Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.
Alle EU-Staaten in Verzug
Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.
Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.
Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.
Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
Champagner ist eines der teuersten Getränke weltweit und ist der Inbegriff von Luxus. - Foto: Olga Yastremska/iStock
In Kürze:
Champagner gilt heute als Luxusgetränk und wird mit französischer Weinanbaukunst in Verbindung gebracht.
Tatsächlich stammt die Grundlage aus Frankreich, doch erhielt der Schaumwein erst in England seine Bläschen, Glasflaschen und Korken.
Im Jahr 1889 war auf der Weltausstellung in Paris eine Werbebroschüre für Champagner im Umlauf. Darin hieß es, dass Dom Pérignon – ein Mönch der Benediktinerabtei von Hautvillers – der „Erfinder“, „Schöpfer“ oder „Entdecker“ des prickelnden Alkohols war. „Kommt, Brüder! Ich trinke Sterne!“ lautet das berühmte Zitat, das ihm oft zugeschrieben wird.
Die Geschichte eines blinden Mönchs, der eine Erleuchtung hatte und zufällig auf das Geheimnis der Perlage stieß, war verführerisch. Sie verband göttliche Offenbarung mit französischem Weinbaukönnen und schuf so ein nationales Symbol, das tief in der französischen Landschaft verwurzelt ist.
Die Wahrheit sieht jedoch etwas anders aus. Dom Pérignon trug zwar zur Verbesserung der Weine der Champagne bei, doch er entdeckte die Perlage nicht. Vielmehr versuchte er gar, die Bläschen loszuwerden.
Heute werden die edlen Getränke oft mit Korken verschlossen und in Glasflaschen gelagert. Beides gab es in Frankreich lange Zeit nicht und ist eine fremdländische Erfindung.
Foto: Natx33/iStock
Der Champagner-Mythos
Die Ausstellung, auf der der Champagner-Mythos verbreitet wurde, fand anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Bastille-Tages statt. In die Geschichte ging sie jedoch primär für die Enthüllung einer anderen Ikone der französischen Kultur ein: des Eiffelturms.
Geschichten wie die um Pérignon kamen jedoch äußerst gelegen. Denn zu diesem Zeitpunkt versuchte Frankreich, seine Nation nach außen zu repräsentieren, indem die Einzigartigkeit der Kultur und Geschichte unterstrichen wurde.
Der Ursprung des Mythos lässt sich auf einen Brief von Dom Grossard von der Abtei Hautvillers an den Bürgermeister von Aÿ im Herzen der Champagne zurückführen. Grossard behauptete, Pérignon habe die Methode zur Herstellung von vollkommen weißem Wein aus Pinot-Noir-Trauben (Blanc de Noirs) perfektioniert. Zudem habe er Pionierarbeit bei der Technik der Perlage geleistet und sich für die Verwendung von Flaschen und Korken eingesetzt.
Statue des Benediktinermönches Dom Pérignon, der als Erfinder des Champagners gilt.
Aber nur die erste dieser Behauptungen ist wahr. In der Abtei wurden Holzstopfen und in Fett getränkte Leinwandstoffe zum Verschließen der Flaschen verwendet, und französisches Glas war zu schwach, um dem Druck der Perlage standzuhalten. Ein größeres Problem war, dass die Franzosen die Bläschen als Makel betrachteten. Vor allem in den Augen von Verbrauchern waren sie ein Trick, um von schlechtem Wein abzulenken.
Der bekannte französische Weinhändler Bertin de Rocheret riet einem Kunden, der sich nach Sekt erkundigte: „Die Perlage verschleiert die besten Eigenschaften guter Weine, genauso wie sie Weine minderer Qualität verbessert.“
Das Verfahren zur Herstellung von Schaumwein, robuste Glasflaschen und die Verwendung von Korken kamen im 17. Jahrhundert aus England. Englische Verbraucher importierten Wein in Fässern aus Frankreich, da Flaschen höher besteuert wurden als Wein, der als Fassware importiert wurde.
Die Weine verdarben oft während der Reise über den Ärmelkanal oder oxidierten nach ihrer Öffnung schnell, wodurch sie tatsächlich einen unangenehmen Geschmack entwickelten. Um letzteren zu verbessern, fügten die Verbraucher Honig, Sirup aus Rosinen oder Zucker hinzu. Der zusätzliche Zuckergehalt löste eine Nachgärung aus – und damit die Perlage.
Im Jahr 1662 veröffentlichte der englische Naturforscher Christopher Merrett (1614–1695) eine Abhandlung, in der er die Methode zur Erzeugung von Sprudel beschrieb: „Unsere Küfer der jüngeren Zeit verwenden große Mengen an Zucker und Melasse für alle Arten von Weinen, um sie spritzig und prickelnd zu machen, ihnen Schwung zu verleihen und ihren schlechten Geschmack zu verbessern.“
Das Gemälde „The Oyster Lunch“ von Jean-François de Troy (1679–1752) ist die älteste künstlerische Darstellung vom Trinken des Champagners.
Um Sekt herzustellen und die Spritzigkeit zu bewahren, sind indes drei Dinge notwendig: Bläschen, robuste Glasflaschen und Korken. Merretts beschriebene Methode sorgte für die Spritzigkeit, während Korken in England bereits für die Abfüllung von Apfel- und Birnenwein zum Einsatz kamen.
Robustes Glas war zudem in England das Nebenprodukt eines Brennholzverbots, das König Jakob I. im Jahr 1615 erlassen hatte. Holz war zu wertvoll, um für die Glasherstellung verbrannt zu werden und sollte stattdessen für den Bau von Schiffen reserviert werden. Durch die Verwendung von Seekohle – Steinkohle, die per Schiff transportiert wurde – erreichten englische Glasöfen höhere Temperaturen und produzierten widerstandsfähigeres Glas. Diese Flaschen konnten dem Druck, der so hoch ist wie in einem Autoreifen, standhalten, ohne zu bersten.
Das Paradoxon?
Die einzige Zutat, die den Engländern fehlte, war Wein, was französische Weinhistoriker dazu veranlasste, ihren Beitrag als „das englische Paradoxon“ zu bezeichnen. Wie konnte ein Land ohne Weinbautradition Pionierarbeit bei der Technik der Perlage leisten? Die Bezeichnung „Paradoxon“ ergibt jedoch nur Sinn, wenn man davon ausgeht, dass die Traditionen und Standards des französischen Weinbaus überlegen sind.
An Traditionen gebunden, waren französische Winzer nicht bereit, einen Fehler als wünschenswerte Innovation zu betrachten. Aus der Not heraus und ohne jegliche Regeln für den Weinbau konnten englische Verbraucher frei experimentieren.
Die französische Champagnerindustrie behauptet heute, die Perlage sei nicht erfunden worden, sondern ein natürliches Produkt des Bodens und des Klimas in einer streng definierten Region.
Weinberge in der Champagne, Frankreich.
Foto: southtownboy/iStock
Bei der natürlichen Gärung entsteht zwar etwas Kohlensäure, doch selten genug, um einen Korken springen zu lassen. Die Betonung der Natur unterstreicht die Exklusivität und die einzigartigen geografischen Eigenschaften, die den Champagner von allen anderen Schaumweinen unterscheiden.
Eine komplexere Geschichte des Ursprungs der Spritzigkeit stellt Vorurteile über nationale Identität in Frage. Dies schmälert den Luxusstatus des Champagners nicht, offenbart jedoch den Einfluss kultureller Traditionen auf Innovationen und die vielfältigen Einflüsse, die den Weg zu Neuem ebnen.
ZDF-Logo. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Das ZDF hat einen geplanten Auftritt von Danger Dan und Igor Levit in der Jubiläumsausgabe von „Die Anstalt“ kurzfristig abgesagt.
Der Sender begründet dies mit einem Songtext, der als möglicher Aufruf zu Gewalt verstanden werden könne und gegen Programmrichtlinien verstoße.
Danger Dan und Igor Levit sprechen von Zensur und einem „autoritären Akt“, während das ZDF auf seine redaktionelle Verantwortung verweist.
Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über die Grenzen von Kunstfreiheit und den Umgang mit gewaltbezogenen Aussagen im Kulturbereich ein.
Der Rapper Daniel Pongratz, besser bekannt als „Danger Dan“, und der Pianist Igor Levit haben dem ZDF einen „autoritären Akt“ mit Blick auf einen geplanten Auftritt vorgeworfen. Danger Dan, ein Teil des Berliner Hip-Hop-Trios „Antilopen-Gang“, und Levit sollten demnach in der 100. Sendung des Satire-Formats „Die Anstalt“ auftreten. Themen sollten dabei Radikalisierung und die Wehrhaftigkeit der Demokratie sein.
Kurz vor der Voraufzeichnung der Sendung, die am Dienstag, 21. Juli, ausgestrahlt werden soll, erreichte die Musiker jedoch eine Ausladung. Zur Begründung hieß es, der Liedtext des siebenminütigen Songs „Keine Angst“, den das Duo darbieten wollte, lasse sich als Aufruf zur Gewalt interpretieren.
Danger Dan und Igor Levit: Auftritt als „öffentlich-rechtliche Pflicht“ gesehen
Auf Instagram schreiben Danger Dan und Igor Levit, man hätte es „als öffentlich-rechtliche Pflicht gesehen, das Lied zu präsentieren und danach zu diskutieren“. Die Intendanz des ZDF habe jedoch gegen den Auftritt ihr Veto eingelegt, als das Duo bereits zur Aufnahme nach München angereist gewesen sei.
Im „Spiegel“ sprach Danger Dan von einem „furchtbaren Zeichen“, dass die Spitze des Senders „anfängt, antifaschistische Lieder zu zensieren“. Auch das Moderatorenteam der „Anstalt“ distanzierte sich von der Entscheidung.
Im Text zu dem siebenminütigen Song „Keine Angst“ geht es im Grunde darum, dass die antifaschistische Bewegung, zu der sich Danger Dan zählt, durch die politische Entwicklung in existenzieller Gefahr sei. Diese lasse ihr nur zwei Optionen: Zuzuwarten, während die AfD in den Parlamenten noch stärker werde und Rechte die Straße beherrschten – oder schon heute gegenzuhalten und „Stress mit der Polizei“ zu riskieren.
Aufruf zu illegalen Klebeaktionen und Datensammlungen
In weiterer Folge ruft der Sänger dazu auf, formfreie Strukturen zu bilden und eine „Party gegen Nazis“ zu veranstalten. Von dem Erlös solle man Aufkleber, Sprühdosen oder Marker besorgen und sich durch Parolen im Stadtbild sichtbar machen. In diesem Kontext sollen die Akteure der „linken Straßenpolitik“ so konspirativ wie möglich vorgehen, um nicht von der Polizei erwischt zu werden. Sollte dies jedoch geschehen, sollen Betroffene von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Eine weitere Strophe ruft dazu auf, in jeder erdenklichen Weise Daten über „Nazis“ zu sammeln. Dazu solle man unter anderem Treffen und Demonstrationen fotografieren, ihre Arbeitgeber und ihr Umfeld herausfinden, Fake-Profile auf TikTok, bei Telegram oder auf Singlebörsen zu nutzen, um an Daten zu kommen. Auch das Durchforsten des Papiermülls oder die Observation kommen als Möglichkeiten zur Sprache, am Ende solle man sie outen. Wörtlich heißt es im Text:
„Werdet dreist, delinquent, akribisch und kreativ – Stück für Stück füttert ihr so euer Antifa-Archiv.“
In der letzten Strophe breitet Danger Dan das Narrativ aus, wonach die Sicherheitsbehörden Rechtsextremismus nicht wirklich bekämpfen würden. Stattdessen sei dieser in den Reihen der Polizei selbst massiv vertreten. Parallel zum Recherchieren müsse man deshalb seine „Sicherheit selbst organisieren“.
Grüße an verurteilte Mitglieder der „Hammerbande“
Der Text warnt vor der Gewalt der extremen Rechten und dass diese sich schon frühzeitig nach Gründung der lokalen Antifa-Struktur gegen diese richten könne. Gleichzeitig spricht Danger Dan den potenziell Betroffenen Mut zu, wobei es heißt:
„Keine Angst, nehmt es selber in die Hand Die seh’n gefährlich aus, aber wir legen sie lang Koordiniert euch, fangt an zu trainier’n Wenn ihr zusamm’n kämpft, dann kann es funktionier’n.“
Sollte es zu einem Angriff kommen, solle man „Überraschungen“ dabeihaben, heißt es in weiterer Folge – ergänzend, dass „juristisch mal wieder die Grauzone geschrammt“ sei. Zum Schluss heißt es:
„Ich lass‘ ihn jetzt einfach mal im Raum, den Elefant Ist eh klar, was zu tun ist, ich sag‘ nichts mehr dazu Liebe Grüße an Lina, Gucci, Maja und Nanuk.“
Die Schlusszeile ist unschwer als Referenz an Linksextremisten von der „Antifa-Ost“ zu erkennen, zu der auch die sogenannte Hammerbande gehörte. Die Gruppe ist in den USA als terroristische Vereinigung eingestuft. Mehrere Mitglieder dieser Gruppe, darunter auch die gegrüßten, wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und mehrfachen gefährlichen Körperverletzungen zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Danger Dan: „Verabscheue Gewalt“ – diese sei jedoch „längst politische Realität“
Trotz dieser Referenz erklärt Danger Dan im „Spiegel“, dass er Gewalt verabscheue. Jedoch sei diese „schon längst politische Realität“. Der Staat versage angesichts von immer mehr Neonazi-Gruppen, die sich bildeten, „und an der Zivilgesellschaft bleibt es hängen“. Deshalb sei es „wichtig, sich solchen Leuten in den Weg zu stellen“. Im Song gehe es um den Aufbau „wirksamer Antifaschismus-Strukturen“. Dafür müsse man „nicht in den Untergrund, das geht auch aus der Mitte der Gesellschaft“.
Dem Verfassungsschutzbericht des Bundes über das Jahr 2025 sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. Bei linksextremistisch motivierten Gewalttaten gab es hingegen ein Plus von 60 Prozent. Deren Zahl stieg im Jahr 2025 auf 856.
Das ZDF erklärte, man habe sich im Zuge der Vorbereitung der Sendung redaktionell intensiv mit der Problematik beschäftigt. Dabei sei man zu der Bewertung gekommen, dass ein „Widerspruch zu den ZDF-Programmrichtlinien“ vorgelegen hätte. Diesen hätte man „im Anschluss an die mehr als siebenminütige Live-Performance auf der Bühne nicht mehr auflösen“ können.
Der Chefredakteur der „Jüdischen Allgemeinen“, Philipp Peyman Engel, bescheinigte dem Sender, „absolut richtig“ gehandelt zu haben. Nicht alles, was nicht justiziabel sei, habe auch einen Anspruch gesendet zu werden. In einem Kommentar äußerte er, Danger Dan maße sich an, in der Tradition von Widerstandskämpfern wie Sophie Scholl zu stehen:
„Doch Danger Dan ist nicht Sophie Scholl. Und Deutschland 2026 ist mitnichten Weimar. Der Vergleich mit der Weimarer Republik ist geschichtsvergessen und grundfalsch.“
Gewaltverherrlichung in der Kunst – auch eine rechte Debatte
Das Veto des ZDF gegen den Auftritt von Danger Dan kommt zu einem Zeitpunkt, da auch die Rechte eine Debatte über Gewaltaffinität im Bereich der Kunst erlebt. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau gegen den Kabarettisten Uwe Steimle. Dieser hatte im Rahmen eines Auftritts auf einer AfD-Veranstaltung geäußert:
„Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Außerdem hatte er im Zusammenhang mit einem Porträt von Altbundeskanzlerin Angela Merkel mehrdeutige Anspielungen gemacht. Diese enthielten Wortfolgen wie „Sie wird bald sitzen“ und „Wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand“.
Wenige Tage zuvor hatte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dem 2026 erschienenen Film „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll anfänglich eine Alterseinstufung verweigert. Der Appellationsausschuss hat dem Film, der in der Kritik steht, rassistisch motivierte Selbstjustiz distanzlos darzustellen, schließlich eine Freigabe ab 18 Jahren für Kinovorführungen erteilt.
AfD-Landeschef Martin Vincentz während des Landesparteitags in Marl. - Foto: Henning Kaiser/dpa
Bei einem kontroversen Parteitag der nordrhein-westfälischen AfD hat deren Landeschef Martin Vincentz einen Machtkampf gewonnen, die Folgen sind aber unklar. Der Parteitag sei beendet und es seien 82 Listenplätze vergeben worden, sagte ein Parteisprecher in Marl.
Umfragen zufolge könnten mindestens die ersten 30 Plätze für ein Landtagsmandat nach der Landtagswahl 2027 reichen. Wie aus Parteikreisen verlautete, wurden die allermeisten Plätze mit Unterstützern von Vincentz besetzt. Er selbst kam auf Platz 1 der Landesliste.
Der NRW-Landesverband der AfD ist seit langem zerstritten und in ein eher gemäßigt auftretendes Lager rund um Vincentz und ein weiteres Lager gespalten. Das gegnerische Lager hatte den Saal am Freitag aus Protest verlassen, der Vize-Landesvorsitzende Christian Zaum sprach von einem „Parteitag der Schande“.
Die Vincentz-Gegner monierten, dass die Liste nicht alle Strömungen der Partei berücksichtige. Am Samstag erschienen sie nicht, wodurch der Parteitag zügig zum Ende kam. Bei dem Parteitag waren knapp 500 Delegierte stimmberechtigt, am Samstag kamen laut AfD etwa 350.
Vincentz‘ Rivalen hatten den Parteitag am vergangenen Wochenende blockiert, indem sie massenhaft eigene Leute zur Kandidatur antreten ließen: Für Listenplatz 22 wurden mehr als 90 Kandidaten nominiert, jedem standen acht Minuten Redezeit zu. Dadurch wurde der Zeitrahmen gesprengt.
Die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und Co-Parteichef Tino Chrupalla warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor. Sie forderten, die Aufstellung der Landesliste abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen. Vincentz wiederum warf dem gegnerischen Lager vor, es gehe offensichtlich nur darum, „eine für den Bundesvorstand genehme Landtagsliste zu generieren“.
Offen ist, wie es nun weitergeht. Möglich ist, dass der Bundesvorstand der AfD die NRW-Wahlliste nicht anerkennt oder Vincentz gar als Landessprecher absetzt. Dann müsste neu gewählt werden. Mit Blick auf diese Szenarien gibt sich Vincentz gelassen: Er betont, seine Unterstützer und er würden sich dann eben erneut durchsetzen. Zur nun beschlossenen Landesliste sagt er: „Die Liste ist rechtssicher.“ (dpa/red)
In der Debatte um Leihmutterschaft erklärt Unionsfraktionschef Jens Spahn seinen Rücktritt. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Merz: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich“
Der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Friedrich Merz, teilte am Samstag Nachmittag mit, dass Jens Spahn ihm seinen Rücktritt vom Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt hatte.
Merz erklärte dazu: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich.“ „Glaubwürdigkeit“ sei in der Politik „das höchste Gut“, sagte Merz am Samstag. Er danke Spahn für die Zusammenarbeit. Dieser habe den Weg der Fraktion aus der Opposition in die Regierung „mitgeprägt und gestaltet“. In der „Erarbeitung der großen Reformvorhaben der letzten Wochen“ sei Spahn eine „wichtige Stütze der Koalition“ gewesen.
Als CDU-Vorsitzender werde er in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder einen Vorschlag für die Neubesetzung im Fraktionsvorsitz machen, so Merz weiter. Verfahren und Zeitplan würden jetzt mit den Gremien der Partei und der Fraktion abgestimmt.
Die Koalitionspartner SPD und CSU haben die Entscheidung von Spahn gewürdigt. „Die Entscheidung von Jens Spahn verdient allerhöchsten Respekt“, teilte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Samstag mit. Zugleich kündigte er an, dass er selbst bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden die Amtsgeschäfte übernehmen werde. „Die Fraktion bleibt entscheidungs- und handlungsfähig.“
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte „großen Respekt“ vor Spahns Entscheidung. „Wir haben in der Koalition sehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)
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Jens Spahn (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)
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Helene Fischer tourte durch die Stadien. (Archivfoto) - Foto: Jens Kalaene/dpa
Helene Fischer hat Verständnis für die Debatte über teure Konzerttickets geäußert – zugleich verweist sie auf die Kosten großer Shows. Die Preise seien in der Tat ein sehr wichtiges und großes Thema, sagte die 41-Jährige den „Tagesthemen“ am Freitagabend zum Abschluss ihrer 360-Grad-Stadion-Tour in München.
„Aber wir können natürlich nicht ausblenden, dass in der heutigen Zeit alles teurer geworden ist.“ Medien zufolge kosteten die Tickets für Fischers Konzerte von etwa 70 Euro aufwärts.
„Ja, Tickets sind teuer“, räumte Fischer grundsätzlich ein. Man müsse aber bedenken, dass an einer Show Hunderte Menschen mitarbeiteten, die bezahlt werden müssten.
Fischer sieht sich als Vorbild
Viele sparten darauf oder verzichteten auf den Urlaub. Wenn sie das höre, gehe ihr das Herz auf. Sie wolle Erlebnisse schaffen und Momente kreieren, „die mit Geld nicht zu bezahlen sind“. Ihr Ziel sei, dass die Besucherinnen und Besucher hinterher glücklich und leicht nach Hause gingen mit dem Gefühl, es sei wirklich jeden Euro wert gewesen.
Sie sehe sich auch als Vorbild für Fans, so wie sie selbst Vorbilder gehabt habe. „Ich bin mir meiner Rolle bewusst und ich hoffe, dass die Eltern sagen können, okay, wenn du Helene als Vorbild hast, ist das jetzt nicht das schlechteste Vorbild.“
Abschluss der Open-Air-Tour
Zu dem letzten Konzert von Helene Fischers Open-Air-Tour kamen laut Veranstalter am Freitagabend 71.000 Besucher in die ausverkaufte Allianz Arena. Zu den 15 Konzerten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden kamen demnach knapp 750.000 Fans. (dpa/red)
Juso-Bundesvorsitzender Philipp Türmer (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das sei keine Verstimmung nach ein, zwei harten Reformwochen und unangenehmen Beschlüssen. Das habe damit zu tun, dass „die sozialdemokratische Seele in der Breite dieser Partei über die letzten Jahre verschlissen wurde“. Türmer weiter: „In so einer Ausgangslage bringt jede einzelne Maßnahme zur Ausweitung sachgrundloser Befristungen, jeder Angriff auf den Acht-Stunden-Tag, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag und alles weitere, was unser Selbstverständnis als Arbeiterpartei torpediert, das Fass zum Überlaufen.“
Der Sozialdemokrat sieht die Parteichefs Lars Klingbeil und Bärbel Bas in der Verantwortung. Es sei Aufgabe der beiden Parteivorsitzenden, diese Stimmung wahrzunehmen und Antworten zu liefern. Es gehe darum, den eigenen Mitgliedern und Wählern zu zeigen, dass die Sozialdemokratie auch neben der Regierung eine eigene Haltung habe, so der Juso-Bundesvorsitzende.
Türmer fordert eine Reform der Erbschaftssteuer: „Nach den viel zu gering ausgefallenen Entlastungen der letzten Reformbemühungen muss eine faire Erbschaftsbesteuerung, die die meisten Menschen in diesem Land besser stellen würde, ganz oben auf die Agenda.“ (dts/red)
Wolken, Schauer und Gewitter bleiben vielen Teilen Deutschlands vorerst erhalten. - Foto: Uwe Lein/dpa
Blitz, Donner und teilweise Starkregen bleiben nach der Vorhersage des Deutschen Wetterdiensts (DWD) in Süddeutschland auch am Wochenende Thema. „Sowohl heute als auch am Sonntag entstehen im Tagesverlauf teils kräftige Schauer und Gewitter, die lokal durch heftigen Starkregen und größeren Hagel unwetterartig ausfallen“, erklärt DWD-Meteorologe Thore Hansen mit Blick auf den Süden.
Der Norden muss sich ab der Nacht zum Sonntag auf unbeständiges Wetter mit Schauern und Gewittern einstellen, insbesondere in Nordseenähe. Im Südwesten wird es am Sonntag zunehmend freundlich.
25 Grad nur noch am Oberrhein
Die Luft hat sich spürbar abgekühlt, am Sonntag liegen die Höchstwerte verbreitet zwischen 19 und 24 Grad. Einzig am Oberrhein erwartet der DWD mit 25 Grad einen Sommertag.
Die neue Woche bringt dem Südwesten Hochdruckeinfluss, also mehr Sonne und weniger Schauer. „Je weiter nach Nordosten, desto stärker am Montag der Tiefdruckeinfluss, dort sind die Wolken meist in der Mehrzahl“, teilt Hansen mit. Auch mit Schauern und Gewittern muss dort gerechnet werden.
Die Temperaturen liegen der Vorhersage zufolge am Montag zwischen 19 und 26 Grad, die Höchstwerte werden für Südwestdeutschland erwartet. (dpa/red)
Wenn mehr Verantwortung kein Gewinn ist – vom Aufstieg zur Abwägung. - Foto: iStock/Minerva Studio
In Kürze:
Nur noch 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sehen eine Beförderung als wichtigstes Karriereziel.
Führung wird kritisch und mit einer schlechteren Work-Life-Balance bewertet.
Unternehmen müssen Karrieren neu denken, um Führungskräfte zu gewinnen.
Als Catrin L., langjährige Mitarbeiterin und „beste Kraft“ in der Buchhaltung, von ihrem Chef das Angebot für den nächsten Karriereschritt bekommt, klingen die Eckdaten zunächst verlockend: mehr Geld, mehr Verantwortung, ein eigenes Team. Sie bedankt sich, wägt ab – und lehnt ab. Nicht etwa aus mangelndem Ehrgeiz, erzählt die 44-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern, sondern „weil ich meine Arbeit wirklich liebe, aber keine Lust auf endlose Meetings, nervige Personalgespräche und vor allem ständige Erreichbarkeit habe“.
Die Führungsstelle blieb auch nach ihrer Absage monatelang unbesetzt, erzählt sie. Nicht etwa, weil niemand qualifiziert wäre. Sondern, weil niemand den neuen Chefposten haben wollte.
Der zunehmend unbeliebte Chefsessel
Entscheidungen wie die von Catrin L. mögen überraschen, sind aber längst kein Einzelfall mehr. Im Gegenteil: Nur 18 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nennen eine Beförderung als wichtigstes Karriereziel.
Gleichzeitig geben 65 Prozent an, auf eine Beförderung zu verzichten, wenn das persönliche Wohlbefinden darunter leidet.
Das sind Ergebnisse der aktuellen internationalen Erhebung „Talent Trends 2026“, für die weltweit mehr als 60.000 Fachkräfte befragt wurden, darunter 3.000 in Deutschland.
Höher im Kurs stehen laut der Untersuchung das Erwerben neuer Fähigkeiten (49 Prozent), Weiterbildung (44 Prozent) und fachliche Spezialisierung: 36 Prozent möchten ihre Expertise in ihrem Fachbereich ausbauen oder vertiefen.
Die Studie selbst nennt keine Gründe für diesen Wandel. Dennoch zeichnen die Ergebnisse ein deutliches Bild davon, was Beschäftigte heute von ihrem Berufsleben erwarten.
Es geht weg von Statussymbolen und formalen Karriereschritten, hin zu individueller Weiterentwicklung. Das traditionelle Karriereversprechen – mehr Verantwortung, mehr Status, mehr Geld – scheint zumindest für viele Beschäftigte an Überzeugungskraft zu verlieren. An seine Stelle tritt ein neues Erfolgsmodell, in dem Autonomie, Gesundheit, fachliche Exzellenz und kontinuierliches Lernen wichtiger werden.
Ob hinter dieser Entwicklung tatsächlich ein tiefgreifender Wertewandel steckt oder sie vor allem eine Reaktion auf veränderte Arbeitsbedingungen ist, lässt sich mit den vorliegenden Studien nicht eindeutig beantworten.
Wo Verantwortung mit hoher Arbeitsbelastung, permanenter Erreichbarkeit und zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergeht, erscheint der Verzicht auf eine Beförderung weniger als Ausdruck fehlenden Ehrgeizes denn als eine nüchterne Abwägung.
Die Kooperationsstudie „Die Zukunft der Arbeit – was Fachkräfte erwarten“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) und meinestadt.de GmbH aus Köln, bestätigt den Wandel: Karriere wird von vielen Beschäftigten zwar weiterhin mit Gehalt und Führungsverantwortung verbunden, gleichzeitig aber auch mit Stress und Leistungsdruck.
Dagegen gewinnen persönliche Weiterentwicklung, Sinn, gute Arbeitsbeziehungen und die Vereinbarkeit mit dem Familienleben an Bedeutung. 60 Prozent der Befragten empfinden Karriere überhaupt nicht als erstrebenswertes Lebensziel.
Besonders deutlich wird diese Haltung bei der Wirkung von Sprache: Nur 9,2 Prozent finden Stellenanzeigen attraktiv, die mit dem Begriff „Karriere“ werben. Deutlich besser schneidet dagegen die Formulierung „Wir fördern gute Ideen“ mit einer fast dreimal so hohen Zustimmungsrate von 26,8 Prozent ab.
Auch Catrin aus Norddeutschland verzichtet lieber auf die angebotene Beförderung. Die mit einer Führungsposition verbundenen Aufgaben wie Teamleitung, Berichte schreiben und Personalgespräche würden ihr „die Lebensqualität nehmen“. Den zusätzlichen Stress könne auch die Gehaltserhöhung nicht ausgleichen, zumal sie durch diese in einen höheren Steuersatz kommen würde. Sie sagt:
„So lohnt es sich dann am Ende noch nicht einmal mehr finanziell.“
Vielmehr habe sie das Angebot zum Anlass genommen, sich zu überlegen, wie sie mehr Zeit mit ihrer Tochter und ihrem Ehemann verbringen kann.
Damit liegt sie im Trend: 63 Prozent der Deutschen stimmen laut Randstad Arbeitsbarometer der Aussage zu, dass ihnen eine Work-Life-Balance wichtig oder sehr wichtig ist. Genauso viele finden, dass der klassische Karrierepfad veraltet oder nicht mehr zeitgemäß ist.
Was Unternehmen daraus lernen müssen
Für Arbeitgeber auf der Suche nach Fach- und Führungskräften bedeuten diese Tendenzen, dass eine Beförderung allein kein überzeugendes Angebot mehr ist. Wer Verantwortung übertragen will, muss heute gleich die Erklärung mitliefern, warum sie sich für die Beschäftigten lohnt.
Eine Befragung der Unternehmensberatung McKinsey von europäischen Arbeitnehmern kommt zu dem Ergebnis, dass unter anderem fehlende Entwicklungsmöglichkeiten zu den wichtigsten Kündigungsgründen zählen. Unternehmen müssen also inzwischen Karriere breiter denken und neben Führungspositionen auch individuelle Weiterentwicklung fördern. Gerade für kleinere Unternehmen sind Fach- und Projektlaufbahnen Optionen nicht nur für Nachwuchskräfte, sondern ernsthafte Alternativen zu einer klassischen Führungskarriere.
Ein anderer Weg wäre, Führungsrollen attraktiver zu gestalten. Wenn Beschäftigte mit Führungsverantwortung vor allem Dauerstress, endlose Meetings, eine hohe administrative Belastung und ständige Erreichbarkeit verbinden, wird auch ein höheres Gehalt viele nicht überzeugen.
Der Iran droht seinen Feinden mit Vergeltung. (Archivbild) - Foto: Uncredited/Iranian Defense Ministry/AP/dpa
In Kürze:
Iranische Drohnen und Raketen treffen Ziele in Bahrain und Kuwait.
USA greifen weiterhin iranische Militär- und Infrastrukturziele an.
Die Spannungen um die Straße von Hormus verschärfen sich.
Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA weitet sich weiter aus. In der Nacht zum Samstag griff der Iran erneut mehrere Golfstaaten an, während die US-Streitkräfte ihre Angriffe auf iranische Ziele fortsetzten. Betroffen waren unter anderem Bahrain und Kuwait, wo militärische Einrichtungen und wichtige Energieanlagen getroffen wurden.
Iran greift US-Stützpunkt in Bahrain an
Nach Angaben der iranischen Armee richteten sich Drohnenangriffe gegen den von den USA genutzten Luftwaffenstützpunkt Issa im Süden Bahrains. Der Iran erklärte, Ziel der Angriffe seien Flugzeugunterstände, Abstellflächen, Treibstofflager des US-Militärs sowie mehrere Verbindungsbrücken gewesen.
Die iranische Armee bezeichnete den Stützpunkt als „eines der wichtigsten operativen und logistischen Zentren“ der USA in der Region.
Das bahrainische Innenministerium bestätigte die Angriffe und erklärte, wegen der Bedrohung seien Luftschutzsirenen ausgelöst worden. Angaben zu möglichen Schäden oder Verletzten lagen zunächst nicht vor.
Iranische Raketen. (Archivbild)
Foto: Iranische Armee/Zuma Press/dpa
Kuwait meldet Schäden an Kraftwerksanlage
Auch Kuwait wurde erneut Ziel iranischer Angriffe. Nach Angaben des kuwaitischen Strom- und Wasserministeriums traf ein Angriff eine zweite Kraftwerksanlage mit angeschlossener Meerwasserentsalzungsanlage.
Durch den Einschlag sei ein Brand in einem Teil der Anlage entstanden. Mehrere Produktionseinheiten seien vorübergehend außer Betrieb genommen worden. Zusätzlich seien vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet worden.
Bereits am Freitag hatte der Iran in Kuwait eine weitere Kraftwerks- und Meerwasserentsalzungsanlage sowie mehrere Militäreinrichtungen angegriffen. Dabei wurden nach offiziellen Angaben mehrere kuwaitische Soldaten verletzt.
USA setzen Angriffe auf Iran fort
Die neuen iranischen Angriffe erfolgten in der siebten Nacht gegenseitiger Attacken zwischen Teheran und Washington.
Das US-Militär führte in derselben Nacht erneut eine Angriffswelle gegen iranische Ziele durch. Nach Angaben des US-Zentralkommandos (CENTCOM) wurden unter anderem iranische Überwachungsanlagen, militärische Logistikeinrichtungen, unterirdische Waffenlager und maritime Fähigkeiten angegriffen.
Die USA verstärkten zudem ihre militärische Präsenz in der Region und entsandten weitere Kampfflugzeuge, Drohnen und Kriegsschiffe.
Das US-Zentralkommando erklärte, mehr als 50.000 amerikanische Soldaten seien derzeit im Nahen Osten stationiert und weiterhin „wachsam, kampfbereit und einsatzfähig“.
F35-Kampfflugzeuge des Rüstungsherstellers Lockheed Martin. (Archivbild)
Foto: Tom Reynolds/Lockheed Martin Aeronautics/EPA/dpa
Kämpfe um Straße von Hormus verschärfen sich
Ein weiterer Schwerpunkt des Konflikts ist die strategisch wichtige Straße von Hormus. Die Wasserstraße ist eine der wichtigsten Handelsrouten für weltweite Öl- und Gaslieferungen.
Der Iran hatte zuvor mehrere Handelsschiffe angegriffen. Die USA reagierten mit einer erneuten Seeblockade gegen iranische Häfen. Nach Angaben des US-Militärs wurden in den ersten Tagen nach Wiederaufnahme der Blockade mehrere Handelsschiffe umgeleitet. Zudem hätten US-Kräfte ein Schiff außer Gefecht gesetzt und ein weiteres kontrolliert.
Die iranische Armee meldete unterdessen, zwei Öltanker seien beim Versuch, eine verminte Route in der Straße von Hormus zu passieren, explodiert und in Brand geraten. Das US-Militär wies diese Darstellung zurück und bezeichnete sie als falsch.
Drohungen mit weiterer Eskalation
Die Spannungen verschärften sich weiter, nachdem ein hochrangiger Militärberater des iranischen Religionsführers Modschtaba Chamenei mit „großangelegten Offensiveinsätzen“ gedroht hatte. Voraussetzung dafür sei, dass die US-Angriffe noch zwei oder drei Tage andauerten.
Modschtaba Chamenei. (Archivbild)
Foto: Francisco Seco/AP/dpa
Bei US-Angriffen auf die südiranische Provinz Hormusgan wurden nach Angaben der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA drei Menschen getötet und acht weitere verletzt.
Iranische Medien berichteten außerdem, US-Angriffe hätten mehrere Brücken und Tunnel in der Provinz Hormusgan getroffen.
Trump droht Angriffen auf kritische Infrastruktur
US-Präsident Donald Trump erklärte, die militärischen Aktionen gegen den Iran würden so lange fortgesetzt, bis er sie für beendet erkläre. Sollte Teheran nicht zu Verhandlungen über ein Abkommen zurückkehren, könnten auch wichtige Infrastrukturziele angegriffen werden.
Trump sagte, mögliche Angriffe auf Energieanlagen würden zunächst zurückgehalten. „Nächste Woche kommen die Kraftwerke. Danach kommen die Brücken“, erklärte der US-Präsident.
Washington fordert weiterhin, dass ein mögliches Abkommen mit dem Iran sicherstellt, dass Teheran keine Atomwaffen entwickeln kann.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung angepasst. - Foto: Daniel Karmann/dpa
In Kürze:
STIKO empfiehlt den jährlichen Corona-Booster künftig regulär erst ab 75 Jahren statt ab 60.
Die Empfehlung zum Nachholen einer Basisimmunität für gesunde Erwachsene entfällt.
Auffrischungsimpfungen bleiben für Risikogruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal vorgesehen.
Das Gremium begründet die Änderungen mit der endemischen Lage und einer hohen Immunität in der Bevölkerung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen mit Blick auf die COVID-19-Impfung angepasst. Wie aus dem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“ des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, betrifft dies vor allem die Zielgruppe der jährlichen Auffrischungsimpfung.
Bislang galt eine Empfehlung zum jährlichen „Booster“ für Personen über 60 Jahre. Künftig betrifft diese die Altersgruppe ab 75. Auch das Nachholen der Basisimmunität für gesunde Erwachsene ist aus Sicht der STIKO nicht mehr dringend geboten. Hier galt, dass mindestens drei Antigenkontakte erfolgt sein sollten – entweder durch Impfung oder eine überstandene Infektion.
Empfehlung der STIKO künftig auf Risikogruppen beschränkt
Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischungsimpfung nur noch für klar definierte Risikogruppen. Zu diesen zählen Menschen ab 75 Jahren und Personen mit relevanten Grunderkrankungen, die das Risiko für den schweren Verlauf einer möglichen COVID-19-Infektion erhöhen.
Das RKI nennt in diesem Zusammenhang chronische Erkrankungen von Herz, Kreislauf, Leber, Nieren und Atemwegen als einschlägig. Aber auch für Personen mit Diabetes und anderen Stoffwechselerkrankungen, einem BMI von 30 und höher sowie chronischen neurologischen und psychischen Erkrankungen bleibt eine COVID-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Gleiches gilt zudem noch für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz, Krebs, Schwangerschaftskomplikationen, bereits bestehenden COVID-19-Langzeitfolgen und syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21.
Keine Empfehlung für nicht vorerkrankte Kinder und Jugendliche – Saisonalität beachten
Eine Auffrischung empfiehlt die STIKO auch Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und medizinischem und pflegerischem Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko. Generell sollen auch enge Kontaktpersonen schwer immungeschädigter Menschen die COVID-Schutzimpfung in Anspruch nehmen.
Schwangere Frauen sind von der Empfehlung umfasst, sofern bei ihnen gesundheitliche Anomalien wie Gestationsdiabetes oder Hypertonie bestehen. Bei Schwangerschaften solle der Zeitpunkt der Impfung nach dem ersten Trimester liegen.
Als nicht erforderlich sieht die STIKO eine Routineimpfung bei gesunden Kindern und Jugendlichen ohne Risikofaktoren. Aus Sicht des Gremiums besteht bei diesen keine medizinische Indikation. Bei Personen, die eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen wollen, soll diese den angepassten Festlegungen der STIKO zufolge im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Die Auffrischung solle mit einem zugelassenen, Varianten-angepassten mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff erfolgen.
Bereits 95 Prozent der Erwachsenen mehrfach in Berührung mit SARS-CoV-2-Virus
Mit der Anpassung ihrer Impfempfehlungen reagiert die 18-köpfige Expertengruppe unter dem Dach des RKI auf die Veränderungen im Infektionsgeschehen bei COVID-19. Das SARS-CoV-2-Virus zirkuliere zwar in Deutschland weiter – in Form der Omikron-Variante und ihrer Nachfolger. Die Anzahl der schweren Verläufe sei jedoch bereits seit Längerem deutlich geringer als in den Jahren der Pandemie. COVID-19 sei inzwischen endemisch.
Zu berücksichtigen sei auch eine deutlich höhere Immunität innerhalb der Bevölkerung. So hatten den Erkenntnissen des RKI zufolge mittlerweile mehr als 95 Prozent der Erwachsenen bereits mehrfach Kontakte mit dem Virus – entweder durch Infektion, Infektionen oder beides. Diese breite Immunität in der Bevölkerung schütze gesunde Erwachsene überwiegend vor schweren Verläufen.
Der aktualisierten Bewertung der STIKO zufolge ist das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren inzwischen niedrig. Deshalb sehe das Gremium keinen hinreichenden Nutzen mehr für eine generelle jährliche Impfempfehlung.
STIKO fokussiert sich künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen
Stattdessen will sich die STIKO mit Blick auf Corona künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen konzentrieren. Ziel sei es, Hospitalisierungen und Todesfälle infolge schwerer Infektionsverläufe, Long- und Post-COVID-Fälle sowie Ausbrüche in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen zu verhindern.
Dem Infektionsradar des RKI zufolge liegt die 7-Tage-Inzidenz der Fälle pro 100.000 Einwohner derzeit in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bei 0,0. In den übrigen Bundesländern liegt sie den bisherigen Juli-Zahlen zufolge bei 0,1.
Der Iran droht seinen Feinden mit Vergeltung. (Archivbild) - Foto: Uncredited/Iranian Defense Ministry/AP/dpa
Der Iran hat am Samstag erneut mehrere Golfstaaten angegriffen. Bahrain erklärte, eine weitere iranische Angriffswelle abgewehrt zu haben. Kuwait meldete den Treffer auf ein zweites Kraftwerk mit angeschlossener Meerwasserentsalzungsanlage.
Nach Angaben der iranischen Armee griffen Drohnen den von den USA genutzten Luftwaffenstützpunkt Issa im Süden Bahrains an. Ziel seien Flugzeugunterstände, Abstellflächen und Treibstofflager des US-Militärs sowie mehrere Verbindungsbrücken gewesen. Der Stützpunkt sei „eines der wichtigsten operativen und logistischen Zentren“ der USA in der Region.
Das bahrainische Innenministerium erklärte, wegen der neuen Angriffe seien Luftschutzsirenen ausgelöst worden. Angaben zu Schäden oder Verletzten lagen zunächst nicht vor.
Iranische Raketen. (Archivbild)
Foto: Iranische Armee/Zuma Press/dpa
Schäden an Energieanlagen
In Kuwait verursachte der Angriff auf die zweite Anlage nach Angaben des Strom- und Wasserministeriums einen Brand in einem Bestandteil des Kraftwerks. Mehrere Produktionseinheiten seien daraufhin außer Betrieb genommen worden. Zudem seien vorsorgliche Maßnahmen eingeleitet worden.
Bereits am Freitag waren in Kuwait eine weitere Kraftwerks- und Meerwasserentsalzungsanlage sowie mehrere Militäreinrichtungen getroffen worden. Dabei wurden mehrere kuwaitische Soldaten verletzt.
Die neuen iranischen Angriffe erfolgten in der siebten Nacht gegenseitiger Attacken. Bei US-Angriffen auf die südliche iranische Provinz Hormusgan wurden nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Irna drei Menschen getötet und acht verletzt.
Ein hochrangiger Militärberater des obersten iranischen Führers Modschtaba Chamenei hatte zuvor mit „großangelegten Offensiveinsätzen“ gedroht, sollten die US-Angriffe noch zwei oder drei Tage andauern. (afp/red)
Seit einer Woche greift das US-Militär wieder im Iran an. (Archivbild) - Foto: Kendall Torres Cortés/dpa
Der Konflikt zwischen den USA und dem Iran um die Straße von Hormus droht außer Kontrolle zu geraten. In der nunmehr siebten Angriffsnacht in Folge bombardierten die US-Streitkräfte nach eigenen Angaben iranische Überwachungsanlagen, unterirdische Waffenlager und andere militärische Infrastruktur. Iranische Medien sprachen dagegen erneut von Angriffen auf zivile Infrastruktur.
Teheran holte wie schon in den vorherigen Nächten zu Vergeltungsschlägen aus. Die Golfstaaten Kuwait und Bahrain gerieten dabei erneut unter Beschuss. Es gab zudem Berichte über Explosionen in Saudi-Arabien sowie in Jordanien. Die Länder beherbergen US-Militärstützpunkte.
Während das US-Militär keine Angaben dazu machte, wo genau es attackierte, meldete der iranische Staatssender Irib Detonationen in der Umgebung von Sirik nahe der Straße von Hormus sowie der Küstenstadt Bandar Abbas. Laut der Nachrichtenagentur Fars gab es zudem in der Provinz Hormusgan im Süden erneut Angriffe auf Brücken. Laut dem regierungstreuen Sender Press TV wurden dort mindestens drei Zivilisten getötet und acht weitere verletzt.
Bevor das US-Militär die jüngste Angriffswelle am frühen Morgen deutscher Zeit für beendet erklärte, hatte der iranische Sender Press TV unter Berufung auf die mächtigen Revolutionsgarden den Abschuss einer US-Drohne im Bereich der Stadt Buschehr gemeldet. Zudem stünden zwei Öltanker im Süden der Straße von Hormus in Brand. Das US-Militärkommando Centcom schrieb auf X, Behauptungen der Garden, zwei Öltanker seien dort explodiert, seien falsch.
In der Nacht hat das US-Militär wieder Ziele im Süden des Irans und im Landesinnern angegriffen. (Archivbild)
Foto: Razieh Poudat/ISNA via AP/dpa
Teheran warnt seine Feinde
Nach iranischen Angaben hatte das US-Militär bereits in der vorherigen Nacht Brücken und andere zivile Infrastruktur attackiert. Irans Außenamtssprecher Ismail Baghai schrieb auf X, das iranische Volk sei jetzt noch entschlossener, seine Feinde die „verbrecherische Aggression bitter bereuen zu lassen“.
Das US-Militär greife inzwischen eine größere Bandbreite an Zielen in der Islamischen Republik an und verlege Kampfflugzeuge aus Europa in den Nahen Osten, berichtete das „Wall Street Journal“. Nach Informationen des US-Nachrichtenportals „Axios“ informierte die US-Regierung den Verbündeten Israel darüber, im Vorfeld einer möglichen Ausweitung der Militäreinsätze gegen den Iran Dutzende weiterer Tankflugzeuge in das Land zu entsenden. Das Portal berief sich dabei auf drei US- und israelische Regierungsbeamte.
Experte warnt vor totalem Krieg
Die USA wollten durch Angriffe auf Brücken sowie andere Ziele im Landesinneren den Druck im ganzen Land erhöhen und ein Ende der iranischen Angriffe auf die Schifffahrt in der Straße von Hormus erzwingen, berichtete das „Wall Street Journal“. Der Iran reagiere darauf mit umfassenderen Gegenangriffen. „Diese Eskalation verschärft sich rapide und gerät außer Kontrolle“, sagte Saeid Golkar, Experte für iranische Sicherheitsfragen an der University of Tennessee, der Zeitung. Es bestehe die Gefahr, „dass wir in einen totalen Krieg zurückfallen, auch wenn keine der beiden Seiten dies will.“
Die Straße von Hormus sollte eigentlich im Zuge eines vor einem Monat unterzeichnete Rahmenabkommens wieder für die internationale Schifffahrt geöffnet werden. Der Iran vertritt die Ansicht, dass ihm die Vereinbarung das Recht einräumt, den Verkehr durch die Meerenge zu kontrollieren. Teheran fordert, dass Schiffe eine nördliche Route entlang der iranischen Küste nutzen. Mit erneuten Angriffen auf Schiffe will Teheran unterbinden, dass die USA den Schiffsverkehr entlang der Küste Omans durch die Meerenge geleiten.
Kaum noch Schiffsverkehr in Straße von Hormus
Nach den nun wieder aufgenommenen gegenseitigen Attacken zwischen den USA und dem Iran ist der Schiffsverkehr in der Meerenge fast wieder zum Erliegen gekommen. Daten des Anbieters Kpler vom Freitag zufolge passierten am Donnerstag lediglich acht Schiffe die Straße von Hormus. Dies stelle den niedrigsten Wert seit drei Wochen dar, hieß es in einem Post von Kpler auf X.
Derweil wächst die Sorge vor einer Ausweitung des Konflikts. Die mit dem Iran verbündete Huthi-Miliz im Jemen warnte das mit Washington verbündete Nachbarland Saudi-Arabien vor einer „Belagerung“. Man sei bereit, das Prinzip „Belagerung gegen Belagerung, Flughafen gegen Flughafen und Hafen gegen Hafen“ anzuwenden, zitierte die jemenitische Nachrichtenagentur Saba den Verteidigungsminister der Miliz, Mohammed al-Atafi. Er bezog sich offenbar auf einen Luftangriff zu Wochenbeginn auf den Flughafen der Hauptstadt Sanaa, für den die Miliz das Königreich Saudi-Arabien verantwortlich gemacht hatte.
Der Konflikt um die Straße von Hormus eskaliert weiter. (Archivbild)
Foto: Wen Xinnian/Xinhua/dpa
Pakistan: Gefahr überregionaler Eskalation
Die Miliz gilt als einer der wichtigsten nicht staatlichen Verbündeten des Irans. Sollte es zu einer weiteren Eskalation im Iran-Krieg zwischen Washington und Teheran kommen, könnte die Huthi-Miliz wieder mit Drohungen und Angriffen am Eingang zum Roten Meer den Schiffsverkehr durch den Suezkanal zum Erliegen bringen. Das hätte nicht nur Folgen für den internationalen Handel.
Sollte es auch zu neuen Kämpfen zwischen Saudi-Arabien und den Huthi kommen und sich der Iran-Krieg damit auf das saudische Königreich ausweiten, könnte dies nach Angaben pakistanischer Diplomatenkreise zu Problemen bei den Vermittlungsbemühungen Pakistans im Krieg zwischen Washington und Teheran führen. Pakistan, das seit vergangenem Jahr mit Saudi-Arabien ein Militärbündnis unterhält, könnte in dem Fall „gezwungen sein in den Konflikt einzusteigen“, sagte ein pakistanischer Diplomat der Nachrichtenagentur dpa. (dpa/red)
Alexander Dobrindt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnt vor einer verschärften Sicherheitslage in Deutschland. Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage habe ihn dazu veranlasst, die bisher geltende „abstrakte Bedrohungslage“ zu einer „hohen Bedrohungslage“ hochzustufen, sagte Dobrindt der „Welt am Sonntag“.
Dies bedeute, dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen gerechnet werden müsse. „Anschlagspläne gegen unser Land sind klar erkennbar“, erklärte der Minister. Diese richteten sich nicht nur gegen die deutsche Infrastruktur, sondern auch gegen Personen und Einrichtungen.
Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Ziel ist es, die Befugnisse der Nachrichtendienste auszuweiten. Künftig sollen die Dienste in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch aktiv eingreifen können.
„Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein“, sagte Dobrindt.
Der Bundesnachrichtendienst. (Symbolbild)
Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Geheimdienste sollen mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten
Nach den Plänen des Innenministers könnten Verfassungsschützer in akuten Terrorlagen künftig auch Wohnungen betreten und durchsuchen, wenn Polizeikräfte nicht rechtzeitig verfügbar seien.
Bei der Abwehr ausländischer Spionage oder geplanter Anschläge könne es zudem notwendig sein, Informationen gezielt zu verändern. Dies könne beispielsweise dazu dienen, Anschlagspläne zu stören oder gegnerische Akteure zu täuschen.
Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste sollen durch einen unabhängigen Kontrollrat überwacht werden. Dieser müsste entsprechende Maßnahmen im Vorfeld genehmigen.
Dobrindt betonte zugleich, dass die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei bestehen bleiben solle. „Leute verhaften bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der Innenminister. (afp/dts/red)
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag. Vom 2. August an gelten in der EU neue Transparenzpflichten für KI-Systeme und künstlich erzeugte Inhalte. - Foto: Nenad Cavoski/iStock
In Kürze:
Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindlicheStrafen.
Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner
„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).
Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn
Regeln stehen, Hilfen kommen später
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.
Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau
Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.
Der Omnibus soll für Ordnung sorgen
Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.
Foto: monkeybusinessimages/iStock
Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden
Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.
Die Regeln müssen im Alltag bestehen
Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
Der Zug soll mit 120 km/h unterwegs gewesen sein. - Foto: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
Der Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, der bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung aus einem fahrenden Zug stürzte, ist weiter in einem kritischen Zustand. Ob der 26-Jährige im Koma liegt oder ansprechbar ist, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Seinen Angaben zufolge war der Regionalzug mit etwa 120 km/h unterwegs, als es zu dem lebensgefährlichen Sturz kam.
Tür aus Verankerung gerissen
Der Sicherheitsmitarbeiter war demnach bei der körperlichen Auseinandersetzung mit einem mutmaßlich betrunkenen Fahrgast gegen die Zugtür gestürzt, die dadurch aus ihrer Verankerung gerissen wurde, wie der Sprecher der Anklagebehörde weiter sagte. Zu den technischen Hintergründen – also warum die Tür aus der Verankerung sprang – war zunächst nichts bekannt. Der Zug, der auf dem Weg von Offenburg nach Karlsruhe gewesen war, sei beschlagnahmt und werde untersucht.
Außerdem würden Zeugen befragt und es werde auch geprüft, ob es Videoaufnahmen von den Geschehnissen gebe. Der 36 Jahre alte Fahrgast wurde festgenommen und befindet sich derzeit in Gewahrsam.
Zeugen werden befragt – gibt es Videoaufnahmen?
Auslöser des lebensgefährlichen Zwischenfalls war zunächst eine Ticketkontrolle am Freitagabend gewesen. Dabei war es zu einem verbalen Streit gekommen, weshalb zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen wurden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der Nacht mitgeteilt hatten. Der 36 Jahre alte Fahrgast soll die beiden Sicherheitskräfte demnach beleidigt haben. Es sei dann zu der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem 36-jährigen Fahrgast und dem Sicherheitsmann gekommen.
Zuvor hatten die DB-Sicherheitsmänner schon die Polizei alarmiert, die beim nächsten Stopp des Zuges hätten zusteigen sollen. Dazu kam es aber nicht mehr – der Streit war da bereits eskaliert. Der 26-Jährige stürzte auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Zug und wurde wenig später schwerst verletzt gefunden. Man ermittele mit Hochdruck, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Laufe des Tages sollten weitere Erkenntnisse mitgeteilt werden. Auch die Bahn kündigte ein Statement an.
Eisenbahngewerkschaft: „Fassungslos und wütend“
Der schreckliche Vorfall zeige erneut auf dramatische Weise, „dass verbale und körperliche Übergriffe auf das Zugpersonal eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht haben“, sagte dazu Manuel Amberger, Landesvorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). „Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend.“ (dpa/red)
Ein Bahn-Mitarbeiter ist bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Fahrgast aus dem fahrenden Zug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Der Vorfall habe sich auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe ereignet, teilten in der Nacht zum Samstag Staatsanwaltschaft und Polizei in Karlsruhe mit. Der 26-jährige Mitarbeiter von DB Sicherheit sei in einer umfangreichen Suchaktion im Bereich der Gleise entdeckt und ins Krankenhaus gebracht worden.
Fahrscheinprüfer kontrollierten den Angaben zufolge am Freitagabend einen 36-jährigen Fahrgast. Dabei sei es wohl zu einem verbalen Streit gekommen, weshalb zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen worden seien. Im weiteren Verlauf soll der mutmaßlich alkoholisierte Fahrgast den Angaben zufolge die beiden Mitarbeiter der DB-Sicherheit beleidigt haben.
Die wichtige Bahnstrecke Düsseldorf-Köln bleibt vorerst gesperrt. (Symbolbild)
Foto: Daniel Vogl/dpa
DB-Mitarbeiter stürzt aus fahrendem Zug
Anschließend sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und einem der Mitarbeiter gekommen, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. „Während des Gerangels stürzten beide Beteiligte zu Boden. Hierbei öffnete sich aus bislang ungeklärter Ursache die Tür des fahrenden Zuges und der 26-Jährige stürzte auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Zug.“
Alarmierte Einsatzkräfte hätten den Beschuldigten noch im Zug vorläufig festgenommen, erklärten Staatsanwaltschaft und Polizei weiter. Bei der sofort eingeleiteten Suche sei der Bahn-Mitarbeiter – ein 26-jähriger Bulgare – etwa zwei Kilometer hinter dem späteren Halteort des Zuges aufgefunden worden. Er sei lebensgefährlich verletzt gewesen und zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden.
Mitarbeiter der Deutschen Bahn werden immer wieder Ziel von Angriffen. Im Februar hatte der Tod eines Zugbegleiters nach einem Angriff durch einen Schwarzfahrer in Rheinland-Pfalz bundesweit Entsetzen ausgelöst. (afp/red)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Förderung von Ökostrom zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen. (Archivbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.
Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.
Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.
Weniger Abregelungen
Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“.
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.
Katherina Reiche (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Mehr Biomasse
Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. (dpa/red)
Am Wochenmarkt ist die Auswahl an heimischem Obst und Gemüse besonders reichhaltig. - Foto: FooTToo/iStock
In Kürze:
Obst und Gemüse sind Bestandteil einer gesunden und nachhaltigen Ernährung.
Die große Auswahl im Supermarkt lässt oft vergessen, dass Obst und Gemüse nicht ganzjährig wachsen.
Saisonales, heimisches Obst und Gemüse bietet den besten Geschmack, den höchsten Nährstoffgehalt und die beste Ökobilanz.
Der Erntekalender unterstützt Sie nicht nur im Garten, sondern auch in der Kaufhalle dabei, auf Gesundheit, Umwelt und Geldbeutel zu achten.
Viele Obst- und Gemüsesorten stehen in unseren Supermärkten ganzjährig zur Verfügung. Es gibt zum Beispiel frische Erdbeeren im Winter oder Gurken das ganze Jahr über. Zum einen ist das ganzjährige und vielfältige Obst- und Gemüseangebot ein unschätzbarer Vorteil, denn es versorgt uns jederzeit mit frischen Vitaminen und anderen Mikronährstoffen.
Zum anderen gehen damit auch Nachteile einher, vor allem wenn Produkte aus Übersee auf langen See- oder Flugreisen zu uns kommen. Damit Obst und Gemüse während der langen Transportzeiten nicht vorzeitig verderben, wird es häufig unreif geerntet und mit Pestiziden behandelt. Dies schadet nicht nur dem Vitamingehalt und dem Geschmack, sondern belastet auch die Gesundheit.
Die bessere Wahl: saisonale und regionale Lebensmittel
Wer hingegen auf regional und saisonal geerntetes Obst und Gemüse zurückgreift, leistet nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern profitiert oft auch von einem intensiveren Geschmack und einem höheren Nährstoffgehalt – insbesondere bei Lebensmitteln aus biologischem Anbau. Wer das intensive Aroma frischer regionaler Erdbeeren im Sommer kennt, weiß, wie groß der Unterschied zu importierter Ware im Winter sein kann.
Zudem sind Lebensmittel während der Erntesaison häufig preisgünstiger. Wer regionale Lebensmittel kauft, unterstützt außerdem die heimische Landwirtschaft und trägt dazu bei, die Lebensmittelversorgung auch in Krisenzeiten zu sichern sowie die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten zu verringern.
Was hat wann Saison?
Bei der großen Auswahl in Supermärkten ist es oft schwierig, auf den ersten Blick zu erkennen, welches Obst und Gemüse in Deutschland jeweils Saison hat. Dabei stehen in Deutschland das ganze Jahr über verschiedene Obst- und Gemüsesorten aus regionalem Anbau zur Verfügung – entweder frisch geerntet oder als Lagerware. Das Wissen, welche Sorten wann geerntet werden, kann dabei unterstützen, auch beim Einkauf bewusst regionale und saisonale Produkte auszuwählen.
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Wurzel- und Kohlgemüse
Die Auswahl an regionalem Wurzelgemüse ist sehr groß und viele Wurzelgemüsesorten stehen das ganze Jahr zur Verfügung. Karotten, Kartoffeln, Rote Bete, Knollensellerie, Pastinaken, Wurzelpetersilie und Zwiebeln werden beispielsweise ab dem Sommer frisch geerntet und können anschließend oft bis zur nächsten Ernte eingelagert werden.
Radieschen und Rettiche sind ab dem Frühjahr erntereif und bis zum ersten Frost frisch verfügbar. Winterrettichsorten lassen sich zudem problemlos mehrere Monate in Sand eingeschlagen lagern.
Kohlgemüse zählt zu den typischen heimischen Gemüsearten und ist ebenso nahezu das ganze Jahr regional verfügbar. Blumenkohl wird ab April, Brokkoli, Spitzkohl und Weißkohl ab Mai, Rotkohl ab Juni und Chinakohl von August bis November frisch geerntet. Grünkohl bereichert das Angebot ab Juni, Rosenkohl von September bis Februar. Viele Kohlarten sind zudem über die Wintermonate als Lagergemüse verfügbar.
Fruchtgemüse ist meist nur saisonal regional verfügbar. Grüne Bohnen und Erbsen haben von Mai bis Oktober Saison, Tomaten, Zucchini, Paprika, Zuckermais und Aubergine zählen zum Sommergemüse und sind nur einige Monate lang verfügbar. Gurken aus unbeheizten Gewächshäusern gibt es in der Regel von Mai bis Oktober.
Regionale Tomaten und Gurken werden häufig bereits ab Februar angeboten. Sie stammen dann größtenteils aus beheizten Gewächshäusern, deren Energiebedarf den ökologischen Fußabdruck erhöhen kann.
Kürbisse bilden eine Ausnahme der Fruchtgemüse: Als typisches Herbstgemüse sind sie dank ihrer guten Lagerfähigkeit bis in den Frühling hinein regional verfügbar.
Blatt- und Sprossgemüse
Die Auswahl an heimischen Blattgemüsen ist sehr vielfältig und sie können teilweise ganzjährig angebaut werden. So sind Kopf- und Pflücksalate ab März, Spinat ab April, Eisberg-, Endivien- und Romanasalate ab Mai und alle oft bis Oktober oder November verfügbar.
Feldsalat bereichert unsere Ernährung nahezu ganzjährig als nährstoffreiches Blattgemüse. Ebenso ist Chicorée aufgrund seiner besonderen Anbaumethode und guten Lagerfähigkeit nahezu ganzjährig aus regionaler Produktion erhältlich.
Asia-Salate liefern ab September über die Wintermonate hinweg bis Juni frisches Blattgrün, während Mangold von Juli bis November Saison hat. Zuckerhut ist ein typischer Herbst- und Wintersalat, der von September bis Dezember geerntet wird.
Spross- und Stängelgemüse wie Kohlrabi, Fenchel und Stangensellerie bereichern von Mai bis November das regionale Gemüseangebot. Lauch beziehungsweise Porree ist wiederum ganzjährig verfügbar – von April bis Dezember frisch vom Feld und von Januar bis März als Lagerware. Spargel und Rhabarber sind hingegen nur von April bis Juli regional erhältlich.
Die Saison der frischen süßen Früchte eröffnen die Erdbeeren im Mai. Himbeeren erfreuen uns ab Juni und reifen oft bis Ende Oktober. Johannisbeeren sind typische Sommerfrüchte und haben von Juni bis August Saison. Stachelbeeren sind von Juni bis August erhältlich, Aroniabeeren von August bis September und Brombeeren meist von August bis Oktober.
Bei Stein- und Kernobst eröffnen die Kirschen im Juni die Saison. Aprikosen (Marillen) und Pfirsiche folgen zwischen Juni und August. Auch Birnen und Pflaumen werden ab August erntereif und sind bis September beziehungsweise Oktober verfügbar. Birnen können je nach Sorte bis in den Januar hinein gelagert werden.
Weintrauben werden von August bis Oktober geerntet, Quitten von September bis November.
Von allen heimischen Obstsorten stehen Äpfel am längsten regional zur Verfügung. Sie werden von August bis Oktober geerntet und können anschließend unter geeigneten Bedingungen bis Mai – häufig sogar bis zur nächsten Ernte – als Frischobst gelagert werden.
Welche Früchte und Gemüse gibt es nur importiert ?
Südfrüchte sind hierzulande nur als Importware erhältlich. Dazu zählen: Banane, Ananas, Mango, Papaya, Kokosnuss, Passionsfrucht, Guave, Litschi und Datteln. Sie stammen meist aus Ländern Afrikas, Asiens sowie Mittel- und Südamerikas und legen lange Transportwege zurück, bevor sie auf unseren Tellern landen.
Südfrüchte aus Südeuropa wie zum Beispiel Orangen, Zitronen, Mandarinen, Grapefruit, Mangos, Avocado, Kiwi und Feigen weisen eine günstigere Ökobilanz auf.
Auch beim Gemüse gibt es Sorten, die nur importiert erhältlich sind, wie zum Beispiel Artischocken, Okra, Yamswurzel, Lotuswurzel und Kurkuma.
Viele regionale Früchte und Gemüse werden außerhalb ihrer saisonalen Ernte zu einem großen Teil importiert. Die Vielfalt heimischer Obst- und Gemüsesorten zeigt allerdings, dass eine abwechslungsreiche, nährstoffreiche und nachhaltige Ernährung größtenteils mit regionalen Produkten möglich ist. Wer in Hofläden und auf Wochenmärkten einkauft, kann direkt vom Erzeuger die Lebensmittel beziehen, hat oft eine größere Auswahl an saisonalen Produkten und stärkt gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.