine Draisine mit einem E-Motor. 1899 baute der deutsche Erfinder Albert Hänsel an seinem mit Pedal betriebenen Rad auch einen Elektromotor ein.
Als Vater des heutigen E-Bikes gilt der deutsche Egon Gelhard aus Zülpich, Nordrhein-Westfalen. Sein Rad wurde wie die modernen E-Fahrräder durch einen elektrischen Motor unterstützt, der aber vom Treten der Pedale abhängig war.
Das erste mit einem elektrischen Motor betriebene Fahrrad fuhr 1895 über US-amerikanische Straßen.
Foto: frantic00/iStock
Das Fahrrad bewegt die Welt
Abgesehen von spezifischen Rädern, die primär für bestimmte Personengruppen gebaut wurden, ermöglichte das Fahrrad lange vor dem Automobil einer Vielzahl von Menschen, schneller von einem Ort zum anderen zu gelangen.
Obwohl sich der Nutzen vielleicht nicht sofort erschließt, fand der Drahtesel auch im Militär mehrfach und lange Zeit Verwendung. So rollten Fahrräder seit 1870 für die französische Armee, seit 1878 für die italienische und seit 1892 für die deutschen Truppen.
Während die letzte Fahrradtruppe auf dem europäischen Kontinent im Jahr 2003 von den Schweizern eingestellt wurde, nutzt die Armee von Sri Lanka noch heute das Fahrrad für ihre militärischen Dienste.
Heute gibt es schätzungsweise eine Milliarde Fahrräder weltweit. Es ist damit das am häufigsten genutzte Fahrzeug überhaupt. Schätzungen zufolge kommt Deutschland dabei auf 84 Millionen Drahtesel (Stand 2023). Das sind mehr, als in den ersten 150 Jahren ihrer bewegten Geschichte insgesamt über die Straßen der Welt gerollt sind.
Die Unionsfraktion dringt auf eine Einschränkung des von der Ampel-Regierung beschlossenen Selbstbestimmungsrechts. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ laut Vorab-Mitteilung vom Dienstag, 2. Juni.
Länder-Initiative für schärfere Regeln
Die Unionsfraktion unterstützt demnach einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Rechtsverschärfung.
Das Selbstbestimmungsrecht hatte 2023 das viel kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen verlangt.
Plum unterstützte nun die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte er.
Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“.
Flucht vor Haftantritt im Frauengefängnis
Plum verwies auf den Fall: Marla-Svenja Liebich. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht.
Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, eine Auslieferung ist beantragt. (afp/red)
Bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz erklärt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), warum er große Hoffnungen in die nun vereinbarte EU-Verordnung setzt. - Foto: Britta Pedersen/dpa
Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren zu schließen.
Er verweist auf entsprechende Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind, Vereinbarungen dieser Art zu schließen.“ Bis solche Zentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch etwas länger dauern.
Worum es genau geht
Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben.
Ziel der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.
In die geplanten Zentren („Return Hubs“) außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist aber noch offen. Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, einen solchen Staat zu finden.
Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal
Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl zu beantragen.
Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – ein finales Urteil steht noch aus.
Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards
Noch sei nicht klar, „welche Staaten sich unter welchen Bedingungen dazu bereiterklären – und wie hoch die Kosten dafür sein werden“, gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität Erlangen-Nürnberg zu bedenken.
Sie sagt, es müsse sichergestellt werden, „dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards, zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben – das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union sichergestellt werden“.
Dobrindt zu Abschiebezentren außerhalb EU: „Noch dickes Brett zu bohren“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die EU-Einigung auf Abschiebezentren in Drittländern begrüßt – und zugleich weitere Bemühungen angekündigt. Mit der Einigung würden die rechtlichen Voraussetzungen für solche Zentren geschaffen, sagte Dobrindt am Dienstag, 2.Juni in Berlin.
Für die Einrichtung dieser „Return Hubs“ würden gerade Gespräche mit möglichen Ländern geführt. Ziel sei es, im Laufe dieses Jahres entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
„Das ist trotzdem noch ein dickes Brett, was es da zu bohren gilt“, betonte Dobrindt. „Nach dem Schließen einer Vereinbarung ist noch kein Return Hub entstanden, sondern der Aufbau von solchen Return Hubs braucht dann auch noch Zeit.“
Der Innenminister erhofft sich von der Schaffung von Abschiebezentren „auch einen deutlichen Schlag“ gegen kriminelle Schleuserbanden. Ziel sei es, dass deren Geschäftsmodell „nicht mehr mit den Versprechen einhergeht, wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der Return Hubs, weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen.
Throm sagt: „Allein durch ihre Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben.“
SPD-Politiker spricht von „Phantomdebatte“
Der Bundestagsabgeordnete Demir rechnet, was diesen Punkt angeht, dagegen nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: „Bei den Return Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.“ Bedenken hat er gegen die geplante Verlängerung der Abschiebehaft.
Der SPD-Politiker sagt: „Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat“, sagt der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Verantwortung auszulagern, ersetze keine verantwortungsvolle Politik. (dpa/afp/red)
Regisseur Wim Wenders stellt die moralische Frage, ob historische Filmwerke zum Schutz von Schauspielern nachträglich verändert werden sollten. (Archivnild). - Foto: Gerald Matzka/Getty Images
Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders‘ Film „Falsche Bewegung“ (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.
Was will Kinskis Anwalt unternehmen?
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen „Ich“ könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete“.
Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt.
„Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.
Um welche Szene geht es eigentlich?
„Falsche Bewegung“ (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon – gespielt von Kinski.
Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon.
In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht.
Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.
Warum ist die Szene für Kinski problematisch?
Ihr Anwalt Schertz argumentiert: „Es geht darum, dass er als Regisseur damals eine Schauspielerin mit 13 Jahren halbnackt gefilmt hat und auch so im Film zeigt, die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre.
Und diese Szene auch herausgeschnitten werden kann, ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde.“
„Sie fühlte sich in der Rückschau völlig überfordert mit der Situation und auch damals nicht geschützt von ihm. Und sie haben die Szene ja mehrfach gedreht“, sagte Schertz. „Manchmal guckt man auf sein Leben zurück und stellt fest, da sind Dinge passiert, die waren schlicht nicht in Ordnung, die möchte ich korrigiert wissen. Und so war es hier auch.“
„Die möchte ich korrigiert wissen“: Nastassja Kinski über ihren Umgang mit vergangenen Unrechtserfahrungen beim Film. (Archivbild).
Foto: Vittorio Zunino Celotto/Getty Image
Kinski sagte kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“. Sie kritisierte auch die Produktionsbedingungen. „Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt.“ Mit Wenders hatte Kinski etwa auch sein Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht.
Wie reagiert die Filmbranche auf Wenders‘ Rede?
Wenders fragte bei der Gala, bei der er den Ehrenpreis erhielt: Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – weh tue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“ Er sei mit dieser Frage ziemlich allein und er sei auch ratlos.
Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte. Angenommen, er kürze den Film, dann sei das ein Präzedenzfall. „Dann ist es bei allen anderen Filmen später möglich.
Ich möchte es diskutieren und ich möchte da nicht alleine bleiben“. Die Filmakademie hat sich zu Wenders‘ Vorschlag und zu seiner Rede auf Anfrage bislang nicht geäußert.
Auch Tage später sorgte seine Ansprache aber für Diskussionen. „Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht.
Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen“, kommentierte Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth einen Beitrag ihres Kollegen Clemens Schick bei Instagram.
Wie sollte mit Filmerbe in solchen Fällen umgegangen werden?
Ob man die Geschichte nachträglich korrigieren kann oder soll, hält die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch für eine „sehr grundsätzliche Frage“, wie sie kürzlich im Deutschlandfunk erklärte. Sie berühre alles, was man „Cancel Culture“ oder „Political Correctness“ nenne.
Dann müsse man die ganze Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte angehen, was zum Teil gemacht werde. Brauerhoch hält es für sehr wichtig, die Debatte zu eröffnen, „aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren, denn das sind ja auch wichtige Dokumente“.
Heleen Gerritsen, Künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, äußerte sich nicht zum konkreten Fall, betont aber grundsätzlich die notwendige historische Einordnung alter Filme. „Filmerbe braucht Bewahrung, Forschung und sorgfältige Vermittlung“, sagte sie.
„Wenn historische Filme heute gezeigt werden, sind Einführungen, Gespräche, begleitende Texte oder kuratorische Hinweise notwendig, um ihre Entstehungsbedingungen und ihre Wirkungsgeschichte einzuordnen.
Das gilt besonders dann, wenn Werke aus heutiger Perspektive Fragen nach Machtverhältnissen, Repräsentation oder verletzenden Darstellungen aufwerfen.“
Die Regisseurin Julia von Heinz schlug in einem Instagram-Post vor, die Szene zu kontextualisieren. „Durch Triggerwarnungen und Begleitmaterial. Alle Institutionen, die so einen alten Film noch verleihen oder archivieren, können dieses Begleitmaterial bereithalten“.
Teil des Materials könne etwa ein Interview oder Essay mit Kinski sein, in dem sie ihre Erfahrung beschreibe. Auch symbolisch die Szene aus der Masterkopie herauszuschneiden, wäre eine „einfache und klare Geste. Und würde Filmgeschichte schreiben!“, schrieb sie. Die Regisseurin riet Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.
Gab es so etwas schon einmal?
Schertz bestätigte, dass es bei dem Tatort „Reifezeugnis“ (1977) von Wolfgang Petersen eine Einigung mit dem NDR gab. Dort spielt Kinski eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat und auch dort nackt gezeigt wird.
Wenders erwähnte in seiner Rede seinen Kollegen Steven Spielberg, der eine Szene im Film „E.T.“ nachträglich verändert hat – und dies später bereute. Die Tatsache, dass Polizisten mit Waffen Kinder gejagt haben, gefiel dem Starproduzenten Jahre später nicht mehr.
In einer Neufassung zum 20-jährigen Jubiläum des Films 2002 ersetzte er die Waffen durch Walkie-Talkies. Jahre später sagte Spielberg, kein Film solle durch die Brille überarbeitet werden, „durch die wir heute schauen, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen.“ Diese Fälle lassen sich aber nicht unbedingt vergleichen. (dpa/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat an Wirtschaft und Gesellschaft appelliert, an den bevorstehenden Reformen konstruktiv mitzuarbeiten.
„Wir wollen und müssen jetzt gemeinsam zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme unseres Landes zu lösen“, sagte Merz am Dienstag beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow.
Zukunftsfeste Sozialsysteme gefordert
Deutschland müsse seine Sozialsysteme „jetzt zukunftsfest machen, (…) wenn sie eine Chance haben wollen, in dieser Form auch in Zukunft zu bestehen“.
Die Politik müsse in dieser Situation beweisen, dass sie in der Lage sei, „langfristige und tragfähige Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu finden und sie dann auch in einem vernünftigen Tempo umzusetzen“, sagte Merz.
Er wolle dafür „keinen Vertrauensvorschuss“. Er wolle aber „sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“. Merz nannte dabei Belegschaften, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, und andere gesellschaftliche Institutionen.
Abschaffung alter Gesetze geplant
Bei Rente, Krankenversicherung, Pflege würden die „lang überfälligen“ Reformen „nicht einfach“, sagte der Kanzler. Es gehe aber darum, das Fundament des Landes so zu erneuern, „dass es wieder für Jahre, vielleicht für ein ganzes Jahrzehnt ausreicht und stabil ist“.Dazu müssten alle „die sehr deutschen Reflexe des Schlechtredens“, „parteipolitische Spielchen“ und „das Hoffen auf einen großen Befreiungsschlag“ hinter sich lassen.
Merz kündigte für den 15. Juli auch erneut ein sogenanntes Entlastungskabinett an: Dafür habe er die Ministerinnen und Minister gebeten, „nicht neue Gesetze vorzuschlagen, sondern vorzuschlagen, welche alten Gesetze wir abschaffen können“.
Erstmals hatte es eine solche Kabinettsitzung am 25. November gegeben. Merz verwies darauf, dass nun auch Bürger über ein Portal der Regierung Vorschläge unterbreiten können, „wie wir Bürokratie in Deutschland zurückbauen“. (afp/red)
Steigende Altersarmut: Fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren in Deutschland ist von Armut betroffen. (Archivbild). - Foto: Kirill KUDRYAVTSEV / AFP via Getty Images
Angesichts von immer mehr in Armut lebenden Menschen in Deutschland warnen Opposition und Sozialverbände vor einem sozialen Kahlschlag.
In seinem am Dienstag, 2. Juni veröffentlichten Armutsbericht spricht der Paritätische Gesamtverband von „alarmierenden Befunden“, die soziale Spaltung in Deutschland verschärfe sich. Linke und Grüne warfen der Bundesregierung vor, Instrumente gegen Armut nicht zu nutzen und soziale Maßnahmen zusammenzustreichen.
Rekordwert bei der Armutsquote
Laut dem Armutsbericht des Paritätischen sind in Deutschland rund 13,3 Millionen Menschen von Armut betroffen, die Armutsquote stieg damit im Jahr 2025 auf 16,1 Prozent – ein Höchststand im Beobachtungszeitraum seit 2020.
Im Vorjahr hatte der Verband die Gesamt-Armutsquote noch mit 15,5 Prozent der Bevölkerung angegeben, im Jahr 2023 mit 14,4 Prozent.
Der Verband definiert all jene Menschen als einkommensarm, deren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Berücksichtigt wird dabei das gesamte Nettoeinkommen eines Haushalts einschließlich Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, weiterer Transferleistungen sowie sonstiger Zuwendungen.
Während Armut insgesamt zunehme, verfestige sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden, heißt es in dem Bericht. Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist demnach inzwischen fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent.
Folgen für den Lebensalltag
Hinter den steigenden Armutszahlen stünden konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen könnten sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, müssten beim Heizen sparen oder verzichteten auf gesellschaftliche Teilhabe, hieß es.
„4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung.“ Die Zahlen zeigten, dass die soziale Spaltung nicht nur beim Einkommen verlaufe, „sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen“.
Auch regional drifte Deutschland sozial weiter auseinander: In Bayern sei etwa jeder Achte von Armut betroffen, in Sachsen-Anhalt bereits mehr als jeder Fünfte und in Bremen sogar mehr als jeder Vierte. Armut sei damit „längst auch eine Frage des Wohnortes“.
„Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet“, erklärte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Er warnte vor weiteren Einschnitten bei Sozialleistungen wie beim Wohngeld, in der Jugendhilfe, bei der Rente oder in der Krankenversicherung.
Kürzungen würden vor allem die Menschen treffen, „die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche“.
Kritik an der Regierungspolitik
Die Grünen sehen im Armutsbericht des Paritätischen „ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“. Die Armut in Deutschland wachse weiter, „doch diese Koalition hat darauf keine Antwort“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP.
Statt wirksame Maßnahmen gegen Armut und faire Chancen auszubauen, würden diese zusammengestrichen, kritisierte Haßelmann. Als Beispiele nannte sie unter anderem die Absage der vereinbarten BAföG-Reform oder „die halbherzigen Reformpläne bei Pflege- und Krankenversicherung“.
Auch die Linkspartei warf der schwarz-roten Koalition Tatenlosigkeit beim Thema Armutsbekämpfung vor. „Gute Instrumente dagegen“ würden nicht genutzt, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann zu AFP.
Er nannte einen „Mindestlohn von 15 Euro, eine Tariftreue, die öffentliches Geld an gute Arbeit bindet“ und „eine Grundsicherung, die den Bedarf deckt, statt Armut zu festigen“ als mögliche Instrumente gegen Armut.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, warnte seine Partei vor einer Politik des sozialen Kahlschlags. Für das anstehende Reformpaket der Koalition gelte:
„Sozialreformen dürfen nicht aus einer reinen Sparlogik heraus gestaltet werden“, sagte Radtke zu AFP. Die Bundesregierung müsse bei den anstehenden Reformen in den Bereichen Rente, Pflege, Gesundheit, Sozialstaat und Arbeitsmarkt zwingend den sozialen Zusammenhalt im Blick behalten. (afp/red)
Das Przewalski-Pferd ist eigentlich in Zentralasien beheimatet. - Foto: Katalin Ozogány/dpa
Erneut wildert der Berliner Tierpark vier Przewalski-Pferde in der kasachischen Steppe aus.
In wenigen Tagen solle der Transport in die zentralkasachische Altyn-Dala-Steppe erfolgen. Die Tiere, die in der Wildnis einst ausstarben, sollen dort dauerhaft wieder heimisch werden.
Laut Tierpark befinden sich fünf Stuten in der Quarantäne- und Vorbereitungsstation. Welche vier von ihnen auf die Reise gehen, entscheidet sich erst kurz vor dem Abflug – je nach Gesundheitszustand und sozialer Dynamik.
Der Transport erfolgt in speziellen Kisten und wird von Tierärzten, Tierpflegern und Biologen begleitet.
Die im natürlichen Lebensraum als lange Zeit ausgestorben gegoltenen Przewalski-Pferde im Tierpark Berlin.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Vier Hengste kommen aus dem Zoo aus Prag
Die Ansiedlung der Tiere in der Altyn-Dala-Steppe, dem historischen Verbreitungsgebiet der Przewalski-Pferde, ist Teil eines internationalen Erhaltungszuchtprogramms unter Federführung des Prager Zoos. 2024 wurden erstmals Tiere aus dem Tierpark Berlin nach Kasachstan gebracht.
Ein weiterer Transport mit vier Hengsten aus dem Prager Zoo befindet sich den Angaben zufolge derzeit auf dem Weg in die Steppe.
„Wir werden dieses Programm fortführen, bis eine stabile Grundlage für eine lebensfähige Population in den Steppen Zentralkasachstans geschaffen ist“, erklärte die Direktorin des Prager Zoos, Lenka Poliaková, laut Tierparkmitteilung. Die Initiative „Return of the Wild Horses“ sei das „Flaggschiff des Prager Zoos“.
Das Przewalski-Pferd gilt als letztes echtes Wildpferd der Erde. Nach seinem Aussterben in der Wildnis in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts überlebte die Art ausschließlich in menschlicher Obhut.
Nach ersten Projekten in den 90er Jahren gibt es inzwischen wieder stabile Populationen in der Mongolei und in China.
Die kasachische Altyn-Dala-Steppe mit ihren riesigen Graslandschaften, Halbwüsten und Feuchtgebieten bietet ideale Lebensbedingungen für eine Vielzahl von Wildtieren. Die grasfressenden Przewalski-Pferde leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Widerstandsfähigkeit des Ökosystems. (afp/red)
Der Verdächtige wurde festgenommen (Symbolbild). - Foto: Tim Oelbermann/dpa
Bei einem Streit in einem Supermarkt in Hamburg ist ein 29-Jähriger mit einem Messer tödlich verletzt worden. Wie die Polizei heute mitteilte, starb der Mann in einem Krankenhaus. Tatverdächtig ist ein 31-Jähriger.
Beide sollen am Montagabend gegen 21:30 Uhr im Bezirk Altona vor dem Supermarkt aneinander geraten sein.
Der Streit verlagerte sich kurz darauf in den Supermarkt, wo der Tatverdächtige den 29-Jährigen mit einem Messer angriff. Dabei erlitt das Opfer mehrere Schnitt- und Stichverletzungen am Oberkörper, an denen er später starb.
Angreifer festgenommen
Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den mutmaßlichen Angreifer noch am Tatort fest. Der 31-Jährige kam anschließend in ein Untersuchungsgefängnis. Die Entscheidung eines Haftrichters über einen möglichen Haftbefehl stand noch aus.
Das mutmaßliche Tatmesser wurde beschlagnahmt. Zu den Hintergründen der Tat lagen zunächst keine Angaben vor. Die Ermittlungen einer Mordkommission dauerten an. (afp/red)
Hunderttausende Menschen pendeln regelmäßig zum Arbeiten in die Schweiz - zahlreiche auch aus Deutschland. (Archivbild) - Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.
EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an
Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.
Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer
Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
Eine Straßenbahn in Neu Hohenschönhausen ist entgleist. Bei dem Unfall gab es viele Verletzte. - Foto: Christophe Gateau/dpa
Bei einem Straßenbahnunfall in Berlin sind am Dienstag 20 Menschen verletzt worden.
Dabei handelte es sich um 17 Leicht und drei Schwerverletzte, wie die Berliner Feuerwehr mitteilte. Insgesamt zwölf Menschen wurden in Krankenhäuser gebracht.
Laut Feuerwehr entgleiste die Straßenbahn im Stadtteil Neu-Hohenschönhausen. Medienberichten zufolge war sie in einer Kurve gegen einen Masten gestoßen. An einer Seite riss die Straßenbahn auf, der letzte Wagen entgleiste.
Unfallursache unklar
Die Feuerwehr war mit 59 Einsatzkräften vor Ort. Die Bergung der Bahn wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Tramlinien M5 und M17 sind unterbrochen, die Berliner Verkehrsbetriebe richteten einen Schienenersatzverkehr ein.
Eine Straßenbahn in Neu Hohenschönhausen ist entgleist. Bei dem Unfall gab es viele Verletzte.
Foto: Christophe Gateau/dpa
Der BVG-Vorstandsvorsitzende Henrik Falk machte sich am Vormittag an der Unfallstelle ein Bild von der Lage.
„Unter dem Eindruck der Bilder hier vor Ort sind wir tief betroffen“, teilte er anschließend mit. „In Gedanken sind wir beiden Verletzten und unseren Fahrgästen.“
Zur Unfallursache machte er keine Angaben. Es sei aber „klar“, dass die BVG intensiv zur Aufklärung beitragen werde. (afp/red)
Immer wieder wird über die Arbeitszeit und auch die Abschaffung von Arbeitstagen diskutiert. - Foto: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Von der Gastronomie bis zum Veranstaltungsmanagement: Unter dem Motto „Wochenarbeitszeit jetzt!“ fordern 14 Wirtschaftsverbände eine rasche Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Dies ermögliche Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum, hieß es in dem Verbändeaufruf vom 2. Juni. Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden und werde jetzt gebraucht.
Deutschland stehe wirtschaftlich unter erheblichem Druck, argumentierten die Verbände: „Faktisch kein Wachstum, dafür steigende Kosten durch Inflation, Steuern und Abgaben sowie Bürokratie belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte „einen Beitrag dazu leisten, Produktivität und Beschäftigungsbedingungen gleichermaßen zu verbessern“.
Aktuell gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden verlängert werden kann.
Die Bundesregierung plant stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will dazu im Juni einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Koalition wolle „insbesondere für Familien die Arbeitszeit flexibler machen“, sagte Bas dazu kürzlich.
Die Verbände betonten in ihrem Aufruf, es gehe nicht um mehr Arbeit, sondern „mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit“. Im Fokus stünden sowohl die Bewältigung von Auftragsspitzen und Krisenintervention als auch schlichtweg die bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt, Pflege und Beruf.
Die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt!“ hatte der Hotel- und Gaststättenverband gestartet. Weitere Verbände der Tourismuswirtschaft sowie der Veranstaltungs- und Messewirtschaft schlossen sich an.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sichere die Gesundheit der Beschäftigten, argumentieren sie. Ziel der Arbeitgeber sei es, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. (afp/red)
Für den Besuch des Kölner Doms wird ab Juli eine Eintrittsgebühr von zwölf Euro fällig. Künftig sei der touristische Zugang zum Innenraum des Doms nur noch mit Ticket möglich, teilte das Domkapitel in Köln mit.
Hintergrund sind demnach gestiegene Erhaltungskosten für den Dom. Zum Besuch von Gottesdiensten bleibe der Eintritt weiterhin frei.
Freier Eintritt für Kinder bis 13 Jahre
Eine ermäßigte Gebühr von sechs Euro soll demnach unter anderem für Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende oder Studenten gelten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren haben weiterhin freien Eintritt.
Bislang war der Innenraum des Doms für Touristen kostenlos.
Foto: Federico Gambarini/dpa
Auch Menschen mit Schwerbehinderung samt Begleitung bleiben von der Gebühr befreit. Zudem sind einzelne kostenfreie Besuchszeiten etwa an kirchlichen Feiertagen und ausgewählten Aktionstagen vorgesehen.
Den Kölner Dom besuchen jährlich etwa sechs Millionen Menschen. Er zählt zu den weltweit bekanntesten katholischen Kirchen, dort werden die Reliquien der heiligen drei Könige verehrt.
Nordquerhaus für Gebete geöffnet
Dompropst Guido Assmann sagte, dass die öffentliche Diskussion der letzten Wochen gezeigt habe, dass viele Menschen die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung des Doms verstehen.
„Die neue Besichtigungsgebühr dient nicht dem Profit, sondern dem existenziellen Erhalt der Kathedrale.“ Die Einführung der Gebühr solle den Dom als sakralen Raum erfahrbar machen und den laufenden Betrieb sichern.
Dompropst Assmann zeigte sich zuversichtlich, dass sich das neue Konzept nach einer Eingewöhnungszeit bewähren werde und der Dom sowohl langfristig erhalten als auch spirituell geprägt bleibe.
Über den Nordeingang beim Hauptbahnhof können Menschen nach wie vor einen kleinen Bereich des Doms gratis zum Beten betreten. Über den westlichen Haupteingang müsse man das Ticket lösen.
Ob Menschen am Nordeingang tatsächlich beten wollen, werde man nicht überprüfen, teilte das Domkapitel mit. Touristen machen Dompropst Guido Assmann zufolge etwa 99 Prozent der Dom-Besucher aus.
Kölner Dom (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Notre-Dame und Petersdom ohne Gebühr zugänglich
In Deutschland sind Eintrittsgebühren für die touristische Besichtigung von Kirchen weiterhin die Ausnahme. Erhoben werden sie etwa im protestantischen Berliner Dom in der Bundeshauptstadt – hier sind es 15 Euro – und in einigen kleineren Kirchen.
Im internationalen Vergleich zeigt sich: Der Besuch von Notre-Dame in Paris ist kostenlos, obwohl die Kathedrale nach dem verheerenden Feuer von 2019 für Hunderte Millionen Euro restauriert werden musste.
Ebenso ist der Besuch des Petersdoms in Rom kostenlos. Gegner der neuen Gebühr in Köln befürchten, dass der Dom seine Funktion als für alle zugängliches Herz der Stadt einbüßen wird, wenn der Besuch nicht mehr kostenfrei ist.
Die frühere Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner, die heute den Zentral-Dombau-Verein leitet, hatte vor der Bekanntgabe des Preises betont, es sei wichtig, dass der Eintritt unter zehn Euro bleibe. Nun sind es zwölf Euro.
Der Zentral-Dombau-Verein sammelt seit 1842 Geld für den Dom, zunächst für dessen Fertigstellung und seit der Vollendung 1880 für die Instandhaltung. (afp/dts/dpa/red)
Die Spurensicherung ermittelt in einem ICE, in dem ein Mann in Niederbayern mehrere Passagiere angegriffen hatte. Der syrische Täter wurde festgenommen. - Foto: Armin Weigel/dpa
Nach einem Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien im vergangenen Juli steht seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg.
Das Sicherungsverfahren habe mit der Verlesung der Antragsschrift begonnen, teilte ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mit. Anschließend sei eine erste Zeugin vernommen worden.
Angriff auf Fahrgäste
Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste – drei davon ebenfalls aus Syrien – angegriffen haben.
Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhindern konnte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.
Schuldunfähig, Angeklagte will Unterbringung in Psychiatrie
Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann strafrechtlich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wegen seiner psychischen Erkrankung aber schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte eine dauerhafte Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie. (afp/red)