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Europa vor dem größten Gentechnik-Umbau seit Jahren – Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für den Umgang mit bestimmten Produkten aus Gentechnik lockern.
Eine Mehrheit der 27 EU-Staaten hat der Gesetzesreform bereits im vergangenen Jahr zugestimmt, heute stimmt das Europaparlament darüber ab.

Neu: Zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen

Die EU will die Vorschriften für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich lockern und dafür zwei Kategorien für genetisch veränderte Pflanzen einführen.
In der ersten Kategorie sollen Sorten mit begrenzten und gezielten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik dadurch deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Die Eingriffe sollen die herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll entfallen

Lebensmittel sollen keinen Hinweis tragen, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen aus der ersten Kategorie enthalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.

Risikoprüfungen sollen entfallen

Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen. Im Biolandbau sollen gentechnisch veränderte Sorten jedoch weiterhin nicht eingesetzt werden dürfen.
Für Pflanzen der ersten Kategorie soll es künftig keine sogenannten Nachweispflichten mehr geben: Bislang muss die gesamte Lieferkette zurück verfolgbar sein und dokumentiert werden, welcher Landwirt die Sorten auf welchen Flächen ausgesät hat.
Ohne die Nachweispflichten könnten die neuen Sorten etwa durch den Wind auch auf Felder von Betrieben gelangen, die selbst keine Gentechnik verwenden, ohne dass diese es merken.

Patente auf neue Sorten erlaubt

Die EU will Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete warnten in den Verhandlungen, große Agrarkonzerne könnten sich Patente sichern und mittelständische Saatguthersteller leer ausgehen.
Die Kritiker konnten sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission gab lediglich eine Erklärung ab, in der sie kleinen und mittelgroßen Unternehmen ihre Unterstützung zusicherte.

Deutschland hat sich der Stimme enthalten

Die verschiedenen Ministerien waren in den Verhandlungen zerstritten. Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren klar für die Lockerungen, Umweltminister Carsten Schneider und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) dagegen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzte sich für einen Kompromiss ein, der jedoch nicht zustande kam. Deutschland enthielt sich deshalb im vergangenen Jahr.
Der Rat der 27 EU-Staaten muss die Reform noch einmal absegnen. Dies gilt aber als Formalie. Danach können die Änderungen in Kraft treten. (afp/red)

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