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Ceuta und die Israel-These: Massive Kritik an ARD-Journalist Georg Restle


In Kürze:

  • Georg Restle teilte auf X eine These, wonach der Massenandrang von Migranten auf Ceuta Teil einer geopolitischen Strategie Marokkos, Israels und der USA gewesen sein könnte.
  • Darauf folgten deutliche Kritik auf X und eine Beschwerde beim WDR gegen den ARD-Journalisten.
  • Politiker und ein Mitglied des WDR-Rundfunkrats werfen Restle vor, eine unbelegte Theorie zu verbreiten und damit die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beschädigen.

 
Die Diskussion um den Migrantenandrang auf die spanische Exklave Ceuta hat inzwischen auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreicht. ARD-Journalist Georg Restle teilte auf der Plattform X einen Beitrag, in dem die These vertreten wird, der Massenandrang könne Teil einer größeren geopolitischen Strategie von Marokko, Israel und den USA gewesen sein.
Der Beitrag stellt dabei einen Zusammenhang mit den Abraham-Abkommen her und greift die These auf, die Aktion in Ceuta habe dazu dienen können, politischen Druck auf Europa auszuüben, eine europäische Regierung zu schwächen, Europa zu spalten sowie Völkerrecht und Menschenrechte zu untergraben.
Georg Restle postet auf X: „Ceuta war weder eine echte humanitäre Krise noch Teil eines antikolonialen Kampfes, sondern Teil der Bemühungen des immer stärker werdenden US-israelisch-marokkanischen Bündnisses (…), eine progressive europäische Regierung zu schwächen, Europa zu spalten und das Völkerrecht zu untergraben.“

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Zunes: Ceuta als geopolitische Strategie

Restles Post zitierte die zusammenfassenden Schlussworte aus einer verlinkten Analyse des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Stephen Zunes in „The Nation“ mit der Überschrift „The Real Story Behind the Human Wave That Entered Ceuta“. In dem Artikel vertritt Zunes die These, der Massenandrang auf die spanische Enklave gehe auf eine Absprache zwischen Israel, den USA und Marokko zurück.
Die Menschenmassen, „die nach Ceuta strömten“, hätten nicht aus verzweifelten Flüchtlingen bestanden, schreibt Zunes, Professor an der University of San Francisco, der auf Nahostpolitik und US-Außenpolitik spezialisiert ist.
Zunes zufolge zeigten Videos, dass „keiner von ihnen“ Taschen bei sich getragen habe. Zudem seien viele Menschen in organisierten Lkw-Ladungen antransportiert und von marokkanischen Grenzbeamten durchgewinkt worden. Und weiter: „Das gleichzeitige Erscheinen Zehntausender Menschen an der Grenze erforderte zweifellos einen enormen logistischen Aufwand.“
Nach dem Teilen und Zitieren des Artikels sieht sich Restle, der über Jahre das ARD-Politikmagazin „Monitor“ prägte und seit 2024 ARD-Korrespondent in Nairobi ist, nicht nur mit zahlreichen kritischen Kommentaren unter seinem Post, sondern auch mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert.

Auf X hagelt es Kritik: Vorwurf der „kognitiven Fehlleistung“

Karoline Preisler (FDP) kommentierte Restles Beitrag mit einem Aluhut-Meme und der Aussage: „Der Jude ist an allem schuld. Lalalalala. Der Jude ist an allem schuld. Lalalalala. Leute! Achtung! Georg Restle ist einer ganz großen Sache auf der Spur. Wirklich!“

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Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, fragte Restle via X, ob er „irgendeinen Beweis für diese wilden Behauptungen“ habe, „oder sind Fakten mittlerweile obsolet?“.
Ulf Poschardt, Journalist und ehemaliger Chefredakteur der WELT, kommentierte den Beitrag ebenfalls scharf. Er schrieb: „Der linke Antisemitismus ist der endgültige Offenbarungseid dieses Milieus.“
Noch schärfer wurde Jan Jacobi, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Potsdam. Er kommentierte ebenfalls via X, sollte Restle seine Aussage tatsächlich ernst meinen, handele es sich um eine „bedenkliche funktionelle kognitive Fehlleistung“, und fragte anschließend: „Was sagt der Rundfunkrat dazu?“

Beschwerde bei WDR-Programmdirektorin

Auch im WDR-Rundfunkrat ist der Fall inzwischen Thema. Ein Mitglied des Gremiums hat beim Sender eine Beschwerde gegen Restle eingereicht. In einem Brief an WDR-Programmdirektorin Andrea Schafarczyk fordert Felix Schotland, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, eine Stellungnahme zu Restles Post.
In dem von der „Jüdischen Allgemeinen“ im Wortlaut veröffentlichten Beschwerdebrief kritisiert Schotland, dass eine derart weitreichende geopolitische Behauptung ohne nachvollziehbare Einordnung oder erkennbare Distanzierung verbreitet werde und dies das Vertrauen in die journalistische Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des WDR beschädige.
„Unabhängig davon, ob Herr Restle dies als persönliche Meinungsäußerung versteht, wird er von der Öffentlichkeit als Repräsentant des WDR wahrgenommen“, moniert Schotland. Sein Brief sei als „persönliche Beschwerde“ zu verstehen. Der Beitrag von Restle habe ihn bestürzt.

Migration als Druckmittel?

Der WDR hatte Anfang August darüber berichtet, ob Marokko den Massenandrang auf Ceuta zumindest zugelassen oder als politisches Druckmittel gegenüber Spanien eingesetzt haben könnte. In einem Beitrag des Senders hieß es, marokkanische Behörden hätten Menschen offenbar nicht am Grenzübertritt gehindert. Daraus ergab sich der Verdacht, Marokko könnte Migration als Druckmittel gegenüber Spanien genutzt haben.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters legen Erkenntnisse spanischer Nachrichtendienste nahe, dass Marokko den massenhaften Zustrom zwar ermöglicht, aber nicht selbst organisiert habe. Gelockerte Grenzkontrollen hätten den Ansturm begünstigt.
Davon zu unterscheiden ist die weitergehende Behauptung, Marokko habe dabei gemeinsam mit Israel und den USA gehandelt und den Massenandrang als Teil einer abgestimmten geopolitischen Strategie geplant. Für eine solche Beteiligung Israels oder der USA liegen nach der derzeit dargestellten Quellenlage keine entsprechenden Belege vor.
Die Beziehungen zwischen den USA, Israel und Marokko haben sich seit dem 2020 geschlossenen Normalisierungsabkommen im Rahmen der Abraham-Abkommen deutlich intensiviert. Dazu gehören auch engere sicherheitspolitische und militärische Beziehungen, über die vielfach berichtet wurde. Ein Zusammenhang zwischen dieser Kooperation und den Ereignissen in Ceuta ist damit jedoch nicht belegt.
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Programmbeschwerden gegen ARD und ZDF auf Rekordhoch – nur eine berechtigt anerkannt


In Kürze:

  • Die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und Deutschlandradio stieg 2025 auf knapp 5.000.
  • Nach Angaben der Rundfunkgremien wurde lediglich eine Beschwerde als berechtigt anerkannt.
  • Als wesentlicher Grund für den Anstieg gilt unter anderem die Plattform „Rundfunkalarm“, die das Einreichen von Beschwerden erleichtert.
  • Mehrere Sender haben ihre Verfahren angepasst, um auf Massen- und missbräuchliche Beschwerden zu reagieren.

 
Einer Erhebung des „Deutschlandfunk“-Formats „@mediasres“ zufolge hat sich die Zahl der Programmbeschwerden gegen ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ im Vorjahr deutlich erhöht. Habe es 2024 noch etwa 1.100 Beschwerden gegen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegeben, sei diese Zahl 2025 auf knapp 5.000 gestiegen.
Das Format beruft sich bezüglich der Zahlen auf eine Eigenrecherche unter den Sendern. Die Anzahl von rund 1.100 Beschwerden im Jahr 2024 hatte bereits einem Plus von 60 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entsprochen.

Plattform erleichtert Programmbeschwerden durch Vorgabemasken

Aus Sicht der zuständigen Gremien sei nur eine der Beschwerden berechtigt gewesen. Dabei sei es um eine Formulierung in einer Nachrichtensendung des Popsenders „SWR 3“ gegangen. In den Jahren zuvor hätten die Rundfunkräte jeweils fünf Eingaben stattgegeben. Eine Programmbeschwerde kann jeder Bürger einreichen, wenn er mögliche Verstöße gegen Programmgrundsätze, Jugendschutz oder Werbevorschriften wahrnimmt.
Dem auf dieses Thema spezialisierten freien Journalisten Stefan Fries zufolge habe dieser deutliche Anstieg vor allem zwei Gründe. Zum einen hätten Nutzer der öffentlich-rechtlichen Medien mehr konkrete Anlassfälle für Programmbeschwerden gesehen. Zum anderen habe jedoch vor allem die Seite „rundfunkalarm.de“ zu dem deutlichen Anstieg beigetragen. Diese erleichtere das Abfassen und Einbringen von Beschwerden über vorgegebene Eingabemasken.
Fries bezeichnete die Seite im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ als „missbrauchsanfällig“ und „ideologisch getrieben“, was sich auch aus der dort verwendeten Terminologie ableiten lasse. Die Seite wird einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer zugeordnet, der das System des verpflichtenden Rundfunkbeitrags insgesamt zu Fall bringen möchte.

Größter Teil der Eingaben bereits vor Befassung des Rundfunkrats erledigt

In den meisten Fällen einer Programmbeschwerde komme es zu keiner Beschlussfassung, erläuterte Fries. Stattdessen antworte, wo es als angemessen erscheine, der Intendant selbst binnen einer vorgegebenen Frist und räume entweder Fehler ein oder äußere sich in sonstiger Form. Wo dies nicht der Fall sei, könnten Beschwerdeführer eine Befassung des Rundfunkrats verlangen. Real seien von den etwa 5.000 Beschwerden nur 184 in die Räte gegangen.
Nicht jede Rundfunkanstalt gewähre transparent über die Anzahl und Inhalte der Programmbeschwerden Einsicht. Das ZDF sei dabei ein Vorreiter und veröffentliche auch Daten zu Beschwerdeberichten. Daraus sei erkennbar, dass Nachrichtensendungen wie das „heute-journal“ und Formate wie das „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann am häufigsten in Beschwerden angesprochen würden.
Worüber sich die Beschwerdeführenden im Detail genau beschwert hätten, sei im Regelfall nicht erkennbar. Bezögen sich gleich mehrere Beschwerden auf den gleichen Beitrag, würden diese gesammelt und der Intendant stelle dann seine Entgegnung ins Netz. Ein Beispiel aus diesem Jahr sei die Verwendung nicht gekennzeichneter KI-Bilder in einem Beitrag über die ICE-Razzien in den USA.

Sender haben Richtlinien für den Umgang mit Programmbeschwerden verändert

Im konkreten Beispiel dieses KI-Skandals habe der Fernsehrat die Beschwerde im Übrigen nicht anerkannt – weil der Sender zuvor selbst bereits einen Fehler und Verstoß gegen die Programmrichtlinien eingeräumt hatte. Wo Fehler erkannt würden, weise der Sender im Regelfall in eigenen Beiträgen darauf hin oder nehme Sendungen aus Netz oder Mediathek.
Der WDR habe mittlerweile seine Form der Bearbeitung von Beschwerden modifiziert. Es gebe dort mittlerweile nicht mehr nur eine Entweder-Oder-Entscheidung aus Stattgeben oder Ablehnung. Stattdessen könne der Rundfunkrat auch eine begründete „Ermahnung“ aussprechen. Der Intendant müsse in kürzerer Frist antworten, gleichzeitig werde man Beschwerden nicht mehr bearbeiten, die keinen individualisierbaren Absender erkennen lassen.
Dies ziele vor allem auf Plattformen wie „Rundfunkalarm“ ab. Auch weitere Sender haben Stefan Fries zufolge ihre Verfahrensregeln modifiziert. Sie wollen künftig als missbräuchlich angesehene oder als „beleidigend oder erpresserisch“ wahrgenommene Beschwerden nicht mehr bearbeiten. Auch dies ziele auf Kampagnen oder Massenbeschwerden wie jene über „Rundfunkalarm“.

„Rundfunkalarm“ nennt höhere Zahl an Beschwerden

Die Initiatoren von „Rundfunkalarm“ nennen selbst in einem Beitrag auf X andere Zahlen als die Sender selbst. Die Plattform will in zwei Jahren mehr als 80.000 Beschwerden auf den Weg bringen. Dass die Erfolgsquote überschaubar blieb, sieht man dort als Beweis dafür, dass die Programmbeschwerde „kein wirksames Kontrollinstrument, sondern eine Sackgasse“ sei.
Von einem dazu erstellten Gutachten erhofft man sich Rückenwind für noch anhängige Gerichtsverfahren, die sich gegen den Rundfunkbeitrag richten. Bisher haben Gerichte regelmäßig eine behauptete Unausgewogenheit als Rechtfertigung für eine Verweigerung des Rundfunkbeitrages abgelehnt – und dabei auf die interne Kontrolle durch die Rundfunkräte verwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 jedoch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragslast und Nutzen anhand inhaltlicher Kriterien für zulässig erklärt. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Es müssen vor allem „über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt und Ausgewogenheit“ bewiesen werden.