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Mehr Rechte für Verbraucher, weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August


In Kürze:

  • Recht auf Reparatur verlängert Gewährleistungsfrist.
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt zunächst nur für Erstklässler.
  • Baubranche reformiert Ausbildungsberufe.

 
Der August hält einige Änderungen bereit. Verbraucher erhalten künftig mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Nachfolgend eine Übersicht.

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist Anspruch auf eine Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten auch nach Ablauf dieser Frist kostenlose oder preislich angemessene Reparaturen ermöglichen. Das gilt etwa für Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese zudem um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Dies gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli geschlossen werden.

Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Familien können damit eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucher erkennen können sollen, ob sie mit KI-generierten Inhalten oder Systemen interagieren – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, die die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem sinkt der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von bislang 20 Prozent auf nun 16 Prozent. Auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Weniger Verpackungsmüll

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz passt deutsches Recht an die neue EU-Verpackungsverordnung an. Es soll Verpackungen reduzieren, das Recycling verbessern und nachhaltigere Lösungen fördern und tritt am 12. August in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das unter anderem weniger Abfall, bessere Kennzeichnungen und mehr Vorgaben für umweltfreundliche Verpackungen.

Verlängerung der Gewährleistung bei Autos

Ab dem 1. August tritt zudem die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht in der Autobranche in Kraft. Behebt eine Werkstatt einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Das gilt auch für Autos, die bei einem Händler gekauft wurden. Ziel der neuen Regelung ist es, Reparaturen gegenüber einem Austausch attraktiver zu machen.

Reformen für Ausbildungsberufe in der Baubranche

Neue Ausbildungsordnungen gelten mit dem Beginn des kommenden Monats für 19 Berufe in der Baubranche. Die Reform modernisiert die Ausbildung und passt sie an Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz an. Zudem wird für 16 Berufe mit jeweils dreijähriger Ausbildungsdauer eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei wird die bisherige Zwischenprüfung durch den ersten Teil der Abschlussprüfung ersetzt, dessen Ergebnis in die Endnote einfließt. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit folgt dann der zweite Prüfungsteil. Die neuen Regeln gelten für alle Ausbildungsverträge, die am 1. August 2026 beginnen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Buckelwal Timmy: DNA-Proben werfen Fragen auf


In Kürze:

  • Ergebnis der DNA-Untersuchung von Buckelwal aus chinesischem Labor
  • Falscher Umgang mit Proben könnte zu DNA-Abweichungen geführt haben
  • Untersuchungsergebnisse sollen demnächst veröffentlicht werden

 
Im Fall des an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals, bekannt als „Timmy“ oder „Hope“, gibt es neue Ungereimtheiten.
Eine Untersuchung zweier Gewebeproben, die von dem Tier stammen sollen, habe starke Abweichungen ergeben, sodass sie laut der Tierärztin Kirsten Tönnies nicht von demselben Tier stammen könnten.
Dies sagte Tönnies, die Teil der privaten Rettungsinitiative rund um die Unternehmer Walter Gunz und Karin Walter-Mommert gewesen war, bei einer Pressekonferenz in Hamburg am Mittwoch, 22. Juli.
Die Untersuchung habe in einem chinesischen Labor stattgefunden. Dessen Namen dürfe sie nicht nennen, „weil die auch wieder Angst vor diesen politischen Konsequenzen haben“.
Tierärztin Kirsten Tönnies spricht während einer Pressekonferenz im Hamburg-Haus Eimsbüttel zum Buckelwal Timmy.

Tierärztin Kirsten Tönnies spricht während einer Pressekonferenz in Hamburg zum Buckelwal Timmy.

Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Tierärztin Anne Herrschaft, die ebenfalls der Initiative angehört hatte, sagte der „Deutschen Presse-Agentur“, sie habe keinen Zweifel daran, dass der tot vor der dänischen Insel Anholt angespülte Wal derjenige gewesen sei, der zuvor von der Ostsee-Insel Poel aus Richtung Nordsee gebracht wurde.
„Auch wenn es traurig ist, es ist leider unser Wal.“ Sie habe das Tier zweieinhalb Wochen jeden Tag gesehen. „Er hat Merkmale, die ich auf Anholt erkannt habe.“
Zudem sei sie auf Anholt dabeigewesen, als Taucher den Tracker von der Rückenflosse des Wals abnahmen. Die Daten des von der Initiative angebrachten und ausgewerteten Senders sollen auch klar zeigen, dass der Wal nach dem Aussetzen wieder Richtung Ostsee schwamm. Kurz vor Anholt soll das Signal dann erloschen sein. Ein Tracker sendet nur an der Wasseroberfläche Signale. Sinkt beispielsweise das Tier tot auf den Grund, gibt es keine Übertragung mehr.

DNA-Abweichung durch falsche Lagerung?

Tönnies gab an, dass das Labor zwei Proben untersucht habe. Eine sei dem Wal auf der Barge entnommen worden, die andere Probe stamme vom Kadaver des Tiers vor Anholt und sei von jemandem mit nach Deutschland gebracht worden.
Ihren Angaben zufolge war eine der Proben in Formalin eingelegt – eine wässrige Lösung von Formaldehyd. Solche Fixiermittel führen bei Raumtemperatur zu einem Abbau von DNA, wie eine Studie im Fachjournal „Pathology, Research and Practice“ zeigte.
Geschädigte DNA kann DNA-Abgleiche stark verfälschen. Je länger das Material in Formalin liegt, desto stärker ist meist die Schädigung. Dies könnte eine Erklärung für die starke Abweichung sein.

„Timmy“ bewegt sich in der Bucht nahe Wismar.

Foto: Screenshot/Reutersvideo

Hinzu kommt, dass die Proben Tönnies zufolge erst spät gekühlt wurden. Für einen DNA-Abgleich ist aber entscheidend, wie die Probe gelagert wurde: Gewebe sollte schnellstmöglich gekühlt, eingefroren oder konserviert werden. Wärme, Feuchtigkeit und Kontamination beschleunigen den Verlust an verwertbarer DNA.
Die Tierärztin mit einer Praxis im südhessischen Main-Taunus-Kreis begründete die Wahl eines chinesischen Labors damit, dass sie kein deutsches Labor gefunden habe, das die DNA-Untersuchung durchführen wolle. Die angefragten Labore hätten „bei diesen politischen Hintergründen“ eine Untersuchung abgelehnt.
Tönnies, die die Pressekonferenz alleine durchführte, betonte, dass sie nicht für die private Rettungsinitiative um Walter-Mommert und Gunz spreche, sondern für eine separate Initiative. Auch mit Tierärztin Herrschaft habe sie keinen Austausch mehr.
Sie kündigte an, dass die Daten der DNA-Untersuchung demnächst veröffentlicht werden.
Der Buckelwal war am 3. März im Hafen von Wismar gesehen worden. Am 23. März wurde er auf einer Sandbank vor Timmendorfer Strand entdeckt. Während der Rettungsaktion mit dem Anlegen einer Rinne, um das Tier zu befreien, schwamm der Wal aus eigener Kraft fort und strandete mehrfach erneut.
Ab dem 31. März lag das Tier vor der Insel Poel, bis eine neue Rettungsinitiative rund um die beiden Unternehmer am 28. April mit ihm Richtung Nordsee startete. Etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt wurde es am 2. Mai im Skagerrak ausgesetzt. Knapp zwei Wochen später, am 14. Mai, wurde der Buckelwal tot vor Anholt angespült.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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22. Juli: Spahns Nachfolger | Brandmauer-Debatte | Razzia bei Deutscher Bank

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Spahns Nachfolger

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag werden. Er würde damit auf Jens Spahn folgen. Darauf haben sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, verständigt. Zuvor sprachen sie bereits auch mit den Parteigremien der Union und der Bundestagsfraktion.

Brandmauer-Debatte

Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Ende der Ausgrenzung von Parteien. Brandmauern nach links und rechts seien nicht sinnvoll. Wörtlich sagt er: „Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“

Razzia bei Deutscher Bank

Ermittler haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften aus der Postbank-Zeit zwischen 2008 und 2010. Dabei geht es um mögliche Cum-Cum-Geschäfte. Der gesamte dadurch entstandene Steuerschaden wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.

KI-Rechenzentrum gescheitert

Die Pläne des KI-Marktführers OpenAI für ein milliardenschweres Rechenzentrum in Deutschland sind vorerst gescheitert. Hauptgründe sind die unzureichende Stromversorgung und EU-rechtliche Hürden. Selbst die Option, Atomstrom aus Frankreich zu beziehen, wurde in Betracht gezogen. OpenAI treibt stattdessen Projekte in den Emiraten voran.

Militärumgestaltung

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat General Oleksandr Syrskyj als Armeechef entlassen. Dies ist die zweite Neubesetzung des Postens seit 2022. Eine Woche zuvor entließ Selenskyj bereits Verteidigungsminister Mykhailo Fedorov, was zahlreiche Proteste im Inland nach sich zog. Daraufhin entließ Selenskyj Syrskyj, der wie Fedorov einen anderen Stil der Kriegsführung vertrat.
 
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
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Mehr Defence-Tech: Regierung setzt auf neue Start-up-Strategie

Die neue Startup-Strategie soll unter anderem bessere Wachstumsbedingungen für junge Unternehmen im Militärbereich bringen.
Geplant ist unter anderem ein Finanzierungsinstrument, mit dem sich der Bund direkt an derartigen Startups beteiligen kann, wie aus der am Mittwoch, 22. Juli, vorgelegten Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.
Zudem sollen insgesamt der Fokus nicht mehr nur auf Startups, sondern auch auf dem Wachstum etablierter, junger Unternehmen, sogenannter Scaleups, liegen.

Staat als Ankerkunde

Der Defence-Tech-Bereich sei „einer unserer dynamischsten Branchen derzeit“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Allein im vergangenen Jahr seien dort „über 1,3 Milliarden Euro an Kapital gewonnen, investiert und dann gehebelt durch öffentliche Aufträge“ worden. Der Staat sei „bestimmt nicht der bessere Unternehmer, aber er ist ein guter Ankerkunde“.
In der Strategie heißt es, die Bundesregierung werde ein „neues Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups“ schaffen, „die eindeutig militärisch nutzbare Produkte und Dienstleistungen – einschließlich solcher, die unter die Kriegswaffenkontrollliste fallen – herstellen und bereitstellen“.

„Sehr viel Potenzial“

In diesem Bereich liege „sehr, sehr viel Potenzial“, sagte auch der SPD-Digitalpolitiker Daniel Bettermann zu Politico. Zudem gehe es um die technologische Souveränität Deutschlands.
Reiche betonte zugleich, dass sich das Gründungsgeschehen „keineswegs nur auf den Defence-Tech-Bereich“ beziehe, sondern etwa auch auf Dual-Use, Biotechnologie und Consumerbereiche.
Sie kündigte bis Jahresende ein Gesetz an, „das Gründen digital in wenigen Schritten einfach macht“, inklusive einfacher Anmeldung des Unternehmens, automatischer Steuernummer, Handelsregistereintrag und zeitweiser Befreiung von Berichtspflichten.
Die neue Startup-Strategie schlägt insgesamt 152 Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Gründerstandorts in verschiedenen Bereichen vor. Darunter sei etwa auch der Agrarsektor, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte.
Der Bereich „ist von Besonderheiten wie biologischen Prozessen, saisonalem Angebot und längeren Test- und Entwicklungszeiten geprägt“. Agrar-nahe Startups könnten daher häufig kein schnelles Wachstum generieren, weshalb sie spezielle Förderung benötigten.
Auch die Autoindustrie hofft, von den neuen Maßnahmen zu profitieren. „In der Automobilindustrie ist die Zusammenarbeit zwischen dem automobilen Mittelstand und Startups ein zentraler Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche“, erklärte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller.
„Der starke Fokus auf die Themen Finanzierung und Wachstumskapital ist richtig. Dass die Strategie neben bestehenden Förderprogrammen auch die Mobilisierung von privatem Kapital in den Blick nimmt, begrüßen wir.“

Wirtschaft fordert Tempo

„Gegenwärtig boomen auch bei uns Gründungen von Tech-Unternehmen“, erklärte Thomas Hoppe, Bundesvorsitzender der Jungen Unternehmer. „Diese wertvollen Keime gilt es durch gute Rahmenbedingungen zu pflegen. Anderenfalls gehen sie ein oder blühen im Ausland auf.“
Die Bundesregierung setze an den richtigen Stellen an: Bürokratieabbau, Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch Reform des Kündigungsschutzes, bessere Kapitalmarktversorgung und bessere Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Strategie, auf die Ankündigungen müssten jedoch Taten folgen. Ein Viertel der Legislaturperiode sei bereits um „und es sind noch viele offene Punkte zu klären“, erklärte Bitkom-Chef Ralf Wintergerst.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die Strategie ebenfalls begrüßt, mahnt die Bundesregierung jedoch zu einer schnellen Umsetzung.
Die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung setze wichtige Impulse, insbesondere für mehr privates Kapital, bessere Wachstumsfinanzierung, weniger Bürokratie und die Gewinnung von Fachkräften, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei jetzt, dass die Verbesserungen schnell bei denjenigen ankommen, die gründen wollen, mahnte sie.
„Unternehmensgründungen sind der Motor für neue Dynamik, gerade nach den Jahren schwachen Wachstums.“ Deutschlands Gründer brauchten weniger Papier und mehr Geschwindigkeit. „Daran wird sich der Erfolg dieser Strategie messen lassen“, sagte Melnikov. (afp/dpa/dts/red)
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Ist die Brandmauer gefallen? Kretschmer fordert „reden mit allen“


In Kürze:

  • Kretschmer sieht die Brandmauer als nicht mehr sinnvoll an.
  • Ministerpräsident fordert von Merz, „endlich Tempo zu machen“.
  • Spahn weg, Ärger im Osten wegen „permanenter“ Themenüberlagerung aus Berlin

 
„Wer noch über Brandmauern redet, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“ Davon gibt sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) überzeugt.
In einem Interview mit dem Düsseldorfer „Handelsblatt“, das am Dienstag, 21. Juli, veröffentlicht wurde, erklärt Kretschmer, warum seiner Meinung nach angesichts der Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland Brandmauern nach links und rechts nicht sinnvoll seien.
„Aushandlungsprozesse sind der Kern unserer Demokratie. Ausgrenzen, abkanzeln, Meinungen diskreditieren, wie wir es in der Flüchtlingskrise oder bei Corona oder jetzt beim Ukrainekrieg und in der Klimaschutzpolitik erleben, sind das Gegenteil dessen“, so der Landeschef.
Möglicherweise plant Kretschmer mit dieser Aussage, die sogenannte „Brandmauer“ nach links zu öffnen, denn er beklagte: „Die AfD ist die einzige Fraktion, die von vornherein gesagt hat: Wir beteiligen uns nicht“ an dem Konsultationsmechanismus, den er in der Landespolitik eingeführt hat. Die Partei setze darauf, dass die Regierung scheitere. Deshalb blieb Kretschmer dabei: „Eine Partei wie die AfD schadet dem Land.“

Kretschmer „sieht schwarz“

Kretschmer regiert in Sachsen zusammen mit der SPD in einer Minderheitsregierung, weil er nach der Landtagswahl im Jahr 2024 keine mehrheitsfähige Koalitionsregierung bilden konnte oder wollte. Gleiches gilt für seinen Parteikollegen Mario Voigt in Thüringen, der das BSW als weiteren Koalitionspartner hinzugezogen hatte.
Mit Blick auf den CDU-Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz fordert Kretschmer: „Die Bundesregierung muss endlich Tempo machen. Ansonsten sehe ich bei der nächsten Bundestagswahl schwarz.“
Die jüngste INSA-Umfrage zu Sachsen vom 21. Mai ergab, dass die AfD mit Abstand 42 Prozent der Wählergunst auf sich vereinen konnte, während Kretschmers CDU nur mit 21 Prozent auf den zweiten Platz folgte. Die Linke lag bei der Befragung von 1.000 Menschen bei 9 Prozent, gefolgt vom BSW mit 7 Prozent und den beiden gleichauf liegenden Parteien Bündnis 90/Die Grünen und SPD mit jeweils 6 Prozent.
Würden sich diese Umfrageergebnisse eins zu eins in Wahlergebnisse umsetzen und wollte Kretschmer eine Mehrheitsregierung ohne die AfD bilden, bedürfte er zum jetzigen Zeitpunkt aller weiteren Parteien als Koalitionspartner.
Bundesweit liegt die AfD laut einer INSA-Umfrage vom 21. Juli bei 29 Prozent, gefolgt von der CDU mit 20,5 Prozent. SPD und Grüne kommen jeweils auf 13 Prozent, die Linke erreicht 10 Prozent.
Im ZDF-«Sommerinterview» wirkte der Kanzler recht entspannt.

ZDF-Sommerinterview mit Bundeskanzler Friedrich Merz.

Foto: Dominik Asbach/ZdF/dpa

Reformpaket von Merz „reicht nicht aus“

Auch das von Merz noch im ZDF-„Sommerinterview“ vor ein paar Tagen gepriesene Reformpaket der Bundesregierung findet bei dem Sachsen wenig Zuspruch.
Es reiche nicht aus, sagte er dem „Handelsblatt“. „Durch Kürzungen im Sozialbereich bringen wir Deutschland nicht auf Wachstumskurs. Durch neue Schulden auch nicht. Und durch Subventionen ebenfalls nicht“, gibt sich Kretschmer überzeugt. Derzeit passe die Regierung lediglich die Ausgaben den Einnahmen an.
Wachstum entstehe durch Freiheit. Kretschmer konkretisiert: „Bürokratie und Zettelwirtschaft sind der sichtbare Auswuchs, die Regulierung ist das tieferliegende Problem.“ Deshalb fordert er: „Wir müssen Deutschland und Europa wieder zu einem Raum der Freiheit machen.“
Dafür müssten unter anderem Regulierungen zurückgenommen werden. „Wir brauchen einen Politikwechsel. Jeder Tag, den wir warten, ist ein verlorener Tag“, so Kretschmer.

Schulze beklagt „permanente Themenüberlagerung“ aus Berlin

Wie am Mittwoch bekannt wurde, soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) Medienberichten zufolge neuer Fraktionsvorsitzender der Union werden. Demnach wollen Merz und Söder Frei am Mittwoch der Fraktion als neuen Vorsitzenden vorschlagen.
Der Parlamentsgeschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, wertet den Vorschlag als positives Signal für die schwarz-rote Koalition. Wiese sagte der „Rheinischen Post“: „Wir werden auch unter seinem Fraktionsvorsitz eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit für das Land weiter fortsetzen.“
Merz und CSU-Chef Markus Söder planen, dann die Nachfolge des zurückgetretenen Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) am 29. Juli in einer eigens angesetzten Fraktionssitzung zu finalisieren.
Bestimmt damit nicht mehr die Gefahr, dass der beginnende Wahlkampf für die drei im September anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September von Personalien überschattet wird?
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU), beklagte bereits, er erwarte, dass sein Wahlkampf „nicht permanent mit Themen aus Berlin überlagert“ werde. Dies gelte „für die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin auch“.
In den beiden ostdeutschen Flächenstaaten dominiert in Umfragen laut INSA ebenfalls die AfD: In Sachsen-Anhalt liegt sie bei 41 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 36 Prozent. Auf den weiteren Plätzen folgen die CDU mit 23 bzw. 29 Prozent. Die einst unter Angela Merkel starke CDU in dem nördlichen Bundesland liegt derzeit nur noch bei 9 Prozent.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Münchens Wasserstreit: Notfallmaßnahme oder überzogene Reaktion?


In Kürze:

  • Seit dem 14. Juli gelten in München weitreichende Einschränkungen beim Wasserverbrauch.
  • Stadt und Wissenschaftler verweisen auf Trockenheit, sinkende Quellschüttungen und hohen Verbrauch.
  • Kritiker sehen keinen akuten Wassermangel, sondern ein Problem der Fördergrenzen und politischen Kommunikation.
  • Langfristig soll eine neue Wasserstrategie die Versorgung sichern.

 
In München sorgt die Allgemeinverfügung zum Wassersparen vom 14. Juli 2026 weiterhin für Konfliktstoff. Bis dato ist die Maßnahme bis 1. August befristet. Ob das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt sie verlängern wird, ist noch unklar. Als eine der sichtbarsten Auswirkungen der Allgemeinverfügung gilt die Abdeckung des bekannten Fischbrunnens am Marktplatz.

Was in München vorerst bis zum 1. August für den Verbrauch von Wasser gilt

Die Allgemeinverfügung untersagt unter anderem das Befüllen privater Pools und das Bewässern von Rasenflächen. Das Gießen privater Gärten ist nur zwischen 19:00 Uhr und 8:59 Uhr erlaubt. Zudem verbietet die Anordnung die Autowäsche außerhalb gewerblicher Waschanlagen, die Reinigung von Terrassen und Höfen mit Wasser sowie die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Dem seit Mai im Amt befindlichen Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) zufolge hätten freiwillige Sparappelle nicht mehr ausgereicht, um einer drohenden Wasserknappheit entgegenzuwirken. Obwohl es bereits im Juni Appelle zum Wassersparen gegeben habe, sei der Verbrauch weiter deutlich gestiegen.
Die Stadt verweist darauf, dass rund 75 Prozent des Münchner Trinkwassers aus dem Mangfalltal stammen. Die dortigen Quellen lieferten derzeit jedoch deutlich weniger Wasser als üblich. Das Bayerische Landesamt für Umwelt spricht davon, dass sich derzeit zwischen 70 und 80 Prozent der Grundwasserstände im Freistaat auf niedrigem Niveau befinden.

Niederschlagsdefizit hemmt Neubildung von Grundwasser

Neben einer seit etwa 20 Jahren sinkenden Grundwasserneubildung verschärft ein bereits seit dem vergangenen Winter beobachtetes außergewöhnliches Niederschlagsdefizit die Lage. Hydrologen wie Harald Kunstmann von der Universität Augsburg sprechen vom Frühjahr 2026 als dem trockensten seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881.
Gegenüber dem BR erklärt Kunstmann, der Klimawandel sei der wesentliche langfristige Faktor hinter dieser Entwicklung. Dieser verändere zwar wenig an der gesamten Niederschlagsmenge, aber an deren zeitlicher Verteilung. Die Sommer würden trockener, die Winter etwas feuchter bei gleichzeitig weniger Schneefall. Schnee schmelze schneller, zudem steige die Verdunstung. Dadurch gelange insgesamt weniger Wasser dauerhaft ins Grundwasser.
Kritiker wie der frühere Sportjournalist Waldemar Hartmann sprechen hingegen von einem „Panikerlass“. Er verweist auf „amtliche Stellen“, die bestätigt hätten, dass es in und um München weder einen Wassernotstand gebe noch gegeben habe. Deshalb habe auch keine Gemeinde im Umland der Landeshauptstadt vergleichbare Einschränkungen erlassen. Das Portal „NIUS“, für das Hartmann kommentiert, kritisiert zudem, Oberbürgermeister Krause dramatisiere die Lage und stütze sich auf Durchschnittswerte, ohne historische Einzelwerte offenzulegen.

Sommergewitter sorgen für keine substanzielle Entlastung

Von einem akuten Wassermangel sprechen auch die Stadt selbst und die Stadtwerke nicht. Allerdings sei das Wasserangebot aufgrund der Trockenheit deutlich zurückgegangen. Die Quellen im Mangfalltal lieferten zeitweise nur etwa 65 Prozent der üblichen Wassermenge.
Gleichzeitig sei der Verbrauch, der normalerweise bei etwa 300 Millionen Litern liege, deutlich angestiegen. Zeitweise habe er Spitzenwerte zwischen 360 und mehr als 400 Millionen Litern erreicht. Im Durchschnitt habe der Verbrauch etwa ein Fünftel über dem üblichen Niveau gelegen. Aus Sicht der Stadtwerke und der Stadt München macht dies Maßnahmen zur kurzfristigen Senkung des Verbrauchs erforderlich.
Das Landesamt für Umwelt sieht bis auf Weiteres auch keinen Grund zur Entwarnung wegen der Sommergewitter, die in den Wochen seit der Hitzewelle im Juni vermehrt aufgetreten seien. Deren Wirkung sei nur begrenzt. Auf den ausgetrockneten Böden fließe der Starkregen größtenteils oberflächlich ab. Für die Neubildung von Grundwasser sei hingegen langsames und stetiges Versickern erforderlich. Eine nachhaltige Entspannung sei erst nach einem außergewöhnlich niederschlagsreichen Winter zu erwarten.

München will langfristige Wasserstrategie vorlegen

Professor Jörg E. Drewes vom Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft der TU München erklärt, die Allgemeinverfügung sei eine „Notfallmaßnahme“. Perspektivisch solle Trinkwasser nicht mehr für jede Form der Nutzung eingesetzt werden. Für Zwecke wie Bewässerung, Autowäsche oder die Versorgung öffentlicher Grünanlagen reichten auch Regenwasser oder aufbereitetes Brauchwasser aus. Andere Länder nutzten solche Systeme bereits deutlich intensiver.
Drewes spricht sich zudem für ein besseres Wassermanagement aus. Erforderlich sei eine genauere Erfassung des tatsächlichen Wasserverbrauchs. Daten zu Grundwasser- und Pegelständen müssten transparenter aufbereitet werden. Bürger sollten Informationssysteme wie NIWIS nutzen können, um nachvollziehen zu können, warum Kommunen Sparmaßnahmen verhängen.
Wie der BR berichtet, sei zwar grundsätzlich ausreichend Wasser vorhanden. Allerdings stoße die Versorgung an Fördergrenzen, weil die Quellen derzeit deutlich weniger lieferten, während der Verbrauch gestiegen sei. Zudem bestehe ein anhaltender Konflikt zwischen München und den Anrainergemeinden im Mangfall- und Loisachtal. Dadurch dürften die Münchner Stadtwerke nur eine wasserrechtlich genehmigte Höchstmenge fördern, die zuletzt nahezu ausgeschöpft gewesen sei.
Die Stadt hat angekündigt, eine langfristige Wasserstrategie zu erarbeiten. Diese soll sich mit Fragen der Infrastruktur, möglicher zusätzlicher Förderkapazitäten sowie wasserrechtlicher Genehmigungen befassen.
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Frei soll Spahn als Unionsfraktionschef folgen

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Nachfolger von Jens Spahn an der Spitze der Unionsbundestagsfraktion werden. Darauf verständigten sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, wie dpa aus Unionskreisen erfuhr.
Vorangegangen waren zudem Gespräche in den Parteigremien der Union und in der Bundestagsfraktion. Merz hatte nach Spahns Rückzug angekündigt, in Abstimmung mit der Schwesterpartei „relativ bald“ einen Personalvorschlag zu machen.

Fraktion wählt Nachfolger am 29. Juli

Offiziell ins Amt kommt der Nachfolger erst durch Wahl in der Fraktion, die dafür am kommenden Mittwoch in Berlin zu einer Sondersitzung zusammenkommen soll.
Dem Vernehmen nach soll dann auch erst in der kommenden Woche die Nachfolge von Frei verkündet werden. Unklar ist bisher, ob es neben der Nachbesetzung im Kanzleramt auch noch zu weiteren Änderungen im Kabinett kommen wird.

Rückkehr in den Bundestag

Frei kehrt damit in seinen angestammten Bereich in der Bundespolitik zurück. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Der 52-jährige CDU-Politiker aus dem Schwarzwald war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann ins Kanzleramt.
Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wurde von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren. Beim Reformpaket übernahmen dann die Fraktionsspitzen selbst diese Aufgabe. Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm bekommt Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze.

Hoffmann führt kommissarisch die Geschäfte

Spahn war am Wochenende nach wachsendem parteiinternem Druck von seinem Amt zurückgetreten. Nach Gesprächen mit Merz hatte der 46-Jährige seinen Rücktritt per Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU erklärt. Der Spagat zwischen seiner privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft und der nachvollziehbaren Erwartung an ihn als Fraktionschef sei größer geworden, als von ihm erwartet.
Bis zur offiziellen Neuwahl des Nachfolgers führt Spahns bisheriger Stellvertreter, der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann die Amtsgeschäfte an der Spitze der Unionsfraktion. (dpa/red)
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Frühstartrente: Eltern können staatliche Förderung aufstocken

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium heute in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können.
Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.

Startkapital für die private Vorsorge

Klingbeil (SPD) sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten.
Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.
Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein.
Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.

Für Kinder ab Jahrgang 2020

Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.
Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.

Neues Sondervermögen des Bundes als Pool

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro.
Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (dts/red)
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Wohnen in Großstädten: Von 10,50 bis 23,70 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter

Die Angebotsmieten in deutschen Großstädten entwickeln sich sehr unterschiedlich. Während Köln, Hamburg und Düsseldorf im Jahresvergleich mit deutlichen Zuwächsen herausstechen, verzeichnet Berlin einen Rückgang, wie aus dem Greix-Mietpreisindex vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hervorgeht.
Im zweiten Quartal 2026 stiegen die Angebotsmieten in Köln um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in Hamburg um 5,1 Prozent und in Düsseldorf um 4,1 Prozent.
Damit liegen die drei Städte deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 3,0 Prozent. Berlin dagegen verzeichnete im selben Zeitraum ein Minus von 0,8 Prozent. Zwischen der Mietpreisentwicklung in Köln und Berlin liegt somit ein Gefälle von fast sieben Prozentpunkten.

Bundesweit kaum noch reales Mietwachstum

Insgesamt stiegen die Angebotsmieten in den 37 untersuchten Städten und Regionen im zweiten Quartal 2026 um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal und um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Da die allgemeine Teuerung zuletzt ebenfalls anzog, verbleibe real – also nach Abzug der Inflation – im Jahresvergleich nur ein Plus von 0,3 Prozent, so das IfW. Im Quartalsvergleich sei es sogar bereits das zweite reale Minus in Folge.
In München und Frankfurt gab es Anstiege um 3,7 beziehungsweise 2,8 Prozent. Leipzig legte ebenfalls um 2,8 Prozent zu. In Stuttgart gingen die Mieten um 1,3 Prozent nach oben.

München bleibt mit Abstand teuerster Mietmarkt

Absolut betrachtet bleiben die Mietpreise in München am höchsten: Die durchschnittliche Kaltmiete lag dort im zweiten Quartal bei 23,70 Euro pro Quadratmeter.
Es folgen Frankfurt (17,80 Euro), Hamburg (16,50 Euro) und Stuttgart (16,30 Euro). Köln kommt auf 16,00 Euro, Berlin auf 15,30 Euro, Düsseldorf auf 14,90 Euro.
Am günstigsten von den acht Metropolen ist Leipzig mit 10,50 Euro pro Quadratmeter. Der gewichtete Durchschnitt aller 37 ausgewerteten Städte und Regionen liegt bei 14,30 Euro pro Quadratmeter.
Dabei zeigt sich laut IfW, dass ein hohes Preisniveau und eine starke Preisdynamik nicht zwingend zusammenfallen müssen: Stuttgart etwa gehöre trotz zuletzt kaum steigender Mieten weiter zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands. (dpa/red)
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Union und SPD: Alkoholverbot mit Bahn-Personal durchsetzen

Union und SPD sehen die Bahn bei der Durchsetzung des geplanten Alkoholverbots an Bahnhöfen in der Pflicht.
„Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), der „Welt“. „Dazu gehört aber auch, dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt.“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte: „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“

Bahn soll mehr Personal stellen

Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz rief die Bahn in der „Welt“ dazu auf, das Personal für die Überwachung des Alkoholverbots bereitzustellen: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn. Sie muss dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen.“
Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Dobrindt möchte mit Bahnchefin sprechen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt im Grundsatz den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“.
Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben.
Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium.
Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.

Auswirkungen für Obdachlose befürchtet

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht.
„Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß.
In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden. (dpa/red)
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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21. Juli: Lagebild zu Sexualdelikten | Reiche plant Pachtdeckelung | Alkoholfreie Bahnhöfe

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Lagebild zu Sexualdelikten

Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland ist weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei über 17.000 Fälle – rund 1.600 mehr als fünf Jahre zuvor. Das geht aus dem neuen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts hervor. Das BKA weist darauf hin, dass die Statistik nur die bekannt gewordenen Fälle abbildet. Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.

Reiche plant Pachtdeckelung

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Änderungen bei Windenergie, Agri-PV und Biogas vor. Geplant sind unter anderem Begrenzungen bei Pachtzahlungen und Kürzungen von Förderzuschlägen. Verbände aus Land-, Forst- und Energiewirtschaft kritisieren die Pläne und fordern Nachbesserungen.

Verdächtiger von Stade tot in Zelle gefunden

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde heute morgen im Rahmen der Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in Bremervörde leblos aufgefunden. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen derzeit nicht vor.

Alkoholfreie Bahnhöfe

Auf allen Bahnhöfen Deutschlands soll ab dem 15. Oktober ein Alkoholverbot gelten. Bier, Wein, Schnaps oder anderer Alkohol dürfen dann dort nicht mehr getrunken werden. Die Bahn erhofft sich davon mehr Ordnung und Sicherheit. Die Gewerkschaft der Polizei bezweifelt, dass das Verbot konsequent umgesetzt werden kann.

Mehr Gas und Öl aus Aserbaidschan

Deutschland will künftig mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bundeskanzler Merz sieht das Land als interessanten Partner, wenn es darum geht, die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Besonders der Süden Deutschlands könne von den Lieferungen profitieren, da die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sei oder ausgebaut werden könne.
 
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Weniger Zuschüsse für Heizungstausch – neue Regeln gelten

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.
Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Neue Regeln für die Förderung

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen.
Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.
Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.
Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

KfW: Bestehende Zusagen gelten

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“ (dpa/red)
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Reiche plant Kürzung der Pacht – zum Ärger für Landwirte


In Kürze:

  • Der Bund plant einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen.
  • Das Ziel ist die Reduzierung von EEG-Förderkosten.
  • Mehrere Verbände kritisieren die Pläne, weil sie einen Nachteil für Landwirte darstellen.
  • Nach einer neuen Anpassung des Entwurfs soll aber der Zuschlag für Agri-PV bleiben.

 
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) will einen Pachtpreisdeckel für Windkraftanlagen einführen. Das trifft besonders Landwirte, die ihre Agrar- und Forstflächen Windradbetreibern zur Verfügung stellen.
Laut dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG-Entwurf, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese künftig deutlich weniger Pachterlöse bekommen.
Der „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuvor muss er noch durch das Bundeskabinett gehen, was am 29. Juli geschehen soll. Daraufhin müssen Bundestag und Bundesrat die Gesetzesreform beschließen. Aktuell liegt er den Ländern und Verbänden zur Anhörung vor.

Was will der Bund damit erreichen?

Nach Paragraf 36d dürfen die Pachterträge dann nur noch höchstens 2,5 Prozent des Produkts aus dem jährlichen erzielbaren Standortertrag der Anlage und dem anzulegenden Wert betragen. Momentan sind hier Werte zwischen 7 und 12 Prozent üblich. Die Änderung entspricht somit einer Reduzierung um bis zu 80 Prozent. Die derzeit überdurchschnittlich vergütete Verpachtung von Flächen an Windradbetreiber wird somit für den Landwirt deutlich weniger lukrativ. Pachten für andere Zwecke sind davon nicht betroffen.
Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Kosten reduzieren. „Die Pachtkosten bieten erhebliches Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten bei der Windenergienutzung an Land und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts“, heißt es im Entwurf. „Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land zu begrenzen.“
Welchen Anteil Pachten an den EEG-Vergütungen letztlich haben, bleibt offen. Fakt ist, der Bund zahlt jedes Jahr Milliarden aus Steuergeldern in das EEG-Konto ein, um dieses zu stabilisieren. Aus diesem Konto fließen unter anderem die Gelder, um Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen die gesetzliche Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde zu vergüten. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten für den Bund bei knapp 16,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 waren es gut 7,5 Milliarden Euro.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kritik von Verbänden

Über die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Verbände alles andere als erfreut. Laut dem Portal „Agrar Heute“ kritisieren die Forstverbände AGDW und Familienbetriebe Land und Forst den Ansatz, den Strompreis reduzieren zu wollen. Sie wiesen darauf hin, dass sich dieser hauptsächlich am Strommarkt bilde.
AGDW-Präsident Andreas Bitter teilte hierzu mit: „Es wäre wirtschafts- und gesellschaftspolitisch töricht, solche Entwicklungen auszubremsen.“ Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbands bedeute die Reform eine neue Hürde, um hier Investitionen zu tätigen. Demnach fordern diese Verbände die Streichung des geplanten Pachtdeckels. Zu ergänzen ist, mit Flächen für Solaranlagen und Windrädern ließen sich in der Vergangenheit erheblich höhere Pachten erzielen als für landwirtschaftliche Nutzung. Derart bebaute Flächen stehen jedoch mittelfristig nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.

Zuschlag für Agri-PV bleibt

Das Ministerium hatte mit der EEG-Reform zunächst geplant, den Sonderzuschlag für das sogenannte Agri-PV um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu kürzen. Da dieser selbst nur 0,5 Cent beträgt, ist damit eine Streichung gemeint. Bei Agri-PV handelt es sich um Photovoltaik(PV)-Anlagen über landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Sonderzuschlag soll nach einer erneuten Änderung erhalten bleiben. Der Anlagenbetreiber erhält ihn für hochaufgeständerte Anlagen mit einer Höhe von mindestens 2,10 Meter oder 0,80 Meter bei senkrechter Ausrichtung.
Ebenso muss der Betreiber nachweisen, dass die Fläche unter dem erhöhten Modulfeld tatsächlich landwirtschaftlich betrieben wird. Ist dies nicht der Fall, gleicht die Anlage einer einfachen Freiflächenanlage und erhält keinen Zuschlag.
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Merz und Söder binden bei Spahn-Nachfolge Fraktion eng ein

Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.

Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft

Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.

Dobrindt will keine falsche Spur legen

Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“

Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst

Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.

Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu

Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.

Bürger uneins über das geltende Verbot

Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
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Evonik-Chef Kullmann über Energiewende: „1.000 Milliarden Euro gekostet – und nichts gebracht“


In Kürze:

  • Evonik-CEO Christian Kullmann kritisiert die Energiewende als teuer und wirtschaftlich schädlich und fordert einen späteren Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen.
  • Das Fachmagazin „Cleanthinking“ widerspricht und verweist auf Fortschritte bei Versorgungssicherheit, erneuerbaren Energien und geringerer Importabhängigkeit.
  • Im Mittelpunkt der Debatte stehen die Zukunft des Emissionshandels, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Folgen der Energiewende für Unternehmen und Verbraucher.

Zwischen Evonik-CEO Christian Kullmann und Martin Jendrischik, dem Herausgeber des Magazins für erneuerbare Energien, „Cleanthinking“, ist eine Kontroverse entbrannt. Anlass sind Aussagen Kullmanns in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (RP). In diesem hat er sich kritisch über die Bilanz der Energiewende geäußert und eine Verschiebung des Kohleausstiegs in NRW gefordert.

Evonik-Chef fordert Ende der „Greta-Hörigkeit“

Kullmann sprach gegenüber der RP von einer Energiewende, die „1.000 Milliarden Euro gekostet – und nichts gebracht“ habe. Die Nutzung der Braunkohle im einwohnerstärksten Bundesland werde „mindestens bis 2033“ erforderlich sein, so der Manager des Chemieunternehmens – voraussichtlich sogar noch länger.
Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist ein Ausstieg bis 2030 vorgesehen, was deutlich vor 2038 als Bundesvorgabe liegt. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte jedoch stets einen Vorbehalt geäußert: Ein vorzeitiger Ausstieg sei nur dann gesichert, wenn rechtzeitig neue wasserstofffähige Gaskraftwerke und andere sichere Optionen für den Backup-Betrieb bereitgestellt würden.
Kullmann forderte auch ein Ende der „Greta-Hörigkeit“ der Politik und eine Verschiebung des Klimaneutralitätsziels von 2045 auf 2050. Der Manager kritisierte eine „Netzinfrastruktur wie in Albanien“, die Deutschland aufweise. Der deutsche Anteil an den globalen CO₂-Emissionen betrage gerade mal 1,6 Prozent. Deshalb sei es für das Weltklima „unerheblich, wann wir klimaneutral werden“. Für das Überleben der deutschen Chemie sei es das aber nicht.

Kullmann hadert mit Kosten, Bürokratie und Energiewende

Der Evonik-CEO hatte bereits im Oktober des Vorjahres eine „Radikalreform“ des europäischen Emissionshandels (ETS) gefordert. Der CO₂-Preis zerstöre die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere in den energieintensiven Branchen. Im Juni hatte Kullmann beim „Werkstattgespräch“ der CDU zur Industrie- und Klimapolitik zudem auch die Belastungen durch Verpflichtungen der Taxonomie kritisiert. Dies ist das Klassifikationssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Kullmann soll dazu laut dem Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Thorsten Alsleben , folgendes gesagt haben:
„Ein elementarer Nachteil bei uns sind die Kosten für Energie. Zusätzlich haben wir irre Belastungen durch Taxonomie, durch reine Bürokratie, die kein Gramm CO₂ spart. Ich beschäftige einige Hundert Mitarbeiter nur für diese Bürokratie.“
Der Chemiekonzern wird eigenen Angaben zufolge von 2027 bis 2029 etwa 3.200 Arbeitsplätze einsparen. Zudem solle das Polyestergeschäft des Konzerns in Deutschland enden. Der Standort Witten wird voraussichtlich schließen.
In seinem Magazin „Cleanthinking“ übt Martin Jendrischik deutliche Kritik an den Aussagen des Chemiemanagers. Diesem wirft er eine einseitige und verkürzte Darstellung vor und spricht von den bisherigen Kosten der Energiewende als „Investition in ein unabhängiges Energiesystem“. Auf 25 Jahre hochgerechnet kosteten Importe fossiler Energieträger Deutschland das Doppelte, so „Cleanthinking“. Pro Jahr seien es derzeit 81 Milliarden Euro.

„Cleanthinking“ sieht deutsches Stromnetz als stabil

Jendrischik tritt auch der Einschätzung entgegen, die Energiewende habe „nichts gebracht“. Im ersten Halbjahr 2026 hätten die Erneuerbaren 58 Prozent des Stromverbrauchs gedeckt. Deutschland habe mit einem durchschnittlichen Ausfall von 11,7 Minuten pro Kunde im Jahr 2024 eines der stabilsten Stromnetze. In den USA seien es im Schnitt 78 Minuten pro Jahr. In Europa sei die Versorgung nur in der Schweiz zuverlässiger.
Speziell die Importabhängigkeit von Russland sei durch die Energiewende in kürzester Zeit von 35 auf 0,1 Prozent gesunken, schrieb „Cleanthinking“ weiter. Mitte 2026 gebe es außerdem dem Bundesverband der Solarwirtschaft zufolge eine installierte Batteriespeicherkapazität von rund 28 Gigawattstunden.
Der Kohleausstieg 2030, so heißt es weiter, sei im Rheinischen Revier gesetzlich verankert, eine Reserveoption gebe es bis 2033 für einzelne Blöcke. Eine Verschiebung bisheriger Wegmarken entwerte bereits getätigte Investitionen. Das ETS sei zudem ein „marktwirtschaftliches Instrument“, das Innovation belohne. Andere Länder wie China, Südkorea oder Kalifornien verwenden ebenfalls ein Emissionshandelssystem.

Zentrale Fragen zur Energiewende bleiben offen

Befürworter sehen den ETS als „marktwirtschaftlich“, weil ein Gut, nämlich CO₂-Zertifikate, wie auf einem Markt gehandelt werden soll. Kritiker hingegen betrachten ihn als Gebühr – denn für die Zertifikate existiere nur deshalb eine Nachfrage, weil die Politik diese vorschreibe.
„Cleanthinking“ verweist auf Beispiele wie Salzgitter, das ab 2026 grünen Stahl für die Autoindustrie produziere, und Covestro. Dessen Chef Markus Steilemann habe dem ETS einen „Bombenjob“ attestiert. Covestro wird Milliarden Euro in neue Standorte investieren – allerdings in China und den Vereinigten Arabischen Emiraten, weil Europa zu teuer ist.
Jendrischik unterscheidet in seiner Analyse zwischen dem kurzfristigen, quartalsorientierten Denken von Managern und dem langfristigen von Unternehmern. Allerdings lässt auch er Antworten auf Fragen offen, die Unternehmen und Verbraucher im Kontext der Energiewende gleichermaßen beschäftigen. Eine davon lautet, wie energieintensive Branchen kurzfristig auf die Kostennachteile im globalen Wettbewerb reagieren sollen. Eine andere ist, wann der Verbraucher durch die Energiewende nicht nur mit stabileren, sondern auch mit niedrigeren Energiepreisen rechnen könne.
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Pistorius hält an Einstieg in den Rüstungskonzern KNDS fest

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung trotz des verschobenen Börsengangs am geplanten Einstieg beim Rüstungskonzern KNDS festhält.
Beim Besuch des KNDS-Werks in Kassel sagte er, Ziel sei es, wichtige Schlüsseltechnologien unter deutschem Einfluss zu sichern und gleichzeitig auf Augenhöhe mit Frankreich zusammenzuarbeiten. Über die konkrete Ausgestaltung werde in den kommenden Wochen entschieden.

Börsengang vorerst verschoben

Deutschland und Frankreich hatten Ende Juni vereinbart, dass sich der Bund an KNDS beteiligt. Grundlage dafür sollte ein Börsengang des Unternehmens sein. Wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten wurde dieser Anfang Juli jedoch verschoben.
Geplant war, dass der französische Staatsanteil von 50 auf 40 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollte der Bund einen gleich großen Anteil von der deutschen Eigentümerfamilie Wegmann übernehmen. Weitere 20 Prozent sollten an die Börse gehen.

KNDS zählt zu den wichtigsten Rüstungskonzernen

KNDS entstand aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter. Der Konzern beschäftigt rund 11.000 Mitarbeitende und betreibt weltweit 34 Standorte, davon elf in Deutschland.
Zu den bekanntesten Produkten gehören der Kampfpanzer Leopard 2, der Schützenpanzer Puma, das gepanzerte Boxer-Fahrzeug sowie die Panzerhaubitze 2000.

Know-how soll in Deutschland bleiben

Pistorius betonte, KNDS sei ein zentraler Partner der Bundeswehr und stehe für deutschen Maschinenbau sowie moderne Verteidigungstechnologie. Mit dem geplanten Einstieg wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass wichtiges Know-how erhalten bleibt und die Zusammenarbeit mit Frankreich langfristig gesichert wird.

Verteidigungsminister Boris Pistorius testet bei einem Bundeswehr-Besuch in Unna die Steuerung einer „Gereon“-Drohne von ARX Robotics.

Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images

Unterstützung für Autoindustrie in der Rüstungsproduktion

Der Verteidigungsminister sprach sich außerdem dafür aus, dass Unternehmen aus der Automobilbranche stärker in die Rüstungsproduktion einsteigen. Die Branche verfüge über große Erfahrung bei der schnellen und flexiblen Produktion. Eine Umstellung der Fertigung könne helfen, Standorte und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Entwicklung finde seine volle Unterstützung. (afp/red)
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Nach Messerangriff in Trier: Merz sichert Angehörigen Unterstützung zu


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
  • Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
  • Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.

 
Knapp eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf den 22-jährigen Studenten Marius D. in Trier hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich an die Eltern gewandt. Wie „BILD“ zuerst berichtete, hat der Kanzler 10 Minuten lang mit Thomas und Elke D. gesprochen.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder und der Chef der Staatskanzlei, Marcus Klein, setzten sich mit den Eltern in Verbindung. Die politischen Vertreter aus Bund und Land boten ihnen Unterstützung, etwa im Bereich der Opferbetreuung, an.

Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer

Der Vater des getöteten 22-Jährigen sprach von einem „sehr emotionalen“ Gespräch mit dem Kanzler. Die Eltern hätten dem Kanzler zugleich die Botschaft mitgegeben, dass die Politik handeln und Beschlüsse fassen müsse, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Beide waren selbst kommunalpolitisch bei der CDU engagiert. Seit Montagmorgen liegt im Rathaus von Landstuhl, der Heimatgemeinde der Familie, ein Kondolenzbuch aus.
Dem bislang letzten Polizeibericht vom Donnerstag der Vorwoche zufolge ereignete sich die Bluttat am Mittwoch, als sich der Student auf dem Rückweg von einem Einkauf befand. Der mutmaßliche Täter kam ihm auf dem Gehweg entgegen. Aus ungeklärtem Anlass stach dieser mindestens zweimal mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf den Oberkörper von Marius D. ein.
D. brach zusammen und starb trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Tatverdächtige entfernte sich vom Tatort, doch die Polizei konnte ihn in der näheren Umgebung festnehmen.

Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand spreche vieles dafür, dass sich die Tatbeteiligten zuvor nicht gekannt hätten und Marius D. ein Zufallsopfer gewesen sei. Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, habe die Tat gegenüber der Polizei zugegeben.
Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Laut Polizei soll er bereits zuvor und in jüngerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung gewesen sein. Der Tatverdächtige galt als gut integriert.
Dem SWR zufolge lebte er seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, wo er sowohl eine Schule als auch eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte. Seit vier Jahren arbeitete er in einem Unternehmen in Trier. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben, der 22-Jährige galt als verlässlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

Afghane war nicht ausreisepflichtig

Inwieweit die Bluttat im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen steht, soll nun geklärt werden. Ein Sachverständiger soll ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen erstellen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Dauer der Ermittlungen von mehreren Wochen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder sprach von einer „entsetzlichen Tat“ und fügte hinzu:
„Gewalt mit Messern zerstört Leben und erschüttert unsere Gesellschaft. Dafür darf es in Deutschland keinen Platz geben.“
Dem Innenministerium des Landes zufolge war der Tatverdächtige als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, allerdings bestand ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“. Entsprechend war ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Im Jahr 2023 erteilte ihm die zuständige Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis.
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Umfrage: Zwei von drei Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar

Auch im Urlaub ist die Mehrheit der Berufstätigen dienstlich erreichbar. Komplett ab schaltet nur ein Drittel, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. 66 Prozent sind dagegen trotz Urlaubs dienstlich ansprechbar – vor allem, um die Erwartungen anderer zu erfüllen.
Wie Bitkom ausführte, hält sich damit das Niveau der Vorjahre. 2025 und 2024 hatten mit 67 Prozent beziehungsweise 66 Prozent ebenfalls rund zwei Drittel angegeben, im Urlaub erreichbar zu sein.
Für die aktuelle Erhebung wurden im April und Mai repräsentativ 1.004 Menschen ab 16 Jahren befragt, davon 358 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren.

Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erwarten es

Grund für die Erreichbarkeit ist demnach meist, dass die Befragten der Erwartung anderer gerecht werden wollen: 53 Prozent derjenigen, die im Urlaub beruflich erreichbar sind, sagen, ihre Kollegen erwarten dies von ihnen, gefolgt von der Erwartung von Vorgesetzten (47 Prozent).
Rund ein Drittel (34 Prozent) meint, Kunden erwarten Erreichbarkeit, 16 Prozent geben an, aus eigenem Antrieb im Urlaub für berufliche Anliegen verfügbar zu sein.
Am häufigsten reagieren Berufstätige im Urlaub dabei auf Kurznachrichten (62 Prozent) oder Anrufe (61 Prozent). 22 Prozent sind per Mail ansprechbar, 14 Prozent nehmen Videocalls wahr und sieben Prozent lassen sich über Kollaborationstools kontaktieren.

Ständig verfügbar sein

„Möglichkeiten zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte das Gefühl haben, auch im Urlaub ständig verfügbar sein zu müssen“, mahnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
„Wer sich wirklich erholen kann, lebt nicht nur gesünder, er arbeitet auch produktiver.“
Rohleder warb dafür, Vertretungslösungen rechtzeitig zu organisieren und Erwartungen „transparent“ zu kommunizieren.
„Regeln zur Erreichbarkeit für den Fall der Fälle schaffen Klarheit für alle Beteiligten“, erläuterte er. Ziel solle indes immer sein, „dass man eine solche Notlösung überhaupt nicht erst in Anspruch nehmen muss“. (afp/red)