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Zwei Tage vor der Entscheidung: Berlin zieht Olympia-Bewerbung zurück

Berlin hat seine Olympia-Bewerbung zwei Tage vor der Entscheidung über den deutschen Kandidaten zurückgezogen. „Heute ist ein trauriger Tag für Berlin. Olympische und Paralympische Spiele wären eine Riesenchance für Berlin und für Ostdeutschland gewesen“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bei einer Pressekonferenz. Schon am Mittwoch waren die Rückzugspläne bekanntgeworden.
Die Metropole wollte sich mit dem Konzept „Berlin+“ gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben.
Berlin galt vor der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) am Samstag hinter München und Köln-Rhein-Ruhr als krasser Außenseiter. Für die Kosten der Bewerbung hatte die Hauptstadt bis 2027 bis zu sechs Millionen Euro eingeplant.
DOSB-Präsident Thomas Weikert zollte den Berlinern Respekt für ihren Entschluss. Es sei „ein großes Zeichen von Fairness und Respekt. Es unterstreicht, dass es den Verantwortlichen in der Hauptstadt vor allem darum geht, die Spiele endlich wieder nach Deutschland zu holen. Unabhängig vom Austragungsort“, sagte Weikert.
Kai Wegner (links), Regierender Bürgermeister Berlins, und der Olympiabeauftragte Kaweh Niroomand erklärten das Aus der Berliner Bewerbung.

Kai Wegner (links), Regierender Bürgermeister Berlins, und der Olympiabeauftragte Kaweh Niroomand erklärten das Aus der Berliner Bewerbung.

Foto: Christophe Gateau/dpa

Linke und Grüne bleiben bei ihrer Ablehnung der Bewerbung

Das Scheitern hat zahlreiche Gründe. Bei der Abgeordnetenhauswahl wurde der schwarz-rote Senat, der die Pläne vorangetrieben hatte, abgewählt. Wahlsiegerin Elif Eralp (Linke), die neue Regierende Bürgermeisterin werden könnte, ist Olympia-Gegnerin und hatte bereits den Bewerbungsprozess samt Kosten kritisiert.
Die 45-Jährige sagte dann einen Tag nach der Wahl, dass sich die „Entscheidung erledigt“ habe. Sie meinte, die Berliner hätten bei der Wahl auch gegen Olympia gestimmt. Auch die Grünen, die voraussichtlich Teil einer Regierung werden, lehnen die Pläne ab. Beide Parteien argumentieren, dass Berlin das Geld an anderen Stellen dringender brauche. Die Ausrichtung der Spiele kostet mehrere Milliarden.
Eralps Aussagen sorgten unter den Olympia-Befürwortern für großen Ärger. Niroomand warf der Politikerin vor, dass sie „innerhalb von 45 Sekunden die ganze Bewerbung vom Tisch gewischt hat, dadurch eine enorme Verunsicherung unter die Verbände gebracht hat, damit auch absolut unsere Chancen richtig verringert hat“.

„Der schrecklichste Morgen“

Auch ein Gesprächsangebot habe sie abgelehnt. „Leider wurde uns diese Chance genommen, leider wurde der Stecker gezogen“, sagte Wegner mit Blick auf die Entwicklungen nach der Wahl. Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) sagte bei der Verkündung des Rückzugs: „Für mich ist es der schrecklichste Morgen, den ich bei einer Pressekonferenz erleben darf.“
Die Probleme der Bewerbung begannen aber nicht mit den Aussagen der Politikerin, die waren eher der letzte Punkt, der sie zum Einsturz brachte. Dass die DOSB-Entscheidung so kurz nach der Wahl angesetzt wurde, war schon vorher als Nachteil für Berlin angesehen worden.
Wegner (l), Niroomand (Mm und Spranger hatten die Bewerbung vorangetrieben. (Archivbild)

Kai Wegner (l), Kaweh Niroomand (m) und Iris Spranger hatten die Bewerbung vorangetrieben. (Archivbild)

Foto: Annette Riedl/dpa

Zuschlag für Berlin wäre mit Risiko behaftet gewesen

Auch die Prüfer des DOSB stellten dem Berliner Olympia-Projekt ein schlechteres Zeugnis als der Konkurrenz aus. Münchens Vorschlag erhielt vom DOSB in einer Bewertungsmatrix 87 von 100 möglichen Punkten, Köln-Rhein-Ruhr bekam 85 – beide erhielten damit die Bewertung „sehr gut“. Berlin erreichte 74,6 Zähler, das reichte für die Note „gut“.
Anders als in München und Nordrhein-Westfalen verzichtete die Hauptstadt auf einen Bürgerentscheid. Zwar votierte das Abgeordnetenhaus mehrheitlich für eine Bewerbung – allerdings noch unter der schwarz-roten Koalition. So wurde auch die Abgeordnetenhauswahl zunächst als Stellvertreter-Referendum angesehen. Das Thema spielte im Wahlkampf so gut wie keine Rolle.
Dazu wollten die Olympia-Gegner in der Hauptstadt ein Volksbegehren gegen die Bewerbung herbeiführen. Sie hielten unter anderem die Prognosen des Senats für unrealistisch, dass die Spiele auch viele Investitionen in den Breitensport und langfristig positive wirtschaftliche Effekte bringen würden.
Alle diese Punkte machten einen Zuschlag für Berlin zu einem großen Risiko, auch wenn die Stadt etwa bei der internationalen Strahlkraft vor den beiden Rivalen lag. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung des DOSB entscheidet am Samstag in Baden-Baden, ob München oder Köln-Rhein-Ruhr als deutscher Bewerber ins Olympia-Rennen geht. (dpa/red)
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Ausbau zum echten Geheimdienst: Was soll BND und Verfassungsschutz künftig erlaubt sein?

Sprengstoff-Drohnen an Flughäfen, Hackerangriffe auf Energieanlagen, Spionage oder Sabotage bei Rüstungsfirmen: Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich verschärft. Die Bundesregierung hat Mitte August deshalb eine umfassende Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, fortan auch mit Gegenangriffen aktiv gegen Bedrohungen vorzugehen. Die Pläne werden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten:

Welche Ziele verfolgt die Regierung?

„Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Kabinettsbeschluss Mitte August. Denn Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten entsprechend anpassen.
Für den Vorsitzenden des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), muss deshalb auf die militärische „Zeitenwende“ nun auch die bei den Nachrichtendiensten folgen.

Welche neuen Befugnisse sollen die Dienste bekommen?

Deutschlands Nachrichtendienste sammeln bisher vor allem Informationen. Sie sollen wie Geheimdienste anderer Länder nun auch „operative“ Befugnisse bekommen, um Gefahren abzuwehren. Mit der Reform sei es etwa dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren, sagte die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) im August.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe ausführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.

Marc Henrichmann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Henrichmann nannte als Beispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen läuft. Wenn die Dienste hier Bezahlvorgänge verhindern könnten, „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.
Ein früherer Entwurf zum BND-Gesetz sah noch vor, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet ist, ihm bekannt gewordene Schwachstellen in IT-Systemen an den Auslandsdienst zu melden, damit dieser sie für eigene Hackerangriffe verwenden kann. Dies stieß aber auf Kritik und wurde aus dem endgültigen Kabinettsentwurf gestrichen.

Darf der BND künftig auch Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen?

Grundsätzlich nicht. Auch bei einer spezifischen Gefährdungslage dürfen sich sogenannte erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen nach Paragraf 51 BND-Gesetz „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Von den Befugnissen anderer Geheimdienste bleibt der BND damit weit entfernt.

Was ist bei der Datensammlung geplant?

Beim BND wie beim Verfassungsschutz werden die Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten erweitert. Dies betrifft auch die Auswertung großer Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz und der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Speicherfristen werden verlängert – bei Inhaltsdaten auf sechs Monate, bei Metadaten zum Datenverkehr auf zwölf Monate.
Der BND bekomme „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“.
Unter engen Voraussetzungen soll das BfV künftig Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen – etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren, auch um Waffen beziehungsweise Sprengstoff unschädlich zu machen.
Festnahmen oder Vernehmungen, wie sie der Polizei erlaubt sind, blieben dem Verfassungsschutz weiterhin untersagt. Ausgeweitet werden sollen zudem die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Was ändert sich bei der Kontrolle?

Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird in einer gerichtsähnlichen Stelle gebündelt: dem Unabhängigen Kontrollrat. Er wurde schon 2022 zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND geschaffen und erhält im Zuge der Reform über ein eigenes Gesetz nun umfangreichere Kontrollrechte für BND und Verfassungsschutz.
Die Überwachung der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags soll davon unberührt bleiben.
Mit dem Ausbau seiner Befugnisse gehe eine Stärkung der Kontrolle der Dienste einher, sagte die SPD. „Das ist für uns ein absolutes Muss und das werden wir uns auch in den parlamentarischen Beratungen noch einmal genau anschauen“, sagt SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede.

Sonja Eichwede (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Warum zweifeln Kritiker an der Verfassungsmäßigkeit der Reform?

Die stärkste Ablehnung kommt von der Linksfraktion. Ihre Innenexpertin Clara Bünger sagt: „Es droht nicht weniger als die faktische Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei, einer zentralen Lehre aus dem deutschen Faschismus.“
Die AfD ist dafür, dem BND mehr operative Fähigkeiten zuzubilligen, und hat einen eigenen Entwurf vorbereitet. Eine Erweiterung der Befugnisse des BfV ist darin nicht vorgesehen. Zum Entwurf der Bundesregierung sagte der Abgeordneter Stefan Keuter: „In der jetzigen Form würden wir ihn ablehnen.“
Die Grünen-Fraktion ist generell für eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste, hat jedoch eigene Ideen, was eine effektivere Kontrolle angeht. Ihre parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, sagt zudem, der Entwurf erkläre nicht ausreichend, weshalb „der Verfassungsschutz jetzt mit polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnissen ausgestattet werden soll, aber weiterhin im Geheimen agieren soll“.

Welche Kritik gibt es an den neuen Überwachungsmöglichkeiten?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiteten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften.
BND und Verfassungsschutz sollten „mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können“, kritisierte ihrerseits die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im August. Sie forderte eine grundlegenden Überarbeitung des „in weiten Teilen verfassungswidrigen“ Gesetzentwurfs.
Einige Fachleute gehen davon aus, dass Teile der Reform in Karlsruhe landen. Aber auch im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich, bevor die Pläne 2027 in Kraft treten sollen. Dobrindt und Warken betonten ihrerseits nach dem Kabinettsbeschluss, sie hielten die Reform für rechtmäßig, ausgewogen und angesichts der veränderten Lage für notwendig. (afp/dpa/red)
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„Terrorfreunde im Kader“: Beck warnt vor linksgeführter Regierung in Berlin

Der Grünen-Politiker und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, hat vor einer linksgeführten Landesregierung in Berlin gewarnt. Er sehe „Terrorfreunde im Kader“ der Partei Die Linke sitzen, sagte Beck der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Vor diesem Hintergrund habe er „größte Sorgen“ um das Fortbestehen von Sicherheitsmaßnahmen, die normalerweise ergriffen würden, „um jüdische Ziele sowie Jüdinnen und Juden zu schützen“.

Beck fordert „bürgerlich-links-mittige Regierung“

Beck appelliert deswegen an die eigene Partei, „dieser Linkspartei in Berlin eine klare Absage zu erteilen“. Stattdessen fordert er eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen.
„Wir brauchen eine bürgerlich-links-mittige Regierung, wenn wir diese Stadt voranbringen wollen“, sagte er. Andernfalls befürchte er, dass Berlin „mit absehbarem Dilettantismus“ regiert werde.
Zudem verweist Beck auf die Gefahr einer „Zangenbewegung“ durch extremistische Ränder, die die jüdische Gemeinschaft zuletzt beobachtet habe. Die Linke in Berlin und die AfD in Sachsen-Anhalt folgten „auf unterschiedliche Weise antisemitischen Mustern“ und gefährdeten so „Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Freiheit unseres Landes erheblich“.
Die Linke hatte mit Spitzenkandidatin Elif Eralp die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am Sonntag klar gewonnen.
Noch am Wahlabend wurde bekannt, dass der Clanchef Issa Remmo bei der Wahlparty des Linken-Bezirksverbands in Neukölln auftauchte. Ebenso anwesend war ein pro-palästinensischer Aktivist, der wegen israelfeindlicher Positionen in der Kritik steht. (afp/red)
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Filmreifer Krimi: Windkraftbetrüger Holt in Dubai gefasst

Bandenmäßiger Betrug, Bestechung und Urkundenfälschung – in mehreren Verfahren summierten sich die Strafen gegen Hendrik Holt auf fast neun Jahren Gefängnis.
Absitzen wollte der als Windkraftbetrüger bekanntgewordene Holt diese nicht. Ende August kehrte der 36-Jährige von einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurück.
Knapp einen Monat später wurde er am Dienstag in Dubai gefasst, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilte.
Zuvor hatten die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und „OM-Online“ berichtet. Nach dem aus dem emsländischen Haselünne stammenden Holt war weltweit mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden.
Einen Tag nach seiner Flucht war bei dem Berliner Gefängnis noch eine E-Mail eingegangen, in der es sinngemäß hieß, Holt werde nicht wiederkommen. Seit Oktober 2024 befand er sich im offenen Vollzug.
Seine Ehefrau und sein Kind ließ er zurück. Wo er sich aufhielt? Unbekannt.
In einem von Medien aufgegriffenen Instagram-Post hieß es: „Liebesgrüße aus Moskau sehr schön hier der Kaviar ist fantastisch“. Zur Echtheit des Beitrages machte die Staatsanwaltschaft Osnabrück damals keine Angaben.
Holt sei noch in Dubai, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Schanz. In einem nächsten Schritt müssten die Auslieferungsunterlagen übermittelt werden. Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

Oberstaatsanwalt: „an Absurdität nicht zu überbieten“

Der Fall Holt sei gespickt mit „Ereignissen, die an Absurdität nicht zu überbieten waren“, sagte der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock nach der Flucht.
Er hat Holt bereits einmal ins Gefängnis gebracht und ist wieder der leitende Ermittler bei der Fahndung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Direktionsfahndung der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück nach dem Windkraftbetrüger.
Leimbrock hatte nach seinem Erfolg 2020 wieder mit einer Ergreifung Holts gerechnet. Der Ermittler war überzeugt, dass der Windkraftbetrüger „Gefallen an dem Licht der Öffentlichkeit gefunden“ hat. Dieser Umstand könnte hilfreich sein.
In einer ARD-Doku („Holt – Der Windkraft-Schwindler“) gibt sich der bereits Inhaftierte als jemand, der gerne im Mittelpunkt steht und es seit den Kindertagen gewohnt ist, zu bekommen, was er will.
Noch immer trägt er bevorzugt maßgeschneiderte Anzüge mit Einstecktuch. Vor seiner Festnahme umfasste sein Fuhrpark 18 Luxuswagen, drei Fahrer beschäftigte er.

Zehn Millionen Euro ergaunert

Das Luxusleben fand ein jähes Ende. Mit nicht einmal Mitte 30 wurde Holt 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt.
Er hatte an ausländische Stromkonzerne angeblich existierende Windparks verkauft, die es in Wahrheit gar nicht gab. Er hatte ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen.
„Nur als Witz“ hatte er sich mit einem frei erfundenen Doktortitel geschmückt. Rund zehn Millionen Euro hatten er, ein Mittäter und Familienangehörige mit der Firma Holt Holding ergaunert.
In der Doku stellt sich Holt als „Unternehmer und Abenteurer“ dar, der in eine Situation gekommen sei, in der er sich entscheiden musste, ob er oder „die anderen“ gewinnen.
„Man muss den Willen zur absoluten Macht haben und auch den gewissen Killerinstinkt“, sagt Holt über sich. Großes Vorbild war sein Großvater, der in Haselünne ein Bauunternehmen besaß. Andere Menschen habe dieser wie ein General beim Militär herumkommandiert.
Holt sei unter anderem auch Sponsor der Münchener Sicherheitskonferenz gewesen und habe ungehinderten Zugang zur Hochpolitik gehabt, erzählte Oberstaatsanwalt Leimbrock.
Die Fahndung nach Holt Anfang 2020 – vor dessen Festnahme und Verurteilung – habe sich zeitweise fast wie im Film angefühlt, erinnerte sich der Oberstaatsanwalt. Mit der Flucht und Festnahme in Dubai hat der Windkraftbetrüger möglichen Stoff für eine Fortsetzung geliefert. (dpa/red)
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23. September: Ausstieg aus fossilen Energien | Bürgerversicherung abgelehnt | Digitaler Kassenbon

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Ausstieg aus fossilen Energien

Das Bundeskabinett hat heute einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energien verabschiedet. Die sogenannte TAFF-Roadmap baut auf den Beschlüssen der Weltklimakonferenzen auf. Damit ist Deutschland das dritte Land der Welt in diesem Bereich. Im Plan geht es um erneuerbare Energien, die Elektrifizierung von Mobilität, Wärmeerzeugung und industriellen Prozessen. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden.

Bürgerversicherung abgelehnt

Die CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann hat Spekulationen über eine mögliche Annäherung der Union an eine Bürgerversicherung zurückgewiesen. Zudem diskutiert der CDU-Bundesvorstand darüber, ob Menschen, die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bei Jobcentern anders behandelt werden sollten als Menschen ohne vorherige Beitragszahlungen.

Digitaler Kassenbon

Ab 2028 soll es Kassenbons in Deutschland überwiegend digital geben. Das Bundeskabinett hat dafür neue Regeln beschlossen. Belege sollen künftig etwa per E-Mail oder QR-Code bereitgestellt werden. Die Bundesregierung will damit Bürokratie reduzieren und Steuerhinterziehung erschweren. Ausnahmen wird es geben.

Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch beschlossen. Unter anderem soll Grundsicherung nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen ausgezahlt werden. Wirksamer bekämpft werden sollen auch ausbeuterische Geschäftsmodelle mit Schrottimmobilien. KI-gestützte Analysen sollen Leistungsmissbrauch erkennen.

Trump vor der UNO

US-Präsident Donald Trump hat in seiner Rede vor der UN-Generalversammlung einer möglichen „Weltregierung“ eine Absage erteilt. Die USA würden sich solchen Bestrebungen entgegenstellen. Zudem kritisierte Trump globale Steuern und den Internationalen Strafgerichtshof scharf.
 
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Deutsche Olympia-Bewerbung: Entscheidung in Baden-Baden

Die Entscheidung über einen deutschen Olympiabewerber rückt näher. Am Samstag will der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in Baden-Baden beschließen, welcher nationale Kandidat sich für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044 bewirbt.
Aus einem Dreikampf wird dabei kurz vor der entscheidenden DOSB-Mitgliederversammlung offenbar nur ein Duell: Berlin wird seine Bewerbung laut Medienberichten vom Mittwoch kurzfristig zurückziehen, im Rennen bleiben nur noch München sowie die Region Köln/Rhein/Ruhr.
Der DOSB will die Entscheidung nach Angaben seines Präsidenten Thomas Weikert davon abhängig machen, welches Kandidatenkonzept „die größten internationalen Erfolgsaussichten“ hat. Denn ein Zuschlag für Spiele in Deutschland ist alles andere als ausgemacht.
Für 2036 gibt es unter anderem mit dem indischen Ahmedabad, Doha in Katar und der türkischen Metropole Istanbul schon etliche chancenreiche Bewerber.

Zweifel an Berlin

Hintergrund für den mutmaßlichen Rückzug Berlins, der am Donnerstag auf einer Senatspressekonferenz offiziell verkündet werden dürfte, sind die zuletzt deutlich geschrumpften Chancen der Hauptstadt.
Ein am Dienstag veröffentlichter Bericht der Evaluierungskommission des DOSB sieht die Konzepte der Mitbewerber München und Köln/Rhein/Ruhr im Detailvergleich klar vorn. Das ist für die Mitgliederversammlung zwar nicht bindend, dürfte die Delegierten allerdings beeinflussen.
Auch der Wahlsieg der Linkspartei bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag spielt eine Rolle. Die Partei ist strikt gegen Olympische Spiele in der Hauptstadt.
Ein möglicher Senat unter Führung der Linken vergrößert die Unsicherheiten für das mögliche Megaprojekt während der weiteren Bewerbungs- und Vorbereitungsphase.

Fokus auf München und NRW

Nun rückt für die DOSB-Delegierten die Frage ins Zentrum, welches der verbliebenen zwei Bewerberkonzepte auf internationaler Ebene am besten ankommen könnte.
Die Region Köln/Rhein/Ruhr wirbt dabei mit der Einbindung der Bevölkerung und Nachhaltigkeit. Die Sportstätten sollen auf 16 Städte verteilt werden, der Neubau dauerhafter Anlagen ist dabei nicht geplant. Mit mehr als 17 Millionen verfügbaren Tickets sollen es die zuschauerstärksten Spiele aller Zeiten werden.
München will mit seiner globalen Ausstrahlungskraft sowie seiner Atmosphäre und Erfahrung bei der Organisation großer Veranstaltungen punkten.
„Deutschland hat eine realistische Chance, Olympische und Paralympische Spiele wirklich zu bekommen – und die heißt München“, heißt es im Internet zur Bewerbung der bayerischen Landeshauptstadt.

Bürgerentscheide als Kriterium

Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DOSB dürfte nicht zuletzt der Rückhalt in Bevölkerung und Politik spielen.
Hamburg war ursprünglich als vierter Kandidat mit im Rennen, zog seine Bewerbung nach einem gescheiterten Referendum aber zurück. Das zeigte nochmals, dass große Sportevents angesichts hoher Kosten nicht bei allen pure Begeisterung auslösen.
München und die Region Köln/Rhein/Ruhr können dabei auf erfolgreiche Bürgerentscheide verweisen. Im April stimmten die Menschen in 16 von 17 an der Olympiabewerbung für die Region Köln/Rhein/Ruhr beteiligten Städten der Idee zu. In München war im Oktober 2025 ein Referendum erfolgreich gewesen.
Berlin ist auch hierbei im direkten Vergleich im Nachteil: In Berlin gab es keine Bürgerbeteiligung – auch wenn das Abgeordnetenhaus der Bewerbung der Bundeshauptstadt im Mai zustimmte.
Auch historische Aspekte stehen im Raum. Eine etwaige Bewerbung von Berlin insbesondere für 2036 stößt teilweise auf Unbehagen, weil die Nazis 100 Jahre zuvor im Jahr 1936 die damaligen Olympische Spiele in der deutschen Hauptstadt für Propagandazwecke missbrauchten.
Auch München richtete bereits Olympische Sommerspiele aus, die 1972 durch ein blutiges Attentat auf das israelische Team überschattet wurden.

Sportverbände haben das Wort

Auf der DOSB-Mitgliederversammlung am Samstag sind die 42 im Verband organisierten olympischen Sportverbände stimmberechtigt. Dazu kommen die DOSB-Präsidiumsmitglieder, DOSB-Mitglieder im Internationalen Olympischen Komitee (IOC) sowie persönliche Mitglieder, darunter etwa Fußballprofi Leon Goretzka. Die Verbände haben 126 von 144 Stimmen.
„Deutschland will die Spiele“, erklärte DOSB-Präsident Weikert schon vor einigen Wochen. Es handle sich aber um eine „nationale Aufgabe“. Athletenvertreter sind ebenfalls für eine Bewerbung, ebenso wie die Bundesregierung. „Wir investieren mit ihr in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, betonte etwa Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

IOC entscheidet erst ab 2029

Nach der Entscheidung in Baden-Baden aber liegt der Ball allein beim IOC auf internationaler Ebene.
Die IOC-Vollversammlung entscheidet über die Vergabe der Olympischen Spiele, das finale Votum über die Gastgeberstadt 2036 wird nach derzeitigem Stand für 2029 erwartet.
Wann über die Vergabe der Spiele 2040 und 2044 entschieden wird, ist noch unklar. Das IOC legt sich meistens sieben Jahre im Voraus fest. (afp/red)
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Bahn: Direktzüge verbinden München mit Rom und Mailand

Mit dem „roten Pfeil“ nach Österreich oder Italien: Die Deutsche Bahn (DB) sieht in den neuen Direktverbindungen mit den Frecciarossa-Hochgeschwindigkeitszügen der italienischen Trenitalia auch Potenzial für Urlaubsreisende. Mit den Verbindungen von München nach Mailand und Rom seien „zahlreiche beliebte Urlaubsziele“ entlang der Strecke direkt zu erreichen, erklärte die DB am Mittwoch. Sein Angebot ausbauen will auch der Bahn-Konkurrent Flixtrain.

Frecciarossa ab München

Die Deutsche Bahn will die Direktverbindung zwischen München nach Mailand und nach Rom ab Sommer 2027 anbieten, in Kooperation mit Trenitalia und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
Zunächst ist laut DB die Aufnahme von zwei Zugpaaren (Hin- und Rückfahrt) auf den Verbindungen München–Mailand sowie München–Rom geplant. Zwischenhalte auf der Strecke nach Mailand sind dabei unter anderem Innsbruck, Bozen, Verona und Brescia; via Rom werden auch Bologna und Florenz angefahren.

Ausbau bis Berlin geplant

Ab Dezember 2028 sollen die Verbindungen nach DB-Angaben in Italien dann zudem bis nach Neapel und in Deutschland bis nach Berlin verlängert werden. Die Kooperation ziele darauf ab, „Italien und Österreich als besonders beliebte Urlaubsländer per Bahn noch komfortabler an Deutschland anzubinden“, erklärte DB-Fernverkehrsvorstand Michael Peterson.
Die Fahrtzeit für die etwa 600 Kilometer lange Strecke von München nach Mailand wird von der Deutschen Bahn mit rund sechseinhalb Stunden angegeben; für die 900 Kilometer aus der bayerischen Landeshauptstadt nach Rom sollen es achteinhalb Stunden sein.
Zum Einsatz kommen soll dabei der Frecciarossa, der Hochgeschwindigkeitszug der Trenitalia, der bereits seit 2015 in Italien verkehrt und mittlerweile auch in Frankreich und Spanien unterwegs ist.

Flixtrain bestellt neue Züge

Auf Hochgeschwindigkeitszüge setzt auch der DB-Konkurrent Flixtrain: Wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte, sollen ab 2028 sukzessive 65 Züge des bis zu 230 km/h schnellen Typs Star eingesetzt werden und „eine neue Ära des Reisens in Deutschland einläuten“.
Dann werde Flixtrain erstmals auch die Strecke Berlin–München bedienen. Weitere neue Ziele sollen im kommenden Jahr bekanntgeben werden. Das Vertragsvolumen für alle 65 Züge vom spanischen Hersteller Talgo sowie Lokomotiven von Siemens umfasst laut Flixtrain 2,4 Milliarden Euro. (afp/red)
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Deutschland beschließt Fahrplan für fossilen Ausstieg

Deutschland hat als drittes Land weltweit einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energien. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch die sogenannte TAFF-Roadmap, die auf den Beschlüssen der Weltklimakonferenzen aufbaut, wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums mitteilte.
TAFF steht für Transitioning Away from Fossil Fuels. „Wir wollen mit diesem Fahrplan weitere Dynamik in dem Prozess erzeugen“, schrittweise von den fossilen Brennstoffen wegzukommen, sagte der Sprecher weiter.
Demnach sind es „bekannte Maßnahmen“, mit denen Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will. „Da geht es um erneuerbare Energien, die Elektrifizierung von Mobilität, Wärmeerzeugung und industriellen Prozessen.“

Vorstellung in New York

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will den Fahrplan laut dem Portal Politico bei der UN-Generalversammlung in New York vorstellen. Neben Deutschland haben laut „Spiegel“ erst Frankreich und die Niederlande eine TAFF-Roadmap beschlossen. (afp/red)
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„Nicht mit der CDU“: Hoppermann erteilt Bürgerversicherung Absage

„Nicht mit der CDU und auch sicherlich nicht mit der CSU“, sagte Hoppermann im Politico Berlin Playbook Podcast (Mittwoch). Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten seien nicht als Vorstoß für einen Umbau des Krankenversicherungssystems zu verstehen.
Mit Äußerungen zur ungerechten Behandlung gesetzlich Versicherter in Arztpraxen hatte Merz eine lebhafte Debatte ausgelöst. Ein Teil dieser Debatte drehte sich am Dienstag um die Frage, worauf der Kanzler mit seinen Äußerungen eigentlich hinaus wollte: Vertreter von CDU und CSU wiesen die Interpretation zurück, Merz stelle das gesamte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf den Prüfstand.
Merz hatte am Montag nach den Wahlschlappen seiner Partei einen Kurswechsel bei der Frage der Krankenversicherung angedeutet. Das „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“ werde von vielen Menschen als „Gerechtigkeitsproblem“ betrachtet, sagte Merz in Berlin. Er sehe das Problem und sei zu Änderungen bereit.
„Der Bundeskanzler hat etwas anderes gemeint“, sagte CDU-Generalsekretärin Hoppermann nun. Gemeint seien Fragen der Patientensteuerung und der Wartezeiten auf Arzttermine. „Das hat aber nichts mit der Grundstruktur unserer Krankenversicherung zu tun.“
Merz habe zudem keine konkrete Reform angekündigt. „Er hat ja da gar nichts angekündigt, sondern er hat gesagt, was Themen sind, um die wir uns kümmern müssen, weil sie die Menschen bewegen“, sagte Hoppermann.
Nach den Wahlniederlagen von Union und SPD in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern drängte Hoppermann auf schnellere Reformen der Bundesregierung. Vorrang habe die Rentenreform. „Das allererste, was jetzt kommen muss, (ist) der Gesetzentwurf zur Rente“, sagte die CDU-Politikerin. Die Koalition warte auf einen entsprechenden Entwurf, um in die konkrete Beratung einzusteigen.
Als weiteres zentrales Vorhaben nannte Hoppermann den Kampf gegen Sozialstaatsmissbrauch. Im CDU-Bundesvorstand sei nach dem Wahlwochenende zudem über die Frage diskutiert worden, ob Menschen, die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bei Jobcentern anders behandelt werden sollten als Menschen ohne vorherige Beitragszahlungen. „Dieser ganze Strauß ist etwas, um den wir uns jetzt kümmern müssen“, sagte sie.
Reformbedarf sieht Hoppermann außerdem bei der Facharztversorgung und den Versorgungsstrukturen. „Da ist noch ein großer Schritt zu gehen“, sagte sie. Die Probleme seien jedoch nicht durch einen Wechsel des Krankenversicherungssystems zu lösen. (afp)
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Stein und Staub: Großer Felssturz an der Zugspitze – Gebäude und Wege nicht betroffen

Auf Deutschlands höchstem Berg Zugspitze hat sich auf der Tiroler Seite eine bislang unbekannte Mengen Gestein gelöst und eine große Staubwolke verursacht.
Der am 22. September begonnene Abbruch auf einem Kamm an der deutsch-österreichischen Grenze setzte sich auch am Mittwoch fort: „Da löst sich immer wieder was“, sagte der stellvertretende Bereitschaftsleiter Franz Dörfler von der Bergwacht Grainau. „Man hört es zwischendurch immer wieder rumpeln, dass was nachkommt.“
Wie viel Gestein bislang herabgestürzt ist, ist noch nicht bekannt. Die Stelle liegt hinter einem Grat und ist daher relativ schlecht einsehbar.
Der Abbruch hatte durch verstärkten Wind zu einer weithin sichtbaren Staubwolke geführt. Bei dem Felssturz wurde nach Angaben der Bergwacht niemand verletzt.
Das Gestein auf der Zugspitze wird vom Permafrost zusammengehalten. Taut dieser auf, fehlt der «Kleber».

Das Gestein auf der Zugspitze wird vom Permafrost zusammengehalten. Taut dieser auf, fehlt der «Kleber».

Foto: Dominik Bartl/dpa

Dimension ungewöhnlich für die Zugspitze

Überraschend seien solche Ereignisse nicht, die Dimension jedoch sei ungewöhnlich für die Zugspitze, sagte Dörfler. Als Ursache nannte er den auftauenden Permafrost.
Fels- und größere Bergstürze gibt es in den Alpen aufgrund der natürlichen Erosion des Gesteins schon immer. Zu erkennen ist das auch für Nichtgeologen leicht an den großen Schutthalden und Felskaren, die sich vielerorts unterhalb steiler Wände finden.
In hochalpinen Lagen sind Felsgrate sehr häufig zersplittert – das Gestein wurde im Laufe der Jahrmillionen von Frost und Blitzschlag gesprengt.

Steinschlagaktivität nimmt zu

Bei Permafrost handelt es sich um dauerhaft gefrorene Böden, die neben den Polarregionen auch in hohen Gebirgslagen vorkommen.
„Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass die Steinschlagaktivität in alpinen Gebieten, die vom Auftauen des Permafrosts und vom Gletscherschwund betroffen sind, zunimmt, was in erster Linie auf steigende Sommertemperaturen zurückzuführen ist“, heißt es in einer Studie in der Fachzeitschrift „Earth-Science Reviews“ von 2024.
Auch das Gestein auf der Zugspitze wird vom Permafrost zusammengehalten. Nach Gewittern und Starkregen steigt zudem die Gefahr von Muren. (dpa/red)
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Regierung will Sozialbetrug eindämmen – KI gegen Kriminelle

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schrieb dazu auf X: „Missbrauch geht zulasten aller, die arbeiten und einzahlen.“ Die Sozialsysteme dürften nicht ausgenutzt werden.
Unter anderem soll Grundsicherung nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen ausgezahlt werden. Wirksamer bekämpft werden sollen auch ausbeuterische Geschäftsmodelle mit sogenannten Schrottimmobilien, wie es in dem vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan heißt.
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), die den Plan mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet hatte, sagte, die Freizügigkeit innerhalb der EU dürfe nicht ausgenutzt werden, um Menschen auszubeuten. Schlupflöcher würden nun geschlossen.
„Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung.“ Hintergrund: Seit Jahren bringen Banden EU-Bürger aus Südosteuropa, besonders aus Bulgarien und Rumänien, nach Deutschland, beschäftigen sie zum Schein und beantragen aufstockende Sozialleistungen.
Zugleich betonte Bas, Deutschland brauche ausländische Fachkräfte. Millionen ausländische Beschäftigte stärkten das Land.

Haftbefehl und Sozialleistungen

Dobrindt unterstrich: „Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird.“ Unter anderem sollen Leistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen ausgeschlossen werden.
„Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz Ladung zum Haftantritt entziehen.“ Umgesetzt werden sollen mit dem Plan Ankündigungen des Koalitionsausschusses und aus dem Koalitionsvertrag.
Kernanliegen ist zudem umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde -, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen. Besser helfen soll dies gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße.

Was sind Schrottimmobilien?

Betroffen sind unter anderem Kommunen im Ruhrgebiet, die teils hartnäckige Strukturen beklagen. Zum Teil werden Menschen aus Südosteuropa dort in heruntergekommenen Häusern untergebracht, sogenannten Schrottimmobilien. Als sogenannte Aufstocker bekommen sie auch Anspruch auf Sozialleistungen. Mit Razzien gehen Polizei und weitere Behörde wiederholt dagegen vor.
Der Aktionsplan verweist unter anderem auf Änderungen im Baugesetzbuch. Kommunen sollen leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien bekommen und Vorkaufsrechte ausüben können.
„Weil Schrottimmobilien ihr soziales oder städtebauliches Umfeld in der Regel massiv beeinträchtigen, schaffen wir eine neue (…) Möglichkeit zu ihrer Enteignung“, so die Regierung zudem. Voraussetzung soll sein, dass Eigentümer Modernisierungsgeboten nicht folgen.
Unter anderem per Melderecht soll Überbelegungen oder „Vermietung von nichtbewohnbarem Wohnraum“ wirksamer begegnet werden. Halbiert werden soll der einmonatige Bezugszeitraum von Überbrückungsleistungen für unrechtmäßig im Land befindliche Unionsbürger.
Die verantwortlichen Minister für den Aktuinsplan: Bas und Dobrindt.

Die verantwortlichen Minister für den Aktionsplan: Bas und Dobrindt.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Regierung will KI gegen Missbrauch einsetzen

Auch KI-gestützte Analysesysteme kündigt die Regierung an. Sie sollen Leistungsmissbrauch erkennen. Geschehen solle dies sicher, vertrauenswürdig und diskriminierungsfrei, so der Plan. Rechtsgrundlagen würden dazu angepasst, technische Voraussetzungen geschaffen.
Die Regierung stellt auch klar, dass die Schulpflicht für mit eingereiste Kinder durchgesetzt werden müsse. Zuständig sind hier allerdings die Länder.

Bas kündigt Gespräche mit Herkunftsländern an

Dagmar Schmidt, Vize-Chefin der SPD-Fraktion sagte: „Der heutige Beschluss ist ein starkes Signal.“ Wer Sozialleistungen erschleiche oder Menschen in Not ausnutze, müsse zur Verantwortung gezogen werden.
Bas fügte hinzu: „Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen.“ (dpa/red)
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Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Statt Kassenbons auf Papier soll es ab 2028 digitale Belege geben: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Kassenbelege auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Bons ab dem Jahr 2028 nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Das Bundesfinanzministerium will damit Bürokratie abbauen und Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen.

Digitale Kassen gegen Steuerhinterziehung

Mit dem Gesetz wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union umgesetzt, die seit 2020 geltende Pflicht für Papierbons abzuschaffen. Stattdessen sollen nun digitale Belege zum „Standard“ werden, wie Klingbeil ankündigte.
„Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen.“ Mit digitalen Kassen, die für die Ausgabe elektronischer Belege nötig sind, werden zudem alle Umsätze erfasst. „Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen“, erklärte Klingbeil. „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“
Moderne elektronische Kassensysteme sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Deutschland weit verbreitet. Es gibt demnach noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. „Deren Kassen-Umsätze sind missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt“, erläutert das Ministerium. „Das kann Steuerhinterziehung begünstigen.“

Ausnahmen: Unternehmen mit Barumsätzen unter 12.000 Euro

Deshalb sollen diese offenen Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze von unter 12.000 Euro haben.
Weitere Ausnahmen können nach Angaben des Ministeriums nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.
Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität sieht darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Maßnahmen vor, die aktuell umgesetzt werden.
Außerdem arbeitet das BMF intensiv an Steuervereinfachungen, um für Steuerzahler Bürokratie und Aufwand zu reduzieren. Dazu gehören insbesondere Typisierungen und Pauschalierungen sowie weitere Vereinfachungen bei Steuererklärungen.

Bitkom: „Weniger Papier für Verbraucher“

Der Digitalverband Bitkom erklärte, das Gesetz werde dabei helfen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu stärken. „Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
„Gleichzeitig kann die Umstellung die Digitalisierung im Handel voranbringen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das weniger Papier, und Belege lassen sich leichter speichern und wiederfinden.“
Für viele Unternehmen erzeuge die Umstellung zunächst Aufwand. „Um den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Vorgaben im Gesetz eindeutig und praxistauglich sein und die Unternehmen müssen ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen“, forderte Rohleder.
Hier muss nach Einschätzung von Bitkom noch nachgesteuert werden: „Es muss unmissverständlich geregelt sein, für wen genau die Kassenpflicht gilt und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind.“ (afp/red)
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Urkunde bei UNO hinterlegt: Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Ratifizierungsurkunde für den Beitritt Deutschlands zum UN-Hochseeschutzabkommen bei den Vereinten Nationen hinterlegt und damit den deutschen Beitritt besiegelt.
Schneider bezeichnete das Abkommen nach Angaben seines Ministeriums als „den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der letzten Jahre“. Die Hinterlegung der Urkunde erfolgte am Rande der Generaldebatte der UN-Vollversammlung, zu der Schneider nach New York gereist war.
Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln – das Abkommen bietet nun erstmals die Möglichkeit der Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See. Deutschland arbeite „bereits jetzt gemeinsam mit Partnern in Afrika, Südamerika und Asien daran, schon bald erste Meeresschutzgebiete auszuweisen“, erklärte Schneider.

Die Weltmeere schützen

Das erste UN-Hochseeschutzabkommen war nach jahrelangen Verhandlungen im Januar 2026 in Kraft getreten. Es soll die Weltmeere, ihre vielen verschiedenen Lebensräume und die dortige Artenvielfalt schützen.
Für sein Inkraftsetzen musste es von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. Mittlerweile haben mehr als 94 der 145 Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, es auch ratifiziert. Deutschland gehörte zwar zu den ersten Unterzeichnerstaaten, die Ratifizierung stand bislang noch aus.
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mit dem Hochseeschutzgesetz die nötige Voraussetzung für die Umsetzung des UN-Abkommens auf nationaler Ebene geschaffen.
Das UN-Hochseeschutzabkommen sowie das Hochseeschutzgesetz werden 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Dann müssen sich etwa Schiffe unter deutscher Flagge oder auch deutsche Hochseeforscher an die Regeln des UN-Abkommens halten. (afp/red)
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ADAC fordert Abschaffung der 12-Uhr-Regel an Tankstellen

Der ADAC hat sich für die Abschaffung der sogenannten 12-Uhr-Regel an den Tankstellen ausgesprochen. Die Regel habe zwar die Zahl der täglichen Preisänderungen erheblich reduziert und den Zeitpunkt der Preiserhöhung vorhersehbarer gemacht – das habe die Preise aber keinesfalls gesenkt, teilte der ADAC mit. „Vielmehr hat sich die Preisdifferenz innerhalb eines Tages deutlich ausgeweitet“, hieß es.
Die sogenannte 12-Uhr-Regel gibt es in Deutschland seit dem 1. April. Tankstellen dürfen die Preise für Benzin und Diesel seitdem nur einmal am Tag erhöhen – eben um 12:00 Uhr. Preise senken können sie jederzeit.
„Wer mittags nach 12 Uhr tanken muss, hat erhebliche Zusatzkosten, die sich in keiner Weise rechtfertigen lassen“, hieß es vom ADAC. Die 12-Uhr-Regel habe ihr Ziel aus Verbrauchersicht nicht erreicht. „Deshalb sollte sie abgeschafft werden“, sagte ADAC-Verkehrspräsident Peter König.

Folgen der 12-Uhr-Regel auch bei Wissenschaftlern im Fokus

Der ADAC steht mit seiner Kritik an der Regelung nicht alleine da. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) schrieb Ende April in einer Auswertung, dass die einmalige Preiserhöhung zu höheren Durchschnittspreisen führe.
„Die Preise sind während der Mittagszeit bis in die Abendstunden systematisch erhöht, während die Preise in den Morgenstunden tendenziell unter den Tagesdurchschnitt fallen“, hieß es damals.
Vor der 12-Uhr-Regel hätten die Verbraucher über den Tag zahlreiche Gelegenheiten gehabt, günstiger zu tanken. Auch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung bewertete die Maßnahme negativ.

ADAC für Senkung der Energiesteuer

Die von der Bundesregierung beschlossene befristete Senkung der Energiesteuer sieht der Automobilclub als richtigen Schritt an. Dies sei aktuell die realistisch umsetzbare Entlastungsmöglichkeit für Autofahrer. Es müsse sichergestellt werden, dass die Steuersenkung möglichst vollständig an der Zapfsäule weitergegeben werde.
Den angekündigten Spritpreisdeckel will der ADAC konstruktiv begleiten: Ein staatlich festgelegter Höchstpreis könne kurzfristig vor extremen Preisspitzen schützen.
Er garantiere jedoch nicht automatisch dauerhaft niedrigere Preise. Insbesondere die konkrete Höhe und die Berechnung des zulässigen Preises seien entscheidend. (dpa/red)
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Rechtsstreit um Online-Apotheke von dm

Vor zwei Wochen erst hat die Drogeriemarktkette dm vor dem Landgericht Karlsruhe ihr Angebot von Augenscreening in Filialen verteidigt. Heute geht es am selben Ort um die Online-Apotheke dm-med.
Kurz vor Weihnachten 2025 hat dm angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente wie manche Schmerzmittel online zu verkaufen. Dafür hat das Karlsruher Unternehmen eigens eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Klage der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale klagt dagegen vor dem Landgericht. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, will die Online-Apotheke im Grunde verbieten lassen. Konkret soll dm es unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen.
Die Parteien streiten nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem darüber, ob es sich bei dm-med um ein Angebot von dm selbst handelt oder ob es hinreichend vom Angebot der Beklagten, das sich auf Drogerieartikel bezieht, getrennt sei. Es geht unter anderem um Wettbewerbsrecht, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

dm sieht sich rechtskonform aufgestellt

Am Online-Auftritt der Versandapotheke hat dm nach eigenen Angaben seit der Einführung nichts geändert – und sieht sich damit rechtskonform aufgestellt. Anfang dieses Monats startete das Unternehmen eine bundesweite Kommunikationskampagne, mit der es deutlich machen will, „wie einfach sich Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in nur einem Bestellvorgang gemeinsam digital einkaufen lassen“. Der Claim: „Alles zusammen. Einfach bestellt“.
Legt eine Partei Rechtsmittel ein, wäre die nächste Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe. Als höchstes Zivilgericht in Deutschland wäre danach der Bundesgerichtshof zuständig.
Dass das ein realistisches Szenario ist, machte dm-Geschäftsführer Marketing + Beschaffung, Sebastian Bayer, schon vor der Verhandlung deutlich: Wichtig sei dm, Rechtssicherheit zu bekommen, sagte er. Die Wettbewerbszentrale will anhand der Urteilsgründe prüfen, ob es sinnvoll sein kann, ein Rechtsmittel einzulegen.
Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente.

Bei der Versand-Apotheke von dm bekommt man apothekenpflichtige, rezeptfreie Medikamente.

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Interesse der Kunden

Die bisherige Nutzung entspricht laut dm den Erwartungen. Ein Viertel der dm-med-Kundschaft bestelle rein aus diesem Sortiment. Die restlichen 75 Prozent hätten bei einem Einkauf auch andere Drogerieartikel im Warenkorb. Welchen Anteil am Umsatz dm-med bislang ausmacht, teilte das Unternehmen nicht mit. Deutlich überwiegend seien nach wie vor reine Drogerie-Einkäufe – also ohne Produkte aus dem Sortiment von dm-med.
Nicht zuletzt wegen der Versandapotheke wächst der Anteil des Online-Geschäfts bei dm. Auch hierzu nennt dm keine Zahlen. Die Kunden bei dm-med seien im Schnitt etwas älter, habe man festgestellt. Zudem kauften hier mehr Männer ein.
Generell werden Medikamente immer häufiger im Internet gekauft. Online-Apotheken wie Redcare Pharmacy (früher Shop Apotheke) und DocMorris verzeichnen eine steigende Nachfrage. Die Kategorie Medikament zählte im vergangenen Jahr zu den Gewinnern im Online-Handel.
Der Umsatz stieg in Deutschland um sechs Prozent, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel mitteilte. Ein wichtiger Grund für den Zuwachs ist das 2024 eingeführte E-Rezept.

dm will sein Angebot ausweiten

Die Karlsruher prüfen, das Angebot auszuweiten. So werden in Deutschland auch Tierarzneimittel in Apotheken verkauft. „Hierzu haben uns viele Anfragen erreicht“, sagte Geschäftsführer Bayer. Außerdem könnte eine Versandapotheke auch in anderen Ländern eingeführt werden.
Konkret überlegt dm das für Österreich. Dort seien die Regularien jedoch noch strenger als in Deutschland. In Polen wiederum seien sie lockerer: Dort dürfe dm beispielsweise Aspirin auch in den Filialen verkaufen.
Rossmann hat zum Ende dieses Jahres eine Versand-Apotheke angekündigt. Dort sollen Patienten auch ihr E-Rezept einlösen können. Von Müller sind keine derartigen Pläne bekannt. Auf Nachfrage hieß es, dass man sich dazu „aus unternehmerischen Gründen aktuell nicht äußern möchten“.

Apotheken warnen vor der Entwicklung

Der Deutsche Apothekerverband hatte beim Start von dm-med gewarnt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen verunsichert werden könnten, wenn der Unterschied zwischen Apotheke und Drogeriemarkt verwässert werde. Auch wollten sich drei Viertel aller Patienten in der Apotheke vor Ort in Sachen Selbstmedikation beraten lassen.
Erst vor wenigen Tagen bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Thomas Preis, den Versandhandel – vor allem aus dem Ausland – als Störfaktor für die flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Mit der jüngsten Apothekenreform sei eine weitere Chance verpasst worden, den Versandhandel angemessen zu regulieren. (dpa/red)
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Berliner SPD sucht Orientierung und neuen Fraktionschef

Der langjährige Berliner SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh tritt nicht wieder an. Er zieht damit die Konsequenz aus dem Wahldebakel bei der Abgeordnetenhauswahl, bei der die SPD am Sonntag nur noch 12,1 Prozent erzielte und damit auf dem fünften Platz landete.
Seine Rückzugsankündigung verband der 49-Jährige mit scharfer Kritik an der Parteispitze. Der Richtungsstreit in der Hauptstadt-SPD nimmt damit Fahrt auf. Soll die Partei mit Linken und Grünen koalieren – oder sich stärker in die Mitte orientieren und auf ein Bündnis mit CDU und Grünen setzen?
Saleh teilte am Nachmittag mit, dass er nicht wieder für den Fraktionsvorsitz kandidieren will. „Ich gehe in die zweite Reihe zurück“, sagte er im Abgeordnetenhaus, nachdem er die Fraktion informiert hatte. Bei den anstehenden Sondierungsgesprächen dürfte der SPD-Politiker damit keine zentrale Rolle mehr spielen.
Raed Saleh will nicht wieder als SPD-Fraktionschef kandidieren.

Raed Saleh will nicht wieder als SPD-Fraktionschef kandidieren.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

„Wir sind im Keller“: Bessere Politik nötig

Mit dem Wahlergebnis von nur gut zwölf Prozent sei die SPD nicht nur auf dem Boden gelandet. „Wir sind im Keller“, sagte Saleh. „Und da muss man aus meiner Sicht auch zeigen, dass es kein Weiter-so geben darf.“
Er erlebe in seiner Partei, dass der Markenkern der Sozialdemokratie gerade verloren gehe – auch auf der Bundesebene. „Es heißt immer wieder, wir müssen besser kommunizieren, besser erklären“, sagte der 49-Jährige. Aus seiner Sicht ist das der völlig falsche Ansatz – entscheidend sei, eine bessere Politik zu machen.
Deutliche Kritik übte Saleh auch am Wahlkampf der Berliner SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Steffen Krach: Es sei nicht gelungen, in der Wahlkampagne den Kern der Sozialdemokratie nach vorn zu stellen. Die SPD habe den Linken sogar den Slogan von der bezahlbaren Stadt überlassen.

Saleh kritisiert den eigenen Spitzenkandidaten

Er sei bereit, Verantwortung für das Wahlergebnis zu übernehmen, auch wenn sein Gesicht nicht auf den Plakaten zu sehen gewesen, sagte Saleh. Er habe auch regelmäßig gesagt, dass ein Sprung in die Spree und Surfen auf dem Tempelhofer Feld nicht ausreichten, um die Menschen zu überzeugen – eine Spitze gegen Krach.
Der hatte im Wahlkampf an einer „Mitschwimm-Demo“ in der Spree teilgenommen und sich für eine künstliche Surfwelle auf dem ehemaligen Flughafengelände in Tempelhof ausgesprochen. Krach steht zusammen mit Bettina König auch an der Spitze des SPD-Landesverbands.
In einem ausführlichen schriftlichen Fazit rechnet Saleh weiter mit der SPD ab: „Die Menschen schreiben uns in unseren Kernfeldern keine Kompetenzen mehr zu und wissen nicht, wofür wir stehen. Sie vertrauen uns nicht mehr“, so der SPD-Politiker. „Die SPD hat weder sachlich noch personell überzeugt.“
Der Wahlkampf habe sich im Kleinklein verloren und in zentralen Punkten der politischen Diskussion wie über die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen einen widersprüchlichen Eindruck vermittelt.
Saleh war nie unumstritten, galt lange als gewiefter Taktiker und starker Mann der Berliner SPD. Fraktionschef war er schon seit 2011, zuletzt wurde er 2024 im Amt bestätigt. In der Partei war die Kritik an ihm zuletzt aber lauter geworden.
Der frühere Regierende Bürgermeister Michael Müller hatte sich bereits am Wahlabend zu Wort gemeldet: „Wir haben dort seit 15 Jahren den gleichen Fraktionsvorsitzenden. Für die SPD ging es in diesen Jahren nur bergab“, sagte er dem Magazin „Focus“.

SPD beim Wahlergebnis auf dem Tiefpunkt

Die SPD war bei der Wahl am Sonntag auf 12,1 Prozent abgerutscht – ein historischer Tiefstand. Die Linke wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Die CDU kam auf 18,8, die AfD auf 16,3 und die Grünen 14,3 Prozent.
Die Berliner SPD stehe vor der Richtungsfrage, Teil einer Regierung mit Linken und Grünen zu sein, in eine Regierung mit CDU und Grünen einzutreten oder eine Minderheitsregierung zu tolerieren, erläuterte Saleh.
Die dritte Variante hält er für politisch heikel. Für welches Bündnis sich die SPD möglicherweise entscheidet, könnte auch davon abhängen, wen die Fraktion zum neuen Vorsitzenden wählt. Die nächste Fraktionssitzung ist für Donnerstag geplant. (dpa/red)
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Planet Labs startet im Herbst Satellitenproduktion in Berlin

Das US-Unternehmen Planet Labs will im Herbst mit dem Bau von Satelliten in Deutschland beginnen. Die gesamte Fertigung und Erprobung der Satelliten solle in Berlin stattfinden, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens in Deutschland, Martin Polak, dpa. Die neue Produktionsstätte sei der erste vollwertige Fertigungsstandort des Unternehmens neben San Francisco in den USA.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verwies bei der Vorstellung des Vorhabens auf die Bedeutung von Satelliten für Sicherheit und technologische Souveränität. Das gelte sowohl im zivilen Bereich als auch im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Fertigung von bis zu 60 Satelliten pro Jahr

Der erste in Berlin gebaute Satellit solle vor Ende des Jahres fertig sein, sagte Polak. Die Anlage könne auf eine Kapazität von bis zu 60 Satelliten pro Jahr ausgebaut werden. Zum genauen Umfang der Investition machte das Unternehmen keine Angaben.
Es hieß aber, man erwarte, dass ein achtstelliger Betrag überstiegen werde. Derzeit arbeiten nach Unternehmensangaben knapp 150 Mitarbeiter in der Berliner Niederlassung. Diese Zahl solle um weitere 70 wachsen.
Die sogenannten Pelican-Satelliten, die in Berlin gebaut werden sollen, liefern laut Planet Labs hochauflösende Bilder für die Erdbeobachtung.
Reiche sagte mit Blick auf die Bedrohung durch Russland: „Russland bedroht die EU täglich. Russland bedroht Deutschland täglich.“ Deutschland und Europa müssten in der Lage sein, Erdbeobachtung eigenständig und mit eigenen Daten zu betreiben. „Und diese Partnerschaften gehen wir hier ein, um handlungsfähig zu bleiben“, sagte Reiche weiter.

Unternehmen: Betreuen problemlos Regierungskunden in Europa

Auf Fragen nach einem möglichen Einfluss der US-Regierung und amerikanischer Behörden auf sensible Daten reagierte Planet Labs beschwichtigend. „Seit über zehn Jahren betreuen wir ohne Schwierigkeiten Regierungskunden in ganz Europa“, versicherte Polak.
„Unser Ziel ist es, Abhängigkeiten dort zu verringern, wo sie für europäische Kunden am wichtigsten sind, und ihre operative Widerstandsfähigkeit sowie ihre Kontrolle in Europa zu stärken.“
Das geschehe unter anderem durch die Satellitenfertigung in Berlin, den Missionsbetrieb von Deutschland aus, europäische Bodenstationen und Daten, die in europäischer Cloud-Infrastruktur gespeichert würden. Detailfragen zu einem möglichen Zugriff oder Einfluss von US-Behörden beantwortete Polak nicht. (dpa/red)
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Kann der Bund Vergesellschaftungen wirksam verbieten?

Die Bundesregierung will verhindern, dass Berlin Mietwohnungsbestände von Konzernen in Gemeineigentum überführt. Für die Linke, die bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag stärkste Kraft wurde, ist die Umsetzung ihres Vergesellschaftungsziels ein zentrales Anliegen.
Das Projekt, von dem sich die Partei günstige Mieten erhofft, dürfte auch bei den von ihr angestrebten Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD eine Rolle spielen.
Ob der Bund ein solches Verbot von Vergesellschaftungen per Gesetz durchsetzen kann, ist umstritten. Ausarbeiten soll den Entwurf dafür nun das Bundesinnenministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was hat die Bundesregierung konkret vor?

Am 2. Juli haben die Spitzen der schwarz-roten Koalition beschlossen, per Bundesgesetz dafür zu sorgen, „dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.
Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. In der politischen Debatte ist oft von „Enteignung“ die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.
Die Union fürchtet einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach der Berlin-Wahl sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU):
„Es geht vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum.“

Kann der Bund das überhaupt regeln?

Ja, allerdings sind die Hürden hoch. Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Das bedeutet, dass hier weder Bund noch das jeweils betreffende Land über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt.
Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte womöglich als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
Insofern müsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum.
Mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben, sehen verfassungsrechtliche Bedenken, was ein Verbot landesrechtlicher Vergesellschaftungen angeht, wenn solche Verbote „ausdrücklich lediglich dem Zweck dienen, eine landesrechtliche Regelung zu verhindern, ohne einen positiven Regelungsgehalt zu haben“.
Theoretisch könnte die Koalition von Union und SPD auch versuchen, eine Grundgesetzänderung anzustreben, mit dem Ziel, Artikel 15 zu ändern. Diesen Weg will man aber ganz offensichtlich nicht beschreiten, vielleicht auch weil die Chancen, dafür im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne Stimmen der AfD zu erreichen, gering sein dürften.

Warum kümmert sich das Innenministerium um den Entwurf?

Für das Mietrecht trägt das von Stefanie Hubig geleitete Bundesjustizministerium die Verantwortung, um Bau- und Wohnungspolitik kümmert sich Verena Hubertz (beide SPD). Ihre Ministerien sind eingebunden in die regierungsinternen Abstimmungen zu dem Vorhaben, die im Moment laufen.
Den Hut hat das Bundesinnenministerium auf, das, wie das Justizministerium auch, ein sogenanntes Verfassungsressort ist.
Die SPD tritt zwar auf Bundesebene nicht für die Vergesellschaftung von Wohnraum ein, geht das Thema aber nicht mit dem gleichen Furor an wie die CDU und die CSU, die mit Alexander Dobrindt aktuell den Bundesinnenminister stellt. Hubig sagte Ende Juli dem „Handelsblatt“, ein pauschales Verbot durch den Bund sei „sicher nicht möglich“.

Hat es Enteignungen oder ähnliche Eingriffe schon gegeben?

Ja, aber keine Vergesellschaftung.
  • Schloss und Park Reinhardsbrunn in Thüringen: Das Landesverwaltungsamt erließ 2018 einen Enteignungsbeschluss für die denkmalgeschützte Anlage im Landkreis Gotha. Ziel war, das vom Verfall bedrohte Kulturdenkmal zu sichern.
  • Kreisstraße K8 in Flensburg: Für den Bau einer Umgehungsstraße benötigte die Stadt Flensburg Grundstücksteile eines Landwirts. Nach gescheiterten Verhandlungen erging 2017 ein Enteignungsbeschluss. Die Straße wurde 2019 fertiggestellt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig den zugrunde liegenden Bebauungsplan 2022 wegen Mängeln für rechtswidrig erklärt hatte, hob die Enteignungsbehörde den Beschluss Ende 2023 auf. Die Flächen fielen an den Eigentümer zurück. Wie der NDR berichtete, dauert der Streit immer noch an und beschäftigt diese Woche die Ratsversammlung.
Seit Gründung der Bundesrepublik ist Artikel 15 des Grundgesetzes noch nie angewandt worden. Es gab zwar mehrere Rekommunalisierungen und staatliche Übernahmen. Etwa wurde Ende 2022 Uniper in einer milliardenschweren Rettungsaktion durch die Bundesregierung nahezu komplett verstaatlicht.
Andere Beispiele sind der schrittweise Rückkauf der Hamburger Energienetze. Diese Vorgänge beruhten auf Kapitalmaßnahmen oder Kaufverträgen und waren keine Vergesellschaftungen im verfassungsrechtlichen Sinn.
Ziel einer Vergesellschaftung ist insbesondere der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führte 2019 aus: „Da eine staatliche Aneignung von Wohneigentum zur Verhinderung überhöhter Mietpreise das Ziel haben dürfte, den Wohnraum dem freien Markt zu entziehen, wird dafür vorrangig eine Vergesellschaftung in Betracht kommen.“ (dpa/red)
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Ein Erbe des Kaiserreichs: Was unterscheidet gesetzliche und private Kassen?

Die Wurzeln reichen zurück in eine andere Zeit: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der Institutionen in der Bundesrepublik, die noch aus der Zeit des Kaiserreichs stammen und deren Grundsätze – etwa die Versicherungspflicht für weite Bevölkerungskreise – sich seit ihrer Gründung 1883 bis heute erhalten haben.
Auch das Nebeneinander von gesetzlichen und privaten Kassen reicht in diese Zeit zurück. Es ist eine Zweiteilung, die heute von manchen als sozial ungerecht empfunden wird und aktuell für politische Debatten sorgt.

Solidarprinzip vs. Krankheitsrisiko

Die tragende Säule des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Solidarprinzip. Die Versicherten zahlen einen nach Einkommen gestaffelten Beitrag. Bei den anschließenden Leistungen für Erkrankte – also etwa Arztbehandlung und Medikamente – spielt das Einkommen aber keine Rolle.
Die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden ganz anders kalkuliert: Hier wird das Krankheitsrisiko – und damit auch Kostenrisiko – jedes einzelnen Versicherten geprüft, und auf dieser Grundlage wird die Prämie berechnet.
Die PKV kann also Menschen, die absehbar hohe medizinische Kosten verursachen, mit entsprechend hohen Prämien belegen. Sie versichert tendenziell jüngere und gesündere Menschen. Das Risiko für chronisch Kranke oder ältere Menschen verbleibt in der GKV.
Aktuell sind rund 90 Prozent der Versicherten in der GKV – das entspricht rund 74,5 Millionen Menschen. In der PKV sind rund zehn Prozent, das entspricht neun Millionen Menschen.

Warum wird diese Zweiteilung kritisiert?

Das nebeneinander von GKV und PKV wird als Zwei-Klassen-Medizin und als Bruch mit dem Solidarprinzip kritisiert. Die privaten Kassen sind finanziell besser aufgestellt und können Ärzten höhere Honorare zahlen.
Deswegen werden ihre Versicherten oft bei der Terminvergabe bevorzugt. Hinzu kommen bessere Leistungen wie etwa Chefarztbehandlungen und moderne Medizinmethoden.
In die PKV wechseln vor allem Menschen mit hohem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Dadurch fehlen der gesetzlichen Solidargemeinschaft wichtige Beitragszahler.

Versicherungspflicht zunächst für Arbeiter und Handwerker

Gegründet wurde die GKV im Kaiserreich mit dem Ziel, Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben vor dem Kostenrisiko von Erkrankungen zu schützen. Der Kreis der Versicherten wurde dann ständig ausgeweitet, ebenso der Leistungskatalog.
Heute ist im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, wer in der GKV pflichtversichert ist: Arbeitnehmer, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner, Studenten, Künstler sowie Land und Forstwirte.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Menschen, deren Jahresgehalt eine bestimmte Grenze überschreitet, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen – aktuell ist das ein Jahresgehalt von 77.400 Euro. Bei ihnen geht der Staat davon aus, dass sie weniger schutzbedürftig sind und das Risiko von Erkrankungen finanziell selbst absichern können.
Auch Beamte müssen nicht in die GKV, weil sie anderweitig hinreichend abgesichert sind – etwa durch das Beihilfesystem für Staatsbedienstete. Weitere Ausnahmen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben: Selbstständige, Geistliche, Richter und Soldaten.
Auch das System der Privatkassen reicht weit in die Geschichte zurück. Schon im Kaiserreich spielten sie eine wichtige Rolle, weil die GKV zunächst fast ausschließlich auf Arbeiter beschränkt war. (afp/red)
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Nach Wahlsieg in Berlin: Linke plant zügige Gespräche mit Grünen und SPD

Nach ihrem Wahlsieg bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin will die Linkspartei noch in dieser Woche erste Gespräche mit Grünen und SPD über eine mögliche Zusammenarbeit führen. Die Vorgespräche sollen der Vorbereitung von Sondierungen dienen, über welche die Linke auf einem Parteitag am Freitag abstimmen will, wie der Landesverband am Dienstag mitteilte.
Die Landesvorsitzenden der Berliner Linken, Kerstin Wolter und Maximilian Schirmer, äußerten sich zuversichtlich, dass die Delegierten dem Vorschlag des Landesvorstands zur Aufnahme von Sondierungsgesprächen „zustimmen und der Parteitag unsere Bürgermeisterkandidatin Elif Eralp und das Sondierungsteam mit Rückenwind in die Sondierungsgespräche schickt“.

Die Ausgangslage nach der Wahl

Die Linkspartei war bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden. Es folgten CDU, AfD, Grüne und SPD. Neben einer rot-grün-roten Koalition wäre rechnerisch auch eine Zusammenarbeit von CDU, Grünen und SPD möglich.

Streitpunkt Enteignungen großer Wohnungsunternehmen

Vor allem die Pläne der Linken zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen und ihr Umgang mit Antisemitismus stoßen bei anderen Parteien teils auf Kritik. Linken-Spitzenkandidatin Eralp kündigte dennoch an, an den Enteignungsplänen festzuhalten.
Die Grünen unterstützen die Pläne weitgehend, die SPD ist aber gegen Enteignungen. Die Forderung nach einer sogenannten Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen könnte zu einem zentralen Streitpunkt in möglichen Sondierungen werden.

Antisemitismusvorwürfe als Belastung für Gespräche

Auch der Umgang der Linken mit dem Thema Antisemitismus ist ein kritischer Punkt für mögliche Koalitionsgespräche. Gegen Teile der Berliner Linken gibt es immer wieder Antisemitismusvorwürfe. Die Partei weist das zurück und betont, ihr gehe es gleichermaßen um den Schutz jüdischen Lebens wie der Palästinenser. (afp/red)