Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die in der Koalition vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran – doch erntet damit harsche Kritik aus der Union.
Der SPD-Chef breche sein Wort, von den versprochenen Entlastungen bleibe nicht viel übrig, kritisierten am Wochenende mehrere Politiker von CDU und CSU. Worum sie entrüstet sind – und was an der Kritik dran ist:
Wie viel Steuern sparen die Bürger?
Union und SPD hatten vereinbart, dass die Einkommensteuer gesenkt wird – durch einen höheren Grundfreibetrag (dem Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss), mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und ein späteres Einsetzen des Spitzensteuersatzes.
„Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärten sie gemeinsam. Voll wirken solle die Reform ab 2028.
Klingbeils Finanzministerium hat das nun in einen ersten Gesetzentwurf gegossen. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Bürger 2027 in einem ersten Schritt um rund drei Milliarden entlastet werden, 2028 sollen weitere rund sieben Milliarden folgen.
Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht sich getäuscht: Die Entlastung falle im kommenden Jahr deutlich geringer aus als versprochen. Er sagte der „BILD am Sonntag“:
„Klingbeil bricht sein Wort, von der ohnehin dürftigen Zehn-Milliarden-Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig.“
Im Finanzministerium entgegnete man sofort, die Koalitionsvereinbarung werde genau eingehalten.
„Die Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro betragen.“
Was ist mit der kalten Progression?
Derzeit nicht geplant ist ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt.
In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. In Klingbeils Entwurf ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der für die Bewertung maßgebliche Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.
Auch die Steuerexpertin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, zeigte sich enttäuscht. „Wenn nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird, ist das eine Steuererhöhung durch die Hintertür und Umverteilung nach oben“, kritisierte sie.
Nötig seien gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit geringen Einkommen – und dafür eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge.
Müssen Vereine bald höhere Steuern zahlen?
Kritik gibt es auch an Klingbeils Plänen, von bestimmten Vereinen künftig höhere Steuern zu verlangen. Er will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Betroffen wären vor allem Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, etwa Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen oder Profisportvereine.
Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. (dpa/red)
AfD-Wahlparteitag in Marl. 17. Juli 2026. - Foto: Henning Kaiser/dpa
In Kürze:
Das IWH errechnet für das AfD-Wahlprogramm eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Kostenrechnung stützt sich auf 28 von insgesamt 136 kostenwirksamen Maßnahmen; die übrigen fließen über methodische Annahmen in die Bewertung ein.
Auf Nachfrage der Epoch Times erläutert das Institut, warum ausschließlich das AfD-Wahlprogramm untersucht wurde und weshalb es seine Aussage dennoch auf das gesamte Programm bezieht.
2,2 Milliarden Euro – so hoch beziffert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) die jährliche Finanzierungslücke des AfD-Wahlprogramms, wenn die Partei nach der Landtagswahl allein in Sachsen-Anhalt regieren und ihr Programm vollständig umsetzen würde.
Zu diesem Ergebnis kommt eine wenige Wochen vor der Wahl veröffentlichte Policy Note des Instituts. Nach Berechnungen des IWH sieht das Wahlprogramm zugleich umfangreiche neue Leistungen, niedrigere Steuern und den Verzicht auf neue Schulden vor. Unter diesen Voraussetzungen sei das Programm „selbst mittelfristig in Teilen nicht finanzierbar“, erklärte IWH-Präsident Reint Gropp.
136 Maßnahmen – nur 28 berechnet
Analysiert wurden die 136 Maßnahmen im AfD-Wahlprogramm, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben könnten. Für die übrigen Vorhaben fehlten nach Angaben der Autoren belastbare amtliche Daten oder ausreichend konkrete Angaben im Wahlprogramm. Deshalb flossen lediglich 28 Maßnahmen in die eigentliche Kostenrechnung ein.
Aus den 28 berechenbaren Maßnahmen errechnet das IWH zusätzliche jährliche Ausgaben von rund 1,6 Milliarden Euro. Zu den größten Kostenposten zählen ein landeseigenes Kindergeld mit rund 303 Millionen Euro jährlich, ein höherer kommunaler Finanzausgleich mit 214 Millionen Euro, eine kostenfreie Mittagsverpflegung von der Krippe bis zur Schule mit 155 Millionen Euro, beitragsfreie Krippen und Kindergärten mit 117 Millionen Euro sowie ein Landespflegegeld für häusliche Pflege in Höhe von 115 Millionen Euro.
Genderprogramme und Klimaförderung – geplante Einsparungen
Hinzu kommen laut Institut 877 Millionen Euro jährlicher Neuverschuldung, die bereits im Landeshaushalt vorgesehen sind. Da das Wahlprogramm der AfD neue Schulden ausdrücklich ausschließt, wertet das IWH diesen Betrag ebenfalls als zusätzlichen Finanzierungsbedarf.
Dem stellt das Institut Einsparungen von rund 243 Millionen Euro gegenüber. Der größte Teil entfällt auf den Bereich „Asyl, Aufnahme und Remigration“ mit 166 Millionen Euro.
In der Gesellschafts-, Kultur- und Förderpolitik sollen 25 Millionen Euro eingespart werden, darunter 14,3 Millionen Euro durch die Streichung von Gleichstellungs- und Genderprogrammen. Weitere 12 Millionen Euro sollen bei der Klimaschutzförderung eingespart werden. Hinzu kommen 40 Millionen Euro Einsparungen in der Verwaltung durch eine zehnprozentige Kürzung der Ministerialapparate.
Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich nach Berechnung des Instituts eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro jährlich. Das entspreche rund einem Viertel der Steuereinnahmen des Landes beziehungsweise gut 1.000 Euro je Einwohner und Jahr. Da das Wahlprogramm zugleich Steuererhöhungen ausschließt, bleibe offen, wie diese Lücke geschlossen werden solle, heißt es in der Pressemitteilung des IWH.
Eigeninitiative des IWH: Warum nur die AfD analysiert wurde
Wenn lediglich 28 der 136 Maßnahmen konkret berechnet wurden – wie kann daraus eine Aussage über die Finanzierbarkeit des gesamten Wahlprogramms entstehen?
„Es handelt sich tatsächlich um eine Aussage über das gesamte Wahlprogramm. Dies wird durch die Qualifizierung ‚mindestens‘ deutlich“, erklärte ein Sprecher des Instituts auf Nachfrage der Epoch Times. Diese Einschätzung beruhe auf Überschlagsrechnungen. Die Zahl der nicht belegbaren Ausgabepositionen sei zehnmal so hoch wie die Zahl der nicht belegbaren Einnahmepositionen. Die Analyse sei als Eigeninitiative des IWH erstellt worden – ohne externen Auftrag oder andere Förderungen.
Das IWH selbst wird aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern finanziert und entscheidet im Rahmen seines Forschungsauftrags selbst, welche Policy Notes und Studien es veröffentlicht.
Auf die Frage der Epoch Times, nach welchen Kriterien entschieden wurde, das Wahlprogramm der AfD zu analysieren und ob vergleichbare finanzwissenschaftliche Analysen der Wahlprogramme anderer zur Landtagswahl antretender Parteien geplant oder bereits in Arbeit seien, antwortete ein Sprecher des IWH: „Das Wahlprogramm der AfD wurde ausgewählt, weil die AfD als einzige Partei realistische Chancen auf eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt und damit auf eine direkte Umsetzung ihres Wahlprogramms hat. Die Analyse des Wahlprogramms der CDU wurde erwogen, ist aber derzeit nicht geplant. (…)“
Zur Begründung verweist das Institut darauf, dass das CDU-Programm im Wesentlichen die bisherige Regierungspolitik fortschreibe und sich deren Finanzierung bereits im Landeshaushalt widerspiegele.
Einen Monat vor der Landtagswahl liegt die AfD in einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap bei 41 Prozent. Damit könnte die Partei am 6. September eine absolute Mehrheit erreichen und erstmals allein ein Bundesland regieren.
Bis zu 14.000 Beamte sind bei Grenzkontrollen eingesetzt. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums.
Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte.
Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.
Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt.
Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.
Familienzuschläge manchmal höher als das Grundgehalt
Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen.
Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, „Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“.
„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der „Welt am Sonntag“.
Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder.
Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.
Kritik äußerte auch der DBB. „Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.
Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen.
Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU).
Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten. (dts/red)
Chinas Exporte nach Deutschland sind im Juni erneut kräftig gestiegen. (Archivbild) - Foto: XinHua/dpa
Politiker von CDU, SPD und Grünen fordern ein härteres Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken Chinas.
Sie warnen vor den Folgen für die deutsche Wirtschaft und appellieren an die Europäische Union und die Bundesregierung, mehr zu deren Schutz zu tun, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.
CDU und SPD
CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen (CDU) sagte der FAS, die EU müsse endlich etwas gegen die gezielten und massiven unfairen Handelspraktiken Chinas unternehmen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Außenpolitikerin Siemtje Möller sprach gegenüber der Zeitung von einem klaren aggressiven Plan und einem weltweiten Führungsanspruch Chinas. Die deutsche Politik sei immer noch viel zu lieb zu China.
Wenn chinesische Hersteller bestimmte Industriemaschinen um 50 Prozent billiger anböten als deutsche Konkurrenten und noch Ersatzteile und Service obendrauf legten, sei das nur mit regelwidrigen Subventionen zu erklären. Mit niedrigen Löhnen und selbst Zwangsarbeit allein komme man nicht auf so einen Preis, sagte Möller.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) sagte der Zeitung, man brauche ein konsequentes Vorgehen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken.
Das könnten auch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, handelspolitische Schutzinstrumente für Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie oder den Maschinenbau sein. Außerdem müsse es endlich eine koordinierte und zielgerichtete europäische Industriepolitik geben.
Wenn, wie bei der E-Auto-Prämie, öffentliche Mittel eingesetzt würden, dann müsse das nach dem Prinzip „Buy European“ gehen und erstmal die europäische Wertschöpfung stärken, so Özdemir. Die Abwehr des unfairen Wettbewerbs und der sogenannte China-Schock 2.0 seien derzeit die schwierigsten Fragen, mit denen sich seine Regierung auseinandersetzen müsse.
Die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, sagte der FAS, die Bundesregierung tue zu wenig, um die Wirtschaft gegen unfairen Wettbewerb aus China zu schützen.
Sie stellte eine Reihe von Forderungen: Wenn China seine Märkte dichtmache, könne man in Europa umgekehrt auch chinesische Unternehmen von der Vergabe und Förderung ausschließen. Außerdem könne eine „Buy European“-Klausel den Marktanteil europäischer Elektroautos steigern.
Die Unterbewertung der chinesischen Währung, kombiniert mit einer Überproduktion in vielen Sektoren, führe zu unfairen Preisen für chinesische Produkte auf dem europäischen Markt, äußerte Brantner. Gleichzeitig würden deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen in China nicht mehr zugelassen. (dts/red)
Chinas Exporte nach Deutschland sind im Juni erneut kräftig gestiegen. (Archivbild) - Foto: XinHua/dpa
Politiker von CDU, SPD und Grünen fordern ein härteres Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken Pekings.
Sie warnen vor den Folgen für die deutsche Wirtschaft und appellieren an die Europäische Union und die Bundesregierung, mehr zu deren Schutz zu tun, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.
CDU und SPD
CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen (CDU) sagte der FAS, die EU müsse endlich etwas gegen die gezielten und massiven unfairen Handelspraktiken Chinas unternehmen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Außenpolitikerin Siemtje Möller sprach gegenüber der Zeitung von einem klaren aggressiven Plan und einem weltweiten Führungsanspruch Chinas. Die deutsche Politik sei immer noch viel zu lieb zu China.
Wenn chinesische Hersteller bestimmte Industriemaschinen um 50 Prozent billiger anböten als deutsche Konkurrenten und noch Ersatzteile und Service obendrauf legten, sei das nur mit regelwidrigen Subventionen zu erklären. Mit niedrigen Löhnen und selbst Zwangsarbeit allein komme man nicht auf so einen Preis, sagte Möller.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) sagte der Zeitung, man brauche ein konsequentes Vorgehen gegen unfaire Wettbewerbspraktiken.
Das könnten auch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, handelspolitische Schutzinstrumente für Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie oder den Maschinenbau sein. Außerdem müsse es endlich eine koordinierte und zielgerichtete europäische Industriepolitik geben.
Wenn, wie bei der E-Auto-Prämie, öffentliche Mittel eingesetzt würden, dann müsse das nach dem Prinzip „Buy European“ gehen und erstmal die europäische Wertschöpfung stärken, so Özdemir. Die Abwehr des unfairen Wettbewerbs und der sogenannte China-Schock 2.0 seien derzeit die schwierigsten Fragen, mit denen sich seine Regierung auseinandersetzen müsse.
Die Co-Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, sagte der FAS, die Bundesregierung tue zu wenig, um die Wirtschaft gegen unfairen Wettbewerb aus China zu schützen.
Sie stellte eine Reihe von Forderungen: Wenn China seine Märkte dichtmache, könne man in Europa umgekehrt auch chinesische Unternehmen von der Vergabe und Förderung ausschließen. Außerdem könne eine „Buy European“-Klausel den Marktanteil europäischer Elektroautos steigern.
Die Unterbewertung der chinesischen Währung, kombiniert mit einer Überproduktion in vielen Sektoren, führe zu unfairen Preisen für chinesische Produkte auf dem europäischen Markt, äußerte Brantner. Gleichzeitig würden deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen in China nicht mehr zugelassen. (dts/red)
Wahlplakate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das BSW in Sachsen-Anhalt verliert 21 Mitglieder, darunter mehrere mit früheren oder aktuellen Führungsfunktionen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“.
In einem gemeinsamen Austrittsschreiben werfen die Unzufriedenen der Parteispitze einen autoritären Führungsstil sowie die Annäherung an die AfD vor. „Wir verlassen deshalb das Bündnis Sahra Wagenknecht, weil wir unseren politischen Überzeugungen treu bleiben wollen“, heißt es.
Zu den Ausgetretenen zählt die frühere Landesvize Sylvia Winkelmann-Witkowsky, die bislang noch als eine von zwei Vorsitzenden des Kreisverbands Halle-Saalekreis fungierte. Auch die Kreisvorsitzenden im Burgenlandkreis und in Mansfeld-Südharz, Katja Wendland und Harald Koch, geben ihre Parteibücher ab.
Sie werfen der Parteispitze einen autoritären Führungsstil vor, der zu Intransparenz, Postengeschacher „sowie einer Kultur des Misstrauens und der Überwachung“ geführt habe. Gerügt wird zudem eine Annäherung an die AfD.
„Auch im laufenden Landtagswahlkampf nehmen wir wahr, dass sich das BSW in Sprache und Themenwahl zunehmend an Positionen der AfD orientiert“, heißt es wörtlich.
BSW-Landeschef John Lucas Dittrich sagte der Zeitung, bislang lägen die Austrittserklärungen nicht vor. Aber: „Es ist gut, dass nun Klarheit herrscht.“ Zu den Unterzeichnern der Erklärung bestünden „unüberbrückbare inhaltliche Differenzen“.
Ihr wahres Ziel sei es, in Sachsen-Anhalt die CDU im Amt zu halten. „Wir treten für einen politischen Wechsel in Sachsen-Anhalt ein und gegen die Brandmauerpolitik der anderen Parteien“, sagte Dittrich. (dts/red)
Unter anderem Profisportvereine müssen womöglich höhere Steuern zahlen. (Illustration) - Foto: Robert Michael/dpa
Auf große Vereine in Deutschland könnten bald höhere Steuern zukommen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Das geht aus einem Entwurf aus dem Finanzministerium hervor, über den zuerst die „Bild“ berichtete.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.
Nicht gemeinnützig sind etwa Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dazu können Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen, aber auch Profisportvereine zählen. Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. In einem nächsten Schritt würden Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen eingeholt, bevor sich Kabinett und Bundestag damit befassen.
Das bayerische Finanzministerium hat Sorge, dass auch kleinere Vereine betroffen sein könnten – etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings: Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 Euro brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
„Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt“, sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa. Die Pläne des Bundesfinanzministers gingen in die falsche Richtung. „Bayern wird hier nicht mitmachen“, sagte Füracker. Der Freistaat werde sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative sogar für eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro einsetzen. (dpa/red)
Bundeswehrstützpunkt in Mechernich. - Foto: Benjamin Westhoff/Benjamin Westhoff /dpa
Wie zahlreiche nationale und internationale Medien berichten, habe die Bundeswehr bestätigt, dass in der Nacht zum 8. August über dem Bundeswehr-Stützpunkt Mechernich zwei große Drohnen gesichtet worden seien. Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage nach dem mutmaßlichen Sabotagefall in Leipzig. In Mechernich werden Abschussvorrichtungen für die Flugabwehr von Patriot-Raketen amerikanischer Bauart gewartet, die einzige Anlage dieser Art in Europa.
Inzwischen hat der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den im vergangenen August eingerichteten Nationale Sicherheitsrat einberufen. Dies teilte das Bundeskanzleramt am 7. August mit. Das Gremium habe telefonisch über den Vorfall beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll die Kompetenzen bei innerer und äußerer Sicherheit innerhalb der Bundesregierung bündeln, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit zu stärken.
Das Chaos in der Zuständigkeit
Debattiert wird zurzeit um die Zuständigkeit für die Abwehr von Drohnenangriffen. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert, dass das Bundesinnenministerium oder die ihr unterstehende Bundespolizei dafür verantwortlich sein sollte. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte der Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland RND.
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), forderte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Debatte um die Kompetenzzuständigkeit darf nicht zur German Hilflosigkeit gegenüber Aggressoren führen.“ Vielmehr sollten die vorhandenen Mechanismen, Fähigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dies gelte sowohl für die Befugnisse der Polizei als auch für die Bundeswehr.
Den Hintergrund des derzeitigen gesetzlichen Blockadezustandes zwischen Bundespolizei und Bundeswehr erklärt Otte folgendermaßen: „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Der Vorfall in Leipzig verdeutlicht „die Versäumnisse der vergangenen Jahre im Bereich der Drohnenabwehr“, so Otte. Damit meint der Wehrbeauftragte: Die Bundeswehr verfügt über die militärischen Mittel, Drohnen aufzuklären und zu bekämpfen, darf dies aber im Inland nur über ihre eigenen Liegenschaften. Die Bundespolizei hingegen darf Drohnen bekämpfen, hat aber nicht die gleichen Mittel wie die Bundeswehr.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter beklagte im „Deutschlandfunk“ ebenfalls, dass „bisher zu wenig über die hybriden Bedrohungen nachgedacht“ werde.
In der heutigen Art der Bedrohungen sei es typisch, „dass sie nicht eindeutig zuordenbar sind“, sagte Kiesewetter. In Deutschland werde „zu sehr“ über militärische Bedrohungen nachgedacht „und weniger über das, was man hybride Kriegsführung nennt“. Damit seien etwa die Bedrohung ziviler Infrastruktur und Sabotageakte gemeint. Dies sei „erst der Anfang einer womöglich weiteren Eskalation“. Bei dem Vorfall handle es sich um „einen Angriff auf die Flughafeninfrastruktur Deutschlands“. Über den Flughafen Leipzig/Halle leite die NATO „wesentliche Lufttransporte“. Kiesewetter beklagte, dass bisher keine „besseren Maßnahmen“ getroffen worden seien, obwohl auf dem Leipziger Flughafen bereits vor zwei Jahren ein Anschlag geplant war.
Im Juli 2024 geriet im Leipziger DHL-Luftfrachtbereich ein Paket in Brand. Es enthielt einen versteckten Brandsatz. Nur der verspätete Abflug der damaligen Frachtmaschine hatte verhindert, dass das Paket in der Luft in Brand geriet und möglicherweise einen Flugzeugabsturz herbeigeführt hätte. Auch damals übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, gab dies aber nicht aktiv öffentlich bekannt, sondern räumte ihre Tätigkeit erst auf Medienanfragen ein. Die Ergebnisse zu den Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt.
Im April 2025 wurde darüber spekuliert, ob der russische Auslandsgeheimdienst dahinterstecke, zumal auch in Großbritannien und in Polen Brandsätze im DHL-Logistikbereich entdeckt wurden. Laut „Spiegel“ würden „westliche Geheimdienste“ diese Sabotageakte dem russischen Geheimdienst zuschreiben. In Litauen laufen derzeit dazu Gerichtsverfahren gegen 22 Verdächtige, die Kurierpakete nach Großbritannien und Polen verschickt haben sollen, berichtete im März die BBC, die ebenfalls den Vorwurf wiederholte, dass „laut Ermittlern“ Russland diese hybriden Anschläge in Auftrag gegeben habe.
Unklare Hintergründe
Während zunächst berichtet wurde, dass die Sprengstoff-Drohne neben einem mit Munition beladenen ukrainischen Frachtflugzeug gefunden worden sei, wurde dies von Maret Montavon, Leiterin Kommunikation und Politikbeziehungen bei der Mitteldeutschen Flughafen AG in Leipzig dementiert: „Die betreffenden Antonow-Flugzeuge waren zum Zeitpunkt des Vorfalls leer und damit ohne Fracht“, sagte sie der „Leipziger Volkszeitung“. Auch das Bundesinnenministerium hat laut mehrerer Medien zuvor bereits intern anderslautende Berichte zurückgewiesen.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster ist überzeugt, dass es bei dem jetzigen Anschlagsversuch in Leipzig nicht um „Verunsicherung“ oder „Destabilisierung“ gegangen sei. „Bei dem Aufwand, der hier getrieben wurde, habe ich die Sorge, dass hier jemand einen Schritt weitergeht“, sage Schuster der Berliner Nachrichtenplattform „Table Media“. Er vermutet, dass es um eine „physische Attacke“, einen „analogen Anschlag“ gegangen sei.
Wie die Bundesanwaltschaft am 6. August mitteilte, habe sie „wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren“ übernommen. „Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB)“, so die Karlsruher Behörde.
Die Tat sei „geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG)“, heißt es in einer Mitteilung. Mit den polizeilichen Ermittlungen sei indes das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die russische Botschaft in Berlin zeigte sich unterdessen „besorgt über die wiederauflebende antirussische Hysterie in Deutschland“. Wie die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mitteilte, empört sie die Botschaft darüber, dass „der Öffentlichkeit ein Beispiel für einen ‚hybriden Angriff‘ auf Deutschland“ präsentiert werde, um „in den Medien antirussische Hysterie zu schüren und eine offizielle Untersuchung wegen des Verdachts auf Terrorismus unter Beteiligung eines ‚ausländischen Staates‘ einzuleiten.“
Der Antrag auf einen neuen Personalausweis soll demnächst weitgehend online möglich sein. (Symbolbild) - Foto: Marijan Murat/dpa
Auf dem Personalausweis könnte die Adresse künftig entfallen. Wie die „Rheinische Post“ am Samstag berichtete, arbeitet das Bundesinnenministerium an einer neuen Generation des Dokuments – mit größerem Foto und weiteren Sicherheitsmerkmalen. Dabei werde „auch über das Datenfeld Anschrift, den bei Umzügen aufzubringenden Änderungsaufkleber und diesbezügliche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Digitalisierung nachgedacht“, zitierte die Zeitung einen Ministeriumssprecher.
Die Konzeption soll den Angaben zufolge bis Ende 2027 dauern. Viele Alltagsvorgänge liefen bereits digital ab. „Ein aufgedrucktes Datenfeld Anschrift beziehungsweise ein Änderungsaufkleber sind hierfür nicht erforderlich“, erklärte der Sprecher demnach weiter. Für Fälle, in denen der Ausweis bislang als Adressnachweis diene, seien barrierearme und unkomplizierte digitale Lösungen vorgesehen.
Im Gespräch sind laut Bericht außerdem zusätzliche Sicherheitsmerkmale, eine verbesserte kryptografische Absicherung und die Integration eines Data-Matrix-Codes. Damit soll sich die Identität leichter feststellen lassen.
Auch der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Überlegungen, bei einer neuen Generation von Personalausweisen auf den Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. Der Ausschuss beschloss Anfang Mai eine entsprechende Beschlussempfehlung, nachdem dies in einer Petition gefordert worden war. (afp/red)
Bodo Ramelow (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat angesichts des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der kurdischen PKK weitgehende Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland gefordert. Der „Rheinischen Post“ vom Samstag sagte Ramelow: „Das nun dem Parlament in Ankara vorgelegte Rahmengesetz zum Friedensprozess öffnet Wege zum Frieden und ist eine Reaktion auf die freiwillige Auflösung der kurdischen PKK im vergangenen Jahr.“
Der Linken-Politiker betonte: „Die deutsche Bundesregierung sollte diesen Weg diplomatisch unterstützen und muss nun zudem, so wie es die Türkei vorhat, auch in Deutschland weitgehende und schnelle Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten umsetzen.“ Aus Sicht Ramelows wäre das „eine konkrete Unterstützung für Frieden in der Region und für die Wahrung der kurdischen Rechte und Interessen“.
Hintergrund ist, dass die türkische Regierungspartei AKP im Bemühen um Frieden mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht hat. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder geschaffen werden.
„Ich begrüße, dass die türkische Regierung offenbar zu konkreten Schritten zu einem Frieden mit Kurdinnen und Kurden in der Türkei bereit ist“, sagte Ramelow. „Es unterstreicht noch einmal die Entschlossenheit der kurdischen Bevölkerung in der Türkei für einen demokratischen Wandel und ein endgültiges Ende der kriegerischen Vergangenheit.“
Gemäß dem Text des Gesetzentwurfs im türkischen Parlament soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der PKK-Kämpfern den Weg zurück ins zivile Leben in der Türkei ebnet – vorausgesetzt, dass die Organisation „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“.
Der Gesetzentwurf enthält allerdings keine Angaben dazu, was mit PKK-Gründer Abdullah Öcalan geschehen soll, der seit 27 Jahren auf einer Gefängnisinsel inhaftiert ist. Nach einem Aufruf Öcalans am 27. Februar 2025 hatte die PKK ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat beendet. In einem symbolischen Akt wurden auch Waffen verbrannt.
Auf türkischer Seite gab es bisher allerdings nur wenige Fortschritte. Die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für den Friedensprozess im Parlament gilt daher als ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt.
Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden. (afp/red)
Thorsten Frei. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD derzeit nicht für gegeben. Gleichzeitig betont er, dass ein solches Verfahren grundsätzlich möglich sei, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden. Auch beim Umgang mit der AfD in den Ländern fordert Frei eine einheitliche Linie der CDU.
„Ich schließe ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht kategorisch aus. Unsere Verfassung sieht Parteienverbote ausdrücklich vor“, sagte Frei der Funke-Mediengruppe. Ein konkretes Szenario, in dem er derzeit für ein Verbotsverfahren wäre, könne er sich allerdings nicht vorstellen.
Das bislang vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reiche aus seiner Sicht nicht für ein aussichtsreiches Verbotsverfahren aus. Dafür müsse eine Partei aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen oder diese beseitigen wollen.
Frei warnte zugleich davor, einzelne Aussagen isoliert zu betrachten. Es reiche nicht aus, verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner AfD-Politiker zu untersuchen. Die entsprechenden Positionen müssten vielmehr prägend für die Gesamtpartei sein. Bei der AfD sei dies aus seiner Sicht derzeit schwer nachzuweisen, da entsprechende Positionen nicht im Parteiprogramm festgeschrieben seien.
Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil hatte zuletzt eine ernsthafte Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens gefordert. In einem Beitrag für die „Zeit“ sprach er sich dafür aus, zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt seien.
Frei steht einem solchen Schritt skeptisch gegenüber. Ein jahrelanges Verbotsverfahren könne der AfD seiner Einschätzung nach sogar politisch nutzen und sie in eine Märtyrerrolle bringen. Zudem warnte er davor, dass Parteien, die deutlich weniger Zuspruch erhielten als die AfD, durch eine solche Forderung den Eindruck erwecken könnten, einen politischen Konkurrenten auf diesem Weg ausschalten zu wollen.
Trotz seiner Ablehnung eines derzeitigen Verbotsverfahrens sieht Frei die Entwicklung der AfD kritisch. Die Partei radikalisiere sich seiner Einschätzung nach zunehmend nach rechts.
Während sich rechte Parteien in Ländern wie Italien und Frankreich seiner Darstellung zufolge in den vergangenen Jahren eher zur politischen Mitte bewegt hätten, gehe die AfD in die entgegengesetzte Richtung. Diese Entwicklung sei vermutlich noch nicht abgeschlossen, sagte Frei.
Kein Spielraum für Kooperation mit der AfD
Auch bei der Frage einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht Frei keinen Spielraum für unterschiedliche Entscheidungen der CDU-Landesverbände.
„Das Kooperationsverbot mit der AfD ist ein Grundsatzbeschluss in der CDU“, sagte der Unionsfraktionschef. Es könne deshalb nicht je nach Bundesland unterschiedlich beantwortet werden.
Normalerweise halte sich die Bundespartei aus der Regierungsbildung in den Ländern heraus. Bei einer grundsätzlichen Frage wie dem Umgang mit der AfD sei jedoch die gesamte CDU betroffen, betonte Frei.
Frei wies zudem Spekulationen zurück, wonach Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz nach möglichen schlechten Ergebnissen bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im September unter Druck geraten und abgelöst werden könnte.
„Friedrich Merz ist der gewählte Bundeskanzler, er wird für die gesamte Wahlperiode im Amt bleiben“, sagte Frei. Die Autorität des Kanzlers sei intakt.
Gleichzeitig räumte der Unionsfraktionschef ein, dass die Landtagswahlen Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesregierung haben dürften. Für die geplanten Reformen brauche es starke Regierungsparteien und starke Parteivorsitzende.
Kritik an Merz‘ Personalentscheidungen
Auch die jüngsten Personalentscheidungen von Merz in Regierung und Partei bewertete Frei nicht uneingeschränkt positiv. Der Personalwechsel sei „nicht so gelaufen, wie man es sich gewünscht hätte“, sagte er.
Merz habe in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen müssen, aus denen sich weitere personelle Konsequenzen ergeben hätten. Dadurch sei nach außen der Eindruck entstanden, dass eine klare politische Linie fehle. (afp/dpa/red)
Der russische Präsident Wladimir Putin bei einer Zeremonie im Kreml in Moskau am 23. Juni 2026. Dabei zeichnete er das Präsidentenregiment des Föderalen Schutzdienstes mit dem Schukow-Orden aus. - Foto: Gavriil Grigorov/POOL/AFP via Getty Images
Die russische Botschaft in Berlin hat jegliche Verantwortung für den Fund einer mit einem Sprengsatz bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle zurückgewiesen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnete die diplomatische Vertretung den Vorfall als „fingierte Provokation“ und warnte vor einer neuen Welle antirussischer Stimmung in Deutschland.
Die Botschaft erklärte, es gebe keine Belege für einen russischen Hintergrund des Vorfalls. Mutmaßungen über einen Anschlagsversuch Moskaus dienten aus ihrer Sicht vor allem den Interessen der Ukraine und Teilen der europäischen Politik. Damit solle die weitere finanzielle und politische Unterstützung für Kiew gerechtfertigt werden, hieß es in der Erklärung.
Die Drohne war in der Nacht zum Mittwoch im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden. Ein Mitarbeiter des Flughafens hatte das Fluggerät bemerkt und zum Absturz gebracht. An der Drohne befand sich ein Sprengsatz mit einem nicht intakten Zünder, der anschließend von Spezialisten der Bundespolizei entschärft wurde.
In unmittelbarer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein wichtiger Umschlagplatz für Fracht und wird auch für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine genutzt.
Kurz nach der Entdeckung der Drohne musste zudem ein Flugzeug wegen der vorübergehenden Sperrung des Flughafens durchstarten. Dabei kollidierte die Maschine mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt. Es wird geprüft, ob es sich dabei ebenfalls um eine Drohne gehandelt haben könnte.
Polizisten suchen am Leipziger Flughafen nach einer zweiten Drohne.
Foto: Sebastian Willnow/dpa
Bundesanwaltschaft ermittelt
Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aufgenommen. Die Ermittler prüfen dabei auch die Hintergründe und mögliche Verantwortliche.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Vorfall als „neues Bedrohungsszenario“. Nach einem Besuch am Flughafen erklärte er, dass möglicherweise auch „fremde Mächte“ beteiligt sein könnten. Einen konkreten Staat nannte der Minister nicht.
In politischen und sicherheitspolitischen Kreisen richten sich Vermutungen teilweise gegen Russland. Beweise für eine russische Beteiligung liegen bislang jedoch nicht vor.
Die russische Botschaft kritisierte die entsprechenden Spekulationen scharf. Sie sprach von einer gegen Russland gerichteten Provokation und erklärte, die größte Gefahr für Deutschland bestehe nicht in angeblichen russischen „Hybridangriffen“, sondern in Politikern, die Szenarien für einen möglichen Krieg mit Russland entwickelten.
Die Botschaft warf europäischen Politikern zudem vor, den Vorfall nutzen zu wollen, um die weitere Unterstützung der Ukraine zu rechtfertigen. Gleichzeitig kritisierte sie, dass trotz der öffentlichen Spekulationen über eine mögliche russische Beteiligung bislang keine Beweise vorgelegt worden seien.
Die russische Stellungnahme stellt damit eine klare Zurückweisung möglicher Vorwürfe dar. Ob die Drohne tatsächlich im Zusammenhang mit Russland, der Ukraine oder einem anderen Akteur steht, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (afp/dpa/red)
Einkommensteuer (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Steuerreform der Bundesregierung soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Für das Jahr 2027 werden Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer von rund drei Milliarden Euro erwartet. Für 2028 werden die Mindereinnahmen mit insgesamt 6,99 Milliarden Euro angegeben. Aus dem Finanzministerium hieß es, die Entlastungen würden „im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa zehn Milliarden Euro betragen“.
Die Steuerreform werde in zwei Stufen umgesetzt. Daher seien die Entlastungen, die bereits im Jahr 2027 wirken werden, von rund drei Milliarden Euro und die Entlastungen, die im Jahr 2028 zusätzlich hinzukommen werden, von sieben Milliarden Euro „zusammen zu berücksichtigen“.
In dem Referentenentwurf wird mit einer Anhebung des Grundfreibetrags um 216 Euro zum 1. Januar 2027 gerechnet, einer Anhebung des Kinderfreibetrags um 300 Euro sowie einer Anhebung des Kindergelds um acht Euro je Kind und Monat. Gleichzeitig soll die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent ab einem Bruttoeinkommen von 250.000 Euro greifen und die „2. Reichensteuer“ von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Für 2028 ist unter anderem ein Anstieg des Grundfreibetrags um weitere 336 Euro sowie ein Anstieg des Kindergeldes um weitere fünf Euro vorgesehen.
Zuvor hatte es in Koalitionskreisen geheißen, allein der Abbau der „kalten Progression“ mache 2027 eine Entlastung von rund sieben bis acht Milliarden Euro nötig. Ab 2028 hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Entlastung in Höhe von „insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“ angekündigt. (dts/red)
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AfD-Zustimmung nimmt weiter zu
Die AfD legt im aktuellen Trendbarometer auf 28 Prozent zu. CDU und CSU stehen unverändert bei 21 Prozent. Zugleich sinkt die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz um einen Punkt auf 14 Prozent. Insgesamt sehen 14 Prozent Lösungskompetenz bei der AfD.
Wegen des Drohnenvorfalls am Dresdner Flughafen hat der Nationale Sicherheitsrat mit Bundeskanzler Friedrich Merz heute getagt. Dieser stehe „in fortwährendem Austausch“ mit den Mitgliedern der Bundesregierung. Diskutiert wird die behördliche Zuständigkeit für den Schutz kritischer Infrastrukturen und mögliche NATO-Konsultationen.
Das Niedrigwasser der Donau hat in Budapest die Überreste von zwei Wehrmachtssoldaten, ein Motorrad und Tellerminen freigegeben. Die Gebeine der Soldaten wurden exhumiert. Es wird erwartet, dass Schiffswracks und weitere Kriegstote geborgen werden könnten.
Die Stadt Stuttgart weist für 2025 ein Haushaltsdefizit von 711,7 Millionen Euro auf. Es ist das höchste seiner Geschichte. Bisher galt die Landeshauptstadt als Musterbeispiel deutscher Wirtschaftskraft. Weltkonzerne wie Mercedes-Benz, Porsche und Bosch haben hier ihren Stammsitz, die nun zunehmend von der Wirtschaftskrise betroffen sind.
Beim Militärbankett der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zum 99. Jahrestag der Volksbefreiungsarmee fehlten erstmals alle Mitglieder der Zentralen Militärkommission, dem Führungskreis der chinesischen Armee. Analysten sehen dies als Zeichen für die Folgen der Säuberungen unter Chinas Führer Xi Jinping und mögliche Machtprobleme innerhalb der Militärführung.
Desinformationskampagnen werden vermehr vor Wahlen festgestellt. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat vor einer aktuellen Desinformationskampagne gewarnt. Die Kampagne ziele darauf ab, das politische Ansehen von Friedrich Merz (CDU) als Bundeskanzler zu untergraben, teilte die Behörde dem „Handelsblatt“ mit. Sie sei zudem auch im Kontext der im September anstehenden Wahlen auf Landes- und Kommunalebene in Deutschland zu sehen.
Hintergrund ist ein derzeit im Internet kursierendes deutschsprachiges Video mit dem Logo der „Deutschen Welle“ und dem Titel „Interne CDU-Unterlagen: Merz tritt am 10. August zurück“. Darin wird fälschlich behauptet, dem „Handelsblatt“ liege eine interne Korrespondenz des CDU-Bundesvorstands vor, wonach Merz seinen Rücktritt plane. Das „Handelsblatt“ stellt dazu klar: Eine solche Korrespondenz liegt der Redaktion nicht vor. Die angebliche „Handelsblatt“-Webseite, die in dem Video eingeblendet wird, ist gefälscht.
Zunahme von Kampagnen vor Wahlen
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich um ein typisches Muster der sogenannten Informationsmanipulation. Die Urheber griffen aktuelle politische Entwicklungen in Deutschland gezielt auf. Durch das Hinzufügen eines weiteren Mediums („Handelsblatt“) werde die angebliche Meldung der „Deutschen Welle“ vermeintlich authentischer gemacht und so deren Glaubwürdigkeit erhöht, erklärte die Behörde.
In deutschen Sicherheitskreisen wird hinter der Anti-Merz-Kampagne die Desinformationsgruppe „Storm-1516“ vermutet, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugeordnet wird. Grundsätzlich beobachtet der Inlandsnachrichtendienst eine Zunahme solcher Kampagnen vor politisch wichtigen Terminen. Informationsmanipulation sei nicht nur eine abstrakte Gefahr für die Demokratie, sondern nehme auch bewusst führende Persönlichkeiten in den Fokus, erklärte die Behörde. (dts/red)
Eine milliardenschwere Abschreibung auf die Beteiligung am Volkswagen-Konzern hat die Eigentümerholding Porsche SE im ersten Halbjahr 2026 tief in die roten Zahlen gezogen. Unter dem Strich machte die Beteiligungsgesellschaft einen Verlust von 2,2 Milliarden, wie das Unternehmen in Stuttgart mitteilte. Im Jahr zuvor wurden noch 300 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet.
Beteiligungsgesellschaft fordert Tempo beim VW-Umbau
Sowohl Europas größter Autobauer Volkswagen als auch die weitere wesentliche Beteiligung, der Sportwagenbauer Porsche, kämpfen derzeit mit schwierigen Marktbedingungen und dem Umbruch in der Automobilindustrie. Die Wertberichtigungen auf die Volkswagen-Anteile betrugen im ersten Halbjahr drei Milliarden Euro und auf den Sportwagenbauer Porsche 200 Millionen Euro.
Porsche SE-Vorstandschef Hans Dieter Pötsch mahnte eine rasche Entscheidung zum Sparprogramm in Wolfsburg an. Der Volkswagen-Konzern stehe an einem historischen Wendepunkt. Bei den jetzt anstehenden Entscheidungen gehe es um die Zukunft der Marke. „Je länger sich die Entscheidungen hinziehen, desto größer werden die Probleme.“
Volkswagen hatte kürzlich seine Zahlen für das zweite Quartal vorgelegt. Daraus ging hervor, dass der Konzern mit 1,54 Milliarden Euro nach Steuern knapp 33 Prozent weniger Gewinn eingefahren hat als im Vorjahreszeitraum.
Umsatzeinbruch bei Daimler Truck
Unterdessen vermeldete Daimler Truck einen Umsatzeinbruch von 48 Prozent. Aus den Zahlen für das zweite Quartal 2026, die der Dax-Konzern am Freitag, 7. August, vorlegte, geht hervor, dass das Konzernergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 245 auf 128 Millionen Euro abrutschte. Zwar stieg der Umsatz um fünf Prozent auf knapp 12,3 Milliarden Euro, allerdings sank das operative Ergebnis (Ebit) um neun Prozent auf 360 Millionen Euro.
Dennoch zeigt sich Karin Rådström, Vorstandsvorsitzende von Daimler Truck, optimistisch: „Die starke Geschäftsentwicklung bei Trucks North America, die Aussicht auf höhere Absatzzahlen und die geringere erwartete Zollbelastung im weiteren Jahresverlauf bestärken uns darin, unsere Prognose für das Gesamtjahr anzuheben“, sagte sie in einer Mitteilung.
Einen massiven Gewinneinbruch hat auch BMW zu beklagen. Im zweiten Quartal blieben dem Konzern nach Steuern 1,2 Milliarden Euro 35 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Umsätze sanken von 34 Milliarden auf 31 Milliarden Euro. Schaut man nur auf den Bereich Automobile, sieht es sogar noch dramatischer aus. So rutsche das operative Ergebnis (Ebit) um mehr als 60 Prozent auf 629 Millionen ab.
Damit hat BMW im abgelaufenen Quartal mehr mit seinen Finanzdienstleistungen verdient als mit der Herstellung von Autos. Schlecht liefen hauptsächlich die Geschäfte mit China. Ein massiv zurückgehender Absatz um fast ein Drittel und sich verschärfender Wettbewerb bereiten den Münchner Probleme. Der BMW-Absatz war dort um fast ein Drittel eingebrochen.
Mercedes: Absatzeinbruch in China
Trotz eines stabilen Gesamtkonzerns spürt Mercedes-Benz im Autogeschäft harten Gegenwind. So setzten die Stuttgarter im zweiten Quartal 417.765 Fahrzeuge ab und lagen damit acht Prozent unter den Zahlen im Vergleichsquartal des Vorjahres. Belastet durch einen Absatzeinbruch von 30 Prozent in China und millionenschwere Wertberichtigungen schrumpfte das bereinigte operative Ergebnis der Pkw-Sparte im zweiten Quartal 2026 um 26 Prozent auf 909 Millionen Euro ab. Die Umsatzrendite fiel auf vier Prozent. Unbereinigt blieben nach Sondereffekten 49 Millionen Euro übrig.
Im ersten Halbjahr 2026 lieferte die Markengruppe Progressive, zu der neben dem Hauptprodukt Audi auch Lamborghini und Bentley gehören, 736.878 Autos aus. Das entspricht einem Rückgang von 7,2 Prozent, teilt der Konzern auf seiner Internetseite mit. Die Umsatzerlöse schrumpften als Folge des geringeren Absatzes sowie mixbedingt um 10,4 Prozent auf 29,2 Milliarden Euro. Besser sieht es hingegen bei Opel aus. Der zum Stellantis-Konzern gehörende Autobauer setzte sein Wachstum auch im ersten Halbjahr fort, heißt es in einer Mitteilung. Von Januar bis Juni verkauften Opel und seine britische Schwestermarke Vauxhall weltweit etwa 313.000 Fahrzeuge. Der Umsatz beim Pkw-Geschäft stieg um mehr als sieben Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres an.
Auch auf europäischer Ebene verzeichnet der Konzern gute Entwicklungen. 231.000 Pkw fanden Käufer, sodass die Bilanz mit einer Steigerung von 11,8 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 positiv ausfällt. Der Marktanteil stieg auf mehr als drei Prozent. Trotz rückläufiger Umsätze erwirtschaftete der Konzern einen Liquiditätsüberschuss in Höhe von 1,9 Milliarden Euro.
VDA hofft auf Impulse nach den Sommermonaten
Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) wurden im Juli 322.700 Autos in Deutschland produziert. Das entspricht einem Rückgang von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Hauptursache für den Produktionsrückgang war laut Verband eine mehrwöchige Produktionspause im Zuge der Umrüstung eines Werks für die Fertigung von Elektrofahrzeugen. Insgesamt liefen in Deutschland in den ersten sieben Monaten des Jahres 2,43 Millionen Pkw vom Band. Das waren drei Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Damit lag die Produktion nach den ersten sieben Monaten 15 Prozent unter den Zahlen des Vorkrisenjahres 2019.
Im Juli wurden 260.000 Pkw exportiert, vier Prozent weniger als im Vergleichsmonat 2025. Seit Jahresbeginn summierten sich die Ausfuhren auf 1,852 Millionen Fahrzeuge. Das bedeute ebenfalls einen Rückgang um vier Prozent.
Die Auftragseingänge aus dem Inland schrumpften auch um vier Prozent. Gar 15 Prozent weniger Bestellungen gab es aus dem Ausland. Insgesamt verzeichnete die Branche damit 13 Prozent weniger neue Aufträge als im Juli 2025. Gleichzeitig lag der aktuelle Auftragsbestand aus dem Inland zehn Prozent über dem Vorjahreswert. Dies sei der höchste Abstand zum Vorjahreswert in diesem Jahr. Daher zeigt sich der Verband optimistisch und hofft auf Impulse für die Inlandsproduktion nach den Sommermonaten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): Im aktuellen Forsa-Trendbarometer kommt die Union auf 21 Prozent und liegt damit sieben Prozentpunkte hinter der AfD. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die AfD steigt im Forsa-Trendbarometer auf 28 Prozent und liegt sieben Prozentpunkte vor CDU/CSU mit 21 Prozent.
Ohne die AfD wären rechnerisch Regierungsmehrheiten möglich. In den dargestellten Konstellationen allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
73 Prozent erwarten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind 14 Prozent zufrieden.
Die AfD legt im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer auf 28 Prozent zu. Damit liegt sie sieben Prozentpunkte vor CDU und CSU, die unverändert auf 21 Prozent kommen. Einen größeren Abstand zwischen beiden Parteien hat Forsa in dieser Umfragereihe bislang nicht gemessen. Die 28 Prozent entsprechen zugleich dem bisherigen Höchstwert der AfD im Trendbarometer. Diesen hatte sie bereits Mitte Mai erreicht.
Die Grünen bleiben bei 16 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und kommt wie die SPD auf 12 Prozent. Die FDP erreicht weiterhin 4 Prozent und läge damit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Auf die sonstigen Parteien entfallen 7 Prozent. Das BSW weist Forsa nicht mehr gesondert aus, da es unter 3 Prozent liegt. Nichtwähler und Unentschlossene machen 27 Prozent aus. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Nichtwähler bei 17,9 Prozent.
Mehrheit ohne AfD nur mit drei Parteien
Die Umfragewerte verändern auch die rechnerischen Möglichkeiten für eine Regierungsbildung. Die AfD wäre stärkste Kraft, die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit ihr jedoch ausgeschlossen. Das gilt auch für CDU und CSU.
Bei einer Übertragung der Umfragewerte auf die 630 Sitze im Bundestag käme die AfD rechnerisch auf 200 Mandate. CDU und CSU würden 156 Sitze erhalten, die Grünen 104. Auf SPD und Linke entfielen 87 beziehungsweise 83 Sitze. Dabei handelt es sich um eine theoretische Sitzverteilung auf Grundlage der aktuellen Umfrage und nicht um eine Wahlprognose.
Nach der Berechnung hätten mehrere Dreierbündnisse eine Mehrheit. CDU/CSU, Grüne und SPD kämen zusammen auf 347 von 630 Sitzen. CDU/CSU, Grüne und Linke würden 343 Sitze erreichen. Auch CDU/CSU, SPD und Linke hätten mit 326 Sitzen eine knappe Mehrheit. Für Bündnisse aus zwei Parteien würde es dagegen nicht reichen. CDU/CSU und SPD kämen zusammen auf 243 Sitze, Union und Grüne auf 260. Auch Grüne, SPD und Linke hätten mit 274 Sitzen keine Mehrheit. Ohne Beteiligung der AfD wäre damit eine Mehrheit möglich, allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
Merz verliert einen Punkt
Bei der Frage, welcher Partei die Befragten am ehesten zutrauen, mit den Problemen in Deutschland fertigzuwerden, liegt die AfD mit 14 Prozent vorn. CDU und CSU erreichen 12 Prozent, Grüne und Linke jeweils 6 Prozent und die SPD 4 Prozent. 56 Prozent nennen keine Partei.
Auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zurück. 14 Prozent zeigen sich mit seiner Arbeit zufrieden, ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 85 Prozent sind unzufrieden. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind 48 Prozent mit Merz zufrieden und 50 Prozent unzufrieden. Bei den SPD-Anhängern liegen die Werte bei 19 beziehungsweise 80 Prozent. In einer anderen von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage sagten 43 Prozent, die Union könnte mit einem anderen Bundeskanzler mehr Zustimmung erreichen. 51 Prozent erwarten dies nicht. Unter den Unionsanhängern liegen die Werte bei 46 beziehungsweise 48 Prozent.
Wirtschaftserwartungen verschlechtern sich
73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sind zwei Punkte mehr als in der Vorwoche. 11 Prozent erwarten eine Verbesserung.
Als eines der wichtigsten politischen Themen nennen 48 Prozent die Lage und das Handeln der Regierungskoalition. Die wirtschaftliche Lage folgt mit 24 Prozent, die Regierungsumbildung mit 22 Prozent.
Forsa befragte für das RTL/ntv-Trendbarometer im Auftrag von RTL Deutschland zwischen dem 28. Juli und 3. August 2.501 Personen. Die statistische Fehlertoleranz beträgt plus/minus 2,5 Prozentpunkte. Für die gesonderte Frage zu einem möglichen Kanzlerwechsel wurden am 30. und 31. Juli 1.000 Personen befragt. Hier beträgt die Fehlertoleranz plus/minus 3 Prozentpunkte.
Gerichtliche Auseinandersetzungen mit im Fall Lina E. scheinen nicht abzureißen. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft vom 30. Juni 2026 gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.
Dresdner Linksextremismusprozess
Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.
Lina E. wurde am 31. Mai 2023 zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt. Gründe waren die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung.
Die Vereinigung hatte Angriffe auf Neonazis zum Ziel, wobei Lina E. selbst an vier Angriffen nachweislich beteiligt war.
Das Urteil wurde im März 2025 rechtskräftig, nach knapp 100 Verhandlungstagen zwischen September 2021 und Mai 2023 – auch bekannt als der Dresdner Linksextremismusprozess. (dts/tp)
Eine Frau wollte in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Zugleich war sie Lehrerin in der islamistischen Bruderschaft. Dies steht der freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegen, entschied das Verwaltungsgericht. (Archiv) - Foto: via dts
Die ehrenamtliche Arbeit für eine Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft kann einem Gerichtsurteil zufolge der Übernahme in das Beamtenverhältnis entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit die Klage einer Mitarbeiterin der städtischen Ausländerbehörde ab, wie das Gericht am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte.
Die Frau ist den Angaben zufolge derzeit als Sachbearbeiterin eingesetzt und strebte die Übernahme in das Beamtenverhältnis an. Die Stadt Karlsruhe lehnte dies ab und verwies auf Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach die Frau als ehrenamtliche Lehrerin in einer Moschee tätig sei. Diese sei in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingebunden, welche nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Sachbearbeiterin Klage vor dem Verwaltungsgericht, die diese nun aber abwies. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes schürten berechtigte Zweifel daran, dass die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, befand das Gericht. Eine Distanzierung von der Muslimbruderschaft strebe die Frau offensichtlich nicht an.
Das Urteil fiel bereits am Donnerstag vergangener Woche. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Ukrainisches Antonow-Frachtflugzeug am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor wurde dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt. - Foto: Jens Schlueter/Getty Images.
In Kürze:
Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach der ersten Sprengstoffdrohne wird auch eine zweite Drohne als mögliches Tatmittel untersucht.
Politik und Experten fordern bessere Drohnenabwehr und mehr Schutz kritischer Infrastruktur.
Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht inzwischen vor allem die Frage im Fokus, wie Deutschland kritische Infrastruktur künftig besser vor solchen Angriffen schützen kann. Dabei geht es nicht nur um die technische Ausstattung, sondern auch um die Zuständigkeiten verschiedener Behörden und die Frage, ob die bisherigen Sicherheitsstrukturen noch ausreichend sind.
Der Vorfall hat eine politische Debatte über die Organisation der Drohnenabwehr ausgelöst. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert deshalb eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise bei der Bundespolizei. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Nach Ansicht Röwekamps zeigen die bisherigen Erkenntnisse aus Leipzig, wie dringend neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen erforderlich seien. Neben einer klaren Verantwortlichkeit brauche es auch moderne technische Systeme, die unterschiedliche Arten von Drohnen erkennen und abwehren können.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bewertet die bestehende Struktur anders. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien grundsätzlich kein Problem, solange die Zusammenarbeit der Behörden eng funktioniere und es möglichst wenige Reibungsverluste gebe, sagte er der „Rheinischen Post“. Entscheidend sei, dass jederzeit klar sei, welche Behörde in welcher Situation verantwortlich sei.
Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage betonte Fiedler ebenfalls, dass Investitionen in moderne Drohnenabwehrtechnik unverzichtbar seien. Als Vorteil wertete er, dass mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Hybrid bereits Einrichtungen vorhanden seien, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessern sollen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsens Innenminister Armin Schuster bei einer Pressekonferenz am Flughafen Leipzig/Halle. Zuvor war dort eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Eine DHL-Frachtmaschine kollidierte zudem mit einem unbekannten Objekt.
Foto: Jens Schlueter/Getty Images.
Wer ist in Deutschland für die Drohnenabwehr zuständig?
Bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte können je nach Situation verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei und die Landespolizeien, bei besonderen Gefahrenlagen auch die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur wie Flughäfen.
Zusätzlich gibt es Koordinierungsstellen wie das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen. Dort sollen Informationen zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden ausgetauscht und Bedrohungslagen gemeinsam bewertet werden.
Gerade diese Aufteilung sorgt nach dem Vorfall in Leipzig für Diskussionen. Kritiker sehen darin ein mögliches Problem, weil bei einem schnellen Angriff klare Entscheidungswege entscheidend seien.
Experten warnen vor Lücken bei Erkennung und Abwehr von Drohnen
Sicherheitsexperten sehen trotz neuer Strukturen weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King’s College London kritisierte im ZDF-„Heute Journal“, Deutschland sei bei Drohnenerkennung, Abwehrsystemen und rechtlichen Zuständigkeiten weiterhin nicht ausreichend vorbereitet.
Nach seiner Einschätzung bestehe seit Jahren Handlungsbedarf, ohne dass die notwendigen Konsequenzen vollständig umgesetzt worden seien. Besonders problematisch seien fehlende einheitliche Regelungen und die Frage, welche Behörde in welcher Lage schnell handeln könne.
Technologisch seien Lösungen grundsätzlich vorhanden, erklärte dagegen Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Entscheidend sei zunächst, festzulegen, welche kritische Infrastruktur geschützt werden müsse und welche Technologie dafür geeignet sei.
Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben unter anderem mit der Telekom an Systemen zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen über bestehende Funkinfrastruktur. Das Unternehmen verfügt zudem nach eigenen Angaben über Frühwarnsysteme, die Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen können.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen sogar eine Befassung der NATO. Deutschland befinde sich inzwischen in einer Situation, in der Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags geprüft werden sollten.
Dabei verwies Ernst auf frühere Fälle in Estland und Polen, die nach schweren Luftraumverletzungen Beratungen innerhalb des Bündnisses beantragt hatten. Ziel müsse sein, ein Signal zu setzen, dass Deutschland und seine Partner gemeinsam auf mögliche Bedrohungen reagieren.
Das ist bislang über den Drohnenvorfall bekannt
Auslöser der Debatte ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder ausgestatteten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Das Fluggerät wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne zum Absturz, anschließend entschärften Spezialisten der Bundespolizei die Sprengladung.
Nach bisherigen Erkenntnissen detonierte der Sprengsatz nur deshalb nicht, weil der Zünder offenbar nicht ordnungsgemäß funktionierte. Die Bundesanwaltschaft spricht von professionellem Sprengstoff und einem gezielten Einsatz des Fluggeräts.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Nach Angaben des Generalbundesanwalts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass mittels der Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. Die Behörde bewertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur Deutschlands, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Nach Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise sowie Behördenunterlagen berufen, soll die eingesetzte Drohne technisch aufwendig präpariert worden sein. Die Behörden prüfen demnach, ob die Konstruktion darauf ausgelegt war, eine frühzeitige Erkennung zu erschweren. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Drohne bereits mehrere Stunden vor ihrer Entdeckung auf dem Flughafengelände befunden haben könnte.
Leipzig/Halle, 5. August 2026: Videostandbild von News5 zeigt Frachtobjekte vor einem ukrainischen Antonow-Flugzeug am Flughafen Leipzig/Halle nach dem Fund einer Drohne. Die Polizei setzte einen Entschärfungsroboter ein. Eine weitere Maschine kollidierte nach einem abgebrochenen Landeanflug mit einem unbekannten Objekt.
Foto: NEWS5 / AFP via Getty Images
Zweites Flugobjekt wirft neue Fragen auf
Neben der gefundenen Sprengstoffdrohne beschäftigt die Ermittler auch ein zweites Flugobjekt. Weil die Landebahn nach dem Fund gesperrt wurde, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft kollidierte die Maschine im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine zweite Drohne gehandelt haben soll.
Die Ermittler prüfen nun, ob beide Drohnen Teil eines koordinierten Vorgehens waren und ob der Angriff gezielt vorbereitet wurde. Auch die „Welt“ berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen über weitere Details zum zweiten Flugobjekt und den Ermittlungen.
Ukraine-Unterstützung rückt in den Fokus
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Fall auch wegen des Standorts. Die Sprengstoffdrohne wurde in der Nähe ukrainischer Antonow-Transportmaschinen entdeckt. Der Flughafen Leipzig/Halle ist seit Jahren ein wichtiger Standort für Antonow-Frachtflugzeuge und internationale Großraumtransporte.
Nach Angaben des MDR befindet sich dort unter anderem eine Basis der ukrainischen Antonow Airlines, die den Standort für Wartungs-, Fracht- und Transportaufgaben nutzt.
Nach Medienberichten soll am Vortag des Drohnenvorfalls ein Transport mit Munition aus Frankreich nach Leipzig erfolgt sein. Ob die betreffende Maschine anschließend weiter in Richtung Ukraine fliegen sollte, ist öffentlich bislang nicht abschließend bestätigt.
Auch die Frage, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Munition oder anderes militärisches Material an Bord befand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Während die „Bild“-Zeitung über einen möglichen Transport von Munition berichtete, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber den zuständigen Bundestagsausschüssen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Munition an Bord der betroffenen Maschine befunden habe.
Damit bleibt offen, ob die mutmaßlichen Täter gezielt eine Verbindung zur Ukraine-Unterstützung ins Visier genommen haben. Die Ermittler prüfen weiterhin, welches Ziel hinter dem Einsatz der Drohnen stand und ob ein staatlicher Akteur oder eine andere Organisation beteiligt war.
Ermittlungen zu möglichem Hintergrund laufen weiter
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario mit hochprofessionellen Tätern und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die beiden Politikerinnen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katharina Dröge äußerten die Vermutung eines möglichen russischen Hintergrunds. Eine offizielle Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden gibt es bislang jedoch nicht.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, wer hinter dem mutmaßlichen Angriff steckt, wie die Drohnen auf das Gelände gelangen konnten und welches Ziel mit dem Vorfall verfolgt wurde. (dpa/afp/dts/red)