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Kritik an Übernahme von Tegut-Filialen – Edeka widerspricht

Die Übernahme von 178 Tegut-Supermärkten durch den Handelsriesen Edeka ruft bei Branchenexperten Bedenken hervor. „Für den Wettbewerb ist es schmerzlich, dass ein weiterer Händler vom Markt verschwindet“, sagte der Präsident der Monopolkommission, Tomaso Duso, und warnte vor einer zu hohen Marktkonzentration und damit Nachteilen für die Verbraucher.
„Die Behörden werden jetzt noch intensiver darauf achten müssen, dass die großen Vier die Preise nicht hochtreiben oder Innovationen verhindern.“ Mit den großen Vier gemeint sind Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland zählen.
Das Bundeskartellamt hatte in dieser Woche grünes Licht gegeben für die Übernahme zahlreicher Tegut-Standorte durch Edeka. Allerdings musste Edeka sein Vorhaben etwas abspecken – die Handelskette darf sich zunächst nur 178 Tegut-Märkte einverleiben und damit 24 weniger als geplant.
Nach Einschätzung des Kartellamts wird dadurch verhindert, dass es in den betroffenen Regionen durch die Übernahme zu Verschlechterungen für die Verbraucher kommt. Die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich hatte im März angekündigt, Tegut verkaufen zu wollen.

Edeka reagiert auf Äußerungen

Der Lebensmittelhändler Edeka wies die Kritik auf Nachfrage zurück. „Das Bundeskartellamt hat die Übernahme in jedem einzelnen regionalen Absatzmarkt sorgfältigst geprüft und für alle freigegebenen Tegut-Filialen festgestellt, dass der Wettbewerb in ihrem Umfeld nicht beeinträchtigt wird“, sagt ein Sprecher. Dabei sei ein strengerer Maßstab angelegt worden als in der Vergangenheit.
„Mit der Übernahme sichern wir rund 3.700 Arbeits- und Ausbildungsplätze und erhalten die wohnortnahe Nahversorgung.“
Philipp Hennerkes, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, sagt: „Wenn Händler die Verbraucher nicht ausreichend überzeugen, scheiden sie aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit aus dem Markt aus.“ Dann sei es zum Vorteil aller, wenn andere Händler Märkte weiter betrieben.
Zum Edeka-Übernahmepaket gehören auch das Tegut-Logistikzentrum in Hünfeld-Michelsrombach, die Bäckerei Herzberger sowie die 41 personallosen „Teo“-Minimärkte.

Vier Große dominieren den Lebensmitteleinzelhandel

Die Monopolkommission hat dennoch Zweifel. Die vier großen Handelsketten in Deutschland vereinten schon heute mehr als 90 Prozent der Umsätze des hiesigen Lebensmitteleinzelhandels auf sich, heißt es von dem unabhängigen Beratungsgremium. „Ein zentraler Bereich der Versorgung in Deutschland ist damit in den Händen von nur vier Unternehmen“, sagt Professor Duso.
Bei einem Teil des Sortiments seien die Preise weitgehend gleich, die Unternehmen könnten sich in einem sehr transparenten Markt recht leicht aufeinander einstellen. Die Lieferanten wiederum seien abhängig von den vier Großen, es könne zu „Missbräuchen von Nachfragemacht“ kommen. Die Lieferanten scheuten den Konflikt mit den vier Großen. Das mache es für Behörden schwierig, solche Missbräuche abzustellen.
Die Monopolkommission hatte bereits Ende 2025 in einem Sondergutachten vor einer hohen und zunehmenden Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel gewarnt.

Entscheidung für Rewe steht noch aus

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von Tegut-Filialen seit März untersucht. Im Laufe des Verfahrens hatten die Wettbewerbshüter bereits darauf hingewiesen, dass die hohe Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel allein kartellrechtlich nicht ausreiche, um einen Zusammenschluss zu untersagen.
„Auch lässt sich hieraus allein nicht ableiten, dass die vier großen Handelskonzerne den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland kollektiv beherrschen“, sagte Präsident Andreas Mundt Ende Juli. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf fehlenden wirksamen Wettbewerb ergeben.
Tegut hat hierzulande rund 300 Standorte. Auch andere deutsche Handelsketten wollen Filialen erwerben und weiterbetreiben. Die Smart-Store-Kette Tante Enso erhielt im Juni bereits die Freigabe für 36 Supermärkte. Auch die Rewe-Gruppe möchte bis zu 40 Filialen übernehmen. Die Entscheidung steht noch aus. Was aus den übrigen Tegut-Standorten wird, ist noch unklar.
Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet und gehört seit 2013 zur Migros-Gruppe. Die Kette ist in sechs Bundesländern vertreten, die meisten Märkte befinden sich in Hessen. Laut Migros beschäftigt Tegut knapp 7.500 Menschen. Die Marke soll aufgegeben werden. (dpa/red)
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Innenminister beschließen nicht mehr zwingend einstimmig

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister erfuhr, wurde diese Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen. Demnach gilt ab sofort als beschlossen, was in dem Gremium eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen erhält.

Bund ist nur als Gast dabei

Die Frage, ob dieses Prinzip mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister beibehalten werden sollte oder nicht, war in der IMK schon länger diskutiert worden. Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Vielmehr beruht das Prinzip der Einstimmigkeit, das die Möglichkeit eines Beschlusses auch bei Enthaltungen vorsieht, auf langjähriger Praxis.
Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.

Blockade verhindern

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 gesagt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK in einem solchen Fall dafür Sorge trage, „dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Der hessische Innenminister, Roman Poseck (CDU) hatte damals gesagt:
„Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.“ Die IMK würde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.
Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten, Ulrich Siegmund, mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen.
Siegmund möchte sich dennoch nach eigenen Worten im Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren. (dpa/red)
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Preis für Deutschlandticket steigt auf 66,80 Euro ab Januar

Das Deutschlandticket wird im kommenden Jahr teurer. Statt 63 Euro wie bisher kostet es vom 1. Januar 2027 an 66,80 Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen des sogenannten Koordinierungsrats erfuhr. Dieser legte den neuen Preis auf seiner Sitzung am Mittwoch demnach fest. In dem Rat sitzen die Abteilungsleiter der Verkehrsministerien der Länder und des Bundes.
Das Jobticket, eine rabattierte Variante des Deutschlandtickets, kostet demnach künftig 63,46 Euro. Das Semesterticket steigt auf 40,08 Euro.
Das Deutschlandticket ist ein bundesweit gültiges Monatsabo für Busse und Bahnen im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Es ist monatlich kündbar. Aktuell nutzen es dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen zufolge rund 14,5 Millionen Menschen. Zu seiner Einführung im Jahr 2024 kostete es noch 48 Euro. Der Preis stieg 2025 auf 58 Euro und in diesem Jahr auf 63 Euro.

Erstmals kein politischer Streit um Preis

Der Abo-Preis wurde erstmals nicht politisch ausgehandelt, sondern mit Hilfe einer bestimmten Formel berechnet. Der Preisindex bildet auf Basis statistischer Daten die Kostenentwicklung etwa von Personal und Energie nach, die die Unternehmen schultern müssen.
Je stärker also die Inflation ausfällt, umso teurer wird auch das Deutschlandticket. Außerdem wird berücksichtigt, dass die Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern in Höhe von 3 Milliarden Euro jedes Jahr fix sind und nicht dynamisch steigen.
Mit diesem Vorgehen soll verhindert werden, dass jedes Jahr ein politischer Streit über die Finanzierung des Deutschlandtickets ausbricht. Nutzerinnen und Nutzer sollen so sicher sein können, dass das Angebot fortbesteht.
„Der heutige Beschluss des Koordinierungsrats schafft frühzeitig Klarheit“, teilte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mit. „Fahrgäste, Verkehrsunternehmen und Verbünde können sich ab sofort auf den neuen Preis von 66,80 Euro ab dem 1. Januar 2027 einstellen.“
Es sei verständlich, dass die Preiserhöhung in Zeiten steigender Verbraucherpreise für manche Fahrgäste schmerzhaft sei. „Zugleich treffen die allgemeinen Kostensteigerungen auch die Verkehrsunternehmen hart.“ (dpa/red)
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Kommission statt Reform? Kabinettsbeschluss zur Pflege wird scharf kritisiert

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen. Nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem „ersten wichtigen Schritt“ zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt – um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Linnemann: System steht massiv unter Druck

Das Pflegesystem stehe „massiv finanziell unter Druck“, sagte Linnemann in Berlin. Die Zahl der zu Pflegenden habe sich innerhalb von 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht. Es seien deshalb Einsparungen notwendig. „Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden“, betonte der CDU-Politiker.
Der Minister wollte bei seinem Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz aber „nicht allein von einem Spargesetz sprechen“. Es gebe „auch viele strukturelle Komponenten“.

Höhere Beiträge und Leistungseinschnitte

Auf die Versicherten kommen trotzdem teils höhere Beiträge und Leistungseinschnitte zu. So soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben werden.

Pflegeversicherung in den roten Zahlen

Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) zufolge könnte ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Die Koalition will deshalb eine Reform auf den Weg bringen. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf befasst sich als Nächstes der Bundestag.

SPD-Forderungen und neue Kommission

Der Pflege-Gesetzentwurf von Linnemann stieß im Vorfeld auf breite Kritik. Die SPD sah die strukturellen Probleme nicht gelöst und drohte mit einer Blockade des Kabinettsbeschlusses. Bis zuletzt liefen deshalb noch Verhandlungen innerhalb der Koalition.
Die SPD forderte vor allem einen Deckel für die Pflegeheim-Eigenanteile und einen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Beide Forderungen blieben aber unberücksichtigt. Mit dem Ausgleich soll sich stattdessen die geplante neue Kommission befassen.
Diese solle das Pflegesystem „für die 30er Jahre fit“ machen, betonte Linnemann. Das Kabinett werde den Auftrag dazu nächste Woche beschließen. Das Expertengremium soll demnach bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Sein Ziel sei dann ein Kabinettsbeschluss bis Ostern, so dass die Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten könne, sagte der Minister.

Kritik aus der SPD

Trotz angeblicher Einigung innerhalb der Koalition kommt aus der SPD weiter Kritik. Es seien zwar „die schlimmsten geplanten Leistungskürzungen verhindert“ worden, erklärte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Auch sei die Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert worden. „Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.“ So müsse ein Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion werde sich den Entwurf „sehr genau anschauen“, kündigte Schmidt an.
„Das ist leider keine Reform, das ist erstmal nur ein weiter so“, sagte Saarlands Ministerpräsidentin und SPD-Vizechefin Anke Rehlinger der „Rheinischen Post“. „Die CDU in der Bundesregierung hat eine Entlastung bei den Pflegekosten vorerst verhindert.“ Sie hoffe, dass die geplante Kommission zu anderen Ergebnissen komme.

Kritik von Opposition und Verbänden

Kritik kommt auch aus der Opposition und von Verbänden. Das Kabinett habe „eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibt, wie Gesundheitsminister Linnemann sie haben wollte“, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann der Nachrichtenagentur AFP. „Die zentrale Forderung der SPD nach einer Beteiligung der privaten Pflegeversicherung ist hingegen vom Tisch.“
Die Grünen nennen den Koalitions-Kompromiss „ein politisches Geschäft zulasten Dritter“. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Die Koalition einigt sich auf kurzfristige Kürzungen, während sie die eigentlichen Strukturentscheidungen erneut vertagt.“
„Auf die zentralen Zukunftsfragen konnte sich die Koalition nicht verständigen“, kritisierte auch Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz in der „Rheinischen Post“ den Beschluss. „Wer nicht mehr weiter weiß, bildet eine Kommission.“
Der Streit der Koalition „war fruchtlos“, erklärte der Paritätische Gesamtverband. „Am Ende ist das Kürzungspaket für Millionen Betroffene genau das geblieben, was es war: ein Kürzungspaket, vor dem seit Wochen gewarnt wurde“, betonte Verbands-Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Noch nicht mal ein Pflegedeckel findet sich als minimales Gegengewicht.“
Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sieht zwar einen „ersten Schritt“ bei der Pflegereform, fordert aber weitere Maßnahmen. Der Verband kritisiert zudem im aktuellen Entwurf „Belastungen einseitig zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden“. (afp/red)
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Gewerkschaft: VW-Vorstand will zahlreiche Verträge aus Haustarif kündigen

Der Vorstand des Autobauers Volkswagen greift zu drastischen Maßnahmen in der laufenden Krise. Nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall hat die Konzernspitze angekündigt, zahlreiche Verträge aus dem Haustarif zu kündigen. Die Arbeitgeberseite wolle die Kündigungen noch am Mittwoch übermitteln. Welche Tarifverträge genau betroffen sind, blieb zunächst unklar.
Der Konzern selbst reagierte vorerst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Beschäftigungssicherung bis 2031 bleibt bestehen

Trotz der angekündigten Vertragskündigungen gibt es für die Stammbelegschaft vorerst Entwarnung beim Thema Jobverlust. Die Beschäftigungssicherung ist nach Angaben der IG Metall von den aktuellen Kündigungsplänen nicht betroffen.
In der Volkswagen AG sind betriebsbedingte Kündigungen damit weiterhin bis zum Jahr 2031 unmöglich. Dennoch kündigten sowohl die Gewerkschaft als auch der Betriebsrat sofort ihren entschiedenen Widerstand gegen die Pläne des Vorstands an.

Gewerkschaft spricht von „üblem Foul“

Scharfe Kritik kam umgehend von der Arbeitnehmerseite. Der Verhandlungsführer der IG Metall, Thorsten Gröger, sprach von einem „üblen Foul“ an der Belegschaft und einem „schamlosen Versuch, in die Geldbeutel der Beschäftigten greifen zu wollen“.
Er warf dem Management vor, die wirtschaftlichen Herausforderungen des Konzerns bei denen abzuladen, die das Unternehmen jeden Tag am Laufen halten. Die Gewerkschaft werde es nicht hinnehmen, dass unternehmerische Kosten und Risiken auf die Belegschaft verlagert werden.

Krisentreffen in Hannover als Auslöser

Die Eskalation ist das Ergebnis eines sogenannten Überprüfungsgesprächs, zu dem sich Vertreter von IG Metall, Betriebsrat und VW-Management am Mittwoch in Hannover getroffen hatten.
Die Arbeitnehmervertreter hatten dieses Treffen Mitte September über eine Klausel des Tarifvertrags von 2024 erzwungen, nachdem der Konzernvorstand seinen verschärften Sparkurs vorgestellt hatte. Wie die gesamte deutsche Automobilbranche steckt auch Volkswagen derzeit in einer tiefen wirtschaftlichen Krise. (afp/red)
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Energiepreise treiben Inflation auf 3,3 Prozent – Höchststand seit drei Jahren

Rekordpreise an den Tankstellen haben das Leben in Deutschland im September so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht mehr. Getrieben von teurer Energie kletterte die Inflationsrate auf 3,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Zahlen mitteilte. Stärker waren die Verbraucherpreise hierzulande zuletzt im Dezember 2023 mit damals 3,7 Prozent gestiegen. Von August auf September des laufenden Jahres erhöhten sich die Verbraucherpreise um 0,6 Prozent.

Iran-Krieg verteuert Energie drastisch

Angesichts des schwelenden Iran-Kriegs und des Vorrückens der Huthi-Miliz im Jemen an der Meerenge von Bab al-Mandab gab es zuletzt neue Sorgen um die globale Ölversorgung. Der Preis für Brent-Öl stieg zeitweise deutlich über die Marke von 100 Dollar je Barrel (159 Liter), an den Tankstellen in Deutschland kletterten die Preise für E10 und Diesel auf Höchststände.
Insgesamt mussten die Menschen in Deutschland im September für Kraftstoffe und Haushaltsenergie 14,9 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor, wie die Berechnungen der Statistiker ergaben. Damit beschleunigte sich der Preisauftrieb nach schon starken Anstiegen in den Vormonaten.

Nahrungsmittelpreise steigen kaum

Nahrungsmittel waren dagegen nur 0,4 Prozent teurer als im Vorjahresmonat, wobei hier der Preisauftrieb wieder leicht anzog.
Dienstleistungen, darunter Pauschalreisen und Restaurantbesuche, verteuerten sich um 2,7 Prozent und damit nochmals geringer als in den Vormonaten.

Unternehmen dürften höhere Energiepreise weitergeben

Seit Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar treibt teure Energie, darunter auch Heizöl, die Inflation maßgeblich nach oben. Im August lag die allgemeine Teuerungsrate in Deutschland bereits bei 2,9 Prozent.
Je länger die Energiepreise hoch sind, umso größer das Risiko, dass auch andere Preise steigen, weil zum Beispiel Transport und Kühlung von Lebensmitteln teurer werden. Und die Importpreise, die zeitverzögert die Verbraucherpreise beeinflussen, stiegen im August mit gut acht Prozent so stark wie seit Ende 2022 nicht mehr. Auch die Folgen von Hitze und Trockenheit, die die Ernte schmälern oder wie das Niedrigwasser im Rhein Lieferungen verteuern, treiben die Preise.
Das Ifo-Institut erwartet, dass Unternehmen die höheren Energiepreise zunehmend an Kunden weitergeben. „Sprit und Heizöl haben sich bereits spürbar verteuert, im Winter dürften die Energieversorger die Preise für Strom und Gas anheben“, sagt Ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Was bringt der Tankrabatt ab Oktober?

Die Bundesregierung will nun Autofahrer abermals entlasten. Vom 1. Oktober an bis zum Jahresende gilt erneut ein Tankrabatt, mit dem die Steuern auf Sprit um rund 17 Cent je Liter sinken. Das dürfte die Inflation bis Jahresende dämpfen, so wie beim vorherigen Tankrabatt, der im Mai und Juni galt. Allerdings stiegen die Spritpreise wieder, nachdem der erste Tankrabatt ausgelaufen war.
Mittelfristig dürfte die Inflation in Deutschland erhöht bleiben. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen damit, dass die Teuerung von 2,8 Prozent in diesem Jahr auf 3,2 Prozent 2027 steigen wird.

Steigende Leitzinsen gegen Inflationsschub

Für den Euroraum erwartet die Europäische Zentralbank (EZB) ebenfalls, dass die Inflation für längere Zeit deutlich über der Zielmarke der Notenbank von 2,0 Prozent bleiben wird. Bei diesem Wert sieht die EZB ihr oberstes Ziel gewahrt: Für einen stabilen Euro zu sorgen und die Kaufkraft der Menschen zu erhalten.
Wegen des Aufwärtstrends bei der Inflation gehen Ökonomen davon aus, dass die EZB den für Banken und Sparer wichtigen Einlagenzins dieses Jahr noch ein drittes Mal auf dann 2,75 Prozent anheben wird.
Höhere Leitzinsen verteuern Kredite, was die Nachfrage bremsen und so die Inflation dämpfen kann. Sparer profitieren, wenn Banken die besseren Konditionen weitergeben. Zugleich sind steigende Zinsen eine Belastung für alle, die investieren wollen – von Privathaushalten bis Unternehmen. Hebt die EZB die Zinsen zu stark an, kann das die Konjunktur abwürgen. (dpa/red)
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Kerkeling und Maaßen sprechen bei Anhörung zum AfD-Verbot im Thüringer Landtag

Erstmals kommen Experten und ein Prominenter bei einer Anhörung zum Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in einem Landesparlament zu Wort.
Geladen sind heute in Erfurt namhafte Verfassungsrechtler, der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sowie der Entertainer Hape Kerkeling. Beantragt hat die Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Parlaments die Linke-Landtagsfraktion, die sich seit Jahren für ein AfD-Verbot einsetzt.

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Warum sind Hape Kerkeling und Hans-Georg Maaßen eingeladen?

Der Entertainer und der frühere Bundesverfassungsschutzchef sind als Anzuhörende eingeladen – Kerkeling auf Wunsch der Linken, Maaßen auf Antrag der AfD-Fraktion. „Es ist eine gesellschaftspolitische Debatte, deswegen muss das auch prominent diskutiert werden“, sagte Thüringens Linksfraktionschef Christian Schaft und verweist darauf, dass Kerkeling deutliche Worte beim Gedenken zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gefunden habe.
Thüringens Vize-AfD-Fraktionschef Daniel Haseloff wiederum begründet die Einladung Maaßens mit dessen Expertise als früherer Verfassungsschutzchef. Maaßen war zuletzt bei mehreren AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Grundsätzlich hält Haseloff kürzlich die Anhörung für überflüssig, „weil wir davon ausgehen, dass, selbst wenn es zu einem Verbotsverfahren kommt, das das scheitern würde“.

Wo steht die Debatte derzeit?

Über das Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens wird seit Jahren diskutiert. Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie. Skeptiker zweifeln am Erfolg eines solchen Verfahrens. AfD-Politiker sehen in dem Vorstoß den Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten.
Zuletzt hatte die Debatte rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wieder an Fahrt aufgenommen: Mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich kürzlich ein einflussreicher CDU-Politiker für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens aus.

AfD-Vorsprung wächst in Umfrage auf Rekordwert

In den jüngsten bundesweiten Umfragen liegt die AfD mit deutlichem Abstand an der Spitze. Im aktuellen Sonntagstrend des Instituts Insa für die „Bild am Sonntag“ kommt die Partei auf 29 Prozent. Weit abgeschlagen folgt die CDU mit 19 Prozent. SPD und Grüne erreichen 14 beziehungsweise 15 Prozent. Die Linke kommt auf zehn Prozent. FDP und BSW liegen unter fünf Prozent.
(dpa/afp/red)
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Live: Kerkeling und Maaßen sprechen bei Anhörung zum AfD-Verbot im Thüringer Landtag

Erstmals kommen Experten und ein Prominenter bei einer Anhörung zum Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens in einem Landesparlament zu Wort.
Geladen sind heute in Erfurt namhafte Verfassungsrechtler, der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sowie der Entertainer Hape Kerkeling. Beantragt hat die Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Parlaments die Linke-Landtagsfraktion, die sich seit Jahren für ein AfD-Verbot einsetzt.

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Warum sind Hape Kerkeling und Hans-Georg Maaßen eingeladen?

Der Entertainer und der frühere Bundesverfassungsschutzchef sind als Anzuhörende eingeladen – Kerkeling auf Wunsch der Linken, Maaßen auf Antrag der AfD-Fraktion. „Es ist eine gesellschaftspolitische Debatte, deswegen muss das auch prominent diskutiert werden“, sagte Thüringens Linksfraktionschef Christian Schaft und verweist darauf, dass Kerkeling deutliche Worte beim Gedenken zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gefunden habe.
Thüringens Vize-AfD-Fraktionschef Daniel Haseloff wiederum begründet die Einladung Maaßens mit dessen Expertise als früherer Verfassungsschutzchef. Maaßen war zuletzt bei mehreren AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Grundsätzlich hält Haseloff kürzlich die Anhörung für überflüssig, „weil wir davon ausgehen, dass, selbst wenn es zu einem Verbotsverfahren kommt, das das scheitern würde“.

Wo steht die Debatte derzeit?

Über das Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens wird seit Jahren diskutiert. Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie. Kritiker zweifeln am Erfolg eines solchen Verfahrens. AfD-Politiker und Unterstützer sehen in dem Vorstoß den Versuch, eine Oppositionspartei, die derzeit in den bundesweiten Sonntagsfragen führt, auszuschalten.
Zuletzt hatte die Debatte rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wieder an Fahrt aufgenommen: Mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich kürzlich ein einflussreicher CDU-Politiker für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens aus.

AfD-Vorsprung wächst in Umfrage auf Rekordwert

In den jüngsten bundesweiten Umfragen liegt die AfD mit deutlichem Abstand an der Spitze. Im aktuellen Sonntagstrend des Instituts Insa für die „Bild am Sonntag“ kommt die Partei auf 29 Prozent. Weit abgeschlagen folgt die CDU mit 19 Prozent. SPD und Grüne erreichen 14 beziehungsweise 15 Prozent. Die Linke kommt auf zehn Prozent. FDP und BSW liegen unter fünf Prozent.
(dpa/afp/red)
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Koalition beschließt Pflegereform: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Nach dem jüngsten Koalitionsstreit um die Pflegereform hat das Bundeskabinett zwar den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, aber zentrale Streitthemen in eine Kommission verschoben.
Der Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte erneut die Einrichtung einer Kommission, um „noch mal grundsätzlicher, struktureller das Pflegesystem für die 30er-Jahre fit zu machen“. Das Kabinett werden den Auftrag dazu nächste Woche beschließen, sagte Linnemann. Das Expertengremium solle bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) könnte ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Die Koalition will deshalb eine Reform auf den Weg bringen.
Die SPD hatte die Verabschiedung der Pflegereform zuletzt angezweifelt. Man werde einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zustimmen, sagte SPD-Fraktionschef Mathias Miersch. Man wolle direkt eine Strukturreform und beispielsweise die Eigenanteile deckeln. Linnemann wollte dagegen zuerst Einsparungen vornehmen und grundlegendere Änderungen später angehen. Bis zuletzt liefen die Verhandlungen innerhalb der Koalition.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Der nun beschlossene Entwurf sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Ab dem 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent steigen.
  • Ab 2028 soll für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in voller Höhe.
  • Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.
  • Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
  • Im Rahmen der Pflegebegutachtung soll künftig geprüft werden, ob eine Rehabilitation dazu beitragen kann, den Pflegebedarf zu reduzieren.
  • Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.
  • Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll die Organisation der Pflege erleichtern, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt.
  • Die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege sollen erhöht werden.
  • Ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern.
  • Für pflegerische Akutsituationen soll ein Überbrückungsbudget zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Begutachtungssystematik soll angepasst werden, damit die Pflegegrade zielgenauer vergeben werden können.
(dts/dpa/red)
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Initiative Made for Germany will 850 Milliarden investieren

Die Unternehmensinitiative „Made for Germany“ will bis 2028 mehr als 850 Milliarden Euro am Standort Deutschland investieren. 147 Unternehmen und Investoren hätten sich angeschlossen.
Das bilanzierte die Initiative vor einem Austausch heute in Berlin mit Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Allein 2025 seien davon mehr als 200 Milliarden Euro investiert worden. Die zentrale Botschaft bleibt:
„Wir glauben an Deutschland. Wir wollen hier investieren“.
Zwar hätten einige Unternehmen ihre Vorhaben geändert, netto seien die Investitionspläne der Firmen mit Beitritt bis Februar aber um einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag gestiegen.
Während Energieversorger und Investoren ihre Investitionen aufgestockt hätten, träten Infrastrukturbetreiber auf die Bremse und im Pharmasektor sei die Investitionsbereitschaft der Unternehmen gedämpft.

Politik sucht Schulterschluss mit Managern

Merz hatte beim ersten Treffen von „Made for Germany“ im Juli 2025 den Schulterschluss mit Top-Managern gesucht und von einer der größten Investitionsinitiativen der vergangenen Jahrzehnte gesprochen.
Damals hatten 61 Unternehmen und Investoren bis 2028 Investitionen von mindestens 631 Milliarden Euro in Deutschland in Aussicht gestellt. Schon damals blieb unklar, wie viel genau über geplante Investitionen hinaus entfällt.
Die Initiative, die unter anderem von Siemens und der Deutschen Bank angestoßen wurde, forderte nun erneut Anstrengungen von der Politik.
Sie sagt: „Notwendig sind Reformen, die Unternehmen und Bürger gleichsam entlasten, neue Technologien fördern und die Kapitalmärkte stärken, damit privates Kapital schneller in Innovation, Infrastruktur und neue Arbeitsplätze fließt.“
„Unsere Mitgliedsunternehmen glauben an den Standort, und auch das Interesse internationaler Investoren ist groß“, sagte Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing. Investitionen bräuchten aber verlässliche Bedingungen.
Deutschland habe alles, was es für Wachstum brauchte, sagte Siemens-Chef Roland Busch. „Jetzt müssen wir bei den Reformen Tempo machen – und vor allem unsere Chance bei industrieller KI nutzen.“ (dpa/red)
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Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen.
In dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizisten, Gerichtsvollzieher, Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

Angriffe auf sie sollen künftig strenger bestraft werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.
In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren betragen, vorher waren es sechs Monate bis zu fünf Jahre.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen nehmen zu. Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft.“
Das geplante Gesetz sende „ein klares Signal“ aus, erklärte die Ministerin. „Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens.“

Anpassungen im Strafrecht

Bereits seit 2017 gibt es ein Gesetz, dass Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte besonders ahndet.
Derartige Taten nahmen seitdem laut Bundeskriminalamt aber noch zu. Laut der im vergangenen Dezember vorgestellten Jahresstatistik wurden 2024 insgesamt 46.367 Gewalttaten gegen Polizisten registriert – 38,5 Prozent mehr als noch 2015.
Bei Gewalttaten gegen sonstige Rettungskräfte – dies sind insbesondere Beschäftigte von Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk – wurden 2024 mit 2.916 Betroffenen die höchsten Opferzahlen seit 2018 festgehalten.
Der von Hubig vorgelegte neue Gesetzentwurf sieht weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.
Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte „gemeinschaftswichtiger Unternehmen“ erhalten – darunter fallen auch Zugbegleiter. Bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte.

Strafen bei Angriffen auf Ärzte gleich denen von Vollstreckungsbeamten

Auch Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeiter sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden. Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen Übergriffe gegen Ärzte und ihre Mitarbeiter künftig den gleichen verschärften Strafandrohungen unterliegen wie Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamte.
Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Richterbund: Effektiv durchsetzen

Der Deutsche Richterbund begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen, machte aber Zweifel in ihrer Umsetzbarkeit geltend. „Ein besserer strafrechtlicher Schutz von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, ist ein richtiges Ziel“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
„Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen.“
Aktuell sei die Lage so, „dass die Staatsanwaltschaften eine Bugwelle von 1,1 Millionen offenen Fällen vor sich herschieben und Ermittlungen immer öfter vorzeitig eingestellt werden, weil Personal fehlt“, betonte Rebehn. (afp/dpa/red)
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Niedrige Speicherstände: Reiche ordnet Gaseinspeicherung an

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) reagiert auf die niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Deutschland und sichert die Gasversorgung stärker ab. Reiche habe in Absprache mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) entschieden, dass das bundeseigene Energieunternehmen Sefe angewiesen werde, vermehrt Erdgas einzuspeichern, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

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Der zentrale Grund für diesen Schritt liege in den weiter andauernden geopolitischen Risiken. „Aus der Perspektive der Krisenvorsorge ist dieser Schritt ein wichtiger zusätzlicher Beitrag, um die Resilienz der deutschen Gasversorgung zu erhöhen.“ Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Sefe: Anweisung erhalten

Ein Sprecher von Sefe bestätigte, dass das Unternehmen vom Wirtschaftsministerium die Anweisung erhalten habe, bis zum 15. Dezember 8 Terawattstunden Gas zu beschaffen und einzuspeichern.
Zum Vergleich: Nach Angaben des Branchenverbands Initiative Energien Speichern haben die Speicher in Deutschland insgesamt ein Volumen von rund 247 Terawattstunden.

Niedrige Füllstände

Die Füllstände der Gasspeicher liegen aktuell auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau von knapp 58 Prozent. Das hat Sorgen über die Gasversorgung im Winter ausgelöst.
Normalerweise kaufen Großhändler im Sommer Erdgas günstig ein. Sie speichern es und verkaufen es im Winter mit Gewinn weiter, um auch die Kosten der Speicherung zu decken. Dieser sogenannte Sommer-Winter-Spread ist ein wichtiger wirtschaftlicher Anreiz für die Befüllung der Gasspeicher. Wegen des Iran-Kriegs aber ist die für die Versorgung wichtige Straße von Hormus weiterhin blockiert. Das sorgt für hohe Großhandelspreise.
Dadurch ist nach früheren Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft die Einspeicherung wirtschaftlich nur begrenzt attraktiv, da Gas im Sommer teurer eingekauft werden muss, als es nach derzeitigen Erwartungen für den Winter verkauft werden kann.

Vorbereitetes Instrument

Die Ministeriumssprecherin sagte, Reiche habe stets deutlich gemacht, dass das Ministerium die Entwicklung am Gasmarkt eng verfolge und für unterschiedliche Szenarien Instrumente vorbereitet habe, die bei Bedarf eingesetzt werden könnten – gerade mit Blick auf die geopolitische Lage. „Dieser Bedarf ist nun eingetreten.“ Die Beauftragung der Sefe mit zusätzlicher Beschaffung sei eines dieser vorbereiteten Instrumente.
Sefe werde selber entscheiden, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt eingespeichert werden, diese durch zusätzliche Lieferungen beschaffen, sagte die Sprecherin. Die Erwartung an alle anderen Marktakteure, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Gas für den Winter einzuspeichern, bleibe „ohne Wenn und Aber bestehen“.

„Vorkehrungen getroffen“

Reiche hatte vor drei Wochen die Handlungsfähigkeit der Regierung betont. „Wir haben Vorkehrungen getroffen für jedes Szenario“, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag. In einem Bericht des Wirtschaftsministeriums für eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags hieß es Mitte September, nach aktuellem Erkenntnisstand sei eine Gasmangellage im kommenden Winter nicht zu erwarten.
Mitte September hatte es zudem geheißen, das Ministerium sei in Gesprächen mit Sefe, damit das Unternehmen mehr Gas einspeichere. Sefe teilte damals mit, Gas einzukaufen. Es habe aber keine Anweisung des Ministeriums erhalten.
Sefe hieß früher Gazprom Germania und war eine Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom. Im Zuge des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise wurde das Unternehmen verstaatlicht. Die EU-Kommission hat bestimmt, dass der Bund Sefe bis Ende 2028 wieder weitgehend privatisieren muss.

Staatliche Gasreserve geplant

Reiche plant den Aufbau einer strategischen Gasreserve, um Risiken abzudecken. Die Ministerin hatte Krisensituationen genannt, bei denen Energieflüsse nach Deutschland gestört seien. Die Sprecherin des Ministeriums sagte, der Aufbau der Gasreserve werde nach der entsprechenden Gesetzesänderung im Jahr 2027 beginnen.
Die Finanzierung der Gasreserve ist offen. Reiche hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, es gebe zwei Finanzierungsoptionen. Die eine sei eine Umlage über die Gaskunden, die zweite eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Vielleicht gebe es auch ein Mischmodell. (dpa/red)
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Aktuelle Versorgungslage: Reiche weist Staatsunternehmen zu Gasspeicherung an

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) reagiert auf die niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Deutschland. Sie habe in Absprache mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) entschieden, dass das bundeseigene Energieunternehmen Sefe angewiesen werde, vermehrt Erdgas einzuspeichern, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

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Der zentrale Grund für diesen Schritt liege in den weiter andauernden geopolitischen Risiken. „Aus der Perspektive der Krisenvorsorge ist dieser Schritt ein wichtiger zusätzlicher Beitrag, um die Resilienz der deutschen Gasversorgung zu erhöhen.“ Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Sefe: Anweisung erhalten

Ein Sprecher von Sefe bestätigte, dass das Unternehmen vom Wirtschaftsministerium die Anweisung erhalten habe, bis zum 15. Dezember 8 Terawattstunden Gas zu beschaffen und einzuspeichern.
Zum Vergleich: Nach Angaben des Branchenverbands Initiative Energien Speichern haben die Speicher in Deutschland insgesamt ein Volumen von rund 247 Terawattstunden.

Niedrige Füllstände

Die Füllstände der Gasspeicher liegen aktuell auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau von knapp 58 Prozent. Das hat Sorgen über die Gasversorgung im Winter ausgelöst.
Normalerweise kaufen Großhändler im Sommer Erdgas günstig ein. Sie speichern es und verkaufen es im Winter mit Gewinn weiter, um auch die Kosten der Speicherung zu decken. Dieser sogenannte Sommer-Winter-Spread ist ein wichtiger wirtschaftlicher Anreiz für die Befüllung der Gasspeicher. Wegen des Iran-Kriegs aber ist die für die Versorgung wichtige Straße von Hormus weiterhin blockiert. Das sorgt für hohe Großhandelspreise.
Dadurch ist nach früheren Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft die Einspeicherung wirtschaftlich nur begrenzt attraktiv, da Gas im Sommer teurer eingekauft werden muss, als es nach derzeitigen Erwartungen für den Winter verkauft werden kann.

Vorbereitetes Instrument

Die Ministeriumssprecherin sagte, Reiche habe stets deutlich gemacht, dass das Ministerium die Entwicklung am Gasmarkt eng verfolge und für unterschiedliche Szenarien Instrumente vorbereitet habe, die bei Bedarf eingesetzt werden könnten – gerade mit Blick auf die geopolitische Lage. „Dieser Bedarf ist nun eingetreten.“ Die Beauftragung der Sefe mit zusätzlicher Beschaffung sei eines dieser vorbereiteten Instrumente.
Sefe werde selber entscheiden, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt eingespeichert werden, diese durch zusätzliche Lieferungen beschaffen, sagte die Sprecherin. Die Erwartung an alle anderen Marktakteure, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Gas für den Winter einzuspeichern, bleibe „ohne Wenn und Aber bestehen“.

„Vorkehrungen getroffen“

Reiche hatte vor drei Wochen die Handlungsfähigkeit der Regierung betont. „Wir haben Vorkehrungen getroffen für jedes Szenario“, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag. In einem Bericht des Wirtschaftsministeriums für eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags hieß es Mitte September, nach aktuellem Erkenntnisstand sei eine Gasmangellage im kommenden Winter nicht zu erwarten.
Mitte September hatte es zudem geheißen, das Ministerium sei in Gesprächen mit Sefe, damit das Unternehmen mehr Gas einspeichere. Sefe teilte damals mit, Gas einzukaufen. Es habe aber keine Anweisung des Ministeriums erhalten.
Sefe hieß früher Gazprom Germania und war eine Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom. Im Zuge des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise wurde das Unternehmen verstaatlicht. Die EU-Kommission hat bestimmt, dass der Bund Sefe bis Ende 2028 wieder weitgehend privatisieren muss.

Staatliche Gasreserve geplant

Reiche plant den Aufbau einer strategischen Gasreserve, um Risiken abzudecken. Die Ministerin hatte Krisensituationen genannt, bei denen Energieflüsse nach Deutschland gestört seien. Die Sprecherin des Ministeriums sagte, der Aufbau der Gasreserve werde nach der entsprechenden Gesetzesänderung im Jahr 2027 beginnen.
Die Finanzierung der Gasreserve ist offen. Reiche hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, es gebe zwei Finanzierungsoptionen. Die eine sei eine Umlage über die Gaskunden, die zweite eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Vielleicht gebe es auch ein Mischmodell. (dpa/red)
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Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Ärzte

Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den das Kabinett heute beraten will.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, jetzt das Signal zu senden, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe.

Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters

Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar, als der Fall eines Zugbegleiters bundesweit für Bestürzung sorgte. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle.
Bei der Bahn gebe es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig am Morgen im „Deutschlandfunk“. Dort, wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse man als Staat die Menschen besonders schützen, auch in anderen Berufsgruppen.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem getöteten Zugbegleiter ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Dabei gehe es letztlich auch um den Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates: Es sei erkennbar, dass es bei diesen Attacken nicht nur darum gehe, Einzelpersonen anzugreifen, sondern „diejenigen, die dafür sorgen, dass der Staat läuft, dass es nach vorne geht“, sagte Hubig.
„Wir sehen einfach, dass wir insgesamt ein Klima in der Gesellschaft haben, das stärker zu Gewalt greift, nicht zu friedlichen Lösungen, das in vielen Bereichen eben nicht mehr respektvoll miteinander umgeht“, sagte die Ministerin. Gegen diese Entwicklung, die man sowohl im Internet als auch im realen Leben beobachte, müsse man ein klares Signal senden.

Höhere Mindeststrafe bei Angriff auf Polizei

Künftig sollen Bahnmitarbeiter sowie Beschäftigte anderer wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- oder Wasserversorgung, strafrechtlich besser geschützt werden. Wer sie angreift, soll mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.
Der vom Justizministerium erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Hilfeleistende im Katastrophen- und Zivilschutz.
Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.
Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft.
Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.

Gewalt in Praxen und Kliniken

Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor.
Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst. Bisher galten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur für Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst oder in der Notaufnahme.

Auch Rettungsdienste werden öfter angegriffen als früher.

Foto: Sascha Baumann/All4foto.de/dpa

Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Wenn Politiker angegriffen werden, sollen Gerichte bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen, ob die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
Das könnte etwa relevant sein, wenn Angriffe oder Drohungen Amtsträger oder Mandatsträger einschüchtern und ihre Arbeit erschweren. Verantwortliche auf kommunaler und europäischer Ebene kämen ausdrücklich hinzu. Auch Gemeinderäte und Bürgermeister sollen vor Nötigung durch Gewalt oder Gewaltandrohung geschützt werden.
Wird ein Amtsträger während des Dienstes oder wegen seines Dienstes beleidigt, soll auch sein Vorgesetzter den Strafantrag stellen können. Betrifft die Beleidigung eine Behörde, soll das deren Leitung oder die Leitung der Aufsichtsbehörde übernehmen können.

Verlust des passiven Wahlrechts

Ein Gericht soll künftig bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zusätzlich zur Freiheitsstrafe die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und bei Wahlen zu kandidieren, zeitweise aberkennen können – sofern die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr beträgt.
Der Entzug des passiven Wahlrechts für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren wäre allerdings eine Ermessensentscheidung des Gerichts, keine automatische Folge des Urteils.
An dieser Stelle ist der Entwurf etwas großzügiger als eine frühere Fassung, die diese Sanktionen schon ab einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung vorsah. Volksverhetzung ist, wenn jemand öffentlich Hass gegen bestimmte Gruppen schürt oder zu Gewalt und Willkür gegen sie aufruft und dadurch den öffentlichen Frieden gefährdet.
Der zeitweise Entzug des passiven Wahlrechts und das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, ist bisher schon automatisch vorgesehen, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Wird jemand wegen Wahlfälschung oder Wählernötigung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, kann das Gericht jetzt schon zusätzlich zu der Strafe Wahlrechte vorübergehend entziehen.

Volksverhetzung – auch bei Äußerungen mit Auslandsbezug

Zudem wird der Strafrahmen, wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf in diesem Punkt folgen sollte, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung von bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahre erweitert.
Eine strafbare Volksverhetzung muss sich laut der Kabinettsvorlage nicht auf eine Gruppe von Menschen im Inland beziehen. Eine Störung des öffentlichen Friedens sei auch bei Äußerungen denkbar, die sich vordergründig gegen eine ausländische Gruppe richten, etwa wenn diese geeignet sind, eine Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen in Deutschland auszulösen, die als Angehörige dieser Gruppe wahrgenommen werden. (dpa/red)
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Negative Pegelwerte am Rhein: Binnenschiffer warten auf Landregen

Das Rekordniedrigwasser des Rheins im August hat für viele Schlagzeilen gesorgt, auch in fernen Ländern. Doch nun gestaltet sich die Lage noch dramatischer. Beim Pegel Kaub in Rheinland-Pfalz – für Binnenschiffer besonders wichtig – sind die Werte kürzlich erstmals leicht in den negativen Bereich gesunken.
Für die kommenden Tage sagt die zuständige Fachbehörde hier zwar positive, aber nur einstellige Zentimeterwerte voraus. Wobei ufernahe Rheinpegel nicht die tatsächliche Wassertiefe, sondern den Wasserstand an einem festgelegten Messpunkt anzeigen – die Fahrrinne ist tiefer. Auch in Köln wurde am Montag ein Rekordtiefstand verzeichnet.

Was sagen Fachleute?

Der stellvertretende Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rhein in Bingen, Florian Krekel, erklärt, bereits am 5. August 2026 sei der bis dahin historisch niedrigste gemessene Pegelstand von 25 Zentimetern im Jahr 2018 bei Kaub erstmals unterboten worden.
„Seitdem krebsen wir mit so niedrigen Wasserständen herum“, ergänzt der Experte. Gegenwärtig sei vorerst weiter zu wenig Regen in Sicht, um den Rhein alsbald wieder deutlich steigen zu lassen.
Die Pegellatte in Kaub in Rheinland-Pfalz zeigt nur noch wenige Zentimeter an.

Die Pegellatte in Kaub in Rheinland-Pfalz zeigt nur noch wenige Zentimeter an.

Foto: Thomas Frey/dpa

„Wir bräuchten eigentlich für zwei Wochen kontinuierlichen Landregen, vor allem im Südwesten Deutschlands“, sagt Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) in Duisburg.
Bei den Pegelständen in Köln ist laut Vorhersage der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in den kommenden Tagen nicht mit viel Bewegung zu rechnen. In Düsseldorf hingegen könnten die Werte bis Ende der Woche sogar noch auf minus 11 Zentimeter fallen – so wenig wie noch nie zuvor.

Wann verbessert sich die Lage?

„Im Moment speist sich der Rhein – grob gesagt – nur noch aus Kläranlagen, Gletschereis und ein bisschen Grundwasserzufluss“, sagte Krekel. Bei den Gletschern in den Alpen dürfte die „Abschmelzrate“ aber bald zurückgehen mangels so starken Sonnenscheins wie in den vergangenen Monaten.
Das Grundwasser regeneriere sich eher nicht in warmen und trockenen Zeiten mit Verdunstung und durstiger Vegetation. „September und Oktober sind die klassischen Niedrigwassermonate“, fährt Krekel fort. Nicht zuletzt die Binnenschiffer warten daher sehnlich auf ergiebigen Herbstregen.

Inwiefern leidet die Schifffahrt?

Fabian Spieß, stellvertretender BDB-Geschäftsführer, sagt, auf dem besonders von Niedrigwasser betroffenen Mittelrheinabschnitt zwischen St. Goar und Mainz seien „nur noch vereinzelt Güterschiffe unterwegs“.
Im großen Rheineinzugsgebiet fehle es an ergiebigerem Regen. „Die Schifffahrt steht ihren Kunden als Dienstleister weiterhin zur Verfügung; es kann jedoch nur mit deutlich weniger Ladung gefahren werden“, erklärt Spieß. Die Schifffahrt fahre, solange es sicher möglich sei.
Florian Krekel vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Bingen ergänzt mit Blick auf den malerischen Rheinabschnitt zwischen St. Goar und Rüdesheim, die meisten Schiffe könnten hier bei einem Wasserstand von nur noch 1,50 oder gar 1,20 Meter in der Fahrrinne nicht mehr verkehren.
Niedrigwasser am Hafen: Die Kaimauer liegt meterhoch im Trockenen

Niedrigwasser am Hafen: Die Kaimauer lag im August 2026 meterhoch im Trockenen.

Foto: Bernd Thissen/dpa

Wieder zweigeteilter Rhein?

Thomas Puls, Experte für Verkehr und Infrastruktur am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, sagt, aus verkehrlicher Sicht sei der Unterschied zwischen der Lage im August und dem weiter gesunkenen Wasserstand weniger groß.
„Mit Ausnahme weniger Spezialschiffe, die wohl noch mit stark reduzierter Ladung den Engpass passieren können, ist der Rhein de facto erneut zweigeteilt.“ Der Mittel- und der Oberrhein samt Zuflüssen seien abermals von den wichtigen Häfen in Duisburg und Rotterdam abgeschnitten.

Wie schwerwiegend sind die wirtschaftlichen Auswirkungen?

Wichtige Logistikketten sind Puls zufolge weitgehend unterbrochen. Betroffen seien vor allem feste und flüssige Massengüter, da diese kaum auf die Schiene und eigentlich gar nicht auf die Straße ausweichen könnten. Besonders stark wirke sich die Situation auf Raffinerien, Chemieindustrie und Stahlwerke aus. Ein prominentes Beispiel sei das BASF-Werk in Ludwigshafen, das etwa die Hälfte seiner Vorprodukte per Binnenschiff beziehe.
Bis die Folgen des Niedrigwassers die Verbraucher erreichen, dauert es laut Puls noch: „Unmittelbar betroffen wäre der Konsument von ausfallenden Containertransporten, aber diese sind noch am leichtesten auf andere Verkehrsträger umzusetzen.“
Kraftstoffe wie Diesel würden im Rheingebiet viel per Binnenschiff transportiert. „Allerdings gilt auch hier, dass sich die Lage eigentlich nie richtig entspannt hatte, weshalb ich mit keinen sprunghaften Ausschlägen an der Zapfsäule im Rheingebiet rechne“, fügt der Experte hinzu.
Teile der jetzt ausfallenden Produktionen könnten nachgeholt werden, sagt Puls, „weshalb man die Effekte des diesjährigen Niedrigwassers noch nicht beziffern kann“.
Am Montagabend hat sich wegen des extrem niedrigen Pegelstands ein Frachtschiff im Düsseldorfer Hafen festgefahren.

Am Montagabend hat sich wegen des extrem niedrigen Pegelstands ein Frachtschiff im Düsseldorfer Hafen festgefahren.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Was gibt es für Möglichkeiten?

Der BDB fordert eine Vertiefung der Fahrrinne um 20 Zentimeter. Diese ist zwischen St. Goar und Mainz seit vielen Jahren geplant. Das Projekt zieht sich weiter in die Länge.
Zudem sollte sich laut dem Verband das Bundesverkehrsministerium fragen, welche Maßnahmen es gebe, um dauerhaft mehr Wasser im Flusssystem halten zu können. Überdies sei eine Intensivierung der Förderung von niedrigwasseroptimierten Schiffen nötig.
Laut Beatrice Claus, Gewässerschutz-Referentin beim Umweltverband WWF, werden die Folgen der Klimakrise immer deutlicher spürbar, das „zeigen die wiederkehrenden Niedrigwasserrekorde wie jetzt am Rhein“.
Damit der Wasserspiegel nicht so tief sinke, müsse das Wasser in der Landschaft und in den Flüssen gehalten werden. Wälder, Moore, Feuchtgrünland und Flussauen dienten als Wasserspeicher und könnten Flüsse auch in Trockenzeiten versorgen. (dpa/red)
Das Niedrigwasser des Rheins hat in Köln einen neuen historischen Tiefststand erreicht.

Das Niedrigwasser des Rheins hat in Köln einen neuen historischen Tiefststand erreicht.

Foto: Sascha Thelen/dpa

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Geplante Pflegereform auf der Kippe: Karin Prien prüft Sparmaßnahmen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Reform des Elterngelds offenbar noch einmal prüfen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns noch mal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“, sagte Prien dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Zu der Frage, ob ob sie sich vorstellen könne, die Bezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten, antwortete die Ministerin: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit noch über verschiedene Modelle. „Die müssen wir durchrechnen und schauen, was wir mit einer moderateren Reform an Einsparungen erreichen können.“

Elterngeld

Priens Ressort muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen. Im Sommer hatte es unter der Maßgabe harter Sparvorgaben einen Entwurf für eine Elterngeldreform ausgearbeitet und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums.
Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. „Wir müssen vor allem die Bedürfnisse der Eltern stärker in den Blick nehmen. Die Verkürzung auf zwölf Monate bei einer anderen Aufteilung der Partnerschaftsmonate ist für viele Familien nur schwer zu realisieren.“
Den bisherigen Plänen zufolge sollten die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollten die Beträge leicht steigen. Für jedes Elternteil sind laut dem Entwurf je drei Monate Elterngeld reserviert. Sechs weitere Monate können sich die Partner untereinander aufteilen. Die Pläne stießen auf viel Kritik.

Familienpflegegeld

Prien will 2027 ein Konzept für ein Familienpflegegeld in Anlehnung an das Elterngeld präsentieren. Sie werde dazu im ersten Halbjahr 2027 einen Vorschlag vorlegen. „Wir sind mitten in den Vorbereitungen – und ich hoffe, dass die Haushälter dem auch zustimmen“, so die CDU-Politikerin weiter.
Angedacht ist eine Lohnersatzleistung für Menschen, die vorübergehend aus dem Job aussteigen, um Angehörige zu pflegen. Der Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird im familiären Umfeld zu Hause versorgt.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD nur vage festgehalten: „Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann“, so die Familienministerin. Sie hatte damals auch gesagt, eine solche Leistung könne nur kommen, wenn die wirtschaftliche Lage das zulasse.
Auf die Frage, ob das Projekt angesichts der Haushaltsnot beerdigt werden müsse, sagte Prien nun: „Keineswegs. Ich halte daran fest.“ Sie argumentierte, „eine Familienpflegezeit würde zunächst zusätzliche Kosten verursachen. Doch diese würden sich schnell wieder amortisieren.“
In Studien zeige sich, dass eine gut konzeptionierte finanzielle Unterstützung für Pflegende dazu führe, dass sie unterm Strich mehr arbeiten könnten – mit entsprechenden positiven volkswirtschaftlichen Effekten.
„Frauen, die Angehörige pflegen, geraten bisher oft in die Teilzeitfalle, aus der sie nie mehr herauskommen.“ Könnten sie es sich aber finanziell leisten, für die Pflege eine gewisse Zeit ganz auszusteigen, verhindere man das.

Kritik wegen Kürzungen

Seit den jüngsten Wahlschlappen für CDU und SPD in den Ländern diskutieren die Koalitionspartner Kurskorrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung in Frage.
Unmut äußerte Prien darüber, dass sie wegen der strikten Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an verschiedenen Stellen Kürzungen verkünden und dafür Kritik einstecken musste, während andererseits plötzlich Geld zur Senkung der Spritpreise da sei. „Das ärgert mich sehr“, sagte Prien.
„Der Tankrabatt ist nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpufft. Die kostet aber sehr viel Geld“, monierte Prien. Außerdem würden die Mittel hier mit der Gießkanne verteilt. „Ich verstehe es, wenn Menschen es als ungerecht empfinden, dass dafür Geld da ist, während wir beim Unterhaltsvorschuss kürzen.“ (afp/dts/red)
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Razzia wegen Geldwäsche-Netzwerk um „Hells Angels“

Mit einer großangelegten Razzia geht die Polizei mit mehr als 1.000 Einsatzkräften in Deutschland und anderen europäischen Ländern seit dem Morgen gegen ein Geldwäsche-Netzwerk um die Rocker der „Hells Angels“ vor.
Laut der zuständigen Polizei in Duisburg sollen auch mehrere Haftbefehle vollstreckt werden. Insgesamt sollen Vermögenswerte in Höhe von 48,6 Millionen Euro beschlagnahmt werden.

Gegen Netzwerk von Geldwäschern sowie eine „kriminelle Vereinigung“

Wie eine Sprecherin der Polizei sagte, richtet sich der Einsatz gegen ein internationales Netzwerk von Geldwäschern sowie gegen eine kriminelle Vereinigung. Bei dieser handelt es sich nach dpa-Informationen  um die „Hells Angels“. Insgesamt werden laut Polizei mehr als 100 Objekte durchsucht, es gibt 71 Beschuldigte.
Darunter sind laut den Ermittlungsbehörden „Verantwortliche eines bundes- und europaweit tätigen Geldwäschenetzwerks und hochrangige Mitglieder einer Rockergruppierung.“
Ihnen werde „insbesondere die Bildung einer kriminellen Vereinigung, räuberische und gewerbsmäßige Erpressung, banden- und gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen“, hieß es in einer Mitteilung. Außerdem gehe es um Waffendelikte, Körperverletzung und Steuerhinterziehung.
Laut „BILD“ laufen die Ermittlungen bereits seit mehr als vier Jahren. Ausgangspunkt war demnach eine spektakuläre Schießerei auf dem Hamborner Altmarkt im Mai 2022. Bei der Auseinandersetzung in dem Stadtteil von Duisburg mit mehr als 100 Beteiligten waren damals Rocker mit Mitgliedern einer türkisch-libanesischen Großfamilie aneinandergeraten.

Zahlreiche Durchsuchungen in NRW – Großeinsatz in Duisburg

Ein dpa-Reporter beobachtete am Mittwochmorgen einen sehr großen Polizeieinsatz mit Spezialeinsatzkräften an der Adresse eines einflussreichen „Hells Angels“-Rockers in Duisburg.
Die Polizei berichtete von zahlreichen Durchsuchungsmaßnahmen in NRW. Parallel dazu finden den Angaben zufolge Durchsuchungen von sechs Objekten in den Ländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin und Bayern sowie von sieben Objekten in Belgien, Bulgarien und den Niederlanden in eigener Zuständigkeit statt.
Einsatzkräfte der Polizei stehen am Mittwochmorgen vor einem Haus in Duisburg

Einsatzkräfte der Polizei stehen am Mittwochmorgen vor einem Haus in Duisburg.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Federführend bei den Ermittlungen sind die Staatsanwaltschaft Duisburg und das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW ist ebenfalls involviert.
„Der Fall verdeutlicht exemplarisch die Verflechtung krimineller Gruppierungen im Bereich der Organisierten Kriminalität und der internationalen Wirtschaftskriminalität“, so die Ermittler.
„Durch professionelle Verschleierungshandlungen werden dabei erhebliche Geldbeträge einem künstlichen Wirtschaftskreislauf zugeführt und durch Straftaten erlangtes Vermögen unter anderem in Firmen und Grundbesitz investiert.“ (dpa/red)
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Berufestudie: Viele Menschen arbeiten nur noch fürs Geld

In Deutschland sinkt offenkundig die Identifikation vieler Menschen mit ihrem Job: 59 Prozent arbeiten laut einer YouGov-Umfrage für die neue Ausgabe der alljährlichen Berufestudie des Versicherers HDI nur noch oder hauptsächlich des Geldes wegen.
Das sind 17 Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr, zugleich liegt der Wert fast doppelt so hoch wie vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019.
Viele würden lieber heute als morgen das Arbeiten einstellen: In der Altersgruppe von 15 bis 54 Jahren sagte ebenfalls mehr als die Hälfte (54 Prozent), dass sie so schnell wie möglich mit der beruflichen Arbeit aufhören würden, wenn sie es finanziell nicht mehr nötig hätten. Bei den dem Ruhestand näher rückenden Älteren von 55 bis 64 Jahren waren es sogar 63 Prozent.

„Spürbarer Wertewandel“

Im vergangenen Jahr waren sowohl die älteren als auch die jüngeren Befragten noch erheblich motivierter gewesen – die Älteren im Vergleich sogar noch etwas stärker. Der bislang hohe Stellenwert des Berufs in den älteren Jahrgängen schwinde viel stärker als in anderen Altersgruppen, kommentierten die Auftraggeber.
„Die Ergebnisse zeigen einen spürbaren Wertewandel in der Einstellung zur Arbeit“, sagte Holm Diez, Vorstandsmitglied bei HDI Deutschland.
In der noch nicht dem Ruhestand in näherer Zukunft entgegenblickenden Altersgruppe bis 54 sagte zumindest noch eine Mehrheit von 54 Prozent, ein Leben ohne Arbeit sei für sie nicht vorstellbar.

KI ein zweischneidiges Schwert

Ein Hauptthema der Umfrage war die Künstliche Intelligenz, die demnach gemischte Gefühle in der arbeitenden Bevölkerung auslöst.
Jeweils ein mehr oder weniger gutes Viertel erwartet demnach – oder erlebt bereits – in drei Feldern positive Effekte: Entlastung von Routinearbeiten, bessere persönliche Arbeitsergebnisse und höhere Produktivität.
Auf der anderen Seite rechnen 42 Prozent damit, dass der Einsatz von KI Stellenabbau nach sich zieht. Neun Prozent haben diese Erfahrung demnach im eigenen Umfeld bereits gemacht.

IT-Entwickler gefährdet – aber KI kann nicht kochen

Was die durch KI besonders gefährdeten Berufe betrifft, gab es unter den Befragten keinen ganz großen Konsens, aber doch eine klare Richtung: 41 Prozent glauben, dass die Technologie menschliche Entwickler in der Informationstechnologie überflüssig macht.
Es folgen in der Reihe KI-bedrohter Berufe Finanz- und Steuerberater (38 Prozent), Werbung und Marketing (36 Prozent) und Verwaltungsangestellte (35 Prozent). Am wenigsten gefährdet sind demnach Köche und Köchinnen – nur drei Prozent glauben, dass KI Männer oder Frauen am Herd ersetzen kann.
Die Demoskopen befragten vom 10. Juni bis 3. Juli insgesamt 3.844 Erwerbstätige. Die Ergebnisse sind laut HDI repräsentativ sowohl für ganz Deutschland als auch die einzelnen Bundesländer. (dpa/red)
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Elterngeld für 14 Monate, neues Familienpflegegeld: Karin Prien prüft Reform

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Reform des Elterngelds offenbar noch einmal prüfen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns noch mal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“, sagte Prien dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Zu der Frage, ob ob sie sich vorstellen könne, die Bezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten, antwortete die Ministerin: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit noch über verschiedene Modelle. „Die müssen wir durchrechnen und schauen, was wir mit einer moderateren Reform an Einsparungen erreichen können.“

Elterngeld

Priens Ressort muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen. Im Sommer hatte es unter der Maßgabe harter Sparvorgaben einen Entwurf für eine Elterngeldreform ausgearbeitet und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums.
Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. „Wir müssen vor allem die Bedürfnisse der Eltern stärker in den Blick nehmen. Die Verkürzung auf zwölf Monate bei einer anderen Aufteilung der Partnerschaftsmonate ist für viele Familien nur schwer zu realisieren.“
Den bisherigen Plänen zufolge sollten die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollten die Beträge leicht steigen. Für jedes Elternteil sind laut dem Entwurf je drei Monate Elterngeld reserviert. Sechs weitere Monate können sich die Partner untereinander aufteilen. Die Pläne stießen auf viel Kritik.

Familienpflegegeld

Prien will 2027 ein Konzept für ein Familienpflegegeld in Anlehnung an das Elterngeld präsentieren. Sie werde dazu im ersten Halbjahr 2027 einen Vorschlag vorlegen. „Wir sind mitten in den Vorbereitungen – und ich hoffe, dass die Haushälter dem auch zustimmen“, so die CDU-Politikerin weiter.
Angedacht ist eine Lohnersatzleistung für Menschen, die vorübergehend aus dem Job aussteigen, um Angehörige zu pflegen. Der Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird im familiären Umfeld zu Hause versorgt.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD nur vage festgehalten: „Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann“, so die Familienministerin. Sie hatte damals auch gesagt, eine solche Leistung könne nur kommen, wenn die wirtschaftliche Lage das zulasse.
Auf die Frage, ob das Projekt angesichts der Haushaltsnot beerdigt werden müsse, sagte Prien nun: „Keineswegs. Ich halte daran fest.“ Sie argumentierte, „eine Familienpflegezeit würde zunächst zusätzliche Kosten verursachen. Doch diese würden sich schnell wieder amortisieren.“
In Studien zeige sich, dass eine gut konzeptionierte finanzielle Unterstützung für Pflegende dazu führe, dass sie unterm Strich mehr arbeiten könnten – mit entsprechenden positiven volkswirtschaftlichen Effekten.
„Frauen, die Angehörige pflegen, geraten bisher oft in die Teilzeitfalle, aus der sie nie mehr herauskommen.“ Könnten sie es sich aber finanziell leisten, für die Pflege eine gewisse Zeit ganz auszusteigen, verhindere man das.

Kritik wegen Kürzungen

Seit den jüngsten Wahlschlappen für CDU und SPD in den Ländern diskutieren die Koalitionspartner Kurskorrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung in Frage.
Unmut äußerte Prien darüber, dass sie wegen der strikten Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an verschiedenen Stellen Kürzungen verkünden und dafür Kritik einstecken musste, während andererseits plötzlich Geld zur Senkung der Spritpreise da sei. „Das ärgert mich sehr“, sagte Prien.
„Der Tankrabatt ist nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpufft. Die kostet aber sehr viel Geld“, monierte Prien. Außerdem würden die Mittel hier mit der Gießkanne verteilt. „Ich verstehe es, wenn Menschen es als ungerecht empfinden, dass dafür Geld da ist, während wir beim Unterhaltsvorschuss kürzen.“ (afp/dts/red)
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Kfz-Versicherung: Neue Typklassen für MiIlionen Autofahrer

Die Versicherer haben für die Autos von 7,4 Millionen Menschen in Deutschland die Typklassen erhöht, in denen sich Unfallzahlen und Reparaturkosten widerspiegeln.
Auf der anderen Seite werden die Typklassen aber auch für 5,1 Millionen Autofahrer günstiger, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft mitteilte. Zwei Beispiele: Der VW T7 Multivan 2.0 TDI wird in der Haftpflicht um zwei Klassen günstiger, der Citroen C5 1.2 um zwei Klassen teurer.

Viel zu tun: Eine fünfstellige Zahl von Automodellen wird bewertet

Das sind nur zwei von über 33.000 Automodellen, die in die Statistik einfließen. Denn die Versicherer nehmen alle Autotypen auf, die in Deutschland zugelassen sind, auch jahrzehntealte Oldtimer.
Die Haftpflicht spiegelt dabei die Schäden wider, die Autofahrer bei Unfällen an anderer Leute Eigentum anrichten. In der Teilkasko sind zusätzlich Hagelschäden, Wildunfälle oder Diebstahl mitversichert. Selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto deckt nur eine Vollkasko-Police.
Das Typklassen-System ist durchaus komplex: So gibt es 16 Typklassen in der Haftpflicht, nummeriert von 10 bis 25. In der Vollkasko sind es sogar 25 Typklassen (10-34). Für die große Mehrheit der Autobesitzer ändert sich in diesem Jahr nichts: Gut zwei Drittel behalten die bisherigen Typklassen ihrer Autos.

Hohe Reparaturkosten, hohe Typklasse in der Kasko-Versicherung

„Als Faustregel gilt: Je teurer ein Auto und dessen Ersatzteile sind, desto höher fällt meist die Kasko-Typklasse aus“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Faustregel ist seit jeher, dass in der Anschaffung günstige Kleinwagen auch in den Kasko-Typklassen günstig sind. So ist der Renault Twingo in der niedrigsten Vollkasko-Typklasse zehn einsortiert, der Fiat Panda in elf.
In der Vollkasko weit oben angesiedelt sind hingegen Porsche Panamera 4 E-Hybrid (30) und der Range Rover 3.0 TD (29).

Besonders günstig eingestuft: „Knutschkugel“ und „Ente“

Am günstigsten in allen Versicherungsarten fahren jedoch die Besitzer historischer Kleinwagen. Sehr niedrige Typklassen in allen drei Arten der Kfz-Versicherung haben beispielsweise die in den 1950er Jahren als „Knutschkugel“ bekannte BWM Isetta und die „Ente“, der Citroen 2CV.
Die Gründe haben die Statistiker des GDV nicht ermittelt. Von diesen historischen Automodellen sind nur noch wenige zugelassen – abgesehen davon werden sie mutmaßlich von ihren Besitzern liebevoll gepflegt und nur noch selten gefahren.

Nicht nur das Auto spielt eine Rolle, auch das Alter des Fahrers

Die Typklasse ist einer der Faktoren bei der Berechnung der Kfz-Versicherungsbeiträge. Einfluss hat auch der Wohnort, der in Form der Regionalklasse Eingang in die Kfz-Versicherung findet.
Eine große Rolle spielt aber auch das Alter der Besitzer: Alte Autofahrer ab Mitte sechzig verursachen ebenso wie sehr junge Menschen hinter dem Steuer erheblich mehr Unfälle als Menschen mittleren Alters. Daher sind die Versicherungsbeiträge in der Mitte des Lebens auch erheblich günstiger. (dpa/red)