In Kürze:
- Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen erhielt am 17. Juni 2026 erfolgreich eine Spenderlunge.
- Die kurze Wartezeit auf ein Spenderorgan löste Spekulationen über eine mögliche Bevorzugung aus.
- Fachleute betonen, dass die Organvergabe nach medizinischen Kriterien und nicht nach Reihenfolge erfolgt.
- Die Transplantation könnte auch in Deutschland die Debatte über die Widerspruchslösung erneut in den Fokus rücken.
Die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit hat sich am Mittwoch, 17. Juni, einer Lungentransplantation unterzogen. Dies teilte das Königshaus in einer Presseerklärung mit. Dem verantwortlichen Leiter der Thoraxchirurgie am Rikshospitalet in Oslo, Arnt Fiane, zufolge war der Eingriff „bisher erfolgreich“. Mette-Marit wird allerdings für mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.
Im Jahr 2018 hatten Ärzte bei der Monarchin in spe eine Lungenfibrose diagnostiziert. Die unheilbare Krankheit führt zu Narbenbildung in der Lunge und dadurch zu Atemnot.
Zuletzt hatte sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Mette-Marit musste wegen ihres Gesundheitszustands schon seit Jahren ihr Programm stark zurückfahren und mehrfach Auszeiten nehmen. Zuletzt musste sie bei öffentlichen Terminen ein mobiles Sauerstoffgerät tragen.
Fachleute weisen Vorwurf der Bevorzugung zurück
Der Umstand, dass der Hof erst Anfang Juni mitgeteilt hatte, dass die Kronprinzessin auf die Warteliste für eine Organtransplantation gekommen war, nachdem sich ihr Gesundheitszustand stark verschlechtert hatte, hat für Diskussionen gesorgt.
Bereits am 17. Juni – zwölf Tage später – hatte sie eine neue Lunge. Dies hatte unter anderem für Debatten über eine mögliche Bevorzugung der königlichen Familie gesorgt.
Dieser Einschätzung traten Fachärzte wie Olav Kåre Refvem, Lungenspezialist und Berater bei der norwegischen Herz- und Lungenorganisation LHL, entgegen. Gegenüber der Tageszeitung „Verdens Gang“ äußerte dieser:
„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich jemand in der Warteschlange vorgedrängelt hat. Das glaube ich absolut nicht.“

Der Chefarzt und Lungenfacharzt Are Holm steht vor einer Abbildung einer Lungenfibrose, als er am 5. Juni 2026 im Universitätsklinikum Oslo – Rikshospitalet in Oslo – vor der Presse spricht, nachdem bekannt gegeben wurde, dass die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt wurde.
Foto: Lise Åserud/NTB/AFP via Getty Images/Norway OUT
Zudem sei der Zeitpunkt der Registrierung auf der Liste nicht der einzige Faktor, der darüber entscheide, bei wem der Eingriff zuerst vorgenommen werde, sagte Marthe Gundersen, gesundheitliche Fachberaterin bei LHL, gegenüber dem Medium. Stattdessen gehe es auch um Faktoren wie Blutgruppe, Körpergröße, Vorerkrankungen, den Schweregrad der Erkrankung und die Verfügbarkeit passender Spenderlungen.
Norwegen ist zudem Mitglied im Organpool Scandiatransplant. Diesem gehören auch noch Schweden, Finnland, Dänemark, Island und Estland an. Der größere Pool an verfügbaren Organen innerhalb dieses Verbunds macht in vielen Fällen Eingriffe schneller durchführbar.
Die Operation wird normalerweise nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, wenn die Lebenserwartung der Patientin oder des Patienten ohne Transplantation auf nur noch ein bis zwei Jahre geschätzt wird.
Lauterbach will nicht, dass Organe „verloren gehen“
Die Nachrichten aus Norwegen könnten auch die Debatte über Organspenden in Deutschland wieder aufflammen lassen. Derzeit warten hier etwa 8.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Generell gilt die Zahl der verfügbaren Organe als zu niedrig. Daher gerät die derzeit geltende Zustimmungslösung bei manchen Gesundheitspolitikern in die Kritik.
Derzeit gilt nur derjenige als Organspender, der bereits zu Lebzeiten im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte einer Organentnahme zugestimmt hat. Dokumentieren lässt sich dieser Wille unter anderem über einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Möglich ist auch, dass eine andere Person benannt wird, die diese Entscheidung dann treffen soll.
Die derzeitige Regelung gilt seit 2020, da die Alternative einer Widerspruchslösung keine parlamentarische Mehrheit gefunden hat.
Einer der vehementesten Verfechter einer solchen Lösung ist der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Es gebe eine „hohe Spendenbereitschaft in Deutschland“. Das zeige die Zustimmung von fast 90 Prozent der zuletzt Registrierten, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe), als er seine langjährige Forderung erneuerte. Diese hohe Bereitschaft werde aber „nicht realisiert, die Organe gehen verloren“.
Bei einer Widerspruchslösung gelten Erwachsene so lange als potenzielle Organspender, bis sie dem aktiv widersprechen. Um die derzeit geltende Regelung zu flankieren, tritt Lauterbach dafür ein, Bürger in regelmäßigen Abständen auf die Möglichkeit anzusprechen, sich als Organspender eintragen zu lassen.
Kirchen und Stiftung Patientenschutz lehnen Widerspruchslösung ab
Kritiker hingegen betrachten die Idee einer Widerspruchslösung als Verletzung des Selbstbestimmungsrechts. Sie betonen, die Entscheidung über Organspenden müsse eine ausdrücklich erklärte persönliche Zustimmung bleiben. Ein Automatismus wäre damit nicht vereinbar.
Gegen eine Widerspruchslösung spricht sich etwa die Deutsche Stiftung Patientenschutz aus. Sie drängt unter anderem darauf, die im Jahr 2020 beschlossenen Vorhaben wie die Schaffung eines bundesweiten Onlinespenderregisters, das alle freiwilligen Spender umfasst, umzusetzen.
Die Evangelische und die Katholische Kirche lehnen die Widerspruchslösung auch ausdrücklich ab.
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken hatte Anfang Mai einen neuen Anlauf gestartet, die Widerspruchslösung bei der Organspende zu verankern.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)





