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Sozialausgaben wachsen schneller als Wirtschaft – Bürgergeld erstmals rückläufig


In Kürze:

  • Sozialausgaben steigen 2025 auf 1,431 Billionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand.
  • Die Sozialleistungsquote erreicht 32,0 Prozent des BIP, bleibt aber unter dem Corona-Rekord von 32,5 Prozent.
  • Gesundheit, Pflege und Renten treiben den Ausgabenanstieg, während die Bürgergeld-Ausgaben leicht zurückgehen.
  • Sozialbeiträge gewinnen gegenüber staatlichen Zuschüssen weiter an Bedeutung.

 
Die Sozialausgaben in Deutschland sind im Jahr 2025 auf ein neues nominelles Rekordhoch gestiegen – allerdings nicht auf eine Rekordquote. Wie aus dem jüngst vorgelegten Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, wuchsen die Sozialausgaben auf 1.431,0 Milliarden Euro. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von 36,6 Prozent.
Im selben Zeitraum wuchs das BIP um 26,4 Prozent auf 4.470 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als die Sozialausgaben. Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhte sich die Summe der Sozialausgaben um 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote wuchs damit von 31,3 auf 32,0 Prozent des BIP.

Sozialausgaben steigen schneller als die Wirtschaftsleistung

Mit den 1.431 Milliarden Euro haben die Sozialausgaben einen neuen historischen Höchstbetrag erreicht. Allerdings stellen die 32 Prozent des BIP keine Rekordquote dar. Der bisherige Höchstwert in diesem Bereich war 32,5 Prozent im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2019 hatte die Quote bei 29,6 Prozent gelegen, im Jahr 2010 bei 29,5 Prozent – und 1991 bei 24,8 Prozent.
Ein Aspekt, der die Steigerung der Sozialleistungsquote beeinflusst, war auch im Jahresvergleich die unterschiedliche Dynamik. Während die Sozialausgaben von 2024 auf 2025 um 5,7 Prozent anwuchsen, stieg das BIP um 3,3 Prozent. Wachsen die Sozialausgaben aber schneller als die Wirtschaftsleistung, steigt dadurch auch automatisch die Quote.
Was die Einzelbereiche anbelangt, liegen die Ausgaben für Gesundheit und Alterssicherung mittlerweile fast gleichauf. Die Leistungen für Krankheit und Invalidität summieren sich auf etwa 564,6 Milliarden Euro – fast gleichauf sind mit 563,3 Milliarden Euro jene für Alter und Hinterbliebene. Zuvor waren die Ausgaben für die Alterssicherung deutlich höher.

Kranken- und Pflegekosten wachsen besonders stark

Allerdings haben die Bereiche Krankheit und Invalidität deutlich zugenommen. So stiegen die Ausgaben im Bereich der Krankenversicherung um 7,7 Prozent und bei der Pflege um 11,2 Prozent. Die Leistungen für Krankheit insgesamt stiegen im Jahresvergleich um 7,2 und jene für Invalidität um 6,4 Prozent. Damit entfällt inzwischen rund ein Zehntel der Wirtschaftsleistung insgesamt auf die Bereiche Gesundheit und Pflege – was den wachsenden Finanzierungsdruck dort unterstreicht.
Der größte Zweig der Sozialversicherung bleibt von den Leistungen gesehen mit rund 432 Milliarden Euro die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt auf 351 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung auf 73 Milliarden Euro. Die Sondersysteme wie private Krankenversicherung oder Berufsständische Versorgungswerke kommen insgesamt auf ein Leistungsvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Insgesamt entfallen etwa 30 Prozent aller Sozialausgaben auf Leistungen der Rentenversicherung.
Ein deutliches Plus war auch bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen. Der Zuwachs von 39,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 45,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht einem Plus von 15,7 Prozent. Neben einer steigenden Zahl an Arbeitslosen spielt dabei auch ein höheres Arbeitslosengeld infolge der Lohnzuwächse in den vergangenen Jahren eine Rolle.

Bürgergeld als rückläufige Leistung

Rückläufig sind hingegen die Aufwendungen für das Bürgergeld. Die Summe der dafür anfallenden Leistungen war von 53,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 58,2 Milliarden Euro im darauffolgenden Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr zeichnet sich ein Rückgang um 1,2 Prozent auf 57,5 Milliarden Euro ab.
Damit ist das Bürgergeld die einzige größere Sozialleistung mit rückläufiger Entwicklung. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich im Jahresvergleich um 91.000. Insgesamt sank die Zahl der Empfänger, einschließlich Kindern, um 185.000.
Was insgesamt ebenfalls auffällt, ist ein langfristiger Strukturwandel weg von klassischen Geldleistungen hin zu Sachleistungen. So sind im Jahr 2010 noch 33,5 Prozent aller erbrachten Sozialtransfers Sachleistungen und 61,1 Prozent Geldleistungen gewesen. Im laufenden Jahr beträgt das Verhältnis 38,2 zu 57,4 Prozent. Diese Entwicklung könnte ihre Wurzel im Ausbau kostenintensiver Leistungen für Gesundheit und Pflege haben.

Sozialausgaben in immer geringerem Maße durch Staatszuschüsse finanziert

Demgegenüber ist die Steuerfinanzierung von Sozialleistungen zurückgegangen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der Staatszuschüsse an der Finanzierung noch bei 35,5 Prozent – mittlerweile sind es 32,8 Prozent. Dagegen tragen die Arbeitgeber 34,5 und die Versicherten 31,0 Prozent der Finanzierung des Sozialbudgets 2025.
Hatten die Versicherten e 2010 noch 249 Milliarden Euro zur Finanzierung beigetragen, sind es nun 470 Milliarden. Der Anteil stieg damit von 30,3 auf 31,6 Prozent. Auch das weist auf eine höhere Belastung der Bürger durch Sozialabgaben und Eigenbeiträge hin.
Die 2025er-Werte des Sozialbudgets sind voraussichtliche Schätzwerte.
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Gericht: Auch Mehrweg-Tragetaschen sind gebührenpflichtig

Supermärkte müssen auch für stabile, mehrfach verwendbare Tragetaschen Recyclinggebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Tragetaschen für den Transport von Waren gelten demnach „unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit“ als systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Für diese fällt unter anderem eine Lizenzgebühr für das Duale Abfallsystem an.

Rewe hatte geklagt

Die Supermarktkette Rewe hatte sich gegen die Regelung gewehrt. In ihren Filialen bietet das Unternehmen sogenannte Permanenttragetaschen an – mit 35 Litern Füllvolumen und einer Traglast von 20 Kilogramm.
Rewe argumentierte, dass diese Taschen wegen der Möglichkeit der Mehrfachverwendung nicht als Verpackung gelten und deshalb auch keine Recyclinggebühr fällig werden sollte.

Rewe bietet in seinen Filialen stabile Permanenttragetaschen mit 35 Litern Volumen und 20 Kilogramm Traglast an. Das Unternehmen wollte für diese Mehrweg-Taschen keine Recyclinggebühr zahlen – und unterlag vor Gericht. (Archivbild)

Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Gericht bleibt bei seiner Linie

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Es komme nicht darauf an, ob die Taschen von Kunden auch zu anderen Zwecken genutzt werden, erklärten die Richter.
Für eine Tragetasche, die zum Transport von Waren gedacht ist, müsse sich der Inverkehrbringer am Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen. (afp/red)
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Alleinerziehend und arm? Experten warnen vor Reform

Das Armutsrisiko ist in Haushalten von Alleinerziehenden deutlich höher als in solchen mit zwei Elternteilen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden galten zuletzt 28,9 Prozent der Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten als armutsgefährdet. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sind diese Zahlen alarmierend.
Die Armutsgefährdungsquote sei „überproportional im Vergleich zu anderen Haushalten“, sagt Julia Preidel, Wissenschaftliche Referentin beim VAMV.
In Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern seien laut den Statistikerinnen und Statistikern lediglich 12,0 Prozent der Menschen von Armut bedroht. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern sei damit mehr als doppelt so hoch.

„Ein dreijähriges Kind kann sich nicht alleine von der Kita abholen“

Eine zentrale Ursache für das hohe Risiko der Armut sieht die Soziologin Katja Möhring von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in den eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten vieler Alleinerziehender.
Sie könnten durch die Kinderbetreuung häufig nur in Teilzeit arbeiten oder mit einem geringeren Stundenumfang beschäftigt seien. „Und das führt letztendlich dazu, dass die Armutsbetroffenheit so groß ist“, sagt sie.
Fehlende Betreuungsangebote verstärkten das Problem, sagt Preidel vom VAMV. Wer keinen ausreichenden Betreuungsplatz finde, könne die eigene Arbeitszeit oft nicht ausweiten.
„Ein dreijähriges Kind kann sich beispielsweise nicht alleine von der Kita abholen und auf sich selbst aufpassen“, sagt Preidel.
Die Erwerbsmotivation und der Erwerbsdruck seien bei Alleinerziehenden zwar hoch. „Aber die Rahmenbedingungen stimmen oft nicht.“
Eine wichtige Stellschraube ist nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland deshalb der Ausbau der Kinderbetreuung. Das betreffe nicht nur Angebote für jüngere Kinder, sondern auch die Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Viele Alleinerziehende bekommen keinen Betreuungsplatz für ihr Kind. (Symbolbild)

Viele Alleinerziehende bekommen keinen Betreuungsplatz für ihr Kind. (Symbolbild)

Foto: Marcel Kusch/dpa

Kritik an geplanter Kürzung beim Unterhaltsvorschuss

Zusätzliche Auswirkungen auf die Armut bei Alleinerziehenden-Familien könnte den Expertinnen zufolge eine geplante Reform der Bundesregierung haben. Den sogenannten Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16.
Laut Statistik wären 21,2 Prozent der Alleinerziehenden-Familien von der Änderung betroffen. 2025 lebten demnach rund 373.000 Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren in solchen Haushalten.
Der VAMV kritisiert die Pläne scharf. „Sie wird akut das Armutsrisiko von Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verstärken. Würde der Unterhaltsvorschuss wegfallen, würden in den Familien auf einen Schlag knapp 400 Euro im Monat fehlen.
Das ist eine Lücke im Haushaltsbudget, die viele Alleinerziehende gar nicht ausgleichen können“, sagt Preidel. „Das trifft aus unserer Sicht die Falschen.“
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Pläne von Prien kritisch. „Angesichts dieser Zahlen wird einmal mehr deutlich, warum die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ein absolut falsches Zeichen setzen würde“, sagt
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende laut einer Mitteilung.

Alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit

Trotz der zusätzlichen Belastung durch Kinderbetreuung arbeiten alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit als Mütter mit Partner oder Partnerin.
2025 waren laut Statistik 38,6 Prozent der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern in Vollzeit beschäftigt. Bei Müttern in Ehe oder Lebensgemeinschaft lag der Anteil bei 30,7 Prozent.
Anders sieht es bei den Vätern aus: 83,8 Prozent der alleinerziehenden erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern arbeiteten demnach in Vollzeit. Bei Vätern mit Partnerin oder Partner waren es 91,5 Prozent.
Möhring sieht darin einen gesellschaftlichen Wandel. Väter übernähmen zunehmend häufiger Betreuungsaufgaben und engagierten sich stärker in der Erziehung.

Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland

Insgesamt lebten 2025 laut Statistik rund 1,62 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern nur ein Elternteil.
Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,65 Millionen Alleinerziehende. Ihr Anteil an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren lag damals bei 20,5 Prozent und damit leicht höher als 2025.
Laut den Daten lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen.
Alleinerziehende sind weiterhin überwiegend Frauen: 84,4 Prozent waren 2025 Mütter. Der Anteil alleinerziehender Väter stieg jedoch: von 11,1 Prozent im Jahr 2015 auf 15,6 Prozent 2025.
Als Alleinerziehende gelten laut den Statistikerinnen und Statistikern Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Die Daten sagen daher nichts darüber aus, wie Betreuung zwischen getrennt lebenden Eltern aufgeteilt wird. (dpa/red)
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Warum Varta vor der Zerschlagung steht

Kaum eine Batteriemarke ist so bekannt wie Varta. Ob in Fernbedienungen, Taschenlampen oder Spielzeug – die blau-gelben Batterien aus dem schwäbischen Ellwangen liegen seit Jahrzehnten in Millionen Haushalten weltweit. Nun könnte ausgerechnet dieses Traditionsunternehmen zerschlagen werden.
Wichtige Geldgeber wollen das Geschäft mit den bekannten Haushaltsbatterien aus dem Konzern herauslösen, wie sie in einer Mitteilung schrieben. Der Grund: die angespannte Finanzlage des Unternehmens. Die übrigen zwei Unternehmensbereiche könnten dadurch in die Insolvenz rutschen.

Absturz nach dem Apple-Rückzug?

Das Unternehmen beschäftigt eigenen Angaben nach rund 3.260 Menschen, viele davon in Ellwangen. Zuletzt im Jahr 2024 veröffentlichte Zahlen zeigen, dass Varta damals bei einem Umsatz von mehr als 790 Millionen Euro rund 64,5 Millionen Euro Verlust machte.
Neben den bekannten Haushaltsbatterien produziert das Unternehmen Mikrobatterien, etwa für Hörgeräte, sowie Energiespeicher für Privathaushalte und Industrie.
Ein Werk mit rund 350 Mitarbeitern im bayerischen Nördlingen soll noch im Herbst geschlossen werden. Apple war als wichtigster Kunde für den Standort abgesprungen, wie im Mai bekannt wurde.
Neue Großkunden fehlten. Varta stellt dort noch bis November Knopfbatterien für die kabellosen Kopfhörer des US-Konzerns her – die sollen künftig aber wohl aus Asien kommen.
Es ist nicht die erste Krise für den deutschen Batteriehersteller: Schon 2024 musste sich das Unternehmen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nach dem Restrukturierungsgesetz (StaRUG) neu aufstellen.
Alte Aktionäre verloren dabei ihr Investment, Gläubiger verzichteten auf einen Teil ihrer Forderungen. Das Verfahren sollte eine Insolvenz verhindern. Varta erklärte es im April des vergangenen Jahres für abgeschlossen.

Zukunftstechnologie – aber kein Geld

Eigentlich hat Varta nach Einschätzung von Branchenkennern weiterhin Potenzial. Das Unternehmen arbeitet unter anderem an Natrium-Ionen-Batterien, die als Zukunftstechnologie gelten. Daraus könnten große und nachhaltigere Energiespeicher in Europa entwickelt werden.
Doch genau diese Zukunft kostet Geld. Nach Angaben der Gläubiger benötigt Varta kurzfristig einen Finanzbedarf im mittleren zweistelligen Millionenbereich, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen hohe Investitionen für die kommenden Jahre.
Die wichtigsten Geldgeber – darunter die Deutsche Bank sowie die Finanzinvestoren RBC BlueBay, Blantyre und Whitebox – sehen deshalb inzwischen keine tragfähige Gesamtlösung mehr. Sie wollen stattdessen das Geschäft mit Haushaltsbatterien herauslösen und dafür eine neue Eigentümerstruktur schaffen.
„Trotz intensiver Gespräche mit allen Stakeholdern ist von keiner Seite eine Zusage zur Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel eingegangen“, erklärte ein Sprecher der Gruppe.
Nach Medienberichten legte der Schweizer Investor Allswiss ein Angebot vor. Die finanzierenden Gläubiger sprechen dagegen lediglich von einer Interessenbekundung. Nach ihrer Darstellung fehlen bis heute wesentliche Informationen, um den Vorschlag bewerten zu können.
„Wer die vollständige Rückzahlung nach eigenen Worten begrüßen würde und zugleich jedes Gespräch darüber ablehnt, will nicht verkaufen, sondern verwerten – auf Kosten des Unternehmens, seiner Beschäftigten und der übrigen Gläubiger“, sagte Allswiss-Gründer Pino Sergio der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

IG Metall: „Das ist eine riesige Katastrophe“

„Das ist eine riesige Katastrophe“, sagte Fabian Fink, Zweiter Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Aalen und Schwäbisch Gmünd, mit Blick auf die drohende Zerschlagung. Die Nachricht habe ihn schlagartig erreicht.
„Arbeitsplätze und Existenzen stehen auf dem Spiel – auch die vieler Familien.“
Fink forderte vom Unternehmen schnell Transparenz und Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen. Die Beschäftigten müssten so rasch wie möglich erfahren, wie es für sie weitergehe.

Standortnachteile für Batteriegeschäft in Europa

Auch Sicht des Varta-Investors Michael Tojner war der Schritt der Gläubiger „leider“ voraussehbar. „Mit dem Wegfall des großen US-Kunden Apple war klar, dass die Varta in ihrer bestehenden Form nicht weitergeführt werden kann und einen weiteren Sanierungsschritt braucht“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.
Hohe Energiepreise, hohe Lohnkosten und andere Standortnachteile machten die Entwicklung des Batteriegeschäftes in Europa im Vergleich zu Asien zu einer großen Herausforderung.
Er wolle versuchen, die verbleibenden Unternehmensteile in Nischenmärkten neu zu positionieren. „Das wird jedoch mit einem weiteren Sanierungsverfahren und harten Einschnitten verbunden sein“, erklärt das Aufsichtsratsmitglied. Ziel sei es, das Batterie-Know-how in Europa zu erhalten. (dpa/red)
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Demokratieförderung: Prien verteidigt geplante Streichungen bei NGOs

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.

Programm „Demokratie leben!“ wird überarbeitet

Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.

Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen

Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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Messerattacke in Einkaufszentrum – Frau in Brand gesetzt

Ein 54 Jahre alter Mann hat eine Frau in einem Stuttgarter Einkaufszentrum mit einem Messer angegriffen und anschließend in Brand gesetzt. Das teilte die Polizei in Stuttgart mit. Er wurde festgenommen. Die Frau wurde schwer verletzt.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an. Der Betrieb im Einkaufszentrum, in dem der Vorfall am Vormittag passierte, sei wieder aufgenommen worden. (dpa/red)
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Händler müssen für Recycling von Kunststofftaschen zahlen

Jeder kennt die dicken, stabilen Kunststofftaschen, die an den Supermarktkassen der Republik ausliegen. Aber wie sind diese vergleichsweise langlebigen Transportbehältnisse im Recyclingsystem einzuordnen?
Über diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 6.25). Die sogenannten Permanenttragetaschen sind Verpackungen, urteilten die Bundesrichter. Das bedeutet: Die Händler müssen für das Recycling der Taschen zahlen. Es geht um viel Geld.

Worum ging es in dem Streit?

Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht, die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, sondern eine eigenständige Ware. Die Kunden kauften sie für verschiedene Zwecke – zum Beispiel auch, um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren.
„Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte“, sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.
Über die Einordnung von Erzeugnissen ins Recyclingsystem wacht in Deutschland eine Behörde: die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die ZSVR hatte die Permanenttragetaschen als Verpackung eingestuft. Sie seien „systembeteiligungspflichtig“.
Rewe klagte dagegen, verlor aber in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Köln. Über die Revision gegen dieses Urteil verhandelte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

Wie haben die Bundesrichter entschieden?

Der 10. Senat ging davon aus, dass die Permanenttragetaschen sogenannte Serviceverpackungen sind. Sie würden gekauft, um mit Waren befüllt zu werden.
Rechtlich spiele es keine Rolle, aus welchem Material sie seien, oder ob Kunden dafür ein Entgelt zahlen müssen. Aus dem zugrundeliegenden Europarecht ergäben sich auch keine Hinweise, dass eine längere Haltbarkeit der Taschen gegen eine Verpackungseigenschaft spreche. Die Bundesrichter wiesen die Revision von Rewe zurück.

Was bedeutet das Urteil?

Die Entscheidung bringt Rechtsklarheit. Die Händler müssen für das Recycling zahlen. Dass es dabei um viel Geld geht, zeigt der ungewöhnliche hohe Streitwert des Gerichtsverfahrens von 2.333.333 Euro. Das entspreche dem Betrag, den Rewe jährlich an das Recyclingsystem zahlen müsse, sagte die Vorsitzende Richterin.
„Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in Sinne des Umweltschutzes“, teilte die ZSVR mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. Das beschreibe die Dimension des Problems. Früher oder später würden diese Taschen zu Abfall. Das Urteil betreffe nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter oder Drogeriemärkte. (dpa/red)
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Ford verbündet sich mit chinesischer Volvo-Mutter Geely

Der Autobauer Ford plant eine Zusammenarbeit mit dem chinesischen Volvo-Mutterkonzern Geely, um sein Werk in Valencia besser auszulasten und Kosten zu senken. Man wolle an dem spanischen Standort fünf Automodelle bauen und dazu ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, teilten Ford und Geely in Valencia mit.
Ford soll 66 Prozent an der neuen Firma halten und Geely 34 Prozent. Es gehe um „Multi-Energy-Fahrzeuge“, damit gemeint sind Hybrid- und Elektrofahrzeuge.
Geely ist auch bekannt durch den Kleinwagen Smart. Die Marke gehört je zur Hälfte Geely und Mercedes. Der chinesische Konzern möchte mit der Zusammenarbeit seine Expansion in Europa beschleunigen.
Man wolle in Valencia „eine neue Generation emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge für den europäischen Markt produzieren“, teilten Ford und Geely mit. In Valencia arbeiten bislang rund 4.000 Menschen für den US-Konzern.
Das Werk ist auf dem absteigenden Ast, vor zehn Jahren waren es etwa doppelt so viele Beschäftigte. Ford Europa ist unter Druck, das Autogeschäft in Europa läuft mäßig. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren verschiedene Sparmaßnahmen verwirklicht und Werke geschlossen.

Was in Valencia geplant wird

Die Produktion des kleinen Ford-Geländewagens Kuga soll in Valencia unverändert weiterlaufen, hinzu kommt eine neue Europavariante des größeren US-Geländewagens Bronco. Außerdem möchten Ford und Geely gemeinsam ein „Crossover“-Hybridmodell entwickeln, das auf der Plattform von Geely basiert und 2028 als Ford-Auto auf den Markt kommen soll.
Der chinesische Konzern Geely wiederum möchte in Valencia zwei Elektro-Geländewagen herstellen. Damit würden die Chinesen erstmals in Spanien produzieren, wovon sie sich besseren Zugang zum EU-Markt versprechen.
Gemeinsame Sache machen die Firmen bei der Produktion und bei der Entwicklung besagten Crossover-Modells, beim Vertrieb und bei den Marken geht aber jeder seine eigenen Wege.
„Diese Partnerschaft zeigt, wie Automobilhersteller die industrielle Basis Europas stärken, aber wir können das nicht alleine schaffen“, sagte Ford-Europachef Jim Baumbick. „Gemeinsam können wir ein erstklassiges Werk mit hervorragenden Mitarbeitern voll auslasten und den neuen Kostenmaßstab der Branche erfüllen.“

Was könnte das für das Kölner Ford-Werk bedeuten?

Der größte Standort von Ford Europa ist in Köln, wo zwei Elektroautos gefertigt werden, und zwar die Modelle Explorer und Capri.
Der US-Mutterkonzern hat Milliarden in das deutsche Werk gesteckt, um es flottzumachen für das Stromer-Zeitalter. Der Verkauf der E-Autos liegt alles in allem aber unter den Erwartungen.
Dem Kölner Werk und der dortigen Europazentrale wird schon seit Jahren eine Schrumpfkur nach der nächsten verpasst.
Schrittweise wurde Personal abgebaut, bestimmte Entwicklungsaufgaben wurden in die USA verlagert. 2027 könnte Ford in Köln weniger als 8000 Beschäftigte haben. Ende des vergangenen Jahrzehnts waren es noch rund 20.000 gewesen.
Legt Ford nun einen neuen Fokus auf Hybridfahrzeuge aus Spanien und verliert es damit ein Stück weit das Interesse an Köln? Ford-Manager Baumbick verneint das. Die Valencia-Kooperation habe keine Auswirkung auf Köln. Die Kölner Elektromodelle seien „ein entscheidender Teil unseres Portfolios“, sagt er. (dpa/red)
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CDU-Politiker warnt vor Kooperation mit Rosatom in Niedersachsen

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages (PKGr), der CDU-Politiker Marc Henrichmann, hat die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom bei der Herstellung von Brennelemente im niedersächsischen Lingen scharf kritisiert.
Konkret geht es um ein Vorhaben des Kraftwerksunternehmens Advanced Nuclear Fuels (ANF), eine Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome.
ANF plant, in Lingen zusätzlich zu den bisherigen Brennelementen auch sechseckige Brennelemente des russischen Typs VVER herzustellen. Dafür will die Framatome-Tochter mit Rosatom zusammenarbeiten und dabei auch russische Komponenten und Technologien nutzen.

CDU-Politiker warnt vor Sicherheitsrisiken

„Der Einfluss des russischen Nuklearsektors in der EU ist nach wie vor ein großes Problem, dem wir uns entschieden entgegenstellen müssen“, sagte Henrichmann am 22. Juli. Der CDU-Politiker warnte vor damit verbundenen Sicherheitsrisiken.
„Während sich die russische Führung mit dem Beginn des Angriffskrieges aus der friedlichen Staatengemeinschaft entfernt hat, versuchen sie über Umwege weiterhin zentrale Knotenpunkte unserer kritischen Infrastruktur, beispielsweise im Energiesektor, unter ihrer Kontrolle zu halten“, sagte Henrichmann. „Diese Entwicklungen müssen wir frühzeitig erkennen und entschieden bekämpfen.“

Ministerium genehmigte Vorhaben auf Anweisung des Bundesumweltministeriums

Das niedersächsische Landesumweltministerium hatte zuvor auf Anweisung des von Carsten Schneider (SPD) geführten Bundesumweltministeriums und entgegen eigener Bedenken die Zusammenarbeit mit Rosatom in Lingen genehmigt, wenn auch unter Auflagen. Der russische Staatskonzern soll dort direkt in die Produktion einbezogen werden.
„Anstatt dass der französische Mutterkonzern Framatome ein Joint-Venture mit dem russischen Staatskonzern bildet, sollten sich unsere französischen Freunde lieber an anderen Produzenten orientieren“, forderte Henrichmann.
Er wies darauf hin, dass beispielsweise ukrainische Atomkraftwerke seit einiger Zeit aus den USA mit Brennelementen versorgt würden, um die Abhängigkeit von Russland zu verringern.

Umweltverband kündigt rechtliche Schritte an

Der Umweltverband BUND kündigte rechtliche Schritte gegen das Projekt in Lingen an.
„Die Zusammenarbeit mit Rosatom stellt ein unkalkulierbares Risiko für die innere und äußere Sicherheit dar“, warnte Geschäftsführerin Verena Graichen. Die Bundesregierung sei jedoch verpflichtet, „die Sicherheitsinteressen Deutschlands zu schützen“.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) forderte die Stilllegung der Fabrik in Lingen. (afp/red)
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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein „Tempolimit“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung.
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen.

Im Eilverfahren durch das Parlament

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt.
Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.
Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.
Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden kürzlich wieder gekippt. (afp/red)
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Wadephul: Afrika „sollte für uns ein Chancenkontinent sein“

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat Deutschland und Europa zu einer aktiveren Politik gegenüber Afrika aufgerufen.
„Afrika ist unser Nachbarkontinent“, sagte Wadephul am frühen Donnerstagmorgen im ZDF-„Morgenmagazin“ während der abschließenden Station seiner viertägigen Reise nach Mauretanien, Nigeria und Südafrika. „Afrika kann und sollte für uns ein Chancenkontinent sein“, sagte Wadephul.

Aktiv auf Afrika zugehen

Mit Blick auf die starke Präsenz Chinas in Afrika und anderen Weltregionen sagte Wadephul, ihm sei zuletzt immer wieder gesagt worden: „China ist schon da, wann kommt ihr?“
Dies müsse für Deutschland und Europa „ein Weckruf“ sein. „Wir dürfen uns nicht zurücklehnen“, sagte der Außenminister. „Niemand wartet auf Deutschland oder Europa, sondern wir müssen auf diese Länder zugehen.“
Wadephul verwies auf Rohstoffe, wirtschaftliche Möglichkeiten und Arbeitskräftepotenzial in Afrika. Zugleich nannte er Migration, islamistische Gewalt und den Klimawandel als Herausforderungen.
„Wir Europäer müssen aktiver sein, wir müssen auf diesen Kontinent zugehen“, sagte er.

Mauretanien, Nigeria, Südafrika

Mit Blick auf Nigeria sagte Wadephul, Europa müsse bei der Stabilisierung Westafrikas stärker aktiv werden.
Das bevölkerungsreichste Land Afrikas leide darunter, dass „Terroristengruppen“ in der Sahel-Region das Land verunsicherten. „Da ist Europa gefordert, und ich werde das auch mit nach Brüssel nehmen“, sagte Wadephul.
Trotz Kürzungen bei der Entwicklungshilfe sei Deutschland weiterhin einer der größten Geber, sagte Wadephul. Er werbe im Bundestag dafür, international aktiv zu bleiben. Dies liege im deutschen Interesse: „Wir verhindern Migrationsströme, die uns belasten können und wir erschließen uns große Chancen.“
Wadephul hatte seine Afrika-Reise am Montag in Mauretanien begonnen und reiste anschließend nach Nigeria. Am Donnerstag stand zum Abschluss ein Besuch in Südafrika auf dem Programm. Begleitet wird der CDU-Politiker von Bundestagsabgeordneten und einer Wirtschaftsdelegation. (afp/red)
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Deutscher Schachgipfel in Dresden: Spiel erlebt starken Aufwind

Deutschland erlebt einen Schachboom – und wird dabei auch auf internationalem Parkett immer stärker.
„Unsere Mitgliederzahlen entwickeln sich hervorragend. Wir sind kurz davor, die 100.000-Marke zu überschreiten“, sagt Paul Meyer-Dunker, der seit Mai neuer Präsident des Deutschen Schachbundes ist, in Dresden. Die Elbestadt richtet derzeit den Deutschen Schachgipfel mit rund 1.000 Spielern und vielen Turnieren aus.
Zahlreiche Teilnehmer spielen im Rahmen des Deutschen Schachgipfels 2026 im Congress Center Dresden Schach.

Zahlreiche Teilnehmer spielen im Rahmen des Deutschen Schachgipfels 2026 im Congress Center Dresden Schach.

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Keine Nachwuchssorgen im Schach

Bundesweit gibt es rund 2.300 Schachvereine. Man habe die Delle aus der Corona-Zeit nicht nur wieder ausgleichen, sondern kräftig drauflegen können, betont der Präsident im Ehrenamt, der beruflich unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen Bundestagsabgeordneten tätig ist.
„Vor allem im Kinder- und Jugendbereich merken wir, dass die Mitgliederzahlen mächtig nach oben gehen. Nachwuchsprobleme haben wir definitiv nicht. Da müssen wir uns keine Sorgen machen.“
Laut Meyer-Dunker gibt es in Städten wie Berlin Vereine, die wegen des Ansturms derzeit keine Mitglieder mehr aufnehmen. „Schach wird von sehr vielen Menschen gespielt.“
Zu den Vereinsmitgliedern kämen noch Millionen hinzu, die online spielten. „Die Faszination mag für jeden unterschiedlich sein. Für mich ist es eine wunderschöne Art von Wettkampfsport. Man kann sich in eine Denkaufgabe hineinvertiefen und geistig mit jemandem messen – und das manchmal mehrere Stunden lang.“

Deutschland auch am internationalen Schachbrett erfolgreich

Nach Ansicht des Präsidenten ist Deutschland auch im Spitzenbereich bei den Nationalmannschaften so stark wie seit langem nicht mehr. Mit Vincent Keymer aus Saulheim in Rheinland-Pfalz habe man einen Schachspieler, der zur Weltklasse gehöre.
Matthias Blübaum aus dem nordrhein-westfälischen Lemgo sei als zweifacher Europameister jetzt bei einem der Kandidatenturniere dabei gewesen, auf dem der Herausforderer des amtierenden Weltmeisters Dommaraju Gukesh aus Indien ermittelt wird.
„Wir haben eine Nationalmannschaft, in der alle in den Top 100 der Welt sind. Das ist ein Team, das bei der Schacholympiade im September in Usbekistan die Chance hat, um eine Medaille mitzuspielen“, sagt Meyer-Dunker.
Auch bei den Frauen gebe es mit der gebürtigen Erfurterin Elisabeth Pähtz und Dinara Wagner, die nach Heidelberg zog, zwei Spielerinnen mit Spitzenniveau. Die deutschen Frauen hätten bei der Mannschafts-EM erstmals mit Bronze eine Medaille erkämpft.
Paul Meyer-Dunker, Präsident des Deutschen Schachbundes, sieht die deutsche Schachszene im Aufwind.

Paul Meyer-Dunker, Präsident des Deutschen Schachbundes, sieht die deutsche Schachszene im Aufwind.

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Noch zu wenige Frauen in den Vereinen aktiv

Allerdings sieht Meyer-Dunker gerade bei den Frauen noch Nachholbedarf, denn 90 Prozent der Mitglieder des Deutschen Schachbundes seien Männer.
In den Altersklassen unter 6, 7 und 8 Jahren gebe es die höchsten Mädchenanteile mit etwa einem Drittel, bei den Älteren würden die Quoten wieder einbrechen. Deshalb denke der Verband darüber nach, junge Mädchen im Schach in Zukunft besonders zu fördern.

„Wir machen uns manchmal kleiner, als wir sind“

Nach Angaben des Präsidenten ist die finanzielle Situation des Schachbundes solide. Allein durch Mitgliedsbeiträge fließe rund eine Million Euro pro Jahr in die Kasse. Auch auf Sponsoren könne man bauen.
Der jährliche Gesamtetat liege bei etwa 2,4 Millionen Euro. Dennoch habe der Verband in der Vergangenheit sein Potenzial nicht optimal ausgeschöpft. „Wir machen uns manchmal kleiner, als wir sind. Wir sollten unser Selbstbewusstsein stärker nach außen tragen.“
„Wir machen uns jetzt auf den Weg, genau das zu ändern“, sagte Meyer-Dunker und verwies auf den Schachgipfel. Es gehe darum, sich als Partner etwa für die Wirtschaft und für andere Formate zu öffnen, die auf Zuschauer orientiert seien.
Als Beispiel nannte er die Kooperation mit Schach-Influencern und Content Creators aus diesem Bereich. Beim Schachgipfel etwa würden Spiele im Livestream kommentiert. So komme man eine breite Masse heran.

Schachbund feiert im kommenden Jahr 150. Geburtstag

Der Präsident freut sich über viel Zuspruch: „Wir haben Mitgliederwachstum, finanziell mehr Möglichkeiten, unsere Spielerinnen und Spieler strömen in die Weltspitze, unsere Mannschaften sind in der Lage, gegen jede Mannschaft der Welt mitzuhalten.“
Jetzt mache man sich auf den Weg zu einer neuen Etappe, damit auch der Verband mit dieser Entwicklung mithalten könne. 2027 soll gebührend der 150. Geburtstag des Deutschen Schachbundes gefeiert werden. (dpa/red)
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Handwerk drängt auf Abschaffung des „Sonntagsbackverbots“

Das Handwerk drängt auf eine schnelle Abschaffung des „Sonntagsbackverbots“. „Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen“, sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich.
„Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.“

Arbeitszeitgesetz erlaubt nur drei Stunden, um  Backwaren herzustellen

Es werde mit zweierlei Maß gemessen, sagte Dittrich. „Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.“
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen.
Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werde. Die Spitzen der Koalition hatten Anfang Juli vereinbart, dass die Änderungen für Bäckereien zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.

Noch keine genauen Pläne

Bisher fehlt ein Gesetzentwurf. Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durchgesickert.
Demnach sollen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können.
Aus Kreisen des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte kritisierte, es drohe erneut eine Sonderregelung mit andauernden Wettbewerbsnachteilen.

Handwerkspräsident: Arbeitszeiten flexibler gestalten

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Gewerkschaften lehnen eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags vehement ab. Sie warnen etwa vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes.
„Niemand möchte den generellen Acht-Stunden-Tag abschaffen“, sagte Dittrich. „Aber in Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen und ihnen die Chance zu geben, neue Modelle auszuprobieren.“ Der Acht-Stunden-Tag solle erhalten bleiben, aber es müsse mehr Flexibilität geben.
„Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen“, sagte der Handwerkspräsident. „Auch eine monotone Tätigkeit kann bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz als Argument ins Feld zu führen, greift heutzutage zu kurz.“ (dpa/red)
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22. Juli: Spahns Nachfolger | Brandmauer-Debatte | Razzia bei Deutscher Bank

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Spahns Nachfolger

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag werden. Er würde damit auf Jens Spahn folgen. Darauf haben sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, verständigt. Zuvor sprachen sie bereits auch mit den Parteigremien der Union und der Bundestagsfraktion.

Brandmauer-Debatte

Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Ende der Ausgrenzung von Parteien. Brandmauern nach links und rechts seien nicht sinnvoll. Wörtlich sagt er: „Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“

Razzia bei Deutscher Bank

Ermittler haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften aus der Postbank-Zeit zwischen 2008 und 2010. Dabei geht es um mögliche Cum-Cum-Geschäfte. Der gesamte dadurch entstandene Steuerschaden wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.

KI-Rechenzentrum gescheitert

Die Pläne des KI-Marktführers OpenAI für ein milliardenschweres Rechenzentrum in Deutschland sind vorerst gescheitert. Hauptgründe sind die unzureichende Stromversorgung und EU-rechtliche Hürden. Selbst die Option, Atomstrom aus Frankreich zu beziehen, wurde in Betracht gezogen. OpenAI treibt stattdessen Projekte in den Emiraten voran.

Militärumgestaltung

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat General Oleksandr Syrskyj als Armeechef entlassen. Dies ist die zweite Neubesetzung des Postens seit 2022. Eine Woche zuvor entließ Selenskyj bereits Verteidigungsminister Mykhailo Fedorov, was zahlreiche Proteste im Inland nach sich zog. Daraufhin entließ Selenskyj Syrskyj, der wie Fedorov einen anderen Stil der Kriegsführung vertrat.
 
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Mehr Defence-Tech: Regierung setzt auf neue Start-up-Strategie

Die neue Startup-Strategie soll unter anderem bessere Wachstumsbedingungen für junge Unternehmen im Militärbereich bringen.
Geplant ist unter anderem ein Finanzierungsinstrument, mit dem sich der Bund direkt an derartigen Startups beteiligen kann, wie aus der am Mittwoch, 22. Juli, vorgelegten Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.
Zudem sollen insgesamt der Fokus nicht mehr nur auf Startups, sondern auch auf dem Wachstum etablierter, junger Unternehmen, sogenannter Scaleups, liegen.

Staat als Ankerkunde

Der Defence-Tech-Bereich sei „einer unserer dynamischsten Branchen derzeit“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Allein im vergangenen Jahr seien dort „über 1,3 Milliarden Euro an Kapital gewonnen, investiert und dann gehebelt durch öffentliche Aufträge“ worden. Der Staat sei „bestimmt nicht der bessere Unternehmer, aber er ist ein guter Ankerkunde“.
In der Strategie heißt es, die Bundesregierung werde ein „neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups“ schaffen, „die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen“.

„Sehr viel Potenzial“

In diesem Bereich liege „sehr, sehr viel Potenzial“, sagte auch der SPD-Digitalpolitiker Daniel Bettermann zu Politico. Zudem gehe es um die technologische Souveränität Deutschlands.
Reiche betonte zugleich, dass sich das Gründungsgeschehen „keineswegs nur auf den Defence-Tech-Bereich“ beziehe, sondern etwa auch auf Dual-Use, Biotechnologie und Consumerbereiche.
Sie kündigte bis Jahresende ein Gesetz an, „das Gründen digital in wenigen Schritten einfach macht“, inklusive einfacher Anmeldung des Unternehmens, automatischer Steuernummer, Handelsregistereintrag und zeitweiser Befreiung von Berichtspflichten.
Die neue Startup-Strategie schlägt insgesamt 152 Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Gründerstandorts in verschiedenen Bereichen vor. Darunter sei etwa auch der Agrarsektor, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte.
Der Bereich „ist von Besonderheiten wie biologischen Prozessen, saisonalem Angebot und längeren Test- und Entwicklungszeiten geprägt“. Agrar-nahe Startups könnten daher häufig kein schnelles Wachstum generieren, weshalb sie spezielle Förderung benötigten.
Auch die Autoindustrie hofft, von den neuen Maßnahmen zu profitieren. „In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen dem automobilen Mittelstand und Startups ein zentraler Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche“, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller.
„Der starke Fokus auf die Themen Finanzierung und Wachstumskapital ist richtig. Dass die Strategie neben bestehenden Förderprogrammen auch die Mobilisierung von privatem Kapital in den Blick nimmt, begrüßen wir.“

Wirtschaft fordert Tempo

„Gegenwärtig boomen auch bei uns Gründungen von Tech-Unternehmen“, erklärte Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer. „Diese wertvollen Keime gilt es durch gute Rahmenbedingungen zu pflegen. Anderenfalls gehen sie ein oder blühen im Ausland auf.“
Die Bundesregierung setze an den richtigen Stellen an: Bürokratieabbau, Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Reform des Kündigungsschutzes, bessere Kapitalmarktversorgung und bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Strategie, auf die Ankündigungen müssten jedoch Taten folgen. Ein Viertel der Legislaturperiode sei bereits um „und es sind noch viele offene Punkte zu klären“, erklärte Bitkom-Chef Ralf Wintergerst.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Strategie ebenfalls begrüßt, mahnt die Bundesregierung jedoch zu einer schnellen Umsetzung.
Die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung setze wichtige Impulse, insbesondere für mehr privates Kapital, bessere Wachstumsfinanzierung, weniger Bürokratie und die Gewinnung von Fachkräften, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei jetzt, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die gründen wollen, mahnte sie.
„Unternehmensgründungen sind der Motor für neue Dynamik, gerade nach den Jahren schwachen Wachstums.“ Deutschlands Gründer brauchten weniger Papier und mehr Geschwindigkeit. „Daran wird sich der Erfolg dieser Strategie messen lassen“, sagte Melnikov. (afp/dpa/dts/red)
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Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)
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Razzia bei Zentrale der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)
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Frei soll Spahn als Unionsfraktionschef folgen

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Nachfolger von Jens Spahn an der Spitze der Unionsbundestagsfraktion werden. Darauf verständigten sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, wie dpa aus Unionskreisen erfuhr.
Vorangegangen waren zudem Gespräche in den Parteigremien der Union und in der Bundestagsfraktion. Merz hatte nach Spahns Rückzug angekündigt, in Abstimmung mit der Schwesterpartei „relativ bald“ einen Personalvorschlag zu machen.

Fraktion wählt Nachfolger am 29. Juli

Offiziell ins Amt kommt der Nachfolger erst durch Wahl in der Fraktion, die dafür am kommenden Mittwoch in Berlin zu einer Sondersitzung zusammenkommen soll.
Dem Vernehmen nach soll dann auch erst in der kommenden Woche die Nachfolge von Frei verkündet werden. Unklar ist bisher, ob es neben der Nachbesetzung im Kanzleramt auch noch zu weiteren Änderungen im Kabinett kommen wird.

Rückkehr in den Bundestag

Frei kehrt damit in seinen angestammten Bereich in der Bundespolitik zurück. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Der 52-jährige CDU-Politiker aus dem Schwarzwald war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann ins Kanzleramt.
Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wurde von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren. Beim Reformpaket übernahmen dann die Fraktionsspitzen selbst diese Aufgabe. Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm bekommt Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze.

Hoffmann führt kommissarisch die Geschäfte

Spahn war am Wochenende nach wachsendem parteiinternem Druck von seinem Amt zurückgetreten. Nach Gesprächen mit Merz hatte der 46-Jährige seinen Rücktritt per Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU erklärt. Der Spagat zwischen seiner privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft und der nachvollziehbaren Erwartung an ihn als Fraktionschef sei größer geworden, als von ihm erwartet.
Bis zur offiziellen Neuwahl des Nachfolgers führt Spahns bisheriger Stellvertreter, der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann die Amtsgeschäfte an der Spitze der Unionsfraktion. (dpa/red)
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Hitlers Geburtshaus ist nun eine Polizeistation

„Aus meiner Sicht passt das jetzt so. Die Neugierigen werden zu Hitlers Geburtstag aber immer noch kommen“, meint eine 66-jährige Frau, die ihren Namen nicht nennen will. Sie steht mit zwei Bekannten aus Aachen vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler im österreichischen Braunau am Inn – einen Steinwurf von der bayerischen Grenze entfernt. Für 20 Millionen Euro ist das Gebäude zur Polizeistation umgebaut worden. Architektonisch erinnert kaum mehr etwas an den Ort, an dem der spätere Diktator geboren wurde.
Das Ziel: Die Neonazis sollen keinen Pilgerort mehr haben. Die Diskussionen, wie mit dem Nazi-Erbe in der 18.000-Einwohner-Stadt umgegangen werden soll, scheinen damit zunächst beendet. Allerdings räumt Bürgermeister Johannes Waidbacher ein: „Wir werden sicher keine Lösung finden, die 100 Prozent Zustimmung findet.“
Rund 50 Beamte der Polizeiinspektion und des Bezirkspolizeikommandos werden hier nun Dienst tun. Wer sich vor dem Haus rumtreibe und verdächtig wirke, „wird von uns kontrolliert und angesprochen“, meint Bezirkspolizeikommandant Stefan Haslberger.

Was hat es mit dem Haus auf sich?

In dem Gebäude wurde Hitler am 20. April 1889 geboren. Seine Familie zog allerdings schon nach wenigen Monaten in ein anderes Quartier in Braunau, bevor sie – ebenfalls vorübergehend – in Passau heimisch wurde. Das Areal samt Nebengebäude und Innenhof umfasst rund 3.000 Quadratmeter. Es war lange in Privatbesitz.

Was war besonders am Umbau?

Bis 2011 war unter anderem eine Behindertenwerkstätte dort untergebracht. Einem nötigen Umbau wegen neuer Anforderungen stimmte die Besitzerin nicht zu. Nach einem Rechtsstreit wurde das Areal 2017 enteignet. Eine Experten-Kommission sprach sich gegen einen Abriss und gegen ein Museum aus, sondern für eine Umgestaltung ohne hohen Wiedererkennungswert. Aus Furcht vor NS-Devotionalen-Sammlern wurde die Baustelle überwacht, der Bauschutt vor Ort geschreddert und mit anderem Material vermischt. „Der Schutt wurde an einem unbekannten Ort gelagert“, sagt der Chefhistoriker des Innenministeriums Stephan Mlczoch.

Wie groß war die Anziehungskraft für Neonazis?

Der Geburtsort des späteren Diktators lockte einzelne Gruppen aus dem rechtsextremen Umfeld an. Ein Vorfall wurde zum Beispiel am 20. April 2024 verzeichnet, als zwei deutsche Pärchen in den Fensternischen Blumen ablegten, für Fotos posierten und eine Frau den Hitlergruß gezeigt haben soll. Ein damals 57-Jähriger aus Berlin soll 2021 vor dem Geburtshaus einen Kranz abgelegt haben. Das Problem aus Sicht des Staates sind weniger die offenkundigen Vorfälle, sondern die unerkannten Neonazis, die zu diesem Ort pilgerten.

Was ist jetzt anders?

Abgesehen davon, dass das Gebäude jetzt ganz anders aussieht als zu Hitlers Lebzeiten, ist die Nutzung als Polizeiwache aus Sicht des Staates vorteilhaft. Das Gebäude ist – wie viele Polizeidienststellen – videoüberwacht. Niemand kann sich so recht sicher sein, ob er nicht von den Kameras erfasst wird. Nebenbei: Auch Hitlers Neun-Zimmer-Wohnung am Prinzregentenplatz in München wird als Polizeiwache genutzt – und zwar seit vielen Jahrzehnten.

Gab oder gibt es Kritik?

Einige Experten hatten sich an diesem Ort eine offensive Auseinandersetzung mit der Nazi-Vergangenheit und ihren Verbrechen gewünscht. Auch jetzt noch besteht der Wunsch, dass zumindest eine mehrsprachige Info-Tafel nahe dem Gebäude für Aufklärung sorgt. „Das wäre das Mindeste“, sagte der Historiker Florian Kotanko, Vorsitzender des Vereins für Zeitgeschichte Braunau. Allein ein 1989 aufgestellter Gedenkstein vor dem Haus – aus dem Steinbruch des Konzentrationslagers Mauthausen – erinnert an den Terror der Nazi-Jahre: „Für Frieden Freiheit und Demokratie – Nie wieder Faschismus – Millionen Tote mahnen“.

Wie wird andernorts mit dem Nazi-Erbe umgegangen?

Nürnberg als Stadt der Reichsparteitage der Nazis gilt als international stark beachtetes – und durchaus gelungenes – Beispiel zum Umgang mit einem belasteten historischen Erbe. Im dortigen Dokumentationszentrum wird die NS-Architektur nicht verherrlicht, sondern eingeordnet. Rund 300.000 Menschen aus aller Welt kommen nach Angaben der Stadt jährlich, um sich dort über die NS-Vergangenheit zu informieren. Da kaum noch Zeitzeugen leben, gewinnen die steinernen Zeugnisse des Größenwahns der Nazis an Bedeutung.
Hitler hat den Zweiten Weltkrieg entfesselt, in dem mindestens 60 Millionen Menschen starben. In den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen wurden einige Top-Nazis zum Tod verurteilt. Hitler hatte sich im Führerbunker im April 1945 kurz vor Kriegsende das Leben genommen. (dpa/red)