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Programmbeschwerden gegen ARD und ZDF auf Rekordhoch – nur eine berechtigt anerkannt


In Kürze:

  • Die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio stieg 2025 auf knapp 5.000.
  • Nach Angaben der Rundfunkgremien wurde lediglich eine Beschwerde als berechtigt anerkannt.
  • Als wesentlicher Grund für den Anstieg gilt unter anderem die Plattform „Rundfunkalarm“, die das Einreichen von Beschwerden erleichtert.
  • Mehrere Sender haben ihre Verfahren angepasst, um auf Massen- und missbräuchliche Beschwerden zu reagieren.

 
Einer Erhebung des „Deutschlandfunk“-Formats „@mediasres“ zufolge hat sich die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ im Vorjahr deutlich erhöht. Habe es 2024 noch etwa 1.100 Beschwerden gegen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegeben, sei diese Zahl 2025 auf knapp 5.000 gestiegen.
Das Format beruft sich bezüglich der Zahlen auf eine Eigenrecherche unter den Sendern. Die Anzahl von rund 1.100 Beschwerden im Jahr 2024 hatte bereits einem Plus von 60 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entsprochen.

Plattform erleichtert Programmbeschwerden durch Vorgabemasken

Aus Sicht der zuständigen Gremien sei nur eine der Beschwerden berechtigt gewesen. Dabei sei es um eine Formulierung in einer Nachrichtensendung des Popsenders „SWR 3“ gegangen. In den Jahren zuvor hätten die Rundfunkräte jeweils fünf Eingaben stattgegeben. Eine Programmbeschwerde kann jeder Bürger einreichen, wenn er mögliche Verstöße gegen Programmgrundsätze, Jugendschutz oder Werbevorschriften wahrnimmt.
Dem auf dieses Thema spezialisierten freien Journalisten Stefan Fries zufolge habe dieser deutliche Anstieg vor allem zwei Gründe. Zum einen hätten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Medien mehr konkrete Anlassfälle für Programmbeschwerden gesehen. Zum anderen habe jedoch vor allem die Seite „rundfunkalarm.de“ zu dem deutlichen Anstieg beigetragen. Diese erleichtere das Abfassen und Einbringen von Beschwerden über vorgegebene Eingabemasken.
Fries bezeichnete die Seite im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ als „missbrauchsanfällig“ und „ideologisch getrieben“, was sich auch aus der dort verwendeten Terminologie ableiten lasse. Die Seite wird einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer zugeordnet, der das System des verpflichtenden Rundfunkbeitrags insgesamt zu Fall bringen möchte.

Größter Teil der Eingaben bereits vor Befassung des Rundfunkrats erledigt

In den meisten Fällen einer Programmbeschwerde komme es zu keiner Beschlussfassung, erläuterte Fries. Stattdessen antworte, wo es als angemessen erscheine, der Intendant selbst binnen einer vorgegebenen Frist und räume entweder Fehler ein oder äußere sich in sonstiger Form. Wo dies nicht der Fall sei, könnten Beschwerdeführer eine Befassung des Rundfunkrats verlangen. Real seien von den etwa 5.000 Beschwerden nur 184 in die Räte gegangen.
Nicht jede Rundfunkanstalt gewähre transparent über die Anzahl und Inhalte der Programmbeschwerden Einsicht. Das ZDF sei dabei ein Vorreiter und veröffentliche auch Daten zu Beschwerdeberichten. Daraus sei erkennbar, dass Nachrichtensendungen wie das „heute-journal“ und Formate wie das „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann am häufigsten in Beschwerden angesprochen würden.
Worüber sich die Beschwerdeführenden im Detail genau beschwert hätten, sei im Regelfall nicht erkennbar. Bezögen sich gleich mehrere Beschwerden auf den gleichen Beitrag, würden diese gesammelt und der Intendant stelle dann seine Entgegnung ins Netz. Ein Beispiel aus diesem Jahr sei die Verwendung nicht gekennzeichneter KI-Bilder in einem Beitrag über die ICE-Razzien in den USA.

Sender haben Richtlinien für den Umgang mit Programmbeschwerden verändert

Im konkreten Beispiel dieses KI-Skandals habe der Fernsehrat die Beschwerde im Übrigen nicht anerkannt – weil der Sender zuvor selbst bereits einen Fehler und Verstoß gegen die Programmrichtlinien eingeräumt hatte. Wo Fehler erkannt würden, weise der Sender im Regelfall in eigenen Beiträgen darauf hin oder nehme Sendungen aus Netz oder Mediathek.
Der WDR habe mittlerweile seine Form der Bearbeitung von Beschwerden modifiziert. Es gebe dort mittlerweile nicht mehr nur eine Entweder-Oder-Entscheidung aus Stattgeben oder Ablehnung. Stattdessen könne der Rundfunkrat auch eine begründete „Ermahnung“ aussprechen. Der Intendant müsse in kürzerer Frist antworten, gleichzeitig werde man Beschwerden nicht mehr bearbeiten, die keinen individualisierbaren Absender erkennen lassen.
Dies ziele vor allem auf Plattformen wie „Rundfunkalarm“ ab. Auch weitere Sender haben Stefan Fries zufolge ihre Verfahrensregeln modifiziert. Sie wollen künftig als missbräuchlich angesehene oder als „beleidigend oder erpresserisch“ wahrgenommene Beschwerden nicht mehr bearbeiten. Auch dies ziele auf Kampagnen oder Massenbeschwerden wie jene über „Rundfunkalarm“.

„Rundfunkalarm“ nennt höhere Zahl an Beschwerden

Die Initiatoren von „Rundfunkalarm“ nennen selbst in einem Beitrag auf X andere Zahlen als die Sender selbst. Die Plattform will in zwei Jahren mehr als 80.000 Beschwerden auf den Weg bringen. Dass die Erfolgsquote überschaubar blieb, sieht man dort als Beweis dafür, dass die Programmbeschwerde „kein wirksames Kontrollinstrument, sondern eine Sackgasse“ sei.
Von einem dazu erstellten Gutachten erhofft man sich Rückenwind für noch anhängige Gerichtsverfahren, die sich gegen den Rundfunkbeitrag richten. Bisher haben Gerichte regelmäßig eine behauptete Unausgewogenheit als Rechtfertigung für eine Verweigerung des Rundfunkbeitrages abgelehnt – und dabei auf die interne Kontrolle durch die Rundfunkräte verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 jedoch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragslast und Nutzen anhand inhaltlicher Kriterien für zulässig erklärt. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Es müssen vor allem „über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt und Ausgewogenheit“ bewiesen werden.