Categories
gesellschaft ticker

Gericht: Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen

Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).

Hintergrund des Falls

Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.

Entscheidung der Gerichte

Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.

Begründung des Gerichts

Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.

Grundsatz zur Mitnahme von Kindern

Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)

Leave a Reply

Your email address will not be published.