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Bund will Luftfahrt stärken – Industrie fordert Entlastungen

Die Bundesregierung will die Luftfahrtindustrie in Deutschland stärken. Dazu soll im Kabinett eine Strategie beschlossen werden.
„Ziel der Bundesregierung ist es, die Weichen zu stellen, damit Deutschland gemeinsam mit den europäischen Partnern auch in den kommenden 15 Jahren als führende Luftfahrtnation dauerhaft erfolgreich wird und bleibt“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Luftfahrt sei global und langfristig ein Wachstumsmarkt. Der Entwurf liegt dpa vor.

Industrie fordert weniger Steuern

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte Unterstützung für die Branche. „Erforderlich sind weitere Entlastungen bei der Luftverkehrsteuer sowie den Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren und ein konsequenter Abbau von Bürokratie und nationalen Sonderwegen“, sagte Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
Nur so lasse sich die internationale Anbindung der exportorientierten deutschen Industrie sichern. Mehr als ein Fünftel des Handels mit Nicht-EU-Staaten werde über den Luftweg abgewickelt.
Der Bundestag hatte im Mai die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer wieder zurückgenommen. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesregierung will Branche unterstützen

In der Luftfahrtstrategie bekennt sich die Bundesregierung „ausdrücklich“ zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Ein leistungsfähiger, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr sei von essenzieller Bedeutung für die Mobilität von Menschen und Gütern sowie für die Anbindung Deutschlands an globale Märkte.
„Der Luftverkehr ist für die Bundesregierung ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung.“ Die Luftfahrtindustrie leiste zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
In der Strategie geht es um Themen wie eine klimaschonende Luftfahrt mit einer Verringerung von CO2-Emissionen, die Stabilität von Lieferketten und deutsche Flughäfen.
Zur Wettbewerbsfähigkeit heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Bedeutung international wettbewerbsfähiger Standortkosten für ein attraktives Flugangebot und internationale Konnektivität.“ Neben bereits beschlossenen Maßnahmen werde sich die Bundesregierung auch weiterhin langfristig für international wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten einsetzen.

Standortkosten seit Corona teilweise verdoppelt

„Die Nationale Luftfahrtstrategie muss jetzt in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden“, sagte Lösch. Die Standortkosten in Deutschland hätten sich seit der Corona-Pandemie teils verdoppelt.
„Das schwächt Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig belasten krisenbedingt hohe Kerosinkosten und geopolitische Konfliktherde wie der Iran-Konflikt Routen, Kapazitäten und Kosten im Luftverkehr zusätzlich.“
Technologieführerschaft und Wertschöpfung in der zivilen und militärischen Luftfahrt erforderten langfristige, verlässliche Investitionen. (dpa/red)
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Fahnen-Affäre um AfD im Bundestag: Verstoß gegen Hausordnung?


In Kürze:

  • Die Bundestagspolizei prüfte einen möglichen Verstoß gegen die Hausordnung, nachdem auf einem Balkon der AfD-Fraktion eine Deutschlandfahne geschwenkt worden war.
  • Beatrix von Storch verwies auf eine sichtbare Regenbogenflagge in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude.
  • Die Hausordnung untersagt das Anbringen von Fahnen, Plakaten oder Aufklebern an Gebäudeteilen, nicht jedoch das bloße Zeigen oder Halten von Fahnen.

 
Im Bundestag ist es erneut zu einer sogenannten Fahnen-Affäre gekommen. Wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely in einem Video auf X dokumentiert, haben er und einige Fraktionskollegen vom Balkon des Fraktionsbürobereichs Demonstranten zugewunken. Diese marschierten am Gebäude vorbei und riefen Sprechchöre gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf dem AfD-Balkon schwenkte eine der anwesenden Personen daraufhin eine Deutschlandfahne.

Bundestagspolizei greift bei Zusammenkunft auf AfD-Balkon ein

Wenig später erschien die Bundestagspolizei auf dem Balkon. Einer der Beamten erklärte, er sei wegen einer dort sichtbaren Deutschlandflagge gerufen worden. Der Sachverhalt sei „noch in der Klärung“, es bestehe jedoch der Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
Unter den Anwesenden befand sich auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Im Verlauf des Gesprächs machte sie die Beamten auf eine Regenbogenfahne in einem gegenüberliegenden Bundestagsgebäude aufmerksam. Diese war im Sichtbereich eines Fensters über eine Tasche oder einen Sitzsack gelegt.
Von Storch äußerte Zweifel daran, dass die Bundestagspolizei auch dieses Büro überprüft habe. Der angesprochene Beamte entgegnete: „Das nehmen wir dann mit auf.“

Was die Hausordnung erlaubt – und was nicht

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages, die in der gegebenen Form seit März 2025 in Kraft ist, finden sich Bestimmungen über das Verhalten in Gebäuden. In Absatz 2 der Hausordnung wird untersagt, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu verteilen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies zuvor genehmigt wurde.
Zudem heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Das Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit bleibt davon unberührt. Unzulässig ist jedoch in jedem Fall die Anbringung von Aushängen aller Art „unmittelbar an der Bausubstanz, beispielsweise an Türen, Wänden oder Fenstern“.
Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass weder das Schwenken der Deutschlandfahne auf dem Balkon noch die Regenbogenflagge im gegenüberliegenden Bundestagsgebäude gegen die Hausordnung verstoßen. Zwar fällt ein Balkon begrifflich unter eine „von außen sichtbare Fassade“. Die Deutschlandfahne wurde jedoch lediglich in der Hand gehalten und geschwenkt, nicht aber an der Fassade angebracht. Zudem handelt es sich weder um ein „Spruchband“ noch um ein „Transparent“ im Sinne der Regelung.

Im Vorjahr: Bundestagspolizei entfernt Regenbogen-Devotionalien wegen Hausordnung

Auch die im Fenster gegenüber sichtbare Regenbogenflagge scheint sich im Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Sie liegt über einem anderen Gegenstand, der ans Fenster gerückt ist. Es besteht kein Kontakt zur Bausubstanz, und sie ist weder „angebracht“ noch „ausgehängt“.
Möglicherweise handelt es sich um eine Reaktion auf eine vergleichbare Intervention der Bundestagspolizei im Juli des Vorjahres. Damals hatte sich die Abgeordnete Lina Seitzl gegenüber dem „Tagesspiegel“ über eine „Jagd auf Regenbogenfahnen“ beklagt. Man sei, so erklärte sie, sogar dazu gezwungen worden, „Pride“-Aufkleber von Bürotüren abzukratzen.
Auch die Linksabgeordnete Stella Merendino und die queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nyke Slawik, hatten damals „mehrfache“ Einsätze gegen LGBTQ-Symbolik kritisiert. In allen Fällen ging es jedoch offenbar um Fahnen, Aufkleber oder Plakate, die unmittelbar an Gebäudeteilen wie Fenstern, Türen oder Wänden angebracht waren.
Die Bundestagsverwaltung sprach jeweils von einem „Routinevorgang“. Seit März 2025 gelten im Bundestag verschärfte Zugangsregeln und Hausordnungsbestimmungen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Neuer Rekord: 301 Milliarden Euro für 19,1 Millionen Rentner gezahlt

Die Zahl der Rentner in Deutschland hat einem Bericht zufolge einen neuen Rekordwert erreicht.
„Insgesamt wurden Ende 2025 rund 19,1 Millionen Altersrenten gezahlt. Dies ist ein neuer Höchststand“, heißt es nach Angaben der „Rheinischen Post“ in einem Bericht der Deutschen Rentenversicherung. Die Ausgaben für die Renten beliefen sich demnach auf rund 301 Milliarden Euro.
„Für einen Großteil der Haushalte in Deutschland ist die Rente die wichtigste Einkommensquelle im Alter“, erklärte Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der DRV-Vertreterversammlung.
„Die Politik muss dies in ihren Entscheidungen berücksichtigen und dafür Sorge tragen, dass Rentenleistungen auch in Zukunft verlässlich bleiben“, fügte er mit Blick auf die derzeitigen Reformdebatten hinzu.

Fast jeder Dritte Neurentner nimmt Abschläge in Kauf

Fast jeder Dritte geht den Angaben zufolge mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand: „Rund 30 Prozent aller neu beginnenden Altersrenten waren 2025 mit Abschlägen behaftet. Im Durchschnitt wurden diese Renten rund 33 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen“, heißt es in dem Bericht.
Spitzenvertreter der Regierungskoalition beraten am Mittwochabend im Kanzleramt mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die geplanten Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft.
Das Treffen unter Vorsitz von Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist auf drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“. Entscheidungen sollen nicht getroffen werden.

Ver.di warnt vor Einschnitten bei der Rente

Vor dem Treffen warnte Verdi-Chef Frank Werneke vor Einschnitten bei der Rente. „Die Renten sind aus guten Gründen an die Reallohnentwicklung gekoppelt“, sagte Werneke der „Augsburger Allgemeinen“. Die Gewerkschaften würden entschieden Widerstand gegen Vorstöße leisten, diesen Mechanismus außer Kraft zu setzen.
Überlegungen zur Änderung oder Aussetzung des Mechanismus‘ zur Rentenberechnung waren jüngst aus den Reihen der Arbeitgeber und der Jungen Union gekommen. (afp/red)
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Größere Krankenkassen-Finanzlücke 2027 erwartet

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/red)
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9. Juni: ZDF-Doku führt zu Kündigung | Neues Kampfjet-Projekt | Buckelwal in die Fabrik

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ZDF-Doku führt zu Kündigung

Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen. Er hatte darin das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen berichtet. Die Stadt Bremen begründet die Kündigung mit Diffamierung und Vertrauensverlust. Das Arbeitsgericht muss nun entscheiden, ob die Entlassung rechtmäßig war.

Neues Kampfjet-Projekt

Nachdem das deutsch-französische Kampfjet-Projekt FCAS eingestellt wurde, plant ein Bündnis aus acht Firmen die Entwicklung einer europäischen Alternative. Zu den Beteiligten gehören unter anderem Airbus, Liebherr und Hensoldt. Weitere Details wollen die Partner bei der offiziellen Unterzeichnung des Positionspapiers auf der Luftfahrtmesse ILA in Berlin bekannt geben.

Buckelwal in die Fabrik

Die Überreste des Buckelwals „Timmy“ werden nun vom Strand entfernt. Nach der Obduktion hat die Firma Daka Dänemark den Kadaver übernommen. Das gesamte Fett wird zu Biodiesel verarbeitet. Knochen, Sehnen und Haut werden zu einem Mehl verarbeitet, das in einer Zementfabrik verbrannt wird. Einige Knochen werden zudem an das Naturhistorische Museum in Kopenhagen gegeben.

Demonstration gegen Bundesregierung

Am Montag demonstrierten in Berlin Tausende Menschen aus ganz Deutschland für den Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Auch die Abschaffung der CO2-Steuer sowie die Senkung von Energiesteuern und Netzentgelten wurden gefordert. Zu der Demonstration hatte die Initiative „Eine Million“ aufgerufen.

Palantir-Software im Reichsbürgerfall

Im Fall Johanna Findeisen stellt die Verteidigung die Rechtmäßigkeit des Beweismittels infrage. Dieses wurde mit dem Analysetool HessenData erhoben, das auf Software der US-amerikanischen Firma Palantir basiert. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei Risiken für die Grundrechte. Findeisen ist angeklagt, gemeinsam mit der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß einen Staatsstreich vorbereitet zu haben.
 
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Kanzleramt-Gipfel: Koalition fordert Kompromisse

Vor dem Spitzentreffen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt am Mittwoch hat die schwarz-rote Koalition an die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten appelliert.
„Wir brauchen jetzt weniger rote Linien und mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstag, 9. Juni.

Fahrplan für den Wirtschafts-Pakt

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, Deutschland sei immer gut gewesen, wenn Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften in schwierigen Zeiten zusammengestanden hätten.
Für das Treffen im Kanzleramt sind am Mittwochabend drei Stunden angesetzt. Laut Bundesregierung geht es um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“.
Entscheidungen zu Reformen im Sozialbereich und zur Stärkung der Wirtschaft wollen CDU, CSU und SPD dann bei einem Koalitionsausschuss fällen. Miersch nannte dafür nun den 1. Juli als Termin.
Er hoffe, dass sich bei dem Treffen am Mittwoch ein „gemeinsames Verständnis“ der aktuellen Probleme und der nötigen Lösungen ergebe, sagte Unionsfraktionschef Spahn.

Gemeinsame Basis für die Wirtschaft

Die von der Koalition geplanten Reformen hätten das „übergeordnete Ziel“, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und „vor allem Wachstum ohne neue Schulden möglich machen“.
Er sei überzeugt, „dass Entscheidungen dann noch besser werden können, wenn sie von Gewerkschaften und Arbeitnehmern gemeinsam mitgetragen werden“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann appellierte an die gesellschaftliche Verantwortung der Sozialpartner. Sie hätten in der Vergangenheit „Großes für dieses Land geleistet“, sagte er. „Und wir sind zuversichtlich, dass das auch mit dem Blick in die Zukunft gelingen kann.“
SPD-Fraktionschef Miersch nannte die Zusammenkunft mit Gewerkschaften und Arbeitgebern „ein sehr entscheidendes Treffen“.
Es müsse ausgelotet werden, inwieweit eine „gemeinsame Basis“ bei Reformen und der Stärkung der Wirtschaft gefunden werden könne. Miersch bezeichnete die Gespräche am Mittwoch dabei als „Auftakt“.

Forderungen nach klaren Prioritäten

Aus seiner Sicht dürfe das Treffen mit den Sozialpartnern „nicht nur ein Kaffeekranz sein, der eine Eintagsfliege darstellt.“
Wirtschaftsverbände forderten, am Mittwoch Prioritäten sowie einen zeitlichen Rahmen bei Reformen abzustecken. Es gehe darum, „möglichst große Schnittmengen in zentralen und teils hoch umstrittenen Reformfeldern auszuloten“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände seien bereit, „im Rahmen eines Gesamtpakets für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ihren Anteil an notwendigen Kompromissen zu tragen“.
Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner warnte in der Debatte um Einsparungen davor, „Gelder pauschal mit dem Rasenmäher zu kürzen“.
Stattdessen forderte sie in den Zeitungen der Funke Mediengruppe eine gezielte Industriepolitik mit klaren Investitionsprioritäten, um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Sozialverbände warnen vor Kürzungen

Sozialverbände warnten vor Einschnitten für Normal- und Geringverdiener. „Von der Koalition erwarten wir, dass sie die über Jahrzehnte gewonnenen sozialen Errungenschaften für die Menschen nicht einfach über Bord schmeißt, weil angeblich kein Geld da sei“, sagte der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Michael Groß der Nachrichtenagentur AFP.
Er forderte, bei der Finanzierung der Sozialsysteme „den Blick verstärkt auf die Einnahmenseite“ zu richten statt „immer wieder über Einsparmöglichkeiten in den Systemen zu diskutieren“.
Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, erhofft sich von der Runde im Kanzleramt „Entscheidungen, die Reformen nicht als Kürzungsprogramm verstehen“.
Es müsse vielmehr um einen Auftrag gehen „für mehr soziale Sicherheit, gerechte Finanzierung und spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen“, sagte sie AFP. „Starke Schultern“ müssten dabei „mehr Verantwortung übernehmen“.

Gutverdiener stärker in die Pflicht

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte, Gutverdiener stärker in die Pflicht zu nehmen.
So müsse eine gerechte Einkommenssteuerreform „die breite Mehrheit entlasten und über eine stärkere Besteuerung Superreicher refinanziert werden“, sagte sie im Gespräch mit AFP.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Treffen im Kanzleramt „eigentlich viel zu spät“. Es dürfe „nicht alleine ein Kaffeekränzchen“ bleiben, „sondern es müssen dann auch reale Ergebnisse daraus folgen, wenn man die Sozialpartner ernst nimmt.“ (afp/red)
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Eudi-Wallet-Start in Gefahr: Deutschlands digitale Brieftasche im Chaos-Modus

Der Zeitplan für Deutschlands geplante digitale Brieftasche, die sogenannte Eudi-Wallet, gerät zunehmend ins Wanken.
Weniger als sieben Monate vor dem avisierten Starttermin am 2. Januar 2027 mehren sich die Anzeichen, dass das Prestigeprojekt von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden kann.
Das berichtet der „Tagesspiegel“ nach Gesprächen mit zahlreichen am Projekt beteiligten Akteuren. Demnach leidet das Projekt unter chaotischem Projektmanagement und ständig verschobenen Fristen.

Interessenkonflikte und ignorierte Risiken

Die federführende Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) hatte 2024 den Auftrag übernommen – obwohl sie für die operative Umsetzung eines solchen Großprojekts nicht konzipiert ist.
Hinzu kommen Interessenkonflikte: Der Projektleiter arbeitete parallel für die Open Wallet Foundation (OWF), eine Lobbyorganisation der Digitalidentitäts-Branche, deren CTO zugleich in der Sprind-Jury saß. Die Sprind sieht darin kein Problem.
Sorgen gibt es auch, was die technische Sicherheit betrifft. Intern sollen Sicherheitsbedenken aufgetaucht sein, die weit über Verfahrensfragen hinausgehen, berichten Insider. Im Hintergrund sei zu hören, dass diese Bedenken sowohl von der Sprind als auch der BSI-Hausleitung ignoriert worden sein sollen.

Verbraucherschützer warnen vor Daten-Risiko

Das BSI zieht sich auf die Aussage zurück, man könne eine abgeschlossene Sicherheitsbewertung erst abgeben, wenn die Entwicklung vollständig vorliegt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor einem „Cookie-Banner 2.0“: Ohne technische Schutzmechanismen müssten Nutzer bei jeder Datenabfrage selbst entscheiden, ob diese legitim ist – mit weit sensibleren Daten als bisher.
Zudem bleibt die Wallet zum geplanten Starttermin inhaltlich weit hinter den Erwartungen zurück. Verfügbar sein sollen zunächst nur Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie einfache digitale Nachweise.
Qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonyme, Zahlungsautorisierung und Datenportabilität fehlen zum Start. Auch der sogenannte Zero-Knowledge-Proof wird nicht rechtzeitig einsatzbereit sein – ein Verfahren, das etwa den Nachweis des Mindestalters ermöglicht, ohne das Geburtsdatum selbst preiszugeben. (dts/red)
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Phosphor am Ostsee-Strand: Kampfmittelräumdienst rückt aus

Ein Klumpen weißen Phosphors hat sich auf einem Steg der Seebadeanstalt Heikendorf an der Kieler Förde selbst entzündet.
Wie das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein mitteilte, wurde der Kampfmittelräumdienst am Sonntagnachmittag gegen 16.45 Uhr alarmiert und beseitigte den Klumpen von der Größe eines Tennisballs fachgerecht.
Es wird vermutet, dass eine Möwe den Phosphorklumpen aus dem Wasser gefischt und auf dem Steg fallen gelassen hatte.
Bis zum Eintreffen der Experten wurde der brennende Phosphor zurück ins Wasser geworfen. Verletzt wurde niemand.
Der Kampfmittelräumdienst warnt in diesem Zusammenhang erneut vor angeschwemmtem weißem Phosphor an Nord- und Ostseestränden.
Die meist aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden Überreste können Bernstein ähneln und sich beim Trocknen selbst entzünden.
Dabei entstehen schwer löschbare Brände, die schwere Verbrennungen und giftige Dämpfe verursachen können.

Granaten, Torpedos, Minen: Viel Altmunition in der Ostsee

Im Bereich der deutschen Nord- und Ostseeküste liegen schätzungsweise 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Kriegsmunition auf dem Meeresgrund.
Die Munitionshüllen rosten immer stärker durch, und dabei treten Schadstoffe aus, wie die Direktorin des Kieler Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung (Geomar), Katja Matthes, im vergangenen Jahr auf einer Tagung zur Bergung der Altlasten sagte.
In der südwestlichen Ostsee seien bereits rund 3.000 Kilogramm giftige Chemikalien freigesetzt worden.
Die Bundesregierung hat für ein Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Erste Bergungen haben bereits stattgefunden. Experten wollen einen konkreten Fahrplan für eine Bergung von Altmunition aus der Ostsee erarbeiten. (dpa/red)
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Bund plant KI-Sicherheitsinstitut für bessere Risikoanalyse

Die Bundesregierung will Chancen und Risiken neuer KI-Modelle mit Hilfe eines neuen Gremiums künftig besser einschätzen können. Der Nationale Sicherheitsrat beschloss dazu die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts, wie die Regierung mitteilte.
Das neue Institut für Künstliche Intelligenz, das noch keinen Namen hat, ist in der Anfangsphase als virtuelle Institution geplant, wobei Strukturen und Kompetenzen der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genutzt werden sollen.
In einem zweiten Schritt soll dann ein Standort gefunden werden. Wann das sein wird, steht aber noch nicht genau fest. Ein BSI-Sprecher sagt, mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung bei KI sei es den federführenden Ministerien – das sind das Bundesinnenministerium und das Digitalministerium – wichtig, hier zügig voranzukommen.

Zwei Aspekte von Sicherheit stehen im Fokus

In den Blick nehmen soll das Institut KI-Security, also den Schutz vor Angriffen und die Cybersicherheit, aber auch KI-Safety – hier geht es um sichere KI-Produkte, die keine gefährlichen Aktionen auslösen und zum Beispiel keinen Horrorfilm vorschlagen, wenn der Nutzer nach einem Kinderfilm fragt.
Das Institut soll die Kapazitäten zur Analyse der Fähigkeiten moderner KI-Modelle inklusive ihrer Risiken bündeln.
Das Institut soll sich ferner stärker mit vergleichbaren ausländischen Instituten austauschen und auf einheitliche Standards im Umgang mit KI mit internationalen Partnern hinwirken.
Zahlreiche Staaten verfügen bereits über solche Institute, in Deutschland nahm bisher das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie Aufgaben in diesem Bereich wahr.
Ein internationales Treffen zur Standardisierung von KI-Standards fand etwa im Dezember in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul statt, bei dem das BSI vertreten war.

Digitalminister Wildberger: „Experten auf Weltniveau“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte am Rande eines EU-Treffens in Luxemburg an, das KI-Institut solle mit „Top-Expertise von Experten auf Weltniveau“ ausgestattet sein.

Wildberger fordert „Weltniveau“: Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Rande des EU-Treffens in Luxemburg zur Personalausstattung des neuen KI-Instituts. (Archivbild).

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Sie sollen neue Modelle wie etwa Claude Mythos demnach schnell testen, bewerten und die Bundesregierung sowie die Verwaltung dazu beraten. Ein Vorbild sei das britische KI-Sicherheitsinstitut.
Zuletzt sorgte die vom US-Unternehmen Anthropic entwickelte Software Mythos für Aufsehen, da sie in verschiedenen Programmen zum Teil über Jahrzehnte unentdeckt gebliebene Sicherheitslücken fand.
Die Bundesregierung erhielt zunächst keinen Zugang zu dem neuen Tool. Das BSI sei in Kontakt mit Anthropic, hieß es vom BSI auf Nachfrage.
Wie der BSI-Sprecher weiter mitteilte, soll die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland werden. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, wobei ein Teil der Regelungen ab dem 2. August 2026 verbindlich wird.
Kern der Verordnung ist eine Einteilung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – dazu zählen etwa Chat-GPT von Open AI oder Gemini von Google – in Risikoklassen, sowie Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

Gesetze zur Versorgung in Krisenzeiten auf dem Prüfstand

Der Sicherheitsrat unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befasste sich ferner mit der sicherheitspolitischen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Beschlossen wurde zudem, Gesetze zur Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit lebenswichtigen Gütern und kritischer Infrastruktur zu überprüfen und sie an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte den Nationalen Sicherheitsrat im vergangenen Jahr gegründet, um auf Krisen und Bedrohungen aller Art schnell und effektiv reagieren zu können.
Neben Mitgliedern der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden können auch Vertreter der Länder eingeladen werden. (dpa/red)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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„Merz muss weg“: Demonstration sorgt für Staus in Berlin


In Kürze:

  • In Berlin demonstrierten am Montag mehrere Tausend Menschen unter dem Motto „Merz muss weg“.
  • Die Polizei sprach von etwa 2.000 Teilnehmern, der Veranstalter nannte deutlich höhere Zahlen.
  • Organisiert wurde die Kundgebung vom „Projekt M1llion“, das verschiedene politische Forderungen erhebt.
  • Die Demonstration verlief laut Polizei ohne besondere Zwischenfälle.

Zu zeitweisen Verkehrsbehinderungen auf der Straße des 17. Juni und in Berlin-Mitte kam es am Montag, 8. Juni, infolge einer Kundgebung. Unter dem Motto „Merz muss weg“ versammelten sich Polizeiangaben zufolge etwa 2.000 Personen zu einem Demonstrationszug, der sich vom Platz des 18. März aus in Bewegung setzte.
Der Veranstalter selbst spricht unter Verweis auf zwei nicht näher bezeichnete „Forschungsinstitute“ von 13.200 bis 14.500 Teilnehmern. Der RBB nannte die Zahl von 4.000. Angemeldet war die Kundgebung für 10.000 Teilnehmer.

Demonstration gegen Merz verlief „ohne besondere Vorkommnisse“

Zuvor hatte die Polizei einige Personen umleiten müssen, die mit Fahrzeugen zu der Demonstration anreisen wollten. Offenbar hatten in sozialen Medien unzutreffende Meldungen die Runde gemacht, wonach deren Ausgangspunkt problemlos auch mit dem Fahrzeug zu erreichen sei. Allerdings waren die Parkplätze in dem Bereich bereits ausgelastet – deshalb wiesen die Beamten Teilnahmewillige an, in der weiteren Umgebung zu parken und mit dem ÖPNV anzureisen.
Die anschließende Demonstration selbst verlief einem Polizeisprecher zufolge „ohne besondere Vorkommnisse“. Mobilisiert zu der Kundgebung hatte eine Gruppe mit dem Namen „Projekt M1llion“. Ihr Initiator ist der Handwerker und Influencer Marcel Baldauf aus dem sächsischen Pirna. Er betreibt unter anderem eine private Facebook-Gruppe für „Krisenvorsorge und -hilfe“.
Zur Teilnahme wurde bundesweit aufgerufen – hauptsächlich über soziale Medien und Telegram-Gruppen. Der Initiator bewarb auch eine Petition für den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz, die bis dato mehr als 351.000 Unterzeichner fand. Zu den prominenteren Rednern der Versammlung gehörte der Autor und frühere Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer.

Kundgebung als überparteilich deklariert – AfD-Vertreter sprachen und winkten

Auch der AfD-MdB Thomas Stephan sprach ein Grußwort. Zudem begrüßten einige AfD-Abgeordnete den Demonstrationszug vom Balkon ihres Abgeordneten-Bürobereiches aus. Die Veranstaltung selbst war als überparteilich deklariert, Teilnehmer sollten auch keine Parteilogos verwenden.
Jenseits der Forderung nach einem Rücktritt von Kanzler Merz waren die Positionen, die Teilnehmer auf Transparenten artikulierten, unterschiedlich. Im Wesentlichen orientierten sie sich an dem sogenannten 11-Punkte-Programm, das auf der Website des „Projekts M1llion“ zu finden ist.
Neben dem Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gehört dazu auch „keine weiteren finanziellen Zahlungen an Kriegsbeteiligte aller Art“. Zudem fordert die Vereinigung „Echte direkte Demokratie nach dem Schweizer System“. Bundesweite Volksentscheide sind in Deutschland verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Bislang gibt es sie hauptsächlich auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern auf Landesebene – etwa in Hamburg, wo im Vorjahr eine Mehrheit für strengere Klimaschutzbestimmungen votierte.

Initiative hinter Demonstration gegen Merz stellt „11-Punkte-Programm“ vor

Weitere Punkte betreffen die CO₂-Steuer, die Energiesteuern und Netzentgelte, die als erhebliche Belastung für den Mittelstand wahrgenommen werden. Günstige und sichere Energieversorgung ist zudem ein Anliegen, das vom „Projekt M1llion“ als Schwerpunkt herausgestellt wird.
Um Treibstoff einzusparen, fordert die Initiative ein bundesweites 29-Euro-Ticket. Das Projekt fordert zudem ein Ende des „GEZ-Zwangsbetrages“ und die Einführung einer „knallharten Politikerhaftung“.
Weitere Forderungen erhebt das Projekt mit Blick auf die Einwanderungspolitik. So verlangt man einen nicht näher spezifizierten „Migrationsstopp“ und eine „Neuausrichtung der Migrationspolitik“. Es solle „gleiche Leistung für alle mit reinen Asylleistungen“ geben. Zudem fordert man „Kein Bürgergeld für Asylbewerber“.
Offen bleibt, wie man die rigide Migrationspolitik, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand voraussetzen würde, auf die gleichzeitige Forderung nach einer „Verschlankung des Staatsapparates und radikalen Entbürokratisierung“ abstimmen will.
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Initiative fordert Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen


In Kürze:

  • In Berlin demonstrierten am Montag mehrere Tausend Menschen für einen Rücktritt der Bundesregierung.
  • Die Polizei sprach von etwa 4.000 Teilnehmern, der Veranstalter nannte deutlich höhere Zahlen.
  • Organisiert wurde die Kundgebung vom „Projekt M1llion“, das verschiedene politische Forderungen erhebt.
  • Die Demonstration verlief laut Polizei ohne besondere Zwischenfälle.

Zu zeitweisen Verkehrsbehinderungen auf der Straße des 17. Juni und in Berlin-Mitte kam es am Montag, 8. Juni, infolge einer Kundgebung. Kernforderung war dabei der Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen. Laut Polizeiangaben nahmen rund 4.000 Personen an der Kundgebung und dem anschließenden Demonstrationszug, der sich vom Platz des 18. März aus in Bewegung setzte, teil. Die Teilnehmerzahl wurde Epoch Times auf Nachfrage durch einen Polizeisprecher mitgeteilt.
Der Veranstalter selbst spricht unter Verweis auf zwei nicht näher bezeichnete „Forschungsinstitute“ von 13.200 bis 14.500 Teilnehmern. Angemeldet war die Kundgebung für 10.000 Teilnehmer. Gegenüber Epoch Times schätzte er die Teilnehmerzahl auf 8.000 bis 10.000.

Demonstration verlief „ohne besondere Vorkommnisse“

Zuvor hatte die Polizei einige Personen umleiten müssen, die mit Fahrzeugen zu der Demonstration anreisen wollten. Offenbar hatten in sozialen Medien unzutreffende Meldungen die Runde gemacht, wonach deren Ausgangspunkt problemlos auch mit dem Fahrzeug zu erreichen sei. Allerdings waren die Parkplätze in dem Bereich bereits ausgelastet – deshalb wiesen die Beamten Teilnahmewillige an, in der weiteren Umgebung zu parken und mit dem ÖPNV anzureisen.
Die anschließende Demonstration selbst verlief einem Polizeisprecher zufolge „ohne besondere Vorkommnisse“. Mobilisiert zu der Kundgebung hatte eine Gruppe mit dem Namen „Projekt M1llion“. Ihr Initiator ist der Handwerker und Influencer Marcel Baldauf aus dem sächsischen Pirna. Er betreibt unter anderem eine private Facebook-Gruppe für „Krisenvorsorge und -hilfe“.
Zur Teilnahme wurde bundesweit aufgerufen – hauptsächlich über soziale Medien und Telegram-Gruppen. Der Initiator bewarb auch eine Petition für den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz, die bis dato mehr als 351.000 Unterzeichner fand. Zu den prominenteren Rednern der Versammlung gehörte der Autor und frühere Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer.

Kundgebung als überparteilich deklariert – AfD-Vertreter sprachen und winkten

Auch der AfD-MdB Thomas Stephan sprach ein Grußwort. Zudem begrüßten einige AfD-Abgeordnete den Demonstrationszug vom Balkon ihres Abgeordneten-Bürobereiches aus. Die Veranstaltung selbst war als überparteilich deklariert, Teilnehmer sollten auch keine Parteilogos verwenden.
Jenseits der Forderung nach einem Rücktritt der Bundesregierung waren die Positionen, die Teilnehmer auf Transparenten artikulierten, unterschiedlich. Im Wesentlichen orientierten sie sich an dem sogenannten 11-Punkte-Programm, das auf der Website des „Projekts M1llion“ zu finden ist.
Neben dem Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gehört dazu auch „keine weiteren finanziellen Zahlungen an Kriegsbeteiligte aller Art“. Zudem fordert die Vereinigung „Echte direkte Demokratie nach dem Schweizer System“. Bundesweite Volksentscheide sind in Deutschland verfassungsmäßig nicht vorgesehen. Bislang gibt es sie hauptsächlich auf kommunaler Ebene und in einigen Bundesländern auf Landesebene – etwa in Hamburg, wo im Vorjahr eine Mehrheit für strengere Klimaschutzbestimmungen votierte.

Initiative stellt „11-Punkte-Programm“ vor

Weitere Punkte betreffen die CO₂-Steuer, die Energiesteuern und Netzentgelte, die als erhebliche Belastung für den Mittelstand wahrgenommen werden. Günstige und sichere Energieversorgung ist zudem ein Anliegen, das vom „Projekt M1llion“ als Schwerpunkt herausgestellt wird.
Um Treibstoff einzusparen, fordert die Initiative ein bundesweites 29-Euro-Ticket. Das Projekt fordert zudem ein Ende des „GEZ-Zwangsbetrages“ und die Einführung einer „knallharten Politikerhaftung“.
Weitere Forderungen erhebt das Projekt mit Blick auf die Einwanderungspolitik. So verlangt man einen nicht näher spezifizierten „Migrationsstopp“ und eine „Neuausrichtung der Migrationspolitik“. Es solle „gleiche Leistung für alle mit reinen Asylleistungen“ geben. Zudem fordert man „Kein Bürgergeld für Asylbewerber“.
Offen bleibt, wie man die rigide Migrationspolitik, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand voraussetzen würde, auf die gleichzeitige Forderung nach einer „Verschlankung des Staatsapparates und radikalen Entbürokratisierung“ abstimmen will.
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Kein Bußgeld nach Einsatzfahrt: Freispruch für Feuerwehrmann in Sachsen

Ein Feuerwehrmann aus dem sächsischen Taucha hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Einsatzfahrt gewehrt.
Das Amtsgericht Eilenburg sprach den Mann am Dienstag vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit frei, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Mann war im Mai 2025 bei einer Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Taucha in einem Baustellenbereich geblitzt worden.
Die Stadt verhängte gegen ihn ein Bußgeld von anfangs mehr als 360 Euro, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 39 Stundenkilometer überschritten habe. Zudem bekam der Mann ein einmonatiges Fahrverbot.

Widerspruch, Austritt aus der FFW

Der Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und trat nach mehr als 30 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Der Fall machte über Sachsen hinaus Schlagzeilen.
Nach Überzeugung des Amtsgerichts galt in dem betreffenden Straßenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, weshalb von einer Tempoüberschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen war.
Vor diesem Hintergrund habe der Feuerwehrmann „die Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer gebührend berücksichtigt und seine Sonderrechte als Einsatzfahrer eines Rettungsfahrzeugs noch angemessen ausgeübt“, teilte das Gericht mit.

Formale Gründe

Das Gericht nannte formale Gründe. Zwar war die Stelle, an welcher der Kläger geblitzt wurde, demnach mit einem Tempo-30-Schild versehen.
Jedoch sei diese Höchstgeschwindigkeit nach Feststellung des Gerichts nicht wirksam angeordnet worden.
Für jedes Verkehrsschild, das im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt wird, habe die zuständige Verwaltungsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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FCAS-Aus: Acht Rüstungsfirmen planen Alternativprojekt

Nach dem Aus für das deutsch-französische Kampfjet-Projekt FCAS plant ein Bündnis aus insgesamt acht Firmen die Entwicklung eines europäischen Alternativprojekts.
Ein Sprecher des deutschen Rüstungskonzerns Hensoldt sagte, gemeinsam habe das Bündnis „Team Gen 6“ ein Positionspapier zu FCAS und „dem verbundenen Next Generation Weapon System (NGWS) erarbeitet und dieses dem Bundesverteidigungsminister übermittelt“.
Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Airbus Defence and Space, Autoflug, Diehl Defence, Hensoldt, Liebherr, MBDA, MTU Aero Engines sowie Rohde und Schwarz.

Auf Luftfahrtmesse ist eine offizielle Unterzeichnung geplant

Weitere Informationen würden die Bündnispartner „im Rahmen einer offiziellen Unterzeichnung des Positionspapiers“ auf der Luftfahrtmesse ILA bekanntgeben, erklärte der Sprecher. Zuerst hatte die „Financial Times“ über das Vorhaben berichtet.
Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums erklärte auf AFP-Anfrage, dem Ministerium sei „ein entsprechendes Positionspapier bekannt“. Zu dessen Inhalt wollte sie keine weiteren Angaben machen.
Neun Jahre nach der Ankündigung des gemeinsamen Kampfjets hatten Deutschland und Frankreich am Montag nach langen Streitigkeiten das Ende des Vorhabens beschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron seien „zu der geteilten Einschätzung gelangt, dass die Unternehmen beim Bau eines gemeinsamen Kampfflugzeuges nicht zusammenfinden“, hieß es aus deutschen Regierungskreisen.

Pistorius will nicht spekulieren

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wollte in Berlin zu einem alternativen Jet-Projekt nicht öffentlich „spekulieren“. Er fügte hinzu: „Da werden wir sehen, welche Wege wir gehen.“
Er sei darüber „schon seit Monaten im Gespräch mit verschiedenen Akteuren“.
FCAS war als Rückgrat der deutsch-französischen Luftverteidigung ab den 2040er Jahren geplant. Die Abkürzung steht für Future Combat Air System. An dem Vorhaben ist neben Deutschland und Frankreich auch Spanien beteiligt.
Ein mit Tarnkappentechnik ausgestatteter Kampfjet sollte dem Projekt zufolge bei der deutschen Luftwaffe langfristig den Eurofighter Tycoon und bei den französischen Luftstreitkräften das Kampfflugzeug Rafale ablösen.(afp/red)
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Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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Terminal 2 am Flughafen Frankfurt schließt für viele Jahre

Stillstand am Terminal 2: Das Abfertigungsgebäude am Frankfurter Flughafen bleibt wegen umfassender Sanierung für Jahre geschlossen.
Der Betreiber Fraport nimmt das Terminal am größten deutschen Airport ab heute planmäßig für Renovierungsarbeiten außer Betrieb.
„Nach mehr als 30 Jahren intensiver Nutzung besteht an Terminal 2 ein hoher Sanierungsbedarf“, teilte der Konzern mit.
Die Wiederinbetriebnahme sei für Mitte der 2030er Jahre geplant. Dann soll der Passagierbetrieb mit mehr als 10 Millionen Fluggästen pro Jahr wieder anlaufen.

Nachdem das Terminal 3 am Flughafen Frankfurt fertig ist, wird Terminal 2 saniert.

Foto: Boarding1Now/iStock

Investition von 1,5 Milliarden Euro

Fraport beziffert die Investitionen auf 1,5 Milliarden Euro. „Das modernisierte Terminal 2 wird ein zentraler Baustein unseres künftigen Hub-Systems sein – mit modernen Abläufen, hoher Flexibilität und einem deutlich verbesserten Reiseerlebnis für unsere Gäste“, sagte Pierre Dominique Prümm, Vorstandsmitglied bei Fraport, laut Mitteilung.
Die Hauptbaumaßnahmen sind für 2030 vorgesehen. Bis dahin laufen Vorbereitungen und eine detaillierte Bauplanung. Sicherheitsrelevante Systeme und die technische Gebäudeausrüstung sollen vollständig erneuert werden.
Zudem wird die Infrastruktur überarbeitet, darunter Aufzüge und Fahrtreppen sowie Sanitär- und Büroflächen.
Auch die Sicherheitsprozesse will Fraport optimieren: Geplant sind zentralisierte Sicherheitskontrollen, eine effizientere Passagierführung und eine flexiblere Nutzung der Geschäfte.

Skyline-Bahn weiter außer Betrieb

Die bisher im Terminal 2 ansässigen Fluggesellschaften sind bereits schrittweise in das neue Terminal 3 umgezogen.
Einzelne, wichtige Infrastrukturbereiche bleiben aber in Betrieb, etwa die Gepäckförderanlage, die Tiefgarage und die Skyline-Station. Letztere ist derzeit außer Betrieb. Grund ist eine technische Überholung.
Sobald die Anlage wieder einsatzbereit ist, soll sie nach Angaben einer Fraport-Sprecherin auch das Terminal 2 erneut anfahren.
Damit bleibt die Verbindung zwischen den Terminals am mit Abstand größten internationalen Luftfahrtdrehkreuz in Deutschland grundsätzlich erhalten.
Transitpassagiere, die von Terminal 1 nach Terminal 3 weiterreisen, können dann wieder über Terminal 2 mit der Transitbahn fahren. Aktuell ist der Transitverkehr über Ersatzbusse gesichert. (dpa/red)
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Massage, Physio, Heilmittel: Neuer Ausgabenrekord bei Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2024 knapp 13,3 Milliarden Euro für Heilmittel ihrer Versicherten wie Krankengymnastik, Ergotherapien oder Sprechtherapien ausgegeben.
Damit haben sich die Ausgaben innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, wie aus dem von der AOK vorgelegten Heilmittelreport hervorgeht. Ende 2025 lagen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für solche Therapien bereits bei 14,7 Milliarden Euro, der steigende Trend setze sich weiter fort.

Mehr Geld für Krankengymnastik und Massagen

Zu den Heilmitteln zählen Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Podologie, die medizinische Fußpflege.
Allein zwei Drittel des Heilmittelumsatzes entfielen im Jahr 2024 demnach auf Physiotherapien (69,7 Prozent), also vor allem Krankengymnastik und Massagen.
Für die hohen Ausgabensteigerungen machen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK unter anderem die bundesweite Angleichung des Vergütungsniveaus der Leistungserbringer und die Einführung von Blankoverordnungen verantwortlich.
Blankoverordnungen sind seit 2024 für bestimmte Diagnosen im Bereich Ergotherapie und für die Physiotherapie bei Erkrankungen des Schultergelenks möglich.

Bei Blankoverordnungen entscheiden Therapeuten über das Heilmittel

Nach der ärztlichen Diagnose können Therapeuten eigenverantwortlich über das Heilmittel, die Behandlungshäufigkeit und die Menge der Sitzungen entscheiden.
Blankoverordnungen machten demnach im vergangenen Jahr zwar nur 2,4 Prozent aller Physiotherapieverordnungen aus, heißt es in dem Report. Dies geschehe aber immer häufiger, zudem kosteten Blankoverordnungen mit durchschnittlich 714 Euro mehr als dreimal soviel wie ärztliche Verordnungen.
Der Nutzen sei vielfach noch unklar. Eine Ausweitung der Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen sei daher erst zu rechtfertigen, wenn gesicherte Erkenntnisse zur Wirkung der Behandlungen für Patienten und zu messbaren Effizienzgewinnen vorlägen, erklärte AOK-Chefin Carola Reimann. Dafür könnten auch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen genutzt werden. (afp/red)
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Rentenreform: Folgen eines verpflichtenden Splittings für Ehepaare


In Kürze:

  • Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare.
  • Das bislang freiwillige Modell wird nur selten genutzt, obwohl es gegenüber der Hinterbliebenenrente bestimmte Vorteile bietet.
  • Experten des Sachverständigenrats empfehlen bereits seit 2023 ein obligatorisches Rentensplitting nach einer Übergangsfrist.

 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will über ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting beraten. Dies berichtet das „Handelsblatt“ unter Verweis auf einen vorliegenden Terminplan, aus dem auch weitere Reformvorschläge hervorgehen.

Rentensplitting seit 2002 möglich – aber kaum in Anspruch genommen

Beim Rentensplitting handelt es sich um ein Instrument, das 2001 eingeführt wurde und bislang kaum genutzt wird. Es gibt weniger als 1.000 Ehepaare, die davon Gebrauch machen. Ein Grund dürfte sein, dass das Modell wenig bekannt ist und staatlich kaum aktiv beworben wurde.
Zudem ist das Rentensplitting teilweise kompliziert und kann bei hohen Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente Nachteile haben. Außerdem ist es unwiderruflich, sobald es einmal vereinbart wurde. Es ist für Ehepaare möglich, die nach 2002 geheiratet haben und bei denen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche als gemeinsame Leistung betrachtet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dadurch ist der Partner mit geringerem Einkommen im Todesfall besser abgesichert. Anders als bei der Hinterbliebenenrente bleiben die Ansprüche auch bei einer erneuten Eheschließung bestehen und werden durch eine Scheidung nicht berührt. Auch ein eigenes hohes Einkommen des Hinterbliebenen mindert den Anspruch im Gegensatz zur Witwen- oder Witwerrente nicht.

Nicht mehr widerrufbar – mögliche Nachteile für die Witwenrente

Damit das Splitting wirksam wird, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Außerdem muss jeder Partner einen eigenständigen Anspruch auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente erworben haben. Es müssen also die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sein.
Mindestens einer der Splittingpartner muss zudem die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Rentensplitting kann frühestens sechs Monate vor deren Erreichen erklärt werden. Die Erklärung muss gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abgegeben werden. Sie wird einen Monat später wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente, nicht auf betriebliche Altersvorsorge oder Beamtenversorgung.
Zu den Nachteilen des Rentensplittings zählt neben der Unwiderruflichkeit auch der Wegfall der Hinterbliebenenrente. Zudem kann es sich nachteilig auswirken, wenn der Partner mit höheren Rentenansprüchen einen Teil davon abgibt. Auch mögliche Auswirkungen auf Erwerbsminderungs- oder Waisenrenten der Kinder des verstorbenen Partners sind denkbar.

Rentensplitting nur bei deutlich unterschiedlichen Rentenansprüchen sinnvoll

Besonders sinnvoll ist Rentensplitting, wenn ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte erworben hat. Sind die Ansprüche ähnlich hoch, bringt es kaum Vorteile. Die Ökonomen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sprachen sich bereits in ihrem Gutachten 2023/24 nach einer Übergangsfrist für ein obligatorisches Rentensplitting aus.
Zur Begründung führten sie an, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten insbesondere für Frauen den Anreiz mindere, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Ein Splitting könnte diese Verzerrung verringern. Die Kommission soll ihre Empfehlungen zur geplanten Rentenreform bis Ende Juni vorlegen.
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Neuer Rekord bei politischer Kriminalität – Linksextremismus steigt

Die politisch motivierte Kriminalität in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Wie Bundesinnenministerium und BKA mitteilten, wurden 2025 insgesamt 85.837 Straftaten verzeichnet. Dies waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr.
Hauptgrund war ein Anstieg um gut ein Drittel bei linksextremistischer Kriminalität auf insgesamt 13.490 Fälle. Hier legte auch die Zahl der Gewalttaten stark zu (plus 42,7 Prozent auf 1.087 Fälle).
Rechsextremistisch motivierte Straftaten blieben mit rund der Hälfte aller Fälle mit Abstand der größte Bereich. Verzeichnet wurden 42.544 Fälle, dies war ein leichter Rückgang um 0,6 Prozent.
Auch hier stieg aber die Zahl der Gewaltdelikte. Sie nahmen um 7,4 auf 1.598 Fälle zu. Hierzu gehören Straftaten wie Körperverletzung, Brand- und Sprengstoffdelikte sowie Landfriedensbruch.

Innenminister Alexander Dobrindt spricht am 9. Juni 2026 in Berlin zum Thema politisch motivierte Kriminalität.

Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images

Straftaten durch ausländische Ideologie

Bei religiös motivierten Straftaten verzeichneten die Sicherheitsbehörden eine Zunahme um 5,7 Prozent auf 1.983 Fälle zu. Gewaltdelikte stiegen hier zwar um fast 13 Prozent an, spielten mit 98 Fällen aber eine vergleichsweise geringe Rolle.
Bei Straftaten, die durch ausländische Ideologie motiviert waren, gab es unterdessen einen Rückgang um 6,2 Prozent auf 6.886 Fälle. Gewaltdelikte gingen hier um fast 28 Prozent auf 704 Straftaten zurück.
Bei sonstigen Bereichen, die keiner der Hauptgruppen zugeordnet werden, lag die Zahl der registrierten Straftaten bei 20.934. Dies war ein Rückgang um 5,7 Prozent. Die Gewalttaten verringerten sich hier um 15,9 Prozent auf 669 Fälle.

Hasskriminalität ist gestiegen

Bei sogenannter Hasskriminalität, die aufgrund gruppenbezogener Vorurteile begangen werden, verzeichneten die Sicherheitsbehörden einen Anstieg um rund 1,8 Prozent auf 22.159.
Mit 88 Prozent oder 19.484 Fällen war der überwiegende Teil der Delikte dabei fremdenfeindlich motiviert und blieb praktisch auf Vorjahresniveau. 8.870 Delikte wurden als ausländerfeindlich eingestuft (minus 5,3 Prozent).
Es folgten antisemitische motivierte Straftaten. Ihre Zahl erhöhte sich um fünf Prozent auf 6.548 Fälle. Einen sehr starken Anstieg gab es auch bei antiziganistisch motivierten Delikten. Sie erhöhten sich um 23 Prozent auf 240 Fälle.
Sehr groß war auch die Zunahme bei frauenfeindlich eingestuften Delikten um fast 47 Prozent auf 819.
Bei der Hasskriminalität ist auch eine Zuordnung zu mehreren Gruppen möglich. Die Gesamtzahl ist deshalb geringer als die dort aufgeführten Fälle. (afp/red)
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NRW widerspricht Brüssel: Reul will Grenzkontrollen beibehalten

NRW-Innenminister Herbert Reul hat sich dagegen ausgesprochen, die Grenzkontrollen zu den europäischen Nachbarländern zu beenden.
„Ich bin als Europäer kein glühender Fan von Grenzkontrollen. Aber wir sehen, dass es offenbar Effekte gibt, wenn wir bei der Einreise ein wenig genauer hinschauen“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
„Das ist ein Baustein, der uns dabei hilft, Ordnung vor allem auch in die Migrationsfrage zu bringen“, fügte Reul hinzu.

EU fordert Abbau der Grenzkontrollen

Hintergrund der Debatte ist das Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Es sieht unter anderem vor, dass Grenzkontrollen primär an den EU-Außengrenzen stattfinden.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner forderte daher den Abbau der Grenzkontrollen und verwies darauf, dass die Asylzahlen „drastisch“ zurückgingen.
In den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag gab es unterschiedliche Reaktionen.

CDU für weitere Kontrollen, Grüne dagegen

Gregor Golland, Innenexperte der CDU, wies die EU-Forderungen zurück. „Die Grenzkontrollen sind ein voller Erfolg – im Kampf gegen illegale Migration ebenso wie gegen Kriminalität“, sagte Golland der Zeitung. „Nicht umsonst“ seien die Flüchtlingszahlen massiv gesunken.
„Tausende Haftbefehle konnten vollstreckt und jede Menge Waffen und Drogen sichergestellt werden“, sagte der Politiker. Der Nutzen der Kontrollen übersteige die Kosten bei weitem. „Deswegen sollten sie so lange wie möglich fortgesetzt werden“, so Golland.
Julia Höller, innenpolitische Sprecherin der Grünen, sieht das anders. „Nicht zuletzt als Bonnerin weiß ich, dass die Menschen aufgrund der jahrzehntelang vernachlässigten Infrastruktur schon zu viel Zeit im Stau stehen müssen.“
Es sei „peinlich für den Bundesinnenminister“, dass die EU-Kommission ihm die pauschalen Grenzkontrollen „jetzt als Scheinlösung um die Ohren haut“. (dts/red)