BSI-Präsidentin Claudia Plattner bewertet den OpenAI-Vorfall als Warnsignal.
Sie rechnet mit einer Zunahme KI-gestützter Cyberangriffe.
Das BSI fordert überprüfbare Sicherheitsgrenzen für autonome KI-Systeme.
Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur entsteht ein KI-Sicherheitsinstitut.
Der jüngste KI-Sicherheitsvorfall bei OpenAI ist aus Sicht der Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, ein Warnsignal. Sie mahnt zu einem bewussteren Vorgehen in der Cybersicherheit und rechnet damit, dass Angriffe mithilfe Künstlicher Intelligenz in den kommenden Monaten und Jahren zunehmen werden.
Deshalb müsse Deutschland stärker und gezielter in die Cyberabwehr investieren und verbindliche Sicherheitsstandards für autonome KI-Systeme entwickeln, so Plattner.
BSI betrachtet Vorfall um Hugging Face als Warnung
Wie am Mittwoch, 22. Juli, bekannt wurde, ist ein interner Test bei OpenAI außer Kontrolle geraten. Einem KI-Modell sei es dem Unternehmen zufolge gelungen, eine abgeschottete Testumgebung zu verlassen. Anschließend griff es eigenständig die Infrastruktur des KI-Unternehmens Hugging Face an.
OpenAI selbst sprach von einem „beispiellosen Cybervorfall“. Der Vorfall habe sich unter kontrollierten Testbedingungen ereignet. Das System nutzte offenbar eine bisher unbekannte Schwachstelle. Besorgnis erregte insbesondere, dass das KI-System eigenständig Entscheidungen traf und der Angriff nicht durch Menschen gesteuert wurde.
OpenAI und Hugging Face wollen den Vorfall nun gemeinsam aufarbeiten und untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Cybersicherheitsexperten fordern insbesondere bei autonomen KI-Systemen Maßnahmen, um einen möglichen Kontrollverlust zu verhindern.
Warnung vor Angriffen auf kritische Infrastruktur
Auch BSI-Präsidentin Plattner mahnte, KI-Systeme dürften ihre vorgegebenen Grenzen nicht eigenmächtig überschreiten. Technische Schutzmechanismen müssten überprüfbar sein und sich nicht umgehen lassen. Sie warnte vor möglichen Angriffen auf die Stromversorgung oder andere Elemente der kritischen Infrastruktur. Gegenüber Reuters sagte sie: „Wir können keine KI haben, die dann sagt, ich guck mal, was ich alles tun muss, bloß um meinen Auftrag zu erfüllen, und dabei unter Umständen deutlich kriminelle Handlungen begeht und dann im Zweifelsfall eben halt auch riesigen Schaden anrichten kann.“
Die BSI-Präsidentin fordert eine internationale Debatte darüber, welche Freiheiten autonome KI-Systeme haben dürfen. Zudem müsse es klare Sicherheitsvorgaben für Hersteller und Betreiber geben. Dass sich die angegriffene Infrastruktur von Hugging Face ebenfalls mit KI verteidigte, in diesem Fall mit einem chinesischen Modell, zeige laut Plattner die Bedeutung verfügbarer Modelle und deren Einsatz: „Das heißt, hier zeigt das auch so ein bisschen die Asymmetrie. Es wird definitiv darum gehen, welche Modelle hat man zur Verfügung und wie sind die Modelle dann entsprechend auch im Einsatz.“
BSI will mit Bundesnetzagentur KI-Sicherheitsinstitut aufbauen
Die BSI-Chefin kündigte den Aufbau eines KI-Sicherheitsinstituts an. Ihre Behörde wird dies gemeinsam mit der Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung in Angriff nehmen. Man befinde sich diesbezüglich „mitten in den Vorbereitungen“. Man wolle Unternehmen damit eine Möglichkeit bieten, bewährte Verfahren zu entwickeln.
Dafür seien „ganz enge Kooperationen auch mit Wirtschaft und Wissenschaft vorgesehen“. Dies wolle man verbreitern, um nationale Fähigkeiten aufzubauen, KI zum eigenen Schutz einzusetzen. Plattner fügte hinzu: „Denn eins ist sicher, die Angreifer werden es nutzen, um uns anzugreifen.“
Wegen der Waldbrände in Spanien ist Rauch zu sehen. - Foto: Manu Fernandez/AP/dpa
HEUTE6:20 Uhr
Russische Schattenflotte: Öltanker verlässt Marseille nach Zahlung einer Geldstrafe
Ein in Südfrankreich festgesetzter Tanker der russischen Schattenflotte hat nach Zahlung einer Geldstrafe die französischen Hoheitsgewässer wieder verlassen. Das Schiff war wegen eines Flaggenverstoßes verurteilt worden und steht im Verdacht, unter Umgehung internationaler Sanktionen russisches Öl zu transportieren.
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HEUTE6:15 Uhr
Waldbrand außer Kontrolle: 3500 Menschen westlich von Madrid evakuiert
Wegen eines außer Kontrolle geratenen Waldbrands westlich von Madrid haben die Behörden die Evakuierung von rund 3500 Menschen angeordnet. Einsatzkräfte kämpfen mit zahlreichen Feuerwehrteams gegen die Flammen, mehrere Straßen sind gesperrt.
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HEUTE6:00 Uhr
Was geschah am 24. Juli?
2025 – Ein seit Jahrzehnten schwelender Konflikt zwischen Thailand und Kambodscha eskaliert: Nach einem heftigen Schusswechsel an der Grenze setzt das thailändische Militär eigenen Angaben zufolge Kampfjets gegen kambodschanische Stellungen ein. Fünf Tage später tritt eine Waffenruhe in Kraft, für die sich unter anderem US-Präsident Donald Trump eingesetzt hatte.
2016 – Bei einem Musikfestival im fränkischen Ansbach zündet ein 27-jähriger Flüchtling aus Syrien eine Rucksackbombe und stirbt dabei. 15 Menschen werden verletzt. Dem Angreifer drohte die Abschiebung nach Bulgarien. Die Terrormiliz IS bekennt sich zu ihrem „Soldaten“.
2001 – Simeon Sakskoburggotski, der frühere bulgarische König Simeon II., wird vom Parlament in Sofia zum neuen Ministerpräsidenten Bulgariens gewählt.
1911 – Der amerikanische Archäologe Hiram Bingham entdeckt auf einer Forschungsreise im Süden Perus in 2400 Metern Höhe die Ruinen der Inka-Stadt Machu Picchu.
1701 – Der Franzose Antoine Laumet, der später den Namen de La Mothe Cadillac annimmt, gründet eine erste Ansiedlung in dem Gebiet, das später zur Stadt Detroit wird. Ein Fort namens Pontchartrain soll den französischen Pelzhandel im Gebiet der Großen Seen vor Engländern und Irokesen schützen.
Löschflugzeug wirft Löschmittel über einem Waldbrand bei Cotignac im Südosten Frankreichs ab (23. Juli 2026). - Foto: Thibaud Moritz / AFP via Getty Images)
Schwere Waldbrände haben die Feuerwehren in Frankreich, Spanien und Italien in Atem gehalten. Nahe der Atlantikküste bei Bordeaux wurden 20.000 Menschen in Sicherheit gebracht, darunter zahlreiche Touristen. Mehrere Campingplätze nördlich des beliebten Beckens von Arcachon wurden geräumt.
In Spanien verwüstete ein Brand bereits rund 32.000 Hektar Land, in Italien kämpften Tausende Einsatzkräfte gegen Dutzende Brände. Insgesamt kamen bislang drei Feuerwehrleute ums Leben – zwei in Frankreich und einer in Italien.
Frankreich: Großbrand bei Bordeaux
Das Feuer um die Gemeinde Le Porge in der Nähe von Bordeaux erfasste bereits 3100 Hektar. Ein freistehendes Haus brannte ab, Opfer wurden zunächst nicht gemeldet. 12.000 Touristen und Bewohner wurden aus Campingplätzen und Ferienunterkünften evakuiert, später folgten weitere 8800 Menschen. Der Himmel über Le Porge war am Donnerstagmorgen orange gefärbt. Zwischen Le Porge und Lège-Cap-Ferret stiegen Rauchschwaden auf. Hubschrauber und Löschfahrzeuge waren im Dauereinsatz.
„Die Gendarmen haben an die Türen aller Häuser geklopft“, berichtete Anwohner Patrick Martineau. „Wir haben etwas Angst und können es kaum fassen. Als wir hier ein Haus gekauft haben, hätten wir nie gedacht, dass es eine Brandgefahr geben könnte.“
Temperaturen über 30 Grad und starker Wind erschweren die Löscharbeiten. Die Pinienwälder sind nach den Hitzewellen stark ausgetrocknet. Die Behörden warnten vor weiterhin ungünstigen Bedingungen und unberechenbaren Winden. Der Bürgermeister von Le Porge nannte ein Räumfahrzeug von Waldarbeitern als möglichen Auslöser.
Im Süden Frankreichs stabilisierte sich die Lage um Pontevès nordöstlich von Marseille. Zuvor waren dort 2500 Hektar und zehn Häuser zerstört worden.
Seit Jahresbeginn wurden in Frankreich bereits 12.500 Brände und 44.000 Hektar abgebranntes Land verzeichnet – mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. Die jüngste Hitzewelle vom 4. bis 19. Juli war die drittlängste, die je gemessen wurde.
Das Feuer bei Le Porge nahe Bordeaux erfasste bereits 3100 Hektar. Tausende Touristen und Bewohner wurden evakuiert, der Himmel war orange gefärbt – Hubschrauber und Löschfahrzeuge im Dauereinsatz.
Foto: Thibaud Moritz / AFP via Getty Images)
Spanien: Großfeuer bei Madrid
In Spanien kam es zu zwei Flächenbränden in der Nähe von Madrid. Etwa 70 Kilometer südwestlich der Hauptstadt waren 15 Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz, mehrere Gemeinden wurden evakuiert. Die meisten Einwohner konnten am Donnerstag wieder zurückkehren. Ein zweites Feuer etwa 100 Kilometer nördlich von Madrid erfasste bereits rund 32.000 Hektar. Auch hier ist die Vegetation nach den Hitzewellen stark ausgetrocknet.
Italien: Dutzende Brände und Brandstifter
In Italien kämpfte die Feuerwehr gegen zahlreiche Flächenbrände. Auf Sizilien wurden etwa 100 Bewohner und 22 Patienten aus einem Krankenhaus evakuiert – die Temperaturen lagen über 40 Grad. In Kalabrien kam es zu 160 Feuern. Nach Angaben des Zivilschutzes gehen einige davon auf das Konto von Brandstiftern. (afp/red)
Der Rücktritt von Jens Spahn hat eine Personalrochade ausgelöst. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zieht eine Kabinettsumbildung nach sich. Medienberichten zufolge soll Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) neue Kanzleramtschefin werden.
An die Spitze des Gesundheitsministeriums soll dann CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann rücken. Das berichteten am Donnerstag, den 23. Juli, unter anderem die „Bild“-Zeitung und „Spiegel Online“. Am Mittwoch war Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) für das Amt des Unionsfraktionschefs nominiert worden. Warken wäre die erste Frau an der Spitze des Kanzleramts.
Weitere Personalien im Gespräch
Für die Nachfolge von Linnemann als CDU-Generalsekretär sind laut „Bild“ die Bundestagsabgeordneten Franziska Hoppermann und Catarina dos Santos-Wintz im Gespräch. „Spiegel Online“ zufolge soll die CDU-Schatzmeisterin Hoppermann auf Linnemann folgen.
„Bild“ berichtete außerdem, Digital-Staatssekretär Philipp Amthor (CDU) solle wohl als Bund-Länder-Beauftragter ebenfalls ins Kanzleramt wechseln.
Regierungssprecher Stefan Kornelius wollte die Berichte zunächst nicht kommentieren. „Der Bundeskanzler wird die Personalentscheidungen bekannt geben, wenn alle offenen Punkte geklärt sind“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. „Bild“ zufolge soll Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Kabinettsumbildung am Freitag bekanntgeben.
Noch vor der offiziellen Verkündung kam Kritik aus der Opposition – vor allem mit Blick auf die künftige Führung des Gesundheitsministeriums. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen, sagte der „Augsburger Allgemeinen“, gerade wegen der großen Aufgabe würden sich viele Beschäftigte und Patienten fragen, welches Signal diese Personalentscheidung sende.
Entstehe der Eindruck, dass für das Gesundheitsministerium weder gesundheitspolitische Erfahrung noch ministerielle Führungserfahrung oder besondere medizinische Fachkenntnis entscheidend seien, beschädige das das Vertrauen.
Auch von der Linkspartei kam Kritik. „Linnemann ist ein sozialpolitischer Hardliner und das lässt Schlimmes befürchten“, sagte der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar der „Rheinischen Post“.
In Zeiten, in denen die Bundesregierung den Menschen einen Tiefschlag nach dem anderen verpasse, wäre es kein gutes Zeichen, wenn jemand Minister werde, der bisher vor allem dadurch aufgefallen sei, nach unten zu treten.
Hintergrund des Rücktritts
Die Parteichefs von CDU und CSU, Bundeskanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, hatten Kanzleramtschef Frei am Mittwoch als Nachfolger des zurückgetretenen Unionsfraktionschefs Spahn vorgeschlagen.
Spahn war am Samstag nach Vorwürfen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten. (afp/red)
Der mutmaßliche Täter konnte inzwischen festgenommen werden. - Foto: Armin Weigel/dpa
Bei einem Messerangriff in einer Bank in Regensburg ist ein Mensch ums Leben gekommen. Der 20-jährige Angreifer hatte am Donnerstag, den 23. Juli, einen Mann lebensgefährlich verletzt – dieser erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Etwa drei Stunden nach der Tat konnte der Täter festgenommen werden. Bei dem Zugriff blieb er unverletzt.
Der Überfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag in einer Bank am Rennweg im Westen von Regensburg. Die Lage vor Ort blieb danach lange unübersichtlich. Zunächst war unklar, wie viele Menschen sich noch in der Bank aufhielten. Zur Identität des Getöteten machte die Polizei keine Angaben. Auch ließ sie offen, ob der Täter die Bank ausrauben oder gezielt Menschen angreifen wollte.
Keine Geiselnahme
Medienberichte über eine Geiselnahme wiesen Polizeisprecher zurück – das treffe nicht zu. Spezialkräfte brachten zwei Menschen aus dem Gebäude. Diese scheinen jedoch nicht in der Gewalt des Angreifers gewesen zu sein.
Bei dem Täter handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen und mutmaßlichen Einzeltäter. Ermittelt wird gegen ihn wegen eines vollendeten Tötungsdelikts und des Verdachts auf einen Raubüberfall.
Großaufgebot der Polizei
Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, darunter auch Spezialkräfte. Die Bevölkerung wurde während des Einsatzes gebeten, das Gebiet um die Bank zu meiden. Auch nach der Festnahme liefen die Maßnahmen weiter – das Gebäude sollte noch gründlich durchsucht werden. (afp/red)
Vorbereitungen für den ersten Testflug der «Spectrum»-Rakete des deutschen Start-Ups Isar Aerospace in Norwegen im März 2025. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) denkt nun über den Bau einer eigenen Bundeswehr-Startbasis nach. (Archiv) - Foto: -/Isar Aerospace/dpa
Die Bundesregierung prüft den Aufbau einer eigenen Startbasis für Trägerraketen der Bundeswehr, um militärische Satelliten ins All befördern zu können.
Das sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bei einem Besuch des Raketenherstellers Isar Aerospace in Ottobrunn bei München. „Es gibt keine gesicherte Kommunikation für unsere Streitkräfte ohne Satelliten im Weltall“, sagte der SPD-Politiker.
Satelliten gebe es zu wenige, „noch dazu zu wenige, die wir selber hochbringen können“. Die Kapazitäten der bisherigen Raketenstartplätze in Norwegen oder Großbritannien werden nach Pistorius‘ Einschätzung in Zukunft nicht mehr ausreichen.
„Deswegen denken wir aktuell auch über einen bundeswehreigenen Startplatz nach“, sagte der Verteidigungsminister. „Denn unsere nationale Sicherheit darf eben am Ende nicht im Stau, nenne ich es mal, kommerzieller Warteschlangen hängen bleiben.“
„Am Anfang der Überlegungen“
In welchem Land eine Startbasis gebaut werden könnte, sagte Pistorius nicht. „Wir sind am Anfang der Überlegungen“, sagte er lediglich. „Das ist auch für uns ein komplett neues Terrain, auf dem wir uns bewegen.“
In der Raumfahrtbranche gilt Deutschland wegen seiner dichten Besiedlung als grundsätzlich nicht geeignet. Startplätze für Trägerraketen werden üblicherweise in Küstennähe gebaut, damit die Raketen im Falle eines Absturzes ins Wasser fallen und nicht an Land aufschlagen.
Derzeit haben die USA ein „Fast-Monopol“ in der westlichen Welt
Nach Worten von Isar Aeospace-Chef Daniel Metzler wurden im vergangenen 330 Raketen in elf Ländern ins All geschossen, davon nur acht aus Europa. „Bis 2029 sind die ohnehin knappen Startkapazitäten weltweit beinahe ausgebucht, und das bedeutet, wir müssen mehr Startkapazitäten bauen.“
Die meisten europäischen Satelliten werden seit Jahren vom US-Unternehmen Space X des Unternehmers Elon Musk in ihre Umlaufbahnen befördert. Das ist bei europäischen Raumfahrtunternehmen nicht zuletzt deswegen unpopulär, weil die Auftraggeber in den USA die technischen Spezifikationen ihrer Satelliten offenlegen müssen.
Isar Aerospace will mit Segen des Bunds die Lücke schließen
Bei der Diskussion geht es um Konstellationen kleiner Satelliten in erdnahen Umlaufbahnen wenige hundert Kilometer über dem Erdboden. Da ein erdnaher Satellit in diesen vergleichsweise niedrigen Umlaufbahnen jeweils nur einen kleinen Teil der Erdoberfläche beobachten kann, sind für ein umfassendes Bild verknüpfte Satellitennetzwerke notwendig.
Isar Aerospace entwickelt die Trägerrakete „Spectrum“ für erdnahe Satelliten – bisher gab es einen Teststart. (Symbolbild)
Foto: Chandan Khanna / AFP via Getty Images
Isar Aerospace arbeitet an der Entwicklung einer Trägerrakete namens „Spectrum“ für den Transport erdnaher Satelliten ins All. Bisher gab es einen Teststart im vergangenen Jahr.
Der zweite Testflug wurde bisher vier Mal verschoben, soll aber nach Metzlers Worten in Kürze folgen. Ziel sind 40 Raketenstarts im Jahr. Nach Angaben von Isar Aerospace ist das Unternehmen bereits bis 2028 ausgebucht, obwohl die Rakete nicht in Serienfertigung ist. Ob auch die Bundeswehr Aufträge an Isar Aerospace vergeben hat, sagte Pistorius nicht. (dpa/red)
Foto: dts Nachrichtenagentur; Montage: Epoch Times
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Sozialausgaben steigen
Die Sozialausgaben Deutschlands sind auf den zweithöchsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 1960 angestiegen. Sie machten im vergangenen Jahr rund 1,43 Billionen Euro und über 30 Prozent der Wirtschaftsleistung aus. Den größten Anstieg wiesen demnach die Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf, wie aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.
Vor der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen prüfen die örtlichen Wahlausschüsse weitere AfD-Kandidaten auf ihre Verfassungstreue. Nach den Ausschlüssen von Martin Sichert und Reinhild Goes werden nun auch Jessica Schülke, Stephan Bothe und Robert Preuß überprüft. Möglich machen dies neue Regeln im Kommunalwahlgesetz, die für Bewerber um Spitzenämter gelten.
In einem Stuttgarter Einkaufszentrum ist eine Frau mit einem Messer angegriffen und angezündet worden. Den Ermittlern zufolge wurde die 47-Jährige bei der Attacke schwer verletzt. Die Polizei fasste den 54-jährigen Tatverdächtigen. Opfer und Täter kannten sich. Die Schwerverletzte wurde in eine Klinik gebracht.
Die EU-Staaten haben sich auf das 21. Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Geplant sind weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie Einreiseverbote für russische Soldaten. Mehrere Staaten setzten jedoch Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch – darunter Deutschland, Portugal, Frankreich und Griechenland.
Bislang dürfen Handwerksbäcker an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und verkaufen. Tankstellen können ihre Backstationen dagegen sonntags den ganzen Tag nutzen. Das Bäckereihandwerk sieht darin einen Wettbewerbsnachteil. Der Präsident des Handwerksverbandes, Jörg Dittrich, fordert, dass Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt wird.
Ein neugeborenes Mädchen.(Symbolbild) - Foto: bb-doll/iStock
Jens Spahn und sein Ehemann sind durch eine Leihmutterschaft in den USA Eltern geworden. Dies löste in Deutschland eine Kontroverse über das Thema Leihmutterschaft aus. Hierzulande ist sie verboten.
Darüber, was kontrovers diskutiert wird und welche ethischen und rechtlichen Fragen damit verbunden sind, haben wir mit Cornelia Kaminski, der Bundesvorsitzenden der Aktion Lebensrecht für alle, gesprochen. Das vollständige Interview kann bei Epoch Times angesehen werden.
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Frau Kaminski, die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, auch die Vermittlung. Wie ist es dann für Deutsche trotzdem rechtlich möglich, sich sozusagen ein Kind aus dem Ausland zu holen?
Der deutsche Staat handelt hier im Interesse der Kinder. Das ist zumindest die Argumentation. Sie sagen, jetzt ist das Kind ja einmal da, und jetzt hat es natürlich auch ein Recht darauf, bei seinen Eltern leben zu dürfen. Die Eltern sind diejenigen, die in der Geburtsurkunde eingetragen werden – nicht die Mutter, die das Kind ausgetragen hat. Die Adoption wird rechtlich durchgezogen, wobei das Verfahren selbst natürlich illegal bleibt.
Gibt es Länder, in denen besonders viele Ersatzmutterschaften stattfinden?
Es gibt natürlich Länder, die hervorstechen. Das sind die, in denen das entweder gar nicht geregelt ist, wo also Agenturen freie Bahn haben, oder die, in denen es geregelt und teuer ist, man dann als Kunde aber eben auf „Qualität“ setzen kann.
Es sind im ersten Fall hauptsächlich arme Länder sowie der afrikanische Kontinent, der als neuer Kontinent für Leihmutterschaftsagenturen entdeckt wurde, aber auch hier in Europa, ganz besonders Länder wie die Ukraine, Georgien oder Belarus, weil eben die Armut und die Not groß sind.
Sie haben mehrere ehemals postsowjetische Länder aufgezählt: Georgien, Ukraine, Belarus. Wieso gerade dort?
Wenn man marxistische Länder betrachtet, dann wissen wir, dass die Aufteilung der Frau in Mutter und Arbeitsbiene eigentlich Tradition hat. Nach marxistischem Prinzip kann eine Mutter zwar ein Kind gebären, doch die Erziehung wird dann outgesourct.
Die enge Bindung, die wir im Westen traditionell zwischen der Mutter und ihrem Kind sehen, auch im Christentum, und das Wissen darum, dass in den ersten drei Lebensjahren die Mutter für ein geborgenes Heranwachsen ihres kleinen Kindes essenziell ist, haben in sozialistischen Ländern nie eine große Rolle gespielt. Da galt: Möglichst schnell muss die Frau dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.
Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für alle.
Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e. V.
Die Familie darf genau genommen keine Erziehungsfunktion übernehmen. Das ist die Aufgabe des Staates, weil man natürlich auch so früh wie möglich Zugriff auf die Kinder haben möchte, um sie zu sozialistischen Bürgern zu erziehen.
Laut verschiedenen Berichten greifen besonders oft Chinesen auf eine Leihmutterschaft in den USA zurück. Dort soll es mehr als 100 von Chinesen geführte Vermittlungsagenturen geben. Was sind die Hintergründe?
Ja, das ist richtig. Da gibt es auch drastische Einzelfälle wie den eines chinesischen Milliardärs. Mittlerweile spricht man von 300 Kindern, die er sich per Leihmutterschaft in den USA hat produzieren lassen. Geld spielt da keine Rolle. In China selbst ist Leihmutterschaft verboten, wird auch mit hohen Strafen belegt. Daher nehmen das reiche Chinesen gern im Ausland in Anspruch.
In den USA gibt es eine verhältnismäßig große Sicherheit, sowohl bei der gesundheitlichen Versorgung als auch auf der rechtlichen Seite. Zudem hat ein in den USA geborenes Kind automatisch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Das ist für Chinesen ein Riesenvorteil.
Man darf nicht vergessen, dass es einfach ein riesiges Geschäftsmodell ist. Der Leihmutterschaftsmarkt bewegt sich im Bereich von Milliarden – mit aktuellen Wachstumsraten von bis zu 25 Prozent. Das heißt, da steckt irrsinnig viel Geld drin, mehr als in vielen anderen Wirtschaftszweigen.
Allen voran profitiert davon die Pharmaindustrie, weil dieser ganze Bereich ohne Medikamente nicht denkbar ist – Hormongaben, Synchronisation von Zyklen und so weiter. Es profitieren Rechtsanwaltskanzleien und Agenturen. Wer Geld hat und da investiert, hat gute Chancen, dass sich sein Geld vermehrt.
„Aus der Adoptionsforschung ist bekannt, was es mit Kindern macht, wenn sie einen Elternteil verlieren. Gerade der Verlust der Mutter führt zu Angststörungen, zu Bindungsunfähigkeit, zu einer Neigung zu Depressionen“, sagt Cornelia Kaminski. (Symbolbild).
Foto: Irina Gutyryak/iStock
Welche Kosten entstehen den Wunscheltern durch eine Leihmutterschaft?
Es kommt darauf an, in welchem Land man die Leihmutter anheuert und wie man verhandelt. In der Ukraine gibt es das schon für 50.000 bis 60.000 Euro. Die USA sind deutlich teurer. Da sind ganz schnell 180.000 bis 200.000 Euro fällig.
Diejenigen, die nicht so viel Geld haben, treten dann mit den Agenturen in Verhandlungen, und die Agenturen sind ihnen unter Umständen dabei behilflich, den Preis zu drücken – beim schwächsten Glied der Kette, der Leihmutter.
Sie haben schon über die Gesetzgeber gesprochen und darüber, dass diese jetzt aus Ihrer Sicht gefordert sind, nachzusteuern. Gibt es schon erste Entwürfe?
Es gibt nichts. Das ist der Eindruck, den ich habe. Meine ganz große Sorge ist, dass zwei prominente CDU-Politiker mit ihrem öffentlichen Bekenntnis und diesem Vorpreschen den Weg bahnen wollen für die Legalisierung der Leihmutterschaft auch in Deutschland.
Wir haben Anfang des Jahres einen großen internationalen Kongress zur Leihmutterschaft in Berlin organisiert. Wir hatten die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen eingeladen. Wir hatten auch Olivia Morel da, die Sprecherin der Deklaration von Casablanca.
Ich habe alle CDU/CSU-Abgeordneten des Bundestages eingeladen, weil sie in der Regierungsverantwortung sind und auf ihrem Parteitag gerade noch einmal die Ablehnung der Leihmutterschaft beschlossen hatten. Es kam keiner von ihnen.
Von einer christlichen Partei – und das ist die CDU ja ihrem Anspruch nach immer noch – erwarte ich, dass sie hier wirklich mal mit der Faust auf den Tisch schlägt und sagt: Bis hierhin und nicht weiter.
Das ist auch das, was ihre Wählerschaft erwartet. Sie glauben nicht, wie oft ich in den vergangenen zwei Tagen den Satz „Ich trete aus der CDU aus“ oder „Die wähle ich nie wieder“ gehört habe.
Sie haben Italien als Beispiel genannt, wo dazu die Gesetze verschärft wurden. Die EU sieht Leihmutterschaft als Ausbeutung und Straftat im Zusammenhang mit Menschenhandel sowie als schweres Vergehen im Umfeld organisierter Kriminalität. Auch die UN verurteilen Leihmutterschaft als Frauenausbeutung und Kinderhandel.
Für diese Stellungnahmen sowohl der Vereinten Nationen als auch der Europäischen Union bin ich sehr dankbar. Ich bin dem Papst sehr dankbar, der Anfang des Jahres vor dem diplomatischen Korps Leihmutterschaft noch einmal ganz deutlich verurteilt hat. Aber wir haben es hier mit einer ausgesprochen finanzstarken, sehr mächtigen Lobby zu tun.
Diese Lobby spielt mit dem Grundbedürfnis des Menschen nach Fortpflanzung. Der Wunsch des Menschen, Kinder zu haben und sich selbst darin eine Zukunft zu geben, ist zutiefst legitim und nachvollziehbar.
Ich glaube, das Wichtigste ist: Die Mutter trägt dieses Kind neun Monate lang unter ihrem Herzen. Jede Frau, die schon mal schwanger war, weiß, dass das etwas mit ihr macht. Der ganze Körper der Frau ist darauf ausgerichtet, die Schwangerschaft zu erhalten und das Kind zu beschützen. Es gibt von Anfang an eine ganz enge Kommunikation zwischen Mutter und Kind.
Diese Frau muss sich nun aber neun Monate lang sagen: „Ich darf aber nichts für das Kind empfinden.“ Das heißt, sie muss die Versuche des Bindungsaufbaus des Babys aktiv zurückweisen und sagen: „Nein, nein, du bist ein Fremdkörper. Mit dir habe ich nichts zu tun. Ich gebe dich gleich nach der Geburt ab.“ Das ist für die Frauen unfassbar schwierig. Und für die Babys ist das eine Katastrophe.
Dann kommt dazu, dass gerade im Fall der Fremdeizelle – wenn also die Frau mit einer fremden Ei- und Samenzelle schwanger gemacht wird – sie ein erhebliches gesundheitliches Risiko hat. Diese doppelte Fremd-DNA führt zu Abstoßungsreaktionen.
Dazu kommen postpartale Depressionen, weil sie das Kind, das sie neun Monate lang mit ihrem ganzen Körper behütet haben, in fremde Hände abgeben müssen. Und es ist ganz schwer, gar keine Beziehung zu einem Kind zu haben, zu einem neugeborenen Baby. Da schießen auch im Moment der Geburt einfach die Hormone ein.
Und dann diese Ungewissheit: An wen gebe ich das jetzt ab? Sind das wirklich gute Eltern? Wie wird es dem Kind mal gehen?
Wir wissen seit vielen, vielen Jahren aus der Adoptionsforschung, was es mit Kindern macht, wenn sie einen Elternteil verlieren. Gerade der Verlust der Mutter führt zu Angststörungen, zu Bindungsunfähigkeit, zu einer Neigung zu Depressionen.
Ich finde es unglaublich. Wir wissen das alles durch die Forschung. Die Daten liegen da. Und wir wischen das beiseite und tun so, als sei eine Mutter ein verzichtbarer Bestandteil im Leben eines Kindes. Mir fehlen da die Worte.
AfD-Logo. (Archivfoto) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Jessica Schülke darf bei der OberbürgermeisterwahlinHannover antreten.
Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen inNiedersachsen an.
Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer VorabprüfungderWählbarkeit.
Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer EmpfehlungderKommunalaufsicht.
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.
Einige Kandidaten in Gutachten genannt
Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.
Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen
In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor
Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.
Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren
Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
Das BMAS unter Ministerin Bärbel Bas veröffentlichte jüngst die Zahlen zum Sozialbudget 2025. (Archivbild) - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Sozialausgaben steigen 2025 auf 1,431Billionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand.
Die Sozialleistungsquote erreicht 32,0 Prozent des BIP, bleibt aber unter dem Corona-Rekord von 32,5 Prozent.
Gesundheit, Pflege und Renten treiben den Ausgabenanstieg, während die Bürgergeld-Ausgaben leicht zurückgehen.
Sozialbeiträge gewinnen gegenüber staatlichen Zuschüssen weiter an Bedeutung.
Die Sozialausgaben in Deutschland sind im Jahr 2025 auf ein neues nominelles Rekordhoch gestiegen – allerdings nicht auf eine Rekordquote. Wie aus dem jüngst vorgelegten Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, wuchsen die Sozialausgaben auf 1.431,0 Milliarden Euro. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von 36,6 Prozent.
Im selben Zeitraum wuchs das BIP um 26,4 Prozent auf 4.470 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als die Sozialausgaben. Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhte sich die Summe der Sozialausgaben um 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote wuchs damit von 31,3 auf 32,0 Prozent des BIP.
Sozialausgaben steigen schneller als die Wirtschaftsleistung
Mit den 1.431 Milliarden Euro haben die Sozialausgaben einen neuen historischen Höchstbetrag erreicht. Allerdings stellen die 32 Prozent des BIP keine Rekordquote dar. Der bisherige Höchstwert in diesem Bereich war 32,5 Prozent im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2019 hatte die Quote bei 29,6 Prozent gelegen, im Jahr 2010 bei 29,5 Prozent – und 1991 bei 24,8 Prozent.
Ein Aspekt, der die Steigerung der Sozialleistungsquote beeinflusst, war auch im Jahresvergleich die unterschiedliche Dynamik. Während die Sozialausgaben von 2024 auf 2025 um 5,7 Prozent anwuchsen, stieg das BIP um 3,3 Prozent. Wachsen die Sozialausgaben aber schneller als die Wirtschaftsleistung, steigt dadurch auch automatisch die Quote.
Was die Einzelbereiche anbelangt, liegen die Ausgaben für Gesundheit und Alterssicherung mittlerweile fast gleichauf. Die Leistungen für Krankheit und Invalidität summieren sich auf etwa 564,6 Milliarden Euro – fast gleichauf sind mit 563,3 Milliarden Euro jene für Alter und Hinterbliebene. Zuvor waren die Ausgaben für die Alterssicherung deutlich höher.
Kranken- und Pflegekosten wachsen besonders stark
Allerdings haben die Bereiche Krankheit und Invalidität deutlich zugenommen. So stiegen die Ausgaben im Bereich der Krankenversicherung um 7,7 Prozent und bei der Pflege um 11,2 Prozent. Die Leistungen für Krankheit insgesamt stiegen im Jahresvergleich um 7,2 und jene für Invalidität um 6,4 Prozent. Damit entfällt inzwischen rund ein Zehntel der Wirtschaftsleistung insgesamt auf die Bereiche Gesundheit und Pflege – was den wachsenden Finanzierungsdruck dort unterstreicht.
Der größte Zweig der Sozialversicherung bleibt von den Leistungen gesehen mit rund 432 Milliarden Euro die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt auf 351 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung auf 73 Milliarden Euro. Die Sondersysteme wie private Krankenversicherung oder Berufsständische Versorgungswerke kommen insgesamt auf ein Leistungsvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Insgesamt entfallen etwa 30 Prozent aller Sozialausgaben auf Leistungen der Rentenversicherung.
Ein deutliches Plus war auch bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen. Der Zuwachs von 39,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 45,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht einem Plus von 15,7 Prozent. Neben einer steigenden Zahl an Arbeitslosen spielt dabei auch ein höheres Arbeitslosengeld infolge der Lohnzuwächse in den vergangenen Jahren eine Rolle.
Bürgergeld als rückläufige Leistung
Rückläufig sind hingegen die Aufwendungen für das Bürgergeld. Die Summe der dafür anfallenden Leistungen war von 53,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 58,2 Milliarden Euro im darauffolgenden Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr zeichnet sich ein Rückgang um 1,2 Prozent auf 57,5 Milliarden Euro ab.
Damit ist das Bürgergeld die einzige größere Sozialleistung mit rückläufiger Entwicklung. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich im Jahresvergleich um 91.000. Insgesamt sank die Zahl der Empfänger, einschließlich Kindern, um 185.000.
Was insgesamt ebenfalls auffällt, ist ein langfristiger Strukturwandel weg von klassischen Geldleistungen hin zu Sachleistungen. So sind im Jahr 2010 noch 33,5 Prozent aller erbrachten Sozialtransfers Sachleistungen und 61,1 Prozent Geldleistungen gewesen. Im laufenden Jahr beträgt das Verhältnis 38,2 zu 57,4 Prozent. Diese Entwicklung könnte ihre Wurzel im Ausbau kostenintensiver Leistungen für Gesundheit und Pflege haben.
Sozialausgaben in immer geringerem Maße durch Staatszuschüsse finanziert
Demgegenüber ist die Steuerfinanzierung von Sozialleistungen zurückgegangen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der Staatszuschüsse an der Finanzierung noch bei 35,5 Prozent – mittlerweile sind es 32,8 Prozent. Dagegen tragen die Arbeitgeber 34,5 und die Versicherten 31,0 Prozent der Finanzierung des Sozialbudgets 2025.
Hatten die Versicherten e 2010 noch 249 Milliarden Euro zur Finanzierung beigetragen, sind es nun 470 Milliarden. Der Anteil stieg damit von 30,3 auf 31,6 Prozent. Auch das weist auf eine höhere Belastung der Bürger durch Sozialabgaben und Eigenbeiträge hin.
Die 2025er-Werte des Sozialbudgets sind voraussichtliche Schätzwerte.
Trump erinnerte an frühere US-Angriffe auf die Huthis und warf ihnen vor, wieder Öltanker im Roten Meer anzugreifen: „Leider fangen sie jetzt wieder an.“ (Archivbild) - Foto: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
US-Präsident Donald Trump hat den Huthi-Rebellen im Jemen nach den Angriffen auf Saudiarabische Öltanker im Roten Meer mit militärischen Gegenschlägen gedroht.
Auf Truth Social schrieb er am Donnerstag, den 23. Juli, er sei „sehr enttäuscht“ von der mit dem Iran verbündeten Miliz.
Sollten die Huthis erneut Öltanker angreifen, werde ihnen und auch dem Iran eine „bedeutende militärische Bestrafung“ auferlegt.
Angriff auf saudische Tanker
Nur wenige Tage nach der Ankündigung einer Seeblockade im Roten Meer hatte die Huthi-Miliz nach eigenen Angaben zwei saudi-arabische Öltanker beschossen.
Saudi-Arabien bestätigte am Donnerstag, den 23. Juli, dass ein Schiff getroffen wurde und an Bord ein Feuer ausgebrochen sei. Im Zuge des Iran-Krieges zeichnet sich damit offenbar eine weitere Front ab.
Trump erinnerte daran, dass die USA die Huthis bereits im vergangenen Jahr nach Angriffen auf die Schifffahrt hart getroffen hätten.
„Seitdem, und während unseres Konflikts mit dem Iran, haben sie sehr verantwortungsvoll gehandelt. Leider fangen sie jetzt wieder an und haben gestern Abend auf zwei Saudi-Arabische Schiffe geschossen.“
Hintergrund der Huthi-Angriffe
Während des Gaza-Kriegs hatten die Huthis bereits Schiffe angegriffen, die sie mit Israel in Verbindung brachten.
Die Miliz gehört – wie die Hisbollah im Libanon und die Hamas im Gazastreifen – zur sogenannten „Achse des Widerstands“, die vom Iran angeführt wird und die Vernichtung Israels zum Ziel hat. (afp/red)
Zwei fortschrittliche OpenAI-Agenten brechen in Sicherheitssysteme einer Tech-Firma ein.
OpenAI hatte für Tests die Sicherheitsbarrieren verringert.
Künstliche Intelligenz nutzte Schwachstellen systematisch aus.
Wachsende Besorgnis um Cybersicherheit.
US-Präsident Trump gibt Executiv Order heraus.
Das US-Unternehmen OpenAI hat mitgeteilt, dass seine autonomen KI-Modelle in die Server der KI-Plattform Hugging Face eingedrungen seien. Der Vorfall ereignete sich während einer Aufgabe zur Optimierung der Leistungsbewertung der Modelle. OpenAI spricht von einem „beispiellosen Cybervorfall“.
GPT-5.6 Sol und ein noch leistungsfähigeres Test-Modell
Der ChatGPT-Hersteller erklärte in einem Blogbeitrag vom 21. Juli, dass die Modelle – darunter sein neu veröffentlichtes Modell GPT-5.6 Sol und ein noch leistungsfähigeres Modell, das sich noch in internen Tests befindet – in die Infrastruktur der KI-Plattform Hugging Face illegal eingedrungen seien. Zuvor seien die KI-Modelle aus einer eingeschränkten Umgebung (Sandbox) ausgebrochen, in der eine Cybersicherheitsbewertung durchgeführt wurde. OpenAI erklärte:
„Das Modell suchte und fand erfolgreich Wege, um Zugang zu geheimen Informationen zu erlangen, die es nutzen konnte, um die Bewertung zu manipulieren.“
In einem Fall kombinierte das Modell mehrere Angriffsvektoren zu einem einzigen Cyberangriff, indem es gestohlene Zugangsdaten mit sogenannten Zero-Day-Schwachstellen (bislang unbekannte Schwachstellen) auf den Hugging Face-Servern verknüpfte, bevor es einen Pfad zur Remotecodeausführung ausnutzte, um unbefugt auf Daten zuzugreifen.
OpenAI: „beispielloser Cybervorfall“
„Wir betrachten diesen Vorfall als einen beispiellosen Cybervorfall, der modernste Cyberfähigkeiten beinhaltet, und reagieren entsprechend“, sagte OpenAI.
Das Unternehmen veröffentlichte seine vorläufigen Ergebnisse weniger als eine Woche, nachdem Hugging Face offengelegt hatte, dass ein autonomer KI-Agent in einen Teil seiner Produktionsinfrastruktur eingedrungen war.
„Dieser Fall unterschied sich in einer wichtigen Hinsicht von allem, was wir zuvor gehandhabt hatten: Er wurde von Anfang bis Ende durch ein autonomes KI-Agentensystem angetrieben“, erklärte Hugging Face in einem Blogbeitrag vom 16. Juli und fügte hinzu, dass man zunächst nicht gewusst habe, welches Modell hinter dem Sicherheitsvorfall stecke.
OpenAI gab an, die anormale Aktivität intern entdeckt zu haben, bevor man Kontakt mit Hugging Face aufgenommen habe. Dessen Sicherheitsteam hatte bereits das böswillige Verhalten des KI-Eindringlings erkannt und arbeitete daran, ihn einzudämmen.
„Wir arbeiten aktiv mit ihnen zusammen, um den Vorfall weiter zu untersuchen“, sagte OpenAI und erklärte, dass man dankbar sei „für die schnelle und enge Zusammenarbeit von Hugging Face bei der Untersuchung und Behebung“ des Problems.
Der Vorfall ereignete sich in einer Evaluationsumgebung mit Nutzung fortschrittlicher Ausnutzungstechniken (Exploitation-Techniken) durch die OpenAI-Agenten. Zwar handelten die Modelle autonom, aber man hatte es ihnen durch die absichtliche Deaktivierung von Schutzvorkehrungen leichtgemacht, ihre maximalen Fähigkeiten auszuspielen.
„Autonome, KI-gesteuerte offensive Werkzeuge sind nicht länger theoretisch“, sagte Hugging Face und fügte hinzu, die wichtigste Lehre aus dem Einbruch sei, dass die Verteidigung von Online-Plattformen nicht nur erhöhte Wachsamkeit erfordere, sondern auch „den Einsatz von KI in der Verteidigung, um Schritt zu halten“.
OpenAI erklärte, es habe mittlerweile strengere Kontrollen für seine Forschungsinfrastruktur festgelegt und die Schwachstellen behoben – selbst wenn diese Maßnahmen die Entwicklung der Modelle verlangsamen könnten.
Das Tech-Unternehmen legte Entwicklern gegenüber auch die Zero-Day-Schwachstelle offen, die seine Modelle bei dem Angriff ausgenutzt hatten. Zugleich verstärkte OpenAI die Cyberschutzmaßnahmen in seiner Testumgebung.
Der Vorfall verstärkt die Sorgen, dass zunehmend leistungsfähige KI-Systeme inländische Kriminelle und ausländische Gegner in die Lage versetzen könnten, komplexe Angriffe schneller und mit weniger menschlichem Fachwissen auszuführen.
Das amerikanische KI-Unternehmen Anthropic warnte in einer Bedrohungsanalyse vom August 2025 davor, dass „agentenbasierte“ KI-Systeme bereits als Waffe eingesetzt würden, etwa für Erpressung, Betrug, Ransomware („Erpressungstrojaner“) und den Diebstahl von Zugangsdaten.
In einem Fall gab Anthropic an, dass ein Hacker den Anthropic-Code-Assistenten „Claude“ für eine Beteiligung zur Infiltration genutzt hatte. Betroffen waren mindestens 17 Organisationen, darunter Krankenhäuser, Rettungsdienste und Regierungsbehörden. Die KI wurde für die digitale Spionage, die anschließende Netzwerkpenetration, die Analyse gestohlener Finanzinformationen und die Vorbereitung zielgerichteter Lösegeldforderungen missbraucht.
Michael Lopez Chiesa, ehemaliger Cyberspezialist der US-Armee nun heute als unabhängiger Berater tätig, erklärte gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, dass die Fähigkeit der KI, Aufgaben zu automatisieren, sie bei der Verfolgung eines zugewiesenen Ziels unerbittlich machen könne.
„Mit KI muss man nur noch diese eine Zeile Code schreiben, und sie kann sie millionenfach in Milliarden verschiedener Varianten ausprobieren, weil sie einfach jede Möglichkeit durchgeht“, erklärte Lopez Chiesa. „Man muss selbst überhaupt nicht mehr eingreifen. Man gibt ihr lediglich das Ziel vor, und sie arbeitet so lange daran, bis sie aufgibt.“
Erpressung zum Selbstschutz?
Die Bedenken gehen jedoch weit über den vorsätzlichen kriminellen Missbrauch hinaus und betreffen auch die Art und Weise, wie KI-Systeme agieren. Im Mai 2025 wurde in simulierten Tests offengelegt, dass die Anthropic-KI „Claude Opus 4“ damit gedroht hatte, die außereheliche Affäre eines Ingenieurs offenzulegen, als ihm gesagt wurde, es würde abgeschaltet und durch ein anderes Modell ersetzt.
Anthropic beteuerte zu dieser Zeit, dass das Verhalten nur unter stark konstruierten Testbedingungen aufgetaucht sei. Man erklärte, man habe keine Beweise dafür gefunden, dass das Modell akut gefährliche Ziele verfolge.
Unterdessen hat die Trump-Regierung mehrere Schritte unternommen, um den Risiken für die nationale Sicherheit zu begegnen, die von fortgeschrittener KI ausgehen. Gleichzeitig weitet die Regierung jedoch auch den Einsatz von KI in der Cyberabwehr aus.
US-Präsident Donald Trump unterzeichnete im Juni eine Executive Order, die es den Bundesbehörden angesichts solcher Risiken ermöglicht, die fortschrittlichsten KI-Systeme bis zu einen Monat lang zu überprüfen, bevor diese öffentlich freigegeben werden.
„Fortgeschrittene KI-Fähigkeiten machen unsere Nation stärker, bringen aber auch neue Überlegungen zur nationalen Sicherheit ein, die ein koordiniertes Vorgehen über Exekutivabteilungen und -behörden hinweg erfordern“, schrieb Trump in der Verordnung.
Die Teilnahme von KI-Entwicklern an dem Überwachungsprogramm soll freiwillig sein.
Laut Gericht: Wer Tragetaschen für Waren in den Verkehr bringt, muss sich am Dualen System beteiligen. (Symbolbild) - Foto: Peter Steffen/DPA/AFP via Getty Images)
Supermärkte müssen auch für stabile, mehrfach verwendbare Tragetaschen Recyclinggebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Tragetaschen für den Transport von Waren gelten demnach „unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit“ als systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Für diese fällt unter anderem eine Lizenzgebühr für das Duale Abfallsystem an.
Die Supermarktkette Rewe hatte sich gegen die Regelung gewehrt. In ihren Filialen bietet das Unternehmen sogenannte Permanenttragetaschen an – mit 35 Litern Füllvolumen und einer Traglast von 20 Kilogramm.
Rewe argumentierte, dass diese Taschen wegen der Möglichkeit der Mehrfachverwendung nicht als Verpackung gelten und deshalb auch keine Recyclinggebühr fällig werden sollte.
Rewe bietet in seinen Filialen stabile Permanenttragetaschen mit 35 Litern Volumen und 20 Kilogramm Traglast an. Das Unternehmen wollte für diese Mehrweg-Taschen keine Recyclinggebühr zahlen – und unterlag vor Gericht. (Archivbild)
Foto: Sean Gallup/Getty Images)
Gericht bleibt bei seiner Linie
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Es komme nicht darauf an, ob die Taschen von Kunden auch zu anderen Zwecken genutzt werden, erklärten die Richter.
Für eine Tragetasche, die zum Transport von Waren gedacht ist, müsse sich der Inverkehrbringer am Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen. (afp/red)
Die Außenminister Sergej Lawrow und Marco Rubio bei ihrem ersten direkten Treffen seit September 2025 in Manila – Thema war ein mögliches Ende des Ukrainekriegs. - Foto: Brendan Smilaowski/ POOL / AFP via Getty Image)
Vor dem Hintergrund des andauernden Ukrainekriegs haben die Außenminister Russlands und der USA erstmals seit September 2025 direkt über ein mögliches Ende der Kämpfe gesprochen.
Das Treffen von Sergej Lawrow und Marco Rubio fand in Manila am Rande des ASEAN-Außenministertreffens statt und dauerte rund eine halbe Stunde.
Warnung vor Waffenlieferungen – USA bleiben bei ihrer Linie
Lawrow machte deutlich, dass weitere Waffenlieferungen an die Ukraine „inakzeptabel“ seien. Rubio sprach danach von einem „guten“ und „offenen“ Gespräch und betonte: „Wir verkaufen Waffen über Purl.“
An der Politik habe sich nichts geändert. Über den Purl-Mechanismus können Nato-Länder und ihre Verbündeten Waffenpakete für die Ukraine in den USA kaufen – bezahlt von europäischen Staaten.
Der russische Außenminister Sergei Lawrow (Mitte rechts) nimmt am 23. Juli 2026 am Rande des Treffens der Außenminister der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN) in Pasay, Metro Manila, an einem Treffen mit US-Außenminister Marco Rubio (Mitte links) teil.
Foto: Brendan Smialowski / POOL / AFP via Getty Images
Ziel: Friedensabkommen
Die USA wollten „ein Friedensabkommen“ und ein Ende des Krieges, sagte Rubio. Dafür brauche es eine Lösung, der sowohl Russland als auch die Ukraine zustimmen könnten. „Das wird viel Arbeit erfordern.“
Lawrow bekräftigte die Bereitschaft Russlands zu einer „politisch-diplomatischen Lösung“, warf den Europäern aber eine „destabilisierende Politik“ und das Ziel einer „strategischen Niederlage“ Russlands vor.
Kurz vor dem Treffen hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj mit den US-Sondergesandten Steve Witkoff und Jared Kushner beraten, um der festgefahrenen Diplomatie „neuen Schwung“ zu verleihen.
EU beschließt 21. Sanktionspaket
Die EU-Staaten einigten sich unterdessen auf ihr insgesamt 21. Sanktionspaket gegen Russland. Der Preisdeckel für russisches Rohöl wird für zwölf Monate bei 44,10 Dollar je Barrel eingefroren.
Zusätzlich kommen mehr als 200 weitere Menschen und Organisationen auf die Sanktionsliste – darunter über 100 Banken und Krypto-Anbieter, mehr als 40 Schiffe der Schattenflotte sowie Raffinerien in Russland und Belarus.
Vereinbart wurden auch Visa-Einschränkungen für frühere russische Kämpfer sowie Ausnahmen beim Transit von arktischem Flüssiggas für Verträge aus der Zeit vor Februar 2022.
Bei Angriffen auf die ukrainische Region Dnipropetrowsk und russisch kontrolliertes Gebiet wurden insgesamt sieben Menschen getötet.
In Pawlohrad (Region Dnipropetrowsk) starben bei einer russischen Attacke drei Menschen, 19 wurden verletzt, darunter ein zweijähriges Mädchen.
Ein Lebensmittelbetrieb wurde beschädigt, es brach Feuer aus. Auf der von Russland annektierten Krim kamen zwei Menschen ums Leben, fünf wurden verletzt, darunter zwei Kinder.
Im russischen Grenzgebiet Belgorod tötete eine ukrainische Drohne einen Mann und verletzte einen weiteren.
In einem Vorort von Woronesch starb ein dreijähriger Junge bei einem durch eine Drohne ausgelösten Hausbrand. Seine Eltern und ein weiterer Mann wurden verletzt.
Wegen verstärkter russischer Angriffe auf die ukrainische Schwarzmeerküste setzten die Reedereien Maersk und Hapag-Lloyd Anläufe des Hafens Tschornomorsk aus. Am Mittwoch passierte kein Schiff den ukrainischen Schwarzmeerkorridor. Rund 90 Prozent der ukrainischen Ausfuhren laufen über die Häfen rund um Odessa – die wachsenden Risiken treiben die Weizenpreise nach oben.
Tanker-Angriff mit Todesfolge
Nach einem Angriff auf den mit Propan beladenen Tanker „Gas Lisbon“ starb einer von drei verletzten Seeleuten in einem rumänischen Krankenhaus. Das Schiff war auf dem Weg zum ukrainischen Hafen Reni. Die Ukraine beschuldigte Russland. Die rumänischen Behörden untersuchten weiter, wer den Tanker mit welcher Waffe getroffen hatte. (afp/red)
Eine Alleinerziehende und ihr Kind: Immer mehr Kinder leben dauerhaft von Hartz-IV-Leistungen. - Foto: Marcel Kusch/dpa
Das Armutsrisiko ist in Haushalten von Alleinerziehenden deutlich höher als in solchen mit zwei Elternteilen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden galten zuletzt 28,9 Prozent der Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten als armutsgefährdet. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sind diese Zahlen alarmierend.
Die Armutsgefährdungsquote sei „überproportional im Vergleich zu anderen Haushalten“, sagt Julia Preidel, Wissenschaftliche Referentin beim VAMV.
In Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern seien laut den Statistikerinnen und Statistikern lediglich 12,0 Prozent der Menschen von Armut bedroht. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern sei damit mehr als doppelt so hoch.
„Ein dreijähriges Kind kann sich nicht alleine von der Kita abholen“
Eine zentrale Ursache für das hohe Risiko der Armut sieht die Soziologin Katja Möhring von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in den eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten vieler Alleinerziehender.
Sie könnten durch die Kinderbetreuung häufig nur in Teilzeit arbeiten oder mit einem geringeren Stundenumfang beschäftigt seien. „Und das führt letztendlich dazu, dass die Armutsbetroffenheit so groß ist“, sagt sie.
Fehlende Betreuungsangebote verstärkten das Problem, sagt Preidel vom VAMV. Wer keinen ausreichenden Betreuungsplatz finde, könne die eigene Arbeitszeit oft nicht ausweiten.
„Ein dreijähriges Kind kann sich beispielsweise nicht alleine von der Kita abholen und auf sich selbst aufpassen“, sagt Preidel.
Die Erwerbsmotivation und der Erwerbsdruck seien bei Alleinerziehenden zwar hoch. „Aber die Rahmenbedingungen stimmen oft nicht.“
Eine wichtige Stellschraube ist nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland deshalb der Ausbau der Kinderbetreuung. Das betreffe nicht nur Angebote für jüngere Kinder, sondern auch die Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Viele Alleinerziehende bekommen keinen Betreuungsplatz für ihr Kind. (Symbolbild)
Foto: Marcel Kusch/dpa
Kritik an geplanter Kürzung beim Unterhaltsvorschuss
Zusätzliche Auswirkungen auf die Armut bei Alleinerziehenden-Familien könnte den Expertinnen zufolge eine geplante Reform der Bundesregierung haben. Den sogenannten Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16.
Laut Statistik wären 21,2 Prozent der Alleinerziehenden-Familien von der Änderung betroffen. 2025 lebten demnach rund 373.000 Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren in solchen Haushalten.
Der VAMV kritisiert die Pläne scharf. „Sie wird akut das Armutsrisiko von Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verstärken. Würde der Unterhaltsvorschuss wegfallen, würden in den Familien auf einen Schlag knapp 400 Euro im Monat fehlen.
Das ist eine Lücke im Haushaltsbudget, die viele Alleinerziehende gar nicht ausgleichen können“, sagt Preidel. „Das trifft aus unserer Sicht die Falschen.“
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Pläne von Prien kritisch. „Angesichts dieser Zahlen wird einmal mehr deutlich, warum die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ein absolut falsches Zeichen setzen würde“, sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende laut einer Mitteilung.
Alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit
Trotz der zusätzlichen Belastung durch Kinderbetreuung arbeiten alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit als Mütter mit Partner oder Partnerin.
2025 waren laut Statistik 38,6 Prozent der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern in Vollzeit beschäftigt. Bei Müttern in Ehe oder Lebensgemeinschaft lag der Anteil bei 30,7 Prozent.
Anders sieht es bei den Vätern aus: 83,8 Prozent der alleinerziehenden erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern arbeiteten demnach in Vollzeit. Bei Vätern mit Partnerin oder Partner waren es 91,5 Prozent.
Möhring sieht darin einen gesellschaftlichen Wandel. Väter übernähmen zunehmend häufiger Betreuungsaufgaben und engagierten sich stärker in der Erziehung.
Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland
Insgesamt lebten 2025 laut Statistik rund 1,62 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern nur ein Elternteil.
Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,65 Millionen Alleinerziehende. Ihr Anteil an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren lag damals bei 20,5 Prozent und damit leicht höher als 2025.
Laut den Daten lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen.
Alleinerziehende sind weiterhin überwiegend Frauen: 84,4 Prozent waren 2025 Mütter. Der Anteil alleinerziehender Väter stieg jedoch: von 11,1 Prozent im Jahr 2015 auf 15,6 Prozent 2025.
Als Alleinerziehende gelten laut den Statistikerinnen und Statistikern Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Die Daten sagen daher nichts darüber aus, wie Betreuung zwischen getrennt lebenden Eltern aufgeteilt wird. (dpa/red)
US-Senatoren versicherten, dass sie kein Verkaufsverbot für Mercedes-Autos anstrebten. (Archivbild) - Foto: Sue Ogrocki/AP/dpa
In Kürze:
VerbotvernetzterFahrzeuge mit Bezug zu China, Russland, Iran oder Nordkorea geplant.
Auch Mercedes–Benz könnte wegen chinesischer Beteiligungen betroffen sein.
Ziel ist laut Initiatoren der SchutzdernationalenSicherheit und der US-Autoindustrie.
Ein neuer Gesetzentwurf des US-Senats sorgt für Unruhe bei zahlreichen Autobauern – unter anderem auch Mercedes-Benz.
Der Handelsausschuss des Senats hat am Mittwoch, 22. Juli, den Gesetzentwurf S.4429 gebilligt und dieser hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, vernetzte Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik aus Staaten, die man im Gesetzestext als sicherheitspolitische Gegner bezeichnet, vom US-Markt fernzuhalten. Dazu zählen unter anderem China, Nordkorea, Russland und der Iran. Damit geht der aktuelle Entwurf weit über bisher bestehende Regelungen hinaus.
Geplantes Gesetz betrifft vernetzte Fahrzeuge mit Bezug zu China
Bisher standen bei restriktiven Maßnahmen gegen Produkte aus diesen Ländern konkrete Sicherheitsrisiken durch Hard- und Software im Vordergrund. Der aktuelle Entwurf knüpft zum Teil bereits an die Herkunft und die Eigentümerstruktur des Herstellers an. Die Folge könnte sein, dass künftig auch internationale Konzerne mit chinesischer Beteiligung betroffen sind. Und die angedachten Maßnahmen könnten selbst dann wirken, wenn die Fahrzeuge außerhalb Chinas produziert wurden.
Sollte der Entwurf in der jetzigen Form zum Gesetz werden, kämen ab dem 1. Januar 2027 mehrere grundsätzliche Verbote zum Tragen. Diese beträfen den Import vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu den genannten Ländern sowie deren Herstellung, Verkauf, Weiterverkauf und Einführung in den zwischenstaatlichen Handel. Zudem soll es Verbote für bestimmte Software und Hardware geben, die ab 2027 beziehungsweise 2030 gelten sollen.
Mercedes-Benz wegen Eigentümerstruktur potenziell betroffen
Die Gesetzesinitiative zielt auf alle Formen sogenannter Connected Vehicles, und der Begriff ist weit definiert. Er würde in der bestehenden Fassung praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Bluetooth, WLAN, Mobilfunk, Satellitenkommunikation und anderen drahtlosen Kommunikationssystemen betreffen. Fahrzeuge könnten selbst dann unter das Gesetz fallen, wenn diese deaktiviert oder später erst aktiviert werden.
Als besonders heikel gilt jener Absatz, in dem es um die Eigentümerstruktur des Herstellers geht. So sollen die ins Auge gefassten Einschränkungen auch bei Fahrzeugen greifen, wenn deren Hersteller zu mehr als 15 Prozent direkt oder indirekt von Unternehmen aus einem der betroffenen Länder kontrolliert oder gehalten wird.
Es könnte in einem solchen Fall auch Mercedes-Benz ein Verkaufsverbot in den USA drohen. Grund dafür ist, dass sowohl das chinesische Unternehmen BAIC als auch Geely-Gründer Li Shufu jeweils knapp 10 Prozent der Anteile des deutschen Konzerns besitzen – und damit insgesamt knapp 20 Prozent.
Lobbyarbeit von General Motors dahinter?
Der republikanische Senator Bernie Moreno, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, bemüht sich derweil, die Gemüter zu beruhigen. Er verteidigt das Gesetz als erforderlich, um die „Zerstörung der industriellen Basis der USA“ zu verhindern. Mercedes-Benz habe zudem bis 2030 Zeit, seine Eigentümerstruktur anzupassen. Notfalls könne auch das Handelsministerium immer noch Ausnahmen genehmigen.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Ted Cruz, übte Kritik an der vorgeschlagenen 15-Prozent-Regel. Die Regel würde Mercedes-Benz treffen, und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Ausschluss des Unternehmens vom US-Markt tatsächlich angedacht sei. Cruz deutete an, Lobbyisten von General Motors könnten hinter dem Vorstoß stehen – und damit den Konkurrenten zugunsten eigener Modelle schwächen wollen.
Mercedes verwies in einer Reaktion unter anderem darauf, dass kein Anteilseigner des Unternehmens mehr als 10 Prozent halte und die Großaktionäre nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten seien oder Entscheidungen zum Geschäft treffen könnten. Zugleich erinnerte der Konzern daran, dass das Unternehmen zu rund 160.000 Arbeitsplätzen in den USA beitrage, unter anderem in den zwei Werken Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama und Charleston in South Carolina.
Mercedes-Benz nicht das einzige betroffene Unternehmen
Neben Mercedes würde das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten, auch noch weitere Hersteller treffen. Einer davon wäre Polestar, welcher aufgrund geltender Gesetze den Verkauf von Fahrzeugen ab Modelljahr 2027 in den USA einstellen muss. Volvo erhielt bislang eine Ausnahmegenehmigung, diese ist jedoch mit Auflagen verbunden. Beide schwedische Unternehmen werden mehrheitlich von Geely kontrolliert.
Ford plant, die Produktion chinesischer Lincoln-Modelle in die USA zu verlagern. General Motors will seine Produktion von Buick Envision von China in die USA verlagern.
Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen bestimmte Formen von Technik. Dazu gehören Fahrzeugsoftware, Kommunikationsmodule, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Satellitenkommunikation, automatisierte Fahrsysteme und KI-Komponenten im Fahrzeug. Diese Systeme könnten, so die Initiatoren, sensible Daten sammeln, Bewegungsprofile erstellen, aus der Ferne manipuliert oder für Spionage und Cyberangriffe genutzt werden.
Ausnahmen sind zu Testzwecken, für Evaluierungen, Reparaturen und Garantieleistungen älterer Fahrzeuge vorgesehen sowie dort, wo das Handelsministerium Ausnahmen genehmigt.
US-Senatoren versicherten, dass sie kein Verkaufsverbot für Mercedes-Autos anstrebten. (Archivbild) - Foto: Sue Ogrocki/AP/dpa
In Kürze:
VerbotvernetzterFahrzeuge mit Bezug zu China, Russland, Iran oder Nordkorea geplant.
Auch Mercedes–Benz könnte wegen chinesischer Beteiligungen betroffen sein.
Ziel ist laut Initiatoren der SchutzdernationalenSicherheit und der US-Autoindustrie.
Ein neuer Gesetzentwurf des US-Senats sorgt für Unruhe bei zahlreichen Autobauern – unter anderem auch Mercedes-Benz.
Der Handelsausschuss des Senats hat am Mittwoch, 22. Juli, den Gesetzentwurf S.4429 gebilligt und dieser hat damit die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, vernetzte Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik aus Staaten, die man im Gesetzestext als sicherheitspolitische Gegner bezeichnet, vom US-Markt fernzuhalten. Dazu zählen unter anderem China, Nordkorea, Russland und der Iran. Damit geht der aktuelle Entwurf weit über bisher bestehende Regelungen hinaus.
Geplantes Gesetz betrifft vernetzte Fahrzeuge mit Bezug zu China
Bisher standen bei restriktiven Maßnahmen gegen Produkte aus diesen Ländern konkrete Sicherheitsrisiken durch Hard- und Software im Vordergrund. Der aktuelle Entwurf knüpft zum Teil bereits an die Herkunft und die Eigentümerstruktur des Herstellers an. Die Folge könnte sein, dass künftig auch internationale Konzerne mit chinesischer Beteiligung betroffen sind. Und die angedachten Maßnahmen könnten selbst dann wirken, wenn die Fahrzeuge außerhalb Chinas produziert wurden.
Sollte der Entwurf in der jetzigen Form zum Gesetz werden, kämen ab dem 1. Januar 2027 mehrere grundsätzliche Verbote zum Tragen. Diese beträfen den Import vernetzter Fahrzeuge mit Bezug zu den genannten Ländern sowie deren Herstellung, Verkauf, Weiterverkauf und Einführung in den zwischenstaatlichen Handel. Zudem soll es Verbote für bestimmte Software und Hardware geben, die ab 2027 beziehungsweise 2030 gelten sollen.
Mercedes-Benz wegen Eigentümerstruktur potenziell betroffen
Die Gesetzesinitiative zielt auf alle Formen sogenannter Connected Vehicles, und der Begriff ist weit definiert. Er würde in der bestehenden Fassung praktisch alle modernen Fahrzeuge mit Bluetooth, WLAN, Mobilfunk, Satellitenkommunikation und anderen drahtlosen Kommunikationssystemen betreffen. Fahrzeuge könnten selbst dann unter das Gesetz fallen, wenn diese deaktiviert oder später erst aktiviert werden.
Als besonders heikel gilt jener Absatz, in dem es um die Eigentümerstruktur des Herstellers geht. So sollen die ins Auge gefassten Einschränkungen auch bei Fahrzeugen greifen, wenn deren Hersteller zu mehr als 15 Prozent direkt oder indirekt von Unternehmen aus einem der betroffenen Länder kontrolliert oder gehalten wird.
Es könnte in einem solchen Fall auch Mercedes-Benz ein Verkaufsverbot in den USA drohen. Grund dafür ist, dass sowohl das chinesische Unternehmen BAIC als auch Geely-Gründer Li Shufu jeweils knapp 10 Prozent der Anteile des deutschen Konzerns besitzen – und damit insgesamt knapp 20 Prozent.
Lobbyarbeit von General Motors dahinter?
Der republikanische Senator Bernie Moreno, der den Gesetzentwurf eingebracht hat, bemüht sich derweil, die Gemüter zu beruhigen. Er verteidigt das Gesetz als erforderlich, um die „Zerstörung der industriellen Basis der USA“ zu verhindern. Mercedes-Benz habe zudem bis 2030 Zeit, seine Eigentümerstruktur anzupassen. Notfalls könne auch das Handelsministerium immer noch Ausnahmen genehmigen.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Ted Cruz, übte Kritik an der vorgeschlagenen 15-Prozent-Regel. Die Regel würde Mercedes-Benz treffen, und er könne sich nicht vorstellen, dass ein Ausschluss des Unternehmens vom US-Markt tatsächlich angedacht sei. Cruz deutete an, Lobbyisten von General Motors könnten hinter dem Vorstoß stehen – und damit den Konkurrenten zugunsten eigener Modelle schwächen wollen.
Mercedes verwies in einer Reaktion unter anderem darauf, dass kein Anteilseigner des Unternehmens mehr als 10 Prozent halte und die Großaktionäre nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten seien oder Entscheidungen zum Geschäft treffen könnten. Zugleich erinnerte der Konzern daran, dass das Unternehmen zu rund 160.000 Arbeitsplätzen in den USA beitrage, unter anderem in den zwei Werken Tuscaloosa im Bundesstaat Alabama und Charleston in South Carolina.
Mercedes-Benz nicht das einzige betroffene Unternehmen
Neben Mercedes würde das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten, auch noch weitere Hersteller treffen. Einer davon wäre Polestar, welcher aufgrund geltender Gesetze den Verkauf von Fahrzeugen ab Modelljahr 2027 in den USA einstellen muss. Volvo erhielt bislang eine Ausnahmegenehmigung, diese ist jedoch mit Auflagen verbunden. Beide schwedische Unternehmen werden mehrheitlich von Geely kontrolliert.
Ford plant, die Produktion chinesischer Lincoln-Modelle in die USA zu verlagern. General Motors will seine Produktion von Buick Envision von China in die USA verlagern.
Der Gesetzentwurf richtet sich auch gegen bestimmte Formen von Technik. Dazu gehören Fahrzeugsoftware, Kommunikationsmodule, Mobilfunk, WLAN, Bluetooth, Satellitenkommunikation, automatisierte Fahrsysteme und KI-Komponenten im Fahrzeug. Diese Systeme könnten, so die Initiatoren, sensible Daten sammeln, Bewegungsprofile erstellen, aus der Ferne manipuliert oder für Spionage und Cyberangriffe genutzt werden.
Ausnahmen sind zu Testzwecken, für Evaluierungen, Reparaturen und Garantieleistungen älterer Fahrzeuge vorgesehen sowie dort, wo das Handelsministerium Ausnahmen genehmigt.
Der Konzern hat schon länger mit Problemen zu kämpfen. - Foto: Marijan Murat/dpa
Kaum eine Batteriemarke ist so bekannt wie Varta. Ob in Fernbedienungen, Taschenlampen oder Spielzeug – die blau-gelben Batterien aus dem schwäbischen Ellwangen liegen seit Jahrzehnten in Millionen Haushalten weltweit. Nun könnte ausgerechnet dieses Traditionsunternehmen zerschlagen werden.
Wichtige Geldgeber wollen das Geschäft mit den bekannten Haushaltsbatterien aus dem Konzern herauslösen, wie sie in einer Mitteilung schrieben. Der Grund: die angespannte Finanzlage des Unternehmens. Die übrigen zwei Unternehmensbereiche könnten dadurch in die Insolvenz rutschen.
Absturz nach dem Apple-Rückzug?
Das Unternehmen beschäftigt eigenen Angaben nach rund 3.260 Menschen, viele davon in Ellwangen. Zuletzt im Jahr 2024 veröffentlichte Zahlen zeigen, dass Varta damals bei einem Umsatz von mehr als 790 Millionen Euro rund 64,5 Millionen Euro Verlust machte.
Neben den bekannten Haushaltsbatterien produziert das Unternehmen Mikrobatterien, etwa für Hörgeräte, sowie Energiespeicher für Privathaushalte und Industrie.
Ein Werk mit rund 350 Mitarbeitern im bayerischen Nördlingen soll noch im Herbst geschlossen werden. Apple war als wichtigster Kunde für den Standort abgesprungen, wie im Mai bekannt wurde.
Neue Großkunden fehlten. Varta stellt dort noch bis November Knopfbatterien für die kabellosen Kopfhörer des US-Konzerns her – die sollen künftig aber wohl aus Asien kommen.
Es ist nicht die erste Krise für den deutschen Batteriehersteller: Schon 2024 musste sich das Unternehmen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nach dem Restrukturierungsgesetz (StaRUG) neu aufstellen.
Alte Aktionäre verloren dabei ihr Investment, Gläubiger verzichteten auf einen Teil ihrer Forderungen. Das Verfahren sollte eine Insolvenz verhindern. Varta erklärte es im April des vergangenen Jahres für abgeschlossen.
Zukunftstechnologie – aber kein Geld
Eigentlich hat Varta nach Einschätzung von Branchenkennern weiterhin Potenzial. Das Unternehmen arbeitet unter anderem an Natrium-Ionen-Batterien, die als Zukunftstechnologie gelten. Daraus könnten große und nachhaltigere Energiespeicher in Europa entwickelt werden.
Doch genau diese Zukunft kostet Geld. Nach Angaben der Gläubiger benötigt Varta kurzfristig einen Finanzbedarf im mittleren zweistelligen Millionenbereich, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen hohe Investitionen für die kommenden Jahre.
Die wichtigsten Geldgeber – darunter die Deutsche Bank sowie die Finanzinvestoren RBC BlueBay, Blantyre und Whitebox – sehen deshalb inzwischen keine tragfähige Gesamtlösung mehr. Sie wollen stattdessen das Geschäft mit Haushaltsbatterien herauslösen und dafür eine neue Eigentümerstruktur schaffen.
„Trotz intensiver Gespräche mit allen Stakeholdern ist von keiner Seite eine Zusage zur Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel eingegangen“, erklärte ein Sprecher der Gruppe.
Nach Medienberichten legte der Schweizer Investor Allswiss ein Angebot vor. Die finanzierenden Gläubiger sprechen dagegen lediglich von einer Interessenbekundung. Nach ihrer Darstellung fehlen bis heute wesentliche Informationen, um den Vorschlag bewerten zu können.
„Wer die vollständige Rückzahlung nach eigenen Worten begrüßen würde und zugleich jedes Gespräch darüber ablehnt, will nicht verkaufen, sondern verwerten – auf Kosten des Unternehmens, seiner Beschäftigten und der übrigen Gläubiger“, sagte Allswiss-Gründer Pino Sergio der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
IG Metall: „Das ist eine riesige Katastrophe“
„Das ist eine riesige Katastrophe“, sagte Fabian Fink, Zweiter Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Aalen und Schwäbisch Gmünd, mit Blick auf die drohende Zerschlagung. Die Nachricht habe ihn schlagartig erreicht.
„Arbeitsplätze und Existenzen stehen auf dem Spiel – auch die vieler Familien.“
Fink forderte vom Unternehmen schnell Transparenz und Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen. Die Beschäftigten müssten so rasch wie möglich erfahren, wie es für sie weitergehe.
Standortnachteile für Batteriegeschäft in Europa
Auch Sicht des Varta-Investors Michael Tojner war der Schritt der Gläubiger „leider“ voraussehbar. „Mit dem Wegfall des großen US-Kunden Apple war klar, dass die Varta in ihrer bestehenden Form nicht weitergeführt werden kann und einen weiteren Sanierungsschritt braucht“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.
Hohe Energiepreise, hohe Lohnkosten und andere Standortnachteile machten die Entwicklung des Batteriegeschäftes in Europa im Vergleich zu Asien zu einer großen Herausforderung.
Er wolle versuchen, die verbleibenden Unternehmensteile in Nischenmärkten neu zu positionieren. „Das wird jedoch mit einem weiteren Sanierungsverfahren und harten Einschnitten verbunden sein“, erklärt das Aufsichtsratsmitglied. Ziel sei es, das Batterie-Know-how in Europa zu erhalten. (dpa/red)
Die Bundesregierung stellt bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit – unter anderem für Neubauten, Umbauten und die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.
Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.
Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen
Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa
Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Das alte Heizungsgesetz
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.
Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.
Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung
Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“
Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)
Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)