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Steuerreform 2027/28: Wer gewinnt – und wer künftig mehr zahlt


In Kürze:

  • Familien und Mittelschicht profitieren: Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld werden angehoben.
  • Spitzenverdiener und Minijobber werden stärker belastet: Der Reichensteuersatz greift früher, zudem steigt die Pauschalsteuer für Minijobs.
  • Streit um Zuschläge und Handwerkerleistungen: Sonn- und Feiertagsarbeit wird steuerlich begünstigt, während der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt.

Am Mittwoch, 2. September, hat das Bundeskabinett die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Steuerreform 2027/28 auf den Weg gebracht. Diese soll in zwei Etappen Wirkung entfalten – ein Teil davon bereits ab 1. Januar 2027, ein weiterer im darauffolgenden Jahr.
Minister Klingbeil sieht in dem Entwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, ein Signal an die große Mehrheit der Beschäftigten und ihre Familien. Diese sollen von einem Entlastungsvolumen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro profitieren. Der Bund der Steuerzahler spricht hingegen von einer „Entlastung, die keine ist“.

Steuerreform in zwei Etappen: Grundfreibetrag und Steuertarif werden angehoben

Gewinner der Reform sollen jedenfalls alle Steuerpflichtigen sein, deren Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags angesiedelt ist – zumindest, solange sie nicht zu den Spitzenverdienern gehören. Dieser liegt derzeit für Singles bei 12.348 Euro. Mit Beginn des nächsten Jahres soll er auf 12.564 Euro steigen, 2028 in einem weiteren Schritt auf 12.900 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepartner verdoppelt sich jeweils der Grundfreibetrag. Auf diese Weise setzt der Bund das steuerliche Existenzminimum höher an.
Die zweite Progressionszone will die Bundesregierung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 70.600 Euro abflachen. Der bisherige Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll damit etwas später greifen, was insbesondere bei mittleren Einkommen spürbar sein soll. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
Dies soll für Arbeitnehmer besonders entlastend wirken, die keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachweisen können. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen dadurch etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige nicht mehr die Anlage N zu ihrer Steuererklärung ausfüllen müssen.

Familien gehören zu den größten Gewinnern

Familien sollen von einem höheren Kindergeld und einer Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren. Das derzeit bei monatlich 259 Euro liegende Kindergeld soll in zwei weiteren Etappen auf 267 sowie 272 Euro steigen. Die Kinderfreibeträge – heute 9.756 Euro – soll 2027 auf 10.056 und 2028 auf 10.236 Euro steigen.
Bei zwei Kindern würde das 2028 insgesamt 312 Euro mehr Kindergeld pro Jahr als heute bedeuten. Die Kombination aus Kindergeld/Kinderfreibetrag und Einkommensteuertarif kann in einigen Konstellationen sogar noch größere Entlastungen ermöglichen. Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro, drei Kindern, gemeinsamer Veranlagung und Handwerkerkosten von jährlich 1.500 Euro könnte sich einer Modellrechnung zufolge 2028 über eine Entlastung von 711 Euro pro Jahr freuen.
Ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern, Splittingveranlagung und einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro könnte mit einer Entlastung von 557 Euro rechnen (bei 300 Euro Handwerkerkosten). Ein Splitting-Ehepaar mit einem Einkommen von 150.000 Euro, drei Kindern und ohne Handwerkerkosten käme laut Modellrechnung auf eine Ersparnis von 976 Euro. Bei einem Alleinerzieher mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro ergibt eine Modellrechnung eine Entlastung von 315 Euro.

Begünstigte Zuschläge: Bund der Steuerzahler nimmt Anstoß an Tarifgebundenheit

Auf Kritik des Bundes der Steuerzahler stößt demgegenüber eine Regelung, die Sonn- und Feiertagsarbeit honorieren soll. So sollen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit oder besondere Tage wie Weihnachten für mehr Arbeitnehmer als bisher steuerfrei bleiben. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn liegt bislang bei 50 Euro pro Stunde.
Künftig sollen auch Beschäftigte mit einem Grundlohn von bis zu 75 Euro pro Stunde davon profitieren. Das ist tendenziell auch im Interesse von besserverdienenden Facharbeitern. Allerdings gibt es dabei einen relevanten Pferdefuß: Die erweiterte Sozialversicherungsfreiheit soll für bestimmte Zuschläge nur dann bestehen, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Auch die Nachtzuschläge werden nicht erhöht.
Deutlichen Unmut äußern darüber Steuerzahler-Verbandschef Reiner Holznagel und der Verband der Steuerberater. Gegenüber „BILD“ ist von einer „willkürlichen und ungerechten“ und „sachlich und systematisch nicht gerechtfertigten“ Regelung die Rede. Holznagel betont, dass Beschäftigte regelmäßig gar keinen Einfluss darauf hätten, ob es in ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gebe.

Finanzministerium verteidigt Vorteil für Tarifgebundene

CDU-Finanzsprecher Fritz Güntzler fordert eine Nachbesserung hinsichtlich dieser Regelung im Bundestag. Immerhin seien dem Statistischen Bundesamt zufolge mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ohne Tarifvertrag beschäftigt. Demgegenüber weist man aufseiten des Bundesfinanzministeriums dieses Ansinnen zurück.
Es sei im Koalitionsvertrag explizit die Rede von einer Stärkung von Tarifautonomie und tarifgebundener Arbeit. Entsprechend habe auch der Koalitionsausschuss die geplante Regelung so beschlossen. Im Entwurf steht zur Begründung dieser Unterscheidung:
„Bei in einem Tarifvertrag geregelten Sonn- und Feiertagszuschlägen kann davon ausgegangen werden, dass auch das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einer ihrem Verdienst entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung angemessen Berücksichtigung findet.“
Während Geringverdiener und die Mittelschicht von der Steuerreform profitieren sollen, müssen sich Spitzenverdiener auf teilweise Einbußen einstellen. Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent greift derzeit ab 277.826 Euro. Künftig werden es 250.000 Euro sein. Ab 280.000 Euro kommt mit 47 Prozent auch noch eine Art „Superreichensteuer“ hinzu. Dabei handelt es sich allerdings um keine neue Steuer, sondern eine zusätzliche Tarifstufe.

Minijobber verlieren durch die Steuerreform

Die Absenkung der Grenze für die „Reichensteuer“ und die neue zusätzliche Tarifstufe wird unter anderem sehr gut verdienende Singles und Personen mit hohen steuerpflichtigen Einkommen treffen. Auch Unternehmer und Selbstständige mit entsprechend hohen Einkommenssummen müssen sich auf die neue Regelung einstellen. Allerdings geht es dabei nicht um Bruttogehälter, sondern jeweils um das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Verlierern der Steuerreform werden unterdessen auch Minijobber gehören. Für diese steigt der Pauschalsteuersatz von 2 auf 5 Prozent – was Arbeitgeber wie Beschäftigungsverhältnisse trifft. Auch die Begünstigung von Arbeitskosten für Handwerker steht vor einer Einschränkung.
Bisher können Steuerpflichtige 20 Prozent der für Handwerkerleistungen im Haushalt angefallenen Rechnungssummen steuerlich ansetzen. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro. Künftig werden es nur noch bis zu 15 Prozent und maximal 900 Euro sein. Betroffen sind von dieser Neufassung Eigentümer und Mieter von Immobilien, die Handwerker beauftragen, oder Haushalte mit größerem Modernisierungsbedarf.
Der reduzierte steuerliche Anreiz für legale Handwerkerleistungen könnte zu einem Zielkonflikt mit einem anderen Anliegen der Regierung führen. Immerhin wollte diese auch Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung den Kampf ansagen.

Reiche kritisiert kalte Progression – will aber auf „Opposition in der Regierung“ verzichten

Inwieweit das Steuerpaket unverändert durch Bundestag und Bundesrat gehen wird, bleibt abzuwarten. Bisher betonte die Koalition, am Aufschnüren mühsam erzielter Kompromisse nicht interessiert zu sein. Allerdings hatte es jüngst sogar auf Ministerebene Kritik an der Steuerreform gegeben.
So gehen die Entlastungen für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nicht weitgehend genug. Der Entwurf lasse zu wenig an Anstrengungen erkennen, die kalte Progression auszugleichen. Diese tritt ein, wenn Löhne lediglich mit der Inflation steigen und ein Arbeitnehmer nur aufgrund des nominell höheren Lohns in eine höhere Steuertarifgruppe fällt. Minister Klingbeil warnte mit Blick auf die Kritik vor einer „Opposition in der Regierung“. Das Bundeswirtschaftsministerium will das Paket aber mittragen, so die „Frankfurter Rundschau“.

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