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Professorin hält Vorlesung über „Trans-Identitäten“ und löst Demonstrationen aus


In Kürze:

  • An der HHU Düsseldorf sind für den 21. Juli Demonstrationen gegen eine Vorlesung von Prof. Dr. Ute Johanna Bayen angekündigt.
  • AStA und eine Trans-Organisation fordern die Entlassung der Professorin sowie ein Campusverbot.
  • Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert die Forderungen als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit und verlangt Rückhalt für die Lehre.

 
An der Heinrich-Heine-Universität (HHU) in Düsseldorf haben mehrere Gruppen für Dienstag, den 21. Juli, zu einer Demonstration aufgerufen. Einige von ihnen fordern die Entlassung der dort lehrenden Professorin Dr. Ute Johanna Bayen. Sie ist seit 2007 an der Universität tätig und arbeitet am Institut für Experimentelle Psychologie, wo sie die Arbeitsgruppe für Mathematische, Kognitive und Entwicklungspsychologie leitet. Zuvor forschte sie elf Jahre lang in den USA.

Vorwürfe gegen Bayen wegen Aussagen zu Trans-Identitäten

Für diesen Tag ist eine Veranstaltung der Professorin im Rahmen ihrer Vorlesung „Grundlagen der Psychologie: Entwicklungspsychologie“ angesetzt. Wie die Initiatoren des Protests in Erfahrung gebracht haben wollen, plant Bayen sich dort mit der Frage sogenannter Trans-Identitäten zu befassen. Nach Angaben der Protestinitiatoren vertritt Bayen den Standpunkt, deren Existenz sei wissenschaftlich nicht haltbar.
Vielmehr gefährde die Verbreitung von „Trans-Ideologie“ Kinder und Jugendliche. Diese Aussagen seien „nicht nur transphob und menschenfeindlich, sondern auch wissenschaftlich nicht belegt“, heißt es. Neben dem SDS Düsseldorf und der örtlichen Juso-Hochschulgruppe soll laut „WELT“ auch der CDU-nahe Studentenverband RCDS den Protestaufruf verbreitet haben.
Verifizieren lässt sich dies nicht mehr, da der Instagram-Account der Gruppe inzwischen gelöscht wurde und andere mit dem Thema verbundene Social-Media-Kanäle bereits seit Längerem nicht mehr aktiv sind. Um ein Zeichen gegen „Transfeindlichkeit in der Lehre“ zu setzen, rufen die Initiatoren zur Teilnahme an einer Kundgebung auf. Dazu solle man „gerne Prideflaggen und Plakate etc.“ mitbringen. Auch ein Besuch der Veranstaltung im Hörsaal 3B sei möglich. Weiter heißt es: „Bitte bleibt während der Vorlesung friedlich, versucht wissenschaftlich zu diskutieren und seid bunt.“

AStA und Trans-Organisation fordern Entlassung kritischer Professorin

Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und der Trans-Organisation TINBy geht der reine Demonstrationsaufruf nicht weit genug. Sie fordern weitergehende Konsequenzen, die nicht bei einer „klaren Stellungnahme des Rektorats und des Lehrpersonals“ sowie einer Absage der Vorlesung enden sollen.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern beide Organisationen die „Verhängung eines Campusverbots und Entlassung von Prof. Ute Johanna Bayen“. Außerdem solle eine „Überprüfung aller Aussagen“ Bayens auf „wissenschaftliche Fundiertheit“ erfolgen. Darüber hinaus fordern sie die Einrichtung einer „internen Antidiskriminierungsbeauftragten“.
Die Unterzeichner kritisieren zudem die „Inkonsequenz“ der HHU. Diese lasse die „transfeindliche Veranstaltung“ zu – „kurz nach dem Campus CSD und noch bevor die (Pride-)Flagge wieder abgehängt wird“. Dadurch entstehe der Eindruck, dass die Universität „trans“ Studenten und Lehrer nur im Rahmen des Campus CSD akzeptiere.

„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ fordert Campusverbot für Bayen-Gegner

Demgegenüber weist das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ die Forderungen der Gegner der Lehrveranstaltung zurück. Man schließe sich zwar der Forderung nach einer „klaren Stellungnahme des Rektorats“ an, heißt es in einer Mitteilung auf X. Diese solle sich jedoch „gegen Wissenschaftsfeindlichkeit und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit“ richten. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: „Ein Campusverbot für die Angreifer wäre auch zu erwägen, zumindest für den Tag, an dem die angegriffene Vorlesung stattfinden wird.“
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Solar-Boom im 1. Halbjahr durch Irankrieg und Berliner Sparpläne


In Kürze:

  • Der Solarenergie-Ausbau in Deutschland legt im ersten Halbjahr 2026 stärker zu als im Vorjahreszeitraum.
  • Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist die Entwicklung unter anderem auf internationale Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen in Berlin zurückzuführen.
  • Der Verband warnt vor einer Verlangsamung des weiteren Ausbaus.
  • Die Netzbetreiber weisen jedoch verstärkt auf begrenzte Netzkapazitäten hin.

 
In der ersten Jahreshälfte 2026 setzte sich der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter fort.
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist die Entwicklung unter anderem auf den gestiegenen Wunsch vieler Haushalte nach mehr Energieunabhängigkeit infolge internationaler Energiekrisen zurückzuführen.
Zusätzlich hätten die angekündigten Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die EEG-Förderung für neue Solaranlagen ab 2027 weitgehend abzuschaffen, in den vergangenen Wochen zu Vorzieheffekten geführt.

Zahl der Solaranlagen steigt weiter

BSW-Solar gibt für den Zeitraum von Januar bis Ende Juni dieses Jahres einen Zuwachs der installierten Solarleistung von rund 7,4 Gigawatt (GW) an. Im Vorjahreszeitraum waren es rund 6,8 GW, was einem Plus von rund 9 Prozent entspricht.
Der Verband orientierte sich dabei am Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das Energieportal „Energy Charts“ gibt für die erste Jahreshälfte 2026 ebenfalls einen Zubau von 7,8 GW an.
Nach aktuellem Stand gibt es in Deutschland mehr als 6 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 126,2 GW. Zusammen mit rund 2,7 Millionen stationären Batteriespeichern decken sie inzwischen rund ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs. Gemäß den gesetzlichen Ausbauzielen soll die installierte Solarleistung bis 2030 auf 215 Gigawatt steigen.

BSW-Solar: Ausbau nicht einbremsen

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, warnte Mitte Juli jedoch davor, dass das aktuelle Ausbautempo nicht ausreiche, um das Ausbauziel für 2030 dauerhaft zu erreichen. Er sagte:
„Derzeit befinden wir uns zwar noch auf dem gesetzlichen Ausbaupfad. Das ist jedoch vor allem Sondereffekten zu verdanken. Die kommenden Jahre sind kein Selbstläufer.“

Carsten Körnig ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Foto: BSW-Solar

Körnig begründete dies mit dem wachsenden Strombedarf durch mehr E-Autos, Wärmepumpen, Rechenzentren und Klimaanlagen. Daher dürfe die Politik den Ausbau von Solaranlagen nicht verlangsamen.
Dabei blickte der Verband auf die geplanten Änderungen im Rahmen der EEG-Reform und des sogenannten Netzpakets. Nach Einschätzung des BSW-Solar könnten insbesondere die vorgesehene Streichung der EEG-Förderung für neue Anlagen, die Direktvermarktungspflicht für kleinere Gebäudesolaranlagen sowie der Wegfall von Entschädigungen bei netzbedingten Einspeisebeschränkungen den Solarausbau verlangsamen.
Kurz darauf, am 18. Juli, wurde bekannt, dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihre Pläne für Änderungen bei der Solarförderung abgemildert hat. Demnach soll für Anlagenbetreiber übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate gelten. Erst danach müssten sie auf die Direktvermarktung umsteigen.

Netzausbau mit höherer Priorität?

Erst kürzlich gab jedoch 50Hertz-Chef Stefan Kapferer zu bedenken, dass Deutschlands Stromnetz nach seiner Einschätzung nicht ausreichend auf die wachsenden Mengen an Solarstrom vorbereitet sei. Er empfiehlt eine Änderung der Prioritäten.
Anstatt den weiteren Ausbau von Solarparks zu forcieren, sei laut Kapferer für „fünf oder sechs Jahre“ unter anderem ein stärkerer Netzausbau notwendig. Dabei verwies er auf regionale Unterschiede. Zugleich betonte er, dass er den Ausbau erneuerbarer Energiequellen nicht bremsen wolle.
Dass die Netzkapazitäten regional begrenzt sind, zeigen mehrere Beispiele. So wollte der Chemiekonzern BASF an seinem Hauptsitz im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen einen großen Solarpark errichten. Der zuständige Netzbetreiber konnte das Vorhaben jedoch nicht genehmigen, da die notwendige Netzinfrastruktur fehlte.
Auch die Verkehrswende wird durch begrenzte Netzkapazitäten beeinflusst. So wurde ein Tankstellenbetreiber aus Baden-Württemberg, der neue Ladesäulen für E-Lkw errichten will, eigenen Angaben zufolge auf einen Netzengpass in der Region Mittelbaden hingewiesen. Das teilte der lokale Energieversorger mit. Demnach sei das Stromnetz bislang nicht für die zusätzlichen Strommengen ausgelegt.
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Union berät über neuen Fraktionschef

Nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) berät die CDU-Spitze heute über das weitere Vorgehen. Neben dem Präsidium der größten Regierungspartei kommt auch der Vorstand der Bundestagsfraktion unter Vorsitz von Interimschef Alexander Hoffmann (CSU) zusammen.
CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Nachfolge von Spahn zügig regeln und hat dazu am Wochenende schon Gespräche mit CSU-Chef Markus Söder geführt. Die beiden haben das Vorschlagsrecht für den Posten.
Daneben könnten weitere Personalentscheidungen fällig werden. „Es könnte eine Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Merz im ZDF-„Sommerinterview“. Er verwies zugleich aber wiederholt darauf, dass er hier im Konjunktiv spreche.
Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef und Spitzenkandidat zur Landtagswahl im September, Daniel Peters, warnte davor, die Entscheidung zu lange hinauszuzögern.
„Wenn wir jetzt zügig Personalentscheidungen treffen und auch die Nachfolge in der Bundestagsfraktion zeitnah geklärt wird, dann glaube ich, wird das keine großen Auswirkungen haben“, sagte Peters im „Berlin Playbook Podcast“ von „Politico“ auf die Frage nach möglichen Folgen für den Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern. „Es hat nur dann Auswirkungen, wenn wir uns mit dieser Personaldebatte Zeit lassen, wenn wir uns in eine wochenlange Diskussion über mögliche Nachfolger begeben.“

Kanzleramtschef Frei als Nachfolger im Gespräch

Die Personalspekulationen laufen bereits auf Hochtouren. Als Kandidat Nummer eins für den Fraktionsvorsitz gilt der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU). Sollte er es werden, würde automatisch eine Kabinettsumbildung nötig. Es sind aber auch andere Namen im Gespräch.
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn als CDU-Politiker mitgetragen hat. In der Union, für die die Leihmutterschaft ein emotional sehr aufgeladenes Thema ist, brach ein Sturm der Empörung los, der am Samstag zu Spahns Rücktritt führte.

„Möglichkeit für eine Neuaufstellung“

Der Chef der Brandenburger CDU-Landesgruppe im Bundestag, Sebastian Steineke, sieht in Spahns Rückzug eine Chance für die Union. „Ich sehe keinen Schaden für die Fraktion. Der Rückzug von Jens Spahn bietet jetzt die Möglichkeit für eine Neuaufstellung“, sagte der CDU-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. „Diese Chance sollten wir nutzen.“
Grünen-Chefin Franziska Brantner sagte im ARD-„Sommerinterview“: „Das wäre doch jetzt der Moment für Herrn Merz, wirklich zu sagen: Jetzt Tabula rasa, wir gehen jetzt nochmal neu los.“ Es müsse jetzt vorangehen. Merz habe jetzt die Chance, sich zu befreien „im Kabinett von allen, die da handwerkliche Schwächen haben und von jenen, die ideologisch verbohrt sind“.

Warnung vor überhasteten Entscheidungen

Der Kasseler Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die jetzt anstehende Personalentscheidung sei vielleicht die wichtigste, die Merz und die Fraktion treffen müssten.
„Die prekäre Machtverteilung zwischen Kanzleramt und Fraktion sowie die handwerklichen Fehler der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Union nicht so weitermachen kann, wenn sie die großen Herausforderungen bewältigen will“, sagte er. Die Nachfolge Spahns könne einen „Dominoeffekt positiver Art“ auslösen und die Gesamtaufstellung der Union stärken.
Zugleich warnte Schroeder vor einer überhasteten Entscheidung. Zwar müsse die Nachfolge „so schnell wie möglich“ geregelt werden. Wichtiger sei jedoch eine tragfähige Lösung.
„Besser eine innovative und funktionierende Lösung, die vielleicht einige Tage länger dauert, weil sie konsensual gut abgesichert ist, als eine schnelle Entscheidung, die sich bald schon als schwierig herausstellt.“ (dpa/red)
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Blutiges Dorffest in Bayern: Messerangreifer verletzt acht Menschen und flieht

Auf einem Dorffest mit rund 700 Besuchern in Egling im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sind acht Menschen verletzt worden. Ein 16-Jähriger wurde von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert und verletzt. Der Täter sei weiter auf der Flucht, berichtete die Polizei. Die Beamten werten nun Videoaufnahmen aus, man setze auch auf die Vernehmung von Zeugen.
Die Polizei ermittelt wegen teils gefährlicher Körperverletzungen. Die Beamten wollen Videoaufnahmen auswerten und Besucher als Zeugen befragen. Das Motiv für die Angriffe ist unklar. Die Polizei geht allerdings nicht von einem Terroranschlag aus. Ein Sprecher bestätigte eine entsprechende Information der „Süddeutschen Zeitung“.

Vereinschef schockiert

Am Tag danach sind Helfer mit dem Aufräumen beschäftigt. Der Vorsitzende des Burschenvereins und Hauptorganisator der Blauliachd-Party, Simon Raß, äußerte sich schockiert. „Das ist immer so ein gemütliches Fest gewesen. Es ist sehr traurig, dass es so geendet hat“, sagte er der Mediengruppe „Münchner Merkur/tz“. Die Stimmung sei am Abend gut gewesen.
Vor Mitternacht kam es dann zu dem Messerangriff. Nach bisherigen Erkenntnissen schlug der Unbekannte zunächst einem 24-Jährigen unvermittelt gegen den Kopf.
Als dieser zu Boden ging, konnte er den Angaben nach erkennen, wie der Angreifer dessen 16-jährigen Freund mit einem Messer am Unterarm verletzte. Im weiteren Verlauf des Abends attackierte der Angreifer weitere Festbesucher, bevor er floh. Gegen 23.45 Uhr wurden die Beamten den Angaben zufolge alarmiert.
Insgesamt mussten laut Polizei acht Menschen medizinisch versorgt und teils in Krankenhäuser gebracht werden. Laut der Mediengruppe „Münchner Merkur/tz“ wurden einige der Opfer in der Nacht operiert; sie sollen unter anderem Knochenbrüche erlitten haben. Die Polizei äußerte sich nicht zu den Verletzungen.
Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften
Polizei und Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Rund 60 Polizeibeamte, darunter ein Zug des Unterstützungskommandos (USK) des Polizeipräsidiums München, fünf Rettungswagen und zwei Notärzte waren vor Ort.
Außerdem waren ein Rettungshubschrauber und eine polizeiliche Drohne im Einsatz. Die Feuerwehr Egling half mit 15 Einsatzkräften beim Ausleuchten des Geländes und bei der Lenkung des Verkehrs.
Das Fest, das bereits in früheren Jahren stattgefunden hatte und eigentlich bis zum frühen Morgen dauern sollte, wurde abgebrochen. Wie Raß der Mediengruppe „Münchner Merkur/tz“ sagte, war ein Sicherheitsdienst vor Ort und die Konzepte von Landratsamt und Polizei seien eingehalten worden.
Tatverdächtiger weiter auf der Flucht
Als die ersten Einsatzkräfte auf dem Festgelände eintrafen, sei die Lage sehr unübersichtlich gewesen, die Stimmung aufgeheizt und teilweise aggressiv, teilte die Polizei mit. Es müssen sich turbulente Szenen abgespielt haben.
Bei der Räumung der Veranstaltung mussten die Beamten Zwang anwenden. Einige Gäste wurden in Gewahrsam genommen oder sogar gefesselt. Trotz einer Fahndung konnte der Tatverdächtige nicht gefasst werden.
Blaulichtpartys sind Veranstaltungen, die meist von einer Organisation aus dem Blaulichtbereich organisiert werden, teils aber sind Veranstalter örtliche Burschenvereine, gegebenenfalls in Zusammenarbeit etwa mit der örtlichen Feuerwehr. (dpa/red)
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Merz will über eine neue „Aufstellung der Bundesregierung nachdenken“


In Kürze:

  • Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
  • Mögliche weitere Neubesetzung von Regierungsposten
  • Schlechte Umfragewerte des Kanzlers
  • Reformpläne der Bundesregierung
  • Bevorstehende Landtagswahlen

 
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) distanziert sich im Sommerinterview des ZDF am 19. Juli vom ehemaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Jens Spahn deutlich. Als dieser ihm von seiner Vaterschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA erzählt habe, habe er sich gedacht: „Naja, hoffentlich geht er kommunikativ damit gut um und erklärt es gut.“
Mit der darauffolgenden Empörung habe er „nicht in diesem Umfang“ gerechnet, räumte Merz ein. Dass es nach Bekanntgabe der Vaterschaft von Spahn nun zu dessen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender gekommen sei, „hatte wahrscheinlich auch was mit seiner Person zu tun und auch mit der Kommunikation“, so der Bundeskanzler.
Merz kritisierte: Spahn habe sowohl die Partei als auch die Fraktion erst „sehr, sehr spät über alles informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“

Merz: Veränderungen möglich

Spahns Rücktritt könnte zu einem Stühlerücken auf mehreren Posten führen. Dies versuchte die ZDF-Journalistin Diana Zimmermann dem Bundeskanzler zu entlocken, doch dieser ließ sich – trotz mehrfacher Nachfrage nur auf die Entgegnung ein: „Es könnte eine Gelegenheit sein.“
Die ZDF-Journalistin insistierte weiter: Der derzeitige Kanzleramtschef Torsten Frei „ist ja ein Top-Kandidat für den Fraktionsvorsitz. Darüber haben Sie nachgedacht?“ Merz gab sich ahnungslos: „Ich weiß nicht, wer ihn zum Top-Kandidaten gemacht hat. Das höre ich von Ihnen zum ersten Mal.“ Er fügte indes hinzu, dass es eine Gelegenheit sein könnte, „über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken.“

Zu seinen schlechten Umfragewerten

Diana Zimmermann konfrontierte Merz damit, dass er in den jüngsten Umfragen „sehr schlecht“ dastehe und fragte: „Haben Sie in den vergangenen Monaten darüber nachgedacht, ob Sie so weitermachen können, wenn es so wenig Vertrauen in der Bevölkerung gibt?“ Diese Frage ließ der Bundeskanzler unbeantwortet, und sagte ausweichend: „Wir haben es mit einer Vertrauenskrise der Demokratie insgesamt zu tun.“ Daran würde die Koalition arbeiten. Das sei nicht nur die Aufgabe einer Regierung, sondern aller demokratischen Parteien.
Aus der letzten Sitzung des Bundestages sei er aufgrund der „Tonlage“ „sehr besorgt“ nach Hause gefahren. „Von der AfD sind wir es mittlerweile gewöhnt. Von den Linken auch. Aber auch von den Grünen mittlerweile. Das war alles derselbe Sound.“ Die Auseinandersetzung sei „keine Werbung für die Demokratie“ gewesen. Er beklagte vor allem „die persönliche Herabsetzung“ in der Debatte. Diese schade der Demokratie.

Herausforderungen durch USA und China

Ob es ein Fehler gewesen sei, den Bürgern im Wahlkampf und in der Regierung viel zu versprechen, wollte die ZDF-Journalistin wissen. Merz: Er sei „noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. „Wir haben jetzt das fünfte Jahr in Folge einen Krieg in der Ukraine. Wir haben eine schwierige Lage mit den Vereinigten Staaten von Amerika“.
Man könne erkennen, dass die USA „unter der Führung von Donald Trump nicht mehr in dem Umfang zur NATO stehen, wie sie das Jahrzehnte vorher getan haben“. Auch sähe er „eine völlig andere Herausforderung durch die Volksrepublik China, die auf uns zukommt.“ Außerdem beklagte er eine „anhaltende Energiekrise durch fehlendes russisches Gas“.
Das seien „alles Dinge“, die sich „massiv verändert haben, insbesondere im letzten Jahr, praktisch auch zwischen den Wahlen.“ Für die Entscheidungen im Februar vergangenen Jahres, bevor der neue Bundestag zusammengetreten sei, übernehme er die Verantwortung. Merz rekurrierte mit dieser Aussage auf seine damalige Ablehnung der Schuldenbremse, die ihn nun „beschwert“.
Man müsse indes jetzt „mit den Mitteln, die wir haben, das Richtige daraus machen“. Er bekenne sich dazu, inzwischen eine andere Entscheidung zur Schuldengrenze getroffen zu haben. Jetzt müssten „schnelle Investitionen auch wieder Wirtschaftswachstum herbeiführen. Dazu stehen wir in der Verantwortung“, so der Bundeskanzler.
Darauf angesprochen, dass der Ukrainekrieg jedoch schon vor seiner Kanzlerschaft drei Jahre bestand, entgegnete Merz: „Die Auseinandersetzung mit dem ukrainischen Staatspräsidenten im Oval Office im Februar vergangenen Jahres hat nicht nur bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen“, so Merz.

„Umfangreicher Reformprozess“

Die ZDF-Journalistin konfrontierte als Nächstes den Bundeskanzler mit einer ZDF-Umfrage zu den beschlossenen Reformen im Sozialbereich. Dieser Umfrage zufolge befänden 81 Prozent der Befragten die Kosten als für „nicht gerecht verteilt“. Frage an Merz: „Unterschätzen Sie, für wie unfair die Bürger diese Reformen halten?“
Merz: “Das Wichtigste“ für die Regierung sei gewesen, den weiteren drohenden Anstieg der Beiträge für die Sozialversicherung zu stoppen. Er gab sich überzeugt: „Das wird uns mit diesen Reformen gelingen, zumal wir (…) die Gesundheitsreform gemacht haben.“ Er kündige an: „Mindestens zwei werden folgen: die Sozialhilfe, die soziale Pflegeversicherung“ sowie die Rentenreform, „die im Herbst kommen soll“. Der Bundeskanzler weiter: „Wir sind in einem umfangreichen Reformprozess.“
Er gab sich zudem überzeugt, dass es der Regierung gelungen sei, die „Flüchtlingskrise“ in den Griff zu bekommen. „Das waren auch enorme Kosten, auch für die sozialen Sicherungssysteme.“
Außerdem erinnerte Merz daran, dass es eine Steuerreform geben werde, „wo die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden“. Diese solle „jetzt erst mal im Parlament beraten“ und verabschiedet werden. Dann erst werde es sich zeigen, „wo wir entlasten“. Mehr sei „im Augenblick“ nicht möglich, „weil die Staatsfinanzen sehr angespannt sind“.
Auch auf die Altersentwicklung in der Gesellschaft müsse Rücksicht genommen werden. Mit einem Seitenhieb auf die Alt-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die von 2005 bis Ende Dezeber 2021 regierte, sagte Merz: „Wir holen das nach, was Jahrzehnte in Deutschland versäumt worden ist.“

„Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern“

Er habe mit seiner Stadtbildaussage sehr viele Menschen mit Migrationhintergrund verstört, hielt die ZDF-Journalistin Zimmermann Merz vor. Dieser konterte: Es gehöre zur Wahrheit, „dass viele Menschen in Deutschland gesagt haben: ‚Genau so ist es, wie der Friedrich Merz das da gesagt hat.‘ Nur die kommen in Ihrer Berichterstattung kaum vor.“
Zimmermann will dazwischen gehen, doch Merz lässt sich nicht bremsen: „Nein, Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern. Sie zeigen selten diejenigen, die mal sagen ‚Es ist genau so‘. (…) Das ist ihr gutes Recht, das zu tun. Aber es ist mein gutes Recht, zu sagen: Ich bekomme sehr viel Zustimmung in der Bevölkerung für das, was ich zu diesen Sachverhalten sage.“

Schweizer arbeiten mehr als Deutsche

Damit leitete Merz selbst über zum Thema, dass die Zahl der Arbeitsstunden in Deutschland zu niedrig sei. Wörtlich: „Die Schweizer arbeiten 200 Stunden mehr als die Deutschen. Das ist doch nicht Faulheit, die ich jemandem persönlich unterstelle. Sondern ich sage, unsere Produktivität ist zu gering, unsere wirtschaftliche Leistung ist zu gering und daran müssen wir etwas tun.“
Er versuche nur, ein Problem zu beschreiben und daraus wiederum eine Lösung zu entwickeln. Dazu brauche es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. „Diese haben wir im Augenblick nicht“, räumte der Bundeskanzler ein. Deshalb „werden wir noch viel mehr erklären müssen“. Es habe aber „keinen Sinn, etwas gesund zu beten, was im Augenblick nicht gesund ist. „Insgesamt müssen wir in diesem Land eine höhere Leistung erbringen und dazu stehe ich.“
Tatsächlich lag gemäß dem Schweizer Bundesamt für Statistik im Jahr 2025 die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz bei 42,5 Stunden, in Deutschland nur bei 38,4. Auf ein Jahr gerechnet, wäre das ein Unterschied von rund 200 Stunden.

„Uns darf das Land nicht wegrutschen“

Vor den drei im September anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern seien die Zustimmungswerte für die CDU „historisch schlecht“, hielt Zimmermann Merz vor. Der Bundeskanzler entgegnete, dass dies nicht alleine ein Problem der CDU sei.
Die SPD etwa stehe in Sachsen-Anhalt derzeit bei 6 Prozent. Bei der kürzlichen Landtagswahl in Baden-Württemberg habe die SPD 5,5 Prozent erreicht. Es sei deshalb „nicht alleine ein Problem des Ostens“.
Vielmehr gebe es ein gemeinsames Problem der politischen Mitte in Deutschland „Wir werden angegriffen von Links und Rechts“, sagte Merz. Es sei die Aufgabe der Mitte, dies der Bevölkerung zu erklären. Merz: „Uns darf das Land nicht wegrutschen.“
Er kündigte an, sich in allen drei Bundesländern in den Wahlkämpfen zu engagieren. Er wisse, dass dies „größte Besorgnis“ auch im „europäischen Ausland“ auslöse.

„Ich suche keine andere Koalition“

Zum Abschluss machte Merz deutlich: „Ich suche keine andere Koalition in Berlin. Ich möchte, dass wir mit dieser Koalition Erfolg haben.“ Denn die Regierungskoalition aus CDU und SPD habe „den Auftrag, dieses Land in höchst turbulenten Zeiten stabil auf Kurs zu halten.“
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Spahn-Nachfolge: Vier Männer und eine Frau werden genannt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn keine lange Hängepartie leisten.
Er will die Nachfolge schnell regeln und zusammen mit CSU-Chef Markus Söder bald einen Vorschlag machen. Die Unionsfraktion sei zwar in der Sommerpause, aber sie sei arbeitsfähig.
Der Wechsel an der Fraktionsspitze könnte personelle Veränderungen an anderer Stelle nach sich ziehen. „Es könnte die Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Kanzler Merz im ZDF-Sommerinterview.
Merz kritisierte den zurückgetretenen Fraktionschef massiv für seine Kommunikation in der Sache. Spahn habe die CDU und die Fraktion erst „sehr sehr spät“ informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Diese Namen spielen in den Spekulationen eine Rolle:

Thorsten Frei, 52, Chef des Bundeskanzleramts (CDU)

Als Kandidat Nummer eins für den Posten des Fraktionschefs gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt damit die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.

Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Der 52-Jährige war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann aber doch ins Kanzleramt. Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wird von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren.
Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm würde Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze haben und könnte gleichzeitig neuen Schwung ins Kanzleramt bringen.
Er könnte den Rücktritt also als Chance nutzen, nach den inhaltlichen Reformbeschlüssen auch personelle Impulse zu setzen, um die Koalition aus dem Stimmungstief zu holen.

Carsten Linnemann, 48, CDU-Generalsekretär

Als Generalsekretär führt Carsten Linnemann die Geschäfte in der CDU-Parteizentrale, konnte sich dort bisher im Schatten von Parteichef Merz aber politisch noch nicht so richtig entfalten. Die Fraktionsführung könnte für ihn eine neue Chance bedeuten.
Allerdings hat ihm so mancher noch nicht verziehen, dass er nach der Bundestagswahl den Sprung ins Kabinett ablehnte, weil ihm der Zuschnitt des Wirtschaftsministeriums zu klein war. Unter dem Strich hat er allenfalls Außenseiterchancen.

Carsten Linnemann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ob er selbst Wechselambitionen hat, ist nicht bekannt. Als Generalsekretär stehen ihm aber unruhige Zeiten bevor. Bei den drei Landtagswahlen im September droht die Union – wenn es ganz schlecht läuft – zwei Ministerpräsidentenposten in Berlin und Sachsen-Anhalt zu verlieren – was für größere Aufwallungen in der Partei führen dürfte.

Alexander Dobrindt, 56, Bundesinnenminister (CSU)

Alexander Dobrindt gilt als erfolgreichstes Mitglied des schwarz-roten Kabinetts. Er hat dafür gesorgt, dass es in der Migrationspolitik keine größere Angriffsfläche mehr für die AfD gibt.
Und er gilt als jemand, der wie kein anderer die Koalitionspartner zusammenführen kann. Als langjähriger Vorsitzender der CSU-Landesgruppe war er außerdem schon so eine Art Neben-Fraktionschef.
Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.

Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Sein Erfolg als Innenminister ist aber das stärkste Argument gegen einen Wechsel. In dieser Position ist er so etwas wie der Vizevizekanzler neben Merz und seinem Stellvertreter Lars Klingbeil von der SPD.
Er ist also der Anführer der CSU-Minister und kann von dieser Position bestens die Strippen ziehen, was das Gesamtgefüge der Koalition angeht.

Günter Krings, 56, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion (CDU)

Von den Stellvertretern Spahns ist Günter Krings der einzige, der in den Personalspekulationen eine Rolle spielt. Er ist in der Fraktionsführung für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucher zuständig und führt die mächtige Landesgruppe NRW an.
Im vergangenen Jahr hatte Merz versucht, ihn als Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung zu installieren. Er scheiterte in einer Kampfabstimmung gegen die frühere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.

Günter Krings (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der Kanzler ist ihm also quasi noch etwas schuldig. Allerdings wird Krings eher als Chef des Kanzleramts genannt für den Fall, dass Frei zurück in die Fraktion wechselt. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium gilt nicht als jemand, der in dem Ausmaß wie Frei die Öffentlichkeit sucht und könnte ein Kanzleramtschef sein, der im Hintergrund die Fäden in der Hand hält.

Nina Warken, 47, Bundesgesundheitsministerin (CDU)

Und was ist mit den Frauen in der Union? Die einzige, die in den Personalspekulationen von Medien und Unionisten eine Rolle spielt, ist Gesundheitsministerin Nina Warken.
Sie hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gerade über die Bühne gebracht, hat aber noch die Pflegereform vor sich, zu der bisher erst ein Referentenentwurf existiert.

Nina Warken am 15.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ihr derzeitiger Job und die große männliche Konkurrenz lassen es als eher unwahrscheinlich erscheinen, dass sie es wird. (dpa/red)
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Klare Regeln für den Ferienjob: Ruhezeiten, Mindestalter und Steuern

Für einige Schüler ist in den Ferien nicht nur Entspannung angesagt, sondern auch Geldverdienen. Beim Ferienjob gibt es aber einiges zu beachten. Nicht jeder und jede darf jede Arbeit verrichten.

Arbeiten ist ab 13 Jahren erlaubt

Arbeiten ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Wenn Eltern zustimmen, dürfen 13- und 14-Jährige täglich bis zu zwei Stunden arbeiten.
In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind auch drei Stunden möglich. Erlaubt sind nur „leichte“ Tätigkeiten wie Nachhilfe, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem darf die Arbeitszeit nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und ist weniger eingeschränkt als die Jüngeren. Trotzdem ist noch nicht alles erlaubt.
Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, etwa mit Chemikalien, ist auch für Jugendliche tabu. Gleiches gilt für sogenannte Akkordarbeit, bei der der Lohn direkt vom Arbeitstempo abhängt.

Nicht länger als 4 Wochen im Jahr

Grundsätzlich gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
Bis auf Ausnahmen muss die Arbeit wochentags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erledigt werden.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen und in der Regel für Jugendliche ab 16 Jahren. In Bäckereien etwa dürfen sie bereits ab 5:00 Uhr morgens arbeiten, 17-Jährige ab 4:00 Uhr morgens.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und insgesamt 85 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Im Gastgewerbe dürfen sie bis 22:00 Uhr arbeiten, in Mehrschichtbetrieben bis 23:00 Uhr.
Wochenendarbeit ist ebenfalls nur in bestimmten Brachen, darunter Gesundheitswesen, Gastronomie und Landwirtschaft, und unter Bedingungen eines Ersatzruhetages zulässig.

Die Pausenregelung

Auch die Ruhepausen für unter 18-Jährige sind geregelt. Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Sind Ferienjobs steuerpflichtig?

Theoretisch unterliegt der Arbeitslohn auch von Minderjährigen den Regeln des Lohnsteuerabzugs. Praktisch jedoch führen hohe Frei- und Pauschbeträge dazu, dass bis zu einem Monatslohn von gut 1.100 Euro in der Steuerklasse I keine Steuer anfällt.
Schüler gehören in diese Steuerklasse, die für ledige Arbeitnehmende im ersten Dienstverhältnis gilt.
Der Arbeitgeber braucht die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Werden doch Steuern einbehalten, gibt es sie in der Regel im nächsten Jahr per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück.

Arbeitsvertrag wird empfohlen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät jedem, nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob zu beginnen. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden.
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an den Vertrag, können sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.
Unter 18-Jährige sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. (afp/red)
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NRW: AfD-Landeschef setzt sich bei Parteitag durch

Bei einem kontroversen Parteitag der nordrhein-westfälischen AfD hat deren Landeschef Martin Vincentz einen Machtkampf gewonnen, die Folgen sind aber unklar. Der Parteitag sei beendet und es seien 82 Listenplätze vergeben worden, sagte ein Parteisprecher in Marl.
Umfragen zufolge könnten mindestens die ersten 30 Plätze für ein Landtagsmandat nach der Landtagswahl 2027 reichen. Wie aus Parteikreisen verlautete, wurden die allermeisten Plätze mit Unterstützern von Vincentz besetzt. Er selbst kam auf Platz 1 der Landesliste.
Der NRW-Landesverband der AfD ist seit langem zerstritten und in ein eher gemäßigt auftretendes Lager rund um Vincentz und ein weiteres Lager gespalten. Das gegnerische Lager hatte den Saal am Freitag aus Protest verlassen, der Vize-Landesvorsitzende Christian Zaum sprach von einem „Parteitag der Schande“.
Die Vincentz-Gegner monierten, dass die Liste nicht alle Strömungen der Partei berücksichtige. Am Samstag erschienen sie nicht, wodurch der Parteitag zügig zum Ende kam. Bei dem Parteitag waren knapp 500 Delegierte stimmberechtigt, am Samstag kamen laut AfD etwa 350.
Vincentz‘ Rivalen hatten den Parteitag am vergangenen Wochenende blockiert, indem sie massenhaft eigene Leute zur Kandidatur antreten ließen: Für Listenplatz 22 wurden mehr als 90 Kandidaten nominiert, jedem standen acht Minuten Redezeit zu. Dadurch wurde der Zeitrahmen gesprengt.

Gegenwind bekam Vincentz aus Berlin

Die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und Co-Parteichef Tino Chrupalla warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor. Sie forderten, die Aufstellung der Landesliste abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen. Vincentz wiederum warf dem gegnerischen Lager vor, es gehe offensichtlich nur darum, „eine für den Bundesvorstand genehme Landtagsliste zu generieren“.
Offen ist, wie es nun weitergeht. Möglich ist, dass der Bundesvorstand der AfD die NRW-Wahlliste nicht anerkennt oder Vincentz gar als Landessprecher absetzt. Dann müsste neu gewählt werden. Mit Blick auf diese Szenarien gibt sich Vincentz gelassen: Er betont, seine Unterstützer und er würden sich dann eben erneut durchsetzen. Zur nun beschlossenen Landesliste sagt er: „Die Liste ist rechtssicher.“ (dpa/red)
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Jens Spahn tritt als Unionsfraktionschef zurück

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)

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Jens Spahn tritt als Unionsfraktionschef zurück – Merz: Entscheidung „richtig“ und „unvermeidlich“

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.

Merz: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich“

Der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Friedrich Merz, teilte am Samstag Nachmittag mit, dass Jens Spahn ihm seinen Rücktritt vom Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt hatte.
Merz erklärte dazu: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich.“  „Glaubwürdigkeit“ sei in der Politik „das höchste Gut“, sagte Merz am Samstag. Er danke Spahn für die Zusammenarbeit. Dieser habe den Weg der Fraktion aus der Opposition in die Regierung „mitgeprägt und gestaltet“. In der „Erarbeitung der großen Reformvorhaben der letzten Wochen“ sei Spahn eine „wichtige Stütze der Koalition“ gewesen.
Als CDU-Vorsitzender werde er in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder einen Vorschlag für die Neubesetzung im Fraktionsvorsitz machen, so Merz weiter. Verfahren und Zeitplan würden jetzt mit den Gremien der Partei und der Fraktion abgestimmt.
Die Koalitionspartner SPD und CSU haben die Entscheidung von Spahn gewürdigt. „Die Entscheidung von Jens Spahn verdient allerhöchsten Respekt“, teilte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Samstag mit. Zugleich kündigte er an, dass er selbst bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden die Amtsgeschäfte übernehmen werde. „Die Fraktion bleibt entscheidungs- und handlungsfähig.“
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte „großen Respekt“ vor Spahns Entscheidung. „Wir haben in der Koalition sehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)

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Juso-Chef Türmer: Stimmung in SPD am Boden

Das sei keine Verstimmung nach ein, zwei harten Reformwochen und unangenehmen Beschlüssen. Das habe damit zu tun, dass „die sozialdemokratische Seele in der Breite dieser Partei über die letzten Jahre verschlissen wurde“. Türmer weiter: „In so einer Ausgangslage bringt jede einzelne Maßnahme zur Ausweitung sachgrundloser Befristungen, jeder Angriff auf den Acht-Stunden-Tag, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag und alles weitere, was unser Selbstverständnis als Arbeiterpartei torpediert, das Fass zum Überlaufen.“
Der Sozialdemokrat sieht die Parteichefs Lars Klingbeil und Bärbel Bas in der Verantwortung. Es sei Aufgabe der beiden Parteivorsitzenden, diese Stimmung wahrzunehmen und Antworten zu liefern. Es gehe darum, den eigenen Mitgliedern und Wählern zu zeigen, dass die Sozialdemokratie auch neben der Regierung eine eigene Haltung habe, so der Juso-Bundesvorsitzende.
Türmer fordert eine Reform der Erbschaftssteuer: „Nach den viel zu gering ausgefallenen Entlastungen der letzten Reformbemühungen muss eine faire Erbschaftsbesteuerung, die die meisten Menschen in diesem Land besser stellen würde, ganz oben auf die Agenda.“ (dts/red)
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Hohe Grundimmunität: STIKO passt Empfehlungen für COVID-19-Impfung an


In Kürze:

  • STIKO empfiehlt den jährlichen Corona-Booster künftig regulär erst ab 75 Jahren statt ab 60.
  • Die Empfehlung zum Nachholen einer Basisimmunität für gesunde Erwachsene entfällt.
  • Auffrischungsimpfungen bleiben für Risikogruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal vorgesehen.
  • Das Gremium begründet die Änderungen mit der endemischen Lage und einer hohen Immunität in der Bevölkerung.

 
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen mit Blick auf die COVID-19-Impfung angepasst. Wie aus dem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“ des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, betrifft dies vor allem die Zielgruppe der jährlichen Auffrischungsimpfung.
Bislang galt eine Empfehlung zum jährlichen „Booster“ für Personen über 60 Jahre. Künftig betrifft diese die Altersgruppe ab 75. Auch das Nachholen der Basisimmunität für gesunde Erwachsene ist aus Sicht der STIKO nicht mehr dringend geboten. Hier galt, dass mindestens drei Antigenkontakte erfolgt sein sollten – entweder durch Impfung oder eine überstandene Infektion.

Empfehlung der STIKO künftig auf Risikogruppen beschränkt

Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischungsimpfung nur noch für klar definierte Risikogruppen. Zu diesen zählen Menschen ab 75 Jahren und Personen mit relevanten Grunderkrankungen, die das Risiko für den schweren Verlauf einer möglichen COVID-19-Infektion erhöhen.
Das RKI nennt in diesem Zusammenhang chronische Erkrankungen von Herz, Kreislauf, Leber, Nieren und Atemwegen als einschlägig. Aber auch für Personen mit Diabetes und anderen Stoffwechselerkrankungen, einem BMI von 30 und höher sowie chronischen neurologischen und psychischen Erkrankungen bleibt eine COVID-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Gleiches gilt zudem noch für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz, Krebs, Schwangerschaftskomplikationen, bereits bestehenden COVID-19-Langzeitfolgen und syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21.

Keine Empfehlung für nicht vorerkrankte Kinder und Jugendliche – Saisonalität beachten

Eine Auffrischung empfiehlt die STIKO auch Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und medizinischem und pflegerischem Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko. Generell sollen auch enge Kontaktpersonen schwer immungeschädigter Menschen die COVID-Schutzimpfung in Anspruch nehmen.
Schwangere Frauen sind von der Empfehlung umfasst, sofern bei ihnen gesundheitliche Anomalien wie Gestationsdiabetes oder Hypertonie bestehen. Bei Schwangerschaften solle der Zeitpunkt der Impfung nach dem ersten Trimester liegen.
Als nicht erforderlich sieht die STIKO eine Routineimpfung bei gesunden Kindern und Jugendlichen ohne Risikofaktoren. Aus Sicht des Gremiums besteht bei diesen keine medizinische Indikation. Bei Personen, die eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen wollen, soll diese den angepassten Festlegungen der STIKO zufolge im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Die Auffrischung solle mit einem zugelassenen, Varianten-angepassten mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff erfolgen.

Bereits 95 Prozent der Erwachsenen mehrfach in Berührung mit SARS-CoV-2-Virus

Mit der Anpassung ihrer Impfempfehlungen reagiert die 18-köpfige Expertengruppe unter dem Dach des RKI auf die Veränderungen im Infektionsgeschehen bei COVID-19. Das SARS-CoV-2-Virus zirkuliere zwar in Deutschland weiter – in Form der Omikron-Variante und ihrer Nachfolger. Die Anzahl der schweren Verläufe sei jedoch bereits seit Längerem deutlich geringer als in den Jahren der Pandemie. COVID-19 sei inzwischen endemisch.
Zu berücksichtigen sei auch eine deutlich höhere Immunität innerhalb der Bevölkerung. So hatten den Erkenntnissen des RKI zufolge mittlerweile mehr als 95 Prozent der Erwachsenen bereits mehrfach Kontakte mit dem Virus – entweder durch Infektion, Infektionen oder beides. Diese breite Immunität in der Bevölkerung schütze gesunde Erwachsene überwiegend vor schweren Verläufen.
Der aktualisierten Bewertung der STIKO zufolge ist das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren inzwischen niedrig. Deshalb sehe das Gremium keinen hinreichenden Nutzen mehr für eine generelle jährliche Impfempfehlung.

STIKO fokussiert sich künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen

Stattdessen will sich die STIKO mit Blick auf Corona künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen konzentrieren. Ziel sei es, Hospitalisierungen und Todesfälle infolge schwerer Infektionsverläufe, Long- und Post-COVID-Fälle sowie Ausbrüche in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen zu verhindern.
Dem Infektionsradar des RKI zufolge liegt die 7-Tage-Inzidenz der Fälle pro 100.000 Einwohner derzeit in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bei 0,0. In den übrigen Bundesländern liegt sie den bisherigen Juli-Zahlen zufolge bei 0,1.
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Dobrindt warnt vor hoher Terrorgefahr und plant stärkere Geheimdienstbefugnisse

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnt vor einer verschärften Sicherheitslage in Deutschland. Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage habe ihn dazu veranlasst, die bisher geltende „abstrakte Bedrohungslage“ zu einer „hohen Bedrohungslage“ hochzustufen, sagte Dobrindt der „Welt am Sonntag“.
Dies bedeute, dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen gerechnet werden müsse. „Anschlagspläne gegen unser Land sind klar erkennbar“, erklärte der Minister. Diese richteten sich nicht nur gegen die deutsche Infrastruktur, sondern auch gegen Personen und Einrichtungen.

Reform des Nachrichtendienstrechts geplant

Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Ziel ist es, die Befugnisse der Nachrichtendienste auszuweiten. Künftig sollen die Dienste in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch aktiv eingreifen können.
„Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein“, sagte Dobrindt.
Der Bundesnachrichtendienst hat Erkenntnisse zu Chemiewaffeneinsatz durch die russische Armee in der Ukraine. (Symbolbild)

Der Bundesnachrichtendienst. (Symbolbild)

Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Geheimdienste sollen mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten

Nach den Plänen des Innenministers könnten Verfassungsschützer in akuten Terrorlagen künftig auch Wohnungen betreten und durchsuchen, wenn Polizeikräfte nicht rechtzeitig verfügbar seien.
Bei der Abwehr ausländischer Spionage oder geplanter Anschläge könne es zudem notwendig sein, Informationen gezielt zu verändern. Dies könne beispielsweise dazu dienen, Anschlagspläne zu stören oder gegnerische Akteure zu täuschen.

Kontrolle durch unabhängiges Gremium

Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste sollen durch einen unabhängigen Kontrollrat überwacht werden. Dieser müsste entsprechende Maßnahmen im Vorfeld genehmigen.
Dobrindt betonte zugleich, dass die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei bestehen bleiben solle. „Leute verhaften bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der Innenminister. (afp/dts/red)
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Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.

Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“

„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.

Widerspruch gegen ersten Entwurf

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.

Weniger Abregelungen

Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“.
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.

Katherina Reiche (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Mehr Biomasse

Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. (dpa/red)
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Leihmutter-Debatte: Spahn gerät immer stärker unter Druck

Die Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn wird größer: Sie kommt nach dem Bekanntwerden seiner Elternschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA nun auch aus den Kirchen. Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, teilte mit, in Deutschland gebe es ein klares Verbot der Leihmutterschaft. „Wenn nun ausgerechnet ein Politiker öffentlich macht, dass er im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch genommen hat, geht es auch um Doppelmoral und Glaubwürdigkeit.“
Auch in der katholischen Kirche regt sich Kritik. Der Passauer Bischof Stefan Oster erklärte: Wenn „ein prominenter CDU-Politiker in Sachen Leihmutterschaft zur Erfüllung eigener Wünsche gegen die Gesetze des Landes und gegen die Grundlinien der eigenen Partei in dieser für unser Menschenbild so wichtigen Sache bewusst verstößt – und damit auch noch positiv werbend für Leihmutterschaft eintritt, halte ich das für einen echten Skandal.“ Zunächst hatte die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) darüber berichtet.

CDU klar gegen Legalisierung der Leihmutterschaft

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte das Baby zur Welt. Die Kritik daran ist deshalb so laut, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und sich Spahns Partei klar gegen eine Legalisierung ausspricht, so wie in der Vergangenheit auch Spahn selbst. Der Hauptvorwurf lautet, Spahn nutze privat Möglichkeiten, die er Menschen in ähnlicher Situation in Deutschland politisch nicht zugestanden habe.
Das Ehepaar freut sich über Baby Georg. (Archivbild)

Spahns Mann, Daniel Funke. (Archivbild)

Foto: Elisa Schu/dpa

Rücktrittsforderungen aus der CDU

Aus der eigenen Partei gab es bereits am Freitag erste Rücktrittsforderungen gegen Spahn. „Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muss zurücktreten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters der „Bild“. Spahn selbst legte die Entscheidung über seine politische Zukunft im Amt in die Hand der Abgeordneten von CDU und CSU. „Ich werde die Frage, wie es weitergeht, mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“, sagte er der „Bild“. Auf einen möglichen Rücktritt angesprochen, sagte Spahn im Podcast „Ronzheimer“: „Am Ende kann ja nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht.“

CDU-Präsidium befasst sich am Montag mit dem Thema

Die erste reguläre Fraktionssitzung nach der parlamentarischen Sommerpause findet am 8. September statt – zwei Tage nach der wichtigen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Doch bereits am Montag kommt das CDU-Präsidium zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammen. Das Gremium dürfte sich dann auch mit Spahn befassen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Freitag auf einer Pressekonferenz nach dem deutsch-französischen Regierungstreffen in Brühl gesagt, dass sich das Spitzengremium der Partei damit befassen wird.

„Moralisch klaren Rechtsbruch begangen“

In der CDU wird das Thema nach wie vor kontrovers diskutiert. Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, sagte der „Fuldaer Zeitung“: „Was Jens Spahn hier getan hat, ist eine echte Zumutung und unglaubwürdig, das muss man so klar sagen.“ Spahn habe „zwar nicht formal, aber moralisch klaren Rechtsbruch begangen“. Das sei umso dramatischer, weil gerade beim Recht gleiche Maßstäbe für alle gelten müssten. „Das wurde hier ganz massiv verletzt, deshalb muss darüber in aller Konsequenz geredet werden, und auch in aller Klarheit.“
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. (Archivbild)

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. (Archivbild)

Foto: Michael Kappeler/dpa

„Gewisse Glaubwürdigkeitsfrage“

Der Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, Nathanael Liminiski, sagte im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks: „Viele Kommunalpolitiker und andere weisen genau in diesen Tagen jetzt darauf hin, dass das zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage dann wird.“ Das könne er nachvollziehen. „Deswegen habe ich auch gesagt, es muss erlaubt sein, neben den ethischen Bedenken auch die rechtlichen und politischen Bedenken zu äußern.“
Auch aus der Opposition schlägt Spahn seit Tagen scharfe Kritik entgegen. Die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Kathrin Gebel, sagte der „Rheinischen Post“: Wenn Frauen eine Notfallverhütung brauchten oder eine Schwangerschaft beenden wollten, begegne Jens Spahn ihnen mit Strafrecht und Misstrauen. „Für den eigenen Kinderwunsch nimmt er die Schwangerschaft einer anderen Person in Anspruch und nutzt seine finanziellen Möglichkeiten, um ins Ausland auszuweichen.“ Reproduktive Rechte dürften „aber weder von bigotter Moral noch vom Geldbeutel abhängig sein“. (dpa/red)
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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17. Juli: Kampf gegen Linksextremismus | AfD will NRW-Wahlen abbrechen | Konkurrenz für die Bahn

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Kampf gegen Linksextremismus

US-Außenminister Marco Rubio kündigte eine neue Visabeschränkungspolitik an, die sich gegen Mitglieder „linksextremer terroristischer“ Organisationen und verbündeter Gruppen richtet. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen eines Anti-Terror-Gipfels mit Vertretern aus 70 Staaten in Washington. In seiner Rede verwies Rubio auf Anschläge in Deutschland und Griechenland.

EU will Emissionshandel lockern

Die EU-Kommission hat eine Reform des Emissionshandels vorgeschlagen. Vorgesehen sind eine langsamere Reduzierung der CO₂-Zertifikate, eine Verlängerung der kostenlosen Zertifikate für Unternehmen bis 2037 und Änderungen für den Flugverkehr. Das Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken. Die Vorschläge werden nun verhandelt.

AfD will NRW-Wahlen abbrechen

Der Streit um die AfD-Landesliste in Nordrhein-Westfalen eskaliert. Der AfD-Bundesvorstand fordert den Abbruch der Aufstellungsversammlung wegen möglicher Drohungen gegen Delegierte und drohender Nichtzulassung. Landeschef Martin Vincentz lehnt dies ab und setzt die Versammlung fort. Hintergrund sind interne Machtkämpfe. Die Liste ist entscheidend für die Landtagswahl 2027.

Geheime Dokumente veröffentlicht

US-Präsident Donald Trump hat geheime Unterlagen zur US-Wahl 2020 veröffentlicht. Die Dokumente befassen sich mit mutmaßlicher chinesischer Einflussnahme auf die Wahl sowie mit Cyberaktivitäten gegen die USA. In einer landesweit übertragenen Rede forderte Trump zudem weitere Untersuchungen und Änderungen am amerikanischen Wahlsystem, um dieses besser vor Sicherheitslücken zu schützen.

Konkurrenz für die Bahn

Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb im Fernverkehr stärken. Ab dem Fahrplan 2028 soll die Deutsche Bahn auf stark ausgelasteten Strecken mehr Kapazitäten für Wettbewerber bereitstellen. Die Bahn und mehrere Bundesländer kritisieren diesen Beschluss. Rechtliche Schritte werden geprüft.
 
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Deutschland und Frankreich vereinbaren erste gemeinsame Nuklearübung

Deutschland und Frankreich haben bei der Sitzung des gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsrats einen historischen Schritt hin zu einer gemeinsamen nuklearen Abschreckung vereinbart. Die Bundeswehr werde sich erstmals an einer französischen Nuklearübung beteiligen, hieß es in der nach der Sitzung am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte zudem an, zentrale Bestandteile des gescheiterten FCAS-Projekts in einem anderen Rahmen fortzuführen. Zugleich verständigten sich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron offenbar auf einen schärferen gemeinsamen Kurs gegenüber China.
Zur neuen nuklearen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich sagte Merz nach den Beratungen: „Wir schlagen in der Abschreckung einen neuen gemeinsamen Weg ein.“ Dazu gehöre, dass sich „die konventionellen deutschen Kräfte noch in diesem Jahr an einer nuklearen Übung der französischen Streitkräfte beteiligen“.
Die Verlegung französischer Rafale-Kampfjets nach Nörvenich sei ein „erster operativer Schritt der strategischen Zusammenarbeit“, heißt es in der Abschlusserklärung.
„In der neu geschaffenen strategischen Steuerungsgruppe durchdenken wir, mit welchem Mix an Fähigkeiten wir unsere gemeinsame Abschreckung in Zukunft weiter steigern“, fügte Merz an.
Die deutsche Beteiligung an der Übung sei „komplementär zu unserer nuklearen Teilhabe und der Abschreckung in der NATO, an der wir festhalten“. Die Kooperation solle die NATO-Abschreckung, deren bisheriges Herzstück die Stationierung von US-Atomsprengköpfen in Europa ist, „ergänzen und nicht ersetzen“.
Macron schloss derweil eine deutsche Beteiligung an den Kosten der französischen Atomstreitkräfte ausdrücklich aus. Die Zusammenarbeit ziele „unter keinen Umständen“ auf eine Mitfinanzierung des französischen Nuklearprogramms, sagte er.
„Das französische Atomprogramm wird immer von Frankreich finanziert.“ Ziel sei vielmehr, die Sicherheit Europas zu verbessern und bei möglichen Gegnern größere strategische Unsicherheit zu schaffen.
Merz betonte, über weitere Schritte sei noch nicht entschieden. Eine neu geschaffene „strategische Steuerungsgruppe“ solle alle strategischen Optionen erörtern und Vorschläge machen. „Wir gehen hier Schritt für Schritt vor“, sagte der Kanzler. Die Beratungen könnten in eine neue Nukleardoktrin münden, es sei aber „viel zu früh“, dies bereits festzustellen.
Trotz des Aus für den gemeinsam geplanten FCAS-Kampfjet wollen Deutschland und Frankreich zudem zentrale Bestandteile des Projekts weiterführen. „Wir werden zum Beispiel die wichtige Cloud-Lösung aus FCAS in anderem Rahmen fortführen“, sagte Merz. „FCAS war nie allein ein neues Kampfflugzeug, sondern war immer ein System.“
Cloud-Umgebung und digitale Steuerung könnten langfristig sogar wichtiger sein als ein neues Flugzeug. Die Cloud-Lösung soll eine Plattform zur digitalen Kommunikation unter anderem zwischen Flugzeugen, Drohnen und anderen Waffensystem schaffen.
In der Abschlusserklärung des deutsch-französischen Sicherheitsrats ist von einem „gemeinsamen europäischen Gefechtsstandard“ und der „Entwicklung eines künftigen Systemverbunds“ die Rede. Dieser soll bemannte Kampfflugzeuge und unbemannte Fluggeräte, insbesondere Drohnen, miteinander vernetzen. Ziel sei die „Interoperabilität aller europäischen Luftsysteme“.
Weiter bestätigte Bundeskanzler Merz bei seiner Pressekonferenz mit Macron, Deutschland werde sich im Herbst an einer französisch initiierten Übung der sogenannten Koalition der Willigen zur Unterstützung der Ukraine beteiligen. „Deutschland wird sich beteiligen. Wir klären gemeinsam, wie diese Beteiligung dann im Einzelnen aussehen wird“, sagte der Kanzler.
Macron wie Merz gingen zudem auf den Umgang mit China ein. „Ich möchte keinen neuen Handelskonflikt mit China, aber ich möchte einen offenen Dialog über diese Ungleichgewichte“, sagte Merz. Hochsubventionierte Überkapazitäten würden vor allem in den europäischen Markt gedrückt und gingen „einseitig zu Lasten der Arbeitsplätze in Europa“.
Berlin und Paris fordern deshalb schnellere Schutzmaßnahmen der EU, mehr Produktion und Technologietransfer in Europa sowie Gespräche über Wechselkurse und den Zugang zu Chinas Finanzmärkten.
Der französische Präsident sagte, Deutschland und Frankreich seien in dieser Frage „noch nie so übereinstimmend“ gewesen. Die EU verzeichne gegenüber China inzwischen ein Handelsdefizit von rund einer Milliarde Euro pro Tag.
Merz bezifferte das jährliche Defizit auf mehr als 300 Milliarden Dollar und bezeichnete die chinesische Währung als „drastisch unterbewertet“. Im September sollen Berlin und Paris hierzu demnach eine gemeinsame Position entwickeln.
Merz erinnerte zudem daran, dass dies für Macron „aller Voraussicht nach“ der letzte deutsch-französische Ministerrat als Präsident gewesen sei. Er dankte ihm für „das Vertrauen und auch den Elan“, mit dem Macron die Zusammenarbeit geprägt habe. Für Lobreden sei es jedoch noch zu früh, in den kommenden Monaten wollten beide das Vereinbarte „mit Schwung umsetzen“.
Mit Blick auf die Kandidatur der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr sagte Merz, die „deutsche Hand“ bleibe unabhängig vom Wahlausgang zur vertieften Zusammenarbeit ausgestreckt. Macron riet dazu, dem französischen Volk nicht immer das Schlimmste vorauszusagen und ihm zuzutrauen, „das Beste wollen“ zu können.(afp/red)
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Bewährungsstrafe für Zschäpe-Freundin Susann E.

Gut acht Monate nach Prozessbeginn ist die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.
In den letzten fünf Jahren der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sei die Angeklagte die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bei der Urteilsbegründung.
Sie und ihr Ehemann, der bereits als NSU-Unterstützer verurteilte André E., seien außerdem engste Vertraute aller drei Mitglieder des Trios gewesen.
Durch das Überlassen ihrer Krankenkassenkarte und ihrer Personalien für eine Bahncard sowie ihre Hilfe bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte, machte sie sich demnach zur Unterstützerin der Terrorzelle.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Der NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland.
Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.
Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wirkte dabei bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten.

Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen verwendet

Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. hatte sich Zschäpe 2008 und 2009 mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente der Terroristin nicht nur, um vergünstigte Zugtickets zu erwerben, sondern auch um sich behelfsweise ausweisen zu können.
Auch den Personalausweis ihrer Freundin verwendete Zschäpe mehrmals. Bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden in dem Zwickauer Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, konnte sie so der Entdeckung durch die Behörden entkommen. Ob Susann E. ihr den Ausweis selbst gab oder ihr Ehemann ihn mitnahm, ließ sich in der Verhandlung jedoch nicht eindeutig klären.
Dass der NSU bis 2011 und damit auch zu der Zeit, als Susann E. die Vereinigung unterstützte, fortbestand, stellte der Senat hingegen zweifelsfrei fest. Die Richter kamen auch zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Susann E. weitgehend regungslos

Susann E. nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger bezeichnete es als bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Prozesses in München den Vornamen Uwe zu geben, den auch die beiden NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos trugen.
Auch auf eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit „Unvergessen“, wies die Richterin hin. Diese hing bei der Wohnungsdurchsuchung über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder.
Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte die Angeklagte mit Nicken. Als Auflage ordnete das OLG lediglich an, dass die 45-Jährige während der Bewährungszeit von drei Jahren das Gericht bei einem Wohnsitzwechsel informieren muss. Man gehe davon aus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne.

Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück

Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, „weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können“. Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, „keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen“. (dpa/red)
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Bericht: Millionenverlust bei Krankenkassen durch Investments in Immobilienfonds

Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben einem Medienbericht zufolge millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten.
Sie sollen insgesamt mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds gesteckt haben, berichteten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Freitag.
Diese Fonds seien später in Schieflage geraten und verloren mutmaßlich den allergrößten Teil der Beitragsgelder, die nun bei Kassen und KVen fehlen. SPD und Linke forderten eine Aufklärung der Vorgänge.
Den Recherchen von NDR, WDR und „SZ“ zufolge haben die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse investiert. Hinzu kämen die KVen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Insgesamt beläuft sich die Summe der bestätigten Investments der Recherche der drei Medien zufolge auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Viele der Krankenkassen und KVen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führen NDR, WDR und „SZ“ aus.
Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.
Die Kassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute laut Bericht auf Schadensersatz in Höhe der Investments. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.
Der Anwalt der Kläger argumentiert darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.
Die SPD-Fraktion forderte eine „umfassende“ Aufklärung der Vorgänge. „Dabei muss auch geklärt werden, wie Investitionen dieser Größenordnung möglich waren und ob die bestehenden Aufsichts- und Kontrollmechanismen ausreichend funktioniert haben“, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis.
„Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber. Wer damit umgeht, trägt eine besondere Verantwortung“, betonte Pantazis. Es sei „nicht hinnehmbar, wenn diese Mittel durch fragwürdige Finanzgeschäfte in erheblichem Umfang verloren gehen“.
„Eine lückenlose Aufklärung und klare Konsequenzen für die Verursacher“ forderte auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar. „Gesundheit ist keine Spielwiese für Finanzspekulationen und Beitragsgelder gehören erst recht nicht in Immobilienfonds, deren Renditemodell auf immer höheren Mieten beruht“, erklärte er.(afp/red)