Palantir-Chef Alex Karp. (Archivbild) - Foto: Fabrice COFFRINI / AFP via Getty Images
Der CEO des US-Datenanalyse-Unternehmens Palantir Technologies, Alex Karp, hat europäische Staaten aufgerufen, in ukrainische Rüstungstechnologien zu investieren.
Angesichts der stark gestiegenen Rüstungsausgaben warnt er vor Fehlinvestitionen in nicht erprobte Produkte, berichtet die „BILD“.
Am Dienstag, 12. Mai, hatte die ukrainische Regierung nach einem Treffen von Präsident Wolodymyr Selenskyj mit Alex Karp bekanntgegeben, dass die jahrelange Zusammenarbeit mit Palantir vertieft werde.
Anschließend hatte Karp die Leistungen der ukrainischen Streitkräfte gelobt. Die Ukraine habe „eines der wichtigsten militärischen Verteidigungssysteme der Welt aufgebaut“. Die ukrainische Armee steuere das Schlachtfeld so „wie ein Technologieunternehmen seine Kundschaft“ bediene.
Karp warb dafür, dass andere europäische Staaten sich dieses Können zunutze machten, indem sie die erprobten ukrainischen Technologien kaufen. Dies tue er nach eigenen Angaben ohne nennenswertes Eigeninteresse.
„Welche Produkte wird Europa kaufen, um sich zu verteidigen? Werden sie Produkte kaufen, die in PowerPoint-Präsentationen getestet wurden?“, fragte er. „Oder werden sie die Produkte kaufen, die im Alleingang eine große Militärmacht aufhalten?“
Das Schlachtfeld sei „der unerbittlichste Ort der Welt“, um festzustellen, ob etwas funktioniere. Deshalb hoffe er, „dass die Europäer offen sind für in der Ukraine entwickelte Produkte“.
Warnung vor Fehlinvestitionen
Über die massiven Rüstungsinvestitionen auf dem europäischen Kontinent äußerte sich der US-Unternehmer kritisch. Er mache sich große Sorgen, dass zu viel davon von Menschen verteilt werde, die keine Ahnung hätten, wie man es sinnvoll einsetze.
Das werde verfestigte Interessen schaffen – von Leuten, die „technisch unterlegene, nicht funktionierende Lösungen“ produzierten, die aber politisch stark seien. Dann sei es sehr schwer, sie wieder loszuwerden.
Über die Nutzung von Palantir-Systemen durch die Ukraine sagte Karp der Zeitung, man könne es sich gewissermaßen wie ein Betriebssystem für den Krieg vorstellen.
Ukraine baut eigene Systeme
So wie Firmen Betriebssysteme nutzten, habe die Ukraine „eines für das moderne Schlachtfeld“. Dabei nutze die Ukraine nur Komponenten des Palantir-Systems, entwickle jedoch zahlreiche Funktionen selbst.
Der Palantir-Chef behauptete, sein Unternehmen habe keinen Zugriff auf ukrainische Daten, auch wenn das Militär Teile seiner Software nutze. Wenn sie Luftverteidigung betrieben oder Zielerfassung durchführten, sei nahezu der gesamte Code von ihnen selbst geschrieben und unter ihrer Kontrolle.
„Wir haben keinen Zugriff darauf. In diesem Sinne gibt es aus meiner Sicht kein Souveränitätsproblem. Ich könnte Ihnen nicht sagen, was sie tun, wie sie vorgehen, und ich kann sie auch nicht daran hindern. Das liegt vollständig in ihrer Kontrolle.“ (dts/red)
Zur Eindämmung der Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Energiepreissteigerungen infolge des Iran-Krieges will Schweden die Steuern auf Kraftstoffe weiter senken. Wie die Regierung in Stockholm am Mittwoch mitteilte, soll sich die zeitlich befristete Steuersenkung auf 2,4 Kronen je Liter (umgerechnet 0,22 Euro) belaufen.
Dies werde dazu führen, dass der Preis für einen Liter Benzin oder Diesel an den Zapfsäulen unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer etwa drei Kronen (0,27 Euro) günstiger ausfalle.
„Wir stehen derzeit vor der schwersten globalen Energiekrise, die die Welt je erlebt hat“, sagte Energieministerin Ebba Busch bei einer Pressekonferenz. „Die Lage im Nahen Osten bleibt instabil, und wir werden auf die Probe gestellt werden“, fügte sie hinzu.
Finanzministerin Elisabeth Svantesson wies zudem darauf hin, dass Schwedens Wirtschaft „noch das gesamte laufende Jahr über“ von den Auswirkungen des Kriegs beeinflusst werde, selbst wenn dieser morgen ende.
Gelten sollen die Steuersenkungen vom 1. Juli bis zum 30. November. Zustimmen muss diesem Tankrabatt allerdings noch die EU, da Schweden die Steuern auf Kraftstoffe bereits auf das zulässige Mindestmaß abgesenkt hat.
Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 7,7 Milliarden Kronen geschätzt. Sie ist Teil eines von der Regierung vorgestellten Krisenpakets, das ein Gesamtvolumen von 17,5 Milliarden Kronen hat. (afp/red)
IHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
Industrie und Handwerk haben die Einigung der Koalitionsspitzen auf einen Reform-Fahrplan begrüßt – und zugleich weitere Entlastungen gefordert.
„Es ist richtig, dass sich die Koalition auf einen konkreten Arbeitsprozess geeinigt hat“, erklärte IHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov am Mittwoch, 13. Mai. „Daran hat es in den vergangenen Wochen gefehlt.“
Entscheidend für Deutschland sei, „dass daraus zügig ein umfassendes Reformpaket mit spürbaren Entlastungen für die Menschen und Unternehmen entsteht“.
Verbände verlangen klare Reformen
Melnikov betonte: „Weitere unausgereifte Einzelmaßnahmen wie bei der Entlastungsprämie bringen uns nicht weiter.“ Notwendig seien „mutige, konsistente Entscheidungen“.
An erster Stelle stünden dabei sinkende Kosten und Steuern, erklärte die IHK-Geschäftsführerin. Bürger wie Unternehmen ächzten unter einer im internationalen Vergleich hohen Steuer- und Abgabenlast.
Zentral seien zudem dauerhaft niedrige Energiekosten, dazu gehöre eine Senkung der Stromsteuer für alle.
Ähnlich äußerte sich Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Die Koalition habe „gut daran getan, keine weiteren unausgereiften Schnellschüsse zu liefern, sondern sich auf einen Arbeitsprozess zu verständigen, in dem die anstehenden Reformen sorgfältig vorbereitet werden sollen“.
Kritik an Entlastungsprämie
Dittrich betonte: „Wer bei Sozialstaat und Steuern dauerhaft etwas verändern will, darf nicht hektisch durchs politische Schaufenster laufen wie zuletzt bei der sogenannten Entlastungsprämie.“
Ziel müsse „ein tragfähiges und konsistentes Gesamt-Reformpaket“ sein. Das sei grundsätzlich der bessere Weg. „Schlechte und unausgereifte Beschlüsse helfen niemandem.“
Deutschland brauche Ruhe im Verfahren und verlässliches Regierungshandeln, erklärte der Verbandschef. Zentral sei jetzt, dass aus dem Arbeitsprozess auch Reform-Entscheidungen werden. „Die Regierungskoalition muss jetzt liefern.“
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuss am Dienstagabend auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung geeinigt.
Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es aus Koalitionskreisen. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
Vereinbart wurde zudem, dass die 1000-Euro-Entlastungsprämie nicht weiter verfolgt wird. Diese war am Freitag im Bundesrat gescheitert. (afp/red)
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach dem Koalitionsausschuss sieht SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese das Bündnis aus Union und SPD wieder auf Kurs. „Wir haben wieder Tritt gefasst“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“.
Er ergänzte, nun gelte es, in dem wiedergefundenen Arbeitsmodus zu bleiben und vor dem Sommer politisch abzuliefern. Die Sitzung des Koalitionsausschusses sei sehr wichtig gewesen, sagte der SPD-Politiker weiter. Man habe gemeinsam und vertrauensvoll Wege zu dringenden Lösungen für das Land erarbeitet.
So seien Zeitpläne für entscheidende Modernisierungsprojekte abgesteckt und ein Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart worden, um eine breite Zustimmung zu den Reformen zu erwirken, erklärte Wiese. (dts/red)
Trump brach in der Air Force One von Washington aus auf nach Peking. (Archivbild) - Foto: Mark Schiefelbein/AP/dpa
US-Präsident Donald Trump ist zu seinem China-Besuch in Peking angekommen. Wie im chinesischen Staatsfernsehen zu sehen war, erreichte der Republikaner den Hauptstadtflughafen mit der Air Force One am Abend (Ortszeit). Vize-Präsident Han Zheng empfing den Republikaner am Flughafen unter Sprechchören von Fahnen schwenkenden Jugendlichen.
Mit Trump stieg sein Sohn und Unternehmer Eric Trump und dessen Ehefrau Lara aus der Regierungsmaschine aus. Der US-Präsident wird zudem von hochrangigen Wirtschaftsvertretern begleitet. Zu sehen war etwa Tech-Milliardär Elon Musk und Nvidia-Chef Jensen Huang.
Die USA und China wollen nach Angaben von Trumps Handelsbeauftragten Jamieson Greer zudem einen gemeinsamen „Handelsrat“ mit Peking ins Leben rufen. Er soll als Plattform für Geschäfte in Bereichen dienen, die als nicht politisch heikel gelten.
Am Donnerstag um 10.00 Uhr (Ortszeit) steht eine Unterredung zwischen Trump und Xi in der Großen Halle des Volkes in Peking auf dem Programm. Für den Abend ist dann ein Staatsbankett geplant. Für Freitag sind ein Nachmittagstee und ein Arbeitsessen vorgesehen, bevor der US-Präsident die Heimreise antritt.
Beide dürften dann unter anderem über den Iran-Konflikt, den pausierten Zollstreit und die Handelsbeziehungen der beiden größten Volkswirtschaften der Welt sprechen. Der 79-Jährige war zuletzt während seiner ersten Amtszeit 2017 in der chinesischen Hauptstadt und ist auch der erste US-Präsident, der seitdem wieder in die Volksrepublik reist.
Kniff ermöglicht sanktioniertem Rubio Einreise nach China
Weil er wegen seiner Haltung zu Menschenrechtsfragen in China von Peking mit Sanktionen belegt ist, darf US-Außenminister Marco Rubio eigentlich nicht nach China einreisen. Und dennoch war er am Mittwoch gemeinsam mit US-Präsident Donald Trump zu Besuch in China. Ermöglicht wurde dies unter anderem durch einen diplomatischen Kniff bei der Schreibweise seines Namens.
Als US-Senator hatte sich Rubio vehement für die Menschenrechte in China eingesetzt. Unter anderem trug ein Gesetzesentwurf im Kongress über weitreichende Sanktionen gegen China wegen des Vorgehens gegen die muslimische Minderheit der Uiguren seine Handschrift. Der republikanische Politiker verurteilte damals zudem Pekings hartes Vorgehen gegen die Demokratiebewegung in Hongkong.
Die chinesische Regierung verhängte daraufhin zweimal Sanktionen gegen Rubio, darunter ein Einreiseverbot. Am Dienstag erklärte die chinesische Botschaft in den USA jedoch, Peking werde dem 54-Jährigen die Einreise bei zu seinem ersten Besuch in China nicht verwehren. Die Sanktionen richteten sich „gegen Herrn Rubios Äußerungen und Handlungen hinsichtlich China während seiner Amtszeit als US-Senator“, begründete dies ein Sprecher der Botschaft.
Ohnehin schien Peking schon kurz vor Rubios Amtsantritt als Außenminister zu Beginn des vergangenen Jahres einen diplomatischen Ausweg gefunden zu haben. Im Januar 2025 begannen die chinesische Regierung und Staatsmedien damit, die erste Silbe seines Nachnamens mittels eines anderen chinesischen Schriftzeichens zu schreiben – was Rubio nun offenbar den Weg nach China ebnet.(dpa/afp/red)
Das Kreuzfahrtschiff „Hondius“ mit dem Hantavirus-Ausbruch. (Archivbild) - Foto: Misper Apawu/AP/dpa
Nach dem Tod eines 90 Jahre alten Passagiers und Magen-Darm-Beschwerden bei etwa 50 Passagieren ist ein Kreuzfahrtschiff vor Bordeaux unter Quarantäne gestellt worden.
Einen Zusammenhang mit dem Hantavirus schlossen die Gesundheitsbehörden am Mittwoch, 13. Mai, aus. An Bord des Kreuzfahrtschiffes befinden sich mehr als 1700 Menschen, unter ihnen gut 1200 überwiegend britische und irische Passagiere.
Das Schiff der Reederei Ambassador Cruise Line war am 6. Mai von den Shetlandinseln ausgelaufen und sollte von Bordeaux aus weiter nach Spanien fahren.
Nach ersten Untersuchungen sind die Erkrankten nicht mit Noroviren infiziert, die sehr ansteckend sind und Durchfall und Erbrechen auslösen.
Es würden jedoch noch weitere Untersuchungen gemacht, teilten die Gesundheitsbehörden mit. Möglicherweise habe es ein Problem mit verdorbenen Lebensmitteln gegeben.
Auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ war es während einer Fahrt von Argentinien zu den Kapverden zu einem Hantavirus-Ausbruch gekommen, bei dem drei Passagiere starben, darunter eine Deutsche.
Bei zwei von ihnen wurde das Virus nachgewiesen, bei dem dritten Todesopfer gilt eine Hantavirus-Infektion nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrscheinlich. (afp/red)
Der VDA sieht die deutsche Autoindustrie weiterhin erheblich unter Druck. (Archivbild) - Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
In Kürze:
VDA erhöht Prognose auf bis zu 225.000gefährdeteArbeitsplätze bis 2035
Bereits rund 100.000 Jobs seit 2019 verloren gegangen
Zulieferer durch E-Mobilität unter Druck
Hohe Energiepreise, Bürokratie und Steuern belasten StandortDeutschland
China-Konkurrenz und US-Zölle verschärfendieKrise zusätzlich
Mercedes verkauft weitere Niederlassungen im Zuge des Konzernumbaus
Der Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie steht möglicherweise vor einer neuen Eskalationsstufe. Besonders betroffen davon sind klassische Industriearbeitsplätze in Produktion, Zulieferung und Vertrieb. Laut Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), hat sich die Lage gemessen an den bisherigen Prognosen zuletzt sogar noch zugespitzt.
Pessimistische Prognosen für die Autoindustrie möglicherweise übertroffen
Bislang ging der Verband davon aus, dass bis 2035 etwa 190.000 Arbeitsplätze in der Autoindustrie und bei Zulieferern verloren gehen würden. Damit war der VDA noch pessimistischer als der Automobilexperte Stefan Bratzel, der Anfang 2024 prognostiziert hatte, dass durch die Transformation zur Elektromobilität bis zu 160.000 Jobs wegfallen könnten.
Müller wies jedoch in einem Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ darauf hin, dass bereits zwischen 2019 und 2025 etwa 100.000 Arbeitsplätze verloren gegangen seien. Der Prozess sei jedoch weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein, und krisenhafte externe Effekte verschärften die Situation noch weiter. Mittlerweile hat der VDA seine Prognose um weitere 35.000 potenziell Betroffene hochgeschraubt und spricht nun von bis zu 225.000 Arbeitsplätzen weniger.
Die Verbandspräsidentin sieht dabei vorrangig drei Aspekte als entscheidend an. Zum einen reduziert der zunehmende Wechsel vom Verbrennungsmotor zum Elektroauto den Bedarf an klassischen Komponenten. Dies setzt insbesondere die Zulieferer unter Druck. Elektromotoren kommen mit weniger Teilen und damit weniger Fertigungsschritten aus. Mittelständische Zulieferer geraten dadurch unter Kostendruck.
Zu hausgemachten Belastungen stoßen externe Krisenfaktoren
Dazu kommen hohe Energiepreise, hohe Steuern, Bürokratie und steigende Lohnkosten. Diese Faktoren führen zu dem, was Müller als „gravierende und anhaltende Standortkrise“ bezeichnet, die Deutschland und Europa insgesamt umfasst.
Zu diesen weitgehend hausgemachten Faktoren kommen nun auch zunehmend externe hinzu, die die krisenhaften Entwicklungen noch verstärken. Dazu gehört etwa ein noch stärkerer internationaler Wettbewerbsdruck, der sich im Bereich der E-Mobilität besonders drastisch zeigt. Während China auf dem Verbrennermarkt in Europa kaum eine Rolle gespielt hat, streben chinesische Elektroautos auf den hiesigen Markt – mit preiswerten Angeboten.
Die offensive Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump und der eskalierende Handelskonflikt setzen den heimischen Markt zusätzlich unter Druck. Trump lockt europäische Anbieter zudem mit optimierten Standortbedingungen in den USA – und viele machen von dieser Option auch Gebrauch. Neben der Verlagerung der Produktion sorgen auch noch Digitalisierung und Automatisierung für Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt.
Neben der Autoindustrie sind auch Zulieferer betroffen
VDA-Präsidentin Müller verbindet ihre Warnungen ausdrücklich mit Kritik an den Regulierungsbestrebungen der EU. Würde diese auf Technologieoffenheit setzen, könnte Müller zufolge der Arbeitsplatzverlust bis 2035 auf etwa 75.000 Stellen begrenzt werden. Dies setze jedoch voraus, dass Plug-in-Hybride, Range Extender, moderne Verbrenner sowie synthetische und erneuerbare Kraftstoffe künftig eine größere Rolle spielen.
Schaffte man es, Klimaneutralität nicht auf Kosten industrieller Beschäftigung zu verfolgen, könnten rund 50.000 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Etwa diese Anzahl an Arbeitsplätzen ist jedoch allein im Vorjahr verloren gegangen.
Auch für das Jahr 2026 gehen Experten wie Ferdinand Dudenhöffer davon aus, dass weitere 20.000 bis 50.000 Stellen durch Zölle, Insolvenzen und Offshoring wegfallen. Insgesamt könne die Beschäftigtenzahl in der Autoindustrie auf unter 700.000 sinken, schreibt Dudenhöffer in seiner Marktprognose vom Dezember.
VW-Chef Oliver Blume hatte jüngst in einem Brief an Aktionäre einen Abbau von 50.000 Stellen in Deutschland bis 2030 angekündigt. Zudem stehen Medienberichten zufolge auch Werksschließungen im Raum.
Sparprogramme, die auch einen Wegfall von Stellen beinhalten, betreffen auch mehrere Zulieferer. So sollen bei der ZF Friedrichshafen bis zu 14.000 Stellen wegfallen, bei Bosch rund 13.000, wie „FOCUS“ berichtete.
Stellenabbau und Sparprogramme auch in anderen Industrien
Insgesamt laufen derzeit bei zahlreichen großen deutschen Unternehmen Sparprogramme. Neben der Autoindustrie sind auch andere Branchen von Stellenabbau betroffen. Die Bandbreite reicht dabei von Deutsche Bahn (8.250 Stellen) und Deutsche Post (8.000) über Lufthansa (4.000), Commerzbank (3.000) und BioNTech (1.900) bis zu ALDI (1.250), wie „FOCUS“ berichtete.
Demgegenüber stehen aber auch zwei Expansionsprogramme: Waffenhersteller HENSOLDT kündigte an, 1.600 zusätzliche Stellen zu schaffen. Beim Laborzulieferer Sartorius sollen 350 Personen neu eingestellt werden.
Nicht alle der Sparprogramme führen automatisch zu Massenentlassungen. In vielen Fällen werden auch Stellen nach freiwilligem Wechsel oder Eintritt in den Ruhestand nicht mehr nachbesetzt.
Kanadische Unternehmensgruppe übernimmt Berliner Autohäuser von Mercedes-Benz
Für besondere Aufmerksamkeit sorgte jüngst auch der geplante Verkauf mehrerer Niederlassungen von Mercedes-Benz. Aktuelle Berichte sprechen von einem Verkauf der Autohäuser in Berlin und Brandenburg mit zusammen sieben Standorten an die kanadische Unternehmensgruppe Global Auto Holdings.
Zwischenzeitlich kursierten sogar Berichte über einen möglichen Verkauf aller Mercedes-Niederlassungen in Deutschland. Diese Darstellung wurde später teilweise relativiert.
Der Stuttgarter Autobauer erklärte, dass die „schrittweise“ Veräußerung von Niederlassungen sich bisher „als großer Erfolg“ erwiesen habe und am Markt auf „sehr breites Interesse“ stoße.
Bereits 2025 hatte der Konzern demnach die Niederlassungen in Koblenz, Neu-Ulm, Mainz, Dortmund und Lübeck veräußert. Anfang 2026 seien zudem Verträge zum Verkauf der Autohäuser in Aachen, Kassel, Würzburg, Wuppertal, Reutlingen und Hannover unterzeichnet worden, erklärte Mercedes-Benz. Auch hier solle der Vollzug noch im laufenden Geschäftsjahr 2026 erfolgen.
Hintergrund der Veräußerungen ist eine strategische Neuausrichtung des Konzerns. Man beabsichtigt, sich auf das Luxussegment und die Fahrzeugentwicklung zu konzentrieren. Dazu kommt der Ausbau digitaler Vertriebskanäle, während man eine geringere Kapitalbindung im stationären Handel anstrebt.
Der italienische Verteidigungsminister Guido Crosetto inspiziert während seines Besuchs in Neu-Delhi am 30. April 2026 eine Ehrengarde (Symbolbild). - Foto: Sajjad Hussain/AFP via Getty Images
Italien wird als Vorbereitung auf einen möglichen dauerhaften Waffenstillstand im Irankrieg zwei Minensuchboote näher an der Golfregion stationieren.
„Rein vorsorglich (…) veranlassen wir die Stationierung zweier Minenjagdeinheiten in relativer Nähe zur Meerenge“, sagte Verteidigungsminister Guido Crosetto im Parlament unter Bezug auf die derzeit blockierte Straße von Hormus.
Den militärischen Einsatz der Schiffe knüpfe Rom an einen dauerhaften Waffenstillstand und eine internationale Mission.
„Vorausverlegung“ bis ins Rote Meer
Italien nehme eine „Vorausverlegung“ vor – zunächst ins östliche Mittelmeer und anschließend ins Rote Meer, führte Crosetto aus. Der Minister begründete den Schritt damit, dass die Minensuchboote Wochen brauchen würden, um die Golfregion zu erreichen. Italien folgt damit Großbritannien und Frankreich, die Gespräche über eine mögliche internationale maritime Militärpräsenz in der Region angestoßen hatten.
Auch Deutschland unterstützt eine mögliche „multinationale Militärmission“ unter Führung Frankreichs und Großbritanniens zur Sicherung der Schifffahrt in der Straße von Hormus. Das deutsche Minenjagdboot „Fulda“ lief in der vergangenen Woche vom Marinestützpunkt Kiel-Wik in Richtung Mittelmeer aus.
Die Verlegung dient nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums der Voraus-Stationierung. Ein Einsatz in der Straße von Hormus setzt ein Mandat des Bundestags voraus.
Italien will zuvor einen stabilen Waffenstillstand
Die für den Öl- und Gashandel wichtige Straße von Hormus verbindet den Persischen Golf mit dem Golf von Oman. Seit Beginn der Angriffe durch die USA und Israel auf den Iran ist sie weitgehend von den iranischen Streitkräften gesperrt.
Die Blockade trieb weltweit die Preise für Öl, Flüssiggas und Düngemittel in die Höhe. Die US-Armee wiederum blockiert die iranischen Häfen an der Schifffahrtsstraße. Die USA werfen dem Iran vor, Minen in der Meerenge verlegt zu haben.
Voraussetzung für jeden Einsatz der italienischen Kriegsschiffe in der Golfregion sei nicht die derzeit geltende Waffenruhe, „sondern ein echter, glaubwürdiger und stabiler Waffenstillstand oder, noch besser, ein endgültiger Frieden“, sagte Crosetto. Eine solche Mission könne außerdem nur mit vorheriger Zustimmung des italienischen Parlaments erfolgen. (afp/red)
Die Telekom-Manager Tim Höttges (l) und Christian Illek. - Foto: Oliver Berg/dpa
Im Ringen um eine finanzielle Beteiligung von US-Technologieriesen wie Google und Netflix an Netzkosten vollzieht die Deutsche Telekom einen Kurswechsel. „Ich möchte mit den großen Konzernen natürlich meinen Frieden haben“, sagte Telekom-Chef Tim Höttges in Bonn.
Die EU erkenne zwar den Handlungsbedarf an, es gebe aber keine konkrete Regulierung und damit auch keine wirkliche Hilfestellung. „Bevor ich mich politisch verkämpfe, werde ich dann Partnerschaften suchen mit den großen Partnern.“
Höttges und andere Chefs großer europäischer Telekommunikationskonzerne hatten in den vergangenen Jahren immer wieder darauf gedrängt, die US-Technologieriesen an Kosten zu beteiligen, schließlich nutzten deren Datendienste die europäischen Netze und zahlten dafür keinen Cent.
Sie wollten einen „Fair Share“, also eine faire Beteiligung an den Kosten. Die US-Firmen wiederum argumentierten, dass die Nachfrage nach gutem Internet erst wegen ihrer Dienste so hoch sei und dass davon auch die Netzbetreiber profitierten.
Telekom-Chef moniert Mangel an politischer Unterstützung
In der deutschen und europäischen Politik stießen die Netzbetreiber mit ihrer Haltung zwar auf Verständnis, EU und Bundesregierung wollten deswegen aber keinen Konfrontationskurs mit den USA.
Diese Tatsache bringt Telekom-Chef Höttges nun zähneknirschend zu der Erkenntnis, dass seine „Fair Share“-Forderung keinen Erfolg haben wird. „Die Deutsche Telekom hat eigentlich diese Fair-Share-Debatte aufgegeben“, sagte der Manager.
„Wir schaffen hier keinen Fortschritt und wir kriegen auch keine politische Unterstützung für das Thema. Deswegen suche ich momentan die Nähe zu den großen Internetkonzernen in Amerika, dass wir hier zu einem partnerschaftlichen Austausch der Datenverkehre kommen.“ Man müsse sehen, wie man die entstehenden Kosten anderweitig kompensieren könne.
In einem langwierigen Rechtsstreit hatte die Deutsche Telekom im Februar vor Gericht durchgesetzt, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta ihr rund 30 Millionen Euro für den Datentransport in einem bestimmten Zeitraum zahlen muss.
Man habe den Prozess zwar gewonnen und erwarte jetzt die Zahlung, sagte Höttges. Er fügte hinzu, dass er nun aber seinen Frieden haben möchte. (dpa/red)
Anfang Februar war ein 36 Jahre alter Zugbegleiter bei einer Ticketkontrolle angegriffen und tödlich verletzt worden. - Foto: Boris Roessler/dpa
Dreieinhalb Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Mittwoch Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen veröffentlicht. Der Tatverdächtige sitzt demnach weiterhin in Untersuchungshaft.
Er habe das Tatgeschehen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten, erklärten die Ermittler. Teils habe er sich auf Erinnerungslücken berufen.
Die forensisch-psychiatrische Begutachtung des 26-Jährigen habe vorläufig keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder aufgehoben war. Weitere rechtsmedizinische Gutachten standen noch aus, die Ermittlungen dauerten an.
Der Beschuldigte soll Anfang Februar ohne Ticket mit der Bahn gefahren sein und den Zugbegleiter bei einer Kontrolle in der Nähe von Landstuhl brutal angegriffen haben. Der 36-Jährige starb später an seinen Verletzungen.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus, eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals begann. Mitte Februar richtete die Bahn einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden aus.
Beschlossen wurden unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine bessere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. (afp/red)
Die IEA spricht in ihrem Bericht von einer „sich verschärfenden Zerstörung der Nachfrage“ nach Rohöl (Symbolbild). - Foto: Ali Haider/EPA/dpa
Die internationale Energieagentur rechnet wegen der Folgen des Irankriegs mit einem stärkeren Rückgang der weltweiten Ölnachfrage und einem Abschmelzen der Ölreserven.
Weil sich das Angebot verknappe, dürfte die globale Nachfrage nach Rohöl in diesem Jahr voraussichtlich um durchschnittlich 420.000 Barrel pro Tag sinken – auf etwa 104 Millionen Barrel pro Tag. Das besagt der in Paris veröffentlichte Monatsbericht des Interessenverbandes.
Bereits im Vormonatsbericht hatte die IEA einen Rückgang der Nachfrage prognostiziert, aber nur um 80.000 Barrel pro Tag. Zu Jahresbeginn ging die IEA noch von einem Anstieg der Nachfrage um täglich 770.000 Barrel aus. Ein Barrel entspricht 159 Liter.
Lieferströme weitgehend unterbrochen
Die IEA spricht in ihrem Bericht von einer „sich verschärfenden Zerstörung der Nachfrage“. Dies sei eine Folge des sprunghaften Anstiegs der Ölpreise.
Zu Beginn des Irankriegs war der Preis für Rohöl der Sorte Brent im März zeitweise bis auf über 120 US-Dollar pro Barrel gestiegen, von zuvor etwa 70 Dollar. Zuletzt wurde Rohöl der Sorte Brent aus der Nordsee bei 106 Dollar gehandelt.
Infolge des Kriegs wurde mit der Straße von Hormus eine wichtige Handelsroute faktisch geschlossen. Die Lieferströme für Rohöl, Erdgas und Kraftstoffe aus den Fördergebieten am Persischen Golf sind weitgehend unterbrochen, was Sorgen um das globale Wirtschaftswachstum schürt und Ölpreise auf hohem Niveau hält.
Lagerbestände sinken in Rekordtempo
„Angesichts lokaler Versorgungsengpässe arbeiten Regierungen und Unternehmen daran, den Ölverbrauch einzudämmen und so die Krise unter Kontrolle zu bringen“, heißt es weiter im Monatsbericht. Dies erfolge durch Sparmaßnahmen, Preiskontrollen oder auch Rationierungen.
Eine Folge des Irankriegs ist auch, dass die weltweiten Lagerbestände an Rohöl nach Einschätzung der IEA in einem Rekordtempo sinken. Die IEA geht davon aus, dass diese Entwicklung noch über Monate anhalten dürfte.
Mit Freigabe von Notfallreserven durch führende Volkswirtschaften wie die USA, Japan oder Deutschland verringerten sich die weltweit erfassten Öllagerbestände in den Monaten März und April um rund vier Millionen Barrel pro Tag.
Der Markt werde bis Oktober „massiv unterversorgt“ bleiben, schreiben die IEA-Fachleute. Die gelte auch, wenn der Konflikt bereits im kommenden Monat ein Ende finden würde. (dpa/red)
Özdemir gewann nach einer Aufholjagd die Landtagswahl - sehr knapp. - Foto: Marijan Murat/dpa
Der Grünen-Politiker Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Die Abgeordneten des Landtags wählten ihn in Stuttgart zum Regierungschef. 93 Parlamentarier stimmen mit Ja, 26 mit Nein, es gab 4 Enthaltungen. Die grün-schwarze Koalition hat eine Mehrheit von 112 Stimmen im Parlament.
Özdemir ist damit der erste Regierungschef mit türkischen Wurzeln in der Geschichte der Bundesrepublik. Er folgt auf Langzeit-Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der nach 15 Jahren aus dem Amt scheidet, und ist nach ihm der zweite grüne Ministerpräsident Deutschlands.
Zuvor hatte die AfD-Fraktion den CDU-Chef Manuel Hagel, der Vizeregierungschef der neuen Regierung werden soll, als Gegenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Hagel kam auf 34 Stimmen. In der AfD-Fraktion sitzen 35 Abgeordnete. Die Wahl erfolgte geheim.
Keine stärkste Fraktion im neuen Landtag
Özdemir führt im Südwesten eine Neuauflage der grün-schwarzen Koalition an. Grüne und CDU regieren in Baden-Württemberg bereits seit zehn Jahren miteinander. Die Grünen waren bei der Landtagswahl am 8. März mit 30,2 Prozent knapp stärkste Kraft geworden, dicht gefolgt von der CDU mit 29,7 Prozent. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien über jeweils 56 Mandate.
Grüne und CDU hatten sich in wochenlangen und teils zähen Verhandlungen auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre geeinigt. Am Montag erst hatten Özdemir und CDU-Landeschef Manuel Hagel den Koalitionsvertrag unterzeichnet.
Geplant sind unter anderem ein kostenloses und verpflichtendes letztes Kindergartenjahr sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Am Dienstag trat der baden-württembergische Landtag in seiner neuen Zusammensetzung erstmals zusammen.
Kernpunkte des Koalitionsvertrags
Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet unter anderem das Ziel, das Bundesland bis 2040 klimaneutral zu machen und damit fünf Jahre früher als der Bund. Außerdem sollen Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 48 Stunden möglich sein.
Weitere Vorhaben: Ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr, ein Effizienzgesetz mit einer „One-in, two-out“-Regel, wonach für jede neue Vorschrift zwei alte abgebaut werden müssen. Ein „Zukunftsfonds“ soll zur Hebelung privater Investitionen, für Gründungen, Skalierung und technologische Wertschöpfung eingesetzt werden.
Die Landesregierung will sich auf europäischer Ebene für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einsetzen. Eine Milliarde Euro sollen für kommunale Investitionen in energetische Sanierung und Energieeffizienz investiert werden. Ein neuer Gebäudetyp „BW-Standard“ soll kostengünstigeres Bauen und Umbauen möglich machen.(dpa/dts/red)
Ein Erdgaskraftwerk. Diese sollen im Rahmen der Energiewende künftig als Reserve bereitstehen. - Foto: Pla2na/iStock
Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 9 Gigawatt ausgeschrieben werden. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin ein Gesetz zur Sicherung von Kraftwerksleistungen.
Im Jahr 2027 würden weitere 2 Gigawatt ausgeschrieben, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Damit stellen wir sicher, dass Kraftwerke, die wir dringend benötigen, bis zum Jahr 2031 errichtet werden können.“
Es besteht 36 Gigawatt zusätzlicher Bedarf
Reiche begründet den Schritt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Kohleausstieg. Strom müsse auch dann sicher verfügbar sein, „wenn Wind und Sonne pausieren“.
Die Bundesnetzagentur habe deshalb bis 2035 einen zusätzlichen Bedarf von 36 Gigawatt Kraftwerkskapazität identifiziert. Reiche hatte lange mit der EU-Kommission über die Genehmigung für neue Kraftwerke verhandelt.
Nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte sie angekündigt, dass neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 GW gebaut werden sollen, um sogenannte Dunkelflauten auszugleichen, wenn Wind- und Solarstrom nicht hinreichend zur Verfügung stehen.
Da die Kraftwerke als Back-up allerdings nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel.
Stromspeicher de facto ausgeschlossen
Derartige Subventionen müssen auf EU-Ebene beihilferechtlich genehmigt werden, weil sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen. Aus Brüssel erhielt Reiche schließlich nur die Genehmigung für deutlich weniger Gaskraftwerke.
Die Ausschreibungen müssen zudem technologieoffener sein und auch Technologien wie große Stromspeicher zulassen.
Die nun angekündigte Ausschreibung von 9 Gigawatt Leistung schließt Stromspeicher de facto aus. „In den kommenden Jahren können aber auch andere Technologien in den Kapazitätsmarkt mitbieten“, sagte Reiche.
In den kommenden Jahren soll es zudem weitere Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken geben. (afp/red)
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, ihr internationales Angebot in den kommenden Jahren ausbauen zu wollen. - Foto: Jan Woitas/dpa
Ein einziges Ticket für Fahrten quer durch Europa: Die EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher und damit zur Alternative zum Flugzeug machen.
Sie legte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der Betreiber wie die Deutsche Bahn verpflichten soll, auch Fahrkarten der Bahnunternehmen in anderen Ländern zu verkaufen. Bei verpassten Anschlüssen sollen Passagiere europaweit eine Entschädigung bekommen.
Bahnunternehmen sollen Pläne miteinander teilen
Bislang sind grenzüberschreitende Zugreisen häufig kompliziert, weil Fahrkarten von mehreren Anbietern nötig sind. Wer einen Anschluss verpasst, hat bisher schlicht Pech gehabt.
Bei mehreren Fahrkarten verschiedener Anbieter war niemand dafür zuständig, einen Folgezug oder ein Hotel für die Nacht zu organisieren oder gar eine Entschädigung zu zahlen.
Damit sich das ändert, sollen die großen Bahnunternehmen nach Vorstellung aus Brüssel ihre Fahrpläne, Verspätungen und Preise mit anderen Anbietern teilen.
Sowohl die großen Bahnbetreiber als auch unabhängige Plattformen sollen so Reisen quer durch Europa mit einer einzigen Fahrkarte anbieten können.
Die EU-Kommission hat große Unternehmen wie die Deutsche Bahn und die spanische Renfe bereits mehrfach ermahnt, ihre Daten freizugeben, um den Wettbewerb anzukurbeln. Die Bahnbetreiber sträuben sich jedoch.
„Es gibt keinen anderen Fall, in dem jemand verpflichtet wird, das Produkt der Konkurrenz zu verkaufen“, sagte der Chef des Verbands europäischer Bahnbetreiber, Albert Mazzola, der Nachrichtenagentur AFP.
Ähnlich wie innerhalb Deutschlands sollen Passagiere bei verpassten Anschlüssen den nächsten Zug nehmen oder eine Erstattung des gesamten Fahrpreisen beantragen können. Bei langen Verspätungen soll eine Entschädigung fällig werden. Die Kosten soll der Betreiber übernehmen, der die Probleme verursacht hat.
Die Vorschläge aus Brüssel gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Konzerne in staatlicher Hand wie die Deutsche Bahn, die französische SNCF, Spaniens Renfe oder Trenitalia dürften Druck auf ihre Regierungen machen, die Vorschläge zumindest abzuändern. Die Beratungen dürften mehrere Monate dauern.
Der Bundeskabinett hat heute das neue Heizungsgesetz beschlossen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Damit reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung.
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„Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Bereits die Ampelregierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht vor.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen. - Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Wer unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss. Mit der Gesetzesverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.O.-Tropfen ausgeht.
„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.O.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, erklärte Hubig. „Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.“
Hubig sprach von „sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.
BGH-Urteil löste Handlungsdruck aus
Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Damit handelt es sich bei Fällen mit K.O.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht. (afp/red)
Nagetiere wie die Rötelmaus gehören zu den Wirten für das Hantavirus. - Foto: Kimmo Taskinen/STT-Lehtikuva/dpa
In Kürze:
Mäuse und Ratten gelten als Hauptüberträger des Hantavirus.
Lebensbedrohliche Erkrankungen von Herz, Lunge oder Nieren sind möglich.
Das aktuell in den Fokus gerückte Andes-Virus war hauptsächlich in Lateinamerika verbreitet.
Der Ausbruch des Hantavirus auf dem Kreuzfahrtschiff MV „Hondius“ füllt seit einigen Tagen die Schlagzeilen in den Medien. Was ist über das Virus bekannt und wie kann es zu einer Ansteckung kommen?
Das Risiko für die öffentliche Gesundheit ist gering
Die Weltgesundheitsorganisation bestätigte kürzlich, dass es sich um die Variante Andes handelt. Sie sei der einzige Hantavirustyp, der von Mensch zu Mensch übertragbar sei. Das Risiko für die öffentliche Gesundheit wird jedoch weiterhin als gering eingeschätzt.
Was sind Hantaviren und wie wirken sie sich auf den Menschen aus?
Das Hantavirus ist ein winziges Virus mit einem Durchmesser von etwa 100 Nanometern. Es ist so klein, dass tausend davon auf die Breite eines menschlichen Haares passen würden.
Hantaviren sind eine Virusgattung aus der Familie der Hantaviridae (früher Bunyaviridae) und werden hauptsächlich von Nagetieren, insbesondere Mäusen und Ratten, übertragen. In Nordamerika gelten Hirschmäuse als die häufigsten Überträger.
Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit infiziertem Nagetierurin, -kot oder -speichel oder durch Einatmen von mit diesen Ausscheidungen kontaminierten Aerosolen. Weltweit sind mehr als 50 Arten bekannt.
Eine Infektion kann zwei unterschiedliche Krankheitsbilder hervorrufen: das Hantavirus-Pulmonalsyndrom (HPS), das zu lebensbedrohlichen Lungen- und Herzproblemen führt, und das Hämorrhagische Fieber mit renalem Syndrom (HFRS), eine schwere Nierenerkrankung.
Es gibt bislang keine spezifische Behandlung für eine Hantavirusinfektion. Das antivirale Medikament Ribavirin hat sich zwar bei der Variante mit Nierenversagen laut Forschungen als hilfreich erwiesen, jedoch nicht bei HPS.
Von allen bekannten Stämmen ist nur beim Andes-Virus eine potenzielle Übertragung von Mensch zu Mensch dokumentiert. Doch selbst dann erfordert die Ansteckung in der Regel engen, längeren Kontakt und ist selten.
2019 gab es elf Tote in Patagonien
Vor dem erneuten Ausbruch war das Andes-Virus auf Teile Lateinamerikas, insbesondere Argentinien, beschränkt. Einer der größten gemeldeten Ausbrüche des Andes-Virus ereignete sich zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 in Epuyén, einem Dorf mit rund 2.000 Einwohnern in Patagonien, Argentinien. Es gab 29 bestätigte Krankheitsfälle, darunter elf Todesfälle. Bislang ist dies der bekannteste Ausbruch mit der Übertragung von Mensch zu Mensch. Im Fall der MV „Hondius“ vermuten Experten der Weltgesundheitsorganisation, dass sich der erste Passagier, der mutmaßlich an dem Hantavirus starb, wahrscheinlich in dem südamerikanischen Land infiziert hat. Beim Betreten des Schiffes verbreitete er das Virus dann unter den anderen Passagieren.
In Argentinien liegt die Sterblichkeitsrate bei HPS bei bis zu 50 Prozent. Die Behörden dämmten die Ausbreitung durch strenge Quarantänemaßnahmen, Kontaktverfolgung, Isolation enger Kontaktpersonen und aktive Überwachung ein. Diese Maßnahmen erinnern an die Reaktion des öffentlichen Gesundheitswesens während der COVID-19-Pandemie.
Dr. Tyler B. Evans, Facharzt für Infektionskrankheiten und öffentliches Gesundheitswesen und erster leitender Amtsarzt von New York City während der COVID-19-Pandemie, sagte gegenüber der Epoch Times, die Gefahr eines Schiffes wie der MV „Hondius“ bestehe darin, dass es sich um ein kleines Expeditionsschiff handele, das in einigen der entlegensten Gewässer der Erde operiere.
Da sich nur ein Arzt an Bord befinde und abgelegene Orte mit minimaler medizinischer Infrastruktur angelaufen würden, bestehe die Reaktion im Falle einer kritischen Erkrankung nicht in einer schnellen Verlegung in einen nahe gelegenen Hafen mit modernen Einrichtungen, so Evans. „Es handelt sich um eine Evakuierung über mehrere Tage, die Erkrankte möglicherweise nicht überleben.“
HPS beginnt typischerweise mit grippeähnlichen Symptomen. Die Inkubationszeit – die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der Symptome – beträgt bis zu acht Wochen. Die meisten Symptome treten etwa zwei bis vier Wochen nach der Ansteckung auf.
Verschiedene Symptome
Das Gefährliche an dieser Krankheit ist ihr rasanter Verlauf. „Es können Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Husten auftreten, die einige Tage bis zu einer Woche anhalten können“, erklärte Dr. Andrew Handel, Spezialist für pädiatrische Infektionskrankheiten am Stony Brook Children’s Hospital in New York, gegenüber Epoch Times. „Die größte Gefahr bei Hantaviren geht jedoch vom kardiopulmonalen Syndrom aus, das zu einem raschen Kreislaufkollaps führen kann.“
Wenn dieser Kollaps eintritt, ist die Sterblichkeitsrate innerhalb der ersten 24 Stunden hoch, so Handel. Im weiteren Verlauf kann es rasch zu einer Flüssigkeitsansammlung in der Lunge kommen. Wird sie nicht behandelt, kann sie zu Atemversagen führen.
HFRS hingegen äußert sich durch Symptome wie Fieber, Hautrötung, Kopfschmerzen, Nierenprobleme, Blutungen unter der Haut oder aus anderen Körperöffnungen und in schweren Fällen durch Schock.
Für die Bevölkerung stellen Hantaviren ein geringes Risiko dar. In den Vereinigten Staaten werden jährlich zwischen 15 und 50 Fälle registriert. In Asien und Europa ist HFRS häufiger. Das gilt vor allem für Länder wie China, Korea und Russland, wo jährlich Tausende Fälle gemeldet werden. Im Jahr 2023 wurden in Europa laut European Centre for Disease Prevention and Control 1.885 Fälle von Hantavirusinfektionen gemeldet.
Das Virus benötigt bestimmte Bedingungen, um Menschen zu infizieren. Dazu gehört etwa das Einatmen von infektiösen Aerosolpartikeln über einen längeren Zeitraum. Allerdings tragen die meisten Nagetierpopulationen das Virus nicht und wenige Menschen kommen regelmäßig mit Nagetieren in Berührung, was das Gesamtrisiko weiter reduziert.
Wer jedoch in ländlichen Gebieten, auf Bauernhöfen, in Hütten oder in Regionen mit hohem Nagetieraufkommen lebt, erhöht sein Expositionsrisiko.
Der Schlüssel zur Vorbeugung liegt darin, den Kontakt mit Nagetieren zu minimieren. Die wichtigste Maßnahme ist, Nagetiere vom eigenen Zuhause und Arbeitsplatz fernzuhalten. Löcher und Spalten sollten abgedichtet, Lebensmittel in luftdichten Behältern aufbewahrt werden. Um zu verhindern, dass sich die Nager einnisten, sollte man Unrat entfernen.
Hanta ist in Deutschland meldepflichtig
Beim Reinigen von mit Nagetierkot verunreinigten Bereichen ist es wichtig, nicht zu fegen oder zu saugen, da dies das Virus in die Luft wirbeln kann. Stattdessen sollte man zunächst gründlich lüften. Desinfektionsmittel und feuchte Tücher werden zum Reinigen empfohlen. Dabei sollte man Handschuhe und eine Maske tragen, um das Einatmen oder den Kontakt mit Viren zu vermeiden.
Auch das Robert Koch‑Institut (RKI) weist darauf hin, dass Hantaviren in der Umwelt mehrere Wochen lang überleben können. Menschen benötigen deshalb keinen direkten Kontakt zu infizierten Nagern, um sich anzustecken. Wer im Keller oder Schuppen arbeitet oder Feuerholz umschichtet, kann dabei mit virushaltigem Material in Berührung kommen.
Laut RKI steigt das Infektionsrisiko, wenn verletzte Haut mit kontaminiertem Staub oder anderen belasteten Materialien in Kontakt kommt. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere verunreinigt wurden, kann eine Ansteckung auslösen.
Kinder erkranken sehr selten, haben aber ebenso wie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem bei Kontakt mit Nagetieren ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
In Deutschland ist eine Hantaviruserkrankung meldepflichtig. Im Süden und Westen Deutschlands dient laut RKI die Rötelmaus als Zwischenwirt, in Nord- und Ostdeutschland wird die Brandmaus mit den Infektionen in Verbindung gebracht.
Der Premierminister von Spanien, Pedro Sánchez. (Archivbild) - Foto: Johannes Neudecker/dpa
In Kürze:
Spanien soll EU-Aufbaugelder zweckwidrig verwendet haben.
Im Raum stehen mehr als 10 Milliarden Euro.
Gelder sollen in Renten und Sozialausgaben geflossen sein.
Die EU-Kommission prüft mögliche Verstöße gegen die Zweckbindung.
Der Präsident des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, Andreas Schwab, erhebt schwere Vorwürfe gegen die spanische Regierung. Er wirft dem Kabinett unter Pedro Sánchez vor, EU-Mittel aus den Corona-Töpfen zweckentfremdet zu haben. Gegenüber der Zeitung „El Mundo“, die als erste über den Verdacht berichtet hatte, kündigte er an, die „fiskalische Ingenieurskunst“ der Regierung prüfen zu wollen.
Spanien: Bis zu 13 Milliarden Euro zweckwidrig verwendet?
Konkret soll Spaniens Regierung Mittel aus dem EU-Corona-Aufbaufonds „NextGenerationEU“ sowie der „Recovery and Resilience Facility“ (RRF) zweckwidrig verwendet haben. Die Fazilitäten sehen eine enge Zweckbindung vor. Die Mittel sollen ausschließlich in die Finanzierung von Reformen und Investitionen in Digitalisierung, Klimaschutz und Resilienz fließen. Anderweitige Verwendungen müssten gemäß Artikel 122 AEUV (Solidaritätsklausel) und dem Eigenmittelbeschluss 2020/2053 ausdrücklich genehmigt werden.
In Spanien soll dies jedoch nicht durchgehend der Fall gewesen sein. Vielmehr seien mindestens 10 und – sollten weitere von Medien angesprochene Umbuchungen bestätigt werden – bis zu 13 Milliarden Euro betroffen. Möglicherweise habe die Regierung damit auch laufende Haushaltslöcher gestopft.
Die Zeitung „El Mundo“, die sich auf den Rechnungshof des Landes beruft, spricht von rund 2,389 Milliarden Euro, die im Jahr 2024 zweckwidrig verwendet worden seien. Die Regierung soll das Geld in Beamtenpensionen, Mindestrenten und das Sozialversicherungssystem geleitet haben. Im Jahr darauf seien weitere 8,5 Milliarden Euro für Pensionssysteme und Sozialausgaben verwendet sowie zur Deckung laufender Haushaltslöcher eingesetzt worden.
Regierung Sánchez sieht Umschichtungen als gerechtfertigt an
Um in den Genuss von Mitteln aus den Aufbaufazilitäten zu kommen, musste jeder Mitgliedstaat einen nationalen Aufbauplan vorlegen. Die EU-Kommission sollte konkrete Reform- und Investitionsziele kontrollieren. Die Auszahlung der Mittel erfolgte in Tranchen und war an den Nachweis erreichter „Meilensteine“ gebunden.
Zwar gelten Umschichtungen innerhalb eines Plans nicht als ausgeschlossen, allerdings müssen auch diese den vorgesehenen Zwecken dienen, für die die Mittel bereitgestellt wurden. Die Verwendung für Sozialausgaben und andere reguläre Haushaltsposten könnte jedoch der Zweckbindung zuwiderlaufen.
Die Regierung von Premierminister Pedro Sánchez räumt bislang ein, bestimmte Umbuchungen vorgenommen zu haben. Diese seien eine Reaktion auf Haushaltszwänge gewesen und hätten dem „Liquiditätsmanagement“ aufgrund fehlender Mittel im eigenen Haushalt gedient. Man habe die Mittel daher nicht „entwendet“, sondern innerhalb des bestehenden Systems umgeschichtet.
EU-Kommission will Verwendung der Mittel in Spanien prüfen
Kritiker wie Schwab, Mitglied des Europäischen Parlaments, weisen diese Darstellung zurück. Er äußerte sich in einer Stellungnahme zu den Enthüllungen von „El Mundo“ am Montag, 11. Mai: „Es ist absolut inakzeptabel, europäische Mittel aus der RRF zu verwenden, um Haushaltsprobleme im nationalen Rentensystem zu verschleiern oder um linke Koalitionspartner zufriedenzustellen, deren Unterstützung an Haushaltsfragen geknüpft ist.“
Nach seiner Einschätzung habe die Regierung in Madrid die Mittel genutzt, um strukturelle Haushaltsprobleme zu kaschieren und laufende Defizite mit Krisengeldern zu finanzieren. Die Corona-Pandemie sei zum Zeitpunkt der Umbuchungen bereits abgeklungen gewesen. Schwab sieht darin einen Missbrauch eines Notfallfonds.
Auch der Europäische Steuerzahlerbund spricht von einem „Skandal erster Ordnung“ und fordert mindestens eine Offenlegung aller Vorgänge und Rückzahlungen. Der Europäische Rechnungshof hatte im Kontext der Fonds bereits zuvor mangelnde Transparenz, fehlende Kontrolle und fehlende Nachverfolgbarkeit kritisiert. Die EU-Kommission prüft den Fall und steht mit Spanien in Kontakt. Bislang wurde noch keine endgültige rechtliche Bewertung veröffentlicht.
Milka-Schokolade (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen. Die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine „relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers“.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe.
Verbraucherzentralen fordern Nachbesserung
Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.
Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.
„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“ (dts/red)
Hanno Berger: Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal wurde zu mehrjährigen Haftstrafen wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Der in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickte Anwalt Hanno Berger soll insgesamt zehn Jahre in Haft. Berger war zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verrechnete nun die beiden Strafen, wie ein Gerichtssprecher heute sagte.
Das Bonner Gericht hatte den Juristen zu acht Jahren Haft verurteilt, am Landgericht Wiesbaden erging ein weiteres Urteil über acht Jahre und drei Monate.
Beide Male wurde Berger schwere Steuerhinterziehung in jeweils drei Fällen vorgeworfen. Beide Verfahren hätten daher theoretisch auch gemeinsam verhandelt werden können, wie der Bonner Gerichtssprecher ausführte.
Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine nachträgliche Verrechnung der Strafen vor. Die entsprechende Entscheidung fiel den Angaben nach bereits zu Anfang der vergangenen Woche. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet.
Berger gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt.
Der Anwalt hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur „Minimierung ihrer Steuerlast“ beriet.
2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar. Berger wurde im Dezember 2022 in Bonn und im Mai 2023 in Wiesbaden verurteilt. In beiden Verfahren wandte er sich an den Bundesgerichtshof, scheiterte dort jedoch. (afp/red)