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Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen

Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten.
Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden.
Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei „grundsätzlicher Natur“, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel.
Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden.
In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.(afp/red)
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Regierungskrise in Thüringen nach BSW-Austritten

Deutschlands einzige Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD in Thüringen gerät ins Schlingern. 13 von 15 BSW-Landtagsabgeordneten haben im Dauerclinch mit dem Bundesvorstand und Parteigründerin Sahra Wagenknecht in dieser Woche der Partei den Rücken gekehrt.
Allein am Freitag kündigten neun Politiker ihren Austritt an. Die Thüringer Regierung von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) muss sich in der Krise neu sortieren.

Dauerstreit Wagenknecht-Wolf eskaliert

„Wir sind nicht gewählt für endlose Selbstbeschäftigung, wir sind nicht gewählt für ständige Abwehrkämpfe, und wir sind nicht gewählt für das Ertragen von Flirts mit Rechtsradikalen“, begründete Thüringens Vize-Ministerpräsidentin und bisherige BSW-Landeschefin Katja Wolf die Parteiaustritte.
Es sei schmerzlich, aber es könne keinen gemeinamen Weg im BSW mehr geben.
Parteigründerin Wagenknecht warf den Thüringern vor, den Zeitpunkt der Eskalation so gewählt zu haben, „um der Partei, der sie ihre Mandate und Ministerposten verdanken, vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt maximal zu schaden“.
„Jetzt wird offensichtlich alles aufgeboten, um den Einzug der einzigen konsequenten Friedenspartei in den Landtag von Sachsen-Anhalt zu verhindern.“ Wolf und die Mehrheit der Thüringer Fraktion würden eher im Team CDU spielen, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur. Grund für das Zerwürfnis ist ein Streit über die Regierungsbeteiligung in Thüringen, die Wagenknecht für einen großen Fehler hält.
Ein Großteil der zerfallenden Thüringer BSW-Fraktion will Voigts Regierung auch künftig mittragen. „Wir stehen weiter zur Koalition“, sagte die bisherige BSW-Fraktionschefin Sigrid Hupach in Erfurt.
„Wir brauchen für Thüringen Stabilität, wir sind in politischer Verantwortung“, so Wolf, die seit Beginn der Thüringer Regierungsbeteiligung des BSW Ende 2024 Auseinandersetzungen mit Wagenknecht führt.
Regierungschef Voigt verwies auf ein Vertrauensverhältnis, das in den vergangenen zwei Jahren gewachsen sei. „Wir haben ein gemeinsames Verständnis von unserem Regierungsauftrag.“

Patt adé – Mehrheitssuche wird heikel

Die Fraktion bestehe zunächst mit zwölf Mitgliedern fort, von denen zehn nicht mehr dem BSW angehören, erläuterte Hupach. Bei einer Fraktionssitzung kommende Woche sollen weitere Entscheidungen getroffen werden.
Einer der Abgeordneten brachte eine mögliche Auflösung und Neugründung der Fraktion ins Spiel. Hupach sprach nur von verschiedenen Möglichkeiten, die nun blieben.
Hinter vorgehaltener Hand war nach der Forderung von BSW-Bundesvorstand und Wagenknecht, die Koalition in Thüringen zu verlassen, bereits in den vergangenen Wochen von Parteiaustritten und einer möglichen Fraktionsneugründung gesprochen worden.
Der Zerfall des BSW könnte die Mehrheitsfindung im Landtag noch schwieriger machen. Bisher hatte Voigts Bündnis 44 von 88 Sitzen im Parlament – und damit ein Patt zur Opposition aus Linke und AfD.
Mehrheiten organisierte sich die Koalition in der Regel mit Hilfe der Linken. Theoretisch konnte die Koalition aber nicht von der Opposition überstimmt werden.
Das ändert sich nun. Drei der bisherigen BSW-Abgeordneten hatten Mitte der Woche ihren Austritt aus Partei und Fraktion erklärt. Sie wollen eine eigene parlamentarische Gruppe gründen.
Zudem gelten zwei weitere Abgeordnete als Unterstützer des Kurses der Bundesspitze des BSW um Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Von den einst 15 Abgeordneten bleiben also zehn, die als Unterstützer des Kurses von Katja Wolf gelten.

Linke sieht Koalition geplatzt – und will reden

Regierungschef Voigt versuchte bei einem gemeinsamen Auftritt mit seinen Stellvertretern Katja Wolf und Georg Maier (SPD) Zuversicht auszustrahlen: „Wir stehen gemeinsam verlässlich für eine Politik.
Die Menschen im Land müssen sich keine Sorgen machen, wir kümmern uns um die Themen, die ihr Leben betreffen, und gemeinsam stehen wir auch persönlich dafür ein, dass Thüringen vorankommt und wir gemeinschaftlich die Dinge anpacken, die es im Freistaat zu lösen gilt“, sagte der CDU-Politiker.
Die Linke, auf die die bisherige Brombeer-Koalition im Landtag angewiesen war, signalisierte jedoch Gesprächsbedarf. „Mit dem heutigen Tag ist aus unserer Sicht die Regierungskoalition geplatzt“, sagte Fraktionschef Christian Schaft.
Er sprach von einer politischen Krise. Mit dem BSW habe sich ein Koalitionspartner verabschiedet. Der Koalitionsvertrag sei zwischen Parteien geschlossen worden und nicht zwischen Einzelpersonen. „Wir können nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen.“ Die Linke sei kein Mehrheitsbeschaffer. „Da wird man jetzt sehr grundsätzlich in die Gespräche gehen müssen.“

SPD zurückhaltend – Landeschef will Gremien fragen

Auch SPD-Landeschef Maier bremste Voigts zuversichtliche Erzählung: Es müsse die nun eingetretene Lage „selbsverständlich“ erstmal in den Gremien der Partei diskutiert werden. „Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen“, sagte er.
Die SPD habe in den Regierungsvertrag sehr viele Themen hineinverhandelt, diese seien weiterhin wichtig. Auf die Frage, ob es eine erneute Mitgliederbefragung geben müsse, ließ Maier offen. Auch dies müsse in den Gremien entschieden werden.
Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass der BSW-Abgeordnete Matthias Herzog aus der Partei austritt, aber in der Fraktion bleibt. Am Mittwoch dann verkündeten drei weitere Abgeordnete ihren Parteiaustritt – sie verließen auch die Fraktion und kündigten an, eine eigene parlamentarische Gruppe bilden zu wollen.
Am Freitag folgten nun neun weitere Abgeordnete, die aus dem BSW austreten wollten. Nur noch zwei Abgeordnet vertreten damit das Wagenknecht-Lager. Wie sie sich in der kommenden Woche in der Fraktionssitzung verhalten, blieb zunächst offen. (dpa/red)
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Ich bin zu Hause – von Rainer Maria Rilke

Ich bin zu Hause

Ich bin zu Hause zwischen Tag und Traum.
Dort wo die Kinder schläfern, heiß vom Hetzen,
dort wo die Alten sich zu Abend setzen,
und Herde glühn und hellen ihren Raum.
Ich bin zu Hause zwischen Tag und Traum.
Dort wo die Abendglocken klar verlangen
und Mädchen, vom Verhallenden befangen,
sich müde stützen auf den Brunnensaum.
Und eine Linde ist mein Lieblingsbaum;
und alle Sommer, welche in ihr schweigen,
rühren sich wieder in den tausend Zweigen
und wachen wieder zwischen Tag und Traum.
 
Rainer Maria Rilke (1875–1926)
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US-Handelsbeauftragter fordert von Großbritannien mehr Distanz zur EU

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer hat Großbritannien zu mehr Distanz zur Europäischen Union aufgefordert. Es sei ein „Problem“ für die USA, wenn London in Handelsfragen weiterhin darauf verweise, zunächst mit Brüssel sprechen zu müssen, sagte Greer der „Financial Times“ (Freitag).
Trotz des Brexit entscheide sich Großbritannien weiterhin „für Brüssel statt für Amerika“.

Greer kritisiert britische Handelspolitik

Die Briten würden die durch den Austritt aus der EU wiedergewonnene Freiheit weiterhin nicht nutzen, kritisierte der US-Handelsbeauftragte. In Handelsgesprächen sage er ihnen stets:
„Hey, Ihr seid frei von der EU. Warum liberalisiert ihr nicht ein wenig, akzeptiert Waren, die nach amerikanischen Standards hergestellt wurden, und landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nach amerikanischen Standards hergestellt wurden?“
Als Antwort komme dann häufig der Verweis auf die EU. „Sie wissen, dass das für uns ein Problem ist und dass es eine Herausforderung darstellt“, schob Greer nach.

Großbritannien sucht wieder mehr Nähe zur EU

Der neue britische Premierminister Andy Burnham will auf den Bemühungen seines Vorgängers Keir Starmer aufbauen und wieder eine engere Zusammenarbeit mit der EU etablieren.
In dieser Woche sagte er, dass es den Menschen im Land seit dem Brexit an einer Vision für die Zukunft fehle. „Die Leute sehen, dass wir enger zusammenarbeiten müssen.“ Im Parlament machte er in einer Rede den Brexit mitverantwortlich für das schleppende Wirtschaftswachstum in Großbritannien.

Macron wirbt für einen Neuanfang

Bei einem Besuch in London in dieser Woche sagte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Paris und London seien „weiterhin offen für Gespräche über alle Themen, einschließlich der Förderung eines Neuanfangs zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union“.
Noch in diesem Jahr soll es ein großes Gipfeltreffen der EU mit Großbritannien geben.

Handelsabkommen mit den USA

Mit den USA hatte die britische Regierung im vergangenen Jahr unter dem Eindruck massiver Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump ein Abkommen geschlossen.
Im Gegenzug für niedrigere Zölle auf Luxusautos, Stahl und Aluminium aus Großbritannien akzeptierte London mehr Einfuhren von US-Agrarprodukten. Den britischen Verbrauchern versicherte die Regierung zugleich, es werde keine Aufweichung von Standards für Lebensmittel geben. (afp/red)
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32 Mordverdächtige nach Attacke in niederländischem Dorf

Nach dem tödlichen Gewaltakt im niederländischen Dorf Overasselt nahe der deutschen Grenze stehen 32 Personen unter Mordverdacht. Sie werden dem Haftrichter vorgeführt. Alle Verdächtigen würden zunächst als Bande beschuldigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Am Dienstagmorgen gegen 4.00 Uhr waren mehr als 30 vermummte und zum Teil schwer bewaffnete Personen zu einem Haus gezogen. Dort wurde im Anschluss ein Personenschützer ermordet.
Zwei Polizisten erlitten schwere Verletzungen. Spezialeinheiten der Polizei machten anschließend stundenlang Jagd auf die Verdächtigen. Das Dorf bei Nimwegen wurde abgeriegelt.
34 Personen wurden nach Angaben der Polizei festgenommen und zahlreiche Waffen beschlagnahmt, darunter Kalaschnikows. Zwei Personen wurden vorläufig freigelassen. Die Attacke schockierte die Niederländer und wurde von Politikern verurteilt.

Mutmaßlicher Drogenkrimineller im Visier der Bande

Hintergrund der Gewalt ist nach Medienberichten ein Konflikt von Drogenbanden um eine Lieferung von Kokain. Ziel des Anschlages soll der 28 Jahre alte Jan G. sein, der in dem Haus in dem Dorf gemeinsam mit seiner Familie wohnt.
Er war in diesem Jahr wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Berufung durfte er in Freiheit abwarten.
Das Haus war bereits zweimal Ziel eines Anschlages gewesen. Nun darf auf Behördenanordnung hin ein Jahr lang niemand dort wohnen.

Auch zwei Minderjährige

Die Verdächtigen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 16 und 32 Jahre alt. 16 kommen aus Frankreich, 11 sind Niederländer, zwei Algerier, einer stammt aus Libyen, einer aus der Ukraine und einer aus Belgien.
Sie stehen auch unter Verdacht des Mordversuches in Bezug auf die beiden Polizisten, beziehungsweise Beihilfe dazu, sowie versuchte Freiheitsberaubung. (dpa/red)
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Hacker erpressen Berlin: Kein Lösegeld – gestohlene Daten veröffentlicht

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt. Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung lief am Freitag aus.
Zuvor hatte die Gruppe von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden, was jedoch nicht geschah. In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
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Hacker erpressen Berlin: Gestohlene Daten könnten heute veröffentlicht werden


In Kürze:

  • Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
  • Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
  • Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.

 
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.
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Weniger Ransomware-Angriffe auf Unternehmen – jedes fünfte Opfer zahlt

Die Zahl der sogenannten Ransomware-Angriffe auf Unternehmen ist zuletzt zurückgegangen. In einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom gaben 45 Prozent der befragten Unternehmen an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines solchen Cyber-Angriffs geworden zu sein. Ein Jahr zuvor waren es noch 58 Prozent.
Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Unternehmen entstand durch den Angriff ein Schaden. Auch dieser Anteil ist der Bitkom-Umfrage zufolge leicht rückläufig.

So funktionieren Ransomware-Angriffe

Ransomware sind Schadprogramme, mit denen sich Hacker Zugriff auf Computer und Daten verschaffen. Häufig richten sich die Angriffe gegen Unternehmen. Die Täter verschlüsseln Daten oder verhindern auf andere Weise den Zugriff darauf. Für die Entschlüsselung fordern sie Lösegeld.
Die große Mehrheit der betroffenen Unternehmen zahlt jedoch nicht. „66 Prozent haben den Erpressern nichts überwiesen“, erklärte Bitkom. „Jedes Fünfte (20 Prozent) hat aber schon Lösegeld gezahlt, 14 Prozent wollen oder können dazu keine Angabe machen.“
Für die Umfrage wurden gut 1000 Unternehmen ab zehn Beschäftigten befragt.

Ransomware-Angriff auf Berliner Stadtverwaltung

Derzeit sorgt ein Ransomware-Angriff auf die Berliner Stadtverwaltung für Aufsehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz waren deshalb im August für rund eine Woche vom Landesnetz isoliert worden.
Wegen der Cyberattacke konnte in Berlin unter anderem tagelang kein Wohngeld beantragt oder ausgezahlt werden.

Angreifer fordern rund zwei Millionen Euro

Die Angreifer fordern rund zwei Millionen Euro Lösegeld in Bitcoin, wie die Behörden bestätigten. Für den Fall, dass nicht gezahlt wird, drohen sie mit der Veröffentlichung von 5,7 Terabyte an erbeuteten Daten. Am Freitag läuft demnach ein Ultimatum der Erpresser aus.

Bitkom warnt vor Lösegeldzahlungen

„Der aktuelle Fall in Berlin zeigt, vor welch schwieriger Entscheidung Opfer von Ransomware-Angriffen stehen“, erklärte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
„Richtig wäre, nicht zu zahlen. Jede Zahlung finanziert den nächsten Angriff. Und selbst wer zahlt, erhält keine Garantie: Weder für die Entschlüsselung seiner Daten noch dafür, dass die Täter die Daten nicht doch veröffentlichen oder weiterverkaufen.“ (afp/red)
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Beben im Osten: Bundesparteien unter Druck

Sachsen-Anhalt ist ein kleines Bundesland mit nur rund zwei Millionen Einwohnern. Doch dürfte die Wahl hier weit über die Landesgrenzen hinaus Wirkung entfalten. Politikprofessor Marc Debus von der Universität Mannheim sieht eine „Zäsur für die ganze Bundesrepublik“, sollte die AfD bei der Sachsen-Anhalt-Wahl so stark wie erwartet abschneiden. Auch für die Bundesparteien in Berlin steht also einiges auf dem Spiel:

Die CDU und die K-Frage

Kanzlerdämmerung, Kanzlersturz: Das sind die Szenarien, die im politischen Berlin diskutiert werden, sollte die CDU in Sachsen-Anhalt abstürzen. Klar ist: Friedrich Merz hat in der CDU an Rückhalt verloren.
„Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnt, werden die Merz-Kritiker noch lauter und die Forderungen nach besserer Führung unüberhörbar“, sagt Politikprofessor Wolfgang Schroeder von der Uni Kassel.
Einen Sturz von Merz erwartet er aber nicht: „Es gibt, soweit ich das sehe, keinen Ersatzkanzler.“
Merz wird geschwächt, das prophezeit Politikprofessor Oliver Lembcke von der Ruhr Universität Bochum. Ein Machtverlust in Magdeburg wäre „eine persönliche Niederlage für Friedrich Merz – er wollte die AfD halbieren“. Lembcke sieht für Merz die Gefahr eines weiteren Autoritätsverlusts – nämlich dann, wenn konservative CDU-Politiker in Sachsen-Anhalt sagen: „Das Zusammenwirken mit der Linkspartei in einer Abwehrallianz gegen die AfD wollen wir nicht. Wir reichen der AfD die Hand.“

Die SPD als Drama Queen

Die SPD steckt tief in der Krise: Wählerverluste, Profilierungsprobleme und ständige Wechsel an der Spitze verunsichern die Partei. Ein Zitterergebnis nahe der Fünf-Prozent-Hürde in Magdeburg könnte nun auch die Bundes-SPD im Mark erschüttern.
In der Koalition könnte die SPD dann auf die Reform-Bremse treten – „und es geht das wieder los, was wir bei der SPD oft erlebt haben: Die Linken in der Partei sagen, wir müssen uns stärker gegen die CDU aufstellen, und man blockiert sich innerhalb der Regierung“.
Der Kassler Parteienforscher Schroeder vermutet, dass die SPD immerhin von den sehr geringen Erwartungen profitieren könnte: „Wenn es die SPD in Sachsen-Anhalt in den Landtag schafft, wäre das schon fast ein halber Sieg.“
Schroeder erwartet eine Führungsdebatte um die Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas, die er aktuell aber mangels Alternativen nicht akut gefährdet sieht.

Die AfD – gestärkt und doch verschmäht

Von einem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt erhofft sich auch die Bundes-AfD enormen Auftrieb – und ein weiteres Stück Normalisierung. „Die AfD auf Bundesebene würde einen Boost bekommen, auch das Führungsduo Weidel/Chrupalla wäre gestärkt“, sagt der Mannheimer Politikprofessor Debus. Auf Bundesebene sei die Partei aber noch weit davon entfernt davon, in die Regierung zu kommen. „Es wird im Bund keiner mit ihr regieren wollen“, sagt Debus.
Professor Lembcke aus Bochum sieht in einem möglichen AfD-Wahlsieg eine Art Durchbruch: „Das Parteiensystem schafft es nicht mehr, die AfD in die Ecke zu drängen und zu marginalisieren.“ Falls die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit holt, „dann ist sie über die Brandmauer gesprungen, und dann ist auch die Brandmauer-Strategie gescheitert“.

Die Grünen schwach

Auch 36 Jahre nach der Wiedervereinigung haben die Grünen im Osten einen schweren Stand. Für die Partei gibt es hier traditionell wenig zu holen. „Das könnte das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt bestätigen.“ Auf Bundesebene stünden die Grünen derzeit immerhin stabil da.
Allerdings müssten die Grünen sich fragen, „warum sie nicht stärker von der Unzufriedenheit mit der Bundesregierung profitieren“, sagt Lembcke. In neuer Umfragen hätten sie nur „ein bis zwei Prozentpünktchen“ hinzugewonnen.
Der Professor resümiert: „Die Grünen sind immer noch eine von der Bundestagswahl gebeutelte Partei. Der Phantomschmerz des Abgangs von Robert Habeck wirkt nach, die Lücke konnte bislang weder programmatisch noch personell ausgefüllt werden.“

Die Linke als Krisengewinnerin

Professor Lembcke sieht die Linke derzeit stark aufgestellt – auch wenn die Partei „in den letzten Jahren eine eigene Radikalisierung durchgemacht“ habe. In ostdeutschen Landtagen werde sie immer stärker gebraucht, um Mehrheiten gegen die erstarkende AfD zu bilden – „und sie kann einen Preis für das Zusammenwirken fordern“, sagt Lembcke.
„Die Linke lebt gut von der Abwehrallianz gegen die AfD, für die sie gerade im Osten der Republik gebraucht wird.“
Parteienforscher Debus erinnert aber daran, dass die Linke im Osten früher deutlich stärker war. „Die Linke erreicht in Ostdeutschland nicht mehr ihre früheren Ergebnisse“, sagte er. „Sie hat ihr Image als ostdeutsche Regionalpartei, als Vertreterin ostdeutscher Interessen, an die AfD und das BSW verloren.“ (afp/red)
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Thüringen: Zehn BSW-Abgeordnete verlassen zunächst nur Partei

Zehn BSW-Abgeordnete haben am Freitag, den 4. September offiziell ihren Austritt aus der Partei erklärt – wollen aber zunächst in der Fraktion bleiben.
Das teilte die Gruppe um die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf und die Fraktionsvorsitzende Sigrid Hupach mit. Die BSW-Fraktion bestehe zunächst mit zwölf Mitgliedern weiter. Kommende Woche wolle man beraten, wie es weitergehe.
Der BSW-Landesvorsitzende Gernot Süßmuth trat ebenfalls von seinem Amt zurück. Das BSW sei nicht mehr zu retten, sagte er. Die Landesvorsitzende Katja Wolf kündigte an, der Landesvorstand werde seinen Rücktritt erklären. Sie habe in den letzten Tagen schmerzlich zur Kenntnis genommen, dass es „keinen gemeinsamen Weg mehr geben“ könne.
Gleichzeitig kündigte Fraktionschefin Hupach an, dass die Abgeordneten trotz ihres Austritts aus der Partei die Landesregierung weiter unterstützen wollten. „Wir stehen weiter zu Koalition“, sagte sie. Wie die Zusammenarbeit in Zukunft funktionieren solle, präzisierte sie nicht.

Streit über Regierungsbeteiligung

Die BSW-Bundesspitze um Sahra Wagenknecht hatte zuletzt offenen Druck auf den eigenen Landesverband und dessen Abgeordnete ausgeübt, um diese zu einem Koalitionsbruch zu bewegen und Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zu stürzen. Die Thüringer BSW-Spitze und die BSW-Landtagsfraktion lehnten dies ab. Mit der Forderung der Bundesspitze soll sich am Sonntag auch ein Sonderparteitag des BSW in Erfurt befassen.

Bereits drei Austritte erklärt

Zuvor hatten in dieser Woche bereits drei BSW-Landtagsabgeordnete ihren Austritt aus Partei und Fraktion erklärt und dies mit Kritik an der BSW-Bundesspitze begründet. Bereits am Dienstag hatte die Thüringer BSW-Fraktion den Austritt eines Landtagsabgeordneten aus der Partei bestätigt.
Voigt regiert seit 2024 in einer Dreierkoalition aus CDU, BSW und SPD, die allerdings keine absolute Mehrheit im Landtag hat. Bei Beschlüssen, die diese erfordern, arbeitet die Regierung deshalb mit der Linkspartei zusammen. Die größte Landtagsfraktion stellt die AfD. (afp/dts/red)
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten sprechen über Machtoptionen

Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich die Spitzenkandidaten der Parteien zu möglichen Machtoptionen geäußert. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sagte am Freitag, den 4. September, im ZDF-„Morgenmagazin“, er wolle „idealerweise das Land aus der Mitte heraus führen“.
Er bekräftigte, weder mit der Linkspartei noch mit der AfD eine Koalition bilden zu wollen. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund betonte erneut, dass er nur mit absoluter Mehrheit regieren wolle.
Die Frage, ob er sich notfalls mit den Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen lassen würde, beantwortete CDU-Spitzenkandidat Schulze nicht. Er werde das Wahlergebnis abwarten „und dann schauen, wie wir damit umgehen können“, kündigte er an.

AfD-Alleinregierung oder CDU-Bündnis?

Für Linken-Spitzenkandidatin Eva von Angern geht es „zuallererst darum, dass wir hier in Sachsen-Anhalt keine absolute Mehrheit der AfD bekommen“. Sie glaubt auch nicht, dass es dazu kommen wird, wie sie im ZDF ausführte.
Zu möglichen Stimmen für einen CDU-Ministerpräsidenten sagte sie: „Die Stimmen von der Linken wird es geben, wenn verstanden wird, auch bei der CDU, auch bei Sven Schulze, dass es ein Weiter so nicht geben darf.“ Es brauche eine „wirklich klare Aussicht für die Menschen in Sachsen-Anhalt, dass sich ihre konkrete Situation verbessert“.
AfD-Kandidat Siegmund begründete seine Position zur Alleinregierung im ZDF damit, alles umsetzen zu wollen, was er angekündigt habe. „Das kann ich mit aktuell keinem anderen“, sagte er. Den anderen Parteien warf er vor: „Die Brandmauern, die haben andere hochgezogen.“ Die AfD habe „die Realitäten anerkannt“ und sage: „Wenn es keiner mit uns machen will, müssen wir das halt allein machen.“

Sachsen-Anhalt: SPD und Grüne auf Stimmenjagd

SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann sagte im ZDF über den Verlust von Arbeiterstimmen an die AfD: „Ganz ohne Frage hatten möglicherweise Arbeitskräfte den Eindruck gewonnen, dass die SPD sich ein klein bisschen von ihnen abgewandt hat“ und sich womöglich etwas zu sehr „Transferempfängern und anderen Gruppen zuwenden wollte“.
Dies sei nicht unwichtig sei, fügte er an. „Die SPD ist die Partei, die die Schwächeren im Blick hat und das muss auch so sein.“ Tatsächlich aber „sind wir natürlich die Partei der Arbeit“. Diese Wählerinnen und Wähler „müssen wir zurückgewinnen“.
Die Grünen könnten den jüngsten Umfragen zufolge knapp wieder in den Landtag einziehen. Spitzenkandidatin Susan Sziborra-Seidlitz legte im „Morgenmagazin“ dar, wie sie Wählerinnen und Wähler von ihrer Energiepolitik überzeugen will. „Natürlich müssen die Menschen auch spüren, dass das für sie von Vorteil ist“, sagte sie. „Zum Beispiel bei den Strompreisen.“
Sie plädierte dafür, den Energiemarkt in Deutschland anders aufzuteilen „und nicht mit großen Trassen den Süden mit unserem günstigen Strom“ zu versorgen, sondern dafür zu sorgen, „dass der bei uns im Netz günstig bleibt“. So etwas werde auf Bundesebene entschieden, räumte sie ein. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt solle das mit anderen Landesregierungen besprechen, die auch davon profitieren würden.

BSW fordert überparteilichen Regierungschef

Für das BSW forderte Kospitzenkandidatin Claudia Wittig einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ und eine Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, auch der AfD. Dieser Regierungschef solle sich „mit wechselnden Mehrheiten für jedes Projekt einzeln“ seine Mehrheiten „zusammensuchen“, führte Wittig aus. „Damit wieder sachbezogen Politik gemacht wird“. Für einen CDU-Ministerpräsidenten Schulze zu stimmen, sei „uns nicht möglich“, sagte sie.
Die FDP liegt ebenso wie das BSW in den jüngsten Umfragen unter der Fünfprozenthürde. FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens zeigte sich im ZDF aber zuversichtlich, dass ihre Partei doch wieder in den Landtag einzieht. Sie höre „landauf, landab an Wahlkampfständen und Haustürgesprächen sehr viel Support aus der Bevölkerung“, sagte Hüskens. „Deshalb gehe ich davon aus, dass die Umfrage, wie so oft in Sachsen-Anhalt, nicht das Wahlergebnis ist.“
Am Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In den Umfragen führt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD deutlich vor der CDU. Die jüngste Umfrage für das ZDF, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde, sieht die AfD bei 41 Prozent und die CDU bei 23.
Die Linke wird bei elfeinhalb Prozent gesehen und die SPD bei achteinhalb Prozent. Auch die Grünen könnten mit sechs Prozent wieder in den Magdeburger Landtag einziehen. Das BSW und die FDP lagen in der Umfrage unter der Fünfprozenthürde. Aktuell regiert in Sachsen-Anhalt eine Koalition aus CDU, SPD und FDP. (afp/red)
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Hong-Konger Demokratieaktivist Joshua Wong muss mit neuer Haftstrafe rechnen


In Kürze:

  • Joshua Wong bekannte sich am 2. September 2026 in Hongkong schuldig, gegen die nationale Sicherheit konspiriert zu haben.
  • Er sitzt bereits vier Jahre und acht Monate ab und sollte im Januar 2027 freikommen.
  • Nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz drohen mindestens drei Jahre, im Extremfall lebenslange Haft.
  • Sein Anwalt bat um Milde, weil Wong seit seinem 24. Lebensjahr in Haft ist.

 

Joshua Wong war einst eine prominente Figur der Demokratiebewegung in Hongkong. Nun muss er, nachdem er sich am 2. September zum zweiten Mal nach dem von Peking auferlegten Nationalen Sicherheitsgesetz schuldig bekannt hat, mit einer weiteren Gefängnisstrafe rechnen.

Der 29-jährige Wong bekannte sich vor William Tam, einem von der Regierung Hongkongs eingesetzten Richter für Verfahren nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz, vor dem High Court in Hongkong der Verschwörung zur Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht schuldig. Dies berichtete das lokale Medienunternehmen „The Witness“.

Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Auf das Vergehen – eine Verschwörung zur Zusammenarbeit mit einer ausländischen oder externen Macht mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu gefährden – steht eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis.

Wird die Tat als besonders schwerwiegend eingestuft, kann die Höchststrafe lebenslange Haft sein.

Ein Schuldeingeständnis kann zu einer milderen Strafe führen.

Wong verbüßt derzeit eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen Verschwörung zum Umsturz der Staatsgewalt – einem separaten Verfahren nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz, das mit seiner Beteiligung an den pro-demokratischen Vorwahlen für die Hongkonger Parlamentswahlen im Jahr 2020 zusammenhängt.

Ursprünglich sollte er im kommenden Januar freigelassen werden.

Im vergangenen Jahr wurde Wong beschuldigt, sich gemeinsam mit anderen Personen, darunter Nathan Law, einem bekannten Demokratieaktivisten, der inzwischen im britischen Exil lebt, zwischen Juli und November 2020 für Sanktionen gegen Hongkong und Peking eingesetzt zu haben.

Das Nationale Sicherheitsgesetz trat am 1. Juli 2020 in Kraft – am 23. Jahrestag der Übergabe Hongkongs von britischer an die chinesische Herrschaft. Seitdem haben sich Dutzende zivilgesellschaftlicher Gruppen aufgelöst, und unabhängige Medien haben ihren Betrieb eingestellt. Offen auftretende Demokratieaktivisten sitzen entweder im Gefängnis oder wurden ins Exil gezwungen.

Strafmildernde Umstände

Als strafmildernden Umstand erklärte Wongs Verteidiger Derek Chan dem Gericht, dass Wong, der nächsten Monat 30 Jahre alt wird, seit seinem 24. Lebensjahr im Gefängnis sei. Damals war er im November 2020 in einem anderen Verfahren festgenommen worden, berichtete „The Witness“.

Chan sagte, Wong habe während seiner fast sechsjährigen Haftzeit ausreichend Zeit gehabt, über seine Handlungen und den von ihm eingeschlagenen Weg nachzudenken. Der Anwalt merkte an, dass Wong im Gefängnis mehr als 100 Bücher gelesen habe und hoffe, nach seiner Freilassung seine alternden Eltern unterstützen zu können, so „The Witness“.

Der Richter legte keinen Termin für die Verkündung des Strafmaßes fest und erklärte demnach, er werde so bald wie möglich darüber entscheiden.

Der Demokratieaktivist Joshua Wong bereitet sich darauf vor, vor einer Gerichtsanhörung im Lai Chi Kok Reception Center in Hongkong am 18. Dezember 2020 in einen Transporter der Strafvollzugsbehörde zu steigen. (Archivbild)

Foto: Anthony Kwan/Getty Images

Reaktionen

Die mögliche neue Strafe gegen Wong stieß bei Menschenrechtsvertretern umgehend auf Kritik.

Yalkun Uluyol, China-Experte bei Human Rights Watch, sagte, Wong werde dafür bestraft, „für viele eine Inspiration“ gewesen zu sein. „Es ist eine inakzeptable Grausamkeit, immer weitere Anklagen gegen ihn aufzuschichten“, schrieb Uluyol auf X. „Die Behörden sollten ihn unverzüglich freilassen.“

Frances Hui ist eine Hongkonger Aktivistin und wird von der Stadtregierung wegen ihrer Demokratiekampagne gesucht. Sie sagte, Wongs Fall zeige, wie das Nationale Sicherheitsgesetz eingesetzt werde, um friedliches Engagement zu bestrafen. Das gelte auch für Handlungen, die stattfanden, bevor das Gesetz überhaupt existierte.

„Joshuas Inhaftierung spiegelt Pekings Bestreben wider, Hongkongs prominentesten Demokratieaktivisten der jungen Generation zum Schweigen zu bringen“, schrieb Hui auf X.

Candy Lau, ein ehemaliges Mitglied der inzwischen aufgelösten Studentengruppe Scholarism und eine Freundin von Joshua Wong, spricht am 2. September 2026 vor dem High Court in Hongkong mit Reportern.

Foto: Wu Ruilue/The Epoch Times

Vor der Anhörung sprach Candy Lau vor dem Gericht mit Reportern. Die ehemalige Scholarism-Aktivistin sagte, sie sei beim Strafmaß nicht optimistisch. Wong könne mit einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren rechnen.
Candy sagte, Menschen in ihren 20ern und 30ern „sollten ihr Leben genießen, ihre berufliche Laufbahn aufbauen und Zeit mit ihren Familien und Freunden verbringen“. Stattdessen müsse Wong viele Jahre im Gefängnis verbringen. „Er ist ein sehr aufrichtiger Mensch, dem Hongkong zutiefst am Herzen liegt“, sagte sie. „Als Mensch verdient er eine Chance auf Freiheit.“
Wongs Freund Louis Lee sagte gegenüber Reportern, dass er Wong als Freund weiterhin unterstützen werde und glaube, dass Wong stets die Unterstützung und Anteilnahme der Öffentlichkeit gespürt habe.

Louis Lee, ein ehemaliges Mitglied der inzwischen aufgelösten Studentengruppe Scholarism und ein Freund von Joshua Wong, spricht am 2. September 2026 vor dem High Court in Hongkong mit Reportern.

Foto: Wu Ruilue/The Epoch Times

Jugendaktivist

Wong ist ein bekannter Jugendaktivist in Hongkong. Bereits als Schüler einer weiterführenden Schule erlangte er Bekanntheit, weil er sich gegen Pekings Lehrplan für die nationale Erziehung stellte. Diesen kritisierte er als Versuch, Schüler einer Gehirnwäsche zu unterziehen und sie zur Loyalität gegenüber der Kommunistischen Partei Chinas zu bewegen.
2011 gründeten Wong und eine Gruppe anderer Schüler Scholarism. Der damals 15-jährige Wong übernahm die Funktion des Koordinators. Unter dem Druck der Öffentlichkeit sagte die Regierung Hongkongs das Vorhaben schließlich ab.
Wong war außerdem einer der studentischen Anführer der Demokratieproteste von 2014, die allgemeines Wahlrecht und freie Wahlen forderten.
Im selben Jahr nahm ihn das „Time Magazine“ wegen seiner Rolle bei den massiven Protesten in der Stadt, die als „Umbrella Movement“ bekannt wurden, in die Liste der 25 einflussreichsten Teenager der Welt auf.

Joshua Wong (Mitte) gemeinsam mit anderen studentischen Anführern der Proteste in Hongkong am 18. November 2014. (Archivbild)

Foto: Benjamin Chasteen/The Epoch Times

2016 gründete Wong gemeinsam mit anderen die politische Partei Demosisto und wurde deren Generalsekretär. Die Partei trug dazu bei, dass der damalige Parteivorsitzende Nathan Law zum jüngsten jemals in das Parlament Hongkongs gewählten Abgeordneten wurde.

Demosisto wurde kurz nachdem Peking seine Pläne zur Einführung des Nationalen Sicherheitsgesetzes vorgestellt hatte aufgelöst.

Polizisten halten am 2. September 2026 in Hongkong vor dem High Court Wache, wo der Demokratieaktivist Joshua Wong erwartet wird.

Foto: Peter Parks/AFP via Getty Images

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Prominent Hong Kong Pro-Democracy Campaigner to Face New Prison Sentence After Guilty Plea“ (redaktionelle Bearbeitung: vm)
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Wahlwochenende in Sachsen-Anhalt: Innenministerium rechnet mit vier Szenarien


In Kürze:

  • Schwerpunkt der Polizeipräsenz ist die Landeshauptstadt Magdeburg.
  • Bei einer Demo am Samstag werden 8.000 Teilnehmer erwartet.
  • Was passiert, wenn das Wahlergebnis für die AfD nicht so gut ausfällt, wie es die Prognosen prophezeien?
  • Ein Fall von möglichem Wahlbetrug ist in Dessau publik geworden.

 
Sachsen-Anhalt steht vor einem politisch und emotional aufgeladenen Wochenende. Am Sonntag, 6. September, wird ein neuer Landtag gewählt, zugleich sind zahlreiche Demonstrationen und Veranstaltungen angekündigt. Vor allem in Magdeburg bereitet sich die Polizei auf umfangreiche Einsätze vor. Für den Wahlabend sind die Sicherheitsbehörden zudem auf mögliche spontane Versammlungen eingestellt.

Verkehrsbehinderungen und Straßensperren

Die Polizei werde am Wochenende im Großeinsatz sein, so eine Sprecherin der Polizeiinspektion Magdeburg auf Anfrage von Epoch Times. Dabei kämen uniformierte wie auch zivile Ordnungshüter zum Einsatz. Derzeit lägen der örtlichen Versammlungsbehörde vier Anträge für Versammlungen am 6. September vor. Laut einer Übersicht der Polizei sind zwischen Freitag und Sonntag insgesamt 14 Kundgebungen und Aufzüge sowie je ein Auto- und ein Fahrradkorso angemeldet. Diese Zahl könne sich aber noch verändern. Des Weiteren seien weitere Wahlkampfveranstaltungen sowie entsprechende Stände geplant.

Die meisten Teilnehmer werden am Samstag, 5. September, erwartet. Ab Mittag erwarten die Initiatoren der Kundgebung „Sachsen-Anhalt WELTOFFEN“ laut einer weiteren Aufstellung von Demonstrationen, die Epoch Times vorliegt, 8.000 Teilnehmer.

Daher sei damit zu rechnen, dass es hauptsächlich im Bereich der Innenstadt sowie im ostelbischen Stadtgebiet zeitweise zu Verkehrsbehinderungen durch Straßensperren und andere Verkehrsregelungen kommen könne. Wer an dem Tag dort unterwegs sei, müsse sich auf Verzögerungen einstellen. Die Sprecherin rät daher, die genannten Bereiche möglichst zu umfahren bzw. den Weisungen der Polizei zu folgen.

Das Innenministerium geht von vier Szenarien aus. So rechneten die Sicherheitsbehörden mit größeren Demonstrationen aus dem bürgerlichen oder linken Spektrum, sollte die AfD allein oder als Teil einer Koalition regieren können. Schauplatz sei dabei vor allem Sachsen-Anhalts Hauptstadt Magdeburg. Gleichzeitig könnten AfD-Anhänger und Rechtsextreme spontane Siegesfeiern oder Aufzüge veranstalten. Auseinandersetzungen zwischen den Lagern könnten nicht ausgeschlossen werden.

Aktionen seien auch zu erwarten, wenn der Verdacht eines Wahlbetrugs aufkomme. Dies könne der Fall sein, wenn die AfD deutlich schlechter abschneidet als von Umfragen erwartet, oder die SPD die Fünf-Prozent-Hürde für einen Verbleib im Landtag verpasst. Wahlbetrug schließt Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) praktisch aus. Gegenüber „BILD“ sagte sie: „Das Narrativ der geklauten Wahl wird jetzt schon vorbereitet. Wir sagen ganz klar: Die Wahlleiter haben das alles im Blick, es gibt überall auch Wahlbeobachter der AfD, zu Fälschungen kann es nicht kommen.“

Wahlbetrug in einem Pflegeheim?

Allerdings ist nun ein Fall eines Verdachts auf Fälschung von Briefwahlunterlagen in Dessau bekannt geworden. Wie die „Berliner Zeitung“ schreibt, geht es um eine 95-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims, die seit mehreren Jahren dement ist. Ihr Bevollmächtigter wollte die Wahlunterlagen einsehen und erfuhr dabei, dass für die Frau bereits per Briefwahl gewählt worden sein soll. Zunächst hieß es allerdings, dass eine Heimmitarbeiterin die Wahlunterlagen der Senioren geschreddert habe.

Als der Mann beim zuständigen Wahlbüro nachfragte, sagte man ihm dort, dass die 95-Jährige bereits gewählt habe. Daraufhin erstattete der Bevollmächtigte, der auch der Neffe der Frau ist, Strafanzeige gegen unbekannt. Für welche Partei das Kreuz auf den Briefwahlunterlagen gesetzt wurde, gaben Mitarbeiter im Wahlbüro unter Verweis auf den Datenschutz nicht bekannt.

Das dritte Szenario geht davon aus, dass die politischen Lager ungefähr gleichauf liegen. So rechnet das Innenministerium ebenfalls mit Demonstrationen, wenn zunächst nicht feststeht, wer eine Regierung bilden kann. Allerdings geht die Behörde davon aus, dass die allgemeine Situation weniger emotional ist, weil die Beteiligten die weitere politische Entwicklung abwarten müssen.

Wahlplakate gestohlen oder beschädigt

Als vierte Möglichkeit nennt das Ministerium sogenannte dezentrale Aktionen. So könnten radikale Gruppierungen spontan an verschiedenen Orten auftauchen, so etwa bei Wahlpartys. Einkalkuliert haben die Behörden in ihren Überlegungen auch Störungen in Wahllokalen oder nicht angemeldete Demonstrationen.
Wie brisant die Lage ist, zeigt sich auch in Zahlen des Innenministeriums aus den vergangenen Wochen: „Es gibt einen deutlichen Anstieg des Versammlungs- und Veranstaltungsaufkommens“, erläutert Innenministerin Zieschang. So seien es bis zur vergangenen Woche 1075. Weitere 500 kämen bis zum Urnengang am kommenden Sonntag hinzu.
Des Weiteren nennt die CDU-Politikerin etwa 900 aufgenommene Fälle im Zusammenhang mit beschädigten oder gestohlenen Wahlplakaten. Am häufigsten sei davon die AfD betroffen, es folgten Linke und CDU.
Bedrohungen, politische Beleidigungen und Attacken auf Wahlkämpfer registrierten die Behörden nach Aussage der CDU-Politikerin 66 Mal. Auch Politiker von AfD, Linken und FDP seien attackiert worden. „Es ist eine hochemotionale Wahl“, betont Zieschang. „Aber es gilt ganz klar: Wir gehen konsequent gegen jede Art von Gewalt oder Straftaten vor. Die politische Auseinandersetzung muss bei allen Unterschieden friedlich bleiben.“
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Beschäftigte in Deutschland würden im Schnitt gerne weniger arbeiten

3,8 Millionen Erwerbstätige in Deutschland würden gerne ihre Arbeitszeit verkürzen – demgegenüber stehen 1,5 Millionen, die lieber mehr arbeiten würden. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag, den 4. September, unter Verweis auf die Mikrozensus-Befragung aus dem Jahr 2025 mit. Würde allen Arbeitszeitwünschen der Erwerbstätigen entsprochen, würde die Wochenarbeitszeit im Schnitt um 0,6 Stunden pro Erwerbstätigem sinken.
Beschäftigte in Voll- und Teilzeit wurden nach ihrer gewöhnlichen Wochenarbeitszeit und ihren Wünschen nach Änderungen daran befragt. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Wer will länger arbeiten?

Menschen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, arbeiten demnach im Schnitt 40,9 Stunden pro Woche und würden gerne 10,5 Stunden weniger arbeiten. Erwerbstätige mit Mehrarbeitswunsch leisten durchschnittlich 26,2 Stunden pro Woche und wünschten sich eine Erhöhung um 10,5 Stunden.
Dem Statistikamt zufolge gibt es auffällige Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Männer sind demnach häufiger vollzeittätig, arbeiten in Vollzeit im Schnitt mehr Stunden als Frauen und wünschen sich zugleich häufiger eine Arbeitszeiterhöhung. Auch Männer, die Teilzeit arbeiten, wollten häufiger mehr arbeiten als teilzeittätige Frauen.
Allerdings verrichten Frauen zu einem weitaus größeren Teil als Männer nicht bezahlte Sorgearbeit wie Pflege und Betreuung von Kindern oder Angehörigen sowie Arbeiten im Haushalt. (afp/red)
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Dax-Konzernchef: Deutschland wird besonders stark attackiert

Die Energie-Infrastruktur in Deutschland wird nach Ansicht von Siemens-Energy-Chef Christian Bruch stärker angegriffen als in anderen europäischen Ländern. „Wir müssen anerkennen, dass kritische Infrastruktur nicht vollumfänglich geschützt werden kann. Aus meiner Sicht hat die Bedrohungslage über die letzten 12 bis 18 Monate deutlich zugenommen“, sagte der Manager der Deutschen Presse-Agentur.
„Wir sind als großes Land, das in einem Konfliktfall ein Transitland wäre und eine Schlüsselrolle spielt, besonders exponiert“, sagte Bruch. „Das müssen wir uns bewusst machen. Und das sollte auch der Bevölkerung bewusst sein.“
Zuletzt hatten Angriffe auf das Stromnetz in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Vorfälle auf verfassungsfeindliche Sabotage zurückzuführen sind.

„Die Vorfälle nehmen zu“

Bruch sieht die schnelle Ausarbeitung des zivilen Operationsplans als dringend erforderlich an, um auf Krisenfälle reagieren zu können. Es gehe um den Schutz der Strom- oder der Wasserinfrastruktur sowie der Versorgung mit Lebensmitteln im Falle einer Krise.
„Da müssen wir uns vorbereiten. Denn man muss akzeptieren, dass dies alles Anzeichen von hybriden Angriffen sein können“, sagte der Manager. „Die Vorfälle nehmen zu und auch auf der Cyberseite steigt die Frequenz der Angriffe auf Infrastruktur deutlich.“
Die neue Bedrohungslage erfordere ein strukturiertes Vorgehen. „Es gilt sicherzustellen, dass wir Schäden schnell reparieren können. Dafür wären wir heute nicht ausreichend aufgestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen vor, jetzt geht es darum, schnell handlungsfähig zu werden.“

„Reparaturfähigkeit stärken“

Kritische Infrastruktur sei schwer zu schützen und könne mit einfachen Mitteln gestört werden, räumte der Konzernchef ein. Es gehe daher auch darum, die „Reparaturfähigkeit“ zu stärken, also mögliche Schäden mithilfe von Eingriffstrupps rasch zu reparieren. Das sei etwa in der Ukraine, in der kritische Infrastruktur ständig von Russland angegriffen wird, gut organisiert.
Dazu gehörten schnelle Meldeketten und das Wissen um die Lagerung von Ersatzteilen. „Das ist viel wichtiger, als zu glauben, ich könnte alles schützen.“ Bei der Steuerung und dem Schutz von Infrastruktur müsse Resilienz mitgeplant werden. Und außerdem müsse man sagen: „Ich muss jetzt nicht an jede wichtige Infrastruktur „Achtung, wichtige Schaltanlage“ hinschreiben. Wir machen das in Deutschland sehr sichtbar.“ Das sei nicht unbedingt ideal.
Siemens Energy spaltete sich 2020 vom Siemens-Konzern ab und ging als eigenständiges Unternehmen an die Börse. Der Energietechnikkonzern entwickelt, produziert und liefert Technologien und Lösungen für die Stromerzeugung und -übertragung, für erneuerbare Energien – darunter Windkraftanlagen – sowie für industrielle Energieanwendungen.
Das Unternehmen zählt zu den weltweit führenden Energietechnikunternehmen. Im Geschäftsjahr 2025 beschäftigte Siemens Energy weltweit rund 103.000 Menschen, davon rund 27.000 in Deutschland. (dpa/red)
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Politbarometer für Sachsen-Anhalt: AfD und BSW legen zu

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können die AfD und das BSW im „Politbarometer“ des ZDF zulegen.
Wenn schon heute Landtagswahl wäre, käme die AfD demnach auf 41 Prozent (+1), das BSW auf 4 Prozent (+1). Für das BSW würde es also trotz des Zugewinns nicht für den Einzug ins Landesparlament reichen.

Linke und SPD verlieren – CDU stabil

Die Linke verliert in dem am Freitag veröffentlichten „Politbarometer“ 1,5 Punkte und liegt bei 13 Prozent, die SPD bei 8,5 Prozent (-0,5). CDU (23 Prozent), die Grünen (6 Prozent), die FDP (3 Prozent) sowie die sonstigen Parteien (3 Prozent) bleiben jeweils bei ihren Werten aus der Vorwoche.
Aufgrund dieser Zahlen bräuchte die AfD für eine parlamentarische Mehrheit einen Koalitionspartner. Eine Regierung aus allen, nach dieser Projektion im Parlament vertretenen Parteien außer der AfD – also eine Koalition aus CDU, Linke, SPD und Grünen – hätte eine Mehrheit. (dts/red)
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Studie: Milliardenwerte in Europas Elektroschrott ungenutzt

In ausgedienten Haushaltsgeräten und alter Unterhaltungselektronik schlummern in der EU ungenutzte Rohstoffwerte von mehr als 65 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung der Boston Consulting Group (BCG) und der Initiative „Cradle to Cradle Electronics“, die anlässlich der Technikmesse IFA in Berlin vorgestellt wurde.
Die Autoren warnen vor drastischen Risiken für die europäische Industrie durch geopolitische Abhängigkeiten. Ebenso mahnen sie ein grundlegend neues Produktdesign nach dem Kreislaufprinzip an.
Jährlich landen laut Bericht rund 1,6 Millionen Tonnen kritischer und strategischer Rohstoffe in Neugeräten auf dem EU-Markt – darunter Kupfer, Aluminium, Lithium, Kobalt und seltene Erden. Das Problem: Viele dieser Materialien stammen fast vollständig aus Drittstaaten. Allen voran aus China, das bei schweren seltenen Erden nahezu eine Monopolstellung hält.

Rohstoffe sind teuer

Für die Produktion der Neugeräte müssen die Hersteller viel Geld in die Hand nehmen. Exportbeschränkungen, Halbleiterkrisen und der weltweite Boom von Rechenzentren für Künstliche Intelligenz treiben die Beschaffungspreise stark in die Höhe.
Gleichzeitig bleibt dieses Potenzial nach der Nutzung weitgehend unerschlossen: Zwar fallen in Europa jährlich mehr als 13 Millionen Tonnen Elektroschrott an, doch die offizielle Sammelquote liegt bei lediglich rund 43 Prozent. Allein in europäischen Schubladen verstauben demnach schätzungsweise 700 Millionen ungenutzte Smartphones, die rund 50.000 Tonnen strategische Rohstoffe binden.

Das Gerät als Rohstofflager

Fehler machen die Autoren der Studie auch bei der Behandlung des Elektroschrotts aus: Weil Altgeräte oft geschreddert, verbrannt oder illegal exportiert würden, gingen wertvolle Metalle und Komponenten verloren.
Als Ausweg schlägt die Studie das „Cradle to Cradle“-Konzept (C2C) vor. Geräte müssten von vornherein als „Materialbanken“ konzipiert werden: ohne giftige Stoffe, leicht demontierbar und modular aufgebaut.
Dadurch ließen sich Komponenten wie Motoren oder Elektronikmodule gezielt reparieren, aufbereiten und wiederverwenden. Bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen, die noch mehrheitlich in Europa gefertigt werden, könnten optimierte Kreisläufe bis zu 50 Prozent des Materialbedarfs für die Neugeräte einsparen. (dpa/red)
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Mehr Großinsolvenzen – Automobilbranche besonders betroffen

Die Zahl der deutschen Großinsolvenzen mit einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro ist weiter gestiegen. So wurden im ersten Halbjahr insgesamt 33 Firmenpleiten registriert, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Untersuchung des Kreditversicherers Allianz Trade hervorgeht. Das seien zehn Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

2026 keine Verschnaufpause bei den Großinsolvenzen

Im gesamten Jahr 2025 gab es demnach 94 Großinsolvenzen. Das sei der höchste Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2015 gewesen. 2024 lag die Zahl der Großpleiten noch bei 87 und im Jahr zuvor bei 64. „Es gibt auch 2026 keine Verschnaufpause bei den Großinsolvenzen“, sagte der Allianz Trade-Chef in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Milo Bogaerts.
Der Negativtrend aus dem Vorjahr verfestige sich und zeige, dass der Anpassungsdruck in vielen Branchen weiterhin enorm sei. Großunternehmen stünden häufig im Zentrum komplexer Wertschöpfungsketten, sagte Bogaerts.„Fällt ein Marktteilnehmer dieser Größenordnung aus, geraten oftmals auch Zulieferer, Dienstleister und andere Geschäftspartner unter Druck.“

Automobilbranche am häufigsten betroffen

Mit sieben Großinsolvenzen besonders betroffen war den Angaben zufolge im ersten Halbjahr die Automobilbranche. Danach folgten mit fünf Großpleiten der Einzelhandel sowie der Maschinenbau und Dienstleistungen mit jeweils vier Fällen. Mit der Zahl der Insolvenzen stieg auch der wirtschaftliche Schaden.
So erhöhte sich nach Angaben des Kreditversicherers der kumulierte Jahresumsatz der insolventen Großunternehmen im ersten Halbjahr um drei Prozent auf 4,5 Milliarden Euro. Dass der durchschnittliche Umsatz insolventer Großunternehmen auf der anderen Seite um knapp sieben Prozent auf rund 137 Millionen Euro gesunken sei, deute darauf hin, dass zuletzt etwas kleinere Unternehmen betroffen gewesen seien.

Pleitegefahr durch hohe Investitions- und Energiekosten

„Wir erwarten auch im weiteren Jahresverlauf keine nachhaltige Entspannung“, sagte Bogaerts. Die Zahl der Großinsolvenzen dürfte 2026 auf einem erhöhten Niveau bleiben. „Besonders Branchen mit hohen Investitions- und Energiekosten sowie Unternehmen mit geringer Preissetzungsmacht bleiben anfällig für finanzielle Schieflagen.“
Global zeige sich ein ähnlicher Trend. So gab es der Untersuchung zufolge im ersten Halbjahr weltweit 247 Großinsolvenzen – 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die meisten Firmenpleiten verzeichneten der Einzelhandel, der Dienstleistungssektor sowie das Baugewerbe. „Die Zahl der Großinsolvenzen steigt in vielen Regionen der Welt“, sagte der Leiter der Allianz Trade-Insolvenzforschung, Maxime Lemerle. Westeuropa bleibe jedoch besonders betroffen und stehe für mehr als 60 Prozent aller erfassten Fälle. (dpa/red)
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Merz bleibt im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt abgeschottet

Bei seinem zweiten Wahlkampfbesuch in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz erneut vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen einer möglichen AfD-Landesregierung gewarnt. „Wer möchte, dass Deutschland ein offenes und liberales Land bleibt, und wer möchte, dass Sachsen-Anhalt ein interessanter, auch europäisch interessanter Standort bleibt, der darf am Sonntag nicht die AfD wählen“, sagte er in Leuna bei einem gemeinsamen Besuch der UPM-Bioraffinerie mit Ministerpräsident Sven Schulze.
Einen direkten Kontakt zu Wählern gab es wie beim ersten Wahlkampfauftritt des CDU-Chefs in Quedlinburg nicht – von wenigen Mitarbeitern der Raffinerie einmal abgesehen. Merz traf sich nur mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat. In Sachsen-Anhalt wird am Sonntag der Landtag gewählt. In den Umfragen liegt die AfD mit großem Abstand vorne und hat Chancen, die absolute Mehrheit zu erzielen.
Merz hatte sich am Montag knapp eine Woche vor der Wahl erstmals im Wahlkampf blicken lassen. Zusammen mit Schulze besuchte er dessen Geburtsstadt Quedlinburg im Harz und traf sich mit Landtagsabgeordneten und Amtsträgern. Einen direkten Kontakt mit Wählern gab es aber auch dort nicht. Wie in Leuna war nur ein gemeinsames Statement vor den Kameras ohne Fragen der anwesenden Journalisten vorgesehen.

Merz kritisiert Haltung der AfD zur EU

Merz kritisierte in Leuna vor allem die Haltung der AfD zur Europäischen Union. „Wer wie die AfD aus dem Binnenmarkt raus will, aus Schengen raus will, aus der Europäischen Union raus will, der stellt solche Projekte, wie sie hier hinter uns entstehen, von Grund auf infrage“, sagte er. „Und genau das wollen wir verhindern.“
UPM hat in Leuna 1,3 Milliarden Euro investiert, um Holz in Basischemikalien umzuwandeln. Die AfD steht der Europäischen Union skeptisch gegenüber, hat aber zuletzt in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 den Austritt aus der EU nicht explizit gefordert. (dpa/red)
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US-Justizministerium: Bundesstaaten müssen illegale Einwanderer melden


In Kürze:

  • Die US-Bundesstaaten müssen unerlaubt im Land lebende Personen an das Heimatschutzministerium melden.
  • Bei Missachtung droht den Bundesstaaten der Entzug von Milliarden Fördergeldern aus Sozialprogrammen.
  • Die Neuregelung ersetzt eine Rechtsauffassung aus dem Jahr 1998.

 
Die US-amerikanischen Bundesstaaten müssen den US-Bundesbehörden ihnen bekannte unerlaubt eingewanderte Personen melden, wenn diese bestimmte staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das teilte das US-Justizministerium am Mittwoch, 2. September, mit.
Das Ministerium hebt damit eine Rechtsauffassung aus dem Jahr 1998 auf.
Es stellt klar: Nach einem Sozialreformgesetz von 1996 sind alle Behörden der Bundesstaaten verpflichtet, Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus an das Heimatschutzministerium (DHS) zu melden.

Finanzielle Konsequenzen bei Missachtung

Verweigern die Bundesstaaten die Meldung, riskieren sie den Verlust von Geldern aus den Sozialprogrammen TANF und SSI. Das geht aus einer Stellungnahme des Ministeriums vom 1. September hervor.
„Der Kongress hat diese Verpflichtung eindeutig formuliert“, sagte T. Elliot Gaiser, stellvertretender Justizminister in der Rechtsabteilung des Ministeriums. „Wenn sich ein Bundesstaat dafür entscheidet, an TANF teilzunehmen, akzeptiert er damit auch die Verpflichtung, sich unerlaubt in den USA aufhaltende Personen zu melden.“
Bundesstaaten, die DHS nicht über Personen informieren, die keinen legalen Status haben, aber versuchen, Sozialleistungen zu beantragen, förderten damit unerlaubte Einwanderung und entzogen US-Bürgern Steuergelder, sagte Gaiser in einer Stellungnahme.

Neuinterpretation eines Gesetzes aus dem Jahr 1996

Die alte Auslegung des 1996-Gesetztes, des „Personal Responsibility and Work Opportunity Reconciliation Act“, stammte noch aus der Clinton-Ära und wurde nun aufgehoben. Bisher galt die Meldepflicht gegenüber den Einwanderungsbehörden nur für diejenigen staatlichen Stellen, die auch die Sozialprogramme verwalteten.
„Wir gelangten zu dieser Auffassung, indem wir die Definition des Begriffs ‚Bundesstaat‘ im Gesetz von 1996 außer Acht ließen und dem Begriff innerhalb derselben gesetzlichen Bestimmung unterschiedliche Bedeutungen gaben“, gab die Rechtsabteilung in ihrer neuen Stellungnahme bekannt.
Nach Angaben des Justizministeriums nehmen alle 50 Bundesstaaten, der District of Columbia und mehrere US-Territorien an den TANF- und SSI-Programmen teil.
Mittel allein für das TANF-Programm belaufen sich auf mehr als 16,4 Milliarden US-Dollar (14,10 Milliarden Euro). Es dient dazu, Familien mit Kindern aus einkommensschwachen Verhältnissen zu unterstützen.
SSI gewährt Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, die über kein oder nur ein geringes Einkommen bzw. Vermögen verfügen, monatliche Zahlungen.

Durchsetzung von Bundesrecht

Joshua Craddock, stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung und Verfasser der neuen Rechtsauffassung, sagte, diese führe keine neuen Pflichten für die Bundesstaaten ein.
Sie stelle lediglich die ursprüngliche Bedeutung des Gesetzes von 1996 wieder her, das alle staatlichen Behörden bei der Weitergabe von Informationen über ihnen bekannte unerlaubt eingewanderte Personen an DHS an Bundesrecht binde.
„Bundesstaaten, die TANF-Mittel erhalten, müssen sich an Bundesrecht halten. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich des Verlusts von Programmmitteln“, sagte Craddock in der Stellungnahme.
Das DOJ stellte klar, dass die neue Rechtsauffassung nur für die Zukunft gelte. Die Bundesstaaten müssten nicht mit rückwirkenden Strafen rechnen. Auch bereits bestehende Vereinbarungen über Sozialhilfemittel blieben unverändert, da sie auf Basis der alten Auslegung von 1998 geschlossen wurden.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „States Must Report Illegal Immigrants to Feds or Risk Losing Federal Welfare Funding: DOJ“ (redaktionelle Bearbeitung: vm)