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Gewaltaufruf vor AfD-Parteitag
Vor dem AfD-Parteitag in Erfurt sind auf einer linksextremen Plattform Gewaltaufrufe veröffentlicht worden. Die Gewerkschaft der Polizei wertet solche Aufrufe als Straftat. GdP-Chef Jochen Kopelke betont bei Demonstrationen die Pflicht der Versammlungsleiter, gewaltbereite von friedlichen Teilnehmern zu trennen. Zum Protestwochenende werden mindestens 50.000 Teilnehmer erwartet.
Die Koalitionspläne zur Krankschreibung stoßen auf Kritik. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag könnten Hausarztpraxen zusätzlich belasten. Die Bundesregierung verteidigt das Vorhaben und kündigt eine praxisnahe Umsetzung an.
Der chinesische Autobauer BYD hat ein ehemaliges Luxusautohaus in Starnberg übernommen. An diesem Standort wurden bisher Modelle der Marken Ferrari, Maserati und Lamborghini verkauft. Künftig will BYD dort Elektroautos anbieten. Zudem prüft das Unternehmen die Übernahme weiterer Werke in Europa.
Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku hatte bekannt gegeben, dass seine Schwiegermutter mutmaßlich als Fahrerin des Fluchtwagens an der Bluttat in Stade beteiligt war. Er erhält Rückendeckung von Ministerpräsident Olaf Lies. Der mutmaßliche Schütze mit türkischer Staatsangehörigkeit sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor.
Wie der Deutsche Fußball-Bund heute mitteilte, hat Julian Nagelsmann bereits am Vortag in einem vertraulichen Gespräch mit der Verbandsspitze um seine Entlassung gebeten. Hinsichtlich der Neubesetzung des Trainerpostens werde der DFB das Gespräch mit Jürgen Klopp suchen. Dieser habe bereits „seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme des Postens signalisiert“.
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. (Archivfoto) - Foto: Wolfgang Kumm/dpa
In Kürze:
Gewaltaufrufe gegen AfD und Polizei auf linksextremer Plattform veröffentlicht
GdP-Chef Kopelke fordert konsequentes Handeln der Versammlungsleiter
Polizei erwartet mindestens 50.000 Demonstranten in Erfurt
Zweieinhalb Wochen vor Beginn des morgigen Parteitages der AfD erschien auf der einschlägigen linksextremen Website „de.indymedia“ ein Gewaltaufruf. Darin heißt es unter anderem, in Erfurt werde es zum „Showdown“ kommen. Es gehe darum, „sich den Faschisten und ihren uniformierten Handlangern in den Weg zu stellen“. Dieses Mal ginge es um „die Verhinderung einer langfristigen faschistischen Machtübernahme“.
Antifa: Dächer besetzen, Partisanenkrieg führen
Die Verfasser des Schreibens nennen sich „Berliner Antifa-Bezugsgruppe“ und bekennen sich „ausdrücklich zur Militanz“. Polizisten werden als „Bullen“, „Schergen des Systems“ und „staatlich finanzierte Knüppelgarden“ bezeichnet. Erfolg gegen „eine gigangitsche (sic!) Bullen Armee“ könne es nur geben, „wenn wir uns auf die Strategie von Partisanen früherer weltweiter Bürgerkriegskonflikte konzentrieren“, so die Antifa-Bekenner weiter.
Sie hätten zudem italienische, französische und Schweizer Antifas nach Erfurt eingeladen. Für den Kampf gegen die Polizei werden Pflastersteine empfohlen. Zum Ausgraben der Steine sollen die „Aktivisten“ geeignetes Werkzeug mitbringen und bereits im Vorfeld „Depots anlegen“. Auch die „klassische Zwille“ wird empfohlen.
Und weiter: „Wir wollen Hausdächer im Zentrum der Stadt besetzen, an denen AfD-Kolonnen vorbeifahren werden. Besetzung von Dächern bedeutet nicht, beim ersten Erscheinen der Bullen diese brav zu verlassen. Besetzung von Dächern wird beinhalten, diese auch militant zu verteidigen und von dort aus anzugreifen.“
Kopelke: „Unerträglicher Zustand“
Dazu sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, im Gespräch mit Epoch Times: Solche Aufrufe seien der Polizei und allen Verantwortlichen für die innere Sicherheit bekannt. Sie würden „strafrechtlich behandelt“, denn die Androhung von Gewalt sei eine Straftat. Die Website „de.indymedia“ stehe schon seit vielen Jahren im Fokus der Staatsschutzbehörden.
Eine Abschaltung der linksextremen Website oder die Löschung ihrer Inhalte „ist in Deutschland jedoch nicht möglich, da sich die Server in anderen Staaten befinden“, erklärte Kopelke. Dieser Zustand sei „für uns als Polizisten unerträglich“, beklagte er.
Indymedia (Independent Media Center) entstand 1999 in Seattle (USA) und hat sich zu einer weltweiten, dezentralen Onlineplattform entwickelt. Nutzer können dort ohne vorherige Prüfung ihrer Inhalte Videos und Texte veröffentlichen, wie der Bundestag im Jahr 2023 in einer Pressemitteilung feststellte. Der deutsche Ableger „de.indymedia“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als „gesicherte linksextremistische Bestrebung“ eingestuft, so der Bundestag.
2017 wurde der linksextreme deutsche Ableger „linksunten.indymedia“ vom Bundesinnenministerium verboten, da er zur Begehung von Straftaten aufrief. Ob dies auch für „de.indymedia“ von der Bundesregierung erwogen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.
Kopelke: „Versammlungsleiter in der Pflicht“
Wie sollen sich friedliche Demonstranten gegenüber militanten Linksextremisten verhalten? Hier sieht GdP-Bundesvorsitzender Kopelke vor allem die Versammlungsleiter und ihre Ordnungskräfte in der Pflicht. Kopelke sagte: „Jede öffentliche Versammlung bzw. Demonstration muss von einem Leiter geführt werden. Dies ist in § 7 des Versammlungsgesetzes geregelt. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus. Es ist also die Pflicht des Versammlungsleiters, einzuschreiten.“
Die Qualität der Versammlungsleiter sei jedoch inzwischen „schlecht“ geworden, sodass immer öfter die Polizei zu Hilfe geholt werden müsse. Grundsätzlich müsse der Versammlungsleiter jedoch Ordnungskräfte bereitstellen. Diese hätten die Pflicht, im Auftrag des Leiters bei Gewaltanwendung einzuschreiten und die betreffenden Personen auszuschließen. „Das ist ihre Aufgabe.“
Die Teilnehmer einer Demonstration hätten ebenfalls die Pflicht, den Versammlungsleiter auf entsprechende Verstöße hinzuweisen. Mit anderen Worten: Geschieht dies nicht, nehmen die friedlichen Demonstranten die Gewaltbereiten in ihren Reihen entweder billigend in Kauf oder unterstützen sie passiv.
Kopelke sagte dazu: „Die Ordner sollten ihre Arbeit machen, damit die Polizei gar nicht erst tätig werden muss. Ich erwarte, dass sich die friedlichen Demonstranten entsprechend verhalten und von den Gewalttätigen deutlich distanzieren.“
Mindestens 50.000 Demonstranten erwartet
Für die Großdemonstration am Wochenende wurde öffentlich die Zahl von 50.000 Teilnehmern kommuniziert. GdP-Chef Kopelke erklärte, wie die Behörden Teilnehmerzahlen von Demonstrationen errechnen: „Zunächst einmal handelt es sich hier um eine Hochrechnung der Stadt Erfurt und weiterer Stellen.“
Da Demonstrationen bei der zuständigen Versammlungsbehörde der Stadt angemeldet werden müssen und dabei auch angegeben werden muss, ob es sich um eine Straßen- oder Platzdemonstration handelt, müssen die Anmelder auch eine ungefähre Teilnehmerzahl nennen.
„Dadurch entsteht immer eine gewisse Menge auf dem Papier. Doch die Erfahrungen zeigen, dass die tatsächlichen Zahlen meist darüber liegen“, so Kopelke.
Außerdem beobachte die Bundespolizei den Reiseverkehr in Richtung des Veranstaltungsortes. Dazu zählten etwa auch Busanmietungen und Bahnfahrkarten. Die Polizei verfüge über mehrere „Parameter“, anhand derer eine Teilnehmerzahl bei Demonstrationen errechnet werden könne. Dies sei notwendig, so Kopelke, damit sich die staatlichen Behörden und die Polizei auf das Geschehen einstellen könnten.
Wie sich die Polizei gegen Vereinnahmung schützt
Auf seiner Website hatte der GdP-Bundesvorsitzende die Befürchtung geäußert, „dass die AfD Bilder von Gewalt gegen Polizisten nutzen wird, um sich Seite an Seite mit der Polizei als Opfer zu inszenieren“. Im Epoch-Times-Gespräch führte er dazu näher aus: An alle Polizisten seien Einsatzbefehle ausgegeben worden, wonach zum Beispiel Selfies mit Politikern untersagt seien. Außerdem würden die Polizeikräfte darauf achten, dass sich AfD-Teilnehmer „nicht absichtlich in Gefahr begeben, um entsprechendes Bildmaterial zu generieren“.
Kopelke sagte weiter: „Das haben wir schon bei anderen Demonstrationen erlebt.“ Außerdem solle darauf geachtet werden, dass es nicht zu „Schubsen“ seitens der Demonstranten komme. Dafür wolle die Polizei die Zugangswege zum Tagungsgebäude, der Erfurter Messe, weiträumig absperren.
„Das sehen wir als Problem. Wir müssen dafür sorgen, dass es kein direktes Aufeinandertreffen von Demonstranten und Politikern gibt, damit nicht die Hoheit über die Bilder den Polizeieinsatz bestimmt.“
Demonstranten stehen am 2. Juni 2026 in Southampton, England, im Rahmen einer Demonstration gegen das Vorgehen der Polizei bei dem Vorfall der Bereitschaftspolizei gegenüber, unweit der Stelle, an der Henry Nowak ums Leben kam. - Foto: Finnbarr Webster/Getty Images
Am 3. Dezember 2025 wurde der britisch-polnische Student Henry Nowak in Southampton, England, von dem Briten Vickrum Digwa, der der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehört, erstochen. Der Täter wurde am 1. Juni wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 21 Jahren verurteilt. Der Fall wurde weltweit bekannt, da es bei der Festnahme im Dezember zu einem fatalen Fehlverhalten der Polizei kam. Er löste in Großbritannien eine Diskussion über den falschen Umgang mit Rassismus aus.
Der Fall: Polizei glaubte dem Täter
Nowak wurde unvermittelt von dem 23-jährigen Digwa mit einem traditionellen Sikh-Dolch niedergestochen. Nach dem Eintreffen der Beamten log der Täter und beschuldigte den am Boden liegenden Studenten, ihn rassistisch beleidigt und angegriffen zu haben.
Die Polizisten glaubten Digwa, fixierten Nowak am Boden und legten dem mit vier Stichwunden Verletzten Handschellen an. Obwohl der bereits im Sterben liegende Nowak mehrfach sagte, er könne nicht atmen und er sei niedergestochen worden, nahm die Polizei darauf keine Rücksicht. Die Veröffentlichung der Videoaufnahmen der Bodycam eines der beteiligten Polizisten sorgte in Großbritannien für Entsetzen und führte zu Protesten und gewaltsamen Ausschreitungen.
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Die Diskussion: Gehirngewaschen?
Laut britischen Medienberichten durchliefen die Polizisten in den Grafschaften Hampshire und Isle of Wight, zu denen Southampton gehört, im Jahr 2021 eine Anti-Rassismus-Schulung. In der Polizeischulung mit dem Titel „Inclusion Matters“ (Inklusion ist wichtig) seien die Polizisten über Rassismus, „unbewusste Vorurteile“ und über die Bedeutung, ein „Verbündeter“ für Minderheiten zu sein, unterrichtet worden.
Dies habe jedoch dazu geführt, dass ein Fünftel der Teilnehmer nach dem „Diversity-Kurs“ „Angst gehabt hatte, etwas Falsches zu sagen“ oder zu tun. Jeder siebte Unterrichtsteilnehmer habe sich zudem „kontrolliert und unter Druck gesetzt“ gefühlt, sich auf eine bestimmte Weise verhalten zu müssen. Dies habe eine Umfrage der University of Reading unter 1.000 teilnehmenden Polizisten ergeben.
Eine Kolumnistin in der britischen Tageszeitung „The Telegraph“ folgerte am 2. Juni daraus: „Der Tod von Henry Nowak zeigt, wie sehr die britische Polizei einer Gehirnwäsche unterzogen wurde. Ein beliebter, unschuldiger Teenager starb in Polizeigewahrsam, weil es nichts gibt, was Polizeibeamte im Jahr 2026 mehr fürchten als Vorwürfe des ‚Rassismus‘.“
Dem Onlinemagazin „The Conversation“ ist nun zu entnehmen, dass „führende Polizeibeamte“ angekündigt hätten, die Richtlinien zur Bekämpfung von Rassismus zu überprüfen.
In einem Dokument, in dem das Engagement der britischen Polizei zur Bekämpfung von Rassismus dargelegt wird, heißt es, dass das Bekenntnis zur Rassengleichheit „nicht bedeutet, alle ‚gleich‘ zu behandeln oder ‚farbenblind‘ zu sein (Rassengleichheit)“.
Die britische Polizeiministerin Sarah Jones habe laut der Onlineplattform erklärt, dass die aktuellen Leitlinien einen „falschen Eindruck“ vermittelten und der Wortlaut geändert werden müsse, um mehr Klarheit zu schaffen. Der Sprecher des Premierministers soll sich der Presse zufolge ebenfalls für eine Überprüfung des Schulungsmaterials ausgesprochen haben.
Ein Taxifahrer steigt aus seinem Auto aus, um Passanten während eines Protestmarsches gegen das Vorgehen der Polizei bei der Festnahme des Opfers Henry Nowak am 2. Juni 2026 in Southampton, England, zu begrüßen.
Foto: Finnbarr Webster/Getty Images
Deutschland: Hetze gegen Polizisten
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gab sich gegenüber Epoch Times überzeugt, dass ein vergleichbarer Fall wie in England in Deutschland nicht vorkommen könne. Kopelke: „Wir lassen keine schwerverletzten Menschen blutend zurück. In Deutschland wiegt Gefahrenabwehr, also Leben retten, höher als Strafverfolgung.“
Gefragt, ob Polizisten hierzulande ebenfalls Sorge hätten, beim Umgang mit Migranten als „Rassisten“ abgestempelt zu werden, antwortete Kopelke: „Ja, und das berechtigt. Es gibt regelrechte Hetzkampagnen und abgestimmte digitale Diffamierungsaktionen, insbesondere aus der Polizeihassergruppe.“
Diese Sorge habe „großen Einfluss“ auf die Arbeit von Polizisten und sei oft auch Gesprächsgegenstand der GdP-Rechtsberatungen.
Der Bundesvorsitzende weiter: „Wichtig ist, dass Polizisten rechtsstaatlich handeln, das heißt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und die Durchsetzung von Recht und Ordnung obliegt der Polizei. Wir üben das Gewaltmonopol aus, und das muss auf der Straße auch wieder spürbar und sichtbar sein.“
Kopelke: Nicht vergleichbar zu Deutschland
Von standardisierten europäischen Anti-Rassismus-Kursen für die Polizei hält der Gewerkschaftschef nichts. Regionale Polizeiarbeit müsse durch regionale Aus- und Fortbildung sowie entsprechende Konzepte verbessert werden.
„Europäische Standards brauchen wir im Opferschutz, bei Arbeitsbedingungen und in der Gesetzgebung“, so Kopelke. Auch die täglichen Probleme mit Migranten seien für deutsche Polizisten nicht mit denen in Großbritannien vergleichbar.
„Die Bevölkerung Großbritanniens und des ehemaligen Commonwealth ist nicht vergleichbar mit dem europäischen Festland“, erläutert Kopelke. Die Probleme der Einwanderungs- und Migrationspolitik in Großbritannien seien „aber Warnungen, die die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen erst nehmen müssen, weil sie auch die deutsche und europäische Einwanderungssituation verändern“, gibt sich Kopelke überzeugt.
Menschen zeigen bei einer Protestkundgebung am 2. Juni 2026 vor dem Polizeirevier Southampton Central Bilder des Opfers Henry Nowak und blutverschmierte Handschellen nach dessen Tötung. Bodycam-Aufnahmen eines gefesselten, sterbenden Studenten sorgten für Empörung.
Foto: Justin Tallis/AFP via Getty Images
Messerangriffe: Parallele zu England
Die britische Wohnraum- und Unterbringungspolitik im Zusammenhang mit Geflüchteten sei „nicht vergleichbar“ mit Deutschland. Deshalb seien auch „die polizeilichen Tumult- und Protesteinsatzlagen“ in Großbritannien anders als hierzulande.
„Was nicht anders ist, sondern sich zunehmend angleicht, ist die gefährliche Messerkriminalität“, sagt Kopelke. In diesem Bereich sei „eine Parallele der Täterstrukturen erkennbar und gefährlich ähnlich“.
Grundsätzlich blickt der deutsche Polizeivertreter kritisch nach Großbritannien. Die britische Polizeiarbeit leide „seit Jahren unter Skandalen, Misstrauen, Geldkürzungen, Kürzungen bei Bezahlung, Absicherung und Rente der Polizeibeschäftigten“.
Hier zeige sich, „wie wichtig gute Strukturen, gute Ausbildung und Bezahlung für eine demokratische Polizei“ seien. Das deutsche Polizeisystem sei „zum Glück nicht vergleichbar mit dem angloamerikanischen Polizeisystem“ und führe deshalb „zu der sehr guten Arbeitsqualität unserer Polizei“, gibt sich Kopelke selbstbewusst.
Rassismusvorwürfe in Deutschland
Dennoch kommt es auch hierzulande gelegentlich zu Vorwürfen, die Polizei würde sich im Umgang mit Migranten rassistisch verhalten. Ein jüngeres Beispiel aus dem Januar: Wie der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete, seien nach einer Eskalation zwischen der Berliner Polizei und Hertha-Fans Rassismusvorwürfe gegen einen Polizisten erhoben worden.
Betroffen fühlte sich das in Berlin geborene Hertha-Präsidiumsmitglied Saravanan Sundaram, der „aufgrund seiner Hautfarbe“ entsprechend angegangen worden sei. Um dem Vorwurf nachzugehen, wurde das Thema im Sportausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Dort sei bekannt geworden, dass auch der Polizist beleidigt worden sei.
Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel kündigte laut „Berliner Kurier“ an, dass der Vorfall „auf ein strafrechtlich relevantes oder disziplinarwürdiges Verhalten überprüft“ werde.
Einen ähnlichen Fall gab es in Schleswig-Holstein. Dort wurde mittels einer Pressekonferenz der Polizei bekannt, dass die Landespolizei gegen Polizeibeamte aus Mölln ermittelte. Die Polizisten sollen sich ausländerfeindlich geäußert haben. Es war laut NDR „von Zweifeln an der Verfassungstreue und nationalsozialistischem Gedankengut die Rede“.
Es ging bei den Vorwürfen um zwei unterschiedliche Fälle. Zunächst habe ein Beamter einen Kollegen angezeigt, der während einer Streifenfahrt im Mai 2022 „diskriminierende, herabwürdigende und menschenverachtende Äußerungen von sich gegeben“ habe. Daraufhin sei gegen den Beamten ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden, berichtet der Sender. Die Untersuchung sei jedoch eingestellt worden, „weil die Äußerung nicht öffentlich, sondern im Streifenwagen“ getätigt worden waren. Der Beschuldigte hatte zudem den Vorwurf bestritten.
Wenig später seien Ermittlungen wegen Rassismus gegen weitere Polizisten eingeleitet worden. Unter anderem habe ein Polizist von der Dienststelle Mölln geschildert, dass er selbst von Kollegen rassistisch beleidigt worden sei. Auch dieses Verfahren wurde im Herbst 2024 mangels Beweisen eingestellt.
Polizisten während einer Veranstaltung am 13. Mai 2026 in Würzburg.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Angeblich kontrolliert Polizei nach Aussehen
Laut dem Mediendienst Integration vom 29. April dieses Jahres kontrolliere die Polizei Personen, die ausländisch aussehen, doppelt so häufig wie weiße Personen. Der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundes leitete 2024/25 nach Aussage des Mediendienstes insgesamt 19 Untersuchungen wegen Beschwerden über „Racial Profiling“ oder „Diskriminierung durch die Bundespolizei“ ein.
Laut dem Rassismusmonitor 2026 des DeZIM-Instituts, der vom Bundesbildungsministerium gefördert wird, haben 19 Prozent der befragten muslimischen Männer und 16 Prozent der muslimischen Frauen angegeben, im Jahr 2025 Diskriminierung durch die Polizei erlebt zu haben. Unter afrikanisch wirkenden Männern gaben dies 24 Prozent sowie 13 Prozent der afrikanisch wirkenden Frauen an.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Handreichung für Polizisten und Bürger gleichermaßen herausgegeben. Sie trägt den Titel „(Rassistische) Diskriminierung bei der Polizei: Ursachen, Folgen und Möglichkeiten der Intervention“.
Auf ihrer Website schreibt die Behörde: „Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden.“ Andererseits können auch Polizisten und Polizistinnen von Diskriminierung betroffen sein, „durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen“.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will in Sachsen-Anhalt eine dreistellige Anzahl an Leitungsfunktionen im Staatsapparat austauschen. (Archivbild) - Foto: Peter Gercke/dpa
In Kürze:
AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.
Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.
Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos
Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.
Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.
Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich
Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.
Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht
Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.
Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln
Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.
Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten
Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.
Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD
Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.