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Unternehmer Walter Gunz: „Timmy hat mein Herz wieder aktiviert“

Mit einem Aufruf in der Epoch Times startete der Unternehmer und Media-Markt-Gründer Walter Gunz eine Rettungsaktion für den gestrandeten Buckelwal Timmy/Hope vor der Ostseeinsel Poel (Mecklenburg-Vorpommern).
Nun steht fest, dass der Buckelwal nur wenige Tage nach seiner Freilassung tot an die Küste der dänischen Insel Anholt gespült wurde. Die Todesursache ist unklar.
Wir sprachen mit Gunz über seine Sicht auf die umstrittene Freilassungsaktion am 2. Mai, von der die Rettungsinitiative ausgeschlossen wurde, und über seine Gefühle angesichts des Todes des Tieres.

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US-Regierung richtet milliardenschweren Entschädigungsfonds ein

Die US-Regierung hat einen Fonds zur Entschädigung angeblicher Justizopfer der Vorgängerregierung unter Präsident Joe Biden eingerichtet.
Der Fonds ist mit rund 1,8 Milliarden Dollar (1,5 Milliarden Euro) dotiert, wie der amtierende Justizminister und frühere Anwalt von Präsident Donald Trump, Todd Blanche, am Montag mitteilte. Die oppositionellen Demokraten sprachen von einem „Schmiergeldfonds“.
Aus dem Fonds könnten etwa hunderte Trump-Anhänger eine Entschädigung verlangen, die nach dem Angriff auf das Kapitol in Washington am 6. Januar 2021 strafrechtlich verurteilt worden waren.
Trump hatte sie vor gut einem Jahr kollektiv begnadigt. Dem heutigen Präsidenten wurde vorgeworfen, seine Anhänger zum Angriff auf das Kapitol angestachelt zu haben, um die Bestätigung des Wahlsiegs von Joe Biden gewaltsam zu verhindern.
Ein Verfahren gegen Trump wegen dieses Vorwurfs wurde eingestellt. (afp/red)
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Kroatiens Präsident verweigert Zustimmung für Israels Botschafter

Aus Protest gegen die Politik Israels hat Kroatiens Präsident Zoran Milanovic dem designierten israelischen Botschafter seine Zustimmung verweigert. Der Diplomat Nissan Amdur habe seine Zustimmung „nicht erhalten, noch wird er sie erhalten“, erklärte Milanovic am Montag, 18. Mai.
Amdur war im November als Nachfolger des derzeitigen Botschafters in Zagreb nominiert worden und sollte Ende Mai in Kroatien eintreffen.
Nun wird er wohl als Geschäftsträger tätig sein, wofür eine Zustimmung des Präsidenten nicht erforderlich ist.  Der linksgerichtete Milanovic ist ein lautstarker Kritiker des militärischen Vorgehens Israels im Gazastreifen.
Als Präsident Kroatiens verfügt er lediglich über begrenzte politische Befugnisse – allerdings obliegt ihm die Zustimmung zur Ernennung von Botschaftern.
Die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas und ihre Verbündeten hatten mit ihrem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 den Krieg im Gazastreifen ausgelöst. Nach zwei Kriegsjahren trat im Oktober 2025 eine maßgeblich von den USA vermittelte Waffenruhe in Kraft. (afp/red)
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Haus stürzt in Görlitzer Innenstadt ein

In Görlitz ist am Montag aus bislang unbekannter Ursache ein Haus eingestürzt. Angaben zu Toten oder Verletzten lagen zunächst nicht vor, wie eine Polizeisprecherin der Nachrichtenagentur AFP sagte. Polizei, Feuerwehr und das Technische Hilfswerk seien vor Ort.
Das Haus stürzte den Angaben zufolge am späten Nachmittag in der James-von-Moltke-Straße in der Innenstadt von Görlitz ein. Da die Gefahr eines Gasaustritts vermutet werde, sei der Unglücksort weiträumig evakuiert worden. Die Bewohner der angrenzenden Gebäude hätten diese bereits verlassen.
Erst nach abschließender Sicherung des Gebiets könne mit der Suche nach etwaigen Toten oder Verletzten begonnen werden, sagte die Polizeisprecherin.  (afp/red)
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USA verlängern Ausnahmeregelung für russisches Öl erneut um 30 Tage

Die US-Regierung hat die Lockerung der Sanktionen für russisches Öl erneut um einen Monat verlängert.
Das Finanzministerium in Washington erteilte am Montag, 18. Mai, eine zeitlich begrenzte Ausnahme-Lizenz, die für weitere 30 Tage den Verkauf von russischem Rohöl und russischen Erdölprodukten erlaubt, die sich bereits auf Schiffen befinden.
Die Verlängerung biete „den am stärksten gefährdeten Ländern die Möglichkeit, vorübergehend auf russisches Öl zuzugreifen“, erklärte US-Finanzminister Scott Bessent.
Die Lockerung der Sanktionen betrifft auch Schiffe der sogenannten russischen Schattenflotte.
Ausgenommen sind lediglich russische Öllieferungen an den Iran, Kuba und Nordkorea sowie von Russland besetzte Gebiete in der Ukraine, einschließlich der Krim.
Die USA hatten im März wegen der Sperrung der Straße von Hormus und der in der Folge stark gestiegenen Ölpreise die gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs verhängten Sanktionen gelockert.
Dies war eigentlich nur als vorübergehende Maßnahme gedacht. Mitte April war die Maßnahme jedoch bereits einmal um einen Monat verlängert worden. Diese war am Samstag ausgelaufen. (afp/red)
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G7: Klingbeil fordert mehr „europäischen Patriotismus“ in Handelskonflikten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat mit Blick auf globale Handelskonflikte „mehr europäischen Patriotismus“ gefordert. „Ich will die europäische Souveränität und Resilienz stärken“, sagte Klingbeil am Rande eines zweitägigen Treffens der G7-Finanzminister und -Notenbankchefs am Montag in Paris.
„Wir sehen, wie die anderen die Regeln ändern, und ich habe keine Lust, dass wir am Ende die Dummen sind“, fügte er hinzu.
Er sei fest davon überzeugt, „dass wir mehr europäischen Patriotismus brauchen, wenn es darum geht, unsere Interessen durchzusetzen“, sagte Klingbeil. Deswegen müsse Europa sein „Instrumentarium schärfen“.

Seltene Erden im Fokus

Mit Blick auf Seltene Erden, deren Export China in letzter Zeit beschränkt hat, forderte Klingbeil, den Einkauf zu verbessern und die Produktion auszubauen.
Er habe in der G7-Runde zudem den Vorschlag gemacht, innerhalb von Europa stärker auf Recycling-Quoten zu setzen. „Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, wir haben keine Zeit zu verlieren“, betonte der Minister.
Der französische Wirtschafts- und Finanzminister Roland Lescure sagte zum Auftakt des Treffens, es gehe darum zu zeigen, „dass Multilateralismus nützlich ist und gut funktioniert“.
Lescure verwies darauf, dass die Seltenen Erden „ein wichtiges Kettenglied bei der Elektrifizierung“ seien. „Wir müssen bei kritischen Rohstoffen das tun, was wir in den 1970er Jahren im Energiebereich getan haben, nämlich es zum Gemeingut zu erklären“, sagte er.

G7 beraten über Iran-Folgen

Bei dem Pariser Treffen ging es auch um die anhaltende Blockade der Straße von Hormus. Es gebe einen „starken Wunsch, dass wir innerhalb der G7 stark zusammenarbeiten, wenn es darum geht, die Folgen des Iran-Kriegs zu klären“, sagte Klingbeil.
Der Bundesfinanzminister will am Dienstag in Paris mit seinem ukrainischen Kollegen Serhij Martschenko ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine unterzeichnen.
„Das ist ein wichtiges Signal für die deutsche und die ukrainische Wirtschaft“, sagte Klingbeil. Die G7-Minister hätten bei ihrem Treffen auch deutlich gemacht, dass sie „ungebrochen an der Seite der Ukraine stehen“.
Neben G7-Vertretern sind bei dem Treffen in Paris auch die Finanzminister aus Brasilien, Indien, Südkorea und Kenia zu Gast.
In Zeiten, in denen es darum gehe, Lieferketten anders zu strukturieren, sei die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Regionen auf der Welt besonders wichtig.
Klingbeil war am Nachmittag nach eigenen Angaben vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu einem Vier-Augen-Gespräch empfangen worden.
Dabei sei es unter anderem darum gegangen, die Kapitalmarktunion voranzubringen, für die Macron seit Jahren wirbt.
Frankreich hatte im Januar den rotierenden Vorsitz über die Gruppe der sieben großen Industrienationen übernommen. Im Juni ist im ostfranzösischen Evian ein Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs geplant. (afp/red)
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Menschenrechtsorganisation meldet mehr als 4000 Festnahmen im Iran

Im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg sind in der Islamischen Republik nach Angaben von US-Aktivisten mehr als 4000 Menschen festgenommen worden.
Zwischen dem Kriegsbeginn am 28. Februar und dem 9. Mai seien mindestens 4023 Festnahmen registriert worden, berichtete am Montag die in den USA ansässige Menschenrechtsorganisation HRANA.
Die Vorwürfe umfassten Spionage, Gefährdung der nationalen Sicherheit und die Weitergabe von Informationen zu dem Krieg an ausländische Medien.
Die iranischen Behörden hätten den Krieg genutzt, „um Festnahmen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Gewalt gegen Zivilisten zu rechtfertigen“, erklärte die Organisation weiter.
Sie gab zudem die Zahl der bei US-israelischen Angriffen im Iran getöteten Menschen mit 3636 an – darunter 1701 Zivilisten. Derzeit gilt in dem Krieg eine Waffenruhe.
Der iranische Polizeichef Ahmad Reza Radan hatte am Sonntag erklärt, dass seit dem Höhepunkt der regierungskritischen Proteste im Januar mehr als 6500 „Verräter und Spione“ mit Verbindungen zum „Feind“ festgenommen worden seien.
Die Behörden hatten die landesweiten Demonstrationen gegen die Führung in Teheran als Aufstand bezeichnet und brutal niedergeschlagen. Laut Berichten von Menschenrechtsgruppen wurden dabei tausende Menschen getötet. (afp/red)
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18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

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Stromsteuer soll sinken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.

Zweifel am Heizungsgesetz

Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

Trump macht Druck

US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.

Neuer Ministerpräsident

In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.
 
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Iran droht mit Gebühren für Unterwasserkabel in Straße von Hormus

Die iranischen Revolutionsgarden haben damit gedroht, künftig auch Gebühren für die durch die Straße von Hormus verlaufenden Internet-Unterwasserkabel zu erheben.
Jede Unterbrechung des Datenflusses durch diese Glasfaserkabel würde die Weltwirtschaft bis zu „hunderte Millionen Dollar pro Tag“ kosten, warnten sie am Montag im Onlinedienst Telegram.
„Nach der Übernahme der Kontrolle über die Straße von Hormus durch den Iran könnte dieser unter Berufung auf seine absolute Souveränität über den Meeresboden und den Grund seines Territorialgewässers erklären, dass alle durch die Wasserstraße verlaufenden Glasfaserkabel genehmigungspflichtig sind und Gebühren unterliegen“, schrieben die Revolutionsgarden.
Sie haben die Straße von Hormus bereits für den Schifffahrtsverkehr de facto gesperrt.
Vor dem Iran-Krieg konnten Schiffe die Meerenge kostenfrei passieren. Dies soll nach Angaben Teherans nicht so bleiben. Im April gab Iran an, erste Mautgebühren für das Befahren der Straße von Hormus erhalten zu haben.
Berichten zufolge kommen seitdem vereinzelt Schiffe durch die für die Weltwirtschaft wichtige Meerenge, wenn diese vorher eine Maut an Teheran zahlen. (afp/red)
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deutschland

Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
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EU-Parlament entscheidet über Immunität von CSU-Politikerin Niebler

Das EU-Parlament stimmt am Dienstag, 19. Mai, über die Aufhebung der Immunität der deutschen Abgeordneten Angelika Niebler (CSU) ab (12.30 Uhr).
Niebler wird vorgeworfen, ihre vom EU-Parlament bezahlten Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die nichts mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin zu tun hatten. Niebler hat die Vorwürfe als unzutreffend zurückgewiesen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hatte bereits im vergangenen Herbst um die Aufhebung der Immunität Nieblers gebeten. Der Justizausschuss des Parlaments sprach sich Anfang Mai gegen die Aufhebung der Immunität aus.
Die Anschuldigungen seien mit einem „direkten politischen Motiv eingereicht“ worden, hieß es unter anderem zur Begründung.
Niebler ist seit 1999 EU-Abgeordnete und seit 2014 Ko-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament. Seit 2015 ist sie zudem stellvertretende CSU-Vorsitzende. (afp/red)
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gesellschaft

Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet

Ab Dienstag, 19. Mai, können Privathaushalte die staatliche Förderprämie für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos oder eines Plugin-Hybrids beantragen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gibt am Morgen den Startschuss für das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Förderung gibt es rückwirkend für Autos, die seit dem 1. Januar neu zugelassen wurden.
Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die Prämie 1500 bis 6000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung.
Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann. (afp/red)
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Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)
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deutschland

Neues Heizungsgesetz könnte zum Fall für Karlsruhe werden


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Heizungsgesetz entschärfen soll.
  • Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – verbunden mit einer schrittweisen Beimischung sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Kritiker aus den Reihen der Grünen und der Union selbst halten mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich.
  • Streitpunkt ist, ob die Lockerungen mit dem Klimabeschluss von Karlsruhe aus dem Jahr 2021 vereinbar sind.

 
Am Mittwoch, 13. Mai, hat das Bundeskabinett neben weiteren Vorhaben auch die Entwurfsfassung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll das endgültige Aus für das sogenannte Heizungsgesetz besiegeln, das die frühere Ampel-Regierung auf Initiative ihres Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verabschiedet hatte.
Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der Union selbst kommen nun Bedenken. Sie bezweifeln, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. Grund dafür ist insbesondere der sogenannte Klimabeschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2021. In diesem hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Reiche verspricht „alltagstaugliches“ Heizungsgesetz

Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnet das Gesetz als einen Schritt, um „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen.
Insbesondere soll es strikte Vorgaben abmildern und mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer bei der Wahl der Heizung bringen. Außerdem betone es die Technologieoffenheit.
Das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, speziell dessen Paragraf 71, sieht eine Verpflichtung vor, neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem ist ein verbindliches Ende der Verwendung fossiler Energien in Heizanlagen ab dem Jahr 2045 vorgesehen.
Mit Reiches Gesetz soll auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Für diese soll es lediglich eine ansteigende Beimengungsquote für klimafreundliche Brennstoffe im Sinne einer „Bio-Treppe“ ab 2029 geben. Auf diese Weise bleibt deren Einbau ebenso zulässig wie jener von Wärmepumpen, hybriden Lösungen und Biomasse-Heizungen oder der Anschluss an Fernwärmenetze. Allerdings hält man an der CO₂-Bepreisung fest und Vermieter müssen die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen.

Klimabeschluss erhob Netto-Null zum Verfassungsauftrag

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat sich dem „SPIEGEL“ zufolge skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert. Der Chef der KlimaUnion, eines Vereins, der sich für Klimapolitik innerhalb der CDU/CSU starkmacht, hat ein Rechtsgutachten über das neue Gesetz in Auftrag gegeben. Er sieht einen möglichen Konflikt mit dem Karlsruher Klimabeschluss.
Ähnlich sieht es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, der fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet.
In dem Klimabeschluss begründet das Bundesverfassungsgericht mit einer „objektivrechtlichen Schutzverpflichtung […] in Bezug auf künftige Generationen […], Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels“ durch Klimaschutzmaßnahmen zu schützen.
Es geht von einem verbleibenden CO₂-Budget aus, das bis zum Inkrafttreten des verbindlichen Netto-Null-Ziels für das Jahr 2045 verbleibe. Verbrauchten derzeitige Generationen zu viel davon, könnten die Freiheitsrechte künftiger Generationen infrage gestellt werden.
Einige Gegner der aktuellen Regelung gehen davon aus, dass die Abmilderung von Vorgaben die Lasten für künftige Generationen vergrößere. Zudem leiten klimabewegte Vereinigungen wie Green Legal Impact Germany aus dem Klimaschutzgebot des Artikels 20a Grundgesetz ein Verschlechterungsverbot ab. Dies würde im Kern bedeuten, dass einmal beschlossene Klimaschutzvorgaben von einer folgenden Regierung nicht mehr zurückgedreht werden dürften.

Umweltjurist: Heizungsgesetz nicht sakrosankt – zusätzliche Emissionen jedoch zu kompensieren

Dem widersprechen laut „SPIEGEL“ Berater der Bundesregierung wie Christian Calliess, der an der FU Berlin Umweltrecht lehrt und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen war.
Er sieht Spielraum für eine Anpassung von Maßnahmen, solange der Gesetzgeber „die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine Evaluierungspflicht hinsichtlich der Klimaziele vor. Diese soll jedoch erstmals 2030 stattfinden.
Was die „Bio-Treppe“ angeht, räumt der Gesetzentwurf ein, dass eine „belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten […] derzeit nicht möglich“ sei. Es ließen sich auch „keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“. Das heißt, die Regierung ist sich nicht sicher, wie teuer die Ökobrennstoffe für den Heizungsnutzer sein und in welchem Umfang sie zur Verfügung stehen werden.
Aus diesem Grund könnten „die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert“ werden. Dies könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht als möglicher Angriffspunkt erweisen.
Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine strikte Linie von 2021 durchhält. Aktuelle politische und ökonomische Kosten überzogener Klimavorgaben könnten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen. Auch deutet sich im sogenannten UN-Weltklimarat eine Abkehr vom Rückgriff auf Worst-Case-Szenarien an, die als unrealistisch bewertet werden und sich deshalb auch nicht mehr als politisches Argument für zu rigide Klimaschutzmaßnahmen eignen.
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Ermittlungen nach Tiger-Ausbruch – Tierschützer protestieren

Nach dem Ausbruch eines Tigers in der Nähe von Leipzig ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
Im Fokus der Sicherheitsbehörden stehe eine 52-jährige Frau, sagte Sprecherin Vanessa Fink. Ob es sich dabei um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handele, ließ sie offen.
Unterdessen fordern Tierschützer Konsequenzen aus dem dramatischen Geschehen.
Die Polizei hatte am Sonntag, 17. Mai, in der Ortschaft Dölzig einen Tiger erschossen, der zuvor aus dem Gehege der ehemaligen Zirkus-Artistin entkommen war.
Bei dem Ausbruch war ein 72 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Er erlitt laut Feuerwehr Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vernehmungsfähig.
In der Anlage nahe der Autobahn 9 leben jetzt noch acht Tiger, wie das Landratsamt Nordsachsen mitteilte.

Dompteurin nannte Tiger einen „Angsthasen“

Die Besitzerin des entlaufenen Tigers, die Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der „BILD“, dass es sich um eines ihrer Tiere gehandelt habe.
„Ja, es war mein Sandokan“, zitierte sie die Zeitung. Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.
Laut Zanders Internetauftritt handelte es sich um einen neun Jahre alten, rund 280 Kilogramm schweren Tiger.
Sie bezeichnete ihn in einer Charakterisierung als „Angsthase“. „Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden.“

Tierschützer fordern Konsequenzen

Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot privater Wildtierhaltungen. Der Fall zeige erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher sei, erklärte Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf.
„Um solche Vorfälle künftig zu verhindern, braucht es endlich ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand. Zudem muss eine bundesweite Positivliste eingeführt werden, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen“, erklärte Kuhn.

Was führte zu dem Ausbruch?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Gelände Dölzig bis in die Nacht hinein durchsucht.
„Gegenstand der Ermittlungen wird unter anderem die Frage nach dem konkreten Ablauf des Geschehens sein sowie die Frage nach der Rolle des Geschädigten. Zu klären ist ebenfalls, ob gegen etwaige Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde“, teilte Fink mit.
Laut Polizei hatte sich der Mann „berechtigt“ in dem Tigergehege aufgehalten.
Was mit dem erschossenen Tiger geschehen werde, sei noch nicht endgültig geklärt, sagte Fink. „Hierzu befinden sich die Beteiligten momentan in der Abstimmung.“

Tigerhaltung erfüllt Mindestanforderungen nicht

Die Tigerhaltung genügt nach Behördenangaben nicht den Anforderungen. Der Halterin sei in der Vergangenheit aufgetragen worden, dies zu ändern, teilte das zuständige Landratsamt Nordsachsen mit.
Nach Angaben der Tierrechtsorganisation Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 deutschen Bundesländern erlaubt. Sachsen gehört dazu.
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das konkret für Tiger bedeutet, geht aus dem Gesetz jedoch nicht hervor.
Die Behörden ziehen deshalb für die Beurteilung einer privaten Tierhaltung das sogenannte Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran.
Darin heißt es, dass bei Tigern für ein oder zwei Tiere ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern Fläche zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier müssen es je 100 Quadratmeter mehr sein.

Wie geht es mit den Tigern weiter?

Was mit den übrigen acht Tigern in Dölzig nach dem Ausbruch geschehen soll, ist noch offen.
„Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten“, erklärte das Amt. (dpa/red)
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20.000 Euro für Hinweise zu gestohlenem Keltengoldschatz von Manching

Im Fall des vor mehr als drei Jahren aus einem Museum im bayerischen Manching gestohlenen historischen keltischen Goldschatzes ist eine Belohnung von 20.000 Euro für Hinweise zu dessen Verbleib ausgelobt worden.
Es werde weiterhin nach den fehlenden Teilen des Schatzes gesucht, teilte das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) am Montag, 18. Mai, in München mit.
Der rund 2000 Jahre alte Goldschatz war im November 2022 aus dem Kelten- und Römermuseum Manching gestohlen worden.

Hunderte Goldmünzen verschwunden

Ein Teil der Beute konnte später gefunden werden, der größte Teil fehlt aber weiterhin. Dabei handelt es sich unter anderem um 411 Goldmünzen mit einem geschätzten Gewicht von rund drei Kilogramm.
Die nun ausgelobte Belohnung setzt sich den Angaben zufolge aus Beiträgen des Landeskriminalamts, der Archäologischen Staatssammlung München sowie des Zweckverbands Kelten- und Römermuseum Manching zusammen.

Ermittler prüfen neue Hinweise

Anfang Mai hatten Kunstfahnder des bayerischen LKA das Haus und ein Nebengebäude des Hauptverdächtigen in einem Dorf bei Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern mithilfe von Röntgen- und Radartechnik durchsucht.
Der vermisste Goldschatz wurde jedoch nicht gefunden. Laut LKA hatten neue Erkenntnisse den Verdacht erhärtet, dass der Hauptverdächtige unterstützt von seiner Lebensgefährtin einen Großteil der Beute „professionell versteckt“ haben könnte.
Der mutmaßliche Haupttäter und drei mutmaßliche Komplizen in Alter zwischen damals 44 und 52 Jahren waren im Juli 2025 vom Landgericht Ingolstadt wegen des Schatzdiebstahls und mehrerer weiterer Einbrüche zu Haftstrafen zwischen knapp fünf und elf Jahren verurteilt worden.
Das Urteil gegen den Hauptverdächtigen ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei der vier Beschuldigten am 22. November 2022 nachts in das Kelten-Römer-Museum in Manching eingebrochen waren und den dort aufbewahrten Goldmünzenschatz aus der Keltenzeit gestohlen hatten.
Die mehr als 480 Münzen hatten ein Gesamtgewicht von rund 3,7 Kilogramm.
Der Materialwert des 1999 gefundenen historischen Schatzes lag bei etwa 1,3 Millionen Euro. Von den Münzen tauchten nach der Festnahme der Verdächtigen im Juli 2023 nur etwa 500 Gramm in eingeschmolzener Form wieder auf.
Ermittelt wird auch gegen die Lebensgefährtin des Hauptverdächtigen. Sie soll nach LKA-Angaben mehrfach angeboten haben, beim Absetzen eingeschmolzenen Golds zu helfen. Auch soll sie häufiger Bargeld aus krimineller Herkunft von ihrem Freund bekommen haben. (afp/red)
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Geldwäsche-Vorwürfe: Selenskyjs Ex-Berater Jermak gegen Millionen-Kaution frei

In dem aufsehenerregenden Korruptionsskandal um den ehemaligen ukrainischen Präsidentenberater Andrij Jermak ist der langjährige Vertraute von Staatschef Wolodymyr Selenskyj gegen eine millionenschwere Kaution auf freien Fuß gekommen.
Der 56-Jährige habe eine Kaution von 140 Millionen Hrywnja (umgerechnet etwa 2,7 Millionen Euro) hinterlegt, teilte am Montag, 18. Mai, ein Sprecher des obersten Antikorruptionsgerichts des Landes mit.
Dieses hatte in der vergangenen Woche eine 60-tägige Untersuchungshaft für Jermak angeordnet. Nach der Zahlung der Kaution soll er nun bis zu einem Prozess auf freien Fuß bleiben.
Jermak kündigte an, dass er „meine Position sowie meinen Ruf weiterhin mit rechtlichen Mitteln verteidigen“ wolle. „Ich bin nirgendwohin geflohen und habe dies auch nicht vor“, schrieb er im Onlinedienst Telegram.
Der 56-Jährige hatte nach der Festsetzung der Millionen-Kaution durch das Gericht erklärt: „So viel Geld habe ich nicht.“ Er hoffe aber, dass seine vielen Freunde und Bekannten ihm helfen könnten.
Jermak war von 2020 bis 2025 als Leiter des Präsidialamts Selenskyjs wichtigster Berater. Er wird verdächtigt, an einem weitreichenden Netzwerk zur Veruntreuung von Geldern beteiligt gewesen zu sein.
Das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (Nabu) hatte vor einer Woche mitgeteilt, eine „organisierte Gruppe“ enttarnt zu haben, die umgerechnet 8,9 Millionen Euro „über ein Luxusbauprojekt in der Nähe von Kiew gewaschen“ habe.
Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen „ehemaligen Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine“.
Jermak weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Ende November war er zurückgetreten, nachdem das Antikorruptionsbüro einen großen Korruptionsskandal im Energiesektor aufgedeckt hatte, in den mehrere Politiker verwickelt waren.
Korruption ist seit langer Zeit ein Problem in der Ukraine. Ihre Bekämpfung gilt als wichtige Voraussetzung für einen Beitritt des Landes zur Europäischen Union. (afp/red)
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gesellschaft

Mehrheit befürwortet Social-Media-Verbot für Kinder unter 14

Zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus.
Dies ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt), die auf der Medienkonferenz re:publica in Berlin vorgestellt wurde.
Die Studie wirft ein Schlaglicht auf eine zunehmend emotional geführte gesellschaftliche Debatte. Spätestens seit Australien im Dezember 2025 ein entsprechendes Verbot für Kinder unter 16 Jahren in Kraft gesetzt hat, werden auch hierzulande und auf EU-Ebene Forderungen nach ähnlichen Einschränkungen lauter.
Doch während der Wunsch der Bürger nach Regulierung immens ist, warnte auf der re:publica die Wissenschaft vehement vor vorschnellen Maßnahmen.

Verbot nur für jüngere Kinder

Die Umfragedaten zeigen ein differenziertes Stimmungsbild: Die Zustimmung zu einem Verbot hängt massiv von der gesetzten Altersgrenze ab.
Während das Verbot für unter 14-Jährige auf breite Zustimmung stößt, nimmt die Befürwortung mit steigendem Alter deutlich ab. Für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen wendet sich das Blatt komplett: Hier sind mehr Menschen gegen ein Verbot als dafür.
Unsicher sind die Befragten allerdings, ob ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche überhaupt umgesetzt werden kann. 59 Prozent der Bevölkerung glauben schlichtweg nicht daran, dass ein gesetzliches Verbot die Nutzung durch Kinder tatsächlich verhindern kann.
Selbst unter den Befürwortern eines solchen Schritts ist mehr als die Hälfte (55 Prozent) skeptisch, was dessen Wirksamkeit angeht.

Widerspruch aus der Wissenschaft

In Berlin verwiesen die Forschende des bidt, des Center for Advanced Internet Studies (CAIS) und des Weizenbaum-Instituts darauf, dass die Einführung des Verbots in Australien, vor allem mit den Risiken für die mentale Gesundheit junger Menschen begründet worden sei.
Die Perspektiven Jugendlicher seien jedoch vor der Entscheidung kaum berücksichtigt worden.
„Pauschale Social-Media-Verbote ersetzen oft die Debatte über wirksame Plattformregulierung“, sagte Josephine B. Schmitt, wissenschaftliche Koordinatorin am CAIS.
„Sie suggerieren politische Handlungsfähigkeit, verschieben die Verantwortung aber auf junge Menschen, statt Plattformen konsequent zu regulieren.“
Soziale Medien seien für Jugendliche nicht nur Risikoräume, sondern auch Orte für Information, Austausch, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe, sagte Schmitt. „Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume.“

Plattformen in die Verantwortung nehmen

Der Psychologe und Wirtschaftsinformatiker Hannes-Vincent Krause forderte, in einem angstgetriebenen Diskurs nicht in „blinden Aktionismus“ zu verfallen. Ein Verbot sei wissenschaftlich weder in seiner Notwendigkeit noch in seiner Effektivität tragbar.
Statt pauschaler Plattformverbote brauche es eine klare Regulierung von problematischen Inhalten durch die Provider und eine angemessene Vermittlung von Medienkompetenz.
Für die Studie befragte Statista+ Research im Auftrag des bidt online 2.500 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, um Einstellungen der Bevölkerung zu einem Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche zu erfassen. Die dargestellten Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung der Bundesrepublik. (dpa/red)
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wirtschaft

Commerzbank weist Übernahmeangebot der UniCredit zurück

Die Commerzbank lehnt das jüngste Übernahmeangebot der italienischen UniCredit ab.
„Die UniCredit bietet den Aktionären der Commerzbank keine angemessene Prämie und hat keinen nachvollziehbaren und belastbaren strategischen Plan für einen Zusammenschluss vorgelegt“, heißt es in einer Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat, die der Dax-Konzern in Frankfurt veröffentlichte.
Der Plan sei vage und berge „erhebliche Risiken“. Die UniCredit unterschätze Ertragsverluste, überschätze Synergien und rechne mit einer „unrealistischen Umsetzungsdauer“.
Das betreffe besonders den von der UniCredit geplanten Personalabbau, die komplexe IT-Integration sowie Ertragsverluste aus Überschneidungen im Firmenkundengeschäft. „Die von der UniCredit erwarteten Synergieannahmen sind in Summe weder belastbar noch überzeugend.“
Vorstand und Aufsichtsrat raten den Commerzbank-Aktionären, das Umtauschangebot nicht anzunehmen. Beide Gremien seien überzeugt, dass die eigenständige Umsetzung der jüngsten Strategie mit erhöhten Gewinnzielen mehr Wert schaffe. Aktionäre, die investiert bleiben, profitierten davon.
„Was die UniCredit als Zusammenschluss bezeichnet, erweist sich als Restrukturierungsvorschlag, der massiv in unser bewährtes und profitables Geschäftsmodell eingreifen würde“, sagte Vorstandschefin Bettina Orlopp.
Aufsichtsratschef Jens Weidmann ergänzte, die „unausgereiften Vorstellungen“ der UniCredit gefährdeten die Kundenbeziehungen der Commerzbank ebenso wie die Motivation der Beschäftigten.

UniCredit sichert sich Zugriff auf mehr Anteile

Unterdessen sicherte sich die UniCredit den Kaufpreis für weitere Anteile an der Commerzbank. Nach Angaben vom Montag verfügten die Italiener über 26,77 Prozent der Commerzbank-Aktien und hatten über Finanzinstrumente Zugriff auf weitere 3,22 Prozent.
Mit zusammen 29,99 Prozent blieben sie somit knapp unter der Schwelle von 30 Prozent. Insgesamt melden sie jetzt allerdings eine Steigerung der Stimmrechte von 32,64 auf 38,87 Prozent. Darin enthalten sind Kaufpreis-Sicherungen für 8,88 Prozent der Aktien.

Übernahmepoker spitzt sich zu

Die UniCredit aus Mailand hatte Anfang Mai ein freiwilliges Angebot für sämtliche Commerzbank-Anteile vorgelegt. Sie bietet für jede Commerzbank-Aktie 0,485 neue UniCredit-Aktien.
So will die UniCredit bis zum 16. Juni weitere Aktien einsammeln, ohne ein Pflichtangebot vorlegen zu müssen, was deutlich teurer wäre. Die Offerte kann bis 3. Juli verlängert werden.
Der rechnerische Angebotswert weise einen erheblichen Abschlag zum langfristigen Wertschöpfungspotenzial und dem aktuellen Kurs auf, kritisierte die Commerzbank. „Die Commerzbank-Aktie notierte nach der Ankündigung des Angebots zu jedem Schlusskurs oberhalb des Angebotswerts.“
Die UniCredit ist in Deutschland bereits mit der Hypovereinsbank (HVB) aktiv und erwartet bei einer Commerzbank-Übernahme Milliarden-Einsparungen. Die Commerzbank sieht das Vorgehen der UniCredit als feindlich an und erhält Unterstützung vom Bund, der gut zwölf Prozent der Commerzbank-Anteile hält.
Die Bank will ihre Aktionäre mit ambitionierten Gewinn- und Renditezielen bis 2030 von einem eigenständigen Kurs überzeugen. Erst kürzlich verkündete die Commerzbank den Abbau von rund 3.000 Stellen. (dpa/red)