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O2 beschließt Abbau von jeder sechsten Stelle in Deutschland

Der Telekommunikationsanbieter O2 Telefónica möchte in Deutschland jede sechste Stelle abbauen. Wie die Tochter des spanischen Telefónica-Konzerns in München mitteilte, soll die Anzahl der Vollzeitstellen bis Ende dieses Jahres um bis zu 1.100 sinken.
Für die Beschäftigten liegen nun Abfindungen und andere Angebote bereit, damit sie freiwillig gehen. Im Januar hatte die Firma 6.820 Vollzeitstellen.
Außerdem soll die Anzahl der aktuell rund 800 O2-Shops ebenfalls bis zum Jahresende um 60 sinken – betroffen davon sind eigene Standorte und nicht die Standorte von Franchise-Partnern.
Die Kosten der Restrukturierung sollen sich auf 265 Millionen Euro belaufen, entsprechende Rückstellungen werden gebildet.
Mit den Maßnahmen sichere man die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Telefónica Deutschland, sagt Deutschlandchef Santiago Argelich Hesse. „Wir vereinfachen die Organisation, bündeln Tätigkeiten und intensivieren den Einsatz Künstlicher Intelligenz in zentralen Abläufen.“
Nächstes Jahr sollen die Kürzungen und Kostensenkungen weitergehen. Man wolle die Organisation bis 2028 „bedarfsgerecht weiter verschlanken“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.
Dann wird der Rotstift vor allem bei Callcentern angesetzt und im Vertrieb. Für die zweite Sparrunde werden Rückstellungen von bis zu 155 Millionen Euro gebildet.
Sind beide Phasen der Kostensenkungen umgesetzt, möchte das Unternehmen von 2028 an seine jährlichen Kosten um etwa 185 Millionen Euro gesenkt haben.

Verlust vom größten Firmenkunden wiegt schwer

O2 Telefónica hatte seinen größten Kunden verloren: 1&1 nutzte jahrelang das O2-Netz und zahlte dafür Miete, inzwischen ist die Firma mit ihren 12 Millionen Handykunden zum Konkurrenten Vodafone gewechselt.
Dadurch bekam O2 deutlich weniger Geld in die Kasse. Der langjährige Firmenchef Markus Haas nahm Ende vergangenen Jahres den Hut. Anfang 2026 übernahm der Deutsch-Spanier Argelich Hesse das Ruder, um den Laden wieder flottzubekommen.
Laut Bundesnetzagentur erreichte O2 Telefónica im Dezember 88,6 Prozent der Fläche Deutschlands mit seinem 4G-Netz und 76,2 Prozent der Fläche mit 5G.
Der Abstand zur Telekom, deren Flächenabdeckung den Zahlen zufolge besser ist, hat sich damit deutlich verringert.
Die Abdeckung der Telekom liegt bei 92,5 Prozent (4G) und 87,9 Prozent (5G). Vodafone kommt auf 91,7 Prozent bei 4G und 75,7 Prozent bei 5G. Das Hauptgeschäft von O2 ist der Mobilfunk.
Die Firma verkauft zwar auch Verträge für Festnetz-Internet, dafür nutzt sie aber das Netz von Konkurrenten – Festnetz ist eher ein Nebengeschäft für O2. (dpa/red)
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Mehr Defence-Tech: Regierung setzt auf neue Start-up-Strategie

Die neue Startup-Strategie soll unter anderem bessere Wachstumsbedingungen für junge Unternehmen im Militärbereich bringen.
Geplant ist unter anderem ein Finanzierungsinstrument, mit dem sich der Bund direkt an derartigen Startups beteiligen kann, wie aus der am Mittwoch, 22. Juli, vorgelegten Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.
Zudem sollen insgesamt der Fokus nicht mehr nur auf Startups, sondern auch auf dem Wachstum etablierter, junger Unternehmen, sogenannter Scaleups, liegen.

Staat als Ankerkunde

Der Defence-Tech-Bereich sei „einer unserer dynamischsten Branchen derzeit“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Allein im vergangenen Jahr seien dort „über 1,3 Milliarden Euro an Kapital gewonnen, investiert und dann gehebelt durch öffentliche Aufträge“ worden. Der Staat sei „bestimmt nicht der bessere Unternehmer, aber er ist ein guter Ankerkunde“.
In der Strategie heißt es, die Bundesregierung werde ein „neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups“ schaffen, „die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen“.

„Sehr viel Potenzial“

In diesem Bereich liege „sehr, sehr viel Potenzial“, sagte auch der SPD-Digitalpolitiker Daniel Bettermann zu Politico. Zudem gehe es um die technologische Souveränität Deutschlands.
Reiche betonte zugleich, dass sich das Gründungsgeschehen „keineswegs nur auf den Defence-Tech-Bereich“ beziehe, sondern etwa auch auf Dual-Use, Biotechnologie und Consumerbereiche.
Sie kündigte bis Jahresende ein Gesetz an, „das Gründen digital in wenigen Schritten einfach macht“, inklusive einfacher Anmeldung des Unternehmens, automatischer Steuernummer, Handelsregistereintrag und zeitweiser Befreiung von Berichtspflichten.
Die neue Startup-Strategie schlägt insgesamt 152 Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Gründerstandorts in verschiedenen Bereichen vor. Darunter sei etwa auch der Agrarsektor, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte.
Der Bereich „ist von Besonderheiten wie biologischen Prozessen, saisonalem Angebot und längeren Test- und Entwicklungszeiten geprägt“. Agrar-nahe Startups könnten daher häufig kein schnelles Wachstum generieren, weshalb sie spezielle Förderung benötigten.
Auch die Autoindustrie hofft, von den neuen Maßnahmen zu profitieren. „In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen dem automobilen Mittelstand und Startups ein zentraler Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche“, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller.
„Der starke Fokus auf die Themen Finanzierung und Wachstumskapital ist richtig. Dass die Strategie neben bestehenden Förderprogrammen auch die Mobilisierung von privatem Kapital in den Blick nimmt, begrüßen wir.“

Wirtschaft fordert Tempo

„Gegenwärtig boomen auch bei uns Gründungen von Tech-Unternehmen“, erklärte Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer. „Diese wertvollen Keime gilt es durch gute Rahmenbedingungen zu pflegen. Anderenfalls gehen sie ein oder blühen im Ausland auf.“
Die Bundesregierung setze an den richtigen Stellen an: Bürokratieabbau, Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Reform des Kündigungsschutzes, bessere Kapitalmarktversorgung und bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Strategie, auf die Ankündigungen müssten jedoch Taten folgen. Ein Viertel der Legislaturperiode sei bereits um „und es sind noch viele offene Punkte zu klären“, erklärte Bitkom-Chef Ralf Wintergerst.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Strategie ebenfalls begrüßt, mahnt die Bundesregierung jedoch zu einer schnellen Umsetzung.
Die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung setze wichtige Impulse, insbesondere für mehr privates Kapital, bessere Wachstumsfinanzierung, weniger Bürokratie und die Gewinnung von Fachkräften, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei jetzt, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die gründen wollen, mahnte sie.
„Unternehmensgründungen sind der Motor für neue Dynamik, gerade nach den Jahren schwachen Wachstums.“ Deutschlands Gründer brauchten weniger Papier und mehr Geschwindigkeit. „Daran wird sich der Erfolg dieser Strategie messen lassen“, sagte Melnikov. (afp/dpa/dts/red)
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Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)
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Razzia bei Zentrale der Deutschen Bank

Auf der Suche nach Beweisen für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten haben Ermittler die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht.
„Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“, teilte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt auf Anfrage mit.
„Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010.“

Bei Cum-Cum entstand ein Schaden von 28 Milliarden Euro

Berichten von „Welt“ und „Business Insider“ sowie „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR zufolge drehen sich die Ermittlungen um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften.
Dabei schoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin- und her: Aktien wurden zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.
Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien.
Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro – weit höher als bei Cum-Ex-Geschäften.

Deutsche Bank als Rechtsnachfolgerin der Postbank

Nach Informationen von „SZ“, NDR und WDR führt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zehn ehemalige Topmanager der Postbank als Beschuldigte.
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass die Postbank falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben hat. Die Fahnder gehen demnach von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus.
Die Deutsche Bank ist in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin der Postbank Ziel von Durchsuchungen. Der DAX-Konzern war 2008 bei dem Bonner Institut eingestiegen, hatte sich 2010 die Aktienmehrheit gesichert und schließlich 2018 die Postbank vollständig rechtlich integriert.
Die Deutsche Bank sicherte zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern.“ (dpa/red)
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Diese 33 Galeria-Filialen stehen auf dem Prüfstand

33 Filialen der Warenhauskette Galeria werden auf ihre Rentabilität geprüft und könnten geschlossen werden. Das Unternehmen nannte nun die betroffenen Standorte. Galeria will mit den Vermietern über Mietkonditionen und Flächenanpassungen verhandeln.
Sollten keine tragfähigen Lösungen erarbeitet werden, sei die Fortführung der jeweiligen Filiale gefährdet. Bei einigen Häusern laufen die Gespräche bereits, bei anderen sollen sie jetzt beginnen.

Diese Standorte sind Teil der Liste:

  • Baden-Württemberg: Freiburg (Europaplatz), Heilbronn, Mannheim, Offenburg, Singen
  • Bayern: Aschaffenburg, Bayreuth, Memmingen, München (Rotkreuzplatz), Würzburg
  • Berlin: Alexanderplatz, Hermannplatz, Kurfürstendamm, Spandau
  • Brandenburg: Potsdam
  • Hamburg: Eimsbüttel
  • Hessen: Bad Homburg, Limburg an der Lahn
  • Mecklenburg-Vorpommern: Wismar
  • Niedersachsen: Braunschweig, Oldenburg
  • Nordrhein-Westfalen: Euskirchen, Kleve, Köln (Breite Straße, Hohe Straße, Nippes), Mülheim (Rhein-Ruhr Zentrum), Münster (Salzstraße)
  • Rheinland-Pfalz: Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Speyer
  • Sachsen-Anhalt: Magdeburg
Kriterien für die Auswahl waren laut Galeria unter anderem die Mietbelastung und Ertragskraft. „Wir werden jeden Standort einzeln und ergebnisoffen betrachten“, sagte Geschäftsführer Tilo Hellenbock. Wann Entscheidungen fallen, ließ eine Sprecherin von Galeria offen.
Alle Warenhäuser müssten nachhaltig profitabel wirtschaften, teilte das Unternehmen mit. Da alle Filialen diesbezüglich Optimierungspotenzial hätten, sollen auch an den übrigen 50 Standorten Gespräche mit Vermietern geführt werden.
Parallel prüft Galeria auch den Umzug in geeignetere Immobilien und Neueröffnungen.

Neuer Millionenkredit für Galeria

Die angeschlagene Warenhauskette bekam kürzlich eine neue Kreditfinanzierung von bis zu 160 Millionen Euro.
Die Kreditlinie wird von der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers bereitgestellt und ist an einen Sanierungsplan geknüpft, der weitere Schließungen vorsieht. Im Juni wurde bereits bekannt, dass rund 30 der 83 Filialen als gefährdet gelten.
Das neue Geld dient unter anderem dazu, einen Kredit des Minderheitsgesellschafters Bain Capital abzulösen und offene Mietzahlungen zu begleichen.
Mehrere Vermieter beklagten in den vergangenen Monaten, dass Mieten nicht oder nur teilweise gezahlt wurden. Galeria verwies auf Liquiditätsschwankungen und räumte ein, die Vermieter um eine Stundung gebeten zu haben.
Der Konzern, der rund 12.000 Menschen beschäftigt, hatte Anfang 2024 zum dritten Mal innerhalb von vier Jahren Insolvenz angemeldet. Grund dafür war unter anderem die finanzielle Schieflage des Mutterkonzerns Signa.
Im Sommer 2024 wurden neun Standorte geschlossen. Seitdem gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. (dpa/red)
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OpenAI-KI-Gigafabrik in Deutschland gescheitert: Strom und EU-Recht als Hürden


In Kürze:

  • OpenAI führte vertrauliche Gespräche mit der Bundesregierung über ein KI-Rechenzentrum in Deutschland.
  • Energieversorgung, Netzkapazitäten und regulatorische Fragen verhinderten bislang die Umsetzung.
  • Diskutiert wurde sogar die Versorgung mit französischem Kernenergiestrom.
  • Stattdessen treibt OpenAI nun Großprojekte wie „Stargate UAE“ in den Vereinigten Arabischen Emiraten voran.

 
Ein hochmodernes KI-Rechenzentrum – und Deutschland sollte der Standort sein. Am Ende scheiterte es jedoch – zumindest bis auf Weiteres – an zu vielen offenen Fragen.
OpenAI plante in Deutschland faktisch eine KI-Gigafabrik mit einer Leistung von rund einem Gigawatt. Das Projekt hätte Deutschland als Standort für Künstliche Intelligenz durch eine Milliardeninvestition mit erheblicher Rechenkapazität aufwerten können. Zudem hätte es zu den größten KI-Rechenzentren Europas gezählt und wäre Teil des internationalen Wettbewerbs um sogenannte KI-Gigafabriken gewesen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, soll es bereits kurz nach der Regierungsbildung vertrauliche Gespräche der Bundesregierung mit OpenAI und dessen CEO Sam Altman gegeben haben. Auf deutscher Seite haben dem Bericht zufolge die Regierungsspitzen Friedrich Merz und Lars Klingbeil sowie Digitalminister Karsten Wildberger an den Gesprächen teilgenommen.

OpenAI wollte zum Partner des öffentlichen Sektors und großer Unternehmen werden

Erst hätten OpenAI und das Bundesdigitalministerium Vorgespräche geführt. Im September 2025 sei Altman persönlich mit Merz und weiteren Regierungsmitgliedern zusammengetroffen. Damals stellte der US-Konzern gemeinsam mit SAP die Initiative „OpenAI for Germany“ vor. Diese sollte vor allem dem öffentlichen Sektor in Deutschland eine sichere Nutzung von KI ermöglichen – mit lokalen und EU-konformen Cloud-Lösungen aus Walldorf.
Deutschland galt OpenAI als Markt von großem Interesse. Gründe dafür waren die hohe Nachfrage, aber auch die Nähe zu großen Industrieanwendern und der öffentlichen Verwaltung. Der US-Konzern hätte nicht nur seine Produkte verkauft, sondern auch langfristig Infrastruktur in Europa verankert.
Mittlerweile gilt das Projekt als vorerst gescheitert. Eine der Fragen, auf die keine hinreichende Antwort gefunden werden konnte, war die Stromversorgung des Rechenzentrums. Dieses hätte voraussichtlich eine Leistung von mindestens einem Gigawatt benötigt – ein Wert, der für Einrichtungen dieser Größenordnung typisch ist. Eine solche Menge entspricht etwa dem Bedarf eines Großkraftwerks.

Gigawatt-Rechenzentrum stellte Energieversorgung vor Herausforderungen

Um einen dauerhaften und stabilen Betrieb zu gewährleisten, wären jedoch langfristig verfügbare, stabile und vergleichsweise günstige Strommengen erforderlich. Dies ist bereits für das Training der KI-Modelle unabdingbar. Schon heute übersteigt die Nachfrage nach Netzanschlüssen für Rechenzentren die kurzfristig verfügbaren Kapazitäten deutlich.
Der Ausbau der Stromnetze dauert jedoch häufig mehrere Jahre, wenn nicht sogar mehr als ein Jahrzehnt. Zudem gilt bei zusätzlichen Netzkapazitäten das sogenannte Windhundverfahren: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragstellung. Dies kann die Wartezeiten zusätzlich verlängern.
Neben dem Ausbaugrad der Netzinfrastruktur spielen auch die Stromkosten bei Standortentscheidungen dieser Art eine entscheidende Rolle. Sie können bei großen Rechenzentren bis zur Hälfte der Betriebskosten ausmachen. Die deutschen Energiekosten sind selbst im europäischen Vergleich hoch. Auch deshalb brachte OpenAI einen ungewöhnlichen Lösungsvorschlag ins Spiel.

Französischer Atomstrom als diskutierte Option

So wäre es eine Möglichkeit gewesen, das Rechenzentrum mit französischem Strom aus Kernkraftwerken zu betreiben. Dieser gilt als CO₂-arm und grundlastfähig. Frankreich wirbt seit Jahren um Investitionen in KI-Infrastruktur und verweist dabei auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung.
Deutschland strebt zudem an, Rechenzentren perspektivisch vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Deshalb hätte man auch Frankreich in die Gespräche über eine Lösung einbinden müssen. Allerdings hätte dies eine Reihe EU-rechtlicher Fragen aufgeworfen.
Ein deutsches KI-Rechenzentrum hätte damit in maßgeblicher Weise mit importiertem Atomstrom betrieben werden können. Gleichzeitig hält Deutschland am Atomausstieg fest und hat sich lange gegen eine Gleichbehandlung aller CO₂-armen Technologien im Rahmen der Taxonomie ausgesprochen.

EU-Recht wurde zur zusätzlichen Herausforderung

Darüber hinaus hätte diese Lösung den europäischen Strombinnenmarkt und die grenzüberschreitende Netzintegration berührt. Dies hätte den Gesamtrahmen zusätzlich verkompliziert. Nicht die Frage, ob ein KI-Projekt dieser Größenordnung stattfinden soll, wäre dabei in den Mittelpunkt der Debatte gerückt.
Vielmehr hätte sich diese auf mehrere Bereiche erstreckt – vom Strombinnenmarkt und Energiebeihilfen über das Beihilfenrecht für Infrastrukturförderung bis hin zum Datenschutz und grenzüberschreitenden Datenflüssen. Zu klären gewesen wären Details, die von Netzzugangsregeln und Kapazitätszuweisungen über mögliche Engpässe bis hin zur Systemkompatibilität mit den Energiezielen gereicht hätten.
Hätte der deutsche Staat für die Errichtung des Rechenzentrums besondere Vorteile, Zusagen, Absicherungen oder indirekte Standortsubventionen in Aussicht gestellt, wäre zudem das EU-Beihilferecht relevant geworden.

Ausbau des Länderprogramms von OpenAI geht dennoch weiter – etwa in Abu Dhabi

OpenAI könnte seine Initiative „OpenAI for Countries“ zunächst nicht mit einem Schwerpunkt in Europa weiterverfolgen. Stattdessen wurde mit „Stargate UAE“ bereits eine 1-Gigawatt-Anlage in Abu Dhabi angekündigt. Schon heute befindet sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Datenresidenz.
Die Emirate bieten OpenAI eine sehr schnelle Umsetzbarkeit. Hinzu kommen eine hohe Energieverfügbarkeit, eine klare politische Steuerung und ein Umfeld, das den Aufbau leistungsfähiger KI-Infrastruktur aktiv als Teil der Standortpolitik vorantreibt.
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Reiche: EU-Lockerungen bei Methanregeln reichen nicht aus

Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei den Regeln für Gas- und Ölimporte gehen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht weit genug. „Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht“, erklärte Reiche am Dienstag in Berlin.
Sie kritisierte, dass die EU an den rechtlichen Vorgaben der sogenannten Methanverordnung festhalten und lediglich auf Bußgelder bei Verstößen zunächst verzichten wolle.
Sorge vor Rechtsunsicherheit und Problemen bei der Versorgung
Konkret werde den Mitgliedstaaten empfohlen, Verstöße in den Jahren 2027 bis 2029 nicht zu sanktionieren. „Damit bleiben die Verpflichtungen bestehen – und mit ihnen das rechtliche Risiko für die Unternehmen“, erklärte Reiche.
Die Regeln der Methanverordnung könnten damit jedoch „zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen“ und „in der gegenwärtigen Lage auch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen“.

Ministerin fordert Verschiebung um drei Jahre

Reiche forderte, „die betreffenden Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben“. Die Ministerin räumte ein, dass die Verordnung „grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor“ sei.
„Ihre Vorgaben müssen aber praktisch erfüllbar, rechtssicher und mit unserer Versorgungssicherheit vereinbar sein“, erklärte sie. Dies sei noch nicht der Fall. Reiche verwies dabei auch auf den Iran-Krieg und den verschärften internationalen Wettbewerb um Lieferungen von Flüssiggas.

Methanverordnung soll Emissionen senken

Die EU-Methanverordnung soll verhindern, dass klimaschädlich geförderte fossile Brennstoffe nach Europa eingeführt werden. Bei der Gas- und Ölförderung wird häufig das Treibhausgas Methan freigesetzt.
Seit August 2024 müssen Unternehmen entlang der Lieferkette auf Methanemissionen achten. Die Verordnung ist Teil der EU-Bemühungen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.

Schneider weist Reiches Kritik an Methanregeln zurück

Ab 2027 sollen die verschärften Importregeln gelten. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Verschiebung der Vorgaben bisher abgelehnt.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) kritisiert die Forderung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach einer Verschiebung der EU-Methanverordnung.
„Die Methanverordnung ist geltendes EU-Recht, das von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist“, sagte Schneider. Deutschland unterstütze keine Änderung der Regeln. Auch Reiches abweichende Position ändere nichts an der Haltung der Bundesregierung. Zudem warf er dem Kanzleramt vor, durch Verzögerungen bei der Umsetzung für „Rechtsunsicherheit“ zu sorgen. (afp/dts/red)
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Biermarkt schrumpft weltweit – Deutschland besonders betroffen

Weltweit wird weniger Bier getrunken. Die globale Produktion sank vergangenes Jahr um 1,4 Milliarden Liter, wie aus einer Analyse des weltgrößten Hopfenhändlers BarthHaas aus Nürnberg hervorgeht.
Das entspricht einem Rückgang um 0,7 Prozent auf 189,6 Milliarden Liter. Dabei beinhaltet der Wert bereits alkoholfreies Bier, das in einigen Teilen der Welt zuletzt an Bedeutung gewonnen hat.
„Insbesondere in vielen traditionellen Märkten stagniert oder sinkt der Bierkonsum, während alkoholfreie und -arme Getränke an Bedeutung gewinnen“, sagte Thomas Raiser, Geschäftsführer von BarthHaas.
Den prozentual größten Produktionsrückgang gab es in Australien und Ozeanien, wo es um 2,4 Prozent nach unten ging. Dort wird mit 1,8 Milliarden Litern aber auch nur ein kleiner Bruchteil des weltweiten Bieres gebraut.

Der Norden liegt im Minus

Doch auch bei den Schwergewichten sank der Ausstoß: in Europa um 1,6 Prozent auf 51 Milliarden Liter. Hier drückten insbesondere Rückgänge in Deutschland und Polen auf die Zahlen.
Die Bundesrepublik konnte mit einem Minus von knapp 6 Prozent auf 7,9 Milliarden Litern dennoch Rang sechs der größten Bierproduzenten halten – hinter China, den USA, Brasilien, Mexiko und Russland.
In Asien sank der Ausstoß um 1,2 Prozent auf 59 Milliarden Liter. Ein Anstieg in Indien wurde durch Rückgänge in China, Vietnam, Japan, Südkorea und Myanmar mehr als ausgeglichen. China bleibt dennoch mit weitem Abstand größter Bierproduzent der Welt mit einem Anteil von mehr als einem Sechstel.

In den USA geht es heftig nach unten

Nordamerika verzeichnete mit einem Minus von 1,9 Prozent auf 34 Milliarden Liter ebenfalls einen deutlichen Rückgang. Dass alleine in den USA fast eine Milliarde Liter auf nun noch gut 17 Milliarden Liter wegfiel, konnte auch durch einen deutlichen Anstieg in Mexiko auf knapp 15 Milliarden Liter nicht ausgeglichen werden.
In Südamerika ging es dagegen um 1,7 Prozent auf 25 Milliarden Liter nach oben, hauptsächlich dank Brasilien, das auf gut 15 Milliarden Liter zulegte. Noch stärker stieg die Produktion in Afrika mit einem Plus um 2,6 Prozent auf knapp 17 Milliarden Liter.

Weniger Hopfen – und dennoch zu viel

Beim weltweiten Hopfenanbau ist Deutschland derzeit sowohl bei der Anbaufläche als auch der Erntemenge Nummer eins vor den USA. Weltweit geht es aber auch hier nach unten – und zwar noch schneller als beim Bier.
So sank die weltweite Hopfenanbaufläche um 5,5 Prozent auf 52.660 Hektar. Die Erntemenge gab um 3,8 Prozent auf 109.188 Tonnen nach. Doch auch das ist nach Ansicht der Experten noch zu viel: „Die Produktion überstieg auch 2025 den Bedarf“, sagte Experte Heinrich Meier von BarthHaas.
Für das laufende Jahr erwartet BarthHaas kein Wachstum beim Bierausstoß: „Wir rechnen mit einer weitgehend gleichbleibenden, tendenziell etwas niedrigeren Produktion“, sagte Geschäftsführer Raiser.
„Wachstum in Afrika, Asien sowie Mittel- und Südamerika dürfte durch Rückgänge in Europa und Nordamerika aufgezehrt werden.“ Auch für den Hopfenmarkt bleibe die Lage deshalb angespannt.

Schlechtere Aussichten in Deutschland

Für Deutschland sind die Aussichten noch schlechter. Bis Mai habe der Verlust im Vergleich zum Vorjahr „mehr als fünf Prozent betragen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds, Holger Eichele, der „Rheinischen Post“.
„Er warnt: „Tatsache ist, dass es die Branche weniger mit einer Absatzdelle als mit einer echten Zäsur zu tun hat, deren Ursachen vielfältig sind.“
Als Gründe für die Entwicklung nannte er unter anderem ein „durch anhaltende politische Unsicherheit verursachtes negatives Konsumklima“, die demografische Situation im Land sowie „Post-Pandemie-Effekte wie die anhaltende Krise der Gastronomie“. Seit 2019 ist der deutsche Biermarkt laut Eichele um rund 18 Prozent geschrumpft.
Und das dürfte auch Auswirkungen auf die Brauereilandschaft in Deutschland haben:
„Mit Blick auf die anhaltend hohen Produktionskosten und den Rückgang des Bierkonsums ist leider damit zu rechnen, dass die Anzahl der Brauereien in Deutschland weiter abnehmen wird.“

Fußball-WM sorgt bei Bitburger für Schub

Immerhin der vergangene Monat lief aber offenbar teilweise besser – wohl auch wegen der Fußball-Weltmeisterschaft. So meldet mit Bitburger eine der größten deutschen Brauereien für den Juni ein Absatzplus von 28 Prozent.
„Die WM hat im Juni für zusätzliche Dynamik gesorgt und gezeigt, welche Relevanz Fußball-Großereignisse weiterhin für unsere Marken und Absatzkanäle haben – auch bei einem frühen Ausscheiden der Nationalmannschaft“, teilte der Geschäftsführer Vertrieb und Marketing, Sebastian Ellies, mit.
Auf die gesamte Branche lassen sich die Zahlen aber nicht übertragen. Bitburger ist einer der Werbepartner der Nationalmannschaft. Die WM-Effekte dürften daher dort tendenziell höher sein. (dpa/red)
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Merz: Deutschland setzt auf mehr Gas aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus dem Kaukasusstaat Aserbaidschan beziehen. „Seitdem wir vor viereinhalb Jahren die Gaslieferungen aus Russland gestoppt haben, suchen wir natürlich nach neuen Bezugsquellen – und hier spielt Aserbaidschan eine wichtige Rolle“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einem Treffen mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am Dienstag in Berlin.
Aserbaidschan sei eines der wenigen Länder in der Region, das mehr Energie produziere als es selbst verbrauche, sagte Merz.
„Insofern ist Aserbaidschan für uns ein interessantes Partnerland, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen.
“ Dies betreffe insbesondere den Süden Deutschlands, weil die Infrastruktur bis dorthin bereits ausgebaut sei oder ausgebaut werden könne.

Auch Wasserstoff als Teil der Zusammenarbeit

Grundsätzlich sollen die Energieimporte aus Aserbaidschan diversifiziert werden und auch Wasserstoff umfassen, betonte der Bundeskanzler.
Deutschland und Aserbaidschan bekräftigten in einer am Dienstag unterzeichneten Erklärung ihren Wunsch nach einer vertieften Partnerschaft.

Merz würdigt Friedensvertrag mit Armenien

Merz beglückwünschte Alijew zu dem Friedensvertrag, den Aserbaidschan und Armenien 2025 in Anwesenheit von US-Präsident Donald Trump geschlossen hatten.
„Dieser historische Vertrag eröffnet die Chance, einen Jahrzehnte währenden Konflikt zu überwinden“, sagte der Kanzler. Eine größere Stabilität in der Region ermögliche auch eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Alijew war am Vormittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfangen worden. Steinmeier hatte 2005 als erstes deutsches Staatsoberhaupt den Kaukasusstaat besucht.

Treffen mit russischen Vertretern sorgt für Aufmerksamkeit

Alijew bestätigte Medienberichte, nach denen sich kürzlich deutsche Politiker in Baku mit russischen Vertretern getroffen haben.
Dabei handle es sich um den früheren Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD) und Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU). Auf russischer Seite habe der russische Ex-Regierungschef Viktor Subkow teilgenommen. Die sogenannte „Baku-Connection“ trifft sich nach Medienberichten regelmäßig seit 2024.

Aserbaidschan zwischen Energiepartner und Kritik

Aserbaidschan bezieht einen Großteil seiner Staatseinnahmen aus dem Verkauf von Erdöl und Erdgas, auch in die EU. Das Land streitet mit dem benachbarten Armenien seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion um die Region Bergkarabach.
Baku hatte das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, völkerrechtlich aber zu Aserbaidschan gehörende Gebiet im September 2023 in einer Militäroffensive komplett unter seine Kontrolle gebracht.
2025 verständigten sich beide Länder zwar auf ein Ende der bewaffneten Konfrontationen, ihr Verhältnis bleibt aber angespannt. Aserbaidschan steht zudem in der Kritik wegen seines Umgangs mit Oppositionellen und kritischen Journalisten. (afp/red)
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Es wird mehr Stahl hergestellt – keine wirkliche Trendwende

In Deutschlands angeschlagener Stahlbranche geht es wieder etwas aufwärts, die Situation bleibt jedoch angespannt.
Wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl in Berlin mitteilte, wurden im ersten Halbjahr rund 18,6 Millionen Tonnen Rohstahl produziert und damit neun Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Im ersten Halbjahr 2025 war es um knapp 12 Prozent nach unten gegangen, die Produktionsmenge vom ersten Halbjahr 2024 wurde bisher nicht wieder erreicht – damals waren es 19,4 Millionen Tonnen.

Noch keine wirtschaftlich tragfähige Auslastung

Die aktuellen Zahlen zeigten keine nachhaltige Trendwende, hieß es von dem Verband: Auf das Jahr hochgerechnet käme man 2026 auf rund 37 Millionen Tonnen und läge damit unter der Marke von 40 Millionen Tonnen, die für eine wirtschaftlich tragfähige Auslastung nötig seien.
Sorgenvoll blicken Branchenvertreter auf die noch immer schwache Nachfrage in den für die Stahlhersteller so wichtigen Branchen Bau, Maschinenbau und Autoindustrie.
„Echte Erholung beginnt erst, wenn auch die reale Stahlnachfrage zurückkehrt“, sagt die Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, Kerstin Maria Rippel. „Die steigende Produktion darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Stahlindustrie weiterhin in einer schwierigen Lage befindet.“
Die Zuwächse seien vor allem Ausdruck einer technischen Gegenbewegung, etwa weil Firmenkunden ihre Lager auffüllten.

Neue Zollregeln der EU könnten helfen

Hoffnungsvoll blickt die heimische Branche auf neue EU-Zollregeln, die seit Juli gelten. Unter bestimmten Kriterien wird bei Stahlimporten ein Zusatzzoll fällig.
Billigimporte aus Asien erschweren den deutschen Herstellern bislang die Geschäfte. „Das Handelsschutzinstrument ist für den Stahlstandort Deutschland und Europa unverzichtbar“, sagt Rippel.
„Es sorgt dafür, dass sich eine künftige Erholung der Nachfrage auch tatsächlich in einer höheren Kapazitätsauslastung der Stahlunternehmen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten niederschlagen kann.“

Wirtschaftsvereinigung: Heimische Stahlfabrikanten bevorteilen

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl fordert von der Politik zusätzliche Nachfrageimpulse ein, damit sich ihre Branche nachhaltig erholen könne.
Mit Blick auf die geplanten staatlichen Infrastruktur-Investitionen von 500 Milliarden Euro in den kommenden Jahren sagt Rippel, diese angekündigten Investitionen müssten möglichst schnell in der Wirtschaft ankommen. „Daraus kann ein entscheidender Konjunkturimpuls erwachsen.“
Die Branchenvertreterin spricht sich zudem dafür aus, dass bei öffentlichen Beschaffungen heimische Stahlfabrikanten bevorteilt werden sollten: In die Vergabeverfahren sollte ein verbindliches „Made-in-EU-Kriterium“ einfließen.
Deutschlands Stahlbranche ist unter Druck, wegen Überkapazitäten baut der größte heimische Stahlhersteller Thyssenkrupp Steel Europa Tausende Stellen ab.
Die Energiekosten belasten die Firmen stark. Es gibt auch positive Nachrichten: So hob der Stahlhersteller Salzgitter kürzlich seine Prognose für das Jahr 2026 an. (dpa/red)
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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
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EU: 550 Millionen Euro Strafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Illegale Produkte: EU verhängt Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Welche Folgen Chinas Luxussteuer für deutsche Autobauer hat

China war jahrelang das gelobte Land für Deutschlands Premium-Autobauer, doch in den vergangenen Jahren hat es sich zum Problemkind entwickelt. Die Absätze sind stark eingebrochen, weil das Geld bei den Kunden etwa durch die Immobilienkrise nicht mehr so locker sitzt. Oder weil die Wahl auf chinesische Modelle fällt.
Vor einem Jahr gab es dann auch noch eine Änderung der Steuerregelung für Luxusautos. Die Grenze, ab der die Abgabe fällig wird, wurde von bisher 1,3 Millionen Yuan für Neufahrzeuge ohne Mehrwertsteuer auf 900.000 Yuan (derzeit etwa 116.000 Euro) herabgesetzt.
Welche Folgen hatte das für die deutschen Premium-Hersteller und den chinesischen Automobilmarkt?

VDA: Besonders negativ zulasten deutscher Hersteller ausgewirkt

„Die Anpassung der chinesischen sogenannten Luxussteuer auf Fahrzeuge im vergangenen Jahr hat sich erwartbar besonders negativ zulasten europäischer und insbesondere deutscher Hersteller ausgewirkt, da sie auf besonders werthaltige Fahrzeuge zielt“, teilte eine Sprecherin des Verbands der Automobilindustrie (VDA) auf Anfrage mit.
Die Maßnahme sei zu einem Zeitpunkt gekommen, an dem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in China ohnehin anspruchsvoll waren und es noch immer sind. Die Steueranpassung dämpfe die Verbraucherstimmung in China weiter und belaste zudem das bilaterale Handelsklima zwischen der EU und China. „Eine Prüfung der Folgen der Maßnahme wäre notwendig“, so die VDA-Sprecherin.

Chinesischer Verband: Zusätzliche Belastung für deutsche Hersteller

Nach Einschätzung von Cui Dongshu, Generalsekretär des chinesischen Pkw-Verbandes CPCA, hat die gesenkte Schwelle für die Luxussteuer den Markt strukturell verändert. Besonders die Nachfrage nach Verbrennern zwischen 900.000 und 1,3 Millionen Yuan sei „deutlich zurückgegangen“.
Deutsche Hersteller müssten die zusätzliche Belastung entweder über höhere Endpreise weitergeben und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen oder zulasten ihrer Margen selbst tragen. Zugleich würden teure Sonderausstattungen gestrafft und Preise gezielt unter der Steuerschwelle gehalten.
Verbraucher wichen verstärkt auf chinesische Oberklassemodelle mit Elektro- oder Hybridantrieb sowie auf günstigere gebrauchte Luxusautos aus.
Die Steuer ist aus Cuis Sicht jedoch nicht das Hauptproblem der deutschen Hersteller. Den Aufstieg chinesischer Premiummarken bezeichnete er als „entscheidenden Schlag“, während Preiskampf und Steuerpolitik lediglich „kurzfristigen zusätzlichen Druck“ erzeugten.
Am dringendsten sei der „ernsthafte Rückstand bei der Lokalisierung intelligenter Fahrzeugtechnik und bei der Elektrifizierung“.

Was die deutschen Hersteller dazu sagen

Bei BMW betreffe die Steuer „einzelne Oberklassemodelle, die nach China importiert werden“. Der Fahrzeugpreis betreffe insofern geringe Volumina, die von einer kaufkräftigen Kundenschicht geordert werden. Der abgesenkte Schwellenwert habe daher „kaum Auswirkungen auf unseren Gesamtabsatz im Markt“, teilte BMW mit.
Der VW-Tochter Audi zufolge betreffe die Regelung „nur eine sehr begrenzte Anzahl der in China verkauften Modelle des Volkswagen-Konzerns“. Beim Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche, ebenfalls VW-Tochter, seien einzelne Derivate betroffen, teilte ein Sprecher mit.
Die konkreten Auswirkungen ließen sich nur schwer isoliert betrachten, teilte ein Sprecher von Mercedes-Benz mit. Grundsätzlich habe sich der Wettbewerb in den vergangenen Quartalen über alle Segmente hinweg weiter intensiviert. Dies betreffe sowohl internationale als auch lokale Hersteller.
Der Anteil der betroffenen Fahrzeuge liege bei Mercedes in China bei weniger als fünf Prozent des Gesamtabsatzes. Diese Fahrzeuge befänden sich ausschließlich im Top-End-Segment, insbesondere im Umfeld der S-Klasse und der Mercedes-Maybach-Modelle.
Fakt ist: Die Absätze sind zuletzt weiter zurückgegangen. Bei Porsche sanken die Auslieferungen in China im ersten Halbjahr um 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bei Mercedes sank der Pkw-Absatz in China im ersten Halbjahr um 28 Prozent. Bei BMW sackte der Absatz im gleichen Zeitraum um 20 Prozent ab, bei Audi um 19 Prozent. (dpa/red)
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Vernichtungsverbot: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten.
Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann.
Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)

Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)

Foto: Sina Schuldt/dpa

Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.

Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher

Laut Handelsverband Deutschland könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.
Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein.
Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Verband: weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.
Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde.
Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz.
Fachmann Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.
„Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“

Umweltschützer fordern Kontrollen

Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne.
„Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. (dpa/red)
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Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

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Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
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EU-Emissionshandel: Industrie soll mehr Zeit für CO₂-Ausstoß erhalten

Die europäische Industrie soll mehr und länger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen dürfen als bisher geplant. Die EU-Kommission schlug am Freitag vor, den europäischen Emissionshandel (ETS) anzupassen und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten langsamer zu senken.
Brüssel reagiert damit auf Druck aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten, die Kosten für kriselnde Branchen senken wollen.

Langsamerer CO2-Abbau

Die EU deckelt mit dem ETS die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bestimmte Sektoren insgesamt ausstoßen dürfen. Darunter fallen etwa die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Chemieindustrie, Strom- und Wärmeproduzenten sowie Düngemittelhersteller.
Die Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen, deren Gesamtzahl jedes Jahr sinkt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Bislang sollte die Zahl der Zertifikate bis Ende 2039 auf Null sinken.
Die Kommission will sie nun langsamer reduzieren, sodass der Emissionshandel in den 2040er-Jahren weitergeht. Es könnte bis 2046 oder 2048 dauern, bis die betroffenen Industrien ihre CO2-Emissionen vollständig ausgleichen, sagte eine EU-Beamtin in Brüssel.

Kostenlose Zertifikate verlängert

Einige Unternehmen erhalten kostenlose Zertifikate, damit ihnen im internationalen Wettbewerb kein Nachteil durch die ETS-Kosten entsteht. Diese kostenlosen Zertifikate gehen an diejenigen Firmen, die pro Tonne des fertigen Produkts am wenigsten CO2 ausstoßen.
Eigentlich sollten 2034 die letzten kostenlosen Zertifikate ausgegeben werden, diese Frist will die Kommission auf Ende 2037 verlängern.
In Zukunft sollen die kostenlosen Zertifikate aber für viele Unternehmen an Investitionen in die Abkehr von Öl und Gas geknüpft werden. Damit können alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder die Elektrifizierung gefördert werden.
Die Kommission gab am Freitag außerdem als Ziel aus, bis 2040 fast die Hälfte des Energiebedarfs in der EU elektrisch zu decken – bisher ist es weniger als ein Viertel.

Änderungen für Flugverkehr

Brüssel schlug außerdem Änderungen für den Flugverkehr vor. Bisher sind nur innereuropäische Flüge vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU greifen, den Vorschlägen vom Freitag zufolge aber nur bis zu einer gewissen Entfernung.
Drehkreuze wie Istanbul oder Abu Dhabi wären betroffen, Langstreckenflüge in die USA oder nach China aber nicht.

Mögliche Streitpunkte

Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Rat der 27 EU-Länder und im Europaparlament. Zu den Streitpunkten dürfte gehören, was mit den milliardenschweren Einnahmen aus dem Emissionshandel passiert.
Die Kommission will, dass mindestens die Hälfte des Geldes zweckgebunden in Investitionen in der Industrie fließt, nicht mehr in den allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten.
Trotz der Reform soll der Emissionshandel das Kernstück der europäischen Klimapolitik bleiben. Die EU habe bewiesen, dass ein CO2-Preis funktioniere, erklärte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra.
„Europas Wettbewerbsfähigkeit wird auf sauberen Energien aufgebaut sein, nicht auf fossilen Brennstoffen“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre auszustoßen, wie von natürlichen Senken wie etwa Wäldern und technischen Speichern aufgefangen werden kann.
Kohlendioxid ist dabei das wichtigste Treibhausgas. Für ein Zwischenziel 2030 ist die EU Forschern zufolge auf einem guten Weg, danach wird es aber schwieriger. (afp/red)
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EU nimmt Google bei KI in die Pflicht

Die Europäische Kommission macht im Streit mit Google um KI-Optionen für Android-Nutzer sowie die Weitergabe von Daten an Suchmaschinen verbindliche Vorgaben an den US-Konzern. Google muss laut Mitteilung der Wettbewerbshüter in Brüssel damit beginnen, Daten mit Drittanbietern von Suchfunktionen zu teilen, darunter auch KI-Chatbots.
Zudem muss der Tech-Riese konkurrierenden KI-Assistenten vollen Zugang zu den Funktionen des Google-Betriebssystems Android gewähren.
Ziel der Maßnahmen sei es, europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten zu ermöglichen, erklärte die Kommission.

Gemini soll Konkurrenz bekommen

Konkret sollen Menschen ihren bevorzugten KI-Assistenten auf Android-System per Sprachbefehl aktivieren können, ähnlich wie mit „Hey Google“. KI-Dienste sollen zudem in der Lage sein, Aktionen wie Taxibuchungen in Apps auszuführen. Bislang behält Google laut EU-Kommission diese Möglichkeiten weitgehend etwa seinem eigenen KI-Angebot Gemini vor.
Die zweite Entscheidung betrifft das Teilen von Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen in den Ergebnissen sowie Klick- und Nutzungsverhalten.
Der Austausch mit Drittanbieter-Suchmaschinen sei entscheidend für deren Entwicklung und Optimierung, so die Kommission. Ihr Ziel ist es, dass kleinere Suchmaschinen und KI-Chatbots trotz der dominierenden Marktstellung von Google eine Chance im Wettbewerb haben.

Google kritisiert Vorgaben: Gefahr für Privatsphäre

Der Tech-Riese wies die Vorgaben wegen Datenschutzbedenken erneut zurück. „Die heutigen Entscheidungen bergen die Gefahr, dass wichtige Schutzmechanismen für die Privatsphäre und Sicherheit von Millionen Europäern untergraben werden“, hieß es vom Unternehmen.
Besonders besorgniserregend sei, dass die privaten Suchanfragen der Europäer unbekannten Unternehmen zugänglich gemacht würden. Die EU-Kommission betonte hingegen, dass die Entscheidung eine Anonymisierung der Suchdaten sicherstelle und eine mehrschichtige Methode dafür festlege.
Die Maßnahmen zu Suchdaten muss Google laut Kommission ab Januar 2027 umsetzen, beim Android-System ab Juli 2027. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem die EU die Macht großer Online-Plattformen begrenzen will. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Regeln unterliegen. (dpa/red)
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Insolvenz-TICKER | „One Last Dance“ – das Highfield-Festival gibt auf

2026 wird mit weiteren Insolvenzen gerechnet. Ökonomen erwarten in diesem Jahr auch einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. „In manchen Branchen geht es mittlerweile nur noch ums reine Überleben“, sagt Jonas Eckhardt von der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
Auch unseren Insolvenz-Ticker 2026 ergänzen wir fortlaufend. Die vorherigen Meldungen von 2025 finden Sie hier und hier.

HEUTE13:36 Uhr

Das Highfield-Festival gibt auf

Das Highfield-Festival bei Leipzig wird in diesem Sommer zum vorerst letzten Mal stattfinden. Die Veranstalter ziehen wegen zu hoher Kosten die Reißleine.
Sachsens größtes Rock- und Pop-Festival sei in dieser Form wirtschaftlich nicht mehr tragbar, teilten Semmel Concerts und FKP Scorpio mit. Vom 13. bis 16. August bitte das Highfield am Störmthaler See daher zum „One Last Dance“.
Im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit seien die Kosten für Personal, Material, Gagen oder Energie um rund 45 Prozent gestiegen. „Das Highfield, wie es seine Fans kennen und lieben, ist in dieser Form nicht mehr möglich“, sagen die Veranstalter.
Vor zwei Jahren überschattete der Brand eines Riesenrads das Highfield: Zwei Gondeln brannten aus, 16 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung laufen noch.
Das Festival am Störmthaler See zieht Zehntausende Besucher an

Das Festival am Störmthaler See zieht Zehntausende Besucher an

Foto: Sebastian Willnow/dpa

 
HEUTE13:25 Uhr

Göttinger Steidl-Verlag in vorläufiger Insolvenz

Das renommierte Verlagshaus Steidl aus Göttingen hat mit einer finanziellen Schieflage zu kämpfen. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren sei am vergangenen Freitag über das Vermögen der Steidl GmbH & Co. OHG eröffnet worden, bestätigte das Amtsgericht Göttingen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Braunschweiger Rechtsanwalt Stefan Liese, nach Auskunft seines Büros geht es unter anderem um unbezahlte Sozialabgaben.
1969 hatte Gerhard Steidl (75) den Verlag gegründet. Der Verlag hält seit 1993 die Weltrechte am Werk von Günter Grass. Dazu erschienen Fotobücher, das Programm versammelt laut Verlagsangaben „viele der renommiertesten zeitgenössischen Fotografen und Künstler“, darunter Karl Lagerfeld.
 
GESTERN7:58 Uhr

BayWa-Konzern wendet sich an seine Gläubiger

Bayerns Genossenschaftspräsident Stefan Müller wirbt bei den Gläubigern für das neue Sanierungskonzept für den angeschlagenen BayWa-Konzern. Den bisherigen Schaden für den Genossenschaftssektor in Deutschland und Österreich bezifferte Müller auf deutlich unter einer Milliarde Euro.
Müller drängt auf eine rasche Besetzung des seit Monaten vakanten CEO-Postens. BayWa solle sich künftig auf Agrarhandel, Landtechnik und Baustoffe konzentrieren.
Über Jahrzehnte war das Unternehmen auf den inländischen Agrarhandel beschränkt. Vorstandschef Klaus Josef Lutz verordnete der Baywa während seiner Amtszeit von 2008 bis 2023 die Expansion. Lutz baute das Ökostromgeschäft Baywa r.e. auf und kaufte die niederländische Agrarhandelsgruppe Cefetra, den großen neuseeländischen Apfelplantagenbetreiber Turners & Growers und andere Beteiligungen.
Die Sanierung läuft darauf hinaus, das Werk des früheren Baywa-Chefs abzuwickeln und das Unternehmen wieder weitgehend auf den heimischen Agrarmarkt zu beschränken.
 
14. Juli17:46 Uhr

Kodi stellt erneut Insolvenzantrag

Die Kodi Handels GmbH hat beim Amtsgericht in Halle (Saale) einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das teilte das Unternehmen mit. Erwartet wird, dass rund 50 der aktuell 150 Filialen schließen müssen, so Grund. Das Unternehmen hat etwa 1.200 Beschäftigte.
Der Geschäftsbetrieb des Non-Food-Discounters soll vorerst ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Begründet wurde der Schritt mit der schwierigen Lage im deutschen Einzelhandel.
Kodi hatte 2024 bereits ein Schutzschirmverfahren beantragt und sich um eine Sanierung bemüht. Von ursprünglich etwa 240 Filialen wurden 150 weiterbetrieben, die meisten befinden sich in NRW. Damals wurde mehr als 500 Beschäftigten gekündigt.
Die Handelskette Kodi hatte 2024 bereits Insolvenz angemeldet.

Die Handelskette Kodi hatte 2024 bereits Insolvenz angemeldet.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

 
12. Juli9:57 Uhr

Alle Konzerte abgesagt: Arena auf Ewald in Herten ist insolvent

Die Arena auf Ewald in Herten hat am 9. Juli Insolvenz beantragt. Ein Grund ist das Ausscheiden der Deutschen in der Fußball-WM – die Arena war einer der größten Veranstaltungsorte, der die Spiele live übertragen hat. Veranstalter Dirk Lasarz sagte dem WDR, das sie eigentlich mit dem Achtelfiliale kalkuliert hätten. Allerdings schieden die Deutschen schon im Sechzehntelfinale aus.
Zum anderen laufen Konzerte und der Ticketverkauf derzeit weniger gut. Alle Konzert sind abgesagt. Nun wird geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie beispielsweise mit bereits verkauften Tickets umgegangen wird.
 
11. Juli18:58 Uhr

Maschinenbauer in Wurzen insolvent

Die WUTRA Fördertechnik GmbH aus Wurzen (Sachsen) hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen stellt unter anderem Förderschnecken, Becherwerke und Gurtförderer her. Die Insolvenz findet in Eigenverwaltung statt, die Produktion läuft vorerst weiter. 120 Mitarbeiter sind betroffen, sie erhalten Insolvenzgeld.
Derzeit wird versucht, Neukunden zu gewinnen. Problematisch für den rund 130 Jahre alten Maschinenbauer sind die starke gesunkenen Aufträge seit 2025, steigende Material-, Arbeits- und Energiekosten sowie Störungen in der Lieferkette.
 
9. Juli10:30 Uhr

Behörde erlaubt Steiff-Übernahme durch Ravensburger

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Plüschtierfirma Steiff durch den Spielehersteller Ravensburger genehmigt. „Wettbewerbliche Bedenken ergeben sich nicht, da sich die Produktportfolios der Unternehmen nicht überschneiden“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in Bonn. „Zudem verfügen die Unternehmen im Spielwareneinzelhandel über hinreichend starke Abnehmer, sodass auch sonst keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu erwarten waren.“
Ravensburger gehören künftig 60 Prozent der Anteile von Steiff. Die Verkäufer sind die Erben der Gründerin Margarete Steiff. Die Firma aus Giengen an der Brenz (Baden-Württemberg) soll weiterhin eigenständig geführt werden.
Ravensburger ist vor allem für Gesellschaftsspiele, Puzzles und Sammelkarten bekannt. Steiff gilt als Erfinder des Teddybären und steht seit mehr als 140 Jahren für hochwertige Plüschtiere – erkennbar am markanten Knopf im Ohr.
 
6. Juli9:43 Uhr

Zwei Matratzenhersteller in Insolvenz

Der Matratzenhersteller Bönnig + Sommer in Ostwestfalen hat Anfang Juli Insolvenz angemeldet. 109 Mitarbeiter des Familienunternehmens sind betroffen. In der Branche treffen hohe Personalkosten auf steigende Energiepreise und billige Importe. Bönnig + Sommer stellt Schaumstoffe für Matratzen her.
Auch einer der größten Hersteller in Deutschland, das Breckle Matratzenwerk Weida GmbH in Thüringen, ist insolvent. Das 1932 gegründete Unternehmen meldete im Juni Insolvenz in Eigenverwaltung an. Derzeit beschäftigt Breckle rund 270 Mitarbeiter und stellt Matratzen, Polstermöbel und Boxspringbetten her. Künftig plant Geschäftsführer Gerd Bröckle, seine Unternehmen mehr auf Medizinprodukte und Hotellerie auszurichten.

Jährlich werden rund 8 Millionen Matratzen in Deutschland verkauft.

Foto: Reimphoto/iStock

 
25. Juni7:42 Uhr

TSG München 1860 fehlt das Geld

Der TSG 1860 München ist insolvent, das Verfahren unter vorläufiger Leitung von Insolvenzverwalter Max Liebig wurde am 25. Juni veröffentlicht. Die Profi-Fußballgesellschaft fehlen nach der Kündigung von Darlehen durch Investor Ismaik 2,3 Millionen Euro, um weiterhin in der 3. Liga spielen zu können. Es wurde der Zwangsabstieg verordnet
 
16. Juni18:40 Uhr

Corona-Heimwerkerboom abgeflaut – Hellweg ist pleite

Die Baumarktkette Hellweg Die Profi-Bau & Gartenmärkte GmbH & Co. KG hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Zuständig ist das Amtsgericht Essen, der Sitz des Unternehmens ist in Dortmund. Der Betrieb mit den rund 2.900 Mitarbeitern soll zunächst weitergehen, übergangsweise erhalten sie Insolvenzgeld.
Neben dem Online-Shop bleiben alle 68 Märkte geöffnet. Einige Schließungen von Filialen wurden angekündigt, darunter in Münster-Loddenheide, Berlin-Weißensee, Bonn-Duisdorf, Oberhausen, Werl und Duisburg (NRW), Halle/Saale.
Das Gericht hat Rechtsanwalt Stefan Denkhaus als vorläufigen Sachverwalter bestellt, der die Interessen der Gläubiger überwachen soll. Zwei Rechtsanwälte wurden laut dem Unternehmen als Sanierungsexperten in die Geschäftsführung berufen.
Ein Grund für die Schwierigkeiten ist, dass der Heimwerker-Boom während der Corona-Pandemie deutlich abgeflaut ist – während seither gleichzeitig die Kosten steigen.
 
2. Juli8:58 Uhr

Autohausgruppe Autolöwen vor dem Aus

Anfang Mai meldete die Autohausgruppe Autolöwen mit Sitz in Schwäbisch Hall Insolvenz an. Nun schließen sieben Standorte, da keine Investoren gefunden wurden. Nur für einen davon, in Aalen, fand sich eine Lösung, er wird von der Autohaus-Widmann-Gruppe übernommen.
Die Häuser in Schwäbisch Hall, Ludwigsburg, Crailsheim, Öhringen und Heilbronn schließen. Das Unternehmen vertrieb seit mehr als 30 Jahren Neu- und Gebrauchtfahrzeuge vor allem von Peugeot, Citroen, Opel, Fiat und Jeep und bot entsprechenden Service an.
„Wir haben alles getan, was unter den gegebenen Umständen möglich war, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der zuständige Insolvenzverwalter Markus Schuster in der „Automobilwoche“. Über 200 mögliche Interessenten seien als mögliche Investoren angeschrieben worden. Insgesamt sind rund 180 Mitarbeiter von der Schließung betroffen.
 
1. Juli10:45 Uhr

Winzergenossenschaft vor Restrukturierungen

Anfang Juli und damit rund zehn Wochen vor Beginn der Weinlese will die Winzergenossenschaft „Winzer von Baden eG“ nahe Heidelberg Insolvenz einreichen. Betroffen sind in Wiesloch und der Region Rhein-Neckar rund 900 Winzer und ihre Familien.
Eine tiefe Restrukturierung sei unumgänglich, um „das Unternehmen neu auszurichten und die Marke Winzer von Baden zu erhalten“, sagte Matthias Göhring, geschäftsführender Vorsitzende, dem Fachportal Weinwirtschaft.
Der Weinbau in Deutschland steckt in der Krise, neben steigenden Lohn- und Energiekosten ist der Absatz eingebrochen. Der Absatz von Weinen sinkt, die Preise liegen oft unter den Herstellungskosten.

Winzergenossenschaften umfassen meist kleinere Weinbaubetriebe, die ihre Trauben bei der Kooperative abliefern. Diese übernimmt den weiteren Ausbau des Weins, die Abfüllung, Marketing und Vertrieb.

Foto: Rostislav_Sedlacek/iStock

 
29. Juni11:06 Uhr

Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen

Die Deko-Kette Depot schließt im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens 66 Filialen. Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite eine entsprechende Liste. „Es geht wirtschaftlich leider nicht anders. Wir können nur Läden betreiben, die rentabel sind“, sagte Depot-Geschäftsführer Christian Gries der Deutschen Presse-Agentur.
Betroffen sind unter anderem Geschäfte in Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, München und Stuttgart. Die meisten sollen nach dem Räumungsverkauf bis Ende Juli schließen, einige sind bereits geschlossen. Zuvor hatten andere Medien über die Schließungen berichtet.
Übrig bleiben damit laut Gries vorerst gut 80 Depot-Filialen. Es könnten jedoch noch mehr schließen, die Verhandlungen mit den Vermietern dauerten an. Etwa 330 Beschäftigte verlieren Gries zufolge ihren Job. Hinzu kommen weitere Stellen in der Zentrale. Zur Gesamtzahl der verbleibenden Beschäftigten machte er keine Angaben.
 
24. Juni9:50 Uhr

Playmobil schließt Werk bei Nürnberg

Im deutschen Werk von Playmobil ruht bereits die Produktion, offiziell wird das Werk in Dietenhofen bei Nürnberg zum 30. Juni geschlossen. Es sind rund 350 Mitarbeiter betroffen, wie „InFranken“ berichtet. Als Grund gibt das Unternehmen an, dass die Kosten in Deutschland zu hoch sind, vor allem Löhne und Energie.
Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Produktion wird in Malta und Tschechien fortgeführt, in Deutschland bleiben die Marke sowie die Abteilungen Produktentwicklung, Verwaltung, Marketing, Vertrieb und Logistik.
 
23. Juni11:02 Uhr

12.900 Pleiten – Insolvenzen auf neuem Höchststand

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut einer Studie des Verbands der Vereine Creditreform gab es 12.900 Pleiten und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Die steigenden Insolvenzzahlen offenbaren eine tiefe strukturelle Krise bei unseren Unternehmen, die durch den Konflikt im Nahen Osten noch mal verschärft wurde“, sagte der Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrick-Ludwig Hantzsch.

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Hantzsch sieht den Pleite-Höhepunkt noch nicht erreicht. „Diese Entwicklung wird sich erst dann wieder stabilisieren, wenn die Wirtschaft endlich wächst. Nach jetzigem Stand also frühestens 2027.“
Insolvenzgläubiger, darunter Lieferanten, Kreditgeber und Sozialversicherungsträger, mussten den Angaben zufolge „überdurchschnittlich hohe Ausfälle“ hinnehmen. Die Schadenssumme infolge von Unternehmensinsolvenzen belief sich demnach im ersten Halbjahr auf rund 28,5 Milliarden Euro. Rund 165.000 Arbeitsplätze waren betroffen.
 
21. Juni13:48 Uhr

Hofbrauhaus Wolters geht in Insolvenz

Die Brauerei Wolters hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Braunschweig gestellt. Das teilte die Hofbrauhaus Wolters GmbH mit. Als Grund für den Schritt nannte das Unternehmen eine anhaltende Absatzschwäche und deutlich gestiegene Kosten.
Man wolle den Geschäftsbetrieb grundlegend sanieren und sich wirtschaftlich neu aufstellen. Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ darüber berichtet.
Der Geschäftsbetrieb werde trotz des Insolvenzantrags „unter zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortgeführt“, teilte das Unternehmen mit. Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft seien gesichert.
„Die

Die Brauerei Wolters stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenregie. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

 
3. Juni11:22 Uhr

Festivalveranstalter insolvent

Der Veranstalter Waldfrieden-Events GmbH in Stemwede/Wehdem ist insolvent. Das vom 6. bis 9. August geplante Festival „Wonderland“ im NRW-Kurort Waldfrieden fällt aus. Bereits im Mai wurde das Festival „Hai“ kurzfristig abgesagt. Die Hauptmusikrichtungen sind elektronische und psychedelische Musik, teilweise auch Goa, Techno sowie Drum & Bass.
Die Rückerstattung der Ticketpreise ist schwierig, diese werden in die Insolvenzmasse des Unternehmens eingerechnet. Karteninhaber müssen sich rechtzeitig an das zuständige Amtsgericht in Bielefeld werden, um eventuell ihr Geld zurückzuerhalten. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1. September 2026 eröffnet, erst dann ist eine unaufgefordert Forderungsanmeldung möglich.
Als Begründung gibt der Veranstalter an, dass eine vollständige Artenschutzprüfung verlangt werde, die bis August nicht fertig sein kann.
 
1. Juni12:31 Uhr

Augsburger Druck- und Verlagshaus schließt

Das ADV-Augsburger Druck- und Verlagshaus hat keinen Investor gefunden und schließt Ende August 2026. Bis dahin sollen noch bestehende Kundenaufträge abgearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiter sind von der Schließung betroffen. Ende Mai wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Als Grund wurden die strukturellen Veränderungen in der Branche und die Kostensteigerungen für energie, Papier und Logistik genannt. Das Unternehmen ist 175 Jahre alt und spezialisierte sich auf Kataloge, Magazine, Mailings und Werbesendungen.
 
1. Juni9:36 Uhr

Oil & Vinegar: Niederländische Mutterfirma insolvent

Auch bei der deutschen Feinkostkette Oil & Vinegar läuft nun ein Insolvenzverfahren. Das ordnete das Amtsgericht Cochem am 21. Mai an. Oil & Viengar betreibt in Deutschland 19 Fachgeschäfte und mehrere Franchise-Unternehmer – mit hochwertigen Ölen, Essig, Dip, Dressings und Spezialitäten.
Die niederländische Muttergesellschaft mit Sitz in Oosterhout stellte im April 2026 einen Involvenzantrag in den Niederlanden. Sie betreibt mehrere Ketten in Europa, den USA und Brasilien. Die Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft der Assisi BV ist eine Folge der niederländischen Insolvenz.
In Deutschland sind rund 80 Mitarbeiter betroffen. Die Filialen sollen derzeit weiterhin weiterlaufen, der Onlineshop wurde geschlossen. Es laufen Gespräche zur Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens.

Oil & Viengar-Läden gibt es nicht nur in den Niederlanden.

Foto: Pixelbizz/iStock

1. Juni8:26 Uhr

Dekohändler Depot erneut insolvent

Die Deko-Kette Depot beantragte erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am Amtsgericht Aschaffenburg. Alle 155 Filialen sowie der Onlineshop bleiben vorläufig geöffnet, die rund 1.200 Mitarbeiter erhalten weiterhin ihre Löhne. Retouren sind beim Onlinekauf mittlerweile ausgeschlossen, es ist kein Umtausch mehr möglich.
Wie viele Standorte geschlossen werden müssen, ist noch offen. Vor einigen Jahren betrieb das Unternehmen bundesweit noch rund 400 Geschäfte.
 
31. Mai11:50 Uhr

Glasfaser-Anbieter Metrofibre

Die Metrofibre GmbH hat am 26. Mai beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“. Betroffen ist sowohl Düsselfibre als auch das Schwesterunternehmen Ruhrfibre.
Das Unternehmen ist als Anbieter von Glasfaserprojekten bekannt. Als Grund wird angegeben, dass sich bisherige Finanzierungspartner „kurzfristig und überraschend“ zurückgezogen haben. Nun sollen die laufenden Bauarbeiten „vorübergehend pausieren“. Grundsätzlich soll der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden.
Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Foto: Jan Woitas/dpa

 
31. Mai8:00 Uhr

TV-Sender meldet Insolvenz an

Der Teleshopping-Sender „Channel 21“ ist insolvent, am Amtsgericht Hannover wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie mit Bestellungen, Ratenzahlungen oder offenen Lieferungen umgegangen wird, ist unklar. Betroffene können sich an das Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter wenden.
Am 31. Mai endet das Programm für immer. Grund sind fehlende wirtschaftliche Perspektiven.
Der Sender startete 2001 als „RTL Shop“ und fuhr stetig Verluste ein. 2024 hatte Channel 21 einen Umsatz von 54 Millionen Euro – bei einem Verlust von 4,3 Millionen Euro. Beschäftigt waren zuletzt 166 Mitarbeiter.
 
23. Mai20:47 Uhr

Confiserie-Spezialist „DreiMeister“

Feine Pralinen und Schokoladen: Der Traditionsbetrieb „DreiMeister“ Spezialitäten GmbH & Co. KG hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Es wird nun geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt und wirtschaftlich rentabel bleiben kann.
Die Firma aus dem westfälischen Werl stellt exklusive Confiserie-Spezialitäten her. Sie beliefert renommierte Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Sterne-Restaurants, Airlines, Konditoreien und andere Unternehmen weltweit. Gegründet wurde das Unternehmen 1973.
Die Gründe sind wie so oft hohe Rohstoffpreise und Ernteausfälle, hinzu kommen laut „BILD“ auch Insolvenzen von Kunden von DreiMeister.
 
23. Mai20:41 Uhr

Lada-Importeur stellt Betrieb ein

Die Lada Deutschland GmbH ist insolvent. Die Firma aus Buxtehude importiert die russische Automarke Lada und muss nun nach 50 Jahren den Vertrieb beenden. Das bedeutet auch, dass Ersatzteile und Serviceleistungen für bestehende Fahrzeuge ein Problem werden könnten.
2024 und 2025 wurden in Deutschland nur noch 36 Ladas zugelassen, zuvor lagen die Neuzulassungen bei über Tausend pro Jahr. Der Unternehmer in Buxtehude importierte Anfang der 1990er Jahr auch den ersten Kia aus Südkorea offiziell nach Deutschland.

Ein Lada Niva: russisch und unverwüstlich.

Foto: DarthArt/iStock

 
20. Mai10:02 Uhr

Maschinenbauer Schuler will Gemmingen aufgeben

In Gemmingen steht die Produktion des Maschinenbauers Schuler vor dem Aus, es sollen 90 von 200 Stellen wegfallen. Die Schuler Group GmbH firmiert seit 2025 unter dem Namen ANDRITZ und gilt als weltweit führender Hersteller von Anlagen in der Blechumformung.
Hergestellt werden unter anderem Pressen, Biegemaschinen, Platinenschneidanlagen oder Stanzautomaten – auch für die Kunststoffindustrie. Das Tradiitionsunternehmen wurde 1839 gegründet.
Entwicklungsabteilungen, die auf Automatisierungskomponenten spezialisiert sind, sollen an einen anderen Standort verlagert werden. Die Produktion in Gemmingen sei nicht mehr wirtschaftlich, der Standort soll offenbar im Ganzen aufgegeben werden.
 
20. Mai9:45 Uhr

Der Hammer ist gefallen

Auch die Fachmarktkette Hammer stellt ihren Betrieb ein, die letzten 21 Filialen schließen. Es hat sich kein Investor gefunden, der das Unternehmen weiterführt.
Die Hammer Raumstylisten GmbH, zu der die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte gleichnamige Kette gehört, hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. Die Hammer-Fachmärkte waren im Herbst von einem Investorenkonsortium namens Rethink übernommen worden. Wer dahintersteht, blieb unklar.
„Die

Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hatte zu Jahresbeginn etwa 90 Standorte. Im März und im April schlossen bereits zahlreiche Filialen, auch diese in Hamm.

Foto: Max Lametz/dpa

 
18. Mai9:46 Uhr

Industrieofenbauer ELIOG macht dicht

Der Industrieofenbauer ELIOG in Thüringen meldet Insolvenz an. ELIOG ist ein mittelständischer Weltmarktführer für Spezialöfen, die unter anderem in der Metallurgie und der Auto- und Glasindustrie zum Einsatz kommen.
Der Spezialmaschinenbauer wurde 1924 in Düsseldorf gegründet und verlagerte seine Produktion nach dem Zweiten Weltkrieg nach Römhild in Südthüringen. Zu DDR-Zeiten firmierte er als VEB Elektro Industrieofen- und Gerätebau Meinigen/Römhild. Seit 2011 gehört er zur Rupprecht-Gruppe. Betroffen von der Insolvenz sind 74 Mitarbeiter.
 
12. Mai15:00 Uhr

Discounter Mac Geiz insolvent

Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
Die Lage für Discounter ist schwierig: Auch die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht.
Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

 
7. Mai11:34 Uhr

Elektonik-Zulieferer IAV schließt Werk in Berlin

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte  mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
 
5. Mai13:12 Uhr

BioNTech will sparen

Das Biotechnologieunternehmen BioNTech will mehrere Standorte schließen.
„BioNTech plant, die Produktionsstandorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie an den Standorten von CureVac zu schließen, wovon insgesamt bis zu rund 1860 Stellen betroffen sein könnten“, erklärte das Mainzer Pharmaunternehmen. Das soll jährlich Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro bringen.
Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

 
22. Apr.11:20 Uhr

Druckmaschinenhersteller Manroland schließt in Offenbar

Der Druckmaschinenhersteller Manroland schließt sein Werk in Offenbach. Ab 31. Mai werden keine neuen Maschinen mehr gebaut, so die IG Metall. Nach dem 1. Juni werden noch letzte Aufträge abgearbeitet und der Betrieb abgewickelt. Gespräche mit möglichen Käufern im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts dauern an.
Ein Großteil der 750 Beschäftigten muss zum 1. Juni gehen,  84 Mitarbeiter bleiben für die weiteren Arbeiten übergangsweise im Werk. Das 1871 gegründete Unternehmen stellte Bogenoffsetdruckmaschinen her. 2012 wurde das Unternehmen von der Langley Holding plc übernommen. 
 
16. Apr.11:21 Uhr

Autozulieferer meldet Insolvenz an

Steckverbindungen, insbesondere hochwertige System für die Auto- und Nutzfahrzeugindustrie, hat die Firma Erich Jaeger GmbH entwickelt und seit über 90 Jahren produziert. Nun muss das hessische Unternehmen im Wetteraukreis mit weltweit rund 1.000 Mitarbeitern, davon 200 in Deutschland, ein Insolvenzverfahren eröffnen.
Das Verfahren läuft am Amtsgericht Friedberg. Global gibt es vier Produktionsstandorte: Deutschland, Mexiko, Tschechien und China sowie mehrere Vertriebsbüros. Gesucht werden neue Investoren, der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
 
12. Apr.10:06 Uhr

72 Feneberg-Filialen im Süden in Insolvenz

Die Supermarktkette Feneberg ist insolvent, sie beantragte am 9. Januar ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Kempten. Am 1. April wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet. Der Betrieb in den Filialen geht uneingeschränkt weiter.
Feneberg ist der größte selbstständige Edeka-Händler und betreibt mit rund 3.000 Beschäftigten 72 Filialen im Süden Bayerns. Filialen gibt es vor allem im Allgäu, Oberbayern, Schwaben, Oberschwaben und der Bodenseeregion. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ habe die Kette angeblich rund 200 Millionen Euro Schulden.
 
9. Apr.17:06 Uhr

Spedition Betz International hat Insolvenz angemeldet

Die Spedition Betz International GmbH hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Tübingen wurde das Insolvenzverfahren am 7. April eingeleitet.
Derzeit wird geprüft, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann, es gebe Interessenten. Betroffen sind 140 Mitarbeiter. Die Spedition wurde 1979 gegründet und gehört zur Willi Betz-Gruppe.
 
15. März8:39 Uhr

Tegut verlässt Deutschland

Die Supermarktkette Tegut verlässt Deutschland, das teilt der Schweizer Mutterkonzern Migros mit. Tegut gehört seit 2012 dem Schweizer Unternehmen. Es sind rund 7.400 Mitarbeiter betroffen. Die Marke soll nicht weitergeführt werden, Tegut sei „langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig“.
Einen Teil der knapp 300 Filialen übernimmt Edeka, ebenso das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger Bäckerei und die Smart Retail Solutions. Es fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.

Der Eingang eines tegut-Geschäfts am 19. Mai 2015 in Schweinfurt.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

 
18. Feb.9:15 Uhr

Kinderwagenhersteller insolvent

Der ostdeutsche Kinderwagenhersteller Zekiwa geht ins Insolvenzverfahren. Der Hersteller in Kretzschau (Sachsen-Anhalt) stellte Mitte Februar beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag.
Das Unternehmen galt zu DDR-Zeiten und bis in die 1990er-Jahre hinein als einer der größten Kinderwagenhersteller Europas. Es werden auch Puppenwagen produziert. Als Gründe nennt die Geschäftsführung vor allem rückläufigen Umsatz, steigende Kosten – und den Geburtenrückgang in Deutschland.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, es wird ein Investor gesucht.
 
12. Feb.12:03 Uhr

Atlas wird saniert

Die Atlas-Gruppe hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Bei dieser Variante der Insolvenz, die auf den Erhalt des Unternehmens abzielt, bleibt das Management im Amt, während es durch externe Sanierungsberater und einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter unterstützt wird.
Grund für das Verfahren soll eine seit „längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat“, sein, so der Baumaschinenhersteller.
Das Unternehmen produziert seit über 100 Jahren Bagger, Ladekrane und anderes schweres Baugerät. Der Umsatz lag zuletzt bei etwa 150 Millionen Euro. Rund 400 Mitarbeiter sind in den betroffenen Gesellschaften der Gruppe beschäftigt.
Baumaschinenbranche in der Krise.

Baumaschinenbranche in der Krise. Die Atlas-Gruppe ist nun auch betroffen.

 
27. Jan.18:02 Uhr

Hammer-Raumstylisten stellen Insolvenzantrag

Die Hammer Raumstylisten GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel sei die Fortführung und nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Zu der Firma gehört die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte Fachmarktkette Hammer. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Standorte bleiben demnach geöffnet.
Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hat bundesweit 93 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium übernommen worden. Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, bei dem die Vermögenswerte auf die neu gegründete Hammer Raumstylisten GmbH übergingen.
 
28. Jan.11:43 Uhr

Landmaschinen-Händler insolvent

Die August Bruns Landmaschinen GmbH in Cloppenburg hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Die Firma vertreibt und vermietet Landmaschinen und bietet zudem technischen Service für Land- und Baumaschinen an.
Das Unternehmen ist auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Es stehen 170 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Als Ursache wird die allgemeine Lage angegeben: Die Nachfrage nach Landmaschinen sei eingebrochen, auch die Zulassungen sinken. Landwirte verschieben Neuanschaffungen.
Hoffnung wird in neuen strategischen Partnerschaften und im Ausbau des technischen Service gesehen. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1948 gegründet.
 
24. Jan.21:30 Uhr

Hotelbetreiber insolvent

Der Hotelbetreiber Revo Hospitality hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Davon betroffen sind rund 140 Gesellschaften im deutschsprachigen Raum – darunter Hotels in Rostock (Vienna House Sonne am Neuen Markt), Stralsund (Hotel Baltic) und auf Rügen (Aedenlife Hotel in Trent). Ebenso zwei Holiday Inn in München, der Pullman Schweizerhof in Berlin und einige Mercure Hotels in verschiedenen Städten.
Insgesamt hat das Unternehmen in zwölf Ländern Europas 250 Hotels. Der Betrieb läuft zunächst weiter, das Insolvenzgeld ist bis März gesichert. Als Ursachen wurden gestiegene Lohnkosten, die Anhebung der Mindestlöhne und höhere Ausgaben für Mieten, Energie und Lebensmittel genannt. Bis 2025 firmierte die Gruppe unter dem Namen HR-Group.
 
10. Jan.10:11 Uhr

Hersteller von Papierschneidemaschinen insolvent

Das Perfect Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen meldete Insolvenz in Eigenregie an. Das Traditionsunternehmen stellt in Sachsen Papierschneidemaschinen für die grafische Industrie her und bezeichnet sich als den weltweit ältesten Hersteller dieser Maschinen.
Derzeit sind 86 Mitarbeiter betroffen, der Geschäftsbetrieb wird über das Insolvenzgeld bis Februar abgesichert. Ziel ist derzeit, einen passenden Investor zu finden. Das Unternehmen beliefert Kunden in über 70 Ländern.
 
8. Jan.11:34 Uhr

Zalando schließt Standort Erfurt

Der deutsche Modeversandhändler Zalando schließt Ende September sein Logistikzentrum in Erfurt mit 2.700 Beschäftigten. Das teilte der DAX-Konzern mit Hauptsitz in Berlin mit. Aktuell würden die Beschäftigten über die Pläne informiert.
Grund ist eine Neuausrichtung des konzerneigenen europaweiten Logistiknetzwerks nach der Übernahme des Online-Modehändlers About You 2025. Die Erfurter Betreibergesellschaft des Standorts und Konzerntochter stelle demnach zum Jahresende den Betrieb ein. Bis dahin laufe die Arbeit unverändert weiter.

Zalando-Mitarbeiter nach dem Börsengang 2014 vor der Frankfurter Börse – das Unternehmen schließt 2026 sein einziges großes Logistikzentrum im Osten, 2.700 Menschen bangen in Erfurt um ihren Job. (Symbolbild)

Foto: Hannelore Foerster/Getty Images

Das Logistikzentrum Erfurt wurde 2012 eröffnet, es ist der einzige konzerneigene Logistikstandort in dieser Größe in Ostdeutschland. Weitere große Logistikzentren betreibt Zalando in Gießen, in Lahr im Schwarzwald und in Mönchengladbach. Insgesamt sollen nach dem geplanten Umbau 14 Logistikzentren in sieben Ländern verbleiben.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Exportkontrollen auf Helium – China will Versorgung sichern

Nach einer Ankündigung von Exportkontrollen auf Helium hat Peking weitere Details für seine Maßnahmen bekannt gemacht. China sei ein wichtiger Importeur des Edelgases, sagte der Sprecher des Handelsministeriums He Yadong in Peking.
Die vorübergehende Entscheidung für ein Ausfuhrverbot von Helium diene dazu, die inländische Versorgung sicherzustellen, sagte er weiter.
Helium ist ein wichtiger Bestandteil im Herstellungsprozess von Computerchips, weil es zur Kühlung der Chips und zur Reinhaltung in der Produktion benötigt wird. Die Nachfrage vor allem nach Hochleistungschips ist wegen des KI-Booms stark gestiegen.
Peking hatte die Maßnahme am 10. Juli angekündigt. Sie trat noch am selben Tag in Kraft. Sprecher He betonte, dass Chinas Vorgehen im Einklang mit den chinesischen Gesetzen für Außenhandel stehe.
Je nach Veränderung von Angebot und Nachfrage im In- und Ausland passe Peking die Ausfuhrkontrolle entsprechend an, fuhr er fort.
Der Sprecher des chinesischen Handelsministeriums rechtfertigte das Vorgehen Pekings. (Archivbild)

Der Sprecher des chinesischen Handelsministeriums rechtfertigte das Vorgehen Pekings. (Archivbild)

Foto: Johannes Neudecker/dpa

Anders als bei den Exportkontrollen auf seltene Erden gilt die Beschränkung bei Helium nicht als politisches Druckmittel Chinas auf seine Handelspartner.

Helium stammt zum großen Teil aus Katar

China gilt global gesehen als kein wichtiger Exporteur des Gases. Vielmehr dürfte Peking auf die schwierige Versorgungslage als Folge des Irankriegs reagieren wollen, da Helium zum großen Teil aus dem Nahen Osten kommt.
Laut den Experten der Analysten-Gruppe Trivium China importiert das Land mehr als 85 Prozent seines Helium-Bedarfs. Die Hälfte davon stammt demnach aus Katar, einem der wichtigsten Helium-Lieferanten weltweit.
Auch Russland als weiteres Herkunftsland hatte im April Exportbeschränkungen auf das Edelgas eingeführt.
China will laut Trivium vermeiden, dass Exporteure die hohen Heliumpreise auf dem Markt nutzen, das Gas dort veräußern und so die heimische Versorgung gefährden. (dpa/red)