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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Warken plant mehr Einsparungen für stabile Kassenbeiträge

Das Spargesetz für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine noch größere Finanzlücke schließen als bisher geplant.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach einer Konferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Hannover, die Ausgabendynamik bei den Kassen sei nach Zahlen des ersten Quartals höher als bislang erwartet. Dies ergebe ein weiteres Defizit von 3,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, habe es einen Puffer von einer Milliarde Euro gegeben, erläuterte die Ministerin.
„Sprich, der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen.“ Rechnerisch ergibt sich eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Entwurf kommt ins parlamentarische Verfahren

Nähere Angaben zu dafür vorgesehenen Maßnahmen machte Warken zunächst nicht. Dies werde nun im parlamentarischen Verfahren geklärt. Klar sei, dass der Spielraum damit insgesamt „noch etwas verengter“ sei.
Der Entwurf kommt an diesem Freitag in den Bundestag, auch der Bundesrat befasst sich erstmals damit. Unter den Ländern gibt es zahlreiche Einwände gegen vorgesehene Einschnitte vor allem bei den Kliniken.
Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vermeiden. (dpa/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute.
Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Die Haftung der Sparkasse ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge.
Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung.
Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
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So präsentiert sich Ehrengast Tschechien auf der Buchmesse

Ehrengastland Tschechien will nicht nur seine Literatur während der Frankfurter Buchmesse im Oktober präsentieren: Geplant ist ein ganzes Jahr der tschechischen Kultur, wie die Organisatoren des Gastland-Auftritts in der Deutschen Nationalbibliothek ankündigten.
Rund 100 Veranstaltungen – auch zu anderen Kunstgattungen – sollen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein stattfinden.
Die 78. Frankfurter Buchmesse ist vom 7. bis zum 11. Oktober für das Publikum geöffnet. Rund 75 Autoren aus Tschechien würden dafür anreisen, wie der Programmdirektor des tschechischen Ehrengastauftritts, Martin Krafl, ankündigte. 212 Bücher aus Tschechien seien anlässlich der Messe neu in deutscher Übersetzung erschienen.

„Ein Land an der Küste“

Der Ehrengastauftritt steht unter dem Motto „Tschechien: ein Land an der Küste“ – ein Titel, der absichtlich für Verwirrung sorgen soll, wie die Organisatoren erklärten.
Buchmessen-Direktor Juergen Boos, für den 2026 die letzte Messe sein wird, interpretierte das Shakespeare-Zitat als „eine Küste, an der Sprache, Geschichten und Ideen anlanden“. Krafl sprach von „Wellen der Inspiration“ und „Gedanken, die zu neuen Ufern aufbrechen“.
Dieser poetische Ansatz soll sich auch im Ehrengast-Pavillon spiegeln, wie das verantwortliche Architekturbüro berichtete. Die 2.300 Quadratmeter große Ausstellungshalle werde „in eine verspielte und verträumte Landschaft“ verwandelt.
Runde, aufblasbare Elemente unterschiedlicher Größen dienen als Raumteiler, Sitzgelegenheiten und Leinwände zugleich. Aus einem Leuchtturm und Bojen heraus werden mit Hilfe von KI Zitate tschechischer Literatur projiziert. Ein Roboter soll live Comics zeichnen. (dpa/red)
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Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
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wirtschaft

Tante Enso erhält Freigabe für Kauf von 36 Tegut-Märkten

Die Smart-Store-Kette Tante Enso darf 36 Tegut-Supermärkte von der Genossenschaft Migros Zürich übernehmen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb freigegeben.
Die betroffenen Standorte befinden sich überwiegend in ländlichen Regionen in Hessen, Thüringen und Nordbayern. Der bisherige Tegut-Eigentümer Migros hatte im März angekündigt, sich aus Deutschland zurückzuziehen und die Kette verkaufen zu wollen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt begründete die Entscheidung so: „Tante Enso verfügt bislang über eine vergleichsweise geringe Marktstellung im Lebensmitteleinzelhandel und ist vor allem in ländlichen Regionen tätig.“
Tante Enso betreibt bereits zahlreiche Mini-Supermärkte in Deutschland, unter anderem in Wörlitz. (Archivbild)

Tante Enso betreibt bereits zahlreiche Mini-Supermärkte in Deutschland, unter anderem in Wörlitz. (Archivbild)

Foto: Heiko Rebsch/dpa

Die Übernahme stärke einen kleineren Wettbewerber in einem Markt, der von wenigen großen Unternehmensgruppen geprägt werde. Zugleich könne sie die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern.

Marke Tegut verschwindet

Das Unternehmen Tante Enso mit Sitz in Bremen betreibt deutschlandweit knapp 90 halbautomatisierte Mini-Supermärkte – vor allem im ländlichen Raum. 2025 setzte die Gruppe laut Kartellamt rund 40 Millionen Euro um. Die Märkte sind rund um die Uhr geöffnet, nur zu bestimmten Zeiten ist Personal vor Ort.
Die Marke Tegut soll aufgegeben werden. Unklar ist, wie viele Standorte bestehen bleiben. Rund 200 Tegut-Supermärkte will der Lebensmitteleinzelhändler Edeka übernehmen, die Rewe-Gruppe bis zu 40 Filialen.
Die Transaktionen bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Wettbewerbshüter. Bei Edeka läuft die Frist für das Hauptprüfverfahren noch bis Ende August, bei Rewe bis Ende September.
Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet. Anfang 2013 übernahm Migros die Kette, die in sechs Bundesländern vertreten ist. Die meisten Märkte befinden sich in Hessen. Laut Migros gibt es etwa 340 Tegut-Filialen, inklusive der 40 „Teo“-Minimärkte. Knapp 7.500 Menschen sind bei Tegut beschäftigt. (dpa/red)
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deutschland

Wirtschaftsstudie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat

Eine starke Belastung des Faktors Arbeit sowie vergleichsweise hohe Sozialbeiträge – Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse.
Eine neu veröffentlichte Prognos-Studie im Auftrag der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) legt auf Basis internationaler Vergleichsdaten offen, dass alle drei Säulen der Sozialversicherung – Rente, Gesundheit und Pflege – dringend struktureller Reformen bedürfen.

Der Handlungsspielraum ist weg

Der Reformbedarf war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. „Was sich verändert hat, ist nicht die Prognose – sondern der verlorene Handlungsspielraum.“
Die Koalition müsse „bis zur Sommerpause“ den Mut haben, entschlossene Reformen anzustoßen, „wenn sie das Sozialsystem insgesamt retten will“.
„Deutschland leistet sich beim Sozialstaat Rekordausgaben – und erzielt im internationalen Vergleich allenfalls Mittelmaß“, erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben.
„Die deutschen Sozialversicherungen werden ohne Reformen immer teurer und wirken damit wachstumshemmend, wodurch die Lage weiter verschärft wird – ein Teufelskreis, den nur grundlegende Reformen durchbrechen können.“ Notwendig seien „mehr Eigenbeteiligung, mehr Kapitaldeckung und bei den Leistungen eine Fokussierung aufs Wesentliche“.

Rentenbeiträge deutlich über dem OECD-Durchschnitt

In der gesetzlichen Rentenversicherung liege Deutschland mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der 38 Mitgliedstaaten der OECD, heißt es in der Studie. Dieser liegt demnach bei 16,0 Prozent.
Zugleich liege das Rentenniveau in Deutschland bei 42,1 Prozent, und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent.

Altersvorsorge gravierend unterentwickelt

Noch gravierender sei das Defizit bei der privaten Altersvorsorge: Mit einem Altersvorsorgevermögen von lediglich 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehöre Deutschland zu den am schlechtesten kapitalgedeckten Rentensystemen der OECD – der Schnitt liegt bei 95,2 Prozent.
Ohne den Ausbau einer kapitalgedeckten Säule droht dem System mit dem Renteneintritt der Babyboomer eine zusätzliche Belastungswelle: Die Deutsche Rentenversicherung erwartet einen Anstieg des Beitragssatzes auf 19,8 Prozent bis 2028 und auf 21,2 Prozent bis 2040.

Gesundheit in „struktureller Schieflage“

In der Gesundheit gibt Deutschland der Studie zufolge mit 12,3 Prozent des BIP mehr aus als jedes andere EU-Land und liegt unter allen OECD-Ländern nur hinter den USA.
Trotzdem bewege sich Deutschland bei Lebenserwartung und vermeidbarer Sterblichkeit nur im OECD-Mittelfeld. Die Ursache sei „eine strukturelle Schieflage zwischen zu vielen Krankenhäusern mit zu wenig Fällen und einer unterentwickelten Primärversorgung“.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 1995 fast verdreifacht – von 124 Milliarden auf 352 Milliarden Euro (2025). Mehr Effizienz statt mehr Einnahmen müsse die Devise lauten, urteilen die Prognos-Autoren.

Pflege vor Kollaps

Die Soziale Pflegeversicherung steht laut der Studie vor dem strukturellen Kollaps. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2015 auf 5,7 Millionen gestiegen. Eigenanteile von über 3.200 Euro pro Monat im ersten Heimaufenthaltsjahr überforderten immer mehr Betroffene; ein wachsender Anteil der Heimbewohner sei auf Sozialhilfe angewiesen.
Der demografische Wandel allein erkläre die Überforderung des Pflegesystems aber nur zu einem kleinen Teil. Wesentlicher Treiber sei hingegen die massive Ausweitung der Leistungsberechtigten im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 gewesen.
Der demografische Wandel wird das Finanzierungsproblem in den Sozialsystemen der Studie zufolge weiter verschärfen.
So stieg der Altenquotient – also die Zahl der Über-65-Jährigen je 100 Menschen im Erwerbsalter – seit 2000 von 26,8 auf 38,8 im Jahr 2024. Mit dem vollständigen Renteneintritt der Babyboomer wird er laut Studie bis 2037 weiter auf 50,9 zulegen. (afp/red)
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Ministerium stellt Senderdaten des Buckelwals vor

Bisher hatte es keine Informationen zu den Daten des Senders am „Timmy“ genannten Buckelwal gegeben – morgen um 10 Uhr will das Schweriner Umweltministerium nun eine Auswertung vorstellen.
Die Daten ermöglichten einen Einblick in die Bewegungen des Wales nach seiner Freisetzung am 2. Mai und lieferten wichtige Erkenntnisse für die Gesamtbewertung des Falls, teilte das Ministerium mit.
Im Mittelpunkt stehen:
  • die Auswertung der Ortungsdaten des Satellitensenders,
  • die Bewegungen des Wales nach seiner Freisetzung,
  • die Einordnung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse.
Umweltminister Till Backhaus (SPD) will die Auswertung vorstellen. Der Buckelwal erhielt den Sender, kurz bevor er in die Nordsee gesetzt wurde.
Das Tier hatte lange vor der mecklenburgischen Küste vor der Insel Poel gelegen. Eine Privatinitiative transportierte den Wal mit einem Lastkahn Richtung Nordsee und setzte ihn etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt im Skagerrak aus.
Das Tier wurde kurz darauf tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Nach einer Obduktion gab Dänemark keine konkrete Ergebnisse zur Todesursache bekannt. Die Überreste des Tieres werden in Dänemark unter anderem zu Biodiesel verwertet. (dpa/red)
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deutschland wirtschaft

Mehr Arbeitslose, höhere Inflation: Ökonomen fürchten Rezession

Mit dem Ölpreisschock und Irankrieg droht Deutschland nach Einschätzung des DIW eine Rezession. Die Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung halbieren ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr.
Demnach erwarten sie für 2026 nur ein Plus von 0,5 Prozent und von 0,8 Prozent für das kommende Jahr – jeweils rund einen halben Prozentpunkt weniger als zuletzt vermutet.
Der Irankrieg habe die Erholung der Wirtschaft ausgebremst, bevor sie sich festigen konnte. „Gestiegene Öl- und Gaspreise treiben die Verbraucherpreise, schmälern die Kaufkraft der privaten Haushalte und verstärken die Unsicherheit.“
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung des DIW „sowohl im zweiten als auch im dritten Quartal leicht schrumpfen“, bevor sie sich zum Jahresende stabilisiere.

Inflation dürfte steigen

Verbraucher müssen sich auf steigende Preise einstellen: Die Inflation dürfte laut DIW mit 2,9 Prozent in diesem und 3,0 Prozent 2027 über dem Ziel der Europäischen Zentralbank liegen – zuletzt betrug die Teuerung in Deutschland 2,6 Prozent.
Zudem werde die Arbeitslosenquote 2026 wohl leicht auf 6,4 Prozent steigen, bevor sie 2027 wieder auf 6,2 Prozent sinke.
Deutschland drohe keine zweite Energiekrise wie mit dem Ukrainekrieg 2022/23, sagt DIW-Konjunkturchefin Geraldine Dany-Knedlik.
„Der Schock ist kleiner, die Energieversorgung ist noch gesichert, und Deutschland ist heute weniger abhängig von fossilen Importen als nach Beginn des Ukrainekriegs.“
Dass die Wirtschaft überhaupt wachse, sei den Milliarden-Sondervermögen zu verdanken, so das DIW. Steigende Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur stützten die Konjunktur. Der private Konsum und die exportorientierte Industrie kämen dagegen nur langsam in Schwung. (dpa/red)
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LIVESTREAM: Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an. Hier die heutige Tagesordnung. Der Livestream beginnt um 9 Uhr:

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Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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Verletzte nach Busunfall nicht mehr in akuter Lebensgefahr

Nach einem Zusammenstoß zweier Busse in Oberbayern ist nach Polizeiangaben keiner der Verletzten mehr in akuter Lebensgefahr. Die Unfallstelle sei geräumt, die beteiligten Busse würden nun von einem Gutachter untersucht.
Dabei gehe es etwa darum zu klären, ob technische Probleme zu dem Unfall geführt haben könnten, erklärte ein Polizeisprecher. Zugleich sei ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, um den Unfallablauf nachzuvollziehen.
Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.

Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.

Foto: Sven Hoppe/dpa

Am Mittwochmittag waren in einer Kurve bei Hebertshausen im Landkreis Dachau ein mit Kindern besetzter Reisebus und ein entgegenkommender Linienbus ohne Fahrgäste zusammengeprallt. Ein Zweitklässler starb.
Eine Lehrerin und zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt, zwei weitere Kinder erlitten mittelschwere Verletzungen. 26 weitere Mädchen und Jungen und die beiden Busfahrer seien leicht verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Dank den Helfern

Die Unfallursache ist unklar. Freiwillige Schnelltests der Fahrer hatten ergeben, dass beide nicht alkoholisiert gewesen sind, wie der Dachauer Landrat Stefan Löwl (CSU) sagte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schrieb auf der Plattform X: „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer und wir beten für die Genesung der Verletzten.“
Er danke den Rettungskräften und der Polizei, die schnell geholfen hätten. „Das ist alles andere als selbstverständlich. Danke auch allen Ärzten und Pflegekräften in den Krankenhäusern, die jetzt ihr Bestes geben.“ (dpa/red)
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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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Ein Unterschied von 18,4 Cent pro Liter: 12-Uhr-Tankregel verursacht Rekordpreischwankungen

Die seit 1. April für Tankstellen geltende Beschränkung auf nur noch eine Benzinpreiserhöhung am Tag verursacht laut ADAC so hohe Preisschwankungen im Tagesverlauf wie nie zuvor.
Die Differenz zwischen Höchst- und Tiefstpreis eines durchschnittlichen Tages lag demnach für den Liter Super E10 bei 14,6 Cent, bei Diesel waren es sogar 18,4 Cent je Liter. Das teilte der Autoclub in München mit.

Kurz vor Mittag sind die Preise am niedrigsten

Die bisher größten vom ADAC beobachteten Preisdifferenzen innerhalb eines Tages gab es bei Super E10 im Mai 2025 mit 12,5 Cent, bei Diesel im Mai 2022 mit 16,7 Cent. Der ADAC wertete für die Berechnung die Preise von gut 14.000 Tankstellen aus.
Der für Autofahrer günstigste Zeitpunkt zum Tanken ist nunmehr kurz vor Mittag. Dann sind die Preise am niedrigsten, kurz bevor um 12 Uhr die üblicherweise kräftige Erhöhung folgt.
Autofahrer, die diesen günstigsten Zeitpunkt erwischen, können laut ADAC bei 50-Litern Super E10 im Schnitt 7,30 Euro sparen, bei Diesel sind es durchschnittlich sogar 9,20 Euro.

ADAC: Mittägliche Sprünge nicht durch Ölpreisentwicklung erklärbar

Die Bundesregierung hatte nach österreichischem Vorbild die 12-Uhr-Regel eingeführt, nachdem die Benzinpreise im März wegen des Irankriegs stark gestiegen waren. Im Saldo ist das Spritpreisniveau laut ADAC aber dennoch gestiegen.
Die großen Preisunterschiede im Tagesverlauf sieht der Autoclub als Beleg, dass die Mineralölkonzerne mit Risikoaufschlägen auf die Regel reagiert haben. Die gewaltigen Preissprünge zur Mittagszeit seien nicht nur durch Ölpreissteigerungen erklärbar.
Einen Monat nach der 12-Uhr-Regel hatte die Bundesregierung zum 1. Mai noch den Tankrabatt von durchschnittlich knapp 17 Cent je Liter eingeführt, um den Anstieg der Spritpreise zu dämpfen. (dpa/red)
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Sozialgipfel im Kanzleramt: Entscheidungen sollen am 1. Juli fallen

„Konstruktive“ Atmosphäre und die Vereinbarung weiterer Gespräche: Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben am Mittwochabend im Kanzleramt dreieinhalb Stunden mit Vertretern von mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die Reformpläne der Regierung diskutiert.
Konkrete Entscheidungen wurden wie angekündigt nicht gefasst. Das Treffen wurde in der Regierung als Signal der Geschlossenheit vor den anstehenden schwierigen Entscheidungen gewertet.

Vier Themenfelder und weitere Gespräche

Die Gespräche seien „in konstruktiver und konzentrierter Atmosphäre“ geführt worden, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius nach dem Treffen mit. Es sei um vier Themenfelder gegangen: „die Situation am Arbeitsmarkt, die Stabilität und Sicherung der Sozialversicherungen, Bürokratieabbau und Steuerpolitik“.
Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertreter hätten die Bereitschaft geäußert, „den Reformprozess konstruktiv zu begleiten“, erklärte Kornelius. Dazu seien „weitere Gespräche vereinbart“ worden. In welchem Format und wann dies stattfinden soll, blieb zunächst offen.

Einigkeit bei mehreren Dingen

Einigkeit habe unter den Gesprächsteilnehmern geherrscht, „dass der Wirtschaftsstandort Deutschland vor großen Herausforderungen steht“, teilte der Regierungssprecher weiter mit.
„Der technologische Wandel, die Veränderung in der Demografie und die vielfältigen Krisen in der Welt zwingen zu entschlossenen Schritten für mehr Wachstum und neue Wertschöpfung.“ Gleichzeitig hätten alle Seiten anerkannt, „dass die Sozialsysteme reformiert und die Bürokratielast verringert werden müssen“.
Einigkeit habe auch darüber bestanden, „dass weitere Schritte zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zügig und entschlossen angegangen werden müssen“, erklärte der Regierungssprecher weiter.
Dazu gehörten auch die Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern, „etwa durch die Senkung von Energiekosten und die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“.

Entscheidungen sollen am 1. Juli fallen

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften äußerten sich zunächst nicht. Sie hatten im Vorfeld angekündigt, dies voraussichtlich erst am Donnerstag zu tun. Entscheidungen zu den geplanten Reformen wollen CDU, CSU und SPD nach dem bisherigen Zeitplan bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli treffen.
„Gute Lösungen entstehen im Dialog“, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Auftakt des Treffens im Kurzbotschaftendienst X erklärt. Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen – dies sei „in den nächsten Wochen von höchster Priorität“.
Merz hatte am Wochenende auch die Hoffnung geäußert, dass Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände gemeinsame Vorschläge präsentieren. Die Arbeitgeberseite hatte am Dienstag die Erwartung geäußert, dass bei dem Treffen Prioritäten sowie ein zeitlicher Rahmen für die Reformen abgesteckt werden.

CSU: „Gemeinsam vorankommen“

„Unser Land braucht Reformen“, schrieb CSU-Chef Markus Söder nach Beginn des Treffens im Online-Dienst Instagram. „Wir müssen gemeinsam vorankommen.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch forderte zuvor, die Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern dürfe keine „Eintagsfliege“ bleiben. Aus der Partei hieß es nach dem Treffen, sie sei zufrieden mit den Ergebnissen. Es seien dabei auch Gemeinsamkeiten bei den Themen Energie, Steuern, Bürokratieabbau und Innovation gefunden worden.
An dem Treffen nahmen von Wirtschaftsseite die Vorsitzenden des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Die Gewerkschaften wurden durch die Spitzen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie vertreten. (afp/red)
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Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an.
Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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Versichertenjahre deutscher Rentner erreichen Rekordwert

Die Bürger in Deutschland sammeln immer mehr Versichertenjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2025 kamen Versicherte zu Beginn ihrer Altersrente im Schnitt auf 39,7 Jahre, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 2005 waren es dagegen nur 32,3 Jahre gewesen.
Hintergrund des Anstiegs sind die Veränderungen am deutschen Arbeitsmarkt seit der Jahrtausendwende: Insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen, ebenso die Arbeitsmarktbeteiligung Älterer.
Frauen in den alten Bundesländern verzeichneten einen besonders starken Anstieg ihrer Versicherungsjahre. Hier nahm die Anzahl zwischen 2005 und 2025 von durchschnittlichen 22,4 auf 36,9 Jahre zu. Bei Frauen in den neuen Bundesländern stieg die Anzahl von 41,1 auf 43,1 Jahre.

Auch Rentenzahlungen legen zu

Gestiegen ist zudem auch die Höhe der Rentenzahlungen. So kamen Neu-Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren vor zehn Jahren noch auf durchschnittlich 1.217 Euro. Inzwischen sind es im Schnitt 1.717 Euro. Das ist ein Anstieg um 41 Prozent.
Zum Vergleich: Die Nominallöhne sind im gleichen Zeitraum nur um 35 Prozent gewachsen. Die Inflation wiederum lag summiert bei rund 29 Prozent. (dts/red)
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Finanzlage der Krankenkassen schlechter als bisher gedacht

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.

Ausgaben steigen schneller als erwartet

Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.

Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht

Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
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10. Juni: Fahnen-Affäre im Bundestag | Forschung plant Stellenabbau | Gewaltwelle in Belfast

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Fahnen-Affäre im Bundestag

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely hat mit einigen Kollegen vom Balkon der Fraktion aus Demonstranten zugewunken. Einer von ihnen schwenkte dabei eine Deutschlandfahne. Daraufhin erschien die Bundestagspolizei zu einer Prüfung – wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung.

Forschung plant Stellenabbau

Die Fraunhofer-Gesellschaft prüft den Abbau von 1.200 Vollzeitstellen. Die Ursache liegt in rückläufigen Forschungsaufträgen, insbesondere finanziert aus Drittmitteln. Dadurch ergab sich ein Defizit in Höhe von 2 Prozent für das Jahr 2025. Insgesamt arbeiten bei Fraunhofer bis zu 32.000 Menschen.

Terminabsage für Merz

In einem Brief an Bundeskanzler Merz kritisiert Albert Bourla, der Vorstandschef des Pharmakonzerns Pfizer, die Pläne von Gesundheitsministerin Warken. Er zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen mit Merz im Herbst zurück. Zudem kündigte er an, die geplanten Investitionen in Deutschland zu überprüfen. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen.

Gewaltwelle in Belfast

Nach einem Messerangriff in Belfast kam es in mehreren Stadtteilen zu schweren Ausschreitungen. Hunderte maskierte Personen griffen Wohnhäuser, Geschäfte und Fahrzeuge an. Politiker sprechen von rassistisch motivierter Gewalt. Auslöser war die Tat eines sudanesischen Asylberechtigten, deren Hintergründe weiterhin ungeklärt sind. Das Opfer liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

Erneute Angriffe in Nahost

Die Spannungen zwischen Washington und Teheran gehen weiter. Nachdem ein US-Hubschrauber abgeschossen wurde, griff das US-Militär iranische Luftabwehrsysteme, Radaranlagen und Bodenkontrollstationen im Bereich der Straße von Hormus an. Der Iran reagierte mit Angriffen auf US-Stützpunkte in der Golfregion.
 
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Neue Netzentgelte: Was auf Stromkunden zukommen kann


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
  • Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
  • Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
  • Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
  • Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.

 
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.

Neuverteilung von 37 Milliarden Euro

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Er sieht Besserungen bei der Post: Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.

Was ändert sich für Privatkunden?

Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.

Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen

Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.

Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.

Foto: Joe Morris/iStock

Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.

Gute Nachrichten für Betreiber von Stromspeichern

Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.

Große Änderungen für Großverbraucher

Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik von Siemens.

Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.

Foto: picture alliance/dpa

„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.

Sonderbehandlung für Elektrolyseure

Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
 

Auf den Punkt gebracht:

  • Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
  • Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
  • Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
  • Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
  • Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte

 

Kritik am dynamischen Konzept

Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.