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Intelligente Stromzähler: Quote in Deutschland steigt langsam

Der Stromverbrauch in Deutschland wird bislang nur an wenigen Stellen von intelligenten Stromzählern gemessen. Ende Juni waren an 5,9 Prozent der insgesamt gut 54 Millionen Messstellen sogenannte Smart Meter installiert, wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte. Im ersten Halbjahr kamen demnach 765.000 Geräte neu hinzu.
Die Behörde hatte im Frühjahr Verfahren gegen Strom-Verteilnetzbetreiber eingeleitet, die die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen. „Nach Eröffnung von Aufsichtsverfahren sehen wir nun, dass es bundesweit mit dem Rollout vorangeht“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller einer Mitteilung zufolge.

Smart Meter messen alle 15 Minuten den Stromverbrauch

Smart Meter bestehen aus einem Digitalzähler und einer Kommunikationseinheit. Sie messen alle 15 Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten an die Netzbetreiber und Energielieferanten.
Mit intelligenten Messsystemen können Haushalte sehen, zu welcher Tageszeit sie wie viel Strom verbraucht haben. Haben Verbraucher einen speziellen Stromtarif abgeschlossen, können sie etwa den Betrieb einer Waschmaschine oder das Laden eines E-Autos in Zeiten mit viel Sonnen- und Windenergie legen, in denen Strom günstiger ist. Zugleich können Netzbetreiber mit den Daten ihr Netz besser steuern.

Deutschland hinkt in der EU weit hinterher

Bislang sind Netzbetreiber nur unter bestimmten Bedingungen zur Umrüstung bei privaten Kunden verpflichtet, etwa wenn in den Haushalten eine Wärmepumpe oder eine größere Sonnenstromanlage angeschlossen wurde. In Europa hinkt Deutschland daher bei der Umrüstung weit hinterher.
Laut der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer) verfügten in der EU und Norwegen Ende 2025 rund 66 Prozent der erfassten Haushaltskunden über einen intelligenten Zähler, wie es in einer Auswertung von Ende Juli heißt.

Zehn Länder mit 99-Prozent-Quote – oder mehr

In den meisten EU-Mitgliedstaaten liegt die Ausstattungsquote den Angaben zufolge bei mehr als 80 Prozent. In mehreren Ländern liege sie aber unter 20 Prozent. „Dadurch ist die Möglichkeit der Verbraucher eingeschränkt, ihren Stromverbrauch in Echtzeit anzupassen“, stellte die Agentur fest.
Aus einer Tabelle geht hervor, dass Deutschland Ende 2025 unter den erfassten Ländern die niedrigste Ausstattungsquote hatte – hinter Tschechien (8,0 Prozent) und Ungarn (9,5 Prozent). Daten aus Rumänien, Bulgarien und Griechenland lagen nicht vor. Folgende Staaten hatten demnach Ausstattungsquoten von 99 Prozent und mehr: Dänemark, Finnland, Italien, Estland, Lettland, Luxemburg, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien. (dpa/red)
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Haushalte mit Solaranlagen sollen höheren Grundpreis für Netznutzung zahlen

Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)