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Ruheständler-Haushalte verfügen im Mittel über 2.330 Euro pro Monat

Haushalte von Ruheständlern ab 65 Jahren in Deutschland haben im Mittel 2.330 Euro pro Monat zur Verfügung.
In den östlichen Bundesländern einschließlich Berlin verfügen Haushalte von Personen im Ruhestand ab 65 Jahren über ein mittleres Haushaltsnettoeinkommen (Median) von 2.270 Euro im Monat, in den westlichen Ländern sind es 2.350 Euro, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit.
Der Median bildet die Mitte der Einkommensverteilung ab, 50 Prozent haben ein höheres und 50 Prozent ein geringeres Einkommen. Betrachtet wurden Haushalte, in denen ausschließlich Rentner sowie Pensionäre ab 65 Jahren leben. Das waren im Jahr 2025 rund 13,6 Millionen Menschen, 10,5 Millionen in den westlichen und 3,1 Millionen in den östlichen Bundesländern.

Renten, Pensionen, Einnahmen aus Vermögen

Das Haushaltseinkommen von Ruheständlern ab 65 Jahren setzt sich überwiegend aus Alterseinkünften wie gesetzlichen Renten, Betriebs- und Privatrenten oder Pensionen zusammen. Im bundesweiten Schnitt waren 93 Prozent des Einkommens von Haushalten, in denen ausschließlich Rentner beziehungsweise Pensionäre lebten, aus Renten und Pensionen.
Knapp vier Prozent des Einkommens stammten aus Einnahmen aus Vermögen wie etwa Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen, zwei Prozent aus Transferzahlungen wie Grundsicherung im Alter und ein Prozent aus Erwerbstätigkeit.
In den östlichen Bundesländern machten Renten und Pensionen durchschnittlich 96 Prozent des Einkommens aus, Einnahmen aus Vermögen lediglich ein Prozent.
In den westlichen Bundesländern bezogen Ruheständler im Schnitt 92 Prozent des Haushaltseinkommens aus Renten und Pensionen, gut vier Prozent stammten aus Einnahmen aus Vermögen.
Mit Blick auf weitere Einkünfte aus Transferzahlungen wie Grundsicherung im Alter (zwei Prozent) oder aus Erwerbstätigkeit (ein Prozent) unterscheidet sich die Einkommensstruktur von Rentnerhaushalten in Ost und West kaum.

Fast jeder Fünfte über 65-Jährige armutsgefährdet

Bundesweit lag die Armutsgefährdungsquote von Personen im Ruhestand ab 65 Jahren laut EU-SILC 2025 bei 18,9 Prozent. In den östlichen (18,5 Prozent) und westlichen (19,0 Prozent) Bundesländern war das Armutsrisiko für Ruheständler ab 65 Jahren in etwa gleich hoch.
Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung waren bundesweit 16,1 Prozent der Personen armutsgefährdet, in den östlichen Ländern waren es 17,6 Prozent und in den westlichen 15,8 Prozent.
Die Armutsgefährdungsquote misst die relative Einkommensarmut. Nach EU-Definition gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens (Median) der Gesamtbevölkerung verfügt.
Vermögenswerte wie selbst genutztes Immobilieneigentum fließen nicht in die Betrachtung der Einkommen ein, solange daraus keine Mieteinnahmen oder Kapitalerträge entstehen. Im Jahr 2025 wohnten bundesweit 57 Prozent der Ruheständler ab 65 Jahren im Wohneigentum und 43 Prozent zur Miete.
In den westlichen Bundesländern wohnten 61 Prozent der Ruheständler im Eigentum und 39 Prozent zur Miete. In den östlichen Ländern war das Verhältnis eher umgekehrt: 44 Prozent wohnten im Eigentum, 56 Prozent zur Miete. (dts/red)
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Rente und Pension – Wie groß sind die Unterschiede?

Renten und Pensionen in Deutschland unterscheiden sich erheblich – nicht nur hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe. Eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags für die Linke zeigt die großen Unterschiede.
Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den rund 20 Millionen Altersrentnern lag Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto im Monat.
Beide Systeme seien so unterschiedlich, dass ein Vergleich von Beamtenversorgung und der Rentenversicherung „nur schwer möglich“ sei, stellt der Parlamentsdienst fest.
Die von der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erbetene Aufstellung gibt einen Überblick über die Rentenansprüche von Beschäftigten und die Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes.

Was Beschäftigte und Beamte im Alter bekommen

Die Zahlen zeigen: Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen ehemaligen Beamten und Richter kommen auf monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3.000 Euro brutto. Brutto heißt dabei vor Steuern sowie vor den eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
8 Prozent, 111.206 Menschen, bekommen über 5.000 Euro brutto monatlich. Nur rund 7 Prozent landen bei maximal 2.000 Euro (Stand 2025).
Dagegen liegen rund 37 Prozent der Altersrenten der gesetzlichen Versicherten unter 900 Euro (2025). Etwa 17 Prozent der Rentenzahlbeträge liegen zwischen 900 und 1.200 Euro – die mit 3,2 Millionen größte Gruppe.
Rund 16 Prozent machen Beträge zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Monat aus, knapp 13 Prozent 1.500 bis 1.800 und 17 Prozent 1.800 Euro und mehr. Diese Werte ergeben sich vor Steuern, aber nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag.

Gutachter: Leistungen nicht vergleichbar

Die unabhängigen Gutachter des Bundestags weisen unter Berufung auf das Bundessozialgericht darauf hin, dass wegen der großen Unterschiede zwischen den beiden Systemen von vornherein keine „leistungsbezogene Vergleichbarkeit“ bestehe.
Beamte haben demnach in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf. Anders viele Rentner: In den Zahlen sind beispielsweise auch die Renten ehemaliger Minijobber oder von Müttern mit Job-Unterbrechungen enthalten.
Heterogene Erwerbsbiografien führten „zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten“, so die Wissenschaftlichen Dienste. Einem „steuerfinanzierten Vollversorgungssystem“ stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten gehen dabei nicht in die genannten Rentenhöhen ein.

Linke kritisiert Beamtenversorgung als Privileg

Die Linke-Politikerin Vollath kritisierte „das Privileg der Beamtenversorgung“. Die Rentenkommission hätte die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen.
Das Gremium hatte im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt. Die Kommission tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, aber gegen eine baldige Einbeziehung der Beamten.
Vollath hat auch nachgerechnet, wie lange ein Beschäftigter für eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts arbeiten müsste, wenn er durchschnittlich verdient – Ergebnis: 80 Jahre. (dpa/red)