Weil Unwetterkatastrophen wie im 2021 im Ahrtal sich wiederholen könnten, will die Bundesregierung eine Versicherung gegen Elementarschäden zur Pflicht machen. - Foto: Boris Roessler/dpa
In Kürze:
Wohngebäudeversicherungen sollen künftig auch Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen abdecken.
Der Selbstbehalt für Eigentümer soll maximal 20.000 Euro betragen, geprüft wird zudem eine günstigere Mindestversicherung.
Ob Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen dürfen, wird geprüft – wie stark die Beiträge steigen, ist offen.
Wer künftig eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll damit automatisch auch gegen Elementarschäden abgesichert sein.
Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Ministerin Stefanie Hubig und das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (beide SPD) gemeinsam erarbeitet und vorgestellt haben.
Die Elementarschadenversicherung ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgeführt (Seite 63).
Das Papier sieht unter anderem vor, dass der Selbstbehalt für Eigentümer im Schadensfall maximal 20.000 Euro betragen soll. Ziel sei es, dass möglichst viele Wohngebäude gegen extreme Naturereignisse (Elementarschäden) abgesichert seien.
Dazu zählen Hochwasser, Lawinen, Erdbeben oder durch Starkregen überflutete Keller oder Wohnräume.
Ohne Absicherung stünden Betroffene alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeldern einspringe. Das solle sich ändern.
„Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt – zuletzt besonders schlimm im Ahrtal“, sagt Hubig.
Auch durch den Klimawandel werde es „noch häufiger zu großen Schäden an Häusern kommen“. Daher brauche man einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden, so Hubig.
Bislang seien 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren abgesichert. Dabei gebe es große regionale Unterschiede, heißt es in dem Papier.
Demzufolge sind in Baden-Württemberg 94 Prozent entsprechend versichert, in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 39 Prozent.
Wie stark die Versicherungsbeiträge steigen könnten, sagte Hubig nicht. Sie betonte, dass der Schutz bezahlbar bleiben müsse.
Erweiterung für bereits bestehende Versicherungen
Bereits bestehende Wohngebäudeversicherungen, die den Schutz nicht beinhalten, sollen erweitert werden.
Reagieren Eigentümer nicht auf ein entsprechendes Angebot, soll die Erweiterung ein Jahr nach Anwendbarkeit der neuen Regelung automatisch erfolgen.
Ferner prüft die Bundesregierung eine günstigere Mindestversicherung mit reduziertem Leistungsumfang. Bei dieser Variante müssten Eigentümer im Schadensfall bis zu 100.000 Euro selbst tragen.
Zudem soll geprüft werden, ob Vermieter die Kosten für den Elementarschutz künftig nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen, um sie vor zusätzlichen Nebenkosten zu schützen.
Hubig hatte das Papier beim Versicherungstag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 23. September 2026 angekündigt.
Damals verwies sie darauf, dass über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung bereits vor 24 Jahren diskutiert worden sei. Seinerzeit sei sie Referentin im damaligen Bundesjustizministerium (BMJ) gewesen.
Das zeige, „wie schwer es ist, tragfähige und mehrheitsfähige Lösungen zu finden“. Nun lege man erstmals einen konkreten Vorschlag auf den Tisch, den man mit allen Betroffenen diskutieren wolle.
Das BMJV hat das Eckpunktepapier an die Länder und Verbände versandt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Das Ministerium will die eingegangenen Stellungnahmen dann ebenfalls veröffentlichen.
Hierbei gibt es unterschiedlich teure und unterschiedlich effektive Arten.
Eine Frage ist auch ihr Effekt auf die Umwelt und das Erdklima.
In diesen Tagen ist das Thermometer in Deutschland auf über 30 bis teils 40 Grad Celsius geklettert. Millionen Menschen suchen in ihrem Zuhause Möglichkeiten zur Abkühlung. Besonders Bewohner von Dachgeschosswohnungen kämpfen oftmals mit der Hitze, da sich dort die Wärme besonders konzentriert.
Doch auch in anderen Wohnungen sind die Temperaturen deutlich angestiegen. Erleichterung kann da eine Klimaanlage bringen. Doch sollte man dabei einige Dinge beachten.
Welche Arten von Klimaanlagen gibt es?
Eine Klimaanlage arbeitet nach demselben Kältekreislauf wie ein Kühlschrank: Sie entzieht dem Raum Wärme und leitet diese nach draußen ab. Es gibt allerdings nicht die eine Klimaanlage, sondern verschiedene Arten. Es ist zu unterscheiden zwischen zentral oder dezentral, dazu zählen auch Mono- oder Multi-Splitgeräte
Zentrale Klimaanlage
Manche Neubauten besitzen eine zentrale Klimaanlage mit einem Zuluft-Abluft-Gerät, das sich normalerweise im Keller befindet. Über Kanäle entzieht es den Räumen Wärme, die Innentemperatur sinkt durch eine Steuerung auf die individuell gewünschte Temperatur.
Die zentrale Klimaanlage ist weitestgehend unsichtbar und kann mehrere Räume gleichmäßig kühlen. Allerdings ist diese Variante teuer und aufwendig zu installieren. Zudem benötigen die einzelnen Komponenten ausreichend Platz.
Dafür können praktisch beliebig viele Räume klimatisiert werden. Eine zentrale Klimaanlage ist jedoch nicht nur für die wenigen heißen Sommertage geeignet. Sie kann ganzjährig für eine angenehme Klimatisierung der Räume – einschließlich eines Heizeffekts im Winter – sorgen.
Am verbreitetsten in deutschen Wohnungen ist die Wand-Split- oder Mono-Split-Klimaanlage. Sie besteht aus einem Wandgerät, das als Kühlgerät fungiert, und einem Außengerät, das einen Kompressor enthält.
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Eine klassische Wand-Split-Klimaanlage in einem Wohnraum.
Das Wandgerät ist im Wohn- oder Schlafzimmer knapp unter der Decke montiert. Das Außengerät muss sich hingegen stets im Schatten befinden und sollte tiefer installiert sein als das Innengerät.
Ebenso gibt es Multi-Split-Klimaanlagen mit bis zu fünf Innengeräten, die mit einem Außengerät verbunden sind. Sie können mehrere Räume gleichzeitig kühlen.
Der Vorteil von Split-Klimaanlagen: Sie sind vergleichsweise leise im Betrieb und sorgen für eine gute und schnelle Raumkühlung. Dafür sind sie teuer und die Installation muss eine Fachfirma übernehmen.
Eine weitere und einfachere Variante für den nachträglichen Einbau sind mobile Klimaanlagen. Das sind meist rund 30 bis 80 Zentimeter hohe Geräte auf Rollen mit einem Schlauch. Ein mobiles Klimagerät saugt zunächst die Raumluft an, entzieht ihr die Wärme und leitet die kühlere Luft zurück in den Raum. Über den Schlauch leitet das Gerät die heiße Luft nach außen ab.
Diese Geräte sind meist günstig und man kann den Abluftschlauch mit etwas Geschick selbst am Fenster oder einer Tür anbringen. Dafür sind die Geräte laut und nur bedingt effizient.
Darüber hinaus gibt es auch mobile Klimageräte ohne einen Abluftschlauch. Das sind jedoch keine echten Klimaanlagen. Sie besitzen einen Wassertank und versuchen durch Verdunstungskälte den Raum abzukühlen. Die Luftfeuchtigkeit steigt und der Effekt ist eher gering. Es wird nur kurzzeitig das Hitzeempfinden reduziert. Das ist vergleichbar mit einfachen Ventilatoren, die lediglich die stehende Raumluft in Bewegung bringen.
Sind Klimaanlagen Klimasünder?
Eine Frage bei Klimaanlagen ist ihr Effekt auf die Umwelt und das Erdklima. Klassische Klimaanlagen enthalten ein Kältemittel, das in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert und unter bestimmten Umständen, etwa bei Beschädigungen oder Fehlbedienung, in die Umwelt entweichen kann.
Häufig kommt hier R32 beziehungsweise Difluormethan zum Einsatz, das einen rund 675-mal höheren Treibhauseffekt besitzt als Kohlenstoffdioxid (CO₂). Neuere Anlagen verwenden teilweise statt R32 auch natürliche Kältemittel wie Propan (R290). Beim Kauf eines Neugerätes lohnt es sich, darauf zu achten.
Hinzu kommt der Stromverbrauch. Bei hohen Temperaturen kann eine Klimaanlage den Großteil des Stromverbrauchs ausmachen. So kann eine Multi-Split-Klimaanlage in einem Einfamilienhaus im Hochsommer bei hoher Kühlleistung bis zu fünf Kilowattstunden verbrauchen. Kleinere Klimaanlagen kommen mit einem Bruchteil des Strombedarfs aus.
Weniger problematisch ist dieser Strombedarf, wenn auf dem Haus eine Solaranlage Strom erzeugt. Bei Hitze scheint meist entsprechend die Sonne, wodurch der Strom günstig dafür zur Verfügung steht.
Wirkungsvollere Anlagen sind auch teurer. Am günstigsten sind die mobilen Klimaanlagen mit Schlauch sowie Ventilatoren. Sie sind meist zu einem Preis im zwei- oder dreistelligen Eurobereich erhältlich.
Die Preise für die Split-Geräte sind hingegen deutlich höher. Sie beginnen bei rund 850 Euro, manche Versionen kosten auch rund 2.600 Euro. Dazu kommen die Kosten für eine Montagefirma.
Allerdings verbraucht ein Split-Gerät weniger Strom als ein Kompaktgerät. Pro Sommer liegt der Bedarf der Split-Geräte bei unter 100 Kilowattstunden (kWh). Bei 30 Cent pro kWh bedeutet das Betriebskosten von unter 30 Euro. Dafür fallen Wartungskosten durch Fachpersonal an. Der Verbrauch eines Kompaktgerätes liegt bei 140 bis 250 kWh, was pro Sommer 42 bis 75 Euro ausmacht.
Wer sich eine Luft-Luft-Wärmepumpe zulegt oder bereits zugelegt hat, kann diese im Sommer als Split-Klimaanlage verwenden. Die Technik ist praktisch die Gleiche. Der Vorteil: Der Staat fördert diese Split-Klimaanlagen als Wärmepumpen wie üblich mit bis zu 70 Prozent Zuschuss.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Allerdings ist diese Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Bauherr muss die Anlage als Wärmepumpe eintragen und sie primär zum Heizen verwenden.
Ebenso muss die Anlage die Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) einhalten. Bei Anlagen bis 12 Kilowatt (kW) Heizleistung muss die ETAs größer als 181 Prozent betragen, was der Effizienzklasse A++ oder A+++ entspricht. Bei Anlagen mit mehr als 12 kW muss die ETAs größer als 150 Prozent sein.
Zudem muss das Gerät auf der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt sein und die Anlage muss ein Fachbetrieb einbauen. Wie üblich muss der Bauherr den Förderantrag vor Installationsbeginn stellen.
Luxus oder Gesundheitsvorsorge?
Viele sehen eine Klimaanlage als ein Luxusgut an. Allerdings dient sie auch der Gesundheitsvorsorge. Gerade ältere, pflegebedürftige und erkrankte Menschen sowie Kinder können übermäßig hohe Temperaturen ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Ebenso ist durch Hitze die Arbeitsleistung eingeschränkt. Steigen die Temperaturen auf mehr als 30 Grad Celsius an, bedeutet das in Deutschland Wirtschaftseinbußen von rund 431 Millionen Euro pro Tag.
Eine ausreichende Klimatisierung von Wohn- und Arbeitsräumen kann folglich nicht nur Krankheitsfälle reduzieren, sondern auch die Wirtschaft stärken.