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Berechnung: Betrieb von Gasheizung kommt Vermieter künftig teuer zu stehen

Das Heizen mit Gas wird wegen der Bestimmungen des neuen Heizungsgesetzes laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos für Vermieter künftig teuer.
Vermieter müssen demnach für eine mittelmäßig gedämmte 80-Quadratmeter-Wohnung ab 2029 jährliche Kosten in Höhe von 330 Euro tragen, wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Montag berichtete. Das wären demnach 27 Prozent der Gesamtkosten.
Ab 2035 lägen die Kosten laut Berechnung bei 547 Euro im Jahr, der Höhepunkt wäre 2045 bei Kosten von 761 Euro im Jahr erreicht, fuhr der „Spiegel“ fort. In einem sehr ungünstigen Szenario betrügen die Kosten sogar etwa 1194 Euro im Jahr, und in ungedämmten Wohnungen käme es zu noch deutlich höheren Summen.
Grund  ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, laut dem sich Vermieter beim Einbau einer fossilen Heizung an den Heizkosten der Mieter beteiligen müssen.
Ab 2028 sollen Vermieter hälftig an den Netzentgelten und den CO2-Kosten beteiligt werden, ab 2029 sollen sie auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe tragen. Es gibt eine Härtefallklausel für Vermieter günstiger und alter Wohnungen – sie werden nur an den CO2-Kosten beteiligt.
Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte, „unter diesen Voraussetzungen wird sich für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen“.
Die Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund, Corinna Kodim, sagte dem „Spiegel“, Immobilieneigentümer, die technisch oder wirtschaftlich keine Alternative hätten, würden dann alte Gasheizungen möglichst lange weiterbetreiben, um einen Wechsel hinauszuzögern. Eine Wärmepumpe sei nicht für jedes Gebäude geeignet, betonte sie.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die schwarz-rote Koalition das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzt. Damit bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.(afp/red)
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Über tausend Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren – was diese Zahl in Relation bedeutet

„Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.“ So lautet eine aktuelle Meldung einer Nachrichtenagentur. Demnach hätten mindestens 1051 Anwälte,  Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, wie der „Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein“ (RAV) am Montag in Berlin mitteilte.
Laut offizieller Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer waren mit Stichtag 1. Januar 2026 insgesamt 167.547 natürliche Personen zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen. Damit entsprechen 1.051 Unterzeichner 0,6 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte. Da es bei den Unterzeichnern auch Rechtsreferendare gibt, die noch keine Volljuristen sind und folglich keine Anwaltszulassung haben können, würde die tatsächliche Relation zu Volljuristen geringer ausfallen, je nachdem, wie viele Rechtsreferendare unterzeichnet haben.

Das Gutachten

Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), welches am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.
Dieses Gutachten wurde laut GFF nicht durch einen externen Auftraggeber finanziert. Vielmehr stammte das Geld aus Crowdfunding, wonach die Arbeit durch mehr als 20.000 Spender aus der Bevölkerung finanziert wurde. So kamen insgesamt über 1 Million Euro zusammen. Unterstützt wurde die Spendenkampagne von Organisationen wie „Campact“, „Frag den Staat“ oder „Volksverpetzer“.
Zum Ergebnis des Gutachtens erklärte GFF-Projektleiter Bijan Moini: „Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“

Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit

Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.
Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe „ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“. Die Politik dürfe sich „nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse „handeln, bevor es zu spät ist“.
Das Gutachten befeuerte erneut die Kontroverse um ein AfD-Verbotsverfahren und brachte auch einige Kritik hervor. Prof. Werner Patzelt (CDU) erklärte gegenüber Epoch Times, er glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöhen werde. „Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.“ Denn das Gutachten erweitere seiner Einschätzung nach die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Das Ergebnis stütze sich im Kern erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffes.
„Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern“, so Patzelt.
„Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.“
Mit Material von Agenturen. 
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Streit um Rentenpaket: Kommen Nachbesserungen bei der „Rente mit 63“?


In Kürze:

  • SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
  • CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
  • CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
  • AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.

 
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Nachbesserungen sind möglich

So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.

Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“

Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht

Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.

Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären

Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei

Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Rentenpaket wackelt: Widerstand gegen die Reform wächst


In Kürze:

  • SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
  • CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
  • CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
  • AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.

 
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Nachbesserungen sind möglich

So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.

Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“

Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht

Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.

Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären

Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei

Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Warum mehrere Kernkraftwerke in Europa drosseln müssen


In Kürze:

  • Mehrere Kernkraftwerke in der EU schalten wegen zu hoher Flusstemperaturen ab.
  • In Ungarn bricht fast die Hälfte der gesicherten Leistung weg.
  • Wegen befürchteten Strommangels hat Rumänien den Notstand ausgerufen.
  • In Frankreich sind 18 von 57 Reaktoren nicht in Betrieb.

 
In mehreren Ländern Europas drosseln aktuell die Betreiber von Kernkraftwerken (KKW) ihre Reaktoren. Grund dafür sind die anhaltenden sommerlichen Temperaturen sowie zu niedrige Flusspegelstände.
Die Leistung aller Atommeiler in der Europäischen Union lag zu Wochenbeginn am 27. Juli noch bei rund 70 Gigawatt (GW, oder 70.000 Megawatt). Am Sonntagmorgen zeigen die Leistungsdaten des Stromportals „Energy Charts“ nur noch knapp 53 GW an. Das ist ein Rückgang um 24,5 Prozent, also um fast ein Viertel.
Kernkraftwerke

Öffentliche Stromerzeugungsdaten der Kernkraft und die Verbrauchskurve (Last) in der Europäischen Union vom 27. Juli bis 2. August 2026.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Nur begrenzte Aufheizung der Flüsse erlaubt

Wärmeres Flusswasser ist rein aus technischer Sicht nicht unbrauchbar für ein KKW. Es kann die Anlage ebenfalls ausreichend abkühlen. Hintergrund ist vielmehr, dass die Meiler die Flüsse nicht zusätzlich aufheizen dürfen.
Die Brennstäbe im Kernreaktor geben Temperaturen von mehreren Hundert Grad Celsius ab. Diese Wärmeenergie können die Anlagen zu rund einem Drittel in Strom umwandeln. Die übrige Abwärme muss abgeführt werden. KKW, die an Flüssen liegen, entnehmen dazu Flusswasser und fügen diesem die Abwärme zu. Anschließend leitet der Kühlkreislauf das erwärmte Wasser in den Fluss zurück.
Im Sommer kann diese zusätzliche Wassererwärmung für manche Lebewesen in den Flüssen problematisch sein. Im schlimmsten Fall kann es zu erhöhtem Fischsterben kommen.
Daher gibt es in den EU-Ländern bestimmte Regelungen. Sie schreiben vor, wie warm das Flusswasser maximal sein darf, um es für die Kühlung der Meiler zu verwenden. Der Energieexperte Leonhard Gandhi erklärte: „Der Grenzwert für die Flusstemperatur liegt an vielen Standorten bei etwa 25 Grad Celsius, wobei je nach Kraftwerk und Genehmigung auch Ausnahmeregelungen möglich sind.“

Ungarn fährt komplett herunter

Im Verhältnis der Stromproduktion eines Landes ist Ungarn am stärksten betroffen. Das osteuropäische Land hat nur ein KKW mit vier Reaktoren am Standort Paks, rund 100 Kilometer südlich der Hauptstadt Budapest. Im Normalbetrieb erzeugen diese fast die Hälfte des ungarischen Stroms. Der Anteil der Kernenergie am Strommix lag in diesem Jahr bis dato bei rund 44 Prozent.
Seit Montag, 27. Juli, begann laut den Stromdaten des Portals „Energy Charts“ jedoch die schrittweise Drosselung der Leistung der Anlage. Am Sonntagmorgen speiste sie nur noch rund 173 Megawatt (MW) ins ungarische Netz ein. In der Spitze und vor der Drosselung erbrachte das Kraftwerk noch rund 1.850 MW.
Kernkraftwerke

Öffentliche Stromerzeugungsdaten der Kernkraft und die Verbrauchskurve (Last) in Ungarn vom 27. Juli bis 2. August 2026.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

In Kürze schaltet das KKW Paks dann wegen zu niedriger Pegelstände der Donau komplett ab. „Nach aktuellen Berechnungen (…) könnte das am Dienstag oder Mittwoch geschehen“, sagte Ministerpräsident Peter Magyar am Freitag, 31. Juli, bei einer Pressekonferenz am Kraftwerk. Der Betreiber der Anlage hatte die Abschaltung „unvermeidlich“ genannt. Es ist die erste Komplettabschaltung dieses KKW seit seiner 44-jährigen Existenz.
Der Fluss hat an seinem Unterlauf stellenweise nur ein Drittel des im Juli durchschnittlich gemessenen Wasserstands. Der Wetterdienst Hungaromet sagt Ungarn in den kommenden sechs Tagen eine Hitzeperiode mit Temperaturen von bis zu 41 Grad Celsius voraus.

Minister spricht von drohender Energiekrise

Der ungarische Regierungschef Magyar rief die Industrie auf, ihren Stromverbrauch einzuschränken, um eine Energiekrise zu vermeiden. Zudem soll die Beleuchtung öffentlicher Gebäude eingestellt werden, um Strom zu sparen. Spätestens ab Montag, 3. August, könne es zu Engpässen bei der Stromversorgung kommen, hatte Magyar angekündigt. Seiner Einschätzung nach könne die Krisensituation wegen des erwarteten heißen Sommers noch Wochen andauern.
Die Bevölkerung in Ungarn ist weiterhin aufgerufen, während der Spitzenverbrauchszeit zwischen 17 und 22 Uhr keinen zusätzlich Strom zu verbrauchen – etwa durch das Aufladen von Elektroautos und den Betrieb von Klimaanlagen.
An einem durchschnittlichen Sommerabend würden 6.000 Megawatt Strom verbraucht, aufgrund der Hitze steige dieser Wert um 20 Prozent, erläuterte Magyar. Man setze nun die Stromreserven des Landes ein und kümmere sich um Importe.

Rumänien schaltet ab – und ruft Notstand aus

Wegen der hohen Temperaturen und des ausbleibenden Regens sind die Pegelstände der Donau mancherorts auf ein Rekordtief gesunken. Die Donau verläuft auch an der rumänisch-bulgarischen Grenze und versorgt das einzige KKW Rumäniens in der Stadt Cernavoda mit Kühlwasser.
Aufgrund der Bedingungen hat der Betreiber am Dienstag, 28. Juli, bereits den ersten der beiden Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Ebenso ist die Abschaltung des zweiten Reaktors angekündigt. Von rund 1.185 MW sank die Leistung des KKW somit auf rund 625 MW.
Kernkraftwerke

Öffentliche Stromerzeugungsdaten der Kernkraft und die Verbrauchskurve (Last) in Rumänien vom 27. Juli bis 2. August 2026.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Aufgrund eines drohenden Strommangels hat das Land für den gesamten August den Notstand ausgerufen. Es laufen bereits Verhandlungen mit ​einigen Nachbarländern wie der Ukraine, Bulgarien, aber auch mit dem etwas weiter entfernten Griechenland, um bei Bedarf zusätzlichen Strom zu importieren.
Eine Komplettabschaltung des rumänischen KKW über rund drei Wochen erlebte die Anlage in Cernavoda in diesem Jahr bereits im Mai. Aufgrund einer technischen Störung wurde der Reaktor 2 am 4. Mai automatisch vom Netz getrennt. Der Reaktor 1 fuhr hingegen für eine planmäßige Wartung am 10. Mai auf null herunter. Die übrigen Stromquellen sowie Kraftwerke aus anderen Ländern hielten das rumänische Stromnetz am Laufen.

Rückgang auch in Frankreich

Das EU-Land mit den meisten Kernreaktoren, Frankreich, kann die meisten seiner Anlagen weiterhin betreiben. Von den 57 vorhandenen Reaktoren sind aktuell 18 außer Betrieb (Stand: 2. August 2026). Manche wurden aufgrund planmäßiger Wartung heruntergefahren, andere wegen der hohen Temperaturen.
Eine hitzebedingte Abschaltung traf das Kernkraftwerk Golfech. Beide Reaktoren stehen still. Die Temperatur des kühlenden Flusses Garonne ist inzwischen auf 28 Grad angestiegen.
Während die Leistung aller französischen KKW am Wochenbeginn noch bei bis zu 45 GW lag, sank sie bis Sonntag auf nur noch rund 37 GW ab. Das sind 17,8 Prozent weniger.
Um die Stromversorgung weiterhin sicherzustellen, müssen die Netzbetreiber vielerorts flexible Kraftwerke hochfahren. Dazu zählen Gas- und Kohlekraftwerke. Stand Sonntagmittag haben die fossilen Kraftwerke in der EU in dieser Woche (KW 31) bereits mehr Strom produziert als in der Woche zuvor.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Neue Debatten in Koalition über Abkehr von „Rente mit 63“

Der Protest mehrerer ostdeutscher CDU-Ministerpräsidenten gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte hat neue kontroverse Debatten auch in der Koalition in Berlin ausgelöst.
Politiker von CDU und CSU pochten darauf, an dem besprochenen Aus für die „Rente mit 63“ festzuhalten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf stellte hingegen klar, dass die Abschaffung eine Forderung der Union, nicht aber der SPD sei.

CDU: Mit SPD ist vereinbart, die Rentenvorschläge in Gesamtheit umzusetzen

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) drang darauf, den Vorschlag der Rentenreform-Kommission für die Abschaffung der vorgezogenen abschlagsfreien Rente umzusetzen.
„Was die Rente mit 63 anbelangt, glaube ich, dass der Vorschlag, den die Alterssicherungskommission gemacht hat, ein wirklich kluger Vorschlag ist“, sagte Frei der „BILD“. Dies sei auch „gerecht im Sinne der Generationengerechtigkeit“.
Der Fraktionschef verwies auch auf diesbezügliche Absprachen zwischen Union und SPD hinsichtlich der Kommissionsvorschläge: „Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir dieses Gesamtkunstwerk, das es ist, auch in seinen Grundzügen so umsetzen möchten.“
Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, warnte im Berliner „Tagesspiegel“ vor einem „leichtfertigen Spiel“ mit bereits getroffenen Absprachen zur Rentenreform. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Tilman Kuban forderte ein Festhalten an den von der Kommission empfohlenen Maßnahmen. „Das Rentenpaket ist der Auftakt, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann mahnte in der „Augsburger Allgemeinen“ zur Koalitionsdisziplin. „Diese Reform verfolgt ein klares Ziel: Wir wollen die Rente verlässlich und generationengerecht ausgestalten.“

SPD: Umdenken in Ost-CDU „richtiges Signal“

Klüssendorf (SPD) sagte der „BILD“-Zeitung vom Samstag, die Abschaffung der „Rente mit 63“ sei „immer eine zentrale Forderung der CDU“ gewesen. Für die SPD wäre die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren hingegen allenfalls „ein schmerzhafter Bestandteil eines Gesamtpakets zur Rentenreform“.
„Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen“, betonte der SPD-Generalsekretär. Insofern sei ein Umdenken auch in der CDU „ein richtiges Signal“, verwies er auf die Forderungen der ostdeutschen Länderchefs.
Für ihn sei die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, „eine Frage von Respekt und Solidarität“, sagte auch der SPD-Politiker Ralf Stegner im „Tagesspiegel“ vom Sonntag.
Wenn nun auch CDU-Ministerpräsidenten diese Möglichkeit erhalten wollten, „sollten wir gemeinsam einen Weg finden können“, fügte er hinzu. Ohne einen „guten Kompromiss“ werde die Rentenreform im Bundestag keine Mehrheit finden, warnte Stegner.

Was hatten drei Ost-CDU-Ministerpräsidenten vorgeschlagen?

Die drei CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland – Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) – hatten am Donnerstag gemeinsam gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren doch zu erhalten.
Sie begründeten dies damit, dass eine Abschaffung die Menschen in Ostdeutschland besonders hart treffen würde, wo viele im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Ähnlich äußerten sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD).
Gegen das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wandte sich erneut der Sozialverband VdK. Diese Pläne stießen Menschen vor den Kopf, „die lange gearbeitet und lange eingezahlt haben“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Rheinischen Post“. Es sei wichtig, dass bei der Reform „niemand unter die Räder kommt“.
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte sei „absolut richtig angesichts der Lebensleistung der Menschen, die so lange gearbeitet haben“, sagte auch die Linken-Sozialexpertin Sarah Vollath der Nachrichtenagentur AFP. Sie begrüßte daher den Vorstoß der Ost-Ministerpräsidenten, sah darin jedoch in erster Linie ein Wahlkampfmanöver vor den Landtagswahlen im September.
Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dies galt ursprünglich ab einer Altersgrenze von 63 Jahren, diese steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt der Grenzwert 64,5 Jahre. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Rentenreform auf Grundlage der Kommissionsvorschläge vor. (afp/red)
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Union will nach Anschlag Tempo machen für schärfere Gesetze

Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.

Vorschläge aus der Union

Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.

„Gefährder besser kontrollieren“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“

Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.

Parade in Hamburg

Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
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Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
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Mehr als jeder Zweite rechnet mit vorzeitigem Ende der Regierung Merz

Der Glaube an den Fortbestand der Bundesregierung ist gering. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ gaben 57 Prozent der Befragten an, mit einem vorzeitigen Regierungsende zu rechnen.
29 Prozent erwarten, die Regierung werde bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhalten. 14 Prozent machten keine Angabe.
Gleichzeitig ist das Vertrauen in die Regierung gering, kurzfristig Reformen umzusetzen. Lediglich 25 Prozent der Befragten trauen der Bundesregierung zu, noch in diesem Jahr wichtige Reformen abzuschließen. 65 Prozent glauben nicht daran, dass dies gelingt, 10 Prozent machten keine Angabe.

Größter Handlungsbedarf ist die Rente

Den größten Handlungsbedarf sehen die Deutschen bei den Themen Rente (64 Prozent), Wirtschaft (63 Prozent) und Gesundheit (62 Prozent). Dahinter folgen innere Sicherheit (54 Prozent) und Migration (53 Prozent).
Für die „Bild am Sonntag“ hatte das Meinungsforschungsinstitut INSA 1.002 Personen am 30. und 31. Juli 2026 gefragt: „Trauen Sie der neubesetzten Bundesregierung zu, noch in diesem Jahr wichtige Reformen umzusetzen?“
(eher) ja: 25 Prozent
(eher) nein: 65  Prozent
weiß nicht / keine Angabe: 10  Prozent
„In welchen der folgenden Themengebiete ist Ihrer Meinung nach der Handlungsbedarf der Bundesregierung derzeit besonders groß? Sie können bis zu 5 Themen angeben.“
Rente: 64 Prozent
Wirtschaft: 63 Prozent
Gesundheit: 62 Prozent
Innere Sicherheit: 54 Prozent
Migration: 53 Prozent
in keinem davon: 2 Prozent
weiß nicht / keine Angabe: 4 Prozent
„Hält die aktuelle Bundesregierung Ihrer Meinung nach bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029?“
(eher) ja: 29 Prozent
(eher) nein: 57 Prozent
weiß nicht / keine Angabe: 14 Prozent. (dts/red)
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Hallervorden wirbt für CDU in Sachsen-Anhalt – Kampagne gegen AfD

Der Schauspieler Dieter „Didi“ Hallervorden sorgt mit einem Kabarettauftritt bei Wahlkampfveranstaltungen von Sachsen-Anhalts CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze für Wirbel.
Nach Veranstaltungen in Halle und Magdeburg in den vergangenen Tagen gehe es wie geplant nächste Woche in Dessau und Naumburg weiter, sagte der Generalsekretär des CDU-Landesverbands, Mario Karschunke, dpa.
Die Veranstaltungen seien sehr gut gebucht. Für Dessau am Montag gebe es rund 600 Anmeldungen.

Gemeinsam auf einer Bühne: Ministerpräsident und Schauspieler

Bei dem Gesprächsformat mit dem Titel „Kultur braucht Freiheit“ stehen der Schauspieler und der Ministerpräsident gemeinsam mit einer Moderatorin auf der Bühne.
Es geht um den persönlichen Begriff von Freiheit, was eine lebendige Demokratie braucht und welche Rolle Kunst, Meinungsfreiheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt spielen.
Schauspieler Dieter Hallervorden unterstützt die CDU in Sachsen-Anhalt, kritisiert sie aber auch.

Schauspieler Dieter Hallervorden unterstützt die CDU in Sachsen-Anhalt, kritisiert sie aber auch.

Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Hallervorden bringt musikalische Beiträge mit und legt den Fokus stark auf Frieden. Die aktuelle Verteidigungs- und Rüstungspolitik lehnt der 90-Jährige ab. Auch auf die von ihm bereits früher kritisierte Israel-Politik nimmt er Bezug: In einem Hintergrundvideo zu einer Gesangseinlage von ihm ist kurz ein Foto einer Demonstration mit dem Schriftzug „Stoppt den Völkermord in Gaza“ zu sehen.
CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann sagte dazu der „Bild“: „Für die CDU Deutschlands ganz klar: Es gibt keinen Völkermord in Gaza, wir stehen an der Seite Israels und der Ukraine im Kampf gegen den Terror und Aggression.“
Sie sagte weiter: „Wir stehen für Freiheit und wollen uns verteidigen können, damit wir es nicht müssen. Daran wird sich nichts ändern. Wir stehen zur Meinungs- und Kunstfreiheit, doch auch hier gibt es Grenzen – mindestens aber muss die Kunst mit deutlichem Widerspruch leben.“

Schulze: „Ich möchte auch Gegenrede haben“

Sven Schulze hatte schon in der Magdeburger Veranstaltung am Mittwoch auf der Bühne mit Blick auf sich selbst rhetorisch gefragt: „Kann der denn eine Veranstaltung machen, wo der Dieter Hallervorden denn so ein Lied singt? Ich sage ja, weil das ist eigentlich das, was ich mir vorstelle. Ich möchte kein Land haben und kein Land regieren als Ministerpräsident, wo ich das Gefühl habe, hoffentlich sprechen sie alle das, was ich sage. Sondern ich möchte schon auch Gegenrede haben.“
Der CDU-Landesverband erklärt: „Die Veranstaltung war bewusst als Gesprächsformat angelegt. Sie sollte zeigen, dass Menschen trotz unterschiedlicher Auffassungen respektvoll miteinander im Gespräch bleiben können.“
Und: „Wir dürfen das Streiten nicht verlernen – unterschiedliche Auffassungen müssen nebeneinanderstehen können, ohne dass der Respekt füreinander verloren geht.“ Das bedeute nicht, dass sich Schulze oder die CDU Sachsen-Anhalt jede dort geäußerte Meinung zu eigen machten.

Sven Schulze am 20.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

CDU: Hallervorden bot Schulze Unterstützung an

Laut CDU kam Hallervorden mit dem Wunsch auf Schulze zu, ihn im Wahlkampf zu unterstützen. „Dabei war von Anfang an klar, dass Herr Hallervorden als Künstler – in Sachsen-Anhalt geboren – seine eigenen Texte und Inhalte verantwortet und sich diese nicht vorgeben lässt.“
Der Landesverband macht klar: „Die politischen Positionen der CDU Sachsen-Anhalt ergeben sich aus ihren Beschlüssen und den Aussagen ihrer Verantwortungsträger und nicht aus künstlerischen Beiträgen von Gästen einer Veranstaltung.“

Hallervorden will die absolute Mehrheit der AfD verhindern

Hallervorden mischt im Wahlkampf mit, um eine AfD-Regierung zu verhindern. „Wenn SPD, Grüne und FDP an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, kann die AfD bereits mit 40 Prozent die absolute Mehrheit erreichen. Das möchte ich unbedingt verhindern“, hatte er Anfang der Woche dpa gesagt.
Fünf Wochen vor der Wahl führt die Partei dort laut Umfragen deutlich vor der derzeit regierenden CDU und den anderen Parteien.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt. Die AfD liegt derzeit in den Umfragen vor den Landtagswahlen im September mit großem Vorsprung in Führung.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

Kampagne mit anderen Kulturschaffenden

Gemeinsam mit anderen Kulturschaffenden, wie Tatort-Schauspieler Axel Prahl und Komiker Oliver Kalkofe, hat der 1935 in Dessau geborene Hallervorden eine Kampagne ins Leben gerufen. Sie empfiehlt Wählern, ihr Kreuz bei CDU, SPD, FDP, Grünen oder Linken zu setzen.
In seinem bei der CDU-Veranstaltung vorgetragenen Lied wendet sich Hallervorden an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD): „Wenn ihr glaubt, dass Krieg sich lohnt, kämpft doch dort, wo keiner wohnt. Kämpft gefälligst auf dem Mond!“, heißt es im Song.
Beim Auftritt in Halle erklärte der Künstler dem Publikum: „Ich würde, wenn das hier Bundesebene wäre, für Friedrich Merz keine Reklame machen, das ist hier bei Sven anders.“ (dpa/red)
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NRW: 90 Prozent der Baunormen müssen nicht mehr beachtet werden – billiger wird es dennoch nicht


In Kürze:

  • Etwa 4.000 DIN-Normen betreffen das Bauwesen in Deutschland.
  • Bauministerin Scharrenbach: NRW verabschiedet sich von Regelungswut.
  • Das neue Gesetz bedeutet nicht, dass Bauen nun billiger wird und schneller geht.
  • Für Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen, entfällt künftig das Baugenehmigungsverfahren.

 
Einfacher, schneller und digitaler Bauen: Mit diesen Schlagwörtern fasst Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Verabschiedung des Entwurfs über ein „Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ zusammen.

Weniger Arbeit für die Verwaltungen

Der „BauCode NRW“ tritt am 1. September 2026 in Kraft. Er soll Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen, Bürokratie reduzieren, die Verantwortung der am Bau Beteiligten stärken sowie Umbau und Nutzungsänderung bestehender Gebäude erleichtern. Wie Scharrenbach erläutert, setzt das Land auf digitale Verfahren und entlastet die Bauaufsichtsbehörden von Verwaltungsaufgaben.
Mit dem dritten Änderungsgesetz setze das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung den Kurs zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauverfahren fort. Der „BauCode NRW“ verfolgt das Ziel eines modernen, effizienten und zukunftsfesten Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Nach Hamburg und Baden-Württemberg wird Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland sein, in dem das Stellen eines Bauantrags auf digitalem Weg verpflichtend ist.
Ein wichtiger Aspekt des „BauCode NRW“ ist die Neuausrichtung der technischen Regeln. So müssen im Bauordnungsrecht künftig nur noch die sicherheitsrelevanten Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ berücksichtigt werden. Dadurch müssen 90 Prozent der bisherigen DIN-Regelungen nicht mehr beachtet werden, was laut Scharrenbach mehr Spielraum für Lösungen schafft. Nordrhein-Westfalen sagt „Ciao zur Regelungswut in Deutschland“, so die Ministerin.
Das neue Gesetz bedeute allerdings nicht, dass nun schneller und auch preiswerter gebaut werden könne, erläutert das Deutsche Institut für Normung (DIN) auf seiner Internetseite. So soll der Wegfall des Verweises auf anerkannte Regeln der Technik in erster Linie verdeutlichen, welche Vorgaben im Bauordnungsrecht berücksichtigt werden müssen. Die Rahmenbedingungen für Planen und Bauen würden so verlässlicher, es bedeute aber nicht eine automatische Vereinfachung des Bauprozesses. Das DIN weist zudem darauf  hin, dass die bestehenden Normen weiter gültig bleiben, ihre verbindliche Bedeutung im Bauordnungsrecht werde jedoch neu eingeordnet.

Kritik an Teilen der Neuregelung

Es sei auch nicht so, dass für künftige Bauherren 90 Prozent der Baunormen nicht mehr gälten. So gebe es ohnehin kein Bauprojekt, bei dem alle rund 4.000 Normen beachtet werden müssten. Dazu gehörten etwa Normen für Stall-Klima oder Kunstrasen, erläutert DIN weiter. Doch spielten die bei der Errichtung eines Einfamilienhauses keine Rolle, wohl aber technische Regelungen zum Brandschutz.
Etwa ein Fünftel der Normen beschäftigten sich mit der Sicherheit von Bauten. Sie seien in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) aufgelistet und behielten trotz einer Änderung des Gesetzes ihre Gültigkeit. Neu sei vor allem,  dass eine bisherige unklare gesetzliche Formulierung entfalle. Dadurch solle verhindert werden, dass mehr Normen berücksichtigt werden, als tatsächlich erforderlich sind.
Kritik an Teilen der neuen Landesbauordnung (LBO) übt Annette Hillebrandt. Sie ist Professorin am Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwurf und Materialkunde der Universität Wuppertal. Unter § 62 der LBO ist nun auch der Bau von „Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen“, vom Bauverfahren befreit. Doch auch bei diesen Bauten sei zu beachten, dass für die versiegelten Flächen ein Ausgleich geschaffen werde. „Die Inanspruchnahme neuer, noch unbebauter Flächen widerspricht den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der EU“, schreibt Hillebrandt. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sehe vor, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar zu senken, aktuell seien es bundesweit 50 Hektar, führt die Professorin aus.

Benachteiligung für kleinere Bauvorhaben

Annette Hillebrandt moniert auch, dass für Wohngebäude, die unter 5.000 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) liegen, kein Bauantrag mehr nötig ist. So gebe es niemanden, der überprüfe, ob es am Ende nicht doch eher 6.000 Quadratmeter sind, oder ob das Haus nicht doch ein Geschoss mehr hat. Sie sieht in der Regelung eine Benachteiligung kleinerer Bauvorhaben gegenüber großen Projektentwicklern. „Man nimmt – unter dem Deckmäntelchen der Wohnraumschaffung –  deutlich den Lobby-Einfluss großer Investoren, Projektentwickler und Baufirmen wahr“, führt sie weiter aus.
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ING-Chef fordert mehr Finanzbildung und Ausbau der Frühstartrente

Die Frühstartrente darf aus Sicht von ING-Deutschland-Chef Lars Stoy nicht der letzte Schritt zu mehr Finanzierung der Alterssicherung über den Kapitalmarkt sein. „Ich glaube, dass wir als Land eine Finanzbildungsstrategie entwickeln und umsetzen sollten“, sagte Stoy, der das Thema Altersvorsorge im Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) federführend betreut, der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt.
„Es gibt viele lobenswerte Initiativen. Es braucht aber eine konzertierte Aktion“, forderte Stoy. „Wir müssen dahin kommen, dass Schülerinnen und Schüler nach ihrem Abschluss auch über finanzielle Fragestellungen aufgeklärt sind.“
In den vergangenen Jahren habe auch bei Jüngeren die Bereitschaft, am Kapitalmarkt zu investieren, deutlich zugenommen. „Die neuen Angebote zur privaten Altersvorsorge zahlen genau auf diesen Trend ein.“

Stoy: Förderung für weitere Jahrgänge prüfen

Künftig soll jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Losgehen soll es 2027. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020: Für Kinder die 2026 sechs Jahre alt geworden sind oder noch werden, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2026 die staatliche Förderung geben. Von 2027 an soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazukommen.
„Ich hoffe, dass die Regierung noch Budgetmittel findet, um weitere Jahrgänge in die staatliche Förderung einzubinden“, sagte Stoy. Jeder verstehe, dass der Staat nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung habe. „Aber das wäre schon ein Unikum, wenn man so viele Jahrgänge ausschließt.“

Viele Deutsche scheuen das Investment an der Börse

Insgesamt sei das Altersvorsorgedepot eine Chance. „Es wird aber brauchen, bis das alle merken, weil sich der Kapitalstock natürlich erst aufbauen muss“, sagt Stoy. „Das Beste, was dem Land in Sachen Altersvorsorge passieren könnte, ist, dass sich eine Bewegung in Gang setzt. Es mangelt vielen nicht an der Erkenntnis, dass sie etwas für ihre Altersvorsorge tun müssen. In Deutschland tun wir uns nur manchmal schwer, ins Handeln zu kommen.“
Eltern, Paten und Großeltern können dem Gesetzentwurf zufolge in das Altersvorsorgedepot pro Jahr bis zu 6.840 Euro zusätzlich einzahlen. So könnten über die gesamte Laufzeit sechsstellige Summen zusammenkommen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Anbieter warten händeringend auf genaue politische Vorgaben

„Ich kann für unser Haus sagen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, ein preislich attraktives Angebot in den Markt zu bringen, was sich im Wettbewerb gut positionieren sollte“, sagte der ING-Deutschland-Chef. „Eine dedizierte Beratung für dieses Produkt werden wir nicht anbieten, weil wir glauben, dass es so einfach erfassbar ist, dass eine Selbstbedienung möglich sein wird.“
Damit es 2027 losgehen kann, muss die Politik aber noch die Details festzurren. Stoy hofft, dass bald Klarheit herrscht: „Je schneller alle Details zum Gesetz bekannt sind, umso besser für die Anbieter. Wenn das viel später als Oktober kommt, wird es schwierig: So agil können sie gar nicht sein, dass sie die neuen Produkte dann auch noch in die IT implementieren.“ (dpa/red)
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Ex-Verfassungsrichter warnt: Kein AfD-Verbot durch die Hintertür

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.
„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte zuletzt den Vorsitz der Beratenden Kommission NS-Raubgut inne. (Archivbild)

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. (Archivbild)

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Parteienprivileg muss gewahrt bleiben

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes. „Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“
Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.
Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“ Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Hohe Hürden für ein AfD-Verbot

Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“
Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“ (dts/red)
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DB-Chefin Palla beklagt „organisierte Verantwortungslosigkeit“ im Konzern

Die Chefin der Deutschen Bahn (DB), Evelyn Palla, hat eine „organisierte Verantwortungslosigkeit“ im Staatskonzern beklagt. Das müsse der Vergangenheit angehören, sagte Palla laut Vorabmeldung vom Samstag der „Welt am Sonntag“. Pünktlichkeit beginne mit einer „klaren und transparenten Verantwortungsallokation an der richtigen Stelle“.
Palla sagte der Zeitung: „Wesentliche Entscheidungen auch zu operativen Verbesserungen wurden häufig zentral in der Konzernleitung getroffen.“ Diejenigen in der Zentrale, die diese Entscheidungen getroffen hatten, hätten jedoch keine Verantwortung für die Umsetzung in der Fläche getragen. „Umsetzen mussten es die Kollegen draußen. Die wiederum haben gesagt: Das habe ich nicht entschieden, und das funktioniert bei mir auch nicht.“ In der Zentrale habe es dann geheißen, die in der Fläche hätten es nicht richtig umgesetzt. „Das war am Ende so etwas wie organisierte Verantwortungslosigkeit.“
Bis Mitte der 2030er Jahre will Konzernchefin Evelyn Palla eine Bahn aufstellen, die stolz macht. (Archivbild)

Bis Mitte der 2030er Jahre will Konzernchefin Evelyn Palla eine Bahn aufstellen, die stolz macht. (Archivbild)

Foto: Marijan Murat/dpa

Palla fordert Kulturwandel bei der Bahn

Die Managerin kritisierte auch, dass in der Vergangenheit bei mehrfachen Zielverfehlungen kaum Konsequenzen gezogen worden seien. „Man musste nur gut genug erklären, warum die Ziele nicht erreicht werden konnten. Damit kam man oft jahrelang durch.“ Sie interessiere sich aber nicht für die Erklärung von Problemen, sondern für die Lösung. „Wir hatten bei der Bahn noch nie ein Erkenntnisproblem, aber viel zu lange ein Umsetzungsproblem. Das hat nachweislich nicht zum Erfolg geführt.“
Insgesamt sei die „Leistungskultur der Vergangenheit für die Performance der Bahn nicht ausreichend“, sagte die DB-Chefin der Zeitung. „Das wollen wir ändern.“ Seit ihrer Amtsübernahme im Oktober habe das Unternehmen Bahn „viel umgebaut, verschlankt, ein neues Führungsprinzip mit deutlich mehr dezentraler Verantwortung ausgerufen“. Verändern werde sich aber erst etwas, wenn sich das Management verändere und wenn Verantwortung in den dezentralen Einheiten auch wahrgenommen und gelebt werde. Das habe viel mit einer neuen Kultur zu tun. „Und das ist der viel schwierigere Teil beim Neustart der Bahn, und der braucht Mut und Zeit.“
Palla betonte, dass sie mit ihrer Kritik „explizit nicht“ die Zugbegleiter, Lokführer, Fahrdienstleiter, Gleisarbeiter und Disponenten meine. „Alle, die jeden Tag mit einer unbefriedigenden Situation kämpfen und viel improvisieren müssen, das sind meine Helden, die die Eisenbahn täglich am Laufen halten.“

Pünktlichkeit bleibt auf Jahre schwierig

Schnelle Verbesserungen bei der Pünktlichkeit kann Palla nicht versprechen. „Die Pünktlichkeit bleibt in diesem Jahr weiter schwierig, weil es im Netz einfach noch zu viele Störungen und zudem zu viele Baustellen gibt. Wer hier etwas anderes verspricht, macht den Menschen etwas vor“, sagte sie „Welt am Sonntag“. Am Ende hänge alles davon ab, wie schnell das Schienennetz in Ordnung gebracht werde. „Auch hier müssen wir ehrlich sein: Das wird nicht schnell gehen.“ 2035 feiere die Bahn ihr 200-jähriges Jubiläum – „und das soll auch das Jahr sein, in dem wir das Gröbste hinter uns haben“.
Die DB hatte am Donnerstag ihre Halbjahresbilanz vorgelegt. Die Pünktlichkeit im Fernverkehr lag von Januar bis Juni bei 59 Prozent, im Regionalverkehr bei 88 Prozent. Dort befördere die Bahn im Jahr 1,8 Milliarden Menschen, im Fernverkehr seien es weniger als 140 Millionen, sagte Palla. Sie war vor ihrer Ernennung zur Konzernchefin die Chefin der DB Regio. Palla betonte, es komme immer auf das Gesamtbild an. „Auch wenn wir insgesamt noch nicht zufrieden sind, dürfen wir die Deutsche Bahn nicht immer schlechterreden, als sie ist.“ (afp/red)
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Unwetter über Deutschland: Toter und schwere Schäden durch Sturm

Schwere Unwetter sind in der Nacht über Deutschland gezogen und haben in der Sächsischen Schweiz ein Menschenleben gefordert. In Rathen wurde ein Mann laut Polizei von einem Baum erschlagen. Drei Menschen seien schwer verletzt worden. Zehn weitere Menschen wurden nach Angaben der zuständigen Rettungsleitstelle verletzt, 40 Menschen in Sicherheit gebracht.
„Es ist vor Ort sehr unübersichtlich“, sagte ein Sprecher der Polizei der Deutschen Presse-Agentur am späten Abend. Die Dunkelheit erschwert die Arbeit der Einsatzkräfte. Es werde vermutlich erst ein klares Lagebild geben, wenn es wieder hell sei, sagte der Polizeisprecher. Nach Angaben der Rettungsleitstelle soll der Einsatz am Morgen weitergehen.
Auch die Bergwacht war im Einsatz und suchte mit der Unterstützung von Drohnen nach Menschen. Ein Sprecher der Bergwacht sagte, er habe den Eindruck, als seien ein Teil des Hanges abgestürzt und mehrere Bäume ins Tal gestürzt. „Es scheint eine sehr lokal begrenzte und sehr starke Unwetterzelle gewesen zu sein“, sagte er.
Für die Einsatzkräfte war die Lage in der Dunkelheit unübersichtlich.

Für die Einsatzkräfte war die Lage in der Dunkelheit unübersichtlich.

Foto: Robert Michael/dpa

Weitere Schäden und Verletzte

Auch im Süden Deutschlands krachte es: Ein schweres Gewitter mit Sturm brachte in Stuttgart eine Reihe von Bäumen zu Sturz. „Bäume fielen auf Pkw, auf Stromleitungen oder auf Straßen“, sagte ein Feuerwehrsprecher am Abend. Zudem seien Unterführungen überflutet worden. Es gebe etwa 50 Einsätze. Unter anderem sorgte ein umgestürzter Baum für Unterbrechungen bei der Stadtbahn, ein anderer riss eine Stromleitung ab, wie die Feuerwehr in ihrer Bilanz gegen Mitternacht mitteilte. Mehrere umgestürzte Bäume blockierten zudem vorübergehend den Weg zu einem Klinikgelände.
Zuvor hatte die Hamburger Feuerwehr mitgeteilt, dass es wegen eines Unwetters derzeit viele Einsätze gebe. Ein Mitarbeiter des Feuerwehr-Lagezentrums zählte 85 Einsätze zwischen 18.30 und 21.00 Uhr, die mit Wasser zu tun hatten. Zwölf weitere fasste er unter dem Stichwort „droht zu fallen“ zusammen, damit gemeint waren etwa Zäune oder Dachziegel. Verletzte habe es nicht gegeben. Die vielen Einsätze seien gut zu bewältigen gewesen.
In Oberbayern hat ein Gewitter hingegen für einen Waldbrand gesorgt: Bei Bad Reichenhall schlug laut Polizei am Abend ein Blitz am Berg Hochstaufen ein und entfachte dort ein Feuer. Der Regen habe gegen die Flammen geholfen, aber es seien immer noch Glutnester da, sagte ein Polizeisprecher am frühen Morgen. Hubschrauber könnten erst mit den Löscharbeiten beginnen, wenn es draußen wieder hell ist. In einer Warnmeldung wiesen die Stadt Bad Reichenhall und die Feuerwehr darauf hin, dass „beim Aufenthalt in diesem Bereich Gefahr für Leib und Leben“ bestehe.

Vorstellung an der Felsenbühne abgesagt

Zurück nach Sachsen: Ein Sprecher der Rettungsleitstelle Dresden sagte, das Unglück habe sich in einem Zugangsweg zur Felsenbühne in Rathen ereignet. Die Einsatzkräfte vermuteten, dass mehrere Menschen von Bäumen eingeschlossen waren. Das Gelände dort ist felsig. Weitere Details waren zunächst unklar. Die Vorstellung „Der kleine Horrorladen“, die für Freitagabend dort geplant war, wurde abgesagt. Die Felsenbühne hat Platz für rund 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie zählt zu den größten Freilichttheatern Sachsens.
Ein Baum liegt nach einem Unwetter mit starken Stürmböen umgestürzt im Landkreis Lüneburg

Ein Baum liegt nach einem Unwetter mit starken Stürmböen umgestürzt im Landkreis Lüneburg

Foto: René Schröder/News5/dpa

Warnung vor Gewittern

Der Deutsche Wetterdienst hatte für weite Teile Sachsens vor starken Gewittern gewarnt. Dabei könne es unter anderem zu Blitzschlag kommen, es könnten Bäume umstürzen und Gegenstände herabfallen. Auch für andere Bundesländer gab es Warnungen. (dpa/red)
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Brummton als Störfaktor: Investor baut Windkraftanlage wieder ab


In Kürze:

  • Anwohner der Gemeinde Oberwiera beklagen den Brummton einer Windkraftanlage.
  • Ein Getriebewechsel sowie nächtliche Abschaltungen brachten keine echten Erfolge.
  • Der ortsansässige Investor wies nun den Rückbau der Anlage an.
  • Solch einen Fall gab es vorher noch nie in Deutschland.

 
Bis vor Kurzem war sie die größte Windkraftanlage in Sachsen. Mit der 250 Meter hohen Anlage wollte die Gemeinde Oberwiera rechnerisch für rund 5.000 Haushalte grünen Strom bereitstellen.
Ebenso sollte das 10 Millionen Euro teure Windrad die Gemeindekasse aufbessern. Einnahmen von mindestens 15.000 Euro pro Jahr waren einkalkuliert.

Anwohner: Wie ein herumkreisendes Flugzeug

Doch die seit Ende 2023 laufende 6-Megawatt-Anlage hat sich zunehmend als Störfaktor für die Anwohner erwiesen. Es gab Beschwerden über eine zu hohe Geräuschentwicklung. Selbst bei geschlossenen Fenstern hätten Anwohner, deren Wohnhäuser sich rund 800 Meter vom Windrad befanden, noch einen tiefen, konstanten Brummton wahrgenommen.

Das Riesenwindrad der gemeinde Oberwiera stand bis vor Kurzem noch an der B180. Das nächste Wohngebiet war nur rund 75o Meter davon entfernt.

Foto: Bildschirmfoto Google Maps

„Das hörte sich an, als wenn ein Flugzeug hier herumkreist“, teilte ein Anwohner dem MDR mit.
Zunächst sahen die zuständigen Behörden jedoch keinen Handlungsbedarf. Die Geräuschpegel befanden sich noch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Wohnhaus eines Ehepaares ist gut 1.000 Meter vom Windradstandort entfernt. „Ich bin keine Windrad-Gegnerin“, sagte die Frau der „Ostdeutschen Allgemeine“. „Doch die Geräusche haben einen wahnsinnig gemacht“.
Nach anhaltenden Beschwerden hat der Hersteller Vestas an der Anlage das Getriebe getauscht, in der Hoffnung, das Problem so lösen zu können. Auch nächtliche Abschaltungen waren eine Maßnahme. Allerdings brachte das den Anwohnern keine dauerhafte Verbesserung.

Investor wies Rückbau an

Inzwischen befindet sich die Anlage nach einer Betriebszeit von nur gut 2,5 Jahren im Rückbau – zur Erleichterung der Anwohner. Die drei 81 Meter langen Rotorblätter sind bereits demontiert. Auch die Gondel mit dem Generator sollten bereits demontiert sein. Letzterer soll für das Störgeräusch verantwortlich sein.
Die Entscheidung zum Abbau traf der ortsansässige Investor, der auch Mitglied im Gemeinderat ist. Bürgermeister Holger Quellmalz (CDU) teilte dazu mit:
„Das Wichtige und Entscheidende war, dass der Investor hier aus dem Ort, aus der Gemeinde kommt, hier verwurzelt ist und hier auch die Verantwortung übernommen hat und sich am Ende mit dem Anlagenhersteller, der Firma Vestas, auf den Abriss geeinigt hat. Weil sie wohl andere Möglichkeiten nicht mehr gesehen haben.“
Als das Riesenwindrad noch in Betrieb war, habe Quellmalz eines Nachts selbst überprüft, wie laut die Anlage wirklich ist. „Es klingt, wie wenn man aus einem Flugzeug steigt und die Turbine läuft noch“, bestätigte er gegenüber lokalen Medien.

Erster Fall in Deutschland

Inzwischen befinden sich hierzulande mehr als 29.200 Windräder an Land. Dabei rücken sie immer öfter auch in die Nähe von Wohngebieten. Entsprechend beschwerten sich in der jüngeren Vergangenheit Anwohner an verschiedenen Orten über die Geräuschkulisse der Turbinen.
Dass nun tatsächlich eine Windkraftanlage aufgrund von Störgeräuschen wieder abgebaut wird, ist bundesweit eine Premiere. Nach Medienangaben sind auch dem Bundesverband Windenergie keine Fälle bekannt, bei denen Lärmbelästigung zum Abbau einer Windkraftanlage geführt hat.
Lautstarke Kritik über einen Brummton äußern bereits seit Monaten Anwohner von zwei Windkraftanlagen im baden-württembergischen Kreis Göppingen. Ein bereits erfolgter Getriebewechsel brachte auch dort keine Besserung. Ein Gutachten des Prüfinstituts DEKRA im Auftrag der Stadt brachte inzwischen Gewissheit. Tatsächlich seien die Anlagen bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten „tonhaltig“.
Hier ist die Aussicht auf einen Abbau der Anlagen nicht so groß wie in Oberwiera. Die Betreiberfirma Uhl Windkraft ist mit den DEKRA-Messungen nicht einverstanden und stellt sich gegen die Forderungen einiger Anwohner und der Bürgerinitiative Pro Schurwald.
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31. Juli: Migrationskrise in Spanien | Vorbereitung auf Strommangel | Entwaffnung der Hamas

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Migrationskrise in Spanien

Innerhalb weniger Tage sind rund 60.000 Migranten aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt. Madrid entsandte Soldaten zur Grenzsicherung. Ceutas Präsident sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte schnelle Unterstützung. Merz, von der Leyen und mehrere EU-Staaten fordern konsequente Maßnahmen gegen illegale Migration und schnellere Rückführungen.

Vorbereitung auf Strommangel

Um auf Strommangel reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur die „Sicherheitsplattform Strom“ eingerichtet. Mit diesem Kontrollkonzept sollen vor allem energieintensive Unternehmen im Ernstfall ihren Stromverbrauch – und damit ihre Produktion – drosseln. Um Verunsicherungen zu vermeiden, hat die Energiebehörde diesen Plan bisher nicht öffentlich kommuniziert.

Entwaffnung der Hamas

US-Präsident Donald Trump kündigte eine „historische Vereinbarung“ zur Entwaffnung der Hamas an. Der Plan sieht eine Waffenruhe, den schrittweisen Rückzug israelischer Truppen aus dem Gazastreifen und die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsstruktur vor. Hamas-Vertreter bestätigten die Einigung. Israel äußerte sich zunächst nicht dazu.

Weitere KI-Hackangriffe

Nach dem Hackerangriff von einem OpenAI-KI-Modell meldet nun auch Anthropic einen ähnlichen Vorfall. Demnach habe das Modell „Claude“ bei Sicherheitstests unbefugten Zugriff auf Systeme von drei Unternehmen erlangt. Obwohl kein Internetzugang vorgesehen war, war die Verbindung wegen eines Missverständnisses mit dem Testpartner frei. Die KI-Modelle nutzten diese Möglichkeit.

Verbraucherschützer rügt Krankenkassen

Die Verbraucherzentrale hat die risikoreichen Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. Laut Berichten sollen mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch Investitionen in Immobilienfonds Millionenverluste erlitten haben. Verbraucherschützer fordern nun eine lückenlose Aufklärung sowie Konsequenzen.
 
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Hausarztpflicht kostet Millionen und spart trotzdem?


In Kürze:

  • Die sogenannte Hausarztpflicht soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Andere Untersuchung kommen auf Mehrkosten im Millionenbereich.
  • Der Widerspruch ist offensichtlich – und dennoch bedeutungslos.
  • Nicht nur die Grundlagen beider Berechnungen sind unterschiedlich, auch was überhaupt untersucht wird, ist verschieden.
  • Die Berichterstattung über beide Werte lässt das wichtigste außen vor.

 
Im Juli sorgten zwei Zahlen für Verwirrung in der Diskussion um die Zukunft der hausärztlichen Versorgung: 160 Millionen Euro Mehrkosten und 169 Euro Ersparnis pro Person – im Rahmen ein und der selben Reform.
Die erste Zahl stammt von der Techniker Krankenkasse : So viel koste sie das Programm „Hausarztzentrierte Versorgung“ jährlich zusätzlich – ohne erkennbaren Nutzen. Die zweite Zahl stammt vom Hausärzteverband Baden-Württemberg und besagt, dass dasselbe Programm pro Versichertem und Jahr 169 Euro einspare.
Mit anderen Worten: Die eine Zahl sagt, die Hausarztzentrierte Versorgung lohnt sich nicht, die andere sagt, sie lohnt sich sehr wohl. Was stimmt denn nun?

Hausarztpflicht – Worum es geht

Bislang können gesetzlich Versicherte weitgehend frei entscheiden, welche Praxis sie aufsuchen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein freiwilliges Gegenmodell: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis, die die Behandlung koordiniert, bei Bedarf an eine Facharztpraxis überweist und dafür besser vergütet wird. Bereits über zehn Millionen Menschen nehmen daran teil.
Dieses Prinzip möchte die Bundesregierung mit dem geplanten Primärarztsystem verbindlich machen. Beschlossen ist diese Hausarztpflicht noch nicht, wohl aber das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli, das laut Hausärzteverband eine „Versorgungsbremse“ für ebenjene HZV enthält. Das Programm soll also gleichzeitig Vorbild und Sparposten sein. Der Streit über seine Wirkung scheint daher vorprogrammiert.

Zwei Zahlen, zwei verschiedene Verträge

Die Rechnung über 160 Millionen Euro Mehrkosten stammt aus einer Untersuchung der Verträge der Techniker Krankenkasse in 13 Bundesländern durch das Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Diese Verträge honorieren die Hausarztpraxis besser, lassen den Versicherten aber den direkten Weg zum Facharzt offen.
Die zweite Zahl – eine Ersparnis von 169 Euro pro Versicherten und Jahr – stammt aus der Evaluation des baden-württembergischen AOK-Vertrags für HZV durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt. Im Unterschied zum TK-Vertrag bindet der AOK-Vertrag 13 Facharztrichtungen seit 2010 fest ein.
In den beiden Evaluationsstudien wird somit gar nicht die Wirksamkeit desselben Instruments verglichen, sondern zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle unter identischem Namen.

Wie die Zahlen wirklich entstehen

Aufschlussreicher ist jedoch die Frage, wie die jeweiligen Zahlen entstehen. In den Rohdaten der AOK-Evaluation kosteten HZV-Versicherte im Jahr 2021 im Schnitt 4.038 Euro, die Vergleichsgruppe hingegen nur 3.975 Euro. Die Hausarztzentrierte Versorgung war also 63 Euro pro Kopf teurer.
Die Ersparnis von 169 Euro erscheint erst nach einer statistischen Bereinigung. Denn HZV-Versicherte sind im Schnitt kränker. Berechnet werden daher reine Modellkosten, oder anders gesagt: Was würden HZV-Versicherte kosten, wenn sie so gesund wären wie die Vergleichsgruppe?
Ähnliches gilt für die 160 Millionen Euro Mehrkosten in der HCHE-Studie der Techniker Krankenkasse. Auch dies ist ein Modellwert, der jedoch auf einem anderen Verfahren zur Konstruktion der Vergleichsgruppe basiert.
Beide Verfahren sind in der Versorgungsforschung etabliert. Das Heidelberger Verfahren vergleicht Niveaus und bereinigt um das, was in den Abrechnungsdaten der AOK beobachtbar ist. Das Hamburger Verfahren vergleicht Veränderungen vor und nach dem Eintritt in eine HZV mit zeitgleichen Veränderungen in der Kontrollgruppe und bereinigt um unbeobachtete, gleichbleibende Unterschiede zwischen den Gruppen. Annahmen und Grenzen diskutiert der Bericht transparent.

Interessant ist, was nicht gesagt wird

Auffallend ist die Wahl des Vergleichsjahres in der AOK-Analyse. Die Kostentabelle bezieht sich auf das Pandemiejahr 2021, in dem sich das Ausgabenmuster „besonders deutlich“ gezeigt habe. Die meistzitierte Kennzahl des Berichts stammt damit aus dem Jahr, in dem der Effekt am deutlichsten ausfiel; neuere Ergebnisse werden nicht berichtet.
Eine zweite offene Frage ergibt sich aus dem zentralen Erfolgsindikator der AOK-Evaluation, den Facharztbesuchen ohne Überweisung. In der Vergleichsgruppe steigen sie zwischen 2012 und 2013 erheblich an, während die HZV-Gruppe fast unverändert bleibt. Der Vorsprung der Hausarztpflicht wächst dadurch schlagartig von 10 auf 36 Prozent. Dafür sind mehrere Erklärungen denkbar; etwa wurde zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft. Der größte Teil des Vorsprungs entstand jedenfalls nicht dadurch, dass die HZV besser wurde, sondern dass sich die Vergleichsgruppe veränderte.
Aufschlussreich ist schließlich eine Zahl, die es in keine Schlagzeile geschafft hat. Der TK-Bericht – jener der in Summe Millionen Mehrkosten ausweist – findet für Versicherte ab 80 Jahren eine bessere Versorgung bei geringeren Kosten. Entsprechend empfiehlt er am Ende nicht, die HZV abzuschaffen, sondern sie „auf chronisch erkrankte und ältere Versicherte zuzuschneiden“. In der Pressemitteilung der Kasse, die den Bericht bezahlt hat, steht davon allerdings kein Wort.

Fazit – Mehr Äpfel als Birnen

Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen, messen nicht nur verschiedene Verträge, sondern auch in verschiedenen Regionen und mit verschiedenen statistischen Verfahren. Bei Studien verbindet, dass sie von Akteuren des Gesundheitssystems im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungskontexte beauftragt wurden. Zudem sind beide Ergebnisse von Rechenmodellen, deren Annahmen und Grenzen man kennen muss.
Wer wissen will, ob sich die Hausarztpflicht oder ein flächendeckendes Primärarztsystem ökonomisch lohnt, erfährt es aus keinem der beiden Berichte – bestenfalls erhält man Hinweise darauf, unter welchen Bedingungen es sich lohnen könnte. Das ist weniger griffig als „160 Millionen Euro“, aber es ist die differenzierte Information, auf die es bei der anstehenden Reform ankommt.
Über die Autoren
Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt.
Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter www.unstatistik.de. Dieser Artikel erschien im Original unter dem Titel: „Unstatistik des Monats zum Hausarztmodell: Welchen Wert hat die Reform?“. (redaktionelle Bearbeitung ts)
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Bundesnetzagentur richtet geheimen Notfallplan Strom ein


In Kürze:

  • Die „Sicherheitsplattform Strom“ der Bundesnetzagentur dient dem Krisenmanagement bei einer Strommangellage.
  • Betroffen sind Großkunden mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden.
  • Möglich sind verpflichtende Drosselungen für Tage oder Wochen.

 
Mit der Energiewende hat sich insbesondere in den Wintermonaten die sogenannte Dunkelflaute etabliert. Sie sorgt für Strommangel im deutschen Netz, wenn aufgrund von wenig Wind und Sonnenlicht unsere Hauptenergiequellen Windkraft und Photovoltaik kaum Strom bereitstellen.
Um künftig besser auf Engpässe im Stromsystem reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur nun im Hintergrund die „Sicherheitsplattform Strom“ aufgebaut. Aus dem Bereich der Gasversorgung sind bereits die „Sicherheitsplattform Gas“ sowie der „Notfallplan Gas“ bekannt.

Noch nicht öffentlich kommuniziert

Mit dieser zentralen Kommandostruktur plant die Energiebehörde, künftig bei Bedarf den Stromverbrauch speziell von energieintensiven Unternehmen zu drosseln. Das geht aus Unterlagen einer Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur vom 3. Juni 2026 hervor, die dem Portal „Apollo News“ vorliegen. Die Bundesnetzagentur bestätigte dies auf Nachfrage anderer Medien.
Die Sicherheitsplattform Strom ist bisher nicht auf der Website der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Behörde auffindbar. Auch anderweitig hat sie diese Pläne bisher nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert. Dabei sollen diese schon seit rund zwei Jahren bestehen.
Die Bundesnetzagentur habe die Geheimhaltung auf der Informationsveranstaltung damit begründet, „Verunsicherungen“ in der Bevölkerung aufgrund der sensiblen Thematik vermeiden zu wollen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Das Konzept der Sicherheitsplattform Strom soll ähnlich ablaufen wie das der Sicherheitsplattform Gas. Demnach erfasse die Energiebehörde bei einer absehbaren Strommangellage die aktuellen Verbrauchsdaten und mögliche Einsparpotenziale von zuvor registrierten Großverbrauchern in Industrie und Gewerbe erfassen.
Betroffen sind bundesweit alle Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden. Konkret betrifft das alle energieintensiven Unternehmen, aber auch mittelgroße Industriebetriebe oder größere Gewerbebetriebe.
Im nächsten Schritt komme es zu einem Abgleich zwischen absehbarem Stromangebot und -nachfrage. Entsprechend der Differenz würde die Behörde den Unternehmen eine temporäre Verbrauchsgrenze vorschreiben. Dadurch beabsichtige sie, eine größere krisenhafte Situation wie einen Blackout, also einen unkontrollierten flächendeckenden Stromausfall, zu vermeiden.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies womöglich eine Drosselung der Produktion. Fällt die freigegebene Strommenge unter den Mindeststrombedarf des Betriebs, kann dies auch schon zum kompletten Stillstand führen.
Sollte ein Betrieb der Anweisung der Behörde nicht Folge leisten, kann die Bundesnetzagentur diesen Betrieb durch den lokalen Netzbetreiber vom Netz trennen lassen.

Wochenlange Strommangellage?

Im Stromsystem müssen sich Stromverbrauch und -erzeugung in jeder Sekunde die Waage halten, damit die Netzfrequenz konstant bei möglichst 50 Hertz (Hz) bleibt. Wenn die Stromerzeugung geringer ist als der Verbrauch, sinkt die Frequenz. Bereits bei einer Frequenz von 49,8 Hz müssen die Netzbetreiber Leistungsreserve, also Kraftwerke, die nur im Notfall zum Einsatz kommen, aktivieren.
Sinkt die Frequenz weiter auf 49 Hz, helfen nur noch Lastabwürfe, das sind die sogenannten Brownouts – kontrollierte Abschaltungen ganzer Regionen.
Eine auf der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentationsfolie der Bundesnetzagentur soll dabei aufzeigen, wie lange eine mögliche Strommangellage andauern könnte. Die Rede sei hier von einer Dauer von „mehreren Tagen bis Wochen“.

Fehlen uns die Kraftwerke?

Dem Energieexperten Stefan Spiegelsperger fiel ein massiver Abbau der flexiblen Kraftwerksleistung in Deutschland über die vergangenen Jahre auf. Am 26. Juni dieses Jahres lag die gesamte installierte Leistung ohne Windkraft, Solar, Pump- und Stromspeicher bei 89,8 Gigawatt (GW), einschließlich Netzreserve. Laut seiner Kraftwerksliste waren es im Jahr 2016 noch 22,8 GW mehr.
„Nur zum Vergleich: Alle Haushalte verbrauchen nur 18 bis 20 Gigawatt. Das heißt, wir haben Kraftwerke abgeschaltet, die alle Haushalte sicher mit Strom versorgen könnten“, sagte er auf seinem YouTube-Kanal. Die Abschaltungen beinhalten auch die der letzten Kernkraftwerke sowie vieler Kohlekraftwerke, um den bis spätestens 2038 angestrebten Kohleausstieg umzusetzen.
Noch ist diese Kraftwerksleistung aber ausreichend. In der Spitze hat die Bundesrepublik in diesem Jahr am 3. Februar mit 83,2 GW am meisten verbraucht. An diesem Tag stand zudem viel Windkraft zur Verfügung.
Mit weiterer Stilllegung grundlastfähiger Kohlekraftwerke und möglicherweise steigendem Strombedarf durch die Elektrifizierung unserer Gesellschaft, immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Rechenzentren wird jedoch ein Engpass nicht unwahrscheinlicher.
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Internationale Warnung vor IT-Fachkräften aus Nordkorea

Deutschland und weitere Länder haben eine öffentliche Warnung vor nordkoreanischen IT-Fachkräften herausgegeben.
Nordkorea setze verstärkt auf ein Netzwerk von IT-Fachkräften, die innerhalb und außerhalb Nordkoreas eingesetzt würden, um sich falsche Identitäten zu beschaffen und in Remote-Arbeit Einkommen zu erzielen, teilte das Auswärtige Amt in einer gemeinsamen Erklärung mit mehreren Ländern, darunter mehrere EU-Staaten, die USA und Kanada sowie Japan und Südkorea, mit. Mit den Einnahmen würden die Kernwaffen- und Raketenprogramme Nordkoreas finanziert
Der Warnhinweis richtet sich an Länder, Unternehmen und „andere Akteure“. Die IT-Fachkräfte sollen sich häufig als Staatsangehörige anderer Länder ausgeben, um über Online-Plattformen Arbeit zu finden und ihre Gehälter an nordkoreanische Agenturen weiterzuleiten.
Zudem sollen sie Unternehmen von innen bedrohen und an Datenabfluss sowie dem Diebstahl von Kryptowährungen und sensiblen Informationen beteiligt sein.
Ein multilaterales Sanktionsüberwachungsteam hatte bereits im Oktober 2025 einen Bericht über die Umgehung von UN-Sanktionen durch Nordkorea mittels Cyber-Aktivitäten veröffentlicht. Die Bedrohung durch nordkoreanische IT-Fachkräfte werde weiterhin aktiv beobachtet und bekämpft, hieß es jetzt.
Laut Resolution 2397 des UN-Sicherheitsrats müssen alle VN-Mitgliedstaaten nordkoreanische Staatsangehörige, die Einkommen erzielen, nach Nordkorea repatriieren.
Der Abschluss von Verträgen mit diesen IT-Fachkräften könnte gegen nationale Gesetze verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung stuft Nordkorea als Hochrisiko-Land ein.
„Wir fordern alle Länder, Unternehmen und andere Akteure dringend auf, sich eingehender mit dem nordkoreanischen IT-Fachkräfte-System zu befassen und Maßnahmen zur Bekämpfung der unten aufgeführten Taktiken zu ergreifen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter.
Unternehmen, die Online-Plattformen betreiben, sollten ihre Gegenmaßnahmen weiter verstärken, etwa durch die Verbesserung von Identitätsprüfungsverfahren und die Erkennung verdächtiger Konten. (dts/red)