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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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Sachsen-Anhalt: CDU fordert tiefgreifenden Umbau des MDR


In Kürze:

  • CDU Sachsen-Anhalt fordert weitere Reformen bei der MDR
  • Marco Tullner warnt vor Vertrauensverlust beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • MDR streicht vorerst neue „Tatort“- und „Polizeiruf“-Produktionen
  • Diskussion über Rundfunkbeitrag und Programmauftrag verschärft sich
  • Rundfunkpolitik könnte bedeutendes Thema zur Landtagswahl werden

 
Wenige Monate vor der Landtagswahl gewinnt die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachsen-Anhalt weiter an Schärfe. In der CDU-Fraktion werden erneut Stimmen laut, die auf tiefgreifende Strukturreformen drängen. Zudem warnen sie vor einem fortschreitenden Vertrauensverlust in der Senderlandschaft.
In einer Erklärung meldete sich Marco Tullner zu Wort. Er ist Obmann der CDU-Fraktion in der Enquetekommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Landtag von Sachsen-Anhalt. Er forderte eine „konsequente Fortsetzung“ des Umbaus des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), dem andernfalls ein weiterer „Erosionsprozess“ drohe. Der Abgeordnete für Halle erklärte:
„Akzeptanz und Vertrauen sind Grundlage für den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sonst von der zunehmenden Kritik überrollt wird.“

CDU Sachsen-Anhalt will Rundfunkbeitrag „perspektivisch senken“

Tullner warf den Verantwortlichen im Sender vor, weiterhin „überzogene Vergütungen und Altersvorsorge für Führungskräfte“ zuzulassen. Zudem lasse der MDR interne Programmkritik vermissen. Schützenhilfe erhielt der Abgeordnete vom medienpolitischen Sprecher seiner Fraktion, Markus Kurze. Dieser betonte, der MDR müsse „schlank, transparent, ausgewogen und auf seinen Kernauftrag konzentriert“ arbeiten.
Der bestehende Programmauftrag sei zu umfassend formuliert, so Kurze. Dieser müsse sich stärker auf „verlässliche Nachrichten, Bildung und Kultur“ konzentrieren. Die CDU-Fraktion sieht es als Erfolg ihres Drucks, dass der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ausgesetzt worden war. Man wolle ihn nun langfristig stabil halten und perspektivisch senken.
Parallel zur Arbeit der Enquetekommission habe die CDU ein Positionspapier unter dem Titel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ohne Umbau keine Zukunft“ herausgegeben. Dieses fasse weitere Reformvorschläge zusammen.

MDR kündigt eine Reihe von Umgestaltungen an

Der MDR selbst hat bereits angekündigt, dass die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags Konsequenzen haben werde. So werde es infolge der Sparmaßnahmen für die nächsten drei Jahre keine Neuproduktionen von „Tatort“- oder „Polizeiruf“-Sendungen geben.
Außerdem werde es infolge der Budgetkürzungen auch weitere „strategische Entscheidungen“ geben, die Konsequenzen nach sich ziehen.
Man befinde sich in Gesprächen innerhalb der ARD, um die Produktion des ARD-Mittagsmagazins im Jahr 2027 abzugeben. Der Norddeutsche Rundfunk habe Bereitschaft signalisiert, dieses gegebenenfalls zu übernehmen.
Das Format „MDR um 2“ soll ab dem nächsten Jahr nur noch als Streamingangebot weiter existieren. Zudem werde man „Regionalität, digitale Nutzung und die Nähe zu den Menschen in Mitteldeutschland“ priorisieren. MDR-Intendant Ralf Ludwig erklärt dazu, der Sender sei „wie alle Medienhäuser in permanenter Transformation“. Deshalb wolle man strategisch Prioritäten setzen. In einer Erklärung äußerte Ludwig:
„Die Entscheidungen schmerzen uns, aber wir gewinnen damit wirtschaftlich und publizistisch Handlungsspielraum, um unsere regionale Stärke und unsere Transformationsfähigkeit zu bewahren.“

CDU-Landesverband hatte Rundfunkreform Anfang der 2020er zu ihrem Thema gemacht

Bereits im Januar 2022 hatte die CDU Sachsen-Anhalt damit begonnen, sich als Reformkraft im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Szene zu setzen. Zuvor hatte der damalige Ministerpräsident Reiner Haseloff im Dezember 2020 im Alleingang eine anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent verhindert.
Das Bundesverfassungsgericht gab allerdings Monate später der Klage der Öffentlich-Rechtlichen statt, die auf diesem Wege die Erhöhung eingeklagt hatten. Karlsruhe attestierte Sachsen-Anhalt damals, dass das Land durch das Unterlassen seiner Zustimmung deren „grundrechtlichen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung“ verletzt habe.
Dennoch sah sich Sachsen-Anhalts-CDU auch in weiterer Folge als Schrittmacher einer Neugestaltung des Rundfunks. Die Partei kritisierte die aus ihrer Sicht überdimensionierte Ausstattung der Sender – aber auch deren inhaltliche Schwerpunkte. So erklärte der damalige parlamentarische Geschäftsführer Markus Kurze, es sollten „nicht nur diejenigen im Programm zu Wort kommen, die beispielsweise immer mehr Klimaschutz wollen, sondern auch diejenigen, die das letztlich bezahlen müssen“.

Öffentlich-Rechtliche verweisen auf bereits erfolgte Reformschritte

Die CDU in Sachsen-Anhalt regte in diesem Kontext beispielsweise an, nur noch das ZDF als bundesweiten Sender auszurichten – und die ARD ausschließlich auf einen regionalen Auftrag zu fokussieren. Unter dem Eindruck des Finanzskandals rund um die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger haben alle 16 Landtagsfraktionen der Union am 27. Juni 2023 in Rostock eine Resolution verabschiedet.
Darin forderten die Unionsgliederungen in den Ländern einhellig, Maßnahmen zu ergreifen, die „geeignet sind, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken“. Dazu zählte man unter anderem mehr Transparenz sowie Schritte in Richtung von stärkerer Ausgabendisziplin, Effizienz und inhaltlicher Ausgewogenheit.
In den Öffentlich-Rechtlichen selbst sieht man durch den mittlerweile von allen Ländern ratifizierten Reformstaatsvertrag wesentliche Verbesserungen in den Strukturen eingeleitet. Im Juni des Vorjahres erklärte Dr. Klaus Sondergeld von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD in Magdeburg, es sei in den vergangenen Jahren „sehr viel passiert“.

Sachsen-Anhalt mit erster Enquetekommission dieser Art

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte im Januar 2023 parteiübergreifend die Einrichtung der Enquetekommission zur Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks beschlossen. Es handele sich laut MDR um die erste Arbeitsgruppe in einem Landtag, die Vorschläge für einen zeitgemäßen ÖRR entwickeln soll. Zum Ende der Legislaturperiode im kommenden Sommer soll die Kommission einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Reform des ÖRR erstellen.
Der Umgang mit dem Rundfunk wird voraussichtlich eines der zentralen Wahlkampfthemen in Sachsen-Anhalt sein. Die AfD, die Umfragen zufolge mit 41 Prozent bei der Landtagswahl rechnen könnte, fordert eine vollständige Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags. Der Rundfunk ist auch bei den anderen Parteien, die sich Hoffnungen auf einen Verbleib im Landtag machen können, ein Thema.
Die Linkspartei fordert in ihrem Landeswahlprogramm eine soziale Staffelung des Rundfunkbeitrags. Sie will das Regionalangebot „MDR Sachsen-Anhalt Heute“ auf 45 Minuten erweitern. Außerdem soll es eine Begrenzung der Intendantengehälter und Quoten für Frauen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund geben.
Die SPD hat sich in ihrem Landtagswahlprogramm nicht explizit zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk positioniert. Allerdings hatte sie im Vorjahr dem Reformstaatsvertrag zugestimmt und sich damit zum Abbau von Doppelstrukturen, mehr Transparenz in Finanzen, Reduzierung von Spartenkanälen und strengere Regeln für Online-Texte mit Sendungsbezug bekannt.