In Kürze:
- Die Briefwahl hat seit den 2000er-Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.
- In Magdeburg und Halle wurden bereits rund 87.500 Briefwahlanträge gestellt.
- AfD-Bundessprecher Chrupalla und Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt Siegmund sprechen von möglichen Manipulationen, können aber keine konkreten Fälle benennen.
- Für einen systematischen Missbrauch gibt es bislang keine Anhaltspunkte.
Am Wahlsonntag ins Wahllokal: Das ist heute in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr.
Die Anzahl der Stimmen bei Wahlen, die per Briefwahl abgegeben werden, ist insbesondere seit Ende der 2000er-Jahre deutlich im Steigen begriffen. Das Phänomen zeigt sich bei Kommunalwahlen ebenso wie bei überregionalen Wahlen. Einige Wahlprozesse – wie die Sozialwahl – laufen faktisch ausschließlich auf dem Wege der Briefwahl ab. Die Corona-Zeit hat den Anteil der Briefwähler noch einmal deutlich ansteigen lassen.
Von der Ausnahme zur bequemen Option
Erstmals schuf der Gesetzgeber in Deutschland die Möglichkeit der
Briefwahl für die Bundestagswahl 1957. Mit diesem Schritt sollte vorwiegend alten, kranken oder behinderten Menschen, für die der Weg ins Wahllokal mit enormen Schwierigkeiten verbunden war, die Wahlteilnahme ermöglicht werden. Der Anteil der Briefwahlstimmen an den Gesamtstimmen lag damals bei 4,9 Prozent. Auch im Wendejahr 1990 war er mit 9,4 Prozent noch einstellig.
Seit der Bundestagswahl 2009 müssen Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, keine besonderen Verhinderungsgründe mehr nennen. Zuvor war es erforderlich, den Antrag auf Übermittlung der Briefwahlunterlagen mit einer Begründung für die Abwesenheit am Wahltag zu versehen. Diese konnte etwa in gesundheitlich bedingter Verhinderung, aber auch in berufs- oder reisebedingter Ortsabwesenheit liegen.
Den bisher höchsten Briefwähleranteil gab es während der Corona-Zeit. So wurden bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 47,3 Prozent der Stimmen nicht am Wahltag an der Urne abgegeben. Diesen Rekordanteil erreichte die Bundestagswahl 2025 bei weitem nicht mehr – obwohl bei der Winterwahl immer noch 37 Prozent von dieser Option Gebrauch machten.
Briefwahl auch in Sachsen-Anhalt immer weiter verbreitet – doch deutlich seltener als in Bayern
Bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt zeichnet sich erneut eine hohe Nachfrage nach Briefwahlunterlagen ab.
In Magdeburg und Halle, den beiden größten Städten des Landes, sind nach Angaben der Stadtverwaltungen mit Stand zu Wochenbeginn etwa 87.500 Briefwahlanträge eingegangen. Die Anzahl der Wahlberechtigten, die diese anforderten, lag in Magdeburg bei etwa 48.300, das entspricht 26,8 Prozent. In Halle waren es mit rund 39.200 beziehungsweise 22,3 Prozent etwas weniger.
Die Wahlleitung in der Landeshauptstadt rechnet bis zum Wahltag damit, dass rund 30 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen anfordern. Es steht damit nicht fest, ob der Anteil der Antragsteller auch deckungsgleich mit jenem der letztendlichen Briefwähler sein wird. Es ist beispielsweise möglich, unter Mitnahme der zugesandten Briefwahlunterlagen doch noch im Wahllokal seine Stimme abzugeben.
Damit ist der Anteil der Antragsteller für die
Briefwahl zwar auch in Sachsen-Anhalt im Steigen begriffen. Er liegt insgesamt jedoch immer noch deutlich unter jenem in Bundesländern wie Bayern. Dort lag die Briefwahlquote – auch aufgrund des komplexen Wahlsystems mit Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen – bereits in den 1990er-Jahren höher als in anderen Bundesländern.
Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil dort bei 52,2 Prozent, vier Jahre zuvor sogar bei 62,4 Prozent. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt wählten 2021 zur Bundestagswahl 34,2 Prozent per Brief (29,1 Prozent bei der
Landtagswahl). Im Vorjahr waren es bei der Bundestagswahl 26,8 Prozent.
Mehrere Wahlergebnisse kippten nach Auszählung der Briefstimmen
Im Vorfeld der Landtagswahlen kommen vor allem aus der AfD vermehrt Behauptungen, die Briefwahl sei anfällig für Fehler und Manipulationen. Bundessprecher Tino Chrupalla sprach – ohne konkrete Beispiele nennen zu können – von Fällen, in denen Menschen in Pflegeheimen beim Wählen „der Stift sozusagen geführt“ worden sei.
Auch Sachsen-Anhalt-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sprach von „Tricksereien“, die durch die Briefwahl ermöglicht würden. Bereits in der Vergangenheit
forderten AfD-Verbände die Abschaffung der Briefwahl.
Das
Bundesverfassungsgericht hatte die Briefwahl in mehreren
Urteilen als verfassungsmäßig zulässig beurteilt. Zwar seien die Integrität der Wahl, das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit bei der Briefwahl, „nicht gleichermaßen gewährleistet“. Der Gesetzgeber biete derzeit jedoch ausreichende Gewähr für deren Schutz vor derartigen Gefahren.
Zu den wahrscheinlichen Hintergründen der Forderung der AfD, die Briefwahl abzuschaffen, dürfte der Umstand gehören, dass in mehreren Fällen die Wahl rechter Kandidaten für öffentliche Ämter am Ergebnis der Briefwahlstimmen scheiterte.
Gefälle zwischen Urne und Brief nicht bei allen Parteien gleich groß
Bei der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten in Österreich 2016 hatte der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer nach Auszählung der Urnenstimmen vor seinem Gegenkandidaten Alexander Van der Bellen gelegen.
Erst am darauffolgenden Tag fand die Auszählung der Briefwahlstimmen statt – und diese ergab eine so große Mehrheit für Van der Bellen, dass dieser auch insgesamt vorn lag. Auch bei der US-Präsidentenwahl 2020 lag der Demokrat Joe Biden in mehreren entscheidenden Bundesstaaten bei den am Wahltag abgegebenen Stimmen hinter Amtsinhaber Donald Trump. Auch hier drehte jeweils die Auszählung der per Brief eingesandten Stimmen das Ergebnis.
Bei mehreren Stichwahlen auf kommunaler Ebene lag der jeweilige AfD-Kandidat während der Liveauszählung der Urnenstimmen vorn – und scheiterte aufgrund des am Schluss ausgezählten Briefwahlergebnisses.
Tatsächlich lag auch bei überregionalen Wahlen wie der Bundestagswahl der Stimmenanteil der AfD unter Briefwählern deutlich unter jenem bei den Urnenwählern, wobei die Kluft
im Verlauf der vergangenen Jahre immer größer wurde.
Bei der
Bundestagswahl 2013 stimmten 3,9 Prozent der Briefwähler und 5 Prozent der Urnenwähler für die Partei. Vier Jahre später betrug das Gefälle 9,6 Prozent zu 13,9 Prozent. Im Jahr 2021 kam die AfD nur noch auf 6,7 Prozent bei den Briefwählern, aber immer noch auf 13,6 Prozent an der Urne. Im Vorjahr lautete das Verhältnis 13,2 Prozent zu 25,3 Prozent.
Es gab Fälle von Wahlbetrug – allerdings lediglich in Einzelfällen
Einen so großen Unterschied im Zuspruch zwischen Briefwählern und Urnenwählern gibt es sonst bei keiner Partei. Bei der FDP war das Gefälle jeweils am geringsten – zuletzt wählten jeweils 4,3 Prozent Brief- und Urnenwähler die Liberalen.
Überdurchschnittlich häufig wurden 2025 bei der Briefwahl die CSU (9,2 gegenüber 4,0 Prozent) und die Grünen (13,8 zu 10,3 Prozent) gewählt. Auch SPD (17,4 zu 15,8 Prozent) und CDU (24,1 zu 21,6 Prozent) schnitten bei der Briefwahl besser ab. Hingegen wurde auch die Linke häufiger an der Urne gewählt (9,4 Prozent verglichen mit 7,7 Prozent bei der Briefwahl).
Die Zahl nachgewiesener Manipulationen bei Briefwahlen liegt jedoch seit 2000 im einstelligen Bereich. In den meisten Fällen betrafen diese Kommunalwahlen – etwa 2002 in Dachau, 2006 im niedersächsischen Wietze, 2008 im bayerischen Roding oder 2014 in Stendal, Sachsen-Anhalt.
Im Jahr 2024 betraf ein Fall die Landtagswahl in Sachsen. In allen Fällen konnten die Manipulationsversuche aufgedeckt werden und beschäftigten in weiterer Folge die Justiz.
Für einen systematischen Missbrauch bei der Briefwahl gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Potenziell reduziert ist vor allem das Prinzip der geheimen Wahl gegenüber der Abstimmung im Wahllokal. Das gilt etwa bei der Stimmabgabe zu Hause oder im Pflegeheim. Ob jemand, der befürchtet, zu Hause bei der Stimmabgabe unter Druck gesetzt zu werden, überhaupt Briefwahlunterlagen anfordert, ist jedoch ungewiss.
Stimmabgabe im Pflegeheim: Pflegeschutzbund weist Anschuldigungen zurück
Auch in Pflegeheimen wird, wie der BIVA-Pflegeschutzbund betont, Hilfe beim Ausfüllen von Wahlunterlagen nur auf Verlangen geleistet. Im Regelfall sei es auch nicht das Pflegepersonal, das beim Ausfüllen der Stimmzettel assistiere, sondern Angehörige oder gerichtlich bestellte Betreuer.
Die Integrität der Briefwahl ist in Deutschland durch
mehrere Sicherungssysteme geschützt. Die Ausstellung eines
Wahlscheins wird durch einen Sperrvermerk dokumentiert. Damit ist dem Wahlvorstand im Wahllokal erkennbar, wer einen solchen beantragt hat. Eine weitere Stimmabgabe an der Urne ist damit ausgeschlossen.
Der Wahlschein ist darüber hinaus personalisiert. So müssen die Wahlberechtigten darauf Namen, Geburtsdatum und Anschrift angeben. Auf dem Wahlschein findet sich auch ein Formular für eine Versicherung an Eides statt. Darauf muss der Wähler unterschreiben und damit dokumentieren, den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt zu haben.
Strenge Kontrollen der Identität – aber Fehlerquellen bei der Stimmabgabe
Um die Identitätsprüfung von der Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe zu trennen, muss der Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag gesteckt werden. Dieser muss getrennt vom unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt werden.
Eine mögliche Fehlerquelle, die zu einer Zurückweisung des Wahlbriefs führt, ist es jedoch, den unterschriebenen Wahlschein entweder nicht mit in den Wahlbriefumschlag zu stecken oder ihn mit dem Stimmzettel zusammen in den Umschlag zu stecken. In beiden Fällen findet keine gültige Stimmabgabe statt.
Der mehrköpfige Briefwahlvorstand kontrolliert, sobald der Wahlbrief eingeht, die Unversehrtheit der Umschläge, den Wahlschein und die Unterschrift. Fehlt diese, wird der Wahlbrief zurückgewiesen.
Gleiches gilt für ungültige oder verspätete Wahlbriefe. Die verschlossenen Stimmzettel werden bis zur Auszählung am Wahltag in einer verschlossenen Urne aufbewahrt. Briefwahlvorstände arbeiten öffentlich und unterliegen ähnlichen Kontroll- und Beobachtungsmöglichkeiten wie Wahlvorstände im Wahllokal.
Warum aber wird die AfD so stark unterdurchschnittlich bei Briefwahlen gewählt? Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Einstellung zur Briefwahl als solcher. Wenn ein signifikanter Teil der Anhängerschaft einer Partei meint, die Briefwahl werde manipuliert, und Spitzenfunktionäre ihn in dieser Ansicht bestärken, werden potenzielle AfD-Wähler von vornherein keine Briefwahlunterlagen beantragen. Entsprechend geringer wird auch der Stimmenanteil unter den Briefwählern sein. Der Effekt ähnelt damit einer selbsterfüllenden Prophezeiung.
Urnenwahl als Ritual vs. Briefwahl als Lifestyle-Element
Ferner gibt es generelle Faktoren, die dazu führen, dass sich Briefwahlergebnisse von Urnenergebnissen teilweise unterscheiden. So ist der Anteil der Briefwähler in größeren Städten
regelmäßig deutlich höher als in ländlichen Gemeinden oder Dörfern. Dort ist der Gang zum Wahllokal häufiger noch als traditionelles oder familiäres Ritual verankert – in manchen Fällen verbunden mit dem Kirchgang oder der Teilnahme an anderen Gemeinschaftsveranstaltungen.
Auch nutzen Rentner oder jüngere Menschen, beispielsweise Studenten, häufiger die Möglichkeit der Briefwahl als etwa Berufstätige. Wohlhabende geben ihre Stimme ebenfalls
häufiger per Brief ab als an der Urne. Ihre Bereitschaft, sich an Wahlen zu beteiligen, ist ebenfalls höher. Demgegenüber ist die Wahlbeteiligung unter sozial benachteiligten Bevölkerungsteilen generell gering. Darüber hinaus ist auch der Frauenanteil unter den Briefwählern überdurchschnittlich.