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Fahrgast nach Attacke auf Bahnmitarbeiter auf freiem Fuß

Nach einer fatalen Attacke auf einen Bahnmitarbeiter, der aus einem fahrenden Zug stürzte und in Lebensgefahr schwebt, ist ein 36-jähriger Fahrgast wieder auf freiem Fuß.
Gegen den wegen Gewaltdelikten vorbestraften Mann war Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt worden. Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Haftbefehls ab, wie die Staatsanwaltschaft am Abend mitteilte.

Wegen Gewaltdelikten vorbestraft und auf Bewährung

Schon früher sei der 36-Jährige wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten und war nur auf Bewährung frei, hieß es weiter.
Er soll bei dem Vorfall betrunken und im Zuge einer Ticketkontrolle in eine gewaltsame Auseinandersetzung mit dem 26 Jahre alten Sicherheitsmann der Deutschen Bahn verwickelt gewesen sein. Nach dem Vorfall war er vorläufig festgenommen worden – und ist nun wieder frei.
Der 26-Jährige war durch den Sturz aus dem Zug schwerst verletzt worden. Mit 120 km/h war der Regionalzug am Freitagabend von Offenburg Richtung Karlsruhe unterwegs gewesen, als der Mann während des Streits heftig gegen die Tür und dann aus dem Zug fiel.
Er sei weiterhin in kritischem, aber stabilem Zustand. Warum die Tür sich öffnete, ist unklar. Ein technischer Sachverständiger wurde beauftragt.
Ein Bahn-Mitarbeiter stürzte aus dem Zug und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. (Symbolbild)

Ein Bahn-Mitarbeiter stürzte aus dem Zug und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Tür aus Verankerung gerissen

Der 36-Jährige soll betrunken gewesen sein, als er am Freitag zuerst in eine Ticketkontrolle geriet und es dann zu einem verbalen Schlagabtausch kam. Dann wurden zwei Sicherheitsmitarbeiter hinzugezogen.
Nach Beleidigungen in ihre Richtung eskalierte der Streit weiter, es kam zu Tätlichkeiten, wie es weiter hieß.
Der 26-Jährige stürzte dann in der Folge heftig gegen die Tür, die bisherigen Erkenntnissen zufolge aus der Verankerung gerissen wurde und sich öffnete. Der Sicherheitsmann fiel nach draußen.
Der Zug stoppte daraufhin außerplanmäßig – ob es sich um eine Notbremsung gehandelt hatte, ist unklar. Wenig später wurde der Mann schwerst verletzt gefunden und ins Krankenhaus gebracht.

Betroffenheit bei Bahn und EVG

Die Bahn äußerte sich betroffen. „Wir verurteilen den Angriff am gestrigen Abend in einer Regionalbahn aufs Schärfste“, sagte eine Bahnsprecherin. „Unsere Gedanken sind bei dem Verletzten.“
Der schreckliche Vorfall zeige erneut auf dramatische Weise, „dass verbale und körperliche Übergriffe auf das Zugpersonal eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht haben“, sagte Manuel Amberger, Landesvorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft.
„Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend.“
Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer äußerte sich. „Wir brauchen Entscheidungen der Justiz, wir brauchen Gesetzesänderungen und wir brauchen das Durchgriffsrecht“, sagte GDL-Chef Mario Reiß im WDR nach dem Angriff.
„An der Stelle für uns ist es einfach nicht mehr auszuhalten und die Kollegen, die eigentlich jeden Tag ihren Dienst tun, müssen jeden Tag mehr mit Angst auf Arbeit gehen.“ (dpa/red)
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NRW: AfD-Landeschef setzt sich bei Parteitag durch

Bei einem kontroversen Parteitag der nordrhein-westfälischen AfD hat deren Landeschef Martin Vincentz einen Machtkampf gewonnen, die Folgen sind aber unklar. Der Parteitag sei beendet und es seien 82 Listenplätze vergeben worden, sagte ein Parteisprecher in Marl.
Umfragen zufolge könnten mindestens die ersten 30 Plätze für ein Landtagsmandat nach der Landtagswahl 2027 reichen. Wie aus Parteikreisen verlautete, wurden die allermeisten Plätze mit Unterstützern von Vincentz besetzt. Er selbst kam auf Platz 1 der Landesliste.
Der NRW-Landesverband der AfD ist seit langem zerstritten und in ein eher gemäßigt auftretendes Lager rund um Vincentz und ein weiteres Lager gespalten. Das gegnerische Lager hatte den Saal am Freitag aus Protest verlassen, der Vize-Landesvorsitzende Christian Zaum sprach von einem „Parteitag der Schande“.
Die Vincentz-Gegner monierten, dass die Liste nicht alle Strömungen der Partei berücksichtige. Am Samstag erschienen sie nicht, wodurch der Parteitag zügig zum Ende kam. Bei dem Parteitag waren knapp 500 Delegierte stimmberechtigt, am Samstag kamen laut AfD etwa 350.
Vincentz‘ Rivalen hatten den Parteitag am vergangenen Wochenende blockiert, indem sie massenhaft eigene Leute zur Kandidatur antreten ließen: Für Listenplatz 22 wurden mehr als 90 Kandidaten nominiert, jedem standen acht Minuten Redezeit zu. Dadurch wurde der Zeitrahmen gesprengt.

Gegenwind bekam Vincentz aus Berlin

Die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und Co-Parteichef Tino Chrupalla warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor. Sie forderten, die Aufstellung der Landesliste abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen. Vincentz wiederum warf dem gegnerischen Lager vor, es gehe offensichtlich nur darum, „eine für den Bundesvorstand genehme Landtagsliste zu generieren“.
Offen ist, wie es nun weitergeht. Möglich ist, dass der Bundesvorstand der AfD die NRW-Wahlliste nicht anerkennt oder Vincentz gar als Landessprecher absetzt. Dann müsste neu gewählt werden. Mit Blick auf diese Szenarien gibt sich Vincentz gelassen: Er betont, seine Unterstützer und er würden sich dann eben erneut durchsetzen. Zur nun beschlossenen Landesliste sagt er: „Die Liste ist rechtssicher.“ (dpa/red)
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Helene Fischer verteidigt Ticketpreise

Helene Fischer hat Verständnis für die Debatte über teure Konzerttickets geäußert – zugleich verweist sie auf die Kosten großer Shows. Die Preise seien in der Tat ein sehr wichtiges und großes Thema, sagte die 41-Jährige den „Tagesthemen“ am Freitagabend zum Abschluss ihrer 360-Grad-Stadion-Tour in München.
„Aber wir können natürlich nicht ausblenden, dass in der heutigen Zeit alles teurer geworden ist.“ Medien zufolge kosteten die Tickets für Fischers Konzerte von etwa 70 Euro aufwärts.
„Ja, Tickets sind teuer“, räumte Fischer grundsätzlich ein. Man müsse aber bedenken, dass an einer Show Hunderte Menschen mitarbeiteten, die bezahlt werden müssten.

Fischer sieht sich als Vorbild

Viele sparten darauf oder verzichteten auf den Urlaub. Wenn sie das höre, gehe ihr das Herz auf. Sie wolle Erlebnisse schaffen und Momente kreieren, „die mit Geld nicht zu bezahlen sind“. Ihr Ziel sei, dass die Besucherinnen und Besucher hinterher glücklich und leicht nach Hause gingen mit dem Gefühl, es sei wirklich jeden Euro wert gewesen.
Sie sehe sich auch als Vorbild für Fans, so wie sie selbst Vorbilder gehabt habe. „Ich bin mir meiner Rolle bewusst und ich hoffe, dass die Eltern sagen können, okay, wenn du Helene als Vorbild hast, ist das jetzt nicht das schlechteste Vorbild.“

Abschluss der Open-Air-Tour

Zu dem letzten Konzert von Helene Fischers Open-Air-Tour kamen laut Veranstalter am Freitagabend 71.000 Besucher in die ausverkaufte Allianz Arena. Zu den 15 Konzerten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden kamen demnach knapp 750.000 Fans. (dpa/red)
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Am Wochenende weiter Gewitter möglich

Blitz, Donner und teilweise Starkregen bleiben nach der Vorhersage des Deutschen Wetterdiensts (DWD) in Süddeutschland auch am Wochenende Thema. „Sowohl heute als auch am Sonntag entstehen im Tagesverlauf teils kräftige Schauer und Gewitter, die lokal durch heftigen Starkregen und größeren Hagel unwetterartig ausfallen“, erklärt DWD-Meteorologe Thore Hansen mit Blick auf den Süden.
Der Norden muss sich ab der Nacht zum Sonntag auf unbeständiges Wetter mit Schauern und Gewittern einstellen, insbesondere in Nordseenähe. Im Südwesten wird es am Sonntag zunehmend freundlich.

25 Grad nur noch am Oberrhein

Die Luft hat sich spürbar abgekühlt, am Sonntag liegen die Höchstwerte verbreitet zwischen 19 und 24 Grad. Einzig am Oberrhein erwartet der DWD mit 25 Grad einen Sommertag.
Die neue Woche bringt dem Südwesten Hochdruckeinfluss, also mehr Sonne und weniger Schauer. „Je weiter nach Nordosten, desto stärker am Montag der Tiefdruckeinfluss, dort sind die Wolken meist in der Mehrzahl“, teilt Hansen mit. Auch mit Schauern und Gewittern muss dort gerechnet werden.
Die Temperaturen liegen der Vorhersage zufolge am Montag zwischen 19 und 26 Grad, die Höchstwerte werden für Südwestdeutschland erwartet. (dpa/red)
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Dobrindt warnt vor hoher Terrorgefahr und plant stärkere Geheimdienstbefugnisse

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnt vor einer verschärften Sicherheitslage in Deutschland. Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage habe ihn dazu veranlasst, die bisher geltende „abstrakte Bedrohungslage“ zu einer „hohen Bedrohungslage“ hochzustufen, sagte Dobrindt der „Welt am Sonntag“.
Dies bedeute, dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen gerechnet werden müsse. „Anschlagspläne gegen unser Land sind klar erkennbar“, erklärte der Minister. Diese richteten sich nicht nur gegen die deutsche Infrastruktur, sondern auch gegen Personen und Einrichtungen.

Reform des Nachrichtendienstrechts geplant

Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Ziel ist es, die Befugnisse der Nachrichtendienste auszuweiten. Künftig sollen die Dienste in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch aktiv eingreifen können.
„Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein“, sagte Dobrindt.
Der Bundesnachrichtendienst hat Erkenntnisse zu Chemiewaffeneinsatz durch die russische Armee in der Ukraine. (Symbolbild)

Der Bundesnachrichtendienst. (Symbolbild)

Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Geheimdienste sollen mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten

Nach den Plänen des Innenministers könnten Verfassungsschützer in akuten Terrorlagen künftig auch Wohnungen betreten und durchsuchen, wenn Polizeikräfte nicht rechtzeitig verfügbar seien.
Bei der Abwehr ausländischer Spionage oder geplanter Anschläge könne es zudem notwendig sein, Informationen gezielt zu verändern. Dies könne beispielsweise dazu dienen, Anschlagspläne zu stören oder gegnerische Akteure zu täuschen.

Kontrolle durch unabhängiges Gremium

Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste sollen durch einen unabhängigen Kontrollrat überwacht werden. Dieser müsste entsprechende Maßnahmen im Vorfeld genehmigen.
Dobrindt betonte zugleich, dass die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei bestehen bleiben solle. „Leute verhaften bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der Innenminister. (afp/dts/red)
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Gerangel im Zug: 26-jähriger Bahn-Mitarbeiter stürzt aus fahrendem Zug

Ein Bahn-Mitarbeiter ist bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Fahrgast aus dem fahrenden Zug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Der Vorfall habe sich auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe ereignet, teilten in der Nacht zum Samstag Staatsanwaltschaft und Polizei in Karlsruhe mit. Der 26-jährige Mitarbeiter von DB Sicherheit sei in einer umfangreichen Suchaktion im Bereich der Gleise entdeckt und ins Krankenhaus gebracht worden.
Fahrscheinprüfer kontrollierten den Angaben zufolge am Freitagabend einen 36-jährigen Fahrgast. Dabei sei es wohl zu einem verbalen Streit gekommen, weshalb zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen worden seien. Im weiteren Verlauf soll der mutmaßlich alkoholisierte Fahrgast den Angaben zufolge die beiden Mitarbeiter der DB-Sicherheit beleidigt haben.
Die wichtige Bahnstrecke Düsseldorf-Köln bleibt vorerst gesperrt. (Symbolbild)

Die wichtige Bahnstrecke Düsseldorf-Köln bleibt vorerst gesperrt. (Symbolbild)

Foto: Daniel Vogl/dpa

DB-Mitarbeiter stürzt aus fahrendem Zug

Anschließend sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und einem der Mitarbeiter gekommen, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. „Während des Gerangels stürzten beide Beteiligte zu Boden. Hierbei öffnete sich aus bislang ungeklärter Ursache die Tür des fahrenden Zuges und der 26-Jährige stürzte auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Zug.“
Alarmierte Einsatzkräfte hätten den Beschuldigten noch im Zug vorläufig festgenommen, erklärten Staatsanwaltschaft und Polizei weiter. Bei der sofort eingeleiteten Suche sei der Bahn-Mitarbeiter – ein 26-jähriger Bulgare – etwa zwei Kilometer hinter dem späteren Halteort des Zuges aufgefunden worden. Er sei lebensgefährlich verletzt gewesen und zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden.
Mitarbeiter der Deutschen Bahn werden immer wieder Ziel von Angriffen. Im Februar hatte der Tod eines Zugbegleiters nach einem Angriff durch einen Schwarzfahrer in Rheinland-Pfalz bundesweit Entsetzen ausgelöst. (afp/red)
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26-jähriger Bahn-Mitarbeiter aus fahrendem Zug gestürzt: Zustand kritisch

Der Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, der bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung aus einem fahrenden Zug stürzte, ist weiter in einem kritischen Zustand. Ob der 26-Jährige im Koma liegt oder ansprechbar ist, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Seinen Angaben zufolge war der Regionalzug mit etwa 120 km/h unterwegs, als es zu dem lebensgefährlichen Sturz kam.

Tür aus Verankerung gerissen

Der Sicherheitsmitarbeiter war demnach bei der körperlichen Auseinandersetzung mit einem mutmaßlich betrunkenen Fahrgast gegen die Zugtür gestürzt, die dadurch aus ihrer Verankerung gerissen wurde, wie der Sprecher der Anklagebehörde weiter sagte. Zu den technischen Hintergründen – also warum die Tür aus der Verankerung sprang – war zunächst nichts bekannt. Der Zug, der auf dem Weg von Offenburg nach Karlsruhe gewesen war, sei beschlagnahmt und werde untersucht.
Außerdem würden Zeugen befragt und es werde auch geprüft, ob es Videoaufnahmen von den Geschehnissen gebe. Der 36 Jahre alte Fahrgast wurde festgenommen und befindet sich derzeit in Gewahrsam.

Zeugen werden befragt – gibt es Videoaufnahmen?

Auslöser des lebensgefährlichen Zwischenfalls war zunächst eine Ticketkontrolle am Freitagabend gewesen. Dabei war es zu einem verbalen Streit gekommen, weshalb zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen wurden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der Nacht mitgeteilt hatten. Der 36 Jahre alte Fahrgast soll die beiden Sicherheitskräfte demnach beleidigt haben. Es sei dann zu der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem 36-jährigen Fahrgast und dem Sicherheitsmann gekommen.
Zuvor hatten die DB-Sicherheitsmänner schon die Polizei alarmiert, die beim nächsten Stopp des Zuges hätten zusteigen sollen. Dazu kam es aber nicht mehr – der Streit war da bereits eskaliert. Der 26-Jährige stürzte auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Zug und wurde wenig später schwerst verletzt gefunden. Man ermittele mit Hochdruck, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Laufe des Tages sollten weitere Erkenntnisse mitgeteilt werden. Auch die Bahn kündigte ein Statement an.

Eisenbahngewerkschaft: „Fassungslos und wütend“

Der schreckliche Vorfall zeige erneut auf dramatische Weise, „dass verbale und körperliche Übergriffe auf das Zugpersonal eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht haben“, sagte dazu Manuel Amberger, Landesvorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). „Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend.“ (dpa/red)
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Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.

Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“

„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.

Widerspruch gegen ersten Entwurf

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.

Weniger Abregelungen

Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“.
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.

Katherina Reiche (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Mehr Biomasse

Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. (dpa/red)
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Leihmutter-Debatte: Spahn gerät immer stärker unter Druck

Die Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn wird größer: Sie kommt nach dem Bekanntwerden seiner Elternschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA nun auch aus den Kirchen. Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, teilte mit, in Deutschland gebe es ein klares Verbot der Leihmutterschaft. „Wenn nun ausgerechnet ein Politiker öffentlich macht, dass er im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch genommen hat, geht es auch um Doppelmoral und Glaubwürdigkeit.“
Auch in der katholischen Kirche regt sich Kritik. Der Passauer Bischof Stefan Oster erklärte: Wenn „ein prominenter CDU-Politiker in Sachen Leihmutterschaft zur Erfüllung eigener Wünsche gegen die Gesetze des Landes und gegen die Grundlinien der eigenen Partei in dieser für unser Menschenbild so wichtigen Sache bewusst verstößt – und damit auch noch positiv werbend für Leihmutterschaft eintritt, halte ich das für einen echten Skandal.“ Zunächst hatte die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) darüber berichtet.

CDU klar gegen Legalisierung der Leihmutterschaft

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte das Baby zur Welt. Die Kritik daran ist deshalb so laut, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und sich Spahns Partei klar gegen eine Legalisierung ausspricht, so wie in der Vergangenheit auch Spahn selbst. Der Hauptvorwurf lautet, Spahn nutze privat Möglichkeiten, die er Menschen in ähnlicher Situation in Deutschland politisch nicht zugestanden habe.
Das Ehepaar freut sich über Baby Georg. (Archivbild)

Spahns Mann, Daniel Funke. (Archivbild)

Foto: Elisa Schu/dpa

Rücktrittsforderungen aus der CDU

Aus der eigenen Partei gab es bereits am Freitag erste Rücktrittsforderungen gegen Spahn. „Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muss zurücktreten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters der „Bild“. Spahn selbst legte die Entscheidung über seine politische Zukunft im Amt in die Hand der Abgeordneten von CDU und CSU. „Ich werde die Frage, wie es weitergeht, mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“, sagte er der „Bild“. Auf einen möglichen Rücktritt angesprochen, sagte Spahn im Podcast „Ronzheimer“: „Am Ende kann ja nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht.“

CDU-Präsidium befasst sich am Montag mit dem Thema

Die erste reguläre Fraktionssitzung nach der parlamentarischen Sommerpause findet am 8. September statt – zwei Tage nach der wichtigen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Doch bereits am Montag kommt das CDU-Präsidium zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammen. Das Gremium dürfte sich dann auch mit Spahn befassen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Freitag auf einer Pressekonferenz nach dem deutsch-französischen Regierungstreffen in Brühl gesagt, dass sich das Spitzengremium der Partei damit befassen wird.

„Moralisch klaren Rechtsbruch begangen“

In der CDU wird das Thema nach wie vor kontrovers diskutiert. Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, sagte der „Fuldaer Zeitung“: „Was Jens Spahn hier getan hat, ist eine echte Zumutung und unglaubwürdig, das muss man so klar sagen.“ Spahn habe „zwar nicht formal, aber moralisch klaren Rechtsbruch begangen“. Das sei umso dramatischer, weil gerade beim Recht gleiche Maßstäbe für alle gelten müssten. „Das wurde hier ganz massiv verletzt, deshalb muss darüber in aller Konsequenz geredet werden, und auch in aller Klarheit.“
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. (Archivbild)

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. (Archivbild)

Foto: Michael Kappeler/dpa

„Gewisse Glaubwürdigkeitsfrage“

Der Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, Nathanael Liminiski, sagte im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks: „Viele Kommunalpolitiker und andere weisen genau in diesen Tagen jetzt darauf hin, dass das zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage dann wird.“ Das könne er nachvollziehen. „Deswegen habe ich auch gesagt, es muss erlaubt sein, neben den ethischen Bedenken auch die rechtlichen und politischen Bedenken zu äußern.“
Auch aus der Opposition schlägt Spahn seit Tagen scharfe Kritik entgegen. Die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Kathrin Gebel, sagte der „Rheinischen Post“: Wenn Frauen eine Notfallverhütung brauchten oder eine Schwangerschaft beenden wollten, begegne Jens Spahn ihnen mit Strafrecht und Misstrauen. „Für den eigenen Kinderwunsch nimmt er die Schwangerschaft einer anderen Person in Anspruch und nutzt seine finanziellen Möglichkeiten, um ins Ausland auszuweichen.“ Reproduktive Rechte dürften „aber weder von bigotter Moral noch vom Geldbeutel abhängig sein“. (dpa/red)
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Spahns Kind aus Leihmutterschaft heizt Kontroverse an

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann sind durch eine Leihmutterschaft in den USA Eltern geworden. Dies löste in Deutschland eine Kontroverse zum Thema Ersatzmutterschaft aus. Hierzulande ist sie verboten.
Darüber, was kontrovers diskutiert wird und was aus ethischer und rechtlicher Sicht problematisch ist, haben wir mit Cornelia Kaminski, der Bundesvorsitzenden der Aktion Leben…
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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Deutschland und Frankreich vereinbaren erste gemeinsame Nuklearübung

Deutschland und Frankreich haben bei der Sitzung des gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsrats einen historischen Schritt hin zu einer gemeinsamen nuklearen Abschreckung vereinbart. Die Bundeswehr werde sich erstmals an einer französischen Nuklearübung beteiligen, hieß es in der nach der Sitzung am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte zudem an, zentrale Bestandteile des gescheiterten FCAS-Projekts in einem anderen Rahmen fortzuführen. Zugleich verständigten sich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron offenbar auf einen schärferen gemeinsamen Kurs gegenüber China.
Zur neuen nuklearen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich sagte Merz nach den Beratungen: „Wir schlagen in der Abschreckung einen neuen gemeinsamen Weg ein.“ Dazu gehöre, dass sich „die konventionellen deutschen Kräfte noch in diesem Jahr an einer nuklearen Übung der französischen Streitkräfte beteiligen“.
Die Verlegung französischer Rafale-Kampfjets nach Nörvenich sei ein „erster operativer Schritt der strategischen Zusammenarbeit“, heißt es in der Abschlusserklärung.
„In der neu geschaffenen strategischen Steuerungsgruppe durchdenken wir, mit welchem Mix an Fähigkeiten wir unsere gemeinsame Abschreckung in Zukunft weiter steigern“, fügte Merz an.
Die deutsche Beteiligung an der Übung sei „komplementär zu unserer nuklearen Teilhabe und der Abschreckung in der NATO, an der wir festhalten“. Die Kooperation solle die NATO-Abschreckung, deren bisheriges Herzstück die Stationierung von US-Atomsprengköpfen in Europa ist, „ergänzen und nicht ersetzen“.
Macron schloss derweil eine deutsche Beteiligung an den Kosten der französischen Atomstreitkräfte ausdrücklich aus. Die Zusammenarbeit ziele „unter keinen Umständen“ auf eine Mitfinanzierung des französischen Nuklearprogramms, sagte er.
„Das französische Atomprogramm wird immer von Frankreich finanziert.“ Ziel sei vielmehr, die Sicherheit Europas zu verbessern und bei möglichen Gegnern größere strategische Unsicherheit zu schaffen.
Merz betonte, über weitere Schritte sei noch nicht entschieden. Eine neu geschaffene „strategische Steuerungsgruppe“ solle alle strategischen Optionen erörtern und Vorschläge machen. „Wir gehen hier Schritt für Schritt vor“, sagte der Kanzler. Die Beratungen könnten in eine neue Nukleardoktrin münden, es sei aber „viel zu früh“, dies bereits festzustellen.
Trotz des Aus für den gemeinsam geplanten FCAS-Kampfjet wollen Deutschland und Frankreich zudem zentrale Bestandteile des Projekts weiterführen. „Wir werden zum Beispiel die wichtige Cloud-Lösung aus FCAS in anderem Rahmen fortführen“, sagte Merz. „FCAS war nie allein ein neues Kampfflugzeug, sondern war immer ein System.“
Cloud-Umgebung und digitale Steuerung könnten langfristig sogar wichtiger sein als ein neues Flugzeug. Die Cloud-Lösung soll eine Plattform zur digitalen Kommunikation unter anderem zwischen Flugzeugen, Drohnen und anderen Waffensystem schaffen.
In der Abschlusserklärung des deutsch-französischen Sicherheitsrats ist von einem „gemeinsamen europäischen Gefechtsstandard“ und der „Entwicklung eines künftigen Systemverbunds“ die Rede. Dieser soll bemannte Kampfflugzeuge und unbemannte Fluggeräte, insbesondere Drohnen, miteinander vernetzen. Ziel sei die „Interoperabilität aller europäischen Luftsysteme“.
Weiter bestätigte Bundeskanzler Merz bei seiner Pressekonferenz mit Macron, Deutschland werde sich im Herbst an einer französisch initiierten Übung der sogenannten Koalition der Willigen zur Unterstützung der Ukraine beteiligen. „Deutschland wird sich beteiligen. Wir klären gemeinsam, wie diese Beteiligung dann im Einzelnen aussehen wird“, sagte der Kanzler.
Macron wie Merz gingen zudem auf den Umgang mit China ein. „Ich möchte keinen neuen Handelskonflikt mit China, aber ich möchte einen offenen Dialog über diese Ungleichgewichte“, sagte Merz. Hochsubventionierte Überkapazitäten würden vor allem in den europäischen Markt gedrückt und gingen „einseitig zu Lasten der Arbeitsplätze in Europa“.
Berlin und Paris fordern deshalb schnellere Schutzmaßnahmen der EU, mehr Produktion und Technologietransfer in Europa sowie Gespräche über Wechselkurse und den Zugang zu Chinas Finanzmärkten.
Der französische Präsident sagte, Deutschland und Frankreich seien in dieser Frage „noch nie so übereinstimmend“ gewesen. Die EU verzeichne gegenüber China inzwischen ein Handelsdefizit von rund einer Milliarde Euro pro Tag.
Merz bezifferte das jährliche Defizit auf mehr als 300 Milliarden Dollar und bezeichnete die chinesische Währung als „drastisch unterbewertet“. Im September sollen Berlin und Paris hierzu demnach eine gemeinsame Position entwickeln.
Merz erinnerte zudem daran, dass dies für Macron „aller Voraussicht nach“ der letzte deutsch-französische Ministerrat als Präsident gewesen sei. Er dankte ihm für „das Vertrauen und auch den Elan“, mit dem Macron die Zusammenarbeit geprägt habe. Für Lobreden sei es jedoch noch zu früh, in den kommenden Monaten wollten beide das Vereinbarte „mit Schwung umsetzen“.
Mit Blick auf die Kandidatur der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr sagte Merz, die „deutsche Hand“ bleibe unabhängig vom Wahlausgang zur vertieften Zusammenarbeit ausgestreckt. Macron riet dazu, dem französischen Volk nicht immer das Schlimmste vorauszusagen und ihm zuzutrauen, „das Beste wollen“ zu können.(afp/red)
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Bewährungsstrafe für Zschäpe-Freundin Susann E.

Gut acht Monate nach Prozessbeginn ist die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.
In den letzten fünf Jahren der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sei die Angeklagte die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bei der Urteilsbegründung.
Sie und ihr Ehemann, der bereits als NSU-Unterstützer verurteilte André E., seien außerdem engste Vertraute aller drei Mitglieder des Trios gewesen.
Durch das Überlassen ihrer Krankenkassenkarte und ihrer Personalien für eine Bahncard sowie ihre Hilfe bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte, machte sie sich demnach zur Unterstützerin der Terrorzelle.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Der NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland.
Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.
Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wirkte dabei bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten.

Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen verwendet

Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. hatte sich Zschäpe 2008 und 2009 mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente der Terroristin nicht nur, um vergünstigte Zugtickets zu erwerben, sondern auch um sich behelfsweise ausweisen zu können.
Auch den Personalausweis ihrer Freundin verwendete Zschäpe mehrmals. Bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden in dem Zwickauer Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, konnte sie so der Entdeckung durch die Behörden entkommen. Ob Susann E. ihr den Ausweis selbst gab oder ihr Ehemann ihn mitnahm, ließ sich in der Verhandlung jedoch nicht eindeutig klären.
Dass der NSU bis 2011 und damit auch zu der Zeit, als Susann E. die Vereinigung unterstützte, fortbestand, stellte der Senat hingegen zweifelsfrei fest. Die Richter kamen auch zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Susann E. weitgehend regungslos

Susann E. nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger bezeichnete es als bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Prozesses in München den Vornamen Uwe zu geben, den auch die beiden NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos trugen.
Auch auf eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit „Unvergessen“, wies die Richterin hin. Diese hing bei der Wohnungsdurchsuchung über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder.
Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte die Angeklagte mit Nicken. Als Auflage ordnete das OLG lediglich an, dass die 45-Jährige während der Bewährungszeit von drei Jahren das Gericht bei einem Wohnsitzwechsel informieren muss. Man gehe davon aus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne.

Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück

Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, „weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können“. Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, „keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen“. (dpa/red)
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Bericht: Millionenverlust bei Krankenkassen durch Investments in Immobilienfonds

Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben einem Medienbericht zufolge millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten.
Sie sollen insgesamt mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds gesteckt haben, berichteten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Freitag.
Diese Fonds seien später in Schieflage geraten und verloren mutmaßlich den allergrößten Teil der Beitragsgelder, die nun bei Kassen und KVen fehlen. SPD und Linke forderten eine Aufklärung der Vorgänge.
Den Recherchen von NDR, WDR und „SZ“ zufolge haben die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse investiert. Hinzu kämen die KVen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Insgesamt beläuft sich die Summe der bestätigten Investments der Recherche der drei Medien zufolge auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Viele der Krankenkassen und KVen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führen NDR, WDR und „SZ“ aus.
Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.
Die Kassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute laut Bericht auf Schadensersatz in Höhe der Investments. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.
Der Anwalt der Kläger argumentiert darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.
Die SPD-Fraktion forderte eine „umfassende“ Aufklärung der Vorgänge. „Dabei muss auch geklärt werden, wie Investitionen dieser Größenordnung möglich waren und ob die bestehenden Aufsichts- und Kontrollmechanismen ausreichend funktioniert haben“, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis.
„Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber. Wer damit umgeht, trägt eine besondere Verantwortung“, betonte Pantazis. Es sei „nicht hinnehmbar, wenn diese Mittel durch fragwürdige Finanzgeschäfte in erheblichem Umfang verloren gehen“.
„Eine lückenlose Aufklärung und klare Konsequenzen für die Verursacher“ forderte auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar. „Gesundheit ist keine Spielwiese für Finanzspekulationen und Beitragsgelder gehören erst recht nicht in Immobilienfonds, deren Renditemodell auf immer höheren Mieten beruht“, erklärte er.(afp/red)
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Fernverkehr: Weg frei für Italo – Deutsche Bahn erwägt Anfechtung

Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss.

Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen

Mit dem Beschluss werde die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Wettbewerbsklausel soll demnach für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden.
Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert.
Im Detail ist vorgesehen, dass die Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Beim genauen Prozentwert hat die Infrago demnach Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, erklärte die Netzagentur. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“

„Verfahrens- und Aufklärungsfehler“

In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.
Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe.
„Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier.

Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche

Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. „Die bisherige
Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.“
Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen. (dpa/afp/red)
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Was Merz und Macron heute gemeinsam vorhaben

Gemeinsame nukleare Abschreckung, engere Kooperation bei Künstlicher Intelligenz, Satelliten und in der Handelspolitik: Deutschland und Frankreich wollen heute mit ihren Regierungsgesprächen in der Nähe von Köln neuen Schwung in ihre zuletzt schwierigen Beziehungen bringen.
Die Zusammenarbeit beider Länder müsse weiter ausgebaut und der strategische Aufbruch Europas beschleunigt werden, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron am Donnerstagabend nach seiner Ankunft in Deutschland. Auf Schloss Bensberg kam er mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen, um das Regierungstreffen vorzubereiten.

Vom Militärflugplatz ins Schloss

Heute Morgen tagt zunächst der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat unter Leitung von Merz und Macron auf dem Fliegerhorst Nörvenich. Anschließend kommt der sogenannte Ministerrat auf Schloss Augustusburg in Brühl zusammen. An den Beratungen nehmen auf beiden Seiten Minister und Staatssekretäre aus zehn Ressorts teil.
Das Rokoko-Schloss aus dem 18. Jahrhundert ist ein historisch bedeutender Ort für die deutsch-französischen Beziehungen. Dort schlug 1962 der damalige französische Präsident Charles de Gaulle dem Kanzler Konrad Adenauer einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag vor, der 1963 im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sei bis heute „die Basis für unsere Arbeit“, sagte Merz bei der Ankunft Macrons.

FCAS-Pleite war Rückschlag für strategische Zusammenarbeit

Zuletzt holperte es allerdings in den deutsch-französischen Beziehungen – vor allem wegen des weitgehenden Scheiterns des milliardenschweren Kampfjet-Projekts FCAS. Heute soll geklärt werden, was davon noch zu retten ist. Die Entwicklung einer sogenannten Combat Cloud, eines System zur Vernetzung von Waffensystemen, soll fortgeführt werden.
Daneben wollen beide Länder ein weiteres wichtiges Verteidigungsprojekt vorantreiben: Die Partnerschaft bei der nuklearen Abschreckung auf Grundlage des französischen Atomwaffenarsenals, die Merz und Macron im März vereinbart hatten.
Eine erste gemeinsame Luftwaffenübung von französischen Rafale- und deutschen Eurofighter-Kampfjets zur Betankung in der Luft fand bereits am Donnerstag statt. Die Rafale-Jets sind darauf ausgelegt, Atomwaffen einzusetzen. Auf dem Flugplatz Nörvenich werden sich Macron und Merz die Jets gemeinsamen anschauen.

Was kommt nach Macron?

Für Macron ist es wohl der letzte deutsch-französische Ministerrat. Im nächsten Frühjahr findet in Frankreich die Präsidentschaftswahl statt, bei der er nach zwei Amtszeiten nicht mehr antritt. Was danach kommt, ist völlig offen.
Umfragen sehen Marine Le Pen in der ersten Runde seit langem vorne. Und nach der jüngsten Umfrage des Instituts Ifop, die nach der Ankündigung von Le Pens Kandidatur trotz einer Verurteilung vor Gericht erhoben wurde, kann Le Pen auch die zweite Runde gewinnen und Präsidentin werden, ganz egal welche Kandidaten die übrigen politischen Lager am Ende ins Rennen schicken.
Sollte das tatsächlich so kommen, würde der innerhalb der EU wichtige deutsch-französische Motor sicher an Fahrt verlieren. Statt auf eine enge Integration in Europa setzt Le Pen auf nationale Souveränität und steht der EU zumindest skeptisch gegenüber. Wichtige deutsch-französische Rüstungsvorhaben könnten ausgebremst werden.
Auch deswegen wollen Merz und Macron in den letzten Monaten noch möglichst viel gemeinsam zustande bringen. Er freue sich, mit dem französischen Kabinett in Deutschland zu Gast zu sein, sagte Macron bei seiner Ankunft auf Schloss Bensberg. (dpa/red)
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Nach Wegner-Rückzug: CDU legt nach Wechsel des Spitzenkandidaten zu

Gut zwei Monate vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl hat die CDU nach dem Wechsel ihres Spitzenkandidaten in einer neuen Wahlumfrage deutlich zugelegt. Stärkste Kraft bleibt jedoch die Linke, wie aus dem am Donnerstag, den 16. Juni, veröffentlichten BerlinTrend von Infratest dimap im Auftrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) hervorgeht.
Die Linke verbessert sich gegenüber der Erhebung von Anfang Juli um zwei Prozentpunkte auf 22 Prozent. Die CDU gewinnt drei Punkte hinzu und erreicht 20 Prozent. Damit rückt sie vom vierten auf den zweiten Platz vor.
In der Berliner CDU hatte sich angesichts sinkender Zustimmungswerte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner aus dem Wahlkampf zurückgezogen. Die Spitzenkandidatur übernahm Finanz- und Kultursenator Stefan Evers.

Grüne und AfD verlieren Zustimmung

Die Grünen verlieren in der jüngsten rbb-Umfrage zwei Prozentpunkte und kommen nur noch auf 17 Prozent. Auch die AfD büßt zwei Punkte ein und erreicht 16 Prozent. Die SPD fällt um einen Punkt auf zwölf Prozent. FDP und BSW verharren unverändert bei jeweils drei Prozent und würden damit den Einzug ins Abgeordnetenhaus verpassen.
Rechnerisch hätten sowohl ein Bündnis aus Linken, Grünen und SPD als auch eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD eine parlamentarische Mehrheit.

Mehrheit begrüßt Wegners Rückzug

Den Verzicht Wegners auf die Spitzenkandidatur halten 77 Prozent der für die rbb-Erhebung Befragten für richtig. Auch unter den Anhängern der CDU begrüßen 76 Prozent den Wechsel. Wegner hatte nach falschen Angaben zu seiner Kommunikation am ersten Tag des großen Berliner Stromausfalls im Januar auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Bei einer hypothetischen Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters läge Finanz- und Kultursenator Evers mit elf Prozent vorn. Es folgen Elif Eralp von der Linken mit neun Prozent, SPD-Kandidat Steffen Krach mit sieben Prozent, AfD-Kandidatin Kristin Brinker mit fünf Prozent und Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf mit drei Prozent.

Wahl im September

Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September statt. Bei der Wiederholungswahl 2023 hatte die CDU 28,2 Prozent erreicht und anschließend eine Koalition mit der SPD gebildet. (afp/red)
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Schneider: Werden ernsthafte Konflikte um Wasser haben

Der Wassermangel in Teilen Europas verschärft sich: Nach Ansicht von Bundesumweltminister Carsten Schneider wird das Thema Wasser unterschätzt.
„Künftig werden wir ernsthafte Konflikte um Wasser haben – auch in Deutschland“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Deutschland war bisher ein wasserreiches Land, aber das ändert sich gerade.“ In mehreren Ländern Europas gelten angesichts der Trockenheit bereits Einschränkungen.
In Deutschland müssen rund 80 Kommunen nach Angaben des Deutschen Städtetags inzwischen in jedem Hitzesommer sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen. Sie beschränken die Nutzung von Trink- oder Grundwasser oder untersagen zeitweilig die Entnahme aus Flüssen und Seen.
Umweltminister Schneider sieht mit Blick auf Wasserknappheit auch wirtschaftliche Folgen. Er verwies zum Beispiel auf den Halbleiterkonzern Infineon, der sich auch in Dresden niedergelassen habe, was viel mit der Elbe
zu tun habe. „Die brauchen viel Wasser bei der Halbleiterproduktion“, sagte Schneider. „Zum anderen ist es eine Urangst aller Menschen, dass nicht genug Wasser da ist. Es geht hier um unsere Existenzgrundlage.“

Wie ernst ist die Lage?

Die hohen Temperaturen sorgen nun auch im vermeintlich immergrünen Irland für Einschränkungen beim Wasserverbrauch. Seit Donnerstag, den 16. Juli, gilt in Dublin und Teilen Ostirlands eine sechswöchige „Water Conservation Order“ – umgangssprachlich ein „Gartenschlauchverbot“. Ähnliche Maßnahmen gibt es bereits in Bayern, Frankreich, Italien und der Schweiz.
Der staatliche irische Wasserversorger Uisce Éireann nennt als Grund schwindende Vorräte in Flüssen und Speichern. Landesweit liegt der private Wasserverbrauch rund 20 Prozent über dem üblichen Niveau. Im Großraum Dublin wurden zuletzt täglich bis zu 693 Millionen Liter verbraucht – etwa 50 Millionen mehr als im Durchschnitt.
Verboten ist unter anderem, mit dem Gartenschlauch Gärten zu bewässern, Autos zu waschen oder größere Schwimmbecken zu füllen. Auch Zierteiche und Springbrunnen dürfen nicht mit Leitungswasser versorgt werden; Fischteiche sind ausgenommen. Verstöße können geahndet werden.

Verbände fordern bewussteren Umgang mit Wasser

In Deutschland mahnt der Deutsche Städtetag zum Umdenken. „Früher galt Wasser in Deutschland vielen als unbegrenzte Ressource. Dem ist nicht mehr so“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Wasserversorgung sei zwar weiter sicher. Bund und Länder sollten aber für einheitliche Entnahmeentgelte sorgen. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um Privathaushalte, sondern um die kommerzielle Wasserentnahme. Die Entgelte für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft müssten einen Anreiz zum Sparen setzen.
Auch die Grünen fordern angesichts der Lage mehr Verantwortung von Unternehmen. Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte den Funke-Zeitungen: „Unternehmen, die viel abpumpen, müssen auch Verantwortung übernehmen.“ Die Regeln für die Wasserentnahme sollten bundesweit vereinheitlicht werden. „Trinkwasser für Menschen muss immer Vorrang haben. Es ist keine Ware wie jede andere.“
Der Deutsche Landkreistag verteidigte kommunale Einschränkungen. „Hitze- und Trockenperioden nehmen in vielen Regionen zu. In solchen Situationen müssen auch private Komfortverbräuche, etwa das Befüllen von Pools, kritisch hinterfragt werden“, sagte Präsident Achim Brötel den Funke-Zeitungen. Man setze aber zunächst „auf die Einsicht und das verantwortungsbewusste Handeln der Menschen“.

Einschränkungen im Raum München, Frankreich und Italien

In Deutschland hatte die Stadt München zuletzt weitreichende Einschränkungen erlassen. Private Pools dürfen nicht mehr befüllt werden, auch das Rasensprengen und das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen sind verboten.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) begründete den Schritt damit, dass „nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling“ die Ressourcen der Münchner Wasserversorgung „derzeit äußerst strapaziert“ seien.
Frankreich ist nach der dritten Hitzewelle großflächig von Trockenheit betroffen. Einschränkungen gibt es nicht nur im Süden, sondern auch im grenznahen Departement Moselle, wo der Präfekt Beschränkungen bis Ende August verhängte. In Italien ist es in Regionen wie der Toskana oder dem Latium untersagt, Trinkwasser aus der Leitung für private Gärten, Pools oder das Abspritzen von Höfen und Autos zu nutzen.

Die Sache mit den Hausnummern

In der Schweiz schrieb die Gemeinde Coldrerio im Kanton Tessin von einer kritischen Lage und Anzeichen einer neuen Wasserkrise. Beim Umgang damit wurde das Nachbarland kreativ:
Anwohner mit geraden Hausnummern dürfen nur montags, mittwochs und freitags Blumenbeete gießen, die mit ungeraden Nummern an drei anderen Tagen. Topfpflanzen und kleine Hausgärten sind ausgenommen. Im Emmental im Kanton Bern ist etwa das Flussbett des Fankhusbachs ausgetrocknet.
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EU-Bericht: Italien blockiert Rücknahme von Asylbewerbern

Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems haben die italienischen Behörden zwölfmal abgelehnt, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für die sie zuständig wären, wie aus einer Analyse der EU-Kommission hervorgeht.
Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass sich die genannten Fälle nach hiesiger Kenntnis nicht auf Deutschland, sondern ausschließlich auf andere Mitgliedsstaaten bezögen. In den ersten drei Wochen seit Inkrafttreten der Asylreform habe es keine Fälle zwischen Italien und Deutschland gegeben, auf die die neuen Regeln anzuwenden gewesen wären.
Der EU-Bericht macht aber deutlich, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass sich die italienischen Behörden aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach Italien abstimmten.
Die EU-Kommission teilte zu dem Bericht mit, Italien habe zwar große Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden.

Wichtiger Teil der neuen EU-Asylregeln

Die Analyse betrachtet die ersten drei Wochen der Umsetzung der neuen Regeln, die am 12. Juni mit der EU-Asylreform (Geas) in Kraft getreten waren. Sie konzentriert sich lediglich auf Zypern, Spanien, Griechenland und Italien, da die vier Länder mit wichtigen EU-Außengrenzen ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben.
Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber zurücknehmen, die regelwidrig zum Beispiel nach Deutschland weitergezogen sind. Denn: Grundsätzlich ist das Mitgliedsland für Asylverfahren zuständig, in dem Schutzsuchende erstmalig in der EU ankommen.
Jahrelang gab es daher Streit zwischen den Mitgliedsländern. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die EU-Asylreform sollte einen Ausgleich schaffen und den Streit befrieden.

Griechenland, Zypern und Spanien stehen besser da

Während Zypern und Spanien der EU-Kommission keine Sorgen bereiten, ist die Brüsseler Behörde bei Griechenland mit einem Urteil noch zurückhaltend. Die bisherigen griechischen Maßnahmen zeigten die Bereitschaft des Landes, die Umsetzung der neuen Regeln sicherzustellen, heißt es.
Acht Anfragen für die Übernahme von Asylsuchenden hat Griechenland von anderen Mitgliedsländern laut Bericht bisher bekommen. Als der Bericht erstellt wurde, hatten die griechischen Behörden noch Zeit für eine Rückmeldung, da die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen waren.
Da die neuen Regeln seit weniger als einem Monat angewendet würden, müssten die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als vorläufig betrachtet werden, teilt die EU-Kommission mit. Eine umfangreichere Analyse soll im Oktober folgen. Sollten sich Länder wie Italien nicht an die Regeln halten, könnten sie den Anspruch auf Solidarität verlieren.
Ein EU-Beamter sagte, die Analyse zeige, dass die EU-Kommission genaustens verfolge, ob die Regeln umgesetzt würden.

Dobrindt verhandelte mit Griechenland und Italien

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende vergangenen Jahres nach eigenen Angaben Vereinbarungen zu den Rückübernahmen mit Italien und auch Griechenland getroffen. Der „Bild“-Zeitung sagte er Anfang Dezember 2025: „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben.“
Aus dem griechischen Migrationsministerium hatte es daraufhin geheißen, Griechenland habe dafür erreicht, dass es bis zum Inkrafttreten der europäischen Asylreform keine Asylbewerber zurücknehmen müsse. Wenn jemand also illegal nach Griechenland und bis zum 12. Juni 2026 weiter nach Deutschland reiste, wurde die Person nicht zurück nach Griechenland gebracht. Das hatte in der Vergangenheit ohnehin kaum noch funktioniert.

Verzögert sich Ende der Grenzkontrollen deshalb?

Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit eine vollständige Umsetzung der EU-Asylregeln auch mit dem Ende der umstrittenen deutschen Grenzkontrollen verknüpft, die im September 2024 eingeführt worden waren.
Langfristig setzt Dobrindt darauf, dass die Reformen des Migrationssystems funktionieren, um wieder aus Grenzkontrollen auszusteigen. Die sind im Schengen-Raum den Regeln nach eigentlich nicht dauerhaft vorgesehen.

EU-Kommissar: Ende der Grenzkontrollen an der Zeit

Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bekräftigte daher zuletzt seine Forderung nach einem Ende der deutschen Grenzkontrollen. Es sei jetzt an der Zeit, die innereuropäischen Grenzkontrollen schrittweise abzuschaffen, sagte Magnus Brunner der dpa und anderen Mitgliedern des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) in Brüssel.
Brunner begründete seine Forderung damit, dass die EU-Außengrenzen besser geschützt würden und die Zahlen der illegalen Grenzübertritte dramatisch zurückgegangen seien. Die EU-Behörde Frontex hatte im ersten Halbjahr etwa ein Drittel weniger irreguläre Grenzübertritte an den Außengrenzen Europas verzeichnet.
Auch der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, sprach sich für die Aufhebung der deutschen Grenzkontrollen aus. „Diese Kontrollen bringen fast nichts und verstoßen gleichzeitig gegen grundlegendes europäisches Recht“, sagte der frühere SPD-Chef der Deutschen Presse-Agentur.
Leider bleibe ein Aufschrei bisher aus. „Aber ich glaube, wenn jetzt viele Menschen in den Urlaub fahren und dann später bei der Rückreise nach Deutschland im Stau stehen, dann wird da einiger Ärger entstehen.“ (dpa/red)
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Deutschland beteiligt sich nun doch an einem Manöver der „Koalition der Willigen“


In Kürze:

  • Deutschland will sich nun doch an einem geplanten Manöver der „Koalition der Willigen“ beteiligen.
  • Die Bundesregierung prüft noch, in welcher Form die deutsche Beteiligung erfolgen soll.
  • Das Manöver soll die Vorbereitung einer möglichen multinationalen Friedenstruppe für die Ukraine unterstützen.
  • Erste Beratungen dazu finden am Freitag im deutsch-französischen Sicherheits- und Verteidigungsrat statt.

 
Entgegen früheren Angaben will sich Deutschland nun offenbar doch an einem geplanten Manöver der sogenannten „Koalition der Willigen“ beteiligen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung zurückhaltend zu der am Montag, 13. Juli, vereinbarten Übung geäußert. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hieß es noch am Dienstag, Deutschland werde sich nicht an dem Manöver beteiligen.

Macron kündigt Manöver der „Koalition der Willigen“ an

Am Donnerstag vollzog die Bundesregierung jedoch offenbar eine Kehrtwende. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, Deutschland werde sich an dem Manöver beteiligen. Er fügte hinzu: „Die Bundesregierung prüft, wie diese Beteiligung aussehen wird.“
Eine erste Erörterung des Themas soll am Freitag bei einer Sitzung des deutsch-französischen Sicherheits- und Verteidigungsrats stattfinden. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte am Montag gemeinsame Manöver der „Koalition der Willigen“ für die kommenden Monate angekündigt. Diese sollten zeigen, „dass wir bereit, entschlossen und glaubwürdig sind – zu Land, in der Luft und zur See“.
An dem Treffen am Montag nahmen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj teil. Die „Koalition der Willigen“ vereinbarte nach eigenen Angaben eine defensive Zusammenarbeit zur Raketenabwehr.

Deutschland prüft konkrete Beteiligung

Etwa 35 Länder hatten sich am Montag auf künftige Manöver verständigt. Diese sollen die Vorbereitung einer multinationalen Friedenstruppe für den Fall eines Waffenstillstands mit Russland unterstützen. Polens Premierminister Donald Tusk hatte angekündigt, dass die erste Übung in seinem Land stattfinden solle.
Ein genauer Termin steht noch nicht fest, angedacht ist der Herbst. Es solle sich um eine kleinere Übung handeln, bei der zunächst Führungsstrukturen und Entscheidungswege getestet würden. Tusk nannte am Dienstag Frankreich und Großbritannien als Teilnehmerstaaten. Deutschland ist nun – mit noch nicht bekannter Rolle – hinzugekommen.

Macron erklärte am Montag, die Voraussetzungen für eine Truppe seien bereits geschaffen. Auch Merz erklärte, man sei bereit, bei der Umsetzung von Sicherheitsgarantien für die Ukraine nach einem Waffenstillstand in enger Kooperation mit den USA eine „wichtige Rolle“ zu spielen. Allerdings würden auch Bundesregierung und Bundestag darüber entscheiden, wie diese aussehen werde.

Deutsch-französisches Treffen im Zeichen der Ukraine steht bevor

Macrons zweite und letzte Amtszeit endet in knapp einem Jahr. Ein Waffenstillstand in der Ukraine ist bislang nicht absehbar. Russland hatte sich zudem mehrfach gegen eine Mitwirkung Europas an einer möglichen internationalen Friedenstruppe ausgesprochen.
Am Freitag wird der deutsch-französische Sicherheits- und Verteidigungsrat auf dem Luftwaffenstützpunkt Nörvenich zusammentreten. Anschließend wird es eine Tagung des Ministerrats beider Länder in Brühl bei Köln geben. Neben Merz und Macron werden zahlreiche Minister daran teilnehmen.