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Kabinettsklausur: Auf Lösungssuche bei Wirtschaftsflaute und Klimastreit

Eigentlich hatte sich die schwarz-rote Koalition eine ruhige Sommerpause erhofft. Dann kamen eine ungeplante Regierungsumbildung, die Sprengstoffdrohne von Leipzig und lange Hitze-Wochen mit tausenden Toten. Nun kommt Kanzler Friedrich Merz (CDU) aus dem Urlaub zurück. Bei einer zweitägigen Kabinettsklausur ab Dienstag auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg will die Regierung Tritt fassen und ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren:

Fokus Wirtschaft: Gäste geladen

Zehntausende Industriearbeitsplätze verloren und bei Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz kaum neue Geschäftsmodelle in Sicht: Deutschlands Wirtschaft steckt in einer tiefen Krise. In vier Themenblöcken wollen Merz und seine Minister deshalb ausführlich über industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplatzsicherung beraten. Dazu sind mehrere Gäste geladen, darunter Siemens-Chef Roland Busch, Handwerkspräsident Jörg Dittrich, der Chef des kanadischen KI-Unternehmens Cohere, Aidan Gomez, sowie Vertreter von Startups.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit gebe es „ganz viele Stellschrauben, die wir jetzt drehen müssen“, sagte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag im ZDF. Sie nannte die Lohnneben- und die Energiekosten sowie die Frage von mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Hier gebe es „großen Handlungsbedarf“.
Schon bei der letzten Kabinettsklausur vor einem Jahr war das Thema Wettbewerbsfähigkeit angesichts der schwächelnden Wirtschaft ein Hauptfokus – neben einer umfassenden Agenda zu Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Es dürfte nun um eine Bestandsaufnahme der bisherigen Politik gehen und die Frage, was die nächsten Schritte sein sollen.

Vorstellung neuer Tytan-Drohne

Die Beratungen der Kabinettsmitglieder und Wirtschaftsvertreter finden wie üblich hinter verschlossenen Türen statt. Am Dienstagnachmittag soll es aber vor der Presse laut einem Regierungssprecher eine Vorführung einer neuen Abfangdrohne des Herstellers Tytan Technologies geben – was nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für Aufmerksamkeit sorgen dürfte. Bundeskriminalamt und Zoll stellen zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor, etwa bei der Auswertung verschlüsselter Daten und bei der digitalen Personenüberprüfung.

Reizthema Hitzeschutz

Für Irritationen hat in der Sommerpause bei CDU/CSU der SPD-Vorstoß zu Hitzeschutz und Klimaanpassung gesorgt. Die sozialdemokratisch geführten Ministerien legten einen Aktionsplan vor, der auch die Aufnahme von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ins Grundgesetz fordert.
Für die Union ist das Aktionismus, der in der Praxis nichts bringt. „Jetzt nur ein Papier zu machen und über Grundgesetzänderungen zu sprechen, hilft konkret vor Ort ja erstmal gar nichts“, sagte Warken. Es gebe „schon sehr viel Geld, das der Bund zur Verfügung gestellt hat, auch mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“.
CDU/CSU wehren sich zudem gegen den Eindruck, sie seien von der SPD dazu getrieben worden, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen. Demnach stand das Thema schon lange auf der Agenda der Kabinettssitzung zum Abschluss der Klausur am Mittwoch.
Ob es Beschlüsse geben wird, ist noch unklar. Offiziell ist bisher eine „Aussprache“ mit Berichten mehrerer Ressorts geplant. CDU-Ministerin Warken schob ihrerseits den Ball an Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zurück: Es müsse darüber gesprochen werden, wie vorhandene Mittel „ankommen, was da noch besser gemacht werden kann“.

Notwendige Zeit fürs Team-Building

Nach den Sommer-Querelen dürfte beim Abendessen am Dienstag die Zeit fürs Team-Building umso wichtiger werden. Zudem gibt es nach der Kabinettsumbildung bei der CDU zwei neue Gesichter im Kabinett: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (bisher Parlamentsgeschäftsführer der Union) und Gesundheitsminister Carsten Linnemann (bisher CDU-Generalsekretär). Zudem wechselte Warken vom Gesundheitsressort auf den Posten der Kanzleramtschefin, weil Thorsten Frei für den zurückgetretenen Jens Spahn die Führung der Unionsfraktion übernahm.
Das „Team Kabinett“ sei „schon eng beieinander“, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille diese Woche. „Aber es schadet nie, eng beieinander zu bleiben“ und „miteinander ein bisschen Zeit außerhalb der politischen Bannmeile zu verbringen“.
Tatsächlich dürfte das Kabinett einen guten Zusammenhalt in den kommenden Monaten auch wegen einer Reihe von Themen mit Konfliktpotenzial brauchen, die nicht offiziell auf der Agenda der Klausur stehen: Da ist der Streit um die Entlastungen bei der Einkommensteuer, schwierige Reformen bei Pflege und Rente und die Endphase der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. (afp/red)
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Drängen auf Reformen: Wirtschaftsverbände und Großkonzerne machen Druck

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen aufgefordert. „Schleunigst und ohne irgendwelche Abstriche“ müssten angekündigte oder im Koalitionsvertrag festgehaltene Reformvorhaben umgesetzt werden, heißt es in dem Schreiben von Verbänden und Unternehmen aus Bayern und Baden-Württemberg, aus dem die Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben) zitiert.
Wegen hoher Energiekosten und sich wandelnder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stünden Unternehmen in Deutschland unter „erheblichen Druck“, heißt es in dem Schreiben. „Gerade in dieser Lage entscheidet die konkrete Ausgestaltung sozial- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen darüber, ob Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, Arbeitsplätze halten und Investitionen an unseren Standorten tätigen können.“

Entlastung bei Sozialversicherung gefordert

Zu den Unterzeichnern gehören den Angaben zufolge unter anderem die Konzerne Audi, BMW, ZF, Mercedes-Benz, Porsche, Siemens und Eberspächer. Auch die Verbandsspitzen der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber sowie ihres baden-württembergischen Pendant Südwestmetall haben sich angeschlossen. Empfänger des Schreibens sind neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien.
In dem Brief wird unter anderem gefordert, die Beitragsbelastung in der Sozialversicherung nachhaltig zu reduzieren. Diese liege mit über 42 Prozent derzeit auf einem Höchststand. Es sei „inakzeptabel, dass die Beitragsbelastung für Teile der Wirtschaft und der Versicherten trotz stabiler Beitragssätze steigt, weil die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden“, kritisieren die Unterzeichner. (afp/red)
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Justizsenatorin reagiert auf Plagiatsvorwürfe – Prüfung durch Uni Köln

Nach Plagiatsvorwürfen lässt Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) ihre Doktorarbeit untersuchen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist durchaus heikel, denn am 20. September ist in Berlin die Abgeordnetenhauswahl. Badenberg tritt als Spitzenkandidatin auf der Bezirksliste in Charlottenburg-Wilmersdorf an.

Was soll die Universität Köln prüfen?

Mehr als 80 Plagiate hat der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber nach eigenen Angaben in Badenbergs Doktorarbeit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln gefunden und ein Gutachten dazu veröffentlicht. Konkret spricht Weber von „83 Plagiatsfragmenten“, die schwerwiegend seien. Darunter sind einzelne Sätze und ganze Absätze, die abgeschrieben worden sein sollen. Auch die Danksagung zu Beginn der Arbeit rügt er.

Was sagt Badenberg zu den Vorwürfen?

Inhaltlich hat Badenberg zu den Vorwürfen bislang nicht Stellung genommen. Sie teilte jedoch mit: „Die Dissertation wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.“ Sie habe die Hochschule kontaktiert, an der sie promovierte. „Ich habe die Universität zu Köln gebeten, meine Dissertation unabhängig und umfassend zu prüfen. Die wissenschaftliche Bewertung einzelner Fundstellen ist Gegenstand dieses Verfahrens.“

Wie kam Weber dazu, sich Badenbergs Arbeit anzusehen?

Dazu macht er keine Angaben. „Ich bin als Berufsdetektiv der österreichischen Gewerbeordnung unterworfen und diese verpflichtet mich zur Verschwiegenheit bezüglich eines etwaigen Auftraggebers“, antwortete er der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Der als „Plagiatsjäger“ bekannte Weber erhebt immer wieder Plagiatsvorwürfe und lässt sich für solche Untersuchungen auch beauftragen.
Mitte Mai etwa legte Björn Höckes AfD-Fraktion in Thüringen ein von ihr bezahltes Gutachten von Weber vor. Es sollte weitere Plagiatsstellen in der Doktorarbeit von CDU-Ministerpräsident Mario Voigt belegen. Die Technische Universität Chemnitz hatte Voigt im Januar den Doktortitel entzogen.

Welche Fälle hat Weber noch untersucht?

Weber hat nach eigenen Angaben seit 2007 „hunderte Sprachwerke auf Plagiat überprüft“ – Doktorarbeiten, aber auch Buchmanuskripte, publizierte Bücher sowie Gerichtsgutachten und Patentanträge. Auf seiner Website führt der Privatdozent an der Universität Wien 16 Fälle auf, in denen akademische Grade nach Plagiatsgutachten seines Teams rechtskräftig aberkannt worden seien.
Zu den Prominenten, die nach seinen Recherchen in wissenschaftlichen Arbeiten oder Büchern unsauber gearbeitet haben sollen, gehören neben Voigt unter anderen die früheren Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck, die CDU-Politiker Armin Laschet und Norbert Lammert sowie die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf.
Gerichtsfest bewiesen wurden diese Vorwürfe nicht. Baerbock räumte 2021 Fehler in den Quellenangaben ihres Buches ein, es wurde nicht neu aufgelegt. Die Juristin Brosius-Gersdorf zog am Ende ihre Kandidatur als Verfassungsrichterin zurück, sie beklagte eine aus ihrer Sicht insgesamt unsachliche und diffamierende Kampagne gegen sich.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Universität zu Köln prüfe die Dissertation auf Bitten Badenbergs mit Blick auf die veröffentlichten Vorwürfe, teilte eine Sprecherin der Hochschule mit. Dies geschehe im Rahmen eines standardisierten Verfahrens zur Qualitätssicherung und nach den Regularien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Wie lange das dauert, ist nicht bekannt. Die Sprecherin betonte, Verfahren zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis würden sorgfältig und zügig durchgeführt. „Sobald das Ergebnis vorliegt, werden wir darüber informieren.“

Welche Karriere hat Badenberg bisher hingelegt?

Badenberg ist seit 2023 Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Damals war sie noch parteilos, gut ein Jahr später trat sie in die CDU ein. Die 51-Jährige ist seit Februar auch Mitglied im CDU-Bundesvorstand. Geboren im Iran, ging sie ab 1987 in Deutschland zur Schule, studierte Jura und promovierte. Ab 2006 arbeitete sie im Bundesamt für Verfassungsschutz und baute unter anderem die Cyberabwehr auf.
Beim Verfassungsschutz leitete sie den Bereich Rechtsextremismus und Terrorabwehr und kümmerte sich auch um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Im Jahr 2022 wurde sie Vizepräsidentin der Behörde – als erste Frau auf diesem Posten.

Was heißt der Fall für die CDU kurz vor der Abgeordnetenhauswahl?

Das wird sich zeigen. Die Vorwürfe werden einen Monat vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September publik. Dabei tritt Badenberg auf Platz eins der CDU-Bezirksliste in Charlottenburg-Wilmersdorf an. In Berlin regiert derzeit die CDU mit der SPD. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wird aber nach der Affäre um sein Krisenmanagement während des großen Stromausfalls im Januar nicht mehr antreten.
Badenberg wurde zwischenzeitlich als mögliche Nachfolgerin gehandelt, dann aber wurde Finanzsenator Stefan Evers der neue Spitzenkandidat der CDU. Er lobte nun Badenbergs Arbeit als Senatorin: „Wer sie kennt, weiß, mit welcher Integrität, Ernsthaftigkeit und Professionalität sie ihr Amt ausübt.
Angesichts der erhobenen Vorwürfe, über deren Ursprung und Motivation ich nicht spekulieren möchte, hat sie proaktiv die Universität Köln um eine Überprüfung der Doktorarbeit gebeten. Dieses Vorgehen unterstütze ich ausdrücklich.“

Welche anderen Plagiatsfälle spielten zuletzt in Berlin eine Rolle?

Zuletzt waren Plagiatsvorwürfe unter anderem gegen die frühere Berliner Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) erhoben worden. Im Jahr 2024 entzog ihr die Universität Rostock ihren Doktortitel wegen Fehlern in ihrer Dissertation.
Sie trat zurück, „um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden“. Schreiner selbst betonte: „Ich habe an keiner Stelle meiner Dissertationsarbeit vorsätzlich getäuscht oder betrogen.“
Bundesweit bekannt ist auch der Fall der heutigen Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). Im Jahr 2021 hatte ihr die Freie Universität Berlin den Doktortitel aberkannt – wegen Täuschung bei der Übernahme fremder Inhalte. Von ihrem Amt der Bundesfamilienministerin trat Giffey damals zurück, wurde aber später Berlins Regierende Bürgermeisterin. (dpa/red)
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„Politbarometer“: Mehrheit lehnt Abschaffung der „Rente mit 63“ ab

Die große Mehrheit der Bürger lehnt die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ab. Im ZDF-„Politbarometer“ sprachen sich 75 Prozent der Befragten gegen die Abschaffung aus, nur 20 Prozent finden sie richtig. Die restlichen fünf Prozent waren unentschlossen.
Unter allen Parteien gab es ebenfalls Mehrheiten gegen die Abschaffung. Dabei reichten die Werte von 88 Prozent bei der Linken über 67 Prozent bei der Union bis zu 55 Prozent bei der FDP, die sich gegen ein Ende der „Rente mit 63“ aussprachen.
Deren Abschaffung wurde von einer von der Regierung eingesetzten Reformkommission empfohlen, die Bundesregierung will dies übernehmen. Die Rente ab 45 Beitragsjahren konnte ursprünglich ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter steigt schrittweise auf 65 Jahre an, derzeit sind es etwa 64,5 Jahre.

AfD liegt weiterhin vorn

Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, läge die AfD laut „Politbarometer“ mit 27 Prozent weiterhin vorne. Die Partei würde im Vergleich zur letzten Erhebung Ende Juli eine Prozentpunkt verlieren.
Für die Union geht es ebenfalls um einen Punkt auf 22 Prozent nach unten. Die Grünen können sich hingegen leicht um einen Punkt verbessern und werden jetzt bei 14 Prozent gesehen.
Die SPD und die Linke verharren bei zwölf Prozent. Die FDP wäre mit vier Prozent weiterhin nicht im Bundestag vertreten. Alle anderen Parteien kämen zusammen auf 9 Prozent, darunter wäre keine Partei, die mindestens drei Prozent erreichen würde. Die aktuelle schwarz-rote Koalition hätte weiter keine Mehrheit.

Beliebte Politiker

Bei der Beurteilung nach Sympathie und Leistung liegt Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Platz eins: Er wird auf der Skala von plus fünf bis minus fünf mit einem Durchschnittswert von 1,3 beurteilt (Ende Juli waren es noch 1,5).
Es folgen Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) mit 0,9 (0,9) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) mit 0,1 (0,1).
Danach kommt – bereits im Negativbereich – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit minus 0,4, gefolgt von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und CSU-Chef Markus Söder mit jeweils unverändert mit minus 0,6. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek verharren beide bei minus 0,8.
Einen neuen persönlichen Negativrekord verzeichnet demnach Kanzler Friedrich Merz (CDU) mit minus 1,9 (vorher minus 1,5). Schlusslicht bleibt AfD-Chefin Alice Weidel mit minus 2,5 (vorher minus 2,4).
Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen befragte für das „Politbarometer“ vom 17. bis 19. August 1.319 zufällig ausgewählte Wahlberechtigten telefonisch und online. Die statistische Fehlerquote wurde mit zwei bis drei Prozentpunkten angegeben. (afp/red)
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Pflegereform: Städtetag fordert Pflegevollversicherung

In der Debatte um die anstehende Pflegereform fordert der Städtetag die Einführung einer Pflegevollversicherung. „So würden Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Für die kommunalen Haushalte wäre eine solche Umstellung „Jahr für Jahr eine Entlastung in Milliardenhöhe“.

Deckel für Eigenanteile gefordert

Der Verband dringt außerdem auf eine Begrenzung der Belastung für Heimbewohner. „Eine Möglichkeit wäre, einen Deckel für Eigenanteile aufzusetzen, der je nach Einkommen höher oder niedriger ausgelegt ist“, sagte Jung.
Er verwies auf den Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin, Eigenanteile über 1500 Euro von den Kassen zahlen zu lassen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen solchen Deckel gemeinsam mitfinanzieren.

Anke Rehlinger (SPD), die neue saarländische Ministerpräsidentin.

Foto: HARALD TITTEL/POOL/AFP via Getty Images

Kommunen finanziell überlastet

Grund für den Vorstoß sei die zunehmende finanzielle Überlastung der Städte und Gemeinden. „Mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro jedes Jahr stehen die Kommunen komplett an der Wand“, betonte Jung. Diese müssten einspringen, wenn Senioren die Heimplätze nicht mehr selbst bezahlen können.
In Leipzig, wo Jung Oberbürgermeister ist, seien die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen. Vor allem im Osten seien immer weniger Menschen in der Lage, ihren Eigenanteil zu bezahlen.
„Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, mahnte der Städtetags-Präsident.

Regierung will Reform noch 2026 verabschieden

Angesichts eines drohenden Defizits von etwa 22,5 Milliarden Euro bei den Pflegekassen in den kommenden zwei Jahren will die Regierung die Pflegereform noch 2026 verabschieden.
Der erste Entwurf der früheren Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) das Vorhaben zu Ende bringen. (afp/red)
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Thüringen: Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag kommende Woche

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die AfD im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) beantragt. Wie der Landtag am Mittwoch in Erfurt mitteilte, wurde für Freitag kommender Woche eine Sondersitzung des Plenums dazu einberufen.
AfD-Landtagsfraktionschef Björn Höcke erklärte zu dem Antrag, ein Verbleib Voigts im Amt sei „allein aus Gründen der politischen Hygiene“ nicht möglich. Bereits im Februar war ein von der AfD beantragtes Misstrauensvotum gegen Voigt im Landtag gescheitert.
Der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Andreas Bühl warf Höcke „Machtspiele“ vor und schloss einen Erfolg des Antrags aus. „Eine belastbare Aussicht auf die erforderliche Mehrheit hatte er nie und hat er weiterhin nicht“, erklärte Bühl am Mittwoch in Erfurt. „Höcke will nur Chaos stiften.“
SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher erklärte, Höcke habe „kein Interesse an konstruktiver Politik“. Er wolle „provozieren, blockieren und Thüringen politisch vorführen“. „Das erneute Misstrauensvotum ist nichts anderes als parlamentarischer Krawall mit Ansage – ohne tragfähige Mehrheit, ohne tragfähigen Plan“, erklärte Liebscher.
Die AfD ist mit 32 Abgeordneten stärkte Fraktion im Landtag und kann das konstruktive Misstrauensvotum somit im Alleingang beantragen. Zur Wahl eines neuen Regierungschef anstelle von Voigt ist allerdings eine Mehrheit der 88 Landtagsmitglieder nötig, das wären mindestens 45.
In Thüringen regiert die CDU in einer Koalition mit dem BSW und der SPD. Dem Bündnis fehlt aber die absolute Mehrheit, weshalb es im Landtag mit der Linken zusammenarbeitet.
Die AfD dringt seit längerer Zeit auf einen Sturz Voigts. Zur Begründung verweist sie unter anderem darauf, dass ihm die Technische Universität Chemnitz den Doktortitel entzog. Voigt geht dagegen juristisch vor.
Höcke umwarb zuletzt das BSW, dessen Bundesspitze ebenfalls auf einen Sturz Voigts zugunsten eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ dringt, der sich im Landtag fallweise auf wechselnde Mehrheiten auch unter Einbeziehung der AfD stützt. Höcke schlug BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Regierungschefin vor, was diese aber ablehnte.
Das BSW in Thüringen widersetzt sich dem Kurs der eigenen Bundesspitze und hält an der Koalition mit CDU und SPD fest. Am Montag lehnten der von Landesfinanzministerin Katja Wolf geführte BSW-Landesvorstand und die BSW-Landtagsfraktion einen Sturz Voigts mit großer Mehrheit ab. Endgültig klären soll die Positionierung ein Sonderparteitag.
Der AfD-Antrag auf ein weiteres konstruktives Misstrauensvotum und die Debatten um eine mögliche Annäherung zwischen AfD und BSW fallen mitten in eine Zeit richtungsweisender Landtagswahlkämpfe. Im September wird in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Die AfD führt in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen deutlich, in Sachsen-Anhalt könnte sie eventuell erstmals an die Macht kommen.
Das BSW kämpft den Befragungen zufolge in allen drei Bundesländern um den Einzug in die Parlamente. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern setzen die Parteiführungen ebenfalls auf das Modell „überparteilicher Ministerpräsidenten“ und ein Ende der strikten politischen Abgrenzung zur AfD, wie sie von den anderen Parteien betrieben wird. Wagenknecht sprach von „Brandmauer-Irrsinn“.(afp/red)
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Ukrainische Abgeordnete bestätigen neuen Verteidigungsminister Chmara

Einen Monat nach einer umstrittenen Regierungsumbildung und dem Rücktritt des beliebten damaligen Verteidigungsministers Mychajlo Fedorow in der Ukraine haben die Abgeordneten nun dessen Nachfolger Jewhenij Chmara im Amt bestätigt.
In einer Sitzung stimmten am Mittwoch 312 Abgeordnete für Chmaras Ernennung und nur zwei dagegen. Präsident Wolodymyr Selenskyj begrüßte die Entscheidung des Parlaments und schrieb im Onlinedienst X: „Die Ukraine benötigt mehr Stärke. Und die wird sie bekommen.“
Vor der Abstimmung hatte Chmara erklärt, er werde alles tun, um „die Ukraine zu verteidigen, das Kriegspotential Russlands so weit wie möglich zu verringern und den Feind zu einem gerechten Frieden zu zwingen“.
Die Abstimmung erfolgte einen Tag nachdem Fedorow in einem Video dazu aufgerufen hatte, die wegen der russischen Invasion verschobene Wahl in der Ukraine nun doch abzuhalten.
Im Juli hatte der populäre Verteidigungsminister Fedorow inmitten einer Regierungsumbildung seinen Rücktritt erklärt, was landesweite Proteste und einen offenen Streit in der militärischen Führung auslöste. Für viele Ukrainer verkörpert Fedorow die Modernisierung einer von Bürokratie und Korruptionsvorwürfen belasteten Armee.
Selenskyj ernannte daraufhin den Geheimdienstmitarbeiter Chmara zum geschäftsführenden Nachfolger von Fedorow. Chmara verfüge über „umfangreiche“ und „in vielerlei Hinsicht beispiellose Erfahrungen mit technologischen Kampfhandlungen“, erklärte Selenskyj damals.
Chmara war für die geheimsten Einheiten des ukrainischen Geheimdienstes (SBU) tätig – über sein Privatleben ist wenig bekannt. Seine offizielle Biografie enthält keine Angaben zu seinem Geburtsdatum oder -ort.
Der Biografie zufolge kämpfte er bereits seit 2014 gegen russische Streitkräfte, als im Osten der Ukraine der Konflikt gegen von Moskau unterstützte Separatisten begann. Demnach leitete Chmara nach dem Einmarsch Russlands im Jahr 2022 eine Einheit, die nahe Tschernobyl Einsätze ausführte, und war an zahlreichen Gefechten in der Ostukraine beteiligt.
Im Jahr 2023 wurde er zum Leiter des Sonderoperationszentrums „A“ des SBU – auch bekannt als Alpha-Einheit – ernannt, das Berichten zufolge mit der „Spezialoperation Spinnennetz“ in Verbindung steht. Dabei griffen nach Russland eingeschleuste Drohnen russische Kampfflugzeuge und Militärstützpunkte tief im russischen Staatsgebiet bis hin nach Ostsibirien an.
Fedorow hatte die Digitalisierung der ukrainischen Streitkräfte und den Einsatz von Drohnen vorangetrieben. Unter seiner Leitung wurden zudem die Bezüge von Soldaten deutlich erhöht und Pläne für eine schrittweise Demobilisierung entwickelt. Sein Rücktritt hatte zu massiven Protesten in der Bevölkerung geführt.
(afp/red)
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Streit um mögliche BSW-Unterstützung der AfD vor Landtagswahlen im Osten

Kurz vor den Landtagswahlen im Osten gewinnt die Auseinandersetzung um eine mögliche Unterstützung der AfD durch das BSW an Schärfe. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) warf dem BSW am Dienstag, den 18. August, in der „Augsburger Allgemeinen“ vor, der AfD in seinem Bundesland an die Macht verhelfen zu wollen.
„Wenn es das BSW in den Landtag schafft, wird es schwer, eine AfD-Regierung zu verhindern“, sagte Schulze der Zeitung. „Das BSW wird die AfD zu hundert Prozent unterstützen.“

BSW-Kandidaten offen für AfD-Einbeziehung

Parallel sprachen sich die BSW-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag offen für das Modell eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ aus – auch unter Einbeziehung der AfD.
Das Konzept biete „eine überzeugende Perspektive“, erklärten Peter Schabbel und Thomas Schulze in einer vom BSW-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern verbreiteten Erklärung.
„Ende der Brandmauer, offene Gespräche und die Einbeziehung aller demokratisch gewählten Kräfte“, wurden sie mit Blick auf die Zeit nach den Wahlen zitiert.
Schabbel und Schulze stützen damit den Kurs der BSW-Bundesführung um die Parteigründerin Sahra Wagenknecht, die wiederholt ein Ende der sogenannten Brandmauer zur AfD forderte.

Wagenknechts Kurs: Brandmauer beenden

Wagenknecht und die beiden Parteivorsitzenden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali schlugen für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ vor, der gestützt auf wechselnde politische Mehrheiten regiert. In beiden Ländern wird im September gewählt.

AfD führt in den Umfragen deutlich

Die AfD führt vor den Landtagswahlen in den Umfragen teils deutlich. In Sachsen-Anhalt, wo die Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, könnte sie mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erstmals an die Macht kommen.
Dort liegt sie laut Befragungen aktuell bei 41 bis 42 Prozent, die regierende CDU um Spitzenkandidat Schulze kommt dahinter auf 22 bis 24 Prozent.
Das BSW dagegen steht in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen bei vier bis fünf Prozent und kämpft um den Einzug in die Landtage.
Sollte der Einzug gelingen, könnte das für Machtchancen der AfD je nach Positionierung des BSW eine entscheidende Rolle spielen.

Bisherige Brandmauer und Lage in Thüringen

Bislang verhinderte die sogenannte Brandmauer anderer Parteien, dass die AfD in Bund oder Ländern in Regierungsverantwortung kam. Diese schließen eine politische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus.
In Thüringen, wo die AfD vom Verfassungsschutz auf Landesebene ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, stellt die Partei um Landeschef Björn Höcke seit längerem die stärkste Landtagsfraktion.

Schulze erklärt hohe AfD-Werte mit Angst vor Umbruch

Schulze sieht die Angst vor einer erneuten Umbruchsituation im Osten Deutschlands für die hohen Umfragewerte der AfD verantwortlich. „Nach dem Ende der DDR haben viele Menschen erlebt, wie Arbeit, Sicherheit und vertraute Strukturen wegbrachen“, sagte der Ministerpräsident.
„Die Sorge, noch einmal etwas zu verlieren, wirkt bis heute nach – das nehme ich sehr ernst, aber die AfD löst keines dieser Probleme.“

Wagenknecht will CDU-Amtsinhaber abwählen

Wagenknecht gab für Sachsen-Anhalt „die Abwahl des CDU-Amtsinhabers“ als Ziel aus. Dieser solle durch einen mit wechselnden Mehrheiten regierenden „überparteilichen Ministerpräsidenten“ ersetzt werden und „die Brandmaueridiotie“ beenden, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
Ziehe das BSW in den Landtag ein, seien Regierungschef Schulze und „sehr wahrscheinlich“ auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weg.

Konflikt im Thüringer BSW

Folgen hat die Strategie der BSW-Führung im Umgang mit der AfD auch für Thüringen, wo das BSW in einer Koalition mit der CDU und der SPD regiert.
Die Bundesspitze drängt den BSW-Landesverband zum Sturz von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zugunsten eines „überparteilichen Regierungschefs“. Das BSW in Thüringen hält an der Koalition mit CDU und SPD fest und stellt sich damit offen gegen die eigene Bundesspitze.
Am Montag lehnten die BSW-Landtagsfraktion und der Landesvorstand des BSW in Thüringen deren Forderung nach einer sofortigen Beendigung der Koalition ab. Zugleich wurde die Einberufung eines Sonderparteitags beschlossen.
Hintergrund der Debatte um Voigt ist auch der Entzug seines Doktortitels durch die Technische Universität Chemnitz. Dagegen geht der Regierungschef gerichtlich vor.

Voigt sieht Koalition gestärkt

Voigt selbst wertete die Koalition in Thüringen nach dem Votum des BSW vom Montag als gestärkt. „Es gab eine klare Entscheidung für Thüringen und für diese Koalition“, sagte er am Dienstag in Erfurt. Das Vertrauen sei dadurch „nochmal gestärkt worden“.
Er zolle der BSW-Fraktion und dem Landesvorstand „großen Respekt“. Das Geschehen der vergangenen Tage schweiße „emotional nochmal stärker zusammen“. (afp/red)
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17. August: Zoff in Thüringen | Niedriger Gasspeicherstand | Neue Russland-Sanktionen

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Zoff in Thüringen

Im BSW verschärft sich der Konflikt zwischen dem Bundesvorstand und der Thüringer Fraktion. Die Landespolitiker halten an der Koalition mit CDU und SPD sowie an Ministerpräsident Mario Voigt fest. Die Bundesspitze um Sahra Wagenknecht hingegen fordert seinen Rücktritt wegen der Aberkennung seines Doktortitels.

Niedriger Gasspeicherstand

Die deutschen Gasspeicher füllen sich weiterhin nur langsam. Der bundesweite Füllstand liegt bei knapp 50 Prozent. Aus Sicht des Gasspeicherverbandes INES steuere Deutschland auf erhebliche Risiken in der Gasversorgung zu. Eine Prognose nach aktuellen und zum Vorjahr vergleichbaren Daten zeigt eine vollständige Entleerung der Speicher im März – bei einem durchschnittlichen Winter.

Neue Russland-Sanktionen

Im Ukrainekrieg ist kein Ende in Sicht. Die Ukraine meldet einen Raketenangriff auf eine russische Raumfahrtanlage und Russland weitere Geländegewinne im Osten. Wobei beide Seiten von zivilen Opfern sprechen. Unterdessen plant die EU neue Sanktionen gegen Moskau. Gespräche zwischen Russland und den USA sind weiterhin nicht terminiert.

Bundeswehrpersonal auf 13-Jahres-Hoch

Die Bundeswehr hat mit rund 186.700 Soldaten den höchsten Personalstand seit 13 Jahren erreicht. Auch die Zahl der Bewerbungen und Einstellungen stieg weiter an. Rund 47.300 Menschen bewarben sich allein im Juli, wobei 15.400 davon neu eingestellt wurden. Damit erreicht die personelle Stärke den Zielkorridor für das Jahr 2026.

Hitzeschutzplan

Die SPD will das Grundgesetz ändern, damit der Bund Länder und Kommunen stärker bei Klimaanpassung und Hitzeschutz unterstützen kann. Umwelt-, Sozialverbände und Gewerkschaften unterstützen den Vorstoß. Bundeskanzler Merz wollte sich hingegen noch nicht festlegen. Die Regierung werde nun zunächst intern beraten.
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SPD-Vorstoß zum Hitzeschutz: Unterstützung und Zurückhaltung

Für ihren Vorstoß zu einer Verfassungsänderung zugunsten des Hitzeschutzes erhält die SPD Unterstützung von Umweltverbänden, Sozialverbänden und Gewerkschaften. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte sich hingegen noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners unterstützt.
Die Regierung werde nun zunächst intern über den Vorstoß der SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin.

Was die SPD vorschlägt

Ziel der von der SPD vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre es, dass sich der Bund stärker an Klimaanpassungs-Maßnahmen wie dem Hitzeschutz beteiligen kann als bisher.
Der Bund sollte „Länder und Gemeinden dabei unterstützen, vor Ort wirksame Maßnahmen treffen zu können – für einen besseren und vorausschauenden Umgang mit Hitze, mit Niedrigwasser und mit anderen Folgen des Klimawandels“, sagte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums.
In einem am Sonntag vorgelegten vierseitigen Papier fordern die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen, Soziales, Bauen und Entwicklung unter anderem:
  • einen nationalen Hitzeaktionsplan,
  • Änderungen im Bauplanungsrecht,
  • den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums nannte das Ziel, bis zur Umweltministerkonferenz im November einen genauen Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung auszuarbeiten.
„Es reicht nicht, einfach nur das Wort ‚Klimaanpassung‘ reinzuschreiben“, sagte er. „Das muss genauer eingegrenzt werden, um die nötige juristische Eindeutigkeit herzuleiten.“ Darum kümmere sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Unterstützung von Verbänden und Gewerkschaften

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, nahm die Regierungskoalition aus Union und SPD in die Pflicht: „Das muss jetzt konkret werden und darf nicht beim nächsten Lippenbekenntnis bleiben.“ Der Extremsommer zeige, dass Deutschland nicht gewappnet sei für die Hitze, die durch die Klimakrise immer häufiger auftrete.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, betonte, die Verfassungsänderung solle für eine verlässliche Finanzierung der Klimaanpassung durch den Bund sorgen. „Ohne schnelle und unbürokratische Investitionen in hitzeresiliente Gebäude bleiben vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass der Klimawandel reale Auswirkungen auf Gesundheit, Wertschöpfung und Arbeitsbedingungen habe. „Wir unterstützen das von der SPD vorgelegte Konzept und fordern einen Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft“, erklärte DGB-Vizevorsitzender Stefan Körzell.
Auch Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) drängten auf konkrete Maßnahmen. Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser kritisierte, dass die Klimakrise bei der anstehenden Kabinettsklausur nicht im Zentrum stehe. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend forderte ein „effektives Vorsorgepaket“, das mehr Klimaschutz, Anpassung und Investitionen in die Natur bündelt.

Zurückhaltung der Union und interne Beratung

Die Unionsfraktion meldete erheblichen Klärungsbedarf an. Vizeregierungssprecher Hille sagte, die Regierung werde den SPD-Katalog zunächst intern beraten: „Wie das so ist in einer Koalition: Wenn es Impulse und Ideen und Vorschläge gibt, dann spricht man in der Koalition drüber. Die Bedeutung des Themas ist allen bewusst.“

Forderungen der Kommunen

Die Kommunen in Deutschland forderten ein Milliarden-Programm, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Bund und Länder müssten dauerhaft und verlässlich die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger. Den Finanzierungsbedarf bezifferte er mit acht Milliarden Euro jährlich – also rund 40 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.  (afp/red)
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – CDU fordert Präzisierung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“

CDU/CSU: Offene Fragen klären

Die Unionsfraktion im Bundestag sieht erheblichen Klärungsbedarf. „Ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann erst ein konkreter Vorschlag zeigen“, erklärte der für Umwelt und Klimaschutz zuständige Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Mack forderte die SPD auf, offene Fragen zu klären und ihren Vorschlag zu präzisieren: Eine Verfassungsänderung müsse einen „Mehrwert“ bringen, sonst sei sie nicht sinnvoll.
Mack formulierte mehrere offene Fragen seiner Fraktion: So müssten die finanziellen Folgen geklärt werden, die mit einer Grundgesetzänderung verbunden wären. Geklärt werden müsste zudem, worin der Vorteil einer solchen Änderung gegenüber den bestehenden Förderungen bestünde, und wie die Zuständigkeiten geregelt würden.
„Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte vor wenigen Tagen gefordert, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die SPD-Bundesminister griffen dies in ihrem Aktionsplan zum Hitzeschutz auf.
Unioinsfraktionsvize Mack wies auf das aufwändige Verfahren dafür hin. „Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister nicht im Alleingang auf den Weg bringen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
„Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst mit den Ländern beraten werden – über die Umweltministerkonferenz und anschließend in der Ministerpräsidentenkonferenz.“ Erst dann komme der Bund im weiteren Verfahren ins Spiel. Eine Grundgesetzänderung könne „nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen“.
Weiter erklärte Mack: „Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.“ In der Frage der Grundgesetzänderung sei für die Union maßgeblich, „dass die Mittel am Ende tatsächlich und möglichst unbürokratisch bei den Kommunen und den Menschen ankommen“.

SPD: GG-Änderung Voraussetzung für Beteiligung des Bundes

Dem hielten die Minister der SPD entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden.

FDP-Chef Kubicki: Klima im GG unnötig

FDP-Chef Wolfgang Kubicki hält das SPD-Vorhaben, die Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern, für unnötig.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits als Staatsziel im Grundgesetz verankert, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“. Der SPD gehe es vor allem darum, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe festzuschreiben, damit der Bund Aufgaben der Länder mitfinanzieren könne.
Der Vorschlag sei im Kern „der übliche SPD-Schuldenpopulismus“, sagte Kubicki. Dabei wäre beispielsweise eine „spürbare Aufklärungskampagne“ zur Verhütung von Waldbränden schon für die halbe Million Euro zu haben. (afp/dts/red)
 
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – Beharren auf Verfassungsänderung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“
Die SPD-Kabinettsmitglieder stellen sich in dem Papier hinter die kürzlich von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgebrachte Forderung, das Grundgesetz für den Hitzeschutz zu ändern und eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ darin zu verankern.

Bis zur GG-Änderung soll ein Sofortprogramm Maßnahmen bündeln

Der Koalitionspartner Union hatte darauf skeptisch reagiert: Er stellte den Nutzen einer solchen Verfassungsänderung in Frage und verwies auf die schwierige Mehrheitsfindung im Bundestag für eine Verfassungsänderung.
Dem hielten die Minister der SPD nun entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden. (afp/red)
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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Pflegeversicherung vor dem Kollaps: Was die große Reform für Familien bedeutet

Immer mehr Pflegebedürftige, zu wenige Pflegekräfte und Milliardendefizite – die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung plant deshalb eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hat die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Carsten Linnemann trotz starkem Gegenwind das Vorhaben zu Ende bringen.

Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört wie die Kranken- und die Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Dabei gilt eine Versicherungspflicht: Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein: Dies sind bundesweit – bis auf Sachsen – jeweils 1,8 Prozent des Bruttolohns. Für Kinderlose gibt es noch einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den nur die Arbeitnehmer zahlen.
Von der Versicherung bekommen Pflegebedürftige Leistungen bezahlt, die unter anderem vom Pflegegrad und der Art der Pflege abhängen. Die Pflegeversicherung ist dabei explizit als Teilversicherung angelegt: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, zum Beispiel für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Den Rest, die sogenannten Eigenanteile, müssen die Betroffenen oder deren Angehörige selbst bezahlen.

Welche Probleme gibt es?

Dem Medizinischen Dienst des Bundes zufolge erhielten Ende 2025 rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und dürfte weiter ansteigen.
Dies liegt daran, dass die Gesellschaft immer älter wird, und dass nach einer Reform im Jahr 2017 mehr Bedürftige erfasst werden. Die Folge sind enorm gestiegene Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung: Diese kletterten von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr.
In diesem Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 4,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Gesundheitsministerium von einem Fehlbetrag von 7,6 Milliarden Euro aus, für das Jahr darauf von über 15 Milliarden Euro.
Immer mehr Bedürftigen stehen gleichzeitig zu wenige Pflegekräfte gegenüber: Bis 2034 könnten bis zu 500.000 Pfleger fehlen, warnte der Deutsche Pflegerat.

Wie viel muss für das Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlt werden?

3364 Euro pro Monat müssen Betroffene im Durchschnitt für das erste Jahr im Pflegeheim selbst zahlen. Im zweiten Jahr sind es noch rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Grund sind mit der Aufenthaltsdauer ansteigende Zuschüsse der Pflegeversicherung.
Die sogenannten Eigenanteile steigen seit Jahren kontinuierlich an – seit 2018 um 76 Prozent laut Arbeitgeberverband Pflege. Grund für die Entwicklung ist vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Sowohl Verbände als auch Politiker von Opposition und Koalition halten die aktuellen Eigenanteile für nicht mehr tragbar und fordern eine Begrenzung.

Was hat die Regierung unternommen?

Als Notfallmaßnahme hat der Bund die Pflegeversicherung kurzfristig mit Milliardendarlehen stabilisiert: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Dadurch sollten Beitragserhöhungen verhindert werden. Damit ist das grundsätzliche Problem bei der Pflege aber nicht gelöst – dass die Ausgaben viel schneller steigen als die Einnahmen. Deshalb soll eine umfassende Strukturreform kommen.

Was könnte die Reform konkret bedeuten?

Erste Pläne sehen erhebliche Mehrbelastungen für Bedürftige und ihre Angehörigen vor. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad verschärft werden. Damit dürfte es auch schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Die Regierung erhofft sich davon geringere Ausgaben für die Pflegeversicherung.
Deren Zuschüsse zu den Heimkosten sollen zudem zeitlich gestreckt werden. Damit würde es länger dauern, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Die Folge wären zumindest anfangs noch höhere Eigenanteile. Umgekehrt könnte die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe sparen.
Besonders ältere Menschen sollten genügend trinken. (Archivbild).

Pflegestation. (Archivbild).

Foto: Elisa Schu/dpa

Was würde sich für Familien und Kinderlose ändern?

Wie in der Krankenversicherung geplant soll auch bei der Pflege die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt werden: Ab 2028 sollen Versicherte für bisher beitragsfrei versicherte Ehegatten oder Lebenspartner einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten zahlen. Ausnahmen davon sind bei der Betreuung kleiner Kinder oder der Pflege von Angehörigen geplant.
Mehr zahlen sollen künftig über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Gutverdienende sowie Kinderlose. Bei Letzteren soll der Beitragszuschlag um nochmals 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Prozent steigen. (afp/red)
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Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Befürchtungen einer unkontrollierten Massenüberwachung durch die Reform der deutschen Nachrichtendienste zurückgewiesen. „Unbescholtene Bürger“ hätten durch die Ausweitung der Befugnisse der Dienste „gar nichts“ zu befürchten, sagte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
„Wir reden hier über Terrorismus, wir reden hier über Staatsterror fremder Mächte“, sagte er. Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten deshalb anpassen.
Das Kabinett hatte am Vormittag ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste“, sagte Dobrindt. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Denn sie erhielten erstmals seit ihrer Gründung „operative Befugnisse“. Mit der Reform, „revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, betonte der Minister.
Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betonte, mit der Reform sei es dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren. Der Dienst könne zudem Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen.
Bei der Aufklärung bekomme der BND gleichzeitig „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Daten dürften zudem künftig länger gespeichert werden. Bei Inhaltsdaten gelte dies künftig für sechs Monate, für sogenannte Metadaten zum Datenverkehr seien es zwölf Monate.
Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“, sagte er. Notwendig seien auch die Befugnisse für „aktive Schutzmaßnahmen“, um Tatmittel oder sensible Informationen „zu verfälschen, zu beeinträchtigen, unschädlich zu machen“. Gleichzeitig sei die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse „zwingend notwendig in einer Zeit der Datenflut“.(afp/red)
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Von „überfällig“ bis „Tabubruch“: Warken, Kubicki und Maaßen reagieren auf Geheimdienstreform


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Neue Geheimdienstreform: Warken, Kubicki und Maaßen zur Ausweitung der Befugnisse


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundeskabinett beschließt Reformen: Geheimdienste, Frühstartrente und BAföG


In Kürze:

  • Geheimdienste: BND und Verfassungsschutz erhalten zusätzliche Befugnisse.
  • Frühstartrente: Der Staat zahlt für Kinder monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot.
  • Weitere Reformen: BAföG, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Befugnisse des Zolls werden ausgeweitet.

 
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

BAföG-Sätze sollen steigen

Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit.
Die Wohnkostenpauschale für Studenten außerhalb des Elternhauses soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studenten soll in zwei Schritten angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-BAföG soll entsprechend steigen.
Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angepasst werden. Der Leistungsnachweis soll entfallen, zudem soll die Antragstellung künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Die Reform muss nun noch vom Bundestag beraten werden.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige

Das Bundeskabinett will das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abschaffen. Künftig sollen Jugendliche auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründete den Schritt mit dem besseren Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Als Nächstes muss der Bundestag über die Änderung beraten.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Von Geheimdienstreform bis zur Frühstartrente: Kabinett fasst mehrere Beschlüsse

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)