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Röwekamp setzt Frist für mögliche Rückkehr der Wehrpflicht

Der CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp hat bis Mitte 2027 eine Entscheidung gefordert, ob sich durch den neuen freiwilligen Wehrdienst die Rekrutierungsziele der Bundeswehr erreichen lassen.
Er habe daran „unverändert erhebliche Zweifel“, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag der Nachrichtenagentur AFP. Wenn der freiwillige Wehrdienst nicht ausreiche, „dann werden wir zur Wehrpflicht zurückkehren müssen“. Darüber müsse „bis zum 31. Juli nächsten Jahres“ entschieden werden.

Bundeswehr-Bilanz

Die Bundeswehr hatte am Mittwoch eine erste Bilanz für den am 1. Januar gestarteten neuen Wehrdienst vorgelegt. Demnach wurden fast 300.000 Fragebögen an den ersten betroffenen Jahrgang verschickt, in denen das Interesse für die Bundeswehr bekundet werden konnte. 530 Angeschriebene verpflichteten sich dabei für einen freiwilligen Wehrdienst im laufenden Jahr.
„Es ist auf jeden Fall angezeigt, dass wir jetzt erstmal ein Jahr, einen vollen Jahrgang abwarten“, sagte Röwekamp zu den Zahlen. „Erst dann wird man ein Gesamtbild zeichnen können. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres müssen wir aber nochmal sehr grundlegend über die Frage reden, ob wir mit der Freiwilligkeit die sehr ambitionierten Aufwuchsnotwendigkeiten bei der aktiven Truppe und den Reservistinnen und Reservisten erreichen.“
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will über den neuen Wehrdienst die Nato-Vorgabe erreichen, bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall 460.000 Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.000 auf mindestens 260.000 steigen. Die Zahl der Reservisten soll von 60.000 auf 200.000 erhöht werden.
Er halte es „für machbar“, über den freiwilligen Wehrdienst „am Ende das Aufwuchsziel für die Reservistinnen und Reservisten zu erreichen“, sagte Röwekamp. „Meine große Sorge ist der Aufwuchs bei den Zeit- und Berufssoldaten – weil das diejenigen sind, die den Kampfjet fliegen, das Schiff navigieren, den Panzer fahren, die Patriot-Abwehrstellung bedienen.“
Hier müsse „im Prinzip jedes Jahr das Ziel von 10.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten“ erreicht werden.

Wehrpflicht bleibt als Option

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden. Nötig dafür wäre ein neuer Bundestagsbeschluss.
Bei der Bedarfswehrpflicht würde nur ein Teil der wehrdienstfähigen jungen Männer verpflichtet. „Wir müssen nicht einen ganzen Jahrgang von 350.000 Männern einziehen“, sagte Röwekamp dazu. „Die Erfahrung zeigt, dass von den Wehrdienstleistenden letztlich ein Viertel bereit ist, Zeit- oder Berufssoldat zu werden, nachdem sie die Truppe kennengelernt haben.“
Mit Blick auf Schülerproteste gegen den Wehrdienst äußerte Röwekamp gleichzeitig Verständnis, dass es bei jungen Menschen „eine Verunsicherung“ gebe.
„Wir haben seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 mit der jungen Generation gar nicht mehr über die Fragen von Krieg und Frieden und Verteidigungsnotwendigkeit geredet“, sagte er. „Und deswegen treffen wir sie damit relativ unvorbereitet.“
Er werbe „deshalb sehr dafür, dass wir mit dieser Generation reden und nicht nur über sie reden“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse es sein, junge Menschen zu überzeugen, „dass das nicht irgendein Parteiprogramm ist, sondern wegen der Bedrohung durch Russland eine militärische Notwendigkeit“. (afp/red)
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Bahn-Chaos verursacht Milliardenschäden für die Industrie

Baustellen und Störungen bei der Deutschen Bahn verursachen nach Darstellung wichtiger Industriebranchen Milliardenschäden in der deutschen Wirtschaft. Das berichtet die „Welt am Sonntag (WamS)“ unter Berufung auf Unternehmen und Verbände aus der Stahl-, Chemie- und Autobranche.
Besonders hart betroffen ist demnach die Stahlindustrie, für die die Schiene ein zentraler Verkehrsträger ist. Fast 50 Prozent der Transportmengen werden laut Wirtschaftsvereinigung Stahl per Zug befördert, darunter Rohstoffe wie Erz, Schrott und Kohle sowie fertige Stahlprodukte. „Wir haben unsere Hochofenproduktion drosseln müssen“, sagte ein Sprecher des Stahlkonzerns Salzgitter der „Wams“.
Auch der Stahlkonzern ArcelorMittal berichtete demnach von erheblichen Problemen. „Die Situation an unserem Standort Eisenhüttenstadt hat eine kritische Zuspitzung erreicht“, sagte ein Sprecher der deutschen Landesgesellschaft. „Unsere Erzreserven dort sind weit unter den notwendigen Sicherheitsreserven.“
Der Verband der Automobilindustrie bestätigte der „WamS“ eine Reduzierung der verfügbaren Transportkapazitäten auf der Schiene. Seit 2022 werde in der Branche deswegen wieder mehr Verkehr auf die Straße verlagert.
Auch die Chemieindustrie ist betroffen. Nach Angaben des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) werden jährlich knapp 25 Millionen Tonnen chemische Erzeugnisse mit Zügen durch Deutschland transportiert, darunter viele Gefahrgüter und Rohstoffe für die Produktion. Zuletzt komme es „immer wieder auch zu Beeinträchtigungen der Produktion“, wenn Rohstoffe verspätet einträfen oder Produkte wegen begrenzter Lagerkapazitäten nicht abgefahren werden könnten.
„Die Bahn muss dringend nachsteuern“, forderte VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Vor allem bei Planung, Koordination und Priorisierung gebe es Handlungsbedarf. „Der Güterverkehr muss auf Umleitungsstrecken Vorrang erhalten“, sagte Große Entrup. (afp/red)
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Rente, Steuern, Flüge — was sich im Juli ändert

Während die Uhr für die diesjährige Steuererklärung tickt, könnte deren Abgabe für manche Menschen einfacher werden. Zwei Gruppen können sich zudem auf mehr Geld auf dem Konto freuen. Was sich im Juli alles ändert:

Renten steigen

Die mehr als 21 Millionen Rentner bekommen höhere Bezüge. Diese steigen um 4,24 Prozent. Eine Beispielrechnung: Wer eine monatliche Rente von rund 1.000 bezieht, bekommt etwa 42,40 Euro mehr. Die Rente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

Steuererklärung mit einem Klick

Statt langem Brüten über der Steuererklärung könnte es für bestimmte Gruppen schneller gehen: Ab 1. Juli soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet mit nur einem Klick für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. In der ersten Runde dabei sein können rund 11,5 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Wer sich in der „MeinElster+“-App angemeldet hat, bekommt vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden oder noch angepasst werden.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung

Apropos Steuererklärung, die für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld, die Höhe der Sozialleistung ändert sich aber nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.

Ticketsteuer

Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.

Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer

Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben – zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Kölner Dom kostet Eintritt

Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.

Punktehandel wird strafbar

Zu schnell oder bei Rot gefahren? Bei Verkehrsverstößen füllt sich schnell das Punktekonto in Flensburg. Doch die Punkte auf jemand anderen abzuwälzen, klappt ab 1. Juli nicht mehr. Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz verbietet das nun ausdrücklich. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren – durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat. (dpa/red)
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Neuer Hitzerekord in Deutschland: 41,3 Grad in Saarbrücken

Bisher lag der Hitzerekord in Deutschland bei 41,2 Grad – gemessen 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl in Nordrhein-Westfalen. In Großbritannien wurde den dritten Tag in Folge der Hitzerekord für Juni geknackt. In ganz Europa sorgt die Hitze für Probleme bis hin zu Todesfällen.
Erst kurz vor dem Allzeit-Hitzerekord hatte der Deutsche Wetterdienst mit 40,9 Grad einen neuen Juni-Hitzerekord gemeldet. Dieser war ebenfalls in Saarbrücken gemessen worden. Auch an zahlreichen weiteren Wetterstationen wurden am Freitag Temperaturen über 40 Grad gemessen. Der DWD betonte allerdings, dass es sich um vorläufige Messungen handele.
In Deutschland gilt flächendeckend eine Warnung vor Hitze – und die Hitzewelle dürfte noch bis Anfang kommender Woche dauern. Am Samstag werden zudem vom westlichen Mittelgebirgsraum über Nordrhein-Westfalen bis nach Niedersachsen einzelne kräftige Gewitter, auch Unwetter, erwartet, in der Nacht zu Sonntag dann im Nordwesten und Norden einzelne Gewitter mit Unwetterpotenzial. Am Sonntag soll bei anhaltender Hitze die Unwetterneigung mit Starkregen, Hagel und Sturmböen allgemein zunehmen.
Angesichts der extremen Hitze strichen mehrere deutsche Städte Veranstaltungen. In Leipzig sagte die Oper eine für Samstag geplante Premiere ab. Die Stadt Köln sagte das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest ab. Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab – wegen Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen, hieß es. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant.

Hitzewelle in Europa

Unter der aktuellen Hitzewelle leiden weite Teile Europas. In Großbritannien wurden in Wattisham im Südosten Englands am Freitag 36,9 Grad gemessen – laut der Wetterbehörde Met Office wurde damit den dritten Tag in Folge ein neuer Hitzerekord für Juni verzeichnet. Mehrere Sehenswürdigkeiten in London wurden wegen der Hitze geschlossen, unter anderem die Tower Bridge. Hunderte Schulen blieben am Freitag ganz oder teilweise geschlossen.
Auch in Ländern wie Spanien, Frankreich und Italien ächzen die Menschen unter außergewöhnlich hohen Temperaturen. Die französische Regierung befürchtet zahlreiche Hitzetote. „Wir sind besorgt über landesweite Todesfälle zu Hause“, erklärte das Gesundheitsministerium. Ein in Marseille in einem geparkten Auto entdecktes Kleinkind starb am Freitag an den Folgen eines Hitzschlags. In Spanien starben bereits mehr als 200 Menschen wegen der extremen Temperaturen.
Die Pariser Gay Pride, die am Samstagnachmittag stattfinden sollte, wurde wegen der Hitze und der angespannten Lage in Frankreichs Krankenhäusern verschoben. In den Niederlanden wurde ein mehrtägiges Techno-Festival abgebrochen. In Belgien mussten zwei liegengebliebene Eurostar-Züge evakuiert werden, darunter ein Zug von Köln nach Paris mit 400 Reisenden an Bord. (afp/red)
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Mercedes verschärft Sparkurs – Sonderzahlung wird verschoben

Der Autobauer Mercedes-Benz verschärft seinen Sparkurs. Der Dax-Konzern verschiebt eine für den Juli vorgesehene tarifliche Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Das geht aus einem Schreiben an die Beschäftigten in Deutschland hervor, welches der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Um welche Summe es insgesamt geht, war zunächst unklar.
Bei der Sonderzahlung handelt es sich um den jährlichen „Transformationsbaustein“, der 18,4 Prozent vom regelmäßigen individuellen Monatsentgelt beträgt.
Die strukturellen Kosten in Deutschland – insbesondere die Arbeitskosten – seien im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig, hieß es.
Zugleich will das Management mit dem Betriebsrat in den kommenden Wochen über eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sprechen, wie das Unternehmen weiter mitteilte. Laut Tarifvertrag arbeiten die Beschäftigten zurzeit 35 Stunden in der Woche.

Vorstand: Situation dramatisch

In dem Brief schrieb der Vorstand, dass man „weiterhin mit Hochdruck die Kosten senken“ müsse, um bei den Preisen für die Produkte wettbewerbsfähig zu bleiben.
„Trotz all unserer Anstrengung ist die Situation heute in Deutschland dramatisch“, hieß es darin. Jede Vergabe neuer Produkte, jede Zuweisung von Aufgaben an deutsche Standorte verschlechtere die relative Kostenposition von Mercedes.
Mercedes hat seit längerem mit Rückschlägen zu kämpfen. Im ersten Quartal dieses Jahres sank das Konzernergebnis um 17,2 Prozent. 2025 war der Gewinn um knapp die Hälfte von 10,4 Milliarden Euro auf 5,3 Milliarden Euro eingebrochen, nachdem es schon 2024 schlechter gelaufen war.
Zölle, negative Wechselkurseffekte und der intensive Wettbewerb in China hätten die Ergebnisse belastet, hieß es. Rückläufig waren auch Absatz und Umsatz.
Die Schwaben hatten darauf reagiert und vor etwas mehr als einem Jahr ein Sparprogramm aufgelegt, wobei Mercedes von einem Programm zur Leistungssteigerung („Next Level Performance“) sprach. (dpa/red)
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Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Bundes-Einstieg beim Panzerbauer KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für den Einstieg des Bundes beim Rüstungskonzern KNDS gegeben. Dies verlautete am Freitag aus Parlamentskreisen.
Der Bund will eine Beteiligung von 40 Prozent an dem Hersteller des Leopard-2-Kampfpanzers übernehmen. Die Kosten für den Einstieg werden nach einem „Spiegel“-Bericht auf bis zu 7,2 Milliarden Euro geschätzt.
Deutschland und Frankreich hatten Anfang der Woche die Einigung auf eine Beteiligung des Bundes verkündet. Aktuell halten der französische Staat und die deutsche Eigentümerfamilie Wegmann jeweils 50 Prozent an KNDS.
Der französische Anteil soll im Zuge eines Börsengangs auf 40 Prozent sinken, der Bund übernimmt einen Anteil in derselben Höhe von der Wegmann-Familie. Die restlichen 20 Prozent sollen an die Börse gebracht werden.
Der „Spiegel“ berichtete, der Kaufpreis für die 40 Prozent an KNDS sei noch nicht festgelegt. Bund und Eigentümerfamilien hätten sich auf eine „Kaufpreisformel“ verständigt, zitierte das Magazin aus vertraulichen Unterlagen für den Haushaltsausschuss.
Die Formel basiere auf dem Ausgabepreis für die Aktien „zuzüglich eines marktüblichen Paketaufschlags“ und berücksichtige außerdem die weitere Kursentwicklung.
KNDS ist aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter hervorgegangen. Das Unternehmen hatte am Mittwoch seinen Börsengang angekündigt.
Ein genauer Termin dafür ist derzeit noch offen, in einer geheimen Vorlage des Bundesverteidigungsministeriums ist aber von Anfang Juli die Rede.
KNDS stellt neben dem Kampfpanzer Leopard 2 auch Artilleriesysteme, Schützenpanzer und Munition her. In Deutschland unterhält das Unternehmen elf seiner weltweit 34 Standorte.
Werke gibt es unter anderem in Hamburg, den nordrhein-westfälischen Städten Remscheid und Mühlheim an der Ruhr und im thüringischen Ebeleben. In Frankreich gibt es zehn KNDS-Standorte. (afp/red)
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Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen „einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße“ eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland.
In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung.
Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht „von besonderem Gewicht“ sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.(afp/red)
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Warken will Suizidprävention stärken – Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen.
Darin ist unter anderem die Schaffung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.
Über den Gesetzentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wurde dazu die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.
Der Entwurf sieht auch vor, die von den Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung verlangte Krisendienst-Rufnummer voranzubringen. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung.
Zudem sollten die Länder auf einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Entwickelt werden sollen auch Maßnahmen „zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln“.
Mehrere Verbände begründeten ihre Forderung nach der Krisendienst-Rufnummer in einer gemeinsamen Erklärung. „Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen, ob Menschen in suizidalen Krisen schnell qualifizierte Unterstützung finden“, erklärte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (Naspro).
Die bundesweit einheitliche Rufnummer zur Suizidprävention müsse „gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert“ sein, erklärten die Verbände. „Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.“
Auch das Bündnis, an dem unter anderem die Telefonseelsorge, die Malteser, der Deutscher Hospiz- und Palliativverband, die Caritas und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) beteiligt sind, fordert die Einrichtung einer zentralen Fachstelle für Suizidprävention.
„Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen“, hieß es.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich rund 10.000 Suizid-Fälle. Hinzu kommt demnach eine statistisch nicht erfasste Dunkelziffer.
Es sterben damit in Deutschland jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.(afp/red)
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Bafin prüft Zalando-Abschluss wegen möglicher Verstöße

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat bei Zalando eine Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.
Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Dax-Konzern gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn und Frankfurt mitteilte. An der Frankfurter Börse wurde die Zalando-Aktie zum Auftakt mit einem Minus von 5,9 Prozent gehandelt.
Die möglichen Verstöße stehen den Angaben zufolge im Kontext der About-You-Übernahme. Zalando habe im Anhang des Konzernabschlusses Angaben zu einer Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Rahmen des Erwerbs der Modeplattform About You möglicherweise fehlerhaft unterlassen.
Da die Bafin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht habe, werde sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren, hieß es weiter. „Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.“

So reagierte Zalando

Zalando steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit der Bafin. Der Online-Modehändler teilte in einer Stellungnahme mit: „Nach Einschätzung der Zalando SE handelt es sich um einen rein formellen, aber materiell unwesentlichen Aspekt in den Anhangsangaben.“ Alle relevanten Informationen zum Erwerb der About-You-Anteile seien vollständig öffentlich zugänglich gewesen.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger befürwortete die eingeleitete Bafin-Prüfung. Die Übernahme von About You erfordere eine besondere Transparenz, teilte der Vorstand mit. (dpa/red)
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Istanbul: Zweimal 18 Jahre Haft für Kammerjäger nach Tod von Familie aus Deutschland

Im Prozess um den tragischen Tod einer vierköpfigen Familie aus Deutschland in Istanbul sind am Freitag hohe Haftstrafen verhängt worden. Zwei Vertreter einer Schädlingsbekämpfungsfirma müssen für 18 Jahre ins Gefängnis, der Besitzer des Hotels, in dem die Familie durch ein Insektengift starb, muss 13 Jahre in Haft, wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtete.
Die in Deutschland lebende türkische Familie hatte in Istanbul Urlaub gemacht, als am 12. November die Eltern und ihre Kinder im Alter von drei und sechs Jahren erkrankten. Die Familie wurde ins Krankenhaus gebracht, doch wenige Tage nach den Kindern Kadir und Masal sowie der Mutter starb auch der Vater.
Laut Obduktionsbericht wurde bei den Toten eine „starke Konzentration von Phosphingas“ festgestellt. Dies deutete darauf hin, dass die Familie starb, weil sie dem giftigen Insektizid ausgesetzt gewesen war. Zuvor hatte es in ihrem Hotel einen Einsatz zur Schädlingsbekämpfung gegeben.
Der Prozess hatte am 21. April vor dem Gericht in Istanbul begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen „mehrfachen Totschlags durch grobe Fahrlässigkeit“ Haftstrafen von bis zu 22 Jahren gefordert.
Nach dem Tod der Familie hatten die Ermittler zunächst eine Lebensmittelvergiftung vermutet. Dieser Verdacht wurde ausgeräumt, nachdem türkische Medien berichteten, dass das Hotel der Familie mit einem Bettwanzen-Befall zu kämpfen hatte. Das eingesetzte Insektizid gelangte mutmaßlich über einen Lüftungsschacht des Badezimmers in das Hotelzimmer der Familie.(afp/red)
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Keine Altersfreigabe für „Citizen Vigilante“: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film kann nicht ins Deutsche Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Film darf nicht ins Kino: Regisseur wirft FSK politische Motive vor


In Kürze:

  • Die FSK hat dem Film „Citizen Vigilante“ des deutschen Regisseurs Uwe Boll die Altersfreigabe verweigert.
  • Boll bezeichnet die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verweist auf vergleichbare Actionfilme.
  • Der Regisseur begründet den Film mit seiner Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung in Europa.

 
Der deutsche Regisseur Uwe Boll sieht sich durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ungerechtfertigt benachteiligt. Wie die FSK gegenüber Epoch Times bestätigte, verweigert diese seiner Produktion „Citizen Vigilante“ eine Bewertung.
Es handelt sich um einen Selbstjustiz-Thriller, in dem der Hauptcharakter beginnt, mutmaßliche Straftäter und korrupte Beamte zu jagen. Die Hauptrolle spielt der in Hollywood nach Vorwürfen psychischer und sexueller Gewalt in Ungnade gefallene US-Schauspieler Armie Hammer. Die Handlung des Films soll in Europa spielen.

„Citizen Vigilante“ nicht auf regulärem Vertriebsweg erhältlich

Der Film ist seit dem 19. Juni in den USA und Kanada in Kinos und auf Streamingportalen verfügbar. In Deutschland hat die FSK ihm in zwei unabhängigen Prüfverfahren die Altersfreigabe verweigert. Dies stellt keine Indexierung dar, wie sie etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vornehmen kann.
Dass der Film keine Freigabe ab 18 Jahren erhält, macht einen Vertrieb auf dem deutschen Markt aber faktisch unmöglich. Ohne eine solche Freigabe ist zudem das Bewerben des Films verboten.
Die Wiesbadener Organisation schreibt in einer Antwort an die Epoch Times, dass sie zu den Filmeinstufungen generell frei von ökonomischen und politischen Erwägungen komme. Sie könne allerdings noch keine Details zum Urteil bei „Citizen Vigilante“ preisgeben, deutet aber darauf hin, dass es mit den extremen Gewaltdarstellungen zu tun habe.
Die FSK begründete ihre Entscheidung laut Medienberichten auch damit, dass der Film Selbstjustiz gegen Migranten befördern könne. Bereits mehrere Filmproduktionen von Boll wurden von der FSK nur unter Auflagen mit einer Altersfreigabe versehen. Es ging dabei um Kürzungen, die von der Kontrolleinrichtung verlangt wurden.
Wie Boll selbst angibt, wurde unter anderem eine Sequenz, die eine Gruppenvergewaltigung zeigt, zum Stein des Anstoßes. Dass es sich bei den Tätern dabei ausschließlich um Personen mit Einwanderungsgeschichte handelt, sei bewusst so gewählt worden.

Sogenannter Stadtpark-Fall in Hamburg als Inspiration

In einer auf X an Elon Musk gerichteten Nachricht erklärt Boll, der Spielfilm zeige „die Realität in Europa“. Seine Motivation, ihn zu produzieren, sei „die Sorge um die Zukunft Europas“.
Musk, dessen X-Account von über 240 Millionen Profilen gefolgt wird, hat den Film inzwischen in voller Länge geteilt, und dieser wurde schon über 13,6 Millionen Mal geschaut.
In einem offenen Brief an die deutsche Filmwirtschaft erklärt Boll, es handle sich um eine „politisch motivierte Entscheidung“, dass die FSK die Altersfreigabe verweigert habe, so der Filmemacher. Eine Freigabe ab 18 Jahren hätte den Schutz Minderjähriger gewährleistet. Das Gewaltniveau seines Films sei nicht höher als in Produktionen wie „John Wick“ oder „Equalizer“.
Laut dem Regisseur sei der Film „fiktional“. Gleichzeitig nimmt er für sich in Anspruch, eine von ihm wahrgenommene „Realität“ abzubilden.
Dabei verweist er insbesondere auf das sogenannte Stadtpark-Verfahren in Hamburg.
Im September 2020 war es in einem Park zu sexuellen Handlungen mehrerer Personen an einer 15-Jährigen gekommen. Von ihr seien auch pornografische Aufnahmen angefertigt worden und einer der Angeklagten habe zudem ihre Brieftasche gestohlen.

Boll schließt Inspiration für reales Leben aus

Insgesamt zehn Personen waren laut Medienberichten involviert. Vier davon waren deutsche Staatsangehörige, vier weitere hatten eine armenische, afghanische, kuwaitische beziehungsweise montenegrinische Staatsangehörigkeit. In zwei Fällen war diese ungeklärt.
Neun Personen wurden zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Zwei wurden freigesprochen.
Dieser Fall steht für Boll symbolhaft für die seiner Ansicht nach aus der Kriminalstatistik ableitbare Überzeugung, dass „junge Migranten“ als Täter bei Massenvergewaltigungen die Regel seien.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die vergangenen Jahre einen Anteil zwischen 47 und 50 Prozent von nicht deutschen Staatsangehörigen bei Gruppenvergewaltigungen aus.
Aufgrund seines „radikalen Erzählstils“ schließt der Regisseur aus, dass sein Film zur Inspiration für rassistisch motivierte Gewalttaten werden könne. Dieser solle klarmachen, dass Gewalt keine Lösung sei. Zudem werde der Hauptcharakter im Film „auch nicht als guter Mensch porträtiert“. Er sei „ein egoistischer und sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile anfängt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen“.
Wie groß der Publikumsandrang sein wird, wenn „Citizen Vigilante“ verfügbar ist, ist ungewiss. Auf Filmplattformen wie „Rotten Tomatoes“ zeigt sich ein Phänomen, das den Schluss zulässt, dass ideologische Erwägungen bei der Bewertung eine größere Rolle spielten als künstlerische. So fällt auf, dass von drei professionellen Kritikern geradezu vernichtende Rezensionen kommen.
Demgegenüber findet sich bei den über 500 Publikumsbewertungen meist überschwängliches Lob. Dabei fällt jedoch auf, dass es sich bei keinem Rezensenten um eine sogenannte „Verified Audience“ handelt, also um Personen, die den Film nachweislich tatsächlich gesehen haben. Auf der Website IMDb erhielt der Film eine Note von 6,5 bei rund 4.400 Bewertungen.
Boll erklärt in seiner Botschaft an Musk, der Film sei bislang „nur in wenigen Kinos“ zu sehen, in New York oder Los Angeles etwa in keinem.
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Spionageprozess um iranische Anschlagspläne

Zwei Männer sitzen im Hanseatische Oberlandesgericht auf der Anklagebank. Zumindest physisch nicht mit im Saal: die Islamische Republik Iran und seine mächtigen Revolutionsgarden, in deren Auftrag die 42 und 54 Jahre alten Männer in Deutschland Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben sollen.
Ausgekundschaftet wurden von den beiden in Dänemark lebenden Männern laut Anklage der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem soll der 54-Jährige Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Ankläger: Revolutionsgarden sehen Deutschland als Handlungsraum

„Das Verfahren zeigt nicht nur, dass der Iran nach wie vor ein wesentlicher Akteur im Bereich der Spionage ist, sondern auch, dass die iranischen Revolutionsgarden Deutschland zunehmend als Handlungsraum für staatsterroristische Anschläge betrachten“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser.
Seine Behörde wirft dem 54-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchte „Beteiligung an Verbrechen des Mordes und der schweren Brandstiftung“ vor. Der 42-Jährige, ein afghanischer Staatsbürger geboren im Iran, soll sich für die versuchte Beteiligung an einem Mord verantworten.
Der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln habe seine Aufträge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zu ihren Aufgaben gehören auch verdeckte Geheimdienstoperationen im Ausland.

Brandanschlag auf koscheres Lebensmittelgeschäft geplant

Er habe sich dann mit dem 42-Jährigen in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Volker Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Anklageverlesung.
Für einen Brandanschlag auf das koschere Lebensmittelgeschäft in Berlin habe er sich bei seiner Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen – gut 4.000 Euro – soll er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt haben.

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

Nach der Anklageverlesung wollte sich keiner der beiden Beschuldigten äußern. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde dann ein Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz in die Verhandlung eingeführt, dass den 54 Jahre alten Hauptangeklagten bei einem Besuch in Berlin im vergangenen Sommer observiert hatte.
Mitarbeiter des deutschen Geheimdienstes hatten ihn demzufolge im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 7 kurz nach seiner Einreise aus Dänemark in Empfang genommen. In einem Wagen mit dänischem Kennzeichen ging es dann weiter nach Berlin.
Dort besuchte der Mann laut Observationsbericht die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den koscheren Lebensmittelhandel und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Josef Schuster angehört. An allen Orten soll er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht haben.

Tipp kam wohl von ausländischem Geheimdienst

Die dänische Polizei hatte ihn kurze Zeit nach seiner Rückkehr in Arhus festgenommen und später nach Deutschland überstellt. Sein mutmaßlicher Komplize war im vergangenen November ebenfalls in Dänemark festgenommen worden.
Den Tipp zu den Planungen der beiden bekamen die deutschen Sicherheitsbehörden offenkundig aus dem Ausland. Man habe mit mehreren ausländischen Diensten in der Sache kooperiert, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach der Festnahme im vergangenen Jahr gesagt. Eine mit dem Thema vertraute Quelle bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad beteiligt war.

Volker Beck fordert Ausweisung des iranischen Botschafters

Volker Beck nahm als Zuschauer unter Personenschutz am ersten Verhandlungstag teil. Über seinen Antrag, als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen zu werden, hat das Gericht noch nicht entschieden.
Ihm sei es wichtig, die Angeklagten zu sehen, sagte er. „Ich würde denen auch gerne als Verfahrensbeteiligter im Prozess gegenübertreten, um zu zeigen, mit Drohungen von Gewalt lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern dann denken wir über unsere Sicherheit nach, aber wir weichen nicht.“
Für Beck, der von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag saß, steht nach den Ausführung der Bundesanwaltschaft fest: „Auch die Mitarbeiter der iranischen Vertretung in Berlin sind Teil der Infrastruktur für terroristische Machenschaften des Iran. Und da kann nur eine Konsequenz sein: den Botschafter ausweisen und das Personal radikal zu reduzieren.“
Der Iran hatte die Vorwürfe bereits nach der Anklageerhebung zurückgewiesen. Die iranische Botschaft in Berlin sprach von „unbegründeten und gefährlichen Behauptungen“, wie die regierungsnahe Nachrichtenagentur Isna berichtete. (dpa/red)
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Bosch-Chef Stefan Hartung geht vorzeitig

Überraschender Chefwechsel bei Bosch: Stefan Hartung tritt ab. Der 60-Jährige lege zum 30. Juni auf eigenen Wunsch sein Mandat als Vorsitzender der Geschäftsführung nieder, teilte der Technologiekonzern in Gerlingen bei Stuttgart mit.
Hartung wolle sich künftig neuen gesellschaftlichen und unternehmerischen Aufgaben außerhalb der Bosch-Gruppe widmen. Sein Nachfolger soll der bisherige Vize-Chef Christian Fischer werden.
Der Wechsel geschieht demnach in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der obersten Ebene bei Bosch. „Die Gesellschafter und der Aufsichtsrat bedauern die Entscheidung von Stefan Hartung und danken ihm ausdrücklich für seine großen Verdienste bei der umsichtigen Führung des Unternehmens in einer außergewöhnlich anspruchsvollen Phase“, teilte Aufsichtsratschef Stefan Asenkerschbaumer mit. Hartung habe die kraftvolle Weiterentwicklung von Bosch gezielt fortgesetzt.
„Wir respektieren die persönliche Entscheidung von Stefan Hartung und wünschen ihm viel Erfolg für seine Zukunft“, wird Asenkerschbaumer weiter zitiert. Der Manager ist zugleich geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG, dem Machtzentrum des Konzerns. Sie hält mehrheitlich die Stimmrechte an dem weltgrößten Autozulieferer.

Vertrag war erst verlängert worden

Bosch hatte den Vertrag von Hartung erst im vergangenen Herbst verlängert. Details wurden damals nicht genannt. Aber dem Vernehmen nach wurde eine Laufzeit bis 2031 vereinbart. Der gebürtige Dortmunder und frühere McKinsey-Manager hat seine Bosch-Karriere 2004 bei der Hausgeräte-Tochter BSH begonnen. Seit 2013 war Hartung Teil der Geschäftsführung.
Den Chefposten des Stiftungskonzerns übernahm er Anfang 2022. Mit dem vorzeitigen Weggang beendet der promovierte Maschinenbauer als siebter Chef nach Gründer Robert Bosch seine Tätigkeit in dem Unternehmen, das neben Autoteilen, Halbleitern, Hausgeräten und Elektrowerkzeugen auch Industrie- und Gebäudetechnik herstellt.
Der neue Bosch-Chef Fischer verantwortete zuletzt die Konsumgütersparte – und war so etwas wie der Chefstratege der Gruppe. Die berufliche Karriere des 58-Jährigen startete einst bei den Schwaben als Trainee.
Über Stationen bei der Unternehmensberatung Roland Berger, Walter Bau, Smartrac und wieder Roland Berger kam der promovierte Wirtschaftswissenschaftler 2018 zurück zu Bosch – direkt in die Geschäftsführung. Die Stellvertreter-Position teilen sich demnach in Zukunft zwei Manager: Finanzgeschäftsführer Markus Forscher und der Chef der Zuliefersparte, Markus Heyn.

Bosch steckt in der Krise

Die schwierige Wirtschaftslage hat im vergangenen Jahr mit voller Wucht bei Bosch durchgeschlagen. Der weltweit größte Autozulieferer leidet nicht nur in seinem Kernbereich – wo ihm unter anderem der schleppende Wandel zur E-Mobilität zusetzt – sondern auch in fast allen anderen Geschäftsfeldern.
So halten sich zum Beispiel viele Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der aktuellen Wirtschaftslage beim Kauf von Geräten wie Kühlschränken, Backöfen, Waschmaschinen, Elektrowerkzeugen und Gartengeräten zurück.
Nach eigenen Angaben ist Bosch in vielen Bereichen mittlerweile nicht mehr wettbewerbsfähig. Um das Ruder herumzureißen, wird kräftig an Personal und Strukturen gespart.
Allein in der Zuliefersparte Zulieferbereich will der Konzern in den kommenden Jahren bis zu 22.000 Stellen streichen. Abbaupläne gibt es aber auch in anderen Bereichen – unter anderem bei der Hausgerätetochter BSH und der Sparte für Elektrowerkzeuge.
Die Kosten für den beispiellosen Stellenabbau haben – neben den US-Zöllen und Steuereffekten – auch die Geschäftszahlen der Schwaben schwer belastet. Insgesamt schlugen die Programme mit 2,7 Milliarden Euro zu Buche, vor allem in Form von Rückstellungen.
Im vergangenen Jahr musste Bosch daher erstmals seit 2009 einen Nachsteuerverlust in Höhe von 363 Millionen Euro verbuchen. Bereits in Vorjahr hatte sich der Gewinn halbiert. Der Umsatz stieg 2025 nur leicht auf 91 Milliarden Euro. Damit lag das Unternehmen auch deutlich hinter den eigenen Erwartungen.

Wird 2026 für Bosch besser?

Für das laufende Jahr rechnete Bosch zuletzt – trotz der schwierigen Lage der Weltwirtschaft – mit etwas besseren Geschäften. Im ersten Quartal lag der Umsatz demnach etwa auf Vorjahresniveau.
Für das Gesamtjahr peilte das Management ein Umsatzwachstum von zwei bis fünf Prozent an. Davon soll auch wieder mehr Gewinn übrig bleiben. (dpa/red)
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Bahn erklärt Ursache für bundesweiten Zugstillstand

Ursache war demnach der planmäßige Tausch eines sogenannten Switches, einer Netzwerkverteilkomponente, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Als Folge des Austauschs sei ein Softwarefehler aufgetreten.

Automatische Fehlermeldung blieb aus

Dieser habe aber nicht wie eigentlich vorgesehen eine automatische Fehlermeldung nach sich gezogen, weshalb das betroffene System nicht auf ein Parallelsystem umgesprungen sei. Der Wechsel habe stattdessen manuell vollzogen werden müssen.
Zuvor hätten die Mitarbeiter aber ausschließen müssen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte. Erst danach habe der Wechsel durchgeführt werden können. Gegen 0.30 Uhr, rund zwei Stunden nach dem Ausfall, funktionierte der Funk wieder und die Züge konnten weiterfahren.

Vorerst kein weiterer Komponententausch

Die Bahn hat eigenen Angaben zufolge mehrere Maßnahmen ergriffen, damit sich dieser bisher einmalige Vorfall nicht wiederholt. Vorerst sollen demnach keine weiteren Komponenten getauscht werden, bis mit dem Hersteller des Geräts der Fehler behoben sei.
Instandhaltungen im System sollen künftig zudem nur noch in der Nacht zwischen 0.00 und 4.00 Uhr durchgeführt werden und nur in dem System, das gerade nicht verwendet wird.
„Klar ist: Die Modernisierung unserer Infrastruktur ist der einzige Weg nach vorn“, teilte der Chef der Bahn-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo, Philipp Nagl, mit. „Im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie erneuern wir das aktuelle GSM-R-Netz deshalb gerade noch mal umfassend, unterziehen es einem Upgrade und machen es resilienter.“

Funksystem noch mindestens zehn Jahre im Einsatz

Das Funksystem GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) ist mehr als 20 Jahre alt, aber nach wie vor europaweiter Standard bei sämtlichen Eisenbahnen.
Das Nachfolgesystem FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) ist laut Bahn frühestens in zehn Jahren bereit für den Einsatz. Bis dahin müsse das alte System noch funktionieren.
Das Bahnfunksystem in Deutschland ist den Angaben zufolge redundant gebaut. Funktioniere ein System nicht, springe der Funk zunächst auf ein Zwillings-System um. Gibt es auch dort Probleme, wechsele der Funk auf eine Rückfallebene über den öffentlichen Mobilfunk.
Diese zusätzlichen Systeme hätten in der Nacht auf Dienstag zwar tadellos funktioniert, betont die Bahn. Der automatische Wechsel habe aber aufgrund der ausbleibenden Fehlermeldung nicht geklappt.
Der Vorfall mit Tausenden betroffenen Reisenden hatte Kritik seitens der Politik und Branchenverbänden ausgelöst, die vor allem auf die überalterte Infrastruktur der Bahn abzielte. (dpa/red)
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Wird es wärmer als je zuvor? Extremhitze lähmt Deutschland

Schwitzen am Tage – und wenig Abkühlung in der Nacht. Die hartnäckige Hitzewelle soll zum Wochenende ihren Höhepunkt erreichen, es könnte so heiß werden wie nie zuvor. Die Extremtemperaturen bergen Gefahren und wirbeln so manche Pläne durcheinander. Ein Überblick über die Lage in Deutschland und darüber hinaus.

Wie heiß es werden könnte

Für Sonntag sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis zu 42 Grad vorher – damit könnte der Allzeit-Temperaturrekord gebrochen werden. Die bislang höchste jemals in Deutschland gemessene Temperatur lag bei 41,2 Grad Celsius – am 25. Juli 2019 in Tönisvorst und Duisburg-Baerl.
Die Gefahrenkarte zeigt am Sonntag für ganz Deutschland Gefahr für schwere Gewitter. Auch am Samstag sieht der DWD einzelne Hitzegewitter kommen, besonders in der Westhälfte. Die Höchstwerte am Samstag liegen zwischen 36 und 41 Grad, nur an der See bleibt es etwas kühler.

Wer besonders gefährdet ist

Besonders gefährlich ist Hitze für Ältere, Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu gehören oft auch Patienten in Krankenhäusern. Und diese sind nur sehr mangelhaft auf die Temperaturen eingestellt, die mittlerweile in Deutschland vorkommen.
„Die meisten Intensivstationen in Deutschland sind mittlerweile klimatisiert, aber dann hört es auch schon fast auf. Nur ein Drittel der Häuser haben klimatisierte Patientenzimmer“, sagte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, im ZDF-„Morgenmagazin“. Klare Vorgaben gebe es nur für Operationsbereiche oder die Radiologie, weil die Geräte schlicht die Hitze nicht aushielten.
Für Patienten sei die Hitze sehr belastend und auch eine Gefahr. So heilten etwa Wunden schlechter bei hohen Temperaturen. „Man muss eben realistisch sagen, in solchen Hitzewellen sterben Menschen häufiger. Das ist statistisch eindeutig so, und zwar auch im Krankenhaus“, sagte Johna.
Als Faustregeln für den Schutz vor Hitzegefahren gilt laut Experten: direkte Sonne meiden, viel trinken und keine zu hohe körperliche Belastung in den wärmsten Stunden des Tages.

Wie auch die Infrastruktur ächzt

Auch auf den Straßen und Schienen des Landes herrscht Ausnahmezustand: Auf mehreren Autobahnen mussten Strecken gesperrt werden. Beton dehne sich bei Wärme aus, hieß es von der Autobahn GmbH.
Normalerweise werde das bei der Bauweise berücksichtigt. Auf älteren Fahrbahnen könne es jedoch passieren, dass der Beton sich nicht ausreichend ausdehnen könne. Dann baut sich Spannung auf und entlädt sich nach oben.
Die Folge: Die Fahrbahn wölbt sich oder bricht auf. Auf der A2 mussten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg in dieser Woche zwei Abschnitte wegen Hitzeschäden gesperrt werden. Auch auf der A93 in Bayern wurde ein solcher Hitzeschaden gemeldet.
Die Bahn bietet an, gebuchte Fernverkehrsfahrten für die Tage bis zum 30. Juni kostenfrei zu stornieren – eine sogenannte erstmalige Hitze-Sonderkulanz. „Allen, die in dieser extremen Wetterlage auf ihre Fahrt verzichten können, legen wir die Sonderregelung zur Stornierung nahe“, hieß es von der Bahn.
Weichen sowie Leit- und Sicherheitstechnik können bei den hohen Temperaturen und stundenlanger direkter Sonneneinstrahlung Schaden nehmen. Das kann zu weiteren Problemen auf dem ohnehin stark störanfälligen Netz der Bahn führen.

Etliche Veranstaltungen am Wochenende abgesagt

Angesichts der extremen Hitze in Deutschland haben mehrere Städte geplante große Veranstaltungen abgesagt. Die Stadt Köln teilte am Freitag mit, das am Sonntag im Rheinpark geplante Kinder- und Familienfest müsse abgesagt werden. Eigentlich war ein mehrstündiges Programm inklusive Bühnenauftritte und Bewegungsparcours geplant.
Die Stadt Cottbus sagte das ebenfalls für Sonntag geplante Spreekonzert ab, das Konzert wäre eine Premiere geworden. Die Tickets für das Konzert behalten demnach aber ihre Gültigkeit, es werde ein neuer Termin geprüft. Die Stadt begründete die Verschiebung mit Temperaturprognosen von bis zu 43 Grad für den Sonntag.
In Leipzig sagte die dortige Oper den Premierentermin des musikalischen Märchens „Pit und Paula – frisch versalzen“ am Samstag ab. „Der Auftritt des Kinder- und Jugendchores wäre nicht zu verantworten“, hieß es von der Oper. Die hessische Stadt Hanau sagte sämtliche städtische Veranstaltungen für das gesamte Wochenende ab. Oberbürgermeister Claus Kaminsky rief auch dazu auf, alle nicht-städtischen Veranstaltungen im Freien abzusagen.
In München hielt die Stadt hingegen am Christopher Street Day (CSD) für Samstag fest. Es werde „heiß und voll“, Besucher sollten Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 verwenden, regelmäßig Wasser trinken und eine Kopfbedeckung mitbringen. Außerdem seine Trinkwasserstellen aufgebaut und Wasser-Sprühstationen geplant. (dpa/afp/red)
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Weniger schweinehaltende Betriebe – aber mehr Schweine

Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland nimmt weiter ab, gleichzeitig steigt aber die Zahl der Tiere. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die am Freitag, 26. Juni, veröffentlicht wurden.
Anfang Mai gab es demnach 14.700 Betriebe mit Schweinehaltung, 3,6 Prozent oder 550 Betriebe weniger als im Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich ist die Anzahl gar um 40 Prozent oder 9.800 Betriebe zurückgegangen.
Die Zahl der in Deutschland gehaltenen Schweine lag Anfang Mai bei rund 21,0 Millionen Tieren. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 0,6 Prozent oder 131.100 Tiere mehr. Im Zehnjahresvergleich nahm der Schweinebestand jedoch deutlich um 22,5 Prozent ab (-6,1 Millionen Tiere seit 2016).
Damit hält die Entwicklung hin zu größeren Betrieben an: Während im Jahr 2016 ein Betrieb durchschnittlich rund 1.100 Schweine hielt, waren es zehn Jahre später rund 1.400 Tiere.

Rinderbestand weitgehend stabil

Der Rinderbestand belief sich Anfang Mai in Deutschland auf rund 10,4 Millionen Tiere, darunter 3,6 Millionen Milchkühe. Der Rinderbestand blieb damit im Vergleich zum Vorjahr stabil (+0,2 Prozent oder 17.200 Tiere). Im Zehnjahresvergleich setzt sich der rückläufige Trend auch hier fort: Im Vergleich zu Mai 2016 sank der Bestand an Rindern um 17,6 Prozent (-2,2 Millionen Tiere).
Der Milchkuhbestand verzeichnete gegenüber Mai 2025 einen leichten Anstieg von 0,3 Prozent (+10.400 Tiere). Insgesamt blieb der Bestand an Milchkühen damit binnen Jahresfrist weitgehend stabil. Im Zehnjahresvergleich verringerte sich die Zahl der Milchkühe um 16,0 Prozent (-683.300 Tiere). (dts/red)
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Stuttgart 21: Inbetriebnahme erneut verschoben

Die Deutsche Bahn verschiebt die Inbetriebnahme des Großprojektes Stuttgart 21 offiziell auf 2031. Im Dezember 2031 soll nun der neue Hauptbahnhof der baden-württembergischen Hauptstadt eröffnet werden, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla am Freitag, 26. Juni.
Alle Elemente des Projektes – weitere Bahnhöfe und Tunnel im Großraum Stuttgart – sollen demnach erst bis Dezember 2033 fertiggestellt werden.
Zudem steigen die Kosten um weitere drei Milliarden Euro, wie Palla ausführte. „Die Mehrkosten sind ausschließlich von der Deutsche Bahn AG zu tragen.“

Projekt mehrfach verschoben, Kosten verfünffacht

Der Tiefbahnhof in Stuttgart sollte eigentlich Ende dieses Jahres eröffnet werden. Zuvor war die Inbetriebnahme bereits mehrfach verschoben worden. Die Kosten für das Gesamtprojekt waren zunächst bei drei Milliarden Euro angesetzt worden und haben sich inzwischen nahezu verfünffacht.
Palla stellte zusammen mit dem baden-württembergische Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) einen Konzernbericht zur Entwicklung bei Stuttgart 21 vor.
Die Untersuchung habe „erhebliche Projektversäumnisse festgestellt und offengelegt“, sagte sie. „Der Bericht zeigt gravierende Defizite in Planung, in Steuerung und auch im Risikomanagement.“
Am Bahnprojekt Stuttgart 21 wird seit gut 16 Jahren gearbeitet. Palla versprach nun eine Neuaufstellung der ausführenden Stellen. „Das klare Ziel ist dabei, die komplexen Prozesse verlässlich und zukunftsfähig zu steuern. Wesentlich ist dafür, dass Ehrlichkeit und Realismus einkehren.“
„Ich glaube, alle miteinander stehen wir davor, dass es kaum zu erklären ist, dass wir mittlerweile die neunte Verschiebung um weitere fünf Jahre haben“, sagte Özdemir. Palla dankte er für ihre Offenheit: „Es geht nur mit maximaler Transparenz“.

Leistungsfähiger Bahnknoten benötigt

Wichtig sei, dass grundsätzlich an der vollständigen Fertigstellung des Projekts festgehalten werde, sagte der Grüne weiter. „Wir brauchen einen leistungsfähigen Bahnknoten mit maximaler Kapazität, mit hoher Pünktlichkeit und vollständiger Digitalisierung.“ Er hoffe zudem, dass „die Belastungen für die Fahrgäste und die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden“.
Stuttgarts Bürgermeister Nopper lobte, dass Palla „für die Deutsche Bahn glaubhaft Besserung“ und „schonungslose Offenheit“ gelobt habe.
„Diese schonungslosen Offenheit war nicht gegeben.“ Der neue Zeitplan scheine nun „realistisch und nachvollziehbar“. „Die Deutsche Bahn hat als Bauherrin glaubhaft versichert, dass sie nicht mehr verspricht, als sie halten kann.“ (afp/red)
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Die erste Bundeswehr-Maschine startet nach Venezuela

Nach dem schweren Doppel-Beben in Venezuela ist Hilfe aus Deutschland unterwegs in das südamerikanische Land: Eine erste Bundeswehr-Maschine mit Material und Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks (THW) an Bord startete am Freitag, 26. Juni, vom Fliegerhorst Wunstorf aus in die Krisenregion, wie ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte.

Weitere Flugzeuge folgen

Demnach sollten im Laufe des Tages drei weitere Flugzeuge in Richtung Venezuela aufbrechen, darunter eines, das auf den Transport von Verletzten spezialisiert ist. Neben dutzenden Mitarbeitern des THW sollten die Maschinen rund 30 Tonnen Hilfsgüter in die Region bringen.
Das THW erklärte, ein 48-köpfiges Team einer auf Erdbeben-Einsätze spezialisierten Bergungseinheit sei auf dem Weg nach Venezuela. Mit an Bord waren demnach auch vier Suchhunde-Teams. Ziel sei es, mögliche Überlebende in den Trümmern aufzuspüren.

Krisenstab gebildet

Einem Sprecher des Auswärtigen Amts zufolge wurde ein Krisenstab zur Lage in Venezuela gebildet. Am Freitag war demnach weiterhin unklar, ob auch Deutsche unter den Todesopfern sind.
Das verheerende Doppel-Beben hatte sich am Mittwochabend im Abstand von nur 39 Sekunden westlich von Caracas ereignet. Die beiden Erdstöße hatten eine Stärke 7,2 und 7,5, in den folgenden Stunden wurden dutzende Nachbeben registriert.
Zahlreiche Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt. Die Behörden gaben die Zahl der Todesopfer am Donnerstagabend (Ortszeit) mit 235 an, tausende weitere Menschen wurden verletzt. Unter den Trümmern eingestürzter Häuser werden noch zahlreiche Menschen vermisst. (afp/red)