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Fund einer Babyleiche: Was die Ermittler jetzt klären müssen

Nach dem Fund einer Babyleiche in Renningen bei Stuttgart müssen die Ermittler viele offene Fragen klären. Allen voran geht es darum, ob es sich dabei wirklich um den vermissten Säugling handelt, nach dem seit dem späten Donnerstagabend stundenlang gesucht worden war.
Die Polizei hatte die Suchaktion nach dem Leichenfund beendet. Sie erklärte aber, es liefen noch Maßnahmen, um das tote Kind zu identifizieren. Am Samstagmittag gab es dazu auf Nachfrage bei der Polizei keine neuen Informationen.
Unklar war zunächst auch, wo und unter welchen Umständen der Leichnam gefunden worden war. Ferner machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu einer mutmaßlichen Todesursache und dazu, ob das tote Kind obduziert wird.

Leichenspürhunde bei Suche

Seit dem späten Donnerstagabend galt ein drei Monate alter Junge als verschollen. Die Eltern hätten die Vermisstenanzeige gestellt, hieß es. Der Säugling war nach Angaben der Polizei kurz vor Mitternacht aus seinem Kinderwagen verschwunden. Unklar war, wo das Kind sein könnte. Konkrete Hinweise zum Verbleib gab es zunächst nicht.
Es folgte eine Suchaktion, an der sich Dutzende Kräfte der Polizei beteiligten. Suchhunde des Deutschen Roten Kreuzes, Hubschrauber, Drohnen mit Wärmebildkameras und Leichenspürhunde waren im Einsatz.
Gegen 13.45 Uhr fand die Polizei am Freitag dann die Babyleiche. Den Umständen nach dürfte es sich um das vermisste Kind handeln, hieß es zunächst. Die Identität müsse aber noch überprüft werden.

Fragen rund um das Verschwinden

Auch rund um das Verschwinden stellen sich noch viele Fragen – zum Beispiel wo genau und in welchem Zeitraum das Baby aus dem Kinderwagen verschwand. Die Behörden haben sich auch noch nicht öffentlich dazu geäußert, unter welchen Umständen das Baby unbeaufsichtigt war, wo die Eltern waren und ob es Zeugen, Videoaufnahmen oder andere Spuren gibt. Unklar ist außerdem, ob die Polizei gegen jemanden ermittelt. (dpa/red)
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gesellschaft

Rekordgewalt gegen Kinder in Kriegen: Über 14.000 getötet oder verstümmelt

Die Gewalt gegen Kinder in bewaffneten Konflikten hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht.
Das Jahr sei „ohne Zweifel eines der dunkelsten Kapitel für den Schutz von Kindern seit Beginn der Datenerhebung“ gewesen, erklärte die UN-Sonderbeauftragte für Kinder und bewaffnete Konflikte, Vanessa Frazier, am Donnerstag, den 18. Juni, in New York.
Mehr als 14.000 Kinder wurden dem Bericht zufolge getötet oder verstümmelt – 6.266 Kinder starben, 7.958 wurden verletzt.
Die meisten Fälle ereigneten sich in den palästinensischen Gebieten und Israel, im Sudan, in Myanmar, Syrien sowie in der Demokratischen Republik Kongo. Allein unter den Getöteten waren mindestens 2.725 palästinensische Kinder.
Insgesamt verzeichnet der jährliche UN-Bericht mehr als 38.000 Verstöße gegen Kinderrechte, von denen rund 24.000 Kinder betroffen waren – ein Drittel davon Mädchen.
Das entspricht einem Anstieg von 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und ist die höchste Zahl seit Beginn der UN-Erhebungen.

Erstmals hauptsächlich staatliche Akteure verantwortlich

Neben Tötungen und Verstümmelungen listet der Bericht unter anderem Rekrutierung von Kindersoldaten, Entführungen, sexuelle Gewalt, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie die Verweigerung humanitärer Hilfe auf.
Erstmals seit Einführung des UN-Mandats vor 30 Jahren gehen die meisten schweren Verletzungen von Kindern auf das Konto von Regierungstruppen und nicht von bewaffneten Gruppen.
Die UN erklären den starken Anstieg mit anhaltenden Kämpfen, dem vermehrten Einsatz explosiver Waffen in dicht besiedelten Gebieten und den Risiken, die durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Zielauswahl entstehen.
Viele der Vorfälle seien „bewusste Entscheidungen“ staatlicher Akteure gewesen, kritisierte Frazier. Als Beispiel nannte sie den Angriff auf eine Drohnenfabrik neben einer Schule:
„Es ist eine operative Entscheidung, ob man Waffen einsetzt, die nur das Ziel treffen oder auch Zivilisten gefährden.“
Die meisten Verstöße insgesamt wurden in den palästinensischen Gebieten und Israel, in der Demokratischen Republik Kongo, Nigeria, Myanmar und Somalia registriert. (dpa/red)
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wirtschaft

Ravensburger übernimmt den „Erfinder des Teddybären“

Der Knopf im Ohr steht in Zukunft unter Ravensburger-Regie: Der Spielehersteller übernimmt eine Mehrheit am Plüschtierhersteller Steiff, wie beide Unternehmen gemeinsam mitteilten. Verkäuferin ist die Steiff Beteiligungsgesellschaft, die von den Erben der Gründerin Margarete Steiff gehalten wird. Steiff soll weiterhin eigenständig geführt werden.
Durch den Schritt sind zwei der bekanntesten deutschen Spielzeugmarken künftig eng verflochten. Ravensburger ist vor allem für Gesellschaftsspiele, Puzzles und Sammelkarten bekannt. Klassiker sind beispielsweise „Fang den Hut“, „Memory“, „Das verrückte Labyrinth“ und „Scotland Yard“. In vielen Kinderzimmern finden sich heute aber auch das spielerische Lernsystem „Tiptoi“ und die modulare Kugelbahn „GraviTrax“ der Oberschwaben.
Steiff gilt als Erfinder des Teddybären und steht seit mehr als 140 Jahren für hochwertige Plüschtiere – erkennbar am markanten Knopf im Ohr. Der Sitz der Firma ist in Giengen an der Brenz, im Osten Baden-Württembergs.
In welcher Höhe sich Ravensburger genau beteiligt, blieb offen. Der Familienanteil werde wesentlich bleiben, hieß es. Zum Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe.
Ravensburger ist vor allem für Gesellschaftsspiele, Puzzles und Sammelkarten bekannt. (Archivbild)

Ravensburger ist vor allem für Gesellschaftsspiele, Puzzles und Sammelkarten bekannt. (Archivbild)

Foto: Felix Kästle/dpa

Familie Steiff stellt Weichen für die Zukunft

Ravensburger-Chef Clemens Maier begründete den Schritt mit der emotionalen Stärke der Kultmarke: „Unser Firmengründer Otto Maier war inspiriert von der Vorstellung, Spielzeug für Hirn, Hand und Herz zu entwickeln. Steiff steht dabei in besonderer Weise für das Herz“, sagte der Manager. Die Produkte seien seit Generationen für viele Menschen Teil ihrer Kindheit.
Mit dem Verkauf will die Familie die Weichen für eine langfristige Perspektive des Traditionsunternehmens stellen.
„Für uns war entscheidend, Steiff in verantwortungsvolle, unternehmerische Hände zu geben, die die Marke, die Werte und Geschichte verstehen und respektieren“, teilte der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft, Frederik Reimann, mit. Ravensburger stehe wie kaum ein anderes Unternehmen für genau diese Haltung.
Steiff-Chef Frank Rheinboldt ergänzte, die Partnerschaft schaffe den Rahmen, internationale Potenziale gezielt zu nutzen und Tradition mit neuen Impulsen zu verbinden.
Ravensburger will die Mehrheit beim Plüschtierhersteller Steiff übernehmen. (Archivbild)

Ravensburger will die Mehrheit beim Plüschtierhersteller Steiff übernehmen. (Archivbild)

Foto: Marijan Murat/dpa

Ravensburger mit Umsatzrückgang

Für Ravensburger kommt die Ankündigung in einer Phase des wirtschaftlichen Gegenwinds. Nach einem Rekordumsatz von 790 Millionen Euro im Jahr 2024 – angetrieben vom Hype um das Sammelkartenspiel „Disney Lorcana“ – ging der Umsatz 2025 auf 742 Millionen Euro zurück.
Das Kerngeschäft mit Spielen, Puzzles und Büchern legte nach früheren Angaben zwar zu. Der Sammelkarten-Boom habe aber merklich nachgelassen.
Außerdem steige der Kostendruck entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Schwaben hatten daher angekündigt, an Strukturen und Kosten arbeiten zu wollen. Das umfasst auch einen Stellenabbau im unteren zweistelligen Bereich. Zuletzt waren bei dem Spielehersteller gut 2.500 Menschen in Ravensburg und in einem Werk in Tschechien beschäftigt.

Events und personalisierte Produkte im Fokus

Bereits im Frühjahr hatte Ravensburger angekündigt, sich breiter aufstellen zu wollen. Unter anderem soll das Eventportfolio ausgebaut werden. Dazu gehören Sammelkarten-Turniere und Speedpuzzle-Wettbewerbe. An Bedeutung gewinnen demnach auch personalisierte Angebote wie Fotopuzzles.
Die Steiff-Übernahme ist nicht der erste Zukauf des Unternehmens in jüngster Zeit: Ravensburger hat sich zuletzt mehrheitlich am NordSüd Verlag beteiligt – dem größten Schweizer Kinderbuchverlag, bekannt für Klassiker wie „Der Regenbogenfisch“ und „Lars, der kleine Eisbär“.
Ravensburger baut damit sein Kinderbuchsegment aus und sichert sich Zugang zu etablierten Figuren. Zur Ravensburger-Gruppe gehören unter anderem bereits Marken wie Brio, die für Holzeisenbahnen bekannt sind, und der Spielkartenverlag FX Schmidt. Mit Steiff kommt nun ein weiterer großer Name hinzu.
Bei Steiff begann alles mit einem kleinen Stoffelefanten. (Archivbild)

Bei Steiff begann alles mit einem kleinen Stoffelefanten. (Archivbild)

Foto: Marijan Murat/dpa

Vom Nadelkissen zum Teddybären

Die Geschichte von Steiff beginnt nicht mit einem Teddybären, sondern einem anderen Tier: Nach der Schneiderlehre macht sich Margarete Steiff 1877 mit einem Filzgeschäft selbstständig – und stellt einen kleinen Stoffelefanten als Nadelkissen her. Dieser wird der Firmenhistorie zufolge als Kinderspielzeug schnell zum Verkaufsschlager. 1880 gilt als das Gründungsjahr von Steiff.
Bereits wenig später gehören neben dem Elefanten unter anderem auch Affen, Esel, Pferde, Kamele, Schweine und Giraffen zum Sortiment. Bis der berühmte Teddybär entsteht, dauert es allerdings noch ein paar Jahre: Margaretes Neffe Richard Steiff entwirft den Bären 1902.
Es ist nach Firmenangaben der weltweit erste Plüschbär mit beweglichen Armen und Beinen. Ab 1906 sei der Bär unter dem Namen „Teddybär“ verkauft worden – benannt nach dem amerikanischen Präsidenten Theodore „Teddy“ Roosevelt.

Steiff zuletzt mit roten Zahlen

Heute verkauft das Unternehmen auch weniger traditionelle Kuscheltiere. So gibt es beispielsweise Bären in Fußballtrikots oder Figuren aus dem Disney-Universum wie Winnie Puuh und Micky Maus. Außerdem hat Steiff Baby- und Kinderkleidung im Angebot.
Die Steiff Beteiligungsgesellschaft, zu der die Margarete Steiff GmbH gehört, besitzt auch einen kleinen Automobilzulieferer und eine Weberei. Die Gruppe erwirtschafte 2023 mit knapp 1.300 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 94 Millionen Euro.
Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf das Spielzeug-Geschäft, wie aus dem Unternehmensregister des Bundes hervorgeht. Zum Vergleich: 2019 machte Steiff einen Umsatz von mehr als 112 Millionen Euro.
Der Verlust lag 2023 bei gut 416.000 Euro. Das geht laut Jahresabschluss vor allem auf die schwächelnde Autosparte zurück. Das Spielzeug-Kerngeschäft lief demnach besser. Die gesamte Gruppe schrieb in den Vorjahren mehrfach rote Zahlen, zum Teil im Millionenbereich. Wie es Steiff aktuell geht, ist nicht bekannt. Neuere Daten sind bislang nicht verfügbar.
Auch andere Unternehmen suchen aktuell nach Partnern oder neuen Wegen. So übernahm etwa die Simba-Dickie-Group, zu der unter anderem der Bobby-Car-Hersteller Big und das Modelleisenbahn-Unternehmen Märklin gehören, Anfang 2026 eine US-Firma, um ihr internationales Geschäft auszubauen.
Playmobil setzt angesichts sinkender Umsätze auf neue Zielgruppen – unter anderem mit Figuren der Fußball-Nationalmannschaft und aller Bundesligisten. (dpa/red)
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat darauf gedrungen, beim Thema Bildung Kinder im Vorschulalter stärker als bisher in den Fokus zu nehmen.
Die „Bildungsschere“ tue sich ab der Geburt auf, öffne sich bis zum sechsten Lebensjahr und werde „dann auch nicht mehr kleiner“, sagte sie am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Erkenntnis daraus sei, sich „noch stärker als bisher auf die frühe Bildung zu konzentrieren“.

Eltern, Großeltern und Kita

Dabei gehe es darum, was Kinder im Alter zwischen null und drei Jahren im Elternhaus an Bildung und Erziehung erfahren, sagte Prien. Neben den Eltern seien auch die Großeltern gefragt und natürlich dann die Kita. „Kinder müssen die deutsche Sprache lernen in der Kita und müssen auch in ihren sonstigen Entwicklungsdefiziten besser unterstützt werden“, sagte die Ministerin in der ARD. „Das ist jetzt die große Aufgabe für die nächsten Jahre.“
Diese Herausforderungen bei den kleinen Kindern habe es schon immer gegeben – „nur dass wir uns immer sehr stark auf die Schule konzentriert haben“. Gleichwohl müssten auch die Schulen im Blick bleiben, sagte Prien in der ARD, besonders jene in herausfordernden Lagen.
Das Schulsystem sei stärker als früher unter Druck, unter anderem durch den Einfluss Sozialer Medien auf die Schüler und die zu leistende Integration zugewanderter Kinder. (afp/red)
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Sexualverbrechen in Halle: Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren unter Verdacht

Nach mutmaßlichen Sexualstraftaten gegen Mädchen ermittelt die Polizei in Halle in Sachsen-Anhalt gegen vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren.
Mutmaßlicher Tatort sei am Samstagabend eine Wohnung im südlichen Stadtgebiet gewesen, teilte die örtliche Polizei am Sonntag mit. Zwei der Opfer kamen demnach zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Drei bereits strafmündige Verdächtige wurden nach Angaben der Beamten vorläufig festgenommen und befanden sich zunächst in Gewahrsam.
Die Ermittlungen unter anderem zu Tathintergründen und den genauen Abläufen des Geschehens würden mit „hoher Priorität“ geführt.
Laut Polizei trugen sich die Taten nach derzeitigem Erkenntnisstand am Samstagabend in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses zu.
Die Rede war von „einem schweren Sexualdelikt zum Nachteil mehrerer Mädchen“. Genauere Angaben machten die Beamten unter Verweis auf den Opferschutz und die noch laufenden Ermittlungen nicht.
Zwei Mädchen wurden laut Polizeiangaben stationär in einem Krankenhaus in Halle aufgenommen und medizinisch versorgt. Zwei weitere Geschädigte seien ambulant behandelt worden, teilten die Ermittler mit.
Es liefen Untersuchungen auf Alkohol oder bewusstseins- und willensbeeinflussende Substanzen. Rechtsmedizinisch seien außerdem Spuren gesichert worden.
Die Strafmündigkeitsgrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Jüngere Menschen gelten im strafrechtlichen Sinne als noch nicht schuldfähig.(afp/red)
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Zeuge: Angeklagte war am Fundort – Täterwissen oder Zufall?

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.

1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen

Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Saal 2.002 voll besetzt

Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
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Bildungsminister wollen kritischen Umgang mit Social Media

Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.

Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet

Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.

Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten

Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
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Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
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gesellschaft

Verletzte nach Busunfall nicht mehr in akuter Lebensgefahr

Nach einem Zusammenstoß zweier Busse in Oberbayern ist nach Polizeiangaben keiner der Verletzten mehr in akuter Lebensgefahr. Die Unfallstelle sei geräumt, die beteiligten Busse würden nun von einem Gutachter untersucht.
Dabei gehe es etwa darum zu klären, ob technische Probleme zu dem Unfall geführt haben könnten, erklärte ein Polizeisprecher. Zugleich sei ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, um den Unfallablauf nachzuvollziehen.
Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.

Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.

Foto: Sven Hoppe/dpa

Am Mittwochmittag waren in einer Kurve bei Hebertshausen im Landkreis Dachau ein mit Kindern besetzter Reisebus und ein entgegenkommender Linienbus ohne Fahrgäste zusammengeprallt. Ein Zweitklässler starb.
Eine Lehrerin und zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt, zwei weitere Kinder erlitten mittelschwere Verletzungen. 26 weitere Mädchen und Jungen und die beiden Busfahrer seien leicht verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Dank den Helfern

Die Unfallursache ist unklar. Freiwillige Schnelltests der Fahrer hatten ergeben, dass beide nicht alkoholisiert gewesen sind, wie der Dachauer Landrat Stefan Löwl (CSU) sagte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schrieb auf der Plattform X: „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer und wir beten für die Genesung der Verletzten.“
Er danke den Rettungskräften und der Polizei, die schnell geholfen hätten. „Das ist alles andere als selbstverständlich. Danke auch allen Ärzten und Pflegekräften in den Krankenhäusern, die jetzt ihr Bestes geben.“ (dpa/red)
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gesellschaft

Fall Fabian: Ein Smartphone als Spurenquelle

Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden.
Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte.
An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt.
Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe.

Angeklagte sprach von Brandleiche

Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der heute als Zeuge vor Gericht aussagte.
Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden.
Anhand der Kameraaufnahme ihres Pkw wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt. (dpa/red)
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Zuckerabgabe: Viele Limo-Hersteller müssten zur Vermeidung Rezeptur stark verändern

Sollte eine Zuckersteuer nach britischem Vorbild auch in Deutschland kommen, könnte der Zuckergehalt in vielen bei Kindern beliebten Getränken um fast die Hälfte sinken.
Wie ein Marktcheck der Verbraucherorganisation Foodwatch von zehn Produkten wie Fanta, Durstlöscher und Capri-Sun ergab, enthalten die Trinkpäckchen, Dosen und Flaschen aktuell im Schnitt zehn Zuckerwürfel. Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.
Im Gespräch ist eine gestaffelte Abgabe nach britischem Vorbild. Dort hatten Hersteller oftmals ihre Zutaten angepasst, um die Abgabe nicht zahlen zu müssen.
Nach Empfehlung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur Krankenkassenreform könnte hierzulande eine Abgabe von umgerechnet 26 Cent pro Liter fällig werden, wenn Getränke mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, wie Foodwatch erklärte. Enthalten sie mehr als acht Gramm Zucker, müssen die Hersteller 32 Cent bezahlen.
Davon ausgehend errechnete Foodwatch, wie stark Hersteller in Deutschland den Zuckergehalt ihrer Getränke zur Vermeidung der Abgabe senken müssten.
Das 500-Milliliter-Trinkpäckchen Durstlöscher enthält demnach 60 Gramm Zucker oder 20 Zuckerwürfel – um der Abgabe zu entgehen, müsste der Produzent den Gehalt um mehr als die Hälfte auf 24,5 Gramm oder acht Würfel pro Päckchen reduzieren.
Fanta müsste der Berechnung zufolge neun Gramm weniger Zucker in seiner 330-Milliliter-Dose verwenden, um keine Zuckersteuer zahlen zu müssen. Capri-Sun Orange müsste dafür pro 200-Milliliter-Trinkpäckchen sechs Gramm Zucker einsparen.
Foodwatch fordert seit langem eine Zuckerabgabe für Getränke. „Die Zuckersteuer ist eine Wohltat für die Kindergesundheit“, erklärte am Freitag Luise Molling von Foodwatch. „Die Steuer muss jetzt schnellstmöglich und ohne Verwässerungen der Limo-Lobby umgesetzt werden.“(afp/red)
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gesellschaft

Gutachten im Fall Fabian: Landgericht lässt Öffentlichkeit zu

Das Landgericht Rostock hat im Mordprozess um das Gewaltverbrechen an dem achtjährigen Fabian einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt.
Die Bilder vom stark verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt.
Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung und in öffentlicher Beweisaufnahme durchzuführen.

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.
Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt. (dpa/red)
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gesellschaft

Was kleine Kinder ihre Eltern lehren

In den meisten Fällen sind es die Eltern, die ihre Kinder lehren. Aber manchmal ist es auch andersherum. In einigen wenigen, aber wichtigen Fällen sind es die Kinder, die ihren Eltern etwas beibringen. Natürlich verflüchtigen sich die Lektionen eines Kindes so schnell wie Tautropfen bei einem Wiesenspaziergang.
Ein Kind lehrt nämlich, indem es einfach so ist, wie es ist – ohne Hintergedanken oder Verstellung. Sein frisches, junges Selbst, das im Frühling des Lebens erstrahlt, ist die Lektion an sich. Es weiß und lebt Dinge, die seine Eltern vergessen haben und an die sie erinnert werden müssen.
Ein Kind lebt in einer Welt des Staunens. Alles ist neu und nichts abgestanden. Sein Enthusiasmus beim Anblick eines großen Vogels oder eines Baukrans ist genauso ansteckend wie sein Lachen – vorausgesetzt, seine Eltern öffnen sich ihm gegenüber.
Für das Kind hat die Welt ihren Glanz noch nicht verloren. Nichts ist durch Vertrautheit und Wiederholung stumpf oder verächtlich geworden. Seine vitale junge Seele hat die Kraft, Wiederholungen zu ertragen, ohne sich zu langweilen zu werden („Lies es noch mal vor, Mama!“). Wenn seine Eltern empfänglich sind, kann es sie lehren, dass gute Dinge es wert sind, wiederholt zu werden.
G. K. Chesterton sah in dieser kindlichen Neigung zur Wiederholung etwas fast Göttliches. Er schrieb in „Orthodoxie“:
„Weil Kinder von überschäumender Lebenskraft sind, weil sie wild und frei im Geiste sind, darum verlangen sie nach Wiederholung und Unveränderlichkeit. Immer sagen sie: ‚Mach’s nochmal!‘ Und der Erwachsene macht es nochmal und nochmal, bis er fast tot ist. Denn Erwachsene sind nicht stark genug, um sich an der Eintönigkeit zu erfreuen. Aber vielleicht ist Gott stark genug, um sich an der Eintönigkeit zu erfreuen. Vielleicht spricht Gott jeden Morgen zur Sonne: ‚Mach’s nochmal‘, und jeden Abend zum Mond: ‚Mach’s nochmal‘ […] Vielleicht hat Er den ewigen Appetit der Kindheit, denn wir haben gesündigt und sind alt geworden, und unser Vater ist jünger als wir.“ (Freie Übersetzung)
Kinder können sich tendenziell leichter auf den gegenwärtigen Moment konzentrieren als Erwachsene. Foto: SbytovaMN/iStock

Kinder können sich tendenziell leichter auf den gegenwärtigen Moment konzentrieren als Erwachsene.

Foto: SbytovaMN/iStock

Kleine Dinge wertschätzen

Sich in einem Zustand des Staunens zu befinden, bedeutet, sich aus sich selbst heraus in Freude, Bewunderung und sogar einer Art Ehrfurcht angesichts der geheimnisvollen Schönheit der Welt gezogen zu verlieren. Es bedeutet Faszination für sogar die kleinsten und unbedeutendsten Dinge: ein Ameisenhaufen, das Zucken eines Katzenschwanzes oder die Art, wie sich Blasen in der Badewanne bilden.
Kleine Kinder, die nicht sehr selbstbezogen sind, gleiten leicht und natürlich in diesen Geisteszustand. Sie vergessen sich selbst, während sie mit weit aufgerissenen Augen den Mond, einen Wasserfall oder ein Insekt betrachten. Erwachsene hingegen kämpfen darum, aus der Selbstbezogenheit auszubrechen. Selbst auf dem Höhepunkt der Bewunderung haben wir immer noch ein Auge auf uns selbst sowie darauf, was andere über uns denken. Eine komisch aussehende Wolke reicht selten aus, um uns in Entzücken zu versetzen. Nicht so beim Kind.
Für das Kind ist alles in der Welt noch ein Geschenk, weil es so neu ist. In allem sieht es Gelegenheiten, seiner Neugier nachzugehen. Es weiß, dass die Welt voller Bedeutung ist. Immer wieder fragt es seine Eltern nach dem „Warum?“ – bis sie dessen müde werden. Nicht so das Kind. Denn es ist eine zutiefst menschliche Frage. Sie ist der Beginn der Weisheit.
Kinder neigen zum Spiel. Sie sind weniger an dem interessiert, was nützlich ist, als an dem, was Spaß macht. Natürlich müssen sie auch das Nützliche schätzen lernen. Es ist jedoch ein Fehler des Erwachsenenalters, ins andere Extrem zu schwingen und das „Spiel“ gänzlich zu ignorieren.
Spiel ist mehr als bloße Unterhaltung. In seinem tiefsten Sinne ist Spiel das Frohlocken über die Welt und die Macht der Vorstellungskraft. Es bedeutet, etwas zu tun, einfach weil man es kann. Es bedeutet, eine Tätigkeit aus reiner Freude auszuführen, ohne etwas daraus gewinnen zu wollen. In seiner besten Form – ob bei Kindern oder Erwachsenen – besteht das Spiel aus einer Haltung der Wertschätzung und Freude. Es ähnelt künstlerischem Schaffen und sogar religiösem Ausdruck.

Einfache Lebenslektionen von Kindern

Auch das Zeitgefühl eines Kindes ist es wert, darüber nachzudenken. Im Allgemeinen lebt ein Kind im gegenwärtigen Moment. Aufgrund seiner Jugend hat es nur eine begrenzte Sicht auf die Zeit, sowohl auf die Vergangenheit als auch auf die Zukunft. Das hat seine Nachteile, wie alle Eltern wissen. Ein kleines Kind leidet, wenn es ein paar Tage warten muss, bis seine Freunde vorbeikommen, denn es fühlt sich wie eine Ewigkeit an. Andererseits können Erwachsene etwas von dieser kindlichen Einstellung zur Zeit lernen.
Kleine Kinder verweilen nicht in der Vergangenheit und verbringen auch nicht viel Zeit damit, sich die Zukunft auszumalen. Sie gleiten von Moment zu Moment, sind voll präsent, voll engagiert und bereit, alles zu umarmen, was die Welt gerade bietet.
Sie sind weder von Reue erfüllt noch von Angst gelähmt, was passieren könnte. Es würde vielen Erwachsenen guttun, diese kindliche Einfachheit nachzuahmen, denn wir machen uns wegen der Vergangenheit und der Zukunft das Leben schwer, während der gegenwärtige Moment – das Einzige, was wir wirklich haben – wie Luft durch unsere Hände fließt, vergessen und vernachlässigt.
Kinder erleben das Leben im Hier und Jetzt – und manchmal zeigen sie uns Erwachsenen, wie das geht. Foto: Zinkevych/iStock

Kinder erleben das Leben im Hier und Jetzt – und manchmal zeigen sie uns Erwachsenen, wie das geht.

Foto: Zinkevych/iStock

Da die Erfahrungen des Kindes begrenzt sind und seine Vorlieben noch nicht ausgereift, gibt es sich mit wenig zufrieden. Ein Stück Süßigkeit kann seinen Tag verwandeln. Der Anblick seines Lieblingstiers versetzt es in helle Freude. Ein Besuch in der Bibliothek ist ein großes Abenteuer.
Kinder müssen lernen, Wichtigeres zu schätzen und sich mit zunehmendem Alter höhere Ziele zu setzen. Gleichzeitig zeigen sie uns aber auch, wie schön es ist, sich an den kleinen Dingen zu erfreuen und selbst mit den kleinsten Geschenken zufrieden zu sein – eine Eigenschaft, die wir oft verlieren. Wenn sie einfach glücklich sind, mit ihren Eltern, Geschwistern und Freunden zusammen zu sein, erinnern sie uns daran, was wirklich zählt.
Ich beabsichtige nicht, ein übermäßig romantisches Bild der Kindheit zu malen. Kinder machen genauso viele Fehler wie Erwachsene, manchmal mehr, und die Kindheit ist nicht immer die idyllische Erfahrung, die wir uns manchmal vorstellen.
Gleichzeitig besitzen Kinder von Natur aus Tugenden, die bei Erwachsenen tendenziell verkümmern: Staunen, Verspieltheit, Einfachheit und Dankbarkeit für die kleinen Dinge. Viele Erwachsene werden des Lebens überdrüssig, weil sie diese Eigenschaften verloren haben. Sie verbringen Jahre damit, zu versuchen, diese Tugenden wiederzuerlangen, was ihnen oft erst im hohen Alter gelingt. Doch diese wertvollen Eigenschaften der Kindheit stehen Erwachsenen, wenn sie richtig ausbalanciert sind, genauso gut wie Kindern.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „What Small Children Teach Parents“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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deutschland gesellschaft

SEK-Einsatz in Dortmund: Schütze ergibt sich – Kinder wohlauf

Ein bewaffneter Gewalttäter, der in Dortmund einen Polizisten angeschossen und sich stundenlang mit seinen Kindern in einer Wohnung verschanzt hat, hat sich am Morgen ergeben.
Den drei Kindern gehe es den Umständen entsprechend gut, teilte die Polizei mit. Sie werden demnach vom Jugendamt betreut. Der Beamte sei leicht verletzt worden – eine Schussweste habe Schlimmeres verhindert.
Gegen 3:30 Uhr sei der 51 Jahre alte Täter nach stundenlangen Verhandlungen freiwillig vor die Tür des Gebäudes getreten, hieß es. Dort nahm ihn die mit einem Spezialeinsatzkommando angerückte Polizei widerstandslos fest. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.

Ehefrau rief den Notruf

Das Geschehen nahm seinen Anfang am Dienstagabend, als sich die Ehefrau des Täters per Notruf bei der Polizei meldete und um Hilfe bat.
Als die Einsatzkräfte an einem Wohn- und Geschäftsgebäude im Stadtteil Höchsten eintrafen, schoss der Mann mit einer scharfen Pistole auf den Polizisten. Danach verschanzte er sich in seiner Wohnung, in der sich auch seine drei Kinder befanden.
Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Es sei unklar, ob der Mann während der gesamten Zeit in der Wohnung seine Waffe mit sich führte, sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Ob die Mutter der Kinder zwischenzeitlich auch in der Wohnung war, ließ sich zunächst nicht sagen. Gefahr für Unbeteiligte habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, erklärte die Polizei.

Bericht über Randale in Restaurant

Einem Bericht der „Bild“ zufolge hatte der Mann ursprünglich in einem Dortmunder Restaurant randaliert, Gäste bedroht und Pfefferspray versprüht. Anschließend sei er mit einem Auto geflüchtet.
Als die Polizei ihn aufhalten wollte, habe er durch die Scheibe geschossen und den Beamten getroffen. Von der Polizei gab es dafür zunächst keine Bestätigung. (dpa/red)
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vital

Nur 7 Minuten draußen: Wie Kinder die Natur wiederentdecken

Eines der besten Geschenke, die man Kindern machen kann, ist es, ihnen von klein auf eine Liebe zur Natur zu vermitteln. Doch dieses Geschenk wird immer seltener. Ein Bericht des Institute for Social Research der University of Michigan aus dem Jahr 2015 brachte eine beunruhigende Statistik ans Licht: Das durchschnittliche amerikanische Kind spielt nur 7 Minuten pro Tag unstrukturiert im Freien. Das ist ein Rückgang von 50 Prozent in nur 20 Jahren.
Dies ist aus vielen Gründen besorgniserregend.
Richard Louv schrieb in seinem Buch „Last Child in the Woods: Saving Our Children From Nature-Deficit Disorder“ („Das letzte Kind im Wald: Wie wir unsere Kinder vor dem Naturdefizit-Syndrom retten“): „Gerade in dem Moment, in dem die Bindung zwischen der Jugend und der Natur abbricht, belegt eine wachsende Zahl von Forschungsergebnissen einen direkten Zusammenhang zwischen unserer mentalen, physischen und spirituellen Gesundheit und unserer Beziehung zur Natur – und zwar auf positive Weise“.
Zeit in der Natur wurde mit besserer mentaler Gesundheit, mit gesteigerter Kreativität und Konzentration, einem stärkeren Immunsystem, besserer Herzgesundheit, verbessertem Schlaf und mehr körperlicher Bewegung in Verbindung gebracht. Kinder, die viel Zeit draußen verbringen, sind glücklicher, klüger und weniger ängstlich als Kinder, die überwiegend drinnen spielen. Danielle Cohen schrieb für das Child Mind Institute, dass das Spiel im Freien das Selbstvertrauen der Kinder, ihre Vorstellungskraft und die Motivation für körperliche Bewegung stärke.

Ein Blick in die Ordnung dieser Welt

Abgesehen von den  physischen Vorteilen erhalten Kinder etwas Unfassbares, das jedoch ebenso wichtig ist: ein Gespür für die grundlegende Ordnung der Welt. Durch die Vertrautheit mit der Natur und eine Liebe zur wilden Natur lernen Kinder die Realitäten kennen, die der menschlichen Zivilisation zugrunde liegen.
Kinder, die viel Zeit in der Natur verbringen, verstehen intuitiv, wie die physische Welt funktioniert, und verfügen über feiner abgestimmte Sinne. Sie haben eine viszerale Begegnung mit dem sanften Streichen von Gras, hören das Trällern von Vogelgesang und das Fließen von Wasser. Sie spüren die rauen, harten Oberflächen von Steinen, Rinde und nackter Erde. All diese elementaren Dinge sind unsere Lebensquellen und die Rohmaterialien einer gesunden Vorstellungskraft.
Unstrukturiertes Spielen im Freien ermöglicht es Kindern, ihre Kreativität und Problemlösungsfähigkeiten zu entwickeln. Foto: Studia72/iStock

Unstrukturiertes Spielen im Freien ermöglicht es Kindern, ihre Kreativität und ihre Problemlösungsfähigkeiten zu entwickeln.

Foto: Studia72/iStock

Gehen wir in die Natur

Ein einfacher und unterhaltsamer Weg, um Kinder wieder mit der natürlichen Welt in Kontakt zu bringen, sind Naturspaziergänge. Bei diesen langsamen, explorativen Streifzügen durch eine natürliche Umgebung werden Kinder ermutigt, Dinge aus der Natur zu bemerken, zu schätzen, zu entdecken und zu sammeln.
Naturspaziergänge können viele Formen annehmen. Der Schlüssel liegt darin, Aufmerksamkeit, Wertschätzung, Lernen, Neugier und Staunen zu fördern. Man kann auch einen Feldführer für die lokale Flora und Fauna mitnehmen und sich auf einen benachbarten Fußweg zu begeben. Eltern und Kinder können dabei gemeinsam so viele Arten wie möglich identifizieren.
Ein „wahrnehmender“ Naturspaziergang ist besonders vorteilhaft, um Kinder darin zu trainieren, ihre Sinne voll auszuschöpfen, um die Welt um sie herum geduldig und aufmerksam aufzusaugen. Der Erwachsene sollte dem Kind Fragen stellen, während sie umherschlendern. Was siehst du? Was riechst du? Wie würdest du den Geruch beschreiben? Was hörst du? Was fühlst du?
Sinneserfahrungen in der Natur, wie das Berühren von Gras oder Wasser oder Tierbeobachtungen fördern Neugier und kognitive Entwicklung. Foto: evgenyatamanenko/iStock

Sinneserfahrungen in der Natur wie das Berühren von Gras oder Wasser oder Tierbeobachtungen fördern Neugier und kognitive Entwicklung.

Foto: evgenyatamanenko/iStock

Für Kinder, die etwas mehr Anleitung oder Wettbewerb benötigen, um sich motiviert zu fühlen, ist eine Naturschnitzeljagd eine gute Option. Eine Liste mit spezifischen Gegenständen, die gefunden oder gesammelt werden sollen, kann das Erlebnis spannender machen.
Naturspaziergänge gehen natlos in Aktivitäten zu Hause über. Gegenstände, die in der Natur gesammelt wurden, können in einem Kunstprojekt oder einem Naturdiorama verwendet werden. Wenn Sie verschiedene Proben gesammelt haben, können Kinder diese dokumentieren und anschließend eine Ausstellung erstellen. Das Schöpfen von Teichwasser bei einem Spaziergang in der Natur eröffnet die Möglichkeit, die darin lebenden Mikroorganismen und Kleinstlebewesen später zu Hause unter der Lupe oder sogar unter dem Mikroskop genauer zu untersuchen. Das Verfassen einer Reflexion oder das Zeichnen eines Bildes oder einer Karte im Zusammenhang mit Naturspaziergängen ermutigt Kinder, ihre Erfahrungen zu verstehen.

Ein Rückzugsort inmitten des Trubels des Lebens

Lebendige Erfahrungen in der Natur sind die Basis für einige wunderschöne Erinnerungen.
„Wir haben eine so kurze Gelegenheit, unsere Liebe zu dieser Erde an unsere Kinder weiterzugeben und unsere Geschichten zu erzählen“, schrieb Louv. „Das sind die Momente, in denen die Welt wieder heil wird. In den Erinnerungen meiner Kinder werden die Abenteuer, die wir zusammen in der Natur erlebt haben, immer existieren.“
In der Kindheit begonne Aktivitäten im Freien können lebenslange Gewohnheiten prägen. Auch viele Erwachsene suchen weiterhin die Natur auf, um Erholung zu erlangen oder um sich zu vergnügen. Foto: kevajefimija/iStock

In der Kindheit begonnene Aktivitäten im Freien können lebenslange Gewohnheiten prägen. Auch viele Erwachsene suchen weiterhin die Natur auf, um sich zu erholen oder zu vergnügen.

Foto: kevajefimija/iStock

Zusätzlich zum Schaffen schöner Erinnerungen helfen Naturspaziergänge dabei, eine schöne Zukunft aufzubauen. Einen Geschmack für das Draußen zu entwickeln, dient Kindern ihr ganzes Leben lang. In der Natur werden sie Schönheit und Frieden finden, zu denen sie als Zuflucht zurückkehren können, wenn das Leben schwierig wird. Wenn sie wachsen, können sie lernen, dem Beispiel des Agrarschriftstellers Wendell Berry zu folgen, der schrieb:
„Wenn Verzweiflung für die Welt in mir wächst […] gehe ich und lege mich dorthin, wo der Erpel in seiner Schönheit auf dem Wasser ruht und der große Reiher frisst. Ich trete ein in den Frieden der wilden Natur, die ihr Leben nicht mit der Vorahnung von Gram belastet. Ich trete in die Gegenwart von stillem Wasser. Und ich fühle über mir die tagesblinden Sterne, die mit ihrem Licht warten. Für eine Zeit ruhe ich in der Gnade der Welt und bin frei.“
Diese Art von meditativer, erholsamer Beziehung zur Natur entwickelt sich nicht spontan. Bei so vielen modernen Ablenkungen ist es für Kinder leicht, Frieden oder Trost in Gadgets, Essen und Unterhaltung zu suchen. Aber diese Dinge haben nicht die Heilkraft – für Körper und Seele –, die die Natur besitzt. Deshalb ist es ein großes Geschenk, Kinder durch wiederholte positive Erfahrungen an die Natur heranzuführen. Es ist der Beginn einer lebenslangen Liebesaffäre mit der Schöpfung.

Inmitten der Natur festigen sich auch Freundschaften. Manchmal halten diese ein Leben lang.

Foto: kieferpix/iStock

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „7 Minutes Outside: Reconnecting Kids With Nature“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Wie sich Tech-Unternehmen ins Kinderzimmer einloggen


In Kürze:

  • Apps und Spiele verwenden gezieltes Design, um Nutzer länger zu binden, ohne dass es auf den ersten Blick zu erkennen ist.
  • Kinder sind besonders anfällig: Ihre Fähigkeit zur Selbstregulation ist noch nicht ausgereift.
  • Free-to-Play-Spiele und soziale Netzwerke setzen auf psychologische Mechanismen mit Suchtpotenzial.
  • Mit dem richtigen Wissen können Eltern gegensteuern, ohne ihren Kindern Medien grundsätzlich zu verbieten.

 
Es ist ein Konflikt, den viele Familien kennen: Das Kind sitzt vor dem Tablet, die vereinbarte Zeit ist längst vorbei und trotzdem legt es das Gerät nicht aus der Hand. Um gegenzusteuern, ist es hilfreich, zu verstehen, dass hinter diesem Verhalten oft keine bloße Trotzreaktion steckt, sondern digitale Mechanismen.
Derartige zielgerichtete Wirkweisen haben einen Namen, es handelt sich um sogenannte „Dark Patterns“ (verborgene Muster). Das sind manipulative Gestaltungselemente in Apps, Spielen, sozialen Medien und Mediatheken. Sie sollen Nutzer dazu bringen, länger auf der Plattform zu verweilen, weiterzuklicken oder Entscheidungen im Interesse der Anbieter zu treffen.
Oft sind diese kaum sichtbar, weil sie direkt in das Design eingebettet sind: auffällige Buttons, die zum Weitermachen animieren, auf der einen Seite, und schwer auffindbare „Beenden“-Optionen auf der anderen. Auch automatische Wiedergaben oder scheinbar endlose Inhalte gehören dazu.

Die Psychologie des Nicht-Aufhören-Könnens

Auffällige Reaktionen beim Abschalten, etwa Gereiztheit oder Unruhe, können auf problematische Nutzungsgewohnheiten hinweisen. Die technische Gestaltung allein erklärt jedoch nicht die starke Bindungswirkung der digitalen Medien.
Hinzu kommt das Gefühl, ständig etwas zu verpassen, bekannt als „Fear of Missing Out“ (FOMO). Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Inhalt als die permanente Reizfolge: Neue Clips, Likes oder Belohnungen erscheinen in schneller Taktung und aktivieren immer wieder das Belohnungssystem des Gehirns, mit einem Gewöhnungseffekt, der suchtähnliche Züge annehmen kann.

Das versteckte Geschäft

Hinter vielen dieser Mechanismen steckt ein wirtschaftliches Interesse. Sogenannte Free-to-Play-Spiele (FTP) starten kostenlos, werden aber oft durch In-Game-Käufe finanziert. Belohnungssysteme motivieren Nutzer zur regelmäßigen Rückkehr, das sind sogenannte „Time Patterns“. Zugleich lösen versteckte Kaufanreize, etwa Buttons, im Spielfluss kostenpflichtige Aktionen aus, während sie kaum als solche erkennbar sind. Hier wirken Begriffe wie „freischalten“ oder „Upgrade“ nicht wie ein Bezahlvorgang und die Entscheidungen werden impulsiv getroffen.
Treffen Kinder diese Entscheidungen, kommt eine rechtliche Besonderheit zum Tragen hinzu: Minderjährige sind in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig, sodass kostenpflichtige Verträge grundsätzlich der elterlichen Zustimmung bedürfen. Zwar gibt es mit dem sogenannten „Taschengeldparagrafen“ eine Ausnahme, doch diese greift nur unter bestimmten Bedingungen.
In der Praxis entsteht daraus ein Graubereich: Problematisch wird es, wenn Zahlungsdaten bereits auf dem Gerät gespeichert sind. Dann reichen oft wenige Klicks für einen Kauf – auch durch Kinder. Anbieter berufen sich darauf, dass der Vorgang technisch bestätigt wurde. Für Familien ist es dann schwierig, solche Käufe rückgängig zu machen, auch wenn sie rechtlich anfechtbar sind.

Zwischen Komfort und Manipulation

Diese Mechanismen sind keine Zufallsentwicklungen, sie nutzen gezielt menschliche Wahrnehmung und Verhaltensmuster aus. Kinder und Jugendliche seien für solche Strategien besonders anfällig, warnt die Initiative „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“. Ihnen fehle die Erfahrung, zu durchschauen, dass sie gezielt gelenkt werden. Zudem ist ihre Fähigkeit zur Selbstregulation noch nicht vollständig entwickelt. Aber auch Ältere sind gefährdet.
Die Folgen können gravierend sein: Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafprobleme, Reizüberflutung und ein zunehmender Kontrollverlust im Umgang mit Medien. Vor allem bei den Jüngeren besteht die Gefahr, dass sich Gewohnheiten festigen, die später nur schwer zu verändern sind. Rechtlich sind solche Praktiken in der EU bereits im Blick: Europäische Regelwerke zielen darauf ab, manipulative Gestaltungspraktiken zu unterbinden, die Transparenz gegenüber Nutzern zu stärken und besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Minderjährige – besser abzusichern.
Doch problematisch sind nicht nur versteckte Kostenfallen, sondern auch viele alltägliche Designentscheidungen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Wenn die Option „Weiter“ groß und farblich hervorgehoben ist, während „Abbrechen“ klein und unauffällig bleibt, besteht formal eine Wahl – praktisch wird sie jedoch stark gelenkt. Dasselbe gilt für Cookie-Banner: Akzeptieren geht oft mit einem Klick, Ablehnen erfordert mehrere Schritte. Sie täuschen nicht offen, lenken aber subtil, was sie juristisch außerordentlich schwer greifbar macht.

Warum Kinder in die Falle tappen

Ein weiteres plastisches Beispiel ist die Schwierigkeit, Streaming-Angebote für Kinder überhaupt zu verlassen: Statt eines klaren „Aus“-Knopfes werden weitere Inhalte vorgeschlagen oder Pop-ups eingeblendet, die den Ausstieg systematisch erschweren – so weit, dass sogar manch Erwachsener aufgibt.
Gerade weil Kinder solche Funktionsweisen kaum erkennen können, kommt den Eltern eine wichtige Rolle zu. Dafür ist es entscheidend, manipulative Gestaltung zunächst selbst zu entschlüsseln. Oft hilft bereits ein einfacher Test, eine App oder Plattform bewusst zu verlassen. Daneben ist es sinnvoll, Kinder bei der Mediennutzung bewusst zu begleiten und gemeinsam gezielt auf bestimmte Muster zu achten, um gezielt zu sensibilisieren.
In beiden Fällen stellen sich dieselben Fragen: Wie viele Schritte sind tatsächlich nötig, um ein Video zu beenden? Startet automatisch ein neuer Inhalt? Werden große, farbige Buttons hervorgehoben, während die Option zum Beenden eher unscheinbar bleibt? Auf diese Weise entwickeln Sie schrittweise ein bewussteres Verständnis für digitale Angebote – für Sie selbst und für Ihre Kinder.

Kinder stark machen: kleine Hebel, große Wirkung

Im Alltag hilft es, die Komfortfunktion gezielt zu deaktivieren. Das ist nicht immer möglich, automatische Wiedergabe ist hier jedoch oft eine Ausnahme. Medienpädagogische Stellen empfehlen zudem klare Zeitregeln, gemeinsame Medienzeiten und regelmäßige Gespräche über Inhalte und digitale Mechanismen. So können Kinder lernen, dass Apps und Spiele nicht neutral sind, sondern Ziele verfolgen.
Neben festen Bildschirmzeiten – und deren konsequenter Einhaltung – sind auch bewusste Offline-Phasen hilfreich. Ebenso wichtig ist es, auf Veränderungen im Verhalten zu achten: Rückzug, Reizbarkeit oder Schlafprobleme können Hinweise auf eine problematische Nutzung sein.

Nicht verbieten, sondern verstehen

Medien zu verbieten, kann nicht das Ziel sein, denn Verbotenes lockt. Entscheidend ist, die Risiken zu kennen. Wer die Mechanismen hinter scheinbar harmlosen Angeboten versteht, kann Kinder dabei unterstützen, digitale Medien bewusst zu nutzen, als Werkzeug und zur zeitlich begrenzten Unterhaltung.
Denn was kein Algorithmus ersetzen kann, sind echte Begegnungen, freies Spiel und sinnliche Erlebnisse außerhalb der Zweidimensionalität des Bildschirms. Eben das sind die erfüllenden und existenziellen Erfahrungen, die für die Entwicklung des Kindes und sein persönliches Glück unverzichtbar sind.
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In Portugal ausgesetzte Kinder zurück in Frankreich

Die zwei in Portugal ausgesetzten Kinder aus Colmar sind nach Frankreich zurückgekehrt und dort an Angehörige übergeben worden. Die Übergabe sei „unter Bedingungen, die ihre Sicherheit gewährleisten“, erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Colmar nach Angaben französischer Medien mit.
Die beiden Jungen seien am Freitag wieder in Frankreich eingetroffen, hieß es. Zudem erklärte der Staatsanwalt, es würden keine weiteren Informationen zur Betreuung der Kinder veröffentlicht.
Die Brüder waren am 19. Mai von einem Autofahrer weinend am Straßenrand der Nationalstraße zwischen Alcácer do Sal und dem Badeort Comporta gefunden worden, rund hundert Kilometer südlich von Lissabon. Die Mutter und ihr Partner wurden zwei Tage später in der Nähe von Fátima im Zentrum des Landes festgenommen.

Mutter in Untersuchungshaft

Die französischen Behörden hatten seit dem 11. Mai nach der Mutter und den Kindern gesucht, nachdem der Vater ihr Verschwinden in Colmar gemeldet hatte. Die portugiesischen Behörden erklärten, die Kinder hätten üblicherweise bei ihrer Mutter gelebt; der Vater habe nur ein eingeschränktes und beaufsichtigtes Umgangsrecht gehabt.
Die Mutter, eine 41-jährige Französin, wurde von der portugiesischen Justiz in Untersuchungshaft genommen und wegen „Gefährdung oder Aussetzung“ angeklagt, ebenso ihr Partner, ein 55-jähriger Franzose, dem zudem „schwere Körperverletzung“ an einem der beiden Jungen vorgeworfen wird. (dpa/red)