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Hacker erpressen Berlin: Gestohlene Daten könnten heute veröffentlicht werden


In Kürze:

  • Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
  • Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
  • Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.

 
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.
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Hacker erpressen Berlin: Kein Lösegeld – gestohlene Daten veröffentlicht

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt. Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung lief am Freitag aus.
Zuvor hatte die Gruppe von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden, was jedoch nicht geschah. In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
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Streit um Abschiebungen: Wie die „Coesfelder Liste“ zum Fall für den NRW-Landtag wurde


In Kürze:

  • Die Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna haben nach dem Anschlag in Solingen Listen mit ausreisepflichtigen Personen erstellt.
  • Das LKA Nordrhein-Westfalen hat darauf 6.800 ausreisepflichtige Personen überprüft.
  • Rund 2.100 von ihnen tauchen in Ermittlungsakten auf.
  • 471 Ausreisepflichtige wurden der Stadt Köln gemeldet, darunter auch mehrfach Vorbestrafte.
  • Die Kölner Abteilung, die für Rückführungen zuständig ist, hat nicht auf die Listen reagiert.
  • Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen die Stadt Köln wegen Fehlverhaltens.
  • Die SPD kritisiert auch das NRW-Fluchtministerium wegen des Umgangs mit den Listen.

 
Eine ursprünglich zur Unterstützung von Abschiebungen erstellte Liste beschäftigt inzwischen den nordrhein-westfälischen Landtag. Am Mittwoch, 2. September, kam der Integrationsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Thema waren die sogenannte Coesfelder Liste und eine weitere Liste aus Unna sowie die Überprüfung von insgesamt 6.800 ausreisepflichtigen Personen durch das Landeskriminalamt (LKA). Das geht aus der offiziellen Tagesordnung des NRW-Landtags hervor.
Ausgangspunkt ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums nach dem Anschlag von Solingen im August 2024. Es beauftragte bei den Zentralen Ausländerbehörden eine Übersicht über ausreisepflichtige Personen.
In NRW sind fünf Zentrale Ausländerbehörden jeweils landesweit für bestimmte Herkunftsländer zuständig. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld deckt die Region Westbalkan ab. Im November 2024 übermittelte die ZAB Coesfeld den örtlichen Ausländerbehörden Daten von 1.247 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan. Die Behörde bot zugleich an, für diese Menschen notwendige Passersatzpapiere zu beschaffen.
Die Coesfelder Liste ist keine Abschiebeanordnung. Ob eine gelistete Person tatsächlich abgeschoben werden konnte, musste weiterhin von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft werden. An die Stadt Köln wurden die Namen von ausreisepflichtigen 471 Personen übermittelt.

Warum Köln in die Kritik geriet

Der Umgang Kölns mit diesen Fällen löste im August dieses Jahres eine politische Debatte aus. Der WDR schreibt:
„Die Stadt ist auf das Angebot aus Coesfeld nicht eingegangen. Nur eine einzige der zuständigen Abteilungen in der Kölner Ausländerbehörde antwortete überhaupt. Die Abteilung, die für das Rückführungsmanagement zuständig ist, reagierte nicht.“
Nach Darstellung der Stadt gab es Unklarheiten über das Verfahren, weil die Liste direkt aus Coesfeld und nicht über den sonst üblichen Weg über Ministerium und Bezirksregierung gekommen sei.
Köln wandte sich nach eigenen Angaben im November 2024 an die Bezirksregierung. Diese habe beim Ministerium nachfragen wollen. Was anschließend geschah, ließ sich nach Angaben der Stadt zunächst nicht rekonstruieren. Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert bezeichnete den Ablauf im August als „denkbar unglücklich“, die Kommunikation sei „missverständlich und unglücklich“ gewesen.
Inzwischen richtet sich der Blick auch auf die Landesregierung. Nach einer Sondersitzung warf die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Kapteinat dem von Verena Schäffer (Grüne) geführten Fluchtministerium vor, den angestoßenen Prozess nicht ausreichend begleitet zu haben. Kapteinat erklärte:
„Seitens des Fluchtministeriums ist der Prozess zur Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen in den Westbalkan und Irak zwar vor über zwei Jahren angestoßen worden, ein Monitoring gab es allerdings nicht. (…) Das Fluchtministerium hat sich über ein Jahr hinweg landesweit nicht mehr aktiv in den Prozess eingebracht oder hinterfragt, ob alles funktioniert – obwohl es die oberste Aufsichtsbehörde ist.“
Erst ein öffentlich gewordener Fall um einen strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen habe aufgedeckt, dass der Prozess nicht funktioniere, so die SPD-Politikerin.

Ein straffälliger 16-Jähriger

Anfang August gab es eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier Großfamilien in Köln-Mülheim. Einer der mutmaßlich Beteiligten, ein 16-Jähriger, soll auf der Coesfelder Liste gestanden haben. Gegen ihn laufen nach Informationen des WDR Ermittlungen wegen schwerer Vergewaltigung. Zudem sei er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der „Kölner Stadtanzeiger“ (KStA) zeigte in einer Recherche, dass noch mehr Personen, die von der ZAB Coesfeld als ausreisepflichtig identifiziert worden sind, in Straftaten verwickelt sind.
Auf der Liste steht laut KStA auch ein Vater von acht Kindern. Der Staat zahlt der Familie inzwischen rund 7500 Euro monatlich – obwohl der Vater als Asylbewerber abgelehnt und bereits achtmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Im Mai 2025 verurteilte ihn ein Gericht wegen Geschenkkartenbetrugs zu einem Jahr auf Bewährung. Auch seine Frau sei vorbestraft und zwei erwachsene Töchter. Die vier Familienmitglieder standen auf der Coesfelder Liste, doch die zehnköpfige Familie wurde in das Bleiberechtsprogramm der Stadt aufgenommen, schreibt die Zeitung.
In einer E-Mail der für das Programm zuständigen Stelle hieß es als Antwort an die ZAB Coesfeld, Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Es handele sich um Personen, „die seit langer Zeit geduldet sind“.
3657 geduldete Ausländer lebten Ende 2025 in Köln, fast 900 davon sind seit über einem Jahrzehnt in Deutschland. Welche Kosten daraus entstehen, konnte die Stadt auf Anfrage des KStA nicht separat beziffern.

LKA überprüft 6.800 Personen

Inzwischen geht die Überprüfung weit über die 471 Kölner Fälle hinaus. Neben der Coesfelder Liste wurde eine weitere Aufstellung der ZAB Unna einbezogen, die Personen aus dem Irak betrifft.
Das LKA überprüfte insgesamt 6.800 ausreisepflichtige Personen aus beiden Listen. Diese Größenordnung ist amtlich bestätigt: Die offizielle Tagesordnung des Integrationsausschusses nennt als Thema der Sondersitzung ausdrücklich: „Liste Coesfeld und Liste Unna – LKA prüft 6800 Ausreisepflichtige“.
Über die Ergebnisse der Überprüfung berichtete ebenfalls der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach tauchen rund 2.100 der 6.800 überprüften Personen in Ermittlungsakten auf. Eine Abfrage des LKA im polizeilichen Informationssystem VIVA habe mindestens 12.000 Ermittlungsverfahren ergeben. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichte die Ergebnisse am 1. September.
Die Zahlen bedeuten nicht, dass 2.100 Menschen wegen Straftaten verurteilt wurden oder 12.000 Straftaten nachgewiesen sind. Gegen eine Person können mehrere Ermittlungsverfahren geführt werden. Verfahren können eingestellt werden, mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden. Eine vollständige amtliche Aufschlüsselung der Ergebnisse ist bislang nicht öffentlich zugänglich.

LKA schaut bis 2016

Für die 471 Personen der Kölner Liste liegt nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ eine gesonderte Auswertung vor. Der Zeitung zufolge umfasst das Dokument des LKA 21 Seiten und betrachtet den Zeitraum von 2016 bis heute. Darin seien mehr als 160 Beschuldigte mit knapp 1.600 Vorgängen erfasst. Die Zeitung berichtet, dass ihm die LKA-Auswertung vorliegt.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hat eine Prüfung der Affäre um die Coesfelder Liste angeordnet. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Aufgeführt werden dem Bericht zufolge neben zahlreichen Eigentumsdelikten auch schwere Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, räuberische Erpressung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Drogendelikte. Welche Verfahren eingestellt wurden und in wie vielen Fällen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, geht aus den bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht vollständig hervor.
Zuvor war eine niedrigere Zahl bekannt geworden. Die Kölner Polizei hatte nach Angaben des WDR 152 der 471 Personen seit November 2024 insgesamt 568 mutmaßlichen Straftaten zugeordnet.
Der Unterschied zwischen den Zahlen lässt sich zumindest teilweise durch die Untersuchungszeiträume erklären. Die Kölner Polizei betrachtete den Zeitraum seit Herbst 2024, während die spätere LKA-Auswertung laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ bis ins Jahr 2016 zurückreicht.

SPD kritisiert Fluchtministerium

Nach der Sondersitzung des Integrationsausschusses richtet sich die politische Debatte nun stärker auf die Verantwortung des Landes. Ob das Fluchtministerium tatsächlich Aufsichts- oder andere Pflichten verletzt hat, ist momentan nicht festgestellt.
Auch die Vorgänge in Köln werden weiter untersucht. Die Stadt überprüft erneut den Aufenthaltsstatus der 471 Personen und den Stand der jeweiligen Verfahren. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft Köln nach Informationen des WDR mehrere Strafanzeigen zum Umgang der Behörden mit der Liste.
Offen ist insbesondere, wie viele der überprüften Personen tatsächlich rechtskräftig verurteilt wurden, wie viele weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig sind und in wie vielen Fällen eine Abschiebung rechtlich und praktisch möglich gewesen wäre.
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Explosion in Monaco: Ukrainerin aus Deutschland verdächtigt

Nach der Explosion in Monaco mit Schwerverletzten suchen die Behörden eine Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als zunächst gedacht, handle es sich bei der verdächtigen Person um eine Frau und nicht um einen Mann, sagte Morgan Raymon von der Staatsanwaltschaft Monaco. Die Verdächtige, die sich als Mann verkleidet hatte, werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.
„Nach ersten Erkenntnissen und Ermittlungen der monegassischen Strafverfolgungsbehörden hatten sich Bezüge nach Hessen ergeben“, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Hessen mit. Am Donnerstag sei im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens eine von der 39 Jahre alten Ukrainerin angemietete Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht worden. „Des Weiteren wurde ein von ihr genutztes Fahrzeug durchsucht und sichergestellt.“
Die Frau stehe im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, schrieb das LKA. Beweismittel seien an die monegassischen Behörden übergeben worden. „Die gesuchte Frau befindet sich aktuell auf der Flucht.“

Drei Schwerverletzte bei Explosion

Am Montagabend hatte es am Eingang eines Wohngebäudes eine heftige Explosion in Monaco gegeben. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt. Zuvor hatte eine Person dort den Angaben nach ein Paket abgelegt, später war sie geflohen. Ermittelt werde wegen versuchter Tötung und einer Sprengstoffstraftat.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtige nicht alleine gehandelt hat. Zwischenzeitlich nahmen sie zwei Männer fest. Weil diese aber wohl nicht aktiv an der Tat beteiligt waren, kamen sie wieder frei.
Zur Identität der Opfer hatte die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Nach Medienberichten in Monaco, Frankreich und der Ukraine soll es sich um einen ukrainischen Oligarchen, seine Ehefrau und einen Sohn des Paares handeln. (dpa/red)
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Polizei schießt am Frankfurter Hauptbahnhof auf Mann

Frankfurt der 23. Juni: Die Polizei hat nahe dem Frankfurter Hauptbahnhof auf einen Mann geschossen. Dieser sei dabei verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher. Laut hessischem Landeskriminalamt (LKA) hatte der Mann zuvor einen Polizisten angegriffen und ihn verletzt.
Zeugen hatten am Nachmittag gegen 16.00 Uhr Schussgeräusche gehört und dann gesehen, wie ein Mann am Boden behandelt wurde, wie dpa-Reporter berichteten. Der Vorfall ereignete sich am Kaisertor, einem Platz gegenüber dem Hauptbahnhof. Der Verletzte war bei Bewusstsein und wurde später in einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Angriff mit spitzem Gegenstand

„Während einer polizeilichen Kontrolle im Bereich des Kaisertores griff ein Mann gegen 16.00 Uhr einen Polizisten mit einem spitzen Gegenstand an und verletzte ihn“, teilte das LKA am Abend mit. „Daraufhin machte der Polizeibeamte von seiner Schusswaffe Gebrauch.“
Der verletzte Angreifer sei von weiteren Polizeibeamten erstversorgt worden, so das LKA. Zur Identität des Mannes machten die Behörden keine Angaben. Das hessische Landeskriminalamt hat die Ermittlungen aufgenommen – ein übliches Vorgehen, wenn Polizisten geschossen haben.
Die Polizei hatte zum Zeitpunkt eine ihrer inzwischen regelmäßigen Kontroll-Aktionen im Bahnhofsviertel durchgeführt. Der Straßenbahnverkehr, der über den Bahnhofsvorplatz verläuft, wurde zwischenzeitlich gestoppt. Die Polizei sperrte den Bereich um den Tatort ab. Die genauen Hintergründe sind noch völlig unklar.

Drogenprobleme im Bahnhofsviertel

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist wegen der dort grassierenden Drogenprobleme ein wiederholtes Ziel von Polizeiaktionen. Seit Beginn der sogenannten Innenstadtoffensive im Februar 2024 waren es über 50 Kontrollaktionen. Damit will die Landesregierung die Sicherheit verbessern.
Anwohner und Gewerbetreibende kritisieren die Zustände im Bahnhofsviertel schon länger. An diesem Freitag ist ein Spitzengespräch mit Vertretern der Landesregierung und der Stadt über die Situation in dem Viertel geplant.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte im Mai von unzumutbaren und alarmierenden Zuständen gesprochen und Frankfurt einen Zickzack-Kurs vorgeworfen. Das Bahnhofsviertel habe eine magnetische Wirkung auf Crack-Abhängige, was die Stadt mit ihrer bisherigen Drogenpolitik verstärkt habe.

Innenminister: Polizei hat besonnen reagiert

Poseck teilte am Abend zu dem Vorfall mit: „Nach meiner ersten Einschätzung hat die Polizei besonnen und professionell reagiert.“ Polizeilicher Schusswaffengebrauch sei „in besonderen Situationen unumgänglich, auch zum Selbstschutz der Beamten“. (dpa/red)